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Peter Burg Werke

Landtagsverhandlungen 1831

Verhandlungen der Stände-Versammlung des Großherzogthums Baden. Enthaltend die Protokolle der Zweyten Kammer mit deren Beylagen von ihr selbst amtlich herausgegeben.

Verhandlungen … 1831:

1. Heft, 1831:

- S. 134 24.3.1831: Motion des Abg. Welcker zur Freiheit der Presse. Gedruckt in 1. Beilagenheft.

2. Heft, 1831:

- S. 80 28.3.1831:  Begründung des Abg. Rettig wg. Recursen in Zoll- und Accisstrafsachen betr.

S. 89-94 28.3.1831:  Beilage Nro. 1 dazu. Zum Protokoll der Sitzung, Begründung des Abg. Rettig, die Recurse in Zoll- und Accisstrafsachen betr.

S. 90 <Seit Gesetz vom 1.7. 1824 Zuständigkeit des Oberhofgerichts:>

Cognition in Zoll-und Accissachen übertragen worden, nicht blos von eigentlichen Zoll-Defraudationen, sondern auch von Ein- und Ausschwärzungen solcher Waaren, deren Ein- und Ausfuhr bedingt oder unbedingt verboten ist, zu verstehen sei, keineswegs aber von Übertretungen solcher Vorschriften, welche blos zur Sicherstellung des Zolls oder der Accise gereichen.

S. 91 <Nach Rettig wurde hierdurch Jurisdiktionskonflikten nicht vorgebeugt, >

zum andern finde ich darin eine gewissen, mit unserer hmnanen Gesetzgebung unverträgliche Härte, die nämlich darin besteht, daß derjenige von Betretung des Rechtsweges in dritter Instanz ausgeschlossen seyn soll, der nur wegen einer zur Sicherung des Zolles und der Accise gegebenen Vorschrift angezeigt und untersucht ist, während der wegen Unterschlagung der Abgabe, oder wegen wirklichen Frevels Bestrafte den Rechtsweg verfolgen darf.

S. 92 Es wird auch auf diesem Wege nicht vorzubeugen seyn, denn in häufigen Fällen wird die Gränzlinie nur mit Schwierigkeiten aufzufinden seyn, ob eine wirkliche Defraudation begangen, oder ohne weitere Absicht, eine Abgabe zu unterschlagen, nur eine Control-Maßregel übertreten worden ist.

- S. 145 11.4.1831: Aufhebung des Wasserweggeldes.

181-185 11.4.1831 Beilage dazu.

3. Heft, 1831:

S. 5f. 13.4.1831: Anfrage bei der Regierung wg Zollunterhandlungen mit Nachbarstaaten

S. 68-97 18.4.1831: Beratung von Zollfragen.

S. 72 Fecht:

Auch scheint es mir, daß man das Straßengeld nicht bloß von Seiten des Geldinteresses ansehen, sondern daß wir uns freuen sollten, daß eine Plage von uns und von Fremden, die uns besuchen, durch die Wohlthat der Regierung abgenommen würde. Freuen wird sich mancher Fremde, wenn er, von Plackereien, die er in manchen Nachbarstaaten erfahren, unser freies Land betritt, und sich sagen kann: „nun stehe ich auf Badens freiem Boden, und kann das schöne Land betrachten, ohne von Gardisten vexirt zu werden.“

S.99 – 105 19.4.1831: Diverse Eingaben und Petitionen.

5. Heft, 1831:

S. 85f. 7.5.1831 Zur Motion Rettig in Zoll- und Accisstrafsachen

S. 86-91 7.5.1831: Kommissionsbericht über Motion Rettig von Wetzel I.

S. 89 F. Unterstützung von Rettigs Motion.

S. 90 <Kontrollvergehen soll nicht> Größe und Schwere der Strafe selbst des böslich handelnden wirklichen Defraudanten überwiegen.

Einem solchen, wegen blosem Versehen Beschuldigten, soll nun keine Berufung offen stehen an den Gerichtshof, dessen Schranken das Gesetz denjenigen nicht versperrt, welche selbst wegen böslicher Defraudation angeklagt sind.

S. 92-97 Kommissionsber. v. Regenauer zur Sitzung vom 7.5.1831 wg. wechsels. Überlassung einzelner Orte im wechselseitigen Zollverband.

S. 94 Die Zollsätze des Vereins waren bedeutend höher, als sie Würtemberg früher gehabt hatte; die Zollaufsicht war schärfer und die Controlle eindringender; der Verkehr der erwähnten Orte ward – sei es nun nach Würtemberg oder nach Baden – wesentlich erschwert. So kam es, daß der Antrag der königlich Würtembergischen Regierung zum Theil auch der Wunsch der vom würtembergischen Gebiet umgrenzten badischen Orte ward.

S. 95 <Von Schluchtern> ward dringend vorgestellt, wie nicht nur der ökonomische Zustand der Gemeinde deren Aufnahme in den würtembergisch-bairischen Zollverein nöthig mache, sondern auch darum diese Aufnahme höchst wünschenswerth werde, damit dem demoralisirenden Schmuggelhandel uns seinen verderblichen Folgen gesteuert werde.

S. 96 Auch ist kein Grund denkbar, warum die würtembergischen Behörden – die Oberämter nämlich und die Oberzolladministration – etwaige Zollfrevler unserer Enklaven härter behandeln sollten, als Angehörige des Königreichs selbst.

<Salzversorgung nach Übereinkunft vom 16.3.1824,> die in Hinsicht auf die meisten dieser Orte schon seit sieben Jahren vollzogen wird, die Salzeinschwärzungen beseitigt, den            S.97 Einwohnern das Salz zu üblichem Preise und der Staatskasse ihr Regal verschafft.

S. 103-112 9.5.1831: Diskussion über Aufnahme von Orten in Zollverband.

Beratung in Sitzung vom 9.5.1831

S. 105 Mittermaier: Es scheint mir selbst eine solche Auslieferung nicht nöthig, denn, wenn auch so viel klar ist, daß die Defraudanten jener Orte gegen die Württembergische Zollgesetzgebung nach jenen Gesetzen gerichtet werden müssen, so folgt daraus nicht, daß nicht von Badischen Behörden eben so gut das Urtheil gefällt werden könnte.

S. 106 Welcker: Ich bin vollkommen überzeugt, daß inländische Bürger in der Regel nicht ausgeliefert werden sollen, allein ich glaube auch, daß Strafen für Zolldefraudationen gewöhnlich nur in Geldstrafen bestehen, die füglich ohne Auslieferung Statt finden können. Wenn übrigens der Abg. Mittermaier jene Gesetzgebung kennt, so frage ich, ob wirklich dort von andern Strafen die Rede ist.

Mittermaier: Allerdings, es kommen dort Gefängnißstrafen vor, die ich verhältnißmäßig hoch finde. Wir haben kürzlich beim Spruchcollegium in Heidelberg einen Fall gehabt, so sich die Härte jener Gesetze auf eine schreckliche Art bewährt hat, in einem Falle, in welchem ein Sigmaringer Bürger, wahrscheinlich unschuldig, von den Zollbeamten erschossen worden ist. Ich halte es jedoch überflüssig mich näher darüber zu erklären.

Fecht: Mir ist ein Fall auch aus unserm Lande bekannt, wo ein Bürger mit 10 Jahren Zuchthaus und 30,000 fl. Geldstrafe bestraft worden ist.

Finanzminister v. Böckh: Allerdings, und zwar in Folge einer großen Defraudation, bei der ganze Schiffe mit Salz eingeführt worden sind, und der Staat um mehr als 20,000 fl. betrogen worden ist. Die Strafe ist in Gemäßheit der Gesetze erkannt worden, und war gerecht.

Fecht: Ich habe sie nicht tadeln, sondern lediglich zeigen wollen, daß allerdings große Strafen bei Defraudationen vorkommen können.

S. 107 Regenauer: Außerdem liegen aber auch große Schwierigkeiten darin, Badische Beamte nach der bekanntermaßen ziemlich dickleibigen Würtembergischen Zollordnung richten zu lassen, und zudem werden andre als Geldstrafen und Confiscation höchst selten vorkommen.

Finanzminister v.Böckh: Die gewöhnliche Bestrafung im Würtembergischen ist der 20fache Betrag des defraudirten Zolls, nur bei wiederholten Freveln findet Confiscation statt, Gefängnisstrafen aber nur in den Fällen, wenn der Frevler nicht bezahlen kann.

S. 108 Rettig v. Const.: <mit Itzstein der Meinung, das ba. Untertanen vor ihre eig. Richter kommen.> Es wird sich also hier allein fragen, ob die Gemeinden davon verständigt waren, daß sie künftig unter fremden Gerichten stehen, denn sonst würde ich es besonders darum für bedenklich halten, weil nicht blos der schlechte Mensch, sondern oft auch der redlichste aus Chicane in dieser Beziehung in Untersuchung kommen kann. Nothwendig sollten die Gemeinden von den Folgen ihrer Einwilligung zu diesem Vertrage vorher unterrichtet seyn.

S.109 Finanzminister von Böckh: Ich muß Sie, meine Herren, nur darauf aufmerksam machen, daß schon seither ein Zollfrevel in jenen Orten, weil sie vom Würtembergischen Gebiete ganz umgeben sind, nach jenen Gesetzen beurtheilt worden ist. Jeder ertappte Defraudant ward vor die Behörde geführt, in deren Staat er gefrevelt hat. Sie bestimmen daher durch diesen Vertrag nichts Neues.

S. 111 Mittermaier: Die Überweisungsmittel sind im Würtembergischen anders, als im Badischen, indem der Reinigungseid, der für Defraudationssachen verboten ist, dort jeden Augenblick angewendet wird. In welche sonderbare Collision man dadurch kommt, gebe ich Ihrer Weisheit zu bedenken.

<Antrag Mittermaier: Unterstellung unter ba. Behörden, mit großer Mehrheit verworfen, Entwurfsartikel angenommen.>

6. Heft, 1831:

S. 5-7 16.5.1831: Angeblicher Zollverein inkl. Baden, lt. Aufsatz eines E. E. Hoffmann.

S. 11-13 16.5.1831 Freie Rheinschifffahrt.

S. 29-32 16.5.1831: Diskussion über Rekurse in Zoll- und Akzisstrafsachen.

S. 32 Antrag Rettig/Komm.-vorschlag erst. Regenauer v. großer Stimmenmehrheit, angenommen (betr. Recurs in Zoll-u. Accisstrafsachen).

