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Peter Burg Werke

Vorträge zur Deutschen Trias

Der Rheinbund: Deutschland unter napoleonischer Vorherrschaft

Möglichkeiten und Grenzen eines revolutionären Wandels

Vortrag von Prof. Dr. Peter Burg

0.) Einleitung

„Am Anfang war Napoleon“: Dieser lapidare Satz, mit dem Thomas Nipperdey sein 1983 erschienenes Handbuch zur deutschen Geschichte begonnen hat, hat nichts von seiner Deutungskraft für die Epoche um 1800 verloren. Natürlich darf der Satz nicht wörtlich-chronologisch missverstanden werden. Es handelt sich vielmehr um eine Chiffre, den bestimmenden Faktor eines gerade mal anderthalb Jahrzehnte umfassenden Zeitabschnitts herauszustellen. In seiner Intention ähnlich ist die Charakteristik des Philosophen Hegel, der Napoleon als „Weltgeist zu Pferde“ tituliert. Wie immer man Macht und Einfluss des französischen Kaisers umschreiben mag, er war eine Persönlichkeit, die ihrer Zeit wie nur wenige vor oder nach ihm den Stempel aufdrückte und – um ein Modewort zu gebrauchen – von nachhaltiger Wirkung war. In seinem Herrschaftsbereich konditionierte er auch Möglichkeiten und Grenzen einer Staatsreform. Das wird im Folgenden zu zeigen sein.

Von Deutschland ist in meinem Vortragsthema die Rede, wohlweislich nicht im Seminarthema. Eine „Staatsreform“ setzt die Existenz eines Staates voraus, aber was war Deutschland? Nochmals suche ich Rat und Hilfe bei Hegel, der in Bezug auf das Alte Reich erklärt, dieses sei „ein Staat in Gedanken und kein Staat in der Wirklichkeit“. Die staatliche Wirklichkeit führt zu Einzelstaaten wie Preußen und Sachsen, den Fallbeispielen des Seminars. Doch damit ist die Frage der Existenz und Wirkung Deutschlands noch nicht beantwortet. Besitzt das Reich, das angebliche „Gedankenging“, einen Einfluss irgendwelcher Art auf die einzelstaatliche Politik? Eine knappe Antwort: Ja, die deutsche Verfassung, sei es die des Reiches, des Rheinbundes oder des Deutschen Bundes, stellte bei aller Schwäche eine gewisse Einheit her. Eine Untersuchung von Staatsreformen in Deutschland kommt nicht umhin, auch nach der Wirksamkeit der Einbindung in diese Gesamtverfassung zu fragen. Selbst der Blick auf die nächst höhere Einheit, auf Europa, kann bei der Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen einer Staatsreform nicht außen vor bleiben, unter der Herrschaft Napoleons ohnehin nicht, und nach seinem Sturz fand auf dem Wiener Kongress eine Neuordnung Deutschlands im Rahmen einer europäischen Neuordnung statt. Mein Thema ist also mehrstufig und Napoleon begegnet in der Zeit seiner Herrschaft auf allen Stufen, zunächst bei der Zertrümmerung des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation.

1.) Reichsauflösung

Als Totengräber des Alten Reiches besaß Napoleon willige deutsche Gehilfen. Das Schlagwort von der Integrität des Reiches stand hoch im Kurs, während der politische Wille zu dessen Bewahrung bei den führenden Mächten schwand. Im Frieden von Campo Formio 1797, Napoleons Stern war eben im Aufgang begriffen, besaß das Leitziel der Integrität selbst bei dem deutschen Kaiser, dessen wichtigste Stützen im Reich bedroht waren, nur noch den Wert einer deklamatorischen Floskel, ein Länderschacher großen Stils wurde hier bereits anvisiert. Preußen hatte schon 1795 im Separatfrieden von Basel nicht nur das Reich im Stich gelassen, sondern auch einer Beseitigung der geistlichen Fürstentümer zugestimmt. Der Rastatter Kongress von 1797-1799, der in einen neuen Koalitionskrieg mündete, stand unter der Formel der Reichsintegrität, doch wurden gleichzeitig die Grundlinien der Säkularisation vorgezeichnet. Der Frieden von Lunéville im Jahre 1801 gab dann den Startschuss für den Vollzug der sogenannten Flurbereinigung, die einen entscheidenden Schritt in der Reichsauflösung darstellte. Zu diesem Zeitpunkt war Napoleon bereits zu einem bestimmenden Faktor auf der politische Bühne Europas geworden. Mit der Säkularisation passte er, unterstützt von den weltlichen Reichsfürsten, Deutschland an das revolutionäre Frankreich an. <Peter Burg, Die deutsche Trias, S.14-20, Vom Reich zum Rheinbund.>

