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Peter Burg Werke

Landtagsverhandlungen 1819

Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten des Königreichs Württemberg im Jahre <…> Stuttgart

Verhandlungen … 1820, 15 Abt., 3 Bde.:

1. Band, Stuttgart 1820:

- 5. Abt. S. 358 Bolley: Verminderung der Eingangszölle 20.3.1820

3. Band, Stuttgart 1820:

12. Abt. S. 585f. Kiderlen, Kommissionsbericht zu dt. Handelsverhältnissen

S. 1215 14.6.1820 Keßler über Da Verhandl Bericht Kiderlen

- S. 1242 Keßler über Darmstädter Verhandlungen.

- S. 629f. Beilage zum Hausierhandel.

- S. 1258 Hausierhandel der Juden (Beil. 12)

-13. Abt. S. 58 Anträge Kessler und List

14. Abt. S. 71-83 13.12.1820 Handelsfragen.

S. 90-92 15.12.1820 Handeslfragen.

15. Abt. S. 118-125 19.12.1820 Abgaben

- 4. Band. (1) Außerordentl. Beilagenheft enthaltend die Berichte der zu Prüfung des Haupt-Finanz-Etas für 1819-1820 niedergesetzten Kommission.

6. Band, Stuttgart 1821.

- 6. Abt. S. 663 Gmelin über Bestrafung von Diebstählen.

- S. 221-228 Beilage CIV.

- 7. Abt. S. 723 Keßlers Antrag wegen des Tragens von Seidenkleidern.

- S. 760-767 Bestrafung von Diebstählen. Beilage CXV.

- S. 368-370 Adresse zur Verschärfung der Diebstahlgesetze.

10. Abt. – S. 929 Hausierhandel und Petitionen.

S. 953f. Kessler über Zollfragen. Beil. 4 nicht gedruckt.

7. Band, Stuttgart 1821:

11. Abt. – S. 993 Keßler berichtet 12.5.1821 über Anträge zu Handelsverhältnissen und Zollwesen (Beil. 4/CXLV).

S. 1034-1051 15.5.1821 Beratung des Kommissionsberichtes über Handel- und Zollangelegenheiten.

S. 1035 Beratung d. Komm.-ber. zu Handels- u. Zollsachen.

Antrag zur vorläufigen Erteilung der Zustimmung zu Da. Verh. wird von Keßler, Frhr. v. Werneck. Kiderlen, Krehl, Frhr. v , Varnbühler, Bolley u. a. gerechtfertigt, u.a.

Beides aber; ob die Schweiz sich anschließe oder nicht, habe seine eigenen Schwierigkeiten. Im ersten Fall nämlich würde man genöthigt seyn, die Schweiz / S. 1036 mit starken Zolllinien zu umgürten, ja wohl noch bis in die Mitte des Landes damit fortzurücken, damit nicht französische Manufacturwaaren durch die Schweiz eingeschwärzt werden könnten, was gleichwohl bey hohenZöllen nicht zu verhindern seyn werde. Im andern Fall, wenn sich nämlich die Schweiz nicht anschließe, sey es noch schwieriger, denn gegen die baierische Gränze hin, z. B. gegen Lindau, sey die Errichtung einer Zolllinie auch mit den schärfsten Maasregeln nicht ausführbar.

Überhaupt seyen hohe Zölle mehr nachtheilig, als nützlich, denn sie tragen dem Staat offenbar weniger ein, als mäßige; sie reitzen zum Betrug, während geringere Zollansätze bezahlt werden.

S. 1040 Staatsrath v. Weckherlin stimmt dem Antrag gleichfalls bey. Er äußert sich zuerst über das, was von den Hande1sverhältnissen gegen die Schweiz angeführt worden, und glaubt, daß diese Bemerkungen hier nicht passen, denn es könne keine großen  Schwierigkeiten haben, eine besondere Zolllinie dort zu bilden, da schon seit Jahrhunderten eine bestehe.

S. 1046 Würde man demungeachtet nur allgemeine theoretische Grundsätze im Auge behalten, und das von Adam Smith aufgestellte Princip befolgen, daß der Staate sich mit Leitung der Production nicht abgeben soll; so könnte man sehr fehl gehen.

S. l047 <Zur Erschwerung der Einfuhr von Schweinen. W. produziert genug.> Es müssen auch bey weitem mehr Schweine eingeführt worden seyn, als die Zol1register besagen, denn ich weiß einige Oberämter, wo man in Einem Jahr 10,000 fl. und darüber für ausländische Schweine ausgegeben hat.

