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Peter Burg Werke

Landtagsverhandlungen 1833

Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten des Königreichs Württemberg im Jahre <…> Stuttgart

Verhandlungen 1833 1. Landtag:

- 34. Band, Stuttgart 1833:

1. Abt. I. Sitzung, S. 13 Ungültigkeitserklärung der Wahl Wangenheims nach § 147 Wohnsitz.

35. Band, Stuttgart 1833:

2. Abt. XV. Sitzung, S. 3f. 4.2.1833 Wahl Wangenheim.

S. 59-66 4.2.1833: Bericht Hufnagel, ständische Legitimations-Commission wg Wangenheim.

S. 67-85 4.2.1833: Bericht Schott, Minderheitsvotum zu Wangenheim.

XVII. Sitzung, S. 44f. 6.2.1833: Zais über Abschluss eines Zoll- und Handelsvertrags.

S. 47-60 6.2.1833: Motion Zais zu ZV mit Preußen.

Beil.: Motion Zais von Cannstadt zum ZV mit Pr.

S. 49 <Erklärung, daß> der ehrliche Groß- und Kleinhandel in Colonial- und Manufaktur-Waaren dem stets mächtiger werdenden Schmuggelhandel unterliegen <müßte.>  …

auch schweige ich von den traurigen, die Moralität der Gränzbewohner untergrabenden Folgen der hohen Zollsätze, die in demselben Verhältniß um sich greifen würden, als wir uns den noch höheren preußischen Zöllen unterwerfen müßten.

S. 50 Nicht weniger Täuschung liegt in der Voraussetzung, Sachsen und Baden werden sich nach dem Beitritt Baierns und Würtembergs sogleich entschließen, und dadurch dem Schmuggelhandel die Nahrung abschneiden; geschähe auch ersteres, so würde letzteres doch nicht erfolgen; denn wie jetzt das Voigtland und die badische Gränze die Schmuggel-Linien bilden,           so würde es in der Folge die Schweiz seyn.

XVIII. Sitzung, S. 1, 7.2.1833: Wahl einer Kommission zu Motion Zais.

XX. Sitzung, S. 3, 11.2.1833: Berichterstattung Motion Zais.

S. 3-79 Beratung über Kommissionsbericht zur Legitimation Wangenheims.

XXI. Sitzung, S. 1, 12.2.1833, Beschluss über Wahl Wangenheims verlesen und genehmigt. (Beilage 1).

S. 11-40 12.2.1833: Beratung des Kommissionsberichts über Zaissche Motion

S. 40f. 12.2.1833: Beschluss Adresse

S. 41-43 12.2.1833: Bericht der Komm. zur Motion von Zais, erstattet von Keßler,

S. 42 Ebenso wenig glaubt Ihre Commission sich darüber täuschen zu dürfen, wie, aller Theorie zum Hohn, es denn doch möglich sey, daß man auf der einen Seite mit / S. 43 so überaus wünschenswerther Hinwegräumung der Zollschranken und der Schmuggel-Pest, zwar einen erweiterten Raum für Handel und Verkehr gewinnt, auf der andern Seite dagegen am Handel selbst eine höchst empfindliche und tiefgreifende Einbuße erleidet.

Der freie Raum für den Markt ist ja der Markt noch nicht selber. Und über die Gebühr erhöhte  Zölle, sey es auch nur in Betreff einzelner Artikel, die als fremde Waare zum weit verbreiteten Bedürfniß geworden, könnten dann allzuleicht das Einschwirzen auf andern Punkten zur verderblichen Sitte machen, oder diese Sitte bis zur Feindseligkeit, bis zur Gewaltthat und zur Auflösung der moralischen Bande steigern, die den friedlichen Bürger an den Staat knüpfen.

XXII. Sitzung, S. 4-8, 13.2.1833: Beratung Motion Zais.

S. 11f., 13.2.1833: Adresse an Geh. Rat zu ZV mit Preußen.

XXIII. Sitzung, S. 4, 14.2.1833: Adresse an 1. Kammer wg Zoll- und Handelsverhältnissen.

36. Band, Stuttgart 1833:

3. Abt. XXVII. Sitzung, S. 52-54 20.2.1833: Beilage Note der Ersten Kammer.

XXXI. Sitzung, S. 58-62 25.2.1833: Beratung des Kgl Rescripts auf Zoll- und Handelsverhältnisse.

S. 67f. 25.2.1833: Rescript auf Adresse wg Zoll- und Handelsverhältnissen mit Preußen

XXXVI. Sitzung, S. 25-61 2.3.1833: Beratung des Rechenschaftsberichts: Ertrag des Zollgefälles, Höhe der Zölle, das Schmuggelunwesen.

S. 31 Klett: Ich glaube, daß sich die Frage, wie hinsichtlich der gegenwärtig bestehenden hohen Zo1lsätze, dieses großen Staatsübels, Abhülfe geschehen könne, zur Erörterung bei Berathung des Etats eignet. Ich gehe deßhalb für jetzt davon ab und beschränke mich bloß darauf, der Kammer einen kurzen aber bündigen Beweis von der ungeheuern Zahl von Zolldefraudationen auf den Grund der Listen, wie sie vorliegen, und zugleich von der hohen Wahrscheinlichkeit, ja ich möchte sagen, Gewißheit zu geben, daß bei der Herabsetzung der Zölle auf beinahe ein Drittel, die Staatscasse keinen Ausfall in ihren Einnahmen zu fürchten hätte.

S. 32 <Zu Zucker und Kaffee.> Es hätten aber diese Artikel, da sie, wie ich so eben bemerkte,  in den Jahren 1829/32 einen vierfach höheren Zoll bezahlen mußten, als in den Jahren 1823/26 (ohne Schmuggel), auch das Vierfache von demjenigen abwerfen müssen, was Zucker und Caffee früher abgeworfen hatte, und es wäre daher statt der so eben angegebenen Summe in den Jahren 1829/32 eine Summe von 3,712,000 fl erforderlich gewesen, um dasselbe Verhältniß herzustellen. Da nun aber blas 1,635,000 fl. eingegangen sind, so zeigen sich zur Genüge einmal die ungeheuern Defraudationen, und zweitens geht daraus hervor, welche große und weit mehr als die Hälfte betragende Reduction die Zölle erleiden könnten, ohne daß die Staatscasse, die dann keine so kostspieligen Aufsichtsmaßregeln nöthig hätte, verkürzt würde.

Geheimerath von Herdegen: Wenn man nämlich vergleicht, wie viel die ältern und die neuern Listen Einfuhr von Zucker und Caffee enthalten, so wird man in den neuern mehr finden, was beweist, daß früher mehr geschmuggelt wurde, welches übrigens bei hohen und niederen Zöllen geschieht. Bei niedern Zöllen sind aber die Mittel nicht so gegeben, die Grenze zu bewachen, als bei höheren Zöllen, weßhalb bei jenen nach gemachten Erfahrungen mehr geschmuggelt wird.

