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Peter Burg Werke

Landtagsverhandlungen 1823

Verhandlungen in der Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen. Zweite Kammer, Darmstadt.

1. Band, 1820:

Heft I. Beilagen S. 26-35 Anlage 2 zur Beilage IX. Grolmann 28.6.1820. Politische Lagebeschreibung.

2. Band, 1820:

Heft VI. S. 82-87 Protokoll LIII vom 28.10.1820 Verantwortlichkeit der Minister gegen den Bund.

S. 30-35 Beilage CVI. Besonderes Votum Gagerns im II. Ausschuss über den Gesetzentwurf zur Verantwortlichkeit der Minister.

3. Band, 1820:

Heft VIII, S. 45 25.11.1820 Protokoll; Bericht über Hausierhandel.

S. 3-9 25. 11.1820 Vortrag von Schenk über Haushierhandel.

4. Band, 1821:

Heft XI, S. 108-119 31.1.1821 Gesandtschaften.

5. Band, 1821:

Heft XV., S. 133-144 23.3.1821 Aufhebung des Imposts auf ausgehende Wolle.

S. 32-37 Antrag Keller auf Aufhebung des Wollzolls

6. Band, 1821:

Heft XVI., S. 141-145 Beratung des Finanzgesetzes über die Zölle.

Heft XVII., Beil. S. 15-20 Rede Abg. Kraft zum Antrag Kick wg Wollmarkt

S. 58-68 Antrag Gagerns auf Beschaffung von Staatsakten und Verträgen

7. Band, 1821:

Heft XX, S. 129 30.5.1821:  Protokolle Beschluss über Haushierhandel.

Bd. Außerordentliche Beilagen:

S. 42f. Beilage CCCLXXX Vortrag Grolmann wg Haushierhandel.

Verhandlungen … 1823/24:

2. Band, 1823:

Heft IV. S. 18f. 6.11.1833 Ohmgeld Darmstadt.

Heft V. S. 96-99 1.12.1823 Beratung über Staatseinnahmen; Gagern zu pol. Fragen

S. 171-173 2.12.1823 Beratung über Finanzgesetz.

Heft VI. S. 1-75 4.12.1823 Beratung über Finanzgesetz: Verbrauchssteuer von ausländischen Natur- und Kunstprodukten.

Verh. d. Landstände des Gh. Hessen 1823/24

Bd.2, H. VI, 4. 12. 1823 Beratung über Finanzgesetz/Verbrauchsteuer/Zölle

S. 3 Präs. Wieger: Wenn ein französicher Publizist schon vor einigen Jahren sagte: die  Deutschen verkehren unter sich, wie Gefangene durch Gitter, so können wir leider nur hinzusetzen: nicht einmal mehr durchs Gitter, sondern über Mauern, über welche die deutsche Sittlichkeit und Ehrlichkeit täglich den Hals brechen, können wir allein noch verkehren.

S. 7 Abg. Lauteren: Die Nachtheile, die uns aber dadurch zuwachsen werden, sind schrecklich; denn

1) kann in einem Lande, begrenzt wie das unsrige, durch zwei freie Flüsse durchschnitten, ohne einen außerordentlichen Aufwand keine Douane angelegt werden, und man kann sagen, daß es kaum ausführbar ist; – ich berufe mich hierin auf jeden, der diesen Gegenstand kennt.

2.) Setzen Sie den Tarif hoch oder niedrig, die Verwaltungskosten müssen immer die nämlichen seyn; in dem ersten Fall werden diese Kosten beinahe so viel betragen, als der Betrag, welcher in die Staatskasse fließt, Und man besteuert dadurch die Unterthanen doppelt.

Im erstern Falle, und auch in jedem Falle, wird mehr oder weniger bei diesen geschäftslosen Zeiten und bei der dazu so günstigen Lage dem Unterschleife Thür und Thor geöffnet, und wir werden dadurch an die freie Stadt Frankfurt, unsere Nachbarin, welche sich ganz ruhig einschließen läßt, aber doch das Entrepot unserer Bedürfnisse bleiben wird, eine bedeutende Kontribution bezahlen, wodurch wir so nach und nach versiegen werden.

