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Peter Burg Werke

Landtagsverhandlungen 1826

Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten des Königreichs Württemberg im Jahre <…> Stuttgart

Verhandlungen … 1826/27:

16. Band, Stuttgart 1826:

1. Abt. S. 58f. Vortrag des Finanzministers über Finanzetat 1826-1829, indirekte Zölle.

2. Abt. S. 293-297 20.12.1826: Antrag Hartmann wg bayerischen Zollverfügungen. (Beil. 7/8 anschließend gedruckt).

S. 296 Frh. von Sturmfeder: <Für niedrige Zölle.> Gegen rheinbaierische Weine hingegen würden jene Maaßregeln um so mehr fruchtlos seyn, als wer dieselbe trinken wolle, sie sich doch zu verschaffen  wissen, und sich nicht zum Landweine nöthigen lassen  werde.

- S. 302 Entwurf einer Gewerbeordnung

- S. 337-348 Vortrag Schmidlin über Gewerbeordnung

- S. 349-394 Entwurf der Gewerbeordnung

- S. 394-397 Entwurf eines Zusatzgesetzes

- S. 397-501 Motive zum Entwurf der Ordnung.

- S. 502-508 Motive zum Entwurf des Zusatzgesetzes

- S. 591f. Wahl der Kommission für Gewerbeordnung.

S. 592f. Bekanntmachung der Kammer von dem Beschzluss der Standesherremn zu bayerischer Zolleinrichtung.

17. Band, Stuttgart 1827:

3. Abt. S. 659f. 20.4.1827: Zoll- und Handelsvertrag mit Bayern.

S. 677f. 21.4.1827: Abänderung des Zolltarifs.

S. 802f. 2.5.1827: Vortrag Beroldingen über Bayerisch-Württembergischen Handelsvertrag.

S. 903-906 Vortrag Beroldingen zum 2.5.1827. wg. Handelsvertrag. (Beilage 2)

- 4. Abt. S. 989 Berichterstattung über bayerisch-württembergischen Handelsvertrag. Beil. 2).

S. 1081 Erinnerung des Abg. Schnitzer an Motion wegen Hebung der Landwirtschaft.

5. Abt. S. 1192-1194 25.5.1827 Bericht der Finanzkommission über die Einwirkung des Zoll- und Handelsvertrags auf innere Abgabeverhältnisse von Württ.

S. 1310f. 31.5.1827: Beratung des Berichts über den bayerisch-württ. Handelsvertrag.

S. 1400-1417 7.6.1827: Beratung über die Änderung des Zolltarifs auf Tabek, Zucker und Kaffee.

Bd.17, H.5, 7. 6. 1827: Beratung zu Änderung des Zolls auf Tabak, Zucker u. Kaffee

S. 1402 Linkh: Bei dem Zollsatz auf Zucker und Caffee wäre zu wünschen, daß die Aufsicht an den Gränzen strenge gehandhab t werden möchte, damit so wenig wie möglich Defraudationen Statt finden könnten, indem hierdurch nur der Handel verdorben, und der rechtliche Mann ruinirt wird. Der Finanz-Minister: Es ist ganz die Absich der Regierung, daß sogleich mit der Einführung dieser erhöheten Zölle das Aufsichts-Personal auf zweckmäßige Weise vermehrt und organisirt werden solle. Es sind daher 7 Procente im Allgemeinen in Abzug gebracht, ungeachtet die bloßen Einzugsgebühren bei den Zollämtern keinen solchen Aufwand verursachen. Es ist aber darauf gerechnet, daß an den Gränzen sowohl als in den Lagerhäusern eine angemessene Einrichtung getroffen werde, welche den redlichen Kaufmann sichert, und auch die Staatskasse gegen den unredlichen sicher stellt.

Zahn: In welchem Nachtheile die Gränzbewohner überhaupt sind, erhell t daraus, daß wir uns so sehr freuen, wenn der Vertrag mit Baiern zu Stande kommt. Der Red/ S. 1403 liche ist immer in großem Nachtheile, wenn er Andere neben sic h hat, die zu betrügen suchen.

Rümmelin: Dürfte nicht zweckmäßig seyn, ein berittenes, militärisch organisirtes Zollgardisten-Corps zu errichten?

Der Finanz-Minister: Ich glaube fast, daß in den Schlupfwinkeln, wohin sich die Schmuggler begeben, ein solches Militär weniger Dienste leisten kann , als die Infanterie. Dagegen glaube ich allerdings, daß wenn man ein zahlreiches Gardisten-Corps hat, es nöthig seyn wird, daß Stationsweise eine gewisse Ordnung und Subordination unter einem Obermann Statt findet, und hier eine genauere Controle eintritt, so wie überhaupt Rapporte erhalten werden über das , was an der Gränze geschieht.

