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Peter Burg Werke

Unter neuen Herren

Die Preußen kommen an die Saar

Vortrag anlässlich der Buchvorstellung: „Das Saarland. Geschichte einer Region“

im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes in Saarlouis am 2. November 2012

Von Prof. Dr. Peter Burg

Das Thema wird in vier zeitlichen Längsschnitten durch die im Buch behandelte Zeit von 1814 bis 1850 dargestellt. Das gilt auch für den ersten Themenkreis:

I. Das Saargebiet in den Befreiungskriegen – Fakten und Mythen

Nach den Befreiungskriegen war es eine offene Frage, wer die neuen Landesherren an der Saar und im Linksrheinischen insgesamt sein würden. Der Erste Pariser Friedensschluss vom 31. Mai 1814 wollte den französischen Gebietsstand des Jahres 1792 als Richtlinie für die Grenzziehung, doch dann hätte das Kerngebiet des früheren Fürstentums Nassau-Saarbrücken bei Deutschland bleiben müssen. Immerhin hielt sich Fürst Ludwig noch bis Mai 1793 in der Residenzstadt auf, bevor er vor den Revolutionstruppen fliehen musste. Den Preis der Schonung Frankreichs bzw. des Bourbonenkönigs Ludwig XVIII. durch die Siegermächte hatte namentlich das Saarbrücker Land zu tragen. Die deutsch-patriotische Partei, die sich in Saarbrücken gebildet hatte, war bestürzt, ging sie doch von einer “Befreiung” aus der französischen Herrschaft aus. Anläufe zur Revision des Grenzverlaufs, die Einwohner von Saarbrücken und St. Johann zu Gunsten Preußens im Vorfeld und während des Wiener Kongresses (Juni/Juli 1815) unternahmen, blieben erfolglos. Die französische Staatsgrenze war völkerrechtlich sanktioniert.

Auch in einem geschichtlichen Rückblick, der von nationalen Empfindungen ungetrübt ist, ist die Entscheidung der gegen Napoleon verbündeten Großmächte nicht nachzuvollziehen, widersprach sie doch dem großen Ziel einer Befreiung der von Frankreich okkupierten Länder. Gewiss waren nicht alle Politiker mit der territorialen Schonung des besiegten Landes einverstanden und gingen in ihren Gebietsforderungen sehr weit, sogar zu weit, aber in Bezug auf das ehemalige Fürstentum Nassau-Saarbrücken lag das historische Recht eindeutig auf der Seite der unzufriedenen Saarbewohner. Die Kleinregion an der Saar stand nicht im Fokus der Entscheidungsträger, unter denen Zar Alexander damals der wichtigste war. Allerdings fanden die zu Unrecht abgetrennten Saarländer Gehör in der deutschen Öffentlichkeit. Der Rheinländer Joseph Görres griff  z. B. im „Deutschen Merkur“ die unglückliche Regelung auf. Und der Franke Friedrich Rückert, ein Napoleon-Gegner, schrieb in diesem Kontext ein Gedicht, das zu einem Topos, einem mit geschichtlichen Erinnerungen behafteten und bei bestimmten Gelegenheiten immer wieder aufgegriffenen Bild, werden sollte. Es handelt sich um „Arm Saarvögelein“, auf das kürzlich der Germanist Ralph Schock in der Zeitschrift „Saargeschichten“ hingewiesen hat.

Wegen seiner langen Wirkungsgeschichte soll näher auf das Gedicht eingegangen werden. Wovon handelt es? Ein kleiner Vogel sitzt an der alten Saarbrücke und trauert darüber, dass er von seinen deutschen Artgenossen im Stich gelassen wurde und einem übermächtigen Vogel Strauß auf Leben und Tod ausgeliefert ist. Er appelliert resignierend an das Mitgefühl der glücklich befreiten Artgenossen in dem Vers: „Deutsche Waldvögelein, / Wenn ihr singt hell und klar / Im freyen Sonnenschein; / Denkt, daß von eurer Schaar / Eins trauren muß allein / An der Brück‘ an der Saar“. Das Deutschtum an der Saar sah der Dichter vom Tode bedroht oder dem Tode geweiht – eine herbe Anklage an die Alliierten, die er dafür verantwortlich hielt. Bereits im Jahre 1818 gab es eine Vertonung des Gedichts, ein Zeichen dafür, dass Rückerts Haltung Zustimmung fand.

Die Lage Saarbrückens im Jahre 1814 wurde zum „Erinnerungsort“, um einen Terminus zu verwenden, der ja nicht nur geographisch verstanden werden kann. Und das Saarvögelein steht für diesen Ort. Es war vor allem die Nationalidee, die die Pflege der Erinnerung akzentuierte und transportierte. Die poetische Klage fand Eingang in Editionen und politisches Schrifttum. Im Laufe der Zeit wurde der Text von Rückert dabei verändert und verfälscht. So etwa in dem Artikel „Patriotische Teilnahme am unglücklichen Schicksale Saarbrückens“ in den  „Mitteilungen des historischen Vereins für die Saargegend“ im Jahre 1901.

Die Trennung des Saargebiets vom Deutschen Reich in der Völkerbundszeit war eine Situation, die der Okkupation im Revolutionszeitalter glich. Prompt erinnerte sich die Lokalgeschichtsschreibung an das „Arme Saarvögelein“ von 1814. Im Juli 1930 griffen mehrere Titel einer Sonderausgabe des „Saar-Freundes“ auf das Gedicht zurück: Autoren waren Fritz Kloevekorn, Hermann Röchling und Wilhelm Dresen, der Direktor des Trierer Kaiser-Wilhelm-Gymnasiums. Der patriotisch gesinnte Gelegenheitsdichter Friedrich Thamerus schuf ein elfstrophiges Gedicht in Anlehnung an Rückerts Text. Im November 1934 gab Hermann Timm eine Erzählung „Arm-Saarvögelein“ in der „Volksstimme“ heraus, in der der drohende Verlust der nationalen Identität durch die französische Politik thematisiert wird. Der Held der Geschichte zieht in die Pfalz, um der Gefahr des Identitätsverlustes zu entgehen. Einen Hoffnungsschimmer stellt für den Erzähler die Chance einer Rückgliederung des Saargebiets nach Deutschland dar.

In den Jahren des Abstimmungskampfes wurde das Rückertgedicht mehrfach vertont, zuletzt 1934 durch den Thüringer Komponisten Walter Rein. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das „Saarvögelein“ wieder als politisches Motiv für die Rückgliederung verwandt. In der Folgezeit besaß es einen dokumentarischen Charakter, so in einem Saarländischen Lesebuch von 1980, das von Fred Oberhauser und Rainer Petto herausgegeben wurde, und in einem Feature von Ludwig Harig im Jahre 1987 für eine Fernsehsendung über „Ansichten zum Saarland“ wurde das Motiv gleichfalls herangezogen.

Das Saarvögelein des Jahres 1814 wurde im Jahre 1815, also ein Jahr später, aber dann doch von den deutschen Waldvögelein gehört und erhört. Napoleons Flucht von der Insel Elba und seine Rückkehr an die Macht zwang die Alliierten zu einer Wiederaufnahme des Befreiungskrieges. Nach der Schlacht von Waterloo (am 18. Juni 1815) war der erste Pariser Friedensschluss nur noch Makulatur. Die Saarbrücker deutsch-patriotische Partei ergriff die Chance und setzte sich wiederum für einen Anschluss an Preußen ein. Der preußischen Staatskanzler Karl August von Hardenberg, der auf der Durchreise nach Paris am 10. Juli 1815 in Saarbrücken Station machte, zeigte sich aufgeschlossen. Ein von Heinrich Böcking, dem Schwiegersohn des Hüttenunternehmers Friedrich Philipp Stumm, entworfenes Memorandum argumentierte mit einer politischen und konfessionellen Verwandtschaft der Saarbrücker und der Preußen und versah Frankreich mit dem Etikett eines „Erbfeindes“ – ein früher Beleg für diese Begriffsverwendung.

Die Bemühungen der deutsch-patriotischen Partei waren von Erfolg gekrönt. Grenzkorrekturen zu Lasten Frankreichs wurden Anfang Oktober 1815 zum Bestandteil der Friedenspräliminarien. Die französischen Grenzen des Jahres 1790 stellten diesmal die vertragliche Vorgabe dar, doch auch ihr folgten die Hohen Mächte nicht buchstabengetreu. Am 2. November entschieden sie, dass Frankreich den Saarbrücker und auch den Saarlouiser Raum abtreten müsse. Dabei gehörte Saarlouis bereits mehr als anderthalb Jahrhunderte zur französischen Krone. Mit der von Ludwig XIV. gegründeten Festungsstadt und ihrem Umland gelangte demnach ein altfranzösischer Gebietsstreifen unter die preußische Landesherrschaft, weshalb hier die Grenzkorrektur ganz andere Empfindungen auslöste als im nassau-saarbrückischen Kernland.

Die seinerzeit namhafte Augsburger Allgemeine Zeitung berichtete am 24. Dezember 1815 aus Lothringen, die preußische Besetzung der Festung Saarlouis mit 3.000 Mann sei anders als in Landau ohne Schwierigkeiten verlaufen. Viele Einwohner wollten die Stadt verlassen. Es herrsche eine große Niedergeschlagenheit, da die Stadt hauptsächlich von Familien der weggezogenen französischen Militärs bewohnt sei. Eine goldene Zukunft sagt der Artikel den „Spekulanten“ voraus, die infolge der hohen Zollmauer Frankreichs einen lukrativen Schmuggel betreiben könnten.

