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Peter Burg Werke

Zollchaos in Hessen-Kassel

2. Zollchaos und Zollvereinspolitik im Kurfürstentum Hessen-Kassel nach der Julirevolution (1830/31)

Die einige Kilometer östlich von Frankfurt am Zusammenfluß von Kinzig und Main gelegene Stadt Hanau war am 24. September 1830 Schauplatz von Krawallen, die die Aufmerksamkeit der deutschen Öffentlichkeit auf sich zogen. Hanau war die Hauptstadt einer kurhessischen Provinz gleichen Namens, die langgestreckt mit mäanderförmigen Grenzlinien zwischen dem Großherzogtum Hessen-Darmstadt, der freien Stadt Frankfurt am Main und dem Königreich Bayern lag. Auch die sich im Norden anschließende Provinz Fulda war größtenteils ein schmaler Landstreifen zwischen den benachbarten Flächenstaaten Hessen-Darmstadt und Bayern. In der ganz im Süden der stiefelähnlichen Ländermasse gelegenen Stadt Hanau kam es also an dem genannten Septembertag zu Gewaltausbrüchen einer wütenden Volksmenge.  Abends wurden die Zollgebäude, das Lizentamt und das Mainzollamt, ausgeräumt und Einrichtung und Akten verbrannt. “Letzte Hemd-Amt” hieß das verhaßte Lizentamt im Volksmund. Polizei und Militär gingen nicht gegen die aufgebrachte Menge vor. Am nächsten Tag wurde das Zollbüro bzw. Mautamt an der Mainkur von ihr zerstört. Die Unruhen griffen weiter um sich. Im nordöstlich von Hanau gelegenen Grenzort Gelnhausen kam es gleichfalls zu einer Stürmung des Zollamts. Die Erhebung der Zölle mußte infolge der Unruhen in den Provinzen Hanau und Fulda eingestellt werden. In der Provinz Fulda resignierten die Mautbeamten und übten ihren undankbaren Dienst von sich aus nicht mehr aus. Die gesetzliche Ordnung war auf dem Gebiet des Zollwesens aufgelöst. An die Stelle der Ordnung trat ein Zollchaos.

Wie kam es zu den Krawallen und den chaotischen Zollverhältnissen? An dem Tag, an dem in Hanau die Gewaltausbrüche stattfanden, war eine Deputation der Stadt, die sich aus Vertretern des Adels, der Bürger und der Bauern zusammensetzte, mit unbefriedigenden Nachrichten aus der Hauptstadt Kassel zurückgekehrt. Sie hatte von der Regierung die Aufhebung der Zölle oder “Mauten” – ein damals ebenso gebräuchliches Wort – gefordert. Eine so weitgehende Forderung, die einen einschneidenden Verlust für die Staatskasse gebracht hätte, genehmigte der Kurfürst Wilhelm II. nicht. Er versprach in einer unverbindlichen Form, für eine Abhilfe der begründeten Beschwerden zu sorgen. Das wiederum war der Deputation und der Bevölkerung Hanaus zu wenig. Was freiwillig nicht zugestanden wurde, suchte eine aufgebrachte Volksmenge auf dem Wege der Gewalt und durch Aufhebung der gesetzlichen Ordnung zu erreichen.

Um den Unmut der in den südlichen Provinzen lebenden Kurhessen über die Zollverhältnisse besser zu verstehen, muß man berücksichtigen, daß ihre Beschwernisse nur zum Teil von den Abgaben herrührten, die an die eigene Regierung zu entrichten waren. Für den Außenhandelsverkehr war die Zollpolitik der benachbarten Flächenstaaten noch belastender. Diese Politik verschlechterte seit Jahren die wirtschaftlichen Verhältnisse in Kurhessen. Bayern hatte sich im zurückliegenden Jahrzehnt mit einer Schutzzollmauer umgeben, d.h., es belastete durch hohe Zölle die Wareneinfuhren, um den im eigenen Land erzeugten und hergestellten Produkten einen sicheren Markt zu verschaffen. Um diesen Markt weiter auszudehnen, bildete es im Januar 1828 mit Württemberg einen Zollverein. Die Werbung zur Gewinnung weiterer Staaten für den Verein, insbesondere die Werbung um Kurhessen, war erfolglos. Der kurhessische Handel mit Bayern blieb erschwert. Gegenüber dem Nachbarn Hessen-Darmstadt gestalteten sich die Zollverhältnisse in ähnlicher Weise. Das Jahr 1828 bildete hier einen scharfen Einschnitt, denn im Februar dieses Jahres übernahm Darmstadt das preußische Zollsystem. Die Übernahme des Systems bescherte Kurhessen gleichfalls eine Erschwerung des Außenhandels. Für die Ausfuhr von Waren stiegen die Tarife. Doch auch hier folgte die kurhessische Regierung nicht der Einladung zum Vereinsbeitritt. Sie schloß sich statt dessen 1828 mit anderen Staaten zum Mitteldeutschen Handelsverein zusammen, der sich das Ziel setzte, Handel und Verkehr möglichst zu erleichtern und sich nicht mit Schutzzöllen zu umgeben. Von der Erleichterung des Warenverkehrs sollte der Durchfuhrhandel profitieren. Wegen seiner zentralen Lage besaß der Kurstaat für den Transit zwischen West- und Ost- und zwischen Nord- und Süddeutschland natürliche Vorteile. Für den Kurfürsten kamen weitere Beweggründe beim Beitritt zum Mitteldeutschen Verein hinzu: die Zollverwaltung blieb ungeschmälert und ungeteilt in der eigenen Kompetenz; es gab wegen der Ehe zur linken Hand mit der Gräfin Reichenbach heftige familiäre Spannungen zwischen ihm und dem preußischen Herrscherhaus, aus dem seine Gattin stammte; aus politischen und wirtschaftlichen Gründen begrüßte der österreichische Staatskanzler Fürst Metternich den Mitteldeutschen Verein und mißbilligte die beiden anderen Vereine, Österreich aber übte großen Einfluß auf die kurhessische Politik.