Übrigens muß ich bekennen, die Hauptsache ist immer die Aufsicht auf die Lagerhäuser, ob nämlich die Gegenstände die abgeladen werden, wirklich im Lande bleiben. Die übrigen kleinen Defraudationen werden oft freilich an der Gränze nicht entdeckt; allein diese schaden weder dem Staats-Interesse, noch dem Interesse der inländischen Kaufleute. Wenn diese oder jene Frau auch einen Vierling Caffee einschwärzt, so ist das das Wenigste; wenn es sich aber um Frachtwagen handelt, dann lautet es anders, und daher glaube ich, daß die größte Aufsicht auf die Lagerhäuser gewendet, die übrigen Orte aber auch immerhin gehörig bewacht werden müssen.

S. 1406 was die Regierung in Beziehung auf Zölle mit den Ständen beschlossen hat, hat sich vollkommen gerechtfertiget; statt daß, wie man fürchtete, der Zollertrag bei den vor drei Jahren angenommenen erhöhten Zollsätzen sich verminderte, hat er sich um 50,000 fl.  vermehrt; und eben deßwegen kann rnan sagen, der ewige Popanz, den man dieser oder jener sonst angemessenen Zollerhöhung entgegen stellt, – sie befördere das Schmuggeln, könne nur dann befürchtet werden, wenn eine Erhöhung statt findet, bei welcher ein sehr großer Gewinn durch das Schmuggeln erreicht werden kann, oder wodurch die Consumtion eines Artikels zu sehr verkümmert wird.

S. 1413 Prälat von Märklin:

Ich will nicht wiederholen, was damals schon ausführlich genug, besonders über den moralischen Nachtheil der erhöhten Zollsätze bemerkt worden ist, sondern nur den Umstand herausheben: ich fürchte, daß, was dadurch gewonnen wird, nur zum Theil in die Staatskasse fallen, und mehr dem Unredlichen zu Theil werden wird. Es ist vorhin von einem Popanz von Schmuggeleien die Rede gewesen. Ich fürchte mir sonst nicht vor Popanzen, aber hier fürchte ich sie; denn bei einem so hohen Zo11satz kann ein leichtsinniger Mensch keinen besseren Taglohn verdienen, als wenn er 1/2 Ctr. Waare unverzollt ins Land hereinbringt. Wenn diese Versuchung so groß, und das Vergehen an der Grenze so leicht ist. so wird es oft ausgeführt und dem redlichen Kaufmann und der Staatskasse geschadet werden. Ich will dießfalls nur an das erinnern, was man beim Salz erlebt hat, obgleich dort der Reiz nicht so groß ist.

S. 1426-1429 8.6.1827: Besprechung über Zoll auf diese Gegenstände.

18. Band, Stuttgart 1827:

6. Abt. S. 1432f. 9.6.1827: Verlesung zweier Noten der Ersten Kammer zum b/w Handelsvertrag. Beil. 2/3 nicht gedruckt.

7. Abt. S. 1855f. 27.6.1827: Antrag des Abg Lang zu Abänderungen im Zolltarif. Antrag zur Beseitigung von Missverhältnissen aus diesem Vertrag.

- S. 1929 Genehmigung von Adressen: Zollgesetz und Akzise.

S. 1967-1969 30.6.1827: Beil. Adresse wg. Zollgesetz.

S. 2027f. 3.7.1827: Antrag Lang wg Zollgesetzen.

S. 2056 3.7.1827 Adresse an Kg wg Zolltarif.

20. Band, Außerordentliche Beil. 2. Band.

1. Abt. S. 214-222 Bericht der Finanz-Komm.ü.Ertrag der indir.Steuern, erst. Schlayer zur Sitzung vom 8.6.1827

S. 219 Wie bekannt ist, hat jeder hohe Zollsatz mit Betrug und Schleichhandel, als seinen natürlichen Feinden zu kämpfen. Der große Gewinn, welchen der Schieichhandel bei hohen / S. 220 Zollsätzen gewährt, ist ein so mächtiger Reiz, daß die Schmuggler allen Scharfsinn anwenden und jede Art von Bestechung versuchen, um das Gesetz zu umgehen; und noch keine Regierung konnte sich rühmen, den SchleichhandeI als Gewerbe neben hohen Zollsätzen verbannt zu haben. Dieses lehrt wenigstens die Geschichte der Eingangsverbote und hohen Zollsätze in allen Staaten, und insbesondere die Erfahrung während der Continentalsperre, wo ungeachtet einer vortheilhaften Gränze und einer meisterhaft ausgebildeten Douanen-Einrichtung die Colonialwaaren auf tausend Wegen den Eingang nach Frankreich fanden.

