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Peter Burg Werke

Sonstige Quellen

Quellen und Literatur

<Anonym> Der Zollverein (1834), in: Das Biedermeier im Spiegel seiner Zeit“. Briefe, Tagebücher, Memoiren, Volksszenen und ähnliche Dokumente, gesammelt von Georg Hermann, Berlin 1913, S. 391f.

DER ZOLLVEREIN (1834)

Ach, deutscher Michel, freu’ dich,

Jetzt kannst du lustig sein!

Wir haben uns nun leidlich

Geeint im Zollverein.

Man hat dich lang turbieret

Mit Maut und Zoll aufs best’,

Den Sack dir visitieret

In jedem Rattennest.

Man zog dir aus die Hosen,

Ob nichts akzisbar drein,

Guckt gar in deinen Bloßen

Mit der Latern’ hinein.

Das hat nun aufgehöret,

Du knöpfst die Jacke zu,

Kein Teufel mehr durchstöret

Dir Hosen, Hemd und Schuh.

O Deutschland, rost’ge Hechel!

Dein ewiges Geropf

Strich deinem guten Michel

Das beste Haar vom Kopf.

Jetzt kann er doch verschnaufen,

Geht er durchs deutsche Land:

Wir sind ein großer Haufen

Und kriegen nun Verstand.

Mehr woll’ n wir heut nicht bitten,

Ob wir vom Ziel gar weit;

Gelitten und gestritten -

Hat alles seine Zeit.

(Anonym.)

(Auszug aus unbekannter Neuedition S. 143).

<Anonym> Die Zollverhältnisse Kurhessens. Den Kurhessischen Landständen gewidmet,  Leipzig 1830.

S. 40 <illegaler Zwischenhandel:>

Zu einem solchen Handel bietet nun freilich die Provinz Hanau vermöge ihrer örtlichen Lage und der Beschaffenheit der Grenzen, Gelegenheit dar, und es mag seyn, daß wenn ausländische Waaren aller Art in die Provinz Hanau ganz frei eingeführt werden können, die benachbarten Staaten nicht wohl im Stande seyn dürften, ihre Zoll-Linien genügend zu bewachen, und daß es gelingen werde, auf manchen Punkten vielleicht bedeutende Quantitäten ausländischer Waaren, besonders Colonial-Waaren unbemerkt, mit Umgehung der in den benachbarten Staaten bestehenden Abgaben dorthin einzuführen.

Hierauf kann jedoch wohl nie ein solides Geschäft gegründet werden, denn wenn auch dergleichen Beginnen hin und wieder gelingen mag, so ist doch ein Mißlingen zureichend, den durch viele gelungene Unternehmungen gewonnenen Vortheil auf einmal zu vernichten, auch läßt sich mit Bestimmtheit erwarten, daß eine solche Handlungsweise sehr bald gerechte Beschwerden / S. 41 der Nachbarstaaten nach sich ziehen, und dieselben veranlassen werde, die strengsten Gegenmaasregeln zu ergreifen, und allen und jeden Verkehr mit der Provinz Hanau abzuschneiden.

Außerdem aber erwächst aus einem solchen Handel offenbar kein allgemeiner Vortheil, sondern nur ein stets auf der gefährlichsten Spitze stehender Gewinn für einige Kaufleute und Spekulanten, welche sich auf dergleichen einzulassen geneigt sind, ein Gewinn, der auch nicht entfernt die großen Nachtheile aufwiegt, welche für mehrere wichtige Fabriken, allein aus der freien Zulassung des ausländischen Branntweins, des Salzes, ausländischer Manufaktur-Waaren ec. nothwendig folgen würden.

Neben Allem diesen ergiebt sich indessen noch eine weitere, höchst wichtige Rücksicht, welche der Zulassung oder Begünstigung eines gesetzwirdrigen Handels in die Nachbarstaaten entgegen steht.

Die Ausführung der Waaren in die angrenzenden Staaten kann nemlich, wenn hierbei / S. 42 Umgehung der gesetzlichen Abgaben beabsichtigt wird, nicht öffentlich, nicht auf gangbaren Straßen, sondern nur heimlich, auf Nebenwegen geschehen, und es ist hierbei die Mitwirkung von Menschen nöthig, welche nichts zu verlieren haben, Alles wagen, und sich selbst nicht scheuen, mit offener Gewalt zu Werke zu gehen, und die zur Grenzbewachung bestimmten Personen bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht mit den Waffen in der Hand anzugreifen.

