Landtagsverhandlungen 1826
Verhandlungen in der Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen. Zweite Kammer, Darmstadt.
Verhandlungen … 1826/1827
3. Band, 1826:
Heft IX, S. 117-120 Beil. CCLV. Vorstellung sämtl. Ochsenmetzger Da wg Aufhebung der Maut auf ausländ Schlachtvieh
4. Band 1827:
Heft X, S. 140-180: 19.3.1827 Protokoll Verbrauchssteuer.
S. 147 v. Kuder: Er glaube, wir könnten nach der geographischen Lage unseres Staates unmöglich ein Prohibitivsystem aufstellen, denn dies würde eine Masse von Grenzaufsehern und Verwaltungsdienern erfordern, die der Staat nicht zu ernähren vermöge.
S. 154 v. Kuder <Zu roher Baumwolle Geh. Staatsrat Hofmann:> Die Befreiung der Baumwolle von den Einfuhrabgaben sey zur Umgehung der Transitgebühren benutzt und bei der bisherigen Einrichtung der Staat immer hintergangen worden, die Baumwolle habe mögen ein- oder durchgeführt werden. Die vorgeschlagene Bestimmung werde einem solchen Betrug vorbeugen und die angetragene Abgabe sey so mäßig, daß sie selbst der Fabrikant recht gut tragen könne.
Hellmann: Er finde dies auch für zweckmäßig, da offenbar eine Umgehung des Transitzolls leicht möglich und ausführbar werde, und auch Statt gefunden habe. Ein solcher kleiner Zoll auf die Baumwolle könne auch unmöglich für irgend einen Fabrikanten ein Hinderniß seyn, und er glaube daher, daß wir den gemachten Vorschlag ohne Anstand annehmen dürften.
von Kuder: Es sey allerdings den angenommenen Grundsätzen nicht gemäß, daß wir ein Produkt besteuerten, das wir gar nicht hätten. Dasselbe sey auch bei der rohen Wolle der Fall, die wir bei weitem nicht in dem Maas zögen, wie sie die Fabriken nöthig hätten; allein als ein durchaus nothwendiges Mittel gegen die Defraudation der Transitgebühren habe der Ausschuß diesen Antrag gemacht.
S. 155 Tromler: Nach den Bemerkungen des Herrn Regierungscommissärs scheine die Fabrikation der Baumwolle sehr nieder zu stehen, und deßwegen sey auch die Handelskammer in Mainz der Meinung, daß eine Erhöhung des Eingangszolls auf ausländischen Bettbarchent, den Verbrauch des letzteren nicht mindern, sondern nur Defraudationen veranlassen werde, indem der Gewinn immer bedeutend wäre; man sollte es deshalb bei dem bisherigen Ansatze von 10fl. belassen.
Gail: Dem von dem Abg. Tromler befürchteten Nachtheil, daß durch Erhöhung des Zollsatzes das Schmuggeln eintreten würde, ließe sich leicht dadurch vorbeugen, wenn, wie bei den Tüchern in Antrag gebracht worden, auch hier an jedes im Land fabricirte Stück ein Blei gehängt würde.
S. 181-243, 20.3.1827: Fortsetzung der Beratung.
S. 187 von Dörnberg: Wenn man übrIgens glauben sollte, daß dem inländischen Tabaksfabrikanten durch die angeführte Besteuerung seines rohen Materials kein Schaden zugefügt werde, indem er durch die Zollerhöhung des ausIändischen fabricirten Tabaks eine vollkommene Entschädigung finde, so könne er damit nicht übereinstimmen. Je höher ausländischer fabricirter Tabak mit Zöllen belegt werde, desto mehr werde dadurch dessen Einschwärzung veranlaßt, und je mehr man den rohen Tabak mit Zöllen belege, desto mehr verhindere man den in1ändischen Fabrikanten, seinen Tabak so wohlfeil liefern zu können, als der ausländische geschmuggelt werde.
S. 190 Schwarz: Hier komme nur die Frage zur Sprache, ob dadurch, daß der amerikanische Tabak einer höheren Besteuerung unterworfen werde, die Fabrikation geschwächt, und die Defraudationen begünstigt würden? Er glaube nicht, daß das erstere der Fall sey, wenn die vorgeschlagene Erhöhung des fabricirten Tabaks von der Kammer angenommen werde.
S. 191 Küchler: Es verdiene allerdings die innere Produc tion eine große Berücksichtigung, a11ein es sey nicht allein diese, worauf wir Rücksicht nehmen müßten, sondern auch das Bedürfniß der bestehenden Fabriken. Die zu hohe Besteuerung dieses Bedürfnisses werde die Folge haben, daß man dem Schmuggel eine zu große Prämie geben würde, und der Tabak würde doch zu kaufen seyn , ohne daß die Finanzen davon Nutzen hätten. Er glaube deßwegen, daß man es, was die rohen Blätter betreffe, bei dem Tarif belassen könnte , ohne Rückvergütung, und daß man den fabricirten Tabak / S. 192 auch nicht höher besteuern dürfe, als er bereits besteuert sey, wenn wir uns nicht der Gefahr aussetzen woll ten, daß in unserm Lande, das beinahe aus lauter Grenzen bestehe, der Schmuggelhandel einen wesentlichen Vortheil dadurch erlangen würde.
