Landtagsverhandlungen 1825
Verhandlungen der 2. Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre …
Verhandlungen … 1825:
10. Band, 1825:
S. 165-642 6.8.1825 Abänderung des Zollgesetzes von 1819
11. Band, 1825:
S. 4-19 Fragen zur Abstimmung über Zollverordnung
S. 506-520 Geheime Abstimmungen zum Zollwesen
12. Band, 1825:
S. 4-12 16.8.1825: Beschluss zu Abänderungen im Zollgesetz.
S. 618-621 Beratung und Schlussfassung des Zollgesetzes
S. 628 Bekanntmachung der von der Kammer der Reichsräte eingelaufenen Schreiben in Betreff des Zollgesetzes.
13. Band, 1825:
S. 101-110 11.9.1825: Abschied für die Ständeversammlung zum Zollwesen.
Beilagenbände … 1825
Beil. 2. Band, 1825:
S. 266-325 5.3.1825: Antrag Utzschneider zur Erhaltung des Wohlstandes, Förderung des Gewerbfleißes und Belebung des Handels. Zu Bd. II der Verhandlungen 18. Sitzung
S. 325-352 Febr. 1825: Antrag Häcker zur Beförderung des Ackerbaus
S. 353-364 Nachtrag zu Anträgen Häcker/Utzschneider.
S. 397-406 2. Nachtrag 30.4.1825.
S. 410-599, V-VIII Antrag Closen wg Eingabe des polytechn Vereines; weitere Anträge und Vorträge
Beil. 3. Band, 1825:
S. 141-150 Vortrag von Lerchenfeld über Änderungen des Zollgesetzes vom 22.7.1819 zu Bd. 2 19. Stizung S.180.
S. 151-157 Entwurf einer Verordnung zum Zollwesen.
Beil. 6. Band, 1825:
S. 158-164 Bericht des 2. Ausschusses über die Staatseinnahmen an direkten und indirekten Steuern (143-208)
S. 211-244 Antrag von Künsberg, Mittel zur Beförderung des Ackerbaus, des Gewerbes und des Handels, Einführung der Eisenbahn.
S. 245-256 Weitere Anträge.
Beil. 7. Band, 1825:
S. 164-200 Vortrag Abg Schneider über den Entwurf einer Zollordnung <zu Bd. 10. 52. Sitzung S. 135, Vorschlag zu einem Tarif).
S. 200-272 Korreferat von ERinzelmann; weitere Vorlagen.
Beil. 8. Band, 1825:
S. 423-434 Vortrag des 2. Ausschusses über Beschlüsse der Kammer der Reichsräte zum Zollgesetz von Heinzelmann <zu Bd. XII Verhandl. 69. Sitzung S. 618>
S. 435 Rückäußerung der Kammer der Reichsräte
S. 511-518 Antrag Jäger Belebung der vaterl. Industrie <zu Bd. 12 70. Sitzung>
S. 520-528 Vorstellung der Zeugmacher 20.4.1825
S. 528-539 25.3.1825 Antrag von Rinecker zu Getreidepreisen.
S. 540-542 Heffner, Bericht darüber.
S. 570f. Rückäußerung der Kammer der Reichsräte, das Zollgesetz betr.
S. 572-579 Gesamtbeschluss der Stände des Reiches, das Zollgesetz betr.
S. 580-585 Beilagen: Verzeichnisse.
10. Band, 1825:
S. 165-642 6.8.1825 Abänderung des Zollgesetzes von 1819
Verh. 2. K. d. Ständevers. K. B. 1825
B. 10, Sitzung v. 6. 8. 1825: Beratung d. Änderung des Zollgesetzes.
S. 174 2. Präs. Armansperg: <Häute zu hoch belegt.> Auf diese Art müßte der Werth des Viehes noch tiefer fallen, der HandeI mit Häuten gelangte fast ausschleßend in die Hände der Juden, welche den Weg derSchmuggeley fanden; die Staatskasse bezog keinen Zoll, dem Landmann wurde das Vieh dennoch abgedriickt, und den Gewinn zog der Schmuggler.
S. 202 von Stachelhausen: <Bezug auf Vorwürfe:> Dem Einschwärzen solcher hochbezollten Waaren ist nicht vorzubeugen.
Wahr, – wenn man bey diesen laxen Grundsätzen beharren will, – zum größten Nachtheil des Nationalwohlstandes. Man wende größere Strenge an, man ergreife zweckmäßigere Maßregeln, dann wird binnen Kurzem dem Kontrebandhandel Einhalt gethan werden.
S. 204 Bey diesem Theil meines Vortrages kann ich nicht umhin, das Resultat meiner Beobachtungen in Hinsicht auf die Privatniederlagen hier öffentlich auszusprechen. Meistens dienen diese zur Begünstigung des Kontrabandhandels, dessen üppigste Pflanzschulen sie sind, und es wäre dem Staatswohl sehr ersprießlich, wenn entweder die Privatniederlagen wieder aufgehoben, oder bey deren Fortbestand, die beantragte Konsumtionssteuer eingeführt würde.
S. 213 Rabl: Wichtiger ist die Sprache jener Gegner, die
a) wegen der Lage Baierns sich keine Beschränkung des Passivhandels wollen gefallen lassen;
b) in hohen Zöllen, Verminderung der Zollgefälle, Vergrößerung des Schmuggelhandels besorgen,
c) und wider alle Vexationen protestiren.
S. 215 Zu b) Daß positive Einschreitungen, und Zwangsanstalten auch hier, wie bey so vielen andern Anstalten nicht immer die gewünschte Wirkung hervorbringen, lehrt uns täglich die Erfahrung, und es wäre traurig, wenn sich einer Staatsverwaltung der Wahn bemeistern so11te, daß mit Verordnung alles schon abgethan sey. Der Betrug wird sich aus dem Reiche der irdischen Welt, so wie andere Laster, nie ganz verbannen lassen; wird doch auch bey den geringen Zöllen geschmugge1t. -
Übrigens vertrauen wir auf die Redlichkeit, auf das Ansehen, und die Ehre der Handelsleute, in deren Händen wir einenTheil unsers Staatseinkommens, und unsere ganze Nationalindustrie legen, wir vertrauen auf die thätige Mitwirkung der Polizey, und der Gemeinden auch strenge Befolgung zweckmäßiger Sicherheitsmaßregeln, dem Zollbetruge mit Nachdruck und Erfolg zu begegnen; lassen wir uns nicht abschrecken vor Schmuggeley,
wenn wir ernstlich das Gute wollen; – wir können sie zwar nicht verbannen, aber ihr doch mächtig zu Leibe gehen, – erreicht die Kunst und die Wissenschaft die Flecken an Sonne und Mond, so/ S. 216 bleibt auch der Verrath am Vaterland nicht unentdeckt, nur ächte man den Verräther.
S. 218 Von einem andern Gesichtspunkte geht das Korreferat aus. Geringe Zollgesetze, Schmugge1ey, Vexation, der Stand des Alten; diese Trabanten umgeben dieses Bollwerk. -
S. 219 1) Bey dem von Herrn Korreferenten Seite 14 (des lythographirten) Abdrucks angeführten Beyspiel Frankreichs, das ungeachtet bey den schärfsten Maßregeln gegen Kontrebande, diese doch nicht ganz verhindert werde, blieb er uns die Aufklärung schuldig, ob Frankreich deshalb, daß ohngeachtet geschmugge1t werde, von seinem System abgegangen sey. Soviel wir wissen, besteht es noch.
2) In der nämlichen Seite: Wenn der größte Theil der Handesleute rechtlich und edel denkt, das er doch von seinem eigenen Stande wird zugeben müssen, so wird die Gefälligkeit des Ausländers die Waare zollfrrey ins Haus zu liefern, wenig Glück machen. Wenigst ich habe die ehrende Meynung für den gröten Theil des Handelsstandes.
3) Zur Seite 19: Jeder ehrliebende. Das Vaterland nicht verrathende Handelsmann wird sich Haus- und Büchervisitationen gefallen lassen. Für Herrn Korreferenten habe ich zu viele Hochachtung schon als Mitglied der hohen Kammer, der in seiner Berufspflicht das Wohl des Vaterlandes berathet, als daß ich mir zu.wähnen erlaubte, ihn in das Heer der beschriebenen Krämer aufnehmen zu müssen. Ihre Kommittenten werden Ihnen für diese goldnen Fesseln Dank wissen, sie sind nur lästig, eisern für den Kontrebandirer. Gehen Sie unbesorgt mit diesem Geschenk nach Hause, / S. 220 und vertrauen Sie auf den Satz: recte faciendo neminem timeas; und beobachten Sie auf der andern Seite das Aufblühen der vaterländischen Indudstrie und des allgemeinen Erwerbes.
5) Zur Seite 27 und 28: Ich gebe zu, daß bey hohen Einfuhrzöllen die Maßregeln auf Verhiitung der Defraudation große Kosten erheischen. Doch dieß soll uns nicht schrecken, wenn wir damit Millionen dem Rachen des uns verschlingenden Auslandes entziehen, und unserm um Arbeit schreyenden Mitbürger Brod verschaffen können. Erfüllen wir unsere Pflicht.
S. 223 Das bisherige Mautsystem war sicher das erfolgloseste, denn es diente weder dem Finanzärar, weil der Zoll zu hoch, und der Anstalten, die Zolldefraudation zu verhindern, zu wenige und zu unzulängliche waren, und deshalb desto mehr auf krummen Wegen eingeführt wurde; noch der Industrie, weil der Zoll dennoch zu niedrig war, und es der Gelegenheiten zu viele gab, ibn zu umgehen, aus der eben angegebenen Ursache.
Eine solche halbe Maßregel aber, die jedem Zweck verfehlt, taugt nicht nur nichts, und gehört unter die Palliative, sondern ist noch weit schlimmer, als gar keine, denn sie giebt den Unwissenlden, den Egoisten, den Feinden der Industrie und des Vaterlandes und den Fremden die Waffen in die Hand, uns damit zu schlagen.
S. 234 Frh. von Closen: <Koreferent Heinzelmann> erwähnte unserer ausgedehnten Gränzen, aber eben wegen diesen Gränzen ist das System der Kontrolle im InneIrn nöthig. Ich erwarte daher wenig Erfolg von dem Vorschlag eines Redners vor mir, die Gränzbewachung durch sechs Bataillons zu verstärken. Mir ist erzählt worden, daß österreichische Bataillons an der Gränze von Italien förmlich im Solde Schweizer-Schmugglergesellschaften stehen.
Möge allerdings eine vervielfältigte Kontrolle eines Beanrten durch den andern ihren Zweck verfehlen, allein hier handelt es sich nicht darum, daß der im Innern befindliche Beamte einen andern Beamten kontrolliren soll, sondern darum, daß, wenn der Schmuggler einen Wächter umgangen hat, er einen zweyten finde, daß es ihm nicht genüge, um mich des Koreferenten Ausdruck zu bedienen, einen Mauthbeamten blind gemacht zu haben. Wenn er eine dreyfache Mautlinie in andern Staaten für zweckmäßig, und nur zu theuer bey uns erachtet, wie kann er eine auf eine andere Weise ausgemittelte dreyfache Schutzwehr gegen Defraudanten tadeln, und durchbeißt wohl der Hecht leichter ein dreyfaches, als ein einfaches Netz?
S. 235 Übrigens erkennt ja selbst der Koreferent die Nothwendigkeit einer Kontrolle im Innen, indem er des Mißbrauchs erwähnt, daß durch Fremde den Kaufleuten die Waaren zollfrey bis ans Haus geliefert werden. Dieser Mißbrauch, zu dem auch viele Privaten, besonders bey Weinkäufen die Hände bieten, verdient alle Aufmerksamkeit der Regierung.
Daß Defraudationen durch Erhöhung der Zölle vermehrt werden sollen, und daß die Unterhandlungen mit Frankreich und mit den süddeutschen Staaten, durch erhöhte Zölle gelähmt würden, – auch diese Einwendungen habe ich bereits früher beleuchtet, und will nur noch in Ansehung der angeführten Thatsache, daß Frankreich jetzt vieles von Schwabach beziehe.
S. 243 Zü § 6. Auf jeden Fall aber wird es nöthig seyn, durch ein genaues Reglement Vorsorge zu treffen, damit nicht Handlungsreisende, wie es bisher geschieht, statt Muster zu zeigen und Bestellungen anzunehmen, einen wirklichen Handel, und jede Art von Schmuggeley treiben.
S. 257 Merkel: <Zitiert eine Vorrede Utzschneider, deren Thesen er unterstützt:> Mengotti stellt die Wahrheit so rein, so klar, so kurz und so schön hin, daß ihn Jedermann mit Vergnügen lesen und verstehen wird. – Der Inhalt seiner Abhandlung ist gewiß für jeden Staatswirth wichtig, er ist noch, wenigstens in der Ausführung, neu; denn allenthalben werden noch der freyen Handlung Schrankenbäume entgegengesetzt, – überal giebt es noch Beschränkung der Ein- und Ausfuhr roher.Materialien, überall giebt es noch Kontrabanden und Konfiskationen, man hält es noch allenthalben für einen Vortheil, einige Staatseinkünfte, z.B. diejenigen der Maut mit schweren Kosten manchmal sogar mit 50 bis 60 von 100 einzuheben.
S. 265 Die Erfahrung aller Zeiten und aller Länder lehrt, daß sich an hohen Zöllen der Betrug bildet und übt, und daß es eine Täuschung ist, bey hohen Zo11sätzen noch die nämliche Verzollung zu erwarten, wie bey mäßigen; selbst Englands Insularlage schützt nicht vor Defraudation. – Wer in London gewesen ist, weiß, daß man dort auch französische Waaren genug haben / S. 266 kann, und Bonaparte ’s energische und grausame Maßregeln haben
nicht verhindern können, daß seine riesenhaften Zölle enorm defraudirt worden sind. Sobald der Zoll so hoch ist, daß er den Aufwand der Defrau dation lohnt, und noch Nutzen übrig läßt, so wird defraudirt. Je höher der Zoll, desto mehr Spielraum für die Defraudanten.
Nur mäßige Zölle können in einem offenen und nicht großen Lande, wie Baiern, mit Erfolg aufgelegt werden, hohe Zölle aber, welche defraudirt werden, sind eine Ungerechtigkeit, weil eine Ungleichheit der Besteuerung sind; der redliche Mann bezahlt sie, der unredliche entzieht sich ihnen, und die Regierung hat nicht die Macht, jenen gegen diesen in Schutz zu nehmen. Ja, wollte man selbst den Rock am Leibe untersuchen, ob er in- oder ausländisches Fabrikat ist, wollte man den ganzen Ertrag der Zollgefal1e auf Zolllinien u.s.w. verwenden, man würde den Betrug doch nicht verhindern können. Daß selbst die Fabrikzeichen nachgemacht werden, ist eine bekannte Sache.
Aber, meine Herrn, angenommen; es bestünden die hohen Zölle, so müßte der Verkehr mit so vie1 Förmlichkeiten verbunden werden, der Visitationen und Kontrol1en müßten so viele seyn, daß selbst der Durchfuhrhandel darunter litte. Wer in einem nicht großen Bienenlande einen Handel frey haben will, darf den andern nicht hemmen; wenn hohe Zollsätze eingeführt sind, so wird die Durchfuhr leicht zur Defraudation mißbraucht. Z. B. aus Böhmen und Österreich gehen starke Sendungen, meist Wolle, durch Baiern, ohne daß sie umgeladen werden. Diese Fuhren, die nur bey wohlfeilen Frachten gehen, und ohne Aufenthalt reisen wollen, dür/ S. 267 fen, damit sie das Land nicht umgehen, nicht mit der Strenge wie Konsumgüter behandelt werden, das zieht aber nach sich, daß die Fuhrleute öfter Schmuggeley treiben, und in diesem Augenblicke sind 5 solche Wägen mit 32 Pferden arretirt worden, weil sie den Einfuhrzoll defraudirt haben. Will man den Transitohandel Visitationen unterwerfen, die Wägen abladen lassen, oder nur gewisse Straßenstrecken frey befahren lassen, so wird der Transitohandel erschwert, und da unser Land auf mehreren Seiten umgangen werden kann, abnehmen. In Frankreich dürfen die zur Einfuhr verbotenen Waaren nicht durchgeführt werden. In England finden Landversendungen der Transitogüter gar nicht Statt. Sie gehen vom Schiff in das königl. Lagerhaus, und von diesem wieder in das Schiff zu ihrer weitern Bestimmung über See. Wollte man ein Zollsystem, welches Waaren der täglichen Konsumtion, mit einem höheren, als der jetzigen Sätzen belegt, mit Strenge durchführen, so dürfte man sich nicht scheuen, den Durchgang mit solchen Formalitäten und Untersuchungen zu verbinden, daß er dadurch sehr erschwert wäre.
Die Aufgabe, welche bey einem Zollsysteme, wie es in Baiern durchgeführt werden kann, zu lösen ist, besteht darin, solche Sätze anzunehmen, welche, neben der möglichen Aufsicht, sich selbst schützen, d.h. sie so zu bemessen, daß sie den Aufwand und die Gefahr der Defraudation nicht verlohnen. Die Berechnung der Sätze richtet sich auch mit nach dem Werth und dem Volumen der Waaren. Die Häringe z.B. sind mit 3 fl. 20 kr. vom Zentner belegt, der Zoll beträgt beynahe 1 kr. auf das Stück, das ist für den Luxus freylich wenig, für den Weber und Bauermsnan im Obermainkreise, aber, wo sie ehemals eine Winterspeise waren, zuviel; der Zoll S. 268 von 3 fl. 20 kr. ist aber zu gering, als daß er defraudirt werden könnte, die Häringe werden also nicht mehr in der Quantität wie ehemals eingeführt.
S. 268 Der Zoll auf Seidenwaaren ec. von 100, fl. reizt und lohnt die Defraudation, bey dem vorigen Satze von 20 fl. kann der Betrug nicht thätig seyn – seitdem die französischen Weine 20 fl. vom Zentner, also 30 f1. vom Eymer bezahlen, ist die Defraudation darin sehr thätig, und sie wird es bleiben, weil man vie1 Geld darauf wenden und doch noch dabey profitiren kann; solche Zollsatze bieten einer scharfen Kontrolle trotz.
S. 270 In einer Gemeinde von Bettlern kann ein Handlungshaus nicht bestehen, und.in einem Lande, das dem Ruine entgegengeht, werden die Kaufleute zuerst vom Verderben erreicht. Wenn sie also rathen, nur solche Zölle aufzulegen, welche nicht schon den Saamen der Defraudation in sich tragen, so rathen sie nach ihrer Überzeugung zur Aufrechthaltung der Ordnung und der Moralität; – wenn sie rathen, nur solche Zölle aufzulegen, welche nicht gestatten, daß die Waaren heimlich eingeführt werden, und wenn sie dabey wünschen, daß die Regierung durch diese Zölle den Gewerbsfleiß und die inländsche Produktion.begünstigt, so rathen sie als Freunde des Vaterlands.
S. 278 Heinzelmann zu Utzschneider: Wie kann derselbe Herr sagen:
“ich lobe Unfug”
Meine Herren! wer Unfug lobt, von dem ist wenig zu halten! Zum Glück steht im ganzen Korreferate davon kein Wort. Es thut mir leid es sagen zu müssen, das ist lrrthum oder Erdichtung. Ferner sagt Herr v. Utzschneider:
„ich drohe mit Schmuggeleyen!“
S. 279 was hälfe mein Drohen? es wäre lächerlich, wenn ich drohte. Zeigen wollte ich, was geschah. Wo Fackta sprechen, kann man Worte sparen. Schöne Phrasen, wohlklingende Floskeln, seitenlange Citaten aus vier oder mehr Autoren, von Moser, Mirabeau bis herab zu Herrn Stuhlmüller, wägen keine Thatsachen auf. lst’s etwa nicht wahr, daß, seit man 100 fl. Zoll auf die Seidenwaaren gelegt hat, nur kaum der vierte Theil davon gegen früher verzollt wird? Es würde nicht so viel verzollt, wenn es nicht bey vielen zu auffallend wäre, da man weiß, daß viel davon verkauft wird. So sehr haben die hohen Zolle die Defraudation vemehrt. Beweisen das nicht die Zollregister? Und nun will man uns glauben machen, wo 100 fl. Zoll zu viel war, sollen gar 600 fl. per Zentner eingehen! Und zwar verspricht man sich nach dem Tarif die Kleinigkeit von jährlichen 1,100,000 fl. bloß für Zoll auf Seidenwaaren!