3.) Wird unser ganzes Land durch diese verderbliche Maaßregel demoralisirt werden: denn unsere Lage ist hierin nicht mit andern Ländern zu vergleichen, wo man öfters 6 Stunden von der Grenze die Douane kaum dem Namen nach kennt; bei uns ist fast das ganze Land Grenze und an den Ufern zweier Flüsse, wo alles frei transigiren kann: man sehe nur die Karte an, um sich davon zu überzeugen. Es würde also das ganze Land von dieser Pest angesteckt und in Rheinhessen würde man jenen verderblichen Geist wieder aufwecken und hervorrufen, welcher uns in Bezug auf die Moralität so schädlich war und noch ist, und dem man und besonders die Bürger von Mainz mit so großen Opfern durch besondere Institute entgegenarbeitet;

S. 8 4.) würde man diesen Gegenstand leicht, und wie Einige glauben, so im Geiste unserer Regierung, väterlich behandeln, dann würde es gerade die größte Ungerechtigkeit gegen den rechtlichen Bürger seyn, welcher nach seinem innern Gefühl das Gesetz nicht übertreten kann; dieser muß dann sein Geschäft aufgeben und ist das Opfer davon, während die Smuggler von ihrem Raube sich bereichern. Auch kann es die Regierung nicht auf diese Art behandeln, sobald sie die Douanen zu einer Finanzoperation machen will: denn es würde ihr am Ende gar nichts eintragen; sie muß also, wie es auch bei uns der Fall war, die Maßregeln mit jedem Tage schärfer greifen und die Smuggler werden es am Ende so weit in ihrem Handwerk bringen, daß sie allen Gesetzen und allen Strafen, die sie ohnedem durch die großen Mittel, die ihnen zu Gebote stehen, vielfach abzuwenden wissen, Trotz bieten.

… ein großer Theil wird dadurch in offenbare Opposition mit der Regierung treten, welches schon ein großes Unglück ist, und alle Moralität geht dadurch verloren.

S. 9 Wenn diese Million in die Staatskasse flösse, so könnte man sich noch einigermaßen beruhigen, aber von dieser Million muß ein Heer von Beamten besoldet werden, welche, nebst ihrem Solde, die Unterthanen in Kontribution setzen; das übrige theilt die Regierung mit dem Schleichhändler, wenn ihr noch so viel übrig bleibt; – und wir gleichen hierinnen Jenen, welche in der Noth Geld zu 50 Prozent entnehmen, um sich zu helfen.

S. 10 Ich will mich noch klarer ausdrücken. Diese Freistätte würde nebstdem das Entrepot von allen Erzeugnissen fremder Länder seyn. Ich will nicht sagen, daß wir diese Erzeugnisse unsern Nachbarn durch den Schleichhandel zuführen sollen: dazu sollten wir uns nicht erniedrigen; aber unsere ausgedehnte Grenze wird überall einen Markt bilden, wo man diese Gegenstände kaufen wird, um sie in diese Lande einzuschwärzen; dieses würde, nach meiner Ansicht, eine wahre Wiedervergeltung seyn; diese wird dem Lande nützen, anstatt, daß die andern Maaßregeln es zu Grund richten würden.

S. 16 Geh. Staatsrat Hoffmann: <Zur Begünstigung des Unredlichen bei nicht allzu strenger Zollaufsicht> so könne er nicht leugnen, daß darin etwas Wahres liege. Betrachte man aber die Nachbarstaaten, so sehe man, daß Baden ein geregeltes Zollsystem an seinen Grenzen und keine Douane habe; daß Nassau neuerlich ein solches System geregelt und auch keine Douane angelegt habe. Man müsse also in diesen Ländern gefunden haben, daß bei einer Abwägung dieser Nachtheile gegen die mit einer förmlichen Douane Verbundenen, der Vortheil auf der ersten Seite sey.

Über einen allerdings auch wichtigen Grund gegen den Vorschlag der Staatsregierung, daß nämlich die Demoralisirung des Volks dadurch befördert werde, beziehe er sich auf dasjenige, was er hierüber in einer früheren Sitzung geäußert habe. Es sey gewiß unrecht, wenn man die Demoralisation, welche sich durch die Verletzung der Auflagegesetze des Staats äußere, den Anordnungen des Staats zuschreibe.