S. 192 Goldmann: Außerdem schließe er sich der Meinung derjeni gen an , welche die rohen Tabaksblätter höher besteuern wollten, als bisher. Der Grund, der hiergegen von der Defraudation hergenommen werde, sey seines / S. 193 Erachtens hier nicht relevant, indem bei dem rohen Tabak die wenigsten Defraudationen Statt fänden und Statt finden könnten.
S. 194 Geh. Staatsrat Hofmann: Allein da in Beziehung auf die Besteuerung der Tabaksblätter an den Grenzen hinrei chende Mittel nicht vorhanden seyen, um gegen Unterschleife zu sichern, da durch einen sehr hohen Zoll die Defraudationen wahrscheinlich sich in einem so hohen Grade vermehren dürften, daß unsere Sicherheitsanstalten nicht mehr hinreichen würden, um sie zu verhindern, so sey es gerade der finanzielle Gesichtspunkt, welcher die Staatsregierung wünschen lasse, daß man nicht zu weit gehen möge. Es müsse hier ein Mittelweg gefunden werden, und darüber sey zu berathen. Ein Extrem werde den Erwartungen in finanzieller Hinsicht nicht entsprechen, und eben so wenig die Landeskultur befördern, denn beiden, den Finanzen und der Landeskultur schadeten die Defraudationen auf gleiche Weise.
S. 198 Küchler: Die Prüfung dieses Artikels werde sich auf wenige Sätze zurück führen lassen. Er habe nicht im Auge gehabt, daß die rohen Blätter geschmuggelt werden könnten, sondern habe blos sein Augenmerk auf den Schmuggelhandel gerichtet, der mit fabricirtem Tabak getrieben werden könne, und daß das Letztere möglich sey, werde niemand in Abrede stellen. Wenn wir die Fabrikanten nicht in den Stand setzten, mit den Ausländern Preis zu halten, so sey dieser Schmuggelhandel, wenn wir die rohen Waaren zu sehr belegten, indirect auch wieder begünstigt, und er frage, ob wir den inländischen Producenten dadurch einen Dienst erzeugen würden, wenn wir dieses Resultat herbeiführten? Er glaube daher, daß man es bei den bisherigen Ansätzen belassen solle.
S. 200 Hellmann: Wenigstens werde die Verwaltung niemals Sicherheit erhalten können, ob und daß der eingeführte fremde Tabak auch wirklich wieder ausgeführt, oder ob blos inländischer Tabak in’s Ausland versandt und darauf die Vergütung erstattet werde.
S.202 Gail <zu Wolltüchern>: Wenn der Ausschuß glaube, daß durch einen erhöheten Zollansatz das Einschmuggeln befördert würde, so müsse er sich nur wundern, warum derselbe das in dem Antrag des Abg. Hellmann angedeutete Mittel, diesem Schmuggel zu begegnen, gar nicht berücksicht habe.
S. 217 Müller: Er wünsche jedenfalls, daß, wenn es nicht bereits geschehen seyn sollte, wirksamere Maasregeln gegen den Schmuggelhandel mit Tüchern getroffen würden, was z.B. sehr leicht durch das Siegeln derselben geschehen könnte.
Geh. Staatsrat Hofmann: Es sey dies allerdings schon bei dem jetzigen Zoll durchaus nothwendig, und es seyen bereits die nöthigen Einleitungen getroffen worden, um den Detailverkauf der Tücher so zu controliren, daß künftig Defraudationen so leicht nicht mehr würden möglich seyn.
S. 221 Brunck: Dem etwaigen Schmuggeln könnte auch durch die Bestimmung vorgebeugt werden, daß das als mager eingeführte Vieh, wenn es nicht eine gewisse Zeit, etwa 2 Monate, eingestellt werde, als Schlachtvieh versteuert werden müsse, und außerdem der Einführende mit der Strafe der Defraudation belegt werde.
S. 223 Küchler: Es möge wohl der FalI seyn, daß unter dem Namen Zuchtvieh, vieles gemästete Vieh bisher eingeschmuggelt worden, allein dem könne man begegnen, denn da das schlachtbare Vieh sich von dem / S. 224 andern sehr wesentlich unterscheide, so dürften die Zollbeamten nur, wenn sie bei eingehen dem Vieh in Zweifel seyen, ob es Zug- oder Schlachtvieh sey, das Vieh anhalten und es auf eine Expertise ankommen lassen. Den Verkehr durch erhöhte Zollansätze zu stören, halte er nicht für zweckmäßig.
