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Peter Burg Werke

Societas leonina 1814/15

„Societas leonina“. Die  Neuordnung Deutschlands vom Rheinbund zum Deutschen Bund

von Peter Burg

Das Thema

Die politische Landkarte Europas erhielt unter Napoleon eine Gestalt, in der die vorrevolutionären Verhältnisse kaum wiederzuerkennen waren. Nach dem Zusammenbruch seines Imperiums stand die Notwendigkeit einer Neuordnung an, für die die alten Verhältnisse nur in sehr beschränktem Maße Anhaltspunkte lieferten. Eine Mischung von Interessen und Motiven durchbrach und widersprach  der im Grundsatz anerkannten Richtlinie der Restauration.  Der Prozess der territorialen Neugliederung Deutschlands begann mit dem Zerfall des Imperiums im Jahre 1813 und zog sich bis zum Frankfurter Territorialrezess vom 20. Juli 1819 hin.[1]

Die Kriege, die den Übergang vom Rheinbund zum Deutschen Bund mitsamt der territorialen Neugliederung ermöglichten, werden in der Historiographie meist als „Befreiungskriege“ bezeichnet. Unter diesem Begriff wurde der Kampf gegen das napoleonische Frankreich zu einem Mythos hochstilisiert und zu einem Bestandteil der nationalistischen Ideologie. Eine kritische Hinterfragung des Begriffs findet bis heute kaum statt. Deshalb wird im Folgenden der  Begriff der „Societas leonina“, der Löwengesellschaft, ins Spiel gebracht.[2] Die Metapher soll dazu beitragen, Methode und Ergebnis der territorialen Neugliederung Deutschlands zwischen Rheinbund und Deutschem Bund adäquater zu beschreiben. Das geschieht im Folgenden in fünf Schritten.

1. Territorialentscheidungen im Krieg 1813-1814

Nationale Verteidigungskriege in Spanien und Russland standen am Anfang vom Ende des napoleonischen Empire. Der auf Napoleons Winterfeldzug des Jahres 1812/13 folgende Verteidigungskrieg weitete sich nach der Bildung einer russisch-preußischen Achse geopolitisch und bündnispolitisch aus und mündete schließlich in einen Angriffskrieg, der mit dem ersten Pariser Friedensschluss vom 30. Mai 1814 endete. Der für den Sieg unentbehrliche Anschluss Österreichs und Großbritanniens an die Allianz gelang bis August 1813. Nachdem Napoleon auf dem Prager Friedenskongress nicht auf die von Österreich gestellten Forderungen eingegangen war, erklärte Kaiser Franz am 11. August 1813 Frankreich den Krieg. Zuvor hatte sich Großbritannien dem Bündnis angeschlossen und die Zahlung von Subsidien in Höhe von rund zwei Millionen englischen Pfund zur finanziellen Unterstützung versprochen. Die beiden Großmächte brachten eigene Territorialwünsche ins Spiel und sprachen ein entscheidendes Wort mit, wenn es um die Verteilung der Kriegsgewinne und die gegenseitige Gewährleistung des künftigen Besitzstandes ging.

Die Quadrupelallianz hatte keine höhere Instanz über sich. Sie war zur gleichen Zeit Exekutive und Legislative. Die Quadrupelallianz übernahm machtpolitisch die Stellung und Funktion, partiell sogar die Mentalität des Löwen Napoleon. An der Kriegführung gegen Napoleon waren weitere Staaten beteiligt, gewissermaßen als Juniorpartner der Quadrupelallianz. Spanien, Portugal und Schweden, die keine gleichberechtigte Stellung besaßen, aber aufgrund ihrer Beteiligung am Krieg und dessen siegreichem Ausgang später auf dem Wiener Kongress vertreten waren und zu den acht Mächten gehörten, die die Kongressakte unterzeichneten.

Infolge des Zerfalls des napoleonischen Imperiums stand der mitteleuropäische Raum am stärksten vor der Aufgabe einer territorialen Neuordnung. Zunächst war Polen bzw. das Großherzogtum Warschau von einer Besatzungsverwaltung betroffen. Der Zar sah in dem Nachbarland schon früh einen potentiellen Kriegsgewinn und stellte es unter seine Kontrolle. Preußen musste zunächst seine alten Kernprovinzen im Osten sichern, kontrollierte dann aber nach und nach mit dem Vormarsch der Truppen den größten Teil des norddeutschen Raumes. Die beiden Ostmächte, die nach Napoleons desaströsem Winterfeldzug zunächst auf sich allein gestellt waren, vertrauten mehr auf Macht und Gewalt, um die Rheinbundstaaten auf ihre Seite zu bringen, als auf deren deutsche Gesinnung. Im Breslauer Vertrag zwischen Preußen und Russland vom 19. März 1813 wurde den deutschen Fürsten im Falle eines weiteren Festhaltens am Bündnis mit Napoleon der Verlust ihrer Herrschaftsrechte angedroht.  Nur die Herzöge von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg–Strelitz, die im Machtbereich der beiden Alliierten lagen, traten im März/April 1813 aus dem Rheinbund aus. Trotz der Drohung stellte erst Österreichs Eintritt in die Sechste Koalition die Weichen für einen Anschluss.

Im Herbst 1813 ergab sich für die Rheinbundmitglieder ein Entscheidungszwang für oder gegen Napoleon bzw. für oder gegen die Sechste Koalition. Die Hohen Mächte, die vier Löwen, machten nun von ihrer Herrschaftsgewalt Gebrauch. Sie ließen Anschlussverträge zu oder auch nicht, und sie ließen die Wiedererstehung mediatisierter Staaten zu oder auch nicht. Aus den Territorien weder vertrags- noch restaurationswürdiger Staaten leitete sich eine Ansammlung sog. „herrenloser“ Länder ab, eine Verfügungs- und Verteilungsmasse in den Klauen der Löwen.

