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Peter Burg Werke

Landtagsverhandlungen 1822

Verhandlungen der 2. Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre …

Verhandlungen … 1822

5. Band, 1822:

S. 224 Protokoll vom 20.5.1822, Verweis auf Beil. 105 Utzschneider.

9. Band, 1822:

S. 197-330 Protokoll Sitzung 18.5.1822: Da Handelsverein

Bd. 9, Sitzung vom 18.5.1822: Beratung ü.Da.Handelsverein.

S. 208 Merkel aus Nürnberg: Der verehrliche Referent des zweyten Ausschusses hat uns in dem Bericht über den Gegenstand, den wir so eben berathen, abermal ein Projekt vorgelegt, wornach 20 Prozent von allen ausländischen Waaren erhoben werden sollen. Ich halte dieses Zollprojekt für ganz unausführbar; eine solche Zollbelegung würde die Smuggeley erst recht systematisiren, und die kleinen Kaufleute gegen die großen in Nachtheil setzen, wohl gar zum Theil verderben. In Beziehung auf die Smuggeley bemerke ich: die Rechnung über die Waare soll vorgelegt und vom Betrage der Zoll von 20 Prozent bezahlt werden. Wenn nun Jemand z.B. um 3000 fl. Waaren gekauft; und sich eine erdichtete Rechnung, welche um 500 oder looo fl. weniger beträgt, ausstellen läßt, so kann er damit das Zollärar um 100 oder 200 fl. betrügen, ohne daß Jemand, selbst ein Kaufmann, im Stande wäre, den Betrug zu entdecken, denn die Veränderlichkeit der Preise, die Bedingungen bey‘m Einkauf und die große Verschieden/ S. 209 heit im Werthe und in den Kosten einer Waare nach ihren Qualitäten und Sorten, machen es unmöglich, die Richtigkeit der Rechnungen bey der Vorlage im Zollamte zu untersuchen. Noch weit größer wäre der Vortheil der Defraudation bey theuren Waaren, z.B. bey Indigo, dieser würde ohngefähr mit einem Zoll von 150 fl. vom Zentner belegt werden. Der Handel mit solchen Waaren müßte den Schmugglern ganz in die Hände fallen. Wenn auch in Baiern Niemand wäre, der ein, solches Geschäft treiben möchte, es würden sich gewiß Fremde dazu finden, denn es ist bereits bey dem Satze von 20 fl. die Defraudation so ohne Scheu getrieben, daß z.B. fremder Taback, der mit 20 fl. belegt ist, um 10 f1. fiir den Zentner über die Gränze hereingebracht wird, daß sich sogar Leute im Auslande dazu erbieten, und, unserer Zollverwaltung zum Trotz, diese Art der Ablieferung, als Erleichterung des Kaufs, versprechen.

S. 210 Der verehrliche Referent sagt in seinem Berichte über die Staatsausgaben, Seite 135, wo er eben dieses Projekt vorträgt: “einige Fürther Kaufleute sprechen gegen die 20 fl., welche vom Werthe fremder Waaren erhoben werden sollen, man droht mit Smuggeleyen. Lassen wir uns dadurch nicht irreleiten. Nur diejenigen können diesem System, wie es der hohen Kammer am 2. April 1.J. vorgeschlagen wurde, entgegen seyn, welche aus solchen Smuggeleyen selbst Vortheil ziehen.” Ich bin überzeugt, daß der verehrliche Referent Das nicht im Ernste gemeynt haben könne, indem selbst in dieser Versammlung Personen sind, welche, wie ich, einen solchen Besteuerungsfuß für unausführbar halten. Da indessen die angegriffenen Fürther Kaufleute sich hier nicht vertheidigen können, so will ich nur bemerken, daß sie rechtschaffene, unbescholtene Männer sind, welcher weder das schändliche Gewerbe der Smuggeley treiben, noch daraus Vortheil ziehen.