S. 97-102 18.5.1831 Schiffergilde zu Mannheim wg Beeinträchtigung durch Dampfschiffahrt, Berichterstatter Buhl

S.106-110 18.5.1831 Beilage mit Bericht von Buhl.

10. Heft, 1831:

S. 72-78 15.6.1831: Welcker zur Motion über Freiheit der Presse; Äußerung zur Flugschrift „Deutsche Freiheit und deutsche Nationalität“, Beilage in 4. Beilagenheft.

S. 296-298 17.6.1831 Kommunikation der 1. Kammer, Rekurs in Zoll- und Akzisstrafsachen.

S.297 <Antrag der II. Kammer an Großherzog:>

3) daß die Strafen für Übertretung solcher Controlmaßregeln oft so hart, und noch härter sind, als Strafen für wirkliche Defraudationen, und endlich

4) daß eben darum dem Übertreter solcher Controlmaßregeln der Rechtsweg zu seiner Vertheidigung eben so wohl offen stehen muß, als dem wirklichen Defraudanten.

12. Heft, 1831:

S. 44-184/259 27./28.6.1831 Diskussion über Pressefreiheit

13. Heft, 1831:

S. 43-46 1.7.1831: Adresse wegen Pressefreiheit.

16. Heft, 1831:

S. 172-191 20.7.1831: Bemerkungen über Zensur Karlsruher Zeitungen.

23. Heft, 1831:

S. 347-349 19.9.1831 Merk über die Zensur der Karlsruher Zeitung.

25. Heft, 1831:

S. 161 4.10.1831: Petitionskommission über Siebenpfeiffers Zeitschrift „Rheinbayern“

S. 164f. 4.10.1831 Beilage Nro. 3 Bericht von Rotteck wg. Siebenpfeiffer.

26. Heft, 1831:

S. 116-145 13.10.1831: Diskussion über Budget/Pressefreiheit

S. 208-220 14.10.1831: Diskussion über Budget/Bundestagskosten

S. 250-269 15.10.1831: Debatte über die Frage, ob Welcker seine Motion über den Deutschen Bund entwickeln darf.

S. 274-335 15.10.1831: Motionsbegründung des Abg. Welcker

S. 335-337 17.10.1831: Öffentliche Sitzung wg Welcker

S. 406f. 17.10.1831: Beilage Leopold wg Welcker

28. Heft, 1831:

S. 275f. 2.11.1831: Beitritt der 1. Kammer zu der Adresse wg Vereinigung des Gh zu Zoll- und Handelsverein.

30. Heft, 1831:

S. 3f. 11.11.1831: Entwicklung des Deutschen Bundes

S. 42-50 11.11.1831: Dazu Beilage Kommissionsbericht Duttlinger

S. 82-84 14.11.1831: Böckh zu Neckar- und Mainzölle.

36. Heft, 1831:

S. 122-124 23.12.1831: Bericht Buhls über Gewerbe- und Zollprivilegien.

S. 153-167 23.12.1831: Beilage Kommissionsbericht Buhl.

37. Heft, 1831:

- S. 242 30.12.1831: Bericht Wetzel zu Verminderung der Neckar- und Mainzölle

S. 354-356 30.12.1831: Kommissionsbericht Wetzel über provisorische Verordnung wg Verminderung der Neckar- und Mainzölle.

Verhandlungen … 1831 Beilagenhefte

Beil. 1. Heft, 1831:

S. 1-24 24.3.1831: Begründung der Motion Welcker wg Pressefreiheit

Beil. 2. Heft, 1831:

S. 1-32 13.4.1831: Kommissionsbericht Jos. Wetzel d. J. wg. Provisor. Finanzgesetzen.

S. 29 Beil. Nr. 1:

Möge doch einmal der längst ersehnte Moment eintreffen, welcher überhaupt die Aufhebung der Besteuerung der deutschen Völker unter sich herbeiführt, – „mögen die deutschen Fürsten der deutschen Völkern diese segensvolle Befreiung gegenseitiger Störung der Handelsverbindung vergönnen und endlich einmal die bisherigen Fesseln und Bande durch Eintracht auslöschen!“

Die traurigen Scheidewände zwischen den einzelnen Völkern Deutschlands sind allgemein bekannt, die gebannten Völker fühlen betrübt die Fo1gen des engherzigen Sperrsystems, die Unterdrückung des Handels der Gewerbe, der Industrie, des Landbaus und die Ent/  S. 30 sittlichung manches sonst guten Charakter durch den Reiz der Schmuggelei!

<Erwartung der Handelsfreiheit vom Dt. Bund.>

S. 76-80 18.4.1831: Kommissionsbericht Wetzel wg Aufhebung des Wasserzolles auf Neckar und Main

S. 105-113 Sitzung v. 27.4.183l: Beil. Nr. 3 zur Übereinkunft zw. W. u. Ba. zur wechselseitigen Aufnahme einiger Orte in den jeweil. Zollverband.

S. 105 <Aufnahme zweckmäßig,> denn von der einen Seite war der Verkehr dieser Inclaven, wenn nicht völlig gehemmt, doch den wesentlichsten Beschränkungen unterworfen, von der andern stund zu befürchten, daß ihre eigenthümliche Lage die Neigung zur Defraudation mit ihren verderblichen Folgen herbeiführen würde.

<Wunsch auf jeweil. Eintritt ging von beteiligten Gemeinden aus.>

S. 106 Desgleichen verstund sich die Unterordnung unter die respective Zollgesetzgebung gewiß von selbst, und eine nicht wohl zu vermeidende Folge davon war die ebenmäßige Unterordnung unter die fremdherrliche Jurisdiction in Beziehung auf Zollvergehen; denn es müßten sonst die Badischen und Würtembergischen Behörden sich die Würtembergische und beziehungsweise die Badische Zoll-Gesetzgebung gründlich zu eigen machen, um solche in vielleicht äußerst seltenen Fällen gebührend anwenden zu können.

S. 107-109 Gesetzesvorlage Leopold, 22.4.1831

S. 109-113 Übereinkunft in Salz-Angelegenheiten zwischen Würtemberg und Baden. 24.3.1824

S. 110 §.5. So wie dem Detailleur der Salzverkauf nur an die Bewohner des Condominatsgebiets gestattet ist, so muß auch dem letztern untersagt seyn, eine solche Veräußerung an andere als die Condominats-Unterthanen vorzunehmen, und soll eine jede Contravention mit der Confiscation des Salzes und einer Geldstrafe à ein Gulden pr. Pfund gerügt werden.

§.6. Von dem Confiscations-Erlös und dem übrigen Strafbetrage wird eine Anzeigsgebühr von 1/3 für den Denuncianten bestritten.

Die betreffende Königliche Factorie zieht die weitere 2/3 ein, und diese werden wie das Regal vertheilt.

S. 112 <Salzverschleußer in Schluchtern haben> vor dem Ortsvorstand in Schluchtern durch ihre Unterschrift sich verbindlich zu machen, weder unterwegs noch in Schluchtern Salz an Würtembergische Unterthanen abgeben zu wollen, bei Vermeidung der auf die Salzeinschwärzung gesetzten Strafen, welche je nachdem die Contravention auf dem Gebiete des einen oder andern Staates geschieht, an Würtemberg oder an Baden zu bezahlen ist.

S. 113 §.16. Kein Unterthan des einen Staats darf an einen Unterthanen des andern Salz verkaufen.

Im Übertretungsfalle wird der Verkäufer von der Regierung seines Landes mit der auf die Salzeinschwärzung gesetzlich bestimmten Strafe belegt werden, neben dem, daß die Regierung des andern Landes den Käufer, wenn er die Einschwärzung vollzogen hat, wie bisher bestraft.

Karlsruhe am 24. März 1824″ (PB – älteres Gesetz).            ‘1′

Beil. 4. Heft, 1831:

S. 124-156 15.6.1831: Welcker zur Aufhebung der Censur, Kommissionsbericht Duttlinger.

Beil. 10. Heft, 1831:

S. 26-31 4.10.1831: 107. Sitzung, Bericht der Budgetkommission, erstattet von Itzstein u.a./Zollgefälle.

S. 31 <Zollerwartungen 1831/32 und 1832/33 jeweils rund 1.ooo.ooo, fl.

Strafen>

Der Durchschnittsertrag ist 19,000 fl. Durch die Aufhebung des Straßengeldes wird sich diese Einnahmsposition beträchtlich vermindern, daher höchstens 15,000 f1.in das Budget aufgenommen werden können.

Diese Summe enthält den Reinertrag nach Abzug der Erhebungsgebühren der Amtsactuare, des Strafsechstheils der Zollinspektoren, der Denunciationsgebühren und des Strafabgangs bei Verwandlung der Geldstrafen. Nur die Gerichtskosten und die Denunciationsgebühren bei Strafumwandlungen ec. werden in den Obereinnehmereirechnungen in Ausgabe gestellt.

Beil. 11. Helft 1831:

S. 231-273 21.10.1831 Entwurf eines Pressegesetzes nebst motivierenden Vorträgen.

Beil. 13. Heft 1831:

- S. 18-89 26.11.1831 Kommissionsbericht über den 3. Titel des Entwurfs eines Pressegesetzes, namentlich über das Prozessverfahren.

- S. 113-144 9.12.1831: Kommissionsbericht 1. und 2. Titel

- S. 293-296 24.12.1831: Kommissionsbericht über die Änderungen in den ersten Titeln des Pressgesetzentwurfs.

