Landtagsverhandlungen 1831
Deutscher Zollverein
Kurhessischer Landtag
Landtagsprotokoll, Ständeversammlung Ks 21. 1. 1831 (Auszug, STAM 9a/1948)
<Beschluß nach Beratungen:>
„1) Die Staatsregierung dringend zu ersuchen, bei dem hohen deutschen Bundestage durch die kurfürstliche Gesandtschaft kräftigst dahin wirken zu lassen, daß dem Art. 19. der Bundesacte endlich eine von allen deutschen Völkern längst heiß ersehnte Wirksamkeit in Herstellung eines freien Verkehrs im Innern Deutschlands gegeben werde;
2) Die Staatsregierung weiter zu ersuchen, bis dahin, daß eine solche allgemeine Verbindung zu Stande zu bringen wäre, vorerst eine völlige Vereinigung mit Preußen und Baiern und den mit diesen bereits verbundenen Ländern zu einem gemeinschaftlichen Zollverband eifrigst zu versuchen, auch hierbei den Zutritt der andern Nachbarländer, namentlich Hannover, zu veranlassen, und
3) wenn auch dieses sich als nicht ausführbar ergeben sollte, einstweilen eine Verbindung mit Baiern und Würtemberg zu einem gemeinschaftlichen Zollsystem und einen Handelsvertrag mit Preußen, wie solchen letzteres mit den erstgenannten Ländern abgeschlossen, unter Berücksichtigung der für Hessen wichtigern Artikel, einzuleiten, und das Resultat der Verhandlungen der nächsten Ständeversammlung vorzulegen.“
Ständiger Stände-Ausschuß an Kurf. Fin.-min., Ks 11.4.1831 (STAM 73/Z 1)
<Hinweis auf Wunsch zu Erfüllung Art. 19. Wunsch, daß >
2) einstweilen ein Zoll- und Hande1svertrag wenigstens mit den benachbarten und andern für Kurhessen. besonders wichtigen deutschen Staaten eifrigst betrieben werden möchte
dringend ausgesprochen worden.
<Hinsichtlich einer kurh. Initiative habe man im Ggsatz zu einer b. am BT nichts vernommen.>
Jeder Verzug in dieser für Kurhessen so wichtigen u. dringenden Angelegenheit ist offenbar von unberechenbarem Nachtheil für dasselbe, mithin auch von der höchsten und schwersten Verantwortlichkeit für denjenigen, welchem die Betreibung derselben obliegt, und hierin irgend eine Zögerung oder Säumniß zur Last fallen möchte.
Eggena, <Darstellung der ZV-Verhandlungen seit Zusammenkunft der Stände, Ks 17. 5. 1831 ebenda:>
Unterm 13ten v. M. wurde mit der gehörigen Begründung der Antrag an den allerhöchsten Ort gestellt:
zu genehmigen, daß zur Verabredung eines Zollvertrages mit dem preußischen Zollvereine und zugleich zu Erwirkung verschiedener Erleichterungen des Verkehrs mit dem baierischen Zollvereine gleichzeitig schleunigst Kommissare nach Berlin und München abgesandt würden.
Auf Drängen der Regierung, Kommissar nach Berlin zu senden, erfolgte am 3.5. eine Resolution:
Der angetragene Versuch der Anschließung an den Preußischen Zollverband wird, jedoch dergestalt, genehmigt, daß gleichzeitig eine allgemeine Vereinigung sämmtlicher deutscher Staaten in einen Zollverband , mithin die Aufhebung aller Zolllinien im Innern Deutschlands zu Stande gebracht, auch, wie sich von selbst versteht, bereits früher abgeschlossene Verträge nicht verletzt werden.
Bericht an Kurfürst 11.5. mit der Bemerkung:
daß zuerst dermal die Verbindung mit dem preußischen Zollverbande bewirkt, und hiernach durch diese unter der Mitwirkung von Preußen eine allgemeine Verständigung aller deutschen Staaten hinsichtlich des Zollwesens und Aufhebung aller Zolllinien in ganz Deutschland herbeigeführt werden solle;
2. von einer Verletzung früherer Verträge nicht die Rede seyn werde.
12.5.1831 <Kurfürst behält sich> Interpretation des Beschlusses annoch vor < bzgl. Zollvertrag mit sämtl. dt. Staaten.
Regierung 14.5. an Kurfürst: zugleich wiederholt wegen der schleunig nothwendigen Anschließung an den preußischen Zollverein und wegen Herbeiführung eines gleichen Verhältnisses mit Baiern das Geeignete nochmals auf das dringendste ausgeführt worden.
Ständeversammlung an Landtagscommissar Reg.-rath Eggena, Ks 18. 5. 1831 ebenda:
<Kommissare sollen in Berlin> ihre Bemühungen darauf zu richten haben, daß der abzuschließenden Zollvereinigung die Clausel eingeschaltet werde, daß dieselbe alsbald ihre Kraft verlieren solle, wenn ein allgemeiner deutscher Zollverein würde zu Stande gebracht werden. Allein der Krone Preußen zur Bedingung machen zu wollen: daß dieselbe die Verbindlichkeit übernehme sofort auf die Abschließung eines allgemeinen Zollvereins hinzuwirken, das würde ohne Zweifel zweckwidrig und unausführbar erscheinen.
Soll die Absicht, eine allgemeine deutsche Zollvereinigung zu erlangen, mit einiger Hoffnung des Erfolgs in Thathandlungen übergehen, so sind es zunächst die constitutionellen Staaten Deutschlands, vorzüglich Bayern und Baden, mit denen man dieserhalb in vertrauliche Unterhandlungen treten muß. In diesen Staa ten findet die alIgemeine Volksstimme in ihren Regierungen eine kräftige Unterstützung, und wenn demnächst nach erfolg ter umsichtiger Vorbereitung, dieser hochwichtige Gegenstand der hohen deutschen Bundesversammlung zur Berathung vorgelegt werden sollte, so würde unter Beyhülfe der ungetheiIten öffentlichen Meynung der Erfolg nicht lange zweifelhaft bleiben.
Darum aber, und weil die öffentliche Wohlfarth durch ein alleiniges Anschließen an den preußischen Zollverein in ihren Grundvesten erschüttert werden würde, wenn nicht gleichzeitig ein Handelsverein mit Bayern abgeschlossen werden sollte, so müßten die Landstände im hohen Gefühl ihrer unerlaßlichen Pflichten, die Staatsregierung dringend ersuchen: daß ebenso wie nach Berlin, und zwar gleichzeitig, auch nach München Commissarien abgesendet werden, um mit der dortigen Staatsregierung sowohl wegen Abschlusses einer Handelsverbindung, als auch wegen eines allgemeinen deutschen Zollvereins in Unterhandlung zu treten, wobey es sich jedoch von selbst verstehet, daß der zulezt erwähnte Gegenstand nur eine eventuelle Verhandlung zuläßt, indem nach dem dermaligen Stande der öffentlichen Verhältnisse der deutschen Bundesglieder untereinander nicht zu erwarten stehet, daß die beabsichtigte allgemeine deutsche Zollvereinigung, vor Ablauf einiger Jahre, werde vollkommen zu Stande gebracht werden.
Inmi ttelst ist der Abschluß der beabsic htigten Zoll- und Handels-Verträge mit Preußen und Bayern das größte und dringendste Bedürfniß des hessischen Volkes, und wenn die längst ersehnte Hülfe demselben in dieser Beziehung noch längere Zeit hindurch nicht gewährt werden sollte; so würde außer der allgemeinen Gewerblosigkeit, auch ein so beträchtlicher Ausfall in der Staatsrevenüe entstehen, daß derselbe bey dem Eintritt einer solchen allgemeinen Landescalami tät, nur durch sehr beträchtliche Abzüge an den wichtigsten Positionen des Staatsbudgets, in sofern dadurch nicht wohl erworbene Rechte gekränkt werden, gedeckt werden könnte.
Mitglieder des ständischen Ausschusses für die Zoll- und Handelsverhältnisse: Wiederhold, Scholl, Jungk und Eberhard, ferner durch Beschluß der Ständeversammlung: v. Warmsdorf, Reitz, v. Heidwolf, Müller, Schenck I und Auffarth, Ks 23. 6. 1831 (StAM 73/Z 1):
<Ggwärtig ferner Präsident der Ständeversammlung, Landtagskommissar u. Kammerrath Meisterlin: Frage der Zuordnung von Provinzen zu Pr u. B/W V. >Die Abgeordneten aus den Provinzen Ober- und Niederhessen erklärten sich einstimmig gegen den erwähnten Separat-Anschluß der genannten Provinzen und der Provinzen Fulda und Hanau.
Von den Abgeordneten der Provinz Hanau wurde die angebogene besondere Erklärung abgegeben, mit deren Inhalt sich sodann die Abgeordneten aus der Provinz Fulda einverstanden erklärten.
8 Abg. aus Hanau, Gutachten zu Teilnahme Kurh. an 2 ZV, Ks 22.6.1831 (StAM 73/Z 1):
<Abgeordnete erklären,> daß die Provinz Hanau von einer einsei tigen Anschließung derselben an das bayrisch-würtembergsche Zollsystem nicht nur keine Vortheile, sondern umgekehrt nur Nachtheile erleiden würde. Denn die Producte, welche die Provinz aus Bayern beziehen muß, bezieht sie auch jetzt schon ohne Hindernß. Dagegen findet auch jetzt schon ein ziemlich bedeutender Absatz an Fabrikaten aus der Provinz Hanau nach Bayern statt, da die bayrische Zolllinie, (gestrichen: wie das uns vorliegende Promemoria des H. Kammerraths Meisterlim selbst sagt,) die Gränzen nicht strenge schließt und bewacht. Der Handel der Kaufleute im Hanauschen in die benachbarten bayrischen Landbezirke und weiterhin aber, wird bekanntlich sehr lebhaft betrieben, und dieser würde sich bei jenem Anschlusse der Provinz Hanau an Bayern, großen Theils nach Frankfurt ziehen.
Dem Interesse der Provinz Hanau ist daher ein einseitiger Anschluß an Bayern nur entgegen.
Indem wir diese Erklärung hierdurch abgeben, können wir nicht umhin, wiewohl die von Sr. König1. Hoheit dem Kurfürsten vorgelegte Frage die berührt, weiter dem sonst geäußerten Wunsche gemäß, zu bemerken, daß, in sofern blos von einer einseitigen Zollverbindung mit Preußen die Rede wäre, die Lage und Verhältnisse der Provinz Hanau es uns nicht minder unzulässig erscheinen lassen, eine solche Zo11verbindung auf sie auszudehnen.
Abg. Stubberg an Ständeversammlung, Ks 30. 6. 1831 (StAM 73/Z 1):
Antrag auf Absendung eines Kommissars nach M, um Unterhandlungen mi t B. zwecks Beitritt zu ZV anzuknüpfen. Kocher danach zug1. sä. Legationsrat). Befehl 16.7.31: Als vorerst erledigt zu den Akten. (Gh. Sitz. der St.Vers.) Nach Referent Wiederhold stellteRegierung nach Motz beim Kurf. Solchen Antrrag. Ähnlicher Antrag von Reitz v. 4. 7.