S. 212 Abendantz: Eine Menge französicher Weine, Seidenwaaren, Tücher ec. liegt in Baden, Würtemberg, Frankfurt u.s.w., wie ist zu verhüten, daß diese nicht jetzt sogleich Baiern hiermit überschwemmen, wie ist der Betrug und die Einschwärzung zu entfernen?

S. 219 Anns: Hier kann ich mich einer Bemerkung nicht enthalten, daß nämlich vor drey Jahren ein Mißgriff gemacht worden, daß wir den Zollbeamten die Judikatur abzunehmen antrugen.

Die Zollbeamten erscheinen nun als Kläger, müssen nun als Parthey bey dem Gericht vorstehen; dieses behagt ihnen nicht, sie sehen durch die Finger, wobey, nebst dem Nachtheil des Schwärzens, etliche hunderttausend des Jahres verloren gehen.

Was steht nun beym Verein zu erwarten? Eingeschwärzte Waaren müssen wir sodann als vermauthete Waaren kaufen, der vorliegende Staat hat den Nutzen, der zurückliegende ist der geprellte.

Was der Herr Abgeordnete Merkel von Nürnberg bemerkte, kann ich bestätigen, daß sich Assekuranzgesel1schaften bilden, welche gegen so viele Prozent die Waaren zollfrey in’s Haus liefern. Ich habe kein Geschäft mehr, dennoch kommen mir noch Offerten zu, welche mir, mit 10 Prozent, Tabak in’s Haus zu liefern, offeriren.

Frh. von Weinbach: Vor drey Jahren haben wir sehr mäßige Zölle festgesetzt, in der Hoffnung, das Mauthregal zu erhöhen, und Einschwärzungen abzuhalten; allein mehrere 100,000 Gulden Verlust waren die traurige Folge.

Wollte man nun die Zollansätze erhöhen, so ist es eben so bedenklich, weil die Kontrebande oder Smuggeley desto ärger getrieben würde.

S. 224 Frh. v. Aretin: <Zu Vereinigung sd. Staaten.> Ihre bisherige Getrenntheit hat dem Auslande zum Spott gedient. Ein geistreicher ausländischer Schriftsteller sagte noch vor Kurzem von den Teutschen: sie verkehren mit einander, wie Gefangene – durch Gitter. Diese Gitter bestehen noch in der Mitte von Teutschland.

Bestelmeier: Wir haben vorhin Beyspiele anführen hören, und es ist sonst bekannt, auf welche Art fremde Waaren nach Baiern eingeschwärzt werden;  ich frage, wenn ein Staat, der kein getheiltes Interesse, keine getheilte Administration über seine Mautanstalten hat, wenn dieser nicht im Stande ist, Defraudationen zu verhüten, wie wird es dort möglich seyn, wo gemeinsame Douanenlinien, vielleicht getheilte Interessen bestehen und ein Retorsionssystem aufgestellt werden soll, das nur hohe Zollsätze im Gefolge haben kann, wenn es seinen Zweck erreichen soll?

Baiern als der größte unter den verbündeten Staaten, liegt in der Mitte des Vereins, und hat fast keine Mautgränze mehr, auf seine südliche ist wenig zu rechnen, und die nördliche ist in den Händen der Nachbarn: nun kommt aber der Haupthandelszug von Norden her, folg/ S. 227 lich ist der Schlüssel zu Baierns Industrie und Handel in den Händen kleinerer Staaten; bestehen auch gemeinschaftlich regierte Douanen, so sind sie doch nicht auf eigenem Gebiete, daher immer der unmittelbaren Aufsicht entzogen. Wird indessen die Gränze nicht streng und gut bewacht, so haben wir der ausländischen, unverzollten Waaren in Baiern in Menge, und Hande1 und Gewerbe gehen zu Grunde.

Nach dem Bericht des Referenten sind das Königreich Sachsen und die freye Stadt Frankfurt dem Vereine nicht beygetreten. Letztere macht daher allein die Aufstellung einer eigenen Douanenlinie um sein Gebiet nothwendig, und vermehrt mit den erstern die Schwierigkeit einer guten Gränzbewachung dergestalt, daß Einschwärzungen nur schwer verhütet werden können.

