{"id":3415,"date":"2021-04-04T18:09:38","date_gmt":"2021-04-04T16:09:38","guid":{"rendered":"http:\/\/peter-burg.de\/?page_id=3415"},"modified":"2021-04-04T18:09:38","modified_gmt":"2021-04-04T16:09:38","slug":"vorlesung-2018","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/peter-burg.de\/wordpress\/zollverein-zoll-schmuggel\/vorlesung-2018","title":{"rendered":"Vorlesung 2018"},"content":{"rendered":"<p>Vorlesung WS 2017\/18 Zoll und Schmuggel<\/p>\n<p>Zoll und Schmuggel als Motoren der deutschen (Wirtschafts-)Einheit?<\/p>\n<p>Die Vorlesung bezieht sich auf die Zeit der Kleinstaaterei im  Deutschen Bund nach dem Wiener Kongress 1814\/15. Zoll und Schmuggel  stellten zun\u00e4chst einmal Hindernisse f\u00fcr die zwischenstaatlichen  Beziehungen dar. Die Einsicht in die Notwendigkeit, die Hindernisse aus  dem Weg zu r\u00e4umen, f\u00fchrte dann zu einer n\u00e4heren Verbindung und  schlie\u00dflich zum Zusammenschluss der deutschen Staaten. In der Vorlesung  wird der Weg zu diesem Ziel unter allen Aspekten beschrieben, die dabei  eine Rolle spielten. Dazu geh\u00f6rte der Partikularismus im Konflikt mit  der Einheitsidee und eine Au\u00dfenhandelspolitik, in der Freihandel und  Schutzzoll als Leitlinien konkurrierten. Au\u00dferdem gab es einen Streit um  die Verteilung der Abgabenlasten im Land, etwa um die Frage einer  h\u00f6heren Belastung von Handel, Industrie oder Landwirtschaft. Die  Kontroversen fanden Eingang in die Debatten der s\u00fcddeutschen Landtage,  die als Quellen im Mittelpunkt der Forschungsvorlesung stehen. Hier  wurden Interessen artikuliert und Argumente aus Theorie und Praxis  ausgetauscht.<\/p>\n<p>Literatur: Peter Burg, ungedruckte Aufs\u00e4tze in:\u00a0 <a href=\"https:\/\/peter-burg.de\/wordpress\/zollverein-zoll-schmuggel\/zoll-und-schmuggel-vor-1834\">https:\/\/peter-burg.de\/wordpress\/zollverein-zoll-schmuggel\/zoll-und-schmuggel-vor-1834<\/a>; <a href=\"https:\/\/peter-burg.de\/wordpress\/zollverein-zoll-schmuggel\/zoll-und-schmuggel-vor-1834\/zollchaos-in-hessen-kassel\">https:\/\/peter-burg.de\/wordpress\/zollverein-zoll-schmuggel\/zoll-und-schmuggel-vor-1834\/zollchaos-in-hessen-kassel<\/a>; <em>Hans-Werner Hahn, Geschichte des Deutschen Zollvereins<\/em> (= <em>Kleine Vandenhoeck-Reihe.<\/em> Bd. 1502). Vandenhoeck &amp; Ruprecht, G\u00f6ttingen 1984.<\/p>\n<p>Zeit: Di, Mi 10-12<br \/>\nOrl\u00e9ansring 17.<\/p>\n<p>Beginn: 10.10.2017, Ende: 20.12.2017.<\/p>\n<p>Einf\u00fchrung<\/p>\n<p>&lt;Anonym&gt; Der Zollverein (1834), in: Das Biedermeier im Spiegel  seiner Zeit\u201c. Briefe, Tageb\u00fccher, Memoiren, Volksszenen und \u00e4hnliche  Dokumente, gesammelt von Georg Hermann, Berlin 1913, S. 391f.<\/p>\n<p>DER ZOLLVEREIN (1834)<\/p>\n<p>Ach, deutscher Michel, freu&#8216; dich,<\/p>\n<p>Jetzt kannst du lustig sein!<\/p>\n<p>Wir haben uns nun leidlich<\/p>\n<p>Geeint im Zollverein.<\/p>\n<p>Man hat dich lang turbieret<\/p>\n<p>Mit Maut und Zoll aufs best&#8216;,<\/p>\n<p>Den Sack dir visitieret<\/p>\n<p>In jedem Rattennest.<\/p>\n<p>Man zog dir aus die Hosen,<\/p>\n<p>Ob nichts akzisbar drein,<\/p>\n<p>Guckt gar in deinen Blo\u00dfen<\/p>\n<p>Mit der Latern&#8216; hinein.<\/p>\n<p>Das hat nun aufgeh\u00f6ret,<\/p>\n<p>Du kn\u00f6pfst die Jacke zu,<\/p>\n<p>Kein Teufel mehr durchst\u00f6ret<\/p>\n<p>Dir Hosen, Hemd und Schuh.<\/p>\n<p>O Deutschland, rost&#8217;ge Hechel!<\/p>\n<p>Dein ewiges Geropf<\/p>\n<p>Strich deinem guten Michel<\/p>\n<p>Das beste Haar vom Kopf.<\/p>\n<p>Jetzt kann er doch verschnaufen,<\/p>\n<p>Geht er durchs deutsche Land:<\/p>\n<p>Wir sind ein gro\u00dfer Haufen<\/p>\n<p>Und kriegen nun Verstand.<\/p>\n<p>Mehr woll&#8216; n wir heut nicht bitten,<\/p>\n<p>Ob wir vom Ziel gar weit;<\/p>\n<p>Gelitten und gestritten &#8211;<\/p>\n<p>Hat alles seine Zeit.<\/p>\n<p>(Anonym.)<\/p>\n<p>(Auszug aus unbekannter Neuedition S. 143).<\/p>\n<p>Georg Hermann war im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts ein  vielgelesener Schriftsteller. Sein literarisches Vorbild war Theodor  Fontane, was ihm auch die Bezeichnung \u201ej\u00fcdischer Fontane\u201c eintrug. Die  Romane Jettchen Gebert und Henriette Jacoby, die im Berlin der 1840er  Jahre spielen und ein Bild des liberalen Geistes dieser Zeit in einer  j\u00fcdischen Familie zeichnen, waren seinerzeit Bestseller mit zusammen  mehr als 260 Auflagen. Seine anderen Romane erreichten nicht die gleiche  Popularit\u00e4t.<\/p>\n<p>Georg Hermann war 1909 Mitgr\u00fcnder und 1910\u20131913 erster Vorsitzender  des Schutzverbandes Deutscher Schriftsteller, dem bald fast alle  prominenten Schriftsteller deutscher Sprache beitraten.<\/p>\n<p>Durch die Nationalsozialisten st\u00e4ndig bedroht, entschloss sich  Hermann nach dem Reichstagsbrand im Jahre 1933, Deutschland zu  verlassen. Mit seinen zwei\u00a0 j\u00fcngsten T\u00f6chtern und seiner geschiedenen  Frau ging er nach Holland ins Exil. Georg Hermanns Werke standen auf der  \u201eSchwarzen Liste\u201c und wurden bei den B\u00fccherverbrennungen im Mai 1933  den Flammen \u00fcbergeben. Im Exil schrieb Hermann unter schwierigen  wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen Eine Zeit stirbt sowie drei weitere  Romane.<\/p>\n<p>Nach der Besetzung durch die deutsche Wehrmacht wurde er Anfang 1943  gezwungen, sich von seinem Wohnort Hilversum nach Amsterdam zu  begeben.[3] Aus Amsterdam wurde Hermann mit der Tochter aus zweiter Ehe  Ursula und deren Sohn Michael in das Durchgangslager Westerbork und am  16. November 1943 ohne Tochter und Enkel in das KZ Auschwitz deportiert.  Der Transport mit 995 \u201eJuden aus dem Lager Westerbork\u201c erreichte  Auschwitz am 17. November 1943. Als Todesdatum gilt der 19. November  1943.<\/p>\n<p>\u201eSchwefelh\u00f6lzer, Fenchel, Bricken,<\/p>\n<p>K\u00fche, K\u00e4se, Krapp, Papier,<\/p>\n<p>Schinken, Scheeren, Stiefel, Wicken,<\/p>\n<p>Wolle, Seife, Garn und Bier;<\/p>\n<p>Pfefferkuchen, Lumpen, Trichter,<\/p>\n<p>N\u00fcsse, Tabak, Gl\u00e4ser, Flachs,<\/p>\n<p>Leder, Salz, Schmalz, Puppen, Lichter,<\/p>\n<p>Rettig, Rips, Raps, Schnaps, Lachs, Wachs!<\/p>\n<p>Und ihr andern deutschen Sachen,<\/p>\n<p>Tausend Dank sei euch gebracht!<\/p>\n<p>Was kein Geist je konnte machen,<\/p>\n<p>Ei, das habet ihr gemacht:<\/p>\n<p>Denn ihr habt ein Band gewunden<\/p>\n<p>Um das deutsche Vaterland,<\/p>\n<p>Und die Herzen hat verbunden<\/p>\n<p>Mehr als unser Bund dies Band.\u201c<\/p>\n<p>\u2013 Hoffmann von Fallersleben: \u201eDer Deutsche Zollverein\u201c, Unpolitische Lieder (Hamburg 1840, 1. Teil). S. 30f.<\/p>\n<p>August Heinrich Hoffmann, bekannt als Hoffmann von Fallersleben (* 2.  April 1798 in Fallersleben, Kurf\u00fcrstentum Braunschweig-L\u00fcneburg; \u2020 19.  Januar 1874 in Corvey) war ein deutscher Hochschullehrer f\u00fcr  Germanistik, der wesentlich zur Etablierung des Fachs als  wissenschaftlicher Disziplin beitrug, Dichter sowie Sammler und  Herausgeber alter Schriften aus verschiedenen Sprachen. Er schrieb die  sp\u00e4tere deutsche Nationalhymne, das Lied der Deutschen, sowie zahlreiche  popul\u00e4re Kinderlieder. Zur Unterscheidung von anderen Tr\u00e4gern des  h\u00e4ufigen Familiennamens Hoffmann (zum Beispiel dem Kinderbuchautor  Heinrich Hoffmann vom Struwwelpeter) nahm er als Zusatz den  Herkunftsnamen von Fallersleben an.<\/p>\n<p>Vorgeschichte<\/p>\n<p>Um 1790 gab es in Deutschland 1.800 Zollgrenzen. Allein innerhalb der  preu\u00dfischen Staaten gab es zu Beginn des 19. Jahrhunderts \u00fcber 67  lokale Zolltarife mit ebenso vielen Zollgrenzen. Bei einem Transport von  K\u00f6nigsberg nach K\u00f6ln beispielsweise wurde die Ware etwa achtzigmal  kontrolliert.<\/p>\n<p>Im Zuge der Modernisierung w\u00e4hrend und nach der napoleonischen \u00c4ra  schufen die deutschen Staaten, insbesondere die Rheinbundstaaten, nach  1800 einheitliche zollfreie Binnenm\u00e4rkte innerhalb ihres Staatsgebiets.  In Bayern f\u00fchrte die Zollgesetzgebung zwischen 1799 und 1808 zur  Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraums, der zeitweise als der  freieste in Europa galt. Das K\u00f6nigreich W\u00fcrttemberg folgte 1810, ein  Jahr sp\u00e4ter entstand auch im Gro\u00dfherzogtum Baden ein einheitlicher  Binnenmarkt. Im Vordergrund stand hierbei neben der sozialen und  wirtschaftlichen Integration der durch die napoleonischen Reformen  erheblich vergr\u00f6\u00dferten Staatsgebiete weniger die Entwicklung der  Wirtschaft als eine Steigerung der Staatseinnahmen. Da es noch keine  Einkommensteuer gab, waren Verbrauchsteuern und Z\u00f6lle die  Haupteinnahmequellen der Staaten. Diese galt es zu sichern und nach  M\u00f6glichkeit auszubauen. Vereinzelt gab es bereits zu dieser Zeit  Stimmen, die eine Abschaffung von Binnenz\u00f6llen und einen gemeinsamen  deutschen Au\u00dfenzoll forderten, so beispielsweise von Joseph G\u00f6rres oder  Freiherr vom Stein.<\/p>\n<p>Im Gegensatz zum Auftrag der Bundesakte gelang es dem 1815  gegr\u00fcndeten Deutschen Bund nicht, die wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse in  Deutschland zu vereinheitlichen. Der das Handelsgebiet betreffende  Artikel 19 regelte lediglich, dass \u00fcber Handels- und Verkehrsfragen  sp\u00e4ter zu beraten sei. Zwar besch\u00e4ftigte sich der Bundestag auf  Initiative Badens 1819 und 1820 mit einer m\u00f6glichen Zolleinigung, doch  endeten die Beratungen ohne Ergebnis. So erging es allen Beratungen \u00fcber  den Artikel auf Bundesebene bis zum Schluss 1866.<\/p>\n<p>Wortlaut von Artikel XIX der Bundesakte:<\/p>\n<p>\u201eDie Bundesstaaten behalten sich vor, bei der ersten Zusammenkunft  der Bundesversammlung in Frankfurt wegen des Handels und Verkehrs  zwischen den einzelnen Bundesstaaten sowie der Schifffahrt, nach den  Grunds\u00e4tzen und Beschl\u00fcssen des Wiener Kongresses, in Beratung zu  treten.\u201c<\/p>\n<p>Die \u00dcberwindung der innerdeutschen Z\u00f6lle vollzog sich daher au\u00dferhalb  der Bundesorgane auf der Ebene der beteiligten Staaten selbst. Die  zollpolitische Zersplitterung behinderte die industrielle Entwicklung  und verteuerte den innerdeutschen Handel. Wichtige Anst\u00f6\u00dfe zu  Ver\u00e4nderungen in diesem Bereich kamen von au\u00dfen. Mit der Aufhebung der  Kontinentalsperre standen deutsche Gewerbetreibende in direkter  Konkurrenz mit der englischen Industrie.<\/p>\n<p>Exkurs zur Kontinentalsperre:<\/p>\n<p>Die Kontinentalsperre war eine von Napoleon am 21. November 1806 in  Berlin verf\u00fcgte Wirtschaftsblockade \u00fcber die britischen Inseln, die bis  1813 in Kraft blieb. Das \u201eKontinentalsystem\u201c sollte Gro\u00dfbritannien mit  den Mitteln des Wirtschaftskrieges in die Knie zwingen. Dar\u00fcber hinaus  sollte diese Ma\u00dfnahme die franz\u00f6sische Wirtschaft gegen europ\u00e4ische und  transatlantische Konkurrenz sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Die Kontinentalsperre war Napoleons Antwort auf eine vorausgegangene  britische Seeblockade der franz\u00f6sischen K\u00fcste. Anlass war die Niederlage  Napoleons in der Seeschlacht von Trafalgar am 21. Oktober 1805, in  deren Folge Napoleon Invasionspl\u00e4ne in Gro\u00dfbritannien fallen lie\u00df und  die k\u00fcnftige Konfrontation auf den Kontinent verlegte. Napoleon wollte  den Handel bzw. den Import und Export Gro\u00dfbritanniens mit dem Kontinent  m\u00f6glichst vollst\u00e4ndig unterbinden, sodass er ihn untersagte. In den von  Frankreich beherrschten Gebieten wurden britische Waren beschlagnahmt  und britische H\u00e4ndler polizeilich verfolgt.<\/p>\n<p>Gegen Ende 1807 weitete Napoleon die Kontinentalsperre auch auf die  neutrale Schifffahrt aus. Weitere graduelle Versch\u00e4rfungen folgten. Mit  dem Dekret von Trianon am 5. August 1810 lie\u00df Napoleon einen  f\u00fcnfzigprozentigen Zoll auf s\u00e4mtliche Importprodukte erheben,  gleichg\u00fcltig woher sie kamen.<\/p>\n<p>Der napoleonische Protektionismus, der Schutz des eigenen  Wirtschaftsraums, f\u00fcgte dem britischen Handel letztlich keinen  entscheidenden Schaden zu. Gro\u00dfbritannien erschloss sich neue  Absatzm\u00e4rkte, insbesondere in Nordamerika. Schaden erlitt dagegen die  kontinentale Wirtschaft, vor allem in Frankreich und seinen  Vasallenstaaten. Nur Teile der einheimischen Wirtschaft erlebten den  erw\u00fcnschten Aufschwung wie die Textilindustrie und das Seidengewerbe.  Die deutsche Textilindustrie im seit 1801 franz\u00f6sischen Rheinland und  teilweise auch in Sachsen profitierte zwar ebenfalls von der  Ausschaltung der britischen Konkurrenz. Infolge des abrupten Wegfalls  des Protektionismus nach 1813 waren diese Gewerbebereiche allerdings  fortan einem starken \u00f6konomischen Anpassungsdruck ausgesetzt, zumal sie  in technischer Hinsicht gegen\u00fcber dem sich bereits industrialisierenden  Gro\u00dfbritannien im R\u00fcckstand waren.<\/p>\n<p>Politische Karte 1812: Kaiserreich Frankreich an Nord- und Ostsee<\/p>\n<p>Eine weitere Kehrseite der Blockadepolitik war das Aufbl\u00fchen des  Schmuggels. Napoleon versuchte daher, m\u00f6glichst alle K\u00fcstengebiete  Westeuropas unter seine mittelbare oder unmittelbare Herrschaft zu  bekommen. Im Vertrag zwischen dem K\u00f6nigreich Holland und Frankreich vom  16. M\u00e4rz 1810 musste ersteres ganz Zeeland mit der Insel Schouwen,  Brabant und Geldern auf dem linken Ufer der Waal abtreten. Am 1. Juli  1810 wurde der K\u00f6nig Hollands, Napoleons Bruder Ludwig Bonaparte, zur  Niederlegung seiner Krone gedr\u00e4ngt, was anschlie\u00dfend durch das Dekret  vom 9. Juli 1810 die Vereinigung des K\u00f6nigreiches Holland mit Frankreich  nach sich zog. Da britische Importe weiterhin den Kontinent erreichten,  vor allem \u00fcber die Kronkolonie Helgoland, erkl\u00e4rte der franz\u00f6sische  Kaiser, dass er die ganze K\u00fcste der Nordsee unter seine Aufsicht nehmen  m\u00fcsse. Am 13. Dezember 1810 wurden Gebiete an den M\u00fcndungen der Ems,  Weser und Elbe nebst den Hansest\u00e4dten Bremen, Hamburg und L\u00fcbeck von  Frankreich annektiert. Napoleon missachtete mit der Annexion des  Herzogtums Oldenburg, des Herzogtums Arenberg-Meppen und des F\u00fcrstentums  Salm die bestehende Rheinbundakte, deren v\u00f6lkerrechtliche Bestimmungen  eine Zustimmung der betroffenen Souver\u00e4ne voraussetzten.<\/p>\n<p>Die Kontinentalsperre war ein politisches Instrument, das in vielen  Gebieten nur mit milit\u00e4rischer Gewalt und fl\u00e4chendeckendem milit\u00e4rischem  Einsatz durchsetzbar war. Russland lie\u00df sich 1807 durch Druck Napoleons  zur Befolgung der Kontinentalsperre bewegen; das (mit Gro\u00dfbritannien  verb\u00fcndete) K\u00f6nigreich Portugal folgte jedoch nicht. Napoleon unternahm  seit 1808 mehrere (letztlich gescheiterte) Versuche, Portugal zu  erobern. 1810 genehmigte Napoleon den franz\u00f6sischen H\u00e4ndlern wieder  einen eingeschr\u00e4nkten und mit Lizenzgeb\u00fchren bewehrten Handel mit  Gro\u00dfbritannien. Im gleichen Jahr schied Russland aus der  Kontinentalsperre aus, was Napoleon zum Angriff auf Russland 1812  veranlasste.<\/p>\n<p>Hinzu kam, dass die Kontinentalsperre die Unzufriedenheit in den  besetzten Gebieten vor allem dort anheizte, wo man auf den Bezug  britischer Waren oder Kolonialwaren und\/oder auf den Export nach  Gro\u00dfbritannien angewiesen war: Letzteres war etwa in der Metallindustrie  und der Textilproduktion des ab 1810 unmittelbar an der  deutsch-franz\u00f6sischen Zollgrenze gelegenen Gro\u00dfherzogtums Berg der Fall.  Die norddeutschen Hafenst\u00e4dte sahen sich aufgrund des R\u00fcckgangs der  Schifffahrt und des Kapitalabflusses nach Gro\u00dfbritannien von der Sperre  stark betroffen. Beispielsweise brach der Handel von Masseng\u00fctern wie  Holz und Getreide zwischen Gro\u00dfbritannien und Deutschland v\u00f6llig  zusammen. Vielerorts waren soziale Unruhen die Folge. Das napoleonische  Herrschaftssystem wurde dadurch zwar nicht unmittelbar gef\u00e4hrdet, seine  Akzeptanz wurde infolge der Kontinentalsperre allerdings in einem  ideellen Sinne stark besch\u00e4digt.<\/p>\n<p>Exkurs Ende **************<\/p>\n<p>Zollpolitik und Zolleinigungsbestrebungen im Deutschen Bund<\/p>\n<p>Der in Frankfurt gegr\u00fcndete Allgemeine Deutsche Handels- und  Gewerbeverein verlangte aus Furcht vor der entwickelten englischen  Exportindustrie nach zollpolitischem Schutz. Ihr Wortf\u00fchrer, der  National\u00f6konom <strong>Friedrich List<\/strong>, f\u00fcrchtete, dass die deutsche  Volkswirtschaft ansonsten als \u201eWassertr\u00e4ger und Holzhacker der Briten\u201c  enden w\u00fcrde. Vergleichbar zur Denkschrift von Karl Friedrich Nebenius  aus dem Jahr 1819, die den badischen Initiativen beim Deutschen Bund  zugrunde lag, forderte List im Namen des Allgemeinen Handelsvereins in  einer weit verbreiteten Petition \u00fcber den Schutzzollgedanken hinaus  einen Abbau der innerdeutschen Zollschranken:<\/p>\n<p>\u201eAchtunddrei\u00dfig Zoll- und Mautlinien in Deutschland l\u00e4hmen den  Verkehr im Innern und bringen ungef\u00e4hr dieselbe Wirkung hervor, wie wenn  jedes Glied des menschlichen K\u00f6rpers unterbunden wird, damit das Blut  ja nicht in ein anderes \u00fcberflie\u00dfe. Um von Hamburg nach \u00d6sterreich, von  Berlin in die Schweiz zu handeln, hat man zehn Staaten zu  durchschneiden, zehn Zoll- und Mautordnungen zu studieren, zehnmal  Durchgangszoll zu bezahlen. Wer aber das Ungl\u00fcck hat, auf einer Grenze  zu wohnen, wo drei oder vier Staaten zusammensto\u00dfen, der verlebt sein  ganzes Leben mitten unter feindlich gesinnten Z\u00f6llnern und Mautnern, der  hat kein Vaterland.\u201c<\/p>\n<p>Dabei verfolgte List nicht nur \u00f6konomische, sondern auch politische  Ziele. F\u00fcr List sollte ein \u00f6konomisch geeinter Nationalstaat mit hohen  Zollschranken nach au\u00dfen und Freihandel nach innen den Deutschen Bund  ersetzen. Der unmittelbare Erfolg der Initiative blieb zwar gering,  langfristig f\u00f6rderte er aber nationalliberale Positionen und  beeinflusste indirekt staatliche Einigungsinitiativen. Aus heutiger  Sicht war er ein Vision\u00e4r und seiner Zeit voraus.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Exkurs: Friedrich List:<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Daniel Friedrich List (* im August 1789 in Reutlingen,  Baden-W\u00fcrttemberg; \u2020 30. November 1846 in Kufstein, Tirol\/\u00d6sterreich)  war einer der bedeutendsten deutschen Wirtschaftstheoretiker des 19.  Jahrhunderts sowie Unternehmer, Diplomat und Eisenbahn-Pionier. Als  \u00d6konom war List ein Vork\u00e4mpfer f\u00fcr den Deutschen Zollverein und das  Eisenbahnwesen. Als Initiator des Staatslexikons, das neben ihm als  Mitherausgeber mit den badischen Professoren Karl von Rotteck und Carl  Theodor Welcker verbunden wird, spielte List eine wichtige Rolle f\u00fcr die  Entwicklung des Liberalismus in Deutschland. Er war als erster  deutscher Vertreter der modernen Volkswirtschaftslehre ein Vorl\u00e4ufer der  Historischen Schule der National\u00f6konomie. Mit seinen  wirtschaftspolitischen \u00dcberlegungen (u. a. Erziehungszoll, Nationales  Innovationssystem) hatte er umfassende Fragen aufgeworfen, mit denen  sich die Entwicklungs\u00f6konomie seit Mitte des 20. Jahrhunderts  besch\u00e4ftigt. Seine Entwicklungstheorie wurde u. a. in vielen  ostasiatischen L\u00e4ndern studiert und wirtschaftspolitisch genutzt.<\/p>\n<p>Friedrich List wurde als Sohn des Wei\u00dfgerbermeisters Johannes List  und dessen Ehefrau Maria Magdalena in der freien Reichsstadt Reutlingen  geboren. Sein Geburtstag ist nicht sicher \u00fcberliefert, der zumeist  genannte 6. August 1789 war der Tag der Taufe. Sein Vater, Johannes  List, geh\u00f6rte als z\u00fcnftlerischer Handwerkermeister zum reichsst\u00e4dtischen  Patriziat. Er bekleidete mehrere st\u00e4dtische Ehren\u00e4mter als Ratsherr  oder Senator und wurde bei seinem Tod als Gerichtsverwandter bezeichnet.<\/p>\n<p>Nachdem Friedrich in seiner Geburtsstadt die Lateinschule besucht  hatte, begann er mit 14 Jahren eine Lehre bei seinem Vater. Da er jedoch  an einer handwerklichen T\u00e4tigkeit nur wenig Interesse zeigte, wechselte  er 1805 in den Verwaltungsdienst. Er war in verschiedenen St\u00e4dten t\u00e4tig  und stieg allm\u00e4hlich zum Steuer- und G\u00fcterbuchcommiss\u00e4r (Schreiber der  Finanzverwaltung) auf. Nach der Versetzung ins Oberamt T\u00fcbingen 1811  h\u00f6rte List an der dortigen Universit\u00e4t eine Reihe von Vorlesungen. Dazu  z\u00e4hlten Kameralwissenschaften, Veranstaltungen zur englischen Verfassung  und zum \u00d6ffentlichen Recht. In T\u00fcbingen lernte List neben Angeh\u00f6rigen  der Universit\u00e4t auch seinen obersten Vorgesetzten und sp\u00e4teren F\u00f6rderer,  den w\u00fcrttembergischen Kultusminister <strong>Karl August Freiherr von Wangenheim,<\/strong> kennen. Nach einer Verwaltungspr\u00fcfung wechselte Friedrich List zum  Finanzministerium nach Stuttgart und stieg dort 1816 zum Oberrevisor mit  dem Titel eines Rechnungsrates auf. In dieser Funktion wurde List 1817  beauftragt, unter den Auswanderern aus Baden und W\u00fcrttemberg Befragungen  durchzuf\u00fchren. Ziel der Regierung war, bessere Informationen \u00fcber die  Gr\u00fcnde f\u00fcr den Anstieg der Auswandererzahlen zu erfahren, um auf dieser  Basis Gegenma\u00dfnahmen ergreifen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Professur und Eintreten f\u00fcr innerdeutsche Zollfreiheit (1817\u20131820)<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Als Verwaltungspraktiker kannte List die Schwachstellen der  \u00f6ffentlichen Verwaltung. Diese Erfahrungen verkn\u00fcpfte er mit den w\u00e4hrend  seiner Studienzeit in T\u00fcbingen erworbenen theoretischen Kenntnissen und  wies in verschiedenen Schriften auf diese Missst\u00e4nde hin. Von  Wangenheim, der inzwischen zum Minister f\u00fcr Kirchen- und Schulwesen  ernannt worden war, beauftragte ihn damit, Reformvorschl\u00e4ge f\u00fcr die  universit\u00e4re Beamtenausbildung zu erarbeiten. List schlug vor, neben der  bisher \u00fcblichen juristischen Ausbildung eine staatswissenschaftliche  Fakult\u00e4t zu gr\u00fcnden. Dieser Vorschlag wurde akzeptiert und die  Einrichtung am 17. Oktober 1817 in T\u00fcbingen er\u00f6ffnet. Zum Lehrplan  geh\u00f6rten Verwaltungswissenschaft im engeren Sinn, Recht,  Volkswirtschaftslehre und Finanzwesen. Ohne einen h\u00f6heren Schul- oder  Universit\u00e4tsabschluss wurde List auf Betreiben seines F\u00f6rderers zum  Professor f\u00fcr Staatsverwaltungswissenschaften ernannt, aber die  etablierten Professoren und die Universit\u00e4tsgremien f\u00fchlten sich dabei  \u00fcbergangen. In ihren Augen hatte List seine Position nur durch  Protektion erlangt und sie warfen ihm mangelnde Kompetenz vor.<\/p>\n<p>K\u00f6nig Wilhelm I. von W\u00fcrttemberg \u2013 anfangs F\u00f6rderer von List, sp\u00e4ter wurden beide politische Gegner<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Zeit als T\u00fcbinger Professor heiratete List am 19. Februar  1818 in Wertheim die verwitwete Karoline Neidhard, Tochter des Dichters  David Christoph Seybold und j\u00fcngere Schwester des Schriftstellers bzw.  Redakteurs Ludwig Georg Friedrich Seybold. F\u00fcr die ausl\u00e4ndische Heirat  im badischen Wertheim musste List um herrschaftliche Erlaubnis und  Dispens der T\u00fcbinger Universit\u00e4t ersuchen.<\/p>\n<p>Seit 1822 geh\u00f6rten der Familie Lists drei Kinder an, die am 10.  Dezember 1818 geborene \u00e4lteste Tochter Emilie, die Lists  Lieblingstochter war und ihm ab 1833 als Sekret\u00e4rin diente; der am 23.  Februar 1820 geborene Sohn Oskar und Tochter Elise (* 1. Juli 1822),  welche von Joseph Karl Stieler 1844 f\u00fcr die Sch\u00f6nheitengalerie Ludwigs  I. gemalt wurde. Sp\u00e4ter bekamen Friedrich und Karoline noch eine weitere  Tochter, die ebenfalls Karoline hie\u00df, aber \u201eLina\u201c gerufen wurde (* 20.  Januar 1829). Sie heiratete am 5. M\u00e4rz 1855 den Historienmaler August  H\u00f6vemeyer.<\/p>\n<p>In der Zeit, in der die Ehe mit Karoline geschlossen wurde,  ver\u00f6ffentlichte List seine \u00dcberlegungen zur Reform des w\u00fcrttembergischen  Verwaltungssystems in der kleinen Schrift Die Staatskunde und  Staatspraxis W\u00fcrttembergs (1818). Daneben gab er im Geist eines  konstitutionellen Liberalismus die Zeitschrift Volksfreund aus Schwaben,  ein Vaterlandsblatt f\u00fcr Sitte, Freiheit und Recht heraus. Diese  publizistische T\u00e4tigkeit machte ihn bei der neuen Regierung verd\u00e4chtig.  List sah sich in einer Eingabe an den K\u00f6nig gen\u00f6tigt, sich gegen den  Vorwurf zu verteidigen, er vertr\u00e4te umst\u00fcrzlerische Lehren.<\/p>\n<p>Im Jahr 1819 reiste List nach Frankfurt und kam dort in Kontakt mit  \u00f6rtlichen Kaufleuten. Unter der ma\u00dfgeblichen Beteiligung von List wurde  dort der Allgemeine Deutsche Handels- und Gewerbeverein gegr\u00fcndet.  Dieser Verein, der sich kurze Zeit sp\u00e4ter in \u201eVerein Deutscher Kaufleute  und Fabrikanten\u201c umbenannte, gilt als der erste deutsche  Unternehmerverband der Neuzeit. Damit steht List am Anfang des f\u00fcr die  deutsche Wirtschaftsgeschichte seit dem 19. Jahrhundert typischen  \u00f6konomischen Verbandswesens. Der \u00d6konom formulierte als \u201eKonsulent\u201c die  Ziele des Vereins, die auf die \u00dcberwindung der innerdeutschen  Zollgrenzen abzielten. Er sah die Schaffung eines gro\u00dfen innerdeutschen  Binnenmarktes durch Aufhebung der kleinstaatlichen Zollgrenzen als  notwendige Voraussetzung f\u00fcr eine Industrialisierung Deutschlands. In  Bezug auf die Au\u00dfenhandelspolitik dieses angestrebten neuen  Binnenmarktes pl\u00e4dierte List f\u00fcr einen Vergeltungszoll, der die f\u00fcr  deutsche H\u00e4ndler im Ausland bestehenden Handelsschranken ausgleichen  sollte. Dieser Zoll sollte dem Schutz deutscher Wirtschaftsinteressen  dienen, es handelte sich dabei aber noch nicht um die sp\u00e4ter von ihm  entwickelte Idee eines Erziehungszolls. Der Verein initiierte eine gro\u00dfe  Petitionsbewegung und versuchte die Regierungen und F\u00fcrsten von diesen  Zielen zu \u00fcberzeugen.<\/p>\n<p>\u201eAchtunddrei\u00dfig Zoll- und Mautlinien in Deutschland l\u00e4hmen den  Verkehr im Innern und bringen ungef\u00e4hr dieselbe Wirkung hervor, wie wenn  jedes Glied des menschlichen K\u00f6rpers unterbunden wird, damit das Blut  ja nicht in ein anderes \u00fcberflie\u00dfe. Um von Hamburg nach \u00d6sterreich, von  Berlin in die Schweiz zu handeln, hat man zehn Staaten zu  durchschneiden, zehn Zoll- und Mautordnungen zu studieren, zehnmal  Durchgangszoll zu bezahlen.\u201c<\/p>\n<p>\u2013 Ausschnitt aus der von Friedrich List formulierten Bittschrift des  Allgemeinen Deutschen Handels- und Gewerbevereins vom 14. April 1819 an  die Bundesversammlung<\/p>\n<p>Die Bundesversammlung erkannte die Existenz eines Handelsvereins  nicht an und verwies die Unterzeichner an die einzelstaatlichen  Regierungen. Diese lehnten eine Einmischung von au\u00dfen in die staatlichen  Angelegenheiten auf dem H\u00f6hepunkt der Restaurations\u00e4ra allerdings  strikt ab. Vor diesem Hintergrund verlor List das Vertrauen von K\u00f6nig  Wilhelm I. endg\u00fcltig. Um seiner Entlassung als Professor zuvorzukommen,  trat List selbst von diesem Amt zur\u00fcck. Diese Entscheidung hatte zur  Folge, dass die Bedeutung der Fakult\u00e4t und der Universit\u00e4t insgesamt  litt; das \u00e4nderte sich erst, als der Staatswissenschaftler Robert von  Mohl 1827 auf den Lehrstuhl berufen wurde. Der Handelsverein versuchte  nun die \u00d6ffentlichkeit durch die Herausgabe einer Zeitung von seinen  Zielen zu \u00fcberzeugen. Diese erschien ab dem 1. Juli 1818 unter dem Titel  Organ f\u00fcr den deutschen Handels- und Gewerbestand. Verantwortlicher  Redakteur wurde Friedrich List. Als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Vereins bereiste  er nunmehr verschiedene deutsche Hauptst\u00e4dte und suchte das Gespr\u00e4ch  mit den Regierungen. Unter anderem reiste er 1820 nach Wien, wo eine  gesamtdeutsche Nachfolgekonferenz zu der Karlsbader Versammlung  stattfand. Dort \u00fcberreichte List eine erweiterte Denkschrift, die sich  noch immer ganz in freih\u00e4ndlerischen Bahnen bewegte. Diese Eingabe wie  auch Vorschl\u00e4ge zu einer Industrieausstellung oder der Gr\u00fcndung einer  \u00fcberseeischen Handelsgesellschaft blieben erfolglos.<\/p>\n<p>Allerdings entwickelte Wangenheim, der inzwischen w\u00fcrttembergischer  Bundestagsgesandter war und weiterhin in Kontakt mit List stand, den  Plan einer s\u00fcddeutschen Zollunion. Dieser scheiterte zwar in der ersten  H\u00e4lfte der 1820er Jahre, wurde aber als S\u00fcddeutscher Zollverein 1828  Wirklichkeit.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abgeordneter im w\u00fcrttembergischen Landtag und Festungshaft (1820\u20131824)<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Bereits 1819 wurde List als Abgeordneter f\u00fcr den w\u00fcrttembergischen  Landtag gew\u00e4hlt. Da er aber das Mindestalter von 30 Jahren noch nicht  erreicht hatte, war die Wahl ung\u00fcltig. Nach einer weiteren Wahl 1820 war  er gew\u00e4hlter Abgeordneter f\u00fcr Reutlingen. Als Abgeordneter im Landtag  von W\u00fcrttemberg setzte er sich f\u00fcr Demokratie und Freihandel ein. In  seiner \u201eReutlinger Petition\u201c vom Januar 1821 \u00fcbte er deutliche Kritik an  der herrschenden B\u00fcrokratie und der Wirtschaftspolitik, die er in der  Einleitung in diese Worte fasste: \u201eEin oberfl\u00e4chlicher Blick schon auf  die inneren Verh\u00e4ltnisse W\u00fcrttembergs mu\u00df den unbefangenen Beobachter  \u00fcberzeugen, da\u00df die Gesetzgebung und die Verwaltung unseres Vaterlandes  an Grundgebrechen leidet, welche das Mark des Landes verzehren und die  b\u00fcrgerliche Freiheit vernichten.\u201c Die Hauptkritik galt der zunehmenden  B\u00fcrokratisierung. Die \u201eSchreiberherrschaft\u201c sei eine \u201evom Volk  ausgeschiedene, \u00fcber das ganze Land ausgegossene und in den Ministerien  konzentrierende Beamtenwelt, unbekannt mit den Bed\u00fcrfnissen des Volkes  und den Verh\u00e4ltnissen des b\u00fcrgerlichen Lebens, \u2026 jeder Einwirkung des  B\u00fcrgers, gleich als w\u00e4re sie staatsgef\u00e4hrlich, entgegenk\u00e4mpfend.\u201c Dem  wollte List eine St\u00e4rkung der kommunalen Selbstverwaltung  entgegensetzen. Dazu geh\u00f6rten unter anderem die freie Wahl zu den  Gemeinde\u00e4mtern und die selbstst\u00e4ndige kommunale Gerichtsbarkeit. Noch  bevor die Schrift verbreitet werden konnte, wurde sie von der Polizei  beschlagnahmt. Unter dem Druck des K\u00f6nigs entzogen ihm darauf die  Landtagsabgeordneten am 24. Februar 1821 in pers\u00f6nlicher Abstimmung das  Mandat und damit die politische Immunit\u00e4t. Zum Problem f\u00fcr List wurde,  dass er nicht nur den an sich durchaus reformbereiten K\u00f6nig kritisierte,  sondern auch in der Kammer selbst, deren Mitglieder noch \u00fcberwiegend  auf die Bewahrung des \u201ealten Rechts\u201c ausgerichtet waren, mit seinen an  englischen und franz\u00f6sischen Vorbildern orientierten  Verfassungsvorstellungen keinen R\u00fcckhalt fand.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 11.10.2017<\/p>\n<p>Friedrich List Biographie \u2013 Fortsetzung<\/p>\n<p>Im April 1822 wurde er zu zehn Monaten Festungshaft verurteilt. Dem  Urteil entzog sich List zun\u00e4chst durch die Flucht, unter anderem nach  Baden, Frankreich und in die Schweiz. Da es ihm nicht gelang, im Exil  eine gesicherte Existenz aufzubauen, kehrte List 1824 nach W\u00fcrttemberg  zur\u00fcck, um die Haft in der Festung Hohenasperg anzutreten.<\/p>\n<p>Exil in den USA (1825\u20131833)<\/p>\n<p>Als List sich 1825 bereit erkl\u00e4rte, in die Vereinigten Staaten  auszuwandern, wurde er nach Verb\u00fc\u00dfung von f\u00fcnf der zehn Monate Haft  begnadigt. In den USA bet\u00e4tigte er sich zun\u00e4chst wenig erfolgreich als  Farmer. Bereits ein Jahr nach dem Erwerb eines landwirtschaftlichen  Betriebes verkaufte er diesen wieder. Er zog nach Reading in  Pennsylvania und \u00fcbernahm dort von 1826 bis 1830 die Redaktion der  deutschsprachigen Zeitung Reading Adler.<\/p>\n<p>Nachdem er 1827 ein Kohlevorkommen entdeckt hatte, gr\u00fcndete er mit  mehreren Gesellschaftern ein Kohlebergwerk. Im Jahr 1831 gr\u00fcndeten sie  zudem die Little Schuylkill Navigation, Railroad and Coal Company, die  eine zum Abtransport der Kohle bestimmte Bahnlinie er\u00f6ffnete. Dadurch  wurde List auch zu einem amerikanischen Eisenbahnpionier. Durch die  Unternehmungen kam er zu einigem Wohlstand, den er im Zuge der  Wirtschaftskrise von 1837 allerdings wieder verlor.<\/p>\n<p>Gegen die Konkurrenz aus dem gewerblich f\u00fchrenden England forderten  die US-Unternehmer die Einf\u00fchrung von Schutzz\u00f6llen und starteten 1827  eine Schutzzollkampagne. List, der in den Vereinigten Staaten auch mit  den Ideen Alexander Hamiltons in Ber\u00fchrung gekommen war, beteiligte sich  u. a. mit der 1827 ver\u00f6ffentlichten Schrift Outlines of American  Political Economy, mit der er die Schutzzollforderung  wirtschaftswissenschaftlich untermauerte.<\/p>\n<p>&lt;Alexander Hamilton gilt als Begr\u00fcnder des Amerikanischen Systems  der Politischen \u00d6konomie. Er nutzte diese Bezeichnung erstmals 1791 in  einem Dokument (\u201eA Report on the Subject of Manufactures\u201c) an den  Kongress. Es geht von einer Gemeinwohlverpflichtung f\u00fcr alle Beteiligten  einer Volkswirtschaft aus, wie sie in der amerikanischen Verfassung  festgeschrieben ist. In diesem System schafft der Staat Bedingungen,  unter denen Produktionsbetriebe sich \u2013 zum Wohl der Unternehmen, der  Besch\u00e4ftigten und des Gemeinwesens \u2013 weiterentwickeln k\u00f6nnen. Weitere  Vertreter des Amerikanischen Systems der Politischen \u00d6konomie waren  Henry Charles Carey und Friedrich List.&gt;<\/p>\n<p>Damit wurde List zum Vertreter der amerikanischen Schutzzollbewegung  und l\u00e4sst sich in dieser Zeit daher auch der \u201eamerikanischen Schule der  National\u00f6konomie\u201c zuordnen. List entfernte sich nunmehr von der  Freihandelslehre von Adam Smith und bef\u00fcrwortete Schutzz\u00f6lle f\u00fcr L\u00e4nder,  die im Gegensatz etwa zu England einen R\u00fcckstand in der  Industrialisierung aufwiesen. Neben den USA waren die deutschen Staaten  gemeint. Durch die Einbeziehung historischer Beispiele und Argumente  \u00e4hneln diese Arbeiten dem Vorgehen der sp\u00e4teren Historischen Schule der  National\u00f6konomie.<\/p>\n<p>&lt;Zusammenfassend kann man sagen, dass die allen Vertretern gleiche  Grundauffassung darin bestand, alle Lebensvorg\u00e4nge als geschichtliche  Ereignisse zu begreifen. Menschen werden nicht nur vom Eigennutz zum  Handeln motiviert, sondern auch von anderen kulturellen Faktoren. Da  Kultur sich \u00e4ndert und die National\u00f6konomie sich mit Menschen  besch\u00e4ftigt, kann sie auch nur eine Sozialwissenschaft sein, keine  Naturwissenschaft, als die die Klassiker sie aufgefasst hatten. Ziel ist  dann keine Erfassung von Naturgesetzen, sondern die Systematisierung  und Verallgemeinerung von historischen Daten, um zu empirisch haltbaren  Aussagen zu gelangen.&gt;<\/p>\n<p>&lt;Die klassische National\u00f6konomie war anfangs weitgehend identisch  mit dem wirtschaftlichen Liberalismus (Klassischer Liberalismus) und  l\u00f6ste die Anschauungen des Merkantilismus und des Physiokratismus ab.[4]  Paradigmatische Geltung f\u00fcr die klassische National\u00f6konomie wird dem  Werk Der Wohlstand der Nationen von Adam Smith aus dem Jahre 1776  zugesprochen.Als ihre Hauptvertreter gelten neben Smith David Ricardo,  Jean-Baptiste Say, Thomas Malthus und John Stuart Mill.&gt;<\/p>\n<p>Den historischen Ansatz w\u00e4hlte er, um zu betonen, dass die  Wirtschaftspolitik je nach Situation in den einzelnen Staaten  unterschiedlich sein k\u00f6nnte. Durch die Schutzzollkampagne geriet List in  den Pr\u00e4sidentschaftswahlkampf von 1828, in dem er Andrew Jackson  unterst\u00fctzte. Nach der erfolgreichen Pr\u00e4sidentschaftskandidatur zeigte  sich dieser dankbar, verlieh List 1830 die amerikanische  Staatsb\u00fcrgerschaft und ernannte ihn 1833 zum amerikanischen Konsul im  Gro\u00dfherzogtum Baden. Dadurch erlangte der \u00d6konom diplomatische  Immunit\u00e4t, die ihn vor m\u00f6glicher politischer Verfolgung in Deutschland  weitgehend sch\u00fctzte. Diese T\u00e4tigkeit f\u00fcllte List allerdings nicht aus,  und da damit auch kein fester Lohn verbunden war, vernachl\u00e4ssigte er sie  bald. Seit 1828 hatte List in der Presse und sp\u00e4ter in einigen  Brosch\u00fcren (Mittheilungen aus America 1828\/29) f\u00fcr das deutsche Publikum  von den Anf\u00e4ngen des Eisenbahnwesens in den Vereinigten Staaten  berichtet. Er entwickelte recht detaillierte Pl\u00e4ne f\u00fcr ein bayerisches  Eisenbahnnetz und dessen Verbindung mit den hanseatischen Hafenst\u00e4dten  und hoffte, in Deutschland am Aufbau eines Eisenbahnnetzes praktisch  mitarbeiten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Freundschaft mit Heinrich Heine, Robert und Clara Schumann<\/p>\n<p>Im Auftrag der amerikanischen Regierung reiste List mehrere Male nach  Paris, um die amerikanisch-franz\u00f6sischen Handelsbeziehungen zu f\u00f6rdern.  Dort traf er sich von 1831 bis 1840 h\u00e4ufig auch mit Heinrich Heine, der  seit Mai 1831 in Paris weilte. Beide wohnten l\u00e4ngere Zeit in  unmittelbarer Nachbarschaft in der \u201eStra\u00dfe der M\u00e4rtyrer\u201c (Heine in der  Rue des Martyrs No. 23 und List in No. 43). Sie verabredeten sich zu  gemeinsamen Abendessen, wie der \u201eHeine-Chronik\u201c zu entnehmen ist. Beide  waren zudem Bewunderer von Lafayette, General sowohl der franz\u00f6sischen  als auch der amerikanischen Revolution, mit dem sie sich in Paris  gemeinsam trafen.<\/p>\n<p>List war seit seinem Leipziger Aufenthalt 1833 auch mit Robert  Schumann befreundet. Schumann notierte dazu in seinem Tagebuch: die  Familie List sei \u201eeine abenteuerliche Familie, f\u00fcr Maler und  Schriftsteller gleich interessant.\u201c Die Verbindung von List zu den  Musikern wurde vor allem \u00fcber seine T\u00f6chter Elise und Emilie List  vermittelt. Elise war eine gute S\u00e4ngerin und trat im Leipziger  Gewandhaus unter dem damaligen Dirigenten Felix Mendelssohn Bartholdy  auf. Sie plante eine Konzertreise mit Franz Liszt, die aber nicht  zustande kam. Emilie wurde im Sommer 1833 die beste Freundin von Clara  Schumann. Diese Freundschaft hielt ein Leben lang, wie den Briefen von  Clara an Emilie und Elise zu entnehmen ist.<\/p>\n<p>Es war Friedrich List, \u00fcber den Heinrich Heine auch Clara Schumann  kennenlernte. List sollte im Mai 1840 den von Robert Schumann  komponierten \u201eLiederkreis nach Heinrich Heine\u201c (op. 24) an Heine in  Paris \u00fcbermitteln, wozu es aber aufgrund einer Reiset\u00e4tigkeit Lists  nicht kam. Robert Schumann wechselte im September 1850 zusammen mit  Clara von Dresden nach D\u00fcsseldorf, der Heimatstadt von Heinrich Heine,  von wo aus Clara ihren Briefwechsel mit Emilie und Elise List  fortsetzte.<\/p>\n<p>Entwurf eines Eisenbahnnetzes f\u00fcr Deutschland<\/p>\n<p>In Leipzig begann Friedrich List damit, f\u00fcr eine Enzyklop\u00e4die der  Staatswissenschaften zu werben. Er fand einen Buchh\u00e4ndler f\u00fcr dieses  Projekt, der bereit war, mit List zusammen das Vorhaben zu finanzieren.  Als Mitherausgeber gewann er die badischen Professoren und den liberalen  Publizisten Karl von Rotteck und Carl Theodor Welcker. Vor allem mit  Welcker kam es schnell zu erheblichen Spannungen, die auch in starken  pers\u00f6nlichen Aversionen begr\u00fcndet waren, so dass List als der  urspr\u00fcngliche Initiator aus dem Projekt verdr\u00e4ngt wurde.<\/p>\n<p>Das Staatslexikon \u2013 Encyklopaedie der Staatswissenschaften (in  sp\u00e4teren Ausgaben unter dem Titel Das Staats-Lexikon. Encyklop\u00e4die der  s\u00e4mtlichen Staatswissenschaften f\u00fcr alle St\u00e4nde, dann nach den  Herausgebern meist Rotteck-Welckersches Staatslexikon genannt) erschien  seit 1834. Das Werk gilt als eine der wichtigsten Schriften des  deutschen Fr\u00fchliberalismus. Es hat ma\u00dfgeblich dazu beigetragen, \u00fcber die  Grenzen der Bundesstaaten hinweg den Zusammenhalt der entstehenden  liberalen Bewegung zu festigen und auf eine gemeinsame geistige  Grundlage zu stellen. Franz Schnabel bezeichnete die erste Auflage von  1834 gar als das \u201eGrundbuch des vorm\u00e4rzlichen Liberalismus.\u201c List war  nicht nur der anf\u00e4ngliche Ideengeber, sondern hat selbst eine Reihe von  Artikeln geschrieben. Dazu z\u00e4hlen Beitr\u00e4ge zur Eisenbahn und  Dampfschifffahrt, aber auch zu Arbeitern und Arbeitslohn oder zu Arbeit  sparenden Maschinen.<\/p>\n<p>Pionier des Eisenbahnwesens (1833\u20131837)<\/p>\n<p>F\u00fcr List waren die \u00dcberwindung der innerdeutschen Zollschranken und  der Eisenbahnbau die \u201esiamesischen Zwillinge\u201c der deutschen  Wirtschaftsgeschichte und damit die Werkzeuge, um die gewerbliche  R\u00fcckst\u00e4ndigkeit der deutschen Staaten zu \u00fcberwinden. In der Folge  engagierte er sich daher f\u00fcr den Aufbau eines deutschen Eisenbahnnetzes.  Bald nach seiner Ankunft in Leipzig verfasste er eine kleine Schrift,  die er in hoher Auflage kostenlos verteilen lie\u00df: Ueber ein s\u00e4chsisches  Eisenbahnsystem als Grundlage eines allgemeinen deutschen  Eisenbahnsystems und insbesondere \u00fcber die Anlegung einer Eisenbahn von  Leipzig nach Dresden, Leipzig 1833. Darin hat List die wirtschaftlichen  Vorteile einer solchen Bahn klar dargelegt: Danach erm\u00f6gliche die  Eisenbahn einen billigen, schnellen und regelm\u00e4\u00dfigen Massentransport,  der f\u00f6rderlich f\u00fcr die Entwicklung der Arbeitsteilung, die Standortwahl  gewerblicher Betriebe und letztlich einen h\u00f6heren Absatz der Produkte  sei. Innovativ war Lists Art der offensiven Werbung f\u00fcr ein breites  Publikum. Auf der Grundlage dieser Schrift wurde ein vorbereitendes  Komitee gegr\u00fcndet, das eine \u00fcberzeugende Kosten- und  Rentabilit\u00e4tsrechnung erarbeitete, sp\u00e4ter mit der Regierung \u00fcber die  n\u00f6tigen Konzessionen verhandelte und schlie\u00dflich zur Finanzierung der  Strecke Aktienanteile ausgab. Mit der Inbetriebnahme der  Leipzig-Dresdner Eisenbahn 1839 kam es zur Verwirklichung der ersten  deutschen Ferneisenbahnstrecke. Die meisten \u00fcbrigen folgenden  Eisenbahnprojekte orientierten sich auch in der Organisation an dem von  List gepr\u00e4gten Vorbild.<\/p>\n<p>In der Folge versuchte er in weiteren deutschen Staaten vergleichbare  Projekte anzusto\u00dfen oder unterst\u00fctzte in der \u00d6ffentlichkeit bereits  bestehende Vorhaben. So warb er 1835 in einer Denkschrift f\u00fcr eine  Strecke von Mannheim nach Basel, eine weitere von Magdeburg nach Berlin  sowie eine Verbindung von dort nach Hamburg. Zur Propagierung seiner  eisenbahnpolitischen und weiteren \u00f6konomischen Ideen gr\u00fcndete List 1835  das Eisenbahnjournal und National-Magazin f\u00fcr die Fortschritte in  Handel, Gewerbe und Ackerbau. Von dieser Zeitschrift erschienen bis 1837  vierzig Ausgaben. Sein Beitrag \u00fcber das Eisenbahnwesen im Staatslexikon  erschien 1838 als Sonderdruck unter dem Titel Das deutsche  National-Transport-System in volks- und staatswirtschaftlicher  Bedeutung.<\/p>\n<p>Titelseite von Lists Schrift \u00dcber ein s\u00e4chsisches Eisenbahn-System  als Grundlage eines allgemeinen deutschen Eisenbahn-Systems und  insbesondere \u00fcber die Anlegung einer Eisenbahn von Leipzig nach Dresden,  Leipzig 1833.<\/p>\n<p>Trotz seiner Verdienste erf\u00fcllten sich seine Tr\u00e4ume von einer  leitenden Position im deutschen Eisenbahnwesen nicht. Er fungierte zwar  als Ideengeber, au\u00dfer einigen Pr\u00e4mien hatte er selbst von seinem  eisenbahnpolitischen Engagement aber keinen materiellen Vorteil. Dies  war f\u00fcr List desto problematischer, je geringer seine Eink\u00fcnfte aus den  amerikanischen Unternehmensanteilen ausfielen. Seine weitgehend  ehrenamtlichen T\u00e4tigkeiten der zur\u00fcckliegenden Jahre musste er aufgeben  und sich nach neuen Verdienstm\u00f6glichkeiten umsehen. Hinzu kam, dass sein  Versuch einer Rehabilitierung in W\u00fcrttemberg bereits 1836, nachdem ein  entsprechendes Gnadengesuch abgelehnt worden war, gescheitert war. List  entschloss sich erneut ins Ausland zu gehen, diesmal nach Frankreich.<\/p>\n<p>Publizistische T\u00e4tigkeiten und Hauptwerk (1837\u20131841)<\/p>\n<p>In Paris schrieb List als Korrespondent regelm\u00e4\u00dfig f\u00fcr die Allgemeine  Zeitung \u00fcber die franz\u00f6sische Innenpolitik. Au\u00dferdem begann er wieder  an allgemeinen national\u00f6konomischen Schriften zu arbeiten. So schrieb er  die erste Fassung seines polit\u00f6konomischen Systems (Das nat\u00fcrliche  System der Politischen \u00d6konomie, 1837.), mit der er sich um den Preis  der Pariser Akademie bewarb. Da er sich wie die anderen Bewerber vom  eigentlichen Thema \u2013 der Frage, wie der \u00dcbergang vom Schutzzoll zum  Freihandel zu bewerkstelligen sei \u2013 entfernt hatte, wurde der Preis  \u00fcberhaupt nicht vergeben. Allerdings verst\u00e4rkte diese Schrift in  Deutschland das Interesse an Lists national\u00f6konomischen Vorstellungen,  so dass er 1839\/40 zahlreiche Aufs\u00e4tze zur Zollpolitik und -gesetzgebung  ver\u00f6ffentlichen konnte. Diese Schriften bildeten die direkten  Vorarbeiten f\u00fcr sein national\u00f6konomisches Hauptwerk.<\/p>\n<p>List kehrte 1840 nach Deutschland zur\u00fcck. Dazu beigetragen haben  pers\u00f6nliche Gr\u00fcnde. Sein einziger Sohn war im Dienste der Fremdenlegion  gefallen. Hinzu kamen politische Spannungen und der Wunsch, sein  \u00f6konomisches Werk in Deutschland zu verlegen. Er siedelte nach Augsburg  \u00fcber. Von dort aus war er zun\u00e4chst wieder journalistisch t\u00e4tig.<\/p>\n<p>In den 1840er Jahren argumentierte List, dass es ein Fehler gewesen  sei, bei Gr\u00fcndung des Deutschen Zollvereins die sehr liberalen  preu\u00dfischen Zolltarife zu \u00fcbernehmen. Die deutsche Wirtschaft brauche  f\u00fcr eine \u00dcbergangsperiode einen Erziehungszoll, der die Implementierung  industrieller Fertigungsmethoden in einer Zeit erm\u00f6gliche, in der  England, die erste Industrienation, noch \u00fcber eine \u00fcberlegene  Produktivit\u00e4t verf\u00fcge. Im Jahr 1844 setzte der deutsche Zollverein  moderate Schutzz\u00f6lle fest. In einem gewissen Ma\u00dfe erf\u00fcllte das Gesetz  den Gedanken eines Erziehungszolls im Sinne Lists. Diese  Zolltarifpolitik hatte zumindest in den 1840er Jahren eine f\u00f6rdernde  Wirkung auf die industrielle Entwicklung. Die moderaten Schutzz\u00f6lle v.  a. auf Eisen und Garne schlossen einerseits notwendige  Technologietransfers und den Import notwendiger Halb- und Fertigwaren  aus England nicht aus. Andererseits f\u00fchrten sie dazu, dass die sich  entwickelnden deutschen Industrien einen gewissen Absatzschutz  erhielten.<\/p>\n<p>Im Jahr 1841 erschien sein Hauptwerk Das nationale System der  Politischen \u00d6konomie. Angeregt war diese Schrift durch das Werk von  Adolphe J\u00e9r\u00f4me Blanqui \u201eHistoire de l\u2019economique politique en Europe\u201c.  List ging wie schon in seinen amerikanischen Schriften davon aus, dass  eine Volkswirtschaft nicht nur von allgemein g\u00fcltigen Gesetzm\u00e4\u00dfigkeiten  bestimmt sei, sondern dass immer auch die unterschiedlichen sozialen und  politischen Faktoren eine Rolle spielen w\u00fcrden. W\u00e4hrend die klassische  National\u00f6konomie etwa von Adam Smith vor allem die Bedeutung der  Produktion hervorgehoben hat, betonte List die Produktivkr\u00e4fte. Er sah  die Industrialisierung eines Landes als Initialz\u00fcndung eines sich selbst  verst\u00e4rkenden Prozesses und bef\u00fcrwortete einen Schutzzoll nach au\u00dfen  (\u201eErziehungszoll\u201c), bis sich eine international wettbewerbsf\u00e4hige  Industrie gebildet hat. Nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden  pl\u00e4dierte List f\u00fcr einen Nationalstaat.<\/p>\n<p>Letzte Jahre (1841\u20131846)<\/p>\n<p>List selbst erhoffte sich von der Schrift auch eine Verbesserung  seiner pers\u00f6nlichen Position. Immerhin hatte die w\u00fcrttembergische  Regierung seine \u201eb\u00fcrgerliche Ehre\u201c 1841 wiederhergestellt. Hoffnungen  auf eine gehobene staatliche Stellung in einem der s\u00fcddeutschen Staaten  erf\u00fcllten sich freilich nicht. Gleichwohl argumentierte er in  verschiedenen Zeitungsbeitr\u00e4gen weiterhin f\u00fcr den Erziehungszoll. Diesem  Oberthema untergeordnet waren auch einige weitere Schriften. Dies gilt  etwa f\u00fcr seine agrarpolitische Schrift Die Ackerverfassung, die  Zwergwirtschaft und die Auswanderung. Abgesehen von der Zollfrage sprach  er sich in dieser Schrift f\u00fcr eine \u00dcberwindung des l\u00e4ndlichen  Kleinbesitzes zu Gunsten leistungsf\u00e4higer Einheiten aus. Daneben  schilderte er eindringlich die Auswirkungen des l\u00e4ndlichen Pauperismus  in S\u00fcdwestdeutschland. Ab 1843 gab er das Zollvereinsblatt heraus.  Dieses diente einmal mehr seiner These, dass f\u00fcr unterentwickelte  nationale Wirtschaften Erziehungszoll notwendig sei. Ein Angebot,  Herausgeber der Rheinischen Zeitung zu werden, lehnte er zun\u00e4chst aus  gesundheitlichen Gr\u00fcnden ab; die Stelle erhielt daraufhin Gustav H\u00f6fken.  Auch das Angebot des russischen Finanzministers Graf Georg Cancrin  lehnte er ab.<\/p>\n<p>Innerlich von der journalistischen T\u00e4tigkeit nicht ausgef\u00fcllt, begann  List 1844 eine l\u00e4nger dauernde Reise- und Vortragst\u00e4tigkeit. Bei der  belgischen Regierung etwa warb er f\u00fcr einen Zollvertrag mit dem  Zollverein. In M\u00fcnchen sprach er vor einer Versammlung von Landwirten.  Anschlie\u00dfend reiste er durch Ungarn. In Wien versuchte er, die Regierung  vom Bau eines umfassenden Eisenbahnnetzes und den Abbau der  Zollschranken in der Doppelmonarchie zu \u00fcberzeugen. Die Verantwortlichen  zeigten sich zwar teilweise interessiert, aber eine verantwortliche  Position wurde ihm auch dort nicht angeboten. Daher kehrte er 1845 nach  Augsburg zur\u00fcck. Dort nahm er seine Arbeit f\u00fcr die Zollvereinszeitung  wieder verst\u00e4rkt auf. Allerdings musste List auch zur Kenntnis nehmen,  dass die Politik des Zollvereins sich immer st\u00e4rker hin zum Freihandel  entwickelte. Auch in der interessierten \u00d6ffentlichkeit verloren die  Thesen von List an Anerkennung. Bezeichnend ist, dass der Buchh\u00e4ndler  Cotta 1846 die Herausgabe des Zollvereinsblattes aufgab. List versuchte  anschlie\u00dfend, das Blatt auf eigene Kosten fortzuf\u00fchren. Da er in  Deutschland mit seinen Vorstellungen kaum noch Geh\u00f6r fand, versuchte er  vergeblich, in England mit einer Denkschrift Fu\u00df zu fassen. Als dies  scheiterte, kehrte er tief entt\u00e4uscht nach Augsburg zur\u00fcck. Auf einer  Reise nach Tirol beging er 1846 in Kufstein mit einer siebenz\u00f6lligen  Reisepistole Selbstmord. Da die Obduktion aber ergab, dass List \u201emit  einem solchen Grade von Schwermut behaftet gewesen sei, welche ein  freies Denken und Handeln unm\u00f6glich machte\u201c, konnte er trotzdem  christlich bestattet werden. In einem Nachruf schrieb Altvater, ein  langj\u00e4hriger Gegner Lists:<\/p>\n<p>\u201eList ist es gewesen, der in Deutschland allgemein einen Sinn f\u00fcr  National\u00f6konomie rege gemacht hat, ohne den keine Nation mehr ihr  Schicksal gen\u00fcgend gestalten kann.\u201c<\/p>\n<p>\u2013 Nachruf in den B\u00f6rsen-Nachrichten der Ostsee vom 1. Januar 1847.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Preu\u00dfisches Zollgesetz von 1818<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Wirkungsm\u00e4chtiger als die beiden s\u00fcddeutschen Theoretiker und  Politiker waren allerdings die zollpolitischen Ma\u00dfnahmen Preu\u00dfens. Auch  in Preu\u00dfen gab es Ankn\u00fcpfungspunkte an die Reformen der  Rheinbundstaaten. So blieb etwa in den Preu\u00dfen zugeschlagenen Gebieten  des K\u00f6nigreichs Westphalen die Abschaffung der Binnenz\u00f6lle bestehen. Das  Zollgesetz dieses ehemaligen Staates wurde zum Vorbild der preu\u00dfischen  Zollgesetzgebung. Daf\u00fcr sorgte auch Hans Graf von B\u00fclow, der bis 1811  Finanzminister in Westfalen war und diese Position ab 1813 in Preu\u00dfen  einnahm. Hinzu kam wie auch in S\u00fcddeutschland die Notwendigkeit, die  neugewonnenen Territorien in das Staatsgebiet zu integrieren. Die  s\u00fcdwestdeutschen Staaten und Preu\u00dfen wurden in der Folge f\u00fchrend bei der  Modernisierung der Zollsysteme innerhalb der Staaten des Deutschen  Bundes.