Die Sittlichkeit wird hierdurch auf gefährliche Weise untergraben, und es sammeln sich sehr bald in den Gegenden, in welchen Einschwärzungen stattfinden, Haufen von Menschen, die, einem herumstreichenden Leben ergeben, die Arbeit scheuen, alle Schlupfwinkel kennen, sich daran gewöhnt haben, Gefahren entgegenzutreten, und auf jeden Wink, bei jeder Gelegenheit bereit sind, die Ordnung und Ruhe zu stöhren, der Staatsgewalt entgegenzutreten, und Plünderung und selbst Mord herbeizuführen.

Welche traurige Folgen hieraus entstehen, dieses haben die neulichen beklagenswerthen Er/S.43eignisse in der Provinz Hanau bewiesen, denn daß die dort stattgehabten Excesse, die vorgefallenen Mißhandlungen mehrerer Personen und Behörden, die Verletzungen des Eigenthums des Staats und mehrerer Privat-Personen, von den achtbaren Bewohnern der Provinz Hanau, von wirklichen Staatsbürgern ausgegangen, oder nauch nur befördert seyn sollten, daß Staatsbürger, welche gewohnt sind, sich redlich zu ernähren, so verblendet seyn könnten, Ruhestöhrungen, Verletzungen der Sicherheit des Eigenthums und der Personen zu veranlassen, solches kann zur Ehre der eigentlichen Staatsbürger auf keine Weise angenommen werden, vielmehr rühren jene strafbaren Handlungen unverkennbar von den Banden von Schmugglern her, welche sich, wenn gleich Begünstigung nicht stattfindet, in Folge der in einigen Nachbarstaaten angenommenen übermäßig hohen Abgabensätze, dennoch schon jetzt auf den Grenzen dieser Staaten eben so gebildet haben, wie solches anfänglich auf den Preußischen Zoll-Grenzen der Fall war.

Diese Schmuggler-Haufen, welche in jeder Beziehung höchst gefährlich sind, müssen noth/S.44 wendig die Aufmerksamkeit aller betheiligten Staatsregierungen auf sich ziehen, und es möchte schon die von denselben zu besorgende Gefährdung der wichtigsten und höchsten Interessen zureichenden Grund abgeben, einen gesetzwidrigen heimlichen Handel in benachbarten Staaten weder zu dulden, noch vielweniger zu  begünstigen.

Alles dieses ergiebt auch in Beziehung auf die Provinz Hanau, mit Ausnahme einiger in der Nähe der Stadt Frankfurt gelegenen, in allen Verkehrs-Verhältnissen auf diese Stadt hingewiesenen, und deshalb schon jetzt aus den Zoll-Linien ausgeschlossenen Orte, daß, so lange nicht die betreffenden Zoll-Linien wegfallen, in der Aufhebung der eignen Zoll-Linien nur mit Unrecht Verbesserung der Lage gesucht wird, vielmehr sind diese eigenen Zoll-Linien, so lange die auswärtigen Zoll-Linien fortbestehen, zum Schutz für die eigene Produktion in der Provinz Hanau, zur Sicherung des besseren Bestehens der Branntweinbrenner, der Weinbauer, der Eisenwerke, der Gewerbetreibenden und der Fabriken aller Art, unentbehrlich, und dabei nothwendige Bedingung, / S. 45 in die übrigen Kurhessischen Lande, so wie die mit Kurhessen im Zoll-Verband stehenden Staaten freien Absatz zu erhalten, der von dem bekannten ausgezeichneten Gewerbfleiß der Stadt Hanau leicht dazu benutzt werden könnte, Fabriken zu gründen oder zu erweitern, welche sich durch die zu erwartende Begünstigung der eigenen Fabrikate unterstützt, einen gewissen bedeutenden Absatz in das Gebiet des Zoll-Vereins versprechen dürfen.

Gleichzeitig stellt sich jedoch, so wie im Allgemeinen, bei den meisten deutschen Staaten, so auch besonders in den Verhältnissen der Provinz Hanau, das Drückende der von den deutschen Staaten gegen einander aufgestellten Zoll-Linien, der unübersehbare Nachtheil, welcher hieraus in mehrfacher Beziehung entsteht, sehr eindringlich heraus, und es dürfte ein würdiges Ziel der Wirksamkeit des Bundestages und der Bemühungen aller deutschen Staatsregierungen abgeben, durch Herstellung eines ganz freien Verkehrs zwischen allen deutschen Bundesstaaten, durch Wegräumung der die nächsten und noth/S.46wendigsten Verbindungen stöhrenden Zoll-Linien zwischen den deutschen Staaten, dem Übel gründlich zu begegnen, und einem allgemein und tief gefühlten Bedürfniß vollständigen abzuhelfen.

<Anonym> Noch Etwas über die Hessischen besonders Hanauischen Zollverhältnisse, Frankfurt 1830.