S. 281 Ich wiederhole, daß Landwirthschaft und Gewerbe Schutz gegen das Ausland haben müssen, und deßhalb haben wir ja Einfuhrzölle, – ich schlage ja selbst auf mehrere Gegenstände Zo11erhöhung vor; allein ausfiihr / S. 282 bare Zölle, keine so1chen, welche b1os den Defraudanten bereichern.
<beantragt,> daß die k. Regierung gebeten werde, die Zollbehörden zu strengerer Handhabung aller Maßregeln gegen Kontrebande ernstlichst anzuhalten, bey Anstellung des Personals sehr vorsichtig zu seyn, daaselbe zum Theil besser zu bezahlen, kurz alle Mittel aufzubieten, der wirklich argen Defraudation Schranken zu setzen.
S. 285 von Poschinger: Mit gänzlicher Aufhebung des Transits bin ich aus dem Grunde nicht einverstanden, weil dann bey verminderter Aufsicht die Defraudation noch zunehmen würde, da jetzt schon der Regierung strenge Aufsicht anzuempfehlen ist, die vielen Defraudationen, die im Durchgang und Ausgang vorzüglich jener Waaren die Gegenstände des Zwischenhandels sind, geschehen, zu verhindern.
S. 288 Die Gründe, welche mich abhalten, diesen hohen Zollsätzen meinen Beyfall zu geben, sind vorzüglich:
1) weil ich überzeugt bin, daß ein solcher Zoll ohne unverhältnißmäßige Kostenvermehrung, und ohne der Einführung sehr lästiger fiskalischer Maßregeln gegen Unterschleif, nicht erhalten werden könne;
2) weil sie Veranlassung geben, daß sich der Schleichhandel in hohem Grade vermehren werde, wodurch die Moralität des Volkes untergraben, die staatswirthschaftlichen Zwecke nicht oder doch nur zum Theil erreicht, und dem Lande eine Menge Übel/ S. 289 aufgebürdet werden, die vom Schleichhandel unzertrennlich sind.
Doch alle Förmlichkeiten und alle Strenge, die sie gegen den Kaufmann anwenden, werden den Schleichhandel nicht unterdrücken; machen sie es für den Kauf/ S. 290 mann unmöglich, so werden andere desto mehr Gewinn dabey finden, und desto mehr Schleichhandel treiben. Über die Allgewalt des Schleichhandels und die Übel, die damit unzertrennlich sind, läßt sich nichts Besseres sagen, als der erste Lord der brittischen Schatzkammer im Hause der Gemeinen am 28. Febr. 1.J. darüber sagte:
‘Der Schleichhandel, sagte er, ist nach der allgemeinen Meynung das größte Unheil, von dem ein Land heimgesucht werden kann: Er umringt unsere Küsten, dringt in die glänzenden Palläste des Adels, wie in die bescheidene Hütte des Landmanns. Überäll übt seine Anlockung dieselbe Gewalt aus, und überall streut er das Giftkorn der Verführung aus. Was hat man dagegen in Anwendung bringen müssen? – Das Gesetz durch Strafen beschützen: – Aber warum wollen wir, da das Übel vom Gesetz selbst herrührte, nicht das Gesetz verändern? Alle Gefühle der Pflicht und Menschlichkeit verlangen das, und die Berechnung unseres eigenen Vortheils feuert uns dazu an‘.
Meine Herren! lassen Sie Erfahrungen, die ein anderes Volk in ungleich günstigern Verhältnissen gemacht hat, für uns nicht verloren seyn! Lassen Sie uns Übel, die von demselben in seiner ganzen Größe gefühlt und erkannt worden, die es zu entfernen trachtet, indem es die Veranlassung zu beseitigen sucht, / S. 291 doch bey uns nicht einführen! Lassen Sie uns bedenken, wenn in einem Lande, mitten im Meere gelegen, bey der vollkommensten Organisation seiner Douane die a11erstrengsten Gesetze den Schleichhandel nicht zu bändigen im Stande sind, wie können wir uns schmeicheln, glücklicher zu seyn, wenn wir einen Blick auf unsere Gränzen werfen, und bedenken, daß jetzt schon bey so geringen Zollsätzen die Kontreband nicht zu verhindern ist, sondern immer zunimmt, sollten wir bey zehnfach größerm, bey zehnfach vermehrtem Reitz wohl glücklicher seyn?
Nicht die Formalitäten, die Sie dem Kaufmann vorschreiben, nicht die Untersuchung seiner Laden und Bücher, werden genügen; ausdehnen werden Sie dieselben müssen auf die Palläste der Fürsten, wie auf die Hütte des Landmanns, auf die Schlösser des Adels, wie auf die Häuser der Bürger. Verschwinden werden Sie sehen die Achtung für die Heiligkeit des häuslichen Asyls, Redlichkeit und Moralität wird den Anlockungen der Verführung unterliegen, und an ihre Ste11e Arglist, Verläumdung, Spioniersucht, amtliche und nicht amtliche Angeberey treten.
Sehen werden Sie den bisher seinen Arbeiten ruhig obliegenden Landmann, oft im Drang der Noth, oft durch den Reitz eines lockenden Gewinns verblendet, sich einem Gewerbe higeben, das seine Noth zu heben, ihn zu bereichern scheint, während es über ihn und die Seinigen nur zu oft das schreck1ichste E1end ver/ S. 292 breitet, und Kerker, Schande und Tod oft die Früchte seiner Verirrung seyn werden.
Unserm Vaterlande mit dieser reichen Quelle von Unheil vieler Art ein Geschenk zu machen, dazu kann ich unmöglich meine Stimme geben.
S. 294 Als speziel1en Gegenstand glaube ich noch bemerken zu müssen, daß dem Rheinkreise die freye Einfuhr seiner Produkte der Landwirthschaft und Kunstfleißes gestatten, ihm ein Privilegium zum Schleichhandel geben heiße.
S. 303 Geyer: Die allerhöchsten, wie die allerniedrigsten Zollsätze haben ihre Vertheidiger. Zur Beendigung dieses Kampfes für Baiern wünsche ich, daß al1e Baiern aus eigenem freyem Entsch1usse dem Gebrauche aller auswärtigen entbehrlichen Erueugnisse entsagen, um damit auch allen Eingangszöl1en auf’fremde Waaren das Urtheil zu sprechen, und allen Schleichhandel mit se:inen bösen Folgen auf einen Schlag zu verbannen; oder daß zu demselben Zwecke die Regierung aus dem Standpunkte der höchsten Staatspolizey die Konsumtion dieser fremden Erzeugnisse a1s a1lgemein schädlich in Baiern durchaus verbiethe, und dieses Verboth mit aller Strenge verfolge.
S. 304 Nun hat uns aber die Erfahrung aller Zeiten gelehrt, daß zu geringe Zollsätze wenig – zu große Zollsätze aber, (wegen vermehrter Defraudation) noch weniger Zollgefälle eintragen. Was bleibt nun übrig, als der goldene Mittelweg? Allein! Diesen unter allen Wechseln der Umstände zu finden, ist schwer; – diese hohe Versammlung hat schon im Jahre 1819, 1822 und jetzt wieder ihre Einsicht und guten Willen an diese Aufgabe versucht, ohne sie bisher befriedigend zu lösen.
S. 306/7 Zieg1er: <Zölle derzeit nicht abzuschaffen:> Unter diesen Umständen halte ich es mit jenen, / S. 307 welche für gemäßigtere Zollsätze sich ausgesprochen haben, in der vollen Überzeugung, daß die hohen Zollsätze weder die Industrie und den Ackerbau beleben, noch unsere Finanzen bereichern werden, indem solche den Keim der Defraudation in sich tragen, und je größer der Gewinn aus der Defraudation hervorgeht, desto stärker die Anlockung dazu genährt, und vollführt wird. Dadurch wird also der doppelte Zweck, Bereicherung des Aerars und Belebung der Industrie und Agriku1tur verfehlt.
S. 311 Anlangend die Defraudanten, so sollten solche nicht nur mit Geld, sondern mit Arrest und öffent1icher Bekanntmachung, und die schuldigen Maut- / S. 312 und Zo11beamten mit Kassation bestraft, hingegen die redlichen Zollbeamten nachVerdienst belohnt werden, welches ich unter Anempfeh1ung strenger Aufsicht auf das Defraudiren der königlichen Regierung anheimgebe.
S. 314 Anns:
Dieser Zwischenhandel kann aber nicht bestehen ohne Privatlager; ich habe diese Privatlager für Großhändler vor sechs Jahren, ich kann wohl sagen, nach schwerem Kampfe errungen, und nun greift das verehrliche Mitglied von Stachelhausen in seiner Rede von der Bühne diese Privatlager auf eine sehr gehässige Weise an, und erklärt sie geradezu für
Schmuggellager; ich wünsche, das verehrte Mitglied erk1äre sich näher, und bezeichne diejenigen Großhandlungen, welche die errungenen Begünstigungen auf eine so niedrige Weise mißbrauchen. Ich wünsche, daß das königl. Staatsministerium der Finanzen die nähere Bezeichnung derjenigen verlange, welche ihre Privatlager zu Defraudationen benützen.
Es gehört wenig dazu, etwas verdächtig zu machen, und Mißtrauen zu erregen um einen ansehnlichen Handelsplatz in die Gefahr des Verlustes der ihm unentbehr / S. 319 lichen Privatlager zu bringen; aber mehr gehört dazu, das Gesagte zu behaupten und zu beweisen, und dieses wünsche ich; wer dieß nicht kann oder nicht will, bescheide sich vorerst, ehe er redet.
S. 321 Eingangszölle
Hierüber hatte ich mir vorgenommen, weitläufig zu sprechen, und von al1en Seiten Beweise aufzustellen, wie überspannte Zölle den Zweck nie erreichen, nur zur Demoralisation führen, die Konsumenten brandschatzen, und dem Aerar das bisherige Einkommen noch mehr schmälern. <Berufung auf Heinzelmann und Poschinger, gleiche Ansichten>.
S. 322 Nur einige Bemerkungen hierüber noch über die Unmöglichkeit, das Einschwärzen zu verhüten.
Wir haben unlängst von einem verehrten Mitgliede vom Rhein vernommen, daß im Rheinkreise ein Aktiv-Schmuggelhande1sverein besteht. Gegen welche Länder kann dieser Verein agiren? Gegen Frankreich oder Preußen? oder gegen beyde zugleich?
Wenn nun gegen Frankreich, welches eine dreyfache Douanenlinie hat, die mehr ausrichtet, als die Bataillons, welche unser verehrtes Mitglied, Herr von Stachelhausen, ausrücken lassen will, wenn gegen Frankreich, welches die schwersten Strafen auf Schmuggeln gesetzt hat, solche Vereine mit Vortheil bestehen, was will das offene Baiern für Vorsichtsmaßregeln nehmen, um das Schmuggeln zu verhüten?
Man glaubt es sey unbedeutend, was nach Österreich eingeschwärzt wird; meine Herrn! bedeut/ S. 323 tend genug. Es sollen aber um 4 – 5 Millionen Gulden dahin eingeschwärzt werden, so verlieren sich diese unter 3o Millionen Einwohner, daß man’s nicht wahrnimmt. Eine Million in Baiern eingeschwärzt, thut sehr wehe.
Das königl. Staatsministerium der Finanzen kann mit hohen Zöllen die vaterländische Industrie nicht schützen; wir müssen uns an das königl. Staatsministerium des Innern wenden, nur dieses allein kann schützen, dieses muß einschreiten, wenn geschützt werden will. Wo ist eine Stadt, groß oder klein, in der nicht Niederlagen von Württembergern, Böhmen, Juden oder Italienern anzutreffen sind? Wo ist eine Straße, auf der nicht diese Ausländer und Hausirer herumziehen? Wo ist ein Markt in Städten und Flecken, auf welchen die Ausländer nicht prädominiren? Diese meine Herrn! sind die Agenten des Auslandes. Diese überschwemmen das Land mit fremden Waaren; diese sind die Vampyren, die das platte Land aussaugen, indem sie sich auch in die kleinsten Bauernhütten einschleichen. Diese müssen verbannt werden zum Schutze der Industrie, dann bedarf es keines accisartigen Lauersystems, keiner unmäßigen Besteuerung der zur Zeit noch dem Staatsbürger unentbehrlichen Bedürfnisse.
S. 324 Sind einmal jene Ausländer verbannt von den kleinern Märkten, dann, meine Herrn! können wir der Gewißheit leben, daß allerwenigst ein Drittheil weniger Ausländerwaaren ins Land kommen, und zugleich dem Aerar ein Drittheil mehr Einnahme in die Zollkasse fließt.
Der Kaufmann, geschützt bey seinem Gewerbe, schmuggelt nicht; bey dem bisherigen Umtriebe der fremden Händler mußte er es thun , wenn er mit ihnen Konkurrenz halten wollte.
Der innere Markt wird, wenn das Land von den fremden Schmarozern gereiniget ist, wieder dem Kaufmanne und dem Gewerbsmanne erweitert, die Industrie gewinnt neues Leben.
S. 326 Im Betreffe der Judikatur bey Zolldefraudationen wiederhole ich meinen Antrag, daß dem ordentichen Gerichte zwar die Untersuchung bleibe, aber zu jeder auch ein Zol1beamter beyzuziehen sey, nicht als Richter, sondern als Vertreter der Zollgesetze, die anderer Natur sind, als die Zivilgesetze,
S. 328 <Stachelhausen> hält es für leicht, das Schwärzen abzustellen, und die höchste Strenge eintreten müsse. lch habe mir von einem Lande erzählen lassen, daß es die fürchterlichsten Strafen auf jede Übertretung seiner Gesetze gesetzt, jedoch die geheime Instruktion gegeben habe, nicht eher zu strafen, als bis man den Übertreter habe.
S. 329 Was ist’s denn auch, wenn Einer oder Zwey erwischt werden? Zehn andere stehen wieder auf.
Ein anderer verehrter Redner, Herr Rabl, setzt sein Vertrauen auf die Kaufleute selbst; gleich darauf aber stellt er sie an die Spitze der Schwärzer, und mahlt ihren Karakter zum Bilde der tiefsten Verworfenheit. Ich halte es unter der Würde, hierüber weiter ein Wort zu sagen.
S. 332/333 Heffner: Betrachten wir weiter auch die Gränzen selbst,- / S. 323 die am Bodensee gegen die Schweiz ausgenommen, die noch am leichtesten wird bewacht werden könnten; da sie ohnehin auch nicht groß ist, – ziehen alle Übrigen durch Gebürge, Waldungen, Schluchten und Felsen, welche gegen Schwärzer zu beobachten, ein eben so großes Heer nothwendig machen, als ehehin unter der französisch kaiserlichen Regierung dagegen aufgestellt gewesen ist, und doch, wie wir uns alle erinnern, das Schmugge1n nicht verhindern konnte. Wir wissen auch, je höher die Zölle, desto größer das Bestreben, diese zu umgehen, und doch die Waare einzubringen, weil sie desto theurer im Lande bezahlt werden muß, somit desto mehr daran zu verdienen ist, wenn sie ohne Zoll eingebracht werden kann.
S. 349 Frh. von Closen: Meine Herrn! Ich kenne hier keinen Unterschied der Stände, sondern nur Gleichheit der Gesetze und vor dem Gesetze. Ist ein Graf ein Verbrecher, so treffe ihn die Strafe des Verbrechens, ist er ein Schmuggler, so werde er wie ein Schmuggler behandelt.
Wenn übrigens die Frage gestellt worden ist, wie weit denn die Kontrolle im Innern geschehen soll, so antworte ich ganz frey, da ich hinter dem Berge zu hal /S. 350 ten nicht gewohnt bin, man soll die Bücher der Kaufleute einsehen, man soll Hausuntersuchungen unter denselben Voraussetzungen vornehmen dürfen, unter welchen in England bey dem Accissystem Hausuntersuchungen gestattet sind.
S. 353 <Zu Utzschneider:> Mich freuet es übrigens sehr, vom verehrlichen Redner zu vernehmen, daß er selbst für eine höhere Belegung der Luxusgegenstände stimme.
Im Prinzipe wird allgemein die Zweckmäßigkeit dieser Besteuerung anerkannt, und alles, was man dagegen sagt, geht dahin, daß wegen Defraudationen das System nicht ausführbar sey, und daß es wenigstens zu strenge Maßregeln mit sich führe.
Sitzung vom 8. 8. 1825:
S. 360 Pollmann: Wer vermag mir zu widersprechen, wenn ich behaupte, daß alle allgemeine Industrie des Landes aufgehört hat, eine Gewerbs- und Nahrungslosigkeit eingetreten ist, und diese wieder aufzumuntern, unsre dringendste und erste Pflicht es seyn muß. – Hunderttausende rufen um Nahrung und Brod, und Wiederbelebung des inländischen geschätzten und nährenden Verkehrs und Handels. – Wer dieses nicht glauben kann, noch will, der überzeuge sich in den Provinzen des Landes, und vergleiche den gegenwärtigen verarmten Zustand vieler Örter, mit den früheren, beschäftigten und ernährenden Verhältnissen desselben. Man erkundige sich genau und streng nach der Ursache ihrer Verarmung und Nahrungslosigkeit, und allenthalben wird man die wahre Ursache darin hören, weil das benachbarte Ausland unsere Produkte mit hohen Eingangszöllen belegt, und wir dadurch keine gleiche Konkurrenz mit ihnen halten können, und daß das Schmuggeln viel zu gefährlich ist , als daß es einer unserer Mitbürger wagen könnte, sich damit einzulassen, wemigstens ist mir die Lust zu diesem gefährlichen Spiel vergangen.
Unser Vaterland handelt anders, seine Gränzen sind gefällig und wenig oder gar nicht bewacht; wo man hinkömmt, findet man Durchreisende, Hausirer, Juden, und bey den vielen Jahrmärkten so viele ausländische Waaren, daß man erstaunen muß, und es wird leicht begreiflich, daß die inländischen Produkte nicht mehr zu verwerthen sind.
S. 364 Das Gehässige von Zoll, Mauten, Konsumo u.s.w. hat man geflissentlich mit den grellste Farben geschildert und wegen den Reiz der Defraudation die Unmöglichkeit, so wie Nachtheile der Staatskasse und Zwecklosigkeit zu beweisen gesucht.
Ist diesem so, so entsteht die gerechte Frage, “welcher Staat hat diese Grundsätze, der solche schon eine lange Reihe von Jahren huldigte, aufgegeben?” – Mir ist keiner bekannt; wohl aber, daß sie das System immer strenger vollziehen und bewachen, und ein Staat dem andern nach und nach folgt.
S. 365 Defraudiren hält kein Staat ab. – Baiern, verlangt man aber, soll es abhalten; Polen mit seinen vielen Juden hat es angenommen. – Ernst, strenger Ernst von oben herab ist nur nothwendig, um alle Ziele zu erreichen. – Defraudire wer Lust hat. – ‚Der Krug geht so lange zum Wasser, bis er zerbricht’ – dieses ist ein bekanntes Sprichwort, – und wer aber erwischt wird, der soll mit seinen Gehülfen, und jeden, der davon weiß, nur streng, ja ernstlich streng! wie ein Dieb bestraft und entehrt werden, und solche schreckende Beyspiele werden dann ihre Wirkung nicht verfehlen. – Gerechte und strenge Behandlung und Kontrolle der Zollbeamten, mit Reitz von Belohnungen, Gehaltserhöhung und Dienstbeförderung, wird Jedem zur strengsten Erfüllung seiner Pflichten anhalten,
Man bemüht sich, die Folgen und Wichtigkeit des Kontrabandirens als einen Hauptgrund für die nicht hohen Eingangszölle hervorzuheben. Meine Herrn! über/ S. 366 lassen wir dieses gänzlich den weisen Maßregeln unserer Regierung, will Sie mit Ernst den Gegenstand behandeln, so wird solche durch zweckmäßige Gesetze und deren Vollziehung schon die geeigneten Maßregeln zu ergreifen wissen; – dieses nicht glauben zu wollen, hieße
Mißtrauen in eine Regierung setzen, die ihre eigene gegebenen Gesetze nicht zu vollziehen wüßte. – Hierüber geben uns unsere Nachbarn die besten Vorschriften und Beyspiele; man spricht von England und dessen Schmuggeley. – Ja, meine Herrn! sie besteht, aber ohne großen Einfluß auf inländische Industrie oder auf die Revenuen der Staatskassen zu machen. - Seeschlachten, wovon ich selbst bey Dover die Beyspiele gesehen, werden geliefert, und Menschen auf beyden Seiten getödtet. – Dieses alles hindert den Vollzug der Gesetze des Landes nicht. Wenn auch an den preußischen Gränzen noch so viele Feldjäger erschossen werden, so geht man doch nicht von den Vollzug der, dem ganzen Lande wohlthuenden Gesetze ab, sondern die Bewahrung der Gränze ist gleich in doppelter Mannschaft wieder ersetzt, und es bleibt beym Alten; wenigstens hat bisher noch kein Staat Lust gezeigt, seine Grundsätze in diese Hinsicht aufzugeben.