Geh. Sitzung der St.-Vers. Ks 30.7.1831 ebenda:
<Wiederhold setzte in Kenntnis, ciaß allerh. Beschluß in Frage gleichzeitiger Unterhand1ungen mi t B. erfolgt sei,> “dieser aber so sehr den bisherigen Anträgen widerspreche, daß sich das Finanzministerium zu energischen Gegenvorstellungen veranlaßt gesehen habe. <InhaIt des Beschlusses könne er noch nicht mitteilen.>
Bericht des Handelsausschusses über Bei tr. Kurh. zum Pr/H ZV, Ks 16.10. 1831 (unterz. Duysing) (StAM 73/Z 2)
<Da an künftigem Beitritt B u. W. nicht gezweifelt werden könne nach deren Erklärung,> muß freilich die Frage beantwortet werden, ob man selbst dann, wenn dieser Beitritt nicht erfolgt den Anschluß an Preußen und Darmstadt, für vortheilhaft halte.> Ausschuß sagt Ja. Zur Unterhandlung mit B. sollte Konferenz 4 Wochen nach Vertrag stattfinden.
<Mehrhei t des Ausschusses für Genehmigung des Vertrags.> Nur zwei Mitglieder des Ausschusses tragen in Berücksichtigung der besondern Lage der Provinz Hanau darauf an: daß die Vollziehung des Vertrags bis zum völligen Beitritt Baierns und Würtembergs ausgesetzt beziehungsweise davon abhängig gemacht werde. <Ausschuß bittet die Staatsregierung,> “mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln auf den baldigsten völligen Beitritt Baierns und Würtembergs hinzuwirken , so wie überhaupt die Aufnahme anderer deutscher Staaten insbesondere unserer Nachbarstaaten thätigst zu betreiben.
Ständeversammlung an Eggena, Ks 23.10.1831: MitteiIung dieser Genehmigung u. des Antrags auf Verhandlungen mit B. u. W. zum Beitritt.
5 Abg. aus Hanau an Ständeversammlung, Ks 22.10.1831 ebenda:
Vollziehung des Vertrags soll ausgesetzt bleiben, bis ZV mit B u. W. ins Leben trete.
Prot. 16.5.1831, geh. Sitzung (StAM 73/L 73):
Wiederho1d: Beim Bundes-Tage allein möchte die Sache auch nicht zu betreiben seyn, in allen deutschen Ständeversamm1ungen sey der Wunsch nach allgemeiner Handelsfreiheit dringend ausgesprochen worden und sei zu erwarten, daß unsere Wünsche bey allen andern deutschen Regierungen Eingang finden würden, welche gleiches Interessen und gleiche Grundsätze mit uns hätten; es wäre sich daher erst mit diesen zu vereinigen und dann an den Bundestag sich zu wenden; die öffentliche Meinung werde dann das Ihrige auch bei tragen ••• Nach den bisherigen Verhandlungen könne man annehmen
1) daß das Ministerium auf dem betretenen Wege der schriftlichen Verhandlung Se. Königl. Hoheit nicht für die Sache gewinnen werde, eine Verstärkung desselben durch die Stiindeversammlung also an ihrem Orte seyn werde.
2) daß das Ministerium blos Preußen im Auge habe, während nach der Meinung der Stände auch Gesandte an alle andere betreffenden Höfe geschickt werden müßten. Dies wäre wohl dem Miniisterium zu erklären.
Wenderhold
S. 129: Bezieht sich auf LTProt. v. 21. 1. 31 ohne auf Präferenz f. B/WV hinzuweisen.
S. 130 Kopp an Grote und Damberg 10.2.1831: Meisterlin habe den Auftrag, Pr. Ste11ungnahme zu einer a11gem. Zollvereinigung zu erkunden. Für den Fall, daß Pr. den Antrag ablehnen würde, trug man Hann gemeinsame Verhandlungen mit B. an, Pr. Regierung wollte nur mit einem Staat verhandeln.
Meisterlin drang auf Rückkehr in Hannover auf Durchführung des Einbecker Vertrags u. drohte auf andernfa11sige Ggmaßnahmen Kurh.
S. 131 Kopp, der entweder für Zusammengehen mit B oder für Durchführung des Einbecker Vertrags war, konnte den neuen Kurs nicht mehr mitmachen
S. 132 Kurf. Wilhelm II. für bedingten Beitritt zu Pr ZV, wenn Vereinigung sämtlicher deutscher Staaten erfolge. Staatsministerium 19. 5. für unbedingten Anschluß.
S. 133 Kurf. brachte Beitritt zu 2 ZV in Anregung.
S. 134 Motz für unbedingten Ansch1uß Kurh. an Pr. (31. 5.1831).
4.6.1831 Entsendung von Rieß u. Meisterlin nach Berlin genehmigt.
Dringen auf Teilnahme eines b. Bevollm.
S. 135 Kurh. Instruktion verlangte als 1. eine allg. dt. ZV./1. Stufe ZV mit Pr. Verbi ndung der 2 ZV wünschenswert.
Stände waren gegen Teilung des Landes auf 2 ZV.
S. 138 Bericht der kurh. Bevollm. 9.7.1831 über direkte Anschlußverhandlungen an Pr. ZV.
S. 139 Kurf. Wilhelm II. gefiel nicht, daß die Bevollm. von der Grundlage einer allgemeinen Verständigung aller Bundesstaaten abgewichen seien.
Kurf. 25.7.1831: falls kein allgem. dt. ZV, wolle Kurh alle Zollgrenzen fallen lassen.
Luxburg eröffnete kurh. Bevollm. daß mit Beitritt Kurh. z. pr ZV für einige Fabrikate völlig freier Verkehr zwischen 2 ZV hergestellt werden sollte.
26.7.31. Kurfürst bestand auf Einigung von aIIen 4 Staaten Pr, Da, B, W.
Diesen Standpunkt verließ Wilhe1m II. nicht mehr. (Einfluß von Meyerfeld) auch als am 30.7. Rieß u. Meisterlin berichteteten, daß Verhandl. ihrem Ende entgggingen.
S. 140 Staatsministerium 6.8. 31: die mit B. geforderten Verhandlungen seien eingeleitet worden.
Kurfürst 3.9. 1831 verlangte Abbruch der Verhandl., wenn seine Bedingung, nicht erfüll t würde.
S. 141 Dieser Beschluß kam zu spät.
Verhandlungen mit sd. ZV wurden in Aussicht gestellt, die noch im gleichen Jahr beginnen sollten.
S. 142 Landstände nahmen 16.10. Zollvertrag an, Abg. der Provinz Hanau baten um Aussetzung bis Anschluß des sd. ZV.
Zoll und Schmuggel
Landstände, 26. 1. 1831 (HStA Marburg 73/Z J)
Da indessen selbst bei der eifrigsten Betreibung der hierzu führenden VerhandIungen (= Ausführung Art.19) nicht zu erwarten stehet, daß die Ausführung des Art. 19. der Bundesacte, w enn sie auch überall Unterstützung finden wird, doch so schleunig werde stattfinden können als solches die täglich fühlbarer werdende Stockung im Handel und die durch das verderbliche Gewerbe des Schleichhandels immer mehr sinkende Moralität, vorzüglich der Gränzbewohner, wünschen lassen; so hat die Ständeversammlung weiter bei der Staatsregierung darauf angetragen und ihren dringenden Wunsch dahin ausgesprochen, daß unverzüglich mit den Nachbarstaaten eine vorläufige Mauthvereinigung dergestalt möge versucht und eingelei tet werden, daß dadurch die Zollinien von der Gränze möglichst entfernt und der Verkehr, von den drückendsten Fesseln befreit werde. Man hofft mit Zuversicht, daß dieser Wunsch bald werde in ErfülIung gebracht werden, bis dahin aber dürfen, wenn nicht die unangenehmste und nachtheiligsten Störungen in der Staatsverwal tung eintrette s0llen, keine Stockungen in Einzahlung der nach Mög1ichkeit gemildert werdenden Abgaben entstehen, weshalb jeder Unterthan in Folge des auf die Verfassung abgelegten Eides, es sich zur unerIäßlichen Pflicht machen muß, hierin seinen Verbindlichkeiten überall gewissenhaft nachzukommen, wobei man ferner nicht unbemerkt lassen kann, daß die Staatsregierung mit gebührender Strenge gegen die Widersetzlichen und Saumsäligen verfahren und mi t aller Kraft etwaigen jedoch nicht erwarteten Störungen und Unordnungen begegnen wird.
Sitzung vom 21. 1. 1831 (HStA Marburg 73/L 73)
S. 299 Es kamen sodann die Verhäl tnisse der Provinzen Hanau und Fulda in dieser Beziehung zur Sprache, und wurde beschlossen:
1.) die hochverehrliche Landtags-Commission zu ersuchen, daß sie das Ministerium veranlasse, in Betreff der Provinz Hanau genügende Vorsorge zu treffen, damit der dermalige gesetzlose Zustand, namentlich in Betreff der indirecten Abgaben in den gesetzlichen verwandeIt werde, und zu diesem Ende die Wiedereinführung des gewaltsam unterbrochenen Zollsystems zu bewürken, es sey denn, daß die Provinz Hanau oder ein Theil derselben es vorziehen sollte,/ S. 300 diese Maasregeln durch Entrichtung einer Aversionalsumme abzuwenden, bei deren Festsetzung auf die Local- und sonstigen speciellen Verhältnisse der Provinz, auf den Durchgangszoll cc. Rücksicht zu nehmen sein würde;
2.) die kurfürstliche Landtags-Commission ferner zu ersuchen, bei der Staatsregierung ebenwohl dahin zu wirken, daß die Provinzial-Oberbehörden der gedachten Provinz und namentlich die dortige Regierung mit solchen Directoren und Mitgliedern versehen werden, von welchen eine schleunige und gründliche Abhülfe der in der lezten Zeit besonders fühlbar gewordenen Mängel, zu erwarten sein möchte;
3.) dieselbe endlich zu ersuchen / S. 301 bei der Staatsregierung die schleunige Wiederherstellung des factisch aufgehobenen Durchgangszoll in der Provinz Fulda, vorbehaltlich der zur Erhaltung und Beförderung des Straßenzugs nöthig erscheinenden Ermäßigungen, sowie die sofortige Herstellung der Zolllinie in dieser Provinz, welche zur Verhüthung der aus der Aufhebung für die übrigen Hessischen Lande erwachsenden Nachtheile dringend erforderlich wird, zu veranlassen.
Geheime Sitzung vom 28.4.1831:
<Jordan zu Eggenas Begehren auf Geheimhaltung des Standes der ZV-Verhandl und der damit in Verbindung stehenden Maßnahmen ggü. Hanau und Fulda: >
Von Geheimnissen könne wohl hier nicht die Rede sein, es handIe sich jetzt blos von Herstellung der gesetzlichen Ordnung und der Aversionirung von Hanau, die Auskunft hierüber, als eine innere Angelegenhei t könne wohl keine Geheimnisse für das Land enthaIten; die GeheimhaItung sei sogar gefährlich.
Strubberg: Hanau solle nicht nur nichts zahlen, sondern Kassel auch noch für Hanau zahlen, indem man Waaren, die von Hanau hierhergekommen , hier versteuern lassen wolle.
Jungk: … mit dem Ausland stehe jetzt kein Vertrag abzuschließen, weil es schon hätte, was es durch Handelsvertrag erlangen könne , nemlich den freien Absatz nach Hessen. Es müsse daher eine Mauth für Althessen errichtet werden gegen Hanau und Fulda.
Wenn aber die Regierung zur Herstellung der Ordnung zu schwach sei, dann müßten alle Steuern von den Producten den Hessen abgeschafft werden.
Michael: … er sey besonders beauftragt, gegen die Herstelhmg der Mauth im Hanauschen feierlichst zu protestiren; sie untergrabe den Handel, den Wohlstand und die Moralität zu sehr, als daß die Staatsregierung sie wieder herstellen lassen könne.
Waitz: Die Provinz Hanau möge sich aversioniren lassen.
Geheime Si tzung vom 16. 5. 1831:
Duysing: Ganz Oberhessen beziehe seinen Salzbedarf mittelst Schmuggelns vom Auslande, welches das Salz von den inländischen Salzwerken wohlfeiler erhalte als die Inländer und an die inländischen Schmuggler gegen einen Profit wieder verkaufe.