S. 5 Die gewaltsame Zerstörung der Licentämter in der Provinz Hanau, nachdem man eine sechsjährige Erfahrung hinter sich hatte. Si ist zwar von der niedern Classe ausgegangen, aber, und darüber die Behörden zu täuschen, ist nicht der rechte Weg, vom ganzen gewerbtreibenden Publicum ist sie gern gesehen worden. Diese letztere beweisen noch insbesondere

c) Die Petititonen der Gewerbtreibenden aller Gattungen …

S. 10 Was den unsoliden oder Schmuggelhandel betrifft, so ist der, der ins Ausland getrieben wird, für das Inland nur von pecuniärem Vortheil. Er wird nämlich, da er nur in kleinen Quantitäten geführt wird, nicht von Inländern, sondern von Ausländern, die ein Gewerb daraus machen, betrieben. Dieser nun kann vom Inland seiner Natur nach nicht gehindert werden, und ist auch von den inländischen Behörden begünstigt worden, was ganz consequent aus der Natur einer Repressalie folgt. Das Ausland selbst aber kann dagegen nichts weiter thun, als eine Zolllinie errichten, und diese bewachen; umgeht oder durchbricht diese sein eigener Unterthan, so konnte es diesen auch bisher schon bestrafen.

Außerdem ist die ganze Zollanstalt im Hessischen nicht streng auszuführen. Das ganze Land ist fast lauter Gränze, die Provinz Hanau namentlich; alle Städte, in denen die Gewerbthätigkeit am größten ist, Cassel, Marburg, Fulda, Hanau liegen dicht an der Gränze, die / S. 11 sich gar nicht bewachen läßt. Folglich trifft der pecuniäre Nachtheil der Anstalt nur den Theil, der der Lockung zum Schmugglen widersteht, welches nicht gering gewesen sein mag, da es als etwas unmoralisches um so weniger angesehen wird, indem es die Behörden gegen die fremden Staaten selbst begünstigen.

Mithin gewährt, den unbedeutenden Vortheil für einige Fabrikanten abgerechnet, die Kurhess. Zolllinie auch nicht ein Mal pecuniären Vortheil für das Land.

<Druck der Zollinien:> Welches Glück hätte ein reicher Mann, dem man sein Lebenlang Hausarrest gäbe? Ähnlich ist es mit dem durch eine Zollinie eingehegten kleinen Lande. Nicht die Geldlast, die Auflage ist es, die den größten Druck enthält, wiewohl sie im Einzelnen groß genug war; sondern die Hemmung in den natürlichsten Lebensverhältnissen und Bewegungen. Das beständige Anhalten und Befragen, die Visitationen, zumal im Haus, in dem man nicht mehr sein eigner Herr war, die Zeitversäumnisse, das Herumwerfen der Waaren, die Beobachtung der Formen, die beständige Furcht vor schweren Strafen beim Mißverstehen verwickelter, dunkeler, unzähliger Vorschriften, die Brutalität vieler Beamten, die sich nicht nach denm Publicum richten, sondern nach deren Bequemlichkeit sich das Publicum richten mußte, das Bewußtsein der Zwecklosigkeit der Anstalt, wenn von der Einnahme abgesehen wird – dies ist es, was den Haß hervorbringt, und nicht die /S. 12 naiv angeführte Verwechselung der inländischen Wohlthat mit der ausländischen Barriere.

S. 16 Möge also diese hohe Versammlung kein Opfer scheuen, dieses Ziel <= deutsche Einheit> zu erreichen, und deßhalb eine partielle Vereinigung, die eine allgemeine nur wieder hinausschieben würde, ausschlagen.

<Anonym> Was soll und was kann Deutschland in Beziehung auf seine Zoll- und Mauthverhältnisse? Von einem Mitgliede der Kurhessischen Ständeversammlung, Kassel 1830.

<S. 6 Motto:> Was nicht stehen kann, das falle!

S. 3? <Textanfang> Der gefährlichste Feind Deutschlands ist seine Mauth. Denn wenn man den Blutlauf eines gesunden und kräftigen Körpers durch naturwidrige Unterbindungen hemmt, so muß dieser zuletzt nothwendig in Starrkrampf oder Delirium verfallen. Convulsivische Zuckungen haben sich in Deutschland hier und da, als traurige Symptome des eingetretenen Krankheitszustandes bereits offen gezeigt; und selbst da, wo man sie zunächst aus andern Ursachen erklären konnte, hatte jener Feind seine Hand wenigstens mit im Spiele.