2.) Säkularisation und Mediatisierung

Die durch Napoleons Gunst vergrößerten Staaten strebten nach einer Emanzipation aus den Banden der Reichsverfassung, nach Souveränität statt Landeshoheit. Die süddeutschen Mittelstaaten Bayern, Württemberg und Baden schlossen um diesen Preis Militärbündnisse mit Frankreich. Männer wie Karl Theodor von Dalberg, seit 1802 Kurfürst und Erzbischof von Mainz, erhofften hingegen eine Regeneration und Stärkung des Reiches. <Peter Burg, Die deutsche Trias, S.14-20, Vom Reich zum Rheinbund.> Im RDH von 1803 wurden die geistlichen Fürsten bis auf den eben genannten Dalberg „säkularisiert“, ihre hoheitliche Macht wurde aufgehoben und ihr Vermögen beschlagnahmt. Anschließend wurden kleinere weltliche Reichsstände, insbesondere die Reichsstädte und die Reichsritter, „mediatisiert“, ihrer Reichsunmittelbarkeit beraubt. 19 Reichsbistümer, 44 Reichsabteien, 41 Reichsstädte, hunderte bislang freier Reichsritter (darunter der Freiherr vom Stein) gelangten unter die Herrschaft weltlicher Fürsten. Am Ende der Flurbereinigung blieben knapp 40 Staaten übrig. Einer Bevölkerung von 3 Millionen Menschen wurde infolge der Säkularisation ungefragt eine neue Loyalität abverlangt. Um ein Beispiel für das Ausmaß des Herrschaftswandels zu geben: Das neue Bayern umfasste etwa 80 bisher selbständige Gebiete, darunter das protestantische Franken. Der Grundsatz „cuius regio eius religio“, der schon längst nicht mehr konsequent praktiziert wurde, spielte überhaupt keine Rolle mehr. Baden mit seinem protestantischen Herrscherhaus besaß fortan eine Bevölkerung, die zu zwei Dritteln aus Katholiken bestand. Die protestantischen Hohenzollern erhielten große Teile des katholischen Münsterlandes. Daraus gingen langfristig wirksame Integrationsprobleme hervor.

<Peter Burg, Vorlesung: Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zwischen Rheinbund und Deutschem Zollverein (1806-1834): S.2f. Einleitung.>

Die Säkularisation war völker- und reichsrechtlich ebenso fragwürdig wie die Mediatisierung der kleineren weltlichen Reichsstände, der Reichsstädte und der Reichsritterschaft. Heinrich von Treitschke bemerkt dazu:

„Wenige unter den großen Staatsumwälzungen der neuen Geschichte erscheinen so hässlich, so gemein und niedrig wie diese Fürstenrevolution von 1803… Und doch war der Umsturz eine große Notwendigkeit“. (1, S. 186).

Die Mediatisierung führte anders als die Säkularisation nicht zur Enteignung der Betroffenen. Das private Eigentum der Reichsritter wurde nicht angetastet, die Grundherrschaftsrechte blieben geschützt. Unter den Mediatisierten ragten die Standesherren nochmals heraus. Sie gingen aus den kleineren Fürsten und Grafen hervor, die anders als die Ritter Reichsstandschaft besessen hatten, die also einzeln oder gemeinsam mit anderen, in sogenannten Kurien, auf dem Regensburger Reichstag ein Stimmrecht besaßen. Ihnen garantierte die Rheinbundakte alle materiellen Besitzrechte und Feudaleinkünfte. Die Standesherren waren die privilegierteste Klasse unterhalb der Landesherren, und das auch in der Zeit des Deutschen Bundes. Die Privilegiengarantie störte die Egalisierungs- und Entfeudalisierungsbestrebungen der größeren Territorialherren bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts.

<S.11-13 Vorlesung: I. Die Reformzeit. a) Säkularisierung, Mediatisierung und Verwaltungsreformen.>

3.) Triasvarianten im Alten Reich

Säkularisation und Mediatisierung ermöglichten nicht nur, sondern erzwangen geradezu Reformen auf staatlicher wie auf deutscher Ebene. Zunächst zur deutschen Ebene. Die Reichsverfassung löste sich auf, doch was sollte an ihre Stelle treten? Die Aushöhlung der Reichsverfassung durch die großen Mächte war der Nährboden zumindest für die Idee eines eigenen politischen Weges der sogenannten Mindermächtigen, einer Triaspolitik, die sich im zeitgenössischen Kontext an Frankreich orientieren musste. An den Möglichkeiten und Grenzen der Triasidee spiegelten sich Möglichkeiten und Grenzen einer Staatsreform. Für die Triasvarianten, die sich im Kontext der Reichsauflösung und der napoleonischen Vorherrschaft entfalteten, waren vor allem geopolitische Bedingungen und verfassungspolitische Ziele konstitutiv.