S. 225 Geh. Staatsrat Hofmann <zur rohen Wolle>: Es sey so leicht, die Durchgangsgebühr von denjenigen Artikeln, welche Eingangsfrei seyen, zu defraudiren, daß einige Sicherheit gegen diese Defraudation wünschenswerth erscheine.
Hellmann <für hohe Zölle auf Goldfabrikate>: So hoch werde der Zoll nie werden, daß die Einfuhr vermindert werde, eine Prämie auf den Schmuggel könne es auch nicht seyn, da der, der 1 Pfund Gold unverzollt einführe, schon einen zu hohen Werth für eine Kleinigkeit wage.
S. 229 HelImann <zu Binder-Faßbinder oder Küblerarbeit>: Ihm selbst seyen in seinem Bezirke schon sehr häufig Klagen zu Ohren gekommen, und er könne versichern, daß die Leute in der größten Verlegenheit seyen, wo sie Züber bekommen sollten. Der Zoll stehe gar nicht im Verhältniß mit dem Werthe, und/ S. 230 die Leute seyen daher gezwungen, die Waaren einzuschmuggeln. Es wäre deßwegen gut, wenn man diesen Artikel wenigstens auf 3 fl. 20 kr. herabsetzte.
S. 244-292, 21.3.1827: Fortsetzung der Beratung.
S. 269 Präsident Schenck: Die Verbrauchsteuer habe in der verflossenen Finanzperiode einen sehr bedeutenden Ertrag geliefert, was vorzüglich dem Umstande zuzuschreiben sey, daß sie von den meisten Gegenständen wenigstens gering gegriffen sey. Erhöhe man die Ansätze, so vermindere man die Einnahme, ohne daß der Eingang verhältnißmäßig abnehme. Defraudationen würden häufiger werden, weil der Reitz zu ihnen, der Gewinn so viel grösser werde. Dies, und da seinen Einsichten nach nicht allein die Producenten und Fabrikanten, sondern auch der Handelsstand und die Consumenten Rücksicht verdienten, werde ihn bewegen, gegen Erhöhung der Verbrauchsteuer in allen Fällen zu stimmen, in welchen nicht sehr erhebliche Gründe dafür sprächen.
S. 270 Hellmann: da man fürchte, es würde durch jede Zollerhöhung die Einnahme vermindert werden, so müsse er auf diesen Theil seines Antrags aufmerksam machen, worin er gezeigt habe, daß eine solche Sicherung bei allen Waaren, wo ein Stempel anwendbar sey, namentlich also auch bei allen Ledern, am sichersten angelegt werden könne, und daß diese Sicherungsmethode zuverlässig den Ertrag der Zollkasse noch erhöhen werde; denn wenn bis jetzt Defraudationen möglich gewesen seyen, so würden sie in den meisten Fällen dadurch verhindert werden können.
Heft XI, S. 31-35, 27.3.1827: Abstimmungen Verbrauchssteuer.
S. 37-41, 28.3.1827: Abstimmungen.
S. 43-46, 29.3.1827: Abstimmungen.
S. 80-85, Beil. CCCVIII, Vortrag Wieger wg Antrag Mayer zum Strafgesetz wg Zollvergehen.
Heft XII, S. 72-76, 25.4.1827: Protokoll zu ZV.
S. 114-116 Anträge Hellmann und Kuder
5. Band, 1827:
Heft XV, S. 122-132 18.6.1827 ZV mit Bayern und Württemberg
6. Band, außerordentlicher Beilagenband, 1827:
A.B.II. 1. Abt. S. 94-100 Vortrag du Thil bei Übergabe des Hauptvoranschlags der Staatsausgaben und Einnahmen und des Finanzgesetzes.
S. 96 < zur Salzregie>: Eine verstärkte Aufsicht gegen den Schleichhandel würde nicht nur mit bedeutenden Kosten verbunden, sondern auch, da solcher durch die Örtlichkeiten so sehr begünstigt ist, höchst wahrscheinlich ohne Erfolg seyn.
3. Abt. S. 174-183 Beil. 8. Finanzgesetzentwurf.
S. 177 3. Abt. d. Außerord.Beil. Antrag Hellmann zur Verbrauchsteuer:
zuverlässigste Sicherungsmaßregel gegen den Schmuggel zollbarer Waaren möchte bei allen Artikeln, wo der Stempel anwendbar ist, die von den 0denwälder Tuchmachern vorgeschlagene Stempelung seyn.
Verhandlungen in der ersten Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen im Jahre 1826/27. Von ihr selbst amtlich herausgegeben, Darmstadt
1. Band, Protokolle, 5 Hefte:
5. Heft, S. 203: 20.6.1827: ZV mit Bay u Württ.
S. 218-222 22.6.1827: Beitritt zu ZV
2. Band, Beilagen, 5 Hefte:
4. Heft, S. 18-20 Voranschlag der Staatsausgaben.
S. 25 Gesuch der Ochsenmetzger zu Eingangszoll auf Schlachtvieh.
S. 81-85 Bericht über Entwurf des Finanzgesetzes für 1827 bis 1829.