Waitz: Daraus gehe nur die Mangelhaftigkeit der Mauthanstalten hervor.
Duysing: Diese würden das Schmuggeln bei dem Salze nie verhindern können.
Verhandlungen des kurhessischen Landtages vom Jahre …
Verhandlungen … 1831.
1. Abteilung. 11.4.-20.6.1831
S. 41-43 2.5.1831 Zu Protokoll der geh Sitzung. Indirekte Steuern.
Antrag d. Abg. Duysing wg. Aufhebung v. Zöllen v. 23.4.1831:
Dep. d. Stadt Marburg (= Duysing) trägt an,
2) die Staatsregierung zu veranlassen, mit allen Nachbarländern Unterhandlungen auf Gestattung des abgabenfreyen Einbringens aller hessisc hen Fabrikate und Produkte gegen gehörige Ursprung-Scheine thätigst anzuknüpfen , und sich zu Erreichung dieses Zwecks insbesondere des Versprechens gegen die Nachbarländer zu bedienen, daß man allen Schmuggelhandel gegen dieselben von diesseitigen Unterthanen nicht dulden, sondern mit gesetzlichen Strafen belegen wolle.
Begründung, Kassel 28. 4. 1831:
Die Geschichte aller Völker lehrt uns, wie der HandeI es war, welcher Gesi ttung und Kenntnisse unter den Völkern verbrei tete ; wie der Handel es war, welcher einzelne Staaten zu einer erstaunlichen Höhe des Wohlstandes und des Glückes führte. Die Mauth ist der direkte Gegensatz des freien Handels, und so wie das Entgegengesetzte einer Sache nothwendig entgegengesetzte Wirkungen haben muß, so denn auch die Mauth im VerhäItniß zur Handelsfreiheit. Wo diese Wohlstand und Glück bringt, weil bei ihr alle Kräfte nur zu nützlichen Zwecken angewendet werden, da bringt die Mauth Armuth und Elend, nicht allein, weil sie jene Thätigkeit lähmt, sondern auch, weil ein Heer von Aufpassern und von Schmugglern auf Kosten der fleißigen Mitbürger unterhal ten werden muß. Wo der rege Verkehr Sittlichkeit und Bildung, und mit ihr Achtung vor dem Gesetz, Zufriedenheit und Vaterlandsliebe verbreitet, da bringt die Mauth Entsittlichung und Rohheit, dumpfe Unzufriedenheit und Mißachtung des Gesetzes und der Obrigkeiten hervor.
S. 42 Wir liegen in der Mitte Deutschlands, und wollen daher allen deutschen Völkern den freien Verkehr bei uns gestatten, aber wir wollen auch bei unsern Nachbarn die freie Einführung unserer Fabrikate und Produkte verlangen, worauf wir ein Recht haben. – Sie werden es uns, wie ich hoffe und glaube, nicht verweigern, besonders dann nicht, wen wir versprechen, ihre Gesetze auch von diesseitigen Unterthanen achten und allen Schleichhandel gegen sie in unserm Lande unterdrücken zu lassen. Achten sie unser Recht auf Gegensei tigkeit des freien Verkehrs aber nicht, dann sind auch wir nicht schuldig, ihre Gesetze achten zu lassen.
<Rätlichkeit der Aufhebung der Maut.> Hanau und Fulda kann uns Iehren, welche Wohlthat sie sei. Wie würden unsere Straßen wieder belebt werden, wenn der fremde Fuhrmann nicht mehr an der Gränze halbe Tage warten muß, um sich verschnuren und verbleien zu lassen? wenn der Reisende ohne Furcht, untersucht und vielleicht in aller Unschuld gestraft zu werden, bei uns einkehren kann! Wahrlich, wenn man diese Zollanstalten überall an den Gränzen sieht, so kommt man unwillkürlich auf den Gedanken, es seien die alten Raubritter des Mittelalters von ihren Burgen herabgestiegen, um diese neue Art der Wegelagerung zu treiben.
S. 53-59 11.5.1831 öff. Sitzung. Handelsverbindungen.
S. 58 Auszug aus Prot. d. geh. Sitzung vom 11.5.1831: <Nach Bericht Meisterlins durch Eggena: Heftige Debatten zur Steuererhebung in Hanau u. Fulda/Hünfeld. Beschluß der Majorität> daß die Staatsregierung zu ersuchen sey, Vorschläge zu machen, wie die Aversionirung der Provinz Hanau und der Kreise Fulda und Hünfeld für die, seit der Zerstörung der Zolleinrichtungen daselbst nachzuerhebenden, indirekten Abgaben zu bewirken seyn möge.
S. 75f. 16.5.1831; geh. Sitzung Protokoll. Handelsverbindungen.
S. 97f. 18.5.1831: geh. Sitzung. Handelsverbindungen.
S. 112 25.5.1831: geh. Sitzung Zollangelegenheiten.
S. 115 27.5.1831: geh. Sitzung Zollverhältnisse.
S. 126f. 1.6.1831: öff. Sitzung über Verderblichkeit der Mauten.
S. 126 Hr. Dep. Schäfer: Die Denunziationsgebühren kämen auch bei der Mauth vor und verleiteten hier, wie dort, die Angestellten zu Ungerechtigkeiten. Ein neuer Beweis für die Verderblichkeit der Mauth!
Hr. Dep. Jordan: Wer werde auch die Mauthen in Schutz nehmen wollen!
S. 127 Landtagskommissar Eggena: <bittet um Aufklärung über> Äußerung, daß die Mauthen nicht zu vertheidigen seyen, auch die gesetzlich bestehenden Mauthen gemeint habe.
Jordan: Er habe bei jener Äußerung die Mau then überhaupt im Sinne gehabt, da auch Hr. Dep. Schäfer nur von den Mauthen im Allgemeinen gesprochen. Nur von dem allgemeinen Gesichtspunkte des Rechts und der Politik, von der theoretischen Seite habe er die Mauthen aufgefast, und in dieser Hinsicht werde wohl niemand die Mauthen in Schutz nehmen wollen, da sie die Theorie schon längst als das Haupthindernis des Wohlstandes und als Hauptquelle des Sittenverderbnisses und der Zerrüttung der bürgerlichen Ordnung bezeichnet, und die Erfahrung dieses zur Genüge bestätigt habe. Die Gründe und Thatsachen brauche er nicht anzuführen; sie seyen hinlänglich bekannt. Und hätte er auch, wie es doch nicht der Fall gewesen, die in Hessen bestehenden gesetzlichen Mauthen im Sinne gehabt, so wäre seine Äußerung doch nur ein theoretisches Urtheil über dieselben gewesen, welches man um so weniger tadeln könnte, als die hohe Staatsregierung selbst dieselbe Ansicht zu hegen scheine, indem es sonst nicht erklärbar wäre, daß die Mauth nicht in allen Theilen Kurhessens bestehe, in welchen sie nach den Gesetzen bestehen soll te.
S. 142 3.6.1831: vertrauliche Sitzung wg. Zollerhebung in Hanau.
Schließlich machte der Hr. Präsident Anzeige von dem Eingang einer Erklärung der Abgeordneten der Provinz Hanau über die Unstatthaftigkeit einer Wiederherstellung des kurhessischen Zollsystems in gedachter Provinz, deren schleuniger Druck und Vertheilung an die Mitglieder der Versammlung beschlossen wurde.
S. 159 8.6.1831: vertraul. Sitzung Zollverhältnisse.
2. Abteilung. 20.6.-24.8.1831:
S. 200f. 23.6.1831: öff. Sitz. Antrag auf Herstellung der Mauten.
S. 220 27.6.1831: öff. Sitz. Bericht des Ausschusses über Mautvertrag.
S. 243 30.6.1831: vertraul. Sitzung wg. Handelsvertrag mit Bayern.
S. 278-283 11.7.1831: öff. Sitzung, Diskussion über Mautverhältnisse.
S. 278 Der Hr. Präsident schlägt vor, den Beschluß aufzusetzen und zuvor über den Antrag des Hrn. Scheuch 2r, betreffend die Wiederherstellung der faktisch zerstörten Zolllinie zu diskutieren.
Hr. Dep. v. Warnsdorf: Mit dem ersten Antrage (= Wiederherstellung der Maut) sey er nach seiner Überzeugung, welche ihn, dem geleisteten Eide gemäß, bei seinen Abstimmungen zur Richtschnur diene , einverstanden ,weil einmal angenommen worden, daß die Mauth in Kurhessen überhaupt vorerst nicht aufgehoben werden könne, es aber notorisch sey, daß dieselbe in der Provinz Hanau faktisch aufgehoben, in den Kreisen Fulda und Hünfeld aber von Behörden, welche dazu wohl nicht ermächtigt gewesen, suspendirt worden, und sonach der jetzige Zustand in beiden Landestheilen nlcht gesetzlich genannt werden könne. Gegen den andern Antrag (= Errichtung einer Zolllinie zw. Salmiinster und Wächtersbach) erlaube er sich aber, die hohe Stände-Versammlung auf folgende Momente aufmerksam zu machen. Die Mauth, auf welche man füglich anwenden möge, was Schiller seinen Max Piccolomini sagen lasse: ‚Das eben ist der Fluch der bösen That, daB sie fortzeugend ewig Böses muß gebären!’ – die Mauth erzeuge bei den Grenznachbarn, zwischen welchen die Zolllinie gezogen werde, eine gespannte, ja man könne sagen, eine feindselige Stellung.
S. 279 Endlich sey aus häufigen Erfahrungen leider nur zu sehr bekannt , daß die Behörden zwar ihre ganze Aufmerksamkeit darauf richten , daß nichts eingeschmuggelt werde, daß sie aber dem Herausschmuggeln nicht nur nicht abhold, sondern selbst durch Rath und That behilflich seyen.
Er wiederhole Schillers Wort ‚Das eben ist der Fluch der bösen That ec.‘ Würde nun, was er zwar keinesweges vermuthen wolle, die Finanzkammer in Hanau, oder würden, was sehr leicht möglich sey, die untern Mauthbeamten im Hanauischen, diesem saubern Doppel-Systeme huldigen, so bedürfe es keiner Ausführung, daß dieses für Alle, welche diesseits der Mauthlinie wohnen , höchst nachtheilig sein würde. Er empfehle diese Bemerkungen der Aufmerksamkeit der hohen Versammlung.
Eberhard: Auch von Gleichstellung einzelner Landestheile, in Beziehung auf die Abgaben, sey hier nicht die Rede, denn dafür habe die Ständeversammlung durch den ohnlängst gemachten Gesetzes-Vorschlag, wonach die Provinz Hanau das volle Aufkommen der Mauth, ohne daß hierbei nur irgend eine billige Rücksicht genommen worden sey, für die Vergangenheit und Zukunft auf direktem Wege aufbringen solle, mehr als zureichende Vorsorge getroffen. Die Herstellung der Mauth werde unglückliche Folgen voraussi chtlich herbeiführen , und müsse er sich daher sowohl im Interesse der Provinz als des ganzen Landes gegen den Antrag erklären.
S. 280 Hr. Dep. Scheuch 2r bemerkt, auf den Vortrag des Hrn. Eberhard zurückkommend, daß selbst Hanauer Einwohner eingeräumt hätten, der jetzige Zustand daselbst sey unerträglich, die Pöbelherrschaft empörend, und überdem auch der Provinz im Allgemeinen durchaus kein Vortheil durch Aufhebung der Mauth erwachsen. Man scheue sich aber, den Wunsch der Herstellung der Mauth auszusprechen, weil das Volk dagegen sey.