Nicht der Staat verschulde diese Immoralität, nicht das Zollgesetz, nicht das Gesetz über die indirekten Auflagen, sondern die Verdorbenheit der Menschen selbst, der Eigennutz, die Sucht sich auf unerlaubte Art zu bereichern. Diese Laster seyen es, welche den Betrug herbeiführten, und man müsse unmittelbar gegen diese Laster wirken, um sie zu unterdrücken.

Wolle man die Vorsicht so weit ausdehnen, auch alle Versuchungen zu diesen unedlen Leidenschaften zu entfernen, so sey dieß off’enbar zu weit gegangen; denn jede Tugend verliere ihren Werth, wenn sie nur so lange bestehen bleibe, als der Reiz zur Versuchung von ihr entfernt gehalten werde.

Die Besorgniß, daß durch diese Anstalt die Einwohner in eine Opposition mit der Regierung treten würden, theile er keineswegs. Der Herr Präsident / S. 17 Wieger habe richtig bemerkt, daß vielmehr Jeder das Interesse des Landes richtig erkennen, und durch seinen Patriotismus sich aufgefordert fühlen werde, die Maaßregeln der Staatsregierung zu unterstützen.

Es habe bisher schon ein Eingangszoll bei uns bestanden, und zwar auf solche Waaren, mit welchen am leichtesten defraudirt werden könne, nämlich auf die Kolonialwaaren ••• Es werde also um soviel leichter seyn, mit ähnlichen Maaßregeln andere Artikel zu kontroliren, welche nicht so leicht eingeschwärzt werden könnten.

S. 20 Kertel: <Zu Napoleons System:> Sein System habe auf der Expedition beruht wie ,jedes Douanensvstem, Es sey aber notorisch, daß unter hundert Douaniers wenigstens neunzig bestechlich seyen, denn Niemand gebe sich zu diesem Geschäft her, außer Söhne von Douaniers, oder Leute, die im menschlichen Leben sich durch kein anderes Geschäft ernähren könnten oder wollten.

Wenn nun die Expedition eines Systems 90 Lücken habe, während ein gebrochenes Glied die Kette nicht mehr zusammenhalte, so höre es auf, System zu seyn; und alle schöne Zwecke, die man dadurch erzielen wolle, seyen verloren.

Während Frankreich sich in seinem Handel genirt gefühlt, und der ganze Nutzen des Kontinentalsystems an die Grenze und in den Beutel der Douaniers geflos/ S. 21 sen sey, habe der Handel in Deutschland im höchsten Grade geblüht, und selbst England, gegen welches dieses System gerichtet gewesen, habe für seinen Handel nie eine blühendere Zeit gehabt.

Der Mensch begehre, was er nicht haben solle. Diesen Hang habe ihm Mutter Eva angeboren. Mitten im Paradis, von den schönsten Früchten umgeben, habe sie dennoch nach dem verbotenen Apfel gegriffen. Das Selten sey ein Gegenstand des allpemeinen Wunsches und werde Gegenstand des allgemeinen Bedürfnisses. So seyen die englischen Waaren, gerade weil sie verboten worden, allgemeines Bedürfniß für Frankreich und Italien und gerade

dadurch der Hauptgegenstand des unternehmenden Handels geworden. In Deutschland, dem Depot dieses Handels, habe eine ungeheuere Zirkulation Statt gehabt.Napoleon habe dieses Depot zu verdrängen gesucht: daher Wegnahme so vieler Waaren in Deutschland selbst bis zum Verbrennen; daher der große Schlag, welcher Frankfurt im Jahr 1810 getroffen habe; daher die Einwirkung auf alle deutsche Kabinette; daher die Erweiterung der Douane bis nach Danzig.

Die Waaren seyen indessen Trotz aller Bemühungen ferner eingegangen, hätten am Ende sogar den Weg durch Rußland genommen, seyen größtentheils an Frankreich verhandelt und in Paris konsumirt worden.

