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Peter Burg Werke

Ostbevern

Entwicklung des Amtes Ostbevern im 19. Jahrhundert

<Vortrag vor dem Heimatverein Ostbevern, März 2003>

von Prof. Dr. Peter Burg

I. Vorgeschichte des Amtes (1800-1844)

Das Amt Ostbevern, das sich aus den Gemeinden Ostbevern, Milte und Einen zusammensetzte, gab es in dieser Konstellation seit 1832. Ein Blick in die Vorgeschichte ab 1800, vor allem bis zum Jahre 1816, zeigt ständige Gebietsreformen in administrativer Hinsicht. Am Anfang stand die Verwaltung im Fürstbistum Münster, die nach einem jahrhundertelangen Bestand infolge der Säkularisation ihr Ende fand. Preußen trat nach der Entmachtung und Enteignung der Kirche 1802/1803 das Erbe an und stülpte sein eigenes Verwaltungssystem über das sogenannte Erbfürstentum Münster.

Die Ausgangslange in fürstbischöflicher Zeit war folgende: Der geistliche Staat war in Ämter sehr unterschiedlichen Umfangs gegliedert, mit Drosten an der Spitze. Im Amt Wolbeck, einem der größten Bezirke, der die Landeshauptstadt Münster in fürstbischöflicher Zeit weiträumig umgab, lag das Kirchspiel Ostbevern. Zum relativ kleinen Amt Sassenberg gehörten Milte und Einen. Gerichtsherr über Ostbevern war Graf von Droste zu Vischering Erbdroste, Eigentümer des Rittergutes Bevern, über Milte und Einen die Freiherren von Ketteler und Korff.

Die administrative Trennlinie blieb erhalten, als Preußen das östliche Münsterland im Jahre 1804 in Kreise gliederte. Ostbevern fiel an den Kreis Münster, Milte und Einen wurden dem Kreis Warendorf zugeordnet. Bei der zweiten Kreisbildung, die schon 1806 erfolgte, gelangte Ostbevern zusammen mit Westbevern sowie Stadt und Kirchspiel Telgte an den vergrößerten Kreis Warendorf. Jetzt waren die drei Einzelgemeinden erstmals gemeinsam Bestandteil der unmittelbar übergeordneten Verwaltungseinheit

Die erste preußische Herrschaftszeit dauerte infolge der napoleonischen Eroberungspolitik nicht lange. Anstelle des preußischen Königs traten noch im Jahre 1806 französische Herrscher mit dem Titel eines Großherzogs von Berg. Nach einer Übergangszeit wurde im Jahre 1808 das französische Verwaltungssystem eingeführt: Departements, Arrondissements, Kantone, Mairien. Gemeinsam war den drei Gemeinden die Zugehörigkeit zum Arrondissement Münster im Departement der Ems, doch die Zuordnung zu Kantonen ging auseinander. Die Kantone waren Musterungsbezirke, Friedensgerichtsbezirke und Wahlbezirke, keine Verwaltungsbezirke im engeren Sinne. Im Kanton Telgte bildete Ostbevern mit Westbevern eine Mairie, während Einen Bestandteil der Mairie Telgte wurde, Milte hingegen im Kanton Sassenberg mit der Mairie Füchtorf zusammenging.

Maire in Ostbevern war der ritterbürtige Friedrich Clemens Freiherr von Elverfeldt gen. Beverförde-Werries. Er blieb bis Februar 1814 im Amt. Es ist ein Ausdruck der Akzeptanz der neuen Landesherrschaft darin zu sehen, dass der Altadelige dieses Amt übernahm. Der preußischen Besitzergreifung 1802/1803 hatte der münsterländische Adel wie die gesamte Bevölkerung sehr reserviert gegenübergestanden.

Als Frankreich Norddeutschland 1810 annektierte, wurde Ostbevern Hauptort eines Kantons im Arrondissement Osnabrück des Oberemsdepartements, und in diesem Kanton waren die drei Gemeinden Ostbevern, Einen und Milte wieder vereint. Sie bildeten jeweils eine eigene Mairie und waren als solche relativ klein. Als Hauptort eines Kantons, der im Nordwesten Greven und im Nordosten Glandorf und Averfehrden einbezog, erreichte Ostbevern den größten Radius in seinen administrativen Funktionen. Doch auch dieser Status hatte keine lange Dauer, er wurde mit den Befreiungskriegen 1813/14 beendet. Die Kantone wurden aufgelöst.