Kurhessen und seinen Vereinspartnern gelang es nicht, mit den beiden anderen Vereinen eine Senkung der Zolltarife auszuhandeln. Der Preußische und der Bayerische Verein betrachteten vielmehr den dritten Bund als ihren Gegner, der die Ausbreitung ihres Systems verhindern wollte. Die beiden Schutzzollvereine kamen sich gegenseitig näher. Im Mai 1829 schlossen sie einen Vertrag zur gegenseitigen Erleichterung des Handelsverkehrs und sagten einander zu, sich in der Ausdehnung ihres jeweiligen Systems zu unterstützen. Verhandlungen mit sächsischen Kleinstaaten, die Mitglieder des Mitteldeutschen Vereins waren, führten im Jahre 1829 zur Bewilligung einer von Durchfuhrzöllen freigestellten Straßenverbindung zwischen Preußen und Bayern. Der Nord-Süd-Transit sollte an Kurhessen vorbeigehen. Im Jahre 1830 bemühte sich Kurhessen noch mit einigen norddeutschen Küstenstaaten einen engeren Zollverband zu errichten, um die Abwehrposition gegen Preußen zu stärken. Es kam aber in der Frage der Zolltarifhöhe nicht zu einer Einigung. Die Zollvereinsbewegung gereichte demnach Kurhessen bis zum September 1830, als die Krawalle in Hanau ausbrachen, nur zum Nachteil. Es gab nur illegale Mittel, die Nachteile der Zollmauern zu überwinden. Schleichhandel und Schmuggel blühten an den Grenzen zu den Staaten, die sich mit hohen Tarifen umgeben hatten. Blutige Kämpfe zwischen Schmugglern und Ordnungshütern, aber auch von Schmugglerbanden untereinander fanden an der kurhessischen Grenze (und nicht nur hier) statt. Die Polizei erhielt die Befugnis, zur Abstellung des Schleichhandels von den Waffen Gebrauch zu machen. Für die Bevölkerung wurde der Besitz von Gewehren von einer polizeilichen Erlaubnis abhängig gemacht. Das Auge des Gesetzes wachte dort schärfer, wo der eigene Staat Schaden erleiden konnte, d.h. vor allem beim Einschwärzen von Waren, für die die Erhebung eines Zolls vorgeschrieben war. Die Augen wurden bisweilen mit Absicht geschlossen, wenn von dem illegalen Warenverkehr nur die Interessen des Nachbarstaats berührt waren. In der deutschen Staatenwelt verhielt sich dies nicht anders als in Kurhessen. Zum Zollchaos im Kurfürstentum gehörte auch dieser Zustand an den Grenzen. Die langgestreckten südlichen Provinzen boten dem Schleichhandel besonders gute Möglichkeiten, seine Geschäfte zu betreiben.

Die Zollverhältnisse griffen tief in das kurhessische Wirtschaftsleben ein. Der Verkehr auf den Transitstraßen zwischen Frankfurt und Sachsen und von Norddeutschland nach Bayern ging zurück. Die Bevölkerung war auf die Verdienstmöglichkeit eingestellt und angewiesen, die der Transit seit Jahrhunderten gebracht hatte. Geht man durch, was die Bevölkerung damals bedrückte und bewegte, so stößt man noch auf weitere Fakten. Das Salz, einer der wichtigsten Handelsartikel, war ein einträgliches Staatsmonopol. Es wurde im Ausland billiger verkauft als an die kurhessische Bevölkerung. Hohe Steuern belasteten die Einwohner. Der Kurfürst stürzte sich jedoch für militärische Zwecke und die Ausstattung der Mätresse Gräfin Reichenbach in große Ausgaben. Die Arbeitslosigkeit stieg, und die Preise für Grundnahrungsmittel, die Getreidepreise und damit verbunden die Brotpreise, kletterten infolge von Mißernten in die Höhe. Das Hanauer Land war zusätzlich noch von einer starken Mainüberschwemmung heimgesucht worden. Die wirtschaftliche Notlage in Kurhessen führte nicht nur zu gewalttätigen Ausschreitungen auf Zolleinrichtungen. Am 6. September 1830 kam es in Kassel, nachdem die Bäcker die Brotpreise erhöht hatten, zu einer Stürmung der Bäckerläden. Erst in der Nacht konnte das Militär die Ruhe in der Hauptstadt wieder herstellen. In Hanau wurden am gleichen Tag, an dem die Zollbüros zerstört wurden, die Getriedespeicher jüdischer Händler gestürmt. Der Impuls, der von ähnlich motivierten Gewaltausbrüchen ausging, muß in die Beschreibung der gereizten Stimmung jener Tage miteinbezogen werden. Vor allem darf die Ausstrahlung der französischen Julirevolution nicht unerwähnt bleiben. Sie inspirierte die gewaltsame Artikulation vielfältiger sozialer, wirtschaftlicher und politischer Konflikte, nicht zuletzt in Hessen-Kassel, wo das Zollchaos nicht die einzige Folge dieser Artikulation blieb. Gleichfalls im September wurde in einer Bittschrift, die mehr als 1500 Unterschriften trug, die Einberufung von Landständen in dem absolutistisch regierten Staat gefordert. Als eine Delegation an den Kurfürsten am 14. September nicht vorgelassen und auf den folgenden Tag vertröstet wurde, kam in Kassel eine gefährliche Stimmung auf. Eine dichte Menschenmenge umstellte am 15. September den Regierungspalast und wartete gespannt auf das Ergebnis. Der Kurfürst gab, sein Nachgeben als “Opfer” bezeichnend, den Wünschen nach. Daraufhin entspannte sich die Lage in Kassel und in Althessen. In der Provinz Hanau kam hingegen die Befürchtung auf, bei der Einberufung der Landstände nicht berücksichtigt zu werden. Die Deputation, die den Antrag auf Abschaffung der Maut stellte, sollte in Kassel einen Bescheid auf diese Frage einholen. Daß sie auf die Frage keine zufriedenstellende Antwort bekam, war gleichfalls ein Motiv für die Hanauer Krawalle.