S. 229 <Für eigene Zollinie um B.> Da Baiern ohnedem einer Sicherheitslinie bedarf, um sein Salzregale, seinen Malzaufschlag und andere Interessen nicht gefährdet zu sehen, da in allen großen Staaten mehrere Douanenlinien bestehen, so dürfte auch dieser Vorschlag nicht unausführbar seyn, dessen vorzügliche Tendenz dahin geht, zu verhindern, daß wir durch Einschwärzungen nicht mit solchen Waaren überschwemmt werden, die der Verein selbst ausgeschlossen haben will.

S. 231 Frh. v. Pelkhoven: Wenn Napoleon den Kontinent gegen England, Teutschland und Rußland vergebens zu sperren strebte, wie kann ein Verein von weit unbeträchtlicherm Gehalt gegen Frankreich, England, Preußen und Österreich etwas vermögen? Ein Kriegsheer von Douanenwächtern stund Napoleon zu Gebot; wir, zumal in Baiern, können durch die Gendarmerie, deren verminderte Anzahl nicht einmal zur innern Sicherheit zureicht, unsere Gränzen nicht hinlägglich bewachen, und wie Jupiter in der Gestalt eines goldenen Regens in den Thurm der Danae schlüpfte, so werden verpönte Waaren auch in die verbündeten Staaten Eingang finden.

S. 237 Wieninger (aus Passau): Zudem fürchte ich nur zu sehr, daß , wenn alle Zölle an die äußersten Gränzen Südteutschlands vorgeschoben seyn werden, auch bey der strengsten Aufsicht die Smuggeley erst nach andern großen Mustern, vollkommen systematisch organisirt, betrieben wird, und wir Baiern uns gelallen lassen müssen, wie man uns im Hinterhalte behandeln will.

S. 238 Frh. v. Schätzler: Wäre auch nur die mindeste Hoffnung vorhanden, daß Österreich, daß Preußen dem Handelsvereine beytreten, fast zu jeder Bedingung würde ich meine Zustimmung geben.

In diesen großen Reichen würde Baierns Hande l und Industrie manchfaltigen Ausweg finden. – Aber keineswegs ist es wohl zu erwarten, daß diese so gut arrondierten Staaten, welche so strenge Mautlinien um sich gezogen haben, daß die Smuggelprämie 15 Prozent und darüber kostet, sich diesem Vereine werden anschließen wollen.

S. 242 Mehrere verehrliche Mitglieder haben es bezeugt, daß sogar Ausländer Assekuranzkompagnien errichteten, um gegen Prämien mautbare Waaren in’ s Land zu smuggeln, welche dann die Inländer, indem sie wissen, daß solche hereingesmuggelt sind, beziehen. Auch ist in der Vorstellung des Auggburger Handelsstandes schon vor drey Jahren gesagt worden , daß öfters auf einer einzigen Münchner Dult sich mehr englische Waaren be/ S. 243 fänden, als das ganze Jahr hindurch vermautet würden; selbst auch mit gering besteuerten Waaren geht es nicht besser; Zucker und Kaffee zahlen nur 3 fl. 20 kr. pr. Zentner, und doch nennt man nur zwey Orte, in welchen beyden, wie man wenigstens aus den dasigen Verkaufspreisen schließen will, im Durchschnitt mehr als 1 f1. 20 kr., pr. Zentner als Eingangszoll entrichtet werden dürfte. So lange demnach die Mauthgesetze nicht strenge befolgt werden, ist es nicht rathsam, solche zu erhöhen. Würde nur Alles, was hereinkommt, tarifmäßig vermautet, der Zollertrag würde weit höher seyn, und die meisten der inländischen Gewerbe, besonders wenn sie auch ihrer Seits mit den Bedürfnissen und Erfordernissen der Zeit vorwärts schreiten, nicht bey dem alten Schlendrian stehen bleiben, und nicht feyern, wenn andere Völker arbeiten, würden auch schon in den bereits bestehenden Mautgesetzen so ziemlich hinreichenden Schutz finden.