S. 24 Gern opfert der steuerbare Einwohner eines Landes einen Theil des Seinen auf, wenn er sieht, daß das, was er entbehrt, dem Staate oder Andern ganz zu gut kommt; mit Widerwillen entschließt er sich aber zu Aufopferungen, und unterwirft sich Beschränkungen, die weder dem Staat noch Andern das ertragen, was sie ihn kosten, besonders wenn dahei noch, wie häufig bei den Zollabgaben die Verordnungen, welche die Aufopferungen gebieten, Quelle der Demoralisirung eines Theils der Bewohner der Staaten werden.

S. 26 Es gibt vielleicht kaum etwas, das mehr die Gemüther in einem großen Theile Deutschlands beunruhigen könnte, als diese neue Zolleinrichtungen.

Denjenigen, die zu Karlsbad sich mit den Maaßregeln beschäftigten, der Entwickelung der Keime einer sich äußernden gefährlichen Gährung in einem großen Theile Deutschlands Schranken zu setzen, mußten daher auch die neuen Zolleinrichtungen in einzelnen deutschen Staaten als eine der Hauptquellen der Unzufriedenheit und als eines der Haupthülfsmittel erscheinen, dessen sich die revolutionäre Parthie in Deutschland zu Erreichung ihrer verderblichen Zwecke mit Erfolg wirklich bediente.

S. 27 Er sey vom Anf’ang der französischen Douane am Rhein bis an das Ende ihrer Gesetzgebung, ihren einzelnen Verordnungen, ihren Bewegungen nach Innen und Außen gefolgt, und habe die Überzeugung erlangt, daß eine Douane ein Werk der Hölle sey, ein Werk der Finsterniß: denn sie treibe sogar ihr Wesen in der Nacht fort. Sie müsse die Sittlichkeit, die Kinderzucht, die Religion, nicht sowohl der gewerbstreibenden Klasse, als vorzüglich des ärmeren Theils des Volks, der Taglöhner, völ1ig ruiniren.

S. 28 Er theile übrigens die Meinung vollkommen, daß, bis eine oder die andere Vereinigung Statt habe, zum Besten der Landesindustrie einzelne Artikel, als Wein, Branntwein, Rüb- und Mohnöhl, einer Prohibitivsteuer unterworfen würden. Darauf könne jeder Chaussee-Gelderheber achten, – aber keine Douane, keinen Tarif, keine Mauthbeamten, keine Direktoren, keine Inspektoren, keine Visitatoren, keine Zollhäuser, keine Preposés.

S. 30 Er glaube es, daß die Staatsregierung durch die neue Mauth kein Sittenverderbniß herbeiführen wolle: allein wenn die Mauth die Sitten verderbe, so sey sie die Ursache; und wer die Wirkung nicht wolle, müsse auch die Ursache nicht veranlassen.

S. 38 v. Gagern: Sie mögen nun das Ding Verbrauchsteuer, Zoll oder Mauth nennen: ich beziele schwere Verzollung deutscher Produkte durch die Deutschen, und in dieser Hinsicht werde ich nicht jedes Wort auf die Goldwage legen.

Ich nenne sie hart, ungerecht, unpolitisch, unmoralisch und unchristlich.

S. 39 Was die Moralität betrifft, so hat zwar der Herr Geh. Staatsrath Hofmann mit Unwillen von den untern Ständen oder schlichter Klassen gesprochen, die sich dem Gewerbe des Schleichhandels ergeben. Aber ich frage ihn, ob er in seiner eigenen Familie diese gänzliche Sicherheit hegt? Ich kann für die Meinige keineswegs stehen.

Napoleon hatte sicher ein noch höheres Interesse an seinem Prohibitivsystem, und ich war Augenzeuge, wie seine nächsten Umgebungen mit dem größten Vergnügen englische Waaren von Frankfurt nach Mainz einbrachten.

Diese Sinnesart der Menschen vermögen wir nicht zu ändern. So lehren wir aber unsere Gattung von Kindesbeinen an mit der Obrigkeit spielen, Recht und Unrecht konfundiren und gerade am Verbotenen von Stufe zu Stufe ihr Gefallen haben.