S. 9 <Erfahrung hat gelehrt>, daß ein Staat, welcher seine Zoll-Ansätze ungebührlich steigert, damit eine verhältnißmäßige Erhöhung seiner Einkünfte keineswegs erzielt.

S.22 Wollten Staaten, die sich zu einer Vereinigung anschließen, etwa nicht sowohl eine gänzliche Entfesselung des gegenseitigen Verkehres, als vielmehr, hinsichtlich ihrer einheimischen Erzeugnisse, nur eine Erleichterung desselben eintreten lassen, so würden sie nicht umhin können, ihre / S. 23 Landesgrenzen gegeneinander noch fernerhin zu bewachen und an diesen Alles, was nicht in einem Vereinsstaate producirt wird, auch fernerhin so hoch, als es ihren Verhältnissen zugesagt, zu besteuern. Denn ohne Untersuchung des Ursprunges der, eine Landesgrenze überschreitenden, Erzeugnisse würde die Bestimmung, ob freier Eingang zu verstatten sey, nicht erfolgen können.

Das Schmuggelgeschäft würde demnach nicht aufhören, Gewinn abzuwerfen, mithin würden auch die Beschwernisse der Revisionen und die Verherrungen der Contraventionsjagden nicht zu beseitigen seyn. Gerade auf die Wegräumung der Vexationen an den Zollstätten sind aber die Wünsche der deutschen Volksstämme fast ebenso sehr gerichtet, als auf die Erleichterung der, ihrer Gewerbfleiß störenden, Abgaben.

S.33 Nachdem die Fesseln gesprengt sind, die den Verkehr bereits allzulange auf die beklagenswertheste Art gehemmt haben, und wenn dem demoralisirenden Kriege zwischen den Banden der Schmuggler und der gierigen Schaar ihrer Verfolger ein Ende gemacht ist, wird der deutsche Gewerbsfleiß, dem die Auffindung unzähliger neuer Abzugskanäle für seine Erezugnisse / S. 34 vorbehalten erscheint, einen ni8e geahneten Aufschwung nehmen und durch Sicherstellung der Bedingungen seines Wohlstandes wird auf Jahrhunderte hinaus der innere Frieden des gemeinsamen Vaterlandes kräftiger verbürgt erscheinen, als es durch das Ansehn der Bajonette, die dann doch nur von den Söhnen des Volkes geführt werden, jemals zu erzielen seyn dürfte. -

<Anonym> Was muß Kurhessen hinsichtlich seiner Zoll- und Mauthverhältnisse jetzo thun? An die in Kassel versammelten Landstände ehrfurchtsvoll gerichtet. Von einem Hessen, Frankfurt am Main 1830.

Emich Carl Freyherr von und zu Dalberg, Über die Mauthen und den Schleichhandel, Würzburg 1827.

<Motto unter Titel:> Wenn ich die Wahrheit nicht sprach, so strafet mich; Sprach ich aber die Wahrheit, so verzeiht mir.

S. 4 Die oberste Intelligenz der Staaten wählt, ändert, meistert und zwingt nach den Umständen. Man weiß, daß nichts schwieriger ist, als eine gute Mauthordnung; vielleicht weiß man sogar, daß eine gute Mauthordnung unmöglich ist. Doch man fühlt sich hingerissen durch das wechselnde Interesse, worin niemand klar sieht, man folgt mehr einem instinktartigen Treiben, man hat ein dunkles Ahnen bevorstehender Beeinträchtigungen, viele Lichtpunkte sind am Ende nur Irrwische gewesen, welche in einem Sumpfe führen, worinnen man stecken bleibt, bis eine mächtige Hand zu Hülfe kömmt.

Durch die Mauthen sollen bezweckt werden:

A. tüchtige indirecte Abgaben in den Staats-Seckel;

B. Ausschließung des ausländischen Fleißes, um den inländischen zu heben;

C. Verminderung des Verbrauches vieler luxuriöser Bedürfnisse, wofür enorme Summen Geldes in das Ausland gehen.

D. Repressalien, Retorsionen oder sonstige Sicherheitsmaßregeln gegen andere Staa/ S. 5 ten, welche in der Selbstsucht alle Rücksichten verkennen.

Die Kehrseite bietet dar:

a) Die Last und Ernährung einer großen unfruchtbaren Dienerschaft;

b) die Last und Ernährung vieler tausend ausländischer Schleichhändler oder Schmuggler;

c) der Ruin und die Demoralisirung vieler tausend einheimischer Familien durch Unterdrückung des Handels überhaupt;

d) die Gefahr, alle Baarschaft aus dem Innern auf die Gränze à cheval zu bringen, oder, nach den eigenthümlichen Verhältnissen der verschiedenen Staaten, alles Geld verschwinden zu sehen.