Zur Beruhigung der aufgebrachten Bevölkerung sandte der Kurfürst seinen Sohn, den Kurprinzen Friedrich Wilhelm, nach Hanau. Friedrich Wilhelm, ein gebürtiger Hanauer, traf dort am 27. September ein. Er versprach in einer Proklamation die Aufhebung der Maut. Zur Beschwichtigung der Gemüter trug die in diesen Tagen eingelaufene Information bei, daß in dem einberufenen Landtag auch Abgeordnete der jüngst auf dem Wiener Kongreß (1814/15) erworbenen Landesteile, so auch die Provinz Hanau, vertreten sein sollten. Beschwichtigung und Nachgeben blieben nicht die einzige Reaktion des Kurfürsten auf die Krawalle. Hinzu kam die Androhung staatlicher Gegengewalt. Der Landesherr rief die beurlaubten hessischen Soldaten ein und versammelte ein beträchtliches Korps in der Umgebung von Kassel. Truppen eilten in die Provinzen Hanau und Fulda. Die Besatzung der Stadt Hanau wurde verstärkt. Das im Truppenaufgebot sichtbare Mißtrauen reizte die Bevölkerung, die in der neuen Bürgergarde einen genügenden Schutz gegen alle Ausschreitungen erblickte. Der Kurfürst hatte diese Garde nur mit Sträuben genehmigt, doch die Bürger des Landes waren sehr stolz auf sie. Für Zwecke, die den Bürgerinteressen zuwiderliefen, war diese Garde natürlich schwer einzusetzen. Bei den Zollkonflikten in den südlichen Provinzen ging es aber um wichtige bürgerliche Interessen. Ein militärischer Einsatz ließ nicht lange auf sich warten. Als Mitte November 1830 in Hanau das Brot um zwei Kreuzer teurer wurde, wurden die Hanauer Bäckerläden gestürmt. Das Militär stellte die Ruhe wieder her und verhaftete die Rädelsführer. Auf dem Weg nach Fulda, wohin die Verhafteten gebracht werden sollten, kam es zu Straßenkämpfen. Ein bewaffneter Haufen suchte die Gefangenen zu befreien. Der Anschlag wurde abgewehrt, forderte aber drei Tote und mehrere Verwundete.

Geht man den Folgen und Reaktionen nach, die sich an die Hanauer Krawalle vom 24. September anschlossen, so muß man den Blick auch über die kurhessischen Grenzen hinaus richten, insbesondere auf die Grenzverhältnisse im Nachbarstaat Hessen-Darmstadt. Unruhen und Aufstände flammten nämlich auch hier auf. Aufrührer verwüsteten eine Reihe von Zollämtern, nahmen angesehene Personen als Geisel und stachelten in Offenbach und Seligenstadt zum Aufstand an. Die darmstädtische Regierung sah nicht nur den Geist der Unruhe von Kurhessen ausgehen, sondern machte Bewohner des Nachbarstaates für sie verantwortlich. Die Zurechnung war einseitig, denn man muß in Rechnung stellen, daß auch die darmstädtischen Bürger ein Interesse daran hatten, die Wareneinfuhr von hohen Zöllen zu befreien. Den kurhessischen Behörden wurde von Darmstadt vorgeworfen, nicht energisch genug gegen die aufständischen Rotten vorgegangen zu sein. Darmstadt selbst verstärkte seine Truppen in Oberhessen und insbesondere an der unruhigen Grenze zu Kurhessen hin. Die Bewohner der Provinz wurden in Proklamationen zur Bewahrung von Ruhe und Ordnung angehalten. Der Erlaß des Standrechts sollte Gewalttaten vorbeugen. Die Wurzel des Übels, so glaubte die darmstädtische Regierung, mußte jedoch in Kurhessen ausgerottet werden.

Die Wellen, die die Hanauer Krawalle schlugen, gelangten bis zum Frankfurter Bundestag. In Gerüchten wurden die Unruhen übertrieben dargestellt. Ein Frankfurter Pfarrturmwächter gab vor, ganz Hanau in Flammen gesehen zu haben. Die unmittelbare Nähe des Unruheherdes zum Sitz der Bundesversammlung führte zu einer raschen Beschäftigung mit der Frage, ob die Unruhen mit militärischen Mitteln von Bundes wegen unterdrückt werden sollten. Zum 30. September 1830 berief der Bundestagspräsident Joachim von Münch-Bellinghausen eine Sitzung ein, um über Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Gefahrenherdes zu beratschlagen. In der Sitzung wurde die kurhessische Regierung gerügt, daß sie die Ereignisse nicht verhütet und unterdrückt hatte, und ermahnt, alle nötigen Vorbereitungen zur Unterbindung weiterer Exzesse zu treffen. Ausdrücklich wurde mißbilligt, daß die Zivil- und Militärbehörden in Hanau während der Ausschreitungen am 24. September tatenlos geblieben waren. Das sei eine Ermunterung zu weiteren Exzessen gewesen, die nun die innere Ruhe und Sicherheit Deutschlands ernstlich bedrohen würden. Am folgenden Tag, dem 1. Oktober, gab der kurhessische Gesandte Meyerfeld die Erklärung ab, nach einem Bericht des Hanauer Regierungsdirektors sei die Ruhe in der Stadt und in der Provinz überall wieder hergestellt. Seine Mitteilungen wurden jedoch von darmstädtischen Gesandten angezweifelt. Er stellte die Unruhen in seinem Land drastisch vor Augen und wies die Schuld daran ausschließlich dem Nachbarstaat zu. Die Bundesversammlung ließ sich von dem Bericht überzeugen. Sie nahm die Vorschläge der Bundesmilitärkommission, die sie tags zuvor angefordert hatte, an und beschloß, ein Bundeskorps an den Grenzen zu Kurhessen aufstellen zu lassen, um eventuelle Angriffe der Aufständischen abzuwehren. Truppen in der Stärke von 7000 Mann sollten um das Hanauer Land herum zusammengezogen werden. In Reserve sollte ein württembergisches Korps von 4000 bis 6000 Mann bei Heilbronn stehen, ein bayerisches von 4000 Mann in der Rhön und ein preußisches von 6000 Mann bei Wetzlar. Nassau, das das größte Bundeskontingent zu stellen hatte, erhielt den Oberbefehl. Die Zahlen machen deutlich, wie groß die Gefahr und das Sicherheitsbedürfnis beurteilt wurden. Ob das Aufgebot nötig war, läßt sich anzweifeln und wurde von dem betroffenen Staat selbst in der Tat bezweifelt. Kurfürst Wilhelm II. verbat sich entschieden jede auswärtige Hilfe. Die Aufrechterhaltung der Ordnung sah er durch die durchaus für zuverlässig gehaltenen eigenen Truppen gewährleistet. Sein Flügeladjutant brachte, als die Bundeshilfe im Gespräch mit dem Kurfürsten erörtert wurde, die Befürchtungen zum Ausdruck, die mit einer Besetzung des Landes durch fremde Truppen, vor allem, wenn es sich um preußische handelte, verbunden war. Er meinte, man könne die Preußen zwar sehr leicht ins Land bekommen, aber wie man sie wieder herausbekommen werde, das wisse er nicht.