Baiern hat Macht an Militär, Gensdarmerie, Zoll-Offizianten genug, um, wenn es ihr Wille ist, mit Ernst ihre Gesetze in Vollzug zu setzen. – Wenn die Herrn behaupten ‘Gesetze, die nicht gehalten werden, taugen nichts,‘ so muß ich ihnen von einer Seite Recht geben, aber fragen möchte ich, welches Gesetz/ S. 367 im strengsten Sinne gehalten wird? – mir ist keines bekannt geworden. – Daraus ließ sich die Folgerung und der Schluß ziehen, – also gar keine Gesetze; – ob solches gut thun würde, überlasse ich der Entscheidung der hohen Kammer.
S. 367 Es giebt und wird in dieser unvolkommenen Welt immer Menschen geben, die kein Gesetz achten, noch vollziehen, – ja bey den geringsten Zollansätzen wird doch geschmuggelt werden, also hiedurch darf sich eine weise Regierung nicht irre machen lassen, sondern immer nach dem Ziele zum Besten des ganzen landes zu streben, vor Augen haben.
S. 383 Utzschneider: <Heinzelmann> spricht von der Unmöglichkeit, die Einfuhrszollsätze zu erhöhen, weil die Schmuggler eine solche Maßregel vereiteln; als Korreferent hätte er doch uns einige Mittel angeben sollen: wie dem schädlichen Schleichhandel, den er als bestehend anerkennt, Einhalt gethan werden könnte?
S. 393 Wie ich wahrnehme, würde man wohl den Grundsatz einer höhern Einfuhrzollbelegung annehmen; wenn man nicht durch die Vermehrung der Defraudation davon zurückgeschreckt würde.
Ieh glaube, es wäre doch eines Versuches werth: und man könnte folgende Maßregeln gegen den Schleichhandel ergreifen:
1) Nur berechtigte konzessionirte Handelsleute sollen das Recht haben, ausländische Waaren zur Konsumtion in Bayern einzuführen;
2) jeder solcher Handelsmann soll die von ihm zum Verkaufe in Bayern verschriebene oder bestellte Waaren nur von der Halle seines Wohnortes, oder von derjenigen, die seinem Wohnorte am nächsten liegt, beziehen dürfen, und die Zollgebühr allda entrichten müssen;
3) die inländischen Jahrmärkte so11en mit ausländischen Waaren fernershin nicht mehr bezogen werden dürfen;
4) der Hausierhandel mit ausländischen Waaren soll jedermann verbothen seyn;
5) das königl. Staatsministerium der Finanzen soll bevollmächtigt seyn, die Gränzbewachung und Kohtrolle im Innern nach Bedürfniß anzuordnen;
6) die bisherige nach dem Mautgesetze vom Jahre 1819 angeordnete Judikatur in Zol1sachen soll in einem summarischen polizeylichen Prozesse abgeändert werden.
S. 394 Werden diese Maßregeln zu gleicher Zeit ergriffen; so/ S. 394 ist es sehr wahrscheinlich, daß der Schleichhandel sich sehr mindern werde.
S. 409 Kremer: Sie haben hier ein Bild der Vorzeit, einen faktischen Beweis, daß nicht strenge Maßregeln und hohe Zollabgaben Fabriken und Gewerbe emporbringen und erhalten können. -
Ich könnte Ihnen auch ein Bild von den schändlichen und vielfältigen Einschwärzungen jener Zeit entwerfen, Ihnen die vergeblichen, obschon eifrigen Bemühungen der Regierung, diesem Unwesen zu steuern, beschreiben, aber ich will Ihre Geduld nicht mißbrauchen. Nur eines sey mir erlaubt, zu erwähnen, daß zu jener Zeit feile Beamten das zum Wäppeln eigens verfertigte Siegellack verkauften, und selbst die Stempel manchem frivolen Kaufmanne zum Gebrauche überließen. Was vermag nicht das Gold? Sind wir besser geworden? Hat das Geld weniger Einfluß auf die Handlungen mancher Menschen? Ist seitdem der Lu/ S. 411 xus nicht höher gestiegen, und folglich auch die Bedürfnisse? Ich bin überzeugt, daß solche Mautbelegungen auch jetzo wiederum solche Scenen hervorbringen würden. Man begegnet mir: eine scharfe Kontrolle wird diesem Spiele ein Ende machen; die Vorzeigung der Handlungsbücher wird uns sicher stellen, die Schärfe der Strafe wird abschrecken.
Welch Kontrolle ist fähig, Sicherheit zu gewähren? Kann nicht an mehreren Orten ein Waarenlager gehalten werden? Wird nicht der Schwärzer, den ich immer für einen Schurken halte, doppelte Bücher halten; denn dem Unredlichen sind auch die schlechtesten Mittel willkommen. Wird der Reitz des Gewinnstes beym Einschwärzen nicht manche Überlegungen schwächen? Wenn man auch die Schärfe des Gesetzes nicht so strenge annimmt, wenn man auch 100 solchen Schwärzern die Köpfe abschlägt; ist dadurch dem rechtlichen Kaufmanne geholfen, dem die Mittel benommen sind, sich auf rechtlichem Wege zu ernähren, da ihn der Schwärzer durch die beträchtlichen wohlfeilen Preise überflügelt, wodurch der redliche Mann mit Weib und Kindern nahrungslos dasteht? Kann der Schwärzer nicht Freunde finden, welche ihm seine geschwärzte Waare verbergen? Ist dadurch dem Partikulier, dem Hausirer nicht die Macht gegeben, seinen wenigen Bedarf, auf was immer für einen Weg sich zu verschaffen? Ist denn der Handelsmann allein der Schwärzer? Wo ist die Kontrolle bey dem Partikulier? Wird der Partikulier über seinen Bedarf Buch und Rechnung S. 412 führen? Wer führt den Beweis, daß an diesem oder jenem Partikulier nicht mehr Waare verkauft wurde, als in den Büchern steht? Wird dadurch nicht die Nothwendigkeit herbeygeführt, wenn man gerecht seyn, wenn man eine wirkliche Kontrolle herstellen will, die Hütte, so wie den Pallast zu durchsuchen; denn wer ist sicher, ob nicht auch wider Willen sich irgendwo contrebandirtes Gut befindet? Auf diese Weise würde bey uns das gehässige Institut der sogenannten Accisratten herbeygeführt, die die Häußer durchwühlen, und Unfriede und Schrecken in die Familie bringen.
S. 420 Abbt: Man hat viel gesprochen von Gefahren des Schleichhandels und der zu besorgenden Defraudationen. Ich mißkenne dieses keineswegs, aber ich setze auch ein zu großes Vertrauen auf die Rechtlichkeit des deutschen, ins Besondere des bayerischen Handelsstandes, als daß ich glauben könnte, er werde so leicht seine Ehre komprommittiren, und wo nicht zur Mitwirkung, doch zur Theilnahme an so unwürdigen Handlungen sich mißbrauchen lassen wollen.
S. 421 Socher: <Zu höherem Zoll> Allein das gewählte Mittel erreiche 1) seinen Zweck nicht nach dem Dilemma: die fremde Waare kommt nicht in das Land; oder sie kommt in das Land. Sie kommt nicht in das Land; dann trägt aber auch der Zoll nichts; der Industrie ist geholfen; aber den Finanzen und dem Grundbesitze nicht. Oder die fremde Waare kommt in das Land; entweder mit dem neuen erhöhten Zolle; dann ist den Finanzen geholfen, aber die innere Industrie bleibt niedergedrückt; oder ohne dem neuen Zoll, weil ihn die Kontrabande an sich zieht, dann gewinnen weder die Finanzen, noch die Industrie, noch der Landbesitz, sondern nur die Betrügerey. Es könnte sich wohl auch ergeben; daß die fremde Waare in das Land käme, nicht nur ohne dem neuen, sondern auch ohnte dem alten Zoll, wie die letzthin erhöhten Zollabgaben auf Luxuswaaren in ihrem verminderten Betrage beweisen: also kein staatswirthschaftlicher Gewinn; dagegen finanziellen Verlust.
Zweytens könne dieser Zweck nicht ohne großen Zwang erreicht werden: Vexationen, Visitationen aller/ S. 422 Art, sind für ein majoren erklärtes Volk schimpfliche Fesseln.
S. 423 Dacqué: Der Abg. Herr v. Poschinger glaubt. in der freyen Einfuhr rheinbayerischer Produkte und Fabrikate ein Privilegium zur Einführung fremder Waaren za sehen – die königliche Regierung wird in ihrer Weisheit solche Maßregeln zu ergreifen wissen. um diesem Übel zuvorzukommen, und zu verhindern, daß z.B. französische Weine unter dem Namen der unsrigen eingeführt werden, könnte man unsere rothen Weine, gleich den fremden
Belegen, – da diese Gattung nicht / S. 424 mehr in so großer Menge im Rheinkreise produzirt wird, wie früher; – unsere weisen Weine sind leicht von den französischen zu unterscheiden, – wie bekannt, wird Champagner nicht in Fässern versandt.
S. 427 von Oerthel: Mehrere Abgeordnete, die ich sehr verehre, tragen dagegen auf Einführung einer sehr hohen Konsumtionssteuer an: das befolgte Prinzip mag an sich richtig seyn, die Absicht ist in jedem Fall die beste; nur die Möglichkeit der Ausführung in Bayern, bey dessen geographische Lage, ist es, woran ich zweifle, wenn nicht zuvor unsere ganze Kriminalgesetzgebung geändert, die Defraudationen kriminell behandelt, und die Gränzen (wie auch von der Bühne aus leider schon vorgeschlagen worden) mit einem neu zu schaffenden zahlreichen Korps Gensdarmerie besetzt werden.
Die Gründe meines Zweifels sind der Erfahrung entnommen. Ich gehe zu dem Jahre 1808 zurück. Damals wurde das französische sogenannte Kontinentalsystem eingeführt; dem französischen Gouvernement standen zu dessen Aufrechthaltung eine halbe Million tüchtiger Soldaten, und ein Heer von mehr ab 1oo,ooo Douaniers zu Gebot; die Küsten und Häf’en von halb Europa waren gesperrt, die Konfiskation und Verrbannung aller eng1ischen Waaren wurde verfügt, und theilweise streng vollzogen. Im Jahre 1810 kam in Frank/ S. 428 reich, Bayern, so wie in allen rheinischen Bundesstaaten, der Kolonialwaaren-Impost hinzu; die niedrigste Auflage war 52 fl., die höchste 416 fl. von dem Zentner; die wirklich, wenigstens einmal erfolgte Bezahlung dieses Impostes, konnte nur durch amtliche Zertifikate nachgewiesen werden, und wäre je eine große Maßregel geeignet gewesen, die Industrie und das Fabrikwesen des Kontinents zu heben, so war es diese, von dem damaligen Kaiser Napoleon ergriffene. Leider scheiterte sie abermals in der Ausführung: denn Thatsaohe ist es, meine Herrn! daß schon Ende 1811 mehrere Waarenartikel zu Leipzig, unter andern der Zentner Georgin-Baumwolle um 120.fl. verkauft wurde, während allein die Fracht und der als bezahlt nachgewiesene Impost 132 fl. vom Zentner betragen haben würden.
Wollten nun auch wir wieder so hohe Zölle einführen, so würden durch deren immer mögliche Umgebung nicht a11ein die Staatskasse verlieren, sondern auch jene Staatsbürger vorzüglich leiden, welche zu ehrlich und redlich denken, als daß sie sich mit Einschwärzungen abgeben sollten, ja auch diejenigen, denen es bey minderer Gewissenlhaftigkeit an Muth oder an Gelegenheit dazu fehlt.
S. 433 6. Defraudations-Strafen. Ich wünsche mit allen Mitgliedern der Kammer, daß die im §. 57 der Zollordnurtg näher bezeichneten Strafen der Zollgeldgefährden, bey zugestandenen oder erwiesenen vorsätzlichen Defraudationen höchst möglich geschärft werden mögen, kann dabey aber nicht unbemerkt lassen, wie irrig oft die Verordnungen selbst, von einzelnen Mautbeamten ausgelegt und verstanden werden.
S. 437 Zu Privatniederlagen: Diese Einrichtung hat sich seit sechs Jahren auf’ das Wohlthätigste bewährt, nicht ein Beyspiel ist vorgekommen, daß ein solches Privatlager zu Schmuggeleyen oder Unterschleifen je mißbraucht worden ist – und wäre es, so hätte es auf’ der Stelle eingezogen werden müssen, was ohnfehlbar von der königl. Generaladministration auch geschehen seyn würde. <Keine Zustimmung zu Antrag Stachelhausens auf Aufhebung
der Privatniederlagen.>
S. 456 Silbermann: Ich bin mit denjenigen Herrn Kollegen ganz einverstanden, daß niedrige Eingangszölle der beste und sicherste Damm gegen Schmuggeleyen seyn werden.
Meine Herrn! Ich wohne an der Gränze, ich kenne den so verderblichen Einf’luß des Schmuggelns auf’ Handel und Moralität durch die Erf’ahrung. Ich habe mich überzeugt, daß durch hohe Zollgesetze nur allein das angränzende Ausland von uns gewinnt, und sich bereichert, und nur im Auslande und im Inlande die unredlichen Menschen auf’ Kosten des Kauf’- und Handelsmannes Nutzen haben und sich bereichern.
Meine Herrn! Gehen Sie aber nicht nur allein an die Gränze, sondern auch im Inlande umher, sehen Sie wie traurig es mit einem Theil der rechtlichen Kauf- und Handelsleute aussieht, die sonst nichts, als ihr Geschäft haben. Wie wahr dieß ist; dieß bezeugen die seitherigen vielen Zahlungsunf’ähigkeiten von sonst so soliden Häusern, und dieß ist alles Folge von den hohen Zollabgaben und Schmuggeleyen.
S. 458 Clarus: Im Allgemeinen kann ich mich noch nicht überzeugen, daß die Vorschläge der Herren Kollegen v. Utzsohneider, Häcker und Frhn. v. Closen unausf’ührbar seyn sollten, da ja auch zu deren Ausf’ührbarkeit wirkliche Anstalten noch nicht getroffen worden sind, und man vielmehr diese Versuche nur um deswillen zu f’ürchten scheint, weil im Anfang eine Finanzeinnahme dabey sich mindern, die Gedenkbarkeit der Zolldefraudationen aber sich mehren würde.
S. 462 v. Camuzzi: Möge die Regierung die strengsten Maßregeln gegen Unterschleife und Mißbräuche eintreten lassen, die Ursprungszertifikate der strengsten Prüfung unterwerfen, ja noch Plombirungsbüreaus errichten, damit blos Produkte und Fabrikate des Rheinkreises den freyen Eingang genießen; die Bewohner des Rheinkreises werden selbst die Wächter seyn, damit nicht zu ihrem Nachtheile fremde Güter eingeführt werden.
S. 468 Diehl: Die Weine Badens und Würtembergs machten, da sie ohnedem doch eingeschmuggelt worden, wieder mit den früheren Einfuhrzöllen belegt werden, in der festen Überzeugung, daß diese Staaten die nämlichen Zollsätze für die rheinischen Weine annehmen würden, wozu sie sich friiher schon erboten.
Hierdurch würde der Rheinkreis dem Verdachte des Schmuggelns leicht entgehen, besonders da dasselbe heute mehr in Baden getrieben wird.
S. 471 Bösner: Die Maxime, welche allem zum Grunde liegt, was ich in staatsrechtlicher und staatswirthschaftlicher Beziehung denke und rede, ist: höchste Potenz der Regierungskraft, vereint mit größtmöglicher bürgerlicher Freyheit.
Daß sich mit dieser Maxime das Postulat einer drückenden Beschränkung des Gebrauchs der verschiedenen Bedürfnisse des Lebens nicht vereinbaren läßt, versteht sich von selbst. Wie könnte ich es mit dem Ideal eines Staates vereinbaren, wennn ich mir dächte, daß derselbe von Kellerratten, Mouchards, Roderern, Tabacksschmeckern, und wie das Gesindel alles heißt, wimmelt? Wie könnte ich mit der Würde eines achtbaren Kaufmanns das Überfallen, Durchsuchen und Durch/ S. 472 stöbern des Hauses, welches, wie einst das Haus des Britten, sein freyes Schloß sein sollte, in Einklang bringen? Wie könnte ich da noch an bürgerliche Freyheit glauben, wo es den Zöllnern frey steht, die nächtliche Ruhe einer Familie zu unterbrechen, und im Hause alles unter und über zu kehren, um – ein Pfund fremden Tabackes, ein paar Ellen englischen Kattun, ein Packet Elberfelder Halstücher u.s.w. zu Tage zu bringen?
Mir graut vor diesem Bilde. Aber noch tiefer erschüttert mich die Vorstellung, wie sich hinter und vor den Legionen, welche bestimmt sind, unser freyes Vaterland wie ein Pestkordon zu umgeben, ein Gürtel von Schmugglerfamilien bildet und ansiedelt, die nur dazu geeignet sind, mit dem Untergang ihrer eigenen Moralität das Verderben der Handelsleute in dem Innern des Landes herbeyzuführen, und Treu und Glauben, diesen Talisman des Handels, in ein Wortspiel umzuschaffen.
Dann mag der Staat das Handelsvermögen nicht mehr in den ersten Städten des Königreichs suchen; es befindet sich in den Raubnestern. der Kontrebandiers, in den Winkeln, wo die Flibustiers hausen, und wird bald über die Gränze wandern, um in dem sichern Schooße einer Assekuranzgesellschaft dem Erwerber noch gemächlich zu wuchern.
S. 477 Jakobi: §.2. Die gelinde Behandlung, welche bey Gütern die an der Gränze auf den Zollämtern statt findet, sollte nach meiner Meynung etwas schärfer seyn. Wenn hier eine strenge Aufsicht eintrete, der Defraudation gehörig vorgebeugt würde, so würden die Erträgnisse des Eingangszolles eine bedeutende Summe einbringen.
Viele verehrte Redner haben die Maßregeln einer strengen Untersuchung als ein fürchterliches Übel für die Kaufleute geschildert; aber, man stelle sich nicht vor, daß das Haus eines Kaufmanns wegen einer Kleinigkeit in al1en Ecken durchsucht würde; nur bey auffallenden Ergebnissen halte ich es für nothwendig, wenn die Mautämter ermächtigt werden genaue Auskunft zu fordern.
Wenn z.B. eine Tabackhandlung 2 bis 300 Zentner Taback versendet, und nur 100 Zentner im im Eingang verzollt hätte, soll der Mautbehörde in diesem Falle nicht erlaubt seyn, Auskunft über die Größe der Quantität Taback zu fordern!
Meine Herrn! Es ist sehr unangenehm, wenn man in Beziehung auf Defraudation von Kaufleuten die Bemerkung hören muß, daß, wenn eine strengere Kontrolle statt finden würde, sie zweyerley Bücher führen werden; um dem Mautamte doch d ie gehörige Nachweisung zu geben. Ist eine Bücherverfälschung wohl als eine ehrliche Handlung anzuerkennen? – Eben so wenig, a1s ein falscher Wechselbrief. – Ein Dieb wird gestraft, warum soll der, welcher ein Fa1sum der Art begeht, das Aerar um seine Einkünfte betrügt, nicht auch zur Strafe gezogen werden können?
Schon aus dem Anerbieten der Kaufleute, die Waaren um den Fabrikpreis franko in das Haus zu liefern, kann man mit Gewißheit vermuthen, daß Defraudation statt finden muß, und schon hier wäre es Pflicht, die Zoll- und Mautämter in Kenntniß zu setzen, statt von den unred1ichen Handlungen Gebrauch zu machen.
Jeder redliche Kaufmann, der seiner ehrlichen Handlung versichert ist, kann getrost strengen Vorsichtsmaßrege1n sich unterwerfen, – sie werden ihn nicht inkommodiren; nur der Untreue wird hierüber zittern.
Ich halte es für Pflicht der Regierung strengere Maßregeln in Betreff der Zo1ldefraudation zu empfehlen, weil ich fürchte, die Zollerträgnisse möchten bey fortdauernden, gelinden Maßrege1n ab- statt zunehmen. Bedeutend zunehmen werden sie aber gewiß, wenn die schon oft erwähnten strengen Maßregeln eintreten werden.