<\/p>\n<p>Wie auch die territorial gewachsenen s\u00fcddeutschen Mittelstaaten hatte  die Regierung Preu\u00dfens angesichts des zersplitterten Staatsgebiets ein  Eigeninteresse an der Abschaffung von Zollgrenzen. Nach dem Wiener  Kongress war der Kontrast zwischen den gewerblich entwickelten  westlichen preu\u00dfischen Provinzen Rheinland und Westfalen auf der einen  Seite und den stark agrarisch gepr\u00e4gten ostelbischen Gebieten auf der  anderen Seite besonders gro\u00df. Diese ungleichen Regionen galt es  politisch und administrativ zusammenzufassen. Ein Aspekt dabei war die  Zollpolitik. In Preu\u00dfen selbst waren mit dem Zollgesetz von 1818 alle  innerstaatlichen Handelsschranken gefallen. Nach au\u00dfen hin wurde ein nur  m\u00e4\u00dfiger Schutzzoll erhoben. F\u00fcr den Durchgangsverkehr wurden allerdings  hohe Z\u00f6lle f\u00e4llig. Damit konnten sowohl die am Freihandel  interessierten Gro\u00dfgrundbesitzer wie auch die von der ausl\u00e4ndischen  Konkurrenz bedrohte gewerbliche Wirtschaft leben. Das preu\u00dfische  Zollgesetz war dar\u00fcber hinaus einfach, effizient und wurde anders als in  fr\u00fcheren Zeiten von der Verwaltung konsequent angewandt. Es gab seit  1818 nur noch Einfuhr-, Ausfuhr- und Transitz\u00f6lle, die, anders als  bisher, ohne R\u00fccksicht auf Herkunfts- oder Bestimmungsland erhoben  wurden. Von Z\u00f6llen ausgenommen waren Grundnahrungsmittel und  Rohmaterialien. Gewerbliche G\u00fcter wurden m\u00e4\u00dfig besteuert. Eine Ausnahme  bildeten recht hohe Abgaben auf Textilien. Am wichtigsten waren die  Einnahmen f\u00fcr gehobene Lebensmittel, Genussmittel und Luxusg\u00fcter.<\/p>\n<p>Preu\u00dfen in den Grenzen von 1818 (dunkelblau)<\/p>\n<p>Das Preu\u00dfische Zollgesetz vom 26. Mai 1818 bzw. &#8222;Gesetz \u00fcber den Zoll  und die Verbrauchssteuer von ausl\u00e4ndischen Waren und \u00fcber den Verkehr  zwischen den Provinzen des Staates&#8220; schuf einen einheitlichen  Wirtschaftsraum im K\u00f6nigreich Preu\u00dfen.[1] Es gilt als Vorl\u00e4ufer des  Deutschen Zollvereins von 1834.[2] Wesentlichen Anteil am Gesetz hatte  der preu\u00dfische Finanzminister Karl Georg Maa\u00dfen. Das Zollgesetz hob alle  Binnenz\u00f6lle zwischen den preu\u00dfischen Provinzen auf. Alle Importwaren  wurden mit einem m\u00e4\u00dfigen Zoll von einem halben Taler pro Zentner belegt.<\/p>\n<p>Folgen<\/p>\n<p>Der in Folge des Zollgesetzes bestehende Freihandel war an die  Hoffnung des preu\u00dfischen Finanzministeriums gekn\u00fcpft, dass auch andere  Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes ihren Protektionismus aufgeben  w\u00fcrden. Da dies jedoch nicht geschah, wurde der preu\u00dfische Markt von  britischen, franz\u00f6sischen und belgischen Industriewaren \u00fcberschwemmt.  Gegen die maschinelle Massenproduktion dieser westeurop\u00e4ischen L\u00e4nder  war das preu\u00dfische Manufakturwesen chancenlos.[4] Aus diesem Grund  folgte 1821 eine Teilrevision des Preu\u00dfischen Zollgesetzes, mit dem die  Au\u00dfenz\u00f6lle wieder erh\u00f6ht wurden. Der innerpreu\u00dfische Wirtschaftsraum  blieb jedoch bestehen und ging 1828 schlie\u00dflich in den  Preu\u00dfisch-Hessischen Zollverein auf.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Friedrich Christian Adolf Motz<\/span><\/strong>, seit 1780 von Motz (*  18. November 1775 in Kassel; \u2020 30. Juni 1830 in Berlin) war ein  preu\u00dfischer Staatsmann, preu\u00dfischer Finanzminister, Oberpr\u00e4sident der  Provinz Sachsen und Regierungspr\u00e4sident von Erfurt und Magdeburg.<\/p>\n<p>Er stammte aus einer b\u00fcrgerlichen Beamtenfamilie. Sein Gro\u00dfvater war  Christian Heinrich Motz (1687\u20131751), Herr auf Oberurff sowie hessischer  Geheimer Rat und Regierungsvizekanzler in Kassel.<\/p>\n<p>Seine Eltern war der kurhessische Wirkliche Geheime Rat und Pr\u00e4sident  des Oberappellationsgerichts Justin Motz (1733\u20131813) und dessen Ehefrau  Johanna Rie\u00df (1744\u20131818), eine Tochter des Wirklichen Geheimen Rats  Johann Philipp Rie\u00df (1693\u20131768). Sein Vater wurde 1780 in den  Reichsadelsstand erhoben.<\/p>\n<p>Leben<\/p>\n<p>Motz studierte zun\u00e4chst von 1792 bis 1794 Rechtswissenschaften in  Marburg und \u00fcbernahm dann 1795 eine Funktion in preu\u00dfischen Diensten als  Auskultator in Halberstadt. 1801 erfolgte seine Ernennung zum Landrat  von Halberstadt. Von 1803 bis 1807 bekleidete er diese Funktion im  Eichsfeld.<\/p>\n<p>In der Zeit der napoleonischen Herrschaft war er von 1808 bis 1813  f\u00fcr das K\u00f6nigreich Westphalen als Direktor f\u00fcr Steuern in Heiligenstadt  t\u00e4tig. 1803 bis 1807 war er Mitglied der Reichsst\u00e4nde des K\u00f6nigreichs  Westphalen.<\/p>\n<p>Nach der Niederlage Napoleons war Motz unter Wilhelm Anton von Klewiz  in Halberstadt beim Zivilgouvernement t\u00e4tig. Nach der 1816 erfolgten  Gr\u00fcndung des Regierungsbezirks Erfurt wurde Motz dessen erster  Pr\u00e4sident. 1821 \u00fcbernahm Motz, anfangs kommissarisch parallel zu seinem  Erfurter Amt und ab November 1824 definitiv, die Funktion des  Oberpr\u00e4sidenten der preu\u00dfischen Provinz Sachsen in Magdeburg, die er bis  1825 innehatte.<\/p>\n<p>In dieser Zeit engagierte sich Motz f\u00fcr eine Reorganisation der  Justiz und die Einf\u00fchrung der Steinschen St\u00e4dteordnung. Sein Name ist  jedoch auch mit der Anlage vieler Chausseen und der F\u00f6rderung der  regionalen Textilindustrie verbunden.<\/p>\n<p>1825 wurde er vom preu\u00dfischen K\u00f6nig zum Geheimen Staats- und  Finanzminister ernannt und wechselte am 16. Juni 1825 von Magdeburg nach  Berlin. Zu seiner wesentlichsten Leistung in diesem Amt wurde die  Vorbereitung der Gr\u00fcndung des Deutschen Zollvereins, deren Vollzug 1834  er nicht mehr erlebte. Sein Wirken stand im Zeichen einer  fortschrittlichen Wirtschafts- und Verwaltungspolitik.<\/p>\n<p>Er verstand den Zollverein als Station auf dem Weg zu einer  staatlichen Einigung Deutschlands, wobei er die kleindeutsche L\u00f6sung  unter preu\u00dfischer Hegemonie propagierte.<\/p>\n<p>Das preu\u00dfische Zollsystem wurde daher f\u00fcr etwa ein halbes Jahrhundert  mehr oder weniger zum Vorbild f\u00fcr das Zollsystem in den deutschen  L\u00e4ndern. Trotz einiger Ver\u00e4nderungen und Aufweichungen im Detail blieben  die Grundprinzipien bis in die Zeit des Kaiserreichs konstant. Noch  1871 stammten drei Viertel der Einnahmen aus Zoll auf Getr\u00e4nke (Bier,  Wein, Spirituosen usw.), Nahrungs- und Genussmittel (Kaffee und einige  Kolonialwaren) sowie Tabakprodukte. Insgesamt lagen die Z\u00f6lle in Preu\u00dfen  1818 zwar h\u00f6her als die der kleineren deutschen Staaten, aber deutlich  niedriger als in \u00d6sterreich, Frankreich oder Russland.<\/p>\n<p>Vor allem f\u00fcr die kleineren Nachbarstaaten, die teilweise oder ganz  von preu\u00dfischem Staatsgebiet umschlossen waren, f\u00fchrten insbesondere die  Durchgangsz\u00f6lle zu einem Druck, sich dem preu\u00dfischen System  anzuschlie\u00dfen. Als erstes schloss sich das F\u00fcrstentum  Schwarzburg-Sondershausen dem preu\u00dfischen Zollgebiet an. Andere  Kleinstaaten folgten. Die \u00fcbrigen Staaten protestierten sofort gegen die  Behinderung ihrer Wirtschaft. Sie kritisierten die Politik Preu\u00dfens als  partikularistische Aktion gegen die kleineren Mitgliedsstaaten des  Deutschen Bundes. In den Mittelstaaten, insbesondere jenseits der  Mainlinie und in Norddeutschland, f\u00fchrte die preu\u00dfische Politik zun\u00e4chst  zu Bestrebungen, gegen die preu\u00dfische Politik defensive regionale  Zollb\u00fcndnisse zu etablieren.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Johann Karl Georg Maa\u00dfen<\/span><\/strong> (* 23. August 1769 in Kleve; \u2020  2. November 1834 in Berlin) war ein preu\u00dfischer Jurist, Politiker und  Mitinitiator des Deutschen Zollvereins.<\/p>\n<p>Maa\u00dfen wuchs als Sohn eines preu\u00dfischen Gerichtsschreibers in Gartrop  bei Wesel auf. Er begann seine Schullaufbahn am Gymnasium Hammonense  (Hamm\/Westf.) und beendete sie am Weseler Gymnasium. Dann nahm Maa\u00dfen  sein Jura-Studium auf und trat nach dessen Abschluss in den preu\u00dfischen  Staatsdienst ein. Ab 1816 arbeitete er im Finanzministerium und wurde  Generaldirektor f\u00fcr die Verwaltung von Gewerbe und Handel in Berlin.  Bereits am 16. Januar 1816 erhielt er f\u00fcr seine Dienste als  Nichtkombattant das Eiserne Kreuz am wei\u00dfen Bande. Unter anderem durch  Maa\u00dfen angeregt entfielen 1819 die preu\u00dfischen Binnenz\u00f6lle. Gemeinsam  mit dem preu\u00dfischen Finanzminister Friedrich von Motz, dem er nach  dessen Tod 1830 im Amt nachfolgte, f\u00fchrte Maa\u00dfen die Verhandlungen zur  Gr\u00fcndung des Deutschen Zollvereins f\u00fcr Preu\u00dfen, die 1834 einen  Grundstein zur deutschen Reichsgr\u00fcndung 1871 legte. Maa\u00dfen starb wenige  Monate nach der Gr\u00fcndung des Zollvereins.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 17.10.2017<\/p>\n<p>Zoll und Schmuggel im Spiegel s\u00fcddeutscher Landtagsdebatten vor 1834<\/p>\n<p>I. Einleitung<\/p>\n<p>Die Neujahrsnacht 1833\/1834 hat Heinrich von Treitschke, der  engagierte und meinungsbildende Vertreter der preu\u00dfisch-deutschen  Geschichtsschreibung in seiner typisch plastisch-bildreichen Sprache mit  folgenden Worten ausgemalt:<\/p>\n<p>&#8222;Auf allen Landstra\u00dfen Mitteldeutschlands harrten die Frachtwagen  hochbeladen in langen Z\u00fcgen vor den Mauth\u00e4usern, umringt von fr\u00f6hlich  l\u00e4rmenden Volkshaufen. Mit dem letzten Glockenschlage des alten Jahres  hoben sich die Schlagb\u00e4ume; die Rosse zogen an, unter Jubelruf und  Peitschenknall ging es vorw\u00e4rts durch das befreite Land&#8220;.<\/p>\n<p>Wenn auch Treitschke die euphorische Stimmung wegen der Schlie\u00dfung  der Zollb\u00fcros zwischen den Mitgliedsstaaten des Zollvereins in der  Neujahrsnacht 1834 \u00fcbertrieben haben mag , so ist ihm doch darin  zuzustimmen, dass dieser Tag von folgenschwerer Bedeutung f\u00fcr die  deutsche Geschichte war.\u00a0 Um die komplexen wirtschaftlichen und  politischen Folgen des Zollvereins geht es im Folgenden jedoch nicht,  sondern um den Zustand vor seiner Gr\u00fcndung, dessen \u00dcberwindung nach  Treitschke so \u00fcberschw\u00e4nglich begr\u00fc\u00dft wurde. Dabei sollen Aspekte zur  Sprache kommen, die in der Forschung bisher weitgehend \u00fcbergangen worden  sind.<\/p>\n<p>Das Urteil der Landtage der konstitutionellen deutschen Staaten \u00fcber  die Bildung eines Zollvereins und \u00fcber das Zollwesen im allgemeinen  steht im Schatten der Forschung, die sich vornehmlich mit den Kontakten  auf Regierungsebene befasst.\u00a0 Im konstitutionellen Deutschland, das sich  vornehmlich aus den Mittelstaaten Bayern, W\u00fcrttemberg, Baden,  Hessen-Darmstadt zusammensetzte und zu dem nach der Julirevolution  Hessen-Kassel und Sachsen hinzukamen, dominierte zwar wie auch sonst im  Deutschen Bund die monarchische Gewalt, aber die Kammern besa\u00dfen doch  verfassungsm\u00e4\u00dfig garantierte Mitwirkungsrechte, so bei allen  Angelegenheiten, die die pers\u00f6nlichen Eigentums- und Rechtsverh\u00e4ltnisse  betrafen.\u00a0 Zollpolitik und Schmuggel ber\u00fchrten die Eigentums- und  Rechtsverh\u00e4ltnisse. Z\u00f6lle bildeten einen Teil der indirekten Abgaben an  den Staat und griffen regulierend in das Wirtschaftsleben ein.  Verordnungen mussten die \u00dcberwachung der Zollentrichtung und Gesetze die  rechtliche Verfolgung von Zollhinterziehungen regeln. Das Urteil der  Landtage \u00fcber Zollfragen ist demnach schon aufgrund ihrer Kompetenz von  Interesse.<\/p>\n<p>Der zweite Aspekt, der in der Erforschung der Entstehungsgeschichte  des Deutschen Zollvereins mehr Beachtung verdient, ist mit dem Begriff  &#8222;Schmuggel&#8220; bezeichnet. Schmuggel ist dabei als Pars pro toto &#8211; Begriff  f\u00fcr Zollvergehen jeder Art verstanden.\u00a0 Das ordnungspolitische Motiv,  den Schmuggel zu beseitigen, erh\u00e4lt in der Forschung nicht die ihm  zustehende Beachtung.\u00a0 Dagegen werden fiskalische, \u00f6konomische,  machtpolitische und sonstige innenpolitische Motive in ihrer Wirksamkeit  gesehen.<\/p>\n<p>Das Untersuchungsthema soll jedoch nicht auf die Frage nach der  Beziehung von Zollpolitik und Schmuggel zur Entstehung des Zollvereins  zugespitzt werden. Im Rahmen der Landtagsdebatten \u00fcber die  Zollverh\u00e4ltnisse kommen n\u00e4mlich auch die \u00f6konomischen, rechtlichen,  sozialen und politischen Vorstellungen der Abgeordneten zum Ausdruck.  Die Debatten vermitteln ein differenziertes Bild von der Denkweise der  damaligen gesellschaftlichen Oberschicht.\u00a0 Um die Debatten im deutschen  und europ\u00e4ischen Kontext zu verstehen, sind zun\u00e4chst die \u00f6konomischen  und fiskalischen Rahmenbedingungen aufzuzeigen.<\/p>\n<p>II. Ausgangslage\/Rahmenbedingungen<\/p>\n<p>Das 1815 auf dem Wiener Kongress eingerichtete Friedenswerk erreichte  den Bereich der zwischenstaatlichen Wirtschaftsbeziehungen nicht. Die  europ\u00e4ischen M\u00e4chte machten in ihrer Au\u00dfenhandelspolitik keinen  Unterschied zwischen ehemaligen Verb\u00fcndeten oder Feinden. In Frankreich  standen die Gro\u00dfgrund- und Manufakturbesitzer der Liberalisierung des  Warenaustausches mit dem Ausland ablehnend gegen\u00fcber.\u00a0 Sie wollten sich  den nationalen Markt sichern. H\u00e4ndler und Weinbauern waren hingegen an  einer Liberalisierung des Au\u00dfenhandels interessiert. Frankreich setzte  in Deutschland vor allem Wein, Seidenfabrikate und feinere Textilien  ab.\u00a0 Die franz\u00f6sische Regierung richtete sich in der Au\u00dfenhandelspolitik  nach dem Willen der Kammermehrheit und das bedeutete nach den  Gro\u00dfgrund- und Manufakturbesitzern. Dadurch setzte sich das Prinzip  durch, dem in der Zeit des Ancien R\u00e9gime der Merkantilismus gehuldigt  hatte, n\u00e4mlich bei anderen so wenig wie m\u00f6glich zu kaufen, ihnen jedoch  soviel wie m\u00f6glich zu verkaufen. In den Jahren zwischen 1815 und 1834,  zwischen dem Wiener Kongress und der Gr\u00fcndung des Deutschen Zollvereins,  erh\u00f6hte Frankreich mehrmals seine Z\u00f6lle auf Importartikel.\u00a0 Von seiner  Schutzzollpolitik waren besonders die s\u00fcddeutschen Staaten negativ  betroffen. Die traditionellen Ausfuhrartikel S\u00fcddeutschlands nach  Frankreich waren Leinwand, Wollwaren und Schlachtvieh.<\/p>\n<p>Naturprodukte litten auch im \u00fcbrigen Deutschland unter den  Einfuhrbeschr\u00e4nkungen des westlichen Auslandes.\u00a0 Au\u00dferordentlich hoch  waren die englischen Kornz\u00f6lle zur Sicherung der Interessen der  l\u00e4ndlichen Aristokratie. Nur bei schlechten Ernteergebnissen lockerte  Gro\u00dfbritannien die Einfuhrbestimmungen. Russland , Holland\u00a0 und die  deutschen Gro\u00dfm\u00e4chte \u00d6sterreich\u00a0 und Preu\u00dfen\u00a0 folgten dem  protektionistischen Trend der westeurop\u00e4ischen Staaten. Dass \u00d6sterreich  dies tat, war f\u00fcr die deutschen Klein- und Mittelstaaten, f\u00fcr das  sogenannte Dritte Deutschland, weniger gravierend. Schon aufgrund der  geographischen Absonderung und territorialen Arrondierung der  Habsburgermonarchie waren weit weniger deutsche Nachbarstaaten von ihrer  Zollpolitik betroffen, als dies bei Preu\u00dfen der Fall war.<\/p>\n<p>F\u00fcr Preu\u00dfen waren nach 1815 zwei Aufgaben zu l\u00f6sen: zum einen war der  gesamte Staat in einem einzigen Zollgebiet zusammenzufassen und ein  Grenzzollsystem einzurichten, zum anderen sollte die eigene Wirtschaft  vor der Konkurrenz des Auslandes (einschlie\u00dflich der deutschen Staaten)  gesch\u00fctzt werden.\u00a0 Das preu\u00dfische Zollgesetz vom Mai 1818 diente beiden  Zwecken. Es stellte die Wirtschaftseinheit, soweit dies bei dem  zerrissenen Territorium m\u00f6glich war, her. Die Einfuhr wurde erschwert,  die Ausfuhr freigegeben. Hohe Durchgangsz\u00f6lle sollten enklavierte  Staaten zum Eintritt in das preu\u00dfische Zollsystem bewegen. Die  \u00dcberwachung der \u00fcber 7.000 km langen Grenzlinien war schwierig. An ihnen  entwickelte sich ein betr\u00e4chtlicher Schmuggel, den die Regierungen  einiger benachbarter Staaten unterst\u00fctzten, um das ihnen unangenehme  Zollsystem zu unterlaufen.<\/p>\n<p>\u00d6sterreich und Preu\u00dfen waren an der Ausf\u00fchrung des Artikels 19 der  Bundesakte, die Verhandlungen zwischen den Mitgliedern des Deutschen  Bundes zur Erleichterung von Handel und Verkehr in Aussicht stellte,  nicht interessiert.\u00a0 Die Beratungen am Frankfurter Bundestag \u00fcber diesen  Gegenstand verliefen alle im Sande. Jeder Staat gestaltete nun seine  Au\u00dfenhandelsbeziehungen nach eigenem Ermessen. Einige Bundesstaaten, so  Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel, modernisierten ihr Zollwesen nach  dem Beispiel Preu\u00dfens und ersetzten Anfang der zwanziger Jahre das alte  Passierzollsystem durch ein Grenzzollsystem.\u00a0 Durch die Modernisierung  wurden die Reaktionsm\u00f6glichkeiten auf die Schutzzollpolitik der  europ\u00e4ischen M\u00e4chte verbessert.<\/p>\n<p>Die Reaktionen der Staaten des Dritten Deutschland waren nicht  einheitlich.\u00a0 Es gab Staaten, die aufgrund ihrer geographischen Lage und  ihrer Wirtschaftsstruktur den Handel beg\u00fcnstigten und dem  Freihandelsprinzip huldigten. Dazu geh\u00f6rten die vier Freien St\u00e4dte, das  K\u00fcstenland Hannover, aber auch Binnenl\u00e4nder, die am Transit von G\u00fctern  interessiert waren und deshalb keine l\u00e4stigen Zollbarrieren errichten  wollten. Solche L\u00e4nder waren das zentral gelegene Kurf\u00fcrstentum  Hessen-Kassel und das f\u00fcr den Nord-S\u00fcd- und den West-Ost-Verkehr g\u00fcnstig  gelegene Gro\u00dfherzogtum Baden. Das K\u00f6nigreich Sachsen bef\u00fcrwortete den  Freihandel im Interesse seiner relativ weit fortgeschrittenen  gewerblichen Wirtschaft und als Warenumschlagplatz im Ost-West-Handel,  bei dem die Leipziger Messen eine herausragende Bedeutung hatten.  Randstaaten wie die K\u00f6nigreiche Bayern und W\u00fcrttemberg suchten hingegen  seit Mitte der zwanziger Jahre in einer protektionistischen Zollpolitik  den Schutz f\u00fcr ihre Wirtschaftsinteressen.<\/p>\n<p>III. Themenspektrum der Debatten<\/p>\n<p>III.1 Freihandel und Schutzzoll<\/p>\n<p>Die hohen Schutzz\u00f6lle zogen den Schmuggel an die Grenzen und ins Land  der protektionistisch orientierten Staaten. Aufgrund dieses  Sachzusammenhangs war es ganz nat\u00fcrlich, dass die zentralen Kategorien,  die der Beurteilung von Zoll und Schmuggel in den Landtagen  zugrundelagen, gleichfalls Freihandel und Schutzzoll waren. Freihandel  oder Protektionismus, an diesem Kardinalthema staatlicher  Wirtschaftspolitik schieden sich nicht nur die deutschen Bundesstaaten,  sondern auch die Geister der s\u00fcddeutschen Abgeordneten.<\/p>\n<p>Im deutschen Fr\u00fchkonstitutionalismus gab es keine geschlossenen  Parteien oder Fraktionen. Auch die Freih\u00e4ndler und die Protektionisten  traten nicht fraktionell geschlossen auf. Die Spaltung der Abgeordneten  in der Beurteilung aller Fragen und Fakten, die mit Zoll und Schmuggel  zu tun hatten, war jedoch markant. Hier kam der quasi ideologische  Charakter des Bekenntnisses zu Freihandel oder Schutzzoll zum Tragen.  Das Bekenntnis l\u00e4sst sich nicht g\u00e4nzlich aus der jeweiligen  Interessenlage der Abgeordneten ableiten.<\/p>\n<p>Dass die Abgeordneten aus dem Handelsstand und aus Handelsst\u00e4dten wie  N\u00fcrnberg oder Augsburg zu den Freih\u00e4ndlern geh\u00f6rten, versteht sich fast  von selbst. Unter ihnen sind aber auch die Anh\u00e4nger des politischen  Liberalismus aus dem Bildungsb\u00fcrgertum zu finden: Karl von Rotteck und  Karl Theodor Welcker in Baden, Paul Pfizer in W\u00fcrttemberg, Sylvester  Jordan in Hessen-Kassel und Ignaz von Rudhart in Bayern. Rudhart, ein  f\u00fchrender Vertreter des liberalen Teils der bayerischen B\u00fcrokratie,  artikulierte den Zusammenhang von Liberalismus und Freihandel, als er  sagte: &#8222;Meine Neigung zieht mich, so wie \u00fcberhaupt, so auch hier zur  Freiheit und zur Hoffnung auf Hilfe durch positive Kraftentwicklung&#8220;.<\/p>\n<p>Als Faktor von eigenst\u00e4ndigem Gewicht sind aber auch die negativen  Begleiterscheinungen und Folgen hoher Z\u00f6lle zu werten: die Probleme der  Kontrollen und Strafen, der Schaden des Schmuggels f\u00fcr den  Staatshaushalt, die Volkswirtschaft und die Sittlichkeit. Moralische  Bedenken f\u00fchrten Geistliche vielfach an die Seite der Freih\u00e4ndler. Dass  sich das Bekenntnis zu Freihandel und Schutzzoll nicht in einer strengen  Korrelation zum Erwerbszweig der Abgeordneten befand, macht die Haltung  der St\u00e4ndevertreter aus den Bereichen der Landwirtschaft und der  Gewerbe deutlich, aus denen sich die Landtage haupts\u00e4chlich  rekrutierten.<\/p>\n<p>Schon der Vergleich zwischen Baden und den beiden K\u00f6nigreichen Bayern  und W\u00fcrttemberg zeigt die Spaltung dieser Gruppe in der Beurteilung der  Au\u00dfenhandelspolitik. Die gesamtstaatlichen Wirtschaftsinteressen  spielten dabei eine Rolle. In Baden waren die Vertreter aus Gewerbe und  Landwirtschaft wie die H\u00e4ndler daran interessiert, den Transit im Land  zu halten. Durch die Bereitstellung von Transportmitteln und die  Unterhaltskosten der Fuhrleute und Reisenden profitierten auch sie von  einem lebhaften Transit. In W\u00fcrttemberg und Baden suchten die Vertreter  aus Gewerbe und Landwirtschaft durch Schutzz\u00f6lle ihre  Wirtschaftsinteressen zu verfolgen.<\/p>\n<p>Als \u00f6konomisches Motiv f\u00fcr eine protektionistische Politik war ferner  die Umverteilung der Steuerlast wirksam. Eine Steigerung der indirekten  Abgaben, um die es sich bei Z\u00f6llen handelt, ging zu Lasten der  Verbraucher. Der Fiskus war bei dieser Steigerung weniger auf die  direkten Abgaben auf Grundbesitz und Einkommen angewiesen. Die  Protektionisten bef\u00fcrchteten von einer Zollsenkung eine Erh\u00f6hung der  direkten Abgaben.<\/p>\n<p>So differenziert man die Motive und Bedingungen sehen muss, die dem  Bekenntnis zu Freihandel oder Schutzzoll zugrundelagen, so geschlossen  waren doch die jeweiligen Argumentationsmuster von Freih\u00e4ndlern und  Protektionisten in den Debatten \u00fcber die H\u00f6he von Zolltarifen, \u00fcber  Delikte und Delinquenten, \u00fcber Kontrollen und Strafen sowie \u00fcber die  Folgen des Schmuggels f\u00fcr die Staatshaushalte, die Volkswirtschaften und  die Sittlichkeit. Die Debatten \u00fcber diese Themen sind selbst Ausdruck  eines innenpolitischen Konflikts, sie spiegeln aber auch einen sozialen  Konflikt zwischen den Delinquenten und der gesellschaftlichen und  staatlichen F\u00fchrungsschicht.<\/p>\n<p>III.2 Tarife<\/p>\n<p>Die Freih\u00e4ndler verwandten zwei Ma\u00dfst\u00e4be zur Beurteilung der H\u00f6he von  Zolltarifen. Bei den Tarifen sollte es sich um einen Finanzzoll  handeln, der den Au\u00dfenhandel m\u00f6glichst wenig behinderte und lediglich  fiskalische Bedeutung besa\u00df. Der zweite Ma\u00dfstab war die  Defraudationsgrenze. Die Freih\u00e4ndler gingen davon aus, dass die  Zollhinterziehung von einer bestimmten Tarifh\u00f6he an (der  Defraudationsgrenze) f\u00fcr lohnend gehalten wurde und wie nach einem  Naturgesetz mit der Tarifh\u00f6he stieg. Sie folgerten daraus, dass die  Z\u00f6lle diese Reizschwelle nicht \u00fcberschreiten sollten. Die  Protektionisten stritten die Existenz einer Defraudationsgrenze ab oder  waren nicht bereit, sie als Ma\u00dfstab f\u00fcr Tariffestsetzungen anzuerkennen.  Sie glaubten an die M\u00f6glichkeit, an den Patriotismus der B\u00fcrger  appellieren und diese zur Gesetzestreue erziehen zu k\u00f6nnen. So sagte  1825 der erste Sekret\u00e4r der zweiten bayerischen Kammer, Franz Joseph  H\u00e4cker:<\/p>\n<p>&#8222;Es kommt alles darauf an, recht viele Interessen gegen die  Defraudationen zu wecken und recht viele Interessen in Einklang zu  bringen mit dem Interesse der Regierung &lt;&#8230;&gt;, und auf der anderen  Seite durch die Gesetzgebung die Nation dahin zu erziehen, dass sie die  Defraudationen nicht f\u00fcr eine erlaubte, ja vielleicht gar f\u00fcr eine  solche Sache ansieht, wodurch man seine Klugheit best\u00e4tigen kann&#8220;.<\/p>\n<p>III.3 Schmuggelgewinne<\/p>\n<p>Die von H\u00e4cker formulierte staatliche Erziehungsaufgabe wurde nicht  gel\u00f6st. Die Verdienstm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Schmuggler waren zu verlockend.  Wer z.B. einen Zentner Seide nach W\u00fcrttemberg einschw\u00e4rzte, konnte einen  Zoll von 80 Gulden sparen. Wenn man bedenkt, dass ein Drittel der  w\u00fcrttembergischen Familien mit 200 Gulden im Jahr auskommen musste, kann  man sich vorstellen, welchen Reiz der Schmuggel auf die Volksschichten  aus\u00fcben musste, die am Rande des Existenzminimums lebten.<\/p>\n<p>Es waren aber nicht nur teure Luxusartikel, bei denen der Zoll  hinterzogen wurde, sondern vor allem Artikel des t\u00e4glichen Verbrauchs,  die bei einer g\u00fcnstigen Bezugsm\u00f6glichkeit massenhaft den Zollbeh\u00f6rden  entgingen. Dazu z\u00e4hlten Salz, Zucker, Kaffee und Wein. In Baden wurde  1833 eine Senkung des Salzpreises beschlossen, weil W\u00fcrttemberg und  Hessen-Darmstadt ihren St\u00e4nden eine Senkung versprochen hatten. Die  badische zweite Kammer beurteilte die Chance, dass die Badener einen  h\u00f6heren Preis bezahlen und keine Einschw\u00e4rzung vornehmen w\u00fcrden, als  aussichtslos. Bei Zucker und Kaffee f\u00fchrten die Zollerh\u00f6hungen in den  s\u00fcddeutschen K\u00f6nigreichen kurioserweise zu Preissenkungen. Durch einen  massiven Schmuggel gelangten die Artikel billiger als vorher an den  Verbraucher. Bayerische Landtagsabgeordnete sch\u00e4tzten, dass der im Land  verbrauchte Zucker und Kaffee zu zwei Dritteln nicht verzollt wurde, in  W\u00fcrttemberg vermutete man eine Einschw\u00e4rzung von 7\/8 des  Gesamtverbrauchs.<\/p>\n<p>Ein bayerischer Kommissionsbericht sprach im Jahre 1831 von einer  gesamten Zollhinterziehung im Werte von 1.000.000 Gulden in drei Jahren  und 14.000 aufgegriffenen Schw\u00e4rzern. Der Kaffeeschmuggel machte auch in  \u00d6sterreich sch\u00e4tzungsweise zwei Drittel des Gesamtverbrauchs aus. Ein  begehrtes Schmuggelgut waren die h\u00f6herwertigen franz\u00f6sischen Weine.  Ihrer Einschw\u00e4rzung kam die t\u00e4uschende, \u00e4u\u00dferliche \u00c4hnlichkeit mit  inl\u00e4ndischen Weinen entgegen. Ursprungszeugnissen war nicht immer zu  trauen. Die Z\u00f6llner w\u00e4ren \u00fcberfordert gewesen und h\u00e4tten m\u00f6glicherweise  ihre Diensttauglichkeit verloren, h\u00e4tten sie von allen passierenden  Weinf\u00e4ssern Kostproben genommen. In Baden konnte in jedem Gasthaus  eingeschmuggelter franz\u00f6sischer Wein getrunken werden, obwohl er wie  alle ausl\u00e4ndischen Weine zum Schutze der einheimischen Winzer von der  freih\u00e4ndlerischen Zollpolitik ausgeschlossen war und Verst\u00f6\u00dfe gegen die  Einfuhrbestimmungen f\u00fcr badische Verh\u00e4ltnisse relativ streng geahndet  wurden.<\/p>\n<p>III.4 Verantwortlichkeit<\/p>\n<p>Die Verantwortlichkeit f\u00fcr die Zolldelikte beurteilten die  Freih\u00e4ndler und die Protektionisten kontrovers. Die Freih\u00e4ndler hielten  alle Menschen f\u00fcr verf\u00fchrbar und potentiell gef\u00e4hrdet, gegen  Zollvorschriften zu versto\u00dfen. Die Zeit der Kontinentalsperre diente als  gro\u00dfes geschichtliches Beispiel f\u00fcr diese anthropologische Annahme.  Deutschland war damals Hauptumschlagplatz englischer Schmuggelwaren. Die  verbotenen waren fanden selbst in Paris Absatz.<\/p>\n<p>Aufgedeckte Betrugsf\u00e4lle lieferten ein differenziertes Bild von den  Delinquenten. An der Ausf\u00fchrung des Schmuggels waren besonders \u00e4rmere  Volksschichten in den Grenzregionen beteiligt. Ganze Familien siedelten  sich dort an, um dem eintr\u00e4glichen Gewerbe nachzugehen. Selbst Kinder  von zw\u00f6lf Jahren wurden von Zollfahndern aufgegriffen. Das war ein neues  soziales Ph\u00e4nomen, denn vor der Einf\u00fchrung von Schutzzolllinien an den  Staatsgrenzen waren in der Hauptsache Kaufleute, Fuhrleute und  Zollbeamte an Defraudationen beteiligt.<\/p>\n<p>Die Freih\u00e4ndler suchten die Erkl\u00e4rung f\u00fcr dieses Ph\u00e4nomen in der  Mentalit\u00e4t des ungebildeten Volkes, in Zollvergehen kein Verbrechen zu  sehen. Eine dr\u00fcckende \u00f6konomische Notlage erkannten sie zwar als  eigengewichtigen Faktor an, zogen daraus aber keine sozialpolitischen  Folgerungen. Sie hatten insofern Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Defraudanten, als  sie die Schutzzollpolitik als einen Versto\u00df gegen nat\u00fcrliches und  g\u00f6ttliches Recht begriffen und die Verantwortung f\u00fcr die Vergehen  letzten Endes den Protektionisten und den Regierungen, die  protektionistische W\u00fcnsche ber\u00fccksichtigten, zuwiesen. Tagel\u00f6hner und  Erwerbslose waren jedoch meist nur Handlanger f\u00fcr Kaufleute, die den  Absatz der Waren organisierten. Kaufleute defraudierten auch in anderen  Formen, z.B. indem sie Waren, die in Niederlagen deponiert worden waren  und erst bei der Entnahme zum Zwecke des Verkaufs und Verbrauchs  verzollt werden sollten, ohne Abgabenentrichtung umsetzten. Der List  betr\u00fcgerischer Kaufleute war die Zolladministration nicht gewachsen.<\/p>\n<p>Die Defraudationen wurden im Laufe der Jahre immer berufsm\u00e4\u00dfiger  betrieben; oft gingen nur die kleinen Fische ins Netz und die Urheber  blieben im Dunkeln. Die soziale Ungerechtigkeit in der Verfolgung der  Betr\u00fcgereien gefiel auch den Abgeordneten nicht. Zur Entsch\u00e4digung im  Falle von Betrugsaufdeckungen gab es, wie mehrmals in den Kammern  vermerkt wurde, sogar Versicherungsgesellschaften.<\/p>\n<p>Skandal\u00f6se Verstrickungen namhafter Firmen in Zolldefraudationen  machte die bayerische Regierung im Jahre 1831 in der St\u00e4ndekammer  publik. Der Schmuggel war also nicht nur ein Delikt sozialer  Unterschichten. Die Regierungen mussten von einem generellen Misstrauen  ausgehen, n\u00e4mlich dem, dass jeder, der die Grenze \u00fcberquerte und Handel  mit ausl\u00e4ndischen Waren betrieb, ein Betr\u00fcger sein konnte.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Freih\u00e4ndler f\u00fcr die Schmuggler und ihre Hinterm\u00e4nner  Verst\u00e4ndnis aufbrachten, werteten die Protektionisten die Betr\u00fcger  weniger freundlich. Letztere gingen schon von einer anderen  anthropologischen Grundannahme aus. Nach ihnen waren die Defraudanten  moralisch schlechte, habgierige Menschen, die ihrem Handwerk nachgingen,  um ihren Lastern fr\u00f6nen zu k\u00f6nnen. Das in den Argumentationen gern  verwandte Motiv des Patriotismus und partikularistischen Nationalismus  f\u00fchrte die Protektionisten, aber auch die Freih\u00e4ndler dazu, das Gros des  eigenen Volkes in Schutz zu nehmen und gegen Ausl\u00e4nder und Minderheiten  zu polemisieren. Ausl\u00e4nder waren f\u00fcr Bayern z.B. Italiener, Franzosen,  W\u00fcrttemberger und Badener. Als soziale Gruppe wurden namentlich die  Juden beschuldigt.<\/p>\n<p>Je l\u00e4nger je mehr zeigte sich jedoch die Beteiligung der eigenen  Landsleute. Nur durch gedungene, ortskundige einheimische Handlanger und  durch die Verkaufsorganisation etablierter H\u00e4ndler waren Umfang und  Erfolg des Schmuggelhandels zu erkl\u00e4ren. Die Protektionisten verstiegen  sich in den Landtagen bisweilen zur generellen Beschuldigung des  Handelsstandes, dunkle Gesch\u00e4fte zu betreiben. Hart verurteilten sie  Kaufleute, die z.B. ein Lieferangebot von unverzollten Waren frei Haus  annehmen, bei dem ein stattlicher Gewinn ohne gro\u00dfes Eigenrisiko zu  erzielen war. Die Unterbindung der Delikte und das Dingfestmachen der  Delinquenten stellten ein gro\u00dfes Problem dar, mit dem sich die Landtage  zwangsl\u00e4ufig intensiv befassen mussten. Das Thema &#8222;Kontrollen und  Strafen&#8220; war ein unvermeidlicher Bestandteil des Themas &#8222;Zollpolitik und  Schmuggel&#8220;.<\/p>\n<p>III.5 Kontrollen und Strafen<\/p>\n<p>Die Frage nach der Wirksamkeit von Kontrollen und Strafen wurde von  Freih\u00e4ndlern und Protektionisten wie eine Glaubensfrage beantwortet. Die  Freih\u00e4ndler glaubten nicht daran, dass Kontrollen und Strafen  Zollvergehen effektiv unterbinden konnten. Eine effiziente  Abwehrma\u00dfnahme war f\u00fcr sie nur die Senkung der Tarife unter die  Defraudationsgrenze. Sie benutzten die Debatten \u00fcber Kontrollen und  Strafen zur Artikulation ihrer freih\u00e4ndlerischen Forderungen. Die  Protektionisten hingegen mussten ein Schutzzollsystem f\u00fcr praktizierbar  und damit die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Zollentrichtung f\u00fcr kontrollierbar halten.  Sie setzten sich f\u00fcr eine Reihe konkreter Ma\u00dfnahmen ein, die ihre  Regierungen zur Unterbindung von Defraudationen ergreifen sollten. So  schlugen sie vor, ausl\u00e4ndischen Hausierern und Musterreisenden als  generell verd\u00e4chtigen Personen wenn \u00fcberhaupt nur ein streng \u00fcberwachtes  Bet\u00e4tigungsgebiet zuzuweisen. Selbst freih\u00e4ndlerische Abgeordnete  pl\u00e4dierten &#8211; von ihrer Interessenlage her verst\u00e4ndlich &#8211; daf\u00fcr, den  Handel mit ausl\u00e4ndischen Waren nur konzessionierten inl\u00e4ndischen  Kaufleuten zu erlauben.<\/p>\n<p>Differenzen grunds\u00e4tzlicher Art brachen zwischen Freih\u00e4ndlern und  Protektionisten bei der Diskussion einer Kontrolle durch Haus-, Buch-  und Leibesvisitationen auf. Die Freih\u00e4ndler stritten nicht nur die  Wirksamkeit dieser Kontrollform ab, sondern sahen in ihr dar\u00fcber hinaus  einen Eingriff in pers\u00f6nliche Freiheitsr\u00e4ume. Das liberale  Rechtsverst\u00e4ndnis mit seinen Vorstellungen von der Freiheit der Person  und des Eigentums war f\u00fcr die s\u00fcddeutschen Abgeordneten ein starkes  Argument. Einige Jahre lang war aus diesem Grund die K\u00f6rpervisitation in  Bayern verboten, bis F\u00e4lle bekannt wurden, in denen unter weiten  Kleidern wertvolle Schmuggelwaren vor den Augen der argw\u00f6hnischen, aber  zur Unt\u00e4tigkeit verdammten Zollbeamten unbehelligt \u00fcber die Grenzen  getragen wurden. Die bayerische St\u00e4ndeversammlung entschied daraufhin,  das allgemeine Visitationsverbot aufzuheben und Visitationen bei  Verdachtsmomenten zuzulassen. Um der Effizienz der Kontrollen willen  zeigten die Protektionisten in der Visitationsfrage viel weniger Skrupel  als die Freih\u00e4ndler. Stichprobenkontrollen f\u00fcr Transitwaren oder der  Waffengebrauch bei der Dingfestmachung verd\u00e4chtiger Personen wurden  \u00e4hnlich kontrovers diskutiert.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Protektionisten von den europ\u00e4ischen M\u00e4chten den Beweis  erbracht sahen, dass man ein Schutzzollsystem aufrechterhalten k\u00f6nne,  stritten die Freih\u00e4ndler die Vergleichbarkeit mit dem Argument ab,  kleine L\u00e4nder k\u00f6nnten generell nicht so gut bewacht werden und  insbesondere die \u00f6rtlichen Gegebenheiten in der deutschen Staatenwelt  w\u00fcrden den Schleichhandel beg\u00fcnstigen.<\/p>\n<p>Im Laufe der Debatten blieb es nicht aus, dass auch die  Zolladministration ins Schussfeld geriet. Die Freih\u00e4ndler hielten die  Z\u00f6llner f\u00fcr bestechlich und die Verlockungsgefahr deshalb f\u00fcr sehr gro\u00df,  weil diese Staatsdiener trotz ihres gef\u00e4hrlichen Berufes nicht so  bezahlt wurden, dass sie gegen Bestechungsversuche immun waren. F\u00fcr die  Durchf\u00fchrung und den Erfolg der Kontrollen machten die Protektionisten  die Regierungen verantwortlich. Die Regierungsvertreter mussten  allerdings, wenn ihnen die M\u00e4ngel der Zolladministration vorgeworfen  wurden, bekennen, dass die List der Defraudanten mit der Verfeinerung  des Kontrollsystems wuchs.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 20.10.2017<\/p>\n<p>III.6 Strafsysteme<\/p>\n<p>Ein Defraudant, der im Netz der Gesetzesh\u00fcter h\u00e4ngen blieb, wurde  nach einem abgestuften Strafsystem belangt: Begonnen wurde mit  Geldstrafen, die die entgangene Abgabe um ein Mehrfaches \u00fcberstiegen.  Steigerungen lagen in der Konfiskation von Waren und Transportmitteln  wie Pferden und Fuhrwerken. In Wiederholungsf\u00e4llen drohten der  Konzessionsentzug f\u00fcr Kaufleute und schlie\u00dflich &#8211; bei Mittellosigkeit  der Delinquenten und besonders bei begleitender Gewaltanwendung &#8211;  Gef\u00e4ngnisstrafen. Die mittellosen Schw\u00e4rzer, die den Schleichhandel im  Auftrag ausf\u00fchrten und am ehesten in handgreifliche Auseinandersetzungen  mit Z\u00f6llnern gerieten, nahmen also strafrechtlich die gr\u00f6\u00dften Risiken  auf sich.<\/p>\n<p>Die Protektionisten sahen in Strafversch\u00e4rfungen ein Mittel zur  Eind\u00e4mmung der Zollvergehen. Im bayerischen Landtag von 1828 hielt ein  Exponent dieser Gruppe sogar die Anwendung des Standrechts f\u00fcr legitim.  Die Rechtswirklichkeit entsprach nicht den strengen Anforderungen der  Protektionisten. Geschickte Defraudanten gingen bei den Gerichten  vielfach straflos aus. Die Beweisf\u00fchrung war schwierig, da die  Glaubw\u00fcrdigkeit der denunzierenden Zollbeamten leicht anzufechten war.  Ihm konnten pers\u00f6nliche Interessen, z.B. das Streben nach der  Aufdeckungspr\u00e4mie, mit der der Eifer der Beamten angestachelt werden  sollte, unterstellt werden. Die s\u00fcddeutschen Regierungen bem\u00fchten sich  st\u00e4ndig, die Schwachstellen des Justizwesens, auf die sie in den  Landtagsdebatten aufmerksam gemacht worden und auf die sie selbst  gesto\u00dfen waren, zu beheben.<\/p>\n<p>Nach Meinung der Freih\u00e4ndler nutzten die Verbesserungen des  Strafsystems und Strafversch\u00e4rfungen ebenso wenig wie die Verbesserung  des Kontrollsystems. Sie glaubten vielmehr, dass Strafversch\u00e4rfungen nur  noch gr\u00f6\u00dfere Verbrechen erzeugten, und bef\u00fcrchteten, dass bei den  Delinquenten die Schwelle der Gewaltanwendung gesenkt w\u00fcrde, um einer  entehrenden oder \u00f6konomisch empfindlichen Strafe zu entgehen. In  Verbrecherbiographien sahen die Freih\u00e4ndler einen Beweis f\u00fcr ihr Urteil.  Nach ihrer Meinung erzeugten die Protektionisten mit ihrem Vertrauen  auf Kontrollen und Strafen einen circulus vitiosus, bei dem die \u00dcbel des  Zollsystems immer mehr eskalierten.<\/p>\n<p>III.7 Fiskalische Folgen<\/p>\n<p>Der Schmuggel hatte Folgen f\u00fcr die Staatshaushalte, die  Volkswirtschaften und die Sittlichkeit. Die Zolleinnahmen fehlten selbst  in den Budgets der freih\u00e4ndlerisch orientierten Staaten nicht. In Baden  beliefen sie sich auf 7 % der Staatseinnahmen. In Staaten mit  Schutzzollsystem lagen sie meist deutlich \u00fcber 10 %. Die Roheinnahmen  wurden jedoch in den beiden Staatengruppen durch verschieden hohe  Kontrollkosten geschm\u00e4lert, in Baden z.B. um 20 %, in Bayern um 44 %.  Baden war f\u00fcr die freih\u00e4ndlerisch gesinnten, s\u00fcddeutschen Abgeordneten  ein Paradebeispiel daf\u00fcr, dass niedrige Z\u00f6lle, obwohl das Kontrollsystem  relativ schwach ausgebildet war, entrichtet wurden. Es war jedoch kein  Geheimnis, dass der Einfuhrzoll von Waren in die badische Staatskasse  floss, die nicht im eigenen Land verbraucht wurden. Manche H\u00e4ndler  machten ein Verm\u00f6gen damit, dass sie die Legalit\u00e4t bei der Ausfuhr von  Waren in Staaten mit Schutzzollsystem verlie\u00dfen. Die Schwarzwaldh\u00f6hen  beg\u00fcnstigten z.B. geographisch einen massiven Schmuggel in das  Bayerisch-W\u00fcrttembergische Vereinsgebiet. Schleichh\u00e4ndler, die im Jahre  1831 einen Zentner Zucker, Kaffee, feine Gew\u00fcrze oder Tee von Baden nach  W\u00fcrttemberg einschw\u00e4rzten, konnten mehr als zehn Gulden sparen, bei  anderen Artikeln war die Kostenersparnis noch gr\u00f6\u00dfer.<\/p>\n<p>III.8 Volkswirtschaftliche Folgen<\/p>\n<p>Bewerteten die Freih\u00e4ndler die badischen Verh\u00e4ltnisse als einen  Beweis daf\u00fcr, dass sich niedrige Z\u00f6lle im Gegensatz zu hohen Z\u00f6llen  selbst f\u00fcr den Staatshaushalt positiv auswirkten, so zogen es die  Protektionisten vor, die f\u00fcr ihr System sprechenden Argumente zu  akzentuieren. Die Schutzzollanh\u00e4nger konnten darauf hinweisen, dass die  Erh\u00f6hung der Zolltarife tats\u00e4chlich von einer Erh\u00f6hung der Einnahmen  begleitet war. F\u00fcr das Faktum, dass die Einnahmen nicht proportional zu  den Tariferh\u00f6hungen stiegen, machten sie anders als die Freih\u00e4ndler  nicht allein den Schmuggel verantwortlich. Die Protektionisten deuteten  die fehlende Proportion als einen volkswirtschaftlichen Erfolg und  f\u00fchrten sie auf eine gelungene Abwehr der ausl\u00e4ndischen Konkurrenz  zur\u00fcck. Den Bedarf der Bev\u00f6lkerung sahen sie vermehrt durch die  inl\u00e4ndische Produktion befriedigt.<\/p>\n<p>In W\u00fcrttemberg ging z.B. die Seidenwareneinfuhr nach der Erh\u00f6hung des  Einfuhrzolls im Jahre 1822 merklich zur\u00fcck. Hierin wird man in der Tat  eine Wirkung des Schutzzolls sehen d\u00fcrfen, wenn auch eine wachsende  Beliebtheit von Baumwollfabrikaten und schlie\u00dflich doch auch  Zollhinterziehungen als weitere Erkl\u00e4rungsgr\u00fcnde herangezogen werden  m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Nach dem Urteil der Freih\u00e4ndler wurden die Interessen der eigenen  Volkswirtschaft hingegen nicht gesch\u00fctzt, sondern besa\u00dfen sogar weniger  Schutz als vorher. Der Druck der ausl\u00e4ndischen Konkurrenz auf die  inl\u00e4ndischen Gewerbe bestand ihrer Meinung nach unvermindert fort, und  der redliche Kaufmann, der mit dem Schleichh\u00e4ndler nicht konkurrieren  konnte, drohte ruiniert oder korrumpiert zu werden. Der Bankrott einst  angesehener Handelsh\u00e4user war f\u00fcr die Freih\u00e4ndler ein deutliches  Warnsignal. Auch die Teilerfolge des protektionistischen Systems f\u00fcr die  inl\u00e4ndischen Gewerbebetriebe \u00e4nderten nichts daran, dass der Schutzzoll  &#8211; nicht zuletzt durch den Schleichhandel &#8211; von einem zweifelhaften Wert  f\u00fcr die Volkswirtschaft war.<\/p>\n<p>III.9 Sittliche Folgen<\/p>\n<p>In den Landtagsdebatten wurden die Folgen des Schmuggels f\u00fcr die  Sittlichkeit allgemein beklagt. Nach Pfarrberichten aus den  Grenzgebieten, auf die sich Repr\u00e4sentanten der Kirche bezogen und die  von weltlichen Abgeordneten dieser Regionen best\u00e4tigt wurden, schlugen  viele Tagel\u00f6hner redliche Erwerbsm\u00f6glichkeiten aus und vertranken und  verspielten ihren meist in der Nacht erworbenen Gewinn tags\u00fcber in  Gasth\u00e4usern. Der w\u00fcrttembergische Abgeordnete Paul Pfizer, der als einer  der ersten Propagandisten einer preu\u00dfisch-deutschen Vereinigung in die  deutsche Geschichte eingegangen ist, bemerkte 1833 zu der Lage:<\/p>\n<p>&#8222;Von allen Seiten h\u00f6rt man bei uns Klagen \u00fcber die hohen Zolls\u00e4tze  und \u00fcber das dadurch erzeugte und gen\u00e4hrte Schmuggelwesen, das nicht nur  auf den Handel, sondern auch auf die Sittlichkeit des Volkes den  nachteiligsten Einfluss hat. Wenn auch die H\u00e4lfte dieser Klagen in der  Wahrheit gegr\u00fcndet ist, so kann man, scheint es, nicht genug eilen, dem  Strome von Demoralisation, der \u00fcber unser Land in Folge der bestehenden  Zollgesetze und Zolleinrichtungen hereinbricht, und ganze Ortschaften,  ganze Striche unserer Bev\u00f6lkerung zu ergreifen, jedem rechtlichen  Erwerbe zu entfremden, und in einen fortw\u00e4hrenden Kriegszustand gegen  Gesetz und Obrigkeit zu versetzen droht, Einhalt zu tun&#8220;. (2. B., 17. S.  S. 36).<\/p>\n<p>Die nach der Julirevolution 1830 eingerichtete kurhessische  St\u00e4ndeversammlung musste bis zur Gr\u00fcndung des Deutschen Zollvereins 1834  machtlos zusehen, wie die geregelte Zolleinnahme in den Provinzen Hanau  und Fulda durch die mehrfache Zerst\u00f6rung von Zollb\u00fcros unm\u00f6glich  gemacht wurde. Hier und in anderen Landtagen kamen Abgeordnete auf den  Gedanken, durch Chausseebauten erwerbslosen Bev\u00f6lkerungsteilen  Besch\u00e4ftigung zu geben und sie vom Schmuggelgewerbe abzuziehen. Die  Protektionisten konnten der Besch\u00e4ftigungstherapie zustimmen, nicht  jedoch der Therapie der Freih\u00e4ndler, durch Zollsenkungen der  Demoralisation den N\u00e4hrboden zu entziehen. Eine Senkung der Tarife unter  dem Druck von Gesetzesbrechern werteten die Schutzzollanh\u00e4nger als eine  Kapitulation, als eine Untergrabung der staatlichen Autorit\u00e4t, zu der  sie nicht die H\u00e4nde reichen wollten.<\/p>\n<p>Zollpolitik und Schmuggel wurden, dies macht die Analyse der  Landtagsdebatten deutlich, ideologisch beurteilt. Die Gegens\u00e4tze  zwischen Freih\u00e4ndlern und Protektionisten versch\u00e4rften sich mit der  Ausbildung und Erweiterung des Schutzzollsystems und mit den  anwachsenden sozialen, wirtschaftlichen und ordnungspolitischen  Problemen, die der Schmuggel aufwarf. War das, was dem Einzelstaat oder  wenigen Einzelstaaten nicht gelang, n\u00e4mlich aus dem Dilemma  herauszukommen, durch einen gr\u00f6\u00dferen Zollverein zu erreichen? Welche  Folgen besa\u00df der Schmuggel f\u00fcr die zwischenstaatlichen Beziehungen und  die Entstehung des Deutschen Zollvereins? Diesen Fragen wendet sich der  zweite Teil der Untersuchung zu.<\/p>\n<p>IV. Au\u00dfenpolitische Konsequenzen<\/p>\n<p>IV.1 Zwischenstaatliches Konfliktpotential<\/p>\n<p>Zollpolitik und Schmuggel stellten in den Beziehungen der deutschen  Staaten gleichzeitig ein Konfliktpotential und einen Einigungsgrund dar.  Ein Konfliktpotential lag in der ungleichen strafrechtlichen Verfolgung  von aktivem und passivem Schmuggel. Das Auge des Gesetzes wachte streng  dar\u00fcber, dass kein aktiver, d. h. gegen die Interessen des eigenen  Landes gerichteter Schmuggel getrieben wurde; beim passiven Schmuggel,  der vom eigenen Land ausging, die Wirtschaft des eigenen Landes belebte  und &#8222;nur&#8220; die Zolleinnahmen der Nachbarstaaten verk\u00fcrzte, war das Auge  des Gesetzes hingegen halb oder ganz geschlossen.<\/p>\n<p>Das Gef\u00e4lle in den Zolltarifen zwischen protektionistischen und  freih\u00e4ndlerischen Staaten beg\u00fcnstigte die Ausbildung einer Doppelmoral,  unter der die Staaten mit Schutzzollsystem naturgem\u00e4\u00df am meisten litten.  Im Wetteifer, so bemerkte ein bayerischer Abgeordneter, werde der  Schmuggel von Baden und von den s\u00e4chsischen Staaten aus gegen das  Bayerisch-W\u00fcrttembergische Vereinsgebiet betrieben.<\/p>\n<p>Die Abgeordneten der s\u00fcddeutschen Landtage waren, auch wenn ihr Land  Nutzen aus dem Schmuggel zog, selbstkritisch genug, die Doppelmoral  zuzugeben. In freih\u00e4ndlerisch orientierten Staaten kam es vereinzelt zu  einer ausdr\u00fccklichen Billigung des passiven Schmuggels und zu einer  Verurteilung der protektionistischen Nachbarstaaten als den wahren  Schuldigen. Doch die geheimen badischen Kammerdebatten vom Oktober 1831  machen deutlich, dass auch die Freih\u00e4ndler Zollvergehen als moralische  \u00dcbel werteten. Die Probleml\u00f6sung lag f\u00fcr sie in der Beseitigung der  Zolltarifdifferenzen, in der drastischen Senkung der Tarife durch die  protektionistischen Staaten. Eine Versch\u00e4rfung der Kontrollen zur  Unterbindung des passiven Schmuggels, die Kosten ohne Nutzen f\u00fcr den  eigenen Staatshaushalt gebracht h\u00e4tten, war f\u00fcr den badischen Landtag  kein Diskussionsgegenstand.<\/p>\n<p>Diese nachbarliche Politik war f\u00fcr die protektionistischen Staaten  ein \u00c4rgernis, dessen Abstellung allein durch eine wechselseitige  Rechtshilfe m\u00f6glich war. Eine Rechtshilfe des Nachbarn war jedoch nur  dann erfolgversprechend, wenn beide Seiten gleicherma\u00dfen ein Interesse  an einer effizienten Zollkontrolle hatten. Besa\u00dfen beide Parteien ein  Schutzzollsystem, so war diese Voraussetzung gegeben. Die  protektionistischen Staaten wurden zu zwischenstaatlichen Vereinbarungen  \u00fcber gegenseitige Rechtshilfen, zu sogenannten &#8222;Kartellen&#8220;, gedr\u00e4ngt.  Besonders ihnen musste an einem weiterreichenden vertraglichen  Interessenausgleich gelegen sein. Der Interessenausgleich gipfelte im  Deutschen Zollverein von 1834. Dass die Zollvereinsbewegung im  wesentlichen von protektionistischen Staaten vorangetrieben wurde, kam  also nicht von ungef\u00e4hr.<\/p>\n<p>IV.2 Impuls auf Zollvereinsbewegung<\/p>\n<p>Die Zollvereinsbewegung, die im Jahre 1820 durch Verhandlungen  zwischen deutschen Klein- und Mittelstaaten in Gang gebracht wurde,  verlief alles andere als geradlinig auf das 1834 erreichte Ziel hin.  Wirtschaftliche, fiskalische und politische Motive besa\u00dfen eine  ambivalente Wirkung. Machtpolitische Hintergedanken sind bei Bayern,  W\u00fcrttemberg und Preu\u00dfen als Faktor erkennbar. Politische Bef\u00fcrchtungen  machten \u00d6sterreich zum Gegner jeder Vereinsbildung. Der Gegensatz  zwischen Freihandel und Protektionismus belastete die  Vereinsverhandlungen von Anfang an. Die Darmst\u00e4dter und Stuttgarter  Konferenzen in den Jahren 1820 bis 1825 scheiterten nicht zuletzt daran,  dass Baden von der Forderung niedriger Zolltarife an den Vereinsgrenzen  nicht abzubringen war.<\/p>\n<p>Im Komplex der Faktoren, die in der Vorgeschichte des Deutschen  Zollvereins wirksam waren, sind schon fr\u00fch ordnungspolitische Fragen und  Probleme auszumachen. Schutzzollanh\u00e4nger misstrauten potentiellen  Vereinspartnern und bef\u00fcrchteten, dass manche Staaten die  Kontrollvorschriften nur im Eigeninteresse handhaben w\u00fcrden. Bis Mitte  der zwanziger Jahre glaubten die Staaten des Dritten Deutschland daran,  eine Zollpolitik nach eigener Regie f\u00fchren zu k\u00f6nnen. Die St\u00f6rungen des  geordneten Warenverkehrs durch die protektionistischen Staaten lie\u00dfen  danach einen Verein immer w\u00fcnschenswerter erscheinen.<\/p>\n<p>Im Jahre 1828 wurden zwei Vereine gegr\u00fcndet, die den Markt nach innen  jeweils ausweiteten und nach au\u00dfen sch\u00fctzten, der Preu\u00dfisch-Hessische  Verein und der Bayerisch-W\u00fcrttembergische Verein. Um eine weitere  Ausdehnung des Schutzzollsystems in Deutschland zu verhindern, wurde im  gleichen Jahre 1828 der freih\u00e4ndlerisch orientierte Mitteldeutsche  Handelsverein gegr\u00fcndet. Die Schutzzollvereine traten im Mai 1829,  obwohl sie sich geographisch nicht ber\u00fchrten, durch einen Handelsvertrag  in eine n\u00e4here Verbindung. Sie gestanden sich gegenseitige  Erleichterungen im Warenverkehr zu und vereinbarten eine Anpassung der  Tarife auf ein gleiches Niveau. Der Schmuggel f\u00f6rderte eine weitere  Ann\u00e4herung.<\/p>\n<p>IV.3 Abschluss von Zollvereinen<\/p>\n<p>Im Jahre 1828 wurden die Schutzzolllinien in Deutschland zwar  verkleinert, ihre \u00dcberwachung gelang jedoch nicht in einem ausreichenden  Ma\u00dfe. In den s\u00fcddeutschen Landtagen war der Wegfall von Schmuggellinien  ein immer h\u00e4ufiger gebrachtes Argument f\u00fcr die Bildung eines gro\u00dfen  Zollvereins. Die Julirevolution f\u00f6rderte im Deutschen Bund die  Unzufriedenheit mit den Zollverh\u00e4ltnissen.<\/p>\n<p>In Kurhessen brachen chaotische Zust\u00e4nde aus, die eine  Schl\u00fcsselfunktion in der Entstehungsgeschichte des Vereins besitzen. Das  von dem Preu\u00dfisch-Hessischen und dem Bayerisch-W\u00fcrttembergischen  Schutzzollsystem eingeklammerte Kurf\u00fcrstentum geriet durch die  Unm\u00f6glichkeit, in seinen s\u00fcdlichen Provinzen eine geordnete Zollerhebung  durchzusetzen, in eine Zwangslage und suchte die Rettung f\u00fcr seine  fiskalischen, wirtschaftlichen und ordnungspolitischen Probleme in einem  m\u00f6glichst gro\u00dfen Zollverein.<\/p>\n<p>Im August 1831 trat Kurhessen dem Preu\u00dfischen Verein bei. Die St\u00e4nde  sahen in diesem Beitritt von Anfang an nur eine Zwischenl\u00f6sung und in  der Verbindung Preu\u00dfens mit S\u00fcddeutschland eine Minimalbedingung. Der  kurhessischen Regierung gelang es nach dem August 1831 nicht, die  chaotischen Zust\u00e4nde an den Au\u00dfengrenzen des Vereins zu beseitigen. Erst  der Zollverein von 1834 erl\u00f6ste den im Zentrum Deutschlands gelegenen  Staat aus seiner innenpolitisch unhaltbaren Lage, die auch im Landtag  immer wieder zu Friktionen f\u00fchrte.<\/p>\n<p>F\u00fcr das an der Peripherie des Deutschen Bundes gelegene Gro\u00dfherzogtum  Baden stellte sich die Lage anders dar. Die \u00dcbernahme des preu\u00dfischen  Zollsystems h\u00e4tte die profitable Wareneinfuhr aus Frankreich und der  Schweiz erschwert und den aktiven Schmuggel ins Land, genauer an die  Grenzen zu Frankreich und der Schweiz gebracht. Grunds\u00e4tzlich wollte  sich Baden der nach der Julirevolution stark aufgekommenen  Zollvereinsbewegung nicht entziehen. Die Kammern kn\u00fcpften aber 1831 den  Beitritt in einen Verein mit Preu\u00dfen an die in der liberalen  \u00d6ffentlichkeit popul\u00e4re Bedingung, dass der Vereinstarif gesenkt w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Die Regierungen, die Ende 1831 die Verhandlungen \u00fcber einen gro\u00dfen  Zollverein aufnahmen, namentlich Preu\u00dfen und Bayern, gingen auf die  badische Bedingung nicht ein. Der s\u00fcdwestdeutsche Grenzstaat war deshalb  an der Zollvereinsgr\u00fcndung nicht beteiligt. Unter starkem Widerspruch  innerhalb der St\u00e4ndeversammlung trat er 1835 bei, um eine politisch und  wirtschaftlich fatale Isolierung zu vermeiden. In W\u00fcrttemberg wurde  wegen der \u00e4u\u00dferst schwer zu \u00fcberwachenden Grenzlinie ein Verein mit  Baden sehr gew\u00fcnscht, von einigen Abgeordneten sogar mehr als ein Verein  mit Preu\u00dfen.<\/p>\n<p>Die freih\u00e4ndlerisch gesinnten Abgeordneten \u00fcbersahen bei aller  Vorliebe f\u00fcr niedrige Tarife nicht, dass ein gro\u00dfer Zollverein auch  einen gro\u00dfen Binnenmarkt schuf, der Handel und Verkehr weitgehend die  gew\u00fcnschte Erleichterung brachte. Auf der anderen Seite konnten die  Protektionisten den Verlust eines ohnehin fragw\u00fcrdigen Schutzes f\u00fcr die  eigene Volkswirtschaft dadurch leichter verschmerzen, dass die Chancen  f\u00fcr eine Abwehr der Konkurrenz des westlichen Auslandes durch eine  bessere Grenzbewachung f\u00fcr ein arrondiertes Vereinsgebiet stiegen.  