Eine geopolitisch abgegrenzte Trias erhielt nach dem Frieden von Lunéville durch die Ausbildung von drei Einflusszonen eine realpolitische Grundlage. Da gab es zum einen das neutrale Norddeutschland unter der Hegemonie Preußens, zum zweiten das immer stärker mit Frankreich liierte Süddeutschland und zum dritten die auf ihren unmittelbaren Herrschaftsbereich zurückgedrängte Habsburger Monarchie. Für Preußen entschwand die Chance zur Realisierung eines norddeutschen Bundes, als es mit der Besetzung Hannovers in den europäischen Konflikt hineingezogen wurde und in eine Konfrontation mit dem militärisch überlegenen französischen Kaiser geriet. Ob Napoleon die Konsolidierung eines eigenständigen Südbundes mit Bayern an der Spitze zugelassen hätte, ist angesichts seiner imperialistischen Politik mehr als fragwürdig. Die Südbundidee, in der auch die bis heute virulente, für viele nicht nur imaginäre Mainlinie eine Rolle spielte, tauchte in der Geschichte des Deutschen Bundes bis zu seinem gewaltsamen Ende 1866/1870 immer wieder auf.

Eine zweite Variante der Triasidee akzentuierte den partikularistisch-föderalen Aspekt im Interesse der Mittelstaaten. Sie intendierte eine lose Allianz oder einen lockeren Staatenbund. In Süddeutschland befanden sich in der Zeit des ausgehenden Reiches, aber auch darüber hinaus, die Anhänger dieser Konzeption, so dass sie von der geopolitischen Variante überlagert wurde. Der leitende bayerische Minister Maximilian von Montgelas regte 1803 lediglich eine zwischen München, Karlsruhe, Stuttgart, Darmstadt und Kassel abgestimmte Politik unter bayerischer Führung an. Der badische Minister Reitzenstein plädierte für eine Allianz gleichberechtigter Mittelstaaten, die in der Lage sein sollten, sich durch weitere territoriale Vergrößerungen zwischen den Großmächten zu behaupten. Die föderalistische Triaskonzeption trat in der Zeit des Deutschen Bundes wieder hervor, als Preußen eine kleindeutsche Politik betrieb, die auf eine Mediatisierung des Dritten Deutschland hinauslief. Der sächsische Politiker Friedrich Ferdinand Graf von Beust war nach 1848 ein Vertreter dieser Konzeption.

Die Herstellung einer zentralistischen Reichs- oder Kreisverfassung, und damit kommen wir zur dritten Triasvariante, wurde von den zur Emanzipation strebenden süddeutschen Staaten abgelehnt. Der Protagonist der zentralistischen Variante war Karl Theodor von Dalberg. Trotz seiner engen Anlehnung an Napoleon, den er mit anderen Zeitgenossen zum Nachfolger Karls des Großen hochstilisierte, ist er als Reichspatriot zu charakterisieren. Nach der Säkularisation wollte er möglichst viele der Reichsinstitutionen bewahren, z.B. die hierarchische Gliederung und die Reichskreise. Von den vornehmsten Reichsständen angeführte Kreisassoziationen sollten dem Dritten Deutschland ein eigenständiges, zur Behauptung einer neutralen Stellung in Europa befähigendes Gewicht geben, ein respektabler, doch völlig illusionärer Wunsch im Schatten der napoleonischen Herrschaft. Nationalkirchliche Ziele lagen dem Bemühen Dalbergs zugrunde, die katholische Kirche durch ein Reichskonkordat organisatorisch zu vereinen. Letzteres Ziel stieß auf den Widerstand des Papstes und der Mittelstaaten, die ein Landeskirchentum bevorzugten. Napoleon trug den Widerständen Rechnung und verhalf dem Kurerzkanzler lediglich zum Erwerb des Titels eines Primas der Katholischen Kirche in Deutschland. Der Imperator ließ sich von Dalberg auch nicht dazu bewegen, die kleinen Grafschaften und Fürstentümer in ihrer Existenz zu schonen.