Stilbildend für die Behandlung existenzwürdiger Staaten war der Umgang mit Bayern. Metternich schloss mit der süddeutschen Monarchie am 8. Oktober 1813 den Vertrag von Ried. In diesem Vertrag garantierte Österreich die staatliche Existenz Bayerns, ohne sich auf einen genau bestimmten Besitzstand festzulegen.[3] Die Hohen Mächte behielten sich vor, Souveränitätsbeschränkungen abzuverlangen und territoriale Korrekturen vorzunehmen, die sie im Gesamtinteresse Deutschlands für notwendig hielten. Das Definitionsrecht des Notwendigen lag ganz bei ihnen. Bei den vertragswürdigen Fürsten und Staaten handelte es sich in der Regel um Rheinbundmitglieder, die eine Kontinuität zum Alten Reich (Anciennität) aufwiesen. Die Kleinfürstentümer Isenburg und von der Leyen besaßen z.B. diese Anciennität nicht.[4]

Die napoleonischen Satellitenstaaten, das Großherzogtum Berg und das Königreich Westphalen, erfüllten – wie zu erwarten – das Kriterium der Vertragswürde nicht. Sie zerfielen in ihre historischen Bestandteile. Säkularisiert wurde das Herrschaftsgebiet des Großherzogs von Frankfurt  und Fürstprimas des Rheinbundes, Karl Theodor von Dalberg.[5] Sein Staatsgebiet diente, in Teile zerlegt, einigen weltlichen Fürsten als Entschädigungsmasse.  Der Geistliche erhielt in Anlehnung an das Verfahren der Säkularisation des Jahres 1803 eine lebenslängliche Abfindung in Höhe von jährlich 100.000 Gulden, zahlbar in vier Jahresraten. Konsequenter als Napoleon beseitigte das Löwenquartett das letzte Relikt der einst mächtigen Reichskirche.

Staaten, die während des Koalitionskrieges eine Wiederauferstehung erlebten, waren Hannover, Braunschweig, Kurhessen, Oldenburg, ferner die Hansestädte Lübeck, Hamburg, Bremen, die Freie Stadt Frankfurt. Diese Staaten hatten schon in der Zeit des Alten Reiches existiert und erfüllten das Kriterium der Anciennität. Von Napoleon mediatisierte Fürsten, die das Kriterium nicht erfüllten, hatten schlechte Chancen. Einige westfälische Kleinfürsten (darunter Gründungsmitglieder des Rheinbundes wie das Fürstentum Salm und das Herzogtum Arenberg-Meppen) wurden den „herrenlosen“ Ländern zugeordnet.[6]

In der Leipziger Konvention vom 21. Oktober 1813[7] vereinbarten die Alliierten die Einrichtung des Zentralverwaltungsdepartements, das die Staatshoheit in den herrenlosen Ländern übernahm und in Generalgouvernements untergliedert war. Preußen und Österreich teilten die Besatzungsherrschaft im deutschen Raum unter sich auf. Nur Bayern erhielt das Privileg einer Mitverwaltung südlich der Mosel. Die deutschen Löwen gewannen ein Pfand und eine Tauschmasse, um ihre eigenen territorialen Interessen, aber auch die anderer deutscher Fürsten nach ihrem Ermessen befriedigen zu können.[8] Wichtige territoriale Vorentscheidungen waren somit bereits vor dem Ende des Koalitionskrieges und dem ersten Pariser Friedensschluss gefallen, ausgenommen davon war das Kerngebiet des früheren Nassau-Saarbrücken.

Das Land an der Saar war nach der Rückeroberung der linksrheinischen Departements ein herrenloses Gut. Was sich hier zwischen dem Einmarsch der Alliierten in Saarbrücken im Januar 1814 und dem Ersten Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 abspielte, war zum Teil typisch, zum Teil eine Besonderheit.[9] Fluchtartig entfernten sich die Beamten altfranzösischer Herkunft, so auch der Saarbrücker Unterpräfekt. Das Kerngebiet des ehemaligen Fürstentums war in ihrer Sicht trotz langjähriger Okkupationszeit keine französische Stadt geworden. Und auch die Besatzungsverwaltung ging von einer neuen territorialen Zuordnung aus. Sie sah in den Saarstädten ein zurückerobertes deutsches Territorium und ließ die neu berufenen Beamten einen Eid auf die verbündeten Mächte leisten. Der profranzösische Bürgermeister Sebastian Bruch fiel einer politischen Säuberung zum Opfer, die der Gouverneur Justus Gruner durchführte. Im März erhielt mit Heinrich Böcking ein preußisch-deutscher Patriot das Amt, nach dessen Amtsniederlegung der Gesinnungsgenosse Notar Carl Lauckhard. Der Einzug der Verbündeten in Paris am 31. März 1814 wurde am 17. April mit einem Dankfest gefeiert. Nach menschlichem und politischem Ermessen lief alles auf eine territoriale Zuordnung Saarbrückens zum deutschen Raum hinaus, wider Erwarten sollte es aber anders kommen.

2. Erster Pariser Frieden vom 30. Mai 1814[10]

Die am Krieg gegen Frankreich beteiligten Mächte, die Quadrupelallianz sowie Schweden, Portugal und Spanien, schlossen den Pariser Friedensvertrag vom 30. Mai 1814, der die Grenzen der besiegten Macht auf das Jahr 1792 zurückführte. Die Gewähr des Besitzstandes war für alle Außengrenzen Frankreichs und selbst die Kolonien bedeutsam. Durch die Reduzierung des französischen Staatsgebietes gewannen die Alliierten ein beträchtliches Territorium. Im Norden wurde daraus das Vereinigte Königreich der Niederlande  geschaffen, im Süden das Königreich Piemont-Sardinien, die Schweiz erhielt verlorene Kantone zurück und die von Frankreich annektierten vier linksrheinischen Departements wurden dem deutschen Raum zugeordnet. Im Südosten verlief die spanisch-französische Grenze wieder in den Pyrenäen, der Nordosten mit Barcelona fiel an Spanien zurück.  Der Erste Pariser Frieden war insofern von globaler Bedeutung, als auch für den Kolonialbesitz das Stichjahr 1792 galt.