S. 479 Der Herr Abg. v. Oerthe1 hat den Antrag gemacht, den Fabrikanten im Obermainkreis, Behufs der Weberey den Eingang des feinen englischen Baumwo11engespinstes zu begünstigen. Ich bin sehr wohl damit verstanden, wünsche aber, daß die Fabrikanten, welche dergleichen Gespinnste an Kauf leute zum Verkauf abgeben, eben so gestraft würden, als Defraudanten.
S. 482 §. 7. Die richtige Abgabe der Zollpapiere betreffend.
Dieses meine Herrn! ist ein sehr wichtiger Artikel. Z.B. ein Kaufmann läßt eine Waare durch seine Knechte oder selbst auch durch Begleitung seines Kommis ins Land kommen mit eigener Fuhr. Geschieht nun ein Falsum, so wird nach dem §. 61 des Zollgesetzes von 1819 verfahren, worin ausdrücklich bestimmt wird: die Gefährden, welche durch die gebrödeten Diener ohne Wissen der Dienstherrn geschehen, werden an jenen bestraft; dieses trifft gewöhnlich Leute, welche unbemittelt sind, und keine Strafe bezahlen können. Der Dienstherr entzieht sich der Strafe, und entgeht durch Gesetze geschützt, jeder weitern Ahndung. Fälle der Art werden schon häufig vorgekommen seyn; ich wünsche: daß in diesem Paragraph bestimmt werden möge, daß der Herr für seine Diener bürgen, und ihn die Strafe nach der Strenge der Gesetze treffen möge.
S. 483 Spitzweg: Zu Zollgesetz vom 22.7.1819: Dieses Gesetz bezielt zweyerlei, erstens, ein reichliches Mauteinkommen; zweytens, durch hohe Belegung Schutz den inländischen Gewerben. – Allein – keiner dieser beyden Zwecke wird erreicht, weil geschmuggelt wird, und so lange geschmuggelt werden wird, so lange diese allzu hohe Belegung dauert. Das Schmuggeln macht, daß die Waare ohne der Mautzahlung in das Land kömmt, und daher hiedurch den Gewerben kein Schutz gewährt wird. – Die Erfahrung / S. 484 hat gelehrt, daß eine geringere Belegung der Maut mehr eintrage als ei ne höhere, und ich beantrage daher, daß die zu hohen Belegungen in diesem Gesetze herabgesetzt werden möchten, und zwar
die mit 20 f1. und höher belegten Waaren auf 8 fl.-kr. als höchsten Eintrittszo11satz,
die mit 10 f1. belegten Waaren auf 5 fl. – kr.
die mit 5 fl. belegten Waaren auf 3 fl. 20 kr.
we1che Ansätze mir eher noch zu hoch als zu niedrig erscheinen, um das Schmugge1n zu verhindern. In jedem Falle werden aber diese beantragten niedrigen Belegungen mehr als die jetzt bestehenden höhern eintragen, und somit wäre für die Mautkasse besser als durch das besagte Normativ gesorgt. -
S. 486 Schlüßlich wünsche ich, „daß durch Ausschluß ausländischer Waaren etwas für die inländischen Gewerbe geschehe,“ da ihnen, (wie unter §. 2. gesagt) durch hohe Belegung nicht geholfen werden kann. Wegen der offenen und zu weiten Gränzen des Landes ist es nicht möglich, den Eintritt fremder Waaren zu hindern, und ein leichter zu bewachendes Feld sind die inländischen Märkte.
S. 487 <Vorschlag, den Markt für Inländer zu sehützen, daß> “die Untersuchung über die Landsmannschaft der Waaren einem Ausschusse von Fabrikanten, Professionisten und Handels1euten überlassen werde, welcher Ausschuß von den Besuchern des Marktes aus allen Kreisen des Königreiches gewählt werden soll. Ein solcher Ausschuß kennt dieWaare besser, als jede Polizeystelle, und da er zum Wächter über sein eigenes Interesse bestellt ist, so ist auch kein Unterschleif, und keine Begünstigung zu befürchten .
S. 494 Lösch: Was nun die Eingangszölle von Waaren, die im Innern verbraucht werden, betrifft, so glaube ich, ist das Zollgesetz vom Jahre 1819 mit den vorgelegten Abänderungen und unter Berücksichtigung mehrerer Anträge und Wünsche von Seiten der Herren Abgeordneten als Medium anzunehmen. Jedoch müßte eine konsequente und strenge Kontrolle gegen die Kaufleute eingeführt werden.
Diese ließe sich vielleicht in Vollzug setzen durch folgende Maßregeln:
495 1) daß alle Kaufmannsgüter nur auf Hauptkommerzialstraßen – es sey zu Wasser oder zu Land – eingeführt werden dürfen; denn außerdem sind die Aufseher außer Stand, der Defraudation Einhalt zu thun.
5) daß zu den bisher im Zollgesetze von §. 57 – 82. festgesetzten Strafen namentlich noch Arreststrafen gefügt werden; denn Geldstrafen weiß man sogar durch Schmuggel-Assekuranzsocietäten fast unschädlich für den Betrüger zu machen, aber Arreststrafen kann keine Schwärzungssocietät abnehmen;
6) daß der 6lste §. im Zollgesetz von 1819, welcher ein wahrer Deckmantel für Defraudanten ist, dahin abgeändert werde, daß von gebrödeten Dienern eine Zolldeklaration im Namen ihres Herrn / S. 496 nur dann angenommen werden dürfe, wenn dergleichen Diener zu dieser Handlung bevollmächtigt sind. In Ermangelung solcher Vollmachten aber wäre an dergleichen Diener keine Zollpollete abzugeben.
Ich kann es nicht läugnen, mit einigen Beschwerden für die Kaufleute ist die Ausführung dieser Maßregeln verbunden; aber das bisherige Schmuggelsystem nöthigt hiezu. Um der ungehorsamen Kinder willen muß der Vater strenge Gesetze geben und handhaben; ihnen unterziehen sich die gutgerathenen mit Freuden, weil sie nichts zu befürchten haben. Der rechtliche Kaufmann, der bisher so laut über Defraudanten geklagt hat, wird sich um des allgemeinen Besten willen einer Strenge gerne unterziehen, wodurch seinen unwürdigen Mitgenossen das Räuberhandwerk niedergelegt wird.
S. 497 Thinnes: Der zweyte Ausschuß schlägt uns in zweyen Referenten zwey verschiedene Zollsätze vor, – der eine will gemäßigte, der andere sehr hohe.
Meine Herrn! Mit den hohen Zollsätzen kann ich mich nicht vereinigen, so lange man mit einem Mitten zwey sich entgegen stehende Zwecke erreichen will. Man will durch diese hohen Zölle Geld in die Staatskasse liefern, und doch das Volk erleichtern und den Gewerbsfleiß befördern. Der Herr geistliche Rath Socher hat schon vor mir durch ein Dilemma gezeigt, daß dieses unmöglich ist. Man hat acht Mi11ionen herausgerechnet, die die hohen Zol1sätze tragen sollen. Meine Herrn! Bedenken Sie es wohl, ehe Sie der Nation eine solche Steuer aufladen! Wenn auch sechs Millionen von dieser Summe zur Erleichterung dienen sollte, da sie im Lande bleiben, so sind doch auch zwey Millionsn nothwending, um ein neues Heer von Mautbeamten an den Gränzen zu besolden, und diese sind dann ein Verlust. Auch werden wir nach einigen Jahren ein neues Heer von Pensionisten und Quiescenten haben, die wieder eine neue Summe in Anspruch neh/ S. 498 men. Und doch behaupte ich, daß der Zweck nicht erreicht wird. Die Waaren werden vor wie nach ins Land hineingeschwärzt werden.
Alle Mittel, die in dem Referate und während der Debatte angegeben wurden, verhindern dieses Schwärzen nicht. Sie sind schon vor uns gebraucht worden, und werden neben uns gebraucht, und führen nicht zum Zwecke. Man will die Mautbeamten vermehren, man will stärkere Strafen einführen, man will Militär an die Gränzen aufstellen u.s.w.; allein dieses alles ist schon unter Napoleon geschehen, und noch mehr als dieses, und doeh wurde geschmuggelt. Bey einer bessern Gränze als die unsrige ist, stand ein dreyfaches Heer von Mautbeamten, eine große Armee, man strafte mit Tod und Kerker, verbrannte die fremden Waaren, wo man sie fand, und doch fand man deren an al1en Orten und Enden Frankreichs. Die Trompeter schmuggelten in ihrer Trompete, die Tambours in ihrer Trommel. Auch hülft noch heute die Kerkerstrafe in Frankreich nichts. Ich sah ganze Gefängnisse von Schwärzern angefüllt; nicht von Kaufleuten, sondern von geringen Menscben, und das Geschäft geht immer noch seinen Gang.
Mit der Meynung des Herrn Pollmann kann ich mich nicht befreunden, daß man es nämlich nicht achten sollte, wenn auch einige hundert Menschen an der Gränze ihr Leben einbüßen sollten, da man doch nicht immer leben könne.
S. 499 Meine Herrn! Spekuliren wir nicht so weit nach Geld, daß wir Menschenleben opfern müssen; ich wollte keines wagen, wenn ich auch Millionen erwerben könnte ! Und wer wagt sein Leben am meisten? – jene Menschen, die ihrem Eide treu das Land bewachen sol1en. Bleibt ein Schwärzer todt, so hat es weniger zu bedeuten, er mag es seiner Schlechtigkeit zuschreiben; aber es gilt auch den Beamten, und wenn die Gefahr durch erhöhte Zölle zu groß wird, dann werden sie sich lieber zurückziehen, der Übermacht weichen, und den Schwärzern ist Thür und Thor geöffnet.
Auch jene Meynung kann ich mit Herrn Pollmann nicht theile, daß man deswegen auch die übrigen menschlichen und göttlichen Gesetze nicht aufhebe, weil sie nicht überall befolgt würden, und dßa man allwegs auch auf diesen festhalten solle. Meine Herrn! alle Gesetze, wenn sie gerecht sind, müssen die Sittlichkeit befördern, und der Natur angemessen seyn. Dieses sind die göttlichen, und dieses sollen die menschlichen seyn. Aber ein Zollgesetz ist gegen die Natur, und ist nur eine Folge vorhergegangener vorbehaltener Maßregeln von Außen. Herr Pollmann citirte unter andern das sechste Gebot Gottes. Wenn er sich nun hätte gleich bleiben wollen, so hätte er auch gegen die Übertreter dieses Gesetzes ähnliche Strafen vorbringen müssen, wie gegen den Übertreter des Mautgesetzes. Das that er wohl weislich nicht, und es wäre doch wohl noch ersprießlicher als die hohen Strafen gegen Schmuggler.
S. 500 Da nun die hohen Zölle nicht gehandhabt werden können, wie uns das Beyspiel anderer Staaten lehrt, da nicht einmal der weltbeherrschende Napoleon sein Kontinentalystem ganz durchführen konnte, da der vorgesteckte doppelte Zweck so nicht erreicht werden kann, indem die Finanzkasse durchs Schmuggeln umgangen wird, und die Waaren doch zum Nachtheile der Fabrikanten ins Land kommen; da ferner auch durch andere Zollsätze der Fabrikant Schutz findet, indem es unmöglich ist, eine Fabrik zu haben, wenn sie nur 5 – 10 – 15 pCt., und der Trauport mehr Gewinnst als der Aus1änder hat, wenn man auch Tausende an sie verschwendete; so stimme ich für mäßige Zölle, wie sie vom zweyten Ausschusse in seiner Mehrheit beantragt sind.
In den beyden Referaten des zweyten Ausschusses wird vorgeschlagen, die Produkte des Rheinkreises frey nach den 7 älteren Kreisen eingehen zu lassen. Wenn ich mich hiefür dankbar äußern muß, so muß ich auch gestehen, daß es mich unangenehm berührte, als andere Mitglieder der hohen Kammer dagegen opponirten, und darin ein Deckungsmittel zum Sohwärzen fänden, und gar auf die Leichtigkeit hinwiesen, Ursprungszeugnisse im Rheinkreise zu erhalten.
Meine Herrn! ich versichere Sie, daß den Rheinkreisbewohner nur darum zu thun ist, ihre eigenen Produkte zu verwerthen, und daß auch nicht einmal ein Ortsadjunkt sich beygehen lassen wird, ein falsches Ursprungszeugniß auszustellen, wei1 es gegen sein ei/ S. 501 genes Interesse wäre, und weil die Gesetze hierin scharf sind. Erscheinen solche falsche Zeugnisse, so werden sie im Auslande gemacht, und leicht lassen sie sich verhindern, wenn man nur zwey Ausgangsstationen anordnet, einen Beamten dort zur Visirung der Zeugnisse aufstellt. Der Wein läßt sich ohnehin leicht unterscheiden, da der bayerische und der französische Wein so verschieden sind, daß der geringste Mautbeamte sie erkennen wird.
S. 503 Merkel: Daß hohe Zölle die Defraudation begünstigen, ist eine alte Erfahrung, nur mäßige können aufrecht erhalten werden. Im Großherzogthume Badem sind erst, durch eine Verfügung von den letzten Tagen des Monats July, die früheren Zollverordnungen aufgehoben und / S 504 sehr mäßige Sätze angenommen worden; hätte man dort von höheren Zöllen eine höhere Einnahme gehabt oder erwartet, man würde die Heruntersetzung gewiß nicht vorgenommen haben.
Ein verehrliches Mitglied hat geglaubt, was ich über den Eingangszoll der Häringe gesagt, könne gegen meine Meynung angewenldet werden, daran irrt dasselbe. Ich führte den Zollsatz auf Häringe nur an, um zu zeigen, wie man mit einem wohlberechneten Zoll die Einfuhr und die Defraudation verhindern könne. Das erklärt auch was unter einem mäßigen Zoll verstanden ist.
Die Herrn Gebrüder von Rebay haben sehr weislich gethan, sich mit ihrem Unternehmen an die rheinisch-westindische Kompagnie anzuschließen. Im Einverständisse mit diesem verehrlichen Mitgliede wünsche ich, daß den Defraudanten schwere Strafe und Verachtung treffe, ohne Ansehen der Person; denn wer die Zollgefälle betrügt, den soll Strafe und Verachtung treffen.
S. 508 Kaufmann:
V.
Haben wir in unserm Lande so viele unansässige Italiener, Juden und Würtemberger, besonders die letztern ode r sogenannten Ehlinger; diese sitzen das ganze Jahr im Lande herin, ja sie haben sogar Lager in Städten, Märkten und auf dem platten Lande, Lager in Gasthäusern, f’ahren von einem Markt zum andern, und außer der Marktzeit fahren sie von einem Ort in das andere und hausiren, während der ansässige Handelsmann und Krämer, der alle Lasten des Staats trägt, mit Schmerzen zusehen muß. – Fragen wir, was sie dem Staate für einen Nutzen geben, so hören wir, daß sie außer ihren Patent, welches 45 kr. oder 1 fl. 30 kr. kosten mag, dem Staate gar nichts abgeben, während es auf der andern Seite nachgewiesen ist, daß sie für den Staat von sehr großem Schaden sind: denn ich darf es sagen, daß sie zwey Drittel herein schwärzen, bis sie dem Staate ein Drittel anzeigen. – Ich wollte noch mehreres sagen, aber ich stelle meinen Antrag dahin, daß man diese Klasse von Menschen aus dem Lande schaffen solle, und zwar so bald als möglich.
VI.
Was die Maut anbelangt, so will ich nur das bemerken: je niedriger die.Maut herabgesetzt wird, desto / S. 509 mehr trägt sie dem Staate ein, denn durch dies kann man das Schwärzen verhüten.
Bey dem jetzigen Mautsysteme darf ich behaupten, daß sieben Achtel herein geschwärzt werden, bis der Staat ein Achtel bekömmt.
Sollte aber der Fall des Schwärzens auch noch bey einer niedrigen Maut eintreten, und es kömmt auf, so sollte man den Übertreter ohne vielen Prozeß zu machen, auf lebenslänglich in das Zuchthaus zu verurtheilen, oder um die Unkosten dem Staate zu ersparen, ihn gleich hängen lassen, da er ein Betrüger des Staates ist.
VII.
Was das Hausiren betrifft, sowohl in Städten als in Märkten, und auf dem platten Lande, so sollte es auf das strengste verboten werden, denn es führt nur zu Ausspähungen, Diebereyen und andern Schlechtigkeiten.
S. 512 Wieninger von Vilshofen: Ich trage darauf an, daß an der Donau, von der Gränze bis über Straubing die Ausfuhr der großen Schiffbaustämme entweder sehr hoch mit Zoll belegt oder ganz verbothen werde.
Schmuggeley ist dabey nicht zu befürchten, denn diese Stämme lassen sich nicht um den Leib winden, wie die Brabanterspitzen, auch können sie auf keinen andern Weg, als auf den Wasser in die Ferne gehen.
Ein weiterer Punkt, den ich zu berühren habe, betrifft die sächsischen Blechwaarenhändler, die böhmischen Bändlkrämer und die böhmischen Juden, die ungefärbte Tücher einführen. Diese Leute überschwemmen alle Märkte im Unterdonaukreise, und treiben nebstbey noch gewissermaßen einen förmlichen Hausierhandel, indem sie sich, besonders die Blechwaarenhänd/S.513 ler, Wirthshäuser aussuchen, wo sie einen Theil ihrer Waare unter dem Vorwande ablegen, daß man sie ihnen aufbewahren möchte, bis sie einen benachbarten Markt besuchen werden, unter der Hand aber dem Wirthe sagen, zu welchen Preis er diese Waaren weggeben dürfe. Hierdurch wird alle Aufsicht der übrigens sehr thätigen Gensdarmen unnütz gemacht, und wir haben stehende Kramläden von Ausländern im Lande.
S. 513 Die böhmischen Iuden führen ungefärbte Tücher im Lande herum, angeblich als seyen sie von Tuchmachern bestellt, welches auch mitunter wahr ist, und verkaufen nebstbey heimlich in Wirthshäusern, wo sie übernachten. So wird der Hausirhandel durch Ausländer getrieben, der dem Inländer strenge verboten ist, und dem inländischen Gewerbsmann der Bissen vom Munde weggenommen.
S. 518 Dr. Rudhart: Allein Zölle über eine gewisse Höhe, solche näm1ich, welche den Einschwärzungskosten gleich kommen, und überdieß noch einen Gewinn übrig lassen, f’ühren unausweichlich zur Defraudation und allen ihren Folgen, besonders zur Demoralisirung.
S. 519 Man verweist uns zwar auf das Beyspiel großer Staaten, auf Eng1and, Frankreich, die Niederlande und Österreich, welche dieses System handhaben, und ihm die Blüthe ihrer Gewerbe verdanken. – Allein untersuche man doch genauer, ob der Grund der Blüthe wirklich dieses System oder nicht vielmehr andere seyen, z.B. die freye Bewegung der Gewerbe, oder Umstände, welche jenen Staaten die großen Kapitalien zuf’ührten, deren Besitz ihnen das Übergewicht über andere und vollends kleinern Staaten giebt. Jene Staaten selbst konnten sogar bey aller Strenge das vorgeschlagene System in seiner Reinheit nicht handhaben, ja der größte Gewalthaber hat es mit allen Mitteln seiner Macht nicht vermocht; wie wollen kleinere Staaten gegen größere es durchzuf’ühren hoffen? Wir wollen zum Handels- und Gewerbskriege mit allen Staaten aufrufen, anstatt, daß wir suchen sollten, mit freundlichen Worten das zu gewinnen, was wir mit Gewalt nimmer erzwingen werden. Bayern besonders, wie wo1lte es jenes strenge System durchführen, bey einer Gränze von 751 Stunden, bey einer Gränze, an welcher lange zusammenhängende Waldungen hinziehen, und welche nicht blos an einzelnen Punkten, sondern an drey großen Linien sogar zweifelhaft ist? -
Man wirft die Schuld auf die Administration. – Ich wünsche, man hätte die Fälle angegeben, wo sie gefehlt. Allein wenn es an Energie gefehlt hat, so verläßt man nicht deshalb das bisherige System, sondern man vollziehe es vielmehr mit Energie.