Gleichhei t vor dem Gesetze schreibe der §. 26 der Verfasungs-Urkunde vor. In grellem Widerspruche mit dieser Bestimmung stehe das Verfahren der Hanauer, welche sich den gesetzlichen Lasten und Abgaben fortwährend zu entziehen suchten, was unverantwortlich sey, und von keinem rechtlich denkenden Staatsbürger gebilligt werden/ könne. Auch werde das durch die Einführung der Mauth vermeintlich entstehende Unheil nicht zu befürchten seyn. Er bäte , daß über den ersten Antrag abgestimmt werden möge.
Sämmtliche Hanauer HH. Deputirten widersprachen (zum Theil die Rede des Hrn. Scheuch 2n unterbrechend) dessen Behauntungen auf das lebhafteste und bestimmteste.
Hr. Dep. Scheuch 2r: Daß er Wahrheit geredet, ergebe der jetzige Zustand Hanau‘s, wo nach eigner Erklärung der Deputirten der dasigen Provinz der gesetz1iche Zustand in Ansehung der indirekten Abgaben nicht ohne Anwendung von Gewalt Seitens der Staatsregierung, ja vielleicht nicht ohne Blutvergießen, wieder eingeführt werden könne.
Jordan: Es sey nicht zu läugnen, daß die Mauth ein Übel sey, was jetzt im Hanauischen wieder eingeführt werden solle. Die Wiedereinführung der Mauth selbst werde nur durch Gewalt der Waffen geschehen können, und dazu schwerlich die Genehmigung der Staatsregierung erfolgen.
Hr. Dep. v. Waitz glaubt für die Wiedereinführung der Mauth in der ganzen Provinz Hanau stimmen zu müssen, weil besonders in dem jetzigen Augenblicke, wo man im Begriffe stehe, mit auswärtigen Staaten Traktate abzuschließen, die Erhaltung eines gesc hIossenen Marktgebietes nöthig sey, um die Wichtigkeit, welche Kurhessen vermöge seiner geographischen Lage auf den Verkehr / S. 281 äußere, gehörig geltend machen zu können.
S. 282 Hr. Dep. Michael: Das Mautwesen habe die Moralität überall untergraben. Die Gesetzgebung sey daran Schuld. Hanau wolle sich aversioniren und habe alsdann einen gesetzlichen Zustand.
S. 313 8.7.1831: Geh. Sitzung Zoll- und Handelseinigung.
S. 326 16.7.1831: Geh. Sitzung Handelseinigung.
S. 389 30.7.1831: Wiederhold zu Zoll- und Handelsverhältnissen
3. Abteilung. 29.8.-8.10.1831.
4. Abteilung. 10.10.-17.11.1831.
S. 779 13.10.1831: Vertraul. Sitzung Zoll- und Handelsvertrag mit Preußen.
S. 782b 17.10.1831: Vertraul. Sitzung Zollverein, Ausschussbericht. Duysing.
S. 791 20.10.1831: Vertraul. Sitzung Diskussion und Beschluss.
S. 797f. 24.10.1831: öff. Sitzung. Urteil über Deutschen Bund.
S. 838 25.10.1831: vertraul. Sitzung. Zum preußisch-süddeutschen Zollverein.
S. 855 3.11.1831: vertraul. Sitzung. Zollverein.
S. 870 5.11.1831: vertraul. Sitzung. Bericht und Diskussion.
5. Abteilung. 21.11.-31.12.1831.
6. Abteilung. 3.-30.1.1832.
S. 1201-1207 Sitzung vom 9.1.1832 öff. Sitzung Zollverhältnisse.
S. 1206 (Überschneidung der Seitenzahlen! Druck Kasselsche Allgemeine Zeitung) Landtagskommissar: Mi t der innigsten Betrübniß setze er die hochansehn1iche Versammlung davon in Kenntniß, daß in der Stadt Hanau am 5.d.M. nach 5 Uhr Abends das Zollamtslokal in Abwesenhei t der Beamten durch einen schnell zusammengerotteten und eben so rasch wieder auseinandergelaufenen Pöbelhaufen in sehr wenig Zeit zerstört worden, und daß in der Nacht vom 6. auf den 7. d . M. ein Angriff von irregeleiteten Landbewohnern der Umgegend auf das Zollamt der Mainkur erfolgt, dieser Angriff aber von dem dort aufgestellten Militär zurückgeschlagen worden sey, wobei mehrere Aufrührer ihr Leben verIoren hätten.
In Hanau hätten weitere Tumul te nicht stattgefunden, jedoch Versammlungen der Handeltreibenden, worin glaubhaftem Vernehmen zufolge auf den Antrag mehrerer Anwälte unter argen Ergüssen wider die Staatsregierung und die hochansehnliche Stände-Versammlung verschiedene Beschlüsse genommen seyn sollten, welche leider! eine förmliche Auflehnung gegen die Staatsgewalt hinsichtlich der Zollangelegenheiten enthalten soll ten.
S. 1207 Hr. Dep. Müller: Die traurigen Vorfälle, deren der Herr Landtagskommissar so eben erwähnt habe, soweit solche in der Stadt Hanau stattgefunden hatten, fielen nur einem geringen irregeleiteten Theile der dortigen Einwohner aus der Klasse des niedrigsten Pöbels zur Last. Die große Mehrheit der Bewohner Hanau’s habe nur mit tiefer Betrübniß diese Vorfälle erlebt und verabscheue diesel ben. Diese Gesinnungen habe auch der Magistrat der Stadt Hanau in einer Vorstellung an Se. Hoheit den Kurprinzen-Mitregenten ausgesprochen. Daß sie wirklich nur einer kleinen Anzahl dortiger Einwohner zur Last fielen, gehe auch daraus hervor, daß die Bürgergarde sich auf geschehene Requisition und das sofort gegebene Allarmzeichen alsbald versammelt habe und eingeschritten sey, und daß auf das Erscheinen der ersten Abtheilung derselben der Haufe, welcher das Innere des Mauthgebäudes zu zerstören im Begriffe gewesen, sich schleunig zerstreut habe. Leider aber sey die polizeiliche Requisition aus unbegreiflichen Gründen zu spät erfolgt, nemlich als dIe Absicht jener Menschen schon beinahe ganz erreicht gewesen sey. Die Sache sey überhaupt sehr schnell, in Zeit von einer halben Stunde, vorbei gewesen, und sei tdem sey auch die Ruhe in der Stadt Hanau nicht mehr gestört worden. Indessen sey es auffallend, daß der zum Schutze des Mauthbureau’s aufgestellt gewesene Posten vom Militäre, welcher sogar noch durch ein ganzes Kommando mit einem Offizier verstärkt worden wäre, den ganzen Verlauf ruhig mit angesehen habe, ohne im Mindesten einzuschreiten. Die Vorfälle an der drei Stunden von Hanau entfernten Mainkur seyen mit denen zu Hanau nicht zu verwechseln. Dabei habe kein Hanauer Einwohner konkurrirt. Es habe auf jeden Fall der Umstand dabei mitgewirkt, daß das Amt Bergen, welches fast ganz von Frankfurt lebe, seinen Verkehr mit dieser Stadt durch die neue Mautheinrichtung fast ganz einbüße, und gewiß sey es, daß die Verzweiflung, in welche die dasigen Einwohner durch diese bedauernswerthe Lage gestürzt seyen, an den Exzessen bei der Mainkur den größten Antheil habe.
S. 1219-1230 Sitzung vom 12.1.1832 öff. Sitzung, Zollverhältnisse.
1224 Dep. Müller: Die Abgeordneten der Provinz Hanau hätten von Anfang an bei jeder Gelegenheit den unbeschreiblichen Druck und die großen Nachtheile mit den lebhaftesten Farben geschildert, welche, bei der ganz eigenthümlichen Lage der Provinz Hanau, jede in derselben errichtete Zollinie haben müste. Daher hätten sie auch besonders gegen die Zuziehung der Provinz Hanau zu dem preußisch-hessischen Zollverbande, so lange nlcht Baiern völlig beigetreten sey, gesprochen und gestimmt; allein die Ständeversammlung habe aus höhern Rücksichten anders entschieden.
S. 1225 … in vielen Gemüthern Zweifel und Ungewißheit. Wenn man dieses erwäge, und andere statt gehabte Umstände berücksichtige, so werde man sogar die vorgekommenen gewaltthätigen Exzesse, welche ohnehin nur von Leuten aus der niedrigsten Volksklasse verübt worden seyen, milder beurtheilen müssen. Ihm wenigstens erschienen diese Leute vielmehr als die unglücklichen Opfer beklagenswerther Verhältnisse.
S. 1228 <Präsident berichtet von Deputation aus Fuldaer Handelsstand.> Dann müsse er noch darauf aufmerksam machen, wie diese Deputation einen ihm sehr zweckmäßig scheinenden Vorschlag, jedoch nur mündlich gemacht habe, der dahin gehe, zur Beschäftigung der dortigen großen Anzahl von Schmugglern sobald als möglich die Chausseebauten zu beginnen, indem diese Leute sonst, bei dem weggefallenen Schmuggelhandel, außer Verdienst gesetzt seyn würden.
S. 1229 Dep. Kei tz:< Vorschlag von Straßenbauten,> Wenn diese beiden unbedeutenden Summen hierauf verwandt würden, so werde dieses eine große Menge Menschen in Nahrung setzen, es würden dadurch viele dem Schmuggeln entwöhnt und die Ordnung befördert werden. Ein Gegenstand, auf welchen in Folge der, im Landtagsabschiede vom 9. März v. J. und der in den Motiven zum Staatsgrundetat für 1831 Seite 24 und 25 gegebenen Zusicherungen alle mögliche Rücksicht genommen werden müsse.
Andere Zählung, Druck Jerome Hotop,
S. 1182-1208 16.1.1832: Zu Zollverhältnissen.
Sitz. v. 16. 1. 1832: Beratung der Ordnung zu Zollvergehen.
S. 1198 Hr. Dep. Eckhard: <Zu §. 17.> Er glaube, es müsse noch jedenfalls der Beweis zugelassen werden, daß es die Absicht gewesen sey, die Waaren durchzuführen.
Hr. Dep. Fuchs: Das werde aber jedenfalls zu weit gehen, und Milde in einem Zollstrafgesetze hieße der Schmuggelei Thür und Thor öffnen; Nachsicht gegen sie sey Gift für alle ehrliche Handelsleute. Schmuggler verdienten die strengste Bestrafung, sie seyen Erzbetrüger; sie betrögen die Staatskasse, ihre Nebenmenschen und endlich sich selbst; denn es nehme in den meisten Fällen ein klägliches Ende mit ihnen. Wenn er nun auch zugebe, / S. 1199 daß ein in dieser Betrügerei ergrauter Zolldefraudant auch durch die strengsten Maßregeln sich nicht abhalten lasse, in seinem Elemente, der Schmuggelei, zu leben, so werde doch mancher Andere, den ein Gelüst anwandele, eine verbotene , dabei so gefährliche Frucht zu pflücken, zu seinem und aller ehrlichen Handelsleute Besten, denen die Schmuggelei wegen ihrer Existenz ein Gräuel sey, davon abgehalten; und dann sey der eigentliche Zweck des Gesetzes erreicht.
Es wurde hierauf über den Antrag des Hrn. Dep. Eckhard abgestimmt und derselbe verworfen, der ganze §. Dagegen angenommen.
S. 1200 Hr. Dep. Kei tz: Er habe schon im Ausschuß bemerkt, daß, wenn ein SchmuggIer wegen seiner Kleidung verdächtig sey, oder eine Schmuggelei eines anderen verrathen habe, dem Zollbeamten gestattet seyn müsse, zu visitiren.