4.) Rheinbund

Von allen drei Triasvarianten führte kein gerader Weg zum Rheinbund, in dem man mit Abstrichen eine der ganz seltenen Realisierungen der Triasidee sehen kann. Sowohl Napoleon als auch der französische Außenminister Charles-Maurice de Talleyrand trugen sich schon seit 1802 mit Fürstenbundplänen. Mit dem Ausbau der französischen Hegemonie ging die auf deutscher Seite intendierte Unabhängigkeit des Dritten Deutschland verloren. Die Gründungsmitglieder des Rheinbundes rechtfertigten ihren Schritt mit dem in den Triaskonzepten verbreiteten Argument, die mächtigeren Reichsstände, sprich die Hohenzollern- und die Habsburgermonarchie, hätten das Reich im Stich gelassen. Der Protektor des Rheinbundes, der französische Kaiser, vertrete hingegen die wahren Interessen Deutschlands. Die Aufkündigung der Reichsmitgliedschaft wurde als Akt der politischen Emanzipation interpretiert: aus abhängigen Staaten wurden, so zumindest der Wunsch, souveräne Staaten. In der erzwungenen Niederlegung der Kaiserkrone durch Franz II. fanden die Reichsauflösung und der Neuanfang durch den Rheinbund ihren Abschluss.

Die Gründungsmitglieder des Rheinbundes waren vornehmlich süddeutsche Fürsten, politisch gesehen das Gebiet, das Frankreich militärisch kontrollierte. Mit der Ausweitung der Hegemonie erhöhte sich die Zahl der Mitglieder, die sich 1808 auf 39 belief. Der Rheinbund verpflichtete seine Mitglieder zu einer gemeinschaftlichen Politik, die allerdings im militärischen und außenpolitischen Bereich keine eigenständige Gestalt annehmen konnte, da der Bundesvertrag die Teilnahme an jedem Kontinentalkrieg Napoleons abverlangte. Den 200.000 französischen Soldaten standen in den Kriegen gegen Preußen, Österreich und Russland deutsche Truppen von fast 120.000 Mann zur Seite.

5.) Rheinbündische Verfassung

Im Rheinbund fanden die Gegensätze zwischen zentralistischen und föderalistisch-partikularistischen Verfassungsvorstellungen aus der Zeit des Alten Reiches eine Fortsetzung, auch seitens der Protagonisten. Dalberg sah im Rheinbund eine Chance, die Reichsverfassung unter seiner maßgeblichen Führung neu zu beleben. Er bemühte sich um die Verabschiedung eines Statuts, das den Rheinbund in einen Bundesstaat weiterentwickelt hätte. Unterstützung fand er vor allem bei den kleineren, nicht mediatisierten Staaten und bei namhaften Publizisten und Schriftstellern, unter ihnen Jean Paul und Niklas Vogt. Auch die Mehrzahl der in Winkopps Zeitschrift „Der rheinische Bund“ erschienenen Artikel plädierte für eine straffe deutsche Einheit, die sich auf Handel, Justiz, Polizei, Gewicht und Maße erstrecken sollte.

Der bayerische Prinzipalminister Montgelas war nach wie vor ein Gegner der reichspatriotischen und bundesstaatlichen Partei. Im Rheinbund sah er eine Garantie der einzelstaatlichen Souveränität und nicht einen entwicklungsbedürftigen institutionellen Rahmen. Politische Richtwerte des württembergischen Königs Friedrich I. waren gleichfalls Souveränität und Unabhängigkeit. Beide Staaten hofften auf eine eigenständige Existenz in Europa, sie wollten keineswegs einer zentralistischen deutschen Verfassung unterworfen oder zu französischen Präfekturen degradiert werden. Eine publizistische Unterstützung fand die staatenbündische Richtung in dem würzburgischen, später bayerischen Publizisten und Rechtswissenschaftler Wilhelm Joseph Behr.

Napoleon schwankte in der Frage, ob der Rheinbund institutionell ausgebaut werden sollte oder nicht. Um die Jahreswende 1807/1808 ließ er von seinem Außenminister Jean Baptiste Nompère de Champagny einen Entwurf ausarbeiten, der auf eine festere Einbindung des Rheinbundes in das Kaiserreich Frankreich und auf die Schaffung zentraler Institutionen wie eines höchsten Gerichtshofes und eines militärischen Oberbefehls unter einem französischen Marschall hinausgelaufen wäre. Die Projekte Dalbergs hielt der französische Kaiser wegen ihrer fehlenden Systematik für unbrauchbar. Napoleon sah schließlich von der Schaffung einer straffen Bundesverfassung ab und gab der loyalen Waffenhilfe der süddeutschen Staaten den Vorrang vor einem institutionellen Ausbau des Rheinbundes.