Klett: Früher wurde nicht der zehnte Theil von demjenigen geschmuggelt, was jetzt.

S. 33 Geheimerath v. Herdegen: Ich wiederho1e, die Zollregister von früher und jetzt sind mit einander zu vergleichen. Blos daraus kann man ersehen, ob früher oder jetzt mehr geschmuggelt worden ist, nicht aber aus einer Vergleichung der Einnahmen im Ganzen.

Klett: Die Zollregister werden genügende Auskunft geben, und ich trage darauf an, daß neben der Finanzcommssion auch die Zollcommission beauftragt werde, die Zo11rechnungen in der Richtung, die  ich bezeichnete, zu prüfen.

Kayser: Die Erhebung der Zollgefälle nimmt 23 Procent in Anspruch, und wenn man nach dem Aufwand/  S. 34 rechnet, den andere höhere Stellen, die des Zolls wegen bestehen, machen, so wird der Betrag bis auf 30 Procent steigen. …

Zucker und Caffee sind diejenigen Gegenstände, die uns unumgänglich nothwendig sind,  und auch in der Folge absolut nothwendig seyn werden, und doch ist darauf der höchste Zoll gelegt. Wenn man in dieser Beziehung besonders die Grenzgegenden und den Schmuggelhandel daselbst ins Auge faßt, wobei der ordentliche Kaufmann gar nicht mehr bestehen kann, wenn man erwägt, wie viele Menschen von dem Kinde bis zum Greise dadurch an Leib und Seele verdorben werden, so muß man, besonders da die Einzugskosten ’so groß sind, auf den Gedanken an niedere Zölle zurückkomme.

Es werden selbst in Gegenden, die für die Colonialwaaren gar nicht gelegen sind, wie z.B. in Nürnberg, Anerbietungen von Zucker und Caffee in Preisen gemacht, die nur möglich sind, wenn 7/8 hereingeschmuggelt werden. Dieses erzeugt nun in beiden Ländern auch unter den. Kaufleuten ein gewisses Mißtrauen, wenigstens gegen die Grenzzo11beamten, weil man einen solchen Schmuggel nicht für möglich hält, wenn er nicht bei dem Regierungspersonal selbst Schutz / S. 35 findet. Es wird daher eine doppelt wichtige Aufgabe für die Regierung seyn, auf Herabsetzung der Zölle möglichst Bedacht zu nehmen, um besonders unsere Grenzgegenden von dem mercantilischen und moralischen Verderben zu retten.

Herdegen: Ich will deshalb die Debatte nicht länger aufhalten, habe aber schon bemerkt, daß die niederen Zölle nicht gerade das Mittel sind, den Schmuggel zu verhindern. Es liegt mehr in einer Erweiterung des Handelsgebiets.

S. 35 Dörtenbach: Was die Bemerkung betrifft, daß die Verwaltungskosten 23 Procent betragen, so kann ich dieß nicht im Augenblick nachrechnen, allein ich finde, daß in dem neuen Etat von dem Brutto-Ertrag, der auf 1,200,000 fl. angenommen ist, 33 Procent Verwaltungskosten und 9 Procent andere Ausgaben, also 42 Procent in Abzug kommen.

S. 36 Pfizer: Was ich sagen wollte, ist bereits von sachkundigem und erfahrenern Rednern gesagt worden. Der Gegenstand scheint mir aber doch von so allgemeinem Interesse zu seyn, daß auch einem Laien einige Worte erlaubt seyn dürften.  Von. allen Seiten hört man bei uns Klagen über die hohen Zollsätze, und über das dadurch erzeugte und genährte Schmuggelwesen, das nicht nur auf den Handel, sondern auch auf die Sittlichkeit des Volks den nachtheiligsten Einfluß hat. Wenn auch nur die Hälfte dieser Klagen in der Wahrheit gegründet ist, so kann man, scheint es, nicht genug eilen, dem Strome von Demoralisation, der über unser Land in Folge der bestehenden Zollgesetze und Zolleinrichtungen hereinbricht, und ganze Ortschaften, ganze Striche unserer Bevölkerung zu ergreifen, jedem rechtlichen Erwerbe zu entfremden, und in einen fortwährenden Kriegszustand gegen Gesetz und Obrigkeit zu versetzen droht, Einhalt zu thun. Darum halte ich für Pflicht der Stände, im Hinblick auf die obschwebenden Unterhandlungen über Zoll- und Handelsangelegenneiten der Regierung bei jedem Anlaß diesen Gegenstand zu ernster Berücksichtigung angelegentlichst zu empfehlen. Ich schließe mich in dieser Hinsicht ganz den Bemerkungen des Abgeordneten Kayser an, und bitte um die Erlaubniß, aus dem Schreiben eines meiner Committenten, eines Tübinger Kaufmanns, zu Bestätigung meiner Behauptungen einiges mitzutheilen. (Trägt solches vor •)

S. 37 Zais: Die hohen Zölle lassen sich aus zwei Gesichtspunkten betrachten; einmal sind sie ein Mittel der Besteurung, und in dieser Hinsicht sehr zu beachten, und andererseits ein Mittel, die innere Industrie zu fördern. Ware nun Würtemberg vermöge seiner geographischen S.38 Lage im Fall, den ersten Gesichtspunkt festzuhalten, wäre man nämlich wirklich im Stande, eine Besteurung auf diesem Wege zu erheben, so würde ich der Erste seyn, der die hohen Zölle in Schutz nähme; allein dieses ist, wie mehrere Redner bemerkt haben, durchaus nicht möglich. Auch zeigt es leider die Erfahrung, denn unsere Zolleinnahme ist sehr gering im Verhältniß mit dem Verbrauch, indem am Ministertisch selbst schon zugegeben wurde, daß der Verbrauch von Zucker in Würtemberg nahe an 50,000 Centner betragen werde. Nehmen wir nun an, daß nur der dritte Theil Caffee verbraucht wird, so wird sich schon daraus angeben, daß eine Brutto-Zolleinnahme von ungefähr einer Million herauskommen müßte; daß sie aber nicht herauskommt, liegt klar am Tage, und daß überhaupt mit erhöhten Zöllen die Einschwärzung im Verhältniß steht, kann niemand läugnen. Es wird dieß so sehr anerkannt, daß der französische Handelsminister Argout noch vor zwei Monaten einen Gesetzesentwurf in die Deputirtenkammer brachte, worin er die Schmuggellinien zum Maßstab für die Zölle annimmt und sagt, wir können die Zölle noch etwas höher halten, als die Schmuggellinien, denn der Kaufmann ist in der Regel doch so weit ehrlich, daß er eher seine Waare verzollt, als das Geld den Schmugglern zu lösen gibt. Dieser französische Handelsminister hat wahrscheinlich nach reifer Erfahrung die Schmuggellinien als Maßstab für die Zölle angenommen. Nun ist aber in Baden der Maßstab 1 fl. 20 kr., und in Würtemberg l5 fl., was eine Prämie auf den Schmuggel ist, die durch keine Zollschutzwache überwunden werden kann. Aus getreuen Berichten des Handelsstandes aller Gegenden in Würtemberg ist zu ersehen, daß durchaus hier keine Übertreibungen stattfinden, und der Handelsstand nicht, wie man so gerne glauben möchte, muthwillig klagt, denn es ist so weit gekommen, daß die ersten Handlungshäuser ihre Commis entlassen, und der sonst so schöne Handel mit Colonial/ S. 39 waaren zu Grunde geht. Wenn man die letzten Zolleinnahmen als Maßstab annehmen will, so muß ich bemerken, daß diese sehr trügerisch sind, denn das Schmuggelwesen hat in den letzten fünf Monaten eine Ausdehnung erlangt, wovon man keinen Begriff hat. Es liegen zwar noch viele verzollte Waaren im Lande, allein bald wird dieß nicht mehr seyn, und wir sehen der traurigsten Catastrophe in Beziehung auf die Colonialwaaren entgegen. <Zustimmung Zu Kaysers Antrag.>