Verhandlungen der Ständeversammlung des Großherzogthums Baden. Enthaltend die Protokolle der Ersten Kammer mit deren Beylagen von ihr selbst amtlich herausgegeben,

Verhandlungen … 1831:

1. Band, 1831:

S. 282-286 16.5.1831 Diskussion über Kommissionsbericht wg Aufnahme von Enklaven in den Zollverband.

S. 285 <Zur württemb. Jurisdiktion über bad. Zolldefraudenten.

Staatsrat Frhr. v. Türkheim: Die geäußerte Besorgniß, daß diesseitige Staatsangehörige von Würtembergischen Behörden zu hart oder ungerecht behandelt werden könnten, werde in diesem Fall wohl schwerlich Raum gewinnen, denn es sei vielmehr zu erwarten, daß es der dortigen Regierung darum zu thun sein werde, durch unpartheiische und billige Behandlung derselben den abgeschlossenen Vertrag so lange als möglich in Wirksamkeit zu erhalten,/ S.286 weil ja derselbe im entgegengesetzten Fall wieder aufgekündigt werden könnte.

Reg. Com. Staatsrath Jolly: Es scheine selbst in dem Interesse der beteiligten Unterthanen zu liegen, daß sie in Beziehung auf Zollvergehen der Würtembergischen Jurisdiction untergeordnet werden, weil eine längere Praxis auf die Anwendung von Strafgesetzen stetshin mildernd einzuwirken pflege. Man seie eher geneigt, Strafgesetze in ihrer ganzen Strenge zu vollziehen und sich lediglich an den Buchstaben derselben zu halten, wenn man sie nur selten und ausnahmsweise anzuwenden habe, während eine dauernde Übung mancherlei Fälle bezeichne, in welchen billige Modificationen zulässig seien.

6. Band, 1831:

S. 152-172 16.12.1831 Diskussion über Budget des Außenministeriums, Fürstenberg

7. Band, 1831:

S. 30-42 23.12.1831: Diskussion über den Kommissionsbericht: Nachweis der Ausgaben des Außenministeriums.

Beilagenbände 1831:

Beil. 1. Band, 1831:

S. 85-91 4.5.1831: Beil. 48 Theobald, Kommissionsbericht über provisor Zollgesetze

S. 129-131 13.5.1831: Beil. 57: Leopold, 9.5.1831 wg Zollgesetzen

S. 135-147 16.5.1831: Beil. 59: Kommissionsbericht Gh. Rat Kirn, Übereinkunft mit Württ. wg Überlassung einzelner Orte in gegenseitigen Zollverband.

S. 136 <Edelfingen, Widdern, Ruchsen, Schluchtern:>

Die Lage und die übrigen Verhältnisse aller dieser Orte waren seit der Zeit, als man eben so in unserer Nachbarschaft wie in Baden neuere und strengere Zollsysteme aufstellte, ein großer Anstoß gegen die durchaus / S.137 gleiche Anwendung der Zollgesetze.

Daß dieser gewissermaßen unnatürliche, doch aber durch die Umstände gebotene Zustand den Bewohnern dieser Ortschaften sehr lästig, daß er für ihren Nahrungs-Erwerb lähmend, daß er sogar als Ausschluß von den Wohlthaten des gemeinsamen Staatsverbands kränkend, und zugleich zu dem in aller Hinsicht verderbli/ S. 138 chen Schleichhandel einladend seyn müßte, wird, als von selbst einleuchtend, meiner Anführung nicht bedürfen.

Es mußte aber auch der Nachbarstaat anerkennen, daß die Lage der einzelnen Orte, von seinem Staatsgebiet umgränzt, der genauen Ausführung seines eigenen Zollsystems große, von ihm nicht zu besiegende Schwierigkeiten in den Weg lege, er konnte befürohten, daß diese Orte die Niederlagen des Schmuggelhandels im Großen und Kleinen zu seinem Nachtheil werden möchten, den er mit allen Wehranstalten auf der Gränze und selbst

mit einem zahlreichen und kostspieligen Aufsichtspersonale nicht abhalten könnte.

Diese Besorgnisse traten wirklich und zwar in einem erhöhteren Grade ein, nachdem der bekannte Zollverein zwischen den Staaten Würtemberg und Baiern zu Stand gekommen war, wodurch bekanntlich bedeutend erhöhte Zollsätze eingeführt und dem Verkehr mit den Nachbarstaaten noch viel engere Schranken gesetzt wurden als je zuvor bestanden hatten.     S. 139     <Schluchtern wollte sich Weineinfuhr nach Ba. wie bisher vorbehalten.>

Dieser Vorbehalt dürfte ohne Zweifel sowohl bei der diesseitigen, als bei der Königlich Würtembergischen Regierung als bedenklich und anstößig befunden worden seyn, und letztere eine solche theilweise Einverleibung mit theilweiser Ausschließung ebensowenig als die Großherzogliche Regierung zugegeben haben. Denn sollten die Weine, welche zu Schluchtern erzeugt werden, auch/ S. 140 ferner als inländisches Product zollfrei in das Großherzogthum eingeführt werden, so würde der Reciprocität gemäß auch die gleichmäßige Einfuhr der Weine aus den übrigen Landestheilen nach Schluchtern Statt finden, und die Einfuhr der Würtembergischen Weine dort ausgeschlossen werden müssen, dieses Verhältniß aber den beiderseitigen Regierungen die Besorgniß erregen könne, daß dieser Ort ein Depôt des Schleichhandels mit Weine werden dürfte, begünstigt gegen Baden durch die gestattete freie Einfuhr, und begünstigt gegen Würtemberg durch seine Lage innerhalb der dortigen Zoll- oder Douanen-Linie und dadurch gegen eine strengere Aufsicht gesichert. Beide Regierungen wären dann genöthigt gewesen, dieses einzigen Gegenstandes wegen, besondere Kontrolar- oder Wehr-Anstalten, vielleicht nicht ohne bedeutende Kosten anzuordnen.

S. l45 Daß dem Staat, welcher einen fremden Bezirk in seinen Zollverband aufnimmt, daran gelegen seyn müsse, daß ihm auoh die Rechtsbefugniß zugestanden werde, die Befolgung seiner Zollgesetze gegen Defraudation oder sonstige Umgehung zu schützen, ist wohl außer Zweifel.

S. 279-288 10.6.1831: Beil. 81: Frh. von Göler, Kommissionsbericht wg Oberhofgericht in Zoll- und Accisstrafsachen.

Komm.-ber. zu Cognition des Oberhofgerichts in Zoll- u. Accisstrafen, erst. v. Göler, zur Sitzung vom 10.6.

S. 281, 286 Position wie 2. Kammer.

Beil. 2. Band, 1831:

S. 323-328 zur Sitzung vom 20.9.1831: Beil. 133 Theobald, Kommissionsbericht wg. Finanzverordnungen.

S. 329-334 zur Sitzung vom 20.9.1831: Beil. 134 Graf von Hennin, Kommissionsbericht wg. Abschaffung der körperlichen Züchtigung.

Beil. 4. Band, 1831:

S. 316-328 zur Sitzung vom 12.12.1831:Beil. 261,  Bericht Budgetkommission, Fürst zu Fürstenberg

S. 329-3441 zur Sitzung vom 12.12.1831, Beil. 262 Commissionsbericht ü. Gesetzentwurf betr. Bezirksschulden auf Amortisationskasse, Frh. von Rüdt

Beil. 5. Band, 1831:

S. 13 17.12.1831: Beil. 278 Mitteilung der 2. Kammer wg Nachweisungen des Außenministeriums

S. 113-122 21.12.1831: Bericht Budgetkommission, Professor Zell, wg. Nachweis des Staatsaufwands des AMm usw.

S. 142f. 22.12.1831: Beil. 302, Mitteilung der 2. Kammer wg. Aufwendungen.

Geheime Sitzungen

Geh. Sitzung der ba. 2. Kammer 183l

14.5.1831: Vortrag des Finanzministers: Vorlage der Verhandlungen z. b/w. Verein. (GLA 237/5133).

Anlage: Auszug Kgl. preuß. Ministerialrescript, B 21.8.1829.

<Ba kann nicht in isolierter Lage bleiben. Ba. Untertanen suchen Ausweg für ihre Erzeugnisse.> Von der andern Seite finden die Staaten mit einem geschlossenen Zollsysteme, welche an das Grosherzogthum grenzen, vorzüglich Würtemberg, in ihrer jezigen Lage zu Baden die Begünstigung eines Schleichhandels, welcher ihnen finanziell wie staatswirthschaftlich, nach ihrer Behauptung den größten Nachtheil bringt. Wie dort Klagen der Unterthanen nicht ausbleiben werden, so sind es hier Beschwerden benachbarter Regierungen, welche sich unaufhörlich erneuern müssen.

28.9.1831: Komm.-bericht Buhl in Sitz.v. 28. 9.

<Zu B. u. W. System hoher Zölle:> man wollte zwei Zwecke durch selbes erreichen, große Einnahmen und Beförderung der Industrie, beide sind nicht in dem Grade erreicht, wie erwartet wurde, denn man hatte außer Acht gelassen, daß hohe Zollsätze ohne große Erhebungs- und Schutzkosten selbst in großen Staaten nur schwer durchgeführt werden können. < Daraus B/W V. Ausdehnungsbestrebungen des Vereins,> wohl aber auch die Überzeugung, daß ohne den Beitritt Badens das angenommene System wenigstens ohne große Kosten und große Gefährde für die Moralität und selbst für die Ruhe der Süddeutschen Staaten nicht festgehalten werden kann; mußte einen Beitritt von unserer Seite, Bayern und Wiirttemberg wünschen lassen.

<Artikel 5 z. Vereinsbeitritt Ba.:>

Bestimmt den Termin zum ganzlichen Vollzug der Vereinigung, und fordert, um die Nachtheile zu entfernen, welche dem Vereine aus der Anhäufung von Waaren erwachsen würde, welche gegen die geringeren badischen Zölle in das badische Gebieth eingeführt werden, um den später eintretenden Vereinstarifen zu entgehen, sollen die Colonialwaaren, die rothen Weine, die Baumwollen und Seidenfabrikate, bei ihrem Übergang aus Baden in das übrige Vereinsgebiet, auch während einer, nach Maasgabe der Umstände zu bestimmenden Dauer für Rechnung des Vereins den Eingangszöllen unterliegen, es wäre dann, daß ihre nachträglich erfolgte Besteuerung für den Verein erwiesen werden könnte.