6.) Rheinbündische Innenpolitik

<Reformmöglichkeiten durch gewonnene Souveränität>

Die Notwendigkeit, die durch Säkularisierung und Mediatisierung neu erworbenen Territorien mit dem Kernland zu einem einheitlichen Staatsverband zu verschmelzen, stellte einen Impuls für das Reformwerk der künftigen Rheinbundstaaten dar. Die Möglichkeit zu inneren Reformen wurde durch die Schaffung des Rheinbundes erleichtert. Gesetzgebungs-, Polizei-, oberste richterliche Gewalt, Konskriptionsrecht und Steuerhoheit lagen in der Kompetenz der Rheinbundfürsten, eine Appellationsmöglichkeit für die alten Landstände war mit dem Reich entfallen. Es gab jedoch Unterschiede hinsichtlich der Freiräume und Grenzen der rheinbündischen Innenpolitik; diese leiteten sich vom Grad der Abhängigkeit vom französischen Kaiser ab.

<P. Burg, deutsche Trias …>

6a.) Frankreich als Reformmodell

<Modellstaaten>

Als Napoleon den Rheinbund schuf, wollte er nicht nur Bundesgenossen gewinnen, sondern Einfluss auch auf die inneren Verhältnisse der Rheinbundstaaten ausüben. Die Gleichförmigkeit des Verwaltungs-, Verfassungs- und Rechtssystems sollte die Grundlage für eine staatenübergreifende politische Einheit, gewissermaßen einen ideologisch-politischen Block, bilden. Innen- und Außenpolitik wurden in einer engen Wechselbeziehung gesehen. Napoleon versprach sich die Stabilisierung seines Herrschaftsimperiums davon, wenn die Rheinbundstaaten dem französischen Kaiserreich politisch und gesellschaftlich weitgehend glichen.

In zwei neu geschaffenen Staaten, im Großherzogtum Berg und im Königreich Westphalen ließ sich die Angleichung am besten realisieren; hier übernahm Napoleon zeitweise selbst die Herrschaft oder setzte Mitglieder seiner Familie als Regenten, seinen Schwager Joachim Murat in Düsseldorf und seinen Bruder Jérôme in Kassel. Berg und Westphalen sollten durch Übernahme des französischen Systems als Modell- und Musterstaaten fungieren. Gleichzeitig wollte Napoleon durch die Modernisierung der Rheinbundstaaten die ökonomischen, finanziellen und militärischen Ressourcen der verbündeten Länder für seine machtpolitischen Ziele nutzen. Diesem Interesse kamen die Verwaltungszentralisierung, die Beseitigung von Steuerprivilegien und die Einschränkung von Militärdienstbefreiungen entgegen.

<Reformintensität>

Abrupt verlief die Übernahme des französischen Systems im Großherzogtum Berg und im Königreich Westphalen. In allen anderen Rheinbundstaaten wurden die Reformen schrittweise und durchweg nur partiell verwirklicht. Wo wie in Sachsen keine Gebietsveränderungen durch die Säkularisierung und Mediatisierung stattgefunden hatten, fehlte auch die Reformbereitschaft. Am reformfreudigsten waren neben den Satellitenstaaten die drei süddeutschen Staaten Baden, Bayern und Württemberg. Bayern erklärte sich 1807 bereit, Reformen nach französischem Vorbild durchzuführen. Der leitende Minister des jungen Königreichs, Maximilian Graf Montgelas, verpflichtete seinen Staat zur Annahme einer Verfassung, zur Rezeption des Code Napoléon, also des französischen Zivilgesetzbuches, und zum Ausbau einer zentralistisch-bürokratischen Staatsverfassung. Das napoleonische Zivilgesetzbuch kannte die Feudalverfassung nicht mehr. Zur Einführung des Gesetzbuches wurden auch Baden und Hessen-Darmstadt aufgefordert.

Außer dem revolutionären Frankreich wirkte das aufgeklärte Staatsideal aus der Zeit des Absolutismus nach. Der aufklärerische Reformeifer der Beamtenschaft war in der süddeutschen Staatenwelt, dem Kernland des Rheinbundes, noch ungebrochen. Montgelas wollte in Bayern schon in den 1790er Jahren eine starke konstitutionelle Monarchie, eine Nationalrepräsentation und Freiheitsrechte der Bürger. Damit schlug er eine Brücke zwischen dem aufgeklärten Absolutismus des 18. und dem Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts.