Ich habe unchristlich gesagt. Ich will hier nur leise erwähnen, wie oft unsere heiligen Bücher Zöllner und Sünder zusammenreihen, weil ich durch nichts in einer so ernsthaften Sache zur Hilarität führen möchte.

S. 53 Balser: Daß übrigens durch die Anlegung dieser Zölle die Moralität gefährdet werde,  sey seine volle Überzeugung, und ob er gleich gern zugebe, daß eine solche Gefahr weniger eintreten würde, wenn Jedem das Gesetz das Höchste wäre, und vor ihm jede Versuchung sich beugte, so würde doch, wenn auch diese Achtung des Gesetzes allgemein wäre, der Mensch oft genug in der Lage seyn, wo das andere Wort an ihm wahr werde: “Noth kennt kein Gebot.

S. 54 …verlieren müsse aber nothwendig derjenige, welcher nichts produzire, was durch die beschränkte Konkurrenz im Preise steige wie z. B. der Taglöhner und die ärmere Klasse überhaupt. Diese würden vielmehr ihre Bedürfnisse theurer bezahlen müssen, und folglich unter allen Umständen dadurch leiden.

S. 71 Zöppritz: Wenn er sich für die Verbrauchsteuer erkläre (wiewohl nicht nach dem Tarif) so geschehe es nicht deßwegen, weil er als Fabrikant etwa davon Nutzen hätte. Der Verlust,  den er als Kaufmann erleide, sei groß, indem er sich vermöge seiner Lage nicht mit Schleichhandel abgeben könne. Aber er habe die feste Überzeugung, daß die Summe, welche durch diese Steuer gedeckt werden solle, im direkten Wege nicht aufgebracht werden könne.

3. Band, 1824:

Heft VII, S. 98-101 Vortrag Mayer zu Antrag Zöppritz.

Heft IX, S. 43-46 15.1.1824 Beratung über Hausierhandel.

3.Bd. H. IX., Sitzung vom 15. 1. 1824

S. 46 Zöppritz: Er halte es für angemessen, die Staatsregirung zu ersuchen, in dem Falle, daß bei Ausführung der Verbrauchssteuer der Hausirhandel zur Einschwärzung fremder Waaren auf dem Lande Gelegenheit gebe, denselben ganz zu verbieten.

S. 130-166 26.1.1824: Protokoll Beratung Verbrauchssteuer.

S. 148 Kertel: Es gebe auch noch eine Menge anderer Handwerker, die in gleichen Verhältnissen sich befänden, wie die Schreiner, z.B. Schlosser, Schuhmacher ec. welche oft ein halbes Jahr für die Messen arbeiteten und viel Geld in ihre Arbeiten steckten.

Diese Leute hätten gewiß kein Interesse, zu schmuggeln und auch er finde es daher hart, ihnen zumuthen zu wollen, ihre nicht verkauften und zurückgebrachten Waaren zu verzollen.

S. 167-214 27.1.1824: Protokoll Beratung Verbrauchssteuer.

27.1.1824

S. 182 Kertel zu Zusatz-Art. 11: Er glaube allerdings, daß das Mittel, um Unterschleife zu verhindern, der Staatsregierung an die Hand gegeben werden müßte. Seiner Ansicht nach dürfte auch die Staatsregierung zu ersuchen seyn, von diesen Maaßregeln nicht zu oft Gebrauch zu machen, sondern nur, wenn wirklich Verdacht einer unrichtigen Deklaration vorliege. Ein Gleiches hätten auch die französischen Gesetze vorgeschrieben. Wollte man aber alles ohne Ausnahme visitiren, so würde dieses für den Handel ein großer Schaden seyn, die Geschäfte würden sich verzögern, und der Transit aus dem Land verbannt werden.

Geh. Staatsrat Hofmann: Wahrscheinlich sey auch bloß die Absicht des Ausschusses gewesen, die Ausnahme gesetzlich zu machen, welche hierin vorgeschlagen sey, nämlich das Verbot der körperlichen Visitation. Diese Ausnahme von der Regel, wenn sie Statt finden solle, gehöre allerdings in das Gesetz. Niemand könne Maaßregeln dieser Art mehr verabscheuen, als er selbst und er habe deßwegen nicht das Mindeste dabei zu erinnern, daß das Verbot körperlicher Visitation ausgesprochen werde; allein dieses Verbot dürfe nicht ein gesetzliches Recht aussprechen, alles das abgabefrei ins Land zu bringen, was man auf dem Körper hereinbringen könnte; wäre dies der Fall, so würde unter Umständen der Zweck des Zollgesetzes vereitelt werden.