Die Mauthen an den Grenzen der Länder sind um so kostspieliger aufrecht zu erhalten, je ungünstiger sie zu diesem Zwecke sind. Bei dieser äußersten Kostspieligkeit der Verwaltung, kann der Gewinn an Zöllen im Verhältnisse nur gering seyn. Jeder Staat, welcher eine strenge Mauth auf seinen Grenzen anlegt, muß darauf gefaßt seyn, einer entstehenden / S. 6 Gegenwirkung kraftvoll entgegen treten zu müssen. Die Ausgaben für diese Kraftanwendung können in dem Maaße steigen, als die befohlene Zahlung der Zölle abnimmt. Die Staatsabsicht, zu tüchtigen Einnahmen, kann einer Täuschung unterliegen. Dabei geht der große Grundsatz zum Wohle der Staaten verloren: gleiche Besteuerung. Denn alle diejenigen, welche die Mauthzölle zu umgehen wissen, haben das Privilegium der Steuerfreiheit für alle diejenige Gegenstände, die sich glücklich durchbringen.

Die Mautzölle sind daher keine sichere Staats-Einnahmen. Zudem sind die Angestellten in immerwährender leibes- und lebensgefährlichen Beschäftigung, welche Zumutung gegen treue Diener in sofern grausam genannt werden kann, als der Vortheil durch die Mauthen überhaupt noch zweifelhaft ist, vielleicht zu dem Prädikate der Unfruchtbarkeit auch das der Schädlichkeit gestellt werden kann.

S.10 <Schutz des einheimischen Marktes durch Zölle> Das Publikum steht bald unter der Zunftpreisen, und unter dem das Genie verläugnenden Schlendrian, d.h., es wird schlecht und theuer bedient.

Immer besser, wird man sagen, daß das Geld im Lande bleibt, als es in das Ausland geworfen wird.

Dem steht aber das geniale Ausländische um Spottpreise siegreich gegenüber.

Der Schleichhandel wird lohnend, weil die bestehende Mauth die Preiße in solcher Höhe hält, daß das Ausland gewinnt.

Tausende von Schmuggler finden an den Grenzen Nahrungsquellen auf Kosten des vermautheteten Landes, und überall wimmelt es / S. 11 von Spekulanten auf Umgehung des verbotenen Verkehrs.

Der inländische Gewerbsfleiß nimmt Theil am Schleichhandel, weil der Gewinn sich besser stellt, als in eigener Erzeugung.

Die kaufmännische Spekulation sucht auf jeden Fall den wohlfeilsten Markt mit Begierde; das Publikum endlich ist schon gewonnen durch den Reiz des Verbotes, und durch das Bestreben, es besser und wohlfeiler zu bedienen, hauptsächlich aber, weil ihm der Zwang des Marktes lästig und zuwider ist.

S. 16 Während Napoleon vorgab, im Interesse von ganz Europa gegen die englische Handelspolitik zu handlen, sperrte er Frankreich selbst gegen allen andern Fleiß des Festlandes noch strenger, und suchte ganz Europa mit französischer Betriebsamkeit zu überschwemmen.

Um das Maaß der Selbstsucht voll zu machen, sollte die übrige Aussen-Welt keine andere Erzeugnisse der Natur und Kunst kennen und gebrauchen lernen, als aus dem glücklichen Frankreich, das übrige Festland war verurtheilt, von allem ausgeschlossen zu seyn, worauf sich ein wechselseitiger Austausch gründen könnte.

Die gänzliche Verarmung hinderte noch der Schleichhandel. Durch diesen Schleichhan/S.17del hatten die mißhandelten Völker Europens noch einigen unmittelbaren Verkehr mit England und der übrigen Welt, wovon sie durch Napoleons Dekrete ausgeschlossen waren. Der Verkehr war günstig, weil die einheimischen Austauschmittel gangbare Münze waren, welche man im mittelbaren Verkehr durch Frankreich nicht geltend machen konnte.

Der König von Holland, Napoleons Bruder, läßt schmugglen, denn Holland ist das natürliche Basin, wohin die Erzeugnisse der höher gelegenen Länder (besonders Teutschlands) an Holz, Eisen, Flachs, Hanf, Wolle, Getreide u.s.w. fließen, als Austauschmittel gegen die Weltwaaren. Die Holländer sind geborene Kaufleute, und Schleichhändler, wie man den Handel sperrt, ihrer eigenen Existenz willen. Sie sind im Solde von England, ruft Napoleon! Dies behauptete er von allen Kaufleuten des Festlandes, welche Antheil an dem Welthandel nehmen wollten, ohne seine Licenz.