Hr. Dep. Jordan: Was insbesondere den Fall betreffe, den der Herr Landtagskommissar erwähnt habe, nemlich bei Frauenzimmern, so wisse man doch, daß die Zollbeamten gerade bei diesen oft gern Verdächtiges witterten. Daher müsse für die Visitationen dieser Art eine Bestimmung förmlich getroffen werden, damit es nicht bloß von dem Zollbeamten abhänge, Jemanden nach Belieben von Kopf bis zu Fuß oder bis aufs Hemde zu visitiren.
S. 1204 § 39. zum Waffengebrauch von Schmugglern u.Zollbeamten; Frage der Beweisabsicht, daß Schmuggler von Waffen Gebrauch machen wollen.
Landtagskommissar: Wolle man jedesmal steng Beweis fordern, so würde der Zweck dieses §. verfehlt, welcher namentlich den Fall bewaffneter Schmugglerbanden im Auge habe. Solche würden ohne Zweifel, besonders an der sächsischen Grenze, vorkommen.
<In Abstimmung „erweislich“ aufgenommen.>
Zu §. 42.
Hr. Dep. Werthmüller: Dieser §. scheine ihm in einem grellen Kontraste mit den allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen zu stehen. In dem §. 41 sey angenommen, daß, wenn sich der Defraudant der Waffen bediene, ohne jedoch eine Verwundung zu bewirken, derselbe in eine 10jährige Zuchthausstrafe verfallen solle. Nach dem vorliegenden §. werde diese 10jährige Freiheitsstrafe bei der geringsten Verwundung sofort auf eine lebensIängliche Zuchthausstrafe erhöht. Es sey dieses aber ganz exorbi tant. Man müsse unterscheiden zwischen Verletzungen, welche einen bleibenden NachtheiI für die Gesundheit desjenigen hätten, der verletzt sey, und zwischen geringeren Verletzungen. Ebenso komme es darauf an, ob der Verletzte dienstunfähig geworden sey, oder nicht. Dann stehe auch 2) die Bestimmung, daß jeder als Mörder betrachtet und behandelt werden solle, der einen Zollbeamten tödte, im Widerspruch mit den allgemeinen strafrechtlichen Prinzipien. Nach diesem gelten nemlich eine Tödtung nur dann als Mord, wenn sie Vorbedacht ausgeführt sey; während eine in der Leidenschaft verübte Tödtung als bloßer Todtschlag behandelt werde. Dieser Unterschied habe nach Hessischem Gerichtsgebrauche die sehr wichtige Folge, daß nur der Mörder nicht aber der Todtschläger mit dem Tode bestraft werde. Zu verkennen sey aber nicht, daß leicht Fälle vorkommen könnten, in welchen der Defraudant im Affekte den Zollbeamten tödte, mithin nach dem bisherigen Rechte zum Tode nicht verurtheilt werden könne; während der vorliegende §. folgeweise die Todesstrafe unbedingt verhänge. Es sey demnach zweckmäßig, den Grad der Strafe nach den allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen. Er schlage daher vor, nach “beschädigt” zu setzen: “oder getödtet werden“, so ist der Thäter nach Maßgabe der allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze, namentlich mit angemessener Rücksicht auf die amtliche Eigenschaft des Verletzten oder Getödteten, zu bestrafen.
S. 1205 Antrag Werthmüller angenommen.
S. 1207 Hr. Dep. Eckhard: Es entstehe nun noch die weitere Frage, ob die Denunziationen der Zollofficianten vollen Glauben haben und die Zollofficianten gleichwohl die Hälfte der Strafe beziehen sollten? dieses scheine ihm höchst ungerecht.
Hr. Dep. Pfeiffer: Nach einer frühern BeschIußnahme der Ständeversammlun g sey ausdrücklich vorbehal ten worden, daß, wenn Jemand als Zeuge Glaubwürdigkeit haben solle, er nicht an den Denunziationsgebühren Antheil nehmen könne. Darauf werde in dem Berichte des Ausschusses Bezug genommen.
S. 1239-1244 Sitzung vom 26.1.1832: Zu Zollverhältnissen.
S. 1240 Werthmüller: Es liege auch ganz in der Natur der Sache, daß der Diener des Gewerbtreibenden, welcher als Defraudant den Vortheil seines Herrn bezwecke, in dessen Auftrage oder mit Vorwissen desselben handle. Es komme sehr darauf an, daß dem Gewerbe des Schmuggelns zum Schutze der redlichen Gewerbtreibenden Zügel angelegt würden durch die im Betretungsfalle möglichst gesicherte Strafe.
Hr. Dep. v. Warnsdorf: Was vorerst die Frage betreffe, ob Kurhessen an die Strafbestimmungen der anderen Gesetzgebungen gebunden sey, so scheine ihm diese Frage jetzt nicht zur Entscheidung vorzuliegen, aber die einschlägige Bestimmung des §. 1 des Vertrags werde ausdrücklich nur auf diejenigen gesetzlichen Bestimmungen bezogen, welche in Bezug auf die Bestimmung der fraglichen A bgaben, nicht auch hinsichtlich der Strafen, erforderlich seyen. Das liege in der Natur der Dinge, daß das, was in Preußen und Darmstadt bestraft werde, auch in Kurhessen bestraft werden müsse, daß aber auch der dasige Strafmaßstab eintreten solle, sey keineswegs ausgesprochen worden. Wir seyen auch schon mehrfach von den Gesetzge4bungen der beiden andern Staaten abgewichen. Manche Strafen seyen z. B. schärfer, namentlich die Verwandlung der Geld- in Freiheits-Strafe, als in den andern Staaten, indem dort für 5 Thaler 8 Tage angesetzt seyen, während hier für 5 Thaler Geldstrafe 10 Tage Gefängnißstrafe festgesetzt werden. Was dann die Zweckm#äßigkeit der fraglichen Bestimmungen betreffe, so könne er sich lediglich auf das, was von ihnen in dem Berichte gesagt sey, beziehen.
Jordan: Auch scheine der Vorschlag der HH. Kommissarien auf einer Voraussetzung zu beruhen, welche hier nicht immer stattfinde, nemlich daß der Gewerbtreibende, wenn von dem Dienstboten eine Defraude begangen werde, auch immer zugleich deren Urheber sey. Sey das der Fall, dann sey er selbst als Anstifter strafbar. Wo dieses eintrete, da seyen eigentlich zwei Übertreter vorhanden, nemlich der Gewerbtreibende al s intellektueller Anstifter, und dessen Dienstbote, der die Defraude wirklich ausgeführt habe. Sey aber der Gewerbtreibende an der Defraude unschuldig, habe er zu derselben keine Veranlassung gegeben, dann würde es mehr als Härte, ja die gröste Ungerechtigkeit seyn, wenn man ihn sogar eher strafen wollte, als den , welcher den FreveI begangen habe. Bei einer solchen Bestimmung könnten die Dienstboten den Herrn jeden Augenblick in bedeutenrle Geldstrafen bringen.
Hr. Dep. Werthmüller: Die Defraude geschehe, wie die Erfahrung lehre, in der Regel nicht von dem Herrn, sondern von dem Dienstboten. In dem vorliegenden Gesetze sey aber zwar wohl der Begünstiger nicht aber der intellektuelle Urheber für strafbar erklärt. Übrigens lasse sich kaum jemals nachweisen, daß von Seiten des Herrn eine Anstiftung zur Defraude vorliege.
Hr. Dep. Jordan: Wenn auch im Gesetze nicht stehe, daß der intellektuelle Urheber bestraft werden solle, so verstehe sich dieses von selbst, und es sey überflüssig, dieses im Gesetze zu erwähnen; denn wenn der Begünstiger dem gleichgesetzt werde, der das wirkliche Verbrechen verübt habe, um wie viel mehr komme da der intellektuelle Urheber in Betracht, da dieser dem wirklichen oder physischen Urheber gleich zu halten sey.
S. 1241 Duysing: Es würde auch gegen die ersten Grundsätze der Strafgesetzgebung anstoßen, wenn man den eigentlichen Übertreter der Gesetze straflos lassen wolle. Dieses würde auch die Gefahr herbeiführen, daß die Dienstboten, ohne das Einschwärzen förmlich betrieben zu haben, wenn sie ertappt würden, doch ihre Herrschaft angäben.
Hr. Dep. Jordan: Kurhessen habe sich zwar verbindlich gemacht, im Wesentlichen das Strafsystem zu befolgen, welches in den Vereinsstaaten gelte; nicht aber sich auch hinsichtlich der Ausführung dieses Systems in der Gesetzgebung völlig die Hände gebunden. Vom Systeme wiche man auch gar nicht ab. Denn man erkläre ja keinen Fall für straflos, der nach jenem Systeme strafbar sey, sondern bestimme blos in Bezug auf die strafbaren Subjekte, daß die Dienstboten selbst gestraft werden sollten. Man könne freilich sagen, daß selten der Diener so etwas ohne Wissen des Herrn gethan habe, allein er glaube, daß, wenn der Diener gehörig beim Kopfe genommen werde, dem Übel am besten vorgebeugt werde; denn alsdann werde auch im zweiten Falle die auf den Wiederholungsfall gesetzte Strafe zulässig erscheinen, was jetzt nicht der Fall sey, wenn der Herr gestraft werden solle.
Hr. Dep. Duysing: Dann sey aber auch zu bemerken, daß, wenn der Diener gestraft sey, er den Regreß an dem Herrn nehmen könne, was weit wirksamer seyn werde, als jene Strafbestimmungen.
Es wurde hierauf über den Antrag des Ausschusses abgestimmt und derselbe angenommen.
S. 1-4 12.1.1832: Lte Beil. Bericht Pfeiffer namens des Zoll- und Handels-Ausschusses die Vollziehung des Preußisch-Hessischen Zollvereins in der Provinz Hanau betreffend, vorgetragen in der Sitzung vom 12. Januar 1832.
<Sicherung des Eingangs indirekter Steuern noch nicht möglich.> … deren Eingang für die Zukunft zu sichern, war aber unter den eingetretenen Verhältnissen, deren höchst ungünstige Gestaltung großentheils durch die in der Provinz Hanau, und folgerungsweise im Fuldaischen, eingetretene faktische Auflösung des gesetzlichen Mauthsystem herbeigeführt worden, kein anderer zuverlässiger Ausweg, nach dem übereinstimmenden Urtheile der Staatsregierung und der Ständeversammlung, übrig, als die Anschließung an den Preußisch-Hessischen Zollverein, in Ansehung deren solchergestalt das wesentlichste finanzielle Landes-Interesse mit dem nicht minder wichtigen staatswirthschaftlichen vollkommen zusammen traf.
S.4-8 29.12.1831: Ausschussbericht Warnsdorf
Beilage: Warnsdorf: Kassel 29. 12.1831: Bericht des Rechtspflege- u. Handels-Ausschusses über Strafen bei Zollvergehen.
S. 8 <Gg. Aufhebung von Denunziationsgebühren , andere Regierungen> dabei sehr betheiligt <…> daß gegen Defrauden mit Sorgfalt gewacht werde, wozu die Aussicht auf einen bedeutenden AntheiI an den eingehenden Strafen allerdings ein sehr wirksamer Hebel seyn mag. Vermuthlich ist auch dieses der Grund, aus welchem im Königreiche Preußen dem Denunzianten sogar zwei Drittheile der Strafgelder gesetzlich zugesichert sind.
7. Abteilung. 2.2.-10.3.1832.
8. Abteilung 13.3.-6.4.1832.
S. 1375f. Antrag Pfeiffer wg. Zollgrenzbezirken.
S. 1541 18.3.1832 öff. Sitzung. Zollangelegenheiten.
S. 1564-1577 Sitzung vom 10.3.1832 öff. Sitzung. Zollbezirke. Beratung Antrag Pfeifer 2., wg. Aufhebung der Grenzbezirke.