S. 244 Vorschläge:

2) Große Strenge in Beobachtung der bestehenden Mautgsetze. Schon vor drey Jahren habe ich den Antrag gestellt, daß wenn die drey ersten Mauthbeamten, so sich bestechen lassen,  und die drey ersten Kaufleute, so defraudiren, als gewissenlose Menschen, so den Staat und ihre Mitbürger bestehlen, der Baron Weveldischen moralischen Erziehungsanstalt überliefert würden, Defraudationen nicht mehr so häufig Statt finden möchten.

3) Beschränkung der Jahrmärkte, Beseitigung der ausländischen Kaufleute von den Märkten der Städte zweyter und dritter Klasse, gänzliches Verbot des Hausirens, durch welches hauptsächlich der Smuggelhandel befördert wird, möglichste. Beseitigung der Musterreiter, namentlich der französischen.

S. 247 Jakobi: Man richte die Zollsätze so geringe oder so hoch, als es nur immer möglich, das Defraudiren wird nicht aufhören, und hier erlaube ich mir die Bemerkung, die sich mir schon lange aufgedrungen hat; ich will keinem in der Klasse der Kaufleute zu nahe treten, und sage im Voraus, daß der größte Theil davon frey seyn möge; aber einem Theil davon liegt

es doch daran, sich zu bereichern, seinen Unterhalt sich leicht zu verschaffen, oder seine Glücksgüter zu vermehren; hier bey diesem zeigt sich eigentlich ein gewisser Sinn für die Freyheit, die in der Natur des Menschen liegt. Der Mensch will frey seyn, er will von keiner Seite Einschränkung, Zwang verträgt er nur mit dem größten Widerwillen, er will sich frey bewegen, frey nähren, frey für seine Bedürfnisse sorgen, und seine Existenz sichern; daher beruhigt er sein Gewissen leicht, benutzt dazu jede Gelegenheit, und freut sich, wenn es ihm gelingt, Maut- und Zollgesetze zu umgehen.

S. 248 Jedes Land, das mit Mautlinien umfangen ist, hat seine systematische Einrichtung zum Defraudiren, daher in keinem Land von einer Ausnahme die Rede seyn kann, die Strafen mögen so scharf seyn, als sie nur immerhin seyn können. Daß der rechtliche Kaufmann darunter leidet, ist ganz richtig, dem ist aber nicht abzuhelfen.

S. 255 Jänisch: Was über Defraudationen gesagt worden ist, kann ich ebenfalls nicht in Abrede stellen, es mag aber auch eben die von uns gemachte Erfahrung beweisen, daß strenge Maßregeln gegen die Übertreter hier genomme werden müssen, es darf nicht, wie wir gestern noch gehört haben, der Spitzbube am Ende mehr Recht bekommem, als der ehrliche Mann, und es dürfte auch von Seiten der Gerichte gewissenhafter in solchen Fällen die Prozessirung eingeleitet werden.

Das verehrliche Mitglied, der Herr Finanzrath Freyh. von Schätzler, erwähnt eines Smuggelplatzes am Main, den er, als Besitzer einer Waarenhandlung, gewiß genauer angeben kann, wenn er ihm so lukratif scheint. Dieses verehrliche Mitglied zweifelt, ob in Fürth wirklich der Hang zur Defraudation verschwunden ist; ich bin jedoch ganz mit der  Rechtfertigung einverstanden, welche das verehrliche Mitglied, Herr MerkeI, für diesen Platz übernommen hat.