Pflanz: Ich bin mit demjenigen einverstanden, was über die traurigen Folgen dieses Systems gesagt wurde, und wenn behauptet werden will, daß niedere Zollsätze dagegen kein Mittel seyen, so will ich nur ein Beispiel anführen: Ich weiß im Schwarzwald einen Ort, der früher sehr an Arbeit gewöhnt war, in welchem aber im vorigen Sommer während der Erndte kein Taglöhner erhalten werden konnte, indem sie bei Nacht aus dem Badischen Colonialwaaren hereinschmuggeln, und solchergestalt auf eine leichte, aber ungesetzliche Weise drei/ S.40 mal mehr verdienen, als bei Tag durch Taglohn. Ich weiß ferner einen namhaften Krämer in einem badischen Ort, der früher jede Woche einige Pfund Zucker und Caffee verkaufte, und sie bei einem würtembergischen Kaufmann, der hier anwesend ist, holte. Dieser verkauft nun in der Woche ganze Wagen voll, und ist in kurzer Zeit einer der reichsten Leute an der badischen Grenze geworden.

Die Nachrichten, die ich von Rottweil erhalten habe, erregen Schaudern. Die Schmuggler leben in offenem Kampfe nicht nur mit der Zollschutzwaehe, sondern auch unter sich, indem sie sich selbst überfallen, und einander das Geschmuggelte rauben. Gerade auf diese Weise wird ein großer Theil der Bewohner Würtembergs ganz demoralisirt, und man sollte dabei nicht blos auf den finanziellen Gewinn Rücksicht nehmen, sondern auch auf die Sittlichkeit des Volks, denn geht diese verloren, so weiß ich nicht, wohin wir kommen werden.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch fragen, in welchen Fällen den Zollschutzwächtern erlaubt ist, ihr Mordgewehr gegen die Schmuggler zu gebrauchen.

Geheimerath v. Herdegen: In der 1nstruction ist es genau bestimmt.

Pflanz: Einen Menschen wegen eines Zuckerhutes todt schießen, ist schauerlich.

Geheimrath v. Herdegen: Die Regierung hat keine andere Absicht, als die Zolllinien durch neue Handelsverträge zu entfernen.

Menzel: Ganz dieselben Beschwerden herrschen in dem Oberamt, dessen Vertreter ich bin. Es liegen mir vier Schreiben von rechtlichen Kaufleuten vor, die sich auf das Bitterste gegen den immer überhand nehmenden Schmuggel beklagen, wodurch alle ehrlichen Leute nothwendig zu Grunde gehen müssen. Sie beschweren sich nicht nur darüber, daß sie im Erwerb benachtheiligt sind, sondern auch, daß im gesellschaftlichen Leben die Ehrlichen,/ S. 41 weil sie die Minderzahl bilden, unter der Masse von Schurken untergehen müssen.

Schott: Im Namen des Oberamtsbezirks, den ich vertrete, habe auch ich Klage zu erheben, über die außerordentliche Demoralisation und die Verkümmerung des täglichen Verkehrs mit dem Nachbarstaat. Ich glaube daher, die Finanzcommission sollte es sich zur besonderen Pflicht machen, nicht nur diesen Gegenstand zu berücksichtigen, sondern auch die Straffälle sich vorlegen zu lassen, die seit Einführung dieses Systems eingetreten sind. Ich höre, daß in Einem Jahre 2113 Straffälle vorgekommen sind, die außer den Confiscationen 45,000 fl. eingetragen haben, was den sichersten Maßstab für diese wahrhafte Landesbeschwerde geben wird.

Feuerlein: Allerdings, allein das Finanzministerium hat zugleich bemerkt, daß blos die ärmste Volksclasse vorgeschoben, die eigentlichen Schmuggler aber im Hintergrund bleiben und nicht erreicht werden

S. 43 Schneckenburger: In meinem Bezirke ist die Klage so allgemein über diese Gräuel der Verwüstung, wie man es heißt, daß ich mich gar nicht genug darüber aussprechen kann. Keine Farbe ist grell genug, um die Sache zu illuminiren. Was den Schmuggel betrifft, so übersteigt er alle Grenzen. Ich wohne selbst in einem Ort, der noch vor wenigen Jahren sich durch Arbeit vor vielen andern auszeichnete, während gegenwärtig in demselben Orte, der andern zum Muster vorgestellt worden ist, mehr als 30 solcher Leute sich befinden, die fast alle Nacht diesem traurigen Geschäfte nachgehen. Der Schmuggel geschieht auch nicht bloß im Kleinen, sondern die Leute gehen haufenweise, und ich weiß Beispiele, daß fremde reisende HandeIsleute rechtlichen Kaufleuten um die Hälfte des Zolls und noch niederer oft solche Waaren, frei vor das Haus geliefert, anbieten.

Einem solchen Übelstande sollte denn doch abgeholfen werden, worin mir die Kammer gewiß beistimmen wird.

Viele Stimmen: Allerdings, denn es herrscht hierüber nur Eine Stimme im Lande.

Schneckenburger: Auf den Landbau wirkt dieses Verhältniß so ungünstig, daß es einem Bauern oft nicht möglich ist, Taglöhner zu bekommen, denn die Leute sagen, sie müßten Narren seyn, wenn sie 24 kr. nachliefen, während sie 1 fl. 21 kr. verdienen könnten. Für diese Leute selbst ist es übrigens kein Glück, denn es heißt / S. 44 hier: wie gewonnen, so zerronnen; versammeln sie sich in den Bier- und Branntweinkneipen und unterreden sich in ihrer eigenen technischen Sprache über eine neue Unternehmung, wobei man z.B. die Ausdrücke hört: Wann geht der Mond auf? Willst du den Abendstern auch sehen? mittlerweile aber verprassen sie ihr Geld.