Man muss die Trauer in Saarlouis sicher als eine echte bewerten. Die im Intelligenzblatt von Saarlouis erhaltene Ergebenheitsadresse der Kreisbewohner  vom 6. August 1817 an den Kronprinzen Friedrich Wilhelm enthält eine Klage über den  Wegriss vom „alten Vaterlande“, über die Schwere der Trennung, über das Gefühl des gänzlichen Verlorenseins, über die Unkenntnis der Gebräuche und zum Teil der Sprache des neuen Landes, über die Befürchtung „einer traurigen Zukunft“ und das erlittene „politische Unglück“. Und auch die Liste der Ausgewanderten, die im Verdacht standen, den Grenzübertritt nur vollzogen zu haben, um den preußischen Militärdienst zu umgehen, spricht für sich. Die im Amtsblatt von 1821 veröffentlichten Namen verzeichnen für den gesamten Regierungsbezirk Trier 142 Personen, davon stammten aus dem Kreis Saarlouis allein 101, also mehr als 70 %. Man kann in diesem Verhalten eine ‚Abstimmung mit den Füßen’ sehen, einen Indikator für das geschichtlich gewachsene nationale Zugehörigkeitsgefühl.

Den Trauergefühlen infolge einer territorialen Abtrennung entsprachen Freudenfeiern und –feste nach Wiedervereinigungen.  Sieht man von Saarlouis ab, wo noch einige Zeit Trauerarbeit geleistet werden musste, so wurden in Deutschland allgemein die Befreiungskriege zum Standardrepertoire von jubilierenden Festreden. In Saarbrücken etwa beim  Besuch des Prinzregenten im Jahre 1860. Der Liberale Dr. Hermann Jordan hielt eine Rede, in der er auf das Deutschtum der Bewohner und den freien Anschluss an Preußen im Jahre 1815 verwies, und die Erwartung aussprach, dass jedweder Anspruch auf den heimischen deutschen Boden abgewehrt werde. Bürgermeister Johann Kromayer beteuerte, dass die 1815 bewiesene Anhänglichkeit und Treue der Väter in den Nachkommen unverbrüchlich weiterlebe. Der Prinzregent versicherte daraufhin, eine Trennung der Saarstädte vom deutschen Boden niemals zuzulassen.

Ein paar Jahre später, im Jahre 1865, wurde die politische Haltung der Saarbrücker in den Befreiungskriegen in einer Kundgebung im oppositionellen Sinne ins Spiel gebracht. Anlass war der von Otto von Bismarck heraufbeschworene Verfassungskonflikt, in dem das Budgetrecht der Abgeordnetenkammer missachtet wurde. Dagegen machten die Saarbrücker Liberalen Front. Sie erinnerten daran, dass Saarbrücken noch unter französischer Hoheit stehend den Anschluss an Preußen forderten und damit politischen Mut und Stärke bewiesen. Mit der gleichen Stärke werde die heutige Generation, so die politische Kampfansage, um das Verfassungsrecht kämpfen.

II. Borussifizierung und Antipreußentum

Während des zweiten Befreiungskrieges, am 15. Juli 1815, erklärten die Protagonisten eines Anschlusses des Saarbrücker Landes an Preußen, wie vorhin erwähnt, die Franzosen seien ein nationaler Erbfeind, die Preußen hingegen Verwandte. Die genealogisch wie kulturgeschichtlich mehr als fragwürdige Verwandtschaftsthese wurde in der Folgezeit kultiviert, war aber nie unumstritten. Stark abweichende Akzente setzte z.B. der Kunsthistoriker Karl Lohmeyer in seinen nach dem Zweiten Weltkrieg niedergeschriebenen “Erinnerungen”. Er prangerte die respektlose Behandlung des nassauischen Kulturerbes seitens der preußischen Verwaltung an. Bezeichnend war für ihn die Demontage des Mobiliars der Ludwigskirche, die die alten Saarbrücker Familien sehr verletzt habe, und er sah hier von Animosität gegen süddeutsche Fürstenhäuser geleitete “landfremde Elemente” aus dem Norden am Werk.

“Landfremde”, nicht aus der einheimischen Bevölkerung hervorgehende Beamte spielten eine dominante Rolle im öffentlichen Leben: in verschiedenen Zweigen der Verwaltung, im Schulwesen, in der Justiz, im Militär. Wegen der Uniform, die selbst Zivilbeamte zur Betonung ihrer Autorität und zur Verkörperung der Staatsgewalt schmückten, wurden sie als die „Blauen“ bezeichnet. Eine blaue Uniform trugen z.B. die Landräte, die mächtigen Statthalter der Regierung vor Ort. Etliche Funktionsträger waren altpreußischer Herkunft und bekannten sich zum Protestantismus. In der öffentlichen Wahrnehmung fielen die Unterschiede vor allem in den katholisch geprägten Gebietsteilen des Saarlandes auf: Die „Blauen“ beteten anders, sprachen anders, aßen andere Speisen. Obwohl Deutsche erweckte die zugezogene altpreußische Elite bei einem großen Teil der saarländischen Bevölkerung den Eindruck, dass sie ihr weit fremder seien als die Franzosen oder die Juden, mit denen sie seit langem Kontakt pflegten und Lebenserfahrungen teilten.

In der Verwaltung spielten die Landräte eine herausragende Rolle. Nach einem Bonmot der Zeit waltete der Landrat wie ein König in seinem Kreis. Er war geradezu mit einer Allzuständigkeit ausgestattet. Handelte es sich bei den  Landräten in den östlichen Provinzen überwiegend um adelige Einheimische, so rekrutierten sie sich im Westen meist aus auswärtigen Verwaltungsfachleuten, von denen die Regierung eine besondere Loyalität erwartete. In den Kreisen Saarbrücken und Saarlouis folgten auf die ersten einheimischen Landräte (Dern in Saarbrücken, Schmeltzer in Saarlouis) importierte. Die importierte Bürokratie wurde selbst in Städten charakteristisch. So waren, als 1909 eine kreisfreie Stadt Saarbrücken aus Alt-Saarbrücken, St. Johann und Malstatt-Burbach  geschaffen wurde, alle drei Bürgermeister  importierte Bürokraten. Der bürokratische Landrat des Westens fühlte sich im Unterschied zum feudalen Landrat des Ostens als Repräsentant der Staatsregierung im Kreis, nicht als Repräsentant des Kreises gegenüber der Staatsregierung. Unter den 23 Verwaltungschefs, die bis 1850 in den das saarländische Territorium betreffenden Kreisen tätig waren, hatten nur drei einen Adelstitel – ein gravierender Unterschied zum Osten der Monarchie, sogar schon zur Provinz Westfalen.

Wie die Kommunalverfassung überlebte die Gerichtsverfassung die französische Epoche. Die Rheinländer kämpften für die Bewahrung des mündlichen und öffentlichen Gerichtsverfahrens, Geschworenengerichte in Strafsachen, die Aufhebung der Standesunterschiede, die Gleichheit vor dem Gesetz, die freie Verfügung über Grundeigentum. Dass die Fortdauer der französisch-rheinischen Institutionen ganz den Saarbrücker Vorstellungen und Wünschen entsprach, belegt bereits die Beteiligung des Stadtrats an einer diesbezüglichen Petition, die im Jahre 1826 von den rheinischen Städten an den ersten Provinziallandtag gerichtet wurde.

In Spannungszeiten steigerte sich das distanzierte Verhältnis zum Preußentum in Animositäten, so z.B. nach der Julirevolution, als eine Massenschlägerei zwischen Zivilisten und Militär vor einem Saarbrücker Lokal stattfand. Auf das herausfordernde Benehmen patrouillierender Husaren reagierten einige Bürger mit Beschimpfungen wie “Lumpenpreußen” und “Schlappenpreußen” und “Vive la République”-Rufen. Die Verbalangriffe eskalierten in einer Schlägerei, in der Steine, Messer, Säbel und Knüppel eingesetzt wurden. Das Ergebnis des Krawalles waren 20 Schwerverletzte, darunter vier lebensgefährlich verletzte Husaren.

Große Härte demonstrierte die preußische Regierung in der Festungsstadt Saarlouis, als sie an drei Prümer Landwehrmännern ein Exempel statuierte. Empört über die Auflösung des preußischen Abgeordnetenhauses war es am 19. Mai 1849 in Prüm in der Eifel zu einem Zeughaussturm, zu einer Attacke auf ein Waffendepot, durch eine aufgebrachte Menschenmenge gekommen. Die Landwehr leistete keinen nennenswerten Widerstand gegen die Angreifer. Drei Soldaten, die es abgelehnt hatten, auf die ihnen persönlich bekannten Aufrührer zu feuern, wurden in die Garnisonsstadt Saarlouis gebracht und von einem Militärgericht zum Tode verurteilt. Die Exekution erfolgte einen Tag vor dem Geburtstag des Königs. Am folgenden Tag pilgerte eine große Menschenmenge zu den Gräbern, tief betroffen und enttäuscht, dass der preußische König die Männer nicht begnadigt hatte. In der Rheinprovinz war die hier manifest werdende Härte der Regierung allerdings ein Ausnahmefall.

Preußischer Geist drang unvermeidlich in den Lebens- und Arbeitsstil der saarländischen Bewohner ein. Was sich die Oberschicht an Disziplin selbst auferlegte, suchte sie der Unterschicht mit ihren Mitteln aufzuzwingen. Das 1819 von Leopold Sello, dem Leiter des Saarbrücker Bergamtes, erlassene “Reglement für die Bergleute im königlich-preußischen Bergamtsbezirk Saarbrücken” stellte die Werte Treue, Gehorsam, Ordnung, Rechtschaffenheit in den Mittelpunkt. Steiger und Knappschaftsälteste wurden verpflichtet, auf den sittlichen Lebenswandel der Bergleute und ihrer Familien zu achten. Die Bergbehörde sah in “Genuss- und Putzsucht” die Ursache aller Armut, die soziale Frage hervorgegangen aus einem überzogenen Anstieg der Bedürfnisse, die Lösung der Frage in der Erziehung zu Sparsamkeit und zum Konsumverzicht.