Napoleon fiel, und mit ihm die allgemeine Sperre. Frankreich weicht aber noch nicht aus den Schranken, und setzt den Kampf fort.

In Teutschland hat man Lust, an diesem Kampfe Theil zu nehmen, aber in genauer Beachtung des eigenen Interessens, und nicht gegen England oder Frankreich allein, sondern gegen alles Auswärtige.

S. 18 Man will den Kampf im Kleinen und Kleinsten nachahmen, den die großen Rivalen fechten, mit einem Wort, man hat überall, in jedem Winkel, Sperre gegen alle Betriebsamkeit jenseits des Zauns.

S. 19 Der natürliche Drang nach wechselseitiger Ausgleichung ist aber so mächtig, daß es nicht möglich ist, ihn festzubannen, und der Schleichhandel tritt in das Mittel. Nun erscheint der innere Verkehr nicht mehr rein vom ausländischen Fleiße, dagegen bringt aber auch der Schleichhandel den inländischen Fleiß durch die ausländische Mauthen, um so vortheilhafter, als die Zölle höher stehen.

Diese Doppelseitigkeit des Schleichhandels überhaupt, ist die Ursache, daß er so kühn hervortritt, und sogar negativ beschützt wird. Wenn der Schleichhandel gegen dem Nachbarn gerichtet ist, so drückt man alle Augen zu, man duldet die Formation auf der Grenze, alle Laden, Lädchen, Gartenhäuschen und Winkel sind voll Contrebande, hart an der Grenze, ohne daß die jenseitige Regierung, mit der man sonsten in der genauesten Kartel steht, eine Miene mache, als bemerke sie etwas. Stillschweigend willigt man in allen Schleichhandel mit derjenigen Schadenfreude, welche man hat, wenn dem Gegner seine Absichten / S. 20 vereitelt werden. In P. bringt man sogar die in Tragpakete schon mit Tragriemen versehene Schmuggelwaare auf die diesseitige Mauth zur Inspektion des Zolles, und unmittelbar darauf geht es ins Ausland.

Man legt also Mauthen an, um das Ausländische zurückzuweisen, man duldet den Schleichhandel, um das Inländische auszuschwärzen.

S. 23 Wenn größere Staaten Teutschlands, z.B. Baiern, welches für 20 Millionen Gulden meist überflüssiges Zeug einführt, die Einfuhr erschwert, um den Gebrauch zu vermindern, so müssen die Einfuhrzölle so hoch seyn, daß es einem Verboth gleich ist.

Geringere Zölle, wobei im Detail nur einige Kreuzer Unterschied sich herausstellt, wird keine Verminderung des Gebrauchs bewirken. Sind die Zölle aber so bedeutend, daß die Einwohner gezwungen werden, zu sparen, so werden auch Surrogate erscheinen, die, wenn sie im Lande verfertigt werden, die ersparten Summen an sich ziehen, also im Lande bleiben. Nun gesetzt der Schleichhandel könnte durch die zweckmäßigsten Mitteln so weit abgehalten werden, daß 8-10 Millionen Gulden nun weniger in das Ausland kommen, so würden viele tausende Familien an den Bettelstab gerathen über den Versuch, die gebieterische Gewohnheit abzulegen, für etliche Millionen Kaffe und Zucker weniger zu brauchen, sich nicht in Seide, was jetzt die gemeinste Tracht unter dem weib/S. 24 lichen Geschlecht ist, und in feinen Wollen und Leinen zu kleiden, und ferner nicht mehr dem ausländischen Geschmacke und Güte zu huldigen, da man diesen tausenden von Familien nicht die Klugheit einimpfen kann, zur rechten Zeit dem Staats-Spar-System sich anzuschließen, diese unklugen Leute also fortfahren, ihren Gewohnheiten zu fröhnen, wenn sie dem Staate auch das Dreyfache für die Erlaubniß geben müssen, um welches sie es bisher genossen haben.

Was der Schleichhandel an diesen Staatseinnahmen abzwacken würde, nicht zu gedenken, würde schon eine weise Regierung einen solchen zwang nicht anwenden wollen, und wird er nicht angewendet, so wird es auch nichts nützen, was bey allen halben Maßregeln der Fall ist.

S. 26 <Warenaustausch mit Frankreich: Seide/Vieh>. Der französischen Mauth wird es nicht gelingen, den französischen Charakter umzuändern, der Bezug wird also bleiben, wenn auch die Zölle noch so hoch sind, und sind sie verbothen, so werden sie gar keinen Zoll bezahlen, sie werden eingeschwärzt werden.