Bedenken und Einw\u00e4nde wirtschaftlicher und politischer Art gegen einen  Zollverein mit Preu\u00dfen blieben auf Seiten der Freih\u00e4ndler wie der  Protektionisten bestehen. Doch alle Ansto\u00dfpunkte wurden in den  Landtagen, als sie einem Vereinsbeitritt zustimmten, geringer gewichtet  als der Wert eines Deutschen Zollvereins, den nicht zuletzt der  Schmuggel sch\u00e4tzen gelernt hatte.<\/p>\n<p>V. Res\u00fcmee<\/p>\n<p>Drei res\u00fcmierende Bemerkungen sollen die Untersuchung abschlie\u00dfen:<\/p>\n<p>1. Zoll und Schmuggel bildeten einen innenpolitischen Konfliktstoff  in den s\u00fcddeutschen Landtagen, der zu einer fraktionellen Spaltung in  Freih\u00e4ndler und Protektionisten f\u00fchrte. Aus dem Erwerbszweig der  Abgeordneten erkl\u00e4rte sich die jeweilige Position nur zum Teil. Als  Erkl\u00e4rungsaspekte kamen die gesamtstaatlichen Wirtschaftsinteressen,  aber auch politische und moralische \u00dcberzeugungen hinzu.<\/p>\n<p>Im Urteil der beiden &#8222;Fraktionen&#8220; spiegelten sich die \u00f6konomischen,  rechtlichen, sozialen und politischen Vorstellungen und Differenzen der  f\u00fchrenden Gesellschaftsschicht. Durch die Darstellung der ideologischen  Beurteilung von Zoll und Schmuggel konnte deshalb gezeigt werden, dass  sich die Konturen des deutschen Fr\u00fchkonstitutionalismus erst durch die  Einbeziehung inhaltlicher Analysen von Landtagsdebatten angemessen  zeichnen lassen und allein durch eine Klassifizierung von Abgeordneten  nach Steuern, Besitz und Beruf. In der modernen Forschung wird bisweilen  der Erkenntniswert solch quantitativ gut auswertbarer Merkmale zu hoch  angesetzt.<\/p>\n<p>2. Eine umfassende Darstellung des Schmuggels mit allen Aspekten des  staatlichen und gesellschaftlichen Lebens, die er ber\u00fchrte, ist ein  Desiderat der Forschung. Das Urteil der Landtagsabgeordneten verdient  dabei Beachtung. Es zeigt, wie die f\u00fchrende Gesellschaftsschicht soziale  Ph\u00e4nomene wie Arbeitslosigkeit, Armut, Kriminalit\u00e4t und illegal  erworbenen Reichtum wertete und ob sie sich vom Gedanken einer  gesamtgesellschaftlichen Solidarit\u00e4t oder von der Vorstellung einer  markanten sozialen Abstufung leiten lie\u00df. In den untersuchten  Landtagsdebatten dominierte das letztere: ein ausgepr\u00e4gtes  Schichtenbewusstsein.<\/p>\n<p>3. Die Zollverh\u00e4ltnisse vor der Gr\u00fcndung des Deutschen Zollvereins  lassen sich durch ein Spiel mit der Begriffssprache, die Hegel  zeitgen\u00f6ssisch verwandte, charakterisieren. F\u00fcr die Zeit vor 1834 kann  man sagen: &#8222;Das Wirkliche war nicht vern\u00fcnftig&#8220;. Die Einsicht in die  Unhaltbarkeit der einzelstaatlichen Zollpolitik und der Wille, das  Zollchaos zu beseitigen, wuchsen. Der Deutsche Zollverein wurde ein Werk  innenpolitischer Friedensstiftung. Im Hegelschen Sinne hob er die  Differenzen zwischen Freih\u00e4ndlern und Protektionisten auf einer h\u00f6heren  Ebene auf. Die Landtagsabgeordneten erm\u00f6glichten durch ihre Zustimmung  zum Zollverein, dass man das in der deutschen Geschichte herausragende  Ereignis des Jahres 1834 180 Jahre sp\u00e4ter mit den Worten w\u00fcrdigen kann:  &#8222;Das Vern\u00fcnftige wurde wirklich&#8220;.<\/p>\n<p><strong>\u00dcberblick:<\/strong><\/p>\n<p>Die <strong>Er\u00f6ffnung des ersten Landtags<\/strong> vollzieht sich unter gro\u00dfer  Anteilnahme der Bev\u00f6lkerung. Nachdem am Vortag in allen Pfarrkirchen und  in der Hofkirche St. Michael feierliche Gottesdienste abgehalten worden  sind, f\u00e4hrt der K\u00f6nig in einem achtsp\u00e4nnigen Galawagen und mit gro\u00dfem  Gefolge durch ein Spalier von Soldaten zum Landtagsgeb\u00e4ude. Dort wird er  von den (schon zuvor gew\u00e4hlten bzw. ernannten) Pr\u00e4sidenten beider  Kammern in Begleitung von je sechs Reichsr\u00e4ten bzw. Abgeordneten  empfangen. Sobald der K\u00f6nig den Saal betritt, erheben sich alle von den  Pl\u00e4tzen. Der K\u00f6nig setzt sich auf seinen Thron; auf ein Zeichen von ihm  nehmen alle Platz. Nun wird die Thronrede verlesen &#8211; von ihm oder von  einem Minister. Indem der K\u00f6nig pers\u00f6nlich zum Landtag kommt, erweist er  ihm Ehre; das wird deutlich, als 1842 K\u00f6nig Ludwig I. aus Ver\u00e4rgerung  \u00fcber den Landtag die Reichsr\u00e4te und Abgeordneten zur Er\u00f6ffnung der  Sitzungsperiode in die Residenz beordert.<\/p>\n<p>Nach der Verlesung der Thronrede und der Dankadressen beider Kammern erfolgt der <strong>Eid auf die Verfassung<\/strong>,  den 1819 alle, sp\u00e4ter nur die neuen Kammermitglieder abzulegen haben.  Ein Teil der katholischen Geistlichkeit und der katholischen Mitglieder  in beiden Kammern werden erst mit Hilfe des p\u00e4pstlichen Nuntius dazu  gebracht, den Schwur auf die Verfassung abzulegen; sie h\u00e4tten sonst den  Landtag verlassen m\u00fcssen. Sp\u00e4ter &#8211; 1821 &#8211; betont der K\u00f6nig in seiner  &#8222;Tegernseer Erkl\u00e4rung&#8220;, dass sich der Verfassungseid nur auf die  b\u00fcrgerlichen Verh\u00e4ltnisse, nicht auf geistliche Verpflichtungen beziehe.<\/p>\n<p>Der K\u00f6nig akzeptiert die Personen, denen die Kammer der Abgeordneten  die meisten Stimmen bei der Wahl des Ersten und Zweiten Pr\u00e4sidenten  gegeben hat: Erster Pr\u00e4sident wird der konservative Sebastian Frhr.  Schrenck von Notzing (bis 1837 stets wieder mit diesem Amt betraut),  Zweiter Pr\u00e4sident wird Dr. Johann Michael Seuffert, ein Vertreter des  gem\u00e4\u00dfigten &#8222;Beamtenliberalismus&#8220;.<\/p>\n<p>Die Verfassungsorgane m\u00fcssen den Umgang miteinander lernen. Die  Abgeordneten f\u00fchlen sich gekr\u00e4nkt, weil der K\u00f6nig in seiner Thronrede  sie als &#8222;Gehilfen der Regierung&#8220; bezeichnet und weil die Kammer der  Reichsr\u00e4te in ihrer Dankadresse sich selbst als &#8222;Damm&#8220; zum Schutze des  K\u00f6nigs erkl\u00e4rt. Und den Reichsr\u00e4ten gef\u00e4llt es nicht, dass der K\u00f6nig von  sich aus den Pr\u00e4sidenten ihrer Kammer ernennt (Feldmarschall Karl F\u00fcrst  Wrede, der dieses Amt bis 1838 aus\u00fcbt).<\/p>\n<p>Die Abgeordneten erhalten ihren Platz durch das Los zugewiesen, um  Gruppenbildungen zu unterbinden. Ihre Plenarsitzungen sind in der Regel  \u00f6ffentlich (die Kammer der Reichsr\u00e4te folgt dem erst 1848). Die  Regierung achtet daher sehr darauf, dass Plenumssitzungen an der kurzen  Leine gef\u00fchrt werden, um unerw\u00fcnschte \u00c4u\u00dferungen zu vermeiden. Sie wehrt  sich insbesondere gegen unliebsame Forderungen wie die nach  Pressefreiheit oder nach Vereidigung der Armee auf die Verfassung mit  dem Argument, dies \u00fcberschreite die Kompetenz der Kammer. Die  Aussch\u00fcsse, von denen es in jeder Kammer sechs regul\u00e4re gibt  (Gesetzgebung, Steuern, innere Verwaltung, Staatsschuldentilgung,  Beschwerden, Pr\u00fcfung der Antr\u00e4ge von Mitgliedern) tagen unter Ausschluss  der \u00d6ffentlichkeit; daher kann dort offener gesprochen werden.<\/p>\n<p>Als die H\u00f6he der Staatsverschuldung bekanntgegeben wird, ist die  \u00d6ffentlichkeit alarmiert; die Abgeordneten verlangen Sparsamkeit. Die <strong>Behandlung finanzieller Themen<\/strong> ist besonders konfliktreich: Soll die St\u00e4ndeversammlung auch die  Etatzahlen vor 1818 erfahren? Hat sie Anspruch auf Vorlage der  Originalrechnungen? Bedarf der Staatsetat in allen Einzelposten der  Zustimmung des Landtags oder darf dieser nur die n\u00f6tigen Steuern  bewilligen, um die L\u00fccke zwischen Einnahmen und Ausgaben zu decken? Darf  der Landtag \u00fcber den Heeresetat befinden? Wenn ja, muss dabei die  \u00d6ffentlichkeit ausgeschlossen werden? Und was ist mit den von der  Regierung angef\u00fchrten milit\u00e4rischen Verpflichtungen Bayerns gegen\u00fcber  dem Deutschen Bund?<\/p>\n<p>Gerade im Hinblick auf die Debatte \u00fcber den Heeresetat stellt die  Regierung den &#8222;Geist der Widerspenstigkeit&#8220; fest; erste \u00dcberlegungen  \u00fcber eine Aufhebung der Verfassung werden angestellt. Der zust\u00e4ndige  Ausschuss der Abgeordnetenkammer lenkt insofern ein, als er f\u00fcr die  Deckung der von ihm f\u00fcr \u00fcberfl\u00fcssig gehaltenen Milit\u00e4rausgaben eine  Steuer auf Luxusg\u00fcter in Aussicht stellt. Die Kammermehrheit akzeptiert  weitgehend die Haushaltsans\u00e4tze der Regierung und k\u00fcrzt auch den  Milit\u00e4retat nur geringf\u00fcgig. Die Kammer der Reichsr\u00e4te lehnt jede  K\u00fcrzung im Milit\u00e4retat ab. Der Knoten wird vorl\u00e4ufig gel\u00f6st, indem der  K\u00f6nig erkl\u00e4rt: er wolle pr\u00fcfen lassen, ob der reduzierte Milit\u00e4retat  gen\u00fcge, um die bayerischen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Deutschen Bund  einzuhalten; wenn nicht, wolle er die fehlende Summe &#8222;aus dem eigenen  Milit\u00e4rfonds&#8220; hinzuf\u00fcgen lassen.<\/p>\n<p>Die Regierung (und ein Teil der \u00d6ffentlichkeit) ist gereizt, nicht  zuletzt wegen der Detailliertheit, mit der manche Abgeordneten das  Verwaltungsgebaren des Staates kritisch betrachten. Die  radikalliberalen, besonders angriffslustigen Abgeordneten wie der  Professor der Rechte Wilhelm Joseph Behr und der Bamberger B\u00fcrgermeister  Franz Ludwig (v.) Hornthal repr\u00e4sentieren jedoch keineswegs die  Kammermehrheit. Ein anderer Teil der \u00d6ffentlichkeit ist entt\u00e4uscht, weil  die Steuern nicht gesenkt und keine Impulse f\u00fcr Wirtschaftswachstum  gegeben werden.<\/p>\n<p>Der K\u00f6nig verwahrt sich in seinem (Landtags-)<strong>Abschied<\/strong> vom 22.  Juli 1819 gegen Beschl\u00fcsse der Abgeordneten, denen eine &#8222;auf die  Erweiterung des durch die Verfassungsurkunde bezeichneten st\u00e4ndischen  Wirkungskreises gerichtete Absicht zu Grunde liegt&#8220;, womit er z.B. das  von der Abgeordnetenkammer beanspruchte Recht auf Gesetzesinitiative  oder den Entwurf der Kammer zu einer Instruktion an die Zensurbeh\u00f6rde  meint. Insbesondere prangert er &#8222;die verfassungswidrigen Verwahrungen&#8220;  an, &#8222;welche sich einzelne Mitglieder der Zweiten Kammer gegen  verfassungsm\u00e4\u00dfig zustande gekommene oder noch erst zu fassende  Beschl\u00fcsse im Namen einzelner Kreise und selbst der Nation einzulegen  erlaubt haben&#8220;, und &#8222;jenen unbemessenen (= ma\u00dflosen) Tadel der  Regierung, worin Abgeordnete sich zu gefallen schienen&#8220;.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich tadelt er, dass die Abgeordneten die Regierungsvorlage  zum Hypothekengesetz auf die lange Bank geschoben h\u00e4tten. Auf der  anderen Seite lobt er beide Kammern f\u00fcr die zustande gekommenen Gesetze  und stellt als Ideal &#8222;verfassungsm\u00e4\u00dfiges, gemeinschaftliches  Zusammenwirken der St\u00e4nde&#8230;mit den obersten Regierungsorganen&#8220; auf.<\/p>\n<p>Wie wenig die Kammer der Abgeordneten einen Konfliktkurs gegen\u00fcber  dem K\u00f6nig gesteuert hat, geht daraus hervor, dass der Antrag auf  Vereidigung des Milit\u00e4rs auf die Verfassung im Plenum mit 100 zu 1  Stimme abgelehnt wird. Antr\u00e4ge der Abgeordneten zur Neuordnung des  Justizwesens (\u00d6ffentlichkeit und M\u00fcndlichkeit der Verfahren,  Geschworenengerichte, Trennung von Justiz und Verwaltung) scheitern  schon an der Kammer der Reichsr\u00e4te, welche die adlige Gerichtsbarkeit  bedroht sieht.<\/p>\n<p>Der Landtag endet am 25. Juli in einer allgemeinen Missstimmung. Die  Schlie\u00dfung des Landtags ist zwar ebenso ein Staatsakt wie die Er\u00f6ffnung,  wird aber mit geringerem protokollarischem Aufwand vollzogen. Es wird  zur Tradition, dass der K\u00f6nig sie nicht pers\u00f6nlich vollzieht, sondern  den Thronfolger oder einen anderen Prinzen damit beauftragt.<\/p>\n<p><em>G\u00f6tschmann, S. 333-398; zu den Wahlen: S. 97-145; Weis, in:  Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV\/1. S. 124 ff.; Hartmann, S.  376 ff.; Treml, in: Geschichte des modernen Bayern, S. 42 f.<\/em><\/p>\n<p><strong>Wahlergebnisse:<\/strong><\/p>\n<p>In der Fr\u00fchzeit des Konstitutionalismus ist eine Darstellung der  Wahlergebnisse nach Parteien nicht m\u00f6glich. Es gibt keine festgef\u00fcgten  Parteien mit formeller Mitgliedschaft, Programm, Statuten und Vorstand.  Politische Zusammenschl\u00fcsse dieser Art sind geradezu verboten. Es gibt  auch keine festgef\u00fcgten Fraktionen innerhalb des Parlaments. Die  Herausbildung von Fraktionen wird absichtsvoll durch die dem Zufall  \u00fcberlassene Sitzordnung behindert.<\/p>\n<p>Es gibt nur allgemeine Parteirichtungen wie Liberale oder  Konservative mit allen Zwischenstufen, wobei man einen bestimmten  Abgeordneten in der Regel nicht eindeutig einer Richtung zuordnen kann.  Viele Abgeordnete lassen sich bei ihrer Stimmangabe von ihrer  Einsch\u00e4tzung der konkreten Frage leiten, um die es gerade geht. Das Hin-  und Herschwanken der Abstimmungsergebnisse zeigt deutlich, dass sie  nicht auf festgef\u00fcgte Stimmbl\u00f6cke, sondern auf individuelle  Entscheidungen (einschlie\u00dflich der Abwesenheit) zur\u00fcckgehen. Im \u00dcbrigen  gilt allgemein bis \u00fcber die Mitte des 19. Jahrhunderts hinaus: aus der  Sicht der jeweiligen Regierung (bzw. des jeweiligen K\u00f6nigs) gibt es nur  zwei &#8222;Parteien&#8220;: Regierungstreue und Oppositionelle. Die Trennlinie  zwischen beiden ist nicht identisch mit der zwischen Liberalen und  Konservativen; Zeitgenossen erw\u00e4hnen auch den Typ des &#8222;liberalen  Servilen&#8220; (d.h. den W\u00fcnschen der Regierung willf\u00e4hrigen Liberalen) und  des regierungskritischen Konservativen (aus welchen Motiven heraus auch  immer). Schlie\u00dfen sich Abgeordnete zu einer Gruppe zusammen, dann eher  informell und auf landsmannschaftlicher Basis, wobei die fr\u00e4nkischen und  pf\u00e4lzischen Abgeordneten eher auf der &#8222;linken&#8220; (liberalen bis  radikalliberalen) Seite des politischen Spektrums stehen.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 24.10.2017<\/p>\n<p>Bayerisches Territorium<\/p>\n<p>Nach dem \u00dcbergang fr\u00e4nkischer, zum kleinen Teil auch kurrheinischer  und oberrheinischer Gebiete an das neue K\u00f6nigreich Bayern entstand am 2.  Februar 1817 der Untermainkreis mit W\u00fcrzburg als Hauptstadt. Seit dem  1. Januar 1838 trug der Bezirk den Namen \u201eUnterfranken und  Aschaffenburg\u201c in Anlehnung an das Herzogtum Franken, in dessen  ehemaligem Ostteil er liegt (ausgenommen Aschaffenburg und Umgebung, die  im ehemaligen Westteil liegen).<\/p>\n<p>Durch die Verordnung vom 20. Mai 1938 (GVBl. 1938, 199) mit Wirkung  vom 1. Juni 1938[3] wurde der Name des Bezirks dem des r\u00e4umlich  identischen NSDAP-Gaues Mainfranken angeglichen und die bisherige  Bezeichnung \u201eUnterfranken und Aschaffenburg\u201c abgel\u00f6st. Nach Ende des  Dritten Reiches wurde der Name am 9. April 1946 erneut ge\u00e4ndert (GVBl.  1946, S. 189) und der Regierungsbezirk \u201eUnterfranken\u201c (ohne den Zusatz  \u201eund Aschaffenburg\u201c) benannt.<\/p>\n<p>Nach dem Zweiten Weltkrieg kam die th\u00fcringische Enklave Ostheim vor der Rh\u00f6n zu Unterfranken.<\/p>\n<p>Die fr\u00e4nkische Siedlung Ostheim vor der Rh\u00f6n wurde vermutlich um 525  gegr\u00fcndet und 804 zum ersten Mal urkundlich erw\u00e4hnt. Die Schenken von  Gro\u00dfvargula besa\u00dfen um 1214 in Ostheim Eigeng\u00fcter und Lehen der Abtei  Fulda und der Landgrafen von Th\u00fcringen. Das Amt Lichtenberg, zu dem  Ostheim und Urspringen geh\u00f6rten, war ehemals ein Amt der Grafschaft  Henneberg-R\u00f6mhild und ab 1741 des Gro\u00dfherzogtums  Sachsen-Weimar-Eisenach. 1920 kam die Exklave Ostheim zum neu  gegr\u00fcndeten Land Th\u00fcringen und war Bestandteil des Landkreises  Meiningen. 1945 wurde Ostheim als Teil der amerikanischen Besatzungszone  dem Freistaat Bayern zugeordnet und stand als th\u00fcringische Enklave  unter bayerischer Verwaltung. 1947 kam Ostheim zu Bayern.<\/p>\n<p>K\u00f6nigsberg<\/p>\n<p>Wechsel nach Bayern<\/p>\n<p>Nach einer Volksabstimmung 1919 wurde der Freistaat Coburg zum 1.  Juli 1920 mit dem Freistaat Bayern vereinigt. Damit kamen auch die Stadt  K\u00f6nigsberg in Franken und das Amt K\u00f6nigsberg zu Bayern. Die Stadt wurde  dem bayerischen Bezirk Hofheim im Kreis Unterfranken und Aschaffenburg  zugeteilt. Im Zuge dessen wurde der bis dahin geltende Namenszusatz \u201ein  Franken\u201c zu \u201ein Bayern\u201c abge\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Jungholz<\/p>\n<p>Jungholz, funktionale \u00f6sterreichische Exklave, nur \u00fcber Deutschland  zug\u00e4nglich; Besonderheit: ist nur in einem Punkt mit \u00d6sterreich  verbunden und damit keine Enklave in Deutschland. Jungholz ist seit 1868  bayerisches, heute deutsches Zollanschlussgebiet.<\/p>\n<p>Kaulsdorf Saale<\/p>\n<p>Kaulsdorf ist eine Gemeinde im th\u00fcringischen Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.<\/p>\n<p>1780 besetzte Kursachsen unter Berufung auf eine Verpf\u00e4ndung der  Ernestiner von 1567 die Exklave, die dann 1787 nach Protest der  Markgrafen beim Reichshofrat wieder an diese fiel.<\/p>\n<p>Nach deren Regierungsverzicht 1791 fiel die Exklave an Preu\u00dfen, das  auch 1795 das Gut aufkaufte und parzelliert an Bauern und B\u00fcrger  weiterverkaufte. Napoleon annektierte 1806 die Herrschaft Kaulsdorf und  gab sie 1810 an Bayern weiter. Nach dem verlorenen Krieg von 1866 fiel  Kaulsdorf wieder an Preu\u00dfen, Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Erfurt,  Kreis Ziegenr\u00fcck. 1944 kam es an Th\u00fcringen, Kreis Saalfeld. 1952 kam es  zum Bezirk Gera, Kreis Saalfeld, und mit diesem 1990 zum Freistaat  Th\u00fcringen.<\/p>\n<p>Die Exklaven des vogtl\u00e4ndischen Amts Plauen, d.h. die Stadt Gefell  und die Gemeinden Blintendorf, Sparnberg und Blankenberg kamen 1815  ebenfalls als Exklaven zum preu\u00dfischen Kreis Ziegenr\u00fcck, der selbst eine  Exklave der Provinz Sachsen war. Als Folge des verlorenen Deutschen  Kriegs von 1866 fiel die zu dieser Zeit zum K\u00f6nigreich Bayern geh\u00f6rende  Exklave Kaulsdorf an der Saale wieder an Preu\u00dfen und wurde dem Kreis  Ziegenr\u00fcck zugeordnet.<\/p>\n<p>Kamsdorf liegt am Ostrand des Th\u00fcringer Schiefergebirges. Die  Kreisstadt Saalfeld\/Saale ist ca. 8 km entfernt. Nur wenige Kilometer  entfernt befindet sich auch das Naherholungsgebiet des  Hohenwartestausees.<\/p>\n<p>Nachbargemeinden<\/p>\n<p>Angrenzende Gemeinden sind Unterwellenborn im Norden, dessen  Ortsteile K\u00f6nitz im Osten und Go\u00dfwitz im S\u00fcdosten, Kaulsdorf im S\u00fcden,  sowie die Stadt Saalfeld im Westen.<\/p>\n<p>B\u00fcsingen am Hochrhein ist eine Gemeinde am rechten Ufer des Rheins im baden-w\u00fcrttembergischen Landkreis Konstanz.<\/p>\n<p>Der Ort ist g\u00e4nzlich vom Schweizer Staatsgebiet umgeben und grenzt  rechtsrheinisch an den Kanton Schaffhausen sowie linksrheinisch \u2013 mit  dem Rhein als Grenze \u2013 an die Kantone Z\u00fcrich und Thurgau. B\u00fcsingen ist  die einzige Gemeinde Deutschlands, die g\u00e4nzlich in einer Exklave liegt.  Neben Campione d\u2019Italia ist B\u00fcsingen eine von zwei Enklaven innerhalb  des Schweizer Staatsgebietes.<\/p>\n<p>Gegenwart<\/p>\n<p>Ober-Laudenbach hatte am 31. Dezember 2008 insgesamt 774 Einwohner.[2] Ortsvorsteherin ist Susanne Benyr (CDU)<\/p>\n<p>Grenzverlauf<\/p>\n<p>Der Stadtteil weist eine Kuriosit\u00e4t im Grenzverlauf zwischen Hessen  und Baden-W\u00fcrttemberg auf, denn sein n\u00f6rdlicher Teil bildet aus  historischen Gr\u00fcnden eine Enklave in baden-w\u00fcrttembergischem Gebiet, die  durch eine baden-w\u00fcrttembergische Stra\u00dfe vom hessischen Hauptgebiet  getrennt ist. Innerhalb dieser Enklave befindet sich wiederum eine  baden-w\u00fcrttembergische Exklave.<\/p>\n<p>Eine zweite baden-w\u00fcrttembergische Exklave befindet sich im s\u00fcdlichen  Stadtteil in hessischem Gebiet, dieser Teil Ober-Laudenbachs ist zudem  noch eine Exklave der Stadt Heppenheim, da er von dieser durch die  hessische Gemeinde M\u00f6rlenbach getrennt ist.<\/p>\n<p>Wahlrecht bayerische St\u00e4ndeversammlung, zweite Kammer<\/p>\n<p>Einberufung und Wahlperiode<\/p>\n<p>Der bayrische K\u00f6nig berief die St\u00e4ndeversammlung ein. Er war  verpflichtet sie zumindest alle drei Jahre einzuberufen. Soweit die  St\u00e4ndeversammlung zusammentrat erfolgte die Einberufung, Er\u00f6ffnung und  Schlie\u00dfung beider Kammern gleichzeitig. Die Dauer der Sitzung durfte in  der Regel nicht l\u00e4nger als zwei Monate sein. Der K\u00f6nig hatte das Recht  die Versammlung zu verl\u00e4ngern, zu vertagen oder aufzul\u00f6sen.<\/p>\n<p>Die Verfassung gab vor, dass alle sechs Jahre Neuwahlen zur Kammer  der Abgeordneten stattfinden sollten. L\u00f6ste der K\u00f6nig die  St\u00e4ndeversammlung auf, musste innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl  der Kammer der Abgeordneten vorgenommen werden.<\/p>\n<p>Das Wahlrecht wurde mehrmals ge\u00e4ndert. 1848 wurde die Wahl nach  Klassen abgeschafft, 1881 die geheime und 1906 die direkte Wahl der  Abgeordneten eingef\u00fchrt.<\/p>\n<p>1818 bis 1848<\/p>\n<p>Zusammensetzung der Zweiten Kammer<\/p>\n<p>Die Wahl in die Kammer der Abgeordneten erfolgte getrennt nach  W\u00e4hlergruppen. Die einzelnen Klassenst\u00e4rken verteilten sich nach den  vorgegebenen Bruchanteilen. Die Kammer setzte sich folgenderma\u00dfen  zusammen:<\/p>\n<p>1. Klasse \u2013 die adeligen Grundbesitzer mit gutsherrlicher Gerichtsbarkeit (ein Achtel der Abgeordneten)<\/p>\n<p>2. Klasse \u2013 Abgeordnete der Universit\u00e4ten<\/p>\n<p>3. Klasse \u2013 die Geistlichen (ebenfalls ein weiteres Achtel)<\/p>\n<p>4. Klasse \u2013 die St\u00e4dte und M\u00e4rkte mit mehr als 500 Familien (ein Viertel)<\/p>\n<p>5. Klasse \u2013 die \u00fcbrigen Grundbesitzer, unabh\u00e4ngig davon, ob sie adelig waren oder nicht (die H\u00e4lfte)<\/p>\n<p>F\u00fcr die Zahl der Abgeordneten wurde nach der Zahl der Familien im  K\u00f6nigreiche gerechnet und ein Abgeordneter auf 7.000 Familien bestimmt.  Hinzu kamen die Vertreter der Universit\u00e4ten. Auf eine Universit\u00e4t  entfiel ein Abgeordneter.<\/p>\n<p>Die Wahl erfolgte teils direkt (bei den ersten beiden Gruppen), teils  indirekt durch Wahlm\u00e4nner. Voraussetzung f\u00fcr die Aus\u00fcbung des aktiven  und passiven Wahlrechts war Grundbesitz. Die Wahl war daher keine  gleiche Wahl.<\/p>\n<p>Die Kompetenzen der Kammer wurden sukzessive erweitert. Jedoch blieb  die Regierungsbildung bis zur Novemberrevolution alleinige Aufgabe des  K\u00f6nigs ohne dass das Parlament Einfluss auf die Ernennung h\u00e4tte.  Allerdings wurde 1912 mit Georg von Hertling erstmals ein Vertreter der  Mehrheitsfraktion, des Zentrums, zum Ministerpr\u00e4sidenten berufen.<\/p>\n<p>Wahltermine und Wahlverfahren 1818 bis 1848<\/p>\n<p>Die erste Wahl wurde am 2. Dezember 1818 ausgeschrieben, nachdem die  Wahlordnung ausgearbeitet und die Gemeindewahlen vollzogen waren.<\/p>\n<p>Die Klassen I und III konnten die Abstimmung zu Hause vornehmen mit  nicht festgelegtem Zeitpunkt der Stimmausz\u00e4hlung. Die Wahlen der Klassen  IV und V Wahlen fanden in den St\u00e4dten eines Regierungsbezirks als  Urwahlen ebenso nicht an einem festen Zeitpunkt statt.[8] Durch den  relativ gro\u00dfen zeitlichen Unterschied zwischen den Einzelabstimmungen  eines Regierungsbezirks und zwischen den Regierungsbezirken an sich, gab  es kein festen Wahltermin. Die Wahlen vollzogen sich in einem  Zeitrahmen der vierw\u00f6chigen Vollzugsfrist.<\/p>\n<p>Beurteilung<\/p>\n<p>Gegen\u00fcber den Landst\u00e4nden des Heiligen R\u00f6mischen Reiches Deutscher  Nation hatten die Abgeordneten an Freiheit gewonnen. Sie waren dem  Gemeinwohl bzw. ihrem Gewissen verpflichtet und nicht mehr an Auftr\u00e4ge  und Weisungen ihrer W\u00e4hler gebunden. Die Rechte des Parlamentes waren  jedoch verglichen mit heutigen Parlamenten gering. Die St\u00e4ndeversammlung  hatte kein Gesetzesinitiativrecht und konnte nur die k\u00f6niglichen  Gesetzesvorlagen und Steuerforderungen lediglich annehmen oder ablehnen.  Beide Kammern der St\u00e4ndeversammlung waren dabei gleichberechtigt. Sie  konnten jedoch zu den k\u00f6niglichen Ministern und ihrer T\u00e4tigkeit Stellung  beziehen und die Steuerbewilligung mit Bedingungen verkn\u00fcpfen.<\/p>\n<p>Kammer der Reichsr\u00e4te<\/p>\n<p>In der hier zu betrachtenden Kammer der Reichsr\u00e4te waren laut  Verfassung folgende Gruppen vertreten: 1) die vollj\u00e4hrigen Prinzen des  k\u00f6niglichen Hauses; 2) die Kronbeamten des K\u00f6nigreichs; 3) die  jeweiligen Erzbisch\u00f6fe von M\u00fcnchen-Freising und Bamberg, zudem ein  weiterer, vom K\u00f6nig auszuw\u00e4hlender Bischof sowie der jeweilige Pr\u00e4sident  des protestantischen Oberkonsistoriums; 4) die H\u00e4upter der ehemals  reichsst\u00e4ndischen F\u00fcrsten- und Grafenh\u00e4user (Standesherren) mit einem  auf den \u00e4ltesten Familienagnaten vererbbaren Reichsratssitz; 5) eine vom  K\u00f6nig ausgew\u00e4hlte Gruppe adeliger Reichsr\u00e4te mit in der Familie  vererbbarer Mitgliedschaft aus dem Kreis der bayerischen  Fideikommi\u00dfbesitzer, unter der Voraussetzung, da\u00df deren gebundener  Grundbesitz ein bestimmtes Grundsteuersimplum erreichte und in dem  Fideikommi\u00dfverband eine agnatisch-linealische Erbfolge nach dem Rechte  der m\u00e4nnlichen Erstgeburt eingef\u00fchrt war (und nicht ein Kondominium  existierte wie in vielen fr\u00e4nkischen ehemaligen Reichsritterschaften);  schlie\u00dflich 6) Personen, &#8222;welche der K\u00f6nig entweder wegen  ausgezeichneter dem Staate geleisteter Dienste, oder wegen ihrer  (adeligen) Geburt, oder ihres Verm\u00f6gens&#8220; zu Mitgliedern auf Lebenszeit  ernannt hatte3. W\u00e4hrend der K\u00f6nig also in seiner Ernennung bei den  Gruppen der Prinzen, Kronbeamten, Erzbisch\u00f6fe,  Oberkonsistorialpr\u00e4sidenten und Standesherren an eine ver-<\/p>\n<p>fassungsm\u00e4\u00dfig vorgegebene Personengruppe gebunden war &#8211; wobei er  freilich Kron\u00e4mter verlieh, Erzbisch\u00f6fe nominierte und  Oberkonsistorialpr\u00e4sidenten ernannte -, war er bei den \u00fcbrigen erblichen  und lebensl\u00e4nglichen Reichsr\u00e4ten in seiner Auswahl frei. Allerdings  wurde die Zahl der lebensl\u00e4nglichen Reichsr\u00e4te von der Verfassung auf  den &#8222;dritten Theil der erblichen&#8220;, wozu Standesherren,  Fideikommi\u00dfbesitzer und die geistlichen Amtstr\u00e4ger z\u00e4hlten,  eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Die rechtlichen Kompetenzen der Reichsr\u00e4te entsprachen genau  denjenigen der Abgeordneten: Dies waren als politisch materielle Rechte  das Mitwirkungsrecht an der Gesetzgebung des Landes, seit 1848 auch das  Gesetzesinitiativrecht, sowie das Recht zur Pr\u00fcfung des Staatshaushalts  und zur Bewilligung der Steuern, zudem als sogenannte politisch formelle  Rechte das Informations-, Petitions-, Beschwerde-, Anklage- und  Legitimationspr\u00fcfungsrecht, seit 1848 das Interpellationsrecht und das  Recht einer erweiterten Ministeranklage, freilich ohne parlamentarische  Ministerverantwortlichkeit. Beide Kammern berieten und beschlossen  entsprechende Gesetzentw\u00fcrfe oder Budgetvorlagen v\u00f6llig selbst\u00e4ndig; nur  die \u00fcbereinstimmende Willenserkl\u00e4rung beider Kammern stellte dem K\u00f6nig  gegen\u00fcber den staatsrechtlich g\u00fcltigen Landtagsbeschlu\u00df dar, oder anders  gewendet: Jede der beiden Kammern hatte innerhalb der ihr zustehenden  Befugnisse absolutes Vetorecht.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend sich im Zeitraum von 1818 bis 1918 die Zusammensetzung der  Kammer der Abgeordneten aufgrund mehrmaliger \u00c4nderung des  Landtagswahlrechts (vor allem 1848 und 1906) den Anforderungen der Zeit  gem\u00e4\u00df modifizierte, blieb die Kammer der Reichsr\u00e4te in Zusammensetzung  wie Kompetenz v\u00f6llig unver\u00e4ndert. Erst in dem sogenannten Abkommen  zwischen Regierung und Landtagsparteien vom 2.11.1918 sollte die  Institution unter dem Druck der aktuellen politischen Situation um  Vertreter aus St\u00e4dten, Handel und Industrie, Handwerk, Landwirtschaft,  Hochschulen und Arbeiterschaft erweitert werden, die von entsprechenden  Berufsk\u00f6rperschaften, Hochschul- und Kommunalgremien pr\u00e4sentiert werden  sollten. Zudem war den Reichsr\u00e4ten k\u00fcnftig nur noch ein zweimaliges  aufschiebendes<\/p>\n<p>Gesetzesvetorecht zugestanden6, doch kam dann die Revolution der Verwirklichung dieses Abkommens zuvor.<\/p>\n<p>F\u00fcr ein solches System zweier rechtlich gleichgestellter, aber sehr  unterschiedlich besetzter und konstituierter Kammern gab es nat\u00fcrlich  politische Gr\u00fcnde. Erstens wurde durch die weitgehend aristokratische  Zusammensetzung der Reichsratskammer ein Restbestand althergebrachter  Adelsprivilegien \u00fcber alle Reformen hinweg in den konstitutionellen  Staat gerettet. Zweitens und in engem Zusammenhang damit stehend, diente  die Erste Kammer als beharrendes, konservatives Gegengewicht zu dem als  progressiv eingesch\u00e4tzten Abgeordnetenhaus. Sie sollte diesem gegen\u00fcber  Besitz, Privilegien und den politischen Status quo bewahren und  \u00fcbertriebene Reformbestrebungen bremsen &#8211; ganz im Sinne Montesquieus,  der das englische Oberhaus als &#8222;Vertretung der Qualit\u00e4t und Dauer&#8220; gegen  Demokratie\u00fcberflutung seitens des Unterhauses als &#8222;auf Wahl und  Quantit\u00e4t&#8220; beruhender Vertretung ansah. Dies entsprach auch dem  staatspolitischen Selbstverst\u00e4ndnis der Reichsr\u00e4te, die in ihrer ersten  Dankadresse an den K\u00f6nig im Jahr 1819 es als Ziel ihres Wirkens  bezeichneten, &#8222;dem Drange nach Ver\u00e4nderungen und Verbesserungen&#8220;, der  sich als &#8222;leitendes Prinzip in den aus dem Vertrauen des Volkes, durch  seine Wahl hervorgegangenen Versammlungen \u00e4u\u00dfert&#8220;, einen &#8222;Damm, dem  Wandelbaren Festigkeit, der Beweglichkeit St\u00e4tigkeit entgegen zu sezen,  damit der Monarch auf der erhabensten Stufe bleibe, unerreichbar und  unverlezlich&#8220;8. Schlie\u00dflich erm\u00f6glichte die Kammer der Reichsr\u00e4te,  drittens, eine gleichsam institutionelle Integration der mediatisierten  F\u00fcrsten und Grafen in den neuen bayerischen Staat.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 25.10.2017<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Landtagsdebatten 1819<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Regierung legt Zollgesetz vor<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Lerchenfeld, Maximilian Freiherr von, Finanzminister<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Lerchenfeld: Maximilian Emanuel Freiherr v. L., baierischer  Staatsmann, entstammte einer altbayerischen Adelsfamilie und wurde zu  Ingolstadt am 16. November 1778 als der Sohn des dortigen Pflegers  &lt;Verwalter&gt; und Hofkastners &lt;Hofbeamter, Verwalter des  herrschaftlichen Kammerguts, so Naturalabgaben&gt; Max Joseph Frhrn. v.  L. geboren.<\/p>\n<p>Er erhielt seine Erziehung im v\u00e4terlichen Hause und besuchte das  Gymnasium und die Universit\u00e4t in Ingolstadt, die er 1799 absolvierte.  Lerchenfeld trat 1802 in den bayerischen Staatsdienst ein. Wichtige  Kenntnisse von Land und Leuten und in der Verwaltung erwarb er durch  sein erstes Besch\u00e4ftigungsfeld. Der f\u00fcr die Besitz\u00fcbernahme des  bayerischen Entsch\u00e4digungslandes in Schwaben zust\u00e4ndige Zivilkommissar  Freiherr von Hertling bot ihm einen Posten f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der  Integrationsaufgaben an. Im Sommer 1803 wurde er Rat in der  Landesdirection der baierischen Provinz in Schwaben mit Sitz in Ulm ein.  Nach zwei Jahren erhielt er die Ernennung zum Director der  staatsrechtlichen Abtheilung und ihm wurde die Regelung der  Grenzverh\u00e4ltnisse mit W\u00fcrttemberg \u00fcbertragen, die zu einem l\u00e4ngeren  Aufenthalt in Stuttgart im Winter 1807\u20141808 f\u00fchrte. Die n\u00e4heren  Beziehungen, in die er damals zu Karl August v. Wangenheim trat,  beeinflussten seine sp\u00e4tere politische Richtung im liberalen und  nationalen Sinne. Im Herbst 1808 wurde er, noch nicht 30j\u00e4hrig,  Generalcommiss\u00e4r in Ansbach, 1809 in N\u00fcrnberg, 1810 in Innsbruck, wo er  durch gerechte und wohlwollende Verwaltung die eben unterworfenen  Tiroler mit der baierischen Herrschaft zu vers\u00f6hnen strebte. Manche  allzu schroff einschneidende Ma\u00dfregel der M\u00fcnchener Regierung hat er  gemildert, wobei er in dem Kronprinzen Ludwig, der damals als Gouverneur  des Inn- und Salzachkreises in Innsbruck residierte, eine St\u00fctze fand.<\/p>\n<p>Im Sommer 1814 \u00fcbernahm er als Hofcommiss\u00e4r die Verwaltung des  Gro\u00dfherzogthums W\u00fcrzburg. Auch hier suchte er die H\u00e4rten der Angleichung  des neuen Gebiets durch Entgegenkommen zu mildern, bew\u00e4hrte  Einrichtungen in der Provinz zu erhalten. So ordnete er das  W\u00fcrzburgische Staatsschuldenwesen und verhinderte eine Verschmelzung  w\u00fcrzburgischen Finanzverwaltung mit dem damals in der gr\u00f6\u00dften Verwirrung  befindlichen baierischen Schuldenwesen. Im Februar 1817 trat L. als  Finanzminister mit Rechberg, Th\u00fcrheim und Wrede in das nach Montgelas&#8216;  Sturz neugebildete Ministerium ein, dessen Aufgabe die Ausarbeitung der  Verfassung, der Abschlu\u00df des Concordats, eine neue Organisation der  Verwaltung, die Ordnung der g\u00e4nzlich zerr\u00fctteten Finanzverh\u00e4ltnisse sein  sollte.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 25.10.2017<\/p>\n<p>Zu Lerchenfeld:<\/p>\n<p>Unter sehr schwierigen Umst\u00e4nden, da die vielen Kriege, die  Getreidetheuerung der Jahre 1816 und 1817 und die darauf folgende  g\u00e4nzliche Entwertung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse einen wahren  Notstand im Lande hervorgebracht hatten, w\u00e4hrend die fortw\u00e4hrenden  Territorialver\u00e4nderungen die Verwirrung in den Finanzen noch vermehren  mussten, legte er den Grund zur Ordnung des Staatshaushalts und  besonders des Staatsschuldenwesens. An der Ausarbeitung der im Mai 1818  erlassenen Verfassung hatte er wesentlichen Antheil und wirkte dabei f\u00fcr  den Ausbau derselben in liberalem Sinn. Bei den Verhandlungen \u00fcber das  Concordat trat er f\u00fcr die Rechte des Staates ein und erreichte  wenigstens, da\u00df es als Anhang des Religionsedicts erkl\u00e4rt, folglich  staatsrechtlich diesem und den Bestimmungen der Verfassung untergeordnet  wurde.<\/p>\n<p>Der Bestand der Verfassung war in den ersten Jahren ihres Bestehens  mehrfach gef\u00e4hrdet. Metternich wandte seinen ganzen Einflu\u00df auf, um die  s\u00fcddeutschen repr\u00e4sentativen Verfassungen wieder zu beseitigen,  jedenfalls m\u00f6glichst zu beschr\u00e4nken, da er durch sie sein conservatives  System ebenso bedroht sah, als durch die demagogischen Umtriebe. Im  baierischen Ministerium bildeten sich zwei Parteien, von denen die eine  zugleich mit der Verfassung auch die Selbstst\u00e4ndigkeit des Staates gegen  den \u00fcberm\u00e4chtigen Einflu\u00df der Gro\u00dfm\u00e4chte vertheidigte, die andere nur  bei Metternich Schutz gegen die Gefahren der Revolution finden zu k\u00f6nnen  glaubte. L. stand mit dem F\u00fcrsten Wrede und dem Generaldirector und  sp\u00e4teren Minister v. Zentner auf der Seite der Verfassung, Graf Rechberg  war der F\u00fchrer der aristokratisch-klerikalen Partei. Rechberg hatte den  Karlsbader Beschl\u00fcssen zugestimmt, aber L. setzte es mit H\u00fclfe des  Kronprinzen durch, da\u00df die Bundesbeschl\u00fcsse vom 20. Sept. 1819 in Baiern  nur mit einem Vorbehalt publicirt wurden, der ihre Wirkung  gr\u00f6\u00dftentheils illusorisch machte.<\/p>\n<p>Doch gewannen in den n\u00e4chsten Jahren die Freunde Metternich&#8217;s in  M\u00fcnchen mehr und mehr die Oberhand, da es gelungen war, den K\u00f6nig ganz  auf diese Seite zu ziehen. Selbst Wrede&#8217;s Stellung war gef\u00e4hrdet und L.  sah sich seit dem Besuche Metternichs in M\u00fcnchen im Januar 1823 jedes  politischen Einflusses beraubt und auf die Verwaltung seines  Departements beschr\u00e4nkt. Nach dem Tode des K\u00f6nigs Max Joseph, October  1825, wurde L., der bis dahin im besonderen Vertrauen des Kronprinzen zu  stehen schien, pl\u00f6tzlich aus dem Ministerium entlassen und Graf  Armansperg an seiner Stelle berufen. Er wurde zum Bundestagsgesandten in  Frankfurt ernannt, wo er bis zum J. 1833 blieb. Im Mai 1833 \u00fcbernahm er  noch einmal das Finanzministerium. Am 31. December 1834 trat er wieder  aus dem Ministerium aus und ging als Gesandter nach Wien. Das  Anerbieten, als Ministerpr\u00e4sident in griechische Dienste zu treten,  schlug er aus, brachte aber f\u00fcr diese Stelle Ignaz von Rudhart in  Vorschlag (1836). Im J. 1842 wurde er auf eigenen Wunsch wieder nach  Frankfurt an den Bundestag versetzt. Er starb am 14. October 1843 auf  seinem Gute zu Heinersreuth.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bay. LTV 1819 2. Bd. 15. Protokoll in der Sitzung am 5.3.1819.<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Beilage Z. 56. Vortrag in der St\u00e4nde-Versammlung, Cammer der  Abgeordneten, die Vorlage des Entwurfes eines neuen Zollgesetzes  betreffend. S. 37-46.<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Volkswirtschaft und Staatshaushalt<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Die Unm\u00f6glichkeit, alle Bed\u00fcrfnisse des Staates auf dem Wege der  directen Abgaben allein zu sichern, hat schon seit Jahrhunderten die  Regierungen veranlasst, zu indirecten Auflagen zu schreiten. Das  Verh\u00e4ltnis beider gegen einander, und die geeignetste Art der Erhebung  sind die gr\u00f6\u00dften und schwierigsten Aufgaben der Staatswirthschaft.<\/p>\n<p>Einschub Erl\u00e4uterungen:<\/p>\n<p>&lt;direkte Abgaben = Zehnte, seit 200 Jahren Steuern auf Einkommen und Verm\u00f6gen&gt;<\/p>\n<p>&lt;Indirekte Abgaben =<\/p>\n<p>Verbrauchsteuern sind Abgaben auf den Verbrauch oder Gebrauch von  Waren. Sie werden vom Hersteller oder H\u00e4ndler bezahlt, dann aber \u00fcber  den Verkaufspreis an die Verbraucher weitergegeben, und z\u00e4hlen deshalb  zu den indirekten Steuern. Mit einem Aufkommen von \u00fcber 60 Milliarden  Euro pro Jahr sind Verbrauchsteuern die wichtigsten Einnahmen des Zolls  und ein entscheidender Beitrag zum Staatshaushalt, der damit zum  Beispiel Verkehrswege, Bildung und soziale Leistungen finanziert.<\/p>\n<p>Verbrauchsteuern belasten lediglich den Verbrauch bestimmter Waren  wie Zigaretten, Sekt, Branntwein oder Zwischenerzeugnissen und werden  zum Beispiel eingef\u00fchrt, um den unbedachten Konsum von Alkopops zu  reduzieren. Bis auf die Biersteuer, die den Bundesl\u00e4ndern zusteht,  flie\u00dfen alle Einnahmen in den Bundeshaushalt.<\/p>\n<p>Um ihren wachsenden Finanzbedarf zu decken, f\u00fchrten die St\u00e4dte schon  im 13. Jahrhundert bestimmte Abgaben auf den Verbrauch ausgew\u00e4hlter  Produkte ein, dazu geh\u00f6rten alkoholische Getr\u00e4nke, Genussmittel und  Lebensmittel.&gt;<\/p>\n<p>Allgemein wurde die Besteuerung des Verbrauches als eine der  zweckm\u00e4\u00dfigsten Erhebungsarten erkannt. In jenen Staaten, in welchen die  freieste Verfassung besteht, wo das Volk durch aus seiner Mitte gew\u00e4hlte  Repr\u00e4sentanten an der finanziellen Gesetzgebung den wesentlichsten  Antheil nimmt, ist die Consumtion meistens den h\u00f6chsten Auflagen  unterworfen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">10. Bd. S. 51-102 Vortrag in der Cammer der Abgeordneten am 3.  Juni 1819 \u00fcber das neue Zoll-Gesetz, durch den k\u00f6nigl. Ministerial-Rath  von P a n z e r . <\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zolleinnahmen f\u00fcr Staatshaushalt unentbehrlich, alternativlos, da nicht durch andere Abgaben ersetzbar<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.52f. Wenn nun die Regierung dessen ungeachtet nicht auf eine  g\u00e4nzliche Aufhebung der Z\u00f6lle und Mauten, sondern nur auf eine  Verbesserung des Zollwesens angetragen hat, so k\u00f6nnen Sie, meine Herren!  \u00fcberzeugt seyn, da\u00df sie hiebei nur von den wichtigsten Beweggr\u00fcnden  geleitet worden sey.<\/p>\n<p>Der erste und entscheidendste dieser Beweggr\u00fcnde ist der  St\u00e4nde-Versammlung bereits in der allgemeinen Darstellung des  Fiscalzustandes des K\u00f6nigreichs er\u00f6ffnet worden. Sie wird daraus  entnommen haben, da\u00df der Staatshaushalt das Einkommen, welches die Z\u00f6lle  und \u00fcbrigen damit verwandten Abgaben bisher abgeworfen haben, zur Zeit  nicht nur keineswegs entbehren k\u00f6nne, sondern vielmehr eine Verbesserung  derselben h\u00f6chst w\u00fcnschenswerth mache. H\u00e4tte man daher diese Gef\u00e4lle  dennoch aufgeben wollen, so w\u00fcrde es unvermeidlich gewesen seyn, den  hiedurch entstehenden Ausfall auf andere Weise zu decken. Allein ein  reines Einkommen von dritthalb Millionen durch andere indirecte Abgaben  aufzubringen, hat die Regierung geradehin unm\u00f6glich gefunden,\u00a0 besonders  seitdem die Fleisch- und Getreide-Anschl\u00e4ge den Communen \u00fcberlassen  sind, und \/S. 53 diese Summe durch Erh\u00f6hung oder Vermehrung der directen  Steuern zu erzielen, hat die Regierung wenigstens nicht r\u00e4thlich finden  k\u00f6nnen; denn wenn auch diese Steuern im Vergleiche mit andern Staaten,  noch m\u00e4\u00dfig erscheinen, so erreichen sie doch mit Einschlu\u00df der  Gemeinde-Districts- und Kreis-Umlagen, bereits eine H\u00f6he, da\u00df ihre  Vermehrung h\u00f6chstens au\u00dferordentlichen Nothf\u00e4llen vorbehalten werden  kann.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Politik des Mittelwegs<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">System der Kompromisse im Abgabensystem, in den \u00f6konomischen Interessen, gegen\u00fcber dem Ausland, Zielpunkt Freihandel<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.70 Nach sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung aller Vorschl\u00e4ge und W\u00fcnsche hat die  Regierung zweckm\u00e4\u00dfig befunden, ein System vorzuziehen, das einen wohl  bemessenen Mittelweg einh\u00e4lt, ein System, das dem bereits bestehenden  Systeme der \u00fcbrigen directen und indirecten Auflage anpa\u00dft; ein System,  das den geographischen und politischen Verh\u00e4ltnissen des Staates  entspricht, ein System, das den Grunds\u00e4tzen einer indirecten Besteuerung  huldiget, ohne die Consequenz bis zur Absurdit\u00e4t treiben, und auch das  Unerreichbare erreichen zu wollen; ein System, das in seiner  Haupttendenz finanziell ist, ohne deswegen die staatswirthschaftlichen  R\u00fccksichten auf die Seite zu setzen: ein System, das keinen, der dabei  betheiligten verschiedenen und entgegengesetzten Interessen  ausschl\u00fc\u00dflich zusagt, sondern allen die m\u00f6gliche und billige Schonung  angedeihen l\u00e4\u00dft; ein System, das zu jeder Zeit in seinen Theilen die  allenfalls n\u00f6thige Ab\u00e4nderung erhalten kann, ohne das Ganze zu  verwirren, oder zu zerst\u00f6ren; ein System, das nicht verschm\u00e4ht, im Wege  der Reziprozit\u00e4t von dem Auslande die m\u00f6glichen Beitr\u00e4ge mitzunehmen,  aber gegen keinen Staat durch Ein- Aus- und Durchfuhr-Verbote eine  feindselige Stellung annimmt, sondern vielmehr die nachbarlichen  Verh\u00e4ltnisse zu bef\u00f6rdern geeignet ist, und nur gegen besondere  Beschr\u00e4nkungen der diesseitigen Unterthanen in ihrem Verkehre das Recht  der Wiedervergeltung vorbeh\u00e4lt; ein System endlich, welches, weit  entfernt, die Lasten der Abgaben zu vermehren, vielmehr in jeder  Beziehung eine bedeutende Erleichterung gew\u00e4hren, und dem \u00dcbergange zu  dem Systeme des freien Verkehrs vorarbeiten wird.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Protektionismus<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Es ist billig, und dem Grundsatze der Gleichheit vollkommen  angemessen, den Verbrauch ausl\u00e4ndischer Erzeugnisse vorz\u00fcglich zu  belegen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Panzer: Anpassungsdruck: Protektionismus gro\u00dfer Staaten zwingt zur Reaktion<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 53 Indessen selbst dann, wenn sich die M\u00f6glichkeit gezeigt h\u00e4tte,  das Mauteinkommen auf anderen Wegen mit wenigerem Drucke der Unterthanen  aufzubringen, w\u00fcrde die Regierung Anstand genommen haben, die Z\u00f6lle und  Mauten ganz aufzuheben. So lange die \u00fcbrigen gr\u00f6\u00dferen, nahen und  fernern Staaten Europens ihre Leitungs- und Prohibitiv-Systeme  verfolgen, bleibt es f\u00fcr einen einzelnen Staat von untergeordneter Gr\u00f6\u00dfe  und Kraft immer ein gef\u00e4hrliches Experiment ein ganz entgegengesetztes  System zu wagen, und sich in dieser Beziehung gleichsam wehrlos zu  machen; wir sehen, wie f\u00fcrchterlich kleine Staaten, die in dem langen  Besitze eines ausgebreiteten Gewerbflei\u00dfes sind, dabei aber des  Gegendrucks der Zollanstalten ganz entbehren, durch jene feindlichen  Systeme leiden, und die Regierung kann nicht die Gefahr auf sich nehmen,  da\u00df der inl\u00e4ndliche Gewerbflei\u00df und Handel auch noch vom inl\u00e4ndischen  Markte vollends verdr\u00e4ngt werde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ideales Zollsystem<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 38 Je einfacher, und mit je wenigeren Bel\u00e4stigungen diese Abgaben  erhoben werden, jemehr der staatswirthschaftliche Zweck nebst dem blo\u00df  finanziellen erreicht wird, um so vollkommener ist das Zollsystem.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kein Zollgesetz kann allen Anspr\u00fcchen gerecht werden.<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.82 Nur alle W\u00fcnsche wird auch dieses Zollgesetz nicht erf\u00fcllen.  Allein dieses gl\u00fcckliche Loos wird wohl keinem Zollgesetze in der Welt  jemals zu Theil werden. Die Anspr\u00fcche der Partheien, die dabei  betheiligt sind, sind zu verschieden und entgegengesetzt, als da\u00df sie  alle befriedigt werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Unterschiedliche wirtschaftspolitische M\u00f6glichkeiten gro\u00dfer und kleiner Staaten \u2013 Britisches Beispiel<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Bei der L\u00f6sung dieser Aufgabe wirken jedoch \u00e4u\u00dfere Verh\u00e4ltnisse m\u00e4chtig ein.<\/p>\n<p>Das System der Leitung des Handels und des Gewerbflei\u00dfes, welches  gr\u00f6\u00dfere, durch ihre Lage und ihre \u00fcbrigen Verh\u00e4ltnisse zu dessen  Ausf\u00fchrung beg\u00fcnstigte Staaten mit gro\u00dfer Festigkeit und einem  betr\u00e4chtlichen Aufwande von Kosten durchf\u00fchren, wirkt auf die \u00fcbrigen  mittleren und kleinsten Staaten zur\u00fcck, theils indem in jenen Staaten  durch mittelbare und unmittelbare Unterst\u00fctzung die Gegenst\u00e4nde des  Kunstflei\u00dfes nicht blo\u00df sehr wohlfeil, sondern zum Theil selbst unter  dem Erzeugungs-Preise in das Ausland abgesetzt werden; theils indem sie  den Gegenst\u00e4nden unserer Industrie, ja selbst den Erzeugnissen unsers  Bodens den Eintritt entweder ganz versagen, oder ihn durch dr\u00fcckende  Abgaben ungemein erschweren.<\/p>\n<p>Erl\u00e4uterung: Dumping<\/p>\n<p><strong>&gt;Salzgitter und Dillinger H\u00fctte im Visier der US-Regierung<\/strong><\/p>\n<p>Die US-Regierung hat nach eigenen Angaben eine Reihe ausl\u00e4ndischer  Stahlproduzenten des Preis-Dumpings \u00fcberf\u00fchrt, darunter die deutschen  Firmen Salzgitter AG und Dillinger H\u00fctte. Handelsminister Ross drohte  mit Konsequenzen. &#8222;Eine gesunde Stahlindustrie ist entscheidend f\u00fcr  unsere Wirtschaft und Produktionsbasis, doch unsere Stahlindustrie steht  unter Beschuss durch ausl\u00e4ndische Produzenten, die ihre Exporte  verschleudern und subventionieren lassen&#8220;, sagte Ross.<\/p>\n<p>&#8222;Wir werden sicherstellen, dass US-Unternehmen und US-Arbeiter fair  behandelt werden&#8220;, so der Minister weiter. Die USA w\u00fcrden die  Handelsgesetze energisch durchsetzen und wenn n\u00f6tig auch r\u00fcckwirkend  Z\u00f6lle eintreiben. Die Regierung geht von Dumping aus, wenn Produkte  unter ihrem &#8222;fairen Wert&#8220; verkauft werden. Eine gr\u00fcndliche Untersuchung  habe ergeben, dass dies in der Vergangenheit bei Stahlproduzenten aus  \u00d6sterreich, Frankreich, Belgien, Deutschland, Italien, Japan, S\u00fcdkorea  und Taiwan der Fall gewesen sei.<\/p>\n<p>Die Ergebnisse der Untersuchung erlaubten es, Abgaben zwischen 3,62  und 148,02 Prozent des Importwerts zu verh\u00e4ngen. Insgesamt gehe es im  Untersuchungszeitraum 2015 um Einfuhren \u00fcber 732 Millionen Dollar. Davon  entfiele mit 196,2 Millionen der gr\u00f6\u00dfte Anteil auf deutsche Importe.Y<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Selbsteinsch\u00e4tzung bayerischer Zollgesetze<\/span><\/strong><\/p>\n<p>&lt;Bayerns Mautgesetz \u201emilder und billiger\u201c als das der  Nachbarstaaten. Beschwerden \u00fcber einzelne Zolls\u00e4tze, \u00fcber \u201ezeitraubende  beschwerliche Manipulation\u201c, Missbrauch einzelner Handelsleute. Daher  Einholen von Ansichten und W\u00fcnschen beim Handels- und Gewerbestand der  vorz\u00fcglichsten Handelsst\u00e4dte. Danach Entwurf eines neuen Zollgesetzes,  beraten im Staatsrat.<\/p>\n<p>S.39 Vorlage vor St\u00e4ndeversammlung.&gt;<\/p>\n<p>Dieser Entwurf unterscheidet sich von dem dermaligen Mautgesetze  durch m\u00e4\u00dfigere Zolls\u00e4tze, einfachere Bestimmungen und eine minder  l\u00e4stige Behandlung der Waaren.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ma\u00dfvolle, dezente Kontrollen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 78 Nur nicht\u00a0 a l l e\u00a0 Controllen und Versicherungs-Maa\u00dfregeln  werden und k\u00f6nnen beseitigt werden. Allein immer werden sie minder  dr\u00fcckend seyn, als sie bei den meisten \u00fcbrigen indirecten Auflagen seyn  m\u00fcssen, wenn diese mit Genauigkeit erhoben, und Unterschleife verhindert  werden wollen. Die ordentliche Erhebung der Zollgef\u00e4lle wird nicht in  das Innere der H\u00e4user, noch in das Geheimni\u00df des Handels einzudringen,  sondern sich immer zun\u00e4chst nur an das zollbare Gut zu halten haben, und  die pers\u00f6nliche Freiheit wird auch nicht mehr durch k\u00f6rperliche  Visitationen gekr\u00e4nkt werden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Strafe in ausgewogenem Verh\u00e4ltnis zur Unterschlagung<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.79 Selbst auf die Strafbestimmungen des neuen Zollgesetzes hat man  zur Unterst\u00fctzung jener Behauptung hinweisen wollen. Allein die Cammer  der Abgeordneten wird mit der Regierung die \u00dcberzeugung theilen, da\u00df die  Defraudations-Strafen, wenn sie ihren Zweck erreichen sollen,  nothwendig den Gewinn der Defraudation aufw\u00e4gen m\u00fcssen, und sie wird bei  der fl\u00fcchtigsten Vergleichung wahrgenommen haben, da\u00df das  vorgeschlagene Zollgesetz von den bisherigen sich nicht durch Strenge,  sondern nur durch Bestimmtheit und Ausf\u00fchrlichkeit unterscheide.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Korrelation von hohen Z\u00f6llen und Schmuggel<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Zu hohe Z\u00f6lle erreichen selten ihre Wirkung; sie reizen zu  Unterschleifen, n\u00f6thigen die Regierungen zu verwickelten und l\u00e4stigen  Behandlungsarten, und gew\u00e4hren, wegen der kostspieligen Anstalten, die  ihre Ausf\u00fchrung erfordert, nicht jenen Ertrag, den man erwartet.<\/p>\n<p>Die Regierung h\u00e4lt sich \u00fcberzeugt, dass eine einfache und m\u00e4\u00dfige  Belegung dem Bed\u00fcrfnisse des Handels und des Gewerbstandes, so wie den  gerechten Forderungen der Consumenten zugleich entspreche.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zoll auf Luxusartikel besonders gef\u00e4hrdet<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 99 &lt;Anschlag auf Luxusartikel.&gt; Werden zur Sicherstellung  der genauen Perception nicht au\u00dferordentliche Maasregeln ergriffen, so  wird der gr\u00f6\u00dfte Theil dieses Aufschlages defraudirt werden, und mit ihm  nicht nur der ordentliche Eingangszoll, sondern auch die Stempel- und  Waaggeld-Geb\u00fchr und selbst das Weggeld verloren gehen. Denn je h\u00f6her die  Eingangsgeb\u00fchren an Zoll und Aufschlag steigen, desto gr\u00f6\u00dfer ist der  Gewinn des Einschw\u00e4rzens, und je gr\u00f6\u00dfer dieser Gewinn, desto g\u00fcnstiger  sein Verh\u00e4ltni\u00df zur Gefahr. Dieses kann und wird um so weniger fehlen,  als bei so hoch gestellten Eingangsgeb\u00fchren wenigstens den betreffenden  Artikeln, die R\u00fcckverg\u00fctungen nicht mehr versagt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Freie Einfuhr ausgenommen Salz<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Allen fremden Erzeugnissen der Natur und der Industrie mit einziger Ausnahme des Salzes ist der Eingang in Baiern gestattet.<\/p>\n<p>&lt;Exkurs:<\/p>\n<p>Der Salzhandel war historisch eine lange Zeit ein Handelsbereich von  h\u00f6chster wirtschaftlicher Bedeutung. Salz diente einerseits zum  Konservieren und W\u00fcrzen von Lebensmitteln, zum anderen als  Zahlungsmittel.<\/p>\n<p>\u201eAuf Gold kann man verzichten, nicht aber auf Salz.\u201c<\/p>\n<p>\u2013 Cassiodor, ein sp\u00e4tantiker r\u00f6mischer Staatsmann, Gelehrter und Schriftsteller.