Geheimerath v. Herdegen: Es ist zu bedauern, wenn Ortsobrigkeiten und redliche Bürger solche Dinge wissen und die Behörden nicht davon in Kenntniß setzen. Es ist dies die Pflicht eines Jeden.

Schneckenburger: Es war eine eigene Deputation von Tuttlingen hier bei dem König selbst, sie hat aber nichts bezweckt.

Decan Münch: Ich will das Bild, welches der Abgeordnete Schneckenburger entworfen hat, nicht noch mehr ausmalen. Auch ich wohne an der badischen Grenze und bin von allem demjenigen, was von der Demoralisation gesprochen wurde, so vollkommen überzeugt, daß auch ich eine Herabsetzung der Zölle sehr wünschen muß.

Römer: <hofft auf Ausführung von Art. 19 durch Bundesversammlung.> Ich bemerke dies S.45 nur zur Beruhigung derjenigen Redner vor mir, die in der sich vermehrenden Demoralisation. durch den Schmuggelhandel sich so grelle Vorstellungen gemacht haben.

Stahl v. Freudenstadt: Dem vielen Gesagten will ich nur noch das beifügen, daß die Kaufleute in Freudenstadt ganz zu Grunde gerichtet sind, wenn die Zölle nicht herabgesetzt werden.

S. 46 Deffner: Auch ich bin völlig von den Nachtheilen durchdrungen, die aus den hohen Zöllen für die Sittlichkeit hervorgehen, und ich fürchte sehr, es möchte auch noch andere europäische Staaten wegen dieser Maßregeln die Nemesis ereilen. Was die Bemerkung betrifft, daß die Fabrikanten hohe Zölle wünschen, so kann ich diesen Satz in einer solchen Allgemeinheit nicht anerkennen, da ich mehrere Fabrikanten kenne, die bestimmt schon bei jeder Gelegenheit erklärt haben, sie verlangen keine Schutzzölle. Im Allgemeinen mag allerdings dieß der Wunsch seyn, allein wenn er für die Fabrikanten nur auf Kosten der Sittlichkeit der übrigen Bürger erreicht werden könnte, so wäre er doch etwas zu theuer erkauft.

Bollstetter: Der Hr. Geheime Rath sagte vorhin, man suche die Zolllinien zu erweitern; wenn wir uns / S. 47 aber mit Baden nicht vereinigen, so nützt uns das Anschließen an Preußen nichts.

Dieser Staat kann ohnehin nie geringe Zölle haben, da er viele Länderstrecken enthält, wo er gar keine Grundsteuer erheben kann. Die Vereinigung mit Baden ist daher die Hauptsache, weil sich nur von dort aus niedere Zölle erwarten lassen, was um so mehr zu wünschen ist, als gegenwärtig die ganze Strecke von Riedlingen bis Friedrichshafen eine einzige Schmuggellinie bildet.

Murschel: Auch ich halte für meine Pflicht, zur Kenntniß der Kammer zu bringen, daß mir aus dem Oberamt Maulbronn, dessen Vertreter ich bin, ein ganzer Fascikel von Klagen über dieses Zollsystem mitgetheilt wurde, und auch dort nur in einem Vereine mit Baden das Heil gesucht wird.

Keller: Es ertönt nur Eine Stimme von Mergentheim bis Friedrichshafen, daß der Handel gelähmt und die Moralität gefährdet sey, der Staat aber dennoch keine so größe Einnahmsquelle aus den Zöllen erhalte, wenn man die großen Kosten berechnet. Selbst Kinder von 12 Jahren sah ich durch die Landjäger einführen, so, daß also auch schon in diesen, durch dieses Institut, die Moralität erstickt wird. Ich könnte eine ganze Registratur von Beschwerden in die Kanmer bringen, deren Verlesung bis in die / S. 48 Nacht hinein dauern würde.

Pfäfflin: Auch ich kann nicht bloß von meinem Oberamte, sondern besonders von dem noch nicht vertretenen Oberamt Oberndorf, hauptsächlich aber von Alprisbach versichern, daß durch die hohen Zölle und die dadurch herbeigeführten Schmuggeleien der Handel der Kaufleute nach und nach ganz zu Grunde gehen müßte. Der Herr Minister hat vorhin bemerkt, es könne nur durch Erweiterung des Handelsgebiets geholfen werden, allein dieß kann auch durch Herabsetzung der Zölle geschehen, und durch eine solche Herabsetzung werden wir eher zu einem Vereine mit Baden gelangen, was, wie man allgemein sagt, nie geschehen kann, wenn man sich an Preußen mit seinen hohen Zöllen anschließt.

Gmelin: Ich glaube nicht, daß das Schmuggelwesen erst seit den hohen Zöllen entstanden ist.

Viele Stimmen: Ja, Ja.

Ich habe actenmäßige Beweise von unzähligen Fällen gesehen, nach welchen der  Schmuggelhandel schon vor 15 Jahren und noch länger wirklich gewerbsmäßig getrieben wurde, allein er wurde durch andere Mittel und Wege getrieben. Damals war es der Kaufmann oder der Fuhrmann und der Zollbeamte, welche die Sache unter sich ausmachten, oder es konnte auch der Fuhrmann hereinkommen ohne bemerkt zu werden. Jetzt wird aber die Sache anders behandelt: der Landmann, und zwar besonders arme Landmann, / S.49 der in der Nähe der Gränze wohnt, wird mit in die Sache hineingezogen und in dieser Hinsicht ist es ganz gewiß, was viele Mitglieder, ich glaube nicht einmal mit übertriebenen Farben, sondern der Wahrheit gemaß dargestellt haben, daß nämlich der Moralität eines großen Theils des Volkes in den Orten, wo jetzt der Schmuggelhandel getrieben wird, eine sehr bedeutende Gefahr droht. Einen andern Übelstand finde ich auch darin daß, wenigstens meiner Überzeugung nach, die Zollstrafgesetze nicht zweckmäßig sind. Auch nach meinen Erfahrungen wird nur selten der wahre Schuldige, nämlich im rechtlichen Sinn der sogenannte moralische Urheber, einer Schmuggelei bestraft, sondern gewöhnlich nur der, der sich aus Noth, in der Hoffnung eines kleinen Gewinns, zu dem Werkzeug des Schmugglers hergegeben hat.

Pfleiderer: Ich muß mich dem Antrag des Abgeordneten Kayser anschließen, denn hier muß der Finanzpunkt wohl im Hintergrund bleiben, wo der höchste Zweck des Staats, nämlich die Moralität, leidet. Eine wichtige Frage erlaube ich mir, aber an den Herrn Geheimenrath, ob nämlich die Instruction, wornach ein Landjäger auf einen Defraudanten schießen darf, überall bekannt gemacht ist, oder ob dieß nur die Zollschutzwächter wissen.

Geheimerrath v. Herdegen: Die Instruction ist gedruckt, wie die Landjäger-Instruction.

Pfleiderer: Ist es aber möglich, daß durch eine Instruction einem Bürger, der ein Pfund Zucker oder/ S. 50 Salz aus einem andern Lande herbringt, das Leben genommen werden kann?