<Ba. will ZV mit Pr., nach Gegenentwurf,>

b.) im Fall dieser nicht zu erreichen wäre, eine Modification des Vertrages verabredet werde, wodurch die beschwerliche, den Verkehr hindernde, und zu Unterschleifen Veranlassung gebende Distinction der inländischen Erzeugnisse, von den im freien Verkehr befindlichen ausländischen Erzeugnissen aufgehoben wird, …

4tens. Zur Verhütung der Zolldefraudationen an der Gränze des Grosherzogthums Baden soll bei der geringen Breite desselben nur eine Zollinie, nemlich die an der Gränze bestehen, die Errichtung einer Binnenlinie, und eine specielle Controlle des Innern Verkehrs im Grenzbezirk also nicht stattfinden, dagegen aber eine verstärkte Gränzbewachung angeordnet werden.

Während dem Laufe der Verhandlungen, besonders seit unserem Hiersein, hat sich die Lage der Sache wesentlich anderst gestaltet, als sie bei dem Beginnen derselben und dem Abschluß der Präliminar-Übereinkunft stund. Die Erfahrung zeigt täglich mehr, daß bei den jezigen Grenzverhältnissen, des Bayerisch-Württembergischen Vereins besonders eine unbeschreibliche ausgedehnte Schmuggelei die hohe Zollsysteme in ihrem Erfolge nicht allein zweifelhaft, sondern in jeder Rücksicht verderblich darstellt. Die Erwartungen die beide hohe Regierungen von dem System voraussetzten, wurden nicht erfüllt, die vorausgesehene Einfuhr fand nicht statt, oder vielmehr sie wurde nicht zur Verzollung declarirt, und die Industrie vermehrte sich ebenfalls nicht in dem Grade, in welchem man diese Vermehrung, nach den hohen Schutzzöllen erwartete.

<In Bay. Stände u.Volk unzufrieden mit Zollsystem. Berufung auf Äußerungen in b.Kammer d.Abg. >

Zitat des b. Abg. Günther: unter allen Aufgaben in Folge der jetzigen Zollverhältnisse ist diese /: für Schutzwachen:/ eine von den drückendsten mit, sie verschlingt eine ungeheure Summe und bleibt bei a11e dem für den beabsichtigten Zweck unzureichend, die thätigste Aufsicht an den Gränzen, hat sie das Schwärzen unterdrücken können? hatsie nicht vie mehr dieses Handwerk tückischer und listiger als je gemacht? nie wird sie dem, für was sie da sein soll, für die richtige Verzollung genügen. Die aufgegriffenen Güther, in Folge ihrer Dienstleistungen, kommen deren Erträgnisse dem Aerar zu gut, und werden dadurch die aufgewendeten Kosten vermindert? nein, denn nach dem. Gesetze §. 114. fällt die eine Hälfte dem Aufbringer die andere dem Unterstützungsfond der Zollverwaltung zu. <Erhebungsgebühren 44% >

In der Sitzung vom 9ten April äußern die Abgeordneten des untern Donaukreises, ‘diesen Kreis drücken am meisten die hohen Zölle, die eine Schmuggelei und eine Demoralisation veranlassen, die kaum zu beschreiben sei.‘ Die ihnen bekannten Petitionen der Würzburger, und Nürnberger Hande1s1eute, welche eingereicht wurden, erhie1t die Unterstützung vieler Deputirten,< dito Augsburger Handelstand, dazu Abg. Krämer:> nur eine Klage ertönt im ganzen Baierischen Vaterlande, über die Härte des Zollgesetzes vom Jahr 1828. und die Überspannung seines Tarifs …Die schauerliche Rotte des Schwärzersystems und Schmuggelhandels erwürge gleich einer tausendarmigen Hyder in ihren Schlingen jede Frucht der noch so sinnreich und mühesam bearbeiteten Calculation im ersten Keime, yerhöhne und paralysire eine jede Combination, auch wenn sie sonst unter den glücklichst soheinenden Auspicien begonnen und eingeleitet wäre. .. Fabrikaten u. Gewerbsleute von Augsburg verwahrten sich gg. Vorstellung des Hande1s-Gremiums .

In der Sitzung vom 20ten Juni führt von Rothenhan große Klage über das Schmugge1n an der sächsischen Gränze, welches in Banden von Hunderten geschehe und selbst ohne große Gefahr nicht mehr schnell möchte aufgehoben werden können; und Schudel sagt:

Sehe man sich auf den Gränzlandgerichten um, welche, wenigstens an der Böhmischen Gränze bald Tuch- und Eisen-Maganzinen gleich werden und wo man beinahe eines eigenen Beamten zur Behandlung der Defraudationen bedarf.

Buhl weiter: Sie finden in diesen Äußerungen, was Sie in denen bei uns eingekommenen Petitionen gefunden haben, wieder, Vertheitigung entgegengesetzter Interessen, Klagen über Demoralisation durch Schmuggel, über vexatorische Gesetze, und im Allgemeinen, Widerstreben gegen hohe Zölle.

Der Baierisch-Württembergische Zolltarif steht daher in seinem Wesen dem unserigen entgegen, denn der Unsrige ist wie bekannt auf niedere Zollsätze im Ganzen begründet, er lieferte bis jezt eine große Einnahme bei wenigen Schutzkosten, gab der Industrie keinen Schutz, stand ihr aber nicht feindlich entgegen. Die Wirkungen dieser Systeme mögen Sie aus fo1gender Vergleicher der Einfuhr von Colonialwaaren in Baiern und bei uns finden.

In Baiern wurden in Eingang verzollt:

Im Jahre 1826/27.

Zucker roh u. raffinirt 90.511 Ctr.

Caffee                                     30.776 ”

1827/28.

Zucker roh u. raffinirt 91.783 Ctr.

Caffee                        51. 058 ”

1828/29.

Zucker roh. u raffinirt  94.661.Ctr.

Caffee                            8.580 ”

In Baden

Zucker nach Abzug des zum Wiederausgang declarirten 60,000 Ct.

Caffee                                                                                 28,600 Ct.

Diese große Differenz zwischen der Verzollung in Baiern und derjenigen bei uns hat größten Theil seinen Grund in der Verschiedenheit der Zolltarife und besonders in der Höhe der Zollsäze auf diese Artikel im baieirischen Tarif, welcher, wie Sie aus den Ihnen gegebenen Auszügen aus den bairischen Verhandlungen der Stände vernommen haben, grose Einschwärzungen veranlaßte und veranlassen muß, so lange nicht durch bessere Arrondirung, Erweiterung des Vereins und Anlehnung an festere Grenzpunkte vielleicht abgeholfen werden könnte; gründliche Abhülfe fänden wir nur in einer Ermäsigung der zu hohen Zölle.

Zu einer Vergleichung der Zollsäze machen wir Sie hier auf diejenigen aufmerksam, welche die größten Abweichungen zeigen.

Eingangszoll.

Baierischer Ansaz:

Caffee 15 fl.

Zucker 12,20

Gewürze feine   20,–

Gewürze ordinaire 6,20/3,20

Reis                          1,40

Thee                       20,-

Baumwolltücher rohe 20,–

••         geb1ümt u. gef’ärbt 60,–

Leinwand 20,–

Seidenwaren 60,–

Wollenwaren 60,–

Leder, Weiß und Rothgarne 15,–

Lederfabrikate 30,-

Glas                  10, -,

Bijouterie       100,-

Eisen geschmiedetes 3,20

Eisen und Stahlwaaren 7,30 bis 30fl.

Messingwaaren              15 fl.

Badischer Zollansatz

Caffee 1 f.20

Zucker 1,20

Gewürze feine 3,20

••         ordinaire 1,20

Reis     -,50

Thee    3,20

Baumwollwaren 6,40

Leinwand u.Leinenwaaren, Spizen 6,40

Seidenwaren 6,40

Wollenwaren 6,40

Leder 5,–

Lederfabrikate 6,40

Glas     3,20

Bijouterie 6,40

Eisen geschmiedetes 2,5

Eisen u. Stahlwaaren 3,20

Messingwaaren 3,45

usf.

Sie sehen den großen Unterschied zwischen dem baierschen und unsern Zollsäzen in Colonial und Manufakturwaaren, die unsere Nachbarn zum Schwärzen reizen muß und deßwegen den Manufakturen nicht den Schuz gibt, den man bezweckt.

Zölle belasten Consumenten zu sehr, die Fabrikanten in die Hände gegeben.werden.

<Nachtei1e f. Ba. bei Beitritt.>

Wir werden zwar auf dem größten Teil unserer Grenzen, unsere Zollwachen verlieren, die uns weniger lästig war, dagegen aber längs der französischen und Schweizer Gränzen eine verstärkte lästige Zollwache aufstellen müssen und werden an diesen, besonders an letzterer Grenze ein SchmuggeIwesen nicht ganz niederdriicken können, zu welchem hohe Zölle reitzen

<Nachteile übersteigen Vorteile bei weitem. Abraten. Plädoyer für großen Verein: Übernahme pr. Tarifs.>

Ungleich günstiger muß sich aber die Diyidente für alle Staaten stellen, da durch die Vereinigung derselben, die Kosten der Zwischenlinien genommen, die Außenlinien sehr verkürzt und die Schmuggeleien sehr vermindert werden.

Wir gehen nun auf die Nachtheile über, welche der Beitritt zu dem grösseren Vereine befürchten läßt, wenn das preußische System beibehalten bliebe.

Der erste derselben wäre ein wahrscheinlich einreisendes Schwärzergetriebe an den Rheingrenzen von Neuburgweiher bis an die württembergischen Grenzen am Bodensee, welches in seinen nachtheiligen Folgen besonders an den Schweizer Grenzen, namentlich an jene der Cantone Basel und Schaffhausen, welche diesseits des Rheins einlaufen fühlbar werden dürfte, da Basel und Schaffhausen in diesem Verhältnisse, als blos handeltreibende Städte sich in die Position nicht bewachter Freihäfen stellen würden, um ihre Nachbarn mit billigen Waren zu versorgen, worin Basler, nach französichem Zeugniß, grose Geschäftskenntniß besizen sollen.