Der kurhessische Gesandte erklärte am 7. Oktober wiederum, die militärischen Vorkehrungen in seinem Land seien ausreichend, um jede Ruhestörung zu unterdrücken. Er verwahrte sich gegen Beschuldigungen in der darmstädtischen Presse, daß seine Landsleute an den Unruhen in Oberhessen beteiligt oder schuld seien. Die Bundesversammlung bat ihn um ausführliche Informationen darüber, ob die Landes- und Ortsbehörden im Kurfürstentum wieder ihre gesetzlichen Funktionen ausüben könnten. Am 14. Oktober war der Deutsche Bund genügend beruhigt, um die militärischen Vorsichtsmaßnahmen schrittweise abzubauen. Er erwartete aber weitere Erklärungen über die kurhessischen Vorkehrungen und detaillierte Urteile über die Lage. Erst am 14. Dezember 1830 gab der Bevollmächtigte Meyerfeld einen Bericht, der die vorgefallenen Krawalle nach Ursachen und Beteiligten analysierte. Danach waren keine politischen Gründe für den Ausbruch der Erhebung vorhanden, sondern soziale: die Preissteigerungen für Grundnahrungsmittel. Träger der Unruhen war nach dem Bericht der Pöbel. Die Tatsache, daß die Zollerhebung in den Provinzen aufgegeben wurde, zeigt hingegen, daß hinter den Unruhen breite Teile der Bevölkerung standen. Meyerfeld überging das Faktum, das gegen die Aufhebung des ungeliebten militärischen Drucks durch den Deutschen Bund gesprochen hätte. Der Präsidialbevollmächtigte nahm die Darstellung zwar skeptisch auf, aber er gab sich mit ihr zufrieden. Der Alarmzustand wurde endgültig für beendet erklärt. Als dem Kurfürsten die Rechnung über die Bundeshilfe präsentiert wurde, verweigerte er die Begleichung. Das Bundesaufgebot diente nach seiner Meinung nicht der Sicherung seines Landes, sondern des Deutschen Bundes. Er habe, so erklärte er zutreffend, den Bundestag nicht um Hilfe angerufen, sondern sogar gegen dessen Vorgehen protestiert.

Wie verlief die Entwicklung der Zollangelegenheiten in Kurhessen weiter? Von der Regierung wurde eine Kommission eingesetzt, die die Beschwerden der Gemeinden und Ortschaften in der Provinz Hanau entgegennahm. Die Zollordnung war ein Gegenstand der allgemeinen Klage. Sie wurde für die Einengung von Handel und Gewerbe verantwortlich gemacht. Die Hanauer wünschten eine Abhilfe der Beschwerden durch einen Anschluß an den Bayerisch-Württembergischen Verein, denn die Grenzen zu Bayern störten sie in ihrer wirtschaftlichen Interessenlage am meisten. Zur Belebung des Transits sollten die Chausseegelder ermäßigt und von den Provinzen in eigener Regie verwaltet werden. Mit der Abschaffung der von Kurhessen vorgeschriebenen Zölle allein war es nach Meinung der Hanauer also nicht getan. Diesen Zustand hatten sie Ende 1830 faktisch erreicht, obwohl dadurch das gesamte kurhessische Zollwesen in Unordnung geriet. Die Lösung des Dilemmas lag für sie in der Zollvereinspolitik. Zollchaos und Zollvereinsbildung traten in einen Beziehungszusammenhang.

Es konnte nicht ausbleiben, daß die kurhessischen Zollverhältnisse das Interesse der öffentlichen Meinung in Anspruch nahmen. Mehrere Flugschriften widmeten sich Ende 1830 der Thematik. Sie hatten außer dem Kurfürsten und der Regierung einen neuen, viel beachteten Adressaten: die Landstände, die am  16. Oktober erstmals im Bellevueschloß in Kassel zusammengetreten waren. Die in der Publizistik formulierten Ansichten unterschieden sich je nach der Interessenlage, denen sie Rechnung trugen. Für die Bildung von Zollvereinen wurden folgende vier Zusammenschlüsse erwogen: 1. Kaufleute aus dem Norden Kurhessens, z.B. aus Karlshafen, schlugen eine Vereinigung mit dem Königreich Hannover vor. 2. In den Provinzen Hanau und Fulda wurde für den Anschluß an den Bayerisch-Württembergischen Verein plädiert. 3. Von einer Zollverbindung mit Preußen erwartete man beträchtliche Vorteile, namentlich durch die Eröffnung eines Wirtschaftsgebietes mit einer Bevölkerung von 13 Millionen Menschen. Gleichzeitig wurde jedoch das Bedenken laut, daß dann der heimische Markt mit preußischen Waren überflutet werden könnte. Ferner tauchte der Argwohn auf, daß die junge konstitutionelle Verfassung durch den Verein mit dem absolutistischen Preußen gefährdet werden könnte. 4. Ein weiterer Vorschlag zielte auf den freien Verkehr für den Deutschen Bund insgesamt und einen Schutzzoll für den Binnenmarkt gegenüber dem Ausland. Regierung und Landtag, die Träger der politischen Entscheidung, mußten eine Wahl zwischen den verschiedenen Möglichkeiten treffen und konnten nicht jedem spezifischen Interesse entsprechen.