Für die territoriale Neuordnung Deutschlands von Interesse war die Inbesitznahme der vier linksrheinischen Departements.[11] Für die Grenzziehung galt generell das Prinzip der Arrondierung. Davon war z.B. die Stadt Landau betroffen, früher eine französische Exklave, die 1814 durch eine Landbrücke mit dem Elsass verbunden wurde. Im saarländischen Raum führte die Arrondierung zum Abweichen von der auf das Jahr 1792 festgelegten Grenze, insbesondere durch die Überlassung der Kantone Saarbrücken und St. Arnual an Frankreich, während französisches Gebiet (Kanton Tholey, teilweise Kanton Launstroff) der Besatzungsverwaltung zur weiteren Verwendung überlassen wurde. Flächenmäßig glichen sich Gewinn und Verlust nahezu aus. In der Wertschätzung war auf deutscher Seite der reale und auch der gefühlte Verlust der Saarstädte allerdings dominant.[12]

Für die Grenze zu Deutschland war die Jahresangabe 1792 irrelevant. Als zeitlicher Fixpunkt hätte auch das Revolutionsjahr 1789 bestimmt werden können, denn bis 1792 gab es noch keine französischen Eroberungen. Selbst die Integration von Exklaven auswärtiger Mächte durch das revolutionäre Frankreich erfolgte erst 1793. Ausdrücklich vereinbarte der Friedensvertrag, dass die so genannten „Reunionen“ nicht rückgängig gemacht werden sollten (Art. III, Nr. 8). Auf territoriale Kompensationen wurde somit großzügig verzichtet.[13]

Dass ausgerechnet die Saarbrücker Gegend infolge der Grenzbestimmungen des Ersten Pariser Friedensvertrages bei Frankreich blieb, ist zum Teil auf das Bittgesuch der Saarbrücker Franzosenpartei an den provisorischen Regierungschef Charles Maurice de Talleyrand zurückzuführen, zum größeren Teil aber auf die Politik der Schonung der Bourbonenmonarchie, der sich die Alliierten verschrieben hatten. Die Schonung sollte eine innenpolitische Schwächung Ludwigs XVIII. vermeiden und Frankreich nach einer Übergangszeit wieder in den Kreis der europäischen Mächte zurückführen. Der alte Festungsgürtel von Straßburg über Landau nach Saarlouis blieb dadurch Frankreich erhalten.

Von der Entscheidung der Hohen Mächte in Paris war die Mehrheit der Saarbrücker Bevölkerung ebenso unangenehm überrascht wie der Gouverneur Gruner. Die Deutsch-Patrioten wurden aus der kommunalen Führung verdrängt. Sebastian Bruch löste am 9. Juli Lauckhard als Maire ab und blieb bis Ende September im Amt. Ihm folgte mit Charles Rupied erstmals ein gebürtiger Franzose, der aber nicht importiert wurde, sondern schon länger als Beigeordneter der Mairie fungiert hatte.

3. Der Wiener Kongress

Auf dem Wiener Kongress[14] war eine Grenzkorrektur zwischen Deutschland und Frankreich kein Thema. Anläufe zur Revision des Grenzverlaufs im Saarbrücker Raum waren deshalb vergeblich. Dem Wiener Kongress oblag die Aufgabe, die während des Sechsten Koalitionskrieges erfolgte provisorische Besitzergreifung und Besitzzuweisung in definitive Verträge und Vereinbarungen überzuführen. Aus einem Territorialversprechen an Preußen[15] und den Territorialansprüchen Russlands erwuchs für die Koalitionspartner das größte politische Problem der Kongresszeit. Preußen sollte nach dem Willen der Alliierten in den Besitzstand des Jahres 1805, d.h. vor der Katastrophe von Jena und Auerstedt, zurückgeführt werden. Die von Preußen angestrebte Annexion des Königreichs Sachsen hätte den Territorialanspruch weitgehend befriedigt.

Preußen und Russland unterstützten sich wechselseitig, zogen aber die Gegnerschaft der übrigen Mächte auf sich. Mit dem großpolnischen Königreich, das der Zar errichten und in Personalunion besitzen wollte, war die Gefahr einer dem napoleonischen Empire vergleichbaren europäischen Hegemonie verbunden. Wegen dieser drohenden Hegemonie stand Anfang des Jahres 1815 die Gefahr eines Krieges zwischen den Großmächten im Raum. Unter englischer Vermittlung kam es zu neuen Verhandlungen in einem Fünfmächteausschuss, der Frankreich kurzfristig in die große Politik einbezog.  Am 8. Februar 1815 einigten sich diese auf einen Kompromiss, die Teilung Polens und Sachsens. Das Herzogtum Warschau wurde als Königreich Polen („Kongress-Polen“) in einer Personalunion mit Russland verbunden. Fiktiv bestand ein autonomer Staat, realiter degradierten die Zaren Polen in der Folgezeit zur russischen Provinz. Preußen erhielt fast 60 % der Gesamtfläche Sachsens, in der 860.000 Einwohner (etwas mehr als 40 %) lebten. König Friedrich August von Sachsen stimmte erst am 18.Mai 1815 unter dem Druck Englands, Frankreichs und Österreichs der Teilung zu.[16]

Die Zielvorgabe, Preußen wieder in den Besitzstand des Jahres1805 zu bringen, war noch nicht realisiert. Letzten Endes konnte dies nur durch den Erwerb so genannter „herrenloser“ Länder gelingen. Preußen annektierte einige mediatisierte Herrschaften im westfälischen Raum, territorial bedeutsamer war aber der Gewinn von Land und Leuten im äußersten deutschen Westen. Das Gebiet südlich der Mosel war 1814 Österreich und Bayern zugewiesen worden, das nördliche im Februar 1815 Preußen.