<\/p>\n<p>Der Salzhandel wurde zunehmend als Regal, als herrscherliches  Vorrecht betrachtet. Die Herrscher \u00fcbten dieses Regal nicht \u00fcber den  eigentlichen Handel aus, sondern \u00fcber den Ausgangspunkt der Verteilung,  in dem gro\u00dfe Salzspeicher angelegt wurden. H\u00e4ufig wurde das Regal  wiederum gegen entsprechende Geldleistungen an Privat- und Edelleute  verpachtet.<\/p>\n<p>Im 19. Jahrhundert wurden in Europa teils hohe Einfuhrz\u00f6lle f\u00fcr Salz  erhoben, um die staatlichen Salinen und Salzgruben zu sch\u00fctzen, so z.B.  in \u00d6sterreich-Ungarn. Das machte sich oft nachteilig f\u00fcr die Zweige der  Nahrungsmittelindustrie bemerkbar, die auf Salz als Konservierungsmittel  angewiesen waren. Daher wurden z. B. in Schleswig-Holstein. das zum  gro\u00dfen Teil vom Export gesalzener Lebensmittel wie Butter, Hering,  Fleisch oder Speck lebte, die Einfuhrz\u00f6lle auf Salz beim Export von  Lebensmitteln zur\u00fcckerstattet.[8] Frankreich folgte 1868 und erstattete  einen R\u00fcckzoll mit dem Ziel der F\u00f6rderung des Butterexports. In England  wurde die Wirkung der Salzsteuer fr\u00fchzeitig als hemmend f\u00fcr viele  Wirtschaftszweige empfunden, vor allem f\u00fcr die Viehzucht. Daher wurde  dort die Salzsteuer 1825 ganz abgeschafft; Schweden und Norwegen folgten  1844. In anderen L\u00e4ndern wurde wenigstens das Kochsalz zur  Viehf\u00fctterung von der Steuer befreit, so in Preu\u00dfen 1838. 1867 kam es zu  einer Salzsteuerreform im Norddeutschen Bund, bei der die staatlichen  Salzmonopole durch eine einheitliche Salzsteuer abgel\u00f6st wurden.<\/p>\n<p>Gr\u00f6\u00dfter Salzproduzent ist China mit 60 Millionen Tonnen, gefolgt von  den USA (inklusive Puerto Rico) mit 44 Millionen und Deutschland mit 20  Millionen Tonnen Salz.<\/p>\n<p>*********<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Einfuhrzoll<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Alle, ohne Unterschied, k\u00f6nnen ohne innere Besichtigung eingef\u00fchrt  werden, wenn hief\u00fcr der h\u00f6chst Zollsatz entrichtet wird. Von jedem zum  Gebrauche in Inlande eingehenden Gegenstande wird der Eingangszoll in  einem einzelnen Satze erhoben.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Haftung f\u00fcr Zollvergehen, Strafsystem<\/span><\/strong><strong> <\/strong><\/p>\n<p>S. 66 \u00a7. 61. Die Gef\u00e4hrden durch gebr\u00f6dete Diener werden an dem  Dienstherrn vorbehaltlich seines Regresses an jene, so bestraft, als  w\u00e4ren sie von ihm selbst vollf\u00fchrt worden, jedoch sollen auch die  gebr\u00f6deten Diener f\u00fcr ihre Person noch besonders um den viertel Theil  der den Dienstherrn treffenden Strafe gestraft werden.<\/p>\n<p>&lt;Diener \u00bc der Strafe, Herr \u00be.&gt;<\/p>\n<p>\u00a7. 62. Eben so haftet das Familienhaupt f\u00fcr die Gef\u00e4hrden, welche f\u00fcr  dasselbe durch die unter seiner v\u00e4terlichen Gewalt stehenden Mitglieder  der Familie begangen werden.<\/p>\n<p>&lt;Patriarchalisches Denken: Familienhaupt haftet f\u00fcr Mitglieder der Familie, Frauen, erwachsene Kinder im Haus?&gt;<\/p>\n<p>\u00a7. 63. Wer zur Vollbringung einer Defraudation auf irgend eine Weise  beih\u00fclft, ohne dem Eigenth\u00fcmer oder Haupturheber als gebr\u00f6deter Diener  oder als Familienmitglieder untergeben zu seyn, unterliegt der H\u00e4lfte  der Hauptstrafe.<\/p>\n<p>&lt;Beihilfe auf privater Basis wird h\u00f6her bestraft, mit \u00bd. &gt;<\/p>\n<p>\u00a7. 64. Verm\u00f6genslose Defraudanten werden, wenn kein Gegenstand zur  Confiscation oder Execution der Strafe vorliegt, im Verh\u00e4ltnisse der  Geldstrafe nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches mit  verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigem Arreste bestraft.<\/p>\n<p>&lt;Arrest f\u00fcr Verm\u00f6genslose.&gt;<\/p>\n<p>S. 66f.<\/p>\n<p>\u00a7. 65. Bei der Wiederholung einer oder der andern der (S.67) \u00a7..57  Nr. 3, 4, 11, 12 und 13 bezeichneten Defraudationen soll im zweiten  Falle nebst der Confiscation auf eine weitere, im vierten Theile des  Werthes der verfallenen Gegenst\u00e4nde bestehende Strafe, und im dritten  Falle nebst der Confiscation nicht nur auf die Strafe des halben Theiles  vom Werthe der verfallenen Gegenst\u00e4nde, sondern auch auf die  \u00f6ffentliche Bekanntmachung des Defraudanten erkannt werden. Deswegen ist  bei der Publication eines jeden Straferkenntnisses der Schuldige auf  diese steigende Sch\u00e4rfung der Strafe aufmerksam zu machen, und dass es  geschehen, in dem Publications-Protocolle ausdr\u00fccklich zu erw\u00e4hnen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Sonderfall Salz<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 67 \u00a7. 66. Wer ausl\u00e4ndisches Salz einschw\u00e4rzt, unterliegt schon im  ersten Betretungsfalle neben der Confiscation des Salzes einer  Geldstrafe, die dem Werthe des verfallenen Salzes gleich kommt.<\/p>\n<p>&lt;Monopol des Salzhandels bei der Regierung&gt;<\/p>\n<p>Das confiszirte ausl\u00e4ndische Salz ist gegen Erstattung des  Fabricationspreises an das n\u00e4chste Salzamt abzugeben, und dieses hat  hiemit nach den besonderen Anordnungen zu verfahren.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Konzessionsverlust<\/span><\/strong><\/p>\n<p>\u00a7. 67. Wer sich auch durch dreymalige Bestrafung nicht abhalten  l\u00e4sst, die \u00a7. 65 besonders verp\u00f6nten Gef\u00e4hrden fortzusetzen, soll als  eine Person, die mit falschen verbotenen Handlungen ein Gewerbe treibt,  angesehen, und der Befugni\u00df zu dem Gewerbe, wobei das Vergehen begangen  worden, verlustig erkl\u00e4rt, oder in Ermanglung einer einzuziehenden  Gewerbs-Befugni\u00df nebst der Confiscation und wiederholten \u00f6ffentlichen  Bekanntmachung, einer jedes Mal um den vierten Theil des Werthes der  verfallenen Gegenst\u00e4nde weiter zu steigernden Geldstrafe unterworfen  werden.<\/p>\n<p>&lt;Verlust einer Konzession.&gt;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ordentliche Gerichtsbarkeit: Strafrecht; Widerstand gegen die Staatsgewalt; Bestechlichkeit.<\/span><\/strong><\/p>\n<p>\u00a7. 68. Widersetzlichkeit gegen Beamte und \u00f6ffentliche Diener bei  Ergreifung des Zoll-Defraudanten ist neben der ordentlichen  Defraudations-Strafe auch jener Strafe zu unterwerfen, welche das  allgemeine Strafgesetz auf die Widersetzung gegen die Obrigkeit  festgesetzt.<\/p>\n<p>\u00a7. 69. Schw\u00e4rzer in Rotten oder mit bewaffneter Hand unterliegen  gleichfalls neben der Defraudations-Strafe den allgemeinen  Strafgesetzen, es m\u00f6gen Th\u00e4tlichkeiten wirklich vorgefallen seyn oder  nicht.<\/p>\n<p>\u00a7. 70. Defraudanten, welche Zollbedienstete bestechen, oder bestechen  wollen, sollen neben den verwirkten Defrauda\/(S.68)tionsstrafen nach  den allgemeinen Strafbestimmungen \u00fcber die Bestechung der Staatsdiener  behandelt werden.<\/p>\n<p>S. 66 \u00a7. 71. Eben so sollen Zollbedienstete, welche sich bestechen  lassen, zu Defraudationen mitwirken, die Zollpflichtigen zu Gef\u00e4hrden zu  verleiten suchen, oder die abzulegenden Polleten ohne Verweisung der  Waaren annehmen, nach den bestehenden allgemeinen Strafgesetzen bestraft  werden.<\/p>\n<p>&lt;Widerstand gegen die Staatsgewalt; Bestechlichkeit.&gt;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Verderbliche Waren<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 69 \u00a7. 77. Die nach dem Erkenntnisse der ersten Instanz verfallenen  Waaren, welche dem Verderben ausgesetzt, oder kostspielig aufzubewahren  sind, werden sogleich \u00f6ffentlich versteigert, und die Erl\u00f6se ad  depositum genommen. Den Beklagten ist jedoch die Mitsteigerung  unbenommen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Aufteilung der Defraudations-Strafen.<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 69 \u00a7. 83. Die Strafbetr\u00e4ge werden, nach Abzug der nachzuholenden  Z\u00f6lle und anderer Geb\u00fchren, und in Confiscationsf\u00e4llen nach weiterem  Abzuge der Untersuchungs- und Versteigerungs-Kosten, dergestalten  vertheilt, dass<\/p>\n<p>1) der Aufbringer zwei Viertheile,<\/p>\n<p>S. 70<\/p>\n<p>2) die Armen-Casse der Gemeinde, in welcher die Defraudation entdeckt wurde, Ein Viertheil, und<\/p>\n<p>3) der besondere Unterst\u00fctzungsfond f\u00fcr d\u00fcrftige oder verungl\u00fcckte Individuen des Zolldienstes ebenfalls Ein Viertheil erh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Wird aber eine Defraudation durch die Untersuchung des Beamten, der  als Richter zu entscheiden hat, selbst ohne Anklage entdeckt, so soll  von den f\u00fcr den Aufbringer bestimmten zwei Viertheilen Ein Viertheil dem  untern Zollpersonal, und das andere gleichfalls dem gedachten  Unterst\u00fctzungsfonds zugewendet werden.<\/p>\n<p>\u00a7. 84. Der Antheil, welcher dem Aufbringer einmal nach  rechtskr\u00e4ftigem Erkenntnisse zuk\u00f6mmt, soll ihm in jedem Falle  ungeschm\u00e4lert verbleiben. Die Antheile hingegen, welche den Armencassen  der Gemeinden und dem Unterst\u00fctzungsfonds f\u00fcr Zollbedienstete zugedacht  sind, k\u00f6nnen bei besonderen Beweggr\u00fcnden dem Schuldigen im Wege der  Gnade zum Theile, oder auch ganz nachgelassen werden.<\/p>\n<p>&lt;Aufbringer muss vollen Anteil erhalten, Unterst\u00fctzungsfonds nicht.&gt;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Deutscher Bund Artikel XIX<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Panzer S.102 Und sollte es der deutschen\u00a0 Bundes-Versammlung m\u00f6glich  werden, sich zur Erleichterung des freien Verkehrs sowohl, als zum  Schutze des deutschen Gewerbsflei\u00dfes und Handels \u00fcber gemeinsame  Maasregeln zu vereinigen, welche mit der Souver\u00e4nit\u00e4t,  Selbstst\u00e4ndigkeit, und dem gleichheitlichen Vortheile der einzelnen  Bundesstaaten vereinbar sind: so k\u00f6nnen Sie, meine Herren! sich mit  Zuversicht der Beruhigung \u00fcberlassen, da\u00df unser erhabener Monarch auch  dazu gerne die H\u00e4nde bieten werde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Joseph von Utzschneider<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Joseph von Utzschneider<\/span><\/strong> (* 2. M\u00e4rz 1763 in Rieden,  Seehausen am Staffelsee, im oberbayerischen Landkreis  Garmisch-Partenkirchen; \u2020 31. Januar 1840 in M\u00fcnchen, Konfession: \u00a0\u00a0  r\u00f6misch-katholisch) war ein f\u00fcr die Entwicklung Bayerns zu Beginn des  19. Jahrhunderts \u00e4u\u00dferst einflussreicher Techniker und Unternehmer. Er  war als hoher bayerischer Staatsbeamter Salinenadministrator in  Berchtesgaden. Daneben gr\u00fcndete er eine Reihe von Unternehmen, darunter  eine Kunstglash\u00fctte und das seit 1809 bestehende und von Josef von  Fraunhofer als Partner geleitete Mathematisch-Feinmechanische Institut  als Grundlage zur Erstellung von Pr\u00e4zisionsinstrumenten und  astronomischen Teleskopen, aus dem das Optische Institut in M\u00fcnchen  hervorging. Als Vorstand der Vorg\u00e4ngerinstitution der Technischen  Universit\u00e4t M\u00fcnchen hatte er an deren Ausbau ma\u00dfgeblichen Anteil. Auch  das bayerische Grundst\u00fcckskataster geht auf ihn zur\u00fcck. Von 1818 bis  1823 war er B\u00fcrgermeister von M\u00fcnchen und nach der Verfassungsgebung von  1818 Abgeordneter im Bayerischen Landtag. F\u00fcr seine Verdienste wurde  der Sohn eines Bauern 1808 geadelt.<\/p>\n<p>Joseph von Utzschneider wurde von Herzogin Maria Anna von Bayern (aus  der Linie Pfalz-Sulzbach des Hauses Wittelsbach) (1722\u20131790) gef\u00f6rdert.  Ihr verdankte er, dass er das M\u00fcnchner Gymnasium und die Universit\u00e4t  Ingolstadt besuchen konnte. Dort promovierte er 1779 und erhielt eine  Professorenstelle f\u00fcr Kameralwissenschaft. Maria Anna stellte  Utzschneider als Privatsekret\u00e4r an und vertraute ihm auch in heiklen  Missionen. So sandte sie ihn 1778 zu Friedrich dem Gro\u00dfen. Er sollte  verhindern, dass der regierende bayerische Kurf\u00fcrst Karl Theodor  (1724-1799) Bayern gegen die \u00f6sterreichischen Niederlande tauschte.<\/p>\n<p>Utzschneider war Mitglied des Illuminatenordens. Allerdings verriet  er 1783 dem bayerischen Kurf\u00fcrsten Interna des Geheimbundes, da seine  Ordensbr\u00fcder ihn zwingen wollten, illoyal gegen seine G\u00f6nnerin Maria  Anna zu sein. Auch in diesem Fall spielten wieder die Tauschpl\u00e4ne Karl  Theodors eine Rolle. Die Illuminaten bef\u00fcrworteten den Tausch und  wollten sich aus der Korrespondenz der Kurf\u00fcrstinwitwe \u00fcber die Position  der Gegner informieren. Kurf\u00fcrst Karl Theodor belohnte Utzschneider  1784 f\u00fcr seine Aussagen mit der Stelle eines Wirklichen Hofkammerrates  im Bereich der Forstverwaltung. 1789 wurde er Leiter des  Oberforstkommissariats. Utzschneider verfasste eine fortschrittliche  Forstordnung, richtete eine Forstschule ein und konnte bei der  Kultivierung des Donaumooses Erfolge erzielen. Von 1791 bis 1799 ordnete  er das Salinenwesen neu, seit 1795 als Hauptsalzadministrator in  Berchtesgaden.<\/p>\n<p>*********<\/p>\n<p>Exkurs zu Salzbergwerk Berchtesgaden:<\/p>\n<p>Das Salzbergwerk Berchtesgaden ist das \u00e4lteste aktive Salzbergwerk  Deutschlands, in dem haupts\u00e4chlich im nassen Abbau Salz gewonnen wird,  und zugleich ein Schaubergwerk in der Gemarkung Salzberg in  Berchtesgaden.<\/p>\n<p>Gr\u00fcndung<\/p>\n<p>Der Salzbergbau in Berchtesgaden bildete sp\u00e4testens ab dem 13.  Jahrhundert das wirtschaftliche R\u00fcckgrat des Klosterstifts  Berchtesgaden, das nicht zuletzt auch deshalb immer gr\u00f6\u00dfere politische  Eigenst\u00e4ndigkeit erlangen sollte \u2013 ab 1380 als Reichspr\u00e4latur und ab  1559 als F\u00fcrstpropstei. Gleichzeitig war er auch Ursache f\u00fcr  Begehrlichkeiten des benachbarten F\u00fcrsterzbistums Salzburg, die sogar  mehrfach in kriegerische Auseinandersetzungen (\u201eSalzirrungen\u201c) m\u00fcndeten.<\/p>\n<p>Die Anlagen des Salzbergwerks befanden sich ab 1517 im Besitz der  Reichspr\u00e4latur Berchtesgaden, die ab 1559 zur F\u00fcrstpropstei  Berchtesgaden erhoben wurde. Zwischenzeitlich waren sie unter der Obhut  der Kurk\u00f6lnischen Administration durch die Wittelsbacher von 1594 bis  1723. Nach der S\u00e4kularisation ab 1803 geh\u00f6rte das Salzbergwerk dem  Kurf\u00fcrstentum Salzburg, ab 1805 dem Kaiserreich \u00d6sterreich, 1809 f\u00fcr  kurze Zeit Frankreich unter Napoleon und ab 1810 dem K\u00f6nigreich Bayern  und seinen politischen Rechtsnachfolgern. 1927 \u00fcberf\u00fchrte der Freistaat  Bayern seine bisher als staatliche Regiebetriebe gef\u00fchrten  Bergbauaktivit\u00e4ten in die BHS-Bayerische Berg-, H\u00fctten- und Salzwerke  AG, so auch das Salzbergwerk Berchtesgaden, einziger Aktion\u00e4r blieb der  Freistaat.<\/p>\n<p>1991 verkaufte der Freistaat die Aktien an die SKW Trostberg. 1995  wurde die S\u00fcdsalz GmbH gegr\u00fcndet und das Salzbergwerk Berchtesgaden  eingebracht. Die S\u00fcdsalz GmbH geh\u00f6rt heute zum Konzern der  S\u00fcdwestdeutschen Salzwerke AG.<\/p>\n<p>&lt;Die S\u00fcdwestdeutsche Salzwerke AG ist einer der bedeutendsten  Salzproduzenten Europas. Das Salz wird in den Bergwerken Heilbronn und  Berchtesgaden sowie aus dem im Bad Reichenhaller Becken liegenden  Solevorkommen gewonnen. Die F\u00f6rderkapazit\u00e4t der beiden Sch\u00e4chte des  Heilbronner Steinsalzbergwerks liegt bei knapp f\u00fcnf Millionen  Jahrestonnen. Die Weiterverarbeitung und Veredelung zu Siedesalz erfolgt  in den Salinen in Bad Friedrichshall und Bad Reichenhall.&gt;<\/p>\n<p>Nach Eingliederung der F\u00fcrstpropstei Berchtesgaden in das K\u00f6nigreich  Bayern im Jahr 1810 erhielt Georg Friedrich von Reichenbach 1816 den  Auftrag, eine Soleleitung nach Reichenhall \u2013 der \u00e4ltesten Saline  Deutschlands \u2013 zu errichten, da aufgrund der jahrhundertelangen  intensiven Waldnutzung und des eingeschr\u00e4nkten Einzugsgebietes in  Berchtesgaden die Brennstoffversorgung schwierig war. Die Soleleitung  war von 1817 bis 1927 in Betrieb und gilt aufgrund der L\u00e4nge von 29  Kilometern und erheblichen H\u00f6henunterschieden (z. B. 360 m  H\u00f6henunterschied Ilsank\u2013S\u00f6ldenk\u00f6pfl) als technische Meisterleistung. Sie  f\u00fchrte von Berchtesgaden durch Ramsau \u00fcber den Pass Schwarzbachwacht  nach Reichenhall. Der niedrigere \u00dcbergang nach Reichenhall am Hallthurm  lag damals noch auf \u00d6sterreichischem Gebiet und schied daher f\u00fcr die  Trassenf\u00fchrung aus.<\/p>\n<p>Der historischen Soleleitung folgte eine neue Soleleitung mit teils  ge\u00e4nderter Streckenf\u00fchrung, aber ebenfalls \u00fcber den Pass  Schwarzbachwacht nach Bad Reichenhall f\u00fchrend. Die heutige dritte  Soleleitung f\u00fchrt \u00fcber den Hallthurm.<\/p>\n<p>Anfang des 20. Jahrhunderts wurde der Salinenbetrieb in Berchtesgaden  komplett eingestellt, seither wird die Sole aus Berchtesgaden  ausschlie\u00dflich in die 18 Kilometer entfernte Saline in Bad Reichenhall  gepumpt und dort zu Speisesalz und Streusalz gesiedet bzw. verarbeitet.<\/p>\n<p>Abbautechnik, F\u00f6rdermengen, Mitarbeiter<\/p>\n<p>Seit 1517 ununterbrochen in Betrieb \u2013 und damit das \u00e4lteste aktive  Salzbergwerk Deutschlands \u2013, wird in Berchtesgaden seit jeher im nassen  Abbau gearbeitet. \u00dcber Jahrhunderte wurde die Sole in Sinkwerken  gewonnen, jetzt erfolgt der nasse Abbau in Bohrsp\u00fclwerken. Der  Salzgehalt des Haselgebirges betr\u00e4gt durchschnittlich 50 Prozent,  j\u00e4hrlich werden daraus ca. 850.000 m\u00b3 Sole gef\u00f6rdert.<\/p>\n<p>Heute arbeiten ca. 100 Mitarbeiter im Bergwerk, davon 50 unter Tage.  Es ist damit einer der gr\u00f6\u00dften Arbeitgeber in Berchtesgaden.<\/p>\n<p>**********<\/p>\n<p>Der neue bayerische Kurf\u00fcrst und Nachfolger Karl Theodors, Max  Joseph, berief Utzschneider 1799 in das neu gebildete Finanzministerium.  Utzschneider leitete die Maut- und Kommerzdeputation und war als  Geheimer Referend\u00e4r f\u00fcr Angelegenheiten der Landst\u00e4nde zust\u00e4ndig,  besonders f\u00fcr deren Schuldentilgung. In dieser Position geriet er  zwischen die Ziele des Kurf\u00fcrsten und der Landst\u00e4nde. Seine  Verbesserungspl\u00e4ne missfielen einem gro\u00dfen Teil der St\u00e4nde, so dass  Utzschneider 1801 (mit nur 38 Jahren) unter der grundlosen  Beschuldigung, er stehe an der Spitze der Umsturzpartei, zur Disposition  gestellt wurde, die aber nur sechs Jahre dauerte.<\/p>\n<p>Er errichtete nun eine Ledermanufaktur in M\u00fcnchen und 1804 mit Georg  Friedrich von Reichenbach (1771-1826) und Joseph Liebherr (1767\u20131840)  auch das Mathematisch-Feinmechanische Institut, welchem die von ihm zu  Benediktbeuern angelegte Kunstglash\u00fctte das n\u00f6tige Kron- und Flintglas  lieferte. Aus letzterem entstand, nachdem er 1809 den jungen Joseph  (seit 1824 Ritter) von Fraunhofer (1787-1826), dem Namensgeber der  heutigen Fraunhofer-Gesellschaft,\u00a0 in seinem Institut besch\u00e4ftigte, das  weltber\u00fchmte Optische Institut, welches fast ganz Europa mit Teleskopen  und anderen Instrumenten belieferte. Utzschneider kaufte 1805 aus  S\u00e4kularisationsgut das Kloster Benediktbeuern, um daraus einen  landwirtschaftlichen Musterbetrieb zu machen. Utzschneider lieferte f\u00fcr  das Optische Institut Glas von neuartiger Qualit\u00e4t aus seiner in  Benediktbeuern errichteten Glasschmelze.<\/p>\n<p>Inzwischen war Utzschneider 1807 nach einer Berufung von Montgelas  wieder als Generalsalinenadministrator und Geheimer Finanzreferendar in  den Staatsdienst getreten. Unter seiner Leitung wurde der Bau der Saline  zu Rosenheim mit der Solenleitung von Reichenhall dahin ausgef\u00fchrt, und  durch seinen Einfluss ging 1809 au\u00dfer der Saline Berchtesgaden auch die  zu Hallein in bayerische Administration \u00fcber. Ebenso wurde unter seiner  Leitung in Bayern der Grund zu dem Parzellenkataster gelegt. 1811 wurde  er Vorstand der Staatsschulden-Tilgungsanstalt, verlie\u00df aber 1814  wieder, entlassen ohne Bez\u00fcge, den Staatsdienst und errichtete eine  Brauerei im Geb\u00e4ude des heutigen Caf\u00e9 Luitpold und eine Tuchmanufaktur.  Von 1818 bis 1823 war er Zweiter B\u00fcrgermeister von M\u00fcnchen. 1818 wurde  er zum Ehrenmitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften  ernannt. 1835 wurde er Vorstand der 1827 errichteten M\u00fcnchner  polytechnischen Zentralschule, aus der Ende des 19. Jahrhunderts die  Technische Hochschule M\u00fcnchen hervorgehen sollte (ab 1868 Kgl. Bayr.  Polytechnische Schule, ab 1877 TH, heute Technische Universit\u00e4t  M\u00fcnchen). 1819 wurde er in die Abgeordnetenkammer gew\u00e4hlt, in der er bis  zu seinem Tod Mitglied war. Utzschneider starb 1840 bei einem Unfall.<\/p>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"603\">Bayerischer   Abgeordneter:Durch das   \u00f6ffentliche Vertrauen wurde U. als B\u00fcrgermeister von  M\u00fcnchen in die erste und   zweite, und als Gutsbesitzer ohne  Gerichtsbarkeit in die dritte bis achte   St\u00e4ndeversammlung berufen; er  war also von 1819 bis 1840 ununterbrochen   Abgeordneter, und als  solcher stets Mitglied des zweiten Ausschusses. Wenn er   auch in der  Kammer nur wenig sprach, so verriethen doch alle sein Referate   und  Antr\u00e4ge, da\u00df er mit Ueberzeugung einem ruhigen gem\u00e4\u00dfigten Fortschreiten    zum Besseren in allen Fragen des geistigen und materiellen Wohls  huldigte.   Seine Aeu\u00dferungen bezogen sich namentlich auf Gegenst\u00e4nde  der   Landwirthschaft, des Gewerbewesens und der Volksbildung; an der    Steuergesetzgebung des Jahres 1828 hatte er wesentlichen Antheil.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend   Utzschneider als Landwirth und Mitglied der  St\u00e4ndeversammlung wirkte, erging   an ihn durch den Minister Graf  Armansperg eine ehrenvolle Aufforderung K\u00f6nigs   Ludwig I., von neuem  dem Staate zu dienen. U. folgte dem Rufe, ging es doch   um die h\u00f6chste  technische Bildungsanstalt des Landes, die ehemaligen   &#8222;Polytechnischen  Centralschule&#8220;. Er \u00fcbernahm die Stelle eines   ersten Vorstandes,  welche im wesentlichen dem an mehreren ausw\u00e4rtigen Universit\u00e4ten    bestehenden Amte eines Curators gleichkam, verzichtete aber wiederum auf    jedes Gehalt f\u00fcr seine Person und vertheilte ihn unter gering  besoldete   Lehrer und Bedienstete der Anstalt in \u00e4hnlicher Weise wie  fr\u00fcher den Bezug   als B\u00fcrgermeister.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bay. LTV   1819 6. Bd. Protokoll der 34. Sitz. v. 15.5.1819. Zi. 225: <\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Vortrag   des zweiten Ausschusses \u00fcber den den ihm zur  Begutachtung zugestellten   Entwurf eines neuen Maut- oder  Zoll-Gesetzes. S. 365-422.<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Utzschneider   im bayerischen Landtag 1819:<\/p>\n<p>&lt;Bildung   eines engeren Ausschusses im zweiten Ausschuss durch  Frh v Heinitz v   Utzschneider, Merkel von N\u00fcrnberg, Frh v Pelkoven.  Grunds\u00e4tze der Mehrheit in   Voto von Utzschneider enthalten, S.  406-411, M\u00fcnchen 14. M\u00e4rz 1819:&gt;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">&lt;Mautordnung   besitzt umfassenden Wirkungsbereich&gt;<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 406   \u201eBei der Maut-Ordnung sind der <strong>Bauer<\/strong>, der <strong>Gewerbs-Mann<\/strong>, der <strong>Kaufmann<\/strong>,   der <strong>Consument<\/strong>, und die <strong>Staats-Casse<\/strong> betheiligt.<\/p>\n<p>S.410<\/p>\n<p>Nachdem   die allgemeine Handelsfreiheit nun auch in Deutschland von  Staat zu Staat   ganz unterbrochen ist; &#8211; nachdem Prohibitiv-Systeme und  andern beschwerenden   Verordnungen unsern baierischen Erzeugnissen den  Eingang in die benachbarten   Staaten \u00fcberall hemmen: so befiehlt uns  die Klugheit, doch wenigstens den   inl\u00e4ndischen Markt f\u00fcr unsere  einheimischen Producte zu bewahren, und auf die   allgemeine  Handelsfreiheit so lange zu verzichten, bis die Nachbarstaaten   sich  wieder \u00f6ffnen, und unsern Erzeugnissen den Eingang in ihre Provinzen    gestatten.<\/p>\n<p>S. 405   Nach dem Vorschlage des Herrn <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Merkel<\/span><\/strong>, w\u00fcrde  den ausl\u00e4ndischen   Waaren der Markt von Baiern ganz frei gegeben,  w\u00e4hrend die baierischen   Fabrikate und Producte bei ihrer Einfuhr ins  Ausland die gr\u00f6\u00dften   Schwierigkeiten finden.<\/p>\n<p><strong>Karl   Friedrich Heinrich Freiherr von Closen<\/strong>, altes  bayerisches Adelsgeschichte, starb in   m\u00e4nnlicher Linie mit Karl  Friedrich aus (* 31. Dezember 1786[1] in   Zweibr\u00fccken; \u2020 19. September  1856 in Gern, Landkreis Rottal\/Inn,   Niederbayern) war ein deutscher  Jurist und Politiker. Abgeordneter f\u00fcr die   adeligen Grundbesitzer  (Klasse I).<\/p>\n<p>Einziger   Sohn von Ludwig von Closen; 4 Schwestern; Jura-Studium in  Wien und Landshut;   1794 floh seine Familie aus Zweibr\u00fccken nach  Bayern, sie besa\u00df Schlo\u00df Gern in   Eggenfelden\/Niederbayern; 1800 Umzug  nach M\u00fcnchen und Tod der Mutter; sein   Vater lie\u00df seine Kinder in  M\u00fcnchen zur\u00fcck; 1805, auf Vermittlung seines   Vaters, wurde der Sohn  Beamter auf Widerruf in Bayern: W\u00e4hrend seine   Schwestern 1806 zu ihrem  Vater nach Simmern in der Pfalz zogen, blieb er zur   Wahrung des Erbes  in M\u00fcnchen und bekam auch allen bayerischen Besitz   \u00fcberschrieben;  1812 Aufnahme in das bayerische Adelsmatrikel; 1814 Soldat im    Befreiungskrieg gegen Napoleon (w\u00e4hrend sein Vater franz\u00f6sischer  Unterpr\u00e4fekt   in Simmern war); 1817 Regierungsrat; Ministerialrat im  Innenministerium;   Landtagsabgeordneter f\u00fcr die adeligen Gutsbesitzer  1819, 1825, 1828;   liberaler Oppositioneller; 1831 aus Protest Austritt  aus dem Staatsdienst;   Ermittlungen wegen staatsfeindlicher  Aktivit\u00e4ten; Haft und Hausarrest in   Eggenfelden; 1833 Anklage wegen  Majest\u00e4tsbeleidigung; 1840 Aufhebung der   Vorw\u00fcrfe; 1848 Abgeordneter  in der Frankfurter Nationalversammlung;   Bayerischer Gesandter beim  Deutschen Bund; au\u00dferordentlicher Staatsrat. &#8211;   Unverheiratet,  kinderlos<\/p>\n<p>Closen   kritisierte als Abgeordneter das harte Vorgehen der  Regierung im Zusammenhang   mit dem M\u00fcnchner Studentenaufstand vom  Dezember 1830, also nach der Pariser   Julirevolution 1830. In der Folge  wurden gegen ihn Ermittlungen wegen   angeblicher staatsfeindlicher  Verbreitung des revolution\u00e4ren Werkes Lebewohl,   Abschied des kranken  Dichters von Baiern von Ernst Ludwig Gro\u00dfe (1802-1871)   eingeleitet. Er  kam f\u00fcr vier Monate in Haft und wurde anschlie\u00dfend mit   Meldepflichten  bei der Polizei belegt. Seinen Wohnort Gern durfte er nur mit    Genehmigung des Untersuchungsrichters verlassen. Die Verfolgungen wurden  erst   durch Entscheidung des Oberappellationsgerichts M\u00fcnchen vom 30.  Dezember 1839   aufgehoben.<\/p>\n<p>&lt;Als   Gro\u00dfe im Dezember seine Schrift Lebewohl! Abschied des  kranken Dichters von   Bayern in der St\u00e4ndeversammlung verteilen lie\u00df &#8211;  eine kritisch-satirische   Abrechnung mit der Regierungspolitik &#8211; wurde  dieselbe umgehend beschlagnahmt   und verboten. Gro\u00dfe wurde am 26.  Januar 1832 verhaftet und zwei Monate in der   Frohnfeste M\u00fcnchen  festgehalten. Auf Kaution, gestellt durch den Deutschen   Pre\u00df- und  Vaterlandsverein, kam er am 18. M\u00e4rz frei. Gro\u00dfe hielt sich danach   in  Zweibr\u00fccken und Pirmasens auf und traf sich mit Philipp Jakob    Siebenpfeiffer und Johann Georg August Wirth. Er verfasste  Flugschriften,   lie\u00df sie auf eigene Kosten drucken und verbreitete  Aufrufe. Auf dem Hambacher   Fest hielt er eine nur in Bruchst\u00fccken  \u00fcberlieferte Rede, in der er einige   Regenten Deutschlands schm\u00e4hte,  au\u00dferdem soll er zur B\u00fcrgerbewaffnung   aufgerufen haben. Um sich der  drohenden Verhaftung zu entziehen fl\u00fcchtete er   im Juni 1832 ins  Elsass. Durch das Appellationsgericht in Landau wurde Gro\u00dfe   am 29.  Juli 1833 wegen des &#8222;Verbrechens der erfolglosen Aufreizung der    Einwohner des K\u00f6nigreiches zur Bewaffnung gegen die k\u00f6nigl. Autorit\u00e4t&#8220;    und des &#8222;gewaltsamen Umsturze der k\u00f6nigl. Staatsregierung durch  \u00f6ffentliche   Reden und Druckschriften&#8220; in Abwesenheit zu zehn Jahre  Landesverweisung,   danach zehn Jahre unter Polizeiaufsicht, sowie  Entzug der staatsb\u00fcrgerlichen   und b\u00fcrgerlichen Rechte verurteilt. In  M\u00fcnchen wurde er hingegen wegen   Majest\u00e4tsbeleidigung und versuchten  Hochverrats durch seine Schrift Lebewohl!   angeklagt und mit Urteil vom  19. Oktober 1833 zu vierj\u00e4hriger Gef\u00e4ngnisstrafe   verurteilt.  Beigef\u00fcgt war der Zusatz, jedes Jahr zur Zeit des Verbrechens in   einem  finsteren Kerker bei Wasser und Brot drei Tage eingesperrt zu    werden&gt;<\/p>\n<p>1848 wurde   Closen zum Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung  und zum Mitglied des   F\u00fcnfzigerausschusses gew\u00e4hlt, nahm diese Mandate  jedoch nur kurzzeitig wahr,   da ihn K\u00f6nig Max II. von Bayern zum  Gesandten beim Deutschen Bund bestellte.   Nach dem R\u00fccktritt des  M\u00e4rzministeriums ernannte Max II. ihn zum Bayerischen   Staatsrat in  au\u00dferordentlichem Dienst. Fortan k\u00fcmmerte er sich um die   F\u00f6rderung der  Landwirtschaft in Bayern.<\/p>\n<p>Das   Karl-von-Closen-Gymnasium in seinem Heimatort Gern bei Eggenfelden ist ihm zu   Ehren benannt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bay. LTV   1819 10. Bd. Protokoll in der 37. Allgemeinen Sitzung am 3.6.1819 \u2013   Fortsetzung, <\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.   205-&lt;338&gt;373\u00a0 Protocoll der 37. Allgemeinen Sitzung der Cammer der   Abgeordneten<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wirtschaftskrieg   zwischen den Nachbarstaaten<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong>S. 215-223   Karl Ferdinand Frh. von Closen<\/strong>, &lt;Abg. der Gutsbesitzer im Isarkeis, Bern bei   Eggenfelden, Niederbayern&gt;:<\/p>\n<p>S.215   Nachdem gegen Baiern von den benachbarten Staaten in Ansehung  des Handels der   Zustand nicht des ewigen Friedens, sondern des ewigen  Krieges beobachtet   wird, so scheint mir das System, welches der  vorgeschlagenen Maut-Ordnung zum   Grunde liegt, im Allgemeinen den  Verh\u00e4ltnissen unsers Vaterlandes angemessen,   sowohl in  nationalwirthschaftlicher, als finanzieller Hinsicht.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zweifel an   Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der Auflagen f\u00fcr Luxusg\u00fcter<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.222 So   erw\u00fcnscht die in Antrag gebrachte Luxus-Auflage f\u00fcr die  dermaligen   landwirthschaftllchen Verh\u00e4ltnisse fur Baiern seyn mag, so  gegr\u00fcndet ist doch   die Besorgni\u00df der practischen Gesch\u00e4ftsm\u00e4nner, da\u00df  durch die hohen Zolls\u00e4tze   die Defraudationen zu sehr vermehrt, und  daher durch die h\u00f6here Abgabe, statt   einer gr\u00f6\u00dfern, eine geringere  Ertr\u00e4gni\u00df erzielt werde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Belegung   von Seeweinen &#8211; Defraudationsgefahr<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 633   &lt;Zur Belegung der billigen Seeweine (= Bodenseeweine) mit gleichem Zoll   wie hochwertige Weine.&gt;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Karl   Ferdinand Frh. von Closen<\/span><\/strong> &lt;Abg. der  Gutsbesitzer im Isarkeis, Bern bei   Eggenfelden, Niederbayern:&gt; Die  Defraudationen mit diesem Wein sind sehr   schwer zu verhindern und zu  entdecken, da man selbst gute franz\u00f6sische Weine   durch einen, in das  Glas des versuchenden Maut-Aufsehers geworfenen Thaler,   so verf\u00e4lschen  kann, da\u00df sie auf einmal, wie See-Weine schmecken. Daher   glaubte der  Ausschu\u00df den entscheidenden Grund zu einer hohen Belegung hierin    gefunden zu haben.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">S. 633f.   FMr. Lerchenfeld<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Gleiche   Belegung von Rhein- und franz\u00f6sischen Weinen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 634 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">FMr.   Lerchenfeld<\/span><\/strong>: Der Grund, warum Rhein- und franz\u00f6sische Weine gleich   hoch belegt wurden, war<\/p>\n<p>1) weil   \u00f6fters sich der Fall ereignen kann, da\u00df franz\u00f6sische, wei\u00dfe Weine unter dem   Namen der Rhein-Weine eingef\u00fchrt werden.<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Paul Wolfgang Merkel<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Paul Wolfgang Merkel<\/span><\/strong> (* 1. April 1756 in N\u00fcrnberg; \u2020  16. Januar 1820 N\u00fcrnberg) war Kaufmann und Marktvorsteher sowie der  erste Abgeordnete der Stadt N\u00fcrnberg in der Zweiten Kammer des  Bayerischen Landtag 1819. Konfession: \u00a0\u00a0\u00a0 evangelisch. Gruppe: Klasse IV  St\u00e4dte und M\u00e4rkte Rezatkreis: \u00bc der Sitze. Informationen zu den  Landtagen bzw. Legislaturperioden:\u00a0 Aussch\u00fcsse:\u00a0\u00a0\u00a0 II.Ausschuss f\u00fcr die  Steuern (07.02.1819) Kaufm\u00e4nnische Ausbildung in einer Bremer Manufaktur  . \u00dcbernahme des v\u00e4terlichen Gesch\u00e4fts, 1787 alleiniger Inhaber. \u00a01784  Heirat mit einer Tochter des Kaufmanns Johannes Bepler, Inhaber des  Handelshauses &#8222;L\u00f6del&#8220;, daraus resultierend: Gro\u00dfhandelshaus &#8222;L\u00f6del und  Merkel&#8220;. Seine Frau Margarete Elisabeth, geb. Bepler, gebar 16 Kinder,  von denen 13 vollj\u00e4hrig wurden. Heute werden 1736 direkte Nachkommen mit  vielen Familienmitgliedern gez\u00e4hlt, ein Vorbild in Familienplanung.  1786 Marktadjutant und Aufnahme in den Gr\u00f6\u00dferen Rat der Genannten in  N\u00fcrnberg. 1807 Kgl. Finanzrat. 1809 Assessor am  Handelsappellationsgericht. Gem\u00e4\u00dfigt liberal; Vertreter der  Freihandelspolitik<\/p>\n<p>Paul Wolfgang Merkel z\u00e4hlt zu den bedeutendsten Pers\u00f6nlichkeiten  N\u00fcrnbergs um 1800: Als Kaufmann handelte er mit gro\u00dfem Erfolg, als  Politiker setzte er Reformen durch, im Bayerischen Landtag stritt er f\u00fcr  den wirtschaftlichen Wiederaufstieg N\u00fcrnbergs, als Sammler rettete er  zahlreiche N\u00fcrnberger Kunstwerke.<\/p>\n<p>Der erfolgreiche Kaufmann baute in N\u00fcrnberg ein bedeutendes  Handelsunternehmen auf, das durch internationale Beziehungen, sein  Unternahmen stand im Brennpunkt bedeutender Handelswege. Merkel  verwertete die schwierigen Verh\u00e4ltnisse Europas zu Zeiten der  Kontinentalsperre zu Gunsten seines Handelshauses. Politische Weitsicht  und gute Informationen \u00fcber seine Handelskontakte lie\u00dfen ihn rechtzeitig  Vorr\u00e4te aufbauen, die er dann g\u00fcnstig absetzen konnte.<\/p>\n<p>Als die freie Reichsstadt N\u00fcrnberg aus Finanznot gezwungen war, einen  Teil der zur Kaiserzeit angesammelten Kunstsch\u00e4tze zu ver\u00e4u\u00dfern, erwies  sich Paul Wolfgang Merkel als Kunstm\u00e4zen und Retter bedeutender  Kultursch\u00e4tze f\u00fcr seine Heimatstadt. So erstand er u.a. \u00fcberragende  Kunstwerke wie den nach ihm benannten &#8222;Merkelschen Tafelaufsatz&#8220; des  Goldschmieds Wenzel Jamnitzer, die ber\u00fchmte Peltzersche Portr\u00e4tsammlung  &#8222;N\u00fcrnberger Bildnisse&#8220; oder die &#8222;Welsersche Bibliothek&#8220;. Seine  Nachkommen brachten sp\u00e4ter die umfangreichen Sammlungsbest\u00e4nde in eine  Stiftung ein, die heute gr\u00f6\u00dfter privater Leihgeber des Germanischen  Nationalmuseums ist. Reges Interesse hatte Merkel zeitlebens an  politischen, kulturellen wie wissenschaftlichen Belangen. Er war  Mitglied der N\u00fcrnberger Freimaurerloge &#8222;Zu den drei Pfeilen&#8220;. Neben  seiner Logent\u00e4tigkeit pflegte er umfangreiche Kontakte und  Freundschaften. So war er nahe befreundet mit dem gro\u00dfen Philosophen  Hegel. Karl Ludwig von Knebel, ein enger Freund Goethes, geh\u00f6rte &#8211; neben  vielen anderen zeithistorisch bedeutenden Pers\u00f6nlichkeiten &#8211; ebenso zu  seinem Freundes- und Gespr\u00e4chskreis wie Jean Paul oder der Physiker  Thomas Johann Seebeck.<\/p>\n<p>Als erster N\u00fcrnberger Abgeordneter im Bayerischen Landtag gelang es  Paul Wolfgang Merkel durch seine umfassende Kenntnis der Handelsgesetze  in intensiven Verhandlungen die Schulden N\u00fcrnbergs praktisch auf Null  zur\u00fcckzuf\u00fchren. \u00a0Damit waren die Weichen gestellt f\u00fcr ein Aufbl\u00fchen der  Stadt zur bedeutendsten Industriestadt Bayerns ab 1830.<\/p>\n<p>Anl\u00e4sslich des 250. Geburtstagsjubil\u00e4ums am 1. April 2006 widmete die  Stadt N\u00fcrnberg mit Unterst\u00fctzung des Stadtarchivs und der Paul Wolfgang  Merkelschen Familienstiftung dem verdienten B\u00fcrger eine Ausstellung  unter dem Namen Paul Wolfgang Merkel &#8211; Kaufmann. Reformer. Patriot. im  Stadtmuseum Fembohaus.<\/p>\n<p>&lt;Das Stadtmuseum Fembohaus ist das Stadtmuseum zur Geschichte  N\u00fcrnbergs. 950 Jahre Stadtgeschichte werden anschaulich dargestellt. Es  pr\u00e4sentiert in neuartiger Museumsatmosph\u00e4re mit ambitionierten  Ausstellungen zu aktuellen Themen der Stadtgeschichte einen umfassenden  Blick auf die Stadtgeschichte. Das Museum geh\u00f6rt zum Verbund der Museen  der Stadt N\u00fcrnberg. Das Fembohaus ist N\u00fcrnbergs einziges erhaltenes  gro\u00dfes Kaufmannshaus der Sp\u00e4trenaissance.&gt;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">T\u00e4ter<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.373 Vorlesung der Ausarbeitungen des Abg. Herrn Merkel.<\/p>\n<p>S. 380 Wenn Defraudationen vorgefallen sind, so sind sie auch nur an  solchen Orten vorgefallen, wo Juden und Schleich-H\u00e4ndler ihr Unwesen  treiben, und wo man ihnen de\u00dfwegen bei ernstem Willen leicht auf die  Spur kommen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Beispiel: Zollr\u00fcckverg\u00fctungen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Als Beweis wird dazu dienen, dass die R\u00fcckverg\u00fctung in F\u00fcrth, einem  bekannten Juden-Ort 25,000 fl., in Bamberg, wo ebenfalls die Juden ihr  Wesen treiben, sogar 42,540 fl. in einem Jahre angeschlagen worden. Da\u00df  nicht die R\u00fcckverg\u00fctungen, sondern die hohen Zoll-S\u00e4tze die  Defraudationen am meisten veranlassen und beg\u00fcnstigen, wird keines  Beweises bed\u00fcrfen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Veranstaltung vom 08.11.2017<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">F\u00fcrther Juden<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Im 17. Jahrhundert gab es in F\u00fcrth eine Gemeinde-Talmudschule, die  ein hohes Ansehen genoss. 1607 wurde der erste j\u00fcdische Friedhof  angelegt, 1617 eine Synagoge errichtet und 1653 das erste j\u00fcdische  Krankenhaus Deutschlands er\u00f6ffnet. 1670 wurden viele Juden aus Wien  aufgenommen, so dass es 1716 etwa 400 j\u00fcdische Familien in der Stadt  gab. 1807 betrug der Anteil der Juden an der Gesamtbev\u00f6lkerung 19  Prozent. 1824 wurde die Talmudschule durch die bayerischen Beh\u00f6rden  geschlossen.<\/p>\n<p>1862 wurde eine j\u00fcdische Volksschule und 1882 eine Mittelschule  gegr\u00fcndet. Die h\u00f6chste Zahl j\u00fcdischer B\u00fcrger war 1880 mit ca. 3300  erreicht. Im Jahr 1938 wurde die Synagoge bei den Novemberpogromen 1938  zerst\u00f6rt und der trotz der Repressionen verbliebene Teil der j\u00fcdischen  Bev\u00f6lkerung ab 1941 \u00fcberwiegend in Vernichtungslager deportiert.<\/p>\n<p>J\u00fcdisches Leben in F\u00fcrth bis 1933<\/p>\n<p>F\u00fcrth galt bis Anfang des 20. Jahrhunderts als eine Stadt, die  wesentlich von j\u00fcdischer Kultur und Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit mitgepr\u00e4gt war,  so dass bis heute von einem \u201eBayerischen Jerusalem\u201c bzw. \u201eFr\u00e4nkischen  Jerusalem\u201c gesprochen wird, den Begriff pr\u00e4gte erstmals um 1830 der  Satiriker Moritz Gottlieb Saphir (1795-1858, konvertierte 1832 zum  evangelischen Glauben) in urspr\u00fcnglich abwertendem Kontext. Der j\u00fcdische  Bev\u00f6lkerungsanteil lag um 1800 bei \u00fcber 20 Prozent, der absolute  H\u00f6chststand 1880 bei 3336 j\u00fcdischen Einwohnern. Der Zuzug von Juden war  in den liberalen \u00f6rtlichen Verh\u00e4ltnissen begr\u00fcndet, die durch die  Einverleibung F\u00fcrths durch Bayern im Jahre 1806 zun\u00e4chst wieder  eingeschr\u00e4nkt wurden. Noch bis zum Ersten Weltkrieg war das  gesellschaftliche Klima in F\u00fcrth bez\u00fcglich j\u00fcdischer Mitb\u00fcrger  vergleichsweise tolerant.<\/p>\n<p>Hitler sch\u00e4tzte deswegen F\u00fcrth dementsprechend negativ ein, er  verglich gerne die \u201edeutsche\u201c Stadt N\u00fcrnberg mit der benachbarten  \u201ej\u00fcdischen\u201c Stadt F\u00fcrth. Wo immer man wie in F\u00fcrth die Juden sich selbst  \u00fcberlassen und in Ruhe gelassen habe, so Hitler, h\u00e4tten sie als \u201ereine  Parasiten\u201c nur \u201eElend und Versagen\u201c hervorgebracht. Tats\u00e4chlich jedoch  verlor N\u00fcrnberg von 1600 bis 1800 die H\u00e4lfte seiner Einwohner und die  Bedeutung als europ\u00e4ische Metropole, w\u00e4hrend sich im gleichen Zeitraum  die Einwohnerzahl in F\u00fcrth verzehnfachte und eine Industrie- und  Gewerbestadt entstand, Ludwig Tieck pr\u00e4gte 1812 den Begriff \u201eNordamerika  von F\u00fcrth\u201c, Jakob Wassermann jenen der \u201eStadt der tausend Schl\u00f6te\u201c.  Diese bis etwa 1820 andauernde gegenl\u00e4ufige Entwicklung der beiden  St\u00e4dte hatte verschiedene Gr\u00fcnde, einen davon stellte die 1887  ver\u00f6ffentlichte und weitverbreitete \u201eFronm\u00fcller-Stadtchronik\u201c so dar:  \u201eN\u00fcrnberg hatte sich durch die Judenvertreibung eine tiefe Wunde selbst  geschlagen. Theils fehlte ihm seitdem wenigstens die H\u00e4lfte der  ben\u00f6thigten Kapitalien, theils entging ihm jenes industrielle Ferment,  welches aller Orten die Israeliten zur F\u00f6rderung von Verkehr und Handel  bilden\u2026\u201c<\/p>\n<p>1933 betrug der Anteil der j\u00fcdischen F\u00fcrther 2,6 Prozent oder 1.990  Menschen. Am 9. M\u00e4rz 1933 verk\u00fcndete ein N\u00fcrnberger NS-Funktion\u00e4r vom  F\u00fcrther Rathaus vor ca. 10.000 Zuh\u00f6rern: \u201eAuch hier in F\u00fcrth, der Stadt,  die einst rot und total verjudet war, wird wieder eine saubere ehrliche  deutsche Stadt gemacht\u201c.<\/p>\n<p>Bis zum vollst\u00e4ndigen Auswanderungsstopp im Jahr 1941 konnten etwa  1.400 F\u00fcrther Juden auswandern, darunter beispielsweise der  \u201efr\u00fchpensionierte\u201c Lehrer Louis Kissinger zusammen mit Familie und Sohn  Heinz (\u201eHenry\u201c) Alfred Kissinger. Viele Auswanderer fl\u00fcchteten in sp\u00e4ter  von der Wehrmacht besetzte Gebiete und St\u00e4dte wie Rotterdam oder Paris  und wurden sp\u00e4ter durch die SS von dort in Vernichtungslager deportiert.<\/p>\n<p>Im Gau Franken bereicherten sich die Parteifunktion\u00e4re unter Julius  Streicher schon vor einer reichsweit gesetzlich forcierten \u201eArisierung\u201c  an j\u00fcdischem Eigentum, was ihnen mindestens 38 Millionen RM einbrachte  und selbst f\u00fcr nationalsozialistische Verh\u00e4ltnisse so skandal\u00f6s war,  dass eine diesbez\u00fcgliche Untersuchung unter Leitung von G\u00f6ring zur  Entmachtung von Streicher f\u00fchrte. Parallel zur Abwanderung und sp\u00e4ter  zur Deportierung verlief die Aneignung j\u00fcdischen Verm\u00f6gens durch die  Beh\u00f6rden. Zudem kassierte die Staatskasse durch die Vertreibungspolitik  von den emigrierten Juden ca. 900 Millionen RM an sogenannter  \u201eFluchtsteuer\u201c und diversen Geb\u00fchren.<\/p>\n<p>Zum Zeitpunkt des Novemberpogroms 1938 lebten noch 1.200 Juden in F\u00fcrth.<\/p>\n<p>In der Stadtchronik vom 16. Mai 1939 hei\u00dft es: \u201eViele Judenfamilien  von hier und allerorts verlassen Deutschland und machen sich in England,  Holland, Frankreich, Amerika u. s. w. ans\u00e4ssig\u201c.<\/p>\n<p>1999 wurde F\u00fcrth zum Hauptstandort des J\u00fcdischen Museums Franken ausgew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bamberger Juden<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Das 19. Jahrhundert verlief f\u00fcr die j\u00fcdische Gemeinde in Bamberg  relativ ruhig. Mit dem Edikt von 1813 wurden die Juden zwar offiziell  eingeb\u00fcrgert, trotzdem blieben sie B\u00fcrger zweiter Klasse. Aufgrund des  Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 wurde das F\u00fcrstbistum Bamberg  s\u00e4kularisiert und die Juden aus dem Schutz des F\u00fcrstbistums entlassen.  Im April 1803 wurden sie dem bayerischen K\u00f6nig unterstellt. Ihr neuer  politischer Status zeigte sich anhand bestimmter Rechte aber auch  Pflichten. So galt nun auch f\u00fcr j\u00fcdische M\u00e4nner die allgemeine  Wehrpflicht.<\/p>\n<p>Von nun an mussten j\u00fcdische B\u00fcrger an den Staat keine Schutzgelder  mehr zahlen, die Abgaben an die Stadt Bamberg blieben jedoch bis zum  November 1831 bestehen.<\/p>\n<p>Am 1. Juli 1834 wurde ein Gesetz f\u00fcr die H\u00f6he der Geb\u00fchren erlassen,  welche die Einb\u00fcrgerung f\u00fcr &#8222;alle, ohne Unterschied der Konfession&#8220;,  festsetzte. Mit diesem Gesetz war die Einb\u00fcrgerung und die  Gleichberechtigung zumindest formal vollzogen.<\/p>\n<p>Der oben genannte Makel &#8222;B\u00fcrger zweiter Wahl&#8220; zu sein, hat einen  seiner Urspr\u00fcnge im Matrikelgesetz von 1813. Im Edikt von 1813 wurden  alle Juden aufgefordert ihre &#8222;urschriftlichen Schutzbriefe&#8220; und  Aufnahmeurkunden den Polizeibeh\u00f6rden vorzulegen. Dort hatten sie die  Pflicht, sich mit einem vorher gew\u00e4hlten deutschen Namen in eine Liste,  ein Matrikel, eintragen zu lassen. Der erste bayerische Staatsb\u00fcrger,  der sich am 21.2.1814 eintragen lie\u00df, war der Bamberger Bankier Josef  Samuel Hesslein. Ihm folgte die gesamte j\u00fcdische Gemeinde Bambergs. 1814  gab es in Bamberg 69 ans\u00e4ssige, immatrikulierte Familien. Diese  zuf\u00e4llige Zahl von 69 Familien wurde alsbald zu einer Norm erkl\u00e4rt und  es durften sich in Bamberg nicht mehr immatrikulierte Familien  ansiedeln. Dies hatte schwerwiegende Folgen, da das Recht auf  Ans\u00e4ssigkeit immer nur an einen Nachfolger vererbt werden konnte. In  dieser Zeit wanderten viele j\u00fcdische Familien nach Nordamerika aus.  Faktisch bestand damit ein Verbot der Einwanderung f\u00fcr Juden. Au\u00dferdem  wurde der Hausier-, Not- und Schacherhandel verboten. Das Matrikelgesetz  wurde in Bayern erst 1861 wieder aufgehoben. Nur kurz sei erw\u00e4hnt, dass  1819 von &#8222;Hep-Hep-Unruhen&#8220; berichtet wird. In ganz Franken,  einschlie\u00dflich Bamberg, kam es zu &#8222;pogromartigen Ausschreitungen&#8220; des  b\u00fcrgerlichen Mittelstandes, mit der Absicht die beginnende Emanzipation  der Juden wieder r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen.<\/p>\n<p>Eine andere Absicht des Edikts von 1813 war, die Gleichberechtigung  der j\u00fcdischen Mitb\u00fcrger herzustellen. So wurde es j\u00fcdischen Kindern von  nun an erm\u00f6glicht, \u00f6ffentliche Schulen zu besuchen. Wie ein Blick in die  Katastereintr\u00e4ge zeigte, geh\u00f6rten damals die meisten j\u00fcdischen Familien  in Bamberg dem Kleinh\u00e4ndlerstand an. Der Ungleichheitsstatus von Juden  ist auf das vierte Laterankonzil anno 1215 zur\u00fcckzuf\u00fchren. W\u00e4hrenddessen  wurde beschlossen, dass Juden keine handwerklichen Berufe erlernen  durften, sie ein Unterscheidungsmerkmal an ihrer Kleidung zu tragen  h\u00e4tten und es den Juden von nun an untersagt sei, \u00f6ffentliche \u00c4mter zu  \u00fcbernehmen. Den Christen wurde ein Zinsverbot auferlegt, wodurch die  Juden in die Berufe der Pfandleiher, Geldwechsler und Zinsnehmer  gezwungen wurden. Im Edikt von 1813 wurden ihnen nun wieder erlaubt  handwerkliche Berufe zu erlernen und auszu\u00fcben. Christliche  Handwerksmeister wurden ausdr\u00fccklich aufgefordert diese, wider jeglicher  Vorurteile, aufzunehmen und Toleranz zu \u00fcben. Wie aus einer Statistik  vom April 1821 zu lesen ist, haben diese Bestrebungen zur  Gleichberechtigung der Juden in Bamberg Erfolg gehabt. Es werden unter  anderem 3 Gesellen, 14 Handwerkslehrlinge und 36 schulpflichtige  immatrikulierte Kinder gez\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Nach der Aufhebung der Matrikelgesetze 1861 waren die Bamberger Juden  nun v\u00f6llig gleichberechtigte B\u00fcrger. Laut Friedrich-Brettinger (1962)  wurden die j\u00fcdischen B\u00fcrger Bambergs von der christlichen Bev\u00f6lkerung zu  dieser Zeit schon l\u00e4ngst nicht mehr als Fremdk\u00f6rper angesehen. Man  tolerierte sich gegenseitig. Nach den drei Kriegen &#8211; 1864, 1866 und  1870\/71 &#8211; kam es in Deutschland zum wirtschaftlichen Aufschwung, zu dem  die Juden einen nicht unerheblichen Teil beitrugen. Aber auch f\u00fcr sie  selbst hatte der Aufschwung vorteilhafte Auswirkungen. Durch Sparsamkeit  und T\u00fcchtigkeit, wie Friedrich-Brettinger schreibt, kamen viele  j\u00fcdische Handeltreibende und Gesch\u00e4ftsinhaber zu Wohlstand. Bald  spielten Juden in der Bamberger Wirtschaft wie auch in der Gesellschaft  eine wichtige Rolle. J\u00fcdische Firmen stiegen zu f\u00fchrenden Unternehmen  auf und viele j\u00fcdische \u00c4rzte und Juristen genossen gro\u00dfes Ansehen.<\/p>\n<p>Zum oben genannten Ansehen und zu der Toleranz gegen\u00fcber j\u00fcdischen  Mitb\u00fcrgern dieser Zeit, hatten sicherlich auch die Gr\u00fcndung vieler  Stiftungen sozialer und kultureller Art ihren Anteil. Es waren  Privatleute j\u00fcdischen Glaubens, die solche Stiftungen einrichteten,  welche meist f\u00fcr christliche wie j\u00fcdische Bed\u00fcrftige gleicherma\u00dfen  angelegt waren. So gab es zum Beispiel eine Wei\u00dfbrotverteilung unter  Armen, eine Brennholzverteilung speziell f\u00fcr christliche Familien,  Kleiderbeschaffungen, Austeilungen zu Weihnachten an christliche Arme  und vieles mehr.<\/p>\n<p>Franz Ludwig von Hornthal (* 5. M\u00e4rz 1760 in Hamburg; \u2020 27. Juni 1833  in Bamberg), deutscher Jurist und Politiker, war der erste  B\u00fcrgermeister und Ehrenb\u00fcrger von Bamberg.<\/p>\n<p>Leben<\/p>\n<p>Franz Ludwig von Hornthal wurde (unter einem anderen Namen) als Sohn  eines Rabbiners in Hamburg geboren, besuchte die ber\u00fchmte Talmudschule  in F\u00fcrth, um schlie\u00dflich am 2. Mai 1779 in Bamberg vom Judentum zum  Katholizismus zu konvertieren.[1] Der Domkapitular Johann Karl Joseph  Horneck von Weinheim (1723\u20131791)[2] und der gerade erst zum Bischof  gew\u00e4hlte Franz Ludwig von Erthal waren seine Taufpaten, aus deren Namen  sein neuer Vor- und Familienname gebildet wurde.<\/p>\n<p>Hornthal studierte in Bamberg und war am Landgericht Bamberg als  geachteter Anwalt t\u00e4tig. Am 17. September 1792 heiratete er Anna Maria  Betz, die Tochter des Konvertiten und f\u00fcrstbisch\u00f6flichen Leibarztes  Johann Philipp Betz, in Amlingstadt.[1] Am 4. Dezember 1794 wurde Johann  Peter, sein einziger Sohn, geboren, benannt nach seinem Taufpaten, dem  Kaufmann Johann Peter Raulino (1751\u20131795).[3] Nach dem Tod seiner  Ehefrau im Jahr 1814 heiratete Franz Ludwig von Hornthal 1818 die  gleichfalls verwitwete Philippine Stockmann, geb. Orth (1776\u20131835).[4]<\/p>\n<p>Nach Aufl\u00f6sung des F\u00fcrstbistums blieb er im Dienst des bayerischen  Staates. Ab 1803 war er in Bamberg Polizeidirektor und lie\u00df in Bamberg  eine erste Stadtbeleuchtung mit 250 \u00d6llampen installieren,[5] ab 1805  war er zun\u00e4chst Generalkriegskommissar, dann ab 1806  K\u00f6niglich-Bayerischer Oberster Justizrat der Obersten Justizstelle in  Franken und ab 1807 leitete er die Aufnahme und Zuordnung der N\u00fcrnberger  Staats- und Stadtschulden. Daf\u00fcr wurde er am 23. April 1815 von K\u00f6nig  Maximilian I. Joseph in den erblichen Adelsstand erhoben.[1]<\/p>\n<p>Nach Einf\u00fchrung der Magistratsverfassung in Bayern war er von 1818  bis 1821 der erste Bamberger B\u00fcrgermeister, seine Wiederwahl scheiterte.  Von 1819 bis 1822 war er Mitglied der Abgeordnetenkammer, bis 1825 noch  Mitglied verschiedener Aussch\u00fcsse des bayerischen Landtags. Dort geht  die Einf\u00fchrung eines vergleichbar dem im Rheinland bereits eingef\u00fchrten  Landratswesens, dessen Einf\u00fchrung nach vielen Debatten erst 1828  verabschiedet wurde und aus der sich im Wesentlichen die bayerische  Bezirksverwaltung abgeleitet hat, auf seinen Antrag zur\u00fcck. Aufsehen  erregte auch sein \u2013 nicht angenommener \u2013 Vorschlag, die Armee auf die  Verfassung statt auf den K\u00f6nig zu vereidigen. Da seine Wiederwahl in den  Landtag durch das Geschick der Regierung verhindert wurde, widmete er  sich in den 1820er Jahren der Schriftstellerei und ver\u00f6ffentlichte auch  Flugbl\u00e4tter, deren Inhalt bei der Regierung auf Missfallen stie\u00df. Das  f\u00fchrte zu seinem Ausschluss aus dem Landtag per Dekret im Jahr 1831.<\/p>\n<p>Von 1829 bis 1832 war er Pr\u00e4sident des auch nach seinen Vorschl\u00e4gen  geschaffenen Landrates des Obermainkreises. Er hielt beim Gaibacher  Verfassungsfest im Jahr 1832 eine beachtete Rede.<\/p>\n<p>Bestattet war er im sogenannten Portikus im Hauptfriedhof Bamberg  (Abteilung 1, Nr. 1). Die Gruft wurde 1953 aufgelassen. Die sterblichen  \u00dcberreste wurden \u201eevakuiert\u201c.