S.27 Da der Handelszug von Westen gegen Osten sich hinzieht, so haben die westlicher gelegenen Länder, ferner die Vortheile des Schleichhandels auf allen Grenzen.

S.28 Daß sich wirklich die Grenzen bereichern, wo Mauthen sind, wird niemand bezweiflen, welcher Gelegenheit gehabt hat, den Grenz-Verkehr auf Mauthlinien zu beobachten. Wo das Prohibitiv-System recht einwurzelt, bilden sich bald auf den Grenzen unternehmende Spediteur, welche als Amphibien oder Camäleone nicht allein die Mauthzölle verringern, theils durch erlaubte, theils durch unerlaubte Wege, sondern auch die Binnenwohner nach Gefallen brandschagtzen, indem sie die Preise erhöhen und fallen lassen, wobey der redliche Kaufmann im Innern zu Grunde geht. Ein berühmter Finanzminister gab denjenigen zur Antwort, welche alle Mauthen an die Grenzen Teutschlands versetzt haben wollten: wir wollen lieber das Geld auf unserer Grenze haben, / S. 29 wo wir es noch erreichen können.

S. 36 <Plädoyer für Mauthfreiheit.>

S.38 <Bayerische Grenze 731 Stunden. Bewachung nicht möglich. Selbst bei 2000 Gensdarmen> denn der Schleichhandel schleppt sich meist bey Nacht und auf unbegangenen Wegen herein.

Man tröstet sich durch den Glauben, als müsse eine Mauth-Linie ein sehr bedeutendes Hinderniß gegen den Schleichhandel seyn, da man ein solches Geschrei dagegen erhebt!

S. 39 Dieses Geschrei hat aber hauptsächlich zur Ursache, weil man den redlichen Kaufmann zwingt, mit der abscheulichen Classe von Schmugglern in Verkehr zu treten, und mit ihnen den Gewinn zu theilen. – Der ächte Schleichhändler ist stiller Natur, freut sich, wenn die Zollsätze erhöht werden, und würde sehr bedauern, wenn die Mauthen aufgehoben würden, welches man in den langen Gesichtern der rheinischen Grenzhändler gelesen hat, als die französische Douane vom Rhein vertrieben wurde.

Ludwig von Hörmann, Tiroler Volkstypen. Beiträge zur Geschichte der Sitten und Kleinindustrie in den Alpen, Wien 1877. (S. 31-38 Die Schwärzer)

(Karl Friedrich Vollgraff), Was bedürfen, was wünschen und was erwarten demnach Kurhessens Bewohner von ihrem erhabenen Fürstenhause und dem auf den 16. October 1830 einberufenen engeren Landtage in Beziehung auf Verfassung und Verwaltung?

1. Abt.: Was waren und was wirkten die althessischen Landstände bis 1816?

Frankfurt 1830, 63 S.

2. Abt.: Wünsche und Andeutungen zu der künftigen Landschafts-Ordnung und Nennung der sonstigen Desiderien, Frankfurt am Main 1830.

Frankfurt 1830, 40 S.

S. 38 § 22. Modification des Mauth-Systems.

Woher rühren endlich die Furcht erregenden Begebenheiten und Meutereien der so eben verlebten wenigen Monate? Fast allein aus dem strengen Mauthsysteme, und zwar folgendergestalt:

Das Mauthsystem besteuert

1) gegen sonst übermäßig hoch sowohl die entbehrlichsten Luxus-Artikel, wie die jetzt unentbehrlichsten Lebensbedürfnisse.

2) Es zerstört dadurch und besonders durch die hohen Strafen allen freien Verkehr auf den Grenzen und führt zu einem wahren Krieg zwischen der Handelswelt und den Mauthbeamten.

3) Dieser Krieg und die Furcht vor den hohen Strafen hat eine völlige Demoralisirung der Menschen sowohl hinsichtlich der Pflicht zur Steuer-Entrichtung, wie auch insonderheit des Eides zur Folge, denn wer sich erst einmal nicht gescheuet hat, in Mauthsachen einen falschen Eid zu schwören (und es werden deren täglich geschworen), schwört nun auch / S. 39 in jeder anderen Sache falsch. Aus solchen doppelt demoralisirten Menschen bestanden die Rotten, welche neulich ihre Wuth gegen alles was Mauth und Obrigkeit heist, ausließen und sich förmlich als bewaffnete Insurgenten darstellten, und was soll aus der Justiz werden, wenn ihr leztes Refugium, der Eid, nicht mehr heilig ist?