S. 262 Frh. v. Heynitz: <Für gemeinsame Retorsion sd. Staaten.> Man sagt zwar, daß dergleichen Maßregeln zur Vermehrung der Einschwärzungen Veranlassung geben werden; dieses ist möglich; allein, ich gebe zu bedenken, daß auch bey einer bis an die Grenzen der Bundesstaaten vorzurückenden Hauptzolllinie Einschwärzungen nicht zu vermeiden seyn werden, und daß wir uns folglich hierdurch allein von zweckmäßig angeordneten Retorsionen nicht ganz abhalten lassen dürfen.

S. 265 Stephani: <Für Einfuhrverbot statt hohen Zöllen> “Dieses ist nur eine halbe Maßregel, die auch nur halb ihren Zweck erreicht, dadurch wird nur das Einschwärzen fremder Waaren befördert, und die Regierungen lassen sich es gefallen, weil sie durch diesen erhöhten Zoll Einiges an ihrer Einnahme zu gewinnen hoffen. < Einfuhrverbot gg. Frankreich> ausführbar,

denn Napoleon hat dieses gegen ein anderes Volk bewiesen.

S. 276 Thomasius: mich dünkt, wir brauchen auch Mautlinien gegen noch andere Dinge, gegen auswärtige Laster, gegen die Galanterie, Genußlust, Leichtfertigkeit und Windbeuteley benachbarter Staaten. Doch, meine Herren, da thun uns die Smuggler jetzt nichts mehr; denn sie sind von allen diesen Staaten ohne Scheu zu Haufen gekommen, und haben uns diese Waare gebracht; und wenn wir jetzt etwa Mangel daran haben, so reisen schon unsere guten ‘I’eutschen selbst dahin, um sie zu holen.

S. 284 1.Sekretär Häcker: Wollte Baiern ein förmliches Prohibitivsystem für sich einführen,  so würde es nicht im Stande seyn, dieses durchzuführen; es würde nicht im Stande seyn, seine Gränzen mit so starken Wachen zu besetzen, als nöthin sind, ein solches System aufrecht zu erhalten, ohne durch die Menge der Anzustellenden die sämmtlichen Renten aus diesem Systeme zu verzehren.

S. 286 Der Kaiser Napoleon hat den Völkern die Lehre gegeben, wie man Nationen zwingen kann, von verkehrten, und andern Völkern lästigen, Maßregeln zurück zu gehen.

Es ist richtig, die kaiserliche französische Regierung hat uns in dieser Beziehung eine Lehre gegeben, aber welche? – Die Lehre, daß ein strenges Prohibitivsystem nicht ausführbar sey: was dem französischen Kaiserstaate bey seiner ungeheuren Ausdehnung, bei seinen großen Hülfsmitteln, be seiner un begränzten Macht nicht möglich war, wie soll das einem Staate von 34 Millionen Menschen möglich seyn?

S. 292 von Utzschneider: Man will bey dem Handelsvereine die Einfuhr ausländischer  fremder Waaren durch höhere Auflagen erschweren, und fürchtet jetzt schon einen Zollsatz von zwanzig Prozent vom Werthe der Waaren, und droht dabey mit dem Reitze zu Smuggeleyen? – Ist denn diesen Smuggeleyen durch strenge Bestrafung der Defraudanten , als Betrüger, nach dem Strafgesetzbuche nicht vorzubeu/ S. 293 gen?

S. 311 FMr. Lerchenfeld: Konnten Prohibitivsysteme damals von jenem Herrscher nicht vollzogen werden, der über eines der größten Reiche unmittelbar gebot, und seinen mächtigen Einfluss auf den größten Theil des Kontinents ausübte; waren alle seine Mittel nicht hinreichend, den heimlichen Eingang der verbotenen, und der auf’s höchste erschwerten Gegenstände zu verhindern, wie könnte ein Verein von südteutschen Staaten, mit einer Volkszahl von neun Millionen Menschen, sich vereinen, Prohibitivsysteme einzuführen? ein solcher Versuch würde uns nur zu theuer zu stehen kommen! -

Es ist schon in der hohen Kammer bemerkt worden, bis zu welchem Grade sich leider die Smuggeley, auch schon in unsern Gegenden, ausgebildet hat, und wie selbst unwürdige Kaufleute, die diesen Namen entehren, nur zu häufig davon Gebrauch machen, wie selbst Anerbietungen in einer Art Assekuranz statt finden, um hoch belegte Waaren in das Land herein zu bringen.