<Folgen eines Nichtbeitritts zu einem großen Verein:>

In diesem Verhältnis ist Baden durch seine Absonderung den Zwecken des deutschen Vereins sehr hinderlich; denn er ist genöthigt gegen dasselbe eine lang ausgedehnte Grenzzollwache aufzustellen, welche grossenteils über Berge, Schluchten und Wälder hin sich erstrecken muß, wo troz aller Strenge und Wachsamkeit doch das Schwärzen nicht verhindert werden kann, und überaus große Kosten verursacht.

Durch Vermehrung der Wachen und strenge Aufsicht wird man den Verkehr mit uns abzuschneiden suchen, und vielleicht die Auflagen auf unsere Produkte erhöhen und seines Schadens beizukommen.

Wir fürchten mit Grund die Folgen der demoralisirenden Mauthlinie am Rhein im Fall des Beitritts zum Vereine, aber wir werden bei dem Nichtbeitritt anstatt von einem Viertheil der Grenzen an drei Viertheilen des Landes dieses Übel haben, mit der einzigen Veränderung, daß anstatt im ersten Fall herein-, im zweiten aber hinaus in fremdes Gebiet geschmuggelt wird; ungeachtet des Vertrauens, welches wir mit Recht in den guten Sinn unseres Volkes haben, müssen wir die Besorgniß aussprechen, daß viele desselben, besonders in den ärmeren Gebirgsgegenden, von dem anlockenden Verdienst gereizt, sich diesem traurigen gewagten Geschäfte hingeben, und Gesundheit, Ruhe und Vermögen in das Spiel einsetzen. Daß dies Geschäft bereits von diesseitigen Unterthanen betrieben werde, sagen Klagen aus den Gegenden von Wertheim und eine Petition der Gemeinden des Gemmingischen Gebietes, dies beklagend von dortigen Einwohnern.

Welche Aussichten können wir Ihnen nun zu Gunsten der Abscheidung eröffnen? Die schwankende Hoffnung auf mühsamen verborgenen gefährlichen Wegen etwas mehr oder weniger Colonial- und fremde Manufakturwaaren in die benachbarte Länder einzubringen!!

Die uns von der Petitionscommission herübergekommene Petitionen, welche gegen den Beitritt zu der Vereinigung sprechen, stützen sich auf diese Hoffnung, indem sie doch von Folgen der Demoralisation des Schmugglergeschäftes sprechen; zugleich drücken sie meistens die Furcht aus, daß unser Verkehr mit Frankreich und der Schweiz durch den Beitritt zu dem Vereine leiden werde; …

<Für niedrige Sätze des großen Vereins.>

auch die Moralität hat ihr höchstes Interesse bei den niedrigen Säzen, welche wenger zum Betruge reitzen als die hohen. <Öffentliche Stimmung in SD gg. hohe Sätze>.

Wir haben für diejenigen der hoch besteuerten Artikel ein Maximum vorgeschlagen, welche am meisten im Verbrauche sind, und glauben, daß dieses die Einwilligung der übrigen Staaten erhalten dürfte, da es in finanzieller Hinsicht, mehr Ertrag erwarten läßt, weil der Gewinn des Schwärzens sich außer Verhä1tniß zur Gefahr ste11en würde.

Die Zölle der Fabrikate haben wir höher vorgeschlagen, als wir sie zum Schutze gegen das Schwärzen nöthig selbst vortheilhaft halten, denn es frägt sich hier weniger danach wie viel pro Cent (?) beträgt der Zoll, als darnach wie viel kann der gemeine Schwärzer verdienen für den Gang, denn nach diesem rechnet dieser.

<Zur Grenzbewachung> strenge Geseze wie sie hier nöthig sind, demoralisiren nicht durch sich, sondern durch den schlechten Vollzug.

<Zwischen Vollzug des Vereins möglichst wenig Zeit für Spekulation. Nach dem Vertrag keine weiteren Zölle.>

Prot. d. geh. Sitzung vom 5.10.1831

Buhl zu Minoritätsbericht von Martin/Gol1:

Der Minoritätsbericht klagt vorzüglich mit vielen Bewohnern, wie wir sie gelesen, über die Folgen hoher Zölle auf die Demoralisation des Volkes, und wie sie sich durch unsern Beitritt auch in unserm Lande zeigen würden, wie überhaupt die allgemeine Stimme deswegen jedem Vereine entgegen sei. Ich gebe nun zwar zu, daß bei dem Systeme der Vereine strengere Aufsicht an der noch übrig bleibenden Grenze unentbehrlich ist, ohne darin aber eine größere Gefahr für die Demoralisation des Volkes zu erblicken, weil wir 2/3. unserer Grenzen verlieren, die unvermeidliche Beschränkung sich also auf 1/3. unserer bisherigen Grenze reduzirt. Zudem verlieren jene Schranken in einem grosen Vereine viel von ihrer Bedeutung, und werden dann von dem Volke nicht mehr so gehaßt, wie das Beispiel von Frankreich  unwiderlegbar beweist, worin man seit den Julitagen über viele Anstalten, über Accise, droits reunis und andere Lasten vielfältig Klagen gehört, keineswegs aber über die weit höhere französische Mauth. Es sind nun zwar in der lezten Zeit in Strasburg deshalb einige Bewegungen erfolgt, indessen werden mir die Herren, die in der Nähe wohnen, bezeugen müssen, daß sie tief unten ausgegangen, nicht in dem Sinne der allgemeinen u. besseren Meinung gelegen, und wir dürfen dabei auch nicht vergessen, daß sie lediglich gerichtet waren gegen den Zol1 eines unentbehrlichen Lebensbedürfnisses, der allerdings zu beklagen ist.

Buhl: <zu Merks Bedenken wg. Beschränkung der Verbindungen zur Schweiz,> zum Beweiß, daß man auch das Schwärzen wenigstens bedeutend mindern kann, weise ich auf ein Beispiel jüngster Zeit. Die große Ausfuhr von Zucker und Cafee nach Rheinbaiern, die zum größten Thei1 von dort wieder nach Frankreich gieng, hat sehr auffallend abgenonmen, nachdem an der französischen Grenze ein Gesundheitscordon aufgestellt worden ist.

Was das Beispiel der Schweiz betrifft, die in den 1890r (?) Jahren, mit 1.600.Mann geschützt, dennoch nicht von Schwärzern abgehalten worden wären, so1ag dieß in ganz anderen Umständen. Dort war der Zweck das Aushungern, und dazu werden freilich keine Schuzwachen hinreichen.

Böckh: <Zu Mittermaiers Einwänden wg. lästigem Visitieren.

Der Redner hat ferner von Preußen erwähnt, daß dort den Douaniers der Gebrauch der Waffen erlaubt sei, anders als zur Vertheidigung. So viel ich aber weiß, ist dies bereits abgeändert, wenn aber nicht, so bin ich mit dem Redner dahin einverstanden, daß ihr Gebrauch anders nicht als zur Wehr gestattet werden soll. Überhaupt hin ich mit dem Preußischen Zdllstrafgesez in mancher Beziehung nicht einverstanden; ich glaube, daß einer Veränderung derselben, so weit es unzweckmäßig streng ist, keine Schwierigkeit haben wird. Überhaupt, m.H., dürfen Sie erwarten, daß wir bei einem Verein dahin wirken, alle harte übertriebene Maasregeln, die ihrem Zwecke niemals entsprechen, zu beseitigen.

Schaaf: Von der moralischen Seite haben wir durch den Beitritt auf jeden Fall nur zu verlieren, wenn auch die Linie nicht mehr so gros ist. Was sie an Ausdehnung verliert, wird die grösere Schärfe ersezen. Der H. Commiss. der Regierung bemerkt zwar, daß es in dieser Beziehung einerlei sey ob das Schmuggeln gegen unsere oder fremde Geseze getrieben werde, und ich gebe das gerne zu, nicht aber ob es von Auswärtigen oder Inländern getrieben wird. Bekanntlich aber geschieht es gegenwärtig grosentheils und zwar stark nur von Fremden, und in soferne haftet auf unsern Staatsangehörigen kein Vorwurf. Daß es aber bei einem Verein sich leicht umwenden könnte, fürchte ich. Ich gestehe aber, daß ich mich

noch nicht hinreichend instruirt halte.

Winter v. Heid.: <Ba. Regierung sieht täglich mehr ein,> “was die Zeit ihr auferlegt, wie ich aus einer Äußerung des Herrn Finanzministers entnommen, welche die Demoralisation im Allgemeinen bekämpft, auch wenn sie blos das Ausland nachtheilig berührt. Eine solche Äußerung mußte mich um so mehr freuen, als sie auch auf andere Finanzmaasregeln nicht ohne Einfluß bleiben wird.”

Martin: Wir haben von dem Herrn Finanzminister gehört, daß wir 2/3. unserer Grenze verlieren, ich muß aber dagegen bemerken, daß ich an diesen 2/3. Grenzen bisher keine Visitationen badischer Seits kenne. Ebenso wenig haben wir durch unser Zollsystem die Schmuggelei veranlaßt, nur jene, welche die hohen übertriebenen Zollsätze eingeführt, können sich die Schuld beimessen.

Böckh: Was die Demoralisirung betrift, so können wir dann durch eine Vereinigung nur gewinnen, weil an 2/3. Unserer Grenze die Douanenlinien wegfallen.

Knapp: Vom Verderben durch das Schmuggeln hat man gesprochen. Ich weiß die Zeit, wo im Oberlande darin viel gethan worden ist, jezt weiß man davon nichts mehr.

Daß am Rheine Contrebande gegenwärtig getrieben werde, muß ich widersprechen, es war aber früher der Fall und wird wiederkommen. Um das Ausland haben wir nicht zu fragen. Wir haben im Gegentheil Beispiele, wo eine auswärtige Regierung zu uns schmuggelte.

Goll: Wenn aber ein Verein zu Stande kommen könnte, der nicht das Heer von Schmugglern in seinem Gefolge hätte, dann dürfte er eher ausführbar seyn, ich besorge aber, daß wenn auch anfangs das von der Commission aufgestellte Maximum der Zöl1e angenommen wird, daß es nicht dabei bleibt, vielleicht in einem Jahre schon wird es anders seyn.