Ein Zoll von 25 und 30 Procenten des Werthes gleicht zwar noch lange keinem Verbot; aber der Gewinn dabei ist doch groß genug, um die Unredlichkeit bei so bedeutenden Absatz-Artikeln, wie Zucker und Kaffee sind, zu reizen, und ein Binnenland mit weiten offenen Gränzen ist wohl am wenigsten geeignet, diese Unredlichkeit mit großem Erfolge zu bekämpfen, besonders so lange die Colonialwaaren in dem Großherzogthum Baden nur einen Eingangszoll von 1 fl. 20 kr, per Ctr., und in der Schweiz einen Zoll von 8 kr. per Ctr. zu entrichten haben. Im Großen wie im Kleinen würde bald der Schleichhandel mit jenen Waaren an der mit jenen Ländern gemeinschaftlichen langen Gränze gewerbsmäßig betrieben werden.

Zwar würden immer viele Defraudationen der Schleichhändler durch die Thätigkeit der Aufsichts-Behörden zur Anzeige kommen; aber die große Zahl der Entdeckten würde nur/  S. 221 die ung1eich größere Zahl der unentdeckt gebliebenen beweisen. Denn wenn das Verhältnis  zwischen der Gefahr der Entdeckung und dem Gelingen nur wie 1:3 wäre, so könnte der Schleichhandel keinen Gewinn bringen, und das Motiv des Vergehens würde wegfallen.

Die Finanz-Commission kann sich daher der Besorgniß nicht erwehren, daß die angesonnene Zollerhöhung auf das Gewerbe des redlichen Spezereihändlers einen sehr nachtheiligen Einfluß äußern, und daß der Staatskasse nur ein Theil dessen, was die Consumenten in Folge derselben zu bezahlen hätten, zufließen – ein anderer nicht unbedeutender Theil davon aber den Schleichhändlern zugehen würde.

S. 222 Endlich hat die Finanz-Commission noch anzuführen, daß aus Anlaß der angesonnenen Zollerhöhung von den Kaufleuten in Tuttlingen, Tübingen, Heilbronn, Balingen und Eßlingen Vorstellungen gegen die Bewilligung derseilben eingekommen sind, deren wesentliche Gründe dahin gehen:

1) daß das Beispiel der an Würtemberg gränzenden ausländischen Salinen, von welchen aus das Einschwärzen von Salz, des aufgestellten militärischen Cordons ungeachtet, seinen Fortgang nehme, am besten lehre, was man von dem Schleichhandel an der ganzen Gränze gegen Baden, von Krailsheim bis Friedrichshafen zu besorgen hätte; daß hunderte, und viel leicht tausende von Menschen ihren Nahrungszweig darin suchen würden , täglich einige Pfund Zucker und Kaffee über der Gränze zu holen und abzusetzen, und daß auf diese Weise die Sittlichkeit des Volks, noch mehr aber der Nahrungsstand des rechtlichen Kaufmanns, gefährdet werden würde;

2) daß Zucker und Kaffee zu allgemeinen Bedürfniß selbst der ärmsten Volksklassen, welche sich in den Theurungsjahren 1816 und 1817 daran gewöhnt hätten, geworden sey, und gleich dem Salze von allen Ständen gekauft werden;

3) daß beiderlei Waaren bei ihrem niedrigen Preise nicht als schädlicher Luxus angesehen werden können.

3. Abt. S. 140-143 Bericht Finanzkommission über Zoll- und Handelsvertrag mit Bayern von Schlayer.

Verhandlungen in  der Kammer der Standesherren des Königreichs Württemberg im Jahre 1820 usf.

Verhandlungen … 1826/1827:

19. Band, Stuttgart 1827.

1. Abt. S. 137-140 21.12.1826: Note der Kammer der Abg über bayerische Zollgesetzgebung, Verhandlung.

S. 143-145 Beil. 1 und 2, Note der 1. Kammer und Antwortnote.

3. Abt. S. 375-377 7.6.1827: Zoll- und Handelsvertrag mit Bayern.

S. 378-380 7.6.1827: Notenwechsel mit 1. Kammer wegen Vertrag.

S. 381-385 8.6.1827: Beratung über Vertrag und Kammernoten.

S. 386-389 8.6.1827: Kommissionsbericht

S. 389f. 8.6.1827 Beil. Über einzelne Bestimmungen.

S. 391f. 8.6.1827 Antwortnote an Kammer der Abg

S. 393-395 9.6.1827: Einzelne Zollerhöhungen.

S. 400f. 9.6.1827 Note der Kammer der Abg.

S. 418-420 15.6.1827 2 Adressen an Regierung.

20. Band, Stuttgart 1827:

5. Abt. S. 934 Nachträgliche Zustimmung zu Änderungen des Zolltarifs seit 1824.

S. 942f. Note der Kammer.

Weitere Quellen zum Thema Zoll und Schmuggel vor 1834