Am 9. Februar 1814 ernannte die preußische provisorische Regierungskommission Notar Heinrich Burlage aus Telgte zum Bürgermeister von Ostbevern, zuständig auch für Westbevern, Kirchspiel Telgte nördlich der Ems und Einen, Gemeinden, die zum Kaiserreich Frankreich gehört hatten. Das Gebiet wurde alsbald administrativ neu aufgeteilt.

Am 2. Mai 1815 schrieb die Regierungskommission an den Landrat, dass der vormalige Sekretär des Bürgermeisters zu Roxel, Friedrich Hüger, an die Stelle von Burlage in Ostbevern treten sollte, vorbehaltlich der Erfüllung der Landwehrpflicht. Er sollte seinen Wohnsitz in Ostbevern nehmen. Am 11. Mai 1815 übernahm Hüger die Geschäftsführung (Amtszeit 1815-1829), die bis 1818 auch noch das Kirchspiel Westbevern einbezog.

Nach der Wiederherstellung des Kirchspiels Telgte und der Kreisbildung im Jahre 1816, bei der Westbevern dem Landkreis Münster zugeordnet wurde, schloss die Bürgermeisterei Ostbevern neben dem eigenen Kirchspiel zunächst nur noch Einen in seinen Verwaltungsbezirk ein, bis 1832 nach der Auflösung der Bürgermeisterei Füchtorf Milte hinzukam. Alle drei Gemeinden bildeten aber einen Bestandteil des Kreises Warendorf. Diese Zugehörigkeit hat sich dann bekanntlich bis heute gehalten.

Die Bürgermeistereiverfassung stand in Tradition zur französischen Mairieverfassung. Die kommunalen Funktionsträger wurden von den vorgesetzten Behörden bzw. der Regierung ernannt, nicht gewählt. Auch die Bildung einer Samtgemeinde war ein französisches Erbe und in den Provinzen im Osten Preußens nicht üblich. Der Bürgermeister war alleinverantwortlicher Beamter. Er unterstand der unmittelbaren Aufsicht des Landrats.

Im Kreis Warendorf wies die Gemeinde Ostbevern mit 6.373,7 ha die größte Fläche auf, gefolgt vom Kirchspiel Harsewinkel mit 5.421,1 ha und Everswinkel mit 5.089,2 ha. Die kleinste Ausdehnung unter den Landgemeinden hatte Einen mit 892,8 ha, so dass die größte und die kleinste Gemeinde in einem Verwaltungsbezirk vereint waren. 3.458,9 ha betrug die Gemarkungsfläche von Milte. Die kleinste Gemarkung im Kreis Warendorf überhaupt besaß die Titularstadt Harsewinkel mit 38,6 ha.

Am 1. Januar 1830 wurde Bürgermeister Heinrich Anton Nacke aus Werne mit 300 (14. Dezember 1831 erhöht auf 400) Talern Gehalt zum Nachfolger Hügers ernannt. Nacke veruntreute Geld in Ostbevern, wie schon zuvor als Bürgermeister von Ahlen. Der Landrat schlug 1834 vor, dass Nacke zur Schuldentilgung für 10 Monate nur die Hälfte seiner Bezüge gewährt werden sollten und empfahl eine Versetzung. Diese erfolgte auch.

Nachfolger Nackes wurde am 2. Juli 1836 Hauptmann a. D. und bisheriger Beigeordneter zu Sassenberg Clemens August Ostmann von der Leye mit einem Gehalt von 300 Reichstalern. Die Militärpension betrug 200 Reichstaler. Am 25. Januar 1840 kritisierte Landrat Twickel die Schriftfertigkeit des Bürgermeisters. 1842 wurde er nicht zuletzt wegen Geldunterschlagung des Dienstes enthoben. Das Delikt der Veruntreuung öffentlicher Mittel war offensichtlich kein Einzelfall. In der Kreisstadt Warendorf machte sich Bürgermeister Werner Neuhaus eines ähnlichen Vergehens schuldig. Einige der kommunalen Spitzenbeamten im Amt Ostbevern waren nicht die besten Leute. Das hatten aber die vorgesetzten Behörden zu verantworten, denn die Besetzung gehörte zum staatlichen Machtmonopol.

II. Die Westfälische Landgemeindeordnung von 1841

Einen wichtigen kommunalpolitischen Einschnitt stellt die Einführung der Westfälischen Landgemeindeordnung vom 31. Oktober 1841 dar. Sie erfolgte ganz überwiegend in den Jahren 1843/1844, in Ostbevern am 12. Februar 1844. Die Gemeindeordnung ermöglichte erstmals die Wahl von Gemeinderäten oder Gemeindeverordneten, wie sie in zeitgenössischer Terminologie genannt wurden. Bis dahin waren sie vom Landrat ernannt worden.