Preußens Fläche betrug 1806 300.000 qkm, die Bevölkerung 9,7 Millionen, 1816 280.000 qkm, die  Bevölkerung 10,3 Millionen. 1871 aufgerundet 350.000 qkm/ Bevölkerung 24,6 Millionen. Das bedeutet, dass Preußen entgegen eines gefühlten Anscheins auf dem Wiener Kongress tatsächlich gegenüber dem Gebietsstand von 1805 keine Vergrößerung erfuhr. Zu groß war die Abtretung polnischen Gebiets aus der dritten polnischen Teilung. Für die deutsche Geschichte wichtig war die räumliche Ausdehnung Preußens auf deutschem Territorium, so war eine Grundlage für die preußisch-deutsche Einheit und die Übernahme der „Wacht am Rhein“ gelegt.

Die Restitution des alten Territorialbesitzes sowie den Erwerb des früheren Besitzstandes strebte Österreich wie Preußen an. Deshalb war es in den  polnisch-sächsischen Konflikt involviert und auch von der Kompromisslösung betroffen, die zum Wiedergewinn von polnischen Teilungsgebieten führte. Unter Napoleon hatte Österreich jedoch auch Verluste im Kernstaat zu verzeichnen.  Von Bayern erhielt die Habsburger Monarchie Tirol und Vorarlberg zurück, weitere Ansprüche wurden vertagt. Die ehemals habsburgischen Provinzen in Italien erlebten eine Wiederauferstehung und fielen an Habsburg und seine Sekundogenituren zurück. Österreichs Territorialinteressen entfernten die Habsburger vom deutschen Raum, darin lag ein Unterschied zu den Hohenzollern und daraus sollte sich ein wichtiger Faktor für die deutsche Geschichte entwickeln.

Verwiesen sei noch auf die Entstehung des Großherzogtums Luxemburg auf dem Wiener Kongress, nicht nur wegen der Nachbarschaft zum Saarland, sondern auch wegen der über die nassauischen Dynastien bestehenden ins Ancien Régime reichenden historischen Beziehungen. Die territoriale Grundlage Luxemburgs bildeten die im Tausch an Preußen gefallenen Fürstentümer Nassau-Dillenburg, Siegen, Hadamar und Dietz. Als die nassau-oranische Linie (die ottonische Linie) am 31. Mai 1815 die niederländische Königskrone erhielt, musste sie ihre Stammlande an Preußen abtreten, das am Folgetag einen Teil davon an das Herzogtum Nassau (walramische Linie, zu der auch Nassau-Saarbrücken gehörte) weitergab. König Wilhelm I. der Niederlande besaß in Personalunion die Herrschaft über das Großherzogtum Luxemburg, das Mitglied des Deutschen Bundes wurde (bis 1866). Infolge eines unterschiedlichen Erbfolgerechts für die Niederlande und Luxemburg löste sich 1890 die Personalunion zwischen beiden Ländern auf.[17]

4. Zweiter Pariser Frieden (20. November 1815)[18]

Napoleons Herrschaft der Hundert Tage führte zur Fortsetzung des Sechsten Koalitionskrieges und brachte die Frage der Staatsgrenzen wieder auf die Tagesordnung. Der Besitzstand wurde auf das Jahr 1790 festgelegt. Von den neuen Grenzziehung waren nicht nur die Lande an der Saar, sondern auch die Schweiz und Luxemburg betroffen. Letzteres erhielt über das auf dem Wiener Kongress zugewiesene Territorium hinaus Teile der ehemals habsburgischen südlichen  Niederlande, des ehemaligen Reichsbistums Lüttich und des ehemaligen Herzogt Bouillon. Das Herzogtum Bouillon war im Ersten Pariser Frieden geteilt worden und wurde nach dem Zweiten ungeteilt Luxemburg zugeordnet. Bouillon gehörte zum Deutschen Bund, bis es 1839 an das unabhängig gewordene Belgien fiel. Die Stadt Luxemburg wurde Bundesfestung unter gemeinsamer preußisch- und luxemburgisch-niederländischer Besatzung.[19]

Der Saarbrücker Raum erhielt mit der Rückkehr Napoleons eine neue Chance. Das politische Kräftefeld in Saarbrücken war gespalten: der russische Stadtkommandant verhielt sich in der Frage der territorialen Zuordnung neutral, daneben gab es französische Beamte, eine in der Mehrheit prodeutsch gesinnte Bürgerschaft sowie eine einflussreiche, sich vornehmlich aus der Kaufmannschaft rekrutierende profranzösische Minderheit. Am 11. Juli 1815 erklärten sich 345 Bürger für einen Anschluss an Preußen. Ein Komitee aus sechs Mitgliedern sollte die Reunion vorantreiben und die diplomatische Offensive organisieren. Böcking und Lauckhard wurden mit dem Mandat nach Paris gesandt, eine Grenzkorrektur beim bevorstehenden Friedensschluss zu bewirken. Anders als 1814 wollte die Stadt am Ort der Entscheidung Flagge zeigen. Ein vorentscheidender Erfolg stellte sich ein, als der preußische Staatskanzler Hardenberg am 8.9.1815 die Abtretung Saarbrückens durch Frankreich zu einem Programmpunkt der Friedensverhandlungen machte.  Daraus, dass er gleichzeitig die Annexion der Festungsstädte Saarlouis und Landau in den Forderungskatalog aufnahm, ist eine härtere Verhandlungslinie als die des Ersten Pariser Friedens zu erkennen. Gerüchte sprachen von einer Abtrennung des Elsasses und Lothringens, aber auf solche Einschnitte konnte sich die Quadrupelallianz auch jetzt nicht einigen. Erstaunlich sind die Skrupel angesichts des rigiden Umgangs mit Sachsen und Polen. Anfang Oktober 1815 wurde die Grenzkorrektur im Saarbrücker Raum zum Bestandteil der Pariser Friedenspräliminarien. Am 2. November war die Abtrennung von Frankreich eine entschiedene Sache. Der Friedensschluss vom 20. November sanktionierte das Verhandlungsergebnis.