S. 520 Man giebt die Mittel an, mit welchen das System der Strenge durchgeführt werden kann. – Aber ohne vollständige Mittel ist es unmöglich, Wirkung und Kosten zu beurtheilen. Man schlägt dreyfache Zolllinien vor; aber das Mitglied, welches am eifrigsten für dieses System ist, hat selbst erzählt, daß man an der schweizerisch-italienischen Gränze ganze Bataillonen zu bestechen und mehrfache Zolllinien zu durchbrechen wisse. – Man will, daß nur von bestimmten Hallen fremde Erzeugnisse bezogen werden dürfen. – Allein wird das Gebot auch beobachtet werden, und – wo es geschieht, nicht den Handel an den Gränzen und viele rechtliche Häuser zerstören? – Man wünscht strenge Strafen. – Mit Recht; aber zu strenge werden nicht angewendet werden, oder Verbrechen erzeugen, welche ohne das strenge Gesetz nie begangen worden wären. Haben wir nicht ohnehin Gesetze, weIche Verbrechen erzeugen, die ohne die Gesetze nicht vorhanden wären. Würde das Vergehen des Wilddiebstahls zum Verbrechen, der Wilddieb zum Mörder, wenn auf den Wilddiebstahl nicht so strenge entehrende Strafen gesetzt wären.Nein! meine Herrn, nie würde ich meine Zustimmung zu einem Gesetze geben, welches durch sich selbst die Zahi der Verbrechen vermehrt. – Endlich schlägt man Visitationen vor; zwar setzt man bey; nur bey den Kaufleuten, und tröstet damit, daß nur der Unrechtliche dieseIben zu scheuen habe, und daß bey einer andern Abgabe dieselbe schon bestehen. Leider! daß dieses letztere seyn muß. Allein, lassen Sie sich, meine Herrn, durch jene Tröstungen nicht irre führen; / S. 521 die Visitation, einmal angeordnet, kann sich auf des Kaufmanns Haus nicht beschränken, da sie sonst zwecklos wäre; das Haus des Nachbarn wird nicht verschont bleiben, und wo sie einmal angeordnet ist, schützt keine Instruktion gegen die Undelikatesse der Suchenden, die nichts beriicksichtigen, als daß sie finden, was sie suchen. Das Haus eines Bürgers soll seyn seine feste Burg, und niemals würde ich einem Antrage beystimmen, wodurch die bürgerliche Freyheit gekränkt wird, welche zu schützen wir berufen sind.
S. 522 Aus diesen Gründen erkläre ich mich gegen das System hoher Zollsätze. Meine Neigung zieht mich, so wie überhaupt, so auch hier zur Freyheit und zur Hoffnung auf Hülfe durch positive KraftentwickIung. Gleichwohl weis ich, daß Bayern durch die Umstände gedrungen, der Zölle sich nicht entschlagen kann, und da sie bestehen müssen, betrachte ich sie nicht als eine bloße Finanzquelle, sondern allerdings als ein Mitte1 zum Schutze der in1ändischen / S. 523 Gewerbe; allein nur bis zu einer gewissen Gränze, nämlich bis zu der Höhe, wo sie durch den Gewinn selbst zum Schmuggelhandel reizen.
S. 524 von Reindl: Hinsichtlich des sehr beliebten Zwischenhandels hat sich zwar ein Redner von der Bühne geäußert, daß derselbe vorzüglich zu Defraudationen benützt werden kann, und daher den Zweifel erregt, ob nicht die Begünstigung desselben auf diese Weise dem allgemeinen Wohl mehr schädlich als nützlich seyn werde, allein man muß nicht immer alles so nehmen, wie es gesetzt wird, und nur das Bessere hoffen.
S. 526 Die Erfahrung bestätiget aber auch, daß die vaterländische Industrie und Kultur eine mächtige Unterstützung bedarf, und liefert überdieß den untrüglichen Beweis, daß die bisherigen Einfuhrszölle diese Unterstützung nicht hinreichend gewähren, und den nothwendigen Markt für die inländischen Produkte und Fabrikate nicht sichern, sondern nur dem Handelsstande allein zum Nutzen gereichen.
Dir Ursache, daß die Eingangszölle wohl der Erwartung der jährlichen Rente, aber nicht der Erwartung hinsichtlich der Industrie und Kultur zusagen, liegt nicht in ihnen, sondern außer ihnen, und deßwegen kann nicht mit Recht behauptet werden, daß sie nichts taugen, weil sie allen Erwartungen nicht entsprechen. Würden die Einfuhrzölle in Gemäßheit der Verordnung getreulich entrichtet werden, so müßten sie nicht nur eine ungleich höhere Summe ertragen, sondern zugleich auch den / S. 527 staatswirthschaftlichem Zwecke vollkommen genügen, denn die inländischen Fabrikanten, Manufakturisten und Produzenten könnten sodann doch bedeutend wohlfeiler verkaufen, sohin einen weit vorzüglicheren Absatz haben als die Ausländer, welche nebst den Produktions- und Fabrikationskosten auch noch große Ausgaben für Zölle und Fracht zu bezahlen hätten, und daher auch nur höhere Preise herabzusetzen gezwungen wären.
Allein die Maut, meine Herren! wird umgangen, die Zollgebühr wird nicht entrichtet, die Fabrikation des Auslandes ist vielfältig weniger kostspielig, weil dort die Industrie auf einem höhern Grade von Vollkommenheit steht, das Fabrikat des Auslandes findet bey uns mehr Beyfall, und so geschieht es, daß die Ausländer eben so wohlfeil, oder nicht viel theurer verkaufen, als die inländischen Fabrikanten und Manufakturisten, und diese nach und nach zu Grunde gehen müssen.
Das heillose Schmuggeln verursacht das Verderben unserer Industrie und Kultur; aber nicht das Zollgesetz, und unser vorzüglichstes Bestreben soll dahin gehen, diesem großen Unheile Einhalt zu thun, besonders, wenn die Gesetze iiber die Ansässigmachung und Gewerbe die erwünschten Folgen haben, und nicht unser Unglück vergrößern sollen.
Die Schmuggeley, sagt man ohne aller Scheu, wird im höchsten Grade getrieben. Sie ist gleichsam organisirt. Um geschmuggelte Waaren zu bekommen, darf man nicht einmal die Schreibstube verlassen. Scheuet sich ein Kaufmann offenbare Defraudationen (aber keine keimlichen) zu machen, so kommt seinem Gewissen der Ausländer durch das Anerbieten geschmuggelter Waaren entgegen.
S. 528 Diese aufrichtigen Äußerungen und Geständnisse sind mir äußerst auffallend, und zwingen mir die Fragen ab: Sollen denn geschmuggelte Waaren mit gutem Gewissen angekauft werden können – sollen denn die Käufer solcher Waaren keine Defraudanten, oder wenigst Theilnehmer der Defraudionen seyn – sollen sie Erlaubniß haben, dem Vaterlande seine nothwendige Rente abzubedingen – die vaterländische Industrie und mit ihr die Staatsmitbürger zu Grunde zu richten – sollen denn unsere Mautaufseher, Gränzwächter ec. größtentheils taub und blind – sollen sie nicht im Stande seyn, jene Plätze und Schlupfwinkeln auszuforschen und zu entdecken, wo derley Schmuggeleyen iso häufig getrieben werden?
Meine Herrn! Bey diesen Ereignissen sieht es mit der Gewissenhaftigkei, mit der Pflichterfüllung und mit der Vaterlandsliebe sehr schlecht, aber um das schmutzige Interesse desto besser und glänzender aus.
Nach meinem Gefühle und nach meiner Überzeugung soll Niemand geschmuggelte Waaren an sich kaufen, der ein wackerer Mann und ein wahrer Patriot seyn will; und damit derjenige, der das verderbliche Wesen treibt, sein Vaterland und seine Mitbürger unter dem Scheine eines Patrioten nicht länger hintergehen, sondern desto bälder entlarvt, und der gebührenden Verachtung preisgegeben werde, so muß man die Regierung vor allen dringendst bitten, zur möglichsten Verhütung der Schmuggeley, so wie zur sichersten Entdeckung derseIben unverweilt die ersprießlichsten Maßregeln zu ergreifen, zur genauesten Beobachtung derselben die schärfesten Befehle zu ertheilen, und zur Bestrafung der Schwärzer und ihrer Theilnehmer die wirksamsten Strafen zu / S. 529 verfügen und auf Betreten ohne weiters exequiren zu lassen.
Ich glaube zwar ebenfalls, daß das Schwärzen oder Schmuggeln niemals ganz unterdriickt werden kann, wenn auch die schwersten Strafen hierauf gesetzt werden, da es immer Leute geben wird, welche sich lieber auf eine solche niedrigen und betrügerische, als auf eine ehrliche Weise ihren Unterhalt verdienen; allein ich siehe nicht ab, wie man diesem Übel nicht ärger soll zu Leibe gehen können, und finde hiezu unter andern ein gedeihliches Mittel darin, daß dem Interesse das Interesse entgegengestellt, und daher verfügt werde: Jeder, der eine Schmuggeley anzeigt, erhält unter Verschweigung seines Namens den dritten oder vierten Thei1 des Werthes der geschmuggelten Waare, und derjenige Beamte oder Mautdiener, der mehrere Entdeckungen von Schwärzungen gemacht hat, soll gegründeten Anspruch entweder auf Beförderung oder auf Besoldungserhöhung haben.
Auf solche Weise läßt sich mit Grund erwarten, daß die Zahl der gewinnlustigen Auf’bringer und Anzeiger jene der Schwärzer bewachen, und das unheilbringende Übel bedeutend abnehmen werde, ohne die Aufstellung einer dreyfachen Mautlinie nothwendig zu haben, für welche ich nie stimmen möchte, weil auch sie umgangen, gewonnen oder getäuscht werden könnte.
S. 534 Gewöhnlich wird der Defraudant von dem verpflichteten Gränzhüter erwischt, welcher als Aufbringer nach §. 83. Nr. 1 die Hälfte des Strafbetrages erhält, und gewöhnlich wird dieser Gränzhüter nach §. 75 vom Zoll- und Hallamte in der Eigenschaft als Kläger fisci nomine zur Prozedur in erster Instanz abgeordnet, welcher dem Rechtsanwalte des Defraudaten gegenüber öfters seine Sache nicht genügend zu vertreten vermag. Widerspricht nun der Defraudant die ihm angeschuldigte Defraudation, d.h das Faktum der Einschwärzung, so sieht es mit dem Gränzhüter als Kläger und. Zeuge schlimm aus, denn als Kläger muß er seinen Klagegrund beweisen, was nur selten möglich wird, weil er gewöhnlich allein ist, wenn er dem Defraudanten nachspürt und erwischt, und als Zeuge hat er nicht fidem, weil er die Hälfte Antheil an der Strafe erhält.
Die Prozesse gehen hiedurch für den Fiskus verloren, die Staatsgefälle sind unterschlagen, die Defraudanten lachen sich in die Faust, und die Aufbringer werden maßleidig.
Fragen Sie, meine Herren! mehrere Justizbeamte, und Sie werden meine Behauptungen bestätiget hören.
Ist aber die eingeschwärzte Waare bereits über der Gränze, und schon bey dem Defraudanten im Hause/ S. 535 oder Verwahr, dann nützt alles Auffinden ohnehin nichts mehr; denn nach bekannten Gesetzen ist der Besitzer den Beweis des Besitztitels nicht schuldig; er ist auch nicht schuldig, die geschehene Verzollung der besitzenden Waare nachzuweisen, sondern vie1mehr der Kläger ist verbunden, die Einschwärzung zubeweisen, wenn, wie es gewöhnlich geschieht, der Klagegrund widersprochen wird.
Diesen großen Mängeln soll abgeholfen werden, und kann meines Erachtens dadurch geschehen, daß, wenn je die Justizbehörden die Defraudationsfälle instruiren und entscheiden sollen, nicht die Bestimmungen der bayerischen Zivilgerichtsordnung, sondern die Vorschriften in Prozeßstrafsachen in Anwendung gebracht werden müssen, damit der Richter auch von Amtswegen die nothwendigen Nachforschungen machen, und Zeugen vernehmen dürfe, – nach Art. 283. Thl. II. des Strafgesetzbuchs der Denunziant, welcher vermöge seines Arntes zur Anzeige verpflichtet ist, d.h.der Gränzhüter, zu einem vollkommen tüchtigen Zeugen der That und des Thäters erhoben wird, er nicht mehr die Hälfte der Strafe erhalte, sondern auf eine andere Weise seine Belohnung bekomme, und auch körperliche Strafen gegen die Defraudanten und ihre Theilnehmer verfügt werden.
Auf diese Art, meine Herrn! können die Zolldefraudanten nicht leicht mehr der verdienten Strafe entgehen, und die Zollämter jene Gefälle, die ihnen mit Recht gebühren, weit gewisser, als bisher für die / S. 536 Staatskasse erhalten, weßwegen ich glaube, daß die angezeigte Gesetzesabänderung beantragt werden soll.
S. 536 Klar: Vor allem andern, was ich über diesen Berathungsgegenstand zu sagen habe, drängt es mich, den letzten Antrag des verehrlichen Redners vor mir nachdrücklichst zu unterstützen.
Dieser Antrag, meine Herrn! kömmt aus dem Munde eines erfahrnen Justizbeamten, und verdient daher unsere ernstlichste Erwägung. Ich bin vollkommen überzeugt, daß mit dem Augenblicke, da die Untersuchung und Entscheidung der Defraudationsfälle den ordentlichen Gerichten wieder abgenommen, und mit Beobachtung eines geeigneten Instanzenzuges, den VerwaltungssteIlen, wie es schon früher der Fall war, übertragen werden wird, die Zol1- und Mautgefälle wieder wachsen, und die Schmuggeleyen sich vermindern werden.
Für die ordentlichen Gerichte, meine Herrn, ist die Behandlung der Mautdefraudationsfälle etwas ganz Fremdartiges, etwas Ungewohntes; für sie paßt das Verhandlungsprinzip unsers Gerichtsprozesses nicht, wenn nicht der Fiskus wegen ermangelnden Beweises in der Regel unterliegen soll; die Defraudationen werden heimlich und im Einverständnisse mit denjenigen Personen, die davon Kenntniß erhalten, verübt; woher soll der Fiskal daher seine Zeugen holen, da bekanntlich noch überdieß die Aufbringer oder Anzeiger in der Gegend, wo sie leben, um desto weniger beliebt sind, je strenger sie die ihnen übertragene Aufsicht vollziehen?
S. 538 Ein weiterer eben so namhafter jährlicher Zuwachs kann durch ein redliches ernstes Mitwirken des Handelsstandes zur Abstellung und Verhinderung der Schmuggeleyen geschehen.
Mehrere diesem sehr achtbaren Stande angehörige verehrliche Mitglieder dieser Kammer unterrichteten uns offen und unumwunden, daß die Maut- und Zollgefälle gegenwärtig, wo der Mauttarif im Ganzen doch billig ist, durch Umgehung der Mautstationen sehr beeinträchtigt werden; sie wissen, daß eigene Assekuranzgesellschaften bestehen, durch die der Schmuggler gegen allenfallsigen Verlust geschützt wird; sie stellen den Grundsatz auf, daß, sobald der Zoll auf eine bestimmte Waare so hoch gesetzt ist, um dem Schmuggler über Abzug der Kosten auch noch einige Prozente baaren Gewinn abzuwerfen, ganz gewiß auch wirklich defraudirt werde.
S. 539 <Gg. Erhöhung der Zölle bei dieser Sachlage nach Darlegung der Abgeordneten.> Dagegen möchte ich die Sachkenntniß und Erfahrung derse1ben in Anspruch nehmen, um von ihnen jene Vorschläge zu erhalten; welche, nach ihrem beßten Urtheile allein geeignet sind, das schon bestehende, organisch ausgebildete Schmuggelsystem zu paralisiren; damit wird doch den dermaligen mäßigen Tarif, so wie ihn das Gesetz auflegt, so vollständig, als möglich vereinnahmen.
Durch diese Mitwirkung des Handelsstandes, und durch die Ergreifung der von den würdigsten Gliedern desselben mit Gewissenhaftigkeit vorzuschlagenden Maßregeln wird die Einnahme nicht unbedeutend vermehrt werden. Vorläufig wurde schon angeregt, daß verboten werden dürfte, fremde Waaren sich kostenfrey in das Haus liefern zu lassen, daß jeder Kaufmann seine Waare nur durch die ihm zunächst gelegene Halle zu beziehen habe, daß eine bessere Aufsicht auf fremde Handelsleute, auf die Verkäufer auf Jahrmärkten zu verfügen sey, u.s.w.
Ich überlasse mich der Hoffnung , daß schon auf diesem Wege mehrere Hunderttausende jährlich, und vielleicht eine volle Million errungen werden könne; und diese Summe ist es, die unser Staatshaushalt erfodert, wenn wir mit Ruhe und ohne Besorgniß eines neuen Passivausfalls dem Abschlusse der nächsten Finanzperiode entgegen sehen wollen, – und diese Summe würde auf diesem Wege ohne neue Belastung der Staatsbürger eingehoben,
eigentlich den Defraudanten nur entrissen werden.
S. 543 Wenn nun gleichwohl die Industrie in dem gegenwärtigen Zollgesetze die erwartete Nachhülfe nicht findet, so wiirde ihr für jetzt doch schon eine große Wohlthat zugehen, wenn von den jährlich importirten ausländischen Waaren doch die Zollsätze richtig eingehen würden, die bereits gesetzlich auf sie gelegt sind; und wenn es möglich wäre, durch die beantragten Maßregeln den Schmugglern das Handwerk zu legen.
Es wäre also hiebey noch immer ein großer finanzieller, und zugleich staatswirthschaftlicher Gewinn.
Ich vertraue, daß dieser Gewinn erreicht werde, um so mehr, als das königliche Finanzministerium sich in dem Gesetzentwurfe die Ermächtigung vorbehält, die Einfuhrzölle auch ohne Zustimmung der Kammer erhöhen oder mindern zu können.
Ich gebe diesem Vorbehalte gerne meine Zustimmung, und wünsche nur, daß dasselbe von diesem Befugnisse innerhalb der Gränzen, welche die Verminderung der Schmuggeley vorschreibt, eben sowohl für den finanziellen, als für den staatswirthschaftlichen Zweck wohlthätigen Gebrauch macht. Ich kann daher der beschränkenden Modifikation des zweyten Ausschusses meine Zustimmung nicht geben.
S. 552 Frh. v Künsberg: 3) Waarenverbote oder diesen gleichkommende unproportionirlich hohe Zollsätze, die in einem zu hohen Verhältnisse zu dem Werthe der Waaren stehen, geben dem Schleichhandel seine größte Stärke, indem der Reiz zu dem hohen Gewinn so groß wird, daß noch keine Regierung mächtig – klug – und glücklich genug gewesen ist, zu verhindern, daß der Schleichhandel sich da nicht zu einem förmlichen Gewerbe ausgebildet hat, wo dieser Reiz zu einem hohen Gewinn durch sehr hohe Eingangszölle, und die dadurch sehr erhöhten Waarenpreise/ S. 553 hervorgerufen ist. Hier wird aller Scharfsinn aufgeboten, die Zollbeamten und Aufpasser zu hintergehen, wenn diese nicht lieber selbst mit den Schleichhändlern gemeine Sache machen wollen. England hat gewiß die vortheilhafteste Lage zu den vollkommensten Zolleinrichtungen, und zur Verhinderung des Schleichhandels, und doch wird derselbe dort selbst am meisten getrieben. Nach den Nachrichten von Wendeborn und Archenholz existirt in England eine ausgedehnte – gut organisirte Gese1lschaft von Schmugglern, die eine solche Macht besitzt, daß sie aller Staatsgewalt trotzt. Diese Societät hat Schiffe mit 30 und mehr Kanonen ausgerüstet, welche die kleinen Fahrzeuge der Schmuggler gegen die Regierung in Schutz nehmen und hartnäckigvertheidigen, wo oft die blutigsten Gefechte mit den Zollschiffen der Regierung vorfallen. Zu Wasser und zu Land sind die Schmuggler bewaffnet. Es ist ja schon als allgemeiner Grundsatz angenommen, daß das einzige Mittel, den Schleichhandel, als Gewerbe nicht aufkommen zu lassen, darin bestehe, nur solche Zollsätze anzunehmen, die dem Sch1eichhanriel keine großen Gewinnste sichern.
Man sollte daher immer Bedenken, daß alle hohen Zollsätze zu gar nichts dienen, als eine sehr theuere Kontrolle von Mautbeamten zu bezahlen, unnütze Mäuler zu füllen, und die Moralität des Volkes zu verderben. Besteuert man hingegen durch geringe Zollsätze so milde, daß es nicht zu defraudiren lohnt; so gewinnt man die Kosten der Kontrolle, es wird weit mehr konsumirt, und gar nicht defraudirt.
S. 554 4) Zu hohe Eingangszöl1e passen am wenigsten für Bayern, weil dasselbe ein von allen Seiten offenes Land ist, und durch seine vielen Angränzungen den Schleichhandel so sehr erleichtert, welcher
5) eine größere mit lästigen nachtheiligen Eingriffen in die Freyheit der Staatsbürger verbundene Kontrolle nothwendig macht, die doch dem Übel nie ganz abzuhelfen vermag.