Die konkrete Lebenswelt der Reglementierten wird höchstens teilweise den hohen Anforderungen der preußischen Bürokratie entsprochen haben. Der Wirtshausbesuch von Bergleuten etwa dürfte kaum zu unterbinden gewesen sein,  für die Großzahl der städtischen Bürger gehörte er zur Gemeinschaftspflege. Üblich war vor allem am Sonntagabend der Weg in die Stammkneipen. Sobald sich einige Gäste an einem Tisch versammelt hatten, sangen sie bekannte Volkslieder, zunehmend auch patriotische Texte: “Ich habe mich ergeben”, “Dort wo der alte Rhein mit seinen Wellen”, “Guter Mond du gehst so stille”, die Arndtschen Freiheitslieder.

Eine Distanz zum Preußentum, die aus dem regionalen Identitätsbewusstsein hervorging, konnte aus der Idee eines deutschen Nationalstaats weiter verstärkt werden. Diese Idee ist auch an der Saar im Vormärz allenthalben zu finden. Im Saarbrücker Anzeiger vom 10. Januar 1838 heißt es, der Boden der Deutschen sei wie ihre Herzen geteilt, gleichwohl hätten sie ein Vaterland. Wo Menschenrechte, Geistesfreiheit und Verstand heilig seien, da sei des Deutschen Vaterland. Deutschland wird wie einst von Friedrich Schiller als geistige Größe hochgeschätzt, doch von der Spiritualisierung der Nationalidee ging keine Beruhigung mehr aus. Erst ein Nationalstaat würde, so die Vision, die Teilung der Herzen überwinden.

Kritik am Preußentum aus regionaler oder Relativierung seiner Bedeutung aus nationaler Perspektive war nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite ist es unverkennbar, dass die preußischen Beamten aktiv und vielfach führend am kulturellen Leben teilnahmen. In Saarbrücken waren in erster Linie die Gymnasiallehrer, die aus Provinzen des Kernlandes an die Saar versetzt wurden, Träger der preußischen Kulturarbeit. Ihre Wirksamkeit beschränkte sich nicht auf die schulische Erziehung der künftigen Bildungselite, sondern erstreckte sich auch auf das allgemeine kulturelle Leben. Direktor Georg Heinrich Friedrich Ottemann engagierte sich z.B. im städtischen Musikleben, Oberlehrer Friedrich Schröter war Vorsitzender des Geschichtsvereins und redigierte während der 48er Revolution die Saarzeitung; außerdem betätigte er sich als Antiquitätensammler. Der Lehrer Friedrich Goldenberg legte eine Gesteins- und Mineraliensammlung aus heimischen Bodenfunden an. Interesse an saarländischen Boden- und auch Kulturschätzen ist demnach Neubürgern aus dem deutschen “Norden” nicht abzusprechen. Am Vereinsleben, insbesondere an karitativen Einrichtungen, partizipierten die Landräte, hohe Justiz- und Finanzbeamte, in begrenztem Umfang auch das Militär. Dass sich durch den Zuzug von Fremden, zumal wenn diese der sozialen Elite angehörten, auch die mentalen Strukturen veränderten, ist anzunehmen, doch ging davon nicht nur die Gefahr einer Überfremdung, sondern auch die Chance einer fruchtbaren Belebung aus. Nach und nach hielten sich Distanz zum Preußentum und Akzeptanz bei der einheimischen Bevölkerung mal mehr mal weniger die Waage.

III. Die Rückkehr der territorialen Zersplitterung an die Saar

Die alliierten Großmächte befassten sich vor dem Abschluss des Zweiten Pariser Friedens im November 1815 mit Territorialfragen, um die Interessen und Ansprüche der deutschen Fürsten auszugleichen und umzusetzen. Diese Vereinbarungen hatten eine Aufteilung des saarländischen Raumes zur Folge. Bereits auf dem Wiener Kongress war Preußen verpflichtet worden, kleinere Fürsten aus seinem provisorisch überlassenen linksrheinischen Territorialbestand zu entschädigen, und zwar mit einem Distrikt von 69.000 Einwohnern. In Anerkennung dieser Verpflichtung suchte Preußen nach dem Zweiten Pariser Frieden eine Übereinkunft mit Oldenburg und Sachsen-Coburg. Einen ins Saarland hineinreichenden Gebietsstreifen um Birkenfeld erhielt das Großherzogtum Oldenburg, der Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld das St. Wendeler Land.  Österreich benutzte seine gemeinsam mit Bayern wahrgenommenen territorialen Ansprüche, um die Basis für einen Gebietsaustausch zu gewinnen. Bayern sollte das Salzburger Land zurückgegeben und dafür im Linksrheinischen entschädigt werden. So geschah es dann auch. Bayern breitete sich bis nach St. Ingbert auf saarländischem Boden aus. Die öffentliche Meinung über die erneute Gebietszersplitterung war sehr negativ. Der Trierer Regierungsrat Handel erklärte dazu am 30. Juni 1816: „Selbst der gemeine Mann ist gegen diese Zerstückelungen und sieht sie für jetzt und die Zukunft als ein wahres Unglück an“.

Für die vier neuen Landesherren an der Saar stellte sich die Aufgabe, das französische politische System durch ein eigenes zu ersetzen oder nach eigenen Vorstellungen zu modifizieren. Abgesehen von Bayern, das bereits seit 1818 ein Verfassungsstaat war, besaß auf saarländischem Raum das Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld gegenüber Preußen einen Vorsprung in konstitutioneller Hinsicht, allerdings nur kurzfristig. Das am 24. Februar 1819 zum Fürstentum Lichtenberg erhobene Nebenland erhielt durch Verfassungsakt vom 27. April 1821 einen „Landrat“, bestehend aus sieben Mitgliedern, die auf der Grundlage eines hohen Zensus unter Mitwirkung des Herzogs gewählt wurden. Die relativ moderne repräsentative Einrichtung bestand nur auf dem Papier und wurde nach Differenzen mit der Regierung nicht mehr einberufen.

Kein Hof der Nachfolgestaaten Frankreichs an der Saar trat mit einem seiner Repräsentanten persönlich so nahe an die Bevölkerung heran wie der sächsisch-coburgische. Der Hauptort des Fürstentums Lichtenberg, St. Wendel, wurde nämlich Nebenschauplatz einer persönlichen und familiären Tragödie, die im öffentlichen Bewusstsein haften blieb. Im Mittelpunkt stand die Herzogin Luise Dorothea von Sachsen-Coburg-Gotha, bis heute eine Kultfigur in St. Wendel. Als angebliches Opfer übler Hofintrigen und Verdächtigungen erfolgte 1824 eine Trennung von Herzog Ernst, mit dem sie zwei Söhne hatte, Ernst und Albert. Bei letzterem handelt es sich um keinen geringeren als den späteren Prinzgemahl der Königin Viktoria von England. Die verstoßene Herzogin erhielt St. Wendel als Wohn- und Residenzort zugewiesen. Nach der offiziellen Ehescheidung 1826 ging sie im gleichen Jahr eine zweite Ehe ein. Sie starb 1831 in Paris im Alter von 31 Jahren an den Folgen einer Krebserkrankung. Ihr Leichnam wurde eine Weile in einer St. Wendeler Wohnung aufgebahrt. 1844 erhielt sie schließlich in der Gruft ihrer Ahnen zu Gotha einen standesgemäßen Ruheort.

Im Fürstentum Lichtenberg, bahnte sich nach der Julirevolution eine grundlegende Wende an, die von Unruhen eingeläutet wurde. Gehorsamsverweigerungen der Untertanen veranlassten die Behörden, mehrere Male preußisches Militär aus der Festung Saarlouis zur Hilfe herbeizurufen. Der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha verlor das Interesse am Fürstentum Lichtenberg, zu dessen Bevölkerung er kein Vertrauensverhältnis aufbauen konnte, und trat die Landeshoheit gegen eine finanzielle Entschädigung (zuerst auf der Basis einer Jahresrente von 80.000 Taler, dann einer Einmalzahlung von 2,1 Millionen Taler) an Preußen ab. Eine Kabinettsorder vom 25. März 1835 gliederte das sächsische Nebenland als Kreis St. Wendel in den Regierungsbezirk Trier ein. Die Bevölkerung brachte auch dem neuen Landesherren Abneigung entgegen, sie reagierte aber nicht mit neuen Konflikten, sondern mit verstärkter Auswanderung und einem nostalgischen Napoleonkult.

IV. Aufbruch in das moderne Industriezeitalter

Für das kommende Industriezeitalter wichtige wirtschaftspolitische Grundlagen wurden in französisch-napoleonischer Zeit geschaffen und von den neuen Herren weiter ausgebaut. In napoleonischer Zeit erfolgte die Abschaffung feudaler Privilegien und Eigentumsbeschränkungen, die Einführung der Gewerbefreiheit, die Schaffung eines rationalen Wirtschafts- und Steuerrechts. Ein bedeutsamer Vorgang war die Privatisierung von Staatseigentum. Ab 1802 begann der Verkauf der Nationalgüter außer den Forsten und den Kohlengruben. Das teuerste Versteigerungsobjekt waren die Eisenhütten von Fischbach und Halberg mit 366.000 Francs, die 1806 von dem Waffenfabrikanten Jacques Coulaux aus Mutzig im Elsass erworben und 1809 an ein Konsortium unter der Ägide der Familie Stumm weiterverkauft wurden. Die Privatisierung von Staatseigentum wurde vom preußischen Staat als Rechtsnachfolger nicht rückgängig gemacht, aber auch nicht weiterbetrieben.