Der preußische Gewinn des Nassau-Saarbrücker Landes stellt in seinem Werdegang einen Sonderfall dar, denn hier wird einem aus einer Volksbewegung hervorgehenden Willen Rechnung getragen. Man könnte daraus auf den Faktor eines demokratischen Denkens schließen, wenn daneben nicht die Annexion des Saarlouiser Raumes stünde, bei der nichts anderes als Staatsräson, Macht und Willkür erkennbar sind. Nach dem Wunsch der Untertanen wurde bei der territorialen Neuordnung durchweg nicht gefragt. Die Unzufriedenheit darüber äußerte sich in Deutschland nur unterschwellig und regionalspezifisch, jenseits der Grenzen kam es keine zwei Jahrzehnte später im Schatten der französischen Julirevolution zu Aufstandsbewegungen, zu einer erfolglosen in Polen, zu einer erfolgreichen in Belgien.[20]

5. Der Territorialrezess von 1819

Im Territorialrezess vom 20. Juli 1819[21] sanktionierte die Quadrupelallianz die Einzelverträge der deutschen Großmächte mit den Klein- und Mittelstaaten. Österreich erhielt nach Tirol und Vorarlberg von Bayern Salzburg sowie das Inn- und Hausruckviertel zurück, Bayern bekam dafür die linksrheinische Pfalz und rechtsrheinisch fuldaische Gebiete. Der bayerische Wunsch auf den Gewinn einer Landbrücke zur linksrheinischen Pfalz scheiterte jedoch. 1819 widerriefen die Großmächte eine frühere Zusage, Mannheim, Heidelberg und weitere nordbadische Besitzungen im Falle des Aussterbens der regierenden Linie des Hauses Baden Bayern zu überlassen.[22]

In einem Ringtausch zwischen Preußen, Kurhessen,[23] Österreich, Hessen-Darmstadt und Baden wurde die territoriale Neuordnung Deutschlands justiert, und dabei die noch freien ‚herrenlosen‘ Güter vergeben. Von größerer Bedeutung war die Zuordnung Rheinhessens zu Hessen-Darmstadt,[24] das dafür das Herzogtum Westfalen verlor, das der Arrondierung Preußens diente. Gleichzeitig wurde das Prinzip der Arrondierung mit Füßen getreten, und davon war wiederum der saarländische Raum tangiert.[25] Von seinem auf dem Wiener Kongress zugewiesenen Territorium sollte Preußen diverse Entschädigungen leisten. Begünstigte waren Sachsen-Coburg[26] mit Lichtenberg/St. Wendel, Oldenburg[27] mit Birkenfeld und Hessen-Homburg mit Meisenheim. Ein Verzicht auf Land gegen eine finanzielle Entschädigung war möglich und wurde von Preußen jetzt und später praktiziert.[28]

6. Ergebnis: Deutscher Bund/Bundesakte

Der Deutsche Bund war in der Realität, nicht seiner Verfassung nach eine Societas leonina. Nach der Verfassung besaßen Österreich und Preußen im engeren Rat lediglich zwei von 16 Stimmen. Sie hätten also jederzeit überstimmt werden können. In der Praxis setzten sie jedoch ihren Willen immer durch, vor allem und so lange sie gemeinsam auftreten. Das Paradebeispiel stellten die Karlsbader Beschlüsse dar, die außerhalb des Bundestages zwischen den Vormächten abgesprochen worden waren, dann dem Bundestag zum Abnicken vorgelegt wurden. Auf der Ebene der europäischen Politik trat der Deutsche Bund als Ganzes überhaupt nicht in Erscheinung.[29] Ideologische Differenzen in der Societas leonina fanden einen Niederschlag im politischen Lebens des Deutschen Bundes, der namentlich den konservativen Mächten ausgesetzt war, so z.B. nach der Julirevolution.[30]

Das Saargebiet gehörte größtenteils zum Löwen Preußen. Preußen präsentierte sich als eine Ordnungsmacht innerhalb und außerhalb der eigenen Staatsgrenzen. Wie fühlten sich die preußischen Saarländer dabei, wie fühlten sich die benachbarten deutschen Staatsbürger im Bannkreis des Löwen, geschützt oder in ihrer Freiheit bedroht? Auf eine gespannte Beziehung deutet das Leitmotiv hin, das in den Titel eines 1987 erschienenen Saarlandbuches einging: „Richtig daheim waren wir nie“. Die Frage nach der Akzeptanz der territorialen Regelungen für die Saar führt somit mitten hinein in die Thematik dieser Tagung.

Weitere Texte zum Saarland


[1] Grundlegend zum Thema Ernst Rudolf Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Bd. I. Reform und Restauration, Stuttgart u.a. 2. Aufl. 1960. Insbesondere S. 487ff. zur Auflösung des Rheinbunde4s und zur Zentralverwaltung, S. 564ff. zum Wiener Kongress und zum Territorialrezess von 1819.