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Merkel, Kaufmann aus N\u00fcrnberg, f\u00fcr Freihandel und Niedrigzoll, hohe Z\u00f6lle von negativer Wirkung<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 399f.\u00a0 Nach der geographischen Lage Baierns, in der Mitte von  Deutschland zwischen den 2 Str\u00f6men, dem Main und der Donau, umgeben von  Staaten, die strenge Mautsysteme eingef\u00fchrt haben, durch welches in  gerader Linie die Communication des Nordens mit dem S\u00fcden geht, das den  G\u00fcter Transport durch gute Heerstra\u00dfen erleichtert, das in vieler  Hinsicht zum Handel geeignet, dabei ein ackerbauender Staat ist, der  mehr Nahrungsmittel und andere Producte erzeugt, als er gebraucht, und  durch welche er fremde ohne Nachtheil an sich bringen kann, f\u00fcr diesen  Staat ist in allen diesen Beziehungen, kein anderes  Handels-Abgabe-System zutr\u00e4glicher, als ein mit voller Freiheit des  Handels verbundenes einfaches Zollwe\/(S.400)sen. Alle bisherigen  Mautsysteme mit hohen Belegungen haben mehr oder weniger den Handel oder  Verkehr gedr\u00fcckt und nur Defraudationen veranlasst; diese zu verh\u00fcten,  hat man die l\u00e4stigsten Formalit\u00e4ten eingef\u00fchrt und enorme Summen  aufgewendet, und doch den Zweck verfehlt, wie die Erfahrung beweist.  Wenn an den Grenzen von allen herein- und hinausgehenden G\u00fctern ein  m\u00e4\u00dfiger Zoll abgenommen wird; so kann sich der Handel auf alle Seiten  hin verbreiten, sich die gr\u00f6\u00dfte m\u00f6glichste Ausdehnung geben, die  Fabricate und Manufacturen k\u00f6nnen auf die wohlfeilste und freieste Weise  verfertigt und ausgef\u00fchrt werden, ausl\u00e4ndische Waaren werden den  inl\u00e4ndischen einen desto gr\u00f6\u00dfern Absatz verschaffen, die Natur-Producte  auf den h\u00f6chsten Werth bringen, dem Handel und Verkehr in allen  benachbarten Staaten, \u00f6ffentlich oder heimlich den Eingang verschaffen,  und die beste Gelegenheit geben, Ausnahmen oder Beg\u00fcnstigungen in andern  Staaten bei der Einfuhr der Waaren zu erlangen, weil der baierische  Staat weder gro\u00df noch m\u00e4chtig genug ist, die Reciprocit\u00e4t mit Erfolg  anzuwenden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bay. LTV 1819 10. Bd. Protokoll in der 37. Allgemeinen Sitzung  am 3.6.1819 Z. 282. Rede des Abgeordneten Merkel aus N\u00fcrnberg \u00fcber das  neue Mautgesetz, am 3. Juni 1819, S. 103-112.<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Merkel zu Bayerns Stellung zum Art. XIX Bundesakte;  Aufhebung des Wirtschaftskrieges zwischen Bundesstaaten; Bayern als  Vorbild<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 111f. Die allgemeine Noth, die durch die unnat\u00fcrliche Isolirung  der aneinander gr\u00e4nzenden und von einem feierlichen Band umschlungenen  Staaten, und durch die feindseligen Verf\u00fcgungen veranla\u00dft wird, und  deren Folgen in alle Erwerbs- und Nahrungs-Quellen eingreifen, und  mitten im Frieden einen Kriegsstand unterhalten, werden und m\u00fcssen eine  \u00c4nderung dieser Maasregeln bewirken. Die Urheber derselben werden selbst  einsehen m\u00fcssen, da\u00df sie die Wohlfahrt ihrer L\u00e4nder dadurch doch nicht  begr\u00fcnden, und sich damit am Ende selbst schaden.<\/p>\n<p>Von der Weisheit und Gerechtigkeit unserer Regirung d\u00fcrfen wir  hoffen, da\u00df sie selbst kr\u00e4ftig mitwirken wird, da\u00df diese auf das  Staats-Wohl so m\u00e4chtig einwirkende Angelegenheit von der  Bundes-Versammlung in \u00dcberlegung genommen, \/ S. 112 und ein gemeinsamer  Beschlu\u00df zum Wohl Aller durch die Herstellung des freien  Handels-Verkehrs und Errichtung einer Zolllinie an den Gr\u00e4nzen der  deutschen\u00a0 Bundesstaaten gesetzt werden m\u00f6ge, und ich mache hiemit den  Antrag, da\u00df Se. K\u00f6nigl. Majest\u00e4t auf das Feierlichste darum gebeten  werden m\u00f6ge.<\/p>\n<p>Es ist dieses der wichtigste Grund, warum ich darauf antrage, da\u00df vor  der Hand keine solche Verf\u00fcgung getroffen werde, die dem obbemeldeten  feindseligen und verderblichen System theils selbst gem\u00e4\u00df seyn, theils  einem liberalern und vortheilhaftern im Wege stehen m\u00f6ge.<\/p>\n<p>Baierns Regierung ist in so vielen und wichtigen, das Gl\u00fcck und das  Wohl des Volks begr\u00fcndenden Angelegenheiten mit einem guten Beispiele  vorangegangen, warum sollte sie es nicht auch in einer so wichtigen, in  das t\u00e4gliche Leben der Einwohner, auf deren Moralit\u00e4t und Wohlstand so  vielfach einwirkenden Angelegenheit, als wie die Maut ist, thun wollen?<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bay. LTV 1819 13. Bd. Protokoll\u00a0 der 50. Allgemeinen Sitzung der Cammer der Abgeordneten am 5. Juli 1819.<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">S. 575 \u2013 656 Beratung d. Komm.-berichts . <\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong>S. 586-592 Abg.<\/strong> <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Merkel (von N\u00fcrnberg<\/span><\/strong>)<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wirkung hoher Zolls\u00e4tze, Defraudationen <\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 587 Nur seit dem letztern Mautgesetze, in welchem hohe Zolls\u00e4tze  bis zu 26 und 38 fl. bestimmt wurden, fingen \/ S. 588 die Defraudationen  an, und zwar nur in den langen Waaren, welche damit belegt waren. Ein  sprechender Beweis, da\u00df nicht das System der R\u00fcckverg\u00fctung, sondern die  hohen Zolls\u00e4tze die Veranlassung zu den Maut-Betr\u00fcgereien gegeben haben.  Indessen sie sollen nun nach dem Beschlusse der hohen Cammer nicht mehr  statt finden, es ist also nichts weiter dar\u00fcber zu sagen.<\/p>\n<p>Die Erfahrung hat bisher gelehrt, und die k. Regierung hat sich  selbst als \u00fcberzeugt erkl\u00e4rt, da\u00df hohe Zolls\u00e4tze nur den Reiz zu  Unterschleifen erregen, die Unterschleife selbst bef\u00f6rdern, der Casse  gro\u00dfen Eintrag thun, und dem ehrlichen Kaufmanne den gr\u00f6\u00dften Nachtheil  zuf\u00fcgen, und dennoch kommen in dem neuen System wieder S\u00e4tze von 10 fl.,  20 fl. vor.<\/p>\n<p>Sind denn aber S\u00e4tze solcher Art, welche oft der H\u00e4lfte des Werths  nahe kommen, z.B. bei \u00f6sterreichischen Wein und Tabak, geringen  Kr\u00e4mmerei-Waaren, Brandwein ec. nicht schon hohe Belegungen? Und mu\u00df man  nicht bef\u00fcrchten, da\u00df sie der Erfahrung und eignen \u00dcberzeugung gem\u00e4\u00df zu  Defraudationen veranlassen, und wenn man sie verhindern will, eine  strenge und complicirte Manipulation, ein zahlreiches Mautpersonal und  vielfache Sicherungs-Anstalten zur Verh\u00fctung derselben erfodern, und  zwar um so mehr, da keine R\u00fcckverg\u00fctungen statt finden.<\/p>\n<p>S. 589 &lt;F\u00fcr Zollmaximum von 5 fl.&gt; Man darf nicht f\u00fcrchten, da\u00df  die Einnahme der Casse geringer wird, denn auf 10 und 20 fl. l\u00e4\u00dft sich  weit weniger rechnen, als auf 5 fl.<\/p>\n<p>Die bisherigen hohen S\u00e4tze haben, wie die Erfahrung zeigt, wenig  eingetragen, und werden k\u00fcnftig bei aufh\u00f6render R\u00fcckverg\u00fctung und  dadurch verminderten Handel noch weniger eintragen.<\/p>\n<p>Auf 5 fl. ist weit mehr zu rechnen, der Reiz zur Defraudation ist um  vieles geringer, der rechtliche Kaufmann kann noch eher bei 5 fl., als  bei 10 und 20 fl. bestehen.<\/p>\n<p>S. 590 &lt;Zu Handelsartikeln, die mit hohen S\u00e4tzen belegt sind:&gt;  Sie kommen also entweder gar nicht, oder blos durch den Schleichhandel  ins Land. In beiden F\u00e4llen erh\u00e4lt die Mautkasse nichts, und die S\u00e4tze  stehen blos auf dem Papier.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Johann Georg Bestelmeyer<\/span><\/strong> (* 22. August 1785 in  Schwabach; evangelisch, \u2020 28. September 1852 in N\u00fcrnberg) war ein  Tabakfabrikant. Schwabach ist die kleinste kreisfreie Stadt Bayerns. Sie  liegt im Regierungsbezirk Mittelfranken in der St\u00e4dteachse  N\u00fcrnberg-F\u00fcrth-Erlangen-Schwabach und geh\u00f6rt zur Metropolregion  N\u00fcrnberg.&gt;<\/p>\n<p>Bestelmeyer galt als f\u00fchrender Vertreter des radikalen Fl\u00fcgels des  fr\u00e4nkischen Liberalismus: Er war ab 1818 in der Kommunalpolitik in  Schwabach engagiert und wurde 1819 f\u00fcr den Rezatkreis als Abgeordneter  der Klasse IV in den ersten Bayerischen Landtag gew\u00e4hlt. 1825 zog er  nach N\u00fcrnberg um, war dort erneut kommunalpolitisch t\u00e4tig und wurde 1829  zum Zweiten B\u00fcrgermeister gew\u00e4hlt. \u00a0Er war Anf\u00fchrer der liberalen  Opposition gegen den 2. B\u00fcrgermeister der Stadt N\u00fcrnberg Johann  Scharrer. 1829 erfolgte die Wahl zum 2. B\u00fcrgermeister in N\u00fcrnberg, die  von\u00a0 K\u00f6nig Ludwig I. aus politischen Gr\u00fcnden nicht best\u00e4tigt wurde. 1830  wurde seine Wahl in die Kammer der Abgeordneten durch K\u00f6nig Ludwig I.  aus politischen Gr\u00fcnden gleichfalls nicht best\u00e4tigt. Die N\u00fcrnberger  Gemeindebevollm\u00e4chtigten protestierten gegen die Entscheidungen des  K\u00f6nigs mit Solidarit\u00e4tsadressen zugunsten Bestelmeyers.<\/p>\n<p>Von 1838 bis 1848 konnte Bestelmeyer das stellvertretende  B\u00fcrgermeisteramt schlie\u00dflich doch aus\u00fcben und war von 1837 bis 1848 auch  wieder Mitglied der Kammer der Abgeordneten f\u00fcr die Klasse IV im  Stimmkreis Rezatkreis bzw. Mittelfranken.<\/p>\n<p>Die Beurteilung seiner T\u00e4tigkeit als Mitglied der Kammer der  Abgeordneten 1845: &#8222;Fr\u00fcher im &#8218;Lager der entschiedenen  Oppositionsm\u00e4nner&#8216;, bewies jedoch insbesondere seit den letzten  Landtagen eine &#8218;gute Gesinnung&#8217;\u201c.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bay. LTV 1819 13. Bd. Protokoll\u00a0 der 48. Allgemeinen Sitzung am 30.6.1819 Z. 362. <\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 498-512 Bericht \u00fcber die Modificationen in den neuen Zoll-Tarifen,  von der zu ihrer Pr\u00fcfung gew\u00e4hlten Commission, erstattet durch den  Abgeordneten Georg Bestelmeyer, als ihren Sekret\u00e4r und Referenten,  M\u00fcnchen, 1.7.1819.<\/p>\n<p>Johann Georg <strong>Bestelmeyer<\/strong>, N\u00fcrnberg, 1. Juli 1819<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Beschreibung der Defraudanten, Beschr\u00e4nkung der Handelskonzessionen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 501 &lt;B\u00fcrgermeister Anns vertrat abweichende Meinung und f\u00fchrte  aus: &gt;Vom Detail-Handel lebten viele Tausend Familien, welche l\u00e4ngst  bittere Klagen \u00fcber zu hohe Maut gef\u00fchrt h\u00e4tten, und die sich vor den  Schw\u00e4rzervolke, als Juden, Christen, Itali\u00e4nern, Ehingern und andern,  nicht mehr zu retten wu\u00dften; jene Detail-H\u00e4ndler w\u00fcrden also noch mehr  leiden, und sich gedr\u00fcckt finden, wenn der Zoll, auf solche. Artikel,  statt niedriger, wie sie erwartet hatten, noch h\u00f6her gestellt werden  w\u00fcrde.<\/p>\n<p>&lt; Diese Ansicht von Anns konnten \u00fcbrige Kommissionsmitglieder  nicht teilen.&gt; Sie erwogen, da\u00df nach dem beantragten Zusatz zu dem  neuen Zollgesetze nur berechtigte Kaufleute, Waaren zum Handel im  Inlande vom Auslande beziehen d\u00fcrften, da\u00df sonach allen Hausirern an und  f\u00fcr sich der Handel mit solchen Waaren und deren Hereinbringen vom  Auslande untersagt werden mu\u00dfte, da\u00df dem Einschw\u00e4rzen dadurch ein  kr\u00e4ftiger Damm entgegengesetzt w\u00e4re, und da\u00df es den ausgesprochenen  Grunds\u00e4tzen gem\u00e4\u00df sey, dem inl\u00e4ndischen Gewerbflei\u00df zu H\u00fclfe zu kommen,  was nur durch h\u00f6here Belegung der vom Ausland eingehenden Fabrikate  bewirkt werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 14.11.2017<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Belegung von Weinen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 505 <strong>Franz Joseph Abendanz, Wallerstein, Landkreis Donau-Ries, Schwaben <\/strong>&lt;f\u00fcr  niedrige Belegung der Weine, freie Einfuhr aus Rheinkreis. Doch:&gt;  &#8222;F\u00fcr eine niedrigere Belegung der Weine aus dem Rheinkreise, so wie auch  der Weinmoste, konnte sich die Commission durchaus nicht erkl\u00e4ren. Auch  mit allen Controllen, mit den l\u00e4stigsten Formalit\u00e4ten w\u00fcrden bedeutende  Defraudationen nicht zu verhindern seyn, und zum empfindlichsten  Schaden des Zoll-Aerars sowohl, als der \u00fcbrigen Kreise gereichen.<\/p>\n<p>&lt; Franz Joseph Abendanz war ein fr\u00e4nkischer Gutsbesitzer und Weinh\u00e4ndler.<\/p>\n<p>Abendanz war in Wallerstein beheimatet. Als Vertreter des  Rezatkreises geh\u00f6rte er von 1819 bis 1827 der Kammer der Abgeordneten  der bayerischen St\u00e4ndeversammlung an. F\u00fcr Klasse zuerst V, ab 1825 IV.  Er war Mitglied der Ansbacher Freimaurerloge Alexander zu den drei  Sternen. Aus dem Mitgliederverzeichnis des Jahres 1806 geht hervor, dass  er zu diesem Zeitpunkt 43 Jahre alt gewesen war. Demzufolge muss er im  Jahre 1762 oder 1763 geboren worden sein.<\/p>\n<p>Er galt als gem\u00e4\u00dfigt liberal und setzte sich pers\u00f6nlich f\u00fcr die  Einf\u00fchrung des Landrats in der bayerischen Pfalz ein. Nachdem die Stadt  Wallerstein eine Ruralgemeinde gebildet hatte, ging seine Eigenschaft  als st\u00e4dtischer Wahlmann und Deputierter verloren und er schied zum 24.  November 1827 aus der Kammer aus.<\/p>\n<table border=\"0\" cellpadding=\"0\" width=\"609\">\n<tbody>\n<tr>\n<td>In der   Kammer war er im II.Ausschuss f\u00fcr Steuern (07.02.1819)  Mitglied 1.WP   1819-1825, 1.LT 1819. 1822 im IV. Ausschuss f\u00fcr die  Staatsschuldentilgung   (24.01.1822) &gt;<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Belegung von Waren wie Zucker, Kaffee<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 509 &lt;Meinung der Commission: Gg. h\u00f6here Belegung von Zucker,  Kaffee u. a.&gt; Die Gr\u00e4nzst\u00e4dte w\u00fcrden dadurch insbesondere leiden, und  der Schleichhandel mit diesen zum Bediirfni\u00df gewordenen Waaren einen  starken Reiz bekommen, wodurch ein Theil der gehofften Mehreinnahme  wieder verloren gehen m\u00f6chte.<\/p>\n<p>&lt;S. 512 Kommission: v. Streber\/Frhr. v. Closen\/Schaezler\/J\u00e4nisch\/L\u00f6wel\/v. Poschinger\/Bestelmeyer. &gt;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Johann Lorenz Freiherr von Schaezler<\/span><\/strong> (* 15. September  1762 in Ansbach; \u2020 19. M\u00e4rz 1826 in Augsburg) war ein deutscher  Unternehmer und Bankier. Er wurde 1821 zum Freiherrn erhoben und  begr\u00fcndete das neue Adelsgeschlecht von Schaezler.<\/p>\n<p>Er war der Sohn des markgr\u00e4flichen Hof-, Stadt- und Landchirurgen  Wilhelm Friedrich Schaezler und der Laurentia Frederike Loesch. In  seiner Geburtsstadt besuchte Johann Lorenz Schaezler das evangelische  Gymnasium, das er mit 15 Jahren verlie\u00df, um in Frankfurt am Main eine  Kaufmannslehre zu beginnen. Ab 1781 arbeitete er in einem Frankfurter  Wechsel- und Warenhaus und vier Jahre sp\u00e4ter in einer Tuchfabrik in  Aachen. In Aachen baute er eine Stickereifabrik auf. 1789 \u00fcbernahm er  die kupfer- und silberhaltigen Bleibergwerke von Trarbach an der Mosel.  Das Unternehmen blieb erfolglos und er verlor fast sein gesamtes  Verm\u00f6gen.<\/p>\n<p>Nach dem finanziellen Fehlschlag trat Johann Lorenz Schaezler 1791  als Handlungsgehilfe in das Augsburger Bankhaus von Benedikt Adam  Freiherr Liebert von Liebenhofen (1731-1810) ein, dessen Tochter  Marianna Barbara er zwei Jahre sp\u00e4ter heiratete. 1795 wurde er in die  Leitung des Liebertschen Bankhauses aufgenommen. Am 1. Januar 1800  gr\u00fcndete Johann Lorenz Schaezler sein eigenes Bankhaus, welches schnell  sehr erfolgreich arbeitete. Bis 1812 verzwanzigfachte er sein Verm\u00f6gen.  Im Jahre 1821 kaufte er von seinem Schwiegervater das in der Augsburger  Maximilianstra\u00dfe erbaute Palais, das heute seinen Namen tr\u00e4gt.<\/p>\n<p>Schaezlerpalais<\/p>\n<p>Der Bankier vergab seit 1807 auch Kredite an das Bayerische  K\u00f6nigshaus, wof\u00fcr er zum k\u00f6niglichen Finanzrat ernannt wurde. 1821 wurde  er in den erblichen Freiherrnstand erhoben und erwarb daraufhin die  Hofmarken Sulzemoos bei Dachau und Scherneck bei Augsburg. Ferner kaufte  er Schloss Thyrnau mit Brauhaus bei Passau.<\/p>\n<p>Freiherr von Schaezler, \u00fcberzeugter Vertreter der konstitutionellen  Monarchie, geh\u00f6rte zu einer Abordnung der Reichsstadt Augsburg und  verhandelte als solcher mehrfach mit Napoleon Bonaparte. 1818 wurde er  zum Vorstand der Gemeindebevollm\u00e4chtigten, ferner zum Abgeordneten der  Stadt Augsburg in die Abgeordnetenkammer der Bayerischen  St\u00e4ndeversammlung gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Johann Lorenz Freiherr von Schaezler engagierte sich auf karitativem  Gebiet. Er unterst\u00fctzte beispielsweise mit namhaften Summen die  Augsburger Suppenanstalt, das evangelische Waisenhaus sowie das  allgemeine Krankenhaus und finanzierte die unentgeltliche Behandlung in  der Armenanstalt. 1822 initiierte der Freiherr die Gr\u00fcndung der heutigen  Stadtsparkasse Augsburg.<\/p>\n<p>Noch kurz vor seinem Tode hatte der Freiherr seine S\u00f6hne Ferdinand  Benedikt Freiherr von Schaezler und Ludwig Karl Freiherr von Schaezler  als Gesellschafter in seine Wechsel- und Warenhandlung aufgenommen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bay. LTV 1819 10. Bd. Protokoll in der 37. Allgemeinen Sitzung  am 3.6.1819 Z. 285. Rede des Abg. Finanzrats Schaezler, \u00fcber Zoll und  Maut. S. 164-190.<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ausl\u00e4ndisches Beispiel f\u00fcr Zollkontrolle: Franz\u00f6sische Mautlinie dreifach, dennoch nicht ganz dicht<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 166 Frankreich hat sich durch eine dreifache, h\u00f6chst kostbare  Maut-Linie, die aber dennoch von Schw\u00e4rzern \u00f6fters durchbrochen wird,  umgarnt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bayerische Konkurrenzf\u00e4higkeit gegen\u00fcber dem Ausland nicht  durch Zollmauern zu erreichen, besser den Verkauf h\u00f6herwertiger Produkte  zuzulassen; gegen unwirksame Schutzma\u00dfnahmen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 167 So wie aber irgend eine Waare mit mehr als 10 f l. pr.  Centner, und die\u00df ist vielleicht schon zu viel, belegt wird, f\u00e4llt  solche der Contrebande in die H\u00e4nde, entgeht ganz dem soliden Handel,  und schadet eben dadurch den Gewerben, welche dadurch unterst\u00fctzt werden  sollen.<\/p>\n<p>Als Grunds\u00e4tze m\u00f6chten wohl folgende anzusetzen seyn:<\/p>\n<p>1) Gegen Waaren, welche im Auslande durch Maschinerien, auf welche  zum Theil Millionen verwendet worden, die auf Absatz in alle f\u00fcnf  Welttheile berechnet sind, und welche eben deswegen ungeachtet ihrer  h\u00f6hern Vollkommenheit weit wohlfeiler, als durch Handarbeit verfertigte  Waaren zu stehen kommen, wird sich Baiern nie durch Mautgesetze erwehren  k\u00f6nnen, und k\u00f6nnte Baiern es auch, so scheint mir die Frage noch nicht  entschieden: Welches Recht hat der Staat, seinen Unterthanen zu  verbieten, sich dieser Waaren zu wohlfeilerem Preis zu verschaffen, und 3  \u00bd \/ S. 168 Millionen Unterthanen zu zwingen, schlechtere Waare zu  theurem Preise zu kaufen, damit einige wenige Fabrikanten-Familien,  deren Fabrikarbeiter, w\u00e4ren sie nicht in der Fabrik besch\u00e4ftigt,  anderweitige Besch\u00e4ftigung suchen und finden w\u00fcrden, weniger zu  raffiniren, sich weniger nach dem Bed\u00fcrf des Zeitalters zu richten  brauchen, und dennoch gem\u00e4chlich leben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>S. 168 Aber bekanntlich ist hohe Maut, besonders in einem  K\u00f6nigreiche, das so viele hundert Eintrittspunkte hat, gar leicht zu  umgehen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zollerhebung aktuell notwendig wegen Handelspolitik von  Nachbarstaaten und wegen Staatshaushalt; R\u00fcckverg\u00fctung soll aufgehoben  bleiben<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 171f. &lt;Qualit\u00e4tssteigerung der bayer. Produkte hilft zur Konkurrenzf\u00e4higkeit, Maut nicht.&gt;<\/p>\n<p>W\u00e4re es Baiern, als dem m\u00e4chtigsten der Staate zweiten Ranges im  deutschen Bunde vorbehalten, so wie es bereits in manch anderm Guten  vorangegangen ist, auch hierin die Bahn zu brechen, ganz gewi\u00df mehrere  der kleinen Staaten, wo nicht alle, w\u00fcrden nicht s\u00e4umen, zu  Erleichterung ihrer Unterthanen, welche s\u00e4mmtlich unter dem so verha\u00dften  Mautzwang seufzen, diesem so erhabenen als wohlth\u00e4tigen Beispiele zu  folgen.<\/p>\n<p>Leider! Ist aber diese sch\u00f6ne Zeit noch nicht eingetreten. Die  Gewerbe, so wenig es solchen auch nutzt, bestehen noch auf geschlossenem  Lande. Die Finanzen k\u00f6nnen die Maut-Abgaben nicht entbehren. Eine Zoll-  und Maut-Ordnung mu\u00df also vorerst noch beibehalten werden. Es handelt  sich also blo\u00df darum, welches von beiden \u00dcbeln ist das kleinste, die  neue Maut-Ordnung oder die alte?<\/p>\n<p>S.172 Wollte man die R\u00fcckverg\u00fctung beibehalten, so w\u00fcrden auch die  beschwerlichen Manipulationen beibehalten, besonders auch, um sich gegen  Einschw\u00e4rzen von h\u00f6chst besteuerten Fabrik- und Seidenwaaren sicher zu  stellen, alle Koffer der Reisenden, und namentlich der r\u00fcckkehrenden  Fieranten genau visitirt werden m\u00fcssen; die neue Maut-Ordnung, die  ohnehin schon noch Manches zu w\u00fcnschen \u00fcbrig l\u00e4\u00dft, w\u00fcrde dann vollends  ein unvollst\u00e4ndiges Flickwerk, und den bei R\u00fcckverg\u00fctungen statt  findenden Betrug und Unterschleif w\u00fcrde dann doch nicht ganz vorgebeugt  werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Grundregel: Nur durchf\u00fchrbare Gesetze d\u00fcrfen erlassen werden,  daher keine hohen Maut- und Zollgesetze, die nur Schw\u00e4rzern Vorteile  bringen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 178 Als Staatsgrundsatz wird meines Erachtens hiebei angenommen werden k\u00f6nnen:<\/p>\n<p>Da\u00df kein Gesetz gegeben werden solle, dessen p\u00fcnktliche Befolgung  nicht gehandhabt werden k\u00f6nne, und da\u00df hohe Maut- und Zollgesetze,  welche nicht gehandhabt werden k\u00f6nnen, blo\u00df den rechtlichen  Handelsleuten, welche sich an ihre Pflichten gebunden glauben, auch  nicht die Kniffe und Pfiffe kennen, die zu Umgehung der Gesetze  erfoderlich sind, nachtheilig werden, demnach nicht dem Staate, sondern  blo\u00df einigen wenigen Schw\u00e4rzern Vortheil bringen, welche, gleich solches  ja auch wohl auf den M\u00fcnchner- und andern Dulten bemerklich, sich des  Alleinhandels bem\u00e4chtigen, so da\u00df rechtliche Kaufleute nicht mit solchen  concurriren k\u00f6nnen.-&#8220;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hoher Zoll auf Kaffee \u2013 verfehlt Zweck, f\u00fchrt zu Schmuggel, Beispiel Nachbarstaat<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 180 Man hat mich versichert, was auch den hiesigen  Colonial-Waaren-H\u00e4ndlern noch genauer bekannt seyn mu\u00df, da\u00df in einem  benachbarten Lande, woselbst der Kaffee ebenfalls mit weit h\u00f6herm  Consumo-Zoll, als der Zucker belegt ist, der Zucker, dessen Zollsatz die  Schmuggelei nicht lohnt, ganz richtig vermautet werde; von Vermautung  des Kaffee aber, obschon er in allen L\u00e4den erhaltlich, und in den  Magazinen in gro\u00dfen Quantit\u00e4ten vorr\u00e4thig ist, in den Maut-Registern gar  wenig ersichtlich sey.<\/p>\n<p>Allzu gro\u00dfe Mauthbelegung verfehlt demnach immer ihren Zweck, und,  wie ich h\u00f6re, hat die Regierung in Betreff des Bresil-Tabaks selbst die  Erfahrung davon gemacht.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Verzollung nach Gewicht \u2013 problematisch bei Luxuswaren wie Seide<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 184 Darin bestehen ja haupts\u00e4chlich die Vorz\u00fcge der neuen  Mautordnung vor der alten, da\u00df sie die Manipulation vereinfacht, und die  eingehende Waare blos nach dem Gewichte belegt. Die nothwendige Folge  davon w\u00fcrde seyn, da\u00df vielleicht nicht ein einziges zum Wiederverkauf  bestimmtes St\u00fcck Seiden-Waare, die man mit 20 Procente vom Werthe  belegen will, vermautet werden k\u00f6nnte, und die soliden Kaufleute auf den  Handel mit zu hoch belegten Waaren ganz verzichten m\u00fc\u00dften, weil sie die  Concurrenz neben den Schmugglern nicht w\u00fcrden aushalten k\u00f6nnen. Wird ja  schon mit Waaren geschmuggelt, welche mit 10 fl., ja selbst nur mit 5  fl. pr. Centner belegt sind; wie ist denn wohl auch nur mit einiger  Wahrscheinlichkeit auf richtige Vermautung von zum Handel bestimmter  Waare zurechnen, bei welcher die Schmuggelei 1000 fl. und mehr pr.  Centner gewinnen kann?<\/p>\n<p>&#8222;Wir wissen fast alle aus Erfahrung, wie unertr\u00e4glich es ist, oft in  der Nachtzeit,\u00a0 oder bei st\u00fcrmischer Witterung seine Coffres durch  gierige Mautdiener durchw\u00fchlen lassen zu m\u00fcssen. Wohl mancher w\u00fcrde auf  seinen Reisen auch Frankreich und Preu\u00dfen ber\u00fchren, wenn ihn die l\u00e4stige  Maut-Visitation nicht davon abschreckte.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Strengere Anwendung der Strafgesetze, Prinzip der \u00d6ffentlichkeit, \u00d6ffentliche Abschreckung wirksam<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 186 Aber von wirklich strenger exemplarischer Bestrafung sowohl  der Mautbeamten, so Eid und Pflicht verletzten, und sich bestechen  lassen, als von Bestrafung der Defraudanten habe ich\u00a0 noch wenig oder  nichts geh\u00f6rt. Kommt je zuweilen so ein Fall vor, so wird er in der  Stille abgemacht.<\/p>\n<p>Die\u00df, meine Herren! darf k\u00fcnftig, wenigstens bei wiederholten Betretungsf\u00e4llen, nicht mehr geschehen.<\/p>\n<p>\u00d6ffentlichkeit ist, wie schon \u00f6fters in unserer Cammer ausgesprochen  worden, das Palladium unserer Freiheit; \u00d6ffentlichkeit ist auch das  wirksamste Abschreckungsmittel gegen das Laster.<\/p>\n<p>Es ist keineswegs so schwer, die Maut-Defraudationen zu entdecken, wenn man\u00a0 nur allerseits es ernstlich will.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Defraudation \u2013 \u201a\u00f6ffentliches\u2018 Geheimnis, Kaufleuten bekannt durch Konkurrenz und Angebote<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Bei jeder Maut-Defraudation sind ihrer wenigstens zwei, wo nicht drei  Contrahenten betheiligt. N\u00e4mlich der Mauthbeamte und der Defraudant,  bei defraudirter R\u00fcckverg\u00fctung und Transito-F\u00e4llen \u00f6fters auch der  Fuhrmann. Es wissen demnach gar viele um das Geheimni\u00df.<\/p>\n<p>Vorz\u00fcglich mu\u00df es dem rechtlichen Kaufmann \u00f6fters auffallen, wenn  dieser oder jener seiner Collegen aus dieser oder jener Gegend Waaren  bezieht, und solche zu Preisen verkauft, wozu solche bei geh\u00f6riger  Vermautung nicht erlassen werden k\u00f6nnen. \u00d6fters werden ihm sogar selbst  Antr\u00e4ge von ausl\u00e4ndischen Schmuggel-Unternehmern gemacht, zu welchen  Bedingungen und durch welche Eintritts-Station sich solche erbieten, ihm  die Waaren zollfrei in das Haus zu schaffen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schaden an Staat und Gesellschaft durch Defraudanten, Aufforderung zu anonymen Denunziationen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 187 Der Defraudant bestiehlt nicht blos den Staat, und mit solchem  Alle, so zu den Staats-Bed\u00fcrfnissen beitragen, er schadet noch weit  mehr; er paralysirt auch alle Diejenigen, die in n\u00e4mlicher Waare  Gesch\u00e4fte machen, und gegen geschmuggelte Waare nicht Concurrenz halten  k\u00f6nnen. Ich halte es demnach f\u00fcr meine Pflicht, s\u00e4mmtliche Mitglieder  des Handelsstandes vom ersten Range an bis zu dem geringsten herab,  indem man gerade in den kleinen, den Gr\u00e4nz-Zoll-Stationen n\u00e4her  gelegenen Orten mehr noch als in den gr\u00f6\u00dfern St\u00e4dten genauere Kentni\u00df  von den so mannigfaltigen Maut-Unterschleifen haben kann, hiemit  feierlich aufzufordern, zwar Alles, was ihnen bis jetzt von der  Maut-Defraudation bekannt ist, in das Meer der Vergessenheit zu  begraben, aber von nun an es als heilige Verpflichtung zu erachten,  Alles, was sie von neuerdings eingeleiteten Maut-Defraudationen  erfahren, unter m\u00f6glichst genauer Bezeichnung wenigstens der  Maut-Station, des Datums, so wie der Waare (wenn sie je Bedenken tragen  wollten, die Namen des Fuhrmanns oder der Defraudenten beizuf\u00fcgen) es  sey in anonymen Briefen, oder weil Anonymit\u00e4t doch immer etwas  Verd\u00e4chtiges hat, unter ausdr\u00fccklichem Vorbehalt strengster  Verschwiegenheit, mit Unterzeichnung ihres Namens, blo\u00df zur personellen  Kenntni\u00df des sehr verehrten Hrn. Finanzministers zu\/ S. 188 bringen,  welcher dann schon die weiteren Verf\u00fcgungen de\u00dffalls zu treffen wissen  wird.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00d6ffentliche Strafe f\u00fcr Dedraudanten eine wirksame Abschreckung<\/span><\/strong><\/p>\n<p>&#8222;Ich halte mich \u00fcberzeugt, da\u00df, wenn nur einmal die ersten drei  Mautbeamten, welche Eid und Pflicht vergessen, amtliche Falsa  unterzeichnen, und dazu geholfen haben, da\u00df der Staat, der sie bezahlt,  bestohlen werde, nebst den drei Defraudanten, gleichviel von welchem  Range, Stand oder Nation unter Androhung gr\u00f6\u00dferer Bestrafung im  Wiederbetretungsfalle durch das k. Regierungsblatt \u00f6ffentlich bekannt  gemacht, erstere drei aber als die gr\u00f6\u00dferen Verbrecher, ohne irgend  einige R\u00fccksicht auf deren Familie, welche nicht darunter leiden sollte,  und allenfalls den ganzen Gehalt des Mannes und Vaters fortbeziehen  k\u00f6nnte, dem trefflichen Baron Weveldischen moralischen  Erziehungs-Institut \u00fcberantwortet worden seyn werden, der Reiz des  Defraudeurs (immer vorausgesetzt, da\u00df keine h\u00f6here Mautbelastung, als  die von der Regierung in Vorschlag gebrachte, statt finde) sich gewaltig  abgek\u00fchlt haben, und nur Wenige oder Keiner mehr Lust bezeigen werde,  wegen wenigen Gulden per Centner Schmuggelei-Gewinn sich der  \u00f6ffentlichen Verachtung Preis gegeben zu sehen, oder vollends gar seine  Existenz aufs Spiel zu setzen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Nationale politische und wirtschaftliche Einheit<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Schaezler, S.189 Das gesamte Deutschland ist wieder zu einem Bunde  vereint. Sollte je die Ehre oder der Schutz des Gesammt-Vaterlandes es  zur Notwendigkeit machen (Gott gebe, da\u00df dieser Fall erst sp\u00e4t  eintrete), so bilden die r\u00fcstigen Schaaren \/ S. 190 von 30 Millionen  deutscher Br\u00fcder, in Eine Seele, in Einen K\u00f6rper vereint, einen  unwiderstehlichen Damm gegen den Andrang jedes \u00e4u\u00dfern Feindes. Wie  d\u00fcrfen dann im Innern 38 Mautlinien feindlich einander gegen\u00fcbergestellt  bestehen?<\/p>\n<p>Das Wohl, die Erhaltung mehrerer Millionen Deutschen erheischt, da\u00df sie fallen.<\/p>\n<p>Sollte gegenw\u00e4rtiger Antrag sich der Zustimmung einer hohen Cammer,  und in Folge dessen der allerh\u00f6chsten Genehmigung eines guten K\u00f6nigs,  der nur in Seines Volkes Gl\u00fcck Sein eigenes sucht und findet, zu  erfreuen haben, und demnach durch weitere ministerielle Einschreitung  dieser von der ganzen deutschen Nation so sehnlichst gew\u00fcnschte  Zeitpunkt der Beseitigung alles Mautzwanges um so schneller  herbeigef\u00fchrt werden; der heutige Tag w\u00fcrde der gl\u00fccklichste meines  Lebens seyn.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">S. 640-642 Schaezler, Johann Lorenz Freiherr von, Augsburg<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schweizer Grenze unsicher<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 641 Schaezler, Johann Lorenz Freiherr von, Augsburg: Man hat mich  glaubw\u00fcrdig versichert, da\u00df sichere Spediteurs, jenseits der  Schweizer-Gr\u00e4nze, folglich f\u00fcr diesseitige Straf-Erkenntnisse  unerreichbar, es \u00fcbernehmen, diese Waaren gegen Verg\u00fctung von 8 fl. pr.  Zentner dem Fabrikanten franco in&#8217;s Haus zu liefern. &lt;= rohe  Cottune&gt;. Da\u00df ich diese Schw\u00e4rzereien innigst verabscheue, dar\u00fcber  habe \/ S. 642 ich mich bereits ausgesprochen. Aber wer vermag es zu  verhindern, da\u00df solches nicht dennoch geschehe.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Michael Wilhelm Joseph Behr<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Michael Wilhelm Joseph Behr (* 26. August 1775 in Sulzheim; \u2020 1.  August 1851 in Bamberg) war ein deutscher Staatsrechtslehrer und  fr\u00fchliberaler Politiker. Er war Professor an der Universit\u00e4t W\u00fcrzburg  und Erster B\u00fcrgermeister von W\u00fcrzburg (1821\u20131832) sowie Mitglied der  Kammer der Abgeordneten (1819) und der Frankfurter Nationalversammlung  (1848).<\/p>\n<p>Behr wurde 1775 als Sohn eines Justizbeamten und seiner Frau im  unterfr\u00e4nkischen Sulzheim geboren. Nach der Gymnasialzeit studierte er  ab 1790\/91 Philosophie und Rechtswissenschaften an den Universit\u00e4ten in  W\u00fcrzburg und G\u00f6ttingen (u. a. bei Johann Stephan P\u00fctter und Christian  von Schl\u00f6zer). 1794 wurde er an der Universit\u00e4t W\u00fcrzburg zum Dr. phil.  und 1798 zum Dr. jur. promoviert; sein Mentor war der namhafte Jurist  Gallus Aloys Kleinschrod. 1799 wurde er auf Anraten Kleinschrods  Extraordinarius f\u00fcr Lehnrecht, ab 1800 auch f\u00fcr Allgemeines Staatsrecht  an der W\u00fcrzburger Universit\u00e4t. Von 1803 bis 1821 war er ordinierter  Professor f\u00fcr \u00d6ffentliches Recht (Staats-, V\u00f6ker- und Naturrecht), ab  1817 auch f\u00fcr deutsches Privatrecht. Von 1819 bis 1821 war er Prorektor  der Universit\u00e4t sowie Mitglied des akademischen Senats.<\/p>\n<p>Nach dem Sturz Napoleons (1812) begeisterte er sich f\u00fcr nationale und  liberale Ideen. In dieser Zeit wurde seine Staatslehre etwa durch den  eher unbekannten W\u00fcrzburger Privatdozenten Franz Berks scharf  angegriffen. 1819 wurde er im Untermainkreis als Vertreter der  Universit\u00e4t W\u00fcrzburg (II. Klasse) in die Kammer der Abgeordneten der  St\u00e4ndeversammlung des K\u00f6nigreichs Bayern gew\u00e4hlt, wo er sich von der  liberal-konstitutionellen Opposition vertreten f\u00fchlte. Er war Mitglied  im Ausschuss f\u00fcr die Dankadresse, im II. Ausschuss f\u00fcr die Steuern und  im VI. Ausschuss zur Pr\u00fcfung der Antr\u00e4ge der Abgeordneten. Behr sprach  sich f\u00fcr die Vereidigung des Heeres auf die Verfassung aus, womit er den  Unmut der Kammer der Reichsr\u00e4te auf sich zog. Auch Maximilian II. K\u00f6nig  von Bayern war alles andere als begeistert. Infolge der Karlsbader  Beschl\u00fcsse wurden seine Vorlesungen 1820\/21 polizeilich beobachtet. Die  Thesen eines Sch\u00fclers wurden ihm zugerechnet und ihm die Erlaubnis  entzogen, Vorlesungen zu halten.<\/p>\n<p>Die Bev\u00f6lkerung sch\u00e4tzte ihn f\u00fcr seine eher liberale Gesinnung und  w\u00e4hlte ihn am 3. April 1821 in das Amt des Ersten (rechtskundigen)  B\u00fcrgermeisters von W\u00fcrzburg, das er bis 1832 innehatte. Zun\u00e4chst entlie\u00df  ihn das Staatsministerium aus dem Universit\u00e4tsdienst. Ebenso stand sein  Verbleib im Landtage zur Disposition. Obwohl durch die unterfr\u00e4nkischen  St\u00e4dte 1822, 1825, 1827 und 1831 in den Landtag, dem er von 1829 bis  1831 auch vorsa\u00df, gew\u00e4hlt, verwehrte ihm Ludwig I., K\u00f6nig von Bayern den  Zutritt. 1832 wurde er als B\u00fcrgermeister des Amtes enthoben.<\/p>\n<p>Nach seiner Rede auf dem Gaibacher Fest (1832) und einer  Denunziationen wurde er wegen hoch- und staatsverr\u00e4terischer Umtriebe  und Majest\u00e4tsbeleidigung angeklagt; er verbrachte mehrere Jahre in  Untersuchungshaft (1832\u20131836) in W\u00fcrzburg und M\u00fcnchen. 1835 begann das  Strafverfahren vor dem Appellationsgericht in Landshut. 1836 wurde er in  zweiter Instanz vor dem Oberappellationsgericht in M\u00fcnchen wegen  Majest\u00e4tsbeleidigung und versuchten Hochverrats zu Festungshaft zweiten  Grades auf unbestimmte Zeit verurteilt. Au\u00dferdem musste er Abbitte vor  dem Bildnis des K\u00f6nigs leisten; er verlor seine Titel, W\u00fcrden und  Gehaltsbez\u00fcge. Behr verbrachte die darauf folgenden Jahre erst auf der  Veste Oberhaus, dann unter polizeilicher Aufsicht in Passau (1836\u20131842)  und verbannt in Regensburg (1842\u20131846) sowie in Bamberg (ab 1846). 1847  wurde er begnadigt und am 6. M\u00e4rz 1848 vollst\u00e4ndig rehabilitiert. Die  Entsch\u00e4digung betrug 10.000 Gulden und eine Pension. Vom 18. M\u00e4rz bis  zum 21. September 1848 war er f\u00fcr den Wahlkreis 5 Oberfranken (Kronach)  fraktionsloser Abgeordneter der Frankfurter Nationalversammlung, die  angetragene Position eines Alterspr\u00e4sidenten lehnte er aus  gesundheitlichen Gr\u00fcnden ab. Im Parlament stimmte er mit dem rechten  Centrum.<\/p>\n<p>Von 1829 bis 1832 war er Mitarbeiter des Bayerischen Volksblatts in  Kronau, das 1832 verboten wurde. 1822 war er Begr\u00fcnder der st\u00e4dtischen  Sparkasse in W\u00fcrzburg. Au\u00dferdem war er im Vorstand der  Harmonie-Gesellschaft-W\u00fcrzburg.<\/p>\n<p>Behr stand f\u00fcr ein durch Immanuel Kant und Johann Gottlieb Fichte  gepr\u00e4gtes idealistisches Staatsrecht. Ferner bezog er, beeinflusst von  der Franz\u00f6sischen Revolution, den Grundsatz der Gewaltenteilung  (Montesquieu) mit Grundrechten in seine \u00dcberlegungen ein. Er sprach sich  f\u00fcr die parlamentarische Teilhabe in Form von Konstitutionalismus aus;  das Volk sollte der Souver\u00e4n sein.<\/p>\n<p>Behr wurde Ehrenb\u00fcrger von W\u00fcrzburg (1819) und Volkach (1819). In der  M\u00fcnchner Ruhmeshalle ist Behr mit einer B\u00fcste geehrt. 1983 beschloss  der Stadtrat der Stadt W\u00fcrzburg einstimmig, f\u00fcr Pers\u00f6nlichkeiten, die  sich in der b\u00fcrgerschaftlichen Mitarbeit und f\u00fcr die Demokratie in  W\u00fcrzburg besonders eingesetzt haben, die Behr-Medaille zu schaffen. Nach  Behr wurde in W\u00fcrzburg die Stra\u00dfe, die von der Zeppelinstra\u00dfe zum  Frauenlandplatz f\u00fchrt, benannt. Auch in seinem Geburtsort Sulzheim wurde  die Hauptstra\u00dfe nach ihm benannt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bay. LTV 1819 10. Bd. Protokoll in der 37. Allgemeinen Sitzung am 3.6.1819 \u2013 Fortsetzung, <\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 205-&lt;338&gt;373\u00a0 Protocoll abgehalten in der 37. Allgemeinen Sitzung der Cammer der Abgeordneten<\/p>\n<p>S. 230-245 Hofrat Behr:<\/p>\n<p><strong>Aversion gegen Z\u00f6lle in Theorie und Praxis<\/strong><\/p>\n<p>S.230\u00a0 \u2026 nur so viel bemerke ich, da\u00df ich mich weder einer Mautfrage  auf dem Gebiete der Theorie, noch einer Maut-Station auf dem Gebiete der  Praxis je ohne gro\u00dfen Unwillen n\u00e4hern kann; ein Unwillen, nicht etwa  der Ausflu\u00df eines Vorurtheils, sondern des reifsten mehrj\u00e4hrigen  Nachdenkens, als dessen Resultat in meinem Systeme der Staatslehre vom  Jahre 1811 Bd. 3, S. 301 das Urtheil steht, welches von indirecten  Steuern \u00fcberhaupt ausgesprochen, im eminenten Grade von den Mauten gilt.<\/p>\n<p>S.231 Jenes Urtheil ist w\u00f6rtlich Folgendes: \u201eIndirecte Steuern sind  entweder von auffallender Ignoranz oder T\u00fccke erfunden, durch  Superklugheit und Sophisterei vertheidigt, von der Gem\u00e4chlichkeit  gepflegt, durch Noth vervielf\u00e4ltigt, und aus Furcht vor der M\u00fche der  Einf\u00fchrung des Rechten bis zur Stunde noch nicht abgeschaft.\u201c<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zollr\u00fcckverg\u00fctungen nicht pauschal unterbinden<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 236 Der R\u00fcckverg\u00fctung steht nur Unzul\u00e4nglichkeit der Verf\u00fcgung  entgegen, und nur, weil der Staat sich zu schwach dazu glaubt,  Defraudationen zu verh\u00fcten, soll der eigne Unterthan ohne Unterschied,  wie der Fremde, bezahlen. Allerdings mag es ein Ubel seyn, da\u00df  Defraudationen schwer zu verh\u00fcten sind; aber soll denn um \/ S. 237 des  schlechtern Menschen willen der Bessere seine Freiheit verlieren? L\u00e4\u00dft  sich die\u00df rechtfertigen? Da\u00df sonst Defraudationen kaum verh\u00fctet werden  k\u00f6nnen, scheint mir kein rechtm\u00e4\u00dfiger Grund zu seyn, alle  R\u00fcckverg\u00fctungen auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Gegen Denunziation von Zollvergehen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 242 Da\u00df Kaufleute sich zu anonymen Angebern von Defraudationen herabw\u00fcrdigen sollten, kann ich nicht glauben (gg. Sch\u00e4tzler).<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">S. 635 Hofrath Behr<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schmuggeldurchf\u00fchrung steigerungsf\u00e4hig mit Abgabenh\u00f6he<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">S. 635 Hofrath Behr<\/span><\/strong>: Was die Defraudation betrifft, so  kann die Abgabe auf keine Artikel in dem Grade gesteigert werden, in  welchem die Kunst der Defraudation gesteigert wird. Es kann die\u00df wohl  Veranlassung geben, die Maut-Anstalten zu sch\u00e4rfen, aber keinen Grund  zur Einf\u00fchrung der Maut darbieten; denn der Luxus bleibt nach wie vor.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bay. LTV 1819 10. Bd. Protokoll in der 37. Allgemeinen Sitzung am 3.6.1819 \u2013 Fortsetzung, <\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">S. 205-&lt;338&gt;373\u00a0 Protocoll abgehalten in der 37. Allgemeinen Sitzung der Cammer der Abgeordneten<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">S. 248-251 <\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Anton Friedrich von Hofstetten, Regierunsdirektor, Falkenberg, Gemeinde Moosach, Kreis Ebersberg\/Oberbayern:<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hofstetten, Regierunsdirektor, f\u00fcr deutsche Zollfreiheit, negative historische Beurteilung:<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Radikalkritik an Zollsystemen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.248 Um nicht mit dem Spruche: \u201eSutor ne ultra crepidam,\u201c  &lt;Schuster bleib bei deinen Leisten&gt; begr\u00fc\u00dft zu werden, will ich  mich so kurz wie m\u00f6glich fassen. \u2013 Es wird wohl niemand bezweifeln, da\u00df  Maut und Zollsysteme unter die infamsten Ideen geh\u00f6ren, welche je ein  Finanzmann ausgeheckt hat; &#8211; Ehre den Deutschen, da\u00df sie es nicht waren,  die dieses Zapfenrecht am Eigenthume der V\u00f6lker erfanden! \u2013 Eben so  wenig ist indessen zu widersprechen, da\u00df solche Systeme in diesem  Zeitpunkte noch nothwendige, platterdings unabweisliche \u00dcbel sind. Es  kann sich \u00fcberhaupt f\u00fcr jetzt nur vor solchen Maasregeln handeln, welche  die\u00df \u00dcbel in der Anwendung f\u00fcr die Mehrheit der Staatsb\u00fcrger am  wenigsten dr\u00fcckend machen. \u2013 Es ist nicht zu bestreiten, da\u00df die  geographische Lage der L\u00e4nder, das Benehmen \/ S. 249 der Nachbarn im  wesentlichen den Maasstab hiezu geben m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 15.11.2017<\/p>\n<p>Die Geschichte des Zolls<\/p>\n<p>Z\u00f6lle von der Antike bis ins 21. Jahrhundert<\/p>\n<p>Der heutige Begriff \u201eZoll\u201c leitet sich ab aus dem griechischen  \u201etelos\u201c (Ziel, Grenze, Zahlung) und dem sp\u00e4tlateinischen Wort \u201eteloneum\u201c  (Abgabe). Bereits im dritten Jahrtausend v. Chr., in den antiken  Hochkulturen des alten \u00c4gyptens und des Orients, dienten diese  Steuereinnahmen als so genannte Finanzz\u00f6lle zur Deckung des  Finanzbedarfs eines Staates.<\/p>\n<p>Vom Gotenreich am Schwarzen Meer breitete sich vom 4. Jahrhundert an  der gotische Zollbegriff \u201emota\u201c(Maut) aus, w\u00e4hrend \u00fcber das Fr\u00e4nkische  Reich vom 5.\/6. Jahrhundert die sp\u00e4tlateinische Bezeichnung in den  mittel- und norddeutschen Raum vordrang und zu \u201etoloneum\u201c, abgek\u00fcrzt  \u201etol\u201e, dann \u201etsol\u201c und schlie\u00dflich \u201eZoll\u201c abgewandelt wurde. Z\u00f6lle  wurden bis ins Mittelalter an so genannten Zollerhebungsstellen als  \u201ePassierzoll\u201c f\u00fcr die Benutzung von Wegen, Br\u00fccken, Hafenanlagen bzw.  Markteinrichtungen oder als Schutzgeb\u00fchr f\u00fcr den Handelsverkehr  (\u201eGeleitzoll\u201c) erhoben. Im deutschen Mittelalter hatten die Z\u00f6lle damit  vorwiegend den Charakter einer Benutzungsgeb\u00fchr bzw. \u201eMaut\u201c. Mit der  Erhebung war als Gegenleistung die Erhaltung der Stra\u00dfen und Br\u00fccken  sowie die Gew\u00e4hrung eines sicheren Geleits verbunden.<\/p>\n<p>Das Hoheitsrecht \u00fcber diese Einnahmen stand zun\u00e4chst dem K\u00f6nig zu. Im  12.\/13. Jahrhundert ging dieses so genannte k\u00f6nigliche Zollregal immer  mehr zu Verleihungen und Verpf\u00e4ndungen an Territorialherren, Kaufleute  und St\u00e4dte \u00fcber. Diese bauten die eigene Zollhoheit bald mit Landes- und  Stadtz\u00f6llen aus; nach dem Ende des 30-j\u00e4hrigen Krieges war das ehemals  einheitliche deutsche Zollgebiet in ca. 1.240 Einzelgebiete  zersplittert.<\/p>\n<p>Neben dem Finanzzollgedanken erhielten im 17.\/18. Jahrhundert unter  dem Einfluss des Merkantilismus (Wirtschaftspolitik in der Zeit des  Absolutismus) die Z\u00f6lle eine immer gr\u00f6\u00dfere Bedeutung als so genannte  Schutzz\u00f6lle zum Schutze der heimischen Wirtschaft vor unerw\u00fcnschter  Konkurrenz. Aufgrund hoher Einfuhrz\u00f6lle wurden billige ausw\u00e4rtige Waren  teurer und gleichartige heimische Waren blieben auf diese Weise  wettbewerbsf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Anfang des 19. Jahrhunderts gingen die deutschen Einzelstaaten unter  Aufhebung ihrer innerstaatlichen Binnenz\u00f6lle allgemein zum  Grenzzollsystem (Erhebung von Z\u00f6llen beim Grenz\u00fcbertritt) \u00fcber, das den  gegenseitigen Wirtschaftsverkehr jedoch stark behinderte. Die l\u00e4stigen  Einfuhr-, Durchfuhr- und Ausfuhrz\u00f6lle zwischen den deutschen Staaten  wurden Schritt f\u00fcr Schritt durch regionale Zollunionen und ab 01. Januar  1834 durch den Deutschen Zollverein zugunsten gemeinsamer Au\u00dfenz\u00f6lle  abgebaut. Das einheitliche Vereinszollgesetz von 1869 wurde 1871 mit dem  \u00dcbergang der Zollgesetzgebungs- und Ertragshoheit auf das Reich in  Reichsrecht verwandelt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zitate Anton Friedrich von Hofstetten \u2013 Fortsetzung<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Betrugsgefahr unabh\u00e4ngig von Zollh\u00f6he, daher f\u00fcr hohe Belegung auf Luxusartikel<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 250 In der &#8211; wenn auch gro\u00dfen &#8211; Belegung der Luxus-Artikel finde  ich kein Ungl\u00fcck, es ist m\u00f6glich, da\u00df der Betrug bei h\u00f6hern Ans\u00e4tzen  steigt, ich gebe aber zu bedenken, da\u00df die schlechten Menschen betr\u00fcgen,  wenn sie k\u00f6nnen, der Vortheil mag nun 1\/2 oder 15 Procente abwerfen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Artikel XIX Bundesakte am Bundestag zu beraten<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.251 Auch ich schlie\u00dfe mit dem allgemeinen Wunsch der Cammer, da\u00df  auf dem Bundestage endlich einmal die Maut- und Zoll-Freiheit der  deutschen V\u00f6lker unter sich ausgesprochen, und der baierischen Regierung  die Ehre werde, unter die eifrigsten Verfechter dieser gro\u00dfen Sache zu  geh\u00f6ren. \u2013<\/p>\n<p><strong>Stephani, Heinrich Erhard Karl (Pseudonym Christoph Freimund)<\/strong><\/p>\n<p>evangelischer Pfarrer, Schulreformer, * 1.4. 1761 Gem\u00fcnda\/Kreck bei  Se\u00dflach (Oberfranken), \u2020 24. 12. 1850 Gorkau (Niederschlesien), \u26b0 Gorkau  (Niederschlesien).<\/p>\n<p>Durch den Vater und das Erlernen der hebr. Sprache bei Rabbi Jona in  Gem\u00fcnda wurde S. auf das Theologiestudium in Erlangen (1771\u201381; 1787  Promotion zum D. theol.) vorbereitet. Hier pr\u00e4gten die Rationalisten den  Lutheraner S. nachhaltig. 1782 \u00fcbernahm er als Hofmeister in Castell  die Erziehung der Grafen Albrecht Friedrich Carl (1766\u20131810) und  Christian Friedrich von Castell (1772\u20131850). 1784 zog S. mit den  verwaisten Grafen nach N\u00fcrnberg zu Friedrich Adolf v. Zwanziger  (1745\u20131800), dem Leiter der Castellschen Regierung. Seit 1787 lebte er  mit Gf. Christian Friedrich und Heinrich, dem j\u00fcngsten Sohn v.  Zwanzigers, in dem von Abt Friedrich Gabriel Resewitz (1729\u20131806)  geleiteten Internat \u201eKlosterbergen\u201c (b. Magdeburg). 1791 begleitete er  Gf. Christian Friedrich an die Univ. Jena, wo er mit Fichte, Schiller  und Goethe zusammenkam. S. besch\u00e4ftigte sich mit der Philosophie Kants,  besuchte jur. Vorlesungen, hielt eigene \u00fcber \u201eMoralpolitik und sittliche  Prinzipien der Staatslehre\u201c und entwarf Pl\u00e4ne gegen die  \u201eKathedersteifigkeit\u201c und das \u201eDuellunwesen\u201c. 1793 traf er bei einer  Bildungsreise durch die Schweiz F\u00fcssli, Fichte, Lavater und den von ihm  hoch gesch\u00e4tzten Pestalozzi.<\/p>\n<p>1794\u20131808 leitete S. (seit 1797 als Konsistorialrat, seit 1806  zugleich 1. Hofprediger) das Schul- und Kirchenwesen der Gfsch. Castell.  In seinem Reformprogramm \u201eGrundriss der Staats-Erziehungswissenschaft\u201c  (1797, seit 1805 u. d. T. \u201eSystem d. \u00f6ff. Erziehung\u201c) forderte er, die  \u201eSchul-P\u00e4dagogik\u201c als eigenst\u00e4ndige Wissenschaft zu installieren. Sein  Prinzip der \u201ebildenden Methode\u201c wies Lehrern eine \u201eHebammenfunktion\u201c zu,  nach der sie unter Beachtung physischer und psychosozialer Unterscheide  bei den Sch\u00fclern deren individuelles Lernen f\u00f6rdern sollten. Als bayer.  Kirchen- und Kreisschulrat (seit 1809 Kreiskirchenrat) wirkte S. 1808  in Augsburg und 1811 in Eichst\u00e4tt und Ansbach, wo er die Gelehrten  Schulen Bayerns nach Pl\u00e4nen Friedrich Immanuel Niethammers umgestaltete,  Fortbildungsanstalten f\u00fcr Volksschullehrer gr\u00fcndete und durch die  Umwandlung von M\u00e4dchen- in H\u00f6here T\u00f6chterschulen die weibliche Bildung  f\u00f6rderte. Nach dem Erstarken der pietistischen Widerst\u00e4nde  (Erweckungsbewegung) gegen den Rationalismus wuchs die Kritik an S., der  1817 nach einem Disziplinarverfahren wegen angeblicher Bestechlichkeit  seinen Dienst quittierte. 1818 nahm er eine Stelle als Pfarrer und Dekan  in Gunzenhausen an. 1819\u201326 war er Abgeordneter der St\u00e4ndekammer in  M\u00fcnchen. 1830 kulminierte der Streit um S.s rationalistische Haltung  nach der Ver\u00f6ffentlichung eines Katechismus und f\u00fchrte 1834 zur  Amtsenthebung. Seinen Ruhestand in Gunzenhausen und Gorkau nutzte S. zur  Abfassung theol. und p\u00e4d. Lehrb\u00fccher, mit denen er seine Position  untermauerte. Viele seiner Ideen findet man in der heutigen P\u00e4dagogik  wieder.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">S. 271-276 Abg. Dr. Karl Heinrich Stephani, Gunzenhausen, Mittelfranken<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Handelsfreiheit aus moralischen und \u00f6konomischen Motiven<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 272 Freiheit des Handels geh\u00f6rt zum eigentlichen Leben der  Menschheit. Wer ihn beschr\u00e4nkt, s\u00fcndiget gegen jene Ordnung, die uns  allen heilig seyn mu\u00df, die Niemand ohne Strafe verletzten darf, und die  gleichviel, Natur und Gottesordnung, hei\u00dft. Der Sch\u00f6pfer hat die  Erzeugnisse \u00fcber die Erde verbreitet, damit dadurch ein Austausch unter  den Menschen begr\u00fcndet, und hiedruch sowohl \u00e4u\u00dferes Wohl, als die Cultur  ihres Geistes verbreitet werde.<\/p>\n<p>Was k\u00f6nnte bei Freiheit des Handels aus Baiern werden, das durch zwei  Str\u00f6me mit den \u00f6stlichen und westlichen Meere, und durch solche mit  allen Welttheilen in Verbindung steht.<\/p>\n<p>Gro\u00dfherzogtum Baden<\/p>\n<p>Die Entstehung des Gro\u00dfherzogtums aus der Markgrafschaft bzw. dem  Kurf\u00fcrstentum Baden w\u00e4hrend der Koalitionskriege ging mit gro\u00dfen  Gebietszuw\u00e4chsen f\u00fcr Baden einher. Das Land besa\u00df seit 1818 eine  konstitutionelle Verfassung. Baden galt im 19. Jahrhundert als Hochburg  des Liberalismus, seine Abgeordnetenkammer als eigentliche Schule des  liberalen Geistes im Vorm\u00e4rz. Nach dem Tod des alten Gro\u00dfherzogs Karl  Friedrich (* 1728) folgte 1811 dessen Enkel, Gro\u00dfherzog Karl  (1786-1818), verheiratet mit Stephanie de Beauharnais\/Napoleon auf den  Thron. Im Krieg Napoleons gegen Russland 1812 stellte Baden \u00fcber 6.000  Mann, von denen nur wenige zur\u00fcckkehrten. Baden z\u00f6gerte l\u00e4nger als  Bayern und W\u00fcrttemberg mit dem Ausstieg aus dem Rheinbund, da es wegen  der Grenzlage zu Frankreich besonders gef\u00e4hrdet erschien, falls Napoleon  das Kriegsgl\u00fcck nach der verlorenen V\u00f6lkerschlacht doch noch h\u00e4tte  wenden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Teilnehmer des Aachener Kongresses erkannten 1818 die  Thronfolgeberechtigung der S\u00f6hne des verstorbenen Gro\u00dfherzogs Karl  Friedrich aus zweiter \u2013 unebenb\u00fcrtiger \u2013 Ehe mit Luise Karoline Geyer  von Geyersberg an, der sp\u00e4teren Reichsgr\u00e4fin von Hochberg (1767-1820).  