4) Das Mauthsystem behandelt jeden, mit dem es zu thun hat, sey es auch der ehrlichste Mann, wie einen Lügner und Defraudanten, denn erst fordert man von ihm Declaration, und wenn er declarirt hat, reißt man die Paquete auf und durchwühlt sie, erklärt also durch die That, daß man den Declaranten für neinen Lügner und zur Defraudation geneigten Menschen halte.

5) Das Mauthsystem verlezt die zartesten Verhältnisse unter Freunden und Verwandten, indem den Mauthbeamten jedes Schächtelchen geöffnet und dessen Inhalt vorgelegt werden muß, womit man sich gegenseitig eine heimliche Freude hat machen wollen.

6) Es greift der Handelswelt an ihrer Lebensprinzip – nemlich an das Geheimniß. Hunderte von Kaufleuten haben dem Schreiber dieses versichert, die Summe, die sie jährlich an Mauth einzeln und successiv zahlen, um die Hälfte vermehren und auf einmal zahlen zu wollen, wenn man sie der Declaration und Visitation überheben werde, denn nicht die Quantität ist es eigentlich und allein, sondern hauptsächlich die Art und Weise der Erhebung, welche kränkt und schmerzt.

7) Es hemmt den Verkehr durch den Zeitverlust, welchen die Abfertigungen und Visitationen veranlassen.

8.) Es bewirkt, daß alle zu hoch besteuerten Waaren gar nicht mehr geführt werden, weil dem Kaufmann die / S. 40 Möglichkeiten der Compensation, für im voraus hoch versteuerte und dann nicht absetzbare Waaren, genommen ist.

9) Die Landeskasse verliert durch Defraudationen, Schmuggeleien und die Nothwendigkeit eines zahlreichen Personals zur Controle und Bewachung weit größere Summen, als wenn die Tarife so gering sind, daß es nicht der Gefahr lohnt, ihnen aus dem Wege zu gehen; endlich sind

10) die Sperrungen und Verbote, welche das Merkantilsystem durch die Mauth durchsetzen will, auf kleine Länder durchaus nicht mit Erfolg anwendbar, sondern nur für große Länder und Reiche zulässig, die in sich selbst alle Resourcen haben, um sich vom Auslande loszusagen, mithin innerhalb ihrer Grenzen ganz frei verkehren.

Dem allgen gemäß hört man daher jetzt den allgemeinen Ruf nach Abschaffung oder doch wesentlicher Modification des Mauthsystems. Die kurhessischen Stände werden sich daher demnächst ebenwohl damit zu beschäftigen haben, und §. 55. Des Projects thut in dieser Beziehung einen geeigneten Vorschlag.

Literatur:

Christoph Crößmann, Die Unruhen in Oberschlesien im Herbst 1830, Diss. Gießen 1928.

Jacob van Klaveren, Fiskalismus – Merkantilismus – Korruption. Drei Aspekte der Finanz- und Wirtschaftspolitik während des Ancien Régime, in: VSWG 47, 1960, S. 333-353.

G. D. Ramsay, The Smugglers’ Trade: A Neglected Aspect of English Commercial Development, in: Transactions of the Royal Historical Society. Fifth Series, Vol. 2, Londeon 1952, S. 131-157.

Hannes Rieder, Zollgrenzen und Schmuggel-Unwesen in der Rhön vor Gründung des deutschen Zollvereins (1835) in: Buchenblätter. Beilage der „Fuldaer Zeitung“ für Heimatfreunde, Fulda, 17. November 1935, S. 181f.

Edith Saurer, Steuerwiderstand und Strafe. Schmuggel in Österreich im Vormärz und im Neoabsolutismus, in: G. Botz, H. Hautmann, H. Konrad, J. Weidenholzer (Hrsg.), Bewegung und Klasse. Studien zur österreichischen Arbeitergeschichte. 10 Jahre Ludwig Boltzmann Institut für Geschichte der Arbeiterbewegung, Wien, München, Zürich 1978, S. 647-660.

Edith Saurer, Steuerwiderstand und Strafe. Schmuggel in Österreich im Vormärz und im Neoabsolutismus, in: Verband Österreichischer Geschichtsvereine (Hrsg.), Bericht über den vierzehnten österreichischen Historikertag in Wien, veranstaltet vom Verband Österreichischer Geschichtsvereine in der Zeit vom 3. bis 7. April 1978 (= Veröffentlichungen des Verbandes Österreichischer Geschichtsvereine 22), Wien 1979, S. 207f.

A. Woringer, Schmugglerkämpfe an der Weser, in: Hessenland 37, 1925, S. 8f.

A. Woringer, Zoll und Schmuggel in Hessen im 18. und 19. Jahrhundert, in: Hessenland 20, 1906, S. 46-93.

Weitere Quellen zum Thema Zoll und Schmuggel vor 1834