Das Wahlrecht besaßen Hausbesitzer und Steuerzahler, die mindestens 24 Jahre alt waren. Alle drei Jahre schied die Hälfte der Mitglieder aus. Es gab ein Rotationsprinzip, die per Los ausgeschiedenen Mitglieder konnten wiedergewählt werden.

An die Stelle der Bürgermeisterei trat nach der neuen Landgemeindeordnung der Amtsbezirk, vielfach – wie bisher – ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden.

Die Amtmänner wurden weiterhin nach Anhörung der gutachtlichen Vorschläge der Landräte von der Regierung ernannt und übernahmen in erster Linie staatliche Aufgaben, die Verwaltung der örtlichen Polizei, die Beaufsichtigung und Leitung der Gemeindeangelegenheiten. Sie sollten wie die Landräte der Schicht der Großgrundbesitzer entstammen. Die Institution des Amtmanns war zwar als Ehrenamt gedacht, doch die Funktionsträger entwickelten sich früh zu Berufsbeamten. 1855 gab es in 244 westfälischen Ämtern nur noch 19 Ehrenamtmannsstellen. In Ostbeveren gelangten keine Ehrenamtmänner zum Zuge, anders als etwa in Sassenberg oder Freckenhorst, wo Altadelige sich dazu bereit erklärten.

Kandidaten für die Leitung der unteren Verwaltungsbehörde waren vorwiegend vorzeitig aus dem Militärdienst entlassene Männer mit einem Ersten juristischen Examen. Die Stellen waren für einen Aufstieg in der Beamtenhierarchie keine Basis, dafür wäre das Zweite juristische Examen erforderlich gewesen. Es gab jedoch infolge der Industrialisierung und ihren sozialen und wirtschaftlichen Begleiterscheinungen Amtsbezirke mit einem unterschiedlichen Anforderungsprofil. Die Bezirksregierung war daran interessiert, fähige Amtmänner auf schwierigere Posten zu versetzen.

So forderte der Regierungspräsident z.B. den Landrat von Warendorf am 7. Juli 1909 auf, geeignete und umzugswillige Amtmänner zu benennen. Bis 15. August 1909 sollten Vorschläge und Beurteilungen zugeleitet werden. Daraufhin meldete sich der Amtmann Eichstedt, Oberleutnant a.D., aus Ostbevern. Der Landrat hielt ihn in einer Beurteilung vom 21. September 1910 für geeignet und seinen Weggang für einen Verlust, andererseits aber auch wegen der erst am 16. Oktober 1909 erfolgten Ernennung für verfrüht. 1913 wurde Eichstedt dann doch wegberufen.

Die Gemeindevorsteher der Einzelgemeinden wurden für 6 Jahre vom Landrat ernannt. Der Landrat oder in seinem Auftrag der Amtmann vereidigte die Vorsteher und ihre Stellvertreter. 1846 stellte die Regierung Münster einen Katalog der Mindestanforderungen an Gemeindevorsteher auf: Fähigkeit zur Protokollführung und zum schriftlichen Vortrag sowie zur Abfassung eines Strafbeschlusses, Autorität zur Lenkung einer Versammlung und Leitung einer Diskussion. Der Gemeindevorsteher war ausführendes Organ unter der Aufsicht des Amtsbürgermeisters, handhabte die Ortspolizei, verwaltete und überwachte den Etat mit diesem. Er hatte keinen Anspruch auf eine Besoldung, wohl auf eine Entschädigung der Dienstunkosten. Aus der Mitte der Gemeindevertretungen wurden die Amtsversammlungen bestellt. Mitglieder waren außerdem die Besitzer von Rittergütern. Theoretisch war die Stellung des westfälischen Amtmanns schwach, praktisch hingegen stark, da die nur ehrenamtlich tätigen Gemeindevorsteher die wachsenden Verwaltungsaufgaben nicht zufriedenstellend lösen konnten.

Meistbeerbte, d.h. grundsteuerzahlende Hausbesitzer, besaßen das aktive und passive Wahlrecht für die Gemeindevertretungen. Blieb ein Rittergut im Ortsgemeindeverband, so gehörte der Eigentümer zu den geborenen Mitgliedern. Er konnte sich vertreten lassen. Bei Abwesenheit des Amtmanns übernahm einer aus ihrer Gruppe den Vorsitz. Hinsichtlich der Polizeiaufsicht waren sie nicht dem Gemeindevorsteher, sondern unmittelbar dem Amtmann untergeordnet. 1850 gingen die Vorrechte vorübergehend verloren. Die Gemeindevertretungen waren für alle Haushaltsangelegenheiten zuständig.