S. 565 2. Sekr. Vetterlein: Übrigens wünsche ich mit dem Ausschusse, daß zur Verhütung des systematisch betriebenen Schmuggelhandels von der Regierung die strengsten Maßregeln genommen werden, denn so sehr wir uns eines Systems in unserer Zollgesetzgebung erfreuen wollen, so müssen wir ein Schmuggelsystem verabscheuen.
S. 579 1. Sekretär Häcker: Aber sagt man, hohe Zollsätze produziren den Schleichhandel, ziehen ihn heran, und das ist der größte Schaden.
Hierauf habe ich zweyerley zu antworten:
Erstens: dieses Argument beweist zu viel, also gar nichts, und
Zweytens: Nach dieser Theorie muß die Regierung das Regieren aufgeben.
ad 1) Auch bey dem gegenwärtigen Zollsysteme wird Schleichhandel getrieben; überhaupt es giebt kein Zollgesetz in der Welt, welches nicht Schleichhandel hervorgerufen hätte. Muß man des Schleichhandels wegen / S. 580 ein Zollsystem aufheben, so müssen alle Zölle aufgehoben werden.
Auf das Mehr oder Weniger kommt es hier an: – entgegnet man.
Es ist allerdings in der Natur der Sache gegründet, daß bey höheren Zollsätzen auch mehr Schmuggeley getrieben wird, und daß eine größere Thätigkeit von Seite der Regierung in Anspruch genommen werden muß, um den Gesetzesübertretungen zu begegnen.
Der Gemächlichkeit – läßt sich freylich bey einem höhern Zol1system nicht fröhnen; hier ist mit Numern erledigen und Schreiben nichts geholfen.
Kräftiger, energischer, konsequent durchgeführter Maßregeln bedarf es, um etwas leisten zu können, und wenn man sich dazu nmicht entschließen kann, so rathe ich selbst, es lieber beym Alten zu lassen, und im Gottes Namen abzuwarten, was die Zollpflichtigen der Zollkaqsse freywillig bringen wollen.
S. 581 Das Gesetz selbst zieht die Defraudation her, und wofür ich im Jahre 1819 warnte, hat sich in der Erf’ahrung bestätigt. Hätte man, wie ich damals wollte, nicht einen eigenen Strafkodex zum Zollgesetz gemacht; hätte man nicht angeordnet, daß in Defraudationsfällen nach der Civilgerichtsordnug verfahren würde, sondern nach dem Kriminalgesetzbuche, so würden wir nicht so viele Klagen über Einnahmen des Schleichhandels hören. Ware nicht der Aufbringer in dem Falle, als Kläger häufig auftreten zu müssen, hätte dieser nicht Antheil an der Strafe, so würden die Gerichte nicht so oft in den Fall kommen, auf Klagen über Defraudation abweisende Erkenntnisse erlassen zu müssen, wodurch die Defraudanten nur noch frecher werden.
S. 582 ad 2) Ich habe oben gesagt, die Regierung müsse das Regieren aufgeben, wenn man des Schleichhandels wegen hohe Zollsätze anzunehmen sich nicht getraut. Bis zur Stunde hat noch keine Gesetzgebung es dahin gebracht, daß die Gesetze, wenn sie nur gegeben waren, auch sogleich befolgt wurden.
Gesetzesübertretugen sind die natürlichen Folgen gegebener Gesetze dieser Art.
Man setzt Todesstrafen auf den Raubmord, Zucht- und Arbeitshausstrafe auf Diebereyen u. dg1.; es wird gemordet und gestohlen, und gar mancher Verbrecher geht unentdeckt oder ungestraft aus; soll man deßwegen alle unsere Kriminalgesetzbücher ins Feuer werfen, weil durch sie nicht alle Verbrechen verhütet werden?
Mit diesem Argumente, meine Herrn! ist kein Gegenbeweis gefilhrt, es ist nur bewiesen, daß es besonders schwer ist, bey hohen Zollsätzen Defraudationen zu begegnen, und daß es einer besondern Kraftäußerung der / S. 583 Zollverwaltung bedarf, um ein Zollsystem mit Erfolg durchzuführen.
Es kommt alles darauf an, recht viele Interessen gegen die Defraudation zu wecken, und recht viele Interessen in Einklang zu bringen mit dem Interesse der Regierung, überhaupt, – wie ich bey einer andern Gelegenheit schon bemerkte, dem Interesse der zu Beaufsichtigungen jene Richtung zu geben, daß sie sich untereinander selbst beaufsichtigen; und auf der andern Seite durch die Gesetzgebung die Nation dahin zu erziehen, daß sie die Defraudationen nicht für eine erlaubte ja vielleicht gar für eine solche Sache ansieht, wodurch man seine Klugheit bethätigen kann.
S. 591 Referent Schneider: Bey der vom Korreferenten oben selbst zugegebenen Möglichkeit der Defraudation Schranken zu setzen, entkräftet sich dieser Einwurf. Wenn aber, wie Korreferent als Kaufmann wohl wissen mag, die Gefahr des Schmuggelns so groß ist, daß sie alle zum Wohle der Nation zu ergreifenden Maßregeln unnütz machen soll; so erlaube ich mir die Frage: Wer schwärzt denn?
Unmöglich kann der geachtete Handelsstand selbst sich dieses Verbrechens, des Hochverrathes an der Nation, schuldig machen, und sollte ja ein Unwürdiger unter ihnen seyn, der einer solchen Niederträchtigkeit fähig wäre, so fordert es die Ehre des ganzen Standes, den Elenden auszuschließen.
Es müssen also Andere seyn, die nicht diesem Stande angehören. Aber schmuggeln diese nur für den eigenen Bedarf?
Ich glaube, unter tausend Fällen kaum einmal. Also zum Absatze an Andere. Wer ist der Abnehmer?
Sie sehen also, meine Herrn! daß ohne Abnahme der geschmuggelten Waaren ein Schleichhandel nicht wohl Statt haben wird, und es braucht also nur der / S. 592 Grundsatz geltend gemacht zu werden, daß den Abnehmer der geschwärzten Waaren gleiche oder noch schärfere Strafe treffen soll, wie den Schwärzer. Ehrlosigkeit für ein ehrloses Geschäft; der Pranger ein Gegenreitz, – Bekanntmachung solcher Betrüger der Nation durch öffentliche Blätter.
<Zum Angebot geschmuggelter Waren durch Ausländer.> Wahrhaftig ein naives Geständniß! Ein zartes Gewissen, das so leicht eingeschläfert werden kann! – Es wird also der inländische Kaufmann nur ein Abnehmer geschwärzter Waaren – aber ohne sein Wissen.
S. 608 Die ganze hier folgende Auseinandersetzung (= des Koreferenten), so wie alle die Deklamationen über Defraudation bey hohen Zollsätzen, und die Unmöglichkeit, sie zu hindern, die wir vorgestern und heute als einzigen Grund gegen höhere Zollsätze vernommen haben, besagt mit andern Worten:
Stellt euch wie ihr wollt, ihr werdet, so schändlich und landesverderblich es auch ist, gegen das Schmuggeln nichts ausrichten. Es giebt überall einen gebahnten Weg neben dem Gesetze vorbey, und immer Menschen genug, die nicht erröthen, ihn zu gehen, oder andere gehen zu machen.
Meine Herrn! Dagegen nur, was schon oft gesagt ist – strenge Gesetze, kräftige Administration, sichere Strafe. Sie erreiche nicht blos den armen Teufel, der an der Spitze des Komplottes steht, sondern sie treffe auch unnachsichtlich und gewiß den, der weit zurück im sichern Verstecke auf seine Beute lauert. Es / S. 609 wird sich dann bald zeigen, ob es möglich ist, diesem abscheulichen Unwesen zu steuern.
S. 611 Weiters schließe ich mich auch dem Antrage des Herrn Abgeordneten Direktors v. Reindl wegen Judicatur in Zolldefraudationssachen an.
Heinzelmann: Meine Absicht war, darzutun, daß so hohe Zollbelegung zur Defraudation führe, und die Einnahmen, welche im Tarif ausgerechnet sind, durch die vermehrte Contrebande illusorisch würden. Weiter habe ich dem Herrn/ S. 612 Schneider über seine Bemerkungen nichts zu erwidern.
S. 616 Bey energischer Handhabung des Zollsystems, durch kräftige Aufsicht gegen Kontrebande, werden Landwirthschaft und Gewerbe Schutz dabey finden, und das königl. Aerar eine ergiebigere Einnahme, als bisher sich sichern.
S. 623 Im Rheinkreis besteht das Salzregal ohne Maut, ohne Gränzbewachung, blos durch polizeyliche Aufsicht. Durch ähnliche Vorkehrungen und Festsetzung eines gleichen Salzpreises an den Gränzen läßt sich das Salzregal nicht wohl ohne innere Gränzbewachung behaupten, besonders bey dem Fakturensystem und bey der Leichtigkeit zu bemessen, was jeder Ort an Salz verbraucht, wodurch man schnell der Defraudation auf die Spur kommen, und Abhülfe dagegen treffen kann.
S. 626 FMr. Frh. v. Lerchenfeld: Dabey liegt es auf platter Hand, daß bey hohen Zollsätzen das Staatsministerium der Finanzen sich denjenigen Ertrag nicht versprechen könne, den die Zollgefälle seit f’ünf Jahren gewährten, daß die Hoffnungen eines beträchtlich vermehrten Ertrages durchaus überspannt, alle Maßregeln gegen die Contrebande unzureichend sind, und daß diese, anstatt sich zu vermindern, sich im Gegentheil vermehren würde.
S. 629 Man hat zwar gegen diese Handelsbillanz Zweifel erhoben, indem viele Gegenstände eingeschwärzt werden, welche also hier nicht in Anschlag gebracht sind. Mag dieses auch immerhin der Fall seyn; so zeigt sich’s doch klar, daß unsere Ausfuhr von sehr großem und bedeutendem Umfange sey, und daß sie sich von Jahr zu Jahr vermehre.
Was die Behauptung übermäßiger Schmuggeley betrifft: so kann dießfalls der Administration keine Schuld zur Last gelegt werden. Sie hat auch in dieser Hinsicht jedesmal ihre Pflicht erfüllt. Defraudationen, so wie man ihnen auf die Spur eekommen ist, wurden unnachsichtlich verfolgt und untersucht. Allein, meine Herrn! Sie wissen selbst, und es ist schon oft bemerkt worden, daß bey solchen Untersuchungen nicht immer die gewünschten Resultate zum Vorschein kommen.
Die Kosten der Verwaltung erscheinen ebenfalls nicht übermäßig, sie betragen bey diesem so weit ausgebreiteten Institute nicht ganz ein Drittheil der Bruttoeinnahme.
Aus diesen Gründen, meine Herrn! Hat die Regierung kein neues Zollgesetz, sondern nur einige Abänderungen des gegenwärtig bestehenden Gesetzes zum Beßten der sämmtlichen Klassen der Staatsbürger, vorzüglich im Interesse des Landmannes, der Gewerbsleute und des Handelsstandes in Antrag gebracht.
S. 641 Die Anträge mehrerer verehrlichen Mitglieder der Kammer wegen der Abänderung der bisherigen Bestimmunen über das Verfahren und die Judikatur in Zolldefraudationsfällen verdienen volle Berücksichtigung.
Wenn auch die Regierung ihrer Seits Anstand genommen hat, auf solche Abänderungen und Modifikationen den Antrag zu machen, so bin ich doch überzeugt, daß sie, wenn sich die Stände hierüber zu einem Wunsche und Antrage vereinigen, diesen um so bereitwilliger beachten wird, als ihr dadurch die Mittel gegeben werden, den Defraudationen, die wohl immer nicht ganz beseitiget werden können, wenigstens einen stärkern Damm entgegen zu setzen.
11. Band, 1825:
Verh. d. 2. K. 1825 , 11. Bd.
S. 4-19 Fragen zur Abstimmung über Zollverordnung
S. 16 76) Trägt die Kammer der Abgeordneten darauf an, daß der nächsten Ständeversammlung des Reichs gesetzliche Bestimmungen über strengere und schnellere Behandlung der Zolldefraudationen, zum Schutze des Handels, zum Beyrathe vorgelegt werden?
S. 506-520 Geheime Abstimmungen zum Zollwesen
S. 509 Abstimmungen über Zollwesen. Frage 15:
Trägt die Kammer der Abgeordneten zu §.2. des Entwurfs darauf an, daß dem Rheinkreise gestattet werden möge, seine 1andwirthschaft1ichen und industriellen Erzeugnisse unter geeigneten Vorsichtsmaßrege1n gegen Unterscheife auf bestimmten Gränzstationen in
die übrigen Kreise des Königreichs zollfrey einzuführen?
Wurde mit 81 gegen 16 Stimmen bejaht.
S. 518 76) Trägt die Kammer der Abgeordneten darauf an, daß der nächsten Ständeversammlung des Reichs gesetzliche Bestimmungen über strengere und schnellere Behandlung der Zolldefraudationen zum Schutze des Handels, zum Beyrathe vorgelegt werden?
Wurde einstimmig bejaht.
12. Band, 1825:
S. 4-12 16.8.1825: Beschluss zu Abänderungen im Zollgesetz.
S. 5 und 10 Beschluß darüber.
S. 5 c) <Die Kammer trägt darauf an,> daß im §. 2. des Entwurfes bestimmt werde, es sey dem Rheinkreise gestattet, seine landwirthschaftlichen und industriellen Erzeugnisse unter geeigneten Vorsichtsmaßregeln gegen Unterschleife auf bestimmten Gränzstationen in die übrigen Kreise des Königreiches zollfrey einzuführen;
S. 10 g) aa) daß der nächsten Ständeversammlung des Reiches gesetzliche Bestimmungen über strengere und schnellere Behandlung und Bestrafung der Zolldefraudationen für den Schutz des Handels zum Beyrathe vorgelegt werden;
S. 618-621 Beratung und Schlussfassung des Zollgesetzes
S. 628 Bekanntmachung der von der Kammer der Reichsräte eingelaufenen Schreiben in Betreff des Zollgesetzes.
13. Band, 1825,
S. 101- 110 Max Joseph, Abschied für die Ständeversammlung zum Zollwesen.
Verh. d. 2. K. 1825, 2. Beil.-Bd.
Antrag Utzschneider zur Beförd. v. Gewerbe u. Handel v. 5.3.1825:
S. 302 Damit die Erhebung dieser Konsumtionssteuer von ausländischen Produkten, Fabrikaten und Waaren vor Gefährden und Defraudationen möglichst gesichert sey: so sollen
a) die eingeführt werdenden fremden Gegenstände nur von baierischen Handelsleuten vom Auslande her bezogen, und an das baierische Publikum zur Konsumtion überlassen oder verkauft werden dürfen.
S. 305 Nachdem die inländischen Handelsleute und Krämer durch den Alleinhandel mit ausländischen Waaren, den man ihnen auf diese Weise einräumt; durch die Entfernung der Ausländer von den baierischen Jahrmärkten; durch die Aufhebung, oder doch wenigstens durch die Beschränkung des Hausirhandels u.s.w. große Vortheile erlangen; so kann man mit Recht von ihrem Pflichtgefühl erwarten, und aber auch streng fodern, daß sie sich nicht durch Defraudationen, und durch betrügerische, falsche Angaben auf Kosten des Staats-Aerars werden bereichern wollen. Sollte jedoch dieser nicht zu erwartende Fall sich ergeben; so bleibt dann nichts anderes übrig, als diejenigen, welche sich solcher Betrügereyen schuldig machen, nach Inhalt des Strafgesetzbuches als Entwender des Staatsvermögens, als Betrüger zu bestrafen, die Strafe und ihren Namen öffentlich bekannt zu machen; nach Umständen auch ihre Handelsgerechtsame einzuziehen, und somit einen ehrenvollen Stand, den sie mit Schande bedeckten, von ihnen zu reinigen. / S. 306 An der Landesgränze sind alle diejenigen Wachanstalten zu treffen, welche dem königlichen Staatsministerium der Finanzen jeden Frevler bemerkbar machen. Dieses Staatsministerium muß für immer Vollmacht haben, die geeigneten Maßregeln zu ergreifen, um jeder Defraudation, oder falschen Angabe im summarischen polizeylichen Wege auf die Spur zu kommen und zu bestrafen.
13. Band, 1825:
S. 101-110 11.9.1825: Abschied für die Ständeversammlung zum Zollwesen.
Beil. 2. Band, 1825:
S. 266-325 5.3.1825: Antrag Utzschneider zur Erhaltung des Wohlstandes, Förderung des Gewerbfleißes und Belebung des Handels. Zu Bd. II der Verhandlungen 18. Sitzung
S. 302 Damit die Erhebung dieser Konsumtionssteuer von ausländischen Produkten, Fabrikaten und Waaren vor Gefährden und Defraudationen möglichst gesichert sey: so sollen
a) die eingeführt werdenden fremden Gegenstände nur von baierischen Handelsleuten vom Auslande her bezogen, und an das baierische Publikum zur Konsumtion überlassen oder verkauft werden dürfen.
S. 305 s. Prot. 10. Bd. S. 360 mit identischem Text.
S. 325-352 Febr. 1825: Antrag Häcker zur Beförderung des Ackerbaus
Antrag Häcker, Febr. 1825:
S. 339 Der Handel mit auswärtigen Waaren unterliegt bloß der Beschränkung, daß die auswärtigen Waaren der Konsumtionssteuer unterworfen werden.
Dazu ist ein geordnetes Hallsystem nothwendig, und damit unter den Staatsbürgern selbst ein Interesse für dasselbe angeregt werde, so stelle man die Magistrate in den Städten in Verbindung damit, so, daß die Hallen von den Städten errichtet werden, und unter der Mitaufsicht einer Magistratsperson stehen, wogegen den Städten ein Theil der Renten überlassen werden muß. Hier werden alle ausländischen Waaren hinter1egt, von hier aus bezieht sie der Kauf’mann, und zahlt dafür, seine Konsumtionssteuer baar, oder nach Umständen in Wechseln.
Defraudationen werden sehr vermindert auf diese Art, sie werden zwar noch statt finden, alle lassen sich nicht vermeiden. Die Defraudanten treffe aber die ganze Härte des Gesetzes, sie betrügen die Totalität der Staatsbürgerschaft, sie müssen sohin den Bestimmungen des Strafgesetzbuches unterworf’en werden, und bald werden sie sich mindern, daß Defraudationen kein Druck mehr für rechtliche Kaufleute, und keine Gefahr mehr für Staats-Aerar sind.
S. 353-364 Nachtrag zu Anträgen Häcker/Utzschneider zur Begründung und Erhaltung des Wohlstandes der baierischen Güterbesitzer, zur Beförderung des vaterländischen Gewerbfleißes und zur Belebung des Handels in Baiern.
Von Häcker und v. Utzschneider.
S. 358 Damit die unzähIigen Jahrmärkte in Baiern, und der Hausierhande1 nicht Gelegenheit zu Unterschleifen und Defraudationen geben, so ist ohne Rücksicht auf die staatswirthschaftlichen Gründe, die wir in unserm obigen Antrag deutlich auseinandergesetzt haben, nöthig, daß in Betreff dieser Jahrmärkte und des Hausierhandels ohne ferneren Aufschub feste Grundsätze angenommen werden.
S. 360 Nachdem die inländischen Handelsleute und Krämer durch den Alleinhandel mit ausländischen Waaren, den man ihnen auf diese Weise einräumt, durch die Entfernung der Ausländer von den baierischen Jahrmärkten; durch die Aufhebung, oder doch wenigstens durch die Beschränkung des Hausirhandels u. s.w. große Vorthe ile erlangen, so lange kann man mit Recht von ihrem Pflichtgefühl erwarten, und auch strenge fodern, daß sie sich nicht durch Defraudationen und durch betrügerische, falsche Angaben auf Kosten des Staatsärars werden bereichern wollen.
Sollte jedoch dieser nicht zu erwartende Fall sich ergeben; so bleibt dann nichts Anderes übrig, als diejenigen, welche sich solcher Betrügereyen schuldig machen, nach Inhalt des Strafgesetzbuches als Entwender des Staatsvermögens, als Betrüger zu bestrafen; die Strafe und ihren Namen öffentlich bekannt zu machen, nach Umständen, auch ihre Handelsgerechtsame einzuziehen, und somit einen ehrenvollen Stand, den sie mit Schande bedeckten, von ihnen zu reinigen.