Geheimerath v. Herdegen: Es ist genau vorgeschrieben, daß nur im Fall der Nothwehr dergleichen statt finden kann.

Pfleiderer: Ich halte diese Instruction mit der Verfassung in Widerspruch, wornach niemand seinem ordentlichen Richter entzogen werden soll. Wenn ein Mann Zucker holt, und das Vergehen nicht einmal um einen Gulden sich dreht, er aber deßhalb von den Behörden niedergeschossen werden kann, so frage ich, ob ein Würtembergischer Bürger sich noch des, ihm durch die Verfassung versprochenen, Schutzes zu erfreuen hat?

Geheimerath v. Herdegen: Die Zollschutzwache ist ein Theil des Landjägercorps, und die Bedingungen sind genau vorgeschrieben, unter denen der Einzelne von den Waffen Gebrauch machen darf.

Pfleiderer: Ich könnte Fälle anführen, daß Leute erschossen oder verwundet wurden, die an nichts weniger dachten, als Jemand anzurühren, sondern bloß auf dem Wege der Flucht waren.

Präl. v. Pfister: Auch ich darf Amtshalber nicht verschweigen, daß auf der ganzen Linie von Freudenstadt bis Neuenbürg fast alle Pfarrberichte laute Klagen über die verderblichen Folgen des Schmugglens aussprechen.

Prälat v. Haas: Auch ich muß dieß bestätigen.

Prälat v. Pfister: Schon auf dem Landtage von 1830 sind Anträge gestellt worden, dem Verderbniß abzuhelfen, jetzt ist es hiezu hohe Zeit.

Mosthaf: Auch mich haben die Kaufleute im Oberamt Horb benachrichtigt, daß der Schmuggel bei ihnen so sehr überhand genommen habe, daß der redliche Kaufmann nicht mehr bestehen könne. Ich glaube übrigens, daß, wenn man auch die hohen Zollsätze herabsetzt, / S. 51 der Ausfall nicht so außerordentlich seyn wird, als man sich denkt; denn es ist ein Erfahrungsatz, daß mäßige Zölle oft mehr eintragen als so hohe.

Speidel: So sehr auch bei uns das Schmuggeln verabscheut wird, und die Gemeindebehörden sich bemühen, demselben entgegenzuwirken, so scheint es doch, daß die Defraudationen nicht abnehmen wollen.

Zur Ehre unserer Leute muß ich übrigens bemerken, daß es sich immer nur um kleinere Defraudationen handelt, allein der Wunsch nach Ermäßigung der Zölle ist doch im ganzen Oberamt Neckarsulm laut.

Dörtenbach: Was die Zollschutzwächter und deren Instruction betrifft, so ist schwer darüber ins Klare zu kommen, ob sie zu rechter Zeit und nur im Nothfall ihr Gewehr gebrauchen, denn schießen sie Einen todt, so kann er nicht mehr sprechen, und schießen sie ihm bloß nach, so wird er nicht zurückgehen und es anzeigen.

Diese Instruction hat auch in unserer Stadt schon nachtheilig gewirkt, indem zuverlässig schon oft unnützer Weise geschossen worden ist; die Leute, die geflohen sind, haben sich natürlich nicht gestellt, und die Zollschutzwächter konnten sagen, was sie wollten, und der Mißbrauch der Waffe, der vielleicht einem hätte vorgeworfen werden können, konnte nicht bestraft werden.

Frhr. v. Welden: Aus allem Gesagten geht klar hervor, daß die hohen Zölle höchst nachtheilig auf die Moralität wirken, und daß daher die Regierung verpflichtet ist, hierauf mehr Rücksicht zu nehmen, als auf einen finanziel1en Gewinn.

Was die Instruktion der Landjäger betrifft, wornach diese berechtigt seyn sollen, auf Defraudanten zu schießen, so wird hier über Leben und Tod verfügt, was der Regierung mitte1st einer Verordnung zu verfügen nun und nimmermehr zustehen kann.

Anders verhält es sich mit dem Schießen auf Wilderer, was sich durch die schon von jeher bestehenden und noch gültigen Gesetze rechtfertigt. Ich für meine Person erkenne es aber bei der Zollschutzwache nicht an.

Keller: Es wurde bemerkt, daß vor zwölf Jahren bereits ebenso defraudirt worden sey, wie jetzt; allein dagegen sprechen die Erfahrungen von ganz Deutschland, indem man allgemein hört, daß durch die starken Zölle das Schmuggelwesen außerordentlich begünstigt wird, wir also bloß in der Herabsetzung der Zölle Heil zu erwarten haben.

Krug: Ich wollte nur noch beifügen, daß ich bedeutende Handelshäuser in unserem Lande kenne, die früher bedeutenden Absatz an Colonialwaaren hatten. Seit einiger Zeit aber sind sie ncht mehr im Stande, mit Bayern und Baden zu concurriren, weil an der badischen Gränze sehr geschmuggelt wird, und in Bayern diese Waaren wahrscheinlich ohne Zoll hineingelassen werden.

Nürnberger verkaufen ihre Colonialwaaren jetzt wohlfeiler, als es unsere Würtemberger können. Ich stimme daher für Herabsetzung der Zölle, und glaube, es würde sich Baden gerne anschließen.

Mit Preußen halte ich es nicht für rathsam, indem wir von diesem zehnmal überflügelt würden, was erst dieser Tage im schwäbischen Merkur erwähnt wurde.

S. 54 v. Zwergern: <Verlust des Handels in Ravensburg, durch Abschließung von Ba u. Öst.> “Daher kommt es auch, daß die Kaufleute bei uns keine Geschäfte mehr machen können, schon darum, weil der Schmuggel hier eben so stark getrieben wird, als anderwärts, und wir haben kein Heil mehr zu erwarten, wenn nicht eine Vereinigung mit Baden stattfindet.

S. 55 Was das Recht der Landjäger betrifft, so ist es doch sehr bedenklich, Leuten das Leben der Unterthanen anzuvertrauen, oder ihnen bloßzustellen, die in der Regel der ungebildeten Menschenclasse angehören.

Römer: Die Behauptung, daß die Landjäger nur im Fall der Nothwehr schießen dürfen, muß ich widersprechen, indem ich aus eigener Erfahrung weiß, daß ihnen dieses Recht auch in andern Fällen zusteht.

S. 56 Wiest: Ich bin nämlich auch seiner (= Pfleiderer) Meinug, daß die schon oft berührte Instruction für die Zollschutzwache mit den Ständen verabschiedet seyn sollte, weil sie so wichtige Straffälle enthält, und im äußersten Fall erlaubt, über Leben und Tod zu disponiren.