Auf der Tagesordnung der Revolution von 1848/49 hatte auch eine Kommunalreform gestanden. Die für den preußischen Gesamtstaat verabschiedete Gemeindeordnung vom März 1850 betonte, noch unter dem Einfluss der Revolution stehend, die Selbstverwaltungsidee. Amtmann und Gemeindevorsteher konnten nunmehr gewählt werden. Ein langfristiger Erfolg der Reform scheiterte am Widerstand der ostelbischen Grundbesitzer, die erstmals in ihren Gebieten mit Samtgemeinden konfrontiert wurden. Im Juni 1852 setzte die Regierung die weitere Einführung der Gemeindeordnung aus, 1853 erfolgte die Aufhebung des betreffenden Gesetzes. Von den 97 Ämtern des Regierungsbezirks Münsters führten 70 die revidierte Ordnung, die bis 1856 Gültigkeit behielt, ein.

Die Landgemeindeordnung von 1856 trat neben die im gleichen Jahr verabschiedete Städteordnung und begründete zusammen mit dieser wieder die vor 1850 schon praktizierte Stadt-Land-Unterscheidung. Beibehalten wurde aus der Kommunalverfassung von 1850 das Dreiklassenwahlrecht.

Die Kreisordnung von 1886 übertrug dem Kreisausschuss das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Amtsstellen, die Ernennung der besoldeten Amtmänner erfolgte fortan nicht durch den Regierungspräsidenten, sondern durch den Oberpräsidenten. Der Oberpräsident führte erstmals zusammen mit der Bezirksregierung die staatliche Aufsicht über die kommunale Selbstverwaltung.

Die Kompetenzen in der Besetzungsfrage wurden sorgsam gehütet.

III. Männer der Verwaltung

1. Amtsverwaltung und Amtmänner in Ostbevern

Das Amt Ostbevern hatte beim Stande von 1843 647 Wohnhäuser mit 3.863 Einwohnern. Alle drei Gemeinden bildeten eigene Pfarreien, Einen und Milte gehörten zum Postamt Warendorf, während Ostbevern ein eigenes Postamt besaß. Das gesamte Amt unterstand dem Stadt- und Landgericht Warendorf.

Einen, die kleinste Gemeinde, setzte sich zusammen aus dem Kirchdorf  und der Dorfbauerschaft gleichen Namens, Milte aus dem Kirchdorf und den 3 Bauerschaften Ostmilte, Hörste und Beverstrang mit der Königlichen Domäne Vinnenberg, dem früheren Benediktinerinnenkloster. Die Gemeinde Ostbevern gliederte sich in das Kirchdorf Ostbevern mit dem Rittergut Bevern (Eigentümer Graf von Droste zu Vischering Erbdroste), der Dorfbauerschaft Ostbevern, den Bauerschaften Überwasser, Lehmbrock, Brock und Schierl sowie Loburg mit dem gleichnamigen Rittergut (Eigentümer Freiherr von Beverförde-Werries). <vgl. Tabelle 32>

Die Einführung der Landgemeindeordnung am 12. Februar 1844 erfolgte unter dem Bürgermeister bzw. fortan Amtmann Hermann Kesseler, der zuvor Bürgermeister in Everswinkel und in Ostbevern ab 1. August 1842 tätig war. Kesseler ragte unter den übrigen Kollegen hervor. Allerdings war er bei den Vorgesetzten nicht ganz unumstritten. Seit der Revolution von 1848, als der Amtmann den Warendorfer Landrat kritisierte, wurde Kesseler von der Regierung Münster kritisch beobachtet. Er war im Mai 1848 als Stellvertreter des Abgeordneten für die Berliner Nationalversammlung, des Pfarrdechanten Johann Hermann Schulte, gewählt worden, und nahm in dieser Funktion im September 1848 für wenige Wochen das Mandat wahr. Meines Wissens handelt es sich um den einzigen Kommunalpolitiker aus Ostbevern, der im 19. Jahrhundert in einem gesamtstaatlichen Repräsentativorgan tätig war.