S. 1564 Eberhard <trägt> darauf an, die Staatsregierung zu ersuchen, daß sie ernstlich darauf Bedacht nehmen möge, die zur Erreichung des Zweckes der neuen Zolleinrichtung nicht durchaus nothwendigen Beschränkungen der Bewohner des Grenzbezriks in ihrem Verkehr, so viel als thunlich, nicht eintreten oder sie aufhören zu lassen, diesen vielmehr alle mit jenem Zwecke nur irgend verträgliche Erleichterungen in dem Grenzverkehr zu verschaffen.
Hr. Dep. Keitz: Er glaube, es liege auch eine große Besc hwerde in dem übertriebenen Diensteifer des Zollpersonals, indem es oft weiter gehe, als es nothwendig sey, und wenn die Staatsregierung davon in Kenntniß gesetzt werde, so werde auch wohl die möglichste Abhülfe erfolgen.
Eckhard: Er seinerseits sehe nicht ein, warum absolut Grenzbezirke bestehen müssten. Es wäre ja möglich, daß die preußische Regierung durch die vorgetragenen Gründe bewogen würde, hier auf eine Ausnahme einzugehen und die Zolllinie an die äußerste Grenze zu verlegen. Diese könnte dergestalt mit dem nöthigen Aufseherpersonale verstärkt werden, daß sie eben so gut bewacht sey, als dadurch, daß eine zweite Linie 2 Meilen tief in das Land gezogen werde.
S. 1565 Pfeiffer 1.: <Für Erleichterung,> obwohl auch auf der anderen Seite zu erwägen sey, daß dieselben auch wieder eine gewisse Vergünstigung hinsic htlich der Einfuhr von Produkten und besonders solchen, welche zu ihrem gewöhnlichen Lebensunterhalt dienten, genößen, die den anderen versagt sey, so daß vielleicht für die Mehrheit der Grenzbewohner, welche gerade den ärmeren und größeren Theil der Bevölkerung ausmache, diese Erleichterung, daß sie kleine Quantitäten frei einführen könnten, einen größeren Nutzen bringe und erwünschter sey, als die Beschränkung bei dem Verkehr im Allgemeinen.
Pfeiffer 2.: Um die Begünstigung aber zu genießen, müsse sich Jeder visitiren lassen, und das schlage ein Hesse höher an, als ein halbes Pfund Kaffee.
Eckhard: Daß übrigens die geringen Vortheile, welche die Bewohner der Grenzbezirke hätten, die außerordentlichen Nachtheile, welche ihnen auf der anderen Seite zugefügt würden, nicht aufwögen, darüber habe die öffentliche Meinung schon entschieden.
Antrag Eberhard genehmigt.
Beratung ü. Bericht Duysings, wg. aufzubringendem Aversum der Provinz Hanau u. der Kreise Fulda u. Hünfeld statt indir. Abgaben (Zoll).
<Eberhard: unterstützt Minoritätsantrag, gg. hohe Aversalsumme. > Er glaube daher nicht, daß bei diesen schwankenden Berechnungen die Ständeversammlung sich einer Inkonsequenz schuldig mache, wenn sie bei der durch das Gesetz angenommenen , für Hanau und die Kreise Fulda und Hünfeld bestimmten Summe stehen bleibe, zumaI da auch aus dem Grunde, eine große Summe verlangt worden sey, um den Hanauern die Bezahlung einer Aversionalsumme recht fühlbar und sie für die Übernahme der Mauth geneigter zu machen. ••• Die Provinz Hanau fühle den Druck der Mauth in hohem Grade; man könne fast sagen, daß sie, wenn der Beitritt von Baiern und Würtemberg zu dem Zollvereine nicht erfolge, zum Opfer gebracht worden sey; sie sey auch mit den Kreisen Fulda und Hünfeld der einzige Landestheil, welcher Nachsteuer bezahlen müsse. Wollte man nun auch der Provinz noch die erhöhete Aversionalsumme auflegen, welche gefordert sey, so würde man jetzt wieder eine Unzufriedenheft dort erwecken, welche gewiß nicht im Interesse des Landes liege.
S. 1566 Duysing: Indirekte Abgaben in letzter Zeit auch in übrigen Landesteilen nicht so richtig eingegangen.
Hr. Dep. Kaitz: Er habe schon früher bemerkt, daß Fulda die Mautheinrichtung nicht durch Gewaltthätigkeiten aufgegeben habe, indem es nachgewiesen und von der Staatsregierung nicht geleugnet worden sey, daß die Behörden selbst die Erhöhung der Lizentabgaben auf bloße Vorstellungen einzelner Handelsleute sistirt hätten. Um so mehr werde die Ständeversamml ung dem Antrage der Minorität des Ausschusses beistimmen; denn wer sich keiner gewaltthätigen Handlung schuldig gemacht habe, der verdiene auch dafür keine Strafe, und das würde es seyn, wenn man dem Antrage der Majorität des Ausschusses die Zustimmung erthei len wollte.
S. 1567 Pfeiffer 1.: Wenn übrigens Hr. Dep. Kaitz bemerke, daß man die beiden Provinzen, namentlich die Provinz Fulda, weil sie nicht an der gewaltsamen Aufhebung der Mauth Schuld gewesen sey, auch nicht strafen dürfe, so müsse er auf die früheren Grundsätze aufmerksam machen, wovon man hierbei ausgegangen sey, und welche auch vielfältig bei der Diskussion angeführt worden seyen, nemlich, daß man ganz und gar von einem Verschulden dieser beiden Provinzen abstrahirt, und nur den Gesichtspunkt einer Entschädigung für die nicht geleisteten Steuern den damaligen Anträgen zum Grunde belegt habe.
Hr. Dep. Scheuch 2r.: Er gehöre zu der Majorität des Ausschusses, und stelle an die Spitze seiner Gründe den, daß die Mauth in den Provinzen Hanau und Fulda gewaltsam zerstört worden sey, und daß der dadurch herbeigeführte Zustand bis jetzt faktisch fortgedauert habe. Dann gebe er zu bedenken, daß ja der Staat nicht allein die von den Einwohnern der Provinzen Hanau und Fulda zu zahlen gewesenen indirekten Abgaben dadurch verloren habe, sondern auch der Salzpreis auf der Saline Nauheim auf die Hälfte habe herabgesetzt werden müssen, und der Durchgangszoll nicht habe erhoben werden können, weil man die Zollbeamten vertrieben habe ec. ••• Dann bemerke er aber noch gegen die Ansicht der Minorität, daß gerade das theilweise Öffnen unserer Zolllinien eine solche Überfüllung des Landes mit fremden Waaren, namentlich von Frankfurt aus, veranlaßt habe, daß die steuerfrei eingegangenen Vorräthe das Vierfache von dem ausmache, was bei dem Fortbestehen der Zolllinien eingegagen seyn würde. Durch die beiden Frankfurter Messen möchte wohl das Bedürfniß Einzelner, aber doch nicht die Bedürfnisse des Landes befriedigt seyn , und in dem Falle habe gerade das Einströmen der fremden Produkte die wesentlichsten Nachtheile für das Land gehabt.
Auf die Bemerkung des Hrn. Dep. Kei tz erwiederte der Redner, daß man nicht annehmen könne, die Zollbeamten in Fulda hätten ohne allen Zwang die Erhebung der indirekten Abgaben eingestellt, und wenn sie sich genöthigt gesehen hätten, dieselbe aufzugeben, um nicht ähnliche Auftritte wie in Hanau zu veranlassen, so werde Niemand behaupten, daß dieses nicht wenigstens ein moralischer Zwang gewesen sey. Hätten die Fuldenser selbst die Absicht gehabt, sich der gesetzlichen Ordnung zu fügen, so hätten sie ja die Lizentabgaben bezahlen können, ••• Wenn man von der Ansicht ausgehe, die beiden Provinzen Hanau und Fulda seyen aversionirt, so bemerke er, daß davon in dieser Versammlung noch keine Rede gewesen, sondern nur von einer Entschädigungssumme, und diese müßten diejenigen, welche den ihr zum Grunde liegenden faktischen Zustand, mittelbar oder unmittelbar, herbeigeführt oder benutzt und genossen hätten, allerdings bezahlen. Durch die Behauptung, man habe ein Recht auf unbestritten noch nicht erfolgte Aversionirung gehabt – eine Behauptung, welche er durchaus bestreite, und die schon früher widerlegt worden sey – könne man die Gewaltthätigkeit nicht rechtfertigen und er halte daher den Antrag der Majorität des Ausschusses überall begründet.
Jordan: Wohl sey die faktische Aufhebung der Mauth im ersten Augenblicke den Thätern zuzurechnen gewesen, aber die Staatsregierung hätte auch sogleich mit den ihr zu Gebote stehenden mannigfaItigen Mi tteln, die Mautheinrichtung wieclerherstellen, und diejenigen, welche zur Aufhebung derselben beigetragen hätten, zur Strafe ziehen müssen. Statt dessen habe man versichert, daß die Mauth nicht eher wieder eingeführt werden solle, als bis die Landstände zusammengekommen seyn und sich deßhalb erklärt haben würden. Wenn nun auch diese Zusicherung nicht von der gesetzgebenden Gewalt gegeben worden sey, so sey sie doch von Personen geschehen, auf welche sich die Hanauer hätten verlassen können , und in der Meinung, die Masse zu beschwichtigen. Der Landtag sey zusammengetreten. Es sey ein Beschluß gefaßt worden, nach welchem die Mauth in der Provinz Hanau wieder habe eingeführt werden sollen, wenn Hanau sich nicht aversionire. Man habe den Beschluß nicht ausgeführt, sondern die Vereinigung mit Hanau von einem Augenblicke bis zum andern verschoben, und auch nichts / S. 1568 gethan, um die Mauth wieder einzuführen. Als diese endlich wieder einzuführen beschlossen worden, seyen wieder Hindernisse eingetreten. Demnach sey die Schuld davon den Hanauern nicht beizumessen; nach Rechtsgrundsätzen, von welchen man immer vor allen Dingen ausgehen müsse, könne aber nur Derjenige zur Entschädigung angewiesen werden, welcher durch eine gesetzwidrige Handlung den Schaden veranl aßt habe. Insbesondere müsse dieses bei den indirekten Abgaben gelten , welche von der Consumtion abhinge und welche letztere wieder mehr oder weniger in der Willkühr der Einzelnen stehe, weßhalb auch kein richtiger Maaßstab sich ausmitteln lasse, wonach man die Einzelnen zur BezahIung der Entschädigung heranziehen könne, wenn man überhaupt jeden Consumenten heranziehen und davon absehen dürfe, daß Derjenige, weIcher niemals mit der Mauth etwas zu thun gehabt oder gegen dieselbe sich etwas habe zu Schulden kommen lassen, zu einer solchen Entschädigung nicht beizutragen brauche. Wenn man sodann bei der Berechnung der zu leistenden Summe auch auf alle Billigkeitsgründe, auf die Zeitverhältnisse Rücksicht nehme, wie die Minorität des Ausschusses gethan habe, so würde die Ständeversammlung derselben umsomehr vollkommen beistimmen müssen, als auch alles daran gelegen seyn müsse, daß endlich eine allgemeine Eintracht zwischen allen Landestheilen frisch auflebe, daß man die Hanauer, welche allerdings durch die Einführung der Mauth einigermaßen im Nachtheile sich befänden, da sie in den Grenzbezirk gekommen seyen, sowie die Fuldenser mehr zufrieden zu stellen suche,und nicht die strengsten finanziellen Grundsätze, welche ohnehin nach dem Rechte nicht durchgängig zu billigen seyen, eintreten lasse. Die drückenden Mauthverhältnisse, welche noch lange fortwirken würden, hätten zu der Verminderung des Wohlstandes in der Provinz Hanau, besonders auf dem Lande, nicht wenig beigetragen, und es liege mehr daran, daß derselbe wieder auflebe, als daß man im Augenblicke ein paar Tausend Thaler mehr einnehme.