Neben den Vorstellungen von geordneten Zollverhältnissen interessiert hier die Resonanz der Hanauer Krawalle und des Zollchaos in der Publizistik. Eine den kurhessischen Landständen gewidmete, anonyme Schrift mit dem Titel “Die Zollverhältnisse Kurhessens” (Leipzig 1830) lieferte eine soziale Beschreibung der Hanauer Gewalttäter. Das Bild dieser Gruppe malte sie in den schwärzesten Farben aus. Danach handelte es sich um arbeitsscheue Landstreicher, die alle Schlupfwinkel kannten, keine Gefahr scheuten und jederzeit zur Störung von Ruhe und Ordnung bereit waren. Daß Verletzungen staatlichen und privaten Eigentums von “achtbaren Bewohnern”, von “wirklichen Staatsbürgern” der Provinz Hanau ausgegangen sein könnten, das dürfe man nicht annehmen. Schmugglerbanden, die sich wegen der übermäßig hohen Abgaben der Nachbarstaaten gebildet hatten, verübten nach Meinung des Verfassers die strafbaren Handlungen. Mit dieser sozialen Beschreibung war die Flugschrift “Noch Etwas über die Hessischen, besonders Hanauischen Zollverhältnisse” (Frankfurt 1830) nicht ganz einverstanden. Sie räumte ein, daß die Zerstörung der Zollämter von der niederen Klasse ausgegangen sei, hielt es aber für falsch, sich die Augen davor zu verschließen, daß das ganze gewerbetreibende Publikum die Zerstörung gerne gesehen hatte. Die Herstellung geordneter Verhältnisse war bei dieser Sachlage nicht leicht. Die politischen Kräfte des Landes mußten die Aufgabe aber anpacken.

Der Kurfürst, das Staatsministerium und der Landtag waren die maßgeblichen politischen Kräfte, die seit Jahresbeginn 1831 den Kampf um die Neuordnung des Zollwesens aufnahmen. Auch die neue Verfassung, die das Staatsoberhaupt am 6. Januar 1831 unterzeichnet hatte, gestattete dem Kurfürsten, die Richtlinien für die Verhandlungsführung mit anderen Staaten aufzustellen. Er machte von seinem Recht Gebrauch, erschwerte aber durch seine ständige Abwesenheit von der Landeshauptstadt die Zusammenarbeit mit den beiden anderen Gremien. Der Kurfürst hatte sich in Hanau niedergelassen, und um wichtige Direktiven einzuholen, mußten sich die Regierungsmitglieder von Kassel nach Hanau begeben. Erst am 30. September 1831 änderte sich der Zustand, als dem Kurprinzen Friedrich Wilhelm die Mitregentschaft übertragen wurde und sich der Kurfürst von den Staatsgeschäften zurückzog. Das Staatsministerium gewann durch die Abwesenheit des Oberhaupts einen größeren Handlungsspielraum. Es erlebte die Grenzen des politisch Machbaren bei den Verhandlungen mit den Nachbarstaaten in Zollangelegenheiten viel unmittelbarer als der Kurfürst. Seinen Informationsvorsprung nutzte es dazu, die Verhandlungen zu dem von ihm für vertretbar gehaltenen Ergebnis zu führen und das Ergebnis als das allein realisierbare auszugeben. Der Landtag oder genauer eine Landtagsmehrheit gaben dem Staatsministerium gleichfalls Richtlinien an die Hand. Die von den Richtlinien abweichenden Resultate mußten von der Regierung erläutert und begründet und vom Landtag gebilligt werden. Die ständischen Vertreter setzten der Bewegungsfreiheit der Regierung damit Grenzen. Sie waren ja schließlich neben dem Staatsoberhaupt an der Ratifikation von Verträgen beteiligt.

Seit Januar 1831 wurde auf den genannten drei politischen Ebenen über die Bildung eines großen Zollvereins unter den deutschen Staaten nachgedacht und diplomatische Schritte zu seiner Errichtung wurden unternommen. Das Ergebnis sei vorweggenommen. Im Verhältnis zu den Zollvereinsverhandlungen, die im vorangegangenen Jahrzehnt zwischen den deutschen Staaten stattgefunden hatten, kam es relativ rasch, am 25. August 1831, zum Abschluß eines Vertrages. Kurhessen trat mit Wirkung vom 1. Januar 1832 dem Preußischen Zollverein bei. Es kam in den Genuß der Begünstigungen, die im Mai 1829 zwischen dem Preußischen und dem Bayerisch-Württembergischen Verein vereinbart worden waren. Darüberhinaus stellten beide Vereine Verhandlungen über eine Verschmelzung in einen einzigen großen Verein in Aussicht. Stellt man die Ziele der kurhessischen Politik vom Anfang des Jahres 1831 dem im August erreichten Ergebnis gegenüber, so ist das Ergebnis als ein kümmerlicher Rest viel weiter gesteckter Pläne zu sehen. Wie kam es dazu, daß die größeren Ziele zertrümmert wurden? Wie sahen die Stationen auf dem Weg zum Vertrag vom 25. August 1831 aus?