Das Interesse des Staates an der Wirtschaft beschränkte sich nicht auf den Zweig der die Moderne prägenden Industrie, sondern galt auch den konventionellen Feldern, auf denen der Landwirtschaft weiterhin eine beherrschende Bedeutung zukam. Den Stellenwert der verschiedenen Produktionszweige in Preußen kurz vor der Mitte des 19. Jahrhunderts illustrieren die Ziffern der Roherträge. Mit großem Abstand führte die Landwirtschaft: Ackerbau und Wiesen brachten 654 Millionen, die Viehwirtschaft nochmals 140 Millionen Reichstaler. Bergbau und Hüttenindustrie folgten mit 33,5 Millionen, Forst- und Waldwirtschaft mit 17,5 Millionen, Fischerei, Bienenzucht mit zusammen 11,5 Millionen Reichstalern, um nur die wichtigsten zu nennen. Im Hinblick auf die Subsistenzgrundlage befand sich die Bevölkerung im Wesentlichen noch in der agrarischen Welt, auf der sie schon seit Jahrhunderten ihr Dasein fristete. Aber diese Welt geriet mit der Moderne in Bewegung.

Infolge der linksrheinisch nach dem Erbrecht des Code Civil praktizierten Realteilung, bei der die Nachkommen bei der Vermögensübergabe gleiche Anteile erhielten, zersplitterte der bäuerliche Grundbesitz. Nach der Jahrhundertmitte gab es an der Saar nur noch wenige große Höfe mit einer Fläche von mehr als 75 ha, im Kreis Saarbrücken im Jahre 1862 z.B. sechs. Von 11.368 Grundbesitzern verfügten 2,1 % über mehr als 12 ha, die große Mehrheit (71,4 %) über weniger als 1,3 ha. Mit weniger als 5 ha Nutzfläche konnte Landwirtschaft nur noch im Nebengewerbe betrieben werden. Die ländliche Gesellschaft an der Saar bestand bis zu 90 % aus Kleinbauern, Tagelöhnern und Dorfhandwerkern. Das Armutsproblem, der Pauperismus, breitete sich aus, zumal auch das ländliche Handwerk überbesetzt war. Die Produktion landwirtschaftlicher Güter, deren Erträge zwischen 1800 und 1860 um etwa 30 % stiegen, hielt mit der sich beschleunigenden Bevölkerungsentwicklung nicht Schritt.

An Reformbemühungen zur Steigerung der landwirtschaftlichen Erträge fehlte es nicht. Die Verbreitung von Wissen, die Anlage von Musterbetrieben, die Motivation über Vereine fanden staatliche Unterstützung. Große Anstrengungen wurden zur Melioration des Bodens unternommen, insbesondere durch Entwässerung der sumpfigen Talwiesen. Als Pionier machte sich an der Saar Wilhelm Tell von Fellenberg, ein gebürtiger Schweizer und Schwager von Eugen Boch, verdient. Er stellte Drainageröhren in eigener Fabrikation her und entwässerte die versumpften Wiesen im Gebiet Besseringen, Merzig und Brotdorf. Im Kreis Merzig konnte der Rindviehbestand von 1816 bis 1864 um rund 60 % (von 6.642 auf 10.695) erhöht werden, während im Kreis Saarbrücken die Steigerung nur 20 % betrug.

Im Vergleich zur Landwirtschaft war der Produktionszuwachs in der Industrie geradezu rasant. Im preußischen Staatsbergbau an der Saar wurden 1816 rund 100.000 t Kohlen von 1.000 Arbeitern gefördert, 1846 beliefen sich die Ziffern auf 600.000 t bei 4.000 Bergleuten. Im bayerischen Gebietsteil (St. Ingbert, Mittelbexbach) betrug im Jahre 1816 die Produktion 10.000 t bei 70 Beschäftigten und vierzig Jahre später rund 50.000 t bei 400 Bergleuten. Die Steigerung der Produktion, die sich in der Folgezeit noch einmal stark beschleunigen sollte, gelang durch die Anlage neuer Gruben, den Übergang zum Schachtbau und die Ausweitung der Berechtigungsfelder. Vom preußischen Staat wurden letztere bis zur Jahrhundertmitte um 164 % erweitert.

Der saarländische Bergbau lag im preußischen wie im bayerischen Gebietsteil wie zuvor in staatlicher Hand. Seiner historisch gewachsenen zentralörtlichen Funktion hatte es Saarbrücken zu verdanken, dass sich die Bergbauverwaltung weiterhin in seinen Mauern, und zwar im Erbprinzenpalais am Schlossplatz, niederließ. Unweit des Schlosses wohnte auch der aus Potsdam stammende Verwaltungschef Leopold Sello, ein bestens ausgewiesener Fachmann, ein Glücksgriff für den saarländischen Bergbau, dessen Entwicklung gut vierzig Jahre lang in seinen Händen lag. Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung und der Infrastruktur gehörten ebenso wie die Einführung technischer Neuerungen zu den Bemühungen des Saarbrücker Bergamts. Bis 1822 erreichte der Bergamtsleiter den geregelten Lehrbetrieb einer Bergschule. Schon 1819 hatte er den Anstoß zur Gründung von Industrieschulen gegeben, um den für Alltag und Beruf erforderlichen Wissensstand der Arbeiter zu heben. Er ließ neue Wege anlegen und die Straßen zu den Großabnehmern, den Glas- und Eisenhütten und den Kokereien, in guten Zustand bringen. Von 1835 bis 1850 stieg der Kohlentransport zu Lande um 143 % an.

Weniger dynamisch als der Bergbau verlief in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Eisenproduktion. Sie verdoppelte sich von 1815 bis 1830 von 3.000 auf 6.000 t, stagnierte dann anderthalb Jahrzehnte und stieg von 1845 bis 1850 schwunghaft auf 8.000 t an. Als größte Produzenten entwickelten sich die Dillinger Gesellschaft, die Firmen Stumm in Neunkirchen und Krämer in St. Ingbert. Die Familie Stumm ragte in ihrer Bedeutung für die saarländische Eisenproduktion heraus. 1806 kaufte sie das Eisenwerk zu Neunkirchen. 1809 war sie in einem Konsortium am Erwerb der Halberger Hütte und der Fischbacher Eisenschmelze beteiligt, 1827 kam das Werk Geislautern hinzu, und sie besaß auch Anteile an der Dillinger Hütte. Friedrich Philipp Stumms Tochter Charlotte Henriette war mit Heinrich Böcking verheiratet. Er war der Großvater von Carl Ferdinand Freiherr von Stumm-Halberg, dem Exponenten der Unternehmerdynastie, der in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einem führenden Industriellen in Deutschland aufsteigen sollte. Die Grundlagen schufen freilich die vorangegangenen Generationen der ersten Jahrhunderthälfte.

Auf dem Gebiet der Keramikindustrie gab es 1846 vier Betriebe mit einem lokalen Schwerpunkt an der mittleren und unteren Saar, die 723 Arbeiter beschäftigten. Glashütten waren in 15 Betrieben mit rund 500 Beschäftigten in Betrieb.  Mit diesem Industriezweig ist besonders der Name Boch verbunden. Jean-François Nikolaus Boch erwarb 1809 die säkularisierte Benediktinerabtei St. Peter in Mettlach und eröffnete eine mechanisierte Geschirrfabrik. Das in einer Berliner Ausstellung 1822 präsentierte Steingut wurde mit einer Goldmedaille prämiert. Patriarchalisches Denken veranlasste Boch bereits 1819 eine Kranken-, Witwen- und Waisen-Unterstützungskasse einzurichten. Um auf dem europäischen Markt bestehen zu können, fusionierte Boch mit dem Konkurrenten Nicolas Villeroy aus Wallerfangen. Dieser hatte in der Revolutionszeit für die Rohstoffaufbereitung Teile des säkularisierten Prämonstratenserklosters Wadgassen erworben. Das 1836 gegründete Unternehmen Villeroy & Boch expandierte in der Folgezeit in Deutschland sowie nach Frankreich und Belgien. Der Firmenzusammenschluss wurde durch die Heirat zwischen  Eugen Anton (1892 von) Boch und der Schwester Alfred Villeroys, Octavie Sophie, 1842 besiegelt. Übrigens zeigt sich hier wie bei den Familien Stumm und Böcking, dass Heiraten zwischen den Unternehmerfamilien durchaus charakteristisch waren.

1843 eröffneten Villeroy und Boch mit der Kristallerie Wadgassen ihr erstes gemeinsames Werk zur Glasherstellung. Die Gründung einer Mosaikplattenfabrik in Merzig ging auf den Schweizer Agrarreformer Wilhelm Tell von Fellenberg zurück, der im Mai 1829 die Schwester Eugen Bochs, Virginie, geheiratet hatte. Eugen Anton Boch, der das biblische Alter von 95 Jahren erreichte, zeichnete sich nicht nur als erfolgreicher Unternehmer aus, er war auch politisch (Bürgermeister von Mettlach, Mitglied des Rheinischen Provinziallandtags), sozial (1849 Einrichtung eines Werkskrankenhauses) und wissenschaftlich (Sammlung von Urkunden zur Abtei Mettlach, Errichtung eines Museums für archäologische Funde, 1844 Gründung eines Keramikmuseums in Mettlach) aktiv, wobei sich die Beispiele nur auf das Lebenswerk der ersten Jahrhunderthälfte beziehen.