S. 312 Ein Prohibitivsystem, und übermäßige Zollsätze sind ganz dazu geeignet, solche Unterschleife zu befördern.

Allein nicht nur ein Prohibitiv- sondern auch ein Zollsystem, bey welchen, nach dem Werthe der Waaren, und nach dem Gewichte derselben, zu hohe Zollsätze eingeführt werden, kann nur zu denselben Folgen führen. Denn wie heute schon bemerkt wurde, wenn von mancher  Waare, wovon der Zentner zwey bis drey Tausend Gulden werth ist, ein Zoll von zwanzig Prozent festgesetzt wird, der vier bis sechshundert Gulden beträgt, wie kann man da erwarten, daß solche Waaren auf ordentlichem Wege einkommen, und daß nicht hier die Smuggeley es als ein für sie vortheilhaftes Geschäft betrachten werde, dergleichen Waaren in‘s Land zu schaffen.

S. 323 <Zollerhebung zw. Vereinsstaaten unausführbar.> Der Handel würde dadurch an innerer Freyheit gar nichts gewinnen; der Un’terschied zwischen der Belegung der Erzeugnisse der verbündeten und der auswärtigen Staaten würde nicht nur die Behandlung an den Zollstätten erschweren, sondern unausweichlich auf Ursprungszeugnisse zurückführen. Wie könnte man ohne diese an der baierischen Gränze die französischen und die badenschen rothen Weine unterscheiden? Würden nicht jene, wenn sie mit hohen Zollsätzen, z.B. mit 20 fl. pro Zentner, belegt wären, als badensche Weine eingebracht werden wollen?

Die Nachtheile und die zahllosen Unterschleife mit den Ursprungszeugnissen sind uns aber, meine Herrn, aus den letzten Jahrzehenden, von der Zeit der Kontinentalsperre nur zu sehr bekannt.

S. 331-333 Protokoll Sitzung 20.5.1822 (geh. Abstimmung).

Beilagenbände 1822:

Beil. 3. Band, 1822:

<zum 5. Band der Verhandlungen S.224>

S. 329-356 2.4.1822: Beilage Nr. 105, Vortrag Utzschneider im Namen des 2. Ausschusses

Verh. d. 2. K. d. Kgr. B. 1822

3. Beilagenbd., Vortrag J. v. Utzschneider als Referent des 2.Ausschusses, M 2. 4. 1822:

S. 352 Außer den Dulten und Messen in den Städten erster Klasse soll kein Ausländer im Inlande mit ausländischen Waaren und Fabrikaten Handel treiben; ein Gleiches soll auch für die Musterreiter ausländischer Handelsleute und Fabriken gelten. (Der Hausirhandel, die unzähligen kleinen Jahrmärkte und die Musterreiter, womit Baiern überschwemmt ist, begünstigen am meisten die Contrebande zum größten Nachtheil der rechtlichen     Kaufleute.)

S. 353 Auswärtige Defraudanten werden als Betrüger öffentlich bekannt gemacht, und bey ihrer Habhaftwerdung nach Inhalt des Strafgesetzbuches bestraft.

Beil. 8. Band, 1822:

<Beilage zu Bd. 8 der Verhandlungen S. 297>

S. 189-223 14.5.1822: Beilage Nr. CXCIII Utzschneider im Namen des zweiten Ausschusses

Beil. 9. Band, 1822:

<zu Bd. 9 der Verhandlungen S. 412>

S. 4-6 20.5.1822: Beschluss der Kammer der Abg am 20.5.1822

S. 6-7 20.5.1822: Kammer der Abg an Kammer der Reichsräte

Weitere Quellen zum Thema Zoll und Schmuggel vor 1834