Nachdem die S\u00f6hne aus erster Ehe allesamt keinen weiteren Thronerben  gezeugt hatten, hielt man dies f\u00fcr notwendig, um die Weiterexistenz des  Gro\u00dfherzogtums zu sichern. Die so geregelte Thronfolge, die dann 1830  eintrat, war jedoch in den drei\u00dfiger Jahren \u00fcberschattet vom Fall des  Kaspar Hauser (1812-1833), der am 26. Mai 1828 in N\u00fcrnberg auftauchte.  Zeitgen\u00f6ssische Ger\u00fcchte sahen in Kaspar Hauser einen als S\u00e4ugling  entf\u00fchrten badischen Erbprinzen des verstorbenen Gro\u00dfherzogs Karl.<\/p>\n<p>Badische Verfassung von 1818<\/p>\n<p>Schon im Jahre 1808 k\u00fcndigte die Regierung an, dass Baden eine  Landesverfassung erhalten werde. Jedoch erst 1814 begannen auf  Initiative des Freiherrn <strong>Karl Wilhelm Marschall von Bieberstein<\/strong> (1763-1817) konkrete Schritte zur Bildung einer Kommission, die sich mit  der Ausarbeitung der Verfassung befasste. Der Inhalt stammte ganz  wesentlich aus der Feder des liberalen <strong>Politikers Karl Friedrich Nebenius (1784-1857)<\/strong>.  Mit der Verfassung vom 22. August 1818 wurde Baden zur  konstitutionellen Monarchie. Gro\u00dfherzog Karl unterzeichnete die von  Nebenius ausgearbeitete Verfassung, die einen Landtag vorsah, eine  St\u00e4ndeversammlung mit zwei Kammern. Dieses Parlament sollte dem  Zusammenwachsen der Bev\u00f6lkerung des Gro\u00dfherzogtums Baden dienen, da das  Land auf sehr unterschiedliche kulturelle und landsmannschaftliche  Traditionen zur\u00fcckblickte. Mit der neuen Verfassung, die damals die  freiheitlichste im Deutschen Bund war, hoffte man, Eintracht und ein  gemeinsames Staatsbewusstsein aller Badener zu bef\u00f6rdern.<\/p>\n<p>Die Wahlordnung f\u00fcr die Zweite Kammer wurde am 23. Dezember 1818  bekannt gemacht, sie beruhte auf indirekter Wahl. Wahlberechtigte  durften nicht der Ersten Kammer angeh\u00f6ren oder dort wahlberechtigt sein.  Kandidaten mussten mindestens 25 Jahre alt sein. Es waren nur M\u00e4nner  zugelassen, die zudem in ihrer Gemeinde das B\u00fcrgerrecht besa\u00dfen oder ein  \u00f6ffentliches Amt bekleiden mussten. Damit waren 1819 lediglich 17  Prozent der Bev\u00f6lkerung wahlberechtigt Die von den Wahlberechtigten  gew\u00e4hlten 2500 Wahlm\u00e4nner bestimmten schlie\u00dflich die 63 Abgeordneten.  Die badische zweite Kammer war als einzige unter den L\u00e4ndern des  Deutschen Bunds v\u00f6llig frei von st\u00e4ndischen Elementen.<\/p>\n<p>Monarchen<\/p>\n<p>An der Spitze des badischen Staates standen die Gro\u00dfherz\u00f6ge mit folgenden Regierungszeiten:<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Karl Friedrich (Gro\u00dfherzog 1806\u20131811)<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Enkel Karl (Gro\u00dfherzog 1811\u20131818)<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Onkel von Karl bzw. Sohn von Karl Friedrich: Ludwig Wilhelm August (Gro\u00dfherzog 1818\u20131830)<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Sohn von Karl Friedrich aus zweiter Ehe bzw. Halbbruder von  Ludwig: Leopold (Gro\u00dfherzog 1830\u20131852), dessen Nachfolger wurde  Friedrich, der zweite Sohn Leopolds (erster Sohn Ludwig  regierungsunf\u00e4hig)<\/p>\n<p>Grundz\u00fcge der Verfassungsordnung von 1818<\/p>\n<p>Der zweite Abschnitt mit 19 Paragraphen beschrieb die Grundrechte der  B\u00fcrger des Landes, darunter die Wahrung von Freiheit und Eigentum, die  Gleichheit vor dem Gesetz, eine Rechtsprechung durch unabh\u00e4ngige  Gerichte und die Pressefreiheit im Rahmen der Vorgaben des Deutschen  Bundes.<\/p>\n<p>Der dritte Abschnitt bestimmte den Aufbau und die Funktionsweise der  aus zwei Kammern bestehenden badischen St\u00e4ndeversammlung (Landtag). In  der Ersten Kammer schrieb die Verfassung die \u00fcberkommenen Prinzipien  einer st\u00e4ndisch organisierten Gesellschaftsordnung fest. Mitglieder  waren die vollj\u00e4hrigen Prinzen des Hauses Baden, die Chefs der  standesherrlichen Familien, der Erzbischof von Freiburg, ein  evangelischer Pr\u00e4lat, acht aus dem Kreis der Grundherren gew\u00e4hlte  Vertreter sowie bis zu acht vom Gro\u00dfherzog ernannte Mitglieder.<\/p>\n<p>Die Zweite Kammer bestand aus 63 Abgeordneten, die sich alle acht  Jahre zur Wahl stellten. Alle zwei Jahre fanden Teilwahlen statt, bei  denen etwa ein Vierter der Mandate betroffen war. Das passive Wahlrecht  galt f\u00fcr M\u00e4nner ab dem vollendeten 30. Lebensjahr, die ein Steuerkapital  von mehr als 10.000 Gulden besa\u00dfen oder \u00fcber eine j\u00e4hrliche Besoldung  von mindestens 1500 Gulden verf\u00fcgten und einer der drei christlichen  Konfessionen angeh\u00f6rten. Somit waren in Baden lediglich etwa 6500 M\u00e4nner  in die Kammer w\u00e4hlbar. Die Haushaltsperiode umfasste zwei Jahre, so  dass sp\u00e4testens nach Ablauf dieser Frist der Landtag einberufen werden  musste. Die Abgeordneten besa\u00dfen ein freies Mandat und genossen  Immunit\u00e4t. Nur mit zwei Dritteln aller Anwesenden jeder der beiden  Kammern konnte eine Verfassungs\u00e4nderung beschlossen werden.<\/p>\n<p>Grundz\u00fcge der Landesverwaltung<\/p>\n<p>Die Einteilung der Ministerien blieb nicht immer konstant. Im Laufe  der Zeit gab es im Gro\u00dfherzogtum Baden folgende Departements bzw.  Fachministerien:<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Ministerium des \u00c4u\u00dferen und des Gro\u00dfherzoglichen Hauses 1807\u20131871 und 1893\u20131918<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Polizeiministerium bzw. seit 1808 Innenministerium 1807\u20131918 (und nach dem Ende der Monarchie weiter bis 1945)<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Finanzministerium 1807\u20131918 (und nach dem Ende der Monarchie weiter bis 1945)<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Justizministerium 1807\u20131918 (und nach dem Ende der Monarchie weiter bis 1934)<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Kriegsministerium 1807\u20131872<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Handelsministerium 1861\u20131881<\/p>\n<p>Verwaltungsgliederung<\/p>\n<p>Am 26. November 1809 leitete der Staats- und Kabinettsminister <strong>Freiherr Sigismund Karl Johann von Reitzenstein (1766-1847)<\/strong> eine Regierungs- und Verwaltungsreform ein, die die Grundlage f\u00fcr eine  landesweit einheitliche Verwaltungsorganisation schuf. Reitzenstein  teilte das Staatsgebiet nach dem Vorbild der franz\u00f6sischen Departements  in neun Kreise auf, wobei er historisch gewachsene Zusammenh\u00e4nge bewusst  ignorierte. Es sollten lediglich die Einwohnerzahl und die  Wirtschaftskraft ma\u00dfgeblich sein. Der Gro\u00dfherzog stattete den jeweiligen  Kreisdirektor mit einer gro\u00dfen Machtbefugnis aus, \u00e4hnlich dem eines  franz\u00f6sischen Pr\u00e4fekten. Zahlreiche Ver\u00e4nderungen seit 1810 f\u00fchrten zu  1830 nur noch sechs Kreisen sowie 55 landesherrlichen und 22  standesherrlichen \u00c4mtern. Im Jahre 1849 gaben die Standesherren ihre  Hoheitsrechte auf, was eine neuerliche Ver\u00e4nderung bei der Einteilung  der \u00c4mter nach sich zog. 1857 trennten sich die Verwaltung und  Rechtspflege der unteren Instanz voneinander.<\/p>\n<p>Grundz\u00fcge der Kommunalverwaltung<\/p>\n<p>Trotz des Organisationsedikts von 1809 gab es in Baden durch  tradierte Rechtsverh\u00e4ltnisse weiterhin merkliche Unterschiede von Ort zu  Ort. Dies B\u00fcrgerrecht von 1808 teilte die B\u00fcrgerschaft in nur drei  Gruppen ein: Ortsb\u00fcrger, Schutzb\u00fcrger und Hintersassen. In den Gemeinden  jedoch herrschten, je nach Tradition, ganz andere Verh\u00e4ltnisse. So gab  es etwa im Schwarzwaldort Triberg im Jahre 1820 insgesamt 116  Gemeindeb\u00fcrger, von denen aber nur 36 B\u00fcrger im engeren Sinne waren, 80  jedoch sogenannte \u201eb\u00fcrgerliche Gehausen\u201c. Andere Bewohner der Gemeinde  wie Frauen, Kinder und das Gesinde besa\u00dfen grunds\u00e4tzlich kein  B\u00fcrgerrecht. Erst das B\u00fcrgerrechtsgesetz von 1832 brachte hier eine  erste Vereinheitlichung.<\/p>\n<p>Wirtschaftliche Entwicklung bis 1850<\/p>\n<p>Ausgangssituation nach der Gr\u00fcndung des Gro\u00dfherzogtums<\/p>\n<p>Als das Gro\u00dfherzogtum Baden die Kriegswirren der Napoleonischen Zeit  im Jahre 1815 \u00fcberstanden hatte, begann f\u00fcr das Land die friedliche  Fortsetzung des stetigen Wegs in die Moderne. Dabei erwiesen sich die  Handlungstr\u00e4ger in Baden als meist sehr entschlussfreudige Reformer. Die  ersten Jahrzehnte des neuen Staates waren jedoch noch mit erheblichen  Entwicklungsproblemen belastet. Noch standen die Bewohner des neuen  Landes unter dem Eindruck der von vielerlei Traditionen gepr\u00e4gten  St\u00e4ndegesellschaft des untergegangenen Heiligen R\u00f6mischen Reichs und  hatten die Auswirkungen der Umgestaltung durch die Politik Napoleons  kaum verkraftet. Noch \u00fcbte eine kleine Gruppe von Standesherren des  alten Adels mancherorts einen m\u00e4chtigen Einfluss aus. \u00dcber die  vergangenen Jahrhunderte waren die Territorien am Oberrhein immer wieder  zu einem Opfer der zahlreichen kriegerischen Auseinandersetzungen  zwischen Frankreich und den Habsburgern geworden.<\/p>\n<p>Die Schifffahrt am Oberrhein war in vorindustrieller Zeit langsam und  mit vielerlei M\u00fchen und Gefahren verbunden, wenngleich der Fluss auch  vor seiner Regulierung ein f\u00fcr die Anrainer wichtiger Transportweg war.  Stromabw\u00e4rts wurden die wenig man\u00f6vrierf\u00e4higen Holzschiffe am Oberrhein  meist gerudert und nur bei g\u00fcnstigem Wind konnten Segel gesetzt werden,  stromaufw\u00e4rts hingegen von Schiffsziehern oder mit Hilfe von Pferden von  Land aus bewegt. Dieses so genannte Treideln war eine harte und  gef\u00e4hrliche Arbeit. F\u00fcr die Landschaft entlang des Rheins bestand zudem  st\u00e4ndige Hochwassergefahr.<\/p>\n<p>Obwohl das Elsass seit dem 17. Jahrhundert politisch zum K\u00f6nigreich  Frankreich geh\u00f6rte, blieb seine alemannische Eigenart und seine  wirtschaftliche Verbundenheit mit den Territorien rechts des Rheins noch  w\u00e4hrend des gesamten 18. Jahrhunderts praktisch unber\u00fchrt. Durch die  Ereignisse in der Folge der Franz\u00f6sischen Revolution wurde das Elsass  nun allerdings in das franz\u00f6sische Wirtschaftsgebiet mit einbezogen, die  Durchsetzung der franz\u00f6sischen Sprache und Kultur forciert und die  Zollgrenze vom Vogesenkamm an den Rhein verlegt. Somit litt Baden seit  Anfang des 19. Jahrhunderts unter seiner neu entstandenen  wirtschaftlichen Randlage.<\/p>\n<p>Agrarstaat in der ersten H\u00e4lfte des 19. Jahrhunderts<\/p>\n<p>In den Jahrzehnten bis zur Revolution von 1848\/49 \u00e4nderte sich die  Gesamtstruktur der Wirtschaft noch wenig. Nur etwa ein Viertel der  Bev\u00f6lkerung lebte in den St\u00e4dten, der Rest auf dem Lande zumeist als  Kleinbauern oder Handwerker. Die gr\u00f6\u00dften St\u00e4dte Badens waren 1850  Karlsruhe (23.000 Einwohner), Mannheim (22.100 Einwohner), Freiburg  (15.300 Einwohner), Heidelberg (13.500 Einwohner) und Pforzheim (8000  Einwohner). Als Garnisonsstadt wichtig war zudem Rastatt, als Kur- und  Badeort Baden-Baden, welches damals wie das Land nur Baden hie\u00df, sowie  die am Beginn ihrer Entwicklung stehenden Industriestandorte Bruchsal,  Ettlingen, Offenburg und Lahr.<\/p>\n<p>Das Markgr\u00e4flerland als badisches Weinanbaugebiet entwickelte schon  Markgraf Karl Friedrich weiter zur Erzeugung von Qualit\u00e4tsweinen. Noch  zu seinen Lebzeiten wurde der Weinbau ausgedehnt auf Weinberge am  Bodensee, im Kraichgau und im Taubergrund. Einen wichtigen Beitrag zur  Kultur des Weinanbaus in Baden leistete Ferdinand \u00d6chsle (1774-1852) mit  der Erfindung der Weinwaage.<\/p>\n<p>Ein landestypisches Erzeugnis war von jeher die Schwarzwalduhr,  welche von den Uhrmachern in Kleinwerkst\u00e4tten im eigenen Haus  angefertigt wurde. F\u00fcr die Herstellung der Einzelteile spezialisierten  sich Zulieferer. Auf diese Weise entstanden zwischen 1800 und 1850 im  Hochschwarzwald durch Handwerker 15 Millionen Uhren. Als die  handwerkliche Erzeugung der Uhren Mitte des Jahrhunderts zunehmend in  die Krise geriet, wurde 1850 in Furtwangen die Gro\u00dfherzoglich Badische  Uhrmacherschule er\u00f6ffnet. Die Papierherstellung erfolgte in Baden  traditionell durch Papierm\u00fcller, die in Kleinunternehmen von 6 bis zu 20  Personen arbeiteten.<\/p>\n<p>In Konkurrenz zu den im Niedergang befindlichen Z\u00fcnften gelang  einigen Handwerksbetrieben die Entwicklung zur Fabrik. Im Jahre 1829  fanden sich im Gro\u00dfherzogtum Baden an gr\u00f6\u00dferen Industrieanlagen sechs  Baumwollspinnereien, 13 Baumwollwebereien, drei Tuchmanufakturen, eine  Stoffdruckerei, zehn Papierfabriken und elf chemische Fabriken.<\/p>\n<p>1843 gab es allerdings erst rund 10.000 Fabrikarbeiter in ganz Baden.  Die meisten Gewerbebetriebe geh\u00f6rten zum Mittelstand und besch\u00e4ftigten  mit Inhabern und Hilfspersonal rund 150.000 Personen im ganzen Land. Im  Gewerbe und in der Industrie spielte Kinderarbeit eine Rolle.<\/p>\n<p>Zu Beginn des 19. Jahrhunderts entwickelte sich in Karlsruhe das f\u00fcr  die b\u00fcrgerliche Gesellschaft des Biedermeierzeitalters so wichtige  Verlagswesen. Wichtige Verleger in Karlsruhe waren David Marx, August  Klose, Ludwig Frommel, Wilhelm Creuzbauer und Adolph Bielefeld.<\/p>\n<p>Als sich 1836 die technisch fortschrittliche Schweizer  Baumwollindustrie gezwungen sah, f\u00fcr ihre Einfuhr in den nunmehr im  deutschen Zollverbund befindlichen badischen Markt Z\u00f6lle zu bezahlen,  entschlossen sich die Schweizer Fabrikanten und Finanziers, neue  Textilfabriken in Baden zu errichten, um damit den gesamten deutschen  Markt f\u00fcr sich zu erschlie\u00dfen. So errichtete zum Beispiel Wilhelm Geigy  ab 1835 eine Spinnerei und Weberei in Steinen. F\u00fcr die Erzeugung der  Energie spielte noch nicht Dampf-, sondern Wasserkraft die entscheidende  Rolle. 1844 gab es in Baden bereits 93 Baumwollfabriken mit einer  Gesamtzahl der Besch\u00e4ftigten von 6929.<\/p>\n<p>Nach Pl\u00e4nen von Johann Gottfried Tulla (1770-1828) wurde von 1817 bis  1874 der Oberrhein begradigt und auf Initiative von Max Honsell  (1843-1910) weiter reguliert. Der Rhein wurde dadurch zur europ\u00e4ischen  Gro\u00dfwasserstra\u00dfe. Im Jahre 1827 fuhr das erste Dampfschiff auf dem  Rhein.<\/p>\n<p>In der Wiener Punktation im Mai 1820 vereinbarten die s\u00fcddeutschen  Staaten die Aufnahme von Verhandlungen f\u00fcr eine Zollunion. Da die  Zollunion jedoch 1823 an den unterschiedlichen handelspolitischen  Vorstellungen der beteiligten Staaten scheiterte, dauerte es noch bis  1836, ehe Baden dem 1834 gegr\u00fcndeten Deutschen Zollverein beitreten  konnte. In der Zeit vor 1836 beteiligte sich Baden somit nicht am  Prozess der wirtschaftlichen Integration Deutschlands und pflegte  stattdessen als Transitland seine Handelsbeziehungen zu Frankreich und  der Schweiz.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 21.11.2017<\/p>\n<p>Erster Badischer Landtag 1819<\/p>\n<p>Tagungsperioden: 22.4.-28.7.1819; 26.6.-5.9.1820.<\/p>\n<p>Am 22. April 1819 trat die Zweite Kammer des badischen Landtags zum  ersten Mal zusammen. Die feierliche Er\u00f6ffnungszeremonie fand auf  Einladung Gro\u00dfherzog Ludwigs im Karlsruher Schloss statt. Die  Abgeordneten diskutierten in den folgenden Monaten unter F\u00fchrung von  Ludwig von Liebenstein, Johann Georg Duttlinger und Mathias F\u00f6hrenbach  \u00fcber Forderungen der liberalen Fraktion. Zum Forderungskatalog geh\u00f6rte  die Einf\u00fchrung von Geschworenengerichten, die Trennung von Justiz und  Verwaltung, die Pressefreiheit, die Einf\u00fchrung der  Ministerverantwortlichkeit, die Beseitigung der grundherrlichen Rechte  des Adels und die Freigabe des innerdeutschen Handels. Damit umrissen  die liberalen Parlamentarier bereits Probleme, die die Debatten der  kommenden Jahrzehnte bestimmten.<\/p>\n<p>&lt;Liberale Opposition im 1. Badischen Landtag:<\/p>\n<p>Ludwig August Friedrich Freiherr von Liebenstein (* 27. November 1781  in Birkenfeld, Hunsr\u00fcck; \u2020 26. M\u00e4rz 1824 in Durlach) war ein  Verwaltungsbeamter und Landtagsabgeordneter des Gro\u00dfherzogtums Baden.<\/p>\n<p>Leben und Wirken<\/p>\n<p>Grabdenkmal von Ludwig Freiherr von Liebenstein auf dem alten Friedhof in Durlach<\/p>\n<p>Ludwig von Liebenstein studierte Rechtswissenschaften an den  Universit\u00e4ten Halle, Jena, G\u00f6ttingen und Heidelberg. 1800 wurde er  Mitglied des Corps Guestphalia Halle.[1] Nach dem Studium trat er beim  Oberamt Emmendingen in den badischen Staatsdienst ein. 1807 wurde er  Hofgerichtsassessor und ein Jahr sp\u00e4ter in Mannheim Hofgerichtsrat. 1809  kam er als Kreisrat nach Wertheim. Nach einer kurzen Unterbrechung des  Staatsdienstes wurde er 1811 Oberamtmann in Hornberg. 1812 wechselte er  als Oberamtmann nach Lahr.<\/p>\n<p>1819 zog Liebenstein als Abgeordneter des Wahlbezirks Emmendingen in  die Zweite Kammer der erstmals zusammentretenden Badischen  St\u00e4ndeversammlung in Karlsruhe ein. Von Liebenstein trat f\u00fcr die  Trennung von Justiz und Verwaltung, f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit und  M\u00fcndlichkeit gerichtlicher Verfahren sowie f\u00fcr Pressefreiheit und  Geschworenengerichte ein.<\/p>\n<p>1821 wurde er in das Innenministerium berufen, aber wegen seiner  oppositionellen Haltung im Landtag 1821 auf den Posten des Direktors des  Murg- und Pfinzkreises in Durlach versetzt. Die Zweite Kammer w\u00e4hlte  ihn daraufhin zu ihrem Vizepr\u00e4sidenten. Sein Grabmal steht vor der  Westseite der Nikolauskapelle auf dem alten Durlacher Friedhof.<\/p>\n<p>Johann Georg Duttlinger<\/p>\n<p>Johann Georg Duttlinger, Stahlstich von W. Hessloehl um 1840<\/p>\n<p>Johann Georg Duttlinger (* 13. April 1788 in Lembach; \u2020 24. August  1841 in Freiburg im Breisgau; katholisch) war ein badischer Jurist und  Politiker.<\/p>\n<p>Duttlinger entstammte der Familie eines Landwirts in Lembach und  studierte nach dem Besuch der Klosterschule in St. Blasien  Rechtswissenschaften an den Universit\u00e4ten in Freiburg und Heidelberg. In  Besan\u00e7on erwarb er sich praktische Kenntnisse im franz\u00f6sischen Recht.  Er promovierte zum Dr. iur. und trat nach dem Staatsexamen 1812 als  Rechtspraktikant in Emmendingen in den badischen Staatsdienst. 1815  wurde er Hofgerichtsadvokat in Meersburg. 1817 kam er als Privatdozent  nach Freiburg und wurde dort 1818 au\u00dferordentlicher Professor f\u00fcr  Privat- und Wechselrecht. 1819 zum ordentlichen Professur ernannt,  erhielt er 1821 den Titel eines Hofrats, 1828 eines Geheimen Hofrats und  1831 eines Geheimen Rats zweiter Klasse.<\/p>\n<p>Von 1819 bis 1823 geh\u00f6rte Duttlinger f\u00fcr den Amtswahlkreis 6  (Tiengen, Jestetten, St. Blasien, Waldshut) der Zweiten Kammer der  Badischen St\u00e4ndeversammlung an. Von 1825 bis 1828 besa\u00df er ein  Abgeordnetenmandat f\u00fcr den Amtswahlkreis 4 (Blumberg, St\u00fchlingen,  Bonndorf, L\u00f6ffingen, Neustadt) und danach von 1831 bis 1841 f\u00fcr den  Amtswahlkreis 13 (Freiburg (I), St. Peter). Seiner politischen  Orientierung nach z\u00e4hlte Duttlinger am Anfang seiner  Abgeordnetent\u00e4tigkeit zu den Oppositionellen. Er brachte Antr\u00e4ge zur  Verminderung der Salzsteuer ein, engagierte sich f\u00fcr die  Frauenemanzipation und pochte auf Ministerverantwortlichkeit.  P\u00e4pstlichen Anspr\u00fcchen auf Mitsprache trat Duttlinger scharf entgegen  und verteidigte die Rechte des Gro\u00dfherzogs auch in kirchlichen  Angelegenheiten. Im gouvernementalen Landtag von 1825 zeigte er sich als  Verfechter eines unbeugsamen Liberalismus. Sp\u00e4ter tendierte er jedoch  mehr zur politischen Mitte. Er wurde von der Regierung zum Mitglied der  Gesetzgebungskommission berufen und hatte wesentlichen Anteil an den  Entw\u00fcrfen der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung und des  Strafgesetzbuches (1830\u201339). 1822 und 1828 bis 1840 war Duttlinger  Vizepr\u00e4sident und schlie\u00dflich 1841 Pr\u00e4sident der Zweiten Kammer.<\/p>\n<p>Mathias F\u00f6hrenbach<\/p>\n<p>Mathias F\u00f6hrenbach (* 16. April 1766 in Siegelau; \u2020 21. Oktober 1841  in Freiburg im Breisgau) war ein badischer Jurist und Politiker.<\/p>\n<p>Mathias F\u00f6hrenbach wurde 1766 als Sohn des gleichnamigen Landwirtes Mathias F\u00f6hrenbach in Siegelau bei Emmendingen geboren.<\/p>\n<p>Aufgrund seiner Begabung wurde Mathias F\u00f6hrenbach in den  Klosterschulen von Tennenbach und Villingen unterrichtet. Im Anschluss  studierte er von 1788 bis 1792 Rechtswissenschaften an der  Albert-Ludwigs-Universit\u00e4t in Freiburg im Breisgau. Zusammen mit seinem  Kommilitonen Karl von Rotteck geh\u00f6rte er zum engeren Kreis um den  Dichter und Philosophen Johann Georg Jacobi.<\/p>\n<p>Laufbahn<\/p>\n<p>Mathias F\u00f6hrenbachs Laufbahn begann als Syndicus der  vorder\u00f6sterreichischen Stadt Waldshut. Dabei tat er sich besonders bei  den Durchz\u00fcgen der Franz\u00f6sischen Truppen in den Koalitionskriegen hervor  und erhielt daf\u00fcr das B\u00fcrgerrecht der Stadt. 1803 nach dem \u00dcbergang des  Breisgaues an den F\u00fcrsten von Modena bis 1806 wirkte Mathias F\u00f6hrenbach  als erzherzoglich \u00f6sterreichischer Rechten-Rat in Freiburg. 1806 wurde  er nach dem \u00dcbergang an Baden als kurf\u00fcrstlich badischer Justizrat  \u00fcbernommen und versah dann das Amt eines Oberamtmannes des Kreises  S\u00e4ckingen, Laufenburg und Sch\u00f6nau. 1819 wurde Mathias F\u00f6hrenbach als  Oberhofgerichtsrat nach Mannheim berufen. 1822 bis 1823 und noch einmal  1831 war Mathias F\u00f6hrenbach Pr\u00e4sident der Zweiten Kammer der Badischen  St\u00e4ndeversammlung. Nach seiner Zurruhesetzung 1835 verbrachte Mathias  F\u00f6hrenbach seinen Lebensabend in Freiburg, wo er 1841 verstarb.<\/p>\n<p>Familie<\/p>\n<p>Mathias F\u00f6hrenbach war seit 1797 mit Nannette Brogli aus Waldshut  verheiratet. Auf Empfehlung seines Freundes Philipp Jakob Nabholz lie\u00df  er seine beiden S\u00f6hne bei Pestalozzi in Yverdon erziehen.<\/p>\n<p>Die weitgehende Ablehnung des Forderungskatalogs durch die  konservative Regierung Wilhelm Ludwig Leopold Freiherr von Berstett  dr\u00e4ngte den Liberalismus in die Opposition. Unter den sich oppositionell  verhaltenden Abgeordneten waren auch einige Beamte. Dies beunruhigte  die badische Regierung und deshalb suchte sie beim Deutschen Bund um  Unterst\u00fctzung nach. Am 28. Juni 1819 verschob der Gro\u00dfherzog weitere  Sitzungen des Landtags auf einen sp\u00e4teren Zeitpunkt.<\/p>\n<p>&lt; Wilhelm Ludwig von Berstett<\/p>\n<p>Wilhelm Ludwig Leopold Freiherr von Berstett, Lithographie von Friedrich Lieder, ca. 1830<\/p>\n<p>Wilhelm Ludwig Leopold Reinhard Freiherr von Berstett (* 6. Juli 1769  in Berstett; \u2020 16. Februar 1837 in Karlsruhe) war ein badischer  Staatsmann und Ministerpr\u00e4sident.<\/p>\n<p>Seine Eltern waren der bayerische Geheime Rat Phillip Jakob Reinhard  von Berstett (1744\u20131840) und dessen Ehefrau Caroline Christine von  Dettlingen (1753\u20131825). Sein Vater war der letzte St\u00e4ttmeister\u00a0  (B\u00fcrgermeister) von Stra\u00dfburg.<\/p>\n<p>Leben<\/p>\n<p>Berstett besuchte die Universit\u00e4t Stra\u00dfburg und war von 1785 bis 1791  im Dienste des franz\u00f6sischen K\u00f6nigs t\u00e4tig. Anschlie\u00dfend wechselte er  nach \u00d6sterreich, wo er bis 1804 im Milit\u00e4r diente. 1809 erhielt er den  Posten des Kammerherrn der Gro\u00dfherzogin Stephanie von Baden (*  Beauharnais) und wurde 1814 Mitglied der diplomatischen Corps, wo er  Geheimrat und Gesandter war. 1815 nahm er als Gesandter Badens in Paris  an verschiedenen Konferenzen teil und wurde 1816 zum badischen Gesandten  am Bundestag ernannt. Am 15. Juli 1817 wurde er nach Karlsruhe  zur\u00fcckgeholt, \u00fcbernahm das Ministerium f\u00fcr Ausw\u00e4rtige Angelegenheiten  und wurde 1820 Ministerpr\u00e4sident Badens. 1818 wirkte er zusammen mit  anderen badischen Politikern wie Nebenius ma\u00dfgeblich beim Entwurf einer  Verfassungsurkunde mit. Er nahm am Aachener Kongress teil, bei dem er  zur Anerkennung der Hochberg-Linie in Europa beitrug. Im Jahre 1819  wurde Berstett vom badischen Gro\u00dfherzog zum Mitglied der Ersten Kammer  der Badischen St\u00e4ndeversammlung ernannt und er\u00f6ffnete den ersten Landtag  in Karlsruhe. Au\u00dferdem beteiligte er sich am Karlsbader Kongress und  den Wiener Konferenzen von 1820.<\/p>\n<p>Am 13. Februar 1831 wurde Berstett sowohl aus gesundheitlichen  Gr\u00fcnden als auch wegen interner Streitigkeiten aus dem Staatsdienst  entlassen. Er starb am 16. Februar 1837 in Karlsruhe an den Folgen eines  Schlaganfalls.&gt;<\/p>\n<p>Mit der Wiener Schlussakte scheiterte ein Versuch der badischen  Regierung, ein generelles Verbot von Repr\u00e4sentativverfassungen  durchzusetzen. Damit w\u00e4re die Revision der bestehenden Verfassung von  1818 m\u00f6glich geworden, doch garantierte die Schlussakte auf Druck von  Bayern und W\u00fcrttemberg die bereits bestehenden Verfassungen der Staaten  des Deutschen Bundes.<\/p>\n<p>Am 26. Juni 1820 wurde die zweite Sitzungsperiode des Landtages  er\u00f6ffnet. Sie wurde \u00fcberschattet von Versetzungen, Urlaubsverweigerungen  und sogar Verhaftungen missliebiger Abgeordneter. Die Regierung  Berstett musste jedoch bald einlenken, da der Deutsche Bund ihre Politik  nicht ausreichend unterst\u00fctzte. Die Zweite Kammer kam der badischen  Regierung nun etwas entgegen und vermied k\u00fcnftig eine  Fundamentalopposition.<\/p>\n<p>Karl Friedrich Freiherr von Fischer (* 3. Dezember 1756 in Karlsruhe; \u2020 9. Oktober 1821 ebenda) war ein badischer Minister.<\/p>\n<p>Im April 1819 wurde Fischer von Gro\u00dfherzog Ludwig in den erblichen  Freiherrenstand erhoben und zum Finanzminister ernannt. In den Sitzungen  des 1. und 2. badischen Landtags 1819 und 1820 war Fischer eines der  vom Gro\u00dfherzog ernannten Mitglieder der ersten Kammer der badischen  St\u00e4ndeversammlung. Die Kritik des 1. badischen Landtages von 1819 an  seinem Budgetentwurf veranlasste ihn, dem Gro\u00dfherzog einen  Verfassungsbruch zur Entmachtung der badischen St\u00e4ndeversammlung  vorzuschlagen, was aber im Kabinett keine Mehrheit fand.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Karl Friedrich Nebenius<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Karl Friedrich Nebenius<\/span><\/strong> (* 29. September 1784 in Rhodt;  \u2020 8. Juni 1857 in Karlsruhe) war ein badischer Beamter, liberaler  Staatsminister und Freimaurer.<\/p>\n<p>Als Sohn von Johann Wilhelm Nebenius (Hofrat, badischer Amtmann in  Rhodt und Mahlberg) geboren, war Nebenius nach einem juristischen  Studium in T\u00fcbingen zwischen 1807 und 1849 in verschiedenen Positionen  im badischen Staatsdienst t\u00e4tig.<\/p>\n<p>Er war der Autor der badischen Verfassung von 1818, entwarf die  badische Ma\u00dfordnung von 1828 und reformierte das Bildungswesen des  Gro\u00dfherzogtums. Unter anderem f\u00fchrte er im Jahr 1832 eine umfassende  Reorganisation der Polytechnischen Schule in Karlsruhe durch. Die  Verbesserung der Infrastruktur war ein weiteres T\u00e4tigkeitsfeld von  Nebenius. Er betrieb den Beitritt Badens zum Deutschen Zollverein 1836,  den staatlich finanzierten Bau der badischen Eisenbahn von Mannheim nach  Basel sowie den Bau des Mannheimer Hafens.<\/p>\n<p>1807 trat Nebenius als Geheimer Sekret\u00e4r beim Finanzdepartement in  den badischen Staatsdienst und nutzte 1809 einen l\u00e4ngeren Urlaub zu  einem Aufenthalt in Paris und Besan\u00e7on, um dort den Gesch\u00e4ftsgang der  franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden zu studieren. Nebenius lernte sozusagen in der  Praxis beim Administrator der Departments Doubs und Bas-Rhin, dem  fr\u00fcheren Abgeordneten der franz\u00f6sischen Nationalversammlung Jean Antoine  Joseph Debry. Debry, der zugleich der Provinzialgro\u00dfmeister f\u00fcr Burgund  des franz\u00f6sisch-schweizerischen Freimaurerordens \u201eChevaliers  bienfaisants de la Cite Sainte\u201c und Meister vom Stuhl der Freimaurerloge  \u201eSinc\u00e9rit\u00e9 et la Parfaite Union\u201c in Besan\u00e7on war, f\u00fchrte Nebenius  w\u00e4hrend dieser Zeit in die Freimaurerei. 1810 zum Kreisrat in Durlach  ernannt, wurde er 1811 in das Finanzministerium berufen, wo er mit dem  sp\u00e4teren Finanzminister Christian Friedrich B\u00f6ckh schwierige und  komplizierte Aufgaben auf dem Gebiete der Organisation und der  Gesetzgebung l\u00f6ste.<\/p>\n<p>Es geh\u00f6rten dazu die umfassende Revision des Steuerkatasters, die  Einleitungen zum Vollzug der Gesetzgebung \u00fcber die indirekten Steuern  und die Umgestaltung des gesamten Staatsrechnungswesens. Dies waren  gewaltige Aufgaben, wenn man bedenkt, dass einheitliche Richtlinien f\u00fcr  eine Vielzahl von Territorien einzuf\u00fchren waren, die bisher nicht zu  Baden geh\u00f6rten. Dies geschah in einer Zeit, in welcher die durch die  napoleonischen Kriege und ihre Folgen der Staatskasse wie den Bewohnern  des Landes auferlegten Lasten sich bis zum Unertr\u00e4glichen steigerten.<\/p>\n<p>Die gr\u00fcndliche Kenntnis des Wirtschaftslebens nicht nur des eigenen  Landes und der Nachbarstaaten, sondern auch \u2013 nach damaligen Begriffen \u2013  ferner L\u00e4nder wie Gro\u00dfbritannien, belegten seine diesbez\u00fcglichen  Ver\u00f6ffentlichungen. 1820 erschien sein klassisches Werk \u00fcber den  \u201e\u00f6ffentlichen Credit\u201c, das Heinrich von Treitschke auf eine Stufe mit  dem Werke David Ricardos stellt und als \u201eeine unsch\u00e4tzbare Schule streng  methodischen Denkens r\u00fchmt\u201c, Wilhelm Roscher als \u201edie beste Monographie  in der volkswirthschaftlichen Literatur Deutschlands\u201c bezeichnete.<\/p>\n<p>Als besonders herausragend gelten zudem Nebenius \u201eBemerkungen \u00fcber  den Zustand Gro\u00dfbritanniens in staatswirthschaftlicher Hinsicht\u201c (1818),  eine Schrift, welche auch Deutschlands Handelsverh\u00e4ltnisse ber\u00fchrte und  Verkehrsfreiheit im Innern, Grenzz\u00f6lle nach Au\u00dfen unter Einf\u00fchrung  eines gemeinsamen Mauthsystemes an den Grenzen verlangte, und die (erst  1833 im Buchhandel ver\u00f6ffentlichte) Denkschrift \u00fcber das deutsche  Zollwesen.<\/p>\n<p>Nebenius erschien ein deutscher Zollverein als das wirksamste Mittel  zur Rettung aus dem herrschenden Notstand, unter dem Handel und  Industrie Deutschlands zu erliegen drohten. Nebenius schwebte ein  kleindeutscher Zollverein unter Ausschluss \u00d6sterreich-Ungarns vor, wobei  dieses Kaiserreich dem Zollverein per Handelsvertrag assoziiert werden  sollte. Indem Nebenius in seiner Denkschrift die Notwendigkeit der  Zollgemeinschaft betonte, wies er auch die M\u00f6glichkeit und die  Bedingungen der Ausf\u00fchrung als erster deutscher Staatsmann nach.<\/p>\n<p>Wenn auch sp\u00e4ter die Gestaltung des sp\u00e4teren gro\u00dfen Deutschen  Zollvereins von den Gedanken, denen Nebenius in jener Denkschrift  Ausdruck gab, mannigfach abwich, so durfte ihr Urheber sich doch nach  Abschluss des preu\u00dfisch-hessischen Zollbundes der Anerkennung seiner  Arbeit durch keinen Geringeren als Friedrich Eichhorn erfreuen, welcher  am 28. November 1833 schrieb: \u201eZur gro\u00dfen Genugthuung wird es dem  Verfasser gereichen, wenn er aus den Vertr\u00e4gen der jetzt zu einem  gemeinsamen Zoll- und Handelssystem verbundenen Staaten ersehen wird,  wie vollst\u00e4ndig nunmehr die Ideen ins Leben getreten sind, welche von  ihm schon im J. 1819 \u00fcber die Bedingungen eines deutschen Zollvereins  gehegt und bekannt gemacht worden sind.\u201c<\/p>\n<p>1838-39 und 1845-46 leitete er als Staatsminister (heute w\u00fcrde man  sagen: Ministerpr\u00e4sident) die badischen Regierungsgesch\u00e4fte. Im Oktober  1839 musste er auf Grund von Meinungsverschiedenheiten mit seinem  konservativen Gegenspieler, Au\u00dfenminister Friedrich Landolin Karl von  Blittersdorf zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>Im Rahmen der Revolution von 1848\/1849 wurde Nebenius aus dem  Staatsdienst entlassen. Er war Mitglied der Freimaurerloge Carl zur  Eintracht in Mannheim und Leopold zur Treue in Karlsruhe. Nebenius hatte  ma\u00dfgeblichen Anteil daran, dass Freimaurerlogen im Gro\u00dfherzogtum Baden  wieder \u00f6ffentlich zugelassen wurden.<\/p>\n<p>Zweites Heft, Karlsruhe 1819:<\/p>\n<p>Verh.d.St\u00e4nde-Vers.d.Gh.Baden, Prot.2.Kammer<\/p>\n<p>S. 149 7.5.1819 <strong>Nebenius<\/strong> legt Entwurf eines neuen Zollgesetzes mit Entwicklung der Motive vor; Beilage 42a, b, 43<\/p>\n<p>S. 151-212 Entwurf einer Zollordnung 42 a, b<\/p>\n<p>S. 213-226 Beil.43 zum Protocoll vom 7. Mai 1819: Motive<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kostenaufwand f\u00fcr badische Zollgrenze<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 220 Welche Meynung man auch \u00fcber die Frage im Allgemeinen haben  mag, so ist wenigstens f\u00fcr einen Staat von der Lage und der Ausdehnung  des Gro\u00dfherzogthums, die Herstellung eines strengen, sogenannten  vollkommenen Mauthsystems ebenso verwerflich als unausf\u00fchrbar. Ein Land,  wie das Gro\u00dfherzogthum, dessen Grenzen auf 272 Quadratmeilen nicht  weniger als ungef\u00e4hr 340 Stunden betragen, kann die Kosten, die ein  wirksames Prohibitivsystem erfordert, nimmermehr aufwenden.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 22.11.2017<\/p>\n<p>Zweites Heft, Karlsruhe 1819:<\/p>\n<p>Verh.d.St\u00e4nde-Vers.d.Gh.Baden, Prot.2.Kammer<\/p>\n<p>2.Heft, Karlsruhe 1819<\/p>\n<p>S. 149 7.5.1819 <strong>Nebenius<\/strong> legt Entwurf eines neuen Zollgesetzes mit Entwicklung der Motive vor; Beilage 42a, b, 43<\/p>\n<p>S. 151-212 Entwurf einer Zollordnung 42 a, b<\/p>\n<p>S. 213-226 Bei1.43 zum Protocoll vom 7. Mai 1819: Motive<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kostenaufwand f\u00fcr badische Zollgrenze<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 220 Welche Meynung man auch \u00fcber die Frage im Allgemeinen haben  mag, so ist wenigstens f\u00fcr einen Staat von der Lage und der Ausdehnung  des Gro\u00dfherzogthums, die Herstellung eines strengen, sogenannten  vollkommenen Mauthsystems ebenso verwerflich als unausf\u00fchrbar. Ein Land,  wie das Gro\u00dfherzogthum, dessen Grenzen auf 272 Quadratmeilen nicht  weniger als ungef\u00e4hr 340 Stunden betragen, kann die Kosten, die ein  wirksames Prohibitivsystem erfordert, nimmermehr aufwenden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kritik an Kontrollanstalten<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 221 Gutachten des &#8222;Handelsstand{es) der vorz\u00fcglichsten St\u00e4dte des  Landes geh\u00f6rt&#8220;. &#8222;Eine der vorz\u00fcglichsten R\u00fccksichten, die man nehmen zu  m\u00fcssen glaubte, ist die Verh\u00fctung der Defraudationen, durch  Einrichtungen, die, indem sie den Reiz dazu schw\u00e4chen, den Mangel der  Kontrollanstalten weniger f\u00fchlbar machen, den nachtheiligen Einflu\u00df  dieser Auflagen auf die Moralit\u00e4t und f\u00fcr den redlichen Gewerbsmann die  Gefahr entfernen, da\u00df er durch den unredlichen in der Concurrenz  verdr\u00e4ngt werde.<\/p>\n<p>Die bestehenden Kontrollanstalten sind mangelhaft, aber die  Vervielf\u00e4ltigung und Sch\u00e4rfung derselben w\u00fcrden dem Handel\u00a0 l\u00e4stiger  fallen, als selbst die Abgaben, und die Administrations- und  Aufsichtskosten bedeutend erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>Diese betragen 11 bis 12 Prozent der Bruttoeinnahmen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zollunterschlagung nicht beherrschbar<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Ob nun durch sch\u00e4rfere Kontrolle ein h\u00f6herer Ertrag erzielt werde,  ist ungewi\u00df, da die List und Verschmiztheit der Contravenienten der  Ausbildung und Verfeinerung der Kontrollen nachr\u00fccket; gewi\u00df aber ist,  da\u00df die Mehreinnahme, die vielleicht dadurch bezweckt werden k\u00f6nnte , in  unfruchtbarem Aufwand f\u00fcr das vermehrte Personale wieder aufgehen  w\u00fcrde.<\/p>\n<p>S. 222 Auch aus diesen Gr\u00fcnden mu\u00dften \u00fcberspannte Abgabens\u00e4tze  vermieden werden so sehr sie auch von einzelnen Gewerben reklamirt  wurden; damit nicht der erh\u00f6hte Reiz zu Unterschleifen, zur  Nothwendigkeit kostbarer Sicherungsanstalten f\u00fchre.<\/p>\n<p>Drittes Heft, Karlsruhe 1819:<\/p>\n<p>&#8211; S. 8 13.5.1819 Abg. <strong>Griesbach<\/strong> erstattet Kommissionsbericht \u00fcber <strong>Lotzbeck<\/strong>s Antrag zur Freiheit des Handelverkehrs im Innern Deutschlands.<\/p>\n<p><strong>Wilhelm Christian Griesbach<\/strong> (* 8. April 1772 in Karlsruhe; \u2020 16. April 1838 ebenda) war der erste Oberb\u00fcrgermeisterder Stadt Karlsruhe.<\/p>\n<p>Griesbach war Inhaber von Tabakfabriken in Karlsruhe und Ettlingen  sowie einer Lederfabrik in R\u00fcppurr. Er war 1812 einer der Mitbegr\u00fcnder  der ersten Karlsruher Musikschule und 1813 der sp\u00e4teren Handelskammer.  Griesbach wurde 1818 Vorstandsmitglied des neugeschaffenenBadischen  Kunstvereins und wurde 1819 Mitglied der Badischen St\u00e4ndeversammlung,  des ersten badischen Landtags. Im Jahr 1833 wurde auf seine Initiative  hin ein Pfr\u00fcndnerhaus er\u00f6ffnet, welches Alten und Armen Hilfe bot.  Griesbach wurde 1809 erst als zweiter Karlsruher B\u00fcrgermeister  \u00fcberhaupt, nach Johannes Sembach, direkt gew\u00e4hlt. Die wachsenden  Aufgaben der Stadtverwaltung brachten diese dazu ab 1812 einen zweiten  B\u00fcrgermeister einzustellen. Griesbach trug daher ab 1812 die Bezeichnung  Oberb\u00fcrgermeister und wurde damit der erste Oberb\u00fcrgermeister der Stadt  Karlsruhe.<\/p>\n<p><strong>Karl Ludwig Freiherr von Lotzbeck,<\/strong> Kaufmann, Politiker, Ehrenb\u00fcrger, * 20. Februar 1786 Lahr, \u2020 18. Januar 1873 M\u00fcnchen, ev., verh., 1 Sohn.<\/p>\n<p>Lotzbeck trat 1809 als Gesellschafter in das vom Vater 1774 in Lahr  gegr\u00fcndete Tabakunternehmen \u201eLotzbeck, Gebr\u00fcder\u201c ein. Als sich der Vater  1818 zur Ruhe setzte, \u00fcbernahm er mit dem Bruder Ferdinand Freiherr von  Lotzbeckdie Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung. Schon nach kurzer Zeit zog er sich aus  dem Unternehmen zur\u00fcck, um sich verst\u00e4rkt der Politik zuzuwenden. Als  Abgeordneter der Zweiten Kammer f\u00fcr den Stadtkreis Lahr stellte er in  der ersten Legislaturperiode der <em>Badischen St\u00e4ndeversammlung<\/em> 1819  den Antrag auf Handelsfreiheit innerhalb Deutschlands und Schaffung  eines deutschen Zollvereins. Bald \u00fcbersiedelte er nach Augsburg und  sp\u00e4ter nach M\u00fcnchen. 1826 erwarb er das Schloss Weyhern im  oberbayerischen Egenhofen. Gemeinsam mit dem Bruder Ferdinand  unterst\u00fctzte er in den 1830er-Jahren gro\u00dfz\u00fcgig die Errichtung einer <em>Gewerbeschule<\/em> in Karlsruhe, wof\u00fcr ihm am 1. M\u00e4rz 1834 das <em>Ehrenb\u00fcrgerrecht<\/em> der Stadt Karlsruhe verliehen wurde. Von 1834-1848 geh\u00f6rte er als  erblicher Reichsrat der Krone Bayern der Ersten bayerischen Kammer an.  Vor allem als F\u00f6rderer der Kunst und Wissenschaft machte er sich einen  Namen. Seit 1962 erinnert im Stadtteil <em>Gr\u00fcnwinkel<\/em> die <em>Lotzbeckstra\u00dfe<\/em> an das Wirken der beiden Br\u00fcder.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zollerhebung in alter Zeit<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 40-45 13.5.1819 Beilage Nro. 66 zum Protocoll vom 13. May 1819. Kommissionsbericht.<\/p>\n<p>Es gab in unserm deutschen Vaterlande eine Zeit, und wir erinnern uns  ihrer, wo die gro\u00dfe Mehrzahl der Nation, von Mauthen und Zollsystem nur  durch H\u00f6rensagen wu\u00dfte. Man zahlte wohl ein m\u00e4\u00dfiges Weggeld unter dem  Namen Landzoll, meist nach dem Gewicht der Waare oder Anzahl der Pferde,  man hatte wohl Kauf-H\u00e4user und Krahnen zur Bequemlichkeit des Handels,  aber keine Waarengef\u00e4ngnisse, man hatte Weggeldeinnehmer: aber keine  sp\u00fcrende Diener gewaltiger Zollbeamten.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00dcbergang gr\u00f6\u00dferer Staaten zum Protektionismus<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Die gr\u00f6\u00dferen Staaten: \u00d6sterreich und Preu\u00dfen, ahmten zuerst den  Eingriffen Englands und Frankreichs in die nat\u00fcrliche Freiheit des  menschlichen Verkehrs nach, und die einfachen Grunds\u00e4tze: da\u00df eine  Nation nicht stets kaufen kann, sondern auch verkaufen mu\u00df, da\u00df die  Natur ihre Gaben theilweise gespendet hat, und da\u00df eine Menge einzelner  Ereignisse und Bestimmungen die vortheilhafte Hervorbringung der  Tausenden von Bed\u00fcrfnissen eines Europ\u00e4ers an verschiedene Gegenden  gekn\u00fcpft hat, \/ S. 41 wurden eben so sehr vergessen als die Lehre, da\u00df  gegenseitige Beschr\u00e4nkungen Feinde einer wohlberechneten  Staatswirthschaft sind.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00dcbel der Zollschranken nach Wiener Kongress evident<\/span><\/strong><\/p>\n<p>\u2026 erst jetzt, nach dem mit gemeinsamer Anstrengung errungenen  Frieden, \u00fcberzeugt uns eine in diesem Bezug nicht erfreuliche Gegenwart  von der Gr\u00f6\u00dfe dieses \u00dcbels, herbeigef\u00fchrt durch den ehemaligen Einflu\u00df  fremder Gewalt.<\/p>\n<p>Wenn ein gro\u00dfer Staat im Besitz verschiedenartiger zusammenh\u00e4ngender  Provinzen bey verh\u00e4ltni\u00dfm\u00e4\u00dfig wenigem Gr\u00e4nzland, den gr\u00f6\u00dften Theil  derjenigen Bed\u00fcrfnisse hervorbringt, welche in Europa f\u00fcr seinen viel  bed\u00fcrfenden Bewohner erzeugt werden k\u00f6nnen, so ist die Vertheidigung  eines Douanensystems wenigstens thunlich; zu Deutschland z\u00e4hlt sich nur  ein Staat dieser Art mit einem Theil seiner Provinzen \u2013 \u00d6sterreich.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Gemeinsame deutsche Au\u00dfenhandelspolitik<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.43 Ein Staatsk\u00f6rper, welcher gegen fremde M\u00e4chte bestehen will, mu\u00df  in sich seine Kr\u00e4fte nicht schw\u00e4chen. Unser gemeinsames deutsches  Vaterland ist durch eine sch\u00f6ne \u00dcbereinstimmung des deutschen Volkes  frei von fremder \u00dcbergewalt geworden; und diese Einigkeit soll durch  Fortbestand geh\u00e4ssiger Beschr\u00e4nkungen nur in der Geschichte fortleben?<\/p>\n<p>Freiheit um Freiheit, Zwang gegen Zwang m\u00fc\u00dfte die Wahl seyn, welche  der deutsche Staatenbund dem Ausland anb\u00f6te; wird das letztere  vorgezogen, so k\u00f6nnen gegen alle Staaten, welche uns ihren  Douanengesetzen unterwerfen wollen, gemeinschaftliche Gegenanstalten an  Deutschlands Grenzen getroffen werden\u2026<\/p>\n<p>S. 90-96 17.5.1819 Beilage Nro. 81 zum Protocoll vom 17. May 1819. Rede <strong>Liebensteins <\/strong>zum Antrag von Lotzbeck.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ruf nach Freiheit und Handelsfreiheit im Deutschen Bund nach Sturz Napoleons <\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.92 Als es &lt;das deutsche Volk&gt; vor 6 Jahren aus einem langen  schweren Traum fremder Knechtschaft zu dem Bewu\u00dftseyn seines Werthes, zu  dem Gef\u00fchl seiner innern St\u00e4rke erwacht war, da richtete es an seine  Herrscher laute einstimmige W\u00fcnsche f\u00fcr die Gr\u00fcndung eines politischen  Zustandes, worin die gesammte Volkskraft sich im Innern frei entwickeln  und nach Au\u00dfen gegen jeden die National-Unabh\u00e4ngigkeit bedrohenden Feind  fest zusammenschlie\u00dfen k\u00f6nne. Laut und einstimmig erscholl der Ruf der  deutschen Nation nach \/ S. 93 Herstellung eines v\u00f6llig freien Verkehrs  zwischen den Staaten des Bundes, nach Vertilgung jener unw\u00fcrdigen  Schranken, welche bisher alle Bewegung der Volkskraft gel\u00e4hmt, und die  gemeinschaftlichen S\u00f6hne einer edeln Mutter sich gegenseitig entfremdet,  und oft feindselig gegen\u00fcber gestellt hatten.<\/p>\n<p>F\u00fcnftes Heft, Karlruhe 1819:<\/p>\n<p>&#8211; S. 41 11.6.1819 Bekanntmachung des Erlasses der 1. Kammer zur Motion von <strong>Lotzbeck<\/strong>. Beilage 175 (nicht gedruckt).<\/p>\n<p>Sechstes Heft, Karlsruhe 1819:<\/p>\n<p>&#8211; S. 113 26.6.1819 Reskript des <strong>gh. Ministerium<\/strong> zur Freiheit des Handels. Beilage 272.<\/p>\n<p>S. 141f. 26.6.1819 Beilage Nro. 272. Zum Protocoll vom 26. Juny 1819.<\/p>\n<p>Siebentes Heft, Karlsruhe 1819:<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Badisch-bayerische Handelsbeziehungen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 129 10.7.1819 Abg. <strong>Schlundt<\/strong> entwickelt Motion die Handelsverh\u00e4ltnisse des Main- und Tauberkreises insbesondere gegen das Kgr Baiern betr. Beil. Nr. 382<\/p>\n<p>S. 144-148 10.7.1819 Beilage Nro. 382. Zum Protocoll vom 10. Juli 1819<\/p>\n<p>Zehntes Heft, Karlsruhe 1819:<\/p>\n<p>S. 116 27.7.1819 Abg. <strong>Griesbach<\/strong> namens der Kommission, Bericht \u00fcber Teile der Zollordnung. Beil. 488.<\/p>\n<p>S. 133-136 27.7.1819 Beilage Nro. 488. Zum Protocoll vom 27. Juli 1819.<\/p>\n<p>Verhandlungen \u2026 &lt;1820&gt;<\/p>\n<p>Zweites Heft, Karlsruhe 1820:<\/p>\n<p>S. 124-129 10.7.1820 Gesetzesvorschl\u00e4ge und Antr\u00e4ge der <strong>I. Kammer<\/strong> &lt;zum Zollgesetz&gt; Diskussion<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Handelsfreiheit in S\u00fcddeutschland soll mit Einheit von Ma\u00df und Gewicht verbunden sein<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.124 Das was haupts\u00e4chlich w\u00fcnschenswerth sey, nemlich, da\u00df die  Bundesstaaten, welche wegen der Handelsfreyheit einen Verein  abzuschlie\u00dfen bereit seyen, auch sich \u00fcber ein in ihren Staaten  einzuf\u00fchrendes gleiches Maas und Gewicht vereinbaren m\u00f6chten, werde  hoffentlich auf dem Congre\u00df in Darmstadt zur Sprache kommen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Regierungsbem\u00fchungen um deutsche Handelsfreiheit<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 111-113 17.8.1820 Dankadresse an gh Regierung betr. Herstellung des freien Verkehrs in Dt.<\/p>\n<p><strong>Verhandlungen der St\u00e4nde-Versammlung des Gro\u00dfherzogthums Baden.  Enthaltend die Protokolle der Zweyten Kammer mit deren Beylagen von ihr  selbst amtlich herausgegeben.<\/strong><\/p>\n<p>Erstes Heft, Karlsruhe 1819:<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Freier Handelsverkehr zwischen einigen Bundesstaaten<\/span><\/strong><\/p>\n<p>&#8211; S. 92 30.4.1819 Antrag <strong>Lotzbeck<\/strong> auf freien Handelsverkehr im Kern der deutschen Bundesstaaten; Beilage 14<\/p>\n<p>S. 96 30.4.1819 Beil. 14<\/p>\n<p>S. 104-106 3.5.1819 Rede Lotzbecks<\/p>\n<p>S. 116-118 3.5.1819 Beil. 27<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Deutscher Handels- und Gewerbeverein<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 67f. 14.5.1819: Vortrag, Diskussion und Beschluss \u00fcber die Petition des Deutschen Handels- und Gewerbevereins.<\/p>\n<p>2. Heft, 1819:<\/p>\n<p>S. 175f. 29.5.1819 Handels- und Gewerbeverein.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zollerh\u00f6hung auf franz\u00f6sischen Wein<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 127 5.5.1819 Kommission zu Antrag auf freien Handelsverkehr; Antrag <strong>Blankenhorn<\/strong> auf Erh\u00f6hung des Eingangszolles von frz Weinen<\/p>\n<p>S. 49f. 17.5.1819 Diskussion \u00fcber <strong>Lotzbecks<\/strong> Motion.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kritik an Hausierhandel<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 143-172 14.7.1820 Disskussion \u00fcber Bericht des Abg. <strong>Witzemann<\/strong> wg. Hausierhandel.<\/p>\n<p><strong>Christoph Friedrich Witzenmann<\/strong> (1778\u20131856) in Pforzheim.  Dieser betrieb seit 1803 eine Handelsgesellschaft und wurde 1829  Mitgr\u00fcnder der Handelsvereins, einem Vorl\u00e4ufer der Handelskammer. Zudem  war Christoph Friedrich Witzenmann erster Abgeordneter Pforzheims im  badischen Landtag.<\/p>\n<p>Weiter schreibt er (Oechsle): \u201eAuf mein Guthaben von 136 Gulden 57  Kreuzer werde ich eine Anweisung 1 Monat nach Dato auf dem Kassier des  dortigen Gewerbeverein, Ordre des Herrn C. F. Witzenmann abgeben\u201c. Hier  bezieht sich Oechsle auf Christoph Friedrich Witzenmann (1778\u20131836),  Kaufmann in Pforzheim, der als Mitglied der 2. Kammer des Badischen  Landtages von 1819 bis 1823 und von 1831 bis 1833 den Wahlkreis Stadt  Pforzheim vertrat.<\/p>\n<p>S.146 <strong>Griesbach<\/strong>, &lt;Hausieren \u00fcberholt, hoher Grad der  Selbstversorgung&gt; Es bleibe daher dem Hausirer nichts \u00fcbrig, als  entweder die Kaufleute zu betr\u00fcgen, von welchen er auf Credit kaufte,  oder aber die Abnehmer; beydes geschehe, wie die t\u00e4gliche Erfahrung  lehrte, und besonders letzteres mit allen Kniffen einer feinen Jaunerey \u2013  die Gewohnheit der Unredlichkeit, das \u00f6ftere Zusammentreffen mit  Vaganten und l\u00fcderlichem Gesindel, und zuweilen die Noth \u2013 so oft das  Grab der Moralit\u00e4t \u2013 bilde den Hausirer h\u00e4ufig zum Diebshehler und  Verk\u00e4ufer gestohlener Sachen oder zum Bettler.<\/p>\n<p>Sechstes Heft, Karlsruhe 1820:<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Einfuhr franz\u00f6sische Weine<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 54-66 16.8.1820 Abg. <strong>Adrians<\/strong> erstattet Kommissionsbericht zu Antrag des Abg. <strong>Blankenhorn<\/strong> betr. Abgaben auf frz Weine.<\/p>\n<p>Siebentes Heft, Karlsruhe 1820:<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Einfuhr franz\u00f6sischer Weine<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 41-72 19.8.1820 Diskussion \u00fcber den Kommissionsbericht des Abg. <strong>Adrians<\/strong> wg Erh\u00f6hung des Einfuhrzolls auf frz Weine<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Johann Josef Adrians<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Johann Josef Adrians (* 1756; \u2020 24. Mai 1827 in Freiburg im Breisgau)  war ein deutscher Politiker und von 1806 bis 1824 der erste  Oberb\u00fcrgermeister Freiburgs.<\/p>\n<p>Politische T\u00e4tigkeit<\/p>\n<p>Viele Freiburger konnten sich mit dem \u00dcbergang des Breisgaus an Baden  nicht abfinden und trauerten der \u201emilden Hand\u201c des Hauses \u00d6sterreich  nach. Schlie\u00dflich mussten die z\u00e4hringischen Wurzeln des Hauses Baden  herhalten, wie Johann Georg Jacobi dichtete: \u201eDie seit Jahrhunderten  getrennten Schilde vereinen wieder sich\u201c, um den protestantischen Norden  Badens mit dem katholischen Breisgau zu verm\u00e4hlen. Es waren diese  gemeinsamen Wurzeln die Oberb\u00fcrgermeister Andrians in seiner  Schlussansprache am 30. Juni 1806 auf dem M\u00fcnsterplatz anl\u00e4sslich der  Vereidigung der Stadt auf den Kurf\u00fcrsten Karl Friedrich wieder einmal  bem\u00fchte: &#8222;Wir, die Freyburger, haben Anh\u00e4nglichkeit dem w\u00fcrdigsten  Abk\u00f6mmling jenes hohen Z\u00e4hringer Stammes gelobt, dem unsere alte  Gemeinde ihre Gr\u00fcndung, ihre Ausstattung, ihre seither dauernde  Munizipalverfassung, den bisher ehrenvoll behaupteten Namen der  Breisgauischen Hauptstadt, und dieses ewig sprechende Denkmal der  F\u00fcrstengr\u00f6\u00dfe und Liebe, den Tempel (das M\u00fcnster), vor dem wir hier  versammelt stehen, zu verdanken hat.&#8220; Ein Jahr sp\u00e4ter wurde als Zeichen  der Treue in Freiburg der Bertoldsbrunnen eingeweiht.<\/p>\n<p>Als sich Napoleons Niederlage abzeichnete und die alliierten Truppen  mit ihren gekr\u00f6nten H\u00e4uptern durch die Stadt zogen, empfingen die  Freiburger den \u00f6sterreichischen Kaiser Franz I. \u00fcberschw\u00e4nglich. Karl  von Rotteck sch\u00fcrte das Feuer in einem anonymen Flugblatt: &#8220; M\u00e4nner und  Weiber, Kinder und Greise weinten, Unbekannte umarmten sich wie Freunde,  Fremde wurden Br\u00fcder!&#8220; In froher Erwartung der Wiedervereinigung pr\u00e4gte  die Freiburger M\u00fcnze bereits eine Medaille mit den Inschriften: &#8222;Zum  Andenken der Wiedervereinig: Breisgaus mit Oestreich. Freyburg 1815&#8220; mit  einer auf einem Sockel stehenden B\u00fcste Franz I. &#8222;Treue und Liebe&#8220;. Im  Sockel ist eingemei\u00dfelt: &#8222;Unsre W\u00fcnsche sind erf\u00fcllt.&#8220;<\/p>\n<p>Nun zeigt sich, dass Adrians Rede im Jahre 1806 ein politisches, und  kein Herzensbekenntnis gewesen war. Als der Kaiser auf seiner R\u00fcckreise  von Paris nach Wien Anfang Juni 1814 in Basel Station machte, reisten  Oberb\u00fcrgermeister Adrians und f\u00fcnf weitere st\u00e4dtische Abgeordnete  dorthin, um Franz I. untert\u00e4nigst um die Wiedervereinigung Freiburgs und  des Breisgaus mit \u00d6sterreich zu bitten. Der Kaiser entlie\u00df die  Delegation nicht ohne Hoffnung, doch \u201em\u00f6ge man unterdessen f\u00fcr Ruhe,  Ordnung, Unterw\u00fcrfigkeit sorgen und alle voreilige Spektakel verh\u00fcten\u201c.\u00a0  Nur durch pers\u00f6nliche Intervention Franz I. bei der badischen Regierung  entging Adrians seiner Absetzung als B\u00fcrgermeister.<\/p>\n<p>Bei den ersten und zweiten Wahlen zur Badischen St\u00e4ndeversammlung wurde Adrians in die zweite Kammer, die Volkskammer, gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Rechtfertigung einer Retorsion gegen\u00fcber Frankreich<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.62 <strong>von Liebenstein<\/strong>: In Beziehung auf Frankreichs feindseliges Zollsystem sey jede Retorsion erlaubt, die unser eigenes Interesse nicht untersage.