<Peter Burg, Vorlesung: S.11-17 I. Die Reformzeit. a) Säkularisierung, Mediatisierung und Verwaltungsreformen.>

6b.) Verfassungs- und Verwaltungsreformen

<Konstitutionalismus>

Die Verwaltungsorganisation sollte den Kern einer Verfassung bilden und die Verwaltungseinheit zu einer Nationaleinheit – Nation auf den Einzelstaat bezogen – nach französischem Muster weiterentwickelt werden. Durch die Teilnahme der Bürger an der Gesetzgebung sollte die bürgerliche Freiheit ihr wichtigstes Instrument erhalten. Die meisten Verfassungspläne verschwanden aber in den Akten. Nur die nach Weisungen Napoleons in Paris entworfene westphälische Konstitutionsakte vom November 1807 und die bayerische Konstitution von 1808 wurden eingeführt. Man kann allerdings mit Recht von einem „Scheinkonstitutionalismus“ sprechen. Die Kompetenzen der Volksvertreter waren eng begrenzt, das Wahlrecht auf einen kleinen Kreis von Höchstbesteuerten beschränkt, der Fürst besaß das Ernennungsrecht bei der Berufung der Wahlmänner. Zukunftsweisend war jedoch die Auffassung, dass nicht mehr allein der Monarch und seine Beamten, sondern auch Volksvertreter am Gemeinwesen beteiligt werden sollten. Weisungsfreiheit und Gesamtverantwortung verdrängten die Bindung an die ständische Instruktion, die es bei den Landständen der frühen Neuzeit gegeben hatte. Das alte Ständeprinzip wurde überwunden. Die Konstitution lieferte ein Mittel, um der „Nation“ einen Ersatz für die altgewohnte Ständeverfassung anzubieten. Nicht Geburtsstände, sondern der Zensus war das alleinige Kriterium für die Wählbarkeit in die Repräsentantenversammlung. In Westphalen bestand die Kammer aus hundert Mitgliedern, darunter waren siebzig Grundeigentümer, fünfzehn Fabrikanten und Kaufleute und fünfzehn Gelehrte und Staatsdiener. Rein rechtlich spielte die Zugehörigkeit zu Adel oder Bürgertum keine Rolle mehr. Die Konstitution war auf die Eigentümergesellschaft zugeschnitten, die zugleich von den Sozialreformen gefördert werden sollte.

<Scheitern der Verfassungsreformen>

Die rheinbündischen Verfassungsreformen und –projekte scheiterten. Die westphälische Kammer wurde nur zweimal, die bayerische überhaupt nicht einberufen. Einer der wichtigsten Gründe: Die Gesellschaftsstruktur stand einer modernen Repräsentativverfassung noch hinderlich im Wege. In den Listen der Höchstbesteuerten lag der Adel weit vor dem Bürgertum. Die Neuerungen wurden nicht von der ökonomisch herrschenden Klasse getragen. So kam es in Westphalen bei der Einberufung des Landtags 1808 und 1810 zu der Situation, dass die Volksvertreter die Reformgesetze zur Beseitigung der Steuerprivilegien ablehnten und gegen den verfassungsmäßig verankerten Gleichheitsgrundsatz verstießen. Die Reformbeamten stießen auf eine ständisch agierende Opposition. Als Ausweg blieb nur die Gesellschaftsveränderung „von oben“.

<Vorlesung S.14.>

<Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit>

Durch die Verfassung sollten nicht nur politische Mitwirkungsrechte eingeräumt, sondern auch die Grundrechte des einzelnen gesichert werden, so die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung, gleiche Zugangsberechtigung zu den öffentlichen Ämtern, Abschaffung bestehender Reste der Leibeigenschaft. An Freiheitsrechten waren vorgesehen: die Freiheit der Person und des Eigentums, Gewissensfreiheit, Pressefreiheit. Die Justiz sollte eine unabhängige Gewalt werden und die Rechtspflege nach festen Normen erfolgen. Die Verfassungsgarantie bedeutete für den Herrscher eine Bindung an die Rechtsstaatlichkeit.

<napoleonische Interventionen>

Der innenpolitische Freiraum, wie ihn das französische Rechtssystem vorsah, war jedoch für Napoleon selbst nicht sakrosankt. Zwar besaß er keine Interventionsrechte oder förmliche Gebietshoheit, aber er mischte sich unter Inanspruchnahme seiner Schutzrechte oder Schutzpflichten in innere Angelegenheiten ein, verletzte dabei auch Grundsätze der Rechtstaatlichkeit, etwa bei angeblichen Pressevergehen wie der des Nürnberger Buchhändlers Johann Philipp Palm, den er wegen der Herausgabe der Schrift „Deutschland in seiner tiefsten Erniedrigung“ standrechtlich erschießen ließ.

