Landtagsverhandlungen 1819
Verhandlungen der Stände-Versammlung des Großherzogthums Baden. Enthaltend die Protokolle der Zweyten Kammer mit deren Beylagen von ihr selbst amtlich herausgegeben.
Erstes Heft, Karlsruhe 1819:
- S. 92 30.4.1819 Antrag Lotzbeck auf freien Handelsverkehr im Kern der deutschen Bundesstaaten; Beilage 14
S. 96 30.4.1819 Beil. 14
S. 104-106 3.5.1819 Rede Lotzbecks
S. 116-118 3.5.1819 Beil. 27
S. 127 5.5.1819 Kommission zu Antrag auf freien Handelsverkehr; Antrag Blankenhorn auf Erhöhung des Eingangszolles von frz Weinen
Zweites Heft, Karlsruhe 1819:
Verh.d.Stände-Vers.d.Gh.Baden, Prot.2.Kammer
2.Heft, Karlsruhe 1819
S. 149 7.5.1819 Nebenius legt Entwurf eines neuen Zollgesetzes mit Entwicklung der Motive vor; Beilage 42a, b, 43
S. 151-212 Entwurf einer Zollordnung 42 a, b
S. 213-226 Bei1.43 zum Prtotocoll vom 7. Mai 1819: Motive
S. 220 Welche Meynung man auch über die Frage im Allgemeinen haben mag, so ist wenigstens für einen Staat von der Lage und der Ausdehnung des Großherzogthums, die Herstellung eines strengen, sogenannten vollkommenen Mauthsystems ebenso verwerflich als unausführbar.
ein Land, wie das Großherzogthum, dessen Grenzen auf 272 Quadratmeilen nicht weniger als ungefähr 340 Stunien betragen, kann die Kosten, die ein wirksames Prohibitivsystem erfordert, nimmermehr aufwenden.
S. 221 Gutachten des “Handelsstand{es) der vorzüglichsten Städte des Landes gehört”. “Eine der vorzüglichsten Rücksichten, die man nehmen zu müssen glaubte, ist die Verhütung der Defraudationen, durch Einrichtungen, die, indem sie den Reiz dazu schwächen , den Mangel der Kontrollanstalten weniger fühlbar machen , den nachtheiligen Einfluß dieser Auflagen auf die Moralität und für den redlichen Gewerbsmann die Gefahr entfernen, daß er durch den unredlichen in der Concurrenz verdrängt werde.
Die bestehenden Kontrollanstalten sind mangelhaft, aber die Vervielfältigung und Schärfung derselben würden dem Handel lästiger fallen, als selbst die Abgaben, und die Administrations- und Aufsichtskosten bedeutend erhöhen.
Diese betragen 11 bis 12 Prozent der BruttoEinnahmen.
Ob nun durch schärfere Kontrolle ein höherer Ertrag erzielt werde, ist ungewiß, da die List und Verschmiztheit der Contravenienten der Ausbildung und Vefeinerung der Kontrollen nachrücket; gewiß aber ist, daß die Mehreinnahme, die vielleicht dadurch bezweckt werden könnt e , in unfruchtbarem Aufwand für das vermehrte Personlale wieder aufgehen würde.
S. 222 Auch aus diesen Gründen mußten überspannte Abgabensätze vermieden werden so sehr sie auch von einzelnen Gewer1en reklamirt wurden; damit nicht der erhöhte Reiz zu Unterschleifen, zur Nothwendigkeit kostbarer Sicherungsanstalten führe.
Drittes Heft, Karlsruhe 1819:
- S. 8 13.5.1819 Abg. Griesbach erstattet Kommissionsbericht über Lotzbecks Antrag zur Freiheit des Handelverkehrs im Innern Deutschlands.
S. 40-45 13.5.1819 Beilage Nro. 66 zum Protocoll vom 13. May 1819. Kommissionsbericht.
Es gab in unserm deutschen Vaterlande eine Zeit, und wir erinnern uns ihrer, wo die große Mehrzahl der Nation, von Mauthen und Zollsystem nur durch Hörensagen wußte. Man zahlte wohl ein mäßiges Weggeld unter dem Namen Landzoll, meist nach dem Gewicht der Waare oder Anzahl der Pferde, man hatte wohl Kauf-Häuser und Krahnen zur Bequemlichkeit des Handels, aber keine Waarengefängnisse, man hatte Weggeldeinnehmer: aber keine spürende Diener gewaltiger Zollbeamten.