S. 58 v. Ringler: Ich will nur das bemerken, daß ich zwischen dem Leben eines Wilderers und dem eines Schmugglers keinen Unterschied kenne. Über das Leben des Wilderers verfügt, wegen der Erlegung eines Hasens, der Jäger, und über das des Schmugglers wegen Hereinschmuggelns eines Zuckerhuts, der Zollgarditst. Ich wünschte, daß Verordnungen, die das Leben des würtembergischen Unterthanen gefährden, auf’gehoben werden möchten.

Scholl: Ich will nur erklären, daß ich dem Antrag des Abgeordneten Kayser beitrete und fest überzeugt bin, daß die Regierung in ihrem eigenen Interesse handelt, wenn sie auf Herabsetzung der Zölle bald möglichst Bedacht nimmt. Ich könnte eben so viele Briefe vorweisen, um der Kammer zu zeigen, wie sich die Geistlichen nicht mehr zu rathen und zu helfen wissen, weil durch das Schmuggeln die Sittlichkeit zu Grunde geht.

Dekan Münch: Es hat auch schon vor mehreren Jahren der badische Finanzminister v. Böckh ausgesprochen, daß nur die Basis der niederen Zollsätze geeignet sey, die Zolleinnahmen zu erhöhen, und zugleich die Mißstände am besten zu beseitigen, welche die Sittlichkeit so leicht untergraben.

Stängel: So viel ich weiß, haben die Landjäger und die Zollschutzwächter dieselbe Instruction; es ist aber ein großer Unterschied, ob ein Verbrecher transportirt wird, oder ob man einen Menschen vor sich hat, der einige Pfund Zucker hereinschmuggelt.

S. 59 So viel ich weiß, dürfen die Zollwächter von ihren Waffen nicht nur Gebrauch machen, wenn sie angegriffen werden, sondern auch dann, wenn sie einen Zolldefraudanten arretirt haben, und dieser davon läuft. Es ist aber doch etwas zu stark, wenn man einen Menschen todt schießen darf, der, um einer kleinen Zollstrafe zu entgehen, sich auf die Flucht macht, und ich wünsche daher, daß diese Instruction der Justizcommission zur näheren Prüfung zugewiesen werde. (Lebhaft unterstütz t.) Bis jetzt wurde bloß von dem Einschmuggeln nach Würtemberg gesprochen, allein auch nach Baiern wird auf unglaubliche Weise geschmuggelt, denn in ganz Oberschwaben haben wir eingeschrnuggelten Caffee zu kaufen. Ein Großhändler in

Ulm, der bis jetzt in einem Jahre gegen 70,000 fl. Zoll bezahlte, kann jetzt kaum mehr 7000 fl. bezahlen, so sehr liegt sein Geschäft darnieder. In diese Klage stimmen aber alle Großhändler in Ulm ein.

37. Band, Stuttgart 1833:

4. Abt. XXXVII. Sitzung, S. 7-19 Zölle (7-43 7.3.1833: Zölle und andere Abgaben)

XLIII. Sitzung S. 58-61 18.3.1833: Bittschriften zum Zollverein.

Bericht der Petitions-Komm. über 17 Bittschriften, Zollsachen betr. Erstatter Deffner

Themen: (Angabe der Bittsteller)

S. 58 Um Herabsetzung der hohen Eingangszölle, als dem wirksamsten Mittel, der überhandnehmenden und für den ehrlichen Kaufmann so verderblichen, auch alle Sittlichkeit untergrabenden Schmuggelei kräftig zu steuern.

S. 59 Um eine Zollvereinigung mit Baden, zum Zweck des Ausrottens der schändlichen Schmuggelei, und bewirkt durch Herabsetzung der würtembergisch-bayerischen Zollsätze.

Verhandlungen 1833 2. Landtag:

39. Band, Stuttgart 1833:

2. Abt. XII. Sitzung, S. 9 11.6.1833: Wahl der Kommission für Zoll- und Handelsverhältnisse.

XIII. Sitzung, S. 2 15.6.1833: Pfizer zeigt Konstituierung der Kommission an.

40. Band, Stuttgart 1833:

3. Abt., XXII. Sitzung, S. 2f., 17.7.1833: Zais: Motion über Zollverhältnisse.

- S. 99 Nachtrag zur Motion von Zais verlesen, Verweisung an Zoll- und Handelskommission.

S. 123-135 Beilage 9: Vortrag von Zais.

S. 127 In den Fesseln eines veralteten Zunftzwangs, mit geschnürten, plombirten Frachtwägen, mit Begleitscheinen, mit gestempelten, versiegelten Frachtbriefen, mit von zwei Zeugen und den Ortsbehörden gesiegelten und unterschriebenen Ursprungszeugnissen, mit doppelten Declarationen, mit Anmeldung und Visitation an jedem Zollamt, mit Begleitung bewaffneter Zollschutzwächter – mit all‘ diesen lästigen, zeitraubenden, kostspieligen Formalitäten kann eine beginnende Gewerbsindustrie nicht gedeihen.

S. 131 Es giebt keine Steuer, die so viele Familien um Ehre, Leben, Gemüthsruhe, Wohlstand und alles Lebensglück bringt, wie die Mauth! Überdieß würde mit dem Eintritt in den Verein eine Haupteinnahme – der Zoll auf Zucker – aus zweierlei Ursachen sich sehr vermindern; einmal, weil bei einem Zollsatz von 17 fl., was 106 % nach dem jetzigen Ankaufspreis ausmacht, der Reiz zum Schmuggel zu groß und gar nicht zu verhindern ist, und weil zweitens die bereits bestehenden 49 preußischen Zucker-Raffinerien sich so vermehren werden, daß / S. 132 wenig raffinirter Zucker, und folglich wenig Zoll eingehen wird.

S. 133 So lange das Großherzogthum Baden dem Verein nicht beitritt (und wer kann es zwingen?), so lange bleiben unsre westlichen Gränzen der traurige Schauplatz des Schmuggel-Handels. Aller gegenseitige Verkehr liegt bereits darnieder. Die steigende Armuth verleitet am Ende einen großen Theil der Gränzbewohner auf die Bahn des Verderbens; Müßiggang, Raub und Mord kommen an die Tagesordnung; die Criminalgerichte, die Strafanstalten werden unzureichend, und die Gemeinden nicht mehr im Stande seyn, die steigende Zahl der Armen zu unterhalten; und fällt sonst noch ein Zunder unter die unzufriedenen, unglücklichen, ihres früheren Erwerbs beraubten Menschen, so ist das daraus entstehende Unheil nicht zu ermessen.

Dieser excentrische Zustand müßte um so gewisser und schneller herbeigeführt werden, wenn man, in der Meinung, den Schmuggel mit Gewalt zu unterdrücken und Baden auf indirecte Weise zum Beitritt zu zwingen, energische und folglich kostspielige Maßregeln anordnen wollte; dadurch würde vollends aller Verkehr mit Baden zernichtet und aller Schaden auf uns zurückfallen.

41. Band, Stuttgart 1833:

4. Abt. XXIV. Sitzung, S. 20f. 23.7.1833: Beleuchtung der Zollvereinigung mit Preußen. Eingaben.

S. 21 Uhland: Es ist so eben eine weitere Eingabe hiesiger Kaufleute in Betreff der Zollverhältnisse und des bestehenden Schleichhandels im Diarium verlesen worden.