Der Antrag des Abgeordneten Mittermayer von dem Präsidenten dahin modificirt, daß der Gebrauch der Waffen denDouaniers nur zur Selbstvertheidung gestattet werden soll, wird von der Kammer genehmiget.

<Diskussion über Leibesvisitation.>

Völker zeigt, daß durch eine solche Bestimmung dem Schwärzer Thür und Thor geöffnet sey.

Fecht dagegen 1egt auf’ diesen Schutz der Person einen hohen Werth.

Staatsrath Winter glaubt, daß nichts gegen Mißbräuche schütze, nur Fälle des Mißbrauchs aber scheine der Abg. Mittermayer im Auge zu.haben. Er macht darauf aufmerksam, daß bei einer solchen Unterhandlung nicht alles von uns abhänge, daß in jedem Fall Schuz gegen das Schwärzen gegeben werden müsse, und sprich sich darüber aus, daß er es für einen Diebstahl erkenne, den der schlechte an dem ehrlichen Manne begehe.

Staatsrath Nebenius versichert, daß die Regierung in ihrer Instruktion Vorschriften geben werde, welche den redlichen Mann hinreichend sichern, ohne daß sie aber da gehindert werden dürfe, wo der Verdacht klar vorliege. Auch in Frankreich sey das Visitiren erlaubt, es seyen aber beschränkende Vorschriften gegeben, welche jede Klage beseitigten.

Aschbach und Buhl erkennen, daß eine solche allgemeine Bestimmung das Gesez selbst zu umgehen Veranlassung gebe, wie man am Rhein Beispiele genug sehe, wo die Schwärzer ihren Conterband hohnlachend in Sicherheit brächten.

Rotteck für die Regel des Nichtvisitirens, ohne die Ausnahme bei klarem Verdachte dadurch auszuschließen. So auch Kammerbeschluß.

Martin/Goll: Minoritätsgutachten gg. Beitritt in V. Pr. /H /B /W.

Während unsere nächsten deutschen Nachbarn unter diesem schweren Drucke seufzen und keinen Tritt auf ihrer Grenze thun konnten, ohne der Mauth verfallen zu sein, ohne ein zahlloses Heer von Häschern, Angebern, Zöllnern und Grenzwächtern beobachtet zu werden, während das Land öde und still durch Abnahme des Verkehrs wurde und jeder Reisende es scheu vermied oder aus Noth nur mit Vermischungen betrat; – dennoch die Staatskassen statt Einkünfte aus den Zöllen zu beziehen, noch zu dem unermeßlichen Aufwand für die Grenzbewachungs- und Mauthanstalten zuschießen mußten; – stand alles bei uns durch freien von solchen Anstalten nicht belasteten Verkehr in freundlicher Lebensblüthe und die Staatskassen füllten sich mit den Überschüssen der Zolleinkünfte.

Sie werden meine Herren, wenn es zur unseeligen Ausführung dieses neuen Systems bei uns kommen sollte, gar keine Zolleinnahmen dafür aber ein Heer von Angestellten haben, die dazu und auch noch zur Bewachung unserer persönlichen und politischen Freiheit verwendet werden und nebenher Zollämter und Lagerhäuser erbauen müssen – alles dieses aber auch der Steuerkasse bezahlen.

Die unerträgliche Plackerey, welche nothwendig mit jeder Mautheinrichtung verbunden ist, die Aufsicht auf jeden Schritt und Tritt, die man sich von Häschern, Grenzwächtern, Zöllnern und Mauthbeamten gefallen lassen soll; das Durchsuchen bei jedem Gang über die Grenze, der fast von niemand bei der Localität unseres Landes vermieden werden kann; die Abnahme des Verkehrs und damit des Wohlstandes; der Reitz, welcher der Verarmung bei hohen Zollsätzen zum Gewinn durch die Contrebande geboten und durch einige Groshändler, in deren Hände dieser Handel allein kommt, um verdeckt durch diese armen Schlachtopfer ihr Gewerbe zu treiben. Demoralisirung, Widersezlichkeit gegen die Mauthstrafen, Mord und Todtschlag, wobei von den niedern Klassen fast keine Familie unbetheiligt bleiben wird – das sind die Folgen des neuen Zollsystems, wozu wir eingeladen sind und all’ diese Erscheinungen sind wohl schwerlich geeignet Eingang und Geneigtheit dafür zu erhalten.

Unser Markt ist jedem offen, unsere Zölle sind ergiebig ohne drückend zu sein, eine milde Grenzbewachung gewährt der Regierung die Überzeugung der Zufriedenheit des Volkes, Defraudationen gehören zu den Seltenheiten im Lande und der Fremde betritt dasselbe mit freyer Brust, denn hier ist das Ende aller Vexationen, denen er anderwärts begegnet.

Merk:

Nur das ist vor der Hand bei dem einen oder andern Falle gewiß, daß bei einem Verein an einem großen Theile unserer Grenze eine Mauthlinie aufgestellt wird, welche die Grenzbewohner, wo solche wirklich besteht, mehr als die Pest verfluchen, die nach ihrer wirklichen Einrichtung, und eine andere ist mit preußischer Zustimmung gar nicht zu hoffen, das Leben der Unterthanen gefährdet, und sie hundertfachen unerträglichen Vexationen preis gibt, welche eine große Demoralisirung unvermeidlich erzeugt, die Ursache und Veranlassung unruhiger Auftritte war, und öfters noch sein wird, welche allgemeinen Mißmuth verbreitet, die Liebe des Volks zum Regenten schwächt, und gegen die Regierung erbittert. Wer daran zu zweifeln sich das Ansehen geben will, werfe seine Blicke dahin, wo die Mauthlinie gezogen ist, und höre die Stimme aus Hessen, Baiern Würtemberg.

So wie wir sind, bei mäßigem dem Handel förderlichen Zöllen bedürfen wir keiner kostspieligen Grenzbewachung, da es sich des Schmuggels nicht lohnt. Reisende werden keinen Beschränkungen, Unterthanen keinen Vexationen unterworfen. Der Kaufmann vermag mit Ruhe und unbeschwert sein Gewerbe betreiben, und muß nicht in steter Angst über das Schicksal seiner Waaren und sein eigenes schweben.

Unter die Vortheile des Vereins wird man doch nicht die Abwendung der Schmugglei im Ernst zählen wollen. Im Gegentheil wird nun solche erst längs der Mauthlinie von unsern Bürgern getrieben werden, wie dies seither von unsern Grenznachbarn geschah. Das Übel wird uns nun erst vollständig eingeimpft, und strenge Mauthgesetze, die längs einem Fluß sich nicht einmal handhaben lassen, vermögen solches nach der Erfahrung nie zu unterdrücken. Ich müßte das Land aufrichtig beklagen dem man so unnatürliche und harte Mauthstrafgesetze aufdringen will, und vermag eine solche Glückseligkeitslehre nicht zu verstehen. Ich wundre mich aber sehr, daß man die Bewachung eines Flusses leicht finden will. Die Franzosen halten es mit einer dreifachen Linie höchst schwierig.

Meine Herren! Der Bericht hat sich enthoben Ihnen das Drückende, das Unerträgliche und Schmachvolle, das Politische der Mauthlinie, wie solche in den vereinigten Ländern eingerichtet zu schildern. Es wird Ihnen dieß aber aus öffentlichen Blättern hinlänglich bekannt sein, welche erst kürzlich viele traurige auf der Hessischen Grenze vorgefallene Fälle des Mords enthalten.

Wie aber Niemand sicher und selbst ein Unschuldiger sein Leben verlieren könne, mögen Sie aus folgendem Verbot wegen Gebrauch eines Wegs ersehen •• ersehen, das in Nro. 246 des Hochwächters zu finden ist.

Was müßten nun die Folgen solcher Bedrückung und Vexation sein?

Ich will solche nicht schildern, – ein geringes Nachdenken reicht hin dieselbe zu ahnen, sowie auch ahnen, daß ein Verein auf solche Grundlagen nicht von Dauer sein kann.

Ich widerspreche die etwas gewagte Unterstellung, wodurch man unserer erhöhten Zolleinnahme eine schiefe Seite geben will, – als komme solche daher, daß unsere Kaufleute, oder wie man sie höhnisch Krämer nennen will, vorzüglich Schmuggelhandel treiben.

Solche rührt hauptsächlich von einem wahren Zwischenhandel her, und was dann weiter von der Schweitz aus mit dem spedirten Gut geschieht, berührt uns nicht. Dieser Vortheil wird sich nun den schweizerischen Grenzstädten zuwenden, welche dies auf unsere Kosten treflich zu benutzen wissen werden. Der Handel des mittlern fleißigen Kaufmanns wird daher empfindlich leiden, und höchstens einige schon reiche Speculanten in der untern Gegend gewinnen.

Tscheppe:

Durch Einführung hoher Zölle werden sichernde Anstalten von großem Umfang, strenge Gesetze, harte Strafen unumgänglich geboten. Bei gemeinschaftlicher Theilnahme an dem Ertrag der Zölle, sind lästige Controllanstalten und Einmischung Fremder unvermeidlich.

Der Verkehr muß sich Fesseln gefallen lassen die zu seiner Controlle nöthig erachtet werden, und der Verein muß sich zum Krieg gegen Feinde gefaßt machen, die er durch den Reiz des Gewinns zum heimlichen, oft offenen Angriff erschafft und herausfordert.

Diese Grenze läuft gegen die Schweitz von Meersburg bis Oehningen an dem See und durch denselben; von da bis Rheinheim nach den schweizerischen Ortsmarken diesseits Rheins in manigfaltigen Einschnitten und Ecken durch Schluchten, Wälder und Gebürge, kaum bewachbar; dann bis Basel längs des Rheins; ferner gegen Frankreich von Basel dem Rhein entlang bis über Schröck, mit inliegenden Inseln und unübersehbaren Landungsplätzen, den Schleichhandel begünstigend.

Unsere jezigen niedere Zölle reizen den Schleichhändler nicht. Wir bedürfen rings um unser Land, weder gegen die Schweitz und Frankreich, noch gegen unsre deutschen Nachbarn, Würtemberg, Hohenzollern, Rheinbaiern und Hessen weitläufige Sicherungsanstalten. Handelsleute, Frachtfahrer, Reisende unterliegen keinen Vexationen; alle Geschäfte bewegen sich leicht und fröhlich; all‘ unsre Einrichtungen sind wenig kostbar, und die Staatskasse erhält zu Deckung des Staatsbedarfs aus den Zöllen eine reichliche Einnahme.