An der Landesgränze sind alle diejenigen Wachanstalten zu treffen, welche dem königlichen Staatsministerium der Finanzen jeden. Frevler bemerkbar machen.
Dieses Staatsministerium muß für immer Vollmacht haben, die geeigneten Maßregeln zu ergreifen, um jeder Defraudation, oder falschen Angabe im summarischen polizeylichen Wege auf die Spur zu kommen, und zu bestrafen. <s.auch Beil. 2. Bd. S. 305f.>
S. 397-406 2. Nachtrag zu den Anträgen der Abgeordneten v. Utzschneider und Häcker. Belebung des Ackerbaues, der Gewerbe und des Handels betr. 30.4.1825.
S. 410-413 Antrag Frh. von Closen wg Eingabe des polytechn Vereines
S. 413-417 Vorstellung des Zentralverwaltungs-Ausschusses des polytechnischen Vereins für Baiern, über die bisherigen Resultate seiner Einladung zur Subscription für den vorzugsweisen Verbrauch der inländischen vor den ausländischen Erzeugnissen. 26.2.1825.
S. 418-431 Vorstellung des Verwaltungsausschusses des polytechnischen Vereins an die königl. Staatsministerien des Innern und der Finanzen. Vorläufige Resultate des Subscription für den vorzugsweisen Gebrauch inländischer Erzeugnisse. 6.12.1824.
(Ammann, Closen, Ertel, Dr.Fuchs, v.Hazzi, v. Klöckel, Leibel, Lunglmayr, Sommer, v.Seybold, Stießberg, Streicher, v.Utzschneider, Frh. v. Vequel, Dr.Vogel, Vogel, Dr.Vorherr, Wepfer):
S. 425 Maßregeln: Hohe Belegung fremder Waarel als Konsumtionsauflage und zur Begünstigung der innern Industrie, unbeschadet besonderer Handelsverträge.
S. 426 Da aber die leichte Umgehung der Mauthen als/ S. 426 das Haupthinderniß gegen Maßregeln der Art angesehen wird, so bringt diese hohe Belegung, soll sie nicht ein neues Reizmittel zum Schmuggelhandel seyn, nothwendig andere Maßregeln mit sich, als:
1) Kontrollen der an der Grenze vermautheten Waaren durch Hallen, und in so fern sie zu einer Konsumtion geeignet sind, auch durch Lokalbehörden.
2) Beschränkung des Rechts, Waaren direkte aus dem Auslande zu beziehen, auf Großhändler.
3) Beschränkung des Rechts zum Detailverkauf derselben auf Kleinhändler,
4) Vorschriften für beyde; über alle Waaren besondere Bücher zu führen, mit dem Rechte, von Seite der eigens dafür angestellten Beamten unter bestimmter Voraussetzungen diese Bücher einzusehen, und die Magazine zu visitiren.
5) Strenge Strafverfügungen gegen alle Kaufleute, welche der Schmuggeley überwiesen werden, bestehend in Bekanntmachungen des Namens und den Verlust der Handelsgerechtigkeit, nebst Unfähigkeit je mehr den Handel zu treiben.
6) Stempelung gewisser in- und ausländischer Waaren.
S. 427 Doch erfodert es Billigkeit, den rechtlichen Kauf’mann, der sich im Gefühle der Vaterlandsliebe unterwerfen wird, auch auf andere Weise zu schützen.
Nöthig scheint es in dieser Beziehung:
die strengste Aufsicht über den Handel der Juden zu beachten
Das Unwesen der fremden Musterreisenden, welche häufig auf die Moralität so nachtheilig als auf die Nationalindustrie einwirken, möglichst zu beschränken.
S. 431-433 Antrag des Abg. Ziegler, auf ”Verbannung der Musterreiter des Auslandes”, München 10. 3. 1825:
S. 432 Machen solche Leute sich ein Geschäft daraus, die bestehenden Mauten zu umgehen, und selbst inländische rechtliche Leute zur Zolldefraudation zu verführen.
S. 433-439 Antrag des Abg. Grafen v. Seinsheim, Die Wohlfeilheit des Getreides und die anzuwendenden Mittel um denselben einen höheren Werth zu verschaffen betr. 19.3.1825.
S.439-453 Max von Plankh auf Haidenkofen: Gedanken über die Möglichkeit die Getreidpreise zu erhöhen.
S. 445: Die Getreidspekulanten von Österreich haben schon mehrmal an den Schrannenplätzen von Niederbaiern in den letztvergangenen Jahren Getreideinfuhren angekündet, aber noch niemals haben sie dieselben wahrgemacht, und damit deutlich die Absicht errathen, die ihnen im Schleichhandel behagliehe Wohlfeile in Baiern zu erhal/ S. 446 ten, um durch ihre in Geheim bestellten Unterhändler wohlfeiler einkaufen zu können. Überhaupt würde auch etwas Weniges nicht nach Österreich gehen, wenn dort Überf1uß wäre, und wenn dieses nicht der Fall ist, so ist nicht nur keine Einfuhr, der man durch das Mautsystem auch steuern könnte, zu besorgen, sondern vielmehr auch das Steigen der Preise im Auslande sicher zu erwarten.
Niemal werden die Nachbarstaaten die Höherung der Getreidpreise hindern, denn haben sie Getreid nothwendig, so müssen sie dieses auch um den höheren Preis abholen, und brauchen sie keines, so stehen sie dem Handel im Inlande nicht im Wege, und wollte sie wohl gar Getreid bey uns einführen, so kann man, wie gesagt, die Einfuhr durch die Mauthgesetze schon erschweren, und gegen das Einschwärzen Maßregeln treffen, welche dasselbe verhindern, oder wenigst unbedeutend machen.
S. 455-582 Vortrag Closen im Namen des dritten Ausschusses, über Anträge Utzschneiders, Häckers u. d. polyt.Vereins
S. 510 Doch auch die Einwendungen gegen dieses System sollen näher beleuchtet werden.
Die erste ist, daß bey hohen Zollsätzen die Maut leicht umgangen wird, daß sich dann förmliche Schmuggelgesellschaften bilden, die um eine kleine Prämie Alles in’s Land bringen.
Dabey werden gegen das Beyspiel anderer Staaten unsere ausgedehnten Gränzen und der Mangel natiirlicher Gränzen durch Gebürge oder Meere angeführt.
Dagegen ist zu bemerken, wenn auch nur von erhöhten Maute die Rede wäre, daß es kein Land giebt, wo nicht ungeachtet der schärfsten Anstalten geschmuggelt wird, besonders im Kleinen an den Gränzen.
So wurden laut einer unlängst dem englischen Par1amente vorgelegten Übersicht im Verlauf von drey Jah/ S. 511 ren durch die Accise- und Zollbeamten weggenommen: 129 Schiffe, 746 Boote, 312 Pferde, 902,686 Pfund Taback, 41,000 Ellen (yards) Seidenzeuge, anderer Artikel nicht zu erwähnen. Ungeachtet des hieraus hervorgehenden, ungeheuern Schmuggelns in England ist doch die Auflage auf fremde Gegenstände die ergiebigste, und hat z.B. allein auf Thee im Jahre 1808/9 an gewöhnlicher Accise 2,008,479 an Kriegstaxen 2,005,370 Pf. also zusammen über 44 Mill. Gulden ertragen.
In Ansehung des Schmuggelns kömmt es auf eine zweckmäßige Verwaltung weit mehr an, als auf die Gränzen.
So konnten unlängst Waaren von Frankreich nach Belgien (nach LilIe und Valenciennes) für Prämien von 3 bis 6 und von Belgien nach Frankreich (nach Mons und Tournay) nur um 20 bis 25 pCt. eingeschwärzet werden, und so ist aus den neuesten Berichten bekanrrt, daß in Kolumbien, wiewohl dort nur wenige Kommunikationen bestehen und natürliche Gränzen vorhanden sind, die Kontrebande dennoch außerordentlich häufig sey.
§.50.
Indessen zugegeben, daß bey uns die einfache Mautlinie leicht durchbrochen, daß eine dreyfache zu theuer seyn würde, so wird nach den vorliegenden Vorschlägen dadurch die Kontrebande unendlich erschwert, daß an die Stelle der Maut, das Accise- oder Aufschlagssystem tritt, wornach erst der Verbrauch im Innern versteuert, aber auch dieser Verbrauch im Innern kontrollirt wird.
S. 512 Das vorgeschlagene System stellt gewissermaßen eine vierfache Kontrolle dar durch
1) Eintrittsstation,
2) Hallamt,
3) Großhändler und
4) Krämer,
und die Waare wird auf allen diesen Wegen verfolgt.
§ 51.
Merkwürdig ist England in der Geschichte der Konsumtionssteuer, wie in vielen andern Zweigen der Staatsverwaltung.
Mauten bestanden schon seit Jahrtausenden; den wesentlichen Vortheil der Verbrauchsteuer statt derselben erkannte England erst im 17ten Jahrhundert, da im Jahre 1643 unter dem langen Parlament die erste Accise erhoben, von der Gegenparthey dieß Beyspiel sogleich befolgt, und seither immer auf mehrere Gegenstände ausgedehnt wurde.
Lord Walpol wollte die ganze Mautabgabe in Accise umstalten; doch als er die Taback- und Weinmaut in Accise verwandeln wollte, erhob eine Faktion im Bündnisse mit dem Interesse der Schmuggler ein so heftiges, wiewohl ungerechtes Geschrey gegen die Bill, daß der Minister für gut erachtete, sie zurückzunehmen. So erzählt uns Adam Smith, der, wiewohl das Orakel der Vertheidiger der Freyheit, gar keinen Anstand nimmt, das auf der Kontrol1e im Innern beruhende Accisesystem zu empfehlen, weil die Accisegesetze nach den Erfahrungen viel wirksamer, als Mautgesetze die Unternehmungen der Schmuggler erschweren und verhindern.
In dem freyen England, wo jeder auf sein Hausrecht stolz ist, hat sich demungeachtet das Accisesystem in seiner ganzen Strenge mit den Befugnissen von Seite der Beamten, jederzeit Waarenlager und dergl. ja sogar die Häuser derjenigen, die mit accisebaren Gegenständen handeln, jede Stunde des Tages und in manchen Fällen selbst der Nacht zu visitiren, immer mehr ausgebildet.
S. 514 §. 53.
Gegen das System der Verbrauchsteuer mit Kontrolle im Innern wird man das Vexatorische der hierdurch nöthig werdenden Maßregeln einwenden; indessen nur pünktliches Verfahren, dem sich der rechtliche Kaufmann gerne unterwirft, nicht ein vexatorisches wird beantragt.
Niemand ist mehr an Ordnung und Pünktlichkeit gewöhnt, als der Kaufmann; dieß liegt in seinem Geschäfte; dem Kaufmanne eher, als irgend einer andern Klasse Staatsbürger können gewisse Förmlichkeiten vorgeschrieben werden; allein sie führen nur dahin, den achtungswürdigen Kaufmannsstand zu veredeln, die Vermögensverhältnisse der Rechtlichen zu verbessern.
Denn durch Erschwerung des Schmuggels wird der Rechtliche erst in die Möglichkeit gesetzt, mit den unrechtlichen gleichen Preis zu halten, und die Förmlichkeiten führen dahin, die Staatsgefälle zu sichern; rücksichtlich welcher der Kaufmann als Gefälleinnehmer erscheint.
S. 515 §.55.
Ohne eine kräftige, durch strenge Strafen sanktionirte Kontrolle im Innern, würde die erhöhte Mautgebühr bald noch weniger den Anfoderungen der Finanz- und der Staatswirthschaft entsprechen, als jetzt, wo so ziemlich die allgemeine Meynung sich darüber ausspricht, wie Stuhlmüller in seiner neuesten Schrift:
“Das bisherige Mautsystem war sicher das erfolgloseste, und man könnte beynahe sagen, das fehlerhafteste, denn es diente keinem Theile, und sollte doch beyden dienen; nämlich der Industrie und dem Finanzärar.
Dem Finanzärar (den Zoll nämlich als eine Staatsrevenüe betrachtet) diente es nicht, weil es zu hoch, und der Anstalten, die Zolldefraudationen zu verhindern, zu wenige und zu unzulängliche waren, und deßhalb desto mehr auf krummen Wegen eingeführt wurde.
Der Industrie diente es eben so wenig, weil der Zoll dennoch viel zu niedrig war, und es der Gelegenheiten zu viele gab, ihn zu umgehen, aus der eben angegebenen Ursache. (Seite 35. §. 120.121.u.122.)
S. 516 §. 56. <Einige werden gänzliches Verbot vorschlagen, allein> Auch gänzliche Prohibitionen verhindern nicht das Schmuggeln.
S. 530 <Zum Hausierhandel:> Der staatswirthschaftliche, und der finanzielle Gesichtspunkt sind auch hier die überwiegenden; wird nicht hier nöthige Vorsorge getroffen; so ist es eben so unbillig, als vergeblich, den Kaufmann an Förmlichkeiten zu binden, und gleich unmöglich die Konsumtionssteuer zu sichern: sogenannte Milde gegen ,jene Klassen wäre Härte gegen die Nation, die ohne solche Maßregeln sich nie von der Knechtschaft befreyen kann, in die sie jetzt das Ausland in Ansehung seiner Fabrikate hält, und die dann mehr Steuern zahlen miißte, um den Entgang zu decken, welche Musterreiter und Hausierer durch bedeutendes Schmuggeln herbeyführen würden; denn, ob bey dem geschlossenen System einer Verbrauchsteuer der ganze Boden eingeschlagen, oder nur eine einzelne Öffnung gelassen werde, ist im Erfolge ganz gleich; die berechnete Erträgniß würde unfehlbar durch diese einzelne Öffnung herausfließen: man hebe dann lieber alle Mauten auf, und halte mit einem Freudenfest über Handelsfreyheit eine Leichenrede über baierische Industrie und Wohlstand: – oder man führe gar eine Komposition der Kaufleute für fremde Waaren ein, damit, nachdem sie solche bezahlt haben, sie sich die Mühe geben, so viele Waaren als möglich in‘s Inland zu bringen!!
S. 546 Anträge:
4) daß jedoch bloße Gränzmauten ohne zweckmäßige Kontrolle im Innern, und ohne strenge vor/ S. 547 beugende und Strafverfügungen nach der Lage von Baiern nie die nöthige Sicherung der Staatsgefäl1e gewähren, und erhöhte Auflagen bey dem gegenwärtigen Mautsystem, nur die nachtheiligsten Folgen herbeyführen können, auch mit Einführung dieser Konsumtionssteuer rücksichtlich der Produkte, die sie treffen, theils Verbothe, theils Einschränkungen des Handels auf Märkten, durch Musterreiter und Hausirer (§. 69) eintreten müssen.
S. 549-582 Vortrag des Abg. Frhrn. von Closen im Namen des dritten Ausschusses über die positive Unterstützung der vaterländischen Landwirthschafts-, Handels- und Gewerbsindustrie, und die dafür zu bestimmenden Mittel als Nachtrag zum Vortrag über die Anträge dert Herrn v. Utzschneider und Häcker.
S. 583-588 Auszüge aus Sitzungsprotokollen von Ausschüssen.
S. 588-597 Frhr. von Closen, Nachträglicher Vortrag über die Anträge der Abg. Utzschneider und Häcker in Betreff der Beförderung des Ackerbaues, der Gewerbe und des Handels
S. 598f. Auszüge aus Protkollen von Ausschüssen.
S. 599 Beylage zum Vortrage. Antrag von Closen
S. VI – VIII Inhaltsverzeichnis.
Beil. 3. Band, 1825:
S. 141-150 Vortrag von Lerchenfeld über Änderungen des Zollgesetzes vom 22.7.1819 zu Bd. 2 19. Stizung S.180.
3. Beil. Bd. Vortrag Lerchenfeld zur Änderung des Zollgesetzes vom 22.7.1819, vom 19. 5. 1825:
S. 143 Jede zu große, Erhöhung der Eingangszölle würde nur die Schmuggelei vermehren, und sonach nicht nur den staatswirth/ S. 144 schaf tlichen Zweck immer mehr und mehr gefährden, sondern auch das Staatsärar in jenem Ertrage verkürzen, – welchen es noch von den bisherigen Eingangszöllen erwarten kann.
Die Maßregeln zur Verhinderung des Einschwärzens bei zu hohen Zollsätzen sind entweder mit unverhältnißmäßigen Kosten, oder mit einer, alle freye Bewegung des Handels lähmenden, bis in die kleinsten Details herab gehenden, in die Länge unerträglichen Kontrolle verbunden, und eben daher für unser Vaterland nicht ausführbar.
S. 151-157 Entwurf einer Verordnung zum Zollwesen.
Beil. 6. Band, 1825:
S. 158-164 Bericht des 2. Ausschusses über die Staatseinnahmen an direkten und indirekten Steuern (143-208)
S. 163 Alle übrigen Bemerkungen und Anträge des Ausschusses in Beziehung auf die zu ergreifenden Maßregeln, gegen den täglich zunehmenden und förmlich organisirten Schleichhandel, und die Verbesserung der Administration eignen sich gleichfalls für den S. 164 künftigen Vortrag über die im Gesetzesentwurfe beantragten Abänderungen, und werden deswegen hier nicht berührt.
S. 211-244 Antrag von Künsberg, Mittel zur Beförderung des Ackerbaus, des Gewerbes und des Handels, Einführung der Eisenbahn.
S. 245-248 Antrag der unterzeichn. Abgeordneten Errichtung von Eisenbahnen betreffend, 19.5.1825. 12 Unterschriften.
S. 249-256 Vortrag des zweyten Ausschusses. Die Anlegung von Eisenbahnen betr. München 4.7.1825, Baron von Heynitz als Referent, vorgetragen in der Sitzung des 23. Ausschusses am 4.7.1825 und e3instimmig genehmigt, Utzschneider in Abwesenheit des Vorstandes, Dangel in Abwesenheit des Sekretärs.
Verh. d. 2.K. d. Ständev. d.Kgr. B. 1825, 7. Beil.-Bd.
S. 164-200 Vortrag Abg Schneider über den Entwurf einer Zollordnung <zu Bd. 10. 52. Sitzung S. 135, Vorschlag zu einem Tarif).
S. 170 Wenn Ausländer ihre Waarenmuster nicht schicken, sondern Musterreiter; so ist es uns im Allgemeinen nicht unangenehm, weil diese Leute konsummiren; allein eine mäßige Abgabe entschädigt kaum in etwas für das unvermeidliche Einschwärzen fremder Waaren.
S. 189 Zu Ministerialvortrag S.4: Verhältnis Hohe Zölle/Schmuggel:
S. 190 Leider wahr! wahr aus mehreren Grundursachen! – Referent bezeichnet daraus nur: Hoffnung eines großen, arbeitslosen Gewinnes, Immoralität, Mangel an Gemeinsinn und Vaterlandsliebe. Allein, sollte denn die Gesetzgebung außer Stande seyn, gegen diesen Reitz zum Verbrechen ein Gegengewicht zu finden?
Man kann vieles, wenn man es ernstlich will.
Eine strenge Controle sorge für die sichere Entdeckung, denn nicht die Größe der Strafe ist es gerade, die den Verbrecher zurückschreckt, sondern die Gewißheit von ihr erreicht zu werden. Aber auch strenge sey die Strafe und rücksichtslos, auch der Vornehme und reiche Schurke erleide, was der ärmere und geringere, und sie treffe jeden Theilnehmer, sogar den, der das Verbrechen nicht anzeigt, wenn er es vor, oder nach der That erfahren hat.
Referent ist der Meynung, daß nachstehende Vorschläge sichere Mittel angeben würden, der Contrebande vorzubeugen.
1. Hallsystem
2. Keine ausländ. Waren auf Jahrmärkten,
S. 191 3. Der Hausierhandel soll nach den bestehenden Verordnungen beschränkt und dort, wo er noch erlaubt werden muß, nur mit inländischen Produkten und Fabrikaten gestattet werden.
4. Zolldefraudationen sollen künftighin, wie seither die Malzdefraudationen, untersucht, behandelt und bestraft werden.
5. Das königliche Staatsministerium soll Vollmacht haben, die geeigneten Maßregeln zu ergreifen, um jeder Defraudation oder falschen Angabe, im summarisch polizeylichem Wege auf die Spur zu kommen und zu bestrafen.
Dieß scheinen Referenten die vorzüglichsten Mittel, die zum Zweke führen. Eine kräftige Administration indeß ist die Hauptsache, und was ließe sich in dieser Beziehung nicht von einem Mautdirektor Herrn von Miller, unterstützt vom königlichen Polizeykommissär Hrn. Stuhlmüller, erwarten?