Pfeiffer 1.: Wenn er von einem Entschädigungsprinzipe gesprochen habe, so habe er damit nicht – er habe vielmehr dagegen protestirt – eine Entschädigung für die gewaltthätigen Handlungen in diesen Provinzen gemeint, sondern vielmehr eine Entschädigug für die faktisch unterbliebene Entrichtung der Abgaben. < Rechtsgründe nicht beisei tegesetzt, wie Jordan glaube.>
Bach: <Zustimmung zu Jordan,> daß kein Rechtsgrund vorhanden sey, den einzeInen Grundbesitzern jetzt das abzufordern, was in den Mauthbureaus eingekommen seyn würde. Der Hr. Dep. Pfeiffer habe dagegen bemerkt, man verlange dieses nicht als Entschädigung für die gewaltsame Aufhebung der Mauth, sondern für die von der Provinz nicht entrichteten indirekten Steuern, welche sie hätte entrichten müssen. Allein der Grundsatz, daß eine jede Provinz einen gewissen Betrag an Steuern zahlen müsse, passe nur auf die direkten Steuern, und zu diesen trügen die Bewohner der Provinz Hanau allerdings gleichmäßig bei; aber an indirekten Steuern werde niemals etwas von einer einzelnen Provinz aufgebracht, und noch weniger von dem einzelnen Bewohner. Die Mauthlinie gehe um das ganze Land, und wenn gewisse Waaren bei der Zollstätte einer Provinz eingegangen seyen, so seyen sie in das ganze Land übergegangen; man könne nicht sagen, daß sie gerade in derselben Provinz, wo sie eingebracht seyen, auch konsumirt würden. Er würde es daher für eine doppelte Strafe für viele Bewohner der Provinz Hanau ec. halten, welche durch die Aufhebung der Mauth nichts gewonnen hätten, wenn man sogar noch die höhere Summe erheben Iassen wolle.
v. Baumbach 2.: Der Rechtsgrund, aus welchem die Bewohner der Provinz Hanau und der Kreise Fulda und Hünfeld die fragliche Aversi onalsumme bezahlen / S. 1569 sollten, sey wohl zunächst in dem Vortheile zu suchen, welchen sich die Bewohner derselben durch die faktische Aufhebung der Mauth zu verschaffen gewust hätten. In Folge dieser Aufhebung hätten sie nemlich alle auswärtige Produkte wohlfeiler einkaufen können, auch von dem Branntwein, Bier u. dgl. keine Abgaben entrichtet, nicht zu gedenken des Gewinnes, welchen der sehr zugenommene SchmuggelhandeI in das benachbarte Ausland mit den unversteuert bezogenen Kolonialwaaren u. s. w. gewährt habe. Es sey daher gewiß eben so wohl billig, daß der Staat von den Bewohnern gedachter Landestheile für die sehr bedeutenden Verluste, welche die Staatskasse durch die Zerstörung der Mauthlinien erlitten habe, einigermaßen entschädigt würde. Falle ihnen die Aufbringung dieser Entschädigung auch dermalen schwer, so hätten sie sich doch solches selbst beizumessen.
Hr. Dep. Fuchs für den Antrag der Majorität sich erklärt und die Staatsregierung gegen die Behauptung, daß sie die Mauth alsbald wieder hätte herstellen müssen, durch Erinnerung an die damalige Zeit und das Widerstreben der Hanauer, die Schwierigkeit, die Kosten und die vielleicht harten Folgen einer nur durch die Militärmacht möglich gewesenen Herstellung ec. zu vertheidigen gesucht.
S. 1570 Antrag der Majori tät verworfen, der der Minori tät genehmigt.
S. 1571 Scheuch 2.: Es stehe aber nachzuweisen, daß die eingeführten Waaren großen Theils gar nicht einmal den Hanauern gehörten, daß also die Provinz von deren Nichtbesteuerung nicht einmaI den Nutzen habe, sondern ganz Fremde.
S. 1607f. 17.3.1832: Durchgangszölle.
S. 1616f. 6.2.1832: Anlage dazu. Bericht Duysing.
Bericht Duysing zu Straßenbau, Kassel 16.3. J 832:
S. 1616 Der Durchgangszoll ist an sich eine höchst feindselige Einrichtung, und sollte unter kultivirten Völkern wohl nur zur Retorsion stattfinden. Er hat indessen in Deutschland eine geschichtliche Unterlage, die ihm aber freilich nicht zur Ehre gereicht. Als nemIich das Faustrecht galt und Straßenraub privilegiert war, da nahm man dem ruhigen Kaufmanne dafür, daß man ihn sicher wandern ließ, wie auch dafür, daß man ihn gegen solche Angriffe Anderer schützte, einen Zoll ab, und so entstand die Einrichtung, daß von Amt zu Amt ein Zoll erhoben wurde. In neuerer Zeit fand man diese Einrichtung sehr unpassend, da man aber die Einnahme davon nicht schwinden lassen wollte, so führte man nach dem Grundsatze, daß man vermöge der Territorialhoheit den Ausländer für das Betreten des Territoriums mit seinen Waaren jeder Bedingung unterwerfen könne, die Durchgangszölle ein.
S. 1617 <Zu Straßenverbindungen. > Alle diese Verbindunge sind höchst nothwendig und dringend, und die Stände-Versammlung wird dazu selbst außerordentliche Mittel um so weniger versagen, als die durch den aufhörenden Schmugge1 erwerblos gewordene, sowie überhaupt im ganzen Lande einer solchen Unterstützung äußerst bedürftige Klasse der Taglöhner nothwendig beschäftigt werden muß.
S. 1629-1632 20.3.1832: Zoll- und Handelsvertrag mit Bayern und Württemberg
S. 1765f. 5.4.1832: Zollvertrag.
9. Abteilung 7.4.-29.5.1832.
10. Abteilung. 2.6.-26.7.1832
S. 2301f. Zoll- und Handelsausschuss zum Zollverein.
Beilagen-Band 1-60a
XXIV. S. 1-6 16.10.1831: Bericht Duysing namens des Handelsausschusses über den Beitritt Kurhessens zum preußisch-hessischen Verein.
24. Beil. zu den kurh. Landtags-Verhandlungen
Bericht Duysing über Beitritt Kurh. zum Pr/H.V. v. 16.lo.l831.
S. 1 In trauriger Verblendung über die Natur der Dinge glaubten nun diese kleineren Staaten dem Beispiele der größeren folgen zu können; auch sie sperrten die Grenzen den Nachbarn selbst für die ersten Bodenerzeugnisse, und so ward denn der Krebsschaden vollendet, der das Mark des deutschen Volkes verzehrte. Wo sonst fleißige Menschen zum Nutzen des Ganzen arbei teten, da verzehrten jetzt Aufpasser und Schmuggler den Schwei ß des Volkes; aller Handel war gelähmt, und die Industrie in einzeInen Fabriken zu einer Treibhauspflanze geworden. Während sonst das fleißige Deutschland in einer langen Friedensperiode sich stets zu hohem Wohlstande erhob, wurde es jetzt nach 16 Friedensjahren an den Rand des Abgrundes geführt, die Verarmung machte furchtbare Fortschritte, die Sittlichkeit und das Rechtsgefühl, das durch die Mauthgesetze selbst verhöhnt wurde, gingen immer mehr unter, und der Vaterlandsfreund sah mit Wehmuth in die Zukunft.
S. 3 <Versprechung der Vertragspartner> alle Unterstützung, wie solches die wegfallende strenge Grenzaufsicht nöthig mache.
7) Zur Unterdrückung des Schleichhandels soll ein förmliches Zoll-Kartel abgeschlossen werden.
<Erwartung von Handelsfreiheit:> Dann würden alle die mit den Mauthen verbundenen großen Nachtheile, die Hemmung des Verkehrs, die Beschränkung der Freihei t der Person und des Eigenthums, die Entsittlichung der Grenzbewohner, die Vergeudung der Volkskräfte durch ein Heer von Beamten nicht stattfinden.
S. 6 durch den Zutritt Kurhessens ein großer Theil von Grenzlinien wegfällt, und folglich eine bedeutende Ersparniß an Verwaltungskosten eintri tt, während durch den sich vermindernden Schmuggelhandel die Einnahme gewinnen muß.
XXXIV. S. 1-3 27.11.1831 Bericht Duysing wg Provinz Hanau, Antrag Eggena.
XXXIX. S. 1-7 22.12.1831 Bericht Jordan über Deutschen Bund und konstitutionelle Staaten.
XL. S. 4-8 29.12.1831: Warnstorf, Bericht über Bestrafung von Übertretungen der Zollordnung.
L. S. 1-4 12.1.1832: Pfeiffer, Bericht ü Preuß. Zoll- und Handelsverein.
Kurf. F-Mr. Motz an Landtagskommissar, Kassel 29.5.1832 (HStA Marburg 73/Z 2):
Zwei neuere Berichte des Hauptzollamtes zu Hanau, die s.r. hier anliegen, enthalten sodann die Anzeige, daß der Schleichhandel in diesen Ortschaften dermaIen so überhand genommem
habe, daß ernstliche Masregeln dagegen zu ergreifen, dringend nöthig erscheine.
Duysing, Bericht ü. Mitteilung, ebenda: Ks, 7.7.1832:
Aus Schreiben geht hervor, daß die gedachte Orte zu wahren Entrepots für fremde Kaufleute geworden waren, woraus nun nach Hanau sowohl als nach Hessen die Waaren eingeschwärzt wurden, und insofern war allerdings eine Abhülfe nothwendig. Zuordnung zu B. (= Züntersbach, Ober- und Mittelsinn}.
Verhandlungen … , 1. Landtagsperiode, 2. Versammlung Februar – März 1833:
Verhandlungen … , 1. Landtagsperiode, 3. Versammlung Juni – Oktober 1833:
- 1. Band, Nr. 19, S. 40
- 2. Band, Zum Zollverein keine nähere inhaltlichen Angaben über geheime Sitzungen.
3. Band, Nr. 44, S. 3-18, 24.10.1833 öff. Sitzung.
S. 3 Beratung des Antrags d. Abg. Gehri ng, der Hanau auferlegten Aversionialsumme 1/3. zu erlassen.
S. 4 Hr. Dep. Herquet: Ich schließe mich dem Antrage der Herren Gehring und Menz an, um so mehr, da Fulda noch in weit ungünstigeren Verhäl tnissen sich befindet. Fulda hat nichts bei der Sache gethan, nur der Pöbel hat es gethan, der bessere Theil hat keinen Antheil genommen. Übrigens war nur der Antrag dahin gestellt worden, das Gesetz zu suspendiren, die Staatsregierung hat das gewährt; hätte die Staatsregierung bald darauf dasselbe Gesetz wieder geltend gemacht, und ausgeführt, so würden die Folgen nicht so offenbar geworden seyn. Ferner ist auch zu bedenken, daß das, was von den verschiedenen Einwohnern nach dem früheren Gesetze wäre erhoben worden,nun von ganz anderen durch die Aversionalsumme beigetragen wird.