Am 13. Mai 1851, in einer Zeit, in der die Revolutionsanhänger unter den Druck der vorgesetzten Behörden gerieten, schrieb Kesseler an die Regierung, es werde ihm fälschlicherweise zur Last gelegt, dass er 1848 vier Wochen lang als stellvertretendes Mitglied der Nationalversammlung der Linken angehört habe. In Wirklichkeit habe er sich jedoch dem Zentrum angeschlossen. Bei Beratungen über die Gemeindeordnung 1848 habe er den Entwurf der Linken als unsinnig bekämpft.

Gegner Kesselers im Amt Ostbevern war vor allem Pfarrer Spithöver, der dem Amtmann Kirchenfeindlichkeit und Bestechlichkeit vorwarf. Der Pfarrer verfasste am 20. Juni 1851 einen Denunziationsbericht an die Regierung Münster. Kesseler blieb Amtmann, konnte aber nicht in Personalunion das Amt des Ortsvorstehers von Ostbevern übernehmen. Eine solche Personalunion war gang und gäbe. So war z.B. der Amtsvorsteher von Harsewinkel meist gleichzeitig Bürgermeister der Stadt Harsewinkel. Einer der langjährigen Gemeindevorsteher von Ostbevern unter wechselnden Amtmännern war um die Jahrhundertwende Hermann Brundieck.

Nach dem Tod des Amtmanns Kesseler am 31. 12. 1877 wollten 24 Gemeindeverordnete dessen Sohn Heinrich als Nachfolger. Ein diesbezügliches Gesuch wurde an den Landrat gerichtet, doch der Regierungspräsident lehnte wegen fehlender Qualifikation ab.

Auf Kesseler folgten als Amtmänner: Piper und am 1. August 1892 der Stadtsekretär von Bocholt, Georg Stamm. Am 31. August 1897 wurde Stamm entlassen, weil er nach einer Begründung des Landrat Wrede kein richtiges Verhältnis zu den übergeordneten Behörden und Beamten besaß und  die Polizeigewalt gegenüber den Amtseingesessenen nicht richtig handhabte.

Auf diesen schwächeren Kollegen folgte nach der Amtsführung durch Koch mit Thier wiederum ein Verwaltungsbeamter, der große Mängel aufwies: er war ein Trinker und psychisch labil. Mit dem oben erwähnten Amtmann von Eichstedt gelang den vorgesetzten Behörden wieder ein besserer Griff, doch Eichstedt wurde vom Oberpräsidenten am 20. Oktober 1913 in das Amt Bockum-Hövel im Kreis Lüdinghausen versetzt. Kommissarischer Verwalter in Ostbevern war Amtsanwärter Freiherr von Weichs.

Um eine Zahlenvorstellung bezüglich der Kosten der Amtsverwaltung zu geben:

1910 belief sich der Personal- und Verwaltungskostenetat des Amtes auf 5.230 Mark, der Amtmann erhielt 3.600 Mark, der Sekretär 900 Mark, die Miete betrug 300 Mark, die Dienstunkosten beliefen sich auf 350 Mark, für Utensilien wurden 800 Mark bereitgestellt.

III.2 Kreistagsmitglieder aus Ostbevern

Im ständisch gegliederten Kreistag, der seit 1827 tagte, besaßen aufgrund ihrer Ritterbürtigkeit die Besitzer der Häuser Loburg und Bevern ohne eine erforderliche Wahl das Mitgliedschaftsrecht: etwa Friedrich August Freiherr von Elverfeldt gen. Beverförde zu Werries und Graf von Droste Erbdroste aus Darfeld. Für die Landgemeinden war zeitweise Amtmann Hermann Kesseler eines von sechs Mitgliedern dieses Standes im Kreistag, sein Stellvertreter war der Wirt Pröbsting aus Ostbevern.

Nach der Kreisordnung von 1886/87 gab es keine geburtsständische Mitgliedschaft mehr, auch Altadelige bedurften einer Wahl zur Teilnahme an den Kreistag. Sie gehörten zur Gruppe der Großgrundbesitzer, die 5 Abgeordnete delegieren durften. Aus dieser Gruppe befand sich Karl Freiherr von Elverfeldt gen. Beverförde-Werries von Haus Loburg in dem Gremium und blieb Mitglied bis zu seinem Tod 1901.

Der Wahlverband der Ämter konnte nach der neuen Ordnung elf, ab 1913 zehn Abgeordnete entsenden. Gegenüber den alten Kreisständen mit sechs Abgeordneten war dies fast eine Verdoppelung. Stadt und Land wurden in höherem Maße als zuvor repräsentiert, wenn auch längst noch nicht ihren Bevölkerungsanteilen entsprechend. Das Wahlrecht besaß auf dem Lande wie in den Städten ein kleines Gremium, in den Landgemeinden bestehend aus dem Amtmann, den Gemeindevorstehern und den aus allen Ortsgemeinden stammenden Amtsverordneten.