Im Jahr 1792. bis 96. bei der Sperre Deutschlands gegen die Schweitz, bestand vom Bodensee bis Basel ein Cordon von l600. Mann, theils Cavallerie theils Infanterie, und doch konnte durch diese bewaffnete Macht der Schleichhandel nicht gehemmt werden.

So wie die Zölle erhöht werden, wird sich der Schleichhandel erheben, mit all’ seinen verderblichen Folgen, mit der Entsittlichung des Volks, dem Ruin des redlichen Kaufmanns, der Anhäufuung von Verbrechen in Strafanstal ten, mit dem allgemeinen Haß, der in allen deutschen Ländern sich gegen strenge Mauth ausspricht, und bald da bald dort Unruhen und Empörungen erzeugt hat.

… sollen wir vor dem ungerechten Vorwurf zittern, den uns allzueifrige Apostel des Vereins machen, daß wir namentlich den Schleichhandel begünstigen? Wir begünstigen ihn nicht, er wird veranlaßt durch hohe Zölle, die wir gerade verwerfen, weil sie die Drachenzähne sind, deren Aussaat die Schmuggler nicht kennen. Mäßigen die vereinten Staaten ihre Zölle, und sie werden dann, wie wir, weder eines Heers von Zollwächtern, noch andere lästige Sicherungs- und Controllanstalten bedürfen; sie werden ihren Kassen größere Einnahmen verschaffen, ihre Unterthanen werden sich nicht zu einem verächtlichen Gewerbe erniedrigen, womit sie Leben und Vermögen auf das gefährlich Spiel setzen, und die Unzufriedenheit der Bürger wird nicht bis zu traurigen Excessen gesteigert werden.

Böckh:

Ein Zwischenhandel der durch unsere Lage begründet ist, kann und wird uns dadurch nicht entgehen, wohl aber wird ein Handel aufhören, der diesen Namen nicht verdient, der eine traurige Folge des Gegensazes der Zollsysteme an unserer Grenze ist, der die Unterthanen in hohem Grade demoralisirt, den die Regierung gewiß schon längst unterdrückt haben würde, wenn es in ihrer Gewalt stünde.

Wenn übrigens an einem Drittheil unserer Grenze der Reiz zu Zollbetrügereien erhöht wird, so fällt er an zwei Drittheilen ganz weg, immer noch ein großer Gewinn für das Ganze.

Es liegt in der Natur der Sache, daß jeder Zollverein die Zollrevenüen schmälert; es liegt ferner in der Natur der Sache, daß hohe Zölle nicht gerade hohe Einnahmen gewähren; sie haben zum Theil die Folge die sie haben sollen, nemlich Abnahmen der Einfuhr fremder Erzeugnisse; zum Theil eine andere, nemlich, daß die Einfuhr im Wege der Contrebande geschieht, also ohne Entrichtung des Zolls.

Wir haben bei niederen Zöllen eine hohe Einnahme, weil wir keinem andern Staat eine Freiheit gestatten, die Einfuhr zum Vortheil unserer Erzeugnisse nicht beschränken, wenig Zoll durch Einschwärzen verloren, endlich weil wir den Zoll von vielen Waaren beziehen, die im Wege der Contrebande in die Länder mit hohen Zöllen eingeführt werden.

… dem Vortheil, den wir dadurch erreichen, daß wir unsere Industrie nicht schützen, und daher der Contrebande weniger ausgesezt sind, steht der Nachtheil gegenüber, daß unsere Handwerker und Fabrikanten ins Ausland nichts absetzen können, oder weit weniger als die Ausländer bei uns; der Vortheil endlich, daß wir von vielen Waaren die Eingangszölle beziehen, welche als Contrebande zu unsern Nachbarn gehen, ist ein höchst bedauerlicher, ja es wäre ein höchst schmählicher, wenn er von uns beabsichtigt würde, wenn er nicht als eine zufällige Folge der einander entgegengesezten Zollsysteme von beiden Seiten anerkannt werden müßte.

<Zollminderungen bei Verein unbekannt,> dagegen werden sich aber auch die Kosten der Grenzbewachung um eine große Summe vermindern und mit der Verkürzung der Grenzen des Gebiets die Zolldefraudationen in gleichem Verhältniß abnehmen. Die Folgen dieser Veränderungen sind schlechthin nicht zu berechnen.

<Durchgehen möglicher Vorwürfe an Baden:> Fürchtet Baden den Schmuggelhandel den hohe Zölle veranlassen an dem dritten Theil seiner Grenzen mehr als den, der gegenwärtig an allen, zwar nicht ins Land, aber aus dem Land getrieben wird?

Nein, meine Herren, zu solchen Fragen werden wir Niemand ein Recht geben, wir werden consequent bleiben, und einem Verein beitreten, den die Zeit allmählich so gebildet hat, wie wir ihn schon bei den Darmstädter Verhandlungen gewünscht, und nach den letzten Verhandlungen in Berlin erwartet haben.

<Folgen der Beibehaltung des jetzigen Systems für Ba.:> Nichts blieb uns übrig, als die Beibehaltung unseres gegenwärtigen Systems, das man als feindselig betrachtet, weil es die Contrebande auf mehreren hundert Stunden an den Grenzen anderer Staaten zum einträglichen Gewerbe macht. Wie viele Kriege schon wegen Handelsinteressen entstanden sind, ist bekannt.

<Zusammenfassung:>

5. Das Niederfallen aller Zollschranken an zwei Drittheilen unserer Grenze ist ein Vortheil, gegen den der Nachtheil einer strengen Mauth an einem Drittheil der Grenze, die größtentheils der Rhein bildet, nicht in Anschlag gebracht werden kann. Der das Volk demoralisirende Schleichhandel wird durch die Handelsfreiheit auf der einen, und durch die strenge Aufsicht auf der andern Seite beschränkt werden.

Nebenius:

Der Schmuggelhandel, den hohe Zölle erzeugen, ist ein großes Übel, verderblich für die Moralität des Volks. Aber, meine Herren! nach moralischer Würdigung ist die Verletzung der fremden Zollgesetze der Verletzung des eigenen Gesetzes ganz gleich zu achten, das moralische Verderbniß gleich gros, ob die eigene oder fremde Mauth den Schmuggelhandel erzeugt, wenn gleich die Strafbarkeit nach dem positiven Gesetze anders beurteilt wird.

Da nun die Linie, auf welcher der Schleichhandel stattfinden kann, durch den Beitritt zu dem Vereine um 2/3tel verkürzt wird, so ist auch in dieser Hinsicht, der Verein nicht nachtheilig, sondern vortheilhaft.

Mittermaier:

Im Augenblick wo ich über die wichtige Frage mich erklären soll, steht vor meiner Seele lebhaft die Erinnerung an das Gefühl, das mich immer ergreift, wenn ich den Grenzen eines Landes mich nahte, in welchem eine strenge Zolleinrichtung besteht; noch lebt in mir das unbehagliche Gefühl, das mich ergriff, wenn das Heer der Raben dem Wagen nahten, alle Kisten und Koffer durchwühlten, wenn ich oft Stunde lang im Regen warten, und den durchwühlten Koffer wieder einpacken mußte; ebenso lebhaft erinnere ich mich noch an das Gefühl das dagegen mich beseelte, wie ich dem badischen Boden mich nahte, wo keine Grenzwache den Wandrer erschreckt. Frage ich mich dann, ob ich zustimmen will, daß künftig auch an der Grenze Badens ein solches Zollverfahren eingeführt werde, das mich so oft schon empörte, erinnere ich mich an die Verwünschungen mit welchen ich oft das preußische Zollsystem in Bann belegen härte, denke ich an die Erfahrungen über die Vexationen, welche dies System im Gefolge hat, erinnere ich mich der Erfahrungen, daß überall dieß System als ein demoralisirendes gebrandmarkt ist, so müssen überwiegende Griinde da sein, welche mich doch bestimmen können, den jezigen Zustand mit einem strengen Zollsystem zu vertauschen.

… die Furcht vor Demoralisirung vermindert sich, wenn ich erwäge, daß ein großer Theil des Landes /: 2/3tel:/ die Zollgrenze verliert, und nur an der französischen und schweizer Grenze der Reiz zum Schmuggelhandel eintreten kann; dieser Reiz aber vermindert wird, da in Frankreich Colonialwaaren, in Ansehung deren die Schmuggelei am meisten im kleinen getrieben wird, theurer als bei uns sind.

Ich fordere, daß das einzuführende Zollsystem von jenen Vexationen befreit sey, welche das preußische zu einem empörenden machen. Ich will nicht, daß jene Einrichtung, nach welcher nicht auf allen Zollämtern jede zollbare Waare angeführt werden kann, auch bei uns bestehe. – Ich willige nicht ein, daß das Recht, die Reisenden auf dem Leibe zu visitiren, den Zollbeamten gegeben werde. Ich halte ein solches Recht für eine empörende Begünstigung, der Angriffe auf Schamhaftigkeit und für eine Verletzung persönlicher Freiheit; um so gefährlich als den rohesten Händen, willkührlichen Menschen die Befugniß anvertraut wäre.

2tens. Ich fordre, daß den Zollbeamten nur für den Fall der Nothwehr das Recht gegeben werde, Waffen zu gebrauchen, daß daher jene empörende in den preußischen Gesetzen und den hessischen Zollgesetzen gegebene Ermächtigung bei uns nicht eingeführt werde, weil ich diesen Zollbeamten nicht das Recht über Leben und Tod geben will und weil ich auf meine Seele nie den Fluch laden will, der mit Recht uns trifft, wenn auch nur ein Familienvater wegen sogenannter Contrebande von etwa 20 •• Kaffee erschossen würde.

3tens. Ich will daß die preußische Zollstrafgesezgebung, welche auf dem Prinzipe der Abschreckung beruht und aller Gerechtigkeit widerspricht, nicht bei uns eingeführt wird. Ich fordre eine milde Zollstrafgesetzgebung.