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Badischer Weinhandel<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ignaz von Gleichenstein<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Ignaz von Gleichenstein, Lithographie von Ludwig Ferdinand Schnorr von Carolsfeld, 1809<\/p>\n<p>Ignaz Freiherr Gleichauf von Gleichenstein (* 24. Mai 1778 in Staufen  im Breisgau; \u2020 3. August 1828 in Heiligenstadt bei Wien) war ein  deutscher Jurist und Beamter und einer der engsten Freunde von Ludwig  van Beethoven.<\/p>\n<p>Gleichenstein war ein Sohn des Juristen Carl Benedict Freiherr  Gleichauf von Gleichenstein (1725\u20131813), der als Oberamtmann in Staufen  und Freiburg t\u00e4tig war. Von 1794 bis 1798 studierte er  Rechtswissenschaften an der Universit\u00e4t Freiburg und lie\u00df sich im August  1800 in Wien nieder, wo er im November 1801 eine Stelle als Konzipist  im k. k. Hofkriegsrat erhielt. Zu seinen Kollegen geh\u00f6rte Beethovens  Freund Stephan von Breuning. Etwa 1807 lernte er Beethoven ebenfalls  kennen und wurde einer der wenigen Freunde des Komponisten, die dieser  duzte. Gleichenstein unterzeichnete neben Beethoven den Verlagsvertrag,  den dieser am 20. April 1807 mit Muzio Clementi schloss. Daneben setzte  er f\u00fcr Beethoven den Vertrag auf, der diesem ab M\u00e4rz 1809 eine  lebenslange Pension durch die drei G\u00f6nner Erzherzog Rudolph, F\u00fcrst  Joseph Lobkowitz und F\u00fcrst Ferdinand von Kinsky garantierte.<\/p>\n<p>Zeichen der engen Freundschaft ist die 1808 vollendete Sonate A-Dur  op. 69 f\u00fcr Violoncello und Klavier, die Gleichenstein gewidmet wurde.  Wie durch Julius Schneller, einen Freund der Familie \u00fcberliefert ist,  versah Beethoven das f\u00fcr Gleichenstein bestimmte Exemplar der  Erstausgabe mit der Aufschrift: \u201eInter Lacrimas et Luctum\u201c (Unter Tr\u00e4nen  und Trauer).<\/p>\n<p>Durch Gleichenstein lernte Beethoven Ende 1809 auch Therese Malfatti  kennen, da Gleichenstein h\u00e4ufig in der Familie Malfatti verkehrte und am  28. Mai 1811 Thereses Schwester Anna Malfatti (1792\u20131869) heiratete.<\/p>\n<p>Im Sommer desselben Jahres zog das Paar nach Freiburg und Oberrotweil  ins heutige Weingut Freiherr von Gleichenstein, um die Verwaltung der  elterlichen G\u00fcter zu \u00fcbernehmen. Beide kehrten aber h\u00e4ufig nach Wien  zur\u00fcck. Anfang 1827 reiste Ignaz von Gleichenstein erneut nach Wien, um  Beethoven auf seinem letzten Krankenlager zu besuchen. Zuletzt suchte er  selbst noch Hilfe bei Beethovens langj\u00e4hrigem Arzt Johann Malfatti.<\/p>\n<p>Gleichenstein besa\u00df eine Replik des zweiten Beethoven-Portr\u00e4ts von Willibrord Joseph M\u00e4hler aus dem Jahre 1815.<\/p>\n<p>Ignaz von Gleichenstein bet\u00e4tigte sich auch politisch und besa\u00df von  1819 bis 1823 ein Mandat in der Zweiten Kammer der Badischen  St\u00e4ndeversammlung.<\/p>\n<p><strong>Von Gleichenstein<\/strong>: Um ein solches Zollsystem zu halten, sey  unser Land zu klein und seine Lage gar nicht geeignet. Auch w\u00fcrde es  keinen anderen Erfolg haben, als da\u00df der Weinhandel sich in andre L\u00e4nder  ziehe und von uns verschwinde, und doch werde in unserem Lande j\u00e4hrlich  eine ungeheure Quantit\u00e4t Wein gewonnen, den zum Vortheil der  Producenten der Weinhandel an ausw\u00e4rtige Consumenten speditiren m\u00fcsse.<\/p>\n<p>Achtes Heft, Karlsruhe 1820:<\/p>\n<p>S. 92-97 28.8.1820 Abg. <strong>Griesbach<\/strong>, Kommissionsbericht \u00fcber den Entwurf der neuen Zollordnung.<\/p>\n<p><strong>Verhandlungen der St\u00e4ndeversammlung des Gro\u00dfherzogthums Baden.  Enthaltend die Protokolle der Ersten Kammer mit deren Beylagen von ihr  selbst amtlich herausgegeben,<\/strong><\/p>\n<p><strong>Karlsruhe 1819.<\/strong><\/p>\n<p>1. Heft, 1819:<\/p>\n<p>5. Heft, Karlsruhe 1820:<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zoll auf franz\u00f6sische Weine<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ignaz Heinrich Karl, Freiherr von Wessenberg<\/span><\/strong> (* 4.  November 1774 in Dresden; \u2020 9. August 1860 in Konstanz) war ein  aufgekl\u00e4rter r\u00f6misch-katholischer Theologe aus schw\u00e4bischem Adel. Sein  Bruder war der \u00f6sterreichische Minister Johann von Wessenberg.<\/p>\n<p>Leben und Werk<\/p>\n<p>Wessenberg studierte Theologie in Augsburg, Dillingen, W\u00fcrzburg und  Wien. 1801 wurde er von F\u00fcrstbischof Karl Theodor von Dalberg zum  Generalvikar des Bistums Konstanz ernannt, doch erst 1812 empfing er die  Priesterweihe. Auf dem Wiener Kongress bem\u00fchte er sich in Dalbergs  Auftrag um die Herstellung einer deutsch-katholischen Nationalkirche  unter deutschem Primas. Infolgedessen versagte der Papst sowohl seiner  Wahl zum Koadjutor 1814 wie zum Bistumsverweser 1817 die Best\u00e4tigung.  Bis zur Aufl\u00f6sung des Bistums Konstanz 1821 sch\u00fctzte ihn die badische  Regierung in der Aus\u00fcbung seines Amtes. In der Folge gelang es nicht,  ihn zum Erzbischof von Freiburg zu machen, da er vom Papst abgelehnt  wurde.<\/p>\n<p>Seitdem lebte er in Konstanz als Privatmann und erhielt am 28. Juli 1832 die Ehrenb\u00fcrgerrechte der Stadt Konstanz verliehen.<\/p>\n<p>Seine Gem\u00e4ldesammlung stiftete er dem Gro\u00dfherzog Friedrich von Baden,  der im Gegenzug 20.000 Gulden f\u00fcr wohlt\u00e4tige Zwecke gab. Der Gro\u00dfherzog  bewilligte den Verbleib der Sammlung in Konstanz. Heute werden etwa 80  Gem\u00e4lde zu dem der Z\u00e4hringer Stiftung unterstehenden Bestand der  St\u00e4dtischen Wessenberg-Galerie gerechnet.<\/p>\n<p>Wessenberg verfasste insgesamt rund 470 Publikationen und war  Mitarbeiter der Freym\u00fcthigen Bl\u00e4tter \u00fcber Theologie und Kirchenthum.[5]  Seine umfangreiche Privatbibliothek von \u00fcber 20.000 B\u00e4nden vererbte er  der Stadt Konstanz, die sie pflegte und erweiterte. Zudem stiftete er  die Wessenberganstalt. Seit dem Jahr 2000 ist die Wessenberg-Bibliothek  als geschlossener Buchbestand in der Bibliothek der Universit\u00e4t Konstanz  f\u00fcr Forschungszwecke zug\u00e4nglich.<\/p>\n<p>In Erinnerung an seine Person sind in Konstanz die Stra\u00dfe an dem  ehemaligen Wohnhaus sowie eine Schule in Konstanz nach Wessenberg  benannt.<\/p>\n<p>Vertreter der katholischen Kirche in der Ersten Kammer 1819<\/p>\n<p>S. 790-796 30.8.1820 <strong>Wessenberg<\/strong>, Kommissionsbericht wg Aufhebung des hohen Eingangszoll auf frz Weine.<\/p>\n<p>S. 857-867 31.8.1820 Diskussion \u00fcber Eingangsz\u00f6lle.<\/p>\n<p>6. Heft, Karlsruhe 1820:<\/p>\n<p>S. 915f. 1.9.1820 Beilage Nr. 91. Eingangszoll auf frz. Weine<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 28.11.2017<\/p>\n<p>Das Gro\u00dfherzogtum Hessen, auch Gro\u00dfherzogtum Hessen-Darmstadt  genannt, bestand von 1806 bis 1919. Es ging 1806 aus dem  Reichsf\u00fcrstentum der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt hervor. Die  regierenden F\u00fcrsten entstammten dem Haus Hessen und f\u00fchrten nach der  Erweiterung ihres Herrschaftsgebietes um die linksrheinischen Gebiete in  Anlehnung an die ehemalige Pfalzgrafschaft bei Rhein den Titel  Gro\u00dfherzog von Hessen und bei Rhein. Haupt- und Residenzstadt war  Darmstadt; andere wichtige St\u00e4dte waren Mainz, Offenbach, Worms und  Gie\u00dfen.<\/p>\n<p>Das Gro\u00dfherzogtum war von 1815 bis 1866 ein Mitgliedstaat des  Deutschen Bundes. Mit seinen n\u00f6rdlich des Mains gelegenen Gebieten  geh\u00f6rte es von 1867 bis 1870 dem Norddeutschen Bund an und war von 1871  bis 1919 ein Bundesstaat des Deutschen Kaiserreichs. Bei Entstehung der  Weimarer Republik wurde es in den Volksstaat Hessen umgewandelt, einen  Vorl\u00e4ufer des heutigen Landes Hessen.<\/p>\n<p>Der rechtsrheinische Teil des Gro\u00dfherzogtums erstreckte sich vom  S\u00fcden und der Mitte des heutigen Landes Hessen bis fast nach Frankenberg  in Nordhessen, der linksrheinische im heutigen Land Rheinland-Pfalz.  Neben den gro\u00dfen Ebenen von Rhein (Hessisches Ried), Main und Wetterau  geh\u00f6rten auch Mittelgebirge wie der Vogelsberg, das sogenannte Hessische  Hinterland und der Odenwald zum Staatsgebiet.<\/p>\n<p>Das Staatsgebiet grenzte<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 im Westen an die preu\u00dfische Rheinprovinz, an das  Herzogtum Nassau, ab 1866 zum K\u00f6nigreich Preu\u00dfen und die Provinz  Westfalen,<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 im Norden und Nordosten an das Kurf\u00fcrstentum Hessen, ab 1866 zum K\u00f6nigreich Preu\u00dfen,<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 mit Exklaven im Norden: Kreis V\u00f6hl gelegen zwischen dem Kurf\u00fcrstentum Hessen und dem F\u00fcrstentum Waldeck und<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eimelrod und H\u00f6ringhausen, umschlossen vom F\u00fcrstentum Waldeck<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 im Osten an das K\u00f6nigreich Bayern,<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 an die kurhessische Exklave Amt Dorheim, die 1866 an das Gro\u00dfherzogtum angegliedert wurde.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 im S\u00fcden an Baden,<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 mit der Exklave Wimpfen an W\u00fcrttemberg und Baden,<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 mit einer Exklave, die aus der H\u00e4lfte des Dorfes Helmhof bestand, an Baden,<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 sowie den ebenfalls zum K\u00f6nigreich Bayern geh\u00f6renden Rheinkreis.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zwischen den mittleren und s\u00fcdlichen Gebietsteilen  lagen die Freie Stadt Frankfurt und das Kurf\u00fcrstentum Hessen, beide ab  1866 zum K\u00f6nigreich Preu\u00dfen.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das n\u00f6rdliche (Landkreis Biedenkopf, genannt Hessisches  Hinterland) und mittlere Gebiet (das Hessen-darmst\u00e4dtische Oberhessen)  waren nur durch einen ca. 500 m breiten hessischen Gebietskorridor bei  Heuchelheim mit dem Raum Gie\u00dfen verbunden, umgeben von dem Kreis  Wetzlar, einer Exklave der preu\u00dfischen Rheinprovinz.<\/p>\n<p>Hessen-Homburg fiel 1866 als Erbe an das Gro\u00dfherzogtum  Hessen-Darmstadt, musste aber noch im gleichen Jahr an Preu\u00dfen  abgetreten werden. Ebenso wurden der Kreis Biedenkopf, das Hessische  Hinterland, Kurhessen, Nassau und Frankfurt 1866 von Preu\u00dfen annektiert.  All diese Gebiete bildeten ab 1868 die neue preu\u00dfische Provinz  Hessen-Nassau.<\/p>\n<p>Verfassung<\/p>\n<p>Mit der am 17. Dezember 1820 eingef\u00fchrten Verfassung des  Gro\u00dfherzogtums Hessen beendete Gro\u00dfherzog Ludwig I. den Absolutismus in  seinem Staat zugunsten einer konstitutionellen Monarchie. Die Position  des Gro\u00dfherzogs blieb aber stark.<\/p>\n<p>Die Landst\u00e4nde<\/p>\n<p>Der Gro\u00dfherzog war ein \u00fcberzeugter Anh\u00e4nger des Monarchischen  Prinzips und stand Forderungen nach einer Einschr\u00e4nkung seiner Macht  kritisch gegen\u00fcber. Andererseits war eine Verfassung dringend  erforderlich, da die divergierenden, neuen und alten Landesteile  integriert werden mussten und \u00a7 13 der Deutschen Bundesakte eine  entsprechende Vorgabe enthielt.<\/p>\n<p>Im Winter 1818\/1819 w\u00e4hlten eine Reihe von St\u00e4dten und Gemeinden des  Gro\u00dfherzogtums ohne Zustimmung der Regierung \u201ewilde\u201c Landtage. Diese  tagten in Gr\u00fcnberg und Zwingenberg.<\/p>\n<p>Im M\u00e4rz 1820 ver\u00f6ffentlichte Staatsminister Karl Ludwig Wilhelm von  Grolman (1775-1829) eine vorl\u00e4ufige \u201eLandst\u00e4ndische Verfassung\u201c, der als  gro\u00dfherzogliches Edikt ver\u00f6ffentlicht wurde und aufgrund dessen der  erste Landtag gew\u00e4hlt wurde. \u00a0Am 17. Dezember 1820 wurde die Verfassung  des Gro\u00dfherzogtums Hessens erlassen, die auch die Einrichtung von  Landst\u00e4nden mit einem Zweikammersystem vorsah. Die Abgeordneten waren  keinen Weisungen unterworfen.<\/p>\n<p>Erste Kammer<\/p>\n<p>Die Verfassung des Gro\u00dfherzogtums Hessen sah ein Zweikammersystem  vor: Die Erste Kammer bestand aus den Prinzen des regierenden Hauses,  den H\u00e4uptern standesherrlicher Familien, dem Erbmarschall \u2013 in Hessen  war das seit 1432 der jeweilige Senior der Familie Riedesel Freiherren  zu Eisenbach \u2013, dem \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen r\u00f6misch-katholischen Bischof,  also in der Regel dem Bischof von Mainz, einem vom Gro\u00dfherzog auf  Lebenszeit in das Amt eines Pr\u00e4laten erhobenen Geistlichen der  Evangelischen Landeskirche in Hessen, dem Kanzler der Landes-Universit\u00e4t  Gie\u00dfen oder dessen Stellvertreter sowie bis zu zehn Staatsb\u00fcrgern,  denen der Gro\u00dfherzog aufgrund besonderer Verdienste einen Sitz in der  Kammer verlieh. Voraussetzung, um den Sitz in der ersten Kammer  einnehmen zu k\u00f6nnen, war die Vollendung des 25. Lebensjahres.<\/p>\n<p>Zweite Kammer<\/p>\n<p>Die Zweite Kammer bestand aus gew\u00e4hlten Abgeordneten. Das Wahlgesetz  wurde im Laufe der Zeit mehrfach ge\u00e4ndert. Ein wichtiger Schritt war  dabei im Zuge der M\u00e4rzrevolution, dass im Oktober 1850 ein  Dreiklassenwahlrecht nach preu\u00dfischem Vorbild eingef\u00fchrt wurde, was das  Wahlsystem zugunsten des Gro\u00dfb\u00fcrgertums \u00e4nderte. Im Laufe des knappen  Jahrhunderts, in dem das Gro\u00dfherzogtum als konstitutioneller Staat  bestand, zeichnete sich im Wahlrecht eine Tendenz zur Verb\u00fcrgerlichung  und \u2013 in den letzten Jahrzehnten seines Bestehens \u2013 ein Abr\u00fccken vom  Zensuswahlrecht ab.<\/p>\n<p>Die zweite Kammer bestand aus 50 gew\u00e4hlten Abgeordneten:<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 6 Abgeordnete durch den Adel;<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 10 Abgeordnete in den St\u00e4dten (je 2 f\u00fcr Darmstadt und  Mainz, jeweils einer f\u00fcr Gie\u00dfen, Offenbach, Friedberg, Alsfeld, Worms  und Bingen);<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 34 Abgeordnete im restlichen Land.<\/p>\n<p>Liste der Abgeordneten der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen (1. Wahlperiode)<\/p>\n<p>Diese Liste stellt die Abgeordneten des ersten Landtags des Gro\u00dfherzogtums Hessen im Jahr 1820 dar.<\/p>\n<p>Inhaltsverzeichnis<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1 Der 1. Landtag<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 2 Erste Kammer<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 3 Zweite Kammer<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 4 Das Staatsministerium<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 5 Siehe auch<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 6 Quellen<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 7 Einzelnachweise<\/p>\n<p>Der 1. Landtag<\/p>\n<p>Der Landtag bestand aus 2 Kammern. Er wurde zu einer Landtagssession  vom 27. Mai 1820 bis zum 6. Juni 1820 zusammengerufen. Er endete mit  einem Landtagsabschied.<\/p>\n<p>Das Pr\u00e4sidium der beiden Kammern wurde gebildet durch:<\/p>\n<p>Kammer\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Pr\u00e4sident\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 2. Pr\u00e4sident\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1. Sekret\u00e4r\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 2. Sekret\u00e4r<\/p>\n<p>1 Kammer\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Friedrich Graf zu Solms-Laubach\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0  Jeanot Riedesel\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Franz Joseph Freihher von Arens\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0  Carl Joseph von Wreden<\/p>\n<p>1 Kammer\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eigenbrod\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Breidenbach\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Knapp\u00a0\u00a0 erst Maubuisson dann J.M. Keller<\/p>\n<p>[1]<\/p>\n<p>Erste Kammer<\/p>\n<p>Vorbemerkung: Teilweise nahmen die Standesherren ihr Mandat nicht  wahr. In der Liste sind die teilnahmeberechtigten Standesherren ohne  Ber\u00fccksichtung der tats\u00e4chlichen Teilnahme am Landtag aufgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Titel und Name\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mandat\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Anmerkung<\/p>\n<p>Gro\u00df- und Erbprinz Ludwig<\/p>\n<p>Prinzen des gro\u00dfherzoglichen Hauses<\/p>\n<p>Prinz Emil von Hessen-Darmstadt<\/p>\n<p>Prinzen des gro\u00dfherzoglichen Hauses<\/p>\n<p>Landgraf Christian<\/p>\n<p>Prinzen des gro\u00dfherzoglichen Hauses<\/p>\n<p>Friedrich I. zu Leiningen-Westerburg-Altleiningen<\/p>\n<p>Standesherren F\u00fcrstentum Leiningen<\/p>\n<p>August (Friedrich Botho) Graf von Stolberg-Ortenberg<\/p>\n<p>Standesherren Stolberg (Adelsgeschlecht)<\/p>\n<p>Friedrich zu Solms-Laubach<\/p>\n<p>Standesherren Solms-Laubach<\/p>\n<p>Christian Friedrich Graf zu Stolberg-Wernigerode<\/p>\n<p>Standesherren Stolberg-Wernigerode<\/p>\n<p>Nicht vertreten\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Standesherren Isenburg-Birstein<\/p>\n<p>Graf Ernst Casimir I. zu Ysenburg und B\u00fcdingen<\/p>\n<p>Standesherren Ysenburg und B\u00fcdingen, Pr\u00e4sident der ersten Kammer<\/p>\n<p>Albrecht Graf zu Erbach-F\u00fcrstenau<\/p>\n<p>Standesherren Erbach-F\u00fcrstenau<\/p>\n<p>Franz I. zu Erbach-Erbach<\/p>\n<p>Standesherren Erbach-Erbach<\/p>\n<p>Wilhelm Graf zu Solms-Braunfels<\/p>\n<p>Standesherren Solms-Braunfels<\/p>\n<p>Maximilian Graf zu Erbach-Sch\u00f6nberg<\/p>\n<p>Standesherren Erbach-Sch\u00f6nberg<\/p>\n<p>Karl zu Solms-R\u00f6delheim<\/p>\n<p>Standesherren Solms-R\u00f6delheim<\/p>\n<p>Friedrich Magnus II. von Solms-Wildenfels<\/p>\n<p>Standesherren Solms-Wildenfels<\/p>\n<p>Carl Ludwig Johann Hermann Riedesel Freiherr zu Eisenbach (genannt  Jeannot)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Standesherren Riedesel &#8211; 2. Pr\u00e4sident der ersten  Kammer<\/p>\n<p>Karl Thomas zu L\u00f6wenstein-Wertheim-Rosenberg<\/p>\n<p>Standesherren L\u00f6wenstein-Wertheim-Rosenberg<\/p>\n<p>Carl Heinrich Graf von Schlitz genannt von G\u00f6rtz<\/p>\n<p>Standesherren Schlitz genannt von G\u00f6rtz<\/p>\n<p>Geheimer Staatsrat Carl Joseph von Wreden<\/p>\n<p>Katholische Bisch\u00f6fe und Geistliche\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 als Vertreter des katholischen Landesbischofs<\/p>\n<p>Geistlicher Geheimrat Johann Ernst Christian Schmidt<\/p>\n<p>Protestantische Pr\u00e4laten<\/p>\n<p>Oberappelations-Gerichtsrat Franz Joseph Freiherr von Arens<\/p>\n<p>Landesuniversit\u00e4t Gie\u00dfen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Kanzler der Universit\u00e4t Gie\u00dfen<\/p>\n<p>Staatsminister Freiherr Karl du Thil<\/p>\n<p>Berufene Mitglieder auf Lebenszeit<\/p>\n<p>Geheimrat Franz Wilhelm Freiherr von Wiesenh\u00fctten<\/p>\n<p>Berufene Mitglieder auf Lebenszeit<\/p>\n<p>Baron Heinrich von Mappes<\/p>\n<p>Berufene Mitglieder auf Lebenszeit<\/p>\n<p>Zweite Kammer<\/p>\n<p>Name\u00a0\u00a0 Wahlbezirk\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ausschuss\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Anmerkung<\/p>\n<p>Franz Philipp Aull<\/p>\n<p>Rheinhessen 4\/W\u00f6rrstadt\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 II, III<\/p>\n<p>Wilhelm Balser<\/p>\n<p>Oberhessen\/Stadt Gie\u00dfen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 I, II<\/p>\n<p>Edmund Bl\u00e4ss<\/p>\n<p>Starkenburg 6\/Lorsch<\/p>\n<p>Franz Christoph Braun<\/p>\n<p>Rheinhessen 6\/Oppenheim<\/p>\n<p>Carl Breidenbach zu Breidenstein<\/p>\n<p>Grundherrlicher Adel\u00a0\u00a0\u00a0 I\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 (2. Pr\u00e4sident)<\/p>\n<p>Karl Philipp Wilhelm von Buseck<\/p>\n<p>Oberhessen9\/Okarben-Vilbel<\/p>\n<p>Karl Christian Eigenbrodt<\/p>\n<p>Starkenburg 10\/Breuberg-H\u00f6chst\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 (Pr\u00e4sident)<\/p>\n<p>Johann Peter Engeroff<\/p>\n<p>Starkenburg 2\/Gro\u00df-Gerau<\/p>\n<p>Johannes F\u00e4cher<\/p>\n<p>Starkenburg 4\/Seligenstadt-Babenhausen<\/p>\n<p>Johann Conrad Freiherr von Firnhaber von Eberstein<\/p>\n<p>Grundherrlicher Adel<\/p>\n<p>Peter Joseph Floret<\/p>\n<p>Oberhessen 11\/Hungen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 I, II<\/p>\n<p>Hans Christoph Ernst Freiherr von Gagern<\/p>\n<p>Rheinhessen 7\/ Pfeddersheim II<\/p>\n<p>Johann Konrad Gei\u00dfel<\/p>\n<p>Oberhessen 5\/Romrod<\/p>\n<p>Theodor Gilmer<\/p>\n<p>Oberhessen 2\/Gladenbach\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 I, II<\/p>\n<p>Friedrich von Grolman(n)<\/p>\n<p>Oberhessen 13\/Gedern-Ortenberg\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 II<\/p>\n<p>Johannes Groth<\/p>\n<p>Oberhessen 12\/Bingenheim-Nidda\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 II<\/p>\n<p>Philipp Hax<\/p>\n<p>Starkenburg 5\/Pfungstadt<\/p>\n<p>Georg Wilhelm Friedrich Heyer<\/p>\n<p>Oberhessen 4\/Lauterbach<\/p>\n<p>Karl Kekul\u00e9<\/p>\n<p>Oberhessen 10\/Butzbach\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 II<\/p>\n<p>Johannes Martin Keller<\/p>\n<p>Oberhessen 14\/B\u00fcdingen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 II<\/p>\n<p>Johann Maria Kertell<\/p>\n<p>Rheinhessen\/Stadt Mainz\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 I, II<\/p>\n<p>Georg Christoph Kick<\/p>\n<p>Oberhessen\/Stadt Alsfeld<\/p>\n<p>Johann Friedrich Knapp<\/p>\n<p>Starkenburg 7\/Heppenheim-F\u00fcrth\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 I, II, III<\/p>\n<p>Philipp Casimir Krafft<\/p>\n<p>Starkenburg\/Stadt Offenbach\u00a0 I<\/p>\n<p>Claus Kr\u00f6ncke<\/p>\n<p>Starkenburg\/Stadt Darmstadt\u00a0\u00a0 III<\/p>\n<p>Christian Lauteren<\/p>\n<p>Rheinhessen\/Stadt Mainz<\/p>\n<p>Ludwig Lenz<\/p>\n<p>Oberhessen 3\/Heuchelheim<\/p>\n<p>Johann Martin Lochmann<\/p>\n<p>Starkenburg 8\/Wald-Michelbach<\/p>\n<p>Heinrich Philipp Ludwig<\/p>\n<p>Starkenburg 9\/Erbach<\/p>\n<p>Peter Made<\/p>\n<p>Starkenburg 12\/Gro\u00df-Bieberau<\/p>\n<p>Franz Ludwig Freiherr von Maubuisson<\/p>\n<p>Rheinhessen\/Stadt Worms<\/p>\n<p>Johann Meyer<\/p>\n<p>Oberhessen 8\/Gr\u00fcnberg\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 (Gr\u00fcnberg)<\/p>\n<p>Peter Mayer<\/p>\n<p>Rheinhessen\/Stadt Bingen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 I, III\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 (Mainz)<\/p>\n<p>Franz Merkel<\/p>\n<p>Starkenburg 1\/Heusenstamm<\/p>\n<p>Wilhelm Metternich<\/p>\n<p>Rheinhessen 2\/Ober-Ingelheim-Gau Algesheim<\/p>\n<p>Joseph Neeb (Niedersaulheim)<\/p>\n<p>Rheinhessen 3\/W\u00f6llstein\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 III<\/p>\n<p>Johannes Caspar Neeb<\/p>\n<p>Oberhessen 7\/Schotten\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 (Felda)<\/p>\n<p>Franz Joseph Perrot<\/p>\n<p>Rheinhessen 1\/Alzey\u00a0\u00a0\u00a0 I<\/p>\n<p>Jakob Pistorius<\/p>\n<p>Rheinhessen 8\/Osthofen<\/p>\n<p>Daniel Prinz<\/p>\n<p>Oberhessen 1\/Battenberg<\/p>\n<p>Friedrich von Nordeck zur Rabenau<\/p>\n<p>Grundherrlicher Adel\u00a0\u00a0\u00a0 III<\/p>\n<p>Johannes Reuter<\/p>\n<p>Oberhessen 6\/Homberg (Ohm)<\/p>\n<p>Heinrich von Rodenstein<\/p>\n<p>Grundherrlicher Adel\u00a0\u00a0\u00a0 III<\/p>\n<p>Ernst Schenk<\/p>\n<p>Starkenburg 11\/Umstadt<\/p>\n<p>Friedrich von Schenk<\/p>\n<p>Grundherrlicher Adel\u00a0\u00a0\u00a0 I\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 (Waldershausen)<\/p>\n<p>Ludwig von Schenk<\/p>\n<p>Grundherrlicher Adel\u00a0\u00a0\u00a0 I, II\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 (Sorge)<\/p>\n<p>Christoph Jacob Weber<\/p>\n<p>Starkenburg 3\/Langen<\/p>\n<p>Heinrich Wieger<\/p>\n<p>Rheinhessen 5\/Nieder-Olm.Bretzenheim\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 I, II<\/p>\n<p>Andreas Z\u00f6ppritz<\/p>\n<p>Starkenburg\/Stadt Darmstadt<\/p>\n<p>Das Staatsministerium<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Staatsminister Karl Ludwig Wilhelm von Grolman<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Geheimer Staatsrat Heinrich Karl Jaup<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Geheimer Staatsrat Peter Joseph Freiherr von Gruben<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Geheimer Staatsrat Johann Matth\u00e4us Freiherr von Lehmann<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Geheimer Staatsrat Johann Wilhelm Wernher<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Geheimer Staatsrat Karl Wilhelm von Kopp<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Geheimer Staatsrat August Conrad Hofmann<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Geheimer Staatsrat Carl Joseph von Wreden<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Geheimer Staatsrat Ernst Wilhelm Zimmermann<\/p>\n<p>Die Abgeordneten wurden auf sechs Jahre gew\u00e4hlt. Innerhalb dieser  Zeit fanden jeweils zwei Parlamentsperioden statt. Jedoch konnte der  Gro\u00dfherzog das Parlament aufl\u00f6sen, was eine Neuwahl zur Folge hatte. Die  Mandate ausscheidender Abgeordneten (durch Nichtbest\u00e4tigung, Tod oder  R\u00fccktritt) wurden in Nachwahlen wiederbesetzt. Diese Regelungen galten  (von den Revolutionsjahren 1848 bis 1852 abgesehen) bis 1875. Es  handelte sich um eine indirekte Wahl \u00fcber zwei Stufen. Die  Wahlberechtigten der jeweiligen Gruppe w\u00e4hlten Bevollm\u00e4chtigte, diese  Wahlm\u00e4nner und diese die Abgeordneten.<\/p>\n<p>Die Vertreter der St\u00e4dte und des restlichen Landes wurden in  Ein-Personen-Wahlkreisen gew\u00e4hlt. Die Wahlbezirkseinteilung orientierte  sich zun\u00e4chst am Schnitt der \u00c4mter.<\/p>\n<p>Das Wahlrecht war beschr\u00e4nkt. Wahlberechtigt waren grunds\u00e4tzlich nur  steuerpflichtige M\u00e4nner. In der ersten Stufe (der Wahl der  Bevollm\u00e4chtigten) war die Wahlberechtigung an die Vollendung des 25.  Lebensjahres und an eine Steuerzahlung von mindestens 25 Gulden im Jahr  gekn\u00fcpft. In der zweiten Stufe w\u00e4hlten die Bevollm\u00e4chtigten jeweils  maximal 25 Wahlm\u00e4nner, die (wie auch die Abgeordneten selbst) mindestens  100 Gulden (Adlige 300 Gulden) direkter Steuern zahlten. Wahlm\u00e4nner  mussten 30 Jahre alt sein und zu den 60 H\u00f6chstbesteuerten im jeweiligen  Wahlkreis geh\u00f6rten.<\/p>\n<p>Damit war die Mitwirkung faktisch auf eine kleine Zahl wohlhabenden  Adeligen und B\u00fcrgern beschr\u00e4nkt. Es wurden auch keine Di\u00e4ten gezahlt.  Die Kosten der Mandatsaus\u00fcbung mussten von den Abgeordneten selbst  getragen werden. Es handelte sich so um ein ehrenamtliches  Honoratiorenparlament.<\/p>\n<p>Aufgaben<\/p>\n<p>Zentral war das traditionelle Recht der St\u00e4nde, der Erhebung von  Steuern zustimmen zu m\u00fcssen.[16] Auch bestanden erste Ans\u00e4tze eines  Budgetrechts. Die (dreij\u00e4hrigen) Haushaltspl\u00e4ne mussten zun\u00e4chst der 2.  Kammer vorgelegt werden. Im Gegensatz zu modernen Parlamenten waren die  Landst\u00e4nde aber nicht Tr\u00e4ger staatlicher Souver\u00e4nit\u00e4t. Es war den  Landst\u00e4nden unter Strafandrohung verboten, sich mit Gegenst\u00e4nden zu  besch\u00e4ftigen, die nicht explizit zu ihrem Aufgabenfeld geh\u00f6rten. Die  Rechtsetzung lag beim Gro\u00dfherzog, nicht beim Parlament. Auch hatte der  Gro\u00dfherzog allein und jederzeit das Recht, die Landst\u00e4nde einzuberufen,  zu vertagen, aufzul\u00f6sen oder zu schlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Wahlen und Politik<\/p>\n<p>Aufgrund des Edikts vom M\u00e4rz 1820 wurde im Fr\u00fchsommer 1820 der erste  Landtag gew\u00e4hlt. Die Debatte im Landtag wurde zun\u00e4chst von der  Verfassungsdiskussion bestimmt. Die meisten Abgeordneten verweigerten  den Eid auf den Verfassungsentwurf. Sie setzten damit eine Reihe von  \u00c4nderungen in dem Entwurf durch.<\/p>\n<p>In den zwanziger Jahren konnte die Regierung regelm\u00e4\u00dfig auf  Mehrheiten in den Landst\u00e4nden vertrauen. Mit der Julirevolution in  Frankreich 1830 \u00e4nderte sich das jedoch. Deutlich verst\u00e4rkten sich die  Aktivit\u00e4ten der liberal gesinnten B\u00fcrger in ganz Europa. Die Zensur der  Karlsbader Beschl\u00fcsse verlor ihre Wirkung und die Restauration schien  ihr Ende gefunden zu haben. Im Herbst 1830 kam es zu Bauernunruhen in  Oberhessen, die milit\u00e4risch niedergeschlagen wurden.<\/p>\n<p>In dieser politischen brisanten Situation starb Gro\u00dfherzog Ludwig I.  und sein reaktion\u00e4r gesinnter Sohn Ludwig II. trat am 6. April seine  Nachfolge an. Er erneuerte die Zensurbestimmungen, versch\u00e4rfte die  Polizeima\u00dfnahmen gegen liberal und demokratisch Gesinnte und brachte den  Landtag zus\u00e4tzlich mit der Forderung gegen sich auf, die Privatschulden  aus seiner Zeit als Erbgro\u00dfherzog in H\u00f6he von 2 Millionen Gulden dem  Staat aufzuerlegen. Mit deutlicher Mehrheit widersetzen sich die Kammern  diesem Anliegen und vertraten Forderungen nach weiterer  Liberalisierung. Im Dezember 1832, nach Abklingen der revolution\u00e4ren  Ereignisse, l\u00f6ste Ludwig II. die Landst\u00e4nde auf und entlie\u00df liberale  Regierungsmitglieder (u. a. Heinrich Karl Jaup) und Beamte (u. a.  Heinrich von Gagern).<\/p>\n<p>Nach den nun folgenden Neuwahlen kam wieder eine konservative,  monarchietreue Mehrheit in den Landst\u00e4nden zusammen. Die liberale  Opposition, gef\u00fchrt durch von Gagern, erreichte jedoch bereits im 6.  Landtag, der am 26. April 1834 er\u00f6ffnet wurde, wieder eine Mehrheit.  Erneut l\u00f6ste Ludwig II. im Oktober 1834 die Landst\u00e4nde auf. Ab dem 7.  Landtag (1835) konnte Ludwig II. dann wieder auf geneigte Mehrheiten in  den Kammern z\u00e4hlen. Die liberale Opposition war marginalisiert.<\/p>\n<p>Standesherrliche Rechte<\/p>\n<p>In dem Edikt vom 17. Februar 1820 wurden die Rechte der  mediatisierten Standesherren auf dem Gebiet des Gro\u00dfherzogtums Hessen  geregelt. Dieses behielt auch nach dem Inkrafttreten der Verfassung am  7. Dezember des gleichen Jahres seine G\u00fcltigkeit. Erst mit dem \u201eGesetz  \u00fcber die Verh\u00e4ltnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren\u201c vom  15. April 1848, das infolge M\u00e4rzrevolution 1848 erlassen wurde und am  9. August 1848 in Kraft trat, wurden das Edikt endg\u00fcltig aufgehoben.<\/p>\n<p>Die folgenden Standesherren wurden anerkannt und genossen eine Vorrangstellung:<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die F\u00fcrsten und Grafen von Isenburg. Die gr\u00e4flich  Isenburgischen-Linien benannten sich von Meerholz, B\u00fcdingen und  W\u00e4chtersbach. Dabei hatten die H\u00e4user Isenburg und Stollberg eine  Gesamt-Justizkanzlei in B\u00fcdingen, die f\u00fcr ein Gebiet zust\u00e4ndig war, in  dem 27.883 Einwohner lebten.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die F\u00fcrsten und Grafen von Solms. Die F\u00fcrsten nannten  sich zu Braunfels und Lich. Die Grafen nannten sich zu Laubach,  R\u00f6delheim und Wildenfels. Dieses Gebiet umfasste 23.000 Einwohner.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die F\u00fcrsten von L\u00f6wenstein-Wertheim hatten eine  gemeinschaftliche Justizkanzlei in Hungen. Dieses Gebiet umfasste 8231  Einwohner.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Grafen von Erbach in den Linien Erbach, F\u00fcrstenau  und Sch\u00f6nberg. Die H\u00e4user L\u00f6wenstein-Wertheim und Erbach hatten eine  Gesamt-Justizkanzlei in Michelstadt f\u00fcr ein Gebiet mit 30.954  Einwohnern.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Grafen Stolberg mit einem Gebiet, das 10.013 Einwohner umfasste.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Graf von Leiningen-Westerburg mit einem Gebiet, das 74 Einwohner umfasste.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Freiherren von Riedesel mit einem Gebiet, das 19.505 Einwohner umfasste.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Grafen von G\u00f6rtz-Schlitz mit einem Gebiet, das 6898 Einwohner umfasste.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Grafen Sch\u00f6nborn mit einem Gebiet, das 1519 Einwohner umfasste.<\/p>\n<p>Dazu kamen die Freiherren von Albini, von Gemmingen, von Harthausen,  von Frankenstein, von Wambold, von L\u00f6w, von Rau, von Venningen, von  Wetzel, die Grafen von Lerchenfeld, von Lehrbach, von Eltz, Ingelheim,  die Familien von Breitenstein, von G\u00fcnderrode, von Krug, von Rabenau,  von Schenk und schlie\u00dflich von Seebach mit ihren Gerichten.<\/p>\n<p>In dem Edikt wurden den Standesherren folgenden Rechte zuerkannt:<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Erw\u00e4hnung der Standesherren und ihrer Familien im Kirchengebet nach dem Gro\u00dfherzog.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das Pr\u00e4dikat Herr in allen Erlassen der Landeskollegien an die Standesherren.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mit gro\u00dfherzoglicher Erlaubnis durften die Standesherren in fremde Kriegsdienste treten.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Pers\u00f6nliche Angelegenheiten der Standesherren wurden vor dem Oberappalletionsgericht in erster Instanz verhandelt.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Niedere Gerichtsbarkeit blieb in der Kompetenz der  Standesherren und wurde in deren Bezirken in erster und zweiter Instanz  durch ihre eigenen Beamten ausge\u00fcbt. Die F\u00e4lle der Hohen Gerichtsbarkeit  wurden hingegen vor den Provinzial Hofgerichten verhandelt.<\/p>\n<p>Der Gro\u00dfherzog sicherte sich zur Bestreitung des landeshoheitlichen  Aufgaben die folgenden fr\u00fcheren Eink\u00fcnfte der Standesherren zu:<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Dispensations- und Concessionsgelder, welche wegen Handlungen aus gesetzgebender Macht entrichtet werden.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Sporteln, Taxen und Strafen, welche Kraft der  Obergerichtsbarkeit oder Oberpolizei verf\u00fcgt worden sind oder k\u00fcnftig  verf\u00fcgt werden.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Abgaben zu allgemeinen Territorialanstalten, z. B. Chaussee-, Weg-, Br\u00fcckengelder und Nutzungsverf\u00fcgung.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die ordentlichen und au\u00dferordentlichen, jetzigen und k\u00fcnftigen direkten und indirekten Abgaben.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das Salpeterregal<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das Judengeleite<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Den Neubruchzehnten aller k\u00fcnftig Rodungen<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Landes- und Milit\u00e4rfrohnden (Dienste f\u00fcr das Land oder f\u00fcr das Milit\u00e4r)<\/p>\n<p>Es verblieben den Standesherren dagegen:<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle ihre Besitzungen, auch wenn sie vor der  Medialisation diese nur f\u00fcr die Dauer ihres m\u00e4nnlichen Geschlechts von  Kaiser und Reich als Lehen besa\u00dfen.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle bisher bezogenen Zehnten, Grundzinsen und G\u00fclten<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle aus der H\u00f6rigkeit flie\u00dfenden Eink\u00fcnfte<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle bisherigen Gef\u00e4lle von Bergwerken, Forsten, Jagten und Fischereien<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Taxen und Geb\u00fchren welche die standesherrlichen Diener bisher bezogen<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Weg- und Br\u00fcckengelder von \u00f6ffentlichen Wegen f\u00fcr deren Instandhaltung<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die herrschaftlichen Frohnden und bestf\u00e4lligen Loskaufgelder<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Zollbefreiung von allen Hausbed\u00fcrfnissen<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Befreiung von den Weg- und Chausseegeldern in ihren Standesherrschaften.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 29.11.2017<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Karl Wilhelm Heinrich Freiherr du Bos du Thil<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Karl Wilhelm Heinrich Freiherr du Bos du Thil<\/span><\/strong> (* 22.  April 1777 in Braunfels; \u2020 17. Mai 1859 in Darmstadt) war Politiker des  Gro\u00dfherzogtums Hessen und langj\u00e4hriger Pr\u00e4sident des Gesamtministeriums.<\/p>\n<p>Familie und Ausbildung<\/p>\n<p>Karl du Thil stammt aus dem Adelsgeschlecht du Bos aus der Normandie.  Der Zweig \u201edu Bos du Thil\u201c dieses Geschlechtes war Inhaber der  Herrschaft le Thil bei Dieppe. Anfang des 18. Jahrhunderts wanderte der  Gro\u00dfvater Karl du Thils aufgrund seines evangelisch-reformierten  Glaubens aus Frankreich aus und zog zun\u00e4chst nach Holland, dann nach  Deutschland. Karl du Thil war der \u00e4lteste Sohn von Ferdinand du Thil,  einem Offizier in herzoglich Braunschweigischen Diensten und Friederike  Luise Albertine R\u00f6der von Diersberg.<\/p>\n<p>Karl du Thil wurde zun\u00e4chst auf dem v\u00e4terlichen Gut Hof Gra\u00df bei  Hungen unterrichtet und besuchte dann die Schule in Neuch\u00e2tel und die  Karlsschule in Stuttgart. 1793 begann er mit 16 Jahren ein Studium der  Rechtswissenschaft in T\u00fcbingen und G\u00f6ttingen. Nach dem Studium arbeitete  er beim Reichskammergericht in Wetzlar. 1799 wurde er Assessor im  F\u00fcrstlich Solms-Braunfelser Regierungskollegium und sp\u00e4ter dort  Regierungsrat.<\/p>\n<p>Politische Karriere<\/p>\n<p>Karl du Thil trat 1802 als Kammerherr in die Dienste von  Hessen-Darmstadt. Nach der Entlassung von Karl Ludwig von Barkhaus wurde  du Thil 1806 als Sachverst\u00e4ndiger f\u00fcr die Provinz Starkenburg in das  Au\u00dfenministerium versetzt. Karl du Thil wurde 1821 Au\u00dfen- und  Finanzminister des Gro\u00dfherzogtums Hessen. Nach dem Tode Grolmans 1829  war Karl du Thil Pr\u00e4sident des Gesamtministeriums (Ministerpr\u00e4sident).<\/p>\n<p>Politische Positionen<\/p>\n<p>Du Thil unterst\u00fctzte die Restaurationspolitik Metternichs. Er  unterschrieb 1820 f\u00fcr das Gro\u00dfherzogtum Hessen die Wiener Schlussakte.  1821 war er gro\u00dfherzoglich Hessischer Verhandlungsf\u00fchrer bei den  Gespr\u00e4chen zur Einrichtung des S\u00fcddeutschen Zollvereins. Auch wenn er  diese Verhandlungen am 3. Juli 1823 scheitern lie\u00df, war du Thil dem  Gedanken einer Zollunion grunds\u00e4tzlich nicht abgeneigt. Er betrieb 1824  eine Handelsunion mit Baden und 1828 den Preu\u00dfisch-Hessischen Zollverein  mit Preu\u00dfen.<\/p>\n<p>M\u00e4rzrevolution<\/p>\n<p>Du Thil galt als eine Symbolfigur der Reaktion. Die liberale  Opposition sprach von dem &#8222;System du Thil&#8220;. Im Rahmen der M\u00e4rzrevolution  musste ihn Gro\u00dfherzog Ludwig II. von Hessen am 5. M\u00e4rz 1848 entlassen.  Er ist auf dem Alten Friedhof in Darmstadt begraben.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">August Konrad Hofmann<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Johann August Konrad Hofmann, ab 1827 Freiherr von Hofmann (* 28.  April 1776 in Nidda; \u2020 9. August 1841 in Darmstadt) war ein hessischer  Verwaltungsbeamter und Politiker.<\/p>\n<p>Familie<\/p>\n<p>August Konrad Hofmann stammte von b\u00fcrgerlichen Eltern. Sein Vater  Conrad Hofmann (1743\u20131799), war Justiz-Amtmann in Nidda und Sohn des  Gro\u00df-Gerauer Pfarrers Konrad Hofmann. Die Mutter, Susanne geborene  Schneider (1753\u20131826) war Tochter des hessischen Wildmeister in  Kranichstein Johann Ludwig Schneider.<\/p>\n<p>August Konrad Hofmann wurde am 25. August 1827 geadelt und als Freiherr in den Gro\u00dfherzoglich-Hessischen Adel aufgenommen.<\/p>\n<p>Er heiratete am 15. Juli 1799 Sophie Henriette geborene Metzler (*  13. August 1772, \u2020 15. Juni 1825 in Darmstadt), die Tochter des  f\u00fcrstlich Hessischen Majors Johann Gottlieb Metzler und dessen Frau  Johanna Katharina geborene Moter. In zweiter Ehe heiratete er am 9. Juni  1816 in Rimbach Johannette Charlotte Friederike Jakobine geborene  Pagenstecher (* 15. Dezember 1779 in Reichenbach, \u2020 3. Januar 1854 in  Darmstadt), die Tochter des Pfarrers in Reichenbach, Heinrich Christian  Pagenstecher und dessen Frau Charlotte Polyxena Eleonore geborene Moter.<\/p>\n<p>Seine Tochter Charlotte Franziska Auguste Marianne (1802\u20131834)  heiratete am 16. Oktober 1820 in Jugenheim den sp\u00e4teren Pr\u00e4sidenten des  Gro\u00dfherzoglich hessischen Ober-Appellations- und Kassationsgerichts Dr.  jur. Friedrich Johann August Hahn (1789\u20131867). Sein Sohn Ernst Christian  Gottlieb Freiherr von Hofmann (1803\u20131868) wurde Oberforstrat. Seine  Tochter Marie heiratete den Hessen-Homburger Medizinalrat Eduard Trapp  (1804\u20131854). Seine Tochter Charlotte Johannette Auguste (* 19. April  1817 in Darmstadt) heiratete am 4. Dezember 1838 Eduard Eugen Aegid  Friedrich von Grolman (1812\u20131890) den k\u00fcnftigen hessischen General und  Kriegsminister. Seine Tochter Sophie Helene (* 23. Januar 1820 in  Darmstadt, \u2020 4. Dezember 1870) heiratete am 9. Juni 1841 in Darmstadt  den Gutsbesitzer und Stallmeister Albert Wilhelm von Grolman (* 22.  April 1815 in Gie\u00dfen, \u2020 10. Oktober 1870 in Darmstadt).<\/p>\n<p>Beamtenkarriere<\/p>\n<p>Hofmann studierte in Erlangen und Gie\u00dfen Rechts- und  Kameralwissenschaften und trat 1797 als Regierungs-Advokat in das  Sekretariat der gro\u00dfherzoglich hessischen Regierung ein. 1803 wurde er  Hofkammerrat und Kammeranwalt in der Rentkammer des F\u00fcrstums  Starkenburg. 1813 Leiter der Regierungskommission bei der \u00dcbernahme von  Wimpfen und 1816 der Generalkommission zur Besitznahme und Verwaltung  Rheinhessens und Oberappellationsgerichtsrat.<\/p>\n<p>Minister<\/p>\n<p>1819 wird er Geheimer Referend\u00e4r und 1820 Geheimer Staatsrat im  Departement der Finanzen. Nach Karl Ludwig Wilhelm von Grolmans Tod  (1829) wurde er Pr\u00e4sident des Finanzministeriums mit dem Charakter eines  Wirklichen Geheimen Rats, Pr\u00e4sident des Staatsrats und im Dezember 1837  Finanzminister.<\/p>\n<p>1820 leitete er die Verhandlungen \u00fcber die Rechtsverh\u00e4ltnisse der  Standesherren. 1824 brachte er den Abschluss des Zollvertrags mit Baden  und 1828 die \u00dcbereinkunft mit Preu\u00dfen als Leiter der  Verhandlungskommission zustande.<\/p>\n<p>Sehr t\u00e4tig war er bei Einrichtung des Abgabensystems und des  Finanzwesens \u00fcberhaupt, bei Herabsetzung des Zinsfu\u00dfes der Staatsschuld  und bei der Ordnung des ganzen Staatsschuldenwesens.<\/p>\n<p>Viel Widerspruch fand er auf dem Landtag von 1838 auf 1839, wo er das  Recht der St\u00e4nde, nicht bewilligte Ausgaben zu pr\u00fcfen und unter  Umst\u00e4nden zu streichen, lebhaft bestritt.<\/p>\n<p>Er war Mitbegr\u00fcnder des Darmst\u00e4dter Musikvereins.<\/p>\n<p>Seine Beitr\u00e4ge zur n\u00e4hern Kenntnis der Gesetzgebung und Verwaltung  des Gro\u00dfherzogtums Hessen (Gie\u00dfen 1832) wurden in der Schrift  Freimuethiges Sendschreiben an Se. Excellenz Herrn Pr\u00e4sidenten Freiherrn  A. C. von Hofmann (Offenbach: Brede, 1832) von Johann Christian  Hundeshagen kr\u00e4ftig erwidert.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Staatsrat August Konrad Freiherr von Hofmann: Hohe Z\u00f6lle erreichen Vermehrung der Defraudationen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 194 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geh. Staatsrat Hofmann<\/span><\/strong>: Allein da in Beziehung  auf die Besteuerung der Tabaksbl\u00e4tter an den Grenzen hinreichende Mittel  nicht vorhanden seyen, um gegen Unterschleife zu sichern, da durch  einen sehr hohen Zoll die Defraudationen wahrscheinlich sich in einem so  hohen Grade vermehren d\u00fcrften, da\u00df unsere Sicherheitsanstalten nicht  mehr hinreichen w\u00fcrden, um sie zu verhindern, so sey es gerade der  finanzielle Gesichtspunkt, welcher die Staatsregierung w\u00fcnschen lasse,  da\u00df man nicht zu weit gehen m\u00f6ge. Es m\u00fcsse hier ein Mittelweg gefunden  werden, und dar\u00fcber sey zu berathen. Ein Extrem werde den Erwartungen in  finanzieller Hinsicht nicht entsprechen, und eben so wenig die  Landeskultur bef\u00f6rdern, denn beiden, den Finanzen und der Landeskultur  schadeten die Defraudationen auf gleiche Weise.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Staatsrat Hofmann: oHoVorsorge gegen Schmuggel von T\u00fcchern getroffen<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geh. Staatsrat Hofmann<\/span><\/strong>: Es sey dies allerdings schon  bei dem jetzigen Zoll durchaus nothwendig, und es seyen bereits die  n\u00f6thigen Einleitungen getroffen worden, um den Detailverkauf der T\u00fccher  so zu controliren, da\u00df k\u00fcnftig Defraudationen so leicht nicht mehr  w\u00fcrden m\u00f6glich seyn.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Staatsrat Hofmann: Sicherung von Transitgeb\u00fchren durch Eingangsabgaben<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 225 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geh. Staatsrat Hofmann<\/span><\/strong> &lt;zur rohen Wolle&gt;:  Es sey so leicht, die Durchgangsgeb\u00fchr von denjenigen Artikeln, welche  Eingangsfrei seyen, zu defraudiren, da\u00df einige Sicherheit gegen diese  Defraudation w\u00fcnschenswerth erscheine.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zu Du Thil Geschichte des Gh.<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Staatsminister du Thil: Kontrolle des Salzhandels nicht durchsetzbar<\/span><\/strong><\/p>\n<p>A.B.II. 1. Abt. S. 94-100 Vortrag <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">du Thil<\/span><\/strong> bei \u00dcbergabe des Hauptvoranschlags der Staatsausgaben und Einnahmen und des Finanzgesetzes.<\/p>\n<p>S. 96 &lt; zur Salzregie&gt;: Eine verst\u00e4rkte Aufsicht gegen den  Schleichhandel w\u00fcrde nicht nur mit bedeutenden Kosten verbunden, sondern  auch, da solcher durch die \u00d6rtlichkeiten so sehr beg\u00fcnstigt ist, h\u00f6chst  wahrscheinlich ohne Erfolg seyn.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ludwig Karl Kuder<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ludwig Karl Kuder<\/span><\/strong> (ab 1820: von Kuder) (* 1. Januar  1787 in Buchsweiler; \u2020 17. Mai 1851 in Darmstadt) war ein hessischer  Beamter und Politiker und ehemaliger Abgeordneter der 2. Kammer der  Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Familie<\/p>\n<p>Karl von Kuder war der Sohn des Geheimen Archivrates Christian Carl  von Kuder (1757\u20131820). Der Vater war 1820 nobilitiert worden. Karl von  Kuder trug daher ab 1820 das Adelspr\u00e4dikat von im Namen. Die Mutter war  Caroline Agathe geborene J\u00e4glin.<\/p>\n<p>Karl von Kuder heiratete am 2. Oktober 1813 in Auerbach in erster Ehe  seine Frau Friederike Henriette geborene Hahn (1791\u20131829) und am 4.  September 1830 in Darmstadt in zweiter Ehe Henriette Louise Auguste  Friederike geborene Schleiermacher.<\/p>\n<p>Ausbildung und Beruf<\/p>\n<p>Karl von Kuder wurde 1810 Regierungsassessor, 1814 Regierungsrat und  1825 Geheimer Regierungsrat jeweils in Darmstadt. 1829 wurde er  Ministerialrat im gro\u00dfherzoglich hessischen Ministerium des Inneren und  der Justiz und Mitglied der Oberpostdirektion. 1841 wurde er zum  Geheimrat ernannt und 1847 Spezialdirektor der  Feuerversicherungsgesellschaft Colonia. 1848 wurde er pensioniert.<\/p>\n<p>Politik<\/p>\n<p>1823 bis 1824 wurde Kuder f\u00fcr den Wahlbezirk Starkenburg  4\/Seligenstadt-Babenhausen und anschlie\u00dfend 1826 bis 1827 f\u00fcr den  Wahlbezirk Starkenburg 11\/Umstadt in die Zweite Kammer der Landst\u00e4nde  gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Kuder: Schutzzollsystem f\u00fcr Gro\u00dfherzogtum nicht praktikabel<\/span><\/strong><\/p>\n<p>4. Band 1827:<\/p>\n<p>Heft X, S. 140-180: 19.3.1827 Protokoll Verbrauchssteuer.<\/p>\n<p>S. 147 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">v. Kuder<\/span><\/strong>: Er glaube, wir k\u00f6nnten nach der  geographischen Lage unseres Staates unm\u00f6glich ein Prohibitivsystem  aufstellen, denn dies w\u00fcrde eine Masse von Grenzaufsehern und  Verwaltungsdienern erfordern, die der Staat nicht zu ern\u00e4hren verm\u00f6ge.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ernst Philipp Engel Schenck<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ernst Philipp Engel Schenck<\/span><\/strong> (* 15. Juli 1782 in  Darmstadt; \u2020 15. September 1846 ebenda) war ein hessischer Beamter und  Politiker und ehemaliger Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des  Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Familie<\/p>\n<p>Ernst Schenck war der Sohn des Pr\u00e4sidenten des Oberappellations- und  Kassationsgerichts (Johann) August Schenck (1744\u20131806) und dessen Frau  Johannette Margarethe Reinhardine geborene Schleiermacher (1747\u20131813).  Sein Bruder Friedrich Schenck wurde ebenfalls Landtagsabgeordneter.<\/p>\n<p>Ernst Schenck heiratete am 28. August 1806 in Gie\u00dfen seine Frau  Dorothea Wilhelmine Johannette geborene von Schmalkalder (* 6. Dezember  1780 in Gie\u00dfen, \u2020 2. April 1855 in Darmstadt),der Tochter des  Gro\u00dfherzoglich Hessischen Hofrats und Rentamtmann in Gie\u00dfen, Georg  Christian Philipp von Schmalkalder und der Charlotte Ludowika Philippine  Krebs.<\/p>\n<p>Ausbildung und Beruf<\/p>\n<p>Ernst Schenck wurde 1813 Oberkriegsrat, 1821 Geheimer Oberkriegsrat,  1822 Mitglied des Oberkriegsgerichtes, 1826 Geheimer Rat und 1833  Mitglied der Staatsschuldentilgungskasse.<\/p>\n<p>Politik<\/p>\n<p>1820 bis 1824 wurde Schenck f\u00fcr den Wahlbezirk Starkenburg 11\/Umstadt  und anschlie\u00dfend 1826 bis 1834 f\u00fcr den Wahlbezirk der Stadt Darmstadt  in die Zweite Kammer der Landst\u00e4nde gew\u00e4hlt. 1826 bis 1833 stand er der  Kammer als Pr\u00e4sident vor. 1835 bis 1846 war er erneut (diesmal f\u00fcr den  Wahlbezirk Starkenburg 2\/Gro\u00df-Gerau) Abgeordneter der zweiten Kammer.  Dort vertrat er liberal-konservative Positionen. Nach seinem Tod wurde  Christian Z\u00f6ppritz als sein Nachfolger in einer Nachwahl in die Kammer  gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kammerpr\u00e4sident Schenck: Grunds\u00e4tzlich gegen Erh\u00f6hung der Verbrauchsteuer, da Schmuggel erh\u00f6ht w\u00fcrde<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 244-292, 21.3.1827: Fortsetzung der Beratung.<\/p>\n<p>S. 269 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pr\u00e4sident Schenck<\/span><\/strong>: Die Verbrauchsteuer habe in  der verflossenen Finanzperiode einen sehr bedeutenden Ertrag geliefert,  was vorz\u00fcglich dem Umstande zuzuschreiben sey, da\u00df sie von den meisten  Gegenst\u00e4nden wenigstens gering gegriffen sey. Erh\u00f6he man die Ans\u00e4tze, so  vermindere man die Einnahme, ohne da\u00df der Eingang verh\u00e4ltni\u00dfm\u00e4\u00dfig  abnehme. Defraudationen w\u00fcrden h\u00e4ufiger werden, weil der Reitz zu ihnen,  der Gewinn so viel gr\u00f6sser werde. Dies, und da seinen Einsichten nach  nicht allein die Producenten und Fabrikanten, sondern auch der  Handelsstand und die Consumenten R\u00fccksicht verdienten, werde ihn  bewegen, gegen Erh\u00f6hung der Verbrauchsteuer in allen F\u00e4llen zu stimmen,  in welchen nicht sehr erhebliche Gr\u00fcnde daf\u00fcr spr\u00e4chen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Georg Philipp Gail<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Georg Philipp Gail<\/span><\/strong> (* 7. Dezember 1785 in Dillenburg; \u2020  30. August 1865 in Gie\u00dfen) war ein hessischer Tabakfabrikant und  liberaler Politiker und Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des  Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Leben<\/p>\n<p>Philipp Gail war der Sohn des Buchbinders und Kaufmanns Georg  Christian Gail (1756\u22121834) und dessen Ehefrau Christiane Katharina,  geborene Pfitzer (1760\u22121834). Gail, der evangelischen Glaubens war,  heiratete am 8. Juli 1812 in Gie\u00dfen in erster Ehe Marie Susanne  Johanette geborene Busch (1791\u22121841). Nach dem Tod der ersten Ehefrau  heiratete er am 15. September 1842 in zweiter Ehe ihre Schwester Marie  Christiane (1789\u22121882). Die Schwester von Philipp Gail, Magdalena,  heiratete Karl Friedrich Silbereisen (1794\u22121854), ab 1825 B\u00fcrgermeister  von Gie\u00dfen.<\/p>\n<p>Gail war der Gr\u00fcnder der Gail\u2019schen Zigarrenfabrik in Gie\u00dfen und  leitete das Unternehmen bis zu seinem Tod. Sein Sohn Georg Karl Gail  (1819\u22121882) \u00fcbernahm das Unternehmen und wurde 1872\u22121874 der erste  Pr\u00e4sident der neu gebildeten Handelskammer Gie\u00dfen. Ein anderer Sohn,  Ferdinand Gail wurde Teilhaber des Unternehmens und ebenfalls  Abgeordneter.<\/p>\n<p>Von 1826 bis 1830 geh\u00f6rte er der Zweiten Kammer der Landst\u00e4nde an. Er  wurde f\u00fcr den Wahlbezirk Oberhessen 13\/Heuchelheim gew\u00e4hlt. 1822 bis  1865 war er Stadtrat in Gie\u00dfen, wo er auch B\u00fcrgermeister war.<\/p>\n<p>Philipp Gail legte den heute unter dem Namen Gail\u2019scher Park  bekannten und unter Denkmalschutz stehenden Landschaftspark im  Biebertaler Ortsteil Rodheim an. Die Georg-Philipp-Gail-Stra\u00dfe in Gie\u00dfen  ist nach ihm benannt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Gail: Schutzma\u00dfnahme gegen Betrug Kennzeichnung durch Anh\u00e4ngen eines Blei<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Gail:<\/span><\/strong> Dem von dem Abg. Tromler bef\u00fcrchteten Nachtheil,  da\u00df durch Erh\u00f6hung des Zollsatzes das Schmuggeln eintreten\u00a0 w\u00fcrde, lie\u00dfe  sich leicht dadurch vorbeugen, wenn, wie bei den T\u00fcchern in Antrag  gebracht worden, auch hier an jedes im Land fabricirte St\u00fcck ein Blei  geh\u00e4ngt w\u00fcrde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Jonathan Hellmann<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Thomas Jonathan Hellmann (* 21. Dezember 1788 in Ludwigsburg; \u2020 25.  