Der wirtschaftliche Aufschwung an der Saar war begleitet von einer dynamischen Bevölkerungsentwicklung. Die saarländische Bevölkerung belief sich zu Beginn der preußischen Zeit auf rund 145.000 und erreichte bis 1855 einen Stand von rund 250.000, d. h., sie vermehrte sich um das 1,7fache. Das Schlusslicht im Wachstum bildeten die auf saarländischem Boden liegenden Gemeinden des Kreises Saarburg. Diese verzeichneten im Gesamtzeitraum einen Zuwachsfaktor von 1,36. Das nördliche Saarland fällt überhaupt durch seine niedrigen Zuwachsraten auf, etwa die Kreise Merzig, St. Wendel, Trier, der Kreis Saarlouis hielt sich im Schnitt. Das unterschiedliche Wachstum stand in Korrelation zur wirtschaftlichen Entwicklung, zur Frühindustrialisierung. Dort, wo Gruben und Hüttenwerke lagen, erlebte die Bevölkerungsentwicklung einen Aufschwung, in rein ländlichen Gebieten hingegen eine Stagnation.

Die Migration beschränkte sich nicht auf Auswanderungen, es gab auch Ein- und Binnenwanderungen, letztere vor allem mit zunehmender Industrialisierung. In sozialer Hinsicht waren die Zuwanderungen nicht auf eine gesellschaftliche Klasse beschränkt. Um 1800 ließen sich die Unternehmerfamilien Stumm und Böcking aus dem Hunsrück und dem Moselraum kommend in Saarbrücken und mit ihren Fabriken im saarländischen Raum nieder. In preußischer Zeit zogen Repräsentanten einer Funktionselite, Beamte und Angestellte, an die Saar. 60 % der aus Altpreußen stammenden und 34,6 % der aus Westfalen kommenden Neubürger gehörten dieser Elite an. Es handelte sich durchweg um Bürgerliche mit bergakademischer Ausbildung, preußischem Beamtenethos und Reserveoffizierspatent. Namentlich die Leitung des Bergbaus lag in ihren Händen. Neben der Funktionselite zog es auch Handwerker an die Saar, besonders in die Doppelstadt, hauptsächlich aus Frankreich (Schwerpunkt Elsass-Lothringen), aber auch vom Hunsrück und von der Eifel kommend. Quantitativ ins Gewicht fielen vor allem die Bergleute, deren Zuwanderung an die Grubenstandorte im Saarrevier seit 1841 systematisch betrieben wurde.

Die Basis der Bevölkerungsentwicklung bildete die auf die Eheschließung aufbauende Reproduktion, die in ihrer quantitativen Bedeutung den Faktor der Migration übertraf. Das Heiratsverhalten führt zu einer qualitativen Komponente der Demographie. Es war von einer Bevorzugung des Ehepartners der gleichen Konfession, aus derselben Schicht und aus demselben Ort gekennzeichnet. Der Stand leitete sich bei Frauen wesentlich vom Beruf des Vaters ab. Eine Besonderheit weist das Heiratsverhalten der nach Saarbrücken versetzten bzw. zugezogenen Beamten auf. Während in Deutschland über die Hälfte der akademisch gebildeten Beamten ihre Ehefrauen aus dem gleichen Stand, also Beamtentöchter, auswählten, gingen die Vertreter dieser Berufsgruppe in Saarbrücken ganz überwiegend Ehen mit Töchtern aus dem Wirtschaftsbürgertum ein. Gymnasiallehrer, Bergbeamte, Landräte, Justizbeamte, Militärs heirateten in die Oberschicht der Kaufleute, Unternehmer, Notare ein. Ähnlich verhielt es sich, auf einem niedrigeren sozialen Niveau, mit den Subalternbeamten. Die Heirat leitete vielfach einen gesellschaftlichen Aufstieg ein, allgemein wurde durch das Netz der verwandtschaftlichen Beziehungen die soziale Integration der Zuwanderer gefördert.

Das Prinzip der freien Partnerwahl war nicht nur durch gesellschaftliche Konventionen begrenzt. Für die Bergleute bestand die Verpflichtung, die Zustimmung des Vorgesetzten zur Eheschließung einzuholen. Auch dies führte zu einem relativen geschlossenen Heiratskreis, wurde aber als Drangsalierung empfunden. Zu den Märzforderungen der Bergleute im Jahre 1848 gehörte folgerichtig das Postulat einer Aufhebung dieser freiheitsbeschränkenden Bestimmung, die zudem gegen das Prinzip einer staatsbürgerlichen Gleichheit verstieß und als Relikt der Feudalzeit erscheinen musste. Übrigens fand die Kontrolle des Heiratsverhaltens im so genannten „Königreich Stumm“ noch lange eine Fortsetzung.

Signum der Epoche

Bezeichnend für die dargestellte Epoche ist eine zeitliche Ungleichheit der politischen Modernisierung. Hatte der bayerische Rheinkreis bereits seit 1818 Anteil am Verfassungsleben der Monarchie, so errang dies die Rheinprovinz erst nach der Revolution von 1848/49 und dann noch in dem undemokratischen Dreiklassenwahlrecht. In der Entfaltung parteipolitischer Strömungen ging der süddeutsche Staat dem norddeutschen gleichfalls zeitlich voraus. Überwiegend erfolgte dabei eine Einordnung in das linke bzw. liberale Spektrum.

Die Relation von Neben- und Hauptstaat war in Preußen wie in Bayern von Spannungen gekennzeichnet, doch ist die Distanz zwischen dem Saargebiet und dem preußischen Kernland größer einzuschätzen als die zwischen Saarpfalz und dem übrigen Bayern. Dem Preußentum gelangen ohne Zweifel Erfolge, auch im kulturellen Bereich, aber es war für die Saarländer sperriger als das Bayerntum. Ein gesamtdeutsches, allen Bewohnern der französischen Nachfolgestaaten gemeinsames Phänomen war die wachsende Nationalisierung des Bewusstseins.

Ein weiteres Signum der Zeit war die beginnende Industrialisierung. Zwar bestand noch ein erheblicher Unterschied zur take-off-Phase der zweiten Jahrhunderthälfte, doch Produktionsziffern, Arbeiterzahlen, Bevölkerungsentwicklung zeigen unverkennbar ein beschleunigtes Wachstum an. Schlüsselindustrien waren dabei Bergbau und Hüttenwerke. Der saarländische Raum wies deutliche Differenzen zwischen stagnierenden und sich dynamisch entwickelnden Städten, Gemeinden und Kreisen auf. Die dynamische Doppelstadt Saarbrücken-St. Johann lag im Schnittpunkt zweier Schenkel, von denen einer der Saar entlang in nordwestlicher Richtung, der andere in nordöstlicher Richtung auf Neunkirchen zu verlief. Entlang dieser Schenkel schuf die Montanindustrie die Basis für eine beschleunigte Bevölkerungsentwicklung und eine gesellschaftliche Modernisierung. Das hier entstehende Saarrevier besaß eine Sogkraft für den gesamten saarländischen Raum, wenn auch an den Rändern weiterhin die agrarische Welt dominierte. Die Hochindustrialisierung verstärkte alle beschriebenen Trends. Das zeigt der Beitrag, der meinem eigenen in der „Saarland-Geschichte“ folgt. Für weitere Informationen nicht nur zu der hier behandelten Zeit verweise ich auf eben dieses Buch.

target="_self">Weitere Texte zum Saarland

Vom Arrondissement zum Landkreis Saarbrücken
Die Borussifizierung der Saarregion (1814-1850)

Vortrag vom 16.03.2016 im Historischen Museum Saar, Saarbrücken

Vor zweihundert Jahren schuf der preußische Staat im Zuge einer Neugliederung seiner Verwaltung neben zwölf Provinzen und 37 Regierungsbezirken rund 500 Land- und Stadtkreise, darunter den Landkreis Saarbrücken, in dessen Kontinuität der heutige Regionalverband Saarbrücken steht. Aus diesem Anlass finden in diesem Jahr an vielen Kreisstädten des 1945 aufgelösten preußischen Staates so wie hier Gedenkveranstaltungen statt, um an die Entstehung der Kreise zu erinnern. An der Saar entstand der Kreis im Kontext einer Herrschaftsübernahme der Hohenzollern statt. Der Vorgang der Borussifizierung der Region, der Prägung durch preußische Politik, wird im Folgenden am Beispiel des Landkreises Saarbrücken in drei Kapiteln behandelt: 1. In der Darstellung des Übergangs des Saarbrücker Raumes von Frankreich an Preußen. 2. In der Beschreibung der Einführung preußischer Institutionen. 3. In der Charakteristik der Berliner Personal- und Kulturpolitik. Am Schluss steht ein Resümee über die Spuren, die Preußen an der Saar hinterlassen hat.