Wiederholt mussten die Landräte die Amtmänner darauf hinweisen, dass sie ein Wahlrecht besaßen, auch wenn sie erst eine kurze Zeit die Amtsgeschäfte führten und von außerhalb kamen. Die Behördenleiter zogen sich eine Rüge zu, wenn sie nicht auf der Wählerliste standen (z.B. die Amtmänner in Everswinkel 1898, in Hoetmar und Ostbevern 1901). Offensichtlich versprachen sich die vorgesetzten Behörde eine Delegation in ihrem Sinne, wenn die Amtmänner ihren Einfluss bei der Wahl geltend machen konnten.

Das Amt Ostbevern entsandte zwei Mitglieder in den Kreistag. Im Laufe der Zeit wurden alle Teilgemeinden mit Repräsentanten bedacht, die entsandten Mitgliedern mussten nicht dem Kreis der Amtsverordneten angehören. Der Kolon Drügemöller aus Einen, im Kreistag bis 1892,  gehörte beispielsweise dem Kreis nicht an. Gemeindevorsteher fanden aber den Vorzug, 1901-1913 war Hermann Brundieck, der Gemeindevorsteher aus Ostbevern Mitglied, 1904-1910 Hermann Schröer, der Vorsteher aus Einen.

Im Provinziallandtag waren vor und nach der Reform von 1886/87 Mitglieder der freiherrlichen Familie von Elverfeldt gen. Beverförde-Werries (1858, 1885) vertreten, jedoch keine sonstigen Gemeindemitglieder.  In diesen Landtag mussten auch die Ritterbürtigen von ihrem Stand gewählt werden. Die Vorrechte entfielen in der Provinzialverfassung von 1886/87.

IV. Bevölkerungsgeschichte

In der Bevölkerungsgeschichte verzeichnete das Amt Ostbevern eine Stagnation. Während sich die Stadt Warendorf von 1818 bis 1910 um das 1,83fache vermehrte, war der Zuwachsfaktor für das Amt Ostbevern nur 1,03, ebenso für Sassenberg. Vergleicht man nur die Jahre 1818 und 1858, so wird gleichfalls ein örtliches Schwanken des Bevölkerungswachstums erkennbar, denn 1858 lag das Amt Freckenhorst (Zuwachsfaktor 1,65) ganz vorn, das Schlusslicht bildeten die Ämter Sassenberg (0,91) und Ostbevern (0,94), deren Faktoren sogar Verluste indizieren. Um 1850 gab es eine große Auswanderungswelle nach Amerika. Auch bei Ostbevern ist eine Fernwanderung anzunehmen. Zum anderen gab es die Binnenwanderung in die Zentralen des Bergbaus und der Hüttenindustrie, hauptsächlich ins Ruhrgebiet. Im Kreis Beckum boten die Städte Ahlen und Beckum, aber auch die Gemeinden Ennigerloh und Neubeckum Arbeit. Hier ist ein überdurchschnittliches Wachstum zu beobachten. Landgemeinden wie Ostbevern booten offensichtlich ein großes Reservoir an Arbeitskräften.

Ein Blick auf die Bevölkerungsdichte innerhalb des Altkreises Warendorf zeigt die erheblichen Unterschiede der Relation von Gemeindefläche und Einwohner. (Titular-)Städte wie Harsewinkel und Freckenhorst hatten mit 38 bzw. 84 ha sehr kleine Gemarkungsflächen und dadurch (beim Stande von 1910) eine Einwohnerzahl von 2.495 bzw. 2.021 auf einen qkm. Rund 20 Einwohner auf einen qkm wiesen auf der Gegenseite die Gemeinden Dackmar und Velsen auf (so auch 1858). In Ostbevern (2476 Einwohner) lebten 39 Einwohner auf einem qkm. Unter den Landgemeinden ragte Sassenberg mit 142 Einwohnern pro qkm (1.714 Einwohner auf 1.210 ha) in seiner Dichte heraus (1858 110).

V. Vermögensschichtung, Steuern

Für den Pro-Kopf-Besitz von 7,5 Morgen musste im Kreis Warendorf 1 Taler Grundsteuer entrichtet werden, pro Morgen waren dies 0,13 Taler. Der durchschnittliche Besitz  wurde vor allem in den Sandgemeinden übertroffen: im Amt Ostbevern mit 11,3 Morgen, im Amt Sassenberg mit 9,26.