Die erste Präferenz besaß die Ausführung des Artikels 19 der Deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815, der der Bundesversammlung in Frankfurt Beratungen über den Handel und Verkehr zwischen den Bundesstaaten zur Auflage gemacht hatte. Die kurhessische Ständeversammlung verstand den Artikel als eine Verpflichtung der Mitglieder des Deutschen Bundes, einen freien Verkehr im Innern Deutschlands herzustellen. Sie ersuchte am 21. Januar 1831 die Regierung dringend, am Bundestag auf die Ausführung der Bestimmung zu dringen. Der Bundestagsgesandte Meyerfeld erhielt von der Regierung den Auftrag, die Möglichkeit einer Erfüllung des Artikels 19 am Bundestag zu erkunden.  Nach seiner Auskunft war auf eine baldige Änderung der deutschen Zollverhältnisse von Bundes wegen nicht zu hoffen. Die Ausbreitung des preußischen Zollsystems über Deutschland wurde als der erfolgversprechendere Weg vorgestellt. Diplomatische Berichte aus anderen deutschen Hauptstädten bestätigten Meyerfelds Lagebeurteilung. Die erste Präferenz wurde von der Regierung rasch fallengelassen, nach Auffassung der Landstände zu rasch. Sie rügten einige Monate später die Regierung, beharrten aber nicht auf der Verfolgung des Weges, dessen Beschreitung sie am liebsten gesehen hätten.

Die zweite Präferenz besaß in der kurhessischen Politik ein Zollverband aus möglichst vielen deutschen Staaten, namentlich aus dem Preußisch-Hessischen Verein, dem Bayerisch-Württembergischen Verein und aus Hannover. Der Verband sollte einem allgemeinen deutschen Zollverein möglichst nahe kommen. Für diese Politik suchte Kurhessen zunächst Hannover zu gewinnen. Beide Staaten waren Mitglieder des Mitteldeutschen Vereins und waren sich in Verhandlungen über einen engeren Zollverband fast bis zum Abschluß eines Vertrages (des Einbecker Vertrages) nahegekommen. Die Neuordnung der Zollverhältnisse sollte die eingegangenen vertraglichen Bindungen möglichst schonen. Darauf legte Wilhelm II. ausdrücklich Wert. Hannover versagte sich aber den kurhessischen Wünschen. Die alleinige Annäherung Hessen-Kassels an die beiden Schutzzollvereine drohte zum Vertragsbruch und zur Auflösung des Mitteldeutschen Vereins zu führen. Die Regierung begab sich auf diesen Weg.

Im Rahmen der zweiten Präferenz bewegte sich auch noch die gleichzeitige Vereinigung Kurhessens mit dem preußischen und dem süddeutschen Zollverein, die eine Verschmelzung der beiden Schutzzollvereine voraussetzte. Im Wunsch dieser Lösung waren sich alle kurhessischen Politiker einig. Der Kurfürst erhob diese Lösung in der Schlußphase der Verhandlungen zur unverzichtbaren Bedingung, zur conditio sine qua non. Darin stimmte er mit den ständischen Vertretern aus Hanau überein. Wilhelm II. rückte nicht mehr von seiner Position ab. An der Ratifikation des späteren Vertrages, der die Bedingung nicht erfüllte, nahm er keinen Anteil mehr. Als es soweit war, übte schon sein Sohn die Regentschaft aus. Die Regierung erkannte, daß die Verschmelzung der beiden Zollvereine bei gleichzeitigem Beitritt Kurhessens in Berlin verhandelt und gebilligt werden mußte. Sie wünschte und erreichte die Zuziehung bayerischer Bevollmächtigter. In Berlin zeigte sich, daß das gewünschte Ziel so schnell nicht erreichbar war. Als politisch machbar erwies sich fürs erste und ohne größere Komplikationen lediglich der Beitritt Kurhessens in den Preußisch-Hessischen Verein. Eine Lösung der Zollvereinsfrage in diesem Rahmen besaß für Kurhessen nur die Qualität einer dritten Präferenz.

In dritter Präferenz wurde nicht von vornherein der Beitritt Kurhessens in den Preußischen Zollverein erwogen. Vielmehr gab die Ständeversammlung im Januar 1831 einer Verbindung mit Bayern und Württemberg den Vorzug, falls es nur eine Option zwischen den beiden Vereinen geben sollte. Der Finanzminister Kopp neigte dem süddeutschen Zollsystem zu. Der Kurfürst stand ohnehin in gespannten Beziehungen zu Preußen. Die Lage in der Regierung änderte sich, als am 18. April 1831 an die Stelle von Kopp Gerhard von Motz, ein Vetter des im vergangenen Jahr verstorbenen preußischen Finanzminister Friedrich von Motz, trat. Der preußische Minister hatte zu seinen Lebzeiten die Zollvereinsbewegung maßgeblich vorangetrieben. Mit Gerhard von Motz wurde im Finanzministerium die Vorliebe für Bayern durch die Neigung zu Preußen ersetzt. Vor der Schwenkung zu Preußen brachte der Kurfürst für eine kurze Zeit den Vorschlag ins Spiel, die Provinzen des Landes nach ihrer geographischen Lage und nach ihren wirtschaftlichen Interessen auf die beiden Zollvereine aufzuteilen. Die Nahtstelle und Verbindungslinie zwischen den Vereinen hätte dann mitten in Kurhessen gelegen. Der Vorschlag wurde schnell fallengelassen. Die Landstände wandten sich einhellig und entschieden gegen eine Spaltung der Provinzen. Noch hofften ja alle Deputierten, ob sie aus dem Norden oder aus dem Süden kamen, auf ihre Kosten zu kommen und durch den Zusammenschluß von Nord- und Süddeutschland den Interessen aller Provinzen entsprechen zu können. Die zweite Präferenz in der Neuordnung des Zollwesens war für sie viel länger im Spiel als für die Regierung.