[2] Die Metapher war zeitgenössisch im Gebrauch und fand schon in Bezug auf Napoleons Verhältnis zum Rheinbund Anwendung. Der liberale bayerische Rechtswissenschaftler Sebald Brendel, seit 1817 Professor in Würzburg, bezeichnete den Rheinbund als eine Löwengesellschaft, als eine „größtenteils durch Gewalt erzwungene Allianz mit dem neuen Welteroberer“. <Sebald Brendel>, Der Rheinische Bund, oder des Löwen Gesellschaft, (Societas leonina). Mit einigen Blicken auf einen neuen deutschen und europäischen Staaten-Verein, Deutschland <Bamberg> 1814, S. V. Zit. nach Peter Burg, Die deutsche Trias zwischen Idee und Wirklichkeit. Vom Alten Reich zum Deutschen Zollverein, Stuttgart, 1989,  zu Rheinbund und Brendel S. 65. Sebald Brendel, Würzburg, Jurist, Publizist, 1782-1844. Die Beute des Löwen Napoleon war zunächst das Alte Reich. Seine Taktik bestand darin, den „Reichskörper“ zu spalten, die abgespaltenen Reichsstände „mit einer scheinbaren Selbständigkeit“ auszurüsten, sich dann mit ihnen zu verbinden und schließlich gemeinsam  mit ihnen die gegnerischen Mächte Österreich, Preußen und Russland zu vernichten. (S.281). Im Rheinbund sah er einen Bruch mit der Reichstradition, eine Untergrabung des Völkerrechts, eine „Erfindung der französischen Politik“. Das neue Reich sollte Österreich und Preußen einbeziehen, die Habsburger sollten die Kaiserkrone tragen. Er war für eine Zusammenfassung der militärischen Kräfte in Kreisen und eine Integration der Schweiz.

Kein geringerer als der berühmte bayerische Jurist Anselm Ritter von Feuerbach (1775-1833), der Schöpfer des Bayerischen Strafgesetzbuches von 1813 und Begründer der modernen deutschen Strafrechtslehre, 1817 Präsident des Appellationsgerichtshofs in Ansbach, stellte die Zweckmäßigkeit der Mitgliedschaft der deutschen Vormächte im Bund in Frage. Im März 1817 verfasste er eine Denkschrift für den bayerischen Außenminister Aloys von Rechberg, in der er den Deutschen Bund wegen der Mitgliedschaft Österreichs und Preußens als Löwengesellschaft definierte. Er prognostizierte hellsichtig, dass auf die derzeit friedliche Doppelherrschaft eines Tages ein Ringen um die Alleinherrschaft im Deutschen Bund folgen würde. Um diese Hegemonie zu verhindern, sollte Bayern eine Allianz der Mindermächtigen als dritte Kraft im Deutschen Bund anführen. P. Burg, Trias, zum Deutschen Bund, S. 77.

[3] Mit dem Vertrag von Fulda vom 2. November 1813 schloss sich das Königreich Württemberg der Allianz an. Es folgten in den Frankfurter Akzessionsverträgen vom 20., 23. und 24. November 1813 Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau sowie die Mehrzahl der thüringisch-sächsischen Staaten.

[4] Das Fürstentum Isenburg war ein von 1806 bis 1815 bestehender Kleinstaat im Südosten des heutigen Landes Hessen und ein Rheinbundstaat. Es war aus den Territorien der reichsunmittelbaren Fürsten und Grafen des Hauses Isenburg (Birstein) und Ysenburg (Büdingen, Meerholz und Wächtersbach) im alten deutschen Reich hervorgegangen und Gründungsmitglied des Rheinbundes. Für den Verlust einer Bestandsgarantie können politische Gründe ins Feld geführt werden. Carl Fürst zu Isenburg war vom Herbst 1805 bis zum Sommer 1809 aktiver französischer Offizier. Er beteiligte sich kurzzeitig am Feldzug in Spanien, war aber nicht Kommandeur eines der von ihm angeworbenen Regimenter. Mit der Anwerbung des Regiments Preußen aus den Kriegsgefangenen der geschlagenen preußischen Armee (nach Jena und Auerstedt 1806) zog Carl sich den Hass des preußischen Königs und noch schärfer den des Freiherrn vom Stein zu. Er erklärte am 26. November 1813 den Austritt aus dem Rheinbund und das Ende seiner französischen Dienstverhältnisse und beantragte den Beitritt zur Sechsten Koalition. Ihm wurde aber wegen bewiesener Anhänglichkeit an Napoleon der Beitritt verweigert. Nach dem Zerfall des Rheinbundes floh Fürst Carl nach Basel, nicht ohne Grund, denn auch der Großherzog von Würzburg, der Großherzog von Hessen-Darmstadt, der Großherzog von Frankfurt, flohen aus Angst vor einer Gefangennahme nach dem Beispiels des Königs von Sachsen.

Das Fürstentum von der Leyen war gleichfalls von 1806 bis 1813 ein Rheinbundstaat, der 1806 aus der in Baden liegenden Grafschaft Hohengeroldseck bestand. Seine Existenz verdankte der Kleinstaat dem Umstand, dass Graf Philipp Franz von der Leyen ein Neffe des Fürstprimas Karl Theodor von Dalberg war. Nach der Völkerschlacht bei Leipzig trat Fürst Philipp, der seit Jahren in Paris lebte, der Koalition unter Führung Preußens, Russlands und Österreichs nicht bei. Deshalb wurde Hohengeroldseck am 12. Dezember 1813 als „herrenloses Land“ eingezogen und unter die Verwaltung der Siegermächte gestellt. Als Fürst Philipp sich später um einen Beitritt zur Koalition bemühte, wurde ihm dieser verwehrt.