1. Das dramatische Ringen der Saarbrücker um den Anschluss an Preußen 1814/15
Karte ArrSB2.jpg:
Das Gebiet des Landkreises Saarbrücken war ein Teil der Liquidationsmasse des Arrondissements Saarbrücken im Saardepartement, das sich an der mittleren Saar in einer Weise mit dem Saarlouiser Ausläufer des Moseldepartements verschlang, wie sie in der bizarren Territorialwelt der Feudalzeit typisch war. Der zeitlich verzögerte Übergang des Gebietes von Frankreich an Preußen war mit Überraschungen und Schrecken verbunden. Der Koalitionskrieg der europäischen Mächte gegen Napoleon, der mit dem Ersten Pariser Frieden am 30. Mai 1814 endete, löste im Saarbrücker Raum durch die territorialen Entscheidungen, die von dem Krieg erwartetet wurden bzw. ihn begleiteten, zwei Schockwellen aus. Die erste Welle erfasste nach der Besetzung des Landes durch die Alliierten die Beamten französischer Herkunft und die frankophilen Bürger. Die Altfranzosen verließen fluchtartig das Land, unter ihnen der Saarbrücker Unterpräfekt. Das Kerngebiet des ehemaligen Fürstentums Nassau-Saarbrücken war nach ihrem eigenen Empfinden trotz langjähriger Okkupationszeit nicht französisch geworden. Der zu erwartenden Vertreibung zuvorkommend ergriffen sie ihr Heil in der Flucht.
Und auch die von den Alliierten unmittelbar nach der Eroberung eingerichtete Besatzungsverwaltung ging von einer neuen territorialen Zuordnung aus. Sie sah in den Saarstädten ein ehemals deutsches Territorium und ließ neu berufene Beamte einen Eid auf die verbündeten Mächte leisten. Der profranzösische Bürgermeister Sebastian Bruch, der das Amt von 1804 bis 1814 ausgeübt hatte, fiel einer politischen Säuberung zum Opfer. Im März erhielt mit Heinrich Böcking ein aus Traben-Trarbach stammender preußisch-deutscher Patriot das Amt, nach dessen Amtsniederlegung der Gesinnungsgenosse Notar Carl Lauckhard. Der Einzug der Verbündeten in Paris am 31. März 1814 wurde am 17. April mit einem Dankfest gefeiert. Nach menschlichem und politischem Ermessen lief die Entwicklung zielstrebig auf eine Zuordnung Saarbrückens zum deutschen Raum hinaus.
Dass die Grenzziehung anders ausfiel, als Freund und Feind erwarteten, löste die zweite Schockwelle aus, diesmal auf Seiten der ‚deutschen Partei‘. Der Schock war begründet, denn die im Pariser Friedensvertrag sanktionierte Rückführung Frankreichs auf den Gebietsstand von 1792 hätte zur Anerkennung des in der Revolutionszeit untergegangenen nassauischen Fürstentums als deutsches Gebiet führen müssen. Für den Verbleib der Kantone Saarbrücken und St. Arnual und einen Teil des Kantons Lebach bei Frankreich wurde zum Ausgleich der tief in den saarländischen Raum hineinragende Gebietsstreifen des Moseldepartements, der Kanton Tholey, und teilweise der Kanton Launstroff der Besatzungsverwaltung überlassen. Flächenmäßig glichen sich Gewinn und Verlust nahezu aus. In der Wertschätzung waren auf deutscher Seite allerdings der reale und auch der gefühlte Verlust der Saarstädte dominant, lagen, um es pointiert zu sagen, Welten zwischen dem Gewinn und dem Verlust.
Anläufe zur Revision des Grenzverlaufs, die Einwohner von Saarbrücken und St. Johann zu Gunsten Preußens im Vorfeld und während des Wiener Kongresses (Juni/Juli 1815) unternahmen, blieben erfolglos. Die Kleinregion an der Saar stand nicht im Fokus der Hohen Mächte. Allerdings fanden die zu Unrecht abgetrennten Saarländer Gehör in der deutschen Öffentlichkeit. Der Rheinländer Joseph Görres verurteilte im „Deutschen Merkur“ die unglückliche Regelung. Und der fränkische Dichter Friedrich Rückert, ein Napoleongegner, schrieb ein Gedicht, das zu einem Topos, einem mit geschichtlichen Erinnerungen behafteten und bei bestimmten Gelegenheiten immer wieder aufgegriffenen Bild, werden sollte. Es handelt sich um „Arm Saarvögelein“, auf das vor einiger Zeit der Germanist Ralph Schock in der Zeitschrift „Saargeschichten“ hingewiesen hat.
Ein kleiner Vogel, so heißt es dort, sitzt auf der alten Saarbrücke und ist traurig darüber, dass er von seinen deutschen Artgenossen im Stich gelassen wurde. Die Trennung des Saargebiets vom Deutschen Reich in der Völkerbundzeit war eine Situation, die der des Jahres 1814 glich. Im Juli 1930 griffen mehrere Artikel einer Sonderausgabe der in Berlin erschienenen Zeitschrift „Saar-Freund“ Rückerts Vogelmotiv auf: Fritz Kloevekorn, Hermann Röchling und Wilhelm Dresen, der Direktor des Trierer Kaiser-Wilhelm-Gymnasiums. Das Gedicht wurde mehrfach vertont, zuletzt 1934 durch einen Thüringer Komponisten. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg erlebte das „Saarvögelein“ als politisches Motiv eine Renaissance. Die Lage Saarbrückens im Jahre 1814 hatte demnach einen nachhaltigen geschichtlichen Eindruck hinterlassen, obwohl das Saarvögelein im Jahre 1815, also ein Jahr später, von den deutschen Waldvögelein gehört und erhört wurde.
Napoleons Flucht von der Insel Elba und seine Rückkehr an die Macht zwang die Alliierten zu einer Wiederaufnahme des Koalitionskrieges und schuf eine neue Ausgangs- und Bedingungslage für Territorialentscheidungen. Nach der Schlacht von Waterloo (am 18. Juni 1815) besaß der erste Pariser Friedensschluss keine bindende Kraft mehr, er ließ Grenzkorrekturen wie die einer Zuordnung der Saarbrücker Region zu Gunsten Preußens zu.
Die Saarbrücker deutsch-patriotische Partei ergriff die Chance und setzte sich für einen Anschluss an Preußen ein. Der preußische Staatskanzler Karl August von Hardenberg, der auf der Durchreise nach Paris am 10. Juli 1815 in Saarbrücken Station machte, zeigte ein offenes Ohr. Ein von Heinrich Böcking entworfenes Memorandum konstruierte einen Antagonismus zwischen der Saarregion und Frankreich; es argumentierte mit einer politischen und konfessionellen Verwandtschaft zwischen den Saarbrückern und den Preußen und versah Frankreich mit dem Etikett eines „Erbfeindes“ – ein früher Beleg für diesen Begriff, der am Ende des Jahrhunderts das politische Denken vergiftete. 345 Bürger von Saarbrücken und St. Johann erklärten sich in einer Unterschriftenaktion vom 11. Juli 1815 für den Anschluss an Preußen. Diese Loyalitätsbekundung wurde in der Folgezeit wie Rückert „Saarvögelein“ mehrfach politisch instrumentalisiert und publiziert, in der Völkerbundzeit von keinem geringeren als Hermann Röchling, der die Dank- und Bittadresse an Fürst Hardenberg in seiner Broschüre „Wir halten die Saar“ (1934) als Faksimile zum Druck brachte. Mit seiner Ausgabe verwies er vor dem Referendum vom 13. Januar 1935 auf eine verwandte kämpferische Stimmungslage und Siegeszuversicht in einer vergleichbaren Situation.
Am 2. November 1815 entschieden die Hohen Mächte, dass Frankreich den Saarbrücker und sogar den Saarlouiser Raum abtreten müsse. Dabei gehörte Saarlouis bereits mehr als anderthalb Jahrhunderte zur französischen Krone. Den Saarlouiser Trauergefühlen infolge der territorialen Abtrennung korrespondierten Freudenfeiern und –feste in Saarbrücken. Sieht man von Saarlouis ab, wo noch einige Zeit Trauerarbeit geleistet werden musste, so wurden in Deutschland allenthalben die so genannten Befreiungskriege zum Standardrepertoire von jubilierenden Festreden. In Saarbrücken etwa beim Besuch des Prinzregenten im Jahre 1860. Der Liberale Dr. Hermann Jordan hielt eine Rede, in der er auf das Deutschtum der Bewohner und den freien Anschluss an Preußen im Jahre 1815 verwies und die Erwartung aussprach, dass künftig jedweder französische Anspruch auf deutschen Boden abgewehrt werde.