In der Kreisstadt war jedoch die pro Morgen zu zahlende Grundsteuer mit 0,52 Taler am höchsten, gefolgt von Everswinkel, Hoetmar und Freckenhorst mit 0,17, Harsewinkel, Ostbevern und Sassenberg lagen mit 0,10 / 0,11 unter dem Schnitt.

Den höchsten Grundsteuerbetrag brachte das Amt Beelen mit 5.389 Talern auf, obwohl es nicht über die größte Fläche verfügte. In den fiskalischen Leistungen folgten die Ämter Sassenberg, Ostbevern und Harsewinkel, entsprechend der Reihenfolge der Amtsbezirksflächen.

Ein Register der Klassensteuer aus dem Jahre 1872 differenziert für Ostbevern die Steuern in sozialer Hinsicht. Danach zahlten die 2 Rittergutsbesitzer in der 1. Klasse Steuern in Höhe von 20 Talern, in den Klassen 2-8 befanden sich 128 Personen der bäuerlichen Schicht. Je tiefer die Klasse, je höher war die Personenzahl. Klasse 2 mit 16 Talern hatte 2 Pflichtige, Klasse 8 mit 4 Talern 54. In den Klassen 9-11 befand sich die kleinbäuerliche Schicht, in der Landwirtschaft im Nebengewerbe betrieben wurde. Hier gab es 189 Personen, davon wurden 116 mit 1 Taler besteuert. 402 Personen befanden sich in der unterbäuerlichen Schicht (Tagelöhner, Gesinde) mit einer Zahlung von 0,5 Talern.

VI. Wirtschaftsverhältnisse

Zur Bürgermeisterei Ostbevern liegt eine für den Landrat erstellte Statistik aus dem Jahre 1837 vor, die den durchschnittlichen Landbesitz bestimmter Betriebstypen auflistet. 33 Kolonate (Schultenhöfe, Voll- und Halberben) verfügten durchschnittlich über 41,6 ha, 67 Pferdekotten über 11,7 ha, 83 Spatenkotten (ohne Pferdehaltung) über 6,6 ha. Ferner gab es 302 klein- und unterbäuerliche Haushalte.

Von diesen bäuerlichen Betrieben bzw. Nebenbetrieben hoben sich die Rittergüter weit ab: Haus Loburg mit 180,5 ha, Haus Bevern mit 385,2 ha.

185 Familien besaßen in der Bürgermeisterei eine Fläche von 3.276,7 ha im privaten und 3.185,3 ha im genossenschaftlich genutzten Markenbesitz.

183 Höfe beschäftigten 415 Personen (durchschnittlich 2,3), die 33 Kolonate jedoch allein 198 (durchschnittlich 6), und zwar Knechte, Mägde und Tagelöhner.

Im Gewerbe waren 1804 52 Selbständige mit 21 Gehilfen tätig, 1849 waren es 112 Selbständige und 52 Gehilfen, mehr als doppelt so viel wie zu Jahrhundertbeginn. 1866 ist wiederum ein deutlicher Zuwachs zu erkennen, die Gesamtzahl der Beschäftigten betrug 215.  Allein die Branche der Zimmerleute erlebte infolge der Beseitigung der Stroh- durch Ziegeldächer 1855-1866 eine Steigerung um 60 %. 1849 erreichten die Weber mit 31 die höchsten Ziffern, Krämer gab es 19, Schneider 15 und 7 Gehilfen. Die Handwerker arbeiteten meist bei Einwohnern im Tagelohn. Der Lohn betrug bei voller Kost 3 bis 6 Silbergroschen pro Tag, so der Stand 1866. Die Handwerker hoben sich sozial vom bäuerlichen Gesinde ab. Darauf ist wohl der Zuwachs der hier Beschäftigten bei einer insgesamt stagnierenden Bevölkerungsentwicklung zuruckzuführen. 1899 schlossen sich die Handwerker des Amtsbezirkes zu einer Innung zusammen. Die 89 Gründungsmitglieder kamen aus allen drei Einzelgemeinden.

VII. Kommunale Investitionen

Das Amt Ostbevern war 1910 bei der Kreissparkasse Warendorf mit 66.634 Mark verschuldet. Die Gemeinde Ostbevern hatte ein Amtshaus errichtet, für das noch 16.473,82 Mark zurückzuzahlen waren, 1.004 von 1.100 im Jahre 1904 aufgenommenen Mark waren in den Chausseebau gegangen. 1904 wurden außerdem für Schulbauten 19.650 Mark als Darlehen aufgenommen und 1906 für die Erweiterung und den Umbau der Schulwohnung und des Pastorats 5.700 Mark  Die Gemeinde Milte verschuldete sich 1907 mit 5.000 Mark für einen Schulbau in Beverstrang.