S. 192 Bayern hat hier, was die lästig scheinende Kontrolle belangt, an Österreich ein schönes Muster, und es ist gar nicht abzusehen, warum man den Handel in seiner freyen Bewegung da nicht hemmen soll, wo die Urproduktion vorerst unterstützt und gehoben werden müssen.
S. 199-256 Korreferat über den Entwurf einer Verordnung, einige Abänderungen des Zollgesetzes vom 22. Juli 1819 betreffend, nebst angehängtem Referat über die Anträge der Abgeordneten von Oerthel, von Anns, Jakobi, Völkert und Ziegler in Zollsachen; erstattet im Namen des zweyten Ausschusses der Kammer der Abgeordneten, von Heinzelmann.
S. 204 … und es ist wahrscheinlich, daß wenn die Einlfuhrzö11e nach den gesetzlichen Sätzen für alle in Bayern eingefiihrte Waaren im Gegentheile in die Zol1kassen flößen, und nicht vielfältig durch defraudation umgangen würde, das Aerar eine ergiebige Einnahme, und Landwirthschaft und Industrie angemessenen Schutz dabey f’änden.
Unter der sichern Voraussetzung, daß es der königl. Zoll-Verwaltung möglich werde, die Defraudation besser als bisher in Schranken zu halten, kann der erste Satz des §.2. rücksichtlich des Fortbestandes der bisherigen Einfuhrzölle ohne Bedenken angenommen werden.
Viele wichtige Gründe, welche das königliche Finanzmi/ S. 205 nisterium in seinem Vortrage zum Theil selbst angeführt hat, sprechen dafür, vorzüglich noch die Erwägungen:
1. daß bey der geographischen Lage Bayerns hohe ZolJsätze weit entfernt, das Einbringen der fremden Waaren zu erschweren oder die Zöllgefälle zu erhöhen, im Gegentheil bey gleicher Einfuhr wegen der zunehmenden Defraudation, dem Aerar selbst diejenigen Einkünfte rauben, welche bey mäßigeren Zollsätzen bereits geflossen waren.
Ganz neue Erfahrungen seit 1822 haben es bis zur Evidenz bewiesen; während dagegen die Zollregister beweisen, daß von allen mäßig belegten fremden Gegenständen die Verzollung regelmäßig geschieht, z.B. von Indigo à 3 fl. 20 kr. schmuggelt Niemand, weil er mäßig belegt ist. Der Reitz zur Defraudation wird eben durch den größern Gewinn bey hohen Zöllen verstärkt, und wenn man anders die Einfuhr nicht geradezu ganz verbieten will (was oft eben so unausführbar wäre) so rufen hohe Zollsätze die Kontrebande im eigentlichen Sinne erst recht hervor; hohe Zollsätze sind es, welche das Kontrebandegeschäft förmlich organisiren helfen, sie sind es, welche veranlassen, daß der Defraudant durch den starken Gewinn angelockt wird, nun auch diejenigen Waaren, welche niedriger belegt sind, gleichfalls zu defraudiren; die Anstalten zum Schwärzen sind dann der hohen Sätze wegen einmal vorhanden, und werden so zu sagen generalisirt. Man schmuggelt dann was vorkömmt. Häufige Erfahrungen haben das gezeigt. Frankreich dient hier als Beyspiel. Es hat auf einen Umkreis von 6 Stunden an seinen Gränzen eine dreyfache Zolllinie scharf besetzt, gut bewacht, und doch kann Kontrebande nicht ganz verhindert werden.
Wenn aber auch der inländische Kaufmann sich scheut, eine offenbare Defraudation selbst zu begehen, so kömmt seinem Ge/ S. 206 wissen der Ausländer durch das Anerbieten entgegen, die Waare zollfrey zu einem annehmbaren Preis in’s Haus zu liefern; der Ausländer sorgt nun mit oder ohne Wissen des Inländers für zollfreyes Einbringen der Waare, und auf solche Weise veranlassen abermals hohe Zollsätze Defraudationen.
Durch Defraudation wird der redliche Kaufmann dem Unredlichen zur Beute, daher wirken hohe Zölle, weil sie nicht mit konsequenter Strenge durchzuführen sind, sondern immer durch Kontrebande vereitelt werden, zerstörend für Industrie und für die Mora; sie rauben dem Aerar seine Einkünfte und der Industrie den beabsichtigten Schutz, indem sie den Unredlichen auf Kosten des Redlichen bereichern.
Die Demoralisation macht reißende Fortschritte, sie erstreckt sich durch alle Klassen, die dabey thätig sind, vom blind gemachten Zollbeamten bis zum Fuhrmann und letzten Empfänger. Was es für Folgen habe, wenn vorzüglich in den untern Ständen auf solche Weise mit Leichtigkeit Geld gewonnen wird, während oft der fleißige Arbeiter mit aller Plage auf keinen grünen Zweig kommen kann, das lehrt die Erfahrung, und dazu bedarf es keines Kommentars.
Es darf eine der ernstlichsten Sorgen der Regierung werden, solchen verderblichen Defraudationen nachdrücklicher zu begegnen.
Nicht die Strenge der Strafgesetze allein, sondern auch stete Wachsamkeit durch alle der Regierung zu Gebote stehende Mittel vermag hier das beßte zu thun. Außer dem Atheil den die Zollbeamten auf konfiszirten Gegenständen haben, setze man Prämien aus, für jede entdeckte Defraudation, man befördere thätige Beamte und AngestelIte jeder Art, welche dreymal Defraudationsfälle zu entdecken wußten, man begründe da/ S. 207 durch ihre Beförderung für ihre ganze Zukunft, und sie werden mit mehr Nachdruck dafür wirken. Pflichtgefühl allein leitet heut zu ‘l’ag den Menschen nicht immer, zumal wo die Gelegenheit zu leichtem Verdienst sich so oft und bequem darbietet; sein eigener Vortheil sol1 ihn spornen, und der größere Aufwand der durch Anbietung solcher Vortheile entstände, wird gewiß durch vermehrte Einnahme an Gefällen gedeckt.
2. Was in letzterer Zeit von hohen Einfuhrzöllen durch Accise-Erhebung und Kontrolirung im Innern des Landes gehofft wurde, zeigt sich bey näherer Prüfung in der Ausführung meistens illusorisch, und giebt dem Unterschleife nur eine andere , aber womöglich noch gehässigere Form.
Soll etwa, vorausgesetzt, daß die Gränzen doch strenger als je bewacht werden müßten, die vermehrte Manipulation im Innern diesen Zweck erreichen? – je mehr Manipulation desto mehr Spielraum zur Umgehung, je mehr Angestellte zum Untersuchen und Schreiben, desto mehr Gefahr unbeholfene und untaugliche Subjekte mehr verderben zu sehen, als sie gut machen können. Sollen die Magistrate dafür wachen? Biirgerliche Magistrate, in vielfacher Beziehung mit dem Handel, ja häufig selbst bey Handel und Gewerben betheiliget, kämen dadurch in die schwierigsten Kollisionen, zuma1 in den mittlern und kleinen Städten, wo entweder die Gemeindevorsteher von den meisten Waaren keine Kenntnisse haben, oder selbst Hande l treiben. -
S. 208 Da die Erfahrung lehrt, daß selbst die strengsten Maßregeln umgangen werden, wie z.B. in Frankreich selbst bey der Droits reunis häufig Unterschleife vorkommen, so würden dadurch doch keine Kapitalisten veranlaßt, ihre Gelder auf Anlegung neuer kostspieliger Fabriken zu verwenden, und gerade die zu hohen Zollsätze werden bey uns von Unternehmungen abschrecken; denn eben die hohe Belegung reizt zur Defraudation, während ein mäßigerer Zoll sichern Schutz gewährt. Wir hätten statt freye Bewegung des Handels, Lähmung desselben, statt größere Zolleinnahme, eine sehr ungewisse, statt beabsichtigte Emporbringung der Industrie, neue Hindernisse. -
3) Wollte man aber auch, wiewohl die neueste Erfahrung seit 1822 dagegen spricht, einräumen, daß starke Einfuhrzölle große Einnahmen verschaffen, so ist doch gewiß durchaus keine Sicherheit für die Dauer dieser höhern Einnahme, denn die gewöhnliche Folge solcher Zollsätze ist Vermehrung /S. 209 der Defraudation, folglich nehmen die Zollgefäl1e allmählig wieder ab, und es bleiben aber dann die zur Handhabung eines hohen Zollsystems unerläßlichen großen Kosten scharfer Gränzbewachung, Aufsicht ec. nach wie vor dem Aerar zur Last, es mag viel oder wenig Geld abwerfen, – so entsteht abermals Vereitlung des rein finanziellen Zweckes, und soll denn der Umstand, daß die königl. Regierung selbst auf solche Steigerung der Einfuhrzölle nicht eingehen wil1, während auf ihrem Standpunkt ihr doch Erfahrungen, und Gründe genug, zur Beurtheiltung der Verhältnisse zu Gebote stehen, gar keiner Erwägung werth seyn?
S. 210 Zitat des Vortrags des FMm.: … und wenn die Zollanstalten die Defraudation mehr in Schranken zu halten w issen, so läge hierin auch für ihn genügender Schutz – zumal rücksichtlich derjenigen Waaren, welche voluminös sind oder spezifisch stark in‘s Gewicht fallen; feinere Waaren, welche bey geringem Gewicht, großen Werth haben, werden eben deshalb am leichtesten eingeschwärzt, und bey ihnen kann daher eine noch größere Zollauflage keinen größern Schutz gewähren, da wie hier oben gezeigt wurde, die vorzüglich leichte Defraudation dadurch noch größern Reitz erhält.
S. 213 … man verbessere die Maßregeln gegen die Defraudation, damit unsere Einfuhrzölle auch dem vorgesetzten Zweck, Schutz der Industrie, entsprechen, man entziehe dem defraudirenden Kaufmann jede weitere Befugniß zum Handel, – und alles wird mehr helfen, als verbotähnliche Zölle.
S. 225 Da eine Defraudation bey Transitogütern ohne Mitwirkung oder Mitwissen des Fuhrmanns nie geschehen kann, und da der Fuhrmann allein, niemals aber der Versender alle Mittel in Händen hat, sich zu sichern, daß die Polleten richtig abgegeben und eingetragen werden, so ist es billig, ihm die nächste Haftung aufzutragen.
S. 226 Zuvörderst bezieht sich Korreferent auf das in seinem Vortrag weitläufig über Defraudation Ausgeführte, und wendet / S. 227 den erprobten Satz, daß hohe Zölle die Defraudation herbeyrufen, und schon dadurch die Staatseinnahme an Zollgefällen verkürzt werden, ganz auf den vorgeschlagenen Tarif an und zwar um so mehr, da manche Sätze, wie im Verfolg bewiesen werden soll, im buchstäblichen Sinn des Wortes übertrieben sind.
Auch müßte vor allem bewiesen werden, wie man es machen wolle, der Defraudation bey so großem gegebenen Reitz zu steuern. Daß die hiezu vorgeschlagenen Mittel unerkleklich sind, wird Korreferent am Schlusse nachweisen.
b) Die Zollerhebung nach dem Werthe z.B. diejenige zu 30 prCt., welche in diesem Tarif oft vorkommt, läßt sich bey der unzulänglichen Waarenkenntniß unserer Zollbeamten und bey der häufigen Vorlage fingirter Rechnungen schwer oder gar nicht mit Erfolg durchführen. Korreferent beruft sich hiebey auf die von der General-Zoll-Administration selbst gemachten Erfahrungen, welche die Zoll-Erhebung nach dem Werth in der Praxis als sehr unsicher zeigen. Man nehme z.B. die Seidenwaaren an, deren es so unendlich verschiedene Arten gibt, vom seidenen Strumpf bis zum Sammet, oder die Uhren, oder Bijouterie – welche sämmtlich 30 prCt. Vom Werth gehen sollen; welcher Spielraum für die Willkühr des Deklaranten! Welche Schwierigkeit für den Zollbeamten; den Werth gründlich auszumitteln.
Wie schwer fänden sich geschworne Schätzleute in jedem Hallamte für alle façonirte Luxuswaaren in Seide, Uhren, Bijouterie!
c) Zu den hohen Einfuhr-Zollsätzen von 2 fl. 24 kr. per Pfund auf Wollenwaaren, Leinwaaren, Galanterie, Parfümerie / S. 228 Modewaaren u.s.w. bemerkt Korreferent, daß bereits von denjenigen Gegenständen, welche im jahre 1822 von 20 fl. Zoll auf 100 fl. per Zentner gesetzt wurden, seit dieser Zollerhöhung die Einfuhr gegen vorhe3r sich außerordentlich vermindert hat. Konnte der UZoll von 100 fl. nicht vollzogen werden, so ist es doch mehr als wahrscheinlich, daß ein Zoll von 240 fl. pr. Zentner oder gar von 600 fl. pr. Zentner bey Seidenwaaren noch weniger eingehen werde.
Die Zollregister seit 1822 beweisen die Richtigkeit dieser Angabe.
S. 229 Eine Zolleinnahme von 2 fl. 24 kr. auf 1 Pfund feine leichte Luxuswaaren geschweige von 6 fl. pr. Pfund wie bey der Seidenwaare, wird gewiß höchst problematisch; denn ein Mensch der nur 6 Pfund zu tragen und zu verbergen im Stande ist, kann sich ja mit einem Spaziergange über die Gränzen 6 Konventionsthaler verdienen, und wie viele werden sich nicht um viel geringeren Preis hergeben, diese Waaren einzuschwärzen.
S. 242 Korreferent einverstanden mit “Vorlage eines Gesetzes”, welches strengere und schnellere Behandlung und Bestrafung der Zolldefraudationen zum eigenen Schutze des Handels bezwecke.
Es kommen dabey allerdings zu erwägen, daß 1819 wichtige Gründe die Bestimmung veranlaßten, den ordentlichen Gerichten die Judikatur der Defraudationsstrafen zu überlassen.
Die Zollbehörden wären oft wegen des Antheils, den sie an Defraudationen haben, Richter in eigener Sache.
S. 244 Anträge Heinzelmanns mit Mehrheit von 6 gg. 2 Stimmen vom 2. Ausschuß angenommen.
S. 244-256 Heinzelmann zu Anträgen verschiedener Abgeordneten.
S. 258-261 Protokoll des 2. Ausschusses vom 17.7.1825.
S. 262-272 Privatvotum des Abg. Utzschneider über den Entwurf einer Verordnung, das Zollwesen betreffend. 17.7.1825.
Verh. d. 2. K. d. Ständevers. d. Kgr. B. 1825, 8. Beil.-Bd.
S. 423-434 Vortrag des 2. Ausschusses über Beschlüsse der Kammer der Reichsräte zum Zollgesetz von Heinzelmann, 5. 9. 1825 <zu Bd. XII Verhandl. 69. Sitzung S. 618>
S. 426 Zwey Stimmen d. Ausschusses gg. 5 gg. Erhöhung der Zölle von Baumwollstoffen u. Eisenwaren u. Tüchern grober u. mittelfeiner Sorte, besonders in Ansehung der geringen Tücher, welche bey ihrem Gewicht zum Zoll zu 20 fl. schon hoch genug, zum Schutz der inländischen Industrie belegt sind, und auch bey den Baumwollenwaaren, welche bey einem höheren Zoll als 20 fl., zumal die feinern Gattungen, ihrer spezifischen geringen Schwere wegen; nur zur Vermehrung der Einschwärzung Anlaß geben, also kein Zweck dabey erreicht wird, weder für Industrie noch für das Königl. Aerar.
S. 432 Wie K. d. Reichsräte 2.Ausschuß für strengere u. schnellere Behandlung u.
Bestrafung der Zolldefraudationen: Änderung der Gesetze u, Beweisverfahren u. Zeugenvernehmung.
S. 435f. Schrenk, erster Präsident, Rückäußerung der Kammer der Abgeordneten an die Kammer der Reichsräte, 6. 9. 1825
S. 511-518 Antrag Jäger Belebung der vaterl. Industrie, 22. 3. 1825 <zu Bd. 12 70. Sitzung>
S. 517 Befürwortung eines Stempelaufdrucks: Kg. bay. Fabrikat. Dadurch würden die Juden in den Stand gesetzt, auch mit inländischen Tüchern ihren Unterhalt zu erwerben, auch würde der Schleichhandel durch den Stempel bald erkannt werden, der ja in den Fabrikaten der Nachbarstaaten ebenfalls aufgedrückt wird.
Wirft man einen Blick auf größere Staaten, so wird man gleichsam zur Bewunderung des raschen und gedeihlichen Schwunges der Fabriken und Manufakturen derselben hingerissen, wovon ein Hauptgrund in dem strengen Ausschließungsverbote ausländischer Produkte zu finden ist.
S. 520-526 Vorstellung d. Zeugmacher u. Leinweber in kgl. Märkten Eggenfelden, Pfarrkirchen, Triftern ec. (über 50) wg. Aufhelung ihrer Gewerbe, übergeben von Abg. Luginger an die Kgl. Bay. Ständeversammlung,. 20.4.1825
S. 522 <Gg. Musterreiter:> Diese verderblichen Insekten, oder ausländischen Musterreiter legen es bekanntlich darauf an, den Alleinhandel in Bayern zu erlangen, machen für ihre schlechte Waare sehr geringe Preise, weil sie bey dem verderblichen Mautsystem, der freyen Konkurrenz, wenig oder gar nichts bezahlen, während dem wir alle unsere nöthigen Produkte, als Farben, Baumwolle u.d.gl. mit einem unerschwinglichen Einfuhrzoll an das Ausland bezahlen müssen, sohin das Gleichgewicht durchaus gestört ist.
S.523 Ein viertes Übel, welches uns zu unsern gänzlichen Verderben bringt, ist die zu freye Konkurrenz des Handelsjuden; diese Menschen, welche sich bekanntlich mit Druck und Betrug abgeben, führen lauter ausländische Waaren, bringen dieselben unter einer geringen Mautauflage nach Bayern, größten Theils aber schwärzen sie dieselben herein; diese Menschen, welche unter der Firma eines einzigen Handelspatentes ihren Handel so weit ausbreiten, das 5-6 Individuen sich desselben bedienen, und die Jahrmärkte überschwemmen, geben den gewerbetreibenden bayerischen Bürgern den gänzlichen Todesstoß, denn außer den Jahrmärkten ergeben / S. 524 sie sich durchaus dem Hausirhandel, weil sie Vaganten, und überall zu Hause sind, und setzen sohin ihre ausländischen Waaren zu unserm Nachtheile ab.-
S. 527f. Vortrag über Anträge, unterz. Heffner,
S. 528-539 25.3.1825 Antrag von Rinecker zu Getreidepreisen.
S. 540-542 Heffner, Bericht darüber.
S. 570f. Rückäußerung der Kammer der Reichsräte, das Zollgesetz betr. 7.9.1825
S. 572-579 Gesamtbeschluß der Stände des Reichs, dasz Zollgesetz betr. An Kg. Max Jos. M. 7. 9. 1825 (1. K. Wrede C. Gr. v. Leyden/2. K. Frh. v. Schrenk -1.Präs. u.Häcker, -1.Sekr.)
S. 577 Zustimmung zu Zollgesetz unter Modifikation,
daß der nächsten Ständeversammlung gesetzliche Bestimmungen über strengere und schnellere Behandlung und Bestrafung der Zolldefraudationen für den Schutz des Handels zum Verrate vorgelegt werden.
S. 578 Inzwischen aber habe
a.) schon dermalen das königl. Staatsministerium der Justiz durch ein Zirkular die Gerichtsbehörden und die Gerichtshöfe auf die strenge Anwendung der bestehenden Gesetze über.Zolldefraudationen, und auf die Bestinmung des Cod. jud. bav. Cap. 10. §. 3. Nr. 10. In Beziehung auf das Beweisverfahren und auf die Zulässigkeit der Vernehmung der Zeugen von Amtswegen in Sachen, bey welchen das öffentliche Interesse mit einschlägt, aufmerksam zu machen; und
b) es möchten bey der nächsten Ständeversammlung in den §§. 76. und 83. des Zollgesetzes solche Abänderungen vorzuschlagen werden, welche geeignet wären, die Hindernisse zu beseitigen, die sich bisher bezüglich auf die Herstellung des Beweises verübter Zolldefraudationen und Einschwärzungen gezeigt haben.
e) daß den hausirenden sächsischen Blechwaarenhändlern, den böhmischen Juden und Bänderkrämern, dann den würtembergischen Hausirern der Zugang ins Reich gesperrt werde.
S. 580-585 Beilagen: Verzeichnisse.
Mittwoch 12. Januar 2022 um 23:45
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