XXV. Sitzung, S. 10, 27.7.1833: Wiedereinbringung einer Petition wg Zoll- und Handelsverhältnisses des Oberamtsbezirks Rottweil.

S. 10 Pflanz: <Eingabe des Handelsstandes des Oberamts-Bezirks Rottweil. >

Es enthält diese Eingabe eine Schilderung der Lage der Bewohner an der badischen Gränze, und namentlich eine Darstellung des nachtheiligen Einflusses, welchen der Schmuggelhandel in Beziehung auf die Moralität und Ökonomie der dortigen Einwohner ausübt.

42. Band, Stuttgart 1833:

5. Abt. XXXI. Sitzung, S. 70 13.8.1833: Petition des Handelsstandes von Oberndorf an die Kommission verwiesen.

47. Band, Stuttgart 1833:

10. Abt., LIX. Sitzung, S. 11-13, 17.9.1833: Beratung des Rechenschaftsbericht der Finanzkommission zu Zolldefraudation.

S. 12 Gmelin: Man hat besonders eine Unterstützung der Beamten an der badischen Gränze für nothwendig gefunden, wo die Oberamtleute noch weitere Gehülfen wegen dieser Untersuchungen halten mußten.

Die Kammer beschließt sofort durch Zuruf, den Antrag der Commission: die Regierung zu bitten, die Zulagen an Kanzleikosten für einzelne Oberämter, wegen Überhäufung mit Untersuchungen über Zoll-Defraudationen, möglichst zu beschränken, in keinem Fall aber zu vermehren, anzunehmen.

Klett: Ich möchte fragen, wo denn das Geld sich findet, welches aus den Zollstrafen gewonnen wird? Es ist nach dem §. 114 der Verordnung vom 26. December 1828 bekanntlich bestimmt, daß die Hälfte dem Denuncianten, die andere Hälfte der Zolldiener-Unterstützungscasse zufallen soll.

S. 13 Geheimer Rath v. Herdegen: Es findet sich bei der Staatscasse, und es liegt hierüber eine eigene Particularverrechnung vor. Aus dem Unterstützungs-Fonds werden theils bleibende, theils vorübergehende Gratialien gegeben an die Zolldiener und ihre Hinterbliebenen, theils werden sie abgegeben zur Aufmunterung im Dienste. Die übrig behaltenen Gelder mögen ungefähr 6000 bis 7000 fl. betragen.

Dörtenbach: Wo kommt der Erlös aus den confiscirten Waaren hin?

Geheimer Rath v. Herdegen: Auch in die Staatscasse, als Bestandtheil des fraglichen Unterstützungs-Fonds.

Dörtenbach: Es ist unbegreiflich, daß diese Sunme so klein seyn soll.

Geheimer Rath v. Herdegen: Ich habe schon erwähnt, daß die Einnahmen meistens zu jährlichen Unterstützungen, theils zur Aufmunterung verwendet, und daß die Hinterbliebenen der Zollbeamten aus jenem Fonds mit Gratialien bedacht werden; nur das Übrige wird zu Capital angelegt.

Pflanz: Es ist eine öffentliche Rechnung. Ich erlaube mir, den Wunsch gegen das Finanz-Ministerium auszusprechen, daß es den Zollbeamten zur Pflicht gemacht werden soll, die confiscirten Waaren nicht in kleinen Portionen, sondern wo möglich im Großen zu verkaufen. Es ist für die Colonialwaarenhändler in den an den Gränzen gelegenen Orten äußerst drückend, daß nicht nur ihr Geschäft dadurch vernichtet wird, daß alles sich dem Schmuggelhandel hingibt, sondern daß auch noch die Zol1beamten ihren Erwerb schmälern, indem sie die confiscirten Waaren in so kleinen Portionen verkaufen, daß Jedermann hier steigern kann.

- 48. Band, Stuttgart 1833:

11. Abt., LXVII. Sitzung, S. 2, Schrift von Jobst: Weitere Betrachtungen … verlesen, dank der Kammer ausgesprochen und an Kommission verwiesen, ferner der Beil. 1 und 2.

49. Band, Stuttgart 1833:

12. Abt., LXXIV. Sitzung, S. 3-5 10.10.1833: Zais veranlasst Debatten über Herabsetzung des Voranschlags der Zölle.

S. 3 … da aber die Schmuggelgeschäfte sich immer mehr ausbilden, so ist es wahrscheinlich, daß namentlich die feineren Seiden-Waaren, die mit einem bedeutenden Zolle belegt sind , auf diesem Wege in das Land kommen, und so die Zoll-Einnahme vermindern werden.

S. 4 <Zu Zoll auf Zucker:> Es ist dieser Zoll aber auch deßwege n illusorisch, weil Frankreich und Holland die Ausfuhr des raffinirten Zuckers mit Ausfuhr-Prämien begünstigt, was zur Folge hat, daß im Auslande ein so wohlfeiler Zuckerpreiß besteht, daß der Schmuggelhandel dadurch nothwendig hervorgerufen werden muß. Um diesen abzuwenden, wird es nothwendig seyn, einen dreifachen Cordon an der Gränze zu ziehen, dessen Kosten die Einnahme schmälern wird.

50. Band, Stuttgart 1833:

13. Abt. LXXVI. Sitzung, S. 153-166 12.10.1833: Geheime Sitzung über Zoll- und Handelsverhältnisse.

LXXVIII. Sitzung, S. 1f. 15.10.1833: Eingaben zu Zoll- und Handelsverhältnissen (Beil 1 und 2 nicht gedruckt).

LXXIX. Sitzung, S. 1-4 16.10.1833: Zusammenstellung der Beschlüsse über Zolleinnahmen.

- 51. Band, Stuttgart 1833:

14. Abt. LXXXVI. Sitzung,  S. 16-109 Debatten über Kosten der Gesandtschaften.

Beilagen 8-10, 3. Beilagenheft S. 496-498.

- 52. Band, Stuttgart 1833:

15. Abt. XCIII. Sitzung. S. 5 8. 11. 1833: Beratung des Berichts der Zoll- und Handelskommission über ZV mit Preußen (geheime Sitzung)

53. Band, Stuttgart 1833:

16. Abt. – CXII. Sitzung, S. 1 Geheimeratsrescript über Zollverein mit Preußen, Verlesen und der Kommission zugewiesen.

CXIV. Sitzung, S. 5f. 8.12.1833: Berichterstattung zu Rescript (Beil. X und XIV in Verhandlungen über Zollvereinsvertrag mit Preußen zu finden).

54. Band, Stuttgart 1833:

17. Abt. Beil.-band 1, S. 350-374 Beil. 1: indirekte Steuern: Zölle. Bericht der Finanzkommission über Staatseinnahmen 1833/36.