2. Die Borussifizierung in Verwaltung und Justiz

Überall, wo Preußen im deutschen Raum die Nachfolge der Herrschaft Frankreichs oder eines französischen Satellitenstaates antrat, führte es eine neue Verwaltungsstruktur ein. An die Stelle von Departements, Arrondissements, Kantonen, Mairien und Kommunen traten Provinzen, Regierungsbezirke, Kreise, Bürgermeistereien und Gemeinden. Erfolgte der äußere Umbau rigoros und konsequent, so war der innere vor allem auf Kreis- und Gemeindeebene flexibel. Preußen ließ in seinen Provinzen geschichtlich gewachsene Besonderheiten zu und war nicht wie Frankreich von zentralistischen Staatsvorstellungen geleitet. Das Prinzip einer behutsamen Integration in den Staat fand auch in Bezug auf die Rheinprovinz Anwendung, zu der der Landkreis Saarbrücken gehörte. Der funktionale Umbau der Verwaltung, die Borussifizierung der Institutionen, zog sich über Jahrzehnte hin.
Mit der Eingliederung des im Zweiten Pariser Frieden hinzugewonnenen preußischen Gebietes an der Saar wurde der Trierer Appellationsgerichtsrat Matthias Simon, ein gebürtiger Koblenzer, kommissarisch betraut. Sein Nachfolger war der Saarbrücker Wilhelm Heinrich Dern, der trotz seiner Vergangenheit im französischen Verwaltungsdienst bestellt wurde, ein erstes Beispiel für einen Brückenschlag zur Vergangenheit, deren Erbe politisch obsolet geworden war. Er entstammte einer alteingesessenen nassau-saarbrückischen Amts- und Akademikerfamilie. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Gießen wurde er 1781 zum Regierungssekretär ernannt. In napoleonischer Zeit war er Regierungsbeamter und Abgeordneter der gesetzgebenden Kammer in Paris.
Der preußische Neubau der Verwaltung führte dazu, dass an die Stelle der kantonalen Gliederung des im Zweiten Pariser gewonnenen Gebietes die beiden Kreise Saarbrücken und Saarlouis traten. Derns Zuständigkeit wurde am 22. Juli 1816 auf den Kreis Saarbrücken beschränkt. Definitiv erhielt er den Landratstitel am 25. April 1817. Er stand bei der Ernennung im 60. Lebensjahr, was ihn aber nicht darin hinderte noch weitere zwanzig Jahre das übertragene Amt auszuführen
Nach einem zeitgenössischen Bonmot schaltete der Landrat wie ein König in seinem Kreis und man sprach von einer Allzuständigkeit. Am 31. Dezember 1816 gab die Preußische Regierung eine Dienstanweisung heraus, die den Geschäftsbereich umschrieb. In den Aufgabenbereich gehörten die allgemeine Landesverwaltung, die Sicherheits-, Feuer-, Bau-, Forst- und Jagdpolizei, Militär- und Gewerbeangelegenheiten, Gesundheits- und Armenwesen, die Aufsicht über das Staatseigentum und die Staatseinkünfte und über das Kommunalwesen.
Landrat Dern erhielt eine zusätzliche amtliche Funktion, indem er 1817 zum ständigen Vertreter des Grenzkommissars, des Regierungspräsidenten, bestellt wurde. Diese Funktion war für das Saarbrücker Kreisgebiet von Bedeutung, denn unerwartet folgte auf die Territorialbestimmungen von 1815 noch ein Epilog. Zwölf Jahre beanspruchte die Regelung von Detailfragen, die der zweite Pariser Friedensschluss noch offenließ. Frankreich erhob Anspruch auf die von der Leyenschen Dörfer, die Preußen im Anschluss an den Friedensvertrag von 1815 bereits okkupiert hatte. Eine schlampige Formulierung im Pariser Friedensvertrag und eine spitzfindige Auslegung durch Frankreich veranlassten die langwierigen Verhandlungen. Artikel I, Absatz 1, legte „Gränzen des ehemahligen Fürstenthums Saarbrücken“ als Demarkationslinie fest und vergaß den Winkel zwischen Blies und Saar, in dem die von der Leyenschen Dörfer lagen. Gestützt auf den Wortlaut des Vertrages erhob Frankreich einen Anspruch auf diesen Winkel, bei dem es sich unzweifelhaft um altes Reichsgebiet handelte. Damit Frankreich seinen Anspruch aufgab, überließ Preußen vier Dörfer an der Merziger und Saarlouiser Kreisgrenze. Eine Reihe weiterer Dörfer und Gemarkungsteile waren Gegenstand des in den Grenzverhandlungen vereinbarten Tauschgeschäfts, darunter der zur Gemeinde Creutzwald gehörende Warndtwald nördlich von Ludweiler, der dem Kreis Saarlouis bzw. der Bürgermeisterei Differten-Friedrichweiler zugeordnet wurde. Seit der kommunalen Gebietsreform von 1974 gehört die Hälfte des Warndtwaldes zum Regionalverband Saarbrücken, der damit spät von Derns Verhandlungserfolg profitierte. Einst Nassau-Saarbrückisches Gebiet erhielt der Stadtverband von 1974 auch noch durch die Zuordnung der Gemeinde Ensheim, wodurch das nassauische Erbe des Regionalverbandes noch einmal vermehrt wurde.
Wegen seiner Verdienste um die 1929 beendete Grenzregulierung erhielt der Landrat am 9. Mai 1830 seitens der französischen Regierung das Offizierskreuz der Ehrenlegion. Von Seiten der preußischen Regierung blieb eine Anerkennung aus. Für seine langjährige Nebentätigkeit erhielt er nicht einmal das zugesicherte Honorar. Zwar hatte ihm die preußische Regierung 1818 den Roten Adler-Orden 3. Klasse verliehen, aber Ende 1836 schied er aus nicht bekannten Gründen in Ungnaden mit fast 80 Jahren aus dem Dienst aus und starb 1848 mit 91 Jahren verbittert über die despektierliche Behandlung durch die Berliner Regierung.
Die Mairie- oder Bürgermeistereiverfassung der französischen Zeit ist eine der wichtigsten Institutionen, die die preußische Regierung in der Rheinprovinz als regionale Besonderheit zuließ. Sie unterschied nicht wie die übrigen preußischen Provinzen zwischen einer ländlichen und städtischen Kommunalverfassung. Das Motiv der Beibehaltung war allerdings nicht die Bewahrung einer geschichtlichen Errungenschaft, sondern das Interesse der Regierung, seinen Einfluss in der Besetzung kommunaler Spitzenpositionen zu behalten. Auf Vorschlag des Landrats wurde nämlich der Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister von der Regierung ernannt. Erst 1856, also rund ein halbes Jahrhundert nach der Einführung der Steinschen Städteordnung, sollten die rheinischen Städte eine spezifische Ordnung erhalten, mit denen sie sich in institutioneller Hinsicht zur Ausgestaltung eines preußischen Einheitsstaates beitrugen.
Karte: Bürgermeistereien Kreis Saarbrücken 003.jpg
1845 trat in der Rheinischen Gemeindeordnung an die Stelle einer Ernennung der kommunalen Funktionsträger und Räte deren Wahl, allerdings erstmals auf preußischem Boden auf der Basis des Dreiklassenwahlrechts. 1849 wurde dieser Wahlmodus für die Preußische Zweite Kammer eingeführt, um sich in der Folgezeit in allen parlamentarischen Gremien des Staates durchzusetzen. Das Wahlrecht eröffnete trotz der Klassenbildung und eines strengen Zensussystems einem größeren Bevölkerungsteil die Chance, in der Kommunalpolitik mitzuwirken. In der Stadt Saarbrücken verfügten 295 sogenannte “Meistbeerbte” über das für ein Wahlrecht vorgesehene Mindesteinkommen bzw. zahlten die Mindeststeuer. Durch eine Dreiteilung des Steueraufkommens der Meistbeerbten gelangte man zur Abgrenzung der Klassen, im Zweifelsfall entschied das Los. In Saarbrücken umfasste die erste Klasse 22, die zweite 66, die dritte 207 Personen. Jede Gruppe durfte 6 von 18 Ratsmitgliedern und 3 von 9 Stellvertretern wählen. Mit dieser Klassenbildung verabschiedete sich Saarbrücken mit der gesamten Rheinprovinz von seinem revolutionären Erbe.
Als revolutionäres Erbe überlebte die Gerichtsverfassung in der Rheinprovinz die französische Epoche. Als rheinisches Recht galt weiterhin der Code Civil oder Code Napoléon, seinerzeit das modernste Gesetzbuch. Für erhaltenswert galten insbesondere die Mündlichkeit und Öffentlichkeit der Zivil- und Strafprozesse, die Funktion öffentlicher Ankläger und von Gechworenengerichten. Im saarländischen Raum bestanden rund zehn Friedensgerichte, die seit 1878 den Namen Amtsgerichte trugen. Der Saarbrücker Friedensrichter Georg Friedrich Lang initiierte 1828 eine Bürgerpetition zur Beibehaltung der rheinischen Rechtsordnung. Übergeordnet war zunächst nur das Landgericht Trier, seit 1835 daneben das Landgericht Saarbrücken für die Kreise Ottweiler, Saarbrücken, Saarlouis, St. Wendel. Trier blieb zuständig für die übrigen Kreise des Regierungsbezirks, darunter Merzig und die ins Saarland hineinragenden Kreise Saarburg und Landkreis Trier.
Nach der Eröffnung des Landgerichts zogen etwa drei Dutzend Richter, Anwälte, Justizbeamte samt ihren Familien nach Saarbrücken, alle Anhänger des rheinischen Rechts. Das rheinische Recht blieb in der Rheinprovinz bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahre 1900 gültig.

3. Preußische Personal- und Kulturpolitik

Die Borussifizierung der Saarregion wird in der Berliner Personal- und Kulturpolitik deutlicher als im institutionellen Bereich. Für die Rekrutierung preußischer Landräte bot Dern kein repräsentatives Bild. Handelte es sich bei den Amtsträgern in den östlichen Provinzen überwiegend um adelige Ortsansässige, die sich primär als Interessenvertreter der Kreisbevölkerung verstanden, so im Westen meist um ortsfremde Verwaltungsfachleute, von denen die Regierung eine besondere Loyalität erwartete. Der bürokratische Landrat des Westens fühlte sich im Unterschied zum feudalen Landrat des Ostens als Repräsentant der Staatsregierung im Kreis, nicht als Repräsentant des Kreises gegenüber der Staatsregierung. Unter den 23 Verwaltungschefs, die bis 1850 in den saarländischen Kreisen tätig waren, hatten nur drei einen Adelstitel.
Als gebürtiger Saarbrücker stellte Dern eine Ausnahme in der Liste der Landräte des Kreises Saarbrücken dar. Für seine Nachfolger traf das Kriterium der Indigenität, der Herkunft aus der verwalteten Region, nicht mehr zu. Christian Friedrich Hesse war ein 1796 in Halle geborener Jurist, der 1813 als Freiwilliger im Lützower Järgerkorps, 1815 als Leutnant in der rheinischen Landwehr kämpfte. Ein solcher Lebenslauf bildete eine Grundlage für Wohlwollen und Vertrauen der preußischen Regierung.
In Saarbrücken waren in erster Linie die Gymnasiallehrer, die aus Provinzen des Kernlandes an die Saar versetzt wurden, Träger einer preußisch orientierten Bildung. Ihre Wirksamkeit beschränkte sich nicht auf die schulische Erziehung, sondern erstreckte sich auch auf das allgemeine kulturelle Leben. Der Direktor des Ludwigsgymnasiums, Georg Heinrich Friedrich Ottemann, engagierte sich z.B. im städtischen Musikleben, Oberlehrer Friedrich Schröter war Vorsitzender des Geschichtsvereins und redigierte während der 48er Revolution die Saarzeitung; außerdem betätigte er sich als Antiquitätensammler. Der Lehrer Friedrich Goldenberg legte eine Gesteins- und Mineraliensammlung aus heimischen Bodenfunden an. Interesse an saarländischen Boden- und auch Kulturschätzen ist demnach Neubürgern aus dem deutschen “Norden” nicht abzusprechen. Die Saarbrücker Bergmannskapelle entstand auf Anregung eines königlichen Familienmitgliedes. Leopold Sello ließ Johann Wilhelm Zimmermann, den Saarbrücker Bergkapellmeister von 1820 bis 1844, aus Elsleben an die Saar holen. Dass sich durch den Zuzug von Fremden, zumal wenn diese der sozialen Elite angehörten, auch die mentalen Strukturen veränderten, ist anzunehmen, doch ging davon nicht nur die Gefahr einer Überfremdung, sondern auch die Chance einer fruchtbaren Belebung aus. Nach und nach hielten sich Distanz und Akzeptanz bei der indigenen Bevölkerung mal mehr mal weniger die Waage.