Im Jahre 1904 investierte die Gemeinde Einen allein für den Bau einer Brücke 8.500 Mark und 1906 nochmals 10.000 Mark.

VIII. Resümee

Zusammengefasst sind folgende Beobachtungen zur Geschichte des Amtes herauszustellen: Die Regierung entsandte offensichtlich nicht ihre stärksten Verwaltungsfachleute nach Ostbevern. Umgekehrt entwuchs kein starkes Interesse zur Beteiligung an übergeordneten Repräsentativeinrichtungen: vom Kreistag über den Provenziallandtag bis zur Zweiten Kammer in Berlin. Ein Hinweis auf schwere Lebensbedingungen liefert die Bevölkerungsstatistik: Stillstand im 19. Jahrhundert, Abgabe des Überschusses in die Ferne und ins Ruhrgebiet. Ein wirtschaftlicher Wandel zeigte sich in der Zunahme der Beschäftigten in Gewerben, doch blieb die Landwirtschaft immer dominant. Dabei machte der Sandboden das Wirtschaften sicher nicht leicht. Doch hier milderten die agrartechnischen Fortschritte die Ungunst der natürlichen Bedingungen. Die Investitionen in Schul- und Chausseebauten zeigen das Bestreben, mit der Zeit mitzuhalten.

Eine verwaltungsgeschichtliche Betrachtung wie die vorgetragene kann die Fülle des Lebens nicht erfassen. Zum öffentlichen Leben würde etwa das Vereinsleben, insbesondere das Schützenwesen gehören, das sich großer Beliebtheit erfreute,  ferner Religiosität, Brauchtum, das politische Abstimmungsverhalten und anderes mehr. Ein Vortrag kann immer nur ein kleines Fenster öffnen.

Tab. 32: Bestandteile des Amtes Ostbevern (Stand 1843)
Gemeinde Ortsteile / Bauerschaften Wohnhäuser / Einwohner Rittergüter Eigentümer
Gemeinde Ostbevern Kirchdorf Ostbevern mit Rittergut 90 Wohnh. / 519 Einw. Bevern Graf von Droste zu Vischering Erbdroste
Dorfbauerschaft Ostbevern 91 Wohnh. / 480 Einw.
Bauerschaft Überwasser 38 Wohnh. / 282 Einw.
Bauerschaft Lehmbrock 32 Wohnh. / 208 Einw.
Bauerschaft Loburg mit Rittergut 32 Wohnh. / 206 Einw. Loburg Freiherr von Beverförde-Werries
Bauerschaft Brock 60 Wohnh. / 365 Einw.
Bauerschaft Schierl 61 Wohnh. / 336 Einw.
Gemeinde Milte Kirchdorf 52 Wohnh. / 245 Einw.
Bauerschaft Ostmilte 47 Wohnh. / 301 Einw.
Bauerschaft Hörste 41 Wohnh. / 233 Einw.
Bauerschaft Beverstrang mit Kgl. Domäne Vinnenberg 51 Wohnh. / 367 Einw.
Gemeinde Einen Kirchdorf 15 Wohnh. / 81 Einw.
Dorfbauerschaft Einen 37 Wohnh. / 234 Einw.
Amt Ostbevern 647 Wohnh. / 3863 Einw.

Bürgermeister/Amtmänner Ostbevern

1808-1814 Friedrich Clemens Freiherr von Elverfeldt gen. Beverförde-Werries

1814-1815 Notar Heinrich Burlage aus Telgte

1815-1829 Friedrich Hüger aus Roxel

1830-1836 Anton Nacke aus Werne

1836-1842 Hauptmann a.d. Clemens August Ostmann von der Leye

1842-1877 Hermann Kesseler, vorher Bürgermeister in Everswinkel

1877-1892 Piper

1892-1897 Georg Stamm, Stadtsekretär aus Bocholt

1897-1907 Koch

1907-1909 Thier

1909-1913 Eichstedt

Gemeindevorsteher von Ostbevern

1887 Heinrich Westerloh

1889-1913 Hermann Brundieck

1913-1919 Bernhard Claves, Kötter

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Ein Kommentar zu “Ostbevern”

  1. 2alcohol schreibt:

    2subsequently…