M\u00e4rz 1855 in Neckarsteinach) war ein hessischer Lederfabrikant und  liberaler Politiker und Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des  Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Jonathan Hellmann war der Sohn des Rotgerbermeisters Jonathan  Hellmann und dessen Ehefrau Eva Maria. Hellmann, der evangelischen  Glaubens war, war Lederfabrikant in Neckarsteinach und heiratete Johanna  Wilhelmina Philippina. Er erfand ein Verfahren zur Ledergerbung mit  Birken- statt mit Eichenrinde.<\/p>\n<p>Er war \u00fcberzeugter Liberaler und geh\u00f6rte in der Verfassungsdiskussion  der 1810er Jahre im Gro\u00dfherzogtum zu den Vorbereitern des &#8222;schwarzen&#8220;  Landtags in Zwingenberg. Von 1826 bis 1841 geh\u00f6rte er der Zweiten Kammer  der Landst\u00e4nde an. Er wurde zun\u00e4chst f\u00fcr den Wahlbezirk Starkenburg  9\/Erbach, dann f\u00fcr Oberhessen 2\/Gladenbach und zuletzt f\u00fcr Starkenburg  8\/Wald-Michelbach gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Hellmann: Sicherung der Zollabgabe durch Stempel auf Waren<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 270 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hellmann<\/span><\/strong>: da man f\u00fcrchte, es w\u00fcrde durch jede  Zollerh\u00f6hung die Einnahme vermindert werden, so m\u00fcsse er auf diesen  Theil seines Antrags aufmerksam machen, worin er gezeigt habe, da\u00df eine  solche Sicherung bei allen Waaren, wo ein Stempel anwendbar sey,  namentlich also auch bei allen Ledern, am sichersten angelegt werden  k\u00f6nne, und da\u00df diese Sicherungsmethode zuverl\u00e4ssig den Ertrag der  Zollkasse noch erh\u00f6hen werde; denn wenn bis jetzt Defraudationen m\u00f6glich  gewesen seyen, so w\u00fcrden sie in den meisten F\u00e4llen dadurch verhindert  werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Hellmann: Stempelung von Einfuhrwaren als Kontrollmittel<\/span><\/strong><\/p>\n<p>3. Abt. S. 174-183 Beil. 8. Finanzgesetzentwurf.<\/p>\n<p>S. 177 3. Abt. d. Au\u00dferord.Beil. Antrag <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hellmann<\/span><\/strong> zur Verbrauchsteuer:<\/p>\n<p>zuverl\u00e4ssigste Sicherungsma\u00dfregel gegen den Schmuggel zollbarer  Waaren m\u00f6chte bei allen Artikeln, wo der Stempel anwendbar ist, die von  den 0denw\u00e4lder Tuchmachern vorgeschlagene Stempelung seyn.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ochsenmetzger: Freigabe der Einfuhr von Schlachtvieh<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Heft IX, S. 117-120 Beil. CCLV. Vorstellung s\u00e4mtl. <strong>Ochsenmetzge<\/strong>r Da wg Aufhebung der Maut auf ausl\u00e4nd Schlachtvieh<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Franz Josef Brunck<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Franz Josef Brunck (auch: Brunk) (* 7. M\u00e4rz 1787 in Winterborn; \u2020 21.  Oktober 1848 in Frankfurt am Main) war ein liberaler hessischer  Politiker und Teilnehmer der Heidelberger Versammlung, Mitglied des  Vorparlaments und der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums  Hessen.<\/p>\n<p>Familie<\/p>\n<p>Josef Brunck war der Sohn des B\u00fcrgermeisters Ulrich Brunck und dessen  Frau Anna Maria geborene Wegehenkel (auch: Wehenkel). Josef Brunck  heiratete am 3. M\u00e4rz 1812 Eleonore Johanetta geborene Librich  (1792\u20131873). Die gemeinsame Tochter Maria Anna heiratete Bernhard Hembes  in Ober-Olm. Josef Brunck war Landwirt in F\u00fcrfeld.<\/p>\n<p>Bruncks Neffen sind die Reichstagsabgeordneten Moritz Bolza und Ulrich Brunck, sowie der Unternehmer Heinrich von Brunck.<\/p>\n<p>Politik<\/p>\n<p>Josef Brunck war B\u00fcrgermeister in F\u00fcrfeld. 1818 wurde er Mitglied des  rheinhessischen Provinzialrates. Ab 1837 amtierte er als Vizepr\u00e4sident  des Landwirtschaftlichen Vereins f\u00fcr Rheinhessen. in der M\u00e4rzrevolution  war er Teilnehmer der Heidelberger Versammlung und Mitglied des  Vorparlaments und des F\u00fcnfzigerausschusses (Fraktion Deutscher Hof).<\/p>\n<p>In der 3. bis 11. Wahlperiode (1826\u20131848) war er Abgeordneter der  zweiten Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen. In den  Landst\u00e4nden vertrat er den Wahlbezirk Rheinhessen 3\/W\u00f6llstein. Vom 18.  Mai 1848 bis zu seinem Tode am 21. Oktober 1848 als Abgeordneter des 12.  Wahlkreises Hessen-Darmstadt in Bingen Mitglied der Frankfurter  Nationalversammlung; schloss sich der linksliberalen Fraktion  Donnersberg an.<\/p>\n<p>Sein Nachfolger in der Paulskirchenversammlung wurde Friedrich Jacob Sch\u00fctz.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Brunck: Abgaben f\u00fcr Schlachtvieh<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 221 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Brunck<\/span><\/strong>: Dem etwaigen Schmuggeln k\u00f6nnte auch  durch die Bestimmung vorgebeugt werden, da\u00df das als mager eingef\u00fchrte  Vieh, wenn es nicht eine gewisse Zeit, etwa 2 Monate, eingestellt werde,  als Schlachtvieh versteuert werden m\u00fcsse, und au\u00dferdem der Einf\u00fchrende  mit der Strafe der Defraudation belegt werde.<\/p>\n<p>Georg Karl K\u00fcchler (* 15. Oktober 1773 in Darmstadt; \u2020 13. April 1854  ebenda) war ein hessischer Beamter und Landtagsabgeordneter.<\/p>\n<p>Familie<\/p>\n<p>Karl K\u00fcchler war der Sohn des Friseurs und Kammerdieners Johann Peter  K\u00fcchler (1729\u20131790) und dessen Frau Anna Elisabethe geborene Jankowski  (aus Prag). Er heiratete in erster Ehe Sybille Philippine geborene  Lehmann (1779\u20131819). Nach dem Tod der ersten Frau heiratete er am 26.  Juni 1820 in Offenbach am Main seine zweite Frau Johanna geborene  Friedrich. Der Sohn aus erster Ehe Friedrich (1799\u20131866) wurde Staatsrat  und Landtagsabgeordneter. Aus der zweiten Ehe stammt der  Provinzialdirektor der Provinz Rheinhessen und Ehrenb\u00fcrger von Mainz,  Friedrich K\u00fcchler und Ernst Ludwig, der Gro\u00dfherzoglicher Steuerrat  wurde.<\/p>\n<p>Leben<\/p>\n<p>Karl K\u00fcchler wurde 1819 Regierungsassessor f\u00fcr  Gemeinde-Kultur-Angelegenheiten in Darmstadt. 1815 wurde er  Landes\u00f6konomierat, 1817 Landkammerrat und 1819 Regierungsrat. 1824 war  er Mitglied der Kommission f\u00fcr Torfstecherein und Entw\u00e4sserungsarbeiten.  1832 wurde er vorl\u00e4ufig pensioniert.<\/p>\n<p>1848 wurde er Mitglied der Regierungskommission der Regierungsbezirk  Darmstadt. 1852 erhielt er die Ernennung zum Geheimen Rat. Er war mit  der Verwaltung der Angelegenheiten des Hospitals Hofheim beim Kreisamt  Darmstadt betraut.<\/p>\n<p>1826 bis 1830 war er Mitglied der zweiten Kammer der Landst\u00e4nde des  Gro\u00dfherzogtums Hessen. Er wurde im Wahlbezirk Starkenburg  4\/Seligenstadt-Babenhausen gew\u00e4hlt und vertrat in der Kammer  konservative Positionen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. K\u00fcchler: Beurteilung von Schlachtvieh<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 223 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">K\u00fcchler<\/span><\/strong>: Es m\u00f6ge wohl der FalI seyn, da\u00df unter  dem Namen Zuchtvieh, vieles gem\u00e4stete Vieh bisher eingeschmuggelt  worden, allein dem k\u00f6nne man begegnen, denn da das schlachtbare Vieh  sich von dem \/ S. 224 andern sehr wesentlich unterscheide, so d\u00fcrften  die Zollbeamten nur, wenn sie bei eingehendem Vieh in Zweifel seyen, ob  es Zug- oder Schlachtvieh sey, das Vieh anhalten und es auf eine  Expertise ankommen lassen. Den Verkehr durch erh\u00f6hte Zollans\u00e4tze zu  st\u00f6ren, halte er nicht f\u00fcr zweckm\u00e4\u00dfig.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ochsenmetzger: Eingangszoll auf Schlachtvieh<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 25 Gesuch der <strong>Ochsenmetzger<\/strong> zu Eingangszoll auf Schlachtvieh.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Kuder: Zoll auf Einfuhr von Baumwolle<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 154 v. Kuder &lt;Zu roher Baumwolle Geh. Staatsrat Hofmann:&gt;  Die Befreiung der Baumwolle von den Einfuhrabgaben sey zur Umgehung der  Transitgeb\u00fchren benutzt und bei der bisherigen Einrichtung der Staat  immer hintergangen worden, die Baumwolle habe m\u00f6gen ein- oder  durchgef\u00fchrt werden. Die vorgeschlagene Bestimmung werde einem solchen  Betrug vorbeugen und die angetragene Abgabe sey so m\u00e4\u00dfig, da\u00df sie selbst  der Fabrikant recht gut tragen k\u00f6nne.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Hellmann: Gef\u00e4hrdung des Transitzolls f\u00fcr Baumwolle leicht m\u00f6glich<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Hellmann<\/span><\/strong>: Er finde dies auch f\u00fcr zweckm\u00e4\u00dfig, da  offenbar eine Umgehung des Transitzolls leicht m\u00f6glich und ausf\u00fchrbar  werde, und auch Statt gefunden habe. Ein solcher kleiner Zoll auf die  Baumwolle k\u00f6nne auch unm\u00f6glich f\u00fcr irgend einen Fabrikanten ein  Hinderni\u00df seyn, und er glaube daher, da\u00df wir den gemachten Vorschlag  ohne Anstand annehmen d\u00fcrften.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Kuder: Einfuhrzoll auf Baumwolle<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">von Kuder<\/span><\/strong>: Es sey allerdings den angenommenen  Grunds\u00e4tzen nicht gem\u00e4\u00df, da\u00df wir ein Produkt besteuerten, das wir gar  nicht h\u00e4tten. Dasselbe sey auch bei der rohen Wolle der Fall, die wir  bei weitem nicht in dem Maas z\u00f6gen, wie sie die Fabriken n\u00f6thig h\u00e4tten;  allein als ein durchaus nothwendiges Mittel gegen die Defraudation der  Transitgeb\u00fchren habe der Ausschu\u00df diesen Antrag gemacht.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Heinrich Johann Trommler<\/span><\/strong> (getauft 12. Juni 1782 in  Bonn; \u2020 nach 1833) war ein hessischer Gutsbesitzer, Politiker und  Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Heinrich Trommler war der Sohn des Handelsmanns Heinrich Trommler und  dessen Ehefrau Maria Margaretha, geborene Ohligschl\u00e4ger. Trommler, der  katholischen Glaubens war, war Gutsbesitzer und Handelsmann in Mainz und  verheiratet.<\/p>\n<p>Von 1826 bis 1834 geh\u00f6rte er der Zweiten Kammer der Landst\u00e4nde an. Er  wurde zun\u00e4chst f\u00fcr den Wahlbezirk Rheinhessen 5\/Nieder-Olm-Bretzenheim  und dann im Wahlbezirk der Stadt Mainz gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Abgeordnete 1826-1827<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Trommler: Niedriger Eingangszoll auf Barchent (Baumwolle\/Leinen), um Betrug zu vermeiden<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 155 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Trommler:<\/span><\/strong> Nach den Bemerkungen des Herrn  Regierungscommiss\u00e4rs scheine die Fabrikation der Baumwolle sehr nieder  zu stehen, und de\u00dfwegen sey auch die Handelskammer in Mainz der Meinung,  da\u00df eine Erh\u00f6hung des Eingangszolls auf ausl\u00e4ndischen Bettbarchent, den  Verbrauch des letzteren nicht mindern, sondern nur Defraudationen  veranlassen werde, indem der Gewinn immer bedeutend w\u00e4re; man sollte es  deshalb bei dem bisherigen Ansatze von 10fl. belassen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Gail: Schmuggel von Wollt\u00fcchern<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.202<strong><span style=\"text-decoration: underline;\"> Gail<\/span><\/strong> &lt;zu Wollt\u00fcchern&gt;: Wenn der Ausschu\u00df  glaube, da\u00df durch einen erh\u00f6heten Zollansatz das Einschmuggeln bef\u00f6rdert  w\u00fcrde, so m\u00fcsse er sich nur wundern, warum derselbe das in dem Antrag\u00a0  des Abg. <strong>Hellmann<\/strong> angedeutete Mittel, diesem Schmuggel zu begegnen, gar nicht ber\u00fccksicht habe.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wilhelm Justus Ferdinand Carl M\u00fcller <\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wilhelm Justus Ferdinand Carl M\u00fcller (*<\/span><\/strong> 4. April 1790  in Gie\u00dfen; \u2020 6. September 1844 in Darmstadt) war ein hessischer Richter  und Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Wilhelm M\u00fcller war der Sohn des Stabsauditors und Oberamtmanns Georg  Friedrich Anton M\u00fcller (1760\u20131811) und dessen Ehefrau Johanette Eleonore  Wilhelmine Sophie geborene Pfaff. M\u00fcller, der evangelischen Glaubens  war, heiratete am 19. November 1818 in Darmstadt Amalie geborene  Follenius (1797\u20131882).<\/p>\n<p>M\u00fcller studierte ab 1806 Rechtswissenschaften an der Universit\u00e4t  Gie\u00dfen und wurde sp\u00e4ter Hofgerichtsrat am Hofgericht Darmstadt und ab  1834 Oberappellations- und Kassationsgerichtsrat am  Oberappellationsgericht Darmstadt.<\/p>\n<p>Von 1826 bis 1830 und erneut 1841 bis 1842 geh\u00f6rte er der Zweiten  Kammer der Landst\u00e4nde an. Er wurde f\u00fcr den Wahlbezirk Stadt Alsfeld bzw.  Oberhessen 6\/Homberg gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. M\u00fcller: Unterbindung von Schmuggel mit T\u00fcchern<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 217 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">M\u00fcller<\/span><\/strong>: Er w\u00fcnsche jedenfalls, da\u00df, wenn es  nicht bereits geschehen seyn sollte, wirksamere Maasregeln gegen den  Schmuggelhandel mit T\u00fcchern getroffen w\u00fcrden, was z.B. sehr leicht durch  das Siegeln derselben geschehen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Freiherr Friedrich Wilhelm Carl Heinrich von D\u00f6rnberg<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Freiherr Friedrich Wilhelm Carl Heinrich von D\u00f6rnberg<\/span><\/strong> (* 5. Juli 1781 in Mansbach; \u2020 21. Januar 1877 in Darmstadt) war ein  hessischer Oberforstmeister und Politiker und Abgeordneter der 2. Kammer  der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Leben<\/p>\n<p>Wilhelm von D\u00f6rnberg war der Sohn des Hauptmanns in niederl\u00e4ndischen  Diensten Ferdinand Freiherr von D\u00f6rnberg (1752\u20131788) und dessen Ehefrau  Wilhelmine, geborene von Mansfeld (1753\u2013170). D\u00f6rnberg, der  evangelischen Glaubens war, heiratete am 5. April 1808 in Frankfurt am  Main Marie geborene Freiin von Malapert genannt von Neufville  (1785\u20131871), die Tochter des Sch\u00f6ffen, Senators und B\u00fcrgermeisters in  Frankfurt am Main Friedrich Wilhelm Freiherr von Malapert gen. von  Neufville (1755\u20131818).<\/p>\n<p>Von D\u00f6rnberg besuchte 1796 das Gymnasium Philippinum Weilburg und  erhielt dort dann den ersten forst-praktischen Unterricht beim  Oberf\u00f6rster Rauch. Er wurde 1801 durch Landgraf Ludwig X. zum Jagdjunker  ernannt. Er machte eine forstwissenschaftliche Ausbildung an der  Privatforstlehranstalt von Heinrich Cotta in Zillbach. 1802 wurde er  Oberforstassessor und 1804 Assessor beim Oberforstkolleg in Darmstadt.  Ab 1814 war er Oberforstmeister in Lorsch, 1824 Forstinspektor des  Forstes Heppenheim, 1847 Landesj\u00e4germeister und 1852 Oberstforstmeister.  1864 trat er in den Ruhestand. Er war Begr\u00fcnder des Waldfeldbaubetriebs  in Hessen-Darmstadt. 1834 wurde er Mitglied der hessischen  landwirtschaftlichen Vereine und 1855 Vizepr\u00e4sident des  landwirtschaftlichen Vereins der Provinz Starkenburg. 1870 wurde er zum  Ehren-Vizepr\u00e4sident ernannt.<\/p>\n<p>Er war Fideikommi\u00dfbesitzer und Erbk\u00fcchenmeister in Hessen.<\/p>\n<p>Von 1826 bis 1830 und erneut 1840 bis 1847 geh\u00f6rte er der Zweiten  Kammer der Landst\u00e4nde an. Er wurde f\u00fcr den Wahlbezirk Starkenburg  6\/Lorsch gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. D\u00f6rnberg: Zollerh\u00f6hung auf Tabak nicht ratsam wegen Einschw\u00e4rzungsgefahr<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 181-243, 20.3.1827: Fortsetzung der Beratung.<\/p>\n<p>S. 187 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">von D\u00f6rnberg<\/span><\/strong>: Wenn man \u00fcbrigens glauben sollte,  da\u00df dem inl\u00e4ndischen Tabaksfabrikanten durch die angef\u00fchrte Besteuerung  seines rohen Materials kein Schaden zugef\u00fcgt werde, indem er durch die  Zollerh\u00f6hung des ausI\u00e4ndischen fabricirten Tabaks eine vollkommene  Entsch\u00e4digung finde, so k\u00f6nne er damit nicht \u00fcbereinstimmen. Je h\u00f6her  ausl\u00e4ndischer fabricirter Tabak mit Z\u00f6llen belegt werde, desto mehr  werde dadurch dessen Einschw\u00e4rzung veranla\u00dft, und je mehr man den rohen  Tabak mit Z\u00f6llen belege, desto mehr verhindere man den in1\u00e4ndischen  Fabrikanten, seinen Tabak so wohlfeil liefern zu k\u00f6nnen, als der  ausl\u00e4ndische geschmuggelt werde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Heinrich Jakob Schwarz<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Heinrich Jakob Schwarz<\/span><\/strong> (* 10. M\u00e4rz 1787 in Alsfeld; \u2020  unbekannt) war ein hessischer Fabrikant und konservativer Politiker und  Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Heinrich Jakob Schwarz war der Sohn des Fabrikanten Johann Heinrich  Schwarz und dessen Ehefrau Barbara Katharina, geborene Haas. Schwarz,  der evangelischen Glaubens war, war Leinweber und Fabrikant in Alsfeld  und heiratete 1812 Christiane geborene M\u00fcller, die Tochter des  gro\u00dfherzoglichen Hofkammerrates Karl M\u00fcller aus Darmstadt.<\/p>\n<p>Von 1826 bis 1827 geh\u00f6rte er der Zweiten Kammer der Landst\u00e4nde an. Er wurde f\u00fcr den Wahlbezirk Oberhessen 5\/Romrod gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Schwarz: Zollerh\u00f6hung auf amerikanischen Tabak<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 190 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schwarz<\/span><\/strong>: Hier komme nur die Frage zur Sprache,  ob dadurch, da\u00df der amerikanische Tabak einer h\u00f6heren Besteuerung  unterworfen werde, die Fabrikation geschw\u00e4cht, und die Defraudationen  beg\u00fcnstigt w\u00fcrden? Er glaube nicht, da\u00df das erstere der Fall sey, wenn  die vorgeschlagene Erh\u00f6hung des fabricirten Tabaks von der Kammer  angenommen werde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. K\u00fcchler: Zur\u00fcckhaltung bei Abgaben f\u00fcr Tabakprodukte<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 191 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">K\u00fcchler:<\/span><\/strong> Es verdiene allerdings die innere  Production eine gro\u00dfe Ber\u00fccksichtigung, a11ein es sey nicht allein  diese, worauf wir R\u00fccksicht nehmen m\u00fc\u00dften, sondern auch das Bed\u00fcrfni\u00df  der bestehenden Fabriken. Die zu hohe Besteuerung dieses Bed\u00fcrfnisses  werde die Folge haben, da\u00df man dem Schmuggel eine zu gro\u00dfe Pr\u00e4mie geben  w\u00fcrde, und der Tabak w\u00fcrde doch zu kaufen seyn , ohne da\u00df die Finanzen  davon Nutzen h\u00e4tten. Er glaube de\u00dfwegen, da\u00df man es, was die rohen  Bl\u00e4tter betreffe, bei dem Tarif belassen k\u00f6nnte, ohne R\u00fcckverg\u00fctung, und  da\u00df man den fabricirten Tabak \/ S. 192 auch nicht h\u00f6her besteuern  d\u00fcrfe, als er bereits besteuert sey, wenn wir uns nicht der Gefahr  aussetzen wollten, da\u00df in unserm Lande, das beinahe aus lauter Grenzen  bestehe, der Schmuggelhandel einen wesentlichen Vortheil dadurch  erlangen w\u00fcrde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wilhelm Christian Georg Goldmann<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wilhelm Christian Georg Goldmann<\/span><\/strong> (* 19. Mai 1792 in  Gr\u00fcnberg; \u2020 23. Januar 1873 in Darmstadt) war ein hessischer  Verwaltungsbeamter und Politiker und Abgeordneter der 2. Kammer der  Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Wilhelm Goldmann war der Sohn des f\u00fcrstlichen Amtmanns und  Amtsschulthei\u00df Philipp Theodor Goldmann (1747\u20131812) und dessen Ehefrau  Susanne Elisabethe, geborene Menzler (1755\u20131818). Goldmann, der  evangelischen Glaubens war, heiratete Wilhelmine Luise geborene von  Zangen (1794\u20131872). Der gemeinsame Sohn Theodor Goldmann wurde  Provinzialdirektor.<\/p>\n<p>Goldmann wurde 1823 Oberfinanzkammer-Assistent, 1827 Oberfinanzrat.  1833 wechselte er als 2. Geheimer Sekret\u00e4r mit dem Titel Regierungsrat  in das Ministerium des Inneren und der Justiz der Regierung des  Gro\u00dfherzogtums Hessen. 1838 wurde er zum geheimen Regierungsrat  bef\u00f6rdert. Ab 1841 war er Direktor am Administrationshof, dem Justiz-  und Lehnhof. 1853 wurde er geheimer Rat und 1. Rat im Finanzministerium  und 1861 Obermedizinaldirektor bevor er 1873 pensioniert wurde.<\/p>\n<p>Von 1826 bis 1841, 1851 bis 1856 und erneut 1863 bis 1866 geh\u00f6rte er  der Zweiten Kammer der Landst\u00e4nde an. Er wurde zun\u00e4chst f\u00fcr den  Wahlbezirk Oberhessen 8\/Gr\u00fcnberg, dann f\u00fcr den Wahlbezirk Starkenburg  10\/K\u00f6ng und zuletzt im Wahlbezirk Starkenburg 5\/Dieburg gew\u00e4hlt. In den  St\u00e4nden vertrat er zun\u00e4chst konservative, dann liberal-konservative  Positionen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Goldmann: F\u00fcr niedrige Besteuerung des Rohtabaks<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 192 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Goldmann:<\/span><\/strong> Au\u00dferdem schlie\u00dfe er sich der Meinung  derjenigen an, welche die rohen Tabaksbl\u00e4tter h\u00f6her besteuern wollten,  als bisher. Der Grund,\u00a0 der hiergegen von der Defraudation hergenommen  werde, sey seines \/ S. 193 Erachtens hier nicht relevant, indem bei dem  rohen Tabak die wenigsten Defraudationen Statt f\u00e4nden und Statt finden  k\u00f6nnten.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. K\u00fcchler: Gegen Abgabenerh\u00f6hung auf Tabakprodukte<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 198 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">K\u00fcchler<\/span><\/strong>: Die Pr\u00fcfung dieses Artikels werde sich  auf wenige S\u00e4tze zur\u00fcck f\u00fchren lassen. Er\u00a0 habe nicht im Auge gehabt,  da\u00df die rohen Bl\u00e4tter geschmuggelt werden k\u00f6nnten, sondern habe blos  sein Augenmerk auf den Schmuggelhandel\u00a0 gerichtet, der mit fabricirtem  Tabak getrieben werden k\u00f6nne, und da\u00df das Letztere m\u00f6glich sey, werde  niemand in Abrede stellen. Wenn wir die Fabrikanten nicht in den Stand  setzten, mit den Ausl\u00e4ndern Preis zu halten, so sey dieser  Schmuggelhandel, wenn wir die rohen Waaren zu sehr belegten, indirect  auch wieder beg\u00fcnstigt, und er frage, ob wir den inl\u00e4ndischen  Producenten dadurch einen Dienst erzeugen w\u00fcrden, wenn wir dieses  Resultat herbeif\u00fchrten? Er glaube daher, da\u00df man es bei den bisherigen  Ans\u00e4tzen belassen solle.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Hellmann: Unsicherheit im Transit von Tabak<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 200 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hellmann<\/span><\/strong>: Wenigstens werde die Verwaltung  niemals Sicherheit erhalten k\u00f6nnen, ob und da\u00df der eingef\u00fchrte fremde  Tabak auch wirklich wieder ausgef\u00fchrt, oder ob blos inl\u00e4ndischer Tabak  in&#8217;s Ausland versandt und darauf die Verg\u00fctung erstattet werde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Hellmann: Zollh\u00f6he bei Gold keine Gefahr<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hellmann<\/span><\/strong> &lt;f\u00fcr hohe Z\u00f6lle auf Goldfabrikate&gt;: So  hoch werde der Zoll nie werden, da\u00df die Einfuhr vermindert werde, eine  Pr\u00e4mie auf den Schmuggel k\u00f6nne es auch nicht seyn, da der, der 1 Pfund  Gold unverzollt einf\u00fchre, schon einen zu hohen Werth f\u00fcr eine  Kleinigkeit wage.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Hellmann: Einfuhr von F\u00e4ssern zu hoch belegt<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 229 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">HelImann<\/span><\/strong> &lt;zu Binder-Fa\u00dfbinder oder  K\u00fcblerarbeit&gt;: Ihm selbst seyen in seinem Bezirke schon sehr h\u00e4ufig  Klagen zu Ohren gekommen, und er k\u00f6nne versichern, da\u00df die Leute in der  gr\u00f6\u00dften Verlegenheit seyen, wo sie Z\u00fcber bekommen sollten. Der Zoll  stehe gar nicht im Verh\u00e4ltni\u00df mit dem Werthe, und\/\u00a0 S. 230 die Leute  seyen daher gezwungen, die Waaren einzuschmuggeln. Es w\u00e4re de\u00dfwegen gut,  wenn man diesen Artikel wenigstens auf 3 fl. 20 kr. herabsetzte.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zollverein mit Bayern und W\u00fcrttemberg<\/span><\/strong><\/p>\n<p>4. Band 1827:<\/p>\n<p>Heft XII, S. 72-76, 25.4.1827: Protokoll zu ZV.<\/p>\n<p>S. 114-116 Antr\u00e4ge <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hellmann<\/span><\/strong><span style=\"text-decoration: underline;\"> <\/span>und <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kuder<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.114f. Beilage 337. Antrag des Abg. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hellmann, <\/span><\/strong>den  Beitritt des Gro\u00dfherzogthums zu dem zwischen den K\u00f6nigreichen Baiern und  W\u00fcrtemberg abgeschlossenen Zollvereinigungsvertrage betreffend.<\/p>\n<p>Bei meinem Antrage vom 24. Januar, die Erh\u00f6hung der Verbrauchsteuer  von ausl\u00e4ndischen Produkten und Fabrikaten betreffend, gieng ich von der  Ueberzeugung aus, da\u00df nur auf diesem von dem K\u00f6nigreich Baiern so  wei\u00dflich eingeschlagenen Wege die durch vielj\u00e4hrige kostspielige  Unterhandlungen umsonst versuchte Vereinigung zu gegenseitig freiem  Handel und zu einer gemeinschaftlichen Zolllinie nach Au\u00dfen endlich  erreicht werden kann.<\/p>\n<p>Der zwischen den beiden K\u00f6nigreichen Baiern und W\u00fcrtemberg nun  wirklich abgeschlossene Vereinigungsvertrag hat bereits diese Ansicht  best\u00e4tigt und ich zweifle nicht, da\u00df diese ganze hohe Kammer mit mir den  innigen Wunsch theilen wird, da\u00df auch unsere h\u00f6chste Staatsregierung  baldm\u00f6glichst diesem Vereinigungsvertrage beitreten, dadurch die  verschiedenartigen Interessen des Handels und der inl\u00e4ndischen Industrie  vers\u00f6hnen, eine freundschaftlichere Zukunft f\u00fcr s\u00e4mmtliche Staatsb\u00fcrger  und ein neues freieres Leben f\u00fcr alle Gewerbe des Landes herbeif\u00fchren  m\u00f6ge.<\/p>\n<p>Nach dem Vereinigungsvertrage zwischen Baiern und W\u00fcrtemberg f\u00e4llt  auf den 1. October d.J., wenn bis dahin die n\u00f6thigen Einrichtungen  fertig werden, die zwischen beiden Staaten bestehende Zolllinie weg,  eine gemeinschaftliche Linie wird die beiden K\u00f6nigreiche umschlie\u00dfen,  gleicher Tarif, gleiches Zollgesetz, gemeinschaftliche Zoll\u00e4mter und  eine gemeinschaftliche Centralverwaltung wird bestehen. Sobald der  Vertrag, der bereits ratificirt \/ S.115 und ausgewechselt worden,  \u00f6ffentlich bekannt gemacht seyn wird, treten auch schon mit dem Tage der  Bekanntwerdung einige Verkehrserleichterungen ein; so wird z.B. der  Eimer Wein, der bisher 17 fl. 30 kr. bezahlte, mit 6 fl. eingehen.<\/p>\n<p>Der erste Artikel des Vertrages enth\u00e4lt, da\u00df auch andere s\u00fcddeutsche  Staaten in den Verband aufgenommen werden k\u00f6nnen. Ich trage daher darauf  an:<\/p>\n<p>\u201edie h\u00f6chste Staatsregierung so dringend als ehrfurchtsvoll zu  ersuchen, den im Interesse des Landes begr\u00fcndeten Beitritt zu diesem  Vereinigungsvertrage baldm\u00f6glichst zu erwirken, zugleich aber auch  H\u00f6chstdieselbe zu erm\u00e4chtigen, den aus solchem Beitritte sich etwa  ergebenden Ausfall entweder auf directem Wege auszuschlagen, oder  vorl\u00e4ufig, bis zum n\u00e4chsten Landtage, durch einen zu er\u00f6ffnenden Credit  zu decken.<\/p>\n<p>S. 115-117 Beilage 338. Vortrag des ersten Ausschusses \u00fcber den  Antrag des Abg. Hellmann auf Beitritt des Gro\u00dfherzogthums zu dem  zwischen den K\u00f6nigreichen Baiern und W\u00fcrttemberg abgeschlossenen  Zollvereinigungsvertrage; erstattet von dem Abg. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">von Kuder.<\/span><\/strong><\/p>\n<p>(die Motion zu verlesen.)<\/p>\n<p>&lt;Zu vorangegangenen Zollvereinsverhandlungen:&gt;<\/p>\n<p>S.116 Gewi\u00df wird daher nach allem dem unsere Staatsregierung schon an  und f\u00fcr sich selbst, ohne weitere Aufforderung von Seiten der St\u00e4nde,  nach ihrer in Frage begriffener Beziehung bisher so r\u00fchmlich bewiesenen  Tendenz und Handlungsweise, nicht einen Augenblick s\u00e4umen, sich einer  Vereinbarung anzuschlie\u00dfen, die l\u00e4ngst in ihrem, ich darf es wohl mit  allem Bestand behaupten, mit dem gesammten deutschen Volke, der ganzen  deutschen Nation gemeinsamen hei\u00dfen W\u00fcnsche und Willen liegt.<\/p>\n<p>Indessen ist der nach \u00f6ffentlichen Bl\u00e4ttern zwischen Baiern und  W\u00fcrtemberg abgeschlossene Vertrag bis jetzt nur im Allgemeinen, in  groben Umrissen bekannt und deshalb nicht mit Sicherheit zu beurtheilen,  ob und in wie fern etwa dabei nur die besonderen, individuellen  Verh\u00e4ltnisse dieser beiden Staaten ber\u00fccksichtigt und beachtet sind.  De\u00dfhalb d\u00fcrfte denn auch vorliegender Antrag, nach dem Ermessen des  Ausschusses, Gro\u00dfherzogl. Staatsregierung nur in so fern zur  Ber\u00fccksichtigung empfohlen werden, als sie jenen Ve3rtrag noch den  Interessen unseres Staates, zu den erkennen gegebenen W\u00fcnschen und  Erwartungen zusagend erachtet, zumalen sie dieses, von ihrem Standpunkte  aus, am ersten, besten und sichersten zu beurtheilen vermag und zumal  sie allen Anspruch auf unser Vollstes Vertrauen hat, da\u00df sie nicht  kleinliches Interesse dem h\u00f6heren, dem allgemeinen vorziehen werde.<\/p>\n<p>&lt;F\u00fcr Ausfall von Staatseinnahmen keine weiteren Regelungen erforderlich, Sache der Regierung.&gt;<\/p>\n<p>&lt;W\u00fcrde der Vertrag zwischen Bayern und W\u00fcrttemberg den  gro\u00dfherzlich-hessischen Vorstellungen entsprechen&gt;, so w\u00e4re dieses  wahrlich eine h\u00f6chst erfreulich Erscheinung, w\u00fcrde die Hoffnung beleben,  ja die h\u00f6chst reizende Aussicht beinahe mit Gewi\u00dfheit er\u00f6ffnen, da\u00df die  deutsche Industrie, der deutsche Gewerbs- und Erwerbsflei\u00df bald seinen  unnat\u00fcrlichen Fesseln werde entledigt, nicht lange mehr mit sich selbst  in einem, den Nationalwohlstand, so wie den Wohlstand des Einzelnen  zerst\u00f6renden Kampfe gelassen und damit auch der Zweck des Vereins der  deutschen Staaten in einem weiteren wesentlichen, ihre Kraft und  Selbstst\u00e4ndigkeit erhaltenden und st\u00e4rkenden Theile werde beabsichtigt  und sicher erreicht werden.<\/p>\n<p>5. Band, 1827:<\/p>\n<p>Heft XV, S. 122-132 Protokoll 90, 18.6.1827 ZV mit Bayern und W\u00fcrttemberg<\/p>\n<p>S.122 Der Pr\u00e4sident er\u00f6ffnet hierauf<\/p>\n<p>V. die Berathung \u00fcber den Bericht des ersten Ausschusses, wegen des  Antrags des Abg. Hellmann, den Beitritt des Gro\u00dfherzogthums zu dem  zwischen den K\u00f6nigreichen Baiern und W\u00fcrtemberg abgeschlossenen  Zollvereinigungsvertrage betr.<\/p>\n<p>&lt;Hellmann beleuchtet die beiden Fragen:&gt;<\/p>\n<p>1) Liegt ein Zollverein mit S\u00fcddeutschland, oder nur ein solcher mit Norddeutschland im Interesse unseres Staates?<\/p>\n<p>und im ersteren Falle:<\/p>\n<p>2) ist der Beitritt zu dem Vereine jetzt schon, ehe und bevor das Gro\u00dfherzogthum Baden beigetreten ist, r\u00e4thlich und n\u00fctzlich?<\/p>\n<p>S.123 &lt;Erste Frage scheint nach langen Verhandlungen gel\u00f6st. Daher \u00dcbergang zur 2. Frage.&gt;<\/p>\n<p>Da\u00df der Beitritt von Baden sehr n\u00fctzlich und erw\u00fcnscht f\u00fcr unser  ganzes Land seye, und neues Leben und Wohlstand demselben bringen w\u00fcrde,  habe unsere hohe Staatsregierung im Laufe der Verhandlungen zu  Stuttgardt selbst anerkannt. Sey dies aber wirklich der Fall, so liege  es auch offenbar im Interesse unseres Landes, ein solches Ziel m\u00f6glichst  schnell zu erreichen, den Beitritt Badens auf dem k\u00fcrzesten Wege zu  erwirken.<\/p>\n<p>Dieser k\u00fcrzeste Weg aber sey und k\u00f6nne kein anderer seyn, als unser  eigener, unverz\u00f6gerter Beitritt, indem dann Baden, dadurch fast von  allen Seiten von den Vereinsstaaten umschlossen, diesen um so mehr  ebenfalls und unbedingt beitreten\u00a0 m\u00fcsse, als ihm durchaus keine  M\u00f6glichkeit bleiben w\u00fcrde, von seinem bisherigen System ferner Nutzen  ziehen zu k\u00f6nnen, w\u00e4hrend es dagegen ohne unsern fr\u00fcheren Beitritt immer  noch hoffen k\u00f6nne, durch Separatvertr\u00e4ge mit unseren und anderen  Nachbarstaaten sich diejenigen gr\u00f6\u00dferen Vortheile zuzuwenden, auf die  sein ganzes bisheriges System berechnet scheine.<\/p>\n<p>S.123-125 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Schwarz<\/span><\/strong>:<\/p>\n<p>Bei einem Handelsvertrage zwischen dem Gro\u00dfherzogthum Hessen und den  K\u00f6nigreichen Baiern und W\u00fcrtemberg, w\u00fcrden allerdings unsere Fabrikanten  einen vermehrten Absatz ihrer Fabrikate fin\/S.124den, und werde dieser  Vortheil vorz\u00fcglich denjenigen zu Staaten kommen, die sich mit  Verfertigung von Leder, wollenen T\u00fcchern, Wollenwaaren, Leinwand und  Bettbarchent besch\u00e4ftigten.<\/p>\n<p>Ob aber der vermehrte Verkauf dieser Kunstprodukte im Verh\u00e4ltnisse  mit dem Nachtheile stehe, welchen andern Theils eine zollfreie  Einf\u00fchrung des Schlachtviehes und des Getreides aus jenen Staaten  veranlassen k\u00f6nnte, hier\u00fcber wage er so lange noch kein Urtheil zu  f\u00e4llen, so lange noch durch keine Controle das Quantum der ausgef\u00fchrten  Producte ausgemittelt werden k\u00f6nne. Durch die Controle des Eingehenden  h\u00e4ttenm wir aber kennen gelernt, da\u00df im Jahre 1825, wo der  Handelsvertrag mit dem Gro\u00dfherzogthum Baden bestanden, 24.175 Malter  Getreide, 2.240 Malter Mehl, 10.423 St\u00fcck Rindvieh und 63.477 St\u00fcck  Schweine in das Gro\u00dfherzogthum eingef\u00fchrt worden seyen. Hiernach k\u00f6nne  man wohl schlie\u00dfen, da\u00df bei einem freien Verkehr mit jenen Staaten, aus  der deutschen Kornkammer, aus Franken, eine gro\u00dfe Masse von Getreide, an  den Ufern des Mains und Rheins, und eine sehr bedeutende Anzahl von  Schlachtvieh aus dem K\u00f6nigreich W\u00fcrtemberg, eingef\u00fchrt, und auf den  M\u00e4rkten durch die herbeigef\u00fchrte Concurrenz, die Prei\u00dfe herabgedr\u00fcckt  werden m\u00fc\u00dften, zum gr\u00f6\u00dften Schaden der kaum wieder in das Leben  getretenen Viehmastung.<\/p>\n<p>Es sey daher der Antrag des Abg. Hellmann der hohen Staatsregierung  nur in der Art zu empfehlen, wie ihn der Ausschuss vorgeschlagen habe  &lt;gegen neue Abgabenerhebung&gt;.<\/p>\n<p>S.125 &lt;Vereinigung muss Vorteile bringen.&gt; Nicht allein die  Vereinigung mit mehreren s\u00fcdlich gelegenen Staaten k\u00f6nne eine v\u00f6llige  Verkehrsfreiheit auf gemeinschaftliches Interesse gest\u00fctzt herbeif\u00fchren;  es sey daher sehr zu w\u00fcnschen, da\u00df es der hohen Staatsregierung  gelingen m\u00f6chte, die gleichzeitige Vereinigung mit dem Herzogthum Nassau  und dem Churf\u00fcrstentum Hessen zu bewirken.<\/p>\n<p>S. 126 Abg. <strong>Schwarz<\/strong>: Wenn der Abgeordnete Hellmann die  Perspective gezeigt habe, da\u00df der zollfreie Verkehr unseres Landes mit  Baiern und W\u00fcrttemberg die Ausfuhr der rheinhessischen Weine vermehren  werde, so habe er wohl vergessen, da\u00df aus Rheinbaiern und Frankren in  das Gro\u00dfherzogthum ebenfalls die Weine zollfrei eingehen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>S.127 Er f\u00fcrchte aber sehr, da\u00df noch ein anderer Umstand die  Staatsregierung abhalten werde, diesem Vereine beizutreten; es scheine  n\u00e4mlich, da\u00df jenen Staaten wirklich dadurch in den indirecten Einnahmen  ein Ausfall entst\u00fcnde, den man durch die sehr erh\u00f6hten Eingangsz\u00f6lle auf  Colonialwaaren zu decken beabsichtige. Die Kammer aber werde sich noch  erinnern, wie gelegentlich der Berathung \u00fcber die Verbrauchsteuer der  Herr Regierungscommiss\u00e4r ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt habe, da\u00df sein, Redners,  Vorschlag, den Eingangszoll von Kaffee und Zucker von 5 fl. auf 10 fl.  zu erh\u00f6hen, nicht ausf\u00fchrbar sey, indem bei der geographischen Lage  unseres Landes die Defraudationen, wozu jede Erh\u00f6hung der Abgaben den  Reitz vermehre, nicht vollst\u00e4ndig verh\u00fctet werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>S.128 Da\u00df \u00fcbrigens der Beitritt sehr n\u00fctzlich sey, werde man daraus  erkennen, da\u00df von Baiern und W\u00fcrtemberg bereits mit den Schweizer  Cantonen unterhandelt werde, und da\u00df man keinen Augenblick \u00fcber den  erw\u00fcnschtesten Ausgang und Abschlu\u00df zweifelhaft sey. Endlich aber k\u00f6nne  er dieser hohen Kammer auch noch die wichtige Nachricht mittheilen, da\u00df  Sachsen sich in M\u00fcnchen bereits zum Beitritte gemeldet habe.<\/p>\n<p>Abg. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Trommler<\/span><\/strong>: Die Bemerkung des Abgeordneten Schwarz  hinsichtlich der Fabrikanten scheine ihm mit dem bei der Bera\/S.129thung  \u00fcber die indirecten Abgaben Ge\u00e4u\u00dferten in Widerspruch zu stehen. Damals  sey behauptet worden, die Fabrikanten m\u00fc\u00dften durch Eingangsz\u00f6lle  gesch\u00fctzt werden, da ihre Waaren in das Ausland nicht eingehen k\u00f6nnten,  und so viel er sich erinnere, habe man namentlich behauptet, da\u00df in das  K\u00f6nigreich W\u00fcrtemberg ehemals aus unserm Lande viel eingegangen sey, und  dieses, durch die4 W\u00fcrtembergischen Z\u00f6lle zum gro\u00dfen Schaden unserer,  Fabriken aufh\u00f6re; sey dieses wahr, so zerfalle die Behauptung des  Abgeordneten Schwarz in sich selbst.<\/p>\n<p>&lt;Zustimmung zum Antrag Hellmanns&gt;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Carl (auch: Karl) Christian Eigenbrodt<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Carl (auch: Karl) Christian Eigenbrodt<\/span><\/strong> (* 26.  November[1] 1769 auf Hof Lauterbach bei V\u00f6hl; \u2020 11. Mai 1839 in  Darmstadt) war Jurist und Politiker im Gro\u00dfherzogtum Hessen.<\/p>\n<p>Familie<\/p>\n<p>Eigenbrodt war Sohn des Leutnants und Landwirts Wilhelm Ernst  Eigenbrodt und Elisabeth Dorothea Eigenbrodt, geborene Henry. Er  heiratete 1796 in erster Ehe Marianne (Friederike Jacobina), geborene  Langsdorff (1771\u20131808). Ihr gemeinsamer Sohn, Reinhard Eigenbrodt war  ebenfalls Jurist, Abgeordneter und Minister im Gro\u00dfherzogtum Hessen. Die  Tochter Julie heiratete den Pfarrer und Politiker Karl Philipp Wilhelm  K\u00f6hler. Nach dem Tod seiner Frau heiratete Eigenbrodt 1814 erneut. Seine  zweite Frau war Louise (Friederike), geborene Bojanus (1789\u20131880).  Eigenbrodt war Protestant.<\/p>\n<p>Seit 1795 arbeitete Eigenbrodt als Verwalter der Besitzungen des  Herren von Hammerstein. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft wurde  Eigenbrodt 1803 Kammerrat im zu Hessen-Darmstadt geh\u00f6renden Herzogtum  Westfalen. 1806 wurde er Mitglied der Regierung im Herzogtum Westfalen  in Arnsberg welches f\u00fcr einige Zeit zu Hessen-Darmstadt geh\u00f6rte. 1809  leitete er das Oberforstcollegium in Darmstadt im Range eines  Oberforstrates. 1818 wurde er Mitglied der Appellations-Commission der  Provinz Rheinhessen. Ab 1819 leitete er diese als Direktor.<\/p>\n<p>1820 wurde er f\u00fcr den Wahlkreis Breuberg-H\u00f6chst in die zweite Kammer  der neugeschaffenen Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen gew\u00e4hlt. Im  Parlament wurde er Pr\u00e4sident der zweiten Kammer. 1821 r\u00fcckte er als  Geheimer Staatsrat im Finanzministerium in die Regierung des  Gro\u00dfherzogtums auf und schied aus dem Parlament aus. Seine Wiederwahl  zum zweiten Landtag im gleichen Wahlkreis f\u00fchrte zu einer intensiven  Debatte in den Landst\u00e4nden, ob sein Amt mit dem Mandat in der Zweiten  Kammer vereinbar sei. Die Mehrheit der Zweiten Kammer sah keine  Vereinbarkeit und erkannte ihm das Mandat ab.<\/p>\n<p>1827 wurde er zum Dr. jur. promoviert. 1831 wurde er Pr\u00e4sident der Landwirtschaftlichen Zentralbeh\u00f6rde.<\/p>\n<p>1835 bis 1839 war er erneut (diesmal f\u00fcr den Wahlkreis Erbach) Mitglied der Zweiten Kammer<\/p>\n<p>Der <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pr\u00e4sident &lt;Karl Christian Eigenbrodt&gt;<\/span><\/strong>: Ob der  Beitritt den wahren Interessen des Gro\u00dfherzogthums entspricht, sey  zweifelhaft, wenigstens sey die Kammer nicht in den Grund gesetzt, mit  Bestand hier\u00fcber urtheilen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&lt;Erwartung eines Vertrauens in Staatsregierung&gt;<\/p>\n<p>Abg.<strong><span style=\"text-decoration: underline;\"> Gail<\/span><\/strong>: So sach- und zeitgem\u00e4\u00df ihm zwar der Antrg  des Abgeordneten Hellmann erscheine, so halte er es doch, so wie der  Ausschu\u00df vorgeschlagen habe, f\u00fcr rathsamer, denselben blo\u00df dem Ermessen  und der Weisheit der hohen Staatsregierung anheim zu stellen. Sollte die  Staatsregierung Anstand nehmen, demselben Folge zu geben, so k\u00f6nne  derselben nicht der Vorwurf der Inconsequenz gemacht werden.<\/p>\n<p>S. 130 Abg. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hellmann: <\/span><\/strong>Er verkenne in keiner Weise, da\u00df  der Verein mit W\u00fcrtemberg und Baiern nicht so gro\u00dfe Vortheile darbieten  k\u00f6nne, die ein Verein mit allen s\u00fcddeutschen Staaten zur Folge haben  w\u00fcrde. Er habe sich nur erlaubt, darauf aufmerksam zu machen, da\u00df Badebn  durch unsern Beitritt ebenfalls zum Beitritte bewogen werden k\u00f6nnte,  und wir also das gew\u00fcnschte Ziel auf diesem Wege unfehlbar und ganz  erreichen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Abg. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schwarz: <\/span><\/strong>Er habe bei der Berathung \u00fcber die  Verbrauchsteuer stets den Grundsatz im Auge \/S.131 behalten, durch  erh\u00f6hte Eingangsz\u00f6lle der Industrieproducte den inl\u00e4ndischen Producten  einen sicheren Schutz zu gew\u00e4hren, und habe es ihn herzlich gefreut, wie  die gro\u00dfherzogliche Staatsregierung hierauf eingegangen sey, wodurch  zwei wesentliche Vortheile erreicht worden seyen, n\u00e4mlich Hebung der  Industrie, und Verh\u00fctzung, da\u00df das Geld f\u00fcr diese Waaren ins Ausland  gehe. Diese Grunss\u00e4tze st\u00fcnden aber keineswegs im Widerspruche mit dem,  was er vorhin zu bemerken sich berufen gef\u00fchlt habe.<\/p>\n<p>S.132 Abstimmungen, zu B) \u00fcber den Antrag des Abg. Hellmann, den  Beitritt des Gro\u00dfherzogthums zu dem, zwischen den K\u00f6nigreichen Baiern  und W\u00fcrtemberg abgeschlossenen Zollvereinigungsvertrags betreffend.<\/p>\n<p>Die Frage:<\/p>\n<p>1) Will die Kammer dem Antrage so, wie er gestellt ist, Folge geben?<\/p>\n<p>Wird mit 36 gegen 5 Stimmen verneint. (Beil. 13).<\/p>\n<p>2) Will die Kammer dem Antrage nach dem Vorscjhlage des Ausschusses Folge geben?<\/p>\n<p>Wird einstimmig bejaht. (Beil. 14)<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zollverein mit Bayern und W\u00fcrttemberg<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Erste Kammer<\/p>\n<p>5. Heft, S. 203: 20.6.1827: ZV mit Bay u W\u00fcrtt.<\/p>\n<p>S. 218-222 22.6.1827: Beitritt zu ZV<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Carl Ludwig Johann Hermann (genannt Jeannot) Riedesel Freiherr zu Eisenbach<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Carl Ludwig Johann Hermann (genannt Jeannot) Riedesel Freiherr zu Eisenbach<\/span><\/strong> (* 20. Januar 1782 in Wien; \u2020 14. Oktober 1842 in Lauterbach) war  Freiherr aus dem Hause Riedesel, gro\u00dfherzoglich-hessischer Kammerherr  und Vizepr\u00e4sident der Ersten Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums  Hessen.<\/p>\n<p>Seine Eltern waren der Diplomat und Schriftsteller Johann Hermann  Riedesel zu Eisenbach (1740\u20131784) und dessen Frau Charlotte Marianne von  Beeren (\u2020 1817).<\/p>\n<p>Jeannot Riedesel geh\u00f6rte von ihrer Gr\u00fcndung 1820 bis zu seinem Tod  1842 der Ersten Kammer der Landst\u00e4nde an, nachdem Carl Philipp Ferdinand  Hermann Riedesel zu Eisenbach, Ludwig Georg Friedrich Hermann Carl  Riedesel zu Eisenbach und August Riedesel zu Eisenbach verzichtet  hatten.[1] 1820\/21, 1826\/27 und 1838 bis 1841 war er zweiter Pr\u00e4sident  der Kammer.<\/p>\n<p>Ehe und Nachkommen<\/p>\n<p>Er war mit Karoline Wilhelmine, geborene von Steube, verheiratet. Aus  der Ehe gingen drei S\u00f6hne Georg (1812\u22121881), Giesebert (1813\u22121885) und  Volprecht Hermann Gustav August Erdmann (1817-1877) sowie die Tochter  Wilhelmiene Caroline Sophie Erdmuthe (1821-1902) hervor; die beiden  Erstgeborenen wurden ebenfalls Standesherren und hessische Abgeordnete.<\/p>\n<p>S.222 &lt;<strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Freiherr Riedesel<\/span><\/strong> referiert im Namen des  ersten Ausschusses \u00fcber den Antrag des Abg. Hellmann zum Beitritt  Hessens zu dem Zollverein Bayern und W\u00fcrtemberg.&gt;<\/p>\n<p>&lt;Inhalt der Motion soll zu den Akten genommen werden&gt;<\/p>\n<p>Pr\u00e4sidium l\u00e4sst abstimmen \u00fcber die Frage:<\/p>\n<p>Will die Kammer, nach dem Antrage ihres Ausschusses, die Motion des Herrn Proponenten auf sich beruhen lassen?<\/p>\n<p>Welche einstimmig mit Ja beantwortet wird.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 05.12. 2017<\/p>\n<p><strong>Zollverein Hessen-Darmstadt mit Preu\u00dfen am 14. Februar 1828 abgeschlossen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Zollverein zwischen Bayern und W\u00fcrttemberg am 18. Januar 1828 abgeschlossen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Mitteldeutscher Handelsverein 24. September 1828<\/strong><\/p>\n<p>Eine Pr\u00e4liminar\u00fcbereinkunft zwischen Bayern und W\u00fcrttemberg wurde an  12.4.1827 geschlossen. Die beiden Regierungen waren bereit, die  angrenzenden Staaten aufzunehmen, doch Baden, Darmstadt und Nassau  leisteten der Einladung keine Folge.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Beitritt zur Pr\u00e4liminar\u00fcbereinkunft warb der Verleger Johann  Friedrich Cotta vergeblich in Nassau. Der nassauische Minister Marschall  von Biberstein wertete die \u00dcbernahme des bayerischen Zollsystems durch  W\u00fcrttemberg als Souver\u00e4nit\u00e4tsverzicht. Ferner verwies er auf die  wirtschaftlichen Strukturunterschiede zwischen den Rheinuferstaaten (die  Marktvorteile der Wasserstra\u00dfe) und den r\u00fcckw\u00e4rts gelegenen L\u00e4ndern.  Der badische Minister Berstett stimmte Mit Marschalls Ansichten \u00fcberein.  In Wien wurde der Pr\u00e4liminarvertrag missbilligt, man erwartete aber  keine lange Lebensdauer. In Hessen-Darmstadt z\u00f6gerte die Regierung, der  Empfehlung der Zweiten Kammer zum Vereinsbeitritt, falls er im Interesse  des Landes st\u00fcnde, Folge zu leisten.<\/p>\n<p>Die ablehnende bzw. z\u00f6gernde Haltung der potentiellen Vereinspartner  lie\u00df in der bayerischen und der w\u00fcrttembergischen Regierung die  \u00dcberzeugung aufkommen, da\u00df nicht von der Pr\u00e4liminar\u00fcbereinkunft, sondern  erst von dem definitiven Verein eine Signalwirkung ausgehen w\u00fcrde.  Darmstadt stand im Sommer 1827 im Mittelpunkt des Werbens. Im Juli 1827  berichtete Maximilian von Lerchenfeld, damals Bundestagsgesandter, von  einem Gespr\u00e4che mit Staatsrat August Konrad Hoffmann, in dem dieser  erkl\u00e4rte f\u00fcr Darmstadt sei ein Handelsvertrag mit Preu\u00dfen w\u00fcnschenswert  sei, doch auch der s\u00fcddeutsche Verein sei diskutabel. Auch Grolmann  schien der bayerischen Regierung einem s\u00fcddeutschen Verein gewogen. Nur  Au\u00dfen- und Finanzministerr du Thil versprach sich von einem Anschluss an  S\u00fcddeutschland keinen Vorteil, da der darmst\u00e4dtischer Absatzmarkt im  Norden Deutschlands liege. Auch du Thil schloss einen Vereinsbeitritt  nicht aus, falls Kurhessen daf\u00fcr gewonnen werden k\u00f6nnte. W\u00e4hrend sich  die bayerische Regierung aufgrund eines Rats von Lerchenfeld in der  Werbung zur\u00fcckhaltend verhielt, entschied sich Darmstadt unter gr\u00f6\u00dfter  Verschwiegenheit f\u00fcr die Integration in das preu\u00dfische Zollsystem.<\/p>\n<p>Anfang Oktober meldete die w\u00fcrttembergische Gesandtschaft aus Berlin,  in Preu\u00dfen beg\u00fcnstige besonders Finanzminister Friedrich von Motz die  Vereinsidee. Die w\u00fcrttembergische wie die bayerische Regierung ahnten  nicht, da\u00df Preu\u00dfen bereit war, selbst an der Vereinsbewegung zu  partizipieren. Die preu\u00dfische Regierung musste bef\u00fcrchten, dass  Darmstadt und Kassel in den Bayerisch-W\u00fcrttembergischen Verein eintreten  w\u00fcrden. Das brachte sie in einen Zugzwang. Als der hessische  Unterh\u00e4ndler Hoffmann in geheimer Mission Ende 1827 nach Berlin reiste,  wurde er mit offenen Armen empfangen. \u00d6sterreich gegen\u00fcber rechtfertige  die darmst\u00e4dtische Regierung die Verbindung mit Preu\u00dfen, Darmstadt k\u00f6nne  ein isoliertes Zollsystem nicht mehr aufrechterhalten. Der Anschluss an  Preu\u00dfen sei im Unterschied zu einer Verbindung mit Preu\u00dfen aus  national\u00f6konomischer und aus politischer Sicht unbedenklich.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Quellenzitate<\/span><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Dank f\u00fcr Zollverein an Gro\u00dfherzog<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 206-209 Dankadresse an Gh wg Zollverein.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wirkung eines Zollvereins deutscher Staaten<\/span><\/strong><\/p>\n<p>2. Band 1830:<\/p>\n<p>S. 318-341 2. Bd., Sitzung vom 9. 3. 1830: Zur Bemerkung des Ausschu\u00dfberichts \u00fcber den Zollverein mit Preu\u00dfen:<\/p>\n<p>S. 318 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kertell:<\/span><\/strong> &lt;Zollinien mit Nachbarn notwendiges  \u00dcbel.&gt; &#8222;Auch er habe anders gedacht und denke noch anders; er  betrachte es als die Vernichtung b\u00fcrgerlicher Freiheit, und da er diese  h\u00f6her als Alles halte, so erscheine ihm das Zoll- und Mauthwesen das  Schrecklichste, was auf einem Grenzlande haften k\u00f6nne, immer als ein  Werk der H\u00f6lle und der Finsterni\u00df. &#8211; Indessen sey es einmal vorhanden,  und unser \/ S. 319 Bestreben m\u00fcsse nun dahin gehen, auf Erweiterung des  Zollverbandes zu denken, indem nur hierin augenblickliche Erleichterung  und Hoffnung k\u00fcnftiger Erl\u00f6sung zu finden sey. Man werde ihm einwenden:  je gr\u00f6\u00dfer der Verband, desto gr\u00f6\u00dfer der Druck, je gr\u00f6\u00dfer und sch\u00e4rfer  die Formalit\u00e4ten, desto gr\u00f6\u00dfer und gebieterischer die Macht der  Angestellten; er gebe die\u00df zu, antworte aber auch: jeder Druck erzeuge  einen heftigern Gegendruck, je st\u00e4rker und schwerer er auf Jemanden  laste; je st\u00e4rker dieser Druck in Deutschland, desto mehr verbinde er  die deutschen Interessen und die deutsche Nation, denn diese wisse, was  b\u00fcrgerliche Freiheit sey, und k\u00f6nne sie nie vergessen. Napoleon habe  gesagt: das unselige Mauthwesen sey seine Nothwehr gegen EngIand, es  werde sich immer weiter verbreiten, und nicht eher aufh\u00f6ren, bis es alle  Staaten empf\u00e4nden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kritik an \u00dcbernahme preu\u00dfischer Strafgesetze ohne st\u00e4ndische Mitwirkung<\/span><\/strong><\/p>\n<p>4. Band, 1830:<\/p>\n<p>S. 6-20 Sitzung v. 6. 9. 1830: Beratung des Gesetzentwurfs in  &#8222;Contraventionssachen gegen die Gesetze \u00fcber indirekte Auflagen in der  Provinz Rheinhessen betr.\u201c<\/p>\n<p>S. 8 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Trommler:<\/span><\/strong> Welches auch die Grunds\u00e4tze seyen, die  dem bestehenden Strafgesetze \u00fcber die Zolldefraudationen zu Grunde  l\u00e4gen, so werde Niemand verkennen, da\u00df diese Grunds\u00e4tze nach dem bisher  beobachteten Verfahren jeden Augenblick abge\u00e4ndert werden k\u00f6nnten. Das  Land habe dieses Gesetz von einem fremden Staate, ohne alle Mitwirkung  der St\u00e4nde, annehmen m\u00fcssen. Der Gesetzesentwurf, welcher heute zur  Berathung vorliege, solle sich nicht blos auf alle Contraventionen gegen  die Zollgesetze, sondern auch auf die Contraventionen gegen die Gesetze  \u00fcber alle sonstige indirekte Abgaben, mit Ausnahme der speciell  angef\u00fchrten F\u00e4lle, erstrecken; aber auch die Strafbestimmungen, welche  bei anderen, als Zolldefraudationen, eintreten sollten, seyen, und zwar  seiner Ansicht nach mit Unrecht, ohne Zuziehung und Zustimmung der  St\u00e4nde erlassen, und bisher gehandhabt worden.<\/p>\n<p>Es k\u00f6nnte indessen, seiner \u00dcberzeugung nach, der Staatsregierung  nicht zustehen, derartige Strafgesetze, welche so schwere Strafen  verh\u00e4ngten, und die in das Leben und in alle b\u00fcrgerliche Verh\u00e4ltnisse so  tief eingriffen, ohne die verfassungsm\u00e4\u00dfige Mitwirkung der St