S. 183 Dieses habe auch der Ausschuß wohl gefühlt, wenn er bemerkt habe, daß jenes Verbot der körperlichen Visitation keineswegs die Befugniß der Beamten ausschließe, von den eingehenden und der Defraudation verdächtigen Personen zu verlangen, daß sie sich rücksichtlich ihrer wohlbepackten Kleidersäcke auswiesen.

S. 184 Rabenau: Seiner Ansicht nach gehörten die Bestimmungen rücksichtlich der Visitationen an der Grenze, besonders der körperlichen Visitationen, in das Regulativ: er könne jedoch hierbei den Wunsch nicht unterdrücken, daß wenigstens bei Visitationen des weiblichen Geschlechts die Gesetze der Sittlichkeit und des Anstandes nicht verletzt würden.

Der Abg. Braun: Er habe das nämliche bemerken wollen; denn gerade dieses sey es gewesen, was die Einwohner in Frankreich früher am meisten gegen die Douanen empört habe.

Der Abg. v. Buseck: Das Verbot der körperlichen Visitation könnte seines Ermessens in dem Gesetz ganz mit Stillschweigen übergangen werden.

Der Abg. Braun : Ganz könnte sie nicht wegbleiben, da oft Sachen von Bedeutung am Körper verborgen seyen. Nur die Art und Weise, wie sie vorgenommen würde, sey früher empörend gewesen.

Der Abg. v. Kuder: Gerade darum sey es nothwendig, das Verbot der körperlichen Visitation gesetzlich auszusprechen, damit jeder sich derselben widersetzen könnte, wenn solche vorgenommen werde.

S. 185 Zu Zusatzart. 12:

Abg. v. Kuder: Der Zoll sey mit dem in den Nachbarstaaten geltenden Tarif in Einklang gebracht. Würde er höher gegriffen, so gäbe dieß die Veranlassung zu häufigern Defraudationen und das Einkommen würde vermindert. Aus diesem Grund sey der höchste Ansatz zu 20 fl. der richtigste.

Hax: In Preußen, wo man bei Einführung des Zollgesetzes doch auch den Schmuggelhandel im Auge gehabt habe, sey das Maximum bei weitem höher angesetzt.

Der Abg. Kertel: In Preußen koste auch die Verwaltung ungleich mehr, als sie hier kosten solle. Wollte man hier eine gleiche Anzahl von Beamten an der Grenze anstellen, wie in Preußen, so würde von der vorgesehenen Einnahme nichts übrig bleiben.

S. 186 Pistorius: Die Bestimmung des preußischen Zolls könne hier nicht zum Maaßstabe dienen, weil dort die hohe Besteuerung einzelner Artikel eigentlich als Einfuhrverbot zu betrachten sey, wovon im Großherzoghtume nicht die Rede seyn könne, da dieses nicht, wie Preußen, alles habe, was es brauche. Durch eine zu hohe Besteuerung würden dem Schmuggel offenbar die Hände geboten.

S. 188 Gilmer: Der Ansatz mit 20 f1. für den Apfelwein stehe dem Einfuhrverbot gleich. Indessen.theile er aus dem Grunde die Ansicht des Abgeordneten Schenck, weil dadurch dem Schmuggel gesteuert werde.

Der Abg. Hax: Damit sey auch er ganz einverstanden, indem dann inländischer Apfelwein mehr Absatz fnden werde.

S. 191 Perrot: In dem ganzen Tarif finde er keinen Artikel, bei welchem die Bilanz der Importation in das Großherzoghtum und der Exportation aus demselben so nachtheilig sich zeige, als beim Kaffee und Zucker. Er gebe zu, daß man vielleicht bei 5 f1. etwas mehr Veranlassung zum Defraudiren habe, aber diese Defraudation werde auch bei 3 fl. 20 kr.eintreten. Wenn man bedenke, wie hoch die Importation sich belaufe, dann werde man sich wohl mit ihm vereinigen und die 5 f1. stehen lassen.