Seit Mitte Mai 1831 befürwortete das Staatsministerium, den Anschluß Kurhessens an Preußen nicht von einer Bedingung abhängig zu machen. Der Mitteldeutsche Handelsverein war nach seiner Auffassung faktisch aufgelöst, das Ausscheren aus ihm kein Vertragsbruch und der geplante Anschluß eine Lebensnotwendigkeit für den wirtschaftlich ruinierten Staat. Gerhard von Motz drohte sein Amt als Finanzminister niederzulegen, falls die Verbindung mit Preußen an derzeit unüberwindliche Bedingungen geknüpft würde. Als die Regierung im Juni 1831 in Berlin die Anschlußverhandlungen führte, wurde die Vereinigung mit Preußen als die erste Stufe eines allgemeineren deutschen Vereins betrachtet. Das Resultat der Verhandlungen wurde oben vorgestellt. Die Spannung zwischen dem erstrebten und dem erreichten Ziel blieb über den Tag der Vertragsunterzeichnung, den 25. August 1831, hinaus bestehen. Die Ständeversammlung drängte nach der Ratifikation des Vertrages auf eine baldige Aufnahme der Verhandlungen mit Bayern und Württemberg. Fünf Abgeordnete aus Hanau wollten die Vollziehung des Vertrages solange ausgesetzt sehen, bis der Zollverein Bayern und Württemberg einbezog. Der abdankende Kurfürst unterstützte diese Position. Die Zollvereinsfrage war demnach für Kurhessen mit dem 25. August keineswegs befriedigend gelöst. Für den Fall, daß die süddeutschen Staaten nicht schnell die Hand zur allgemeinen Verbindung reichten, waren schon Konflikte in Kurhessen vorprogrammiert. Die Impulse für einen größeren deutschen Zollverein blieben gerade durch das Bewußtsein, nur eine Zwischenlösung erreicht zu haben, erhalten. Erst der 1. Januar 1834, der Tag, an dem der Deutsche Zollverein ins Leben trat, brachte die sehnlich gewünschte Beruhigung und Bereinigung der verworrenen Zollverhältnisse des Kurfürstentums.

Als treibende Kraft stand außer den wirtschaftlichen Interessen das Zollchaos hinter der Zollvereinspolitik, das ein geordnetes Wirtschaftsleben im Kurstaat unmöglich machte. Der junge Landtag befaßte sich ausgiebig und mehr als einmal mit diesem Zustand. Die Moralität der Grenzbewohner sank, wie er feststellte, immer mehr, die Achtung vor dem Gesetz und die Vaterlandsliebe gingen verloren. Das Heer von Aufpassern und Schmugglern lebte auf Kosten der fleißigen und redlichen Bürger, die die zusätzlichen Abgaben entrichten mußten, die für die Überwachung der Grenzen und für die durch den Schleichhandel entgangenen Staatseinnahmen nötig waren. In der Gewährung von Prämien an Denunzianten, die vorgefallene oder geplante Zollvergehen meldeten, wurde kein gutes Abwehrmittel gegen die Ungesetzlichkeit gesehen. Ein Beispiel dafür, daß der Schmuggel nicht zu unterbinden war, war für Duysing, den Abgeordneten der Stadt Marburg, das Salz. Die kurhessische Provinz Oberhessen bezog nach ihm das im Inland gewonnene Salz vom Ausland, und zwar aus folgendem Grund: Das inländische Salz wurde preisgünstig an das Ausland verkauft und gelangte von dort als Schmuggelware wieder zurück. Der Verkaufspreis war dann immer noch niedriger als der legale, von der Regierung festgesetzte Inlandspreis. So leistete die Regierung selbst dem Schleichhandel Vorschub. Ohne die Mithilfe der Nachbarstaaten war nach Duysing schon gar nichts gegen den Schwarzhandel auszurichten. Die Nachbarstaaten sollten sich gegenseitig versprechen, jeglichen Schmuggel, er mochte für ein Land wirtschaftlich von Vorteil oder von Nachteil sein, mit Strafen zu belegen. Als Bedingung dafür wurde jedoch die gegenseitige Gewährung von Verkehrserleichterungen gesehen. War die Bedingung nicht erfüllt, so sollte Kurhessen Verstöße seiner Untertanen, die gegen Gesetze von Nachbarstaaten gerichtet waren, nicht strafrechtlich verfolgen.

Zum Verhältnis von Zoll und Schmuggel äußerten sich die Abgeordneten in grundsätzlichen Stellungnahmen. Die Unbeliebtheit der Zölle führte sie dazu, in ihnen die eigentlichen Ursachen für den Schmuggel und dessen negative Folgen zu sehen. Duysing stimmte ein Loblied auf den Wert des freien Handels für die menschliche Zivilisation an und charakterisierte die Maut als dessen Gegenprinzip. Wohlstand und Glück wurden dem ersteren, Armut und Elend der letzteren zugeordnet. Die Aufhebung der Maut in den Provinzen Hanau und Fulda veranschaulichte seiner Meinung nach die wohltätigen Folgen des freien Handels. Die ins Land kommenden Fuhrleute mußten nicht mehr halbe Tage an den Grenzen verbringen, bis ihre Waren verschnürt und verbleit waren, und die Reisenden brauchten nicht mehr vor Visitationen zu bangen. Die Zollanstalten an den Grenzen erinnerten den Marburger Abgeordneten an die mittelalterlichen Raubritter. Er bezeichnete sie als eine “neue Art der Wegelagerung”.

Der namhafte Marburger StaatsrechtIer Sylvester Jordan, der Führer der liberalen Mehrheit im konstituierenden Landtag, erklärte zu dem Thema: Vom allgemeinen, theoretischen Gesichtspunkt des Rechts und der Politik werde niemand die Mauten in Schutz nehmen wollen. Sie seien, was die Erfahrung genügend bestätige, eine Hauptquelle der Sittenverderbnis und der Zerstörung der bürgerlichen Ordnung. Ein Abgeordneter namens von Warnsdorf charakterisierte die Folgen der Maut mit einem Zitat aus Friedrich Schillers “Wallenstein”, in dem Max Piccolomini einmal sagt: “Das eben ist der Fluch der bösen Tat, daß sie fortzeugend ewig Böses muß gebären!” Die Maut erzeuge zwischen den Grenznachbarn eine gespannte bis feindselige Stimmung. Eben daher rühre die häufig zu machende Erfahrung, daß die Behörden ihr Augenmerk darauf richteten, daß nichts eingeschmuggelt werde, während sie dem Herausschmuggeln nicht nur nicht abhold, sondern sogar mit Rat und Tat behilflich seien. Die Doppelmoral wurde von ihm durchaus nicht gutgeheißen.