Die ‚importierte‘ Bürokratie setzte sich selbst in den Städten trotz des Selbstverwaltungsrecht durch. So waren, als 1909 vertraglich die kreisfreie Großstadt Saarbrücken aus Alt-Saarbrücken, St. Johann und Malstatt-Burbach geschaffen wurde, alle drei Bürgermeister Auswärtige: in Alt-Saarbrücken Friedrich Wilhelm Ferdinand Feldmann, der 1846 in Kommern bei Euskirchen geboren wurde und zuvor ein deutscher Bautechniker und Bauunternehmer und Bürgermeister von Wilhelmshaven war; in Sankt Johann Paul Alfred Neff, geboren 1853 im sächsischen Freiberg; in Malstatt-Burbach Paul Schmook, geboren 1860 in Stralsund, ein Jurist, zuvor zweiter Bürgermeister von Halberstadt.
‚Landfremde’ Beamte spielten eine dominante Rolle im öffentlichen Leben des Saargebietes: in verschiedenen Zweigen der Verwaltung, im Schulwesen, in der Justiz, im Militär, nicht zuletzt im Bergbau. Der leitende Beamte Leopold Sello stammte aus Potsdam, heiratete dann 1821 die Tochter des Sulzbacher Glashüttenbesitzers Carl Philipp Vopelius – eine symptomatische Verbindung für die Region Saarbrücken. Während in Deutschland über die Hälfte der akademisch gebildeten Beamten ihre Ehefrauen aus dem gleichen Stand auswählten, gingen die Vertreter dieser Berufsgruppe in Saarbrücken ganz überwiegend Ehen mit Töchtern aus dem Wirtschaftsbürgertum ein. Gymnasiallehrer, Bergbeamte, Landräte, Justizbeamte, Militärs heirateten in die Oberschicht der Kaufleute, Unternehmer, Notare ein. Durch Ehen wurden bisweilen bemerkenswerte Brücken geschlagen, nicht nur zwischen den Konfessionen. Im Falle der Heirat zwischen einem Mitglied der Eisenhütten-Familie Gouvy mit einer Tochter Heinrich Böckings verband sich gewissermaßen ein frankophiler Zweig mit einem deutsch-patriotischen. Oberst Ludwig Maximilian von Strantz, der von1833 bis 1839 in Saarbrücken stationiert war, heiratete Henriette Stumm, die Schwester des Hüttenunternehmers Karl Friedrich Stumm. Das Netz der verwandtschaftlichen Beziehungen führte zu einer Annäherung der preußischen und einheimischen Elite.
Preußischer Geist drang jedoch in den Lebens- und Arbeitsstil der saarländischen Bewohner ein. Was sich die Oberschicht an Disziplin selbst auferlegte, suchte sie der Unterschicht mit ihren Mitteln aufzuzwingen. Das 1819 von dem Bergamtsleiter Leopold Sello erlassene “Reglement für die Bergleute im königlich-preußischen Bergamtsbezirk Saarbrücken “stellte die Werte Treue, Gehorsam, Ordnung, Rechtschaffenheit in den Mittelpunkt. Steiger und Knappschaftsälteste wurden verpflichtet, auf den sittlichen Lebenswandel der Bergleute und ihrer Familien zu achten. Die Bergbehörde sah in “Genuss- und Putzsucht” die Ursache aller Armut, die soziale Frage verursacht durch einen Anstieg der Bedürfnisse, deren Lösung in der Erziehung zu Sparsamkeit und zum Konsumverzicht.
Das Schulwesen entwickelte sich in einer ähnlichen Richtung: Im Vormärz überließ der preußische Staat die Elementarschule fast vollständig den lokalen Gewalten, die er aber durch Reglements dirigierte und kontrollierte. Dazu gehörte die Einführung einer Schulpflicht. Kann man um 1800 von einer Schulbesuchsquote von 50 Prozent, 1816 von 60 Prozent auszugehen haben, so betrug sie 1846 schon etwa 86 Prozent, ein 100prozentiger Schulbesuch wurde in den 1880er Jahren erreicht.
Die Auffassung, dass die Elementarschule mit ihren Lehrern und Schülern an der Vorbereitung und am Ausbruch der Revolution von 1848 mitschuldig waren, war nach 1848 in konservativen Kreisen verbreitet und führte zur Verabschiedung von Regulativen im Jahre 1854, die den Unterricht auch inhaltlich vorgaben. Danach waren 26 Wochenstunden für Religion, Lesen, Schreiben, Rechnen und Gesang vorgesehen. Der Gesang sollte vor allem die für den jeweiligen Sonntagsgottesdienst vorgesehenen Kirchenlieder einüben. Der Lehrplan in Religion schrieb unter anderem vor, dass 30 Kirchenlieder mit allen Strophen gelernt werden sollten. Später wurde diese Anzahl reduziert. Im Kontext des sich steigernden Kaiser- und Nationalkults, vor allem um die Jahrhundertwende, stiegen patriotische und Heimatlieder im Kurs. Auch an der Saar wurde das 1830 von einem Dortmunder Gymnasialdirektor verfasste „Ich bin ein Preuße, kennt ihr meine Farben? Die Fahne schwebt mir weiß und schwarz voran“ gesungen. Im Schulunterricht ging es um die Vermittlung von Gefühlen und Lerninhalten, nicht von Denkfähigkeiten.
Ein positiver Aspekt des preußischen Schulwesens ist nicht zu unterschlagen. Die in der Volksschule realisierte allgemeine Schulpflicht sollte die von den Rekrutierungsstellen des Militärs beklagten Gesundheitsmängel als Folge der Kinderarbeit beseitigen sowie die Alphabetisierung der Bevölkerung und die Nationalerziehung durchsetzen. Andererseits war die pädagogische Methode rüde. In der Schule ging es oft zu wie auf einem Kasernenhof. Viele Lehrer sprachen die Kinder im Befehlston an: “Setzen!”, “Steh auf”, “Ruhe!”, “Hefte zeigen!”. Von der Prügelstrafe machten viele Lehrer exzessiv Gebrauch. Und viele Eltern trugen die Methode mit.

Resümee

Was blieb von Preußen und dem 1816 geschaffenen Landkreis Saarbrücken übrig. Nicht mehr und nicht weniger als das Haus, in dem sich der Regionalverband Saarbrücken befindet. Doch der Raum ist nur eine Hülle. Die Frage nach geschichtlichen Spuren zielt auf Inhalte. Um mit dem Positiven zu beginnen: Preußen schuf einen im Großen und Ganzen funktionierenden Verwaltungs- und Rechtsstaat, es war kein purer Willkürstaat. Das ist auch nach heutigen Maßstäben weltweit gesehen nicht zu vernachlässigen. Andererseits sind erkennbar: soziale Privilegierung einer staatsloyalen und bürokratischen Elite, Unterdrückung und Niederhaltung von Unterschichten, insbesondere der Katholiken, eine Klassenpolitik in politischer und sozialer Hinsicht. Eine Ausbeutung der wirtschaftlichen Ressourcen zur Stärkung des Obrigkeits-, Macht- und Militärstaates.
Die im Zuge der Borussifizierung praktizierte Fremdbestimmung verhinderte die Ausbildung einer eigenwüchsigen Identität. Zeiten der Fremdbestimmung und -beherrschung durch Frankreich folgten nach den beiden Weltkriegen auf die Preußenzeit und hinterließen gleichfalls Brandmale. Mittlerweile sind die Brandmale geheilt und verblassen, nicht zuletzt durch die endlich erreichte Chance des eigenständigen Aufbaus einer Identität. Die Freiheit zur Selbstfindung wurde mit der Gründung des Saarlandes verliehen. Das mag ein Grund für die Anhänglichkeit der Saarländer an ihr Heimatland sein.
Auf der Suche nach einer Identität erfolgte keine Abschottung gegenüber fremden Einflüssen, sondern eine Öffnung, eine Erweiterung des Horizontes über Staatsgrenzen hinaus, als Stichwort mag die Pflege der Beziehungen im Saar-Lor-Lux-Raum dienen. Die Lektionen, die Preußen und Frankreich anderthalb Jahrhunderte lang erteilt haben, wurden an der Saar verstanden. Jenseits seiner Grenzen müssen, so scheint es, noch so manche, die dem Land die Existenzberechtigung absprechen, die Saarländer mit ihrer komplexen Geschichte verstehen.

Ein Kommentar zu “Unter neuen Herren”

  1. 1landlocked schreibt:

    3initiatives…