Bericht-Erstatter: Visel

S. 353 Im letztern Fall aber, wenn nemlich kein solcher Handels- und Zoll-Vertrag erzielt wird, wird sich der Zoll-Ertrag in so ferne erhöhen, als gegen den Frechen Schleichhandel, der besonders von der sächsichen Gränze nach Baiern betrieben wird, kräftigere Maßregeln werden ergriffen werden; Maßregeln, auf welche das Königliche Finanz-Ministerium bereits in den abgezogenen Verwaltungskosten Rücksicht genommen hat.

S. 362 <Zollaufwand 23 % der Zolleinnahme, Steigen der Einnahmen mit Kosten.>

Es mag hierin der Beweis zu finden seyn, daß mit größern Mitteln dem Schmuggeln besser begegnet wurde.

Wenn nun gegenwärtig noch sehr viele Klagen über den bestehenden großen Schleichhandel gehört werden, der zwar nach den amtlichen Notizen in Würtemberg nicht zugenommen, sondern sogar abgenommen zu haben scheint, aber vermög der vorliegenden amtlichen Berichte an den baierischen Gränzen, besonders gegen Sachsen, auf eine Weise um sich gegriffen hat, welche ein ernstliches und kräftiges Einschreiten gebieterisch fordert, so wird der Entschluß der Vereins-Regierungen, für jenen Behuf die Zollschutzwache zu verstärken, gerechtfertigt erscheinen.

S. 370 Es sey ein unter den Handelsleuten einstimmig anerkannter Satz, daß der Handel mit Caffee und Zucker ungefähr zwei Drittheile unsers ganzen Handelsverkehrs ausmache. ••• Es hätten aber diese Artikel, da sie in den Jahren 1829/32 einen vierfach höhern Zoll bezahlen mußten als in den Jahren 1823/26 (ohne Schmuggel) auch das vierfache von demjenigen abwerfen müssen, was Zucker und Caffee früher abgeworfen hatten, und / S. 371 es wäre daher statt der so eben angegebenen Summe in den Jahren 1829/32 eine Summe von 3,712,000 fl. erforderlich gewesen, um dasselbe Verhältniß herzustellen, während nur 1,635,000 fl. eingegangen seyen.

Diese Berechnung beruht aber auf den zwei unrichtigen Voraussetzungen, daß

1) der Zucker- und Caffeehandel ungefähr zwei Drittel des ganzen Handelsverkehrs ausmache, und vorzüglich daß

2) mit der Erhöhung des Einfuhrzolls vom Zucker und Caffee alle andern Zölle im gleichen Verhältniß erhöht worden seyen.

<Verhältnis Zucker/Kaffee zur Gesamteinfuhr 6,5 Mill. zu 48,2 Mill.>

S. 372 vielmehr kann die Frage, ob bei den früher niedrigen – oder bei den jetzt höhern Eingangszöllen von Zucker und Caffee größerer Schmuggel stattgefunden habe? nicht besser und einfacher beantwortet werden, als wenn man sich die Quantitäten gegenüberstellt, die in den verschiedenen Jahren zum Eingang verzollt worden sind.

S. 373 Vergleicht man daher die Jahre 1823/26 und 1826/29, welche der Antragsteller selbst für den Anhaltspunct bezeichnete, so findet man, daß gerade seit dem Bestehen höherer Zölle eine viel höhere Einfuhr von Zucker und Caffee verzo11t worden ist, und daß sie von Jahr zu Jahr zugenommen hat.

55. Band, Stuttgart 1833:

18. Abt. Beil.-band 2, – S. 166-183 Beil. 2: Jaumann, Ausgaben des AMm, Gmelin über FMm.

S. 209 Zuwendungen wegen Zolldefraudationen.

56. Band, Stuttgart 1833:

19. Abt., Beil.-band 3, Beil. 3, S. 518f. Einnahmen: Zölle; Zusammenstellung der Gesamtbeschlüsse der Kammer über Hauptfinanzetat.

S. 542f., Kammer der Standesherren über Zoll.

S. 569-571 Bericht der Finanzkommission über Zölle. Zu Prot. 4.11.1833.

S. 619-621 Beschlüsse: Zoll

S. 778 Beschlüsse, die von beiden Kammern an die Regierung zu bringen sind.

Verhandlungen in  der Kammer der Standesherren des Königreichs Württemberg im Jahre 1820 usf.

Verhandlungen … 1833, 1. Landtag:

23. Band, Stuttgart 1833:

1. Abt. – S. 137 Adresse der 2. Kammer zum Zollverein verlesen und Kommission übergeben. Beilagen dazu.

S. 140-144 16.2.1833: Präsidialnote der Kammer der Abg; 2 Kommissionsberichte: Zais und Adresse an Regierung.

S. 173-176 19.2.1833: Bericht der Kommission über Zollverein; Entwurf einer Antwort.

S. 178f. 19.2.1833: Antwortnote.

Verhandlungen … 1833, 2. Landtag:

24. Band, Stuttgart 1833:

2. Abt. S. 589 5.8.1833: AMm an 1. Kammer wg Preußisch-bayerischem Verein.

25. Band, Stuttgart 1833:

3. Abt. – S. 694 Mitteilung von 10 Exemplaren des Vereinigungsvertrages mit Preußen. Je ein Exemplar erhalten 7 Kommissionsmitglieder.

- S. 914 Weitere Mitteilungen über den Zollverein mit Preußen verlesen und Kommission zugewiesen.

S. 937 Beilage Nr. 5 3.9.1833 Note des AMm wg Zollvertrag mit Preußen.

26. Band, Stuttgart 1833:

5. Abt. S. 1470f. Jobst übergibt Broschüre zum Zollvereinsvertrag. 4.10.1833 Kommission zur Begutachtung überwiesen.

S. 1752-1757 23.10.1833: Beratung der Zollgefälle. Vortrag von Schmitz-Grollenburg.

S. 1781-1793 23.10.1833 Beilagen 3/4, u.a. Vortrag Schmitz-Grollenburg.

6. Abt. S. 1810-1821 indirekte Steuer, Akzise, Schmitz-Grollenburg;

S. 1833f. 25.10.1833 Note an die 2. Kammer zu Beschlüssen über Zollvertrag.

- S. 1843-1849 Vortrag dazu.

- S. 2026 AMm teilt Flugschrift mit über Gewerbsverhältnisse verlesen, Flugschrift verteilt. Württemberg. und Preuß. Note des AMr verlesen.

27. Band, Stuttgart 1833:

7. Abt. S. 2337 21.11.1833 Verlesung einer Note der 2. Kammer zu Zollverein mit Preußen (auch geheime Sitzungsteile).

- S. 2418 Beilage, nicht gedruckt.

S. 2631 9.12.1833: Beschluß.

Kammer wurde vertagt.

Weitere Quellen zum Thema Zoll und Schmuggel vor 1834

Ein Kommentar zu “Landtagsverhandlungen 1833”

  1. 3selfishly schreibt:

    2presents…