[5] Dalberg besaß ein wechselndes Herrschaftsgebiet. 1803 wurde das Hochstift Regensburg in ein Fürstentum Regensburg unter seiner Regierung verwandelt. Dessen erzbischöfliche Würde wurde am 2. Juli 1805 von Mainz auf das Bistum Regensburg übertragen, zu dessen Bischof Dalberg schon 1804 gewählt worden war. 1810 fiel das Fürstentum Regensburg an das Königreich Bayern, der Fürstprimas blieb aber bis zu seinem Tod 1817 Erzbischof von Regensburg. Das Bayerische Konkordat von 1817 ordnete die Diözese neu und unterstellte sie dem Erzbistum München und Freising. Da Dalbergs Staat auf einer schwachen Grundlage stand und einzig Napoleon die Kirchenpolitik bestimmte, wählte Dalberg Napoleons Onkel, Kardinal Joseph Fesch, im Jahre 1806 zu seinem Koadjutor. Diese ungesetzliche Ernennung, der eine kirchliche Zusage versagt blieb, war ein fataler Schritt schierer Verzweiflung zur Rettung der deutschen Kirche und wurde ihm selbst von Freunden schwer verübelt. Mit der Schaffung des Rheinbundes ließ sich Dalberg von Napoleon bewegen, als Fürstprimas an die Spitze des neuen Staatengebildes zu treten. Diesen Schritt, welcher bei anderen Fürsten als politische Notwendigkeit abgetan wurde, hat man bei Dalberg als Verrat hingestellt. Seine Verbindung mit Napoleon brachte ihn in ein immer schieferes Licht, je schroffer dieser den Papst behandelte und die Empörung in Deutschland gegen die Franzosen wuchs. 1810 übergab Napoleon Dalbergs Fürstentum Regensburg an Bayern, während Dalberg das neugebildete Großherzogtum Frankfurt, welches ohne Beziehung zu seiner geistlichen Würde stand, als Großherzog (1810–1813) erhielt.

[6] Das dem Freiherrn von Stein unterstehende Zentralverwaltungsdepartement wies die Restitutionswünsche  der westfälischen Kleinfürsten zurück, die sich über den Fürsten von Bentheim-Steinfurth an ihn gewandt hatten. Stein begründete am 14. Januar 1814 die Abweisung damit, die 1806 vom Rheinbund und später durch Frankreich vollzogenen Mediatisierungen müssten grundsätzlich mit Rücksicht auf die „nötige Einheit“ als rechtsbeständig anerkannt werden. Das war alles andere als ein zwingendes Argument. Es wurde im Falle der Landgrafschaft Hessen-Homburg außer Kraft gesetzt. Hessen-Homburg stellte eine Besonderheit in der Handhabung der Territorialfragen dar. Als einziger der 1806 mediatisierten Kleinstfürsten erhielt er 1815 auf dem Wiener Kongress sein Land zurück. Zu verdanken war diese Ausnahme einer Begünstigung durch Preußen. Die jüngste Tochter des Landgrafen,  Marianne, hatte 1804 Prinz Wilhelm von Preußen (1783–1851), den jüngsten Bruder des Königs Friedrich Wilhelm III. von Preußen, geheiratet. Hessen-Homburg wurde noch vermehrt um das Oberamt Meisenheim am Glan (176 km²), Teil des ehemaligen französischen Saardepartements. Meisenheim hatte die doppelte Fläche der Stammherrschaft Homburg (85 km²); seine Einwohner stellten zum Homburger Jägerbataillon im Heer des Deutschen Bundes 150 Mann. Bis 1866 war Hessen-Homburg ein souveräner Staat im Deutschen Bund, dem es am 7. Juli 1817 nachträglich beitrat.

[7] Online-Text der Konvention

[8] Es ging nicht darum, die deutschen Fürsten in eine Eigenständigkeit zu entlassen. Generalisierend von einer „Befreiung“ zu sprechen, ist deshalb fehl am Platze. S. dazu auch Frank Engelhausen, Länderschacher nach Napoleon: die Neuverteilung der linksrheinischen Gebiete und die preußische Provinz Sachsen 1813 bis 1815, in: Robert Kretzschmar, Anton Schindling, Eike Wolgast (Hg.), Zusammenschlüsse und Neubildungen deutscher Länder im 19. Und 20. Jahrhundert (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Reihe B Forschungen, 197.Bd.), Stuttgart 2013, S.51-74.

[9] Dazu Peter Burg, Saarbrücken 1789-1860. Von der Residenzstadt zum Industriezentrum (saarlandBibliothek 14), Blieskastel 2000, S. 38-40.

[10] Text des Pariser Friedensvertrages

[11] Territoriale Bestimmungen zur gebietlichen Neuordnung innerhalb Deutschlands enthielt der Pariser Frieden nicht. Es gab nur eine Bestimmung zum Status in Artikel VI: „Die Deutschen Staaten bleiben unabhängig, und durch ein Förderativ-Band unter einander verknüpft.“  Das Versprechen der Unabhängigkeit machte für die deutschen Vormächte Preußen und Österreich keinen Sinn. Es war für die Klein- und Mittelstaaten gedacht. Doch aufgrund der Machtverhältnisse stand das Versprechen lediglich auf dem Papier.

[12] Zur französischen Sicht s. Jean-Louis Masson, Histoire administrative de la Lorraine. Des provinces aux départements et à la région, Paris 1982, S. 388-391 (mit einer Karte zur kurzlebigen Grenze von 1814, auf die in den neueren deutschen Geschichtswerken verzichtet wird). Er spricht im Zusammenhang mit dem Gebietsaustausch anlässlich der Grenzziehung von einer Amputation des Moseldepartements; zum Saargebiet s. auch Peter Burg, Unter neuen Herren – Die Saarregion zwischen 1815 und 1850, in: Hans-Christian Herrmann/Johannes Schmitt (Hg.), Das Saarland. Geschichte einer Region, St. Ingbert 2012, S. 111-160, hier S. 112-116.