<zentralistische Verwaltungsreformen>

Im Zentrum der rheinbündischen Reformen standen die Verwaltungsreformen. Ihr Zweck lag in der Zurückdrängung der ständischen, kirchlichen, provinzialen und lokalen Sondergewalten. Auf der Regierungsebene wurde das Ressortsystem eingeführt. Es gab nur noch vier bis sechs Fachressorts, eine regionale Aufteilung der Regierungsaufgaben entfiel. An die Stelle kollegialer Gremien trat ein alleinverantwortlicher Minister. Seine Zuständigkeit war sachlich genau umrissen. Von der Ministerial- bis zur Gemeindeebene gab es eine straffe Verwaltungsorganisation und –hierarchie. Die Kreisdirektoren bzw. Landvögte in Baden, Bayern und Württemberg glichen in ihren Funktionen den französischen und westphälischen Präfekten. Französische Departements bildeten das Muster für die geographische Abgrenzung von Verwaltungseinheiten. Die Gemeinden verloren ihre Selbstverwaltung und wurden verstaatlicht.

7.) Scheitern des Rheinbundes

In den sieben Jahren, in denen der Rheinbund bestand, summierten sich die Gründe, mit der Politik des Protektors unzufrieden zu sein. In wirtschaftlicher Hinsicht erregte nicht allein die rigorose Durchsetzung der Kontinentalsperre Ärgernis, sondern auch die Bevorzugung Frankreichs auf Kosten der verbündeten Staaten. Schutzzölle hielten die Konkurrenz von Frankreich fern, traditionelle Handelsverbindungen gingen nicht nur zwischen Deutschland und Großbritannien, sondern auch zu den Niederlanden und Italien verloren. Beunruhigung ging ferner von den willkürlichen staatlichen Neuschöpfungen, territorialen Veränderungen und Annexionen aus. Sie gipfelten in der Einbeziehung Hollands und des gesamten deutschen Nordens in das französische Staatsgebiet. Hinzu kamen die schweren Kriegslasten. Dennoch zerfiel der Rheinbund nicht aus innenpolitischen Gründen, sondern durch den Wandel des Kriegsglücks, den der Russlandfeldzug 1812 einleitete. Antifranzösische Stimmungen und nationale Motive konnten sich erst mit der deutschen Erhebung lautstark artikulieren, sie waren aber durch das Scheitern der in den Rheinbund gesteckten Erwartungen und Hoffnungen vorbereitet.

8.) Preußische Reformen

Wenn von Verwaltungsreformen in napoleonischer Zeit die Rede ist, denkt man in erster Linie nicht an die rheinbündischen, sondern an die Stein-Hardenbergschen Reformen. Wurden die rheinbündischen Reformen direkt von dem von Napoleon vermittelten französischen Geist angestoßen und weitergetrieben, so stellten die preußischen Reformen eine Reaktion auf die Französische Revolution dar. Die Reformer wussten, dass Preußen ohne grundlegende Reformen von Staat und Gesellschaft im napoleonischen Europa nicht überleben konnte. Der Staat bedurfte einer Erneuerung, einer Modernisierung, für die Napoleon wesentliche Impulse gab.

Auf der Tilsiter Friedenskonferenz im Juli 1807 empfahl der französische Kaiser dem preußischen König Friedrich Wilhelm III., den Freiherrn vom Stein ins Ministerium zurückzurufen, aus dem er im Januar desselben Jahres in Ungnaden entlassen worden war. Stein, so hoffte Napoleon, würde eine profranzösische Politik betreiben. Ein gutes Jahr später musste der leitende Minister Berlin Hals über Kopf verlassen. Einem Verhaftungsbefehl des französischen Kaisers entkam er durch rechtzeitige Flucht, die ihn über Böhmen und Mähren schließlich an den Zarenhof führte. Napoleon hatte sich in Stein getäuscht und musste von seiner Geheimpolizei erfahren, dass dieser insgeheim gegen die französische Vorherrschaft agitierte. Der Widerstand und der Kampf gegen diese Vorherrschaft führten zu einer mythischen Erhöhung des einstigen Reichsritters, als die deutsche Geschichtsschreibung von einer nationalistischen Ideologie geprägt wurde. Die Reputation, die Stein heute jedoch besitzt, beruht auf der Reform von Staat und Gesellschaft, die der Minister in seiner kurzen Amtszeit von vierzehn Monaten durchgeführt oder – der größere Teil – angestoßen hat.