Rettig v. C.:

Die vielerlei Plakereien und Vexationen, die eine solche Zollinie mit sich bringt, die Demoralisirung und ihre verderb1ichen Folgen sind ohnedem kein Gegenstand einer Vergütung, aber auch die ökonomische Nachtheile lassen sich in ihrem ganzen Umfang nicht taxiren, noch weniger vergüten.

Schaaff:

Zitiert Schreiben eines “Litteratus“ an der nördl. Grenze Ba., das sagt:

<Es halte den Verein> für das Signal von Mord und Todtschlag und jeder Entsittlichung unseres Volkes.

Schaaff selbst: In moralischer Hinsicht können wir nur gewinnen, hören wir von der Regierungsbank aus, indem der demoralisirende Schmuggelhandel, welcher dermalen an unseren Grenzen getrieben, und fälschlich mit dem Namen “Zwischenhandel” beehrt wird schwinden, sich wenigstens in dem Maaße mindern muß, als sich die Zollgrenze mindert; es wird ferner bemerkt, man möge sich nicht damit täuschen, daß dermalen nicht unsere sondern fremde Gesetze umgangen werden, eines wie das andere sey Betrug, Diebstal und d.g. Ich gebe zu, daß es nicht minder schändlich ist, ob badische Staatsbürger die badischen oder z.B. die französischen Zollgesetze umgehen, allein ich finde einen wesentlichen Unterschied darin, ob die Zollgesetze überhaupt durch unsere badischen Mitbürger oder durch die Bewohner des fremden Gebietes umgangen werden und dermalen sind wir in dem Fall, daß nicht ersteres sondern lezteres geschieht. Es läßt sich nicht läugnen, daß der vorhin als Pseydo-Zwischen-Handel bezeichnete Verkehr dermalen lebhaft auf unseren Grenzen getrieben wird, allein nicht durch die Angehörigen unseres Staates, sondern durch die Bewohner der Nachbarländer, und so ängstlich bin ich nicht, daß ich unsern Produzenten und Gewerbsleuten zumuthen will, daß sie sich immer darüber vergewissern sollen, wohin die von ihnen abgesezten Gegenstände bestimmt sind; sie verkaufen und überlassen es dem Käufer, welche Bestimmung er mit der Waare treffen will.

Wie aber wird es werden, wenn eine strenge Mauth gegen Frankreich und die Schweiz mit hohen Zöllen errichtet ist – werden alsdann nicht unsere badischen Mitbürger eingeladen sein, sich bei einem verwerflichen Handel activ zu zeigen, wo sie bisher nur leidend gewesen sind? was werden wir also in moralischer Beziehung gewinnen? -

<Verlangt Bedingungen bei Vereinsbildung wie Mittermaier u. weitere.>

Martin: (Minorität)

Über die Zollsätze von f 60. bis f. 100. pr. Centner Baumwollen- Wollen- oder Seidenfabrikate ist nie abgestimmt worden. Ich habe damals erklärt und behaupte es noch, mehr als f 20. Zoll von einer Waare zu nehmen, ist ein Unding, heißt so viel, als diese oder jene Waare zahlt keinen Zoll, sondern sie wird eingeschmuggelt.

Wenn angeführt worden ist, daß unser Staat keineswegs den Schmuggelhandel begünstigen dürfe, sondern vielmehr demselben entgegenzuwirken bemüht sein sollte, so erlaube ich mir zu bemerken, daß ja nicht Baden mit seinen niedern Zollsätzen das Schmuggeln herbeirufe, sondern vielmehr die andern Staaten mit den widernatürlichen hohen Zöllen. Mögen selbe es daher verantworten, sie haben alle Schuld daran auf dem Gewissen, sie haben die Sache so weit hinaufgeschraubt, nicht unserem Staat muß man das Übel beimessen.

Bekk:

<Zu Mittermaiers Anträgen wg. Visitation u.Schießrecht.>

Es bedarf hier keiner Bedingung, da, was die Strafen der Defraudanten, das Schießen der Mauthbeamten u. d. g. betrifft, darüber nichts Gemeinschaftliches festgesezt wird und hier lediglich unsere Landesgesetze maßgebend sind deren Abänderung ohnehin nur mit Zustimmung der Stände geschehen kann.

Kommission der 1. Ba. Kammer: Bericht über Adresse d.  2. K., Berichterstatter Geh. Rat v. Rüdt (auch GLA 231a/2946)

zur geh. Sitzung vom 28. 10. 1831:

<Zu Folgen des B/W V.: Positive Ergebnisse zw. beiden Staaten,> so contrastirte mit diesem Ergebniß die Lage der Grenzbewohner gegen andere Staaten den bedeutenden Revenüen-Ausfall, durch die theuere u. schärfere Grenzbewachung u. Controls-Anstalten durch das Überhandnehmen der Einschwärzung, einen zwar gefährlichen, aber der hohen Zölle wegen, sehr ergiebigen Erwerbszweige, und durch die Härte, welche darin lag, daß natürliche und zum Bedürfniß gewordene Verbindungen rücksichtslos zerrissen werden mußten. Die laut erschallte Klage, die blutige Kämpfe der Schmuggler sind bekannt.

<Vorteile des ba , Zollsystems,> “veranlaßt zum Theil durch Maasregeln und zum Nachtheil der Nachbarstaaten. ..

es ist ferner notorisch, wie der durch die Lage unserer Grenzen begünstigte, obgleich nie von der Regierung unterstüzte Schleichhandel, meist durch Fremde bisher thätig fortgesezt worden ist. <Dieser Gewinn> kann und wird durch Schärfung der Grenzwachen, durch Erschwerung unserer Verbindung und durch Entziehung, der noch übrigen Zollbegünstigungen gemindert und durch andere wesentliche Nachtheile in nichts aufgelöst werden.

<Handel mit Schweiz:> Ein Übel, nehmlich das Einschwärzen der mit hohen Zöllen belegten Waaren wird sich ebenfalls bald zeigen, besonders an der Gränze des Cantons Basel und Schaffhausen, dieses wieder zu entfernen, wird die wichtige Aufgabe des Handelsvertrags seyn.

<Zu Zolleinkiinften:> Der große hier nothwendig in Rechnung zu nehmende Gewinn, durch die Verminderung der Grenzaufsichtskosten bei dem größeren Verein mit einfachen Linien und der sich mindernde Verlust durch Einschwärzung dürften solche bedeutend erhöhen.

Der Verlust eines bestandenen Zwischenhandels der allen, so weit er durch Schmuggeln genährt wurde, ohnedieß nur precär erscheint, wird durch unsere ungleich günstigere Lage im Verein vollkommen ersezt, indem sich eine bedeutendere Spedition eröffnet, und die inneren Staaten zum Bezug ihrer ausländischen Waaren wegen der Controlanstalten unseres Handelsstandes an den Eingangspunkten sich bedienen müssen.

Die Kleinhändler und Krämer sind zwar wegen den höhern Zölle und wegen des entgehenden Vortheils durch Ausschwärzen meist gegen eine Änderung, und von ihnen dürften desfallsige Besorgnisse ausgestreut worden sein, allein so wie bisher werden sie den Zoll in voller Summe auf die Waare schlagen und sich von den Consumenten ersezen lassen.

Geh. Sitzung der 1. Kammer: Beratung am 1. 11. 1831 über den Komm.-bericht vom 28.10.1831

Frh. von Falkenstein:

<Besorgnisse im Land wg. Handelsverhältnissen mit Frankreich u. Schweiz.> daß ferner durch erhöhte Zölle und eine verschärfte Mauthlinie längs den Grenzen dieser Nachbarländer, der Schmuggel befördert, der bisher lebhafte Transithandel ganz zu Grunde gerichtet werde, kurz, daß man einen sichern und erprobt wohlthätigen Handelszustand gegen einen unsichern vertausche, und daß dieser Landestheil wenn der Erfolg, der im Plane liegenden Vereinigung, auch in manchen Beziehungen günstig ausfallen sollte, jedenfalls die große Last einer verschärften Mauthlinie mit allen ihren Calamitäten zu erdulden haben würde.

Fürst Georg von Löwenstein:

was den befürchteten Schmuggelhandel betrifft, so wird derselbe zwar an der Schweizergränze zunehmen, dagegen in einer sehr großen, zwei Drittheile der bisherigen Mauthlinie umfassenden Ausdehnung, ganz aufhören, ein offenbarer Gewinn für die Moralität zugleich, indem derselbe nicht leicht etwas so verderbliches als ein solches Einschwärzungssystem ist.

Oberst von Lassolaye:

<Zwang zu Aufgabe der Isolierung,> denn wir stehen nun einmal mit Recht oder mit Unrecht, ich will es nicht untersuchen, in dem Rufe das große entrepot des Schmuggelhandels und der damit verknüpften Immoralität in dem westlichen Deutschland zu sein, und die Interessen der Nachbarländer dadurch schwer zu verletzen.

Frh. v. Göler:

indessen dürfen wir uns nicht verhehlen, daß wir täglich ärmer werden, und daß nur noch ein gewisser verderblicher Handel, der Schmuggel, uns einige Ressourcen gewährt; …

Geh. Rat  v. Rüdt:

Das Mauthsystem ist zwar allerdings für diejenigen, die es trifft, lästig, nicht jedoch namentlich für die Uferbewohner in dem Maße, wie andere, am meisten werden freilich die Schmuggler belästigt werden, allein darin liegt kein Unglück.

<Zur Verzollung von Zucker u. Kaffee:>

Reg.Com.Finanzminister Böckh:

Das Schmuggeln in diesen Artikel werde durch die Herabsetzung der Zölle nie ganz vermieden werden können; jedenfalls komme es darauf an, was die andern Staaten in diesem Betreff zugeben würden.

Frh. v. Göler:

Die Visitationen seien allerdings das lästigste Gefolge einer Mauthlinie, allein unvermeidlich, wenn man den Zweck erreichen wolle.

Weitere Quellen zum Thema Zoll und Schmuggel vor 1834

Ein Kommentar zu “Landtagsverhandlungen 1831”

  1. 3reaction schreibt:

    3miserly…