Zu heftigen Kontroversen kam es im kurhessischen Landtag nicht in grundsätzlichen Fragen der Wertung von Zoll und Schmuggel, sondern in den Debatten über konkrete politische Maßnahmen, die in den Provinzen Hanau und Fulda ergriffen werden sollten. Die Provinzen des Kurfürstentums konnten nicht ungleich behandelt und belastet werden. Eine ersatzlose Aufhebung der Mauten im Süden des Landes war ein unhaltbarer Zustand. Im Januar 1831 wurde im Landtag vorgeschlagen, die Provinz Hanau vor die Wahl zwischen der Wiedereinführung der Zollinien oder der Entrichtung einer Abfindung, einer “Aversionalsumme”, zu stellen. In der Provinz Fulda sollten die Zolllinien sofort wieder errichtet werden. Von einem Wechsel des Personals der Provinzbehörden wurde gleichfalls die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung erwartet. Die Südprovinzen waren entschieden gegen die Errichtung der alten Zolllinie, der Kurfürst unterstützte sie. Im April kam die Frage wieder im Landtag zur Sprache. Ein hanauischer Abgeordneter protestierte gegen eine Wiederherstellung der Maut mit dem Argument, Handel, Wohlstand und Moralität würden durch sie untergraben. Andere Redner schlugen daraufhin die Aversionalzahlung vor. In Hanau war die Stimmung wieder gereizt. Als ein Bevollmächtigter der Regierung am 30. April den Kurfürsten in Hanau aufsuchen wollte, um bei ihm Entschließungen in der Zollvereinsfrage einzuholen, kam es zu Unruhen in der Bevölkerung. Sie befürchtete eine Änderung in den jetzigen Zollverhältnissen. Der Kurfürst trug der Stimmung in seinem Domizil Rechnung und ließ den Bevollmächtigten unverrichteter Dinge abreisen. Nach heftigen Debatten kam in der Landtagssitzung vom 11. Mai ein Majoritätsbeschluß zustande, daß die Regierung Vorschläge zur Aversionierung der Provinzen Hanau und Fulda ausarbeiten und vorlegen solle.

Bei der Einigung auf eine Aversionalzahlung blieb es letzten Endes, aber das Thema war so brisant, daß es so schnell noch nicht zur Ruhe kam. Die Diskussion der Thematik wurde erneut beantragt und die Gegensätze brachen wieder auf. Ein Befürworter der Zolllinien erklärte in der Sitzung vom 11. Juli 1831, Hanauer Einwohner würden den derzeitigen Zustand selbst unerträglich finden und von einer empörenden Pöbelherrschaft reden. Für unverantwortlich hielt er die Verletzung der verfassungsmäßig garantierten Gleichheit vor dem Gesetz. Die Hanauer würden versuchen, sich der gesetzlichen Lasten und Abgaben zu entziehen. Die Einführung der Maut war, wie er meinte, kein Unheil und durchsetzbar. Die Hanauer Deputierten widersprachen diesem Urteil lebhaft und entschieden. Ohne Gewalt und ohne Blutvergießen hielten sie eine Änderung der jetzigen Zollverhältnisse nicht für möglich. Sylvester Jordan unterstützte die Hanauer mit dem Argument, die Maut sei ein Übel und die gewaltsame Wiedereinführung eines Übels könne die Regierung schwerlich auf sich nehmen.

Die Ersatzzahlung für die Aufhebung der Maut beschäftigte den Landtag noch Ende 1833, kurz bevor die Mitglieder des Deutschen Zollvereins ihre Grenzen öffneten. Strittig war die Höhe des Betrages und die Verantwortlichkeit für den ehemaligen Zustand. Schließlich wurden Nachlässe von den auferlegten Summen beantragt. Das Thema der Zolllinien wurde durch den Anschlußvertrag vom 25. August 1831 wieder akut. Mit dem Vereinsbeitritt war zwar die Aufhebung der Zollgrenzen zu Hessen-Darmstadt verbunden, nicht aber zu Bayern hin. Bei Inkrafttreten des Vereins am 1. Januar 1832 sollten in den Provinzen Hanau und Fulda die Zolllinien zum süddeutschen Nachbarn wieder eingeführt werden. Daran hielten die Regierung und der Kurprinz gegen den Willen des Kurfürsten und gegen die Anträge von Hanauer Deputierten fest. Die Hanauer waren enttäuscht und empört. Die Stadträte und Bürgermeister weigerten sich, die neuen Verordnungen zu veröffentlichen. Das Hanauer Hauptzollamt erklärte beschwichtigend, Bayern werde dem Zollverein in Kürze beitreten. Doch das bewahrte das Amt nicht davor, schon am 5. Januar 1832, kurz nach seiner Fertigstellung, von einer aufgebrachten Volksmenge wieder zerstört zu werden. Grenzaufseher wurden tätlich angegriffen. Die aus preußischen und kurhessischen Beamten bestehende Zolldirektion mußte die Stadt verlassen. Die Polizei versagte. Das Militär reichte nicht aus, die Empörung niederzuschlagen. An der Mainkur kam es zu einer Straßenschlacht mit dreißig Toten. Das Zollchaos brach wieder aus, aber diesmal hielt die Regierung unnachgiebig an der Errichtung der Zolllinien fest. Sie wollte den Verein mit Preußen vertragsgemäß wirksam werden lassen. Der Schleichhandel an der bayerisc-hkurhessischen Grenze blühte allerdings außerordentlich stark. Die Bereitschaft eines bedenklich großen Bevölkerungsteils zur Ungesetzlichkeit blieb für die kurhessischen Politiker ein Motiv, die Bildung eines größeren Zollvereins nach Kräften anzustreben. Daß sie mit diesem Motiv in Deutschland nicht allein dastanden, kam der Entstehung des Deutschen Zollvereins zugute. Der 1. Januar 1834 beendete im Kurfürstentum Hessen-Kassel den aufreibenden, für die Regierung mit vielen Niederlagen verbundenen Kampf um eine stabile Ordnung der Zollverhältnisse.

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Ein Kommentar zu “Zollchaos in Hessen-Kassel”

  1. 2televisions schreibt:

    1orchestral…