[13] Keine Wiederauferstehung erlebten Exklaven auf französischem Boden wie die Grafschaft Venaissin um Avignon in der Provence und weitere mit deutschen  Fürsten verbundene im Elsass (Mömpelgard und Saarwerden) und in Lothringen (Kriechingen).

[14] Der Text zum Frieden1814-15.

[15] Geheimer Sonder-Artikel des englisch-preußischen Bündnisvertrags von Reichenbach vom 14.6.1813.

[16] Engelhausen (wie Anm. 8),  S.63.

[17] Der Nassauische Erbverein.

[18] Text des Zweiten Pariser Friedensvertrages

[19] Dazu Verträge der Niederlande mit Preußen 8.11.1816, England 16.11.1816, Österreich 12.3.1817, Russland 17.4.1817.

[20] Nach Engelhausen (wie Anm. 8), S. 74, waren die Gebietserwerbungen schon damals Willkürpolitik, erwiesen sich aber seiner Meinung nach nicht als gravierende Geburtsfehler der Zusammenschlüsse und Neubildungen.  Doch gegen dieses Urteil sprechen in der Fernwirkung problematische Loyalitäten, gesellschaftliche Spannungen, Oppositionsbewegungen.

[21] Huber S. 580, Engelhausen (wie Anm. 8), S. 66-68.

[22] Vertrag Österreich, Preußen, Russland und England einerseits, Baden andererseits 10.7.1819 Auf diese Haltung einigten sich die Großmächte bereits auf dem Kongress von Aachen 1818.

[23] Zu Kurhessen s. Stefan Hartmann, Kurhessens Schicksal auf dem Wiener Kongress, in: Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde 106, 2001, S. 175-195.

[24] Engelhausen (wie Anm. 8), S. 66-68.

[25] Nach Engelhausen (wie Anm. 8), S. 53-55, gab es durch die fortdauernde territorialen Umwälzungen in weiten Teilen des untergegangenen Reiches keine durch die Tradition legitimierten Bindungen an die Herrschaften mehr – somit entfiel ein wichtiges Widerstandsmotiv gegen Integrationsmaßnahmen; zum anderen waren viele Herrschaften damit beschäftigt, neu gewonnene Gebiete zu integrieren, was die Neigung stärkte, weitere Integrationen vorzunehmen. Die Erweiterung der Grenzen erfolgte häufig, aber nicht immer ohne Rücksicht auf Prinzip der territorialen Geschlossenheit.

[26] Sachsen-Coburg erhielt von Preußen das Fürstentum Lichtenberg. Das Fürstentum Lichtenberg kam durch Verkauf 1834 an Preußen. England forderte, dem Herzog von Sachsen-Coburg einen Zuschlag zu den Wiener Abmachungen zu gewähren.  Dadurch erhielt der Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld Ernst I. zum Lohn für seine Dienste als General und Korpskommandant in den Kämpfen gegen Napoleon im Jahre 1816 einen Besitz von 8,25 Quadratmeilen und rund 22.000 Einwohnern um St. Wendel und Baumholder, zunächst unter der Bezeichnung „Herrschaft Baumholder“.  Am 11. September 1816 erfolgte die förmliche Besitzergreifung.

[27] Oldenburg erhielt gemäß Entschädigungsklausel  der Wiener Kongress-Akte linksrheinisch das Fürstentum Birkenfeld. Oldenburg sollte damit für den aufgehobenen Weserzoll entschädigt werden. Kein Gewinner war Herzog Peter I. von Oldenburg, der Onkel des Zaren Alexander. Auf dem Wiener Kongress war das Oldenburger Territorium ein Randthema. England wollte dem Königreich Hannover einen möglichst breiten Zugang zur Nordsee verschaffen und war nicht  bereit Oldenburg Ostfriesland zu überlassen. Mit dem Fürstentum Birkenfeld erhielt das Großherzogtum statt 160.000 Untertanen 20.000. Im April 1817 erfolgte das Besitznahmepatent. Durch das Birkenfeldische wurde Preußen eine Militärstraße nach Saarbrücken zugestanden. Birkenfeld kam 1937 durch Reichsgesetz an Preußen.

[28] Mecklenburg-Strelitz verzichtete gegen eine Geldentschädigung  Preußens auf eine Gebietszuweisung, einen Bezirk in der Eifel. Der Verzicht erfolgte gegen die Zahlung von 1 Million Taler. Das Angebot einer Entschädigung beruhte darauf, dass die hoch verehrte Königin Luise aus dem Hause Mecklenburg-Strelitz stammte.

[29] In einer Zirkulardepesche monierte die württembergische Regierung am 02. Januar 1823, dass der Deutsche Bund nicht auf den Kongressen von Laibach/Ljubljana (1821) und Verona (1822) vertreten war. Den Großmächten wurde vorgeworfen, das Erbe Napoleons in Europa angetreten zu haben. S. P. Burg, Trias (wie Anm. 2), S. 174. Nach dieser Demarche bewirkte Metternich am Frankfurter Bundestag eine diplomatische Isolierung Württembergs.

[30] S. dazu P. Burg, Trias (wie Anm. 2), S. 194, zu Carl Theodor Welckers Verwendung des Begriffs Societas leonina im Kontext des Gegensatzes konstitutioneller Staaten und absolutistische Großmächte im Deutschen Bund.

Ein Kommentar zu “Societas leonina 1814/15”

  1. 3boatswain schreibt:

    3serving…