Geh. Staatsrat Hofmann: Er müsse über diesen Gegenstand noch Folgendes bemerken: Man habe sich bei der Berathung über die Vereinigung zu einem gemeinschaftlichen Handelssystem unter den Süddeutschen Staaten allgemein überzeugt gehalten, daß Kaffee, Zucker und andere Kolonialwaaren einen Zoll von 5 fl. per Centner ertragen könnten, ohne die Gefahr von  Defraudationen zu vermehren. Man habe auch / S. 193 diese 5 fl. als höchste Summe angesehen, welche auf diesen Artikel gelegt werden könne, wenn man nicht den Zweck verlieren wolle.

S. 193 Kertel: <Preise von Kaffee und Zucker seit Handelsvereinsverhandlungen> bedeutend gefallen; gerade darum stehe jetzt die Abgabe von 5 fl. mit dem Preise jenes Artikels nicht im Verhälnisse und er glaube daher, daß, um Defraudationen zu verhüten, es nothwendig sey, den Zoll herabzusetzen.

Präsident Knapp: Bei dieser Frage könne nur der finanzielle Gesichtspunkt ins Auge gefaßt werden, und jeder der vorgeschlagenen Ansätze müsse als angemessen erscheinen, von welchem man versichert sey, daß er erhoben werden könne, ohne die Defraudation zu begünstigen ••• Wenn die Kammer sich damit vereinige, so dürften die 5 fl. immerhin anzunehmen seyn, und es stände der Regierung alsdann frei, den Tarif herabzusetzen, wenn sie sehe, daß dadurch die Defraudation zu sehr überhand nehmen sollte.

S. 194 Neeb von Niedersaulheim: Er müsse der Kammer die Rücksicht empfehlen, daß der Kaffee ein unentbehrliches Lebensbedürfniß der ärmeren Klasse geworden sey. Er sey ein Surrogat für Fleisch und geistige Getränke, und selbst bei dem großen einreißenden Holzmangel sey der Kaffee immer das erste Bedürfniß.

Der Abg. v. Kuder: Wenn man die Zolleinnahme von Würtemberg und Baden, namentlich rücksichtlich der Kolonialwaaren, vergleiche, so finde man, daß  in Württemberg, wo der Ansatz höher sey, bei weitem weniger an Zoll eingenommen werde, als in Baden. Der Grund liege darin, weil wegen des höheren Ansatzes in Würtemberg viele bedeutenden Defraudationen in dieses Land Statt gefunden hätten.

S. 204 2. Präs. Wieger: Am ganzen Rheine sey kein Land, welches Veranlassung hätte, Wein hereinzubringen, höchstens könne es von Rheinbaiern geschehen; allein das Baierische Gouvernement zu Miinchen müsse, wenn einmal die Mauth im Großherzogthum Hessen eingef’ührt sey, Maaßrege1n ergreifen, um die Rheinbaierische Provinz in Schutz zu nehmen und es werde sich nicht fehlen, daß dann in Altbaiern der Rheinbaierische Wein frei eingeführt werde, in welchem Falle der Wein nicht in die Rheinprovinz hinein, sondern im Gegentheil von dieser hinaus werde geschmuggelt werden.

S. 215-269 28.1.1824: Fortsetzung der Beratung

S. 220 Zöppritz: Zur Vermeidung von Unterschleifen sey es auch nöthig, daß Weintrauben besteuert würden.

Kertel: Der Grund, aus welchem der Ausschuß die Steuer der Rosinen auf 50 kr. herabgesetzt habe, sey ihr geringer Werth und daß, wenn sie zu hoch besteuert würden, man sie einzuschmuggeln suchen werde.

S. 223 Heyer: Ein Ansatz von 20 fl. auf den Centner verarbeiteter Seidenstoffe sey, seines Erachtens, ohne alle Bedeutung. Er glaube daher, daß nur der sechsfache Betrag von Wirkung seyn werde.