Die größeren Staaten: Österreich und Preußen, ahmten zuerst den Eingriffen Englands und Frankreichs in die natürliche Freiheit des menschlichen Verkehrs nach, und die einfachen Grundsätze: daß eine Nation nicht stets kaufen kann, sondern auch verkaufen muß, daß die Natur ihre Gaben theilweise gespendet hat, und daß eine Menge einzelner Ereignisse und Bestimmungen die vortheilhafte Hervorbringung der Tausenden von Bedürfnissen eines Europäers an verschiedene Gegenden geknüpft hat, / S. 41 wurden eben so sehr vergessen als die Lehre, daß gegenseitige Beschränkungen Feinde einer wohlberechneten Staatswirthscaft sind.
… erst jetzt, nach dem mit gemeinsamer Anstrengung errungenen Frieden, überzeugt uns eine in diesem Bezug nicht erfreuliche Gegenwart von der Größe dieses Übels, herbeigeführt durch den ehemaligen Einfluß fremder Gewalt.
Wenn ein großer Staat im Besitz verschiedenartiger zusammenhängender Provinzen bey verhältnißmäßig wenigem Gränzland, den größten Theil derjenigen Bedürfnisse hervorbringt, welche in Europa für seinen viel bedürfenden Bewohner erzeugt werden können, so ist die Vertheidigung eines Douanensystems wenigstens thunlich; zu Deutschland zählt sich nur ein Staat dieser Art mit einem Theil seiner Provinzen – Österreich.
S.43 Ein Staatskörper, welcher gegen fremde Mächte bestehen will, muß in sich seine Kräfte nicht schwächen. Unser gemeinsames deutsches Vaterland ist durch eine schöne Übereinstimmung des deutschen Volkes frei von fremder Übergewalt geworden; und diese Einigkeit soll durch Fortbestand gehässiger Beschränkungen nur in der Geschichte fortleben?
Freiheit um Freiheit, Zwang gegen Zwang müßte die Wahl seyn, welche der deutsche Staatenbund dem Ausland anböte; wird das letztere vorgezogen, so können gegen alle Staaten, welche uns ihren Douanengesetzen unterwerfen wollen, gemeinschaftliche Gegenanstalten an Deutschlands Grenzen getroffen werden…
S. 49f. 17.5.1819 Diskussion über Lotzbecks Motion.
S. 90-96 17.5.1819 Beilage Nro. 81 zum Protocoll vom 17. May 1819. Rede Liebensteins zum Antrag von Lotzbeck.
S.92 Als es <das deutsche Volk> vor 6 Jahren aus einem langen schwern Traum fremder Knechtschaft zu dem Bewußtseyn seines Werthes, zu dem Gefühl seiner innern Stärke erwacht war, da richtete es an seine Herrscher laute einstimmige Wünsche für die Gründung eines politischen Zustandes, worin die gesammte Volkskraft sich im Innern frei entwickeln und nach Außen gegen jeden die National-Unabhängigkeit bedrohenden Feind fest zusammenschließen könne. Laut und einstimmig erscholl der Ruf der deutschen Nation nach / S. 93 Herstellung eines völlig freien Verkehrs zwischen den Staaten des Bundes, nach Vertilgung jener unwürdigen Schranken, welche bisher alle Bewegung der Volkskraft gelähmt, und die gemeinschaftlichen Söhne einer edeln Mutter sich gegenseitig entfremdet, und oft feindselig gegenüber gestellt hatten.
Fünftes Heft, Karlruhe 1819:
- S. 41 11.6.1819 Bekanntmachung des Erlasses der 1. Kammer zur Motion von Lotzbeck. Beilage 175 (nicht gedruckt).
Sechstes Heft, Karlsruhe 1819:
- S. 113 26.6.1819 Reskript des gh. Ministerium zur Freiheit des Handels. Beilage 272.