S. 1060 19.5.1821: Genehmigung einer Adresse über die Zollangelegenheiten (Beil. 3/CLV). Zustimmung der Kammer zu Da Verhandlungen.

Beil. S. 565-569 zu Bericht Kessler 12.5.1821, betr. Aufhebung und Erhöhung gewisser Zollabgaben.

B. S. 565-569 Beil. zum Prot. v. 12.5.1821: Komm.ber. ü. Antrag Keßlers zu Zöllen.

S. 568 <Antrag zur Verteuerung der Schweineeinfuhr:> “Überdieß können Schweine nicht so leicht herein geschwärzt werden; auch wäre die jetzige Wohlfeilheit des Futters sehr günstig, um die Schweins-Zucht mehr in Aufnahme zu bringen.

S. 569-573 Gründe des Freiherrn von  Werneck gg. Kommissionsbericht Kessler.

B. S. 569-573 Gründe d. Frhr. v. Werneck gg. Komm.-antrag, B. Prot. 12. 5. 1821.

S. 572 Am allerwenigsten können aber solche, immer gehässige Maaßregeln in einem Lande ihre Wirkung erzie1en, das gegen seine Nachbar-Staaten ganz offen daliegt, keine natürlichen Mauth-Gränzen besitzt, wo die Meynung sich so laut gegen solche Beschränkungen ausspricht, und die Finanz-Administration sich einer der Haupt-Mittel beraubt sieht, wodurch sie sich bisher vor Defraudation zu schützen gesucht hat. (Anm.: Daß die Gensd’armerie nicht mehr als Angeber und Polizey-Wächter im Dienste der Finanz-Verwaltung gebraucht werden soll).

S. 606f. Beil. CLV. Adresse an Kg. in Verwilligung eines Credits für den Fall der Aufhebung der Zölle im Innern des Königreichs.

- 12. Abt. S. 1113 Mosthaft, Nachricht von dem Stnde der Geschäfte der Kommission in Betreff des Hausierhandels.

13. Abt. – S. 1213 Mitteilung eines Gesetzentwurfs über freie Ausfuhr von Lebensmitteln; Begutachtung durch gleiche Kommission wie bei Motion Kessler. Beil. 1 und 2. Vorträge Weckherlins.

B. S. 734-736 Beil. 1 und 2.

14. Abt. – S. 1215 1) Zuweisung des Gesetzentwurfs über freie Ausfuhr von Lebensmitteln an Kommission über Keßlersche Motion

2) Zunftwesen

S. 1273f. Protokoll 6.6.1821 Erleichterung des Handelsverkehrs.

- B. S. 775-792 Bericht über Zunftwesen (Beilage 1)

- B. S. 792-797 Entwurf einer Adresse über diesen Gegenstand.

S. 808f. Rescript zu Da Verhandl.

15. Abt. – S. 1329 Zunftwesen

- S. 1431 Keßler zum Gesetzentwurf: Aufhebung des Ausfuhrzolls.

- S. 835-838 Beilage 1. CXCIII Adresse Zunftwesen.

S. 884f. Kommissionsbericht zu Ausfuhr von Lebensmitteln.

8. Band, Stuttgart 1821:

16. Abt. S. 1464-1466 Freie Ausfuhr von Lebensmitteln.

Bd.8, 16.<H.,15.6.1821: Beratung d. Komm.-berichts:

S. 1466 Keßler: <Zur Anfrage, warum Käse nicht vom Ausfuhrzoll befreit ist.>

Die Commission habe dieselbe Bemerkung gemacht, es  sey ihr aber nicht ohne Grund erwiedert worden, daß die Käse-Ausfuhr aus Würtemberg äußerst unbedeutend sey, und daß die Befreyung dieses Artikels von dem Ausfuhr=Zoll bey den vielen Schweizer-Käsen, die durch das Land geführt werden, zu großen Defraudationen Gelegenheit geben würde.

17. Abt. – S. 1496 Zunftwesen.

- B. S. 992f. Königliches Rescript zum Zunftwesen.

9. Band, Außerordentliche Beilagen/Register, Stuttgart 1821:

2. S. 310-326 Bericht von Uhland über Etat des AMm.

Weitere Quellen zum Thema Zoll und Schmuggel vor 1834