Nach der Doppelschlacht von Jena und Auerstedt lasteten eine harte militärische Besatzung und eine immense Kontributionsforderung auf den wenigen Provinzen, die Preußen nach dem Krieg verblieben waren. Der harte Druck erzwang einen rationalen Umgang mit den Ressourcen des Landes und eine Mobilisierung aller Kräfte seiner Bewohner, sprich: grundlegende Reformen in Staat und Gesellschaft. Der Privilegienabbau in Preußen folgte nicht nur ökonomischen Sachzwängen. Eine völlig entgegengesetzte Reform, die die Lasten einseitig auf die untersten Schichten abgewälzt und die privilegierten gänzlich geschont hätte, wäre nicht realisierbar gewesen, hätte die Grenzen des innenpolitischen Handlungsspielraums Preußens aufgezeigt. Insofern war die Fremdherrschaft gleichzeitig ein Stück Fremdbefreiung. <Vorlesung:>

Sachliche und personelle Kontinuitäten verklammerten auch in der preußischen Verwaltung die napoleonische Epoche und den Vormärz. Die preußische Regierung scheute sich nach 1815 nicht, Staatsräte und Präfekten aus den Satellitenstaaten Berg und Westphalen in seine Dienste zu nehmen, insbesondere im Rheinland, wo sie als Ober- und Regierungspräsidenten begegnen. Engagiert verteidigten sie die Weitergeltung des französischen Rechts im Rheinland, ohne dass man ihnen Frankophilie unterstellen könnte. Preußen erntete gewissermaßen Früchte aus der napoleonischen Verwaltungsschule.

<Aufsatz 2005>

9.) Folgezeit – Folgewirkungen

Während in Frankreich revolutionäre Schübe den staatlichen und gesellschaftlichen Fortschritt vorantrieben, verlief der Modernisierungsprozess in Deutschland wellenförmig und regional differenziert. Die Reformen der Zeitenwende um 1800 decken trotz aller Ungleichzeitigkeiten jedoch ein gemeinsames europäisches Erbe auf. Vor allem vom revolutionären Frankreich und dessen Überwinder bzw. Bändiger Napoleon gingen – gewünscht oder ungewünscht, friedlich oder gewaltsam, direkt oder vermittelt – überaus starke modernisierende Impulse aus, die als Katalysatoren in einem sozialen, rechtlichen und politischen Emanzipationsprozess wirkten. Im Vormärz suchten Preußen und vor allem Österreich durch eine Stärkung des monarchischen Prinzips den Uhrzeiger anzuhalten, der – nicht zufällig – in den ehemaligen Rheinbundstaaten schneller lief.

Kontinuitäten gab es für die deutschen Staaten, insbesondere das Dritte Deutschland, den ehemaligen Rheinbund, auch über Napoleons Sturz hinaus. Eine deutsche Trias mit einer relativen Selbständigkeit der Klein- und Mittelstaaten bekämpften Preußen und Österreich mit allen politischen Mitteln. Der von ihnen dominierte Deutsche Bund stellte einen Bedingungsrahmen dar, der Möglichkeiten und Grenzen einer Staatsreform absteckte, etwa durch die Durchsetzung des monarchischen Prinzips als verbindliche Norm für alle Bundesstaaten. Die Machtverhältnisse überlagerten die bundesrechtlichen Kompetenzen. Dazu ein Beispiel: Als der württembergische König sich in der Frage der Bundeskompetenzen nach einem europäischen Kongress 1822/23 zu weit aus dem Fenster lehnte und für alle Bundesmitglieder ein Mitspracherecht forderte, überdies in der Pentarchie eine Fortsetzung der napoleonischen Hegemonie sah, bemerkte der österreichische Staatskanzler Metternich dazu:

„Der große Karren ist einmal im Lauf und da tun die Kleinen gut daran, sich der Bewegung anzuschließen, sonst laufen sie Gefahr, unter die Räder zu kommen und überfahren zu werden. Dazu bedarf es wahrlich keiner besonderen mechanischen Kenntnisse, aber leider gibt es Menschen, die selbst diese nicht besitzen.“

Deutschland erhielt also, im Anschluss an Napoleon, weitere Lektionen zum Thema der Möglichkeiten und Grenzen innenpolitischer Reformen und außenpolitischer Bewegungsfreiheit.

Vortrag zu den Trias-Plänen an der Universität Jena”

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Ein Kommentar zu “Vorträge zur Deutschen Trias”

  1. 1resultant schreibt:

    3furtive…