Hr. Dep. v. Baumbach 2r.: <Unterstützung Gehrings>: Meine Gründe sind folgende: weil die frühere Mauth für jene Landestheile besonders drückend war, und dieselbe in dieser Hinsicht übeler daran waren, wie die althessischen Landestheile, ferner, weil jetzt die Aversionalsumme von Leuten erhoben werden soll, die an der faktischen Aufhebung der Mauth keinen Anheil gehabt, auch keinen Vortheil davon genossen haben; dann aber auch, weil die Provinzen Hanau und Fulda die ganze Nachsteuer bezahlen müssen, während in Althessen bedeutende Erleichterung stattgefunden, so wie, weil zu der Zeit, wo die Mauth in Fulda und Hanau faktisch aufgehoben war, die indirekten Steuern auch in Althessen nicht pünktlich eingegangen sind, obschon auf der andern Seite auch nicht zu verkennen ist, daß manchem althessischen Fabrikaten durch Zerstörung der Fuldaer Mauthlinien Nachtheil zugefügt ist. ••• EndIich ist auch noch zu berücksichtigen, daß, nachdem die jetzige Mauth auf gesetzlichem Wege eingeführt war, die Bewohner von Fulda und Hanau sich willig gefügt haben, und keine erhebliche Störung mehr stattgefunden hat, daß es demnach voraussichtlich einen guten Eindruck machen wird, wenn die Ständeversammlung dieses Benehmen anerkennt, und solches dadurch bethätigt, daß sie sich für den Erlaß eines Theils der auferlegten Aversionalsumme aus/ S. 5 spricht. Ich schließe mich daher dem Antrag vollkommen an.
Hr. Dep. v. Schenk: Ich bitte recht sehr, daß der Gegenstand berücksichtigt werde, wir haben viele kleine Orte, die liegen an der Gränze; ihre Bedürfnisse sind hoch besteuert, es wird aber auch da viel eingeschmuggelt, dadurch verlieren die Sachen an Werth.
S. 6 Baumbach 3r.: In Althessen bestand die Steuer fort, in Fulda nicht und da haben die Branntweinbrenner den Branntwein nach Althessen geschmuggelt; das konnten die unsrigen nicht, also / S. 7 haben jene Vortheile gehabt.
Baumbach 2r.: Es ist zwar allerdings richtig, daß der Kreis Hersfeld namentlich in Beziehung auf Branntwein durch die faktische Aufhebung der Mauthlinie gelitten hat; ich glaube aber nicht, daß die auswärtigen dadurch großen Vortheil gezogen haben, sondern daß es vornehmlich die Nordhäuser Brenner gewesen sind, welche Branntwein eingeschmuggelt haben; indessen ist bekannt, daß die Mauthlinien damals noch anderswärts nicht so streng gehandhabt werden konnten, und daß namentlich in der Provinz Oberhessen das Einschmuggeln ebenwohl bedeutend gewesen sey. Auch ist zu beachten, daß die Nachsteuer in Althessen großentheils erlassen worden ist, während sie in Hanau und Fulda ganz hat bezahlt werden müssen.
Theiß 2r.: <zur Nachsteuer; nach Gesetz auferlegt.> Ständeversammlung und Regierung eines Staates stehen aber auf einem höheren Standpunkte, sie können von einem andern Gesichtspunkt ausgehen, wenn ihnen klar wird, daß ein / S. 8 bestehendes formelles Recht eine Verletzung des ewig unwandelbaren Vernunftsrec hts sey, dann ist die Zeit da, wo die Pflicht sie fordert, zu mäßigen an diesem formellen Recht, soviel als möglich ist, um es dem bessern ewigen Rechte gleich zu machen. Diesen Grundsatz auf den gegenwärtigen Fall angewagdt, scheint mir jenes Gesetz keineswegs vereinbar mit dem Vernunftrecht; gewiß haben nur politische Rücksichten es geschaffen. Es ist hervorgerufen durch den Spruch der Staatsgewalt, welche in einer Kurzen Periode nicht fähig war, die Achtung dem Gesetze zu erhalten, die es zu allen Zeiten haben sollte, es ist hervorgerufen worden, durch verbrecherische Handlung, deren Urheber nicht sind ergründet worden. Es ist noch zweifeIhaft, ob ein großer Theil der bessern Bewohner jener Distrikte, denen die Steuer aufgelegt wurde, auch nur im entferntesten diese verbrecherischen Handlungen biligte. Es ist im Gegentheil die Meinung verbreitet gewesen, daß von anderwärts der gerade zum Nachtheil von Hanau, um die Stadt in ihrem Wohlstand herunter zubringen, diese Verbrechen angezettelt worden seyen. Ich will hierüber hinweggehen. Es steht fest, daß diese die Folgen dieses Fehlers tragen sollen, da die Thäter nicht ermittelt sind, und wenn das Verbrechen nicht geschehen wäre, eine bestimmte Summe von Steuer aufgekommen seyn würde. Man hat es für räthlich gefunden, diese Schuld einzeIner Verbrecher auf die SchuItern Aller zu wälzen und Alle für das büßen zu lassen, was EinzeIne gethan haben. Die Staatsregierung hat gegen einen solchen Grundsatz vor einiger Zeit sich ausgesprochen, wie ich glaube in höherer Strenge als die Anwendung im gegenwärtigen Falle strenge genannt werden kann. Sie hat ausgesprochen , daß das, was zur Zeit jener Niederdrückung der Kraft des Gesetzes, durch Willkühr, durch verbrecherische Handlung einzelne Beamte gelitten haben, vom Staate nicht ersetzt werden solle, daß es ein unglücklicher Zufall sey, den jeder in seinen Verhältnisssen zu tragen habe. Auf ähnliche Weise ist hier ein Verlust, welchen der Staat durch Verbrecher erlitten hat, auf ähnliche Weise will der Staat diesen Verlust auf einen kleinen Kreis der Bewohner des Staats wälzen, er will diesen Verlust gesetzmäßig von Schuldlosen, höchstwahrscheinlich größtentheils unschuldigen Bewohnern der Gemeinden, wo das Verbrechen begangen ist, auflegen, er will den Schuldigen mit dem Unschuldigen büßen lassen, dieses kann nicht vor dem ewigen Richter bestehen, obgIeich ich anerkenne, daß nach dem formellen Recht die Forderung gegründet ist. Ich stimme daher für den angetragenen Erlaß, wenn er auch uns Schaden bringt, damit jene anerkennen, daß jenes ewige Recht uns heilig sey.
S. 9 Hr. Dep. v. Eschwege 1r.: Abgesehen von. dem formellen Recht, was hier nicht weiter zur Sprache kommen kann, bin ich der Ansicht, daß die Gründe, die Hr. Theiß entwickeIt hat, zur Sprache kommen müssen und zur Sprache gekommen sind, durch Prozeß. Ich bin aber nicht ganz der Ansicht, daß es unrecht sey, eine Provinz zu besteuern, indem man die nicht besteuern kann, die das Verbrechen begangen haben. Es wird nicht angemessen seyn, dieses nicht zu thun , indem alsdann zu bedenken ist, daß noch großes Unrecht diejenigen treffen würde, welche gar keinen Theil genommen haben, das sind nämlich alle übrigen Provinzen des Staates, denn durch einen Ausfall würden auch diese herangezogen werden müssen, indem dieser AusfalI wieder gedeckt werden muß.
S. 10 Landtagskommissar Meisterl in: Ich glaube, daß die Bewohner jener Theile zur Einsicht gekommen sind, daß sie damals bei Zerstörung der Mauth einen recht dummen Streich gemacht haben, daß sie sich ein großes Vermögen haben muthwilliger Weise entziehen lassen. Das, was vorher vom Hrn. v. Schenk angeführt ist, hat einigen Grund. Die Branntweinbrenner haben gelitten in Folge der Aufhebung der Mauth, weil sie vom fremden Branntwein überschüttet worden sind. Es war jedem Bezirk, der Branntwein ausführen wollte, diese Gegend zugänglich. Was das Verhältniß von Hanau betrifft, so haben auch diese nichts weiter gewonnen, als die Theile der Bevölkerung, die sich mit dem Schmuggel abgegeben und in Folge der Aufhebung der Mauth bedeutende Geschäfte nach Baiern gemacht haben… Es ist in Folge der Aufhebung der Mauthlinien möglich geworden, den SchmuggelhandeI zu verhindern, der Schmuggelhandel hat aufgehört, dagegen ist es ganz in der Gewalt der Hanauer, einen soliden Handel zu treiben, und ich weiß, daß die Kaufleute selbst eingesehen haben, daß Handel und Gewerbe im AufbIühen begriffen sind. Daß diese Folgen gleich von Anfang/ S. 11 nicht so fühlbar gewesen sind, als wie solche in andern Theilen Kurhessens gezeigt haben, ist sehr natürlich. Die Berührungspunkte sind nicht so vielfältig, die Faden müssen angeknüpft werden, und es mag seyn, daß durch das Wegfallen einer unerlaubten Nahrungsquelle, des Schmuggelhandels, die, welche sich damit beschäftigt haben, einigermaßen gelitten haben. In jener Zeit ist manches vorgekommen, was nicht in der Ordnung war, man hat vielfaches mit dem Mantel der christlichen Liebe zugedeckt.
Menz: In der Provinz Hanau sind die Mauthlinien faktisch aufgehoben, in Fulda war das nicht der Fall; dort hat die administrative Behörde die Mauth selbst suspendirt. Es kann nicht geleugnet werden, daß der Staatsregierung eine bedeutende Schuld zur Last fällt, weil nicht behauptet werden kann , daß es unmöglich war, eine solche Energie zu entwickeIn, die nöthig war, die Zollverhältnisse wiederherzustellen; es kann nicht behauptet werden, daß es der Staatsregierung unmöglich gewesen sey, das von der Unterbehörde in Fulda Suspendirte durch eine einfache Verfügung wieder herzustellen. In Fulda würde sie keinen Widerstand gefunden haben.
S. 13 Thielepape: Wo soll das hinführen, wenn wir immer nachlassen wollen? aber was für ein Nachlaß? Ein Nachlaß, der durch den bösen Willen einer Provinz entstanden, der durch Ungehorsam einer Provinz herbeigeführt wird. Wird er bewilligt, so legen wir den Unterthanen, die nicht ungehorsam gewesen sind, neue Lasten auf, und ich frage Sie, meine Herren, ob wir das verantworten können. Ich glaube es nicht! Ich glaube, die Provinzen Hanau und Fulda müssen nachzahlen, und ich kann daher nicht für den Antrag stimmen.
Hr. Dep. Lind: Ich glaube, Hr. Dep. Thielepape wird schwerlich beweisen können , daß die Provinz Hanau böswillig und ungehorsam gewesen ist; das ganze Land war in Unruhe und Unordnung.
Hdr. Dep. v. Schenk: Ich kann nur dem vom Hrn. Lind geäußerten beitreten.
S. 15 Scheffer: <glaubt nicht, daß Nachsteuergesetz auf gerechten Grundlagen beruht (nach Theiß).> Einzelne Bewohner in den Provinzen Hanau und Fulda, vielleicht nicht einmal Einwohner, haben durch verbrecherische Handlungen ein Institut zerstört und dem Staate Schaden zugefügt; jetzt sollen diese Folgen von allen Einwohnern der Provinz getragen werden. Ich weiß nicht, ob das gerecht ist; das ganze Gesetz scheint mir eine Art richterliches Urtheil zu seyn , indem es für vergangene Handlungen einen bestimmten Ausspruch feststellt.
XXIVte Beilage zu Landtagsverhandlungen 1833.
S. 1-7 27.7.1833, Anl. 64 Budgetbericht König.
XCIXte Beilage zu Landestagsverhandlungen 1833:
S. 1-4 24.10.1833 Antrag Gehring auf Erlaß eines Drittels der Aversionalsumme für Hanau.
Mittwoch 12. Januar 2022 um 23:45
2acclaimed…
…