S. 141f. 26.6.1819 Beilage Nro. 272. Zum Protocoll vom 26. Juny 1819.
Siebentes Heft, Karlsruhe 1819:
S. 129 10.7.1819 Abg. Schlundt entwickelt Motion die Handelsverhältnisse des Main- und Tauberkreises insbesondere gegen das Kgr Baiern betr. Beil. Nr. 382
S. 144-148 10.7.1819 Beilage Nro. 382. Zum Protocoll vom 10. Juli 1819
Zehntes Heft, Karlsruhe 1819:
S. 116 27.7.1819 Abg. Griesbach namens der Kommission, Bericht über Teile der Zollordnung. Beil. 488.
S. 133-136 27.7.1819 Beilage Nro. 488. Zum Protocoll vom 27. Juli 1819.
Verhandlungen … <1820>
Zweites Heft, Karlsruhe 1820:
S. 124-129 10.7.1820 Gesetzesvorschläge und Anträge der I. Kammer <zum Zollgesetz> Diskussion
S.124 Das was hauptsächlich wünschenswerth seyn, nemlich, daß die Bundesstaaten, welche wegen der Handelsfreyheit einen Verein abzuschließen bereit seyen, auch sich über ein in ihren Staaten einzuführendes gleiches Maas und Gewicht vereinbaren möchten, werde hoffentlich auf dem Congreß in Darmstadt zur Sprache kommen.
S. 143-172 14.7.1820 Disskussion über Bericht des Abg. Witzemann wg. Hausierhandel.
S.146 Griesbach, <Hausieren überholt, hoher Grad der Selbstversorgung> Es bleibe daher dem Hausirer nichts übrig, als entweder die Kaufleute zu betrügen, von welchen er auf Credit kaufte, oder aber die Abnehmer; beydes geschehe, wie die tägliche Erfahrung lehrte, und besonders letzteres mit allen Kniffen einer feinen Jaunerey – die Gewohnheit der Unredlichkeit, das öftere Zusammentreffen mit Vaganten und lüderlichem Gesindel, und zuweilen die Noth – so oft das Grab der Moralität – bilde den Hausirer häufig zum Diebshehler und Verkäufer gestohlener Sachen oder zum Bettler.
Sechstes Heft, Karlsruhe 1820:
S. 54-66 16.8.1820 Abg. Adrians erstattet Kommissionsbericht zu Antrag des Abg. Blankenhorn betr. Abgaben auf frz Weine.
S. 111-113 17.8.1820 Dankadresse an gh Regierung betr. Herstellung des freien Verkehrs in Dt.
Siebentes Heft, Karlsruhe 1820:
S. 41-72 19.8.1820 Diskussion über den Kommissionsbericht des Abg. Adrians wg Erhöhung des Einfuhrzolls auf frz Weine
S.62 von Liebenstein: In Beziehung auf Frankreichs feindseliges Zollsystem sey jede Retorsion erlaubt, die unser eigenes Interesse nicht untersage.
Von Gleichenstein: Um ein solches Zollsystem zu halten, sey unser Land zu klein und seine Lage gar nicht geeignet. Auch würde es keinen anderen Erfolg haben, als daß der Weinhandel sich in andre Länder ziehe und von uns verschwinde, und doch werde in unserem Lande jährlich eine ungeheure Quantität Wein gewonnen, den zum Vortheil der Producenten der Weinhandel an auswärtige Consumenten speditiren müsse.
Achtes Heft, Karlsruhe 1820:
S. 92-97 28.8.1820 Abg. Griesbach, Kommissionsbericht über den Entwurf der neuen Zollordnung.
Verhandlungen der Ständeversammlung des Großherzogthums Baden. Enthaltend die Protokolle der Ersten Kammer mit deren Beylagen von ihr selbst amtlich herausgegeben,
Karlsruhe 1819.
1. Heft, 1819:
S. 67f. 14.5.1819: Vortrag, Diskussion und Beschluss über die Petition des Deutschen Handels- und Gewerbevereins.
2. Heft, 1819:
S. 175f. 29.5.1819 Handels- und Gewerbeverein.
5. Heft, Karlsruhe 1820:
S. 790-796 30.8.1820 Wessenberg, Kommissionsbericht wg Aufhebung des hohen Eingangszoll auf frz Weine.
S. 857-867 31.8.1820 Diskussion über Eingangszölle.
6. Heft, Karlsruhe 1820:
S. 915f. 1.9.1820 Beilage Nr. 91. Eingangszoll auf frz. Weine