Der Abg. Mayer von Mainz: Dieser Ansatz sey auf der einen Seite zu hoch, und auf der andern zu niedrig; hinsichtlich des Luxus zu niedrig, hinsichtlich der alsdann erfolgenden Defraudationen aber zu hoch.

Zöppritz: “Da bei der Leichtigkeit dieser  / S. 224 Waare und ihrem hohen Werth bei einer Besteuerung eine Menge schwer zu entdeckender Defraudationen erfolgen wüirden, so dürfe der Ansatz für die Seide nicht zu hoch gegriffen werden.

<Zum Zoll auf Fische Abg. Kertel:> Der Centner koste oft nur 8 fl., wie wolle man aber denselben mit einer Abgabe von 3 fl. 20 kr. belegen, ohne dadurch die größten Schmuggeleien selbst zu veranlassen.

S. 240 Zöppritz <zum Zoll auf ausländ.Tuch>: Er würde 20 fl. nicht für zu hoch halten; und nur insofern glaube er, d aß man es vor der Hand bei diesen 10 fl. bewenden lassen könne, damit es nicht die Veranlassung zu Defraudationen gebe. Die inländischen Fabriken werde aber der Ansatz wenig begünstigen.

S. 240 Der Abg. Pistorius: Er würde der Erste seyn, welcher dafür stimmte, das Tuch mit einer Abgabe von 20 fl. zu belegen, wenn er nicht f’ürchten müsse, daß dadurch zum Schmuggeln selbst, welches nicht mit besonderen Schwierigkeiten verbunden seyn werde, Veranlassung gegeben würde.

S. 246 <Zum Zoll auf Wein> Schenck: Wenn die rheinhessischen Deputirten, die dieß natürlich besser zu beurtheilen im Stande seyen, die Meinung hätten, daß es vortheilhafter sey, den Ansatz von 20 fl. stehen zu lassen, so habe er nichts dabei zu erinnern; er f’ürchte aber, daß die Defraudationen sehr bedeutend seyn würden.

Der Abg.Wiener: Auch er fürchte dieß; denn, obgleich z.B. in Baden die Einfuhr des französischen Weins verboten sey, werde er doch in jedem Gasthause getrunken.

5. Band. (Beilagen), 1824:

A.B. I S. 95-97 Entwurf des Gesetzes über Verbrauchssteuern von ausländischen Produkten.

A.B. II S. 139-142 15.7.1823 FMm an Oberfinanzämter.

A.B. III S. 114-129 Beil. XXIX. Vortrag Kuder wg Verbrauchssteuer.

S. 141-166 Anlagen. Vergleich von Zöllen.

Verhandlungen in der ersten Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen im Jahre 1820/21. Von ihr selbst amtlich herausgegeben, Darmstadt 1824.

Verhandlungen … 1820/21:

1. Band, Protokolle 1820/21, 4 Hefte:

2. Heft, S. 152f., Handelserleichterungen mit Nachbarstaaten.

2. Band, Beilagen 1820/21, 4 Hefte:

3. Heft, S. 98-106, Vortrag Prinz Emil von Hessen wg Hauptvoranschlag der Staatseinnahmen 1821 bis 1823.

S. 123f. Vortrag Ysenburg-Büdingen wg. Hauptvoranschlag: auswärtige Verhältnisse

4. Heft, S. 51f. Vortrag Wiesenhütten wg Zentral-Untersuchungskommission in Mainz

Verhandlungen 1823/24:

1. Band, Protokolle 1823/24, 3 Hefte:

2. Heft, S. 68-74 Da Verhandlungen.

2. Band, Beilagen, 3 Hefte:

1. Heft, S. 156: Vortrag Wiesenhütten wg. Voranschlag der Staatsausgaben, ausw. Angelegenheiten.

2. Heft, S. 98-98: Bericht Wreden über freien Handel mit Schafen.

3. Heft, S. 96-106: Riedesel zu Eisenbach wg. Gesetzentwurf Verbrauchsteuer.

S. 143-153: Bericht Ysenburg-Büdingen zu Haushalt.

Weitere Quellen zum Thema Zoll und Schmuggel vor 1834