{"id":435,"date":"2011-06-07T12:47:57","date_gmt":"2011-06-07T11:47:57","guid":{"rendered":"http:\/\/peter-burg.de\/?page_id=435"},"modified":"2015-05-15T23:38:26","modified_gmt":"2015-05-15T21:38:26","slug":"rheinbund-deutschland-unter-napoleonischer-vorherrschaft","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/peter-burg.de\/wordpress\/deutschland\/rheinbund-deutschland-unter-napoleonischer-vorherrschaft","title":{"rendered":"Vortr\u00e4ge zur Deutschen Trias"},"content":{"rendered":"<h1>Der Rheinbund: Deutschland unter napoleonischer Vorherrschaft<\/h1>\n<h3>M\u00f6glichkeiten und Grenzen eines revolution\u00e4ren Wandels<\/h3>\n<p>Vortrag von Prof. Dr. Peter Burg<\/p>\n<h4>0.) Einleitung<\/h4>\n<p>\u201eAm Anfang war Napoleon\u201c: Dieser lapidare Satz, mit dem Thomas Nipperdey sein 1983 erschienenes Handbuch zur deutschen Geschichte begonnen hat, hat nichts von seiner Deutungskraft f\u00fcr die Epoche um 1800 verloren. Nat\u00fcrlich darf der Satz nicht w\u00f6rtlich-chronologisch missverstanden werden. Es handelt sich vielmehr um eine Chiffre, den bestimmenden Faktor eines gerade mal anderthalb Jahrzehnte umfassenden Zeitabschnitts herauszustellen. In seiner Intention \u00e4hnlich ist die Charakteristik des Philosophen Hegel, der Napoleon als \u201eWeltgeist zu Pferde\u201c tituliert. Wie immer man Macht und Einfluss des franz\u00f6sischen Kaisers umschreiben mag, er war eine Pers\u00f6nlichkeit, die ihrer Zeit wie nur wenige vor oder nach ihm den Stempel aufdr\u00fcckte und \u2013 um ein Modewort zu gebrauchen \u2013 von nachhaltiger Wirkung war. In seinem Herrschaftsbereich konditionierte er auch M\u00f6glichkeiten und Grenzen einer Staatsreform. Das wird im Folgenden zu zeigen sein.<\/p>\n<p>Von Deutschland ist in meinem Vortragsthema die Rede, wohlweislich nicht im Seminarthema. Eine \u201eStaatsreform\u201c setzt die Existenz eines Staates voraus, aber was war Deutschland? Nochmals suche ich Rat und Hilfe bei Hegel, der in Bezug auf das Alte Reich erkl\u00e4rt, dieses sei \u201eein Staat in Gedanken und kein Staat in der Wirklichkeit\u201c. Die staatliche Wirklichkeit f\u00fchrt zu Einzelstaaten wie Preu\u00dfen und Sachsen, den Fallbeispielen des Seminars. Doch damit ist die Frage der Existenz und Wirkung Deutschlands noch nicht beantwortet. Besitzt das Reich, das angebliche \u201eGedankenging\u201c, einen Einfluss irgendwelcher Art auf die einzelstaatliche Politik? Eine knappe Antwort: Ja, die deutsche Verfassung, sei es die des Reiches, des Rheinbundes oder des Deutschen Bundes, stellte bei aller Schw\u00e4che eine gewisse Einheit her. Eine Untersuchung von Staatsreformen in Deutschland kommt nicht umhin, auch nach der Wirksamkeit der Einbindung in diese Gesamtverfassung zu fragen. Selbst der Blick auf die n\u00e4chst h\u00f6here Einheit, auf Europa, kann bei der Frage nach den M\u00f6glichkeiten und Grenzen einer Staatsreform nicht au\u00dfen vor bleiben, unter der Herrschaft Napoleons ohnehin nicht, und nach seinem Sturz fand auf dem Wiener Kongress eine Neuordnung Deutschlands im Rahmen einer europ\u00e4ischen Neuordnung statt. Mein Thema ist also mehrstufig und Napoleon begegnet in der Zeit seiner Herrschaft auf allen Stufen, zun\u00e4chst bei der Zertr\u00fcmmerung des Heiligen R\u00f6mischen Reiches deutscher Nation.<\/p>\n<h4>1.) Reichsaufl\u00f6sung<\/h4>\n<p>Als Totengr\u00e4ber des Alten Reiches besa\u00df Napoleon willige deutsche Gehilfen. Das Schlagwort von der Integrit\u00e4t des Reiches stand hoch im Kurs, w\u00e4hrend der politische Wille zu dessen Bewahrung bei den f\u00fchrenden M\u00e4chten schwand. Im Frieden von Campo Formio 1797, Napoleons Stern war eben im Aufgang begriffen, besa\u00df das Leitziel der Integrit\u00e4t selbst bei dem deutschen Kaiser, dessen wichtigste St\u00fctzen im Reich bedroht waren, nur noch den Wert einer deklamatorischen Floskel, ein L\u00e4nderschacher gro\u00dfen Stils wurde hier bereits anvisiert. Preu\u00dfen hatte schon 1795 im Separatfrieden von Basel nicht nur das Reich im Stich gelassen, sondern auch einer Beseitigung der geistlichen F\u00fcrstent\u00fcmer zugestimmt. Der Rastatter Kongress von 1797-1799, der in einen neuen Koalitionskrieg m\u00fcndete, stand unter der Formel der Reichsintegrit\u00e4t, doch wurden gleichzeitig die Grundlinien der S\u00e4kularisation vorgezeichnet. Der Frieden von Lun\u00e9ville im Jahre 1801 gab dann den Startschuss f\u00fcr den Vollzug der sogenannten Flurbereinigung, die einen entscheidenden Schritt in der Reichsaufl\u00f6sung darstellte. Zu diesem Zeitpunkt war Napoleon bereits zu einem bestimmenden Faktor auf der politische B\u00fchne Europas geworden. Mit der S\u00e4kularisation passte er, unterst\u00fctzt von den weltlichen Reichsf\u00fcrsten, Deutschland an das revolution\u00e4re Frankreich an. &lt;Peter Burg, Die deutsche Trias, S.14-20, Vom Reich zum Rheinbund.&gt;<\/p>\n<h4>2.) S\u00e4kularisation und Mediatisierung<\/h4>\n<p>Die durch Napoleons Gunst vergr\u00f6\u00dferten Staaten strebten nach einer Emanzipation aus den Banden der Reichsverfassung, nach Souver\u00e4nit\u00e4t statt Landeshoheit. Die s\u00fcddeutschen Mittelstaaten Bayern, W\u00fcrttemberg und Baden schlossen um diesen Preis Milit\u00e4rb\u00fcndnisse mit Frankreich. M\u00e4nner wie Karl Theodor von Dalberg, seit 1802 Kurf\u00fcrst und Erzbischof von Mainz, erhofften hingegen eine Regeneration und St\u00e4rkung des Reiches. &lt;Peter Burg, Die deutsche Trias, S.14-20, Vom Reich zum Rheinbund.&gt; Im RDH von 1803 wurden die geistlichen F\u00fcrsten bis auf den eben genannten Dalberg \u201es\u00e4kularisiert\u201c, ihre hoheitliche Macht wurde aufgehoben und ihr Verm\u00f6gen beschlagnahmt. Anschlie\u00dfend wurden kleinere weltliche Reichsst\u00e4nde, insbesondere die Reichsst\u00e4dte und die Reichsritter, \u201emediatisiert\u201c, ihrer Reichsunmittelbarkeit beraubt. 19 Reichsbist\u00fcmer, 44 Reichsabteien, 41 Reichsst\u00e4dte, hunderte bislang freier Reichsritter (darunter der Freiherr vom Stein) gelangten unter die Herrschaft weltlicher F\u00fcrsten. Am Ende der Flurbereinigung blieben knapp 40 Staaten \u00fcbrig. Einer Bev\u00f6lkerung von 3 Millionen Menschen wurde infolge der S\u00e4kularisation ungefragt eine neue Loyalit\u00e4t abverlangt. Um ein Beispiel f\u00fcr das Ausma\u00df des Herrschaftswandels zu geben: Das neue Bayern umfasste etwa 80 bisher selbst\u00e4ndige Gebiete, darunter das protestantische Franken. Der Grundsatz \u201ecuius regio eius religio\u201c, der schon l\u00e4ngst nicht mehr konsequent praktiziert wurde, spielte \u00fcberhaupt keine Rolle mehr. Baden mit seinem protestantischen Herrscherhaus besa\u00df fortan eine Bev\u00f6lkerung, die zu zwei Dritteln aus Katholiken bestand. Die protestantischen Hohenzollern erhielten gro\u00dfe Teile des katholischen M\u00fcnsterlandes. Daraus gingen langfristig wirksame Integrationsprobleme hervor.<\/p>\n<p>&lt;Peter Burg, Vorlesung: Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zwischen Rheinbund und Deutschem Zollverein (1806-1834): S.2f. Einleitung.&gt;<\/p>\n<p>Die S\u00e4kularisation war v\u00f6lker- und reichsrechtlich ebenso fragw\u00fcrdig wie die Mediatisierung der kleineren weltlichen Reichsst\u00e4nde, der Reichsst\u00e4dte und der Reichsritterschaft. Heinrich von Treitschke bemerkt dazu:<\/p>\n<p>\u201eWenige unter den gro\u00dfen Staatsumw\u00e4lzungen der neuen Geschichte erscheinen so h\u00e4sslich, so gemein und niedrig wie diese F\u00fcrstenrevolution von 1803&#8230; Und doch war der Umsturz eine gro\u00dfe Notwendigkeit\u201c. (1, S. 186).<\/p>\n<p>Die Mediatisierung f\u00fchrte anders als die S\u00e4kularisation nicht zur Enteignung der Betroffenen. Das private Eigentum der Reichsritter wurde nicht angetastet, die Grundherrschaftsrechte blieben gesch\u00fctzt. Unter den Mediatisierten ragten die Standesherren nochmals heraus. Sie gingen aus den kleineren F\u00fcrsten und Grafen hervor, die anders als die Ritter Reichsstandschaft besessen hatten, die also einzeln oder gemeinsam mit anderen, in sogenannten Kurien, auf dem Regensburger Reichstag ein Stimmrecht besa\u00dfen. Ihnen garantierte die Rheinbundakte alle materiellen Besitzrechte und Feudaleink\u00fcnfte. Die Standesherren waren die privilegierteste Klasse unterhalb der Landesherren, und das auch in der Zeit des Deutschen Bundes. Die Privilegiengarantie st\u00f6rte die Egalisierungs- und Entfeudalisierungsbestrebungen der gr\u00f6\u00dferen Territorialherren bis in die zweite H\u00e4lfte des 19. Jahrhunderts.<\/p>\n<p>&lt;S.11-13 Vorlesung: I. Die Reformzeit. a) S\u00e4kularisierung, Mediatisierung und Verwaltungsreformen.&gt;<\/p>\n<h4>3.) Triasvarianten im Alten Reich<\/h4>\n<p>S\u00e4kularisation und Mediatisierung erm\u00f6glichten nicht nur, sondern erzwangen geradezu Reformen auf staatlicher wie auf deutscher Ebene. Zun\u00e4chst zur deutschen Ebene. Die Reichsverfassung l\u00f6ste sich auf, doch was sollte an ihre Stelle treten? Die Aush\u00f6hlung der Reichsverfassung durch die gro\u00dfen M\u00e4chte war der N\u00e4hrboden zumindest f\u00fcr die Idee eines eigenen politischen Weges der sogenannten Minderm\u00e4chtigen, einer Triaspolitik, die sich im zeitgen\u00f6ssischen Kontext an Frankreich orientieren musste. An den M\u00f6glichkeiten und Grenzen der Triasidee spiegelten sich M\u00f6glichkeiten und Grenzen einer Staatsreform. F\u00fcr die Triasvarianten, die sich im Kontext der Reichsaufl\u00f6sung und der napoleonischen Vorherrschaft entfalteten, waren vor allem geopolitische Bedingungen und verfassungspolitische Ziele konstitutiv.<\/p>\n<p>Eine geopolitisch abgegrenzte Trias erhielt nach dem Frieden von Lun\u00e9ville durch die Ausbildung von drei Einflusszonen eine realpolitische Grundlage. Da gab es zum einen das neutrale Norddeutschland unter der Hegemonie Preu\u00dfens, zum zweiten das immer st\u00e4rker mit Frankreich liierte S\u00fcddeutschland und zum dritten die auf ihren unmittelbaren Herrschaftsbereich zur\u00fcckgedr\u00e4ngte Habsburger Monarchie. F\u00fcr Preu\u00dfen entschwand die Chance zur Realisierung eines norddeutschen Bundes, als es mit der Besetzung Hannovers in den europ\u00e4ischen Konflikt hineingezogen wurde und in eine Konfrontation mit dem milit\u00e4risch \u00fcberlegenen franz\u00f6sischen Kaiser geriet. Ob Napoleon die Konsolidierung eines eigenst\u00e4ndigen S\u00fcdbundes mit Bayern an der Spitze zugelassen h\u00e4tte, ist angesichts seiner imperialistischen Politik mehr als fragw\u00fcrdig. Die S\u00fcdbundidee, in der auch die bis heute virulente, f\u00fcr viele nicht nur imagin\u00e4re Mainlinie eine Rolle spielte, tauchte in der Geschichte des Deutschen Bundes bis zu seinem gewaltsamen Ende 1866\/1870 immer wieder auf.<\/p>\n<p>Eine zweite Variante der Triasidee akzentuierte den partikularistisch-f\u00f6deralen Aspekt im Interesse der Mittelstaaten. Sie intendierte eine lose Allianz oder einen lockeren Staatenbund. In S\u00fcddeutschland befanden sich in der Zeit des ausgehenden Reiches, aber auch dar\u00fcber hinaus, die Anh\u00e4nger dieser Konzeption, so dass sie von der geopolitischen Variante \u00fcberlagert wurde. Der leitende bayerische Minister Maximilian von Montgelas regte 1803 lediglich eine zwischen M\u00fcnchen, Karlsruhe, Stuttgart, Darmstadt und Kassel abgestimmte Politik unter bayerischer F\u00fchrung an. Der badische Minister Reitzenstein pl\u00e4dierte f\u00fcr eine Allianz gleichberechtigter Mittelstaaten, die in der Lage sein sollten, sich durch weitere territoriale Vergr\u00f6\u00dferungen zwischen den Gro\u00dfm\u00e4chten zu behaupten. Die f\u00f6deralistische Triaskonzeption trat in der Zeit des Deutschen Bundes wieder hervor, als Preu\u00dfen eine kleindeutsche Politik betrieb, die auf eine Mediatisierung des Dritten Deutschland hinauslief. Der s\u00e4chsische Politiker Friedrich Ferdinand Graf von Beust war nach 1848 ein Vertreter dieser Konzeption.<\/p>\n<p>Die Herstellung einer zentralistischen Reichs- oder Kreisverfassung, und damit kommen wir zur dritten Triasvariante, wurde von den zur Emanzipation strebenden s\u00fcddeutschen Staaten abgelehnt. Der Protagonist der zentralistischen Variante war Karl Theodor von Dalberg. Trotz seiner engen Anlehnung an Napoleon, den er mit anderen Zeitgenossen zum Nachfolger Karls des Gro\u00dfen hochstilisierte, ist er als Reichspatriot zu charakterisieren. Nach der S\u00e4kularisation wollte er m\u00f6glichst viele der Reichsinstitutionen bewahren, z.B. die hierarchische Gliederung und die Reichskreise. Von den vornehmsten Reichsst\u00e4nden angef\u00fchrte Kreisassoziationen sollten dem Dritten Deutschland ein eigenst\u00e4ndiges, zur Behauptung einer neutralen Stellung in Europa bef\u00e4higendes Gewicht geben, ein respektabler, doch v\u00f6llig illusion\u00e4rer Wunsch im Schatten der napoleonischen Herrschaft. Nationalkirchliche Ziele lagen dem Bem\u00fchen Dalbergs zugrunde, die katholische Kirche durch ein Reichskonkordat organisatorisch zu vereinen. Letzteres Ziel stie\u00df auf den Widerstand des Papstes und der Mittelstaaten, die ein Landeskirchentum bevorzugten. Napoleon trug den Widerst\u00e4nden Rechnung und verhalf dem Kurerzkanzler lediglich zum Erwerb des Titels eines Primas der Katholischen Kirche in Deutschland. Der Imperator lie\u00df sich von Dalberg auch nicht dazu bewegen, die kleinen Grafschaften und F\u00fcrstent\u00fcmer in ihrer Existenz zu schonen.<\/p>\n<h4>4.) Rheinbund<\/h4>\n<p>Von allen drei Triasvarianten f\u00fchrte kein gerader Weg zum Rheinbund, in dem man mit Abstrichen eine der ganz seltenen Realisierungen der Triasidee sehen kann. Sowohl Napoleon als auch der franz\u00f6sische Au\u00dfenminister Charles-Maurice de Talleyrand trugen sich schon seit 1802 mit F\u00fcrstenbundpl\u00e4nen. Mit dem Ausbau der franz\u00f6sischen Hegemonie ging die auf deutscher Seite intendierte Unabh\u00e4ngigkeit des Dritten Deutschland verloren. Die Gr\u00fcndungsmitglieder des Rheinbundes rechtfertigten ihren Schritt mit dem in den Triaskonzepten verbreiteten Argument, die m\u00e4chtigeren Reichsst\u00e4nde, sprich die Hohenzollern- und die Habsburgermonarchie, h\u00e4tten das Reich im Stich gelassen. Der Protektor des Rheinbundes, der franz\u00f6sische Kaiser, vertrete hingegen die wahren Interessen Deutschlands. Die Aufk\u00fcndigung der Reichsmitgliedschaft wurde als Akt der politischen Emanzipation interpretiert: aus abh\u00e4ngigen Staaten wurden, so zumindest der Wunsch, souver\u00e4ne Staaten. In der erzwungenen Niederlegung der Kaiserkrone durch Franz II. fanden die Reichsaufl\u00f6sung und der Neuanfang durch den Rheinbund ihren Abschluss.<\/p>\n<p>Die Gr\u00fcndungsmitglieder des Rheinbundes waren vornehmlich s\u00fcddeutsche F\u00fcrsten, politisch gesehen das Gebiet, das Frankreich milit\u00e4risch kontrollierte. Mit der Ausweitung der Hegemonie erh\u00f6hte sich die Zahl der Mitglieder, die sich 1808 auf 39 belief. Der Rheinbund verpflichtete seine Mitglieder zu einer gemeinschaftlichen Politik, die allerdings im milit\u00e4rischen und au\u00dfenpolitischen Bereich keine eigenst\u00e4ndige Gestalt annehmen konnte, da der Bundesvertrag die Teilnahme an jedem Kontinentalkrieg Napoleons abverlangte. Den 200.000 franz\u00f6sischen Soldaten standen in den Kriegen gegen Preu\u00dfen, \u00d6sterreich und Russland deutsche Truppen von fast 120.000 Mann zur Seite.<\/p>\n<h4>5.) Rheinb\u00fcndische Verfassung<\/h4>\n<p>Im Rheinbund fanden die Gegens\u00e4tze zwischen zentralistischen und f\u00f6deralistisch-partikularistischen Verfassungsvorstellungen aus der Zeit des Alten Reiches eine Fortsetzung, auch seitens der Protagonisten. Dalberg sah im Rheinbund eine Chance, die Reichsverfassung unter seiner ma\u00dfgeblichen F\u00fchrung neu zu beleben. Er bem\u00fchte sich um die Verabschiedung eines Statuts, das den Rheinbund in einen Bundesstaat weiterentwickelt h\u00e4tte. Unterst\u00fctzung fand er vor allem bei den kleineren, nicht mediatisierten Staaten und bei namhaften Publizisten und Schriftstellern, unter ihnen Jean Paul und Niklas Vogt. Auch die Mehrzahl der in Winkopps Zeitschrift \u201eDer rheinische Bund\u201c erschienenen Artikel pl\u00e4dierte f\u00fcr eine straffe deutsche Einheit, die sich auf Handel, Justiz, Polizei, Gewicht und Ma\u00dfe erstrecken sollte.<\/p>\n<p>Der bayerische Prinzipalminister Montgelas war nach wie vor ein Gegner der reichspatriotischen und bundesstaatlichen Partei. Im Rheinbund sah er eine Garantie der einzelstaatlichen Souver\u00e4nit\u00e4t und nicht einen entwicklungsbed\u00fcrftigen institutionellen Rahmen. Politische Richtwerte des w\u00fcrttembergischen K\u00f6nigs Friedrich I. waren gleichfalls Souver\u00e4nit\u00e4t und Unabh\u00e4ngigkeit. Beide Staaten hofften auf eine eigenst\u00e4ndige Existenz in Europa, sie wollten keineswegs einer zentralistischen deutschen Verfassung unterworfen oder zu franz\u00f6sischen Pr\u00e4fekturen degradiert werden. Eine publizistische Unterst\u00fctzung fand die staatenb\u00fcndische Richtung in dem w\u00fcrzburgischen, sp\u00e4ter bayerischen Publizisten und Rechtswissenschaftler Wilhelm Joseph Behr.<\/p>\n<p>Napoleon schwankte in der Frage, ob der Rheinbund institutionell ausgebaut werden sollte oder nicht. Um die Jahreswende 1807\/1808 lie\u00df er von seinem Au\u00dfenminister Jean Baptiste Nomp\u00e8re de Champagny einen Entwurf ausarbeiten, der auf eine festere Einbindung des Rheinbundes in das Kaiserreich Frankreich und auf die Schaffung zentraler Institutionen wie eines h\u00f6chsten Gerichtshofes und eines milit\u00e4rischen Oberbefehls unter einem franz\u00f6sischen Marschall hinausgelaufen w\u00e4re. Die Projekte Dalbergs hielt der franz\u00f6sische Kaiser wegen ihrer fehlenden Systematik f\u00fcr unbrauchbar. Napoleon sah schlie\u00dflich von der Schaffung einer straffen Bundesverfassung ab und gab der loyalen Waffenhilfe der s\u00fcddeutschen Staaten den Vorrang vor einem institutionellen Ausbau des Rheinbundes.<\/p>\n<h4>6.) Rheinb\u00fcndische Innenpolitik<\/h4>\n<p><strong><em>&lt;Reformm\u00f6glichkeiten durch gewonnene Souver\u00e4nit\u00e4t&gt;<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Die Notwendigkeit, die durch S\u00e4kularisierung und Mediatisierung neu erworbenen Territorien mit dem Kernland zu einem einheitlichen Staatsverband zu verschmelzen, stellte einen Impuls f\u00fcr das Reformwerk der k\u00fcnftigen Rheinbundstaaten dar. Die M\u00f6glichkeit zu inneren Reformen wurde durch die Schaffung des Rheinbundes erleichtert. Gesetzgebungs-, Polizei-, oberste richterliche Gewalt, Konskriptionsrecht und Steuerhoheit lagen in der Kompetenz der Rheinbundf\u00fcrsten, eine Appellationsm\u00f6glichkeit f\u00fcr die alten Landst\u00e4nde war mit dem Reich entfallen. Es gab jedoch Unterschiede hinsichtlich der Freir\u00e4ume und Grenzen der rheinb\u00fcndischen Innenpolitik; diese leiteten sich vom Grad der Abh\u00e4ngigkeit vom franz\u00f6sischen Kaiser ab.<\/p>\n<p>&lt;P. Burg, deutsche Trias &#8230;&gt;<\/p>\n<h4>6a.) Frankreich als Reformmodell<\/h4>\n<p><strong><em>&lt;Modellstaaten&gt;<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Als Napoleon den Rheinbund schuf, wollte er nicht nur Bundesgenossen gewinnen, sondern Einfluss auch auf die inneren Verh\u00e4ltnisse der Rheinbundstaaten aus\u00fcben. Die Gleichf\u00f6rmigkeit des Verwaltungs-, Verfassungs- und Rechtssystems sollte die Grundlage f\u00fcr eine staaten\u00fcbergreifende politische Einheit, gewisserma\u00dfen einen ideologisch-politischen Block, bilden. Innen- und Au\u00dfenpolitik wurden in einer engen Wechselbeziehung gesehen. Napoleon versprach sich die Stabilisierung seines Herrschaftsimperiums davon, wenn die Rheinbundstaaten dem franz\u00f6sischen Kaiserreich politisch und gesellschaftlich weitgehend glichen.<\/p>\n<p>In zwei neu geschaffenen Staaten, im Gro\u00dfherzogtum Berg und im K\u00f6nigreich Westphalen lie\u00df sich die Angleichung am besten realisieren; hier \u00fcbernahm Napoleon zeitweise selbst die Herrschaft oder setzte Mitglieder seiner Familie als Regenten, seinen Schwager Joachim Murat in D\u00fcsseldorf und seinen Bruder J\u00e9r\u00f4me in Kassel. Berg und Westphalen sollten durch \u00dcbernahme des franz\u00f6sischen Systems als Modell- und Musterstaaten fungieren. Gleichzeitig wollte Napoleon durch die Modernisierung der Rheinbundstaaten die \u00f6konomischen, finanziellen und milit\u00e4rischen Ressourcen der verb\u00fcndeten L\u00e4nder f\u00fcr seine machtpolitischen Ziele nutzen. Diesem Interesse kamen die Verwaltungszentralisierung, die Beseitigung von Steuerprivilegien und die Einschr\u00e4nkung von Milit\u00e4rdienstbefreiungen entgegen.<\/p>\n<p><strong><em>&lt;Reformintensit\u00e4t&gt;<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Abrupt verlief die \u00dcbernahme des franz\u00f6sischen Systems im Gro\u00dfherzogtum Berg und im K\u00f6nigreich Westphalen. In allen anderen Rheinbundstaaten wurden die Reformen schrittweise und durchweg nur partiell verwirklicht. Wo wie in Sachsen keine Gebietsver\u00e4nderungen durch die S\u00e4kularisierung und Mediatisierung stattgefunden hatten, fehlte auch die Reformbereitschaft. Am reformfreudigsten waren neben den Satellitenstaaten die drei s\u00fcddeutschen Staaten Baden, Bayern und W\u00fcrttemberg. Bayern erkl\u00e4rte sich 1807 bereit, Reformen nach franz\u00f6sischem Vorbild durchzuf\u00fchren. Der leitende Minister des jungen K\u00f6nigreichs, Maximilian Graf Montgelas, verpflichtete seinen Staat zur Annahme einer Verfassung, zur Rezeption des Code Napol\u00e9on, also des franz\u00f6sischen Zivilgesetzbuches, und zum Ausbau einer zentralistisch-b\u00fcrokratischen Staatsverfassung. Das napoleonische Zivilgesetzbuch kannte die Feudalverfassung nicht mehr. Zur Einf\u00fchrung des Gesetzbuches wurden auch Baden und Hessen-Darmstadt aufgefordert.<\/p>\n<p>Au\u00dfer dem revolution\u00e4ren Frankreich wirkte das aufgekl\u00e4rte Staatsideal aus der Zeit des Absolutismus nach. Der aufkl\u00e4rerische Reformeifer der Beamtenschaft war in der s\u00fcddeutschen Staatenwelt, dem Kernland des Rheinbundes, noch ungebrochen. Montgelas wollte in Bayern schon in den 1790er Jahren eine starke konstitutionelle Monarchie, eine Nationalrepr\u00e4sentation und Freiheitsrechte der B\u00fcrger. Damit schlug er eine Br\u00fccke zwischen dem aufgekl\u00e4rten Absolutismus des 18. und dem Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts.<\/p>\n<p>&lt;Peter Burg, Vorlesung: S.11-17 I. Die Reformzeit. a) S\u00e4kularisierung, Mediatisierung und Verwaltungsreformen.&gt;<\/p>\n<h4>6b.) Verfassungs- und Verwaltungsreformen<\/h4>\n<p><strong><em>&lt;Konstitutionalismus&gt;<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Die Verwaltungsorganisation sollte den Kern einer Verfassung bilden und die Verwaltungseinheit zu einer Nationaleinheit \u2013 Nation auf den Einzelstaat bezogen \u2013 nach franz\u00f6sischem Muster weiterentwickelt werden. Durch die Teilnahme der B\u00fcrger an der Gesetzgebung sollte die b\u00fcrgerliche Freiheit ihr wichtigstes Instrument erhalten. Die meisten Verfassungspl\u00e4ne verschwanden aber in den Akten. Nur die nach Weisungen Napoleons in Paris entworfene westph\u00e4lische Konstitutionsakte vom November 1807 und die bayerische Konstitution von 1808 wurden eingef\u00fchrt. Man kann allerdings mit Recht von einem \u201eScheinkonstitutionalismus\u201c sprechen. Die Kompetenzen der Volksvertreter waren eng begrenzt, das Wahlrecht auf einen kleinen Kreis von H\u00f6chstbesteuerten beschr\u00e4nkt, der F\u00fcrst besa\u00df das Ernennungsrecht bei der Berufung der Wahlm\u00e4nner. Zukunftsweisend war jedoch die Auffassung, dass nicht mehr allein der Monarch und seine Beamten, sondern auch Volksvertreter am Gemeinwesen beteiligt werden sollten. Weisungsfreiheit und Gesamtverantwortung verdr\u00e4ngten die Bindung an die st\u00e4ndische Instruktion, die es bei den Landst\u00e4nden der fr\u00fchen Neuzeit gegeben hatte. Das alte St\u00e4ndeprinzip wurde \u00fcberwunden. Die Konstitution lieferte ein Mittel, um der \u201eNation\u201c einen Ersatz f\u00fcr die altgewohnte St\u00e4ndeverfassung anzubieten. Nicht Geburtsst\u00e4nde, sondern der Zensus war das alleinige Kriterium f\u00fcr die W\u00e4hlbarkeit in die Repr\u00e4sentantenversammlung. In Westphalen bestand die Kammer aus hundert Mitgliedern, darunter waren siebzig Grundeigent\u00fcmer, f\u00fcnfzehn Fabrikanten und Kaufleute und f\u00fcnfzehn Gelehrte und Staatsdiener. Rein rechtlich spielte die Zugeh\u00f6rigkeit zu Adel oder B\u00fcrgertum keine Rolle mehr. Die Konstitution war auf die Eigent\u00fcmergesellschaft zugeschnitten, die zugleich von den Sozialreformen gef\u00f6rdert werden sollte.<\/p>\n<p><strong><em>&lt;Scheitern der Verfassungsreformen&gt;<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Die rheinb\u00fcndischen Verfassungsreformen und \u2013projekte scheiterten. Die westph\u00e4lische Kammer wurde nur zweimal, die bayerische \u00fcberhaupt nicht einberufen. Einer der wichtigsten Gr\u00fcnde: Die Gesellschaftsstruktur stand einer modernen Repr\u00e4sentativverfassung noch hinderlich im Wege. In den Listen der H\u00f6chstbesteuerten lag der Adel weit vor dem B\u00fcrgertum. Die Neuerungen wurden nicht von der \u00f6konomisch herrschenden Klasse getragen. So kam es in Westphalen bei der Einberufung des Landtags 1808 und 1810 zu der Situation, dass die Volksvertreter die Reformgesetze zur Beseitigung der Steuerprivilegien ablehnten und gegen den verfassungsm\u00e4\u00dfig verankerten Gleichheitsgrundsatz verstie\u00dfen. Die Reformbeamten stie\u00dfen auf eine st\u00e4ndisch agierende Opposition. Als Ausweg blieb nur die Gesellschaftsver\u00e4nderung \u201evon oben\u201c.<\/p>\n<p>&lt;Vorlesung S.14.&gt;<\/p>\n<p><strong><em>&lt;Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit&gt;<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Durch die Verfassung sollten nicht nur politische Mitwirkungsrechte einger\u00e4umt, sondern auch die Grundrechte des einzelnen gesichert werden, so die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichm\u00e4\u00dfigkeit der Besteuerung, gleiche Zugangsberechtigung zu den \u00f6ffentlichen \u00c4mtern, Abschaffung bestehender Reste der Leibeigenschaft. An Freiheitsrechten waren vorgesehen: die Freiheit der Person und des Eigentums, Gewissensfreiheit, Pressefreiheit. Die Justiz sollte eine unabh\u00e4ngige Gewalt werden und die Rechtspflege nach festen Normen erfolgen. Die Verfassungsgarantie bedeutete f\u00fcr den Herrscher eine Bindung an die Rechtsstaatlichkeit.<\/p>\n<p><strong><em>&lt;napoleonische Interventionen&gt;<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Der innenpolitische Freiraum, wie ihn das franz\u00f6sische Rechtssystem vorsah, war jedoch f\u00fcr Napoleon selbst nicht sakrosankt. Zwar besa\u00df er keine Interventionsrechte oder f\u00f6rmliche Gebietshoheit, aber er mischte sich unter Inanspruchnahme seiner Schutzrechte oder Schutzpflichten in innere Angelegenheiten ein, verletzte dabei auch Grunds\u00e4tze der Rechtstaatlichkeit, etwa bei angeblichen Pressevergehen wie der des N\u00fcrnberger Buchh\u00e4ndlers Johann Philipp Palm, den er wegen der Herausgabe der Schrift \u201eDeutschland in seiner tiefsten Erniedrigung\u201c standrechtlich erschie\u00dfen lie\u00df.<\/p>\n<p><strong><em>&lt;zentralistische Verwaltungsreformen&gt;<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Im Zentrum der rheinb\u00fcndischen Reformen standen die Verwaltungsreformen. Ihr Zweck lag in der Zur\u00fcckdr\u00e4ngung der st\u00e4ndischen, kirchlichen, provinzialen und lokalen Sondergewalten. Auf der Regierungsebene wurde das Ressortsystem eingef\u00fchrt. Es gab nur noch vier bis sechs Fachressorts, eine regionale Aufteilung der Regierungsaufgaben entfiel. An die Stelle kollegialer Gremien trat ein alleinverantwortlicher Minister. Seine Zust\u00e4ndigkeit war sachlich genau umrissen. Von der Ministerial- bis zur Gemeindeebene gab es eine straffe Verwaltungsorganisation und \u2013hierarchie. Die Kreisdirektoren bzw. Landv\u00f6gte in Baden, Bayern und W\u00fcrttemberg glichen in ihren Funktionen den franz\u00f6sischen und westph\u00e4lischen Pr\u00e4fekten. Franz\u00f6sische Departements bildeten das Muster f\u00fcr die geographische Abgrenzung von Verwaltungseinheiten. Die Gemeinden verloren ihre Selbstverwaltung und wurden verstaatlicht.<\/p>\n<h4>7.) Scheitern des Rheinbundes<\/h4>\n<p>In den sieben Jahren, in denen der Rheinbund bestand, summierten sich die Gr\u00fcnde, mit der Politik des Protektors unzufrieden zu sein. In wirtschaftlicher Hinsicht erregte nicht allein die rigorose Durchsetzung der Kontinentalsperre \u00c4rgernis, sondern auch die Bevorzugung Frankreichs auf Kosten der verb\u00fcndeten Staaten. Schutzz\u00f6lle hielten die Konkurrenz von Frankreich fern, traditionelle Handelsverbindungen gingen nicht nur zwischen Deutschland und Gro\u00dfbritannien, sondern auch zu den Niederlanden und Italien verloren. Beunruhigung ging ferner von den willk\u00fcrlichen staatlichen Neusch\u00f6pfungen, territorialen Ver\u00e4nderungen und Annexionen aus. Sie gipfelten in der Einbeziehung Hollands und des gesamten deutschen Nordens in das franz\u00f6sische Staatsgebiet. Hinzu kamen die schweren Kriegslasten. Dennoch zerfiel der Rheinbund nicht aus innenpolitischen Gr\u00fcnden, sondern durch den Wandel des Kriegsgl\u00fccks, den der Russlandfeldzug 1812 einleitete. Antifranz\u00f6sische Stimmungen und nationale Motive konnten sich erst mit der deutschen Erhebung lautstark artikulieren, sie waren aber durch das Scheitern der in den Rheinbund gesteckten Erwartungen und Hoffnungen vorbereitet.<\/p>\n<h4>8.) Preu\u00dfische Reformen<\/h4>\n<p>Wenn von Verwaltungsreformen in napoleonischer Zeit die Rede ist, denkt man in erster Linie nicht an die rheinb\u00fcndischen, sondern an die Stein-Hardenbergschen Reformen. Wurden die rheinb\u00fcndischen Reformen direkt von dem von Napoleon vermittelten franz\u00f6sischen Geist angesto\u00dfen und weitergetrieben, so stellten die preu\u00dfischen Reformen eine Reaktion auf die Franz\u00f6sische Revolution dar. Die Reformer wussten, dass Preu\u00dfen ohne grundlegende Reformen von Staat und Gesellschaft im napoleonischen Europa nicht \u00fcberleben konnte. Der Staat bedurfte einer Erneuerung, einer Modernisierung, f\u00fcr die Napoleon wesentliche Impulse gab.<\/p>\n<p>Auf der Tilsiter Friedenskonferenz im Juli 1807 empfahl der franz\u00f6sische Kaiser dem preu\u00dfischen K\u00f6nig Friedrich Wilhelm III., den Freiherrn vom Stein ins Ministerium zur\u00fcckzurufen, aus dem er im Januar desselben Jahres in Ungnaden entlassen worden war. Stein, so hoffte Napoleon, w\u00fcrde eine profranz\u00f6sische Politik betreiben. Ein gutes Jahr sp\u00e4ter musste der leitende Minister Berlin Hals \u00fcber Kopf verlassen. Einem Verhaftungsbefehl des franz\u00f6sischen Kaisers entkam er durch rechtzeitige Flucht, die ihn \u00fcber B\u00f6hmen und M\u00e4hren schlie\u00dflich an den Zarenhof f\u00fchrte. Napoleon hatte sich in Stein get\u00e4uscht und musste von seiner Geheimpolizei erfahren, dass dieser insgeheim gegen die franz\u00f6sische Vorherrschaft agitierte. Der Widerstand und der Kampf gegen diese Vorherrschaft f\u00fchrten zu einer mythischen Erh\u00f6hung des einstigen Reichsritters, als die deutsche Geschichtsschreibung von einer nationalistischen Ideologie gepr\u00e4gt wurde. Die Reputation, die Stein heute jedoch besitzt, beruht auf der Reform von Staat und Gesellschaft, die der Minister in seiner kurzen Amtszeit von vierzehn Monaten durchgef\u00fchrt oder \u2013 der gr\u00f6\u00dfere Teil \u2013 angesto\u00dfen hat.<\/p>\n<p>Nach der Doppelschlacht von Jena und Auerstedt lasteten eine harte milit\u00e4rische Besatzung und eine immense Kontributionsforderung auf den wenigen Provinzen, die Preu\u00dfen nach dem Krieg verblieben waren. Der harte Druck erzwang einen rationalen Umgang mit den Ressourcen des Landes und eine Mobilisierung aller Kr\u00e4fte seiner Bewohner, sprich: grundlegende Reformen in Staat und Gesellschaft. Der Privilegienabbau in Preu\u00dfen folgte nicht nur \u00f6konomischen Sachzw\u00e4ngen. Eine v\u00f6llig entgegengesetzte Reform, die die Lasten einseitig auf die untersten Schichten abgew\u00e4lzt und die privilegierten g\u00e4nzlich geschont h\u00e4tte, w\u00e4re nicht realisierbar gewesen, h\u00e4tte die Grenzen des innenpolitischen Handlungsspielraums Preu\u00dfens aufgezeigt. Insofern war die Fremdherrschaft gleichzeitig ein St\u00fcck Fremdbefreiung. &lt;Vorlesung:&gt;<\/p>\n<p>Sachliche und personelle Kontinuit\u00e4ten verklammerten auch in der preu\u00dfischen Verwaltung die napoleonische Epoche und den Vorm\u00e4rz. Die preu\u00dfische Regierung scheute sich nach 1815 nicht, Staatsr\u00e4te und Pr\u00e4fekten aus den Satellitenstaaten Berg und Westphalen in seine Dienste zu nehmen, insbesondere im Rheinland, wo sie als Ober- und Regierungspr\u00e4sidenten begegnen. Engagiert verteidigten sie die Weitergeltung des franz\u00f6sischen Rechts im Rheinland, ohne dass man ihnen Frankophilie unterstellen k\u00f6nnte. Preu\u00dfen erntete gewisserma\u00dfen Fr\u00fcchte aus der napoleonischen Verwaltungsschule.<\/p>\n<p>&lt;Aufsatz 2005&gt;<\/p>\n<h4>9.) Folgezeit &#8211; Folgewirkungen<\/h4>\n<p>W\u00e4hrend in Frankreich revolution\u00e4re Sch\u00fcbe den staatlichen und gesellschaftlichen Fortschritt vorantrieben, verlief der Modernisierungsprozess in Deutschland wellenf\u00f6rmig und regional differenziert. Die Reformen der Zeitenwende um 1800 decken trotz aller Ungleichzeitigkeiten jedoch ein gemeinsames europ\u00e4isches Erbe auf. Vor allem vom revolution\u00e4ren Frankreich und dessen \u00dcberwinder bzw. B\u00e4ndiger Napoleon gingen \u2013 gew\u00fcnscht oder ungew\u00fcnscht, friedlich oder gewaltsam, direkt oder vermittelt \u2013 \u00fcberaus starke modernisierende Impulse aus, die als Katalysatoren in einem sozialen, rechtlichen und politischen Emanzipationsprozess wirkten. Im Vorm\u00e4rz suchten Preu\u00dfen und vor allem \u00d6sterreich durch eine St\u00e4rkung des monarchischen Prinzips den Uhrzeiger anzuhalten, der \u2013 nicht zuf\u00e4llig \u2013 in den ehemaligen Rheinbundstaaten schneller lief.<\/p>\n<p>Kontinuit\u00e4ten gab es f\u00fcr die deutschen Staaten, insbesondere das Dritte Deutschland, den ehemaligen Rheinbund, auch \u00fcber Napoleons Sturz hinaus. Eine deutsche Trias mit einer relativen Selbst\u00e4ndigkeit der Klein- und Mittelstaaten bek\u00e4mpften Preu\u00dfen und \u00d6sterreich mit allen politischen Mitteln. Der von ihnen dominierte Deutsche Bund stellte einen Bedingungsrahmen dar, der M\u00f6glichkeiten und Grenzen einer Staatsreform absteckte, etwa durch die Durchsetzung des monarchischen Prinzips als verbindliche Norm f\u00fcr alle Bundesstaaten. Die Machtverh\u00e4ltnisse \u00fcberlagerten die bundesrechtlichen Kompetenzen. Dazu ein Beispiel: Als der w\u00fcrttembergische K\u00f6nig sich in der Frage der Bundeskompetenzen nach einem europ\u00e4ischen Kongress 1822\/23 zu weit aus dem Fenster lehnte und f\u00fcr alle Bundesmitglieder ein Mitspracherecht forderte, \u00fcberdies in der Pentarchie eine Fortsetzung der napoleonischen Hegemonie sah, bemerkte der \u00f6sterreichische Staatskanzler Metternich dazu:<\/p>\n<p>\u201eDer gro\u00dfe Karren ist einmal im Lauf und da tun die Kleinen gut daran, sich der Bewegung anzuschlie\u00dfen, sonst laufen sie Gefahr, unter die R\u00e4der zu kommen und \u00fcberfahren zu werden. Dazu bedarf es wahrlich keiner besonderen mechanischen Kenntnisse, aber leider gibt es Menschen, die selbst diese nicht besitzen.\u201c<\/p>\n<p>Deutschland erhielt also, im Anschluss an Napoleon, weitere Lektionen zum Thema der M\u00f6glichkeiten und Grenzen innenpolitischer Reformen und au\u00dfenpolitischer Bewegungsfreiheit.<\/p>\n<p><a title=\"Die Deutsche Trias in der Geschichte\" href=\"https:\/\/peter-burg.de\/wordpress\/die-deutsche-trias\/seifenblasen-verpasste-chancen-der-deutschen-geschichte\">Vortrag zu den Trias-Pl\u00e4nen an der Universit\u00e4t Jena&#8220;<\/a><\/p>\n<p><a title=\"Vortr\u00e4ge von Prof. Dr. Peter Burg\" href=\"https:\/\/peter-burg.de\/wordpress\/deutschland\" target=\"_self\">Mehr zum Themenbereich deutsche Geschichte<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Rheinbund: Deutschland unter napoleonischer Vorherrschaft M\u00f6glichkeiten und Grenzen eines revolution\u00e4ren Wandels Vortrag von Prof. Dr. Peter Burg 0.) Einleitung \u201eAm Anfang war Napoleon\u201c: Dieser lapidare Satz, mit dem Thomas Nipperdey sein 1983 erschienenes Handbuch zur deutschen Geschichte begonnen hat, hat nichts von seiner Deutungskraft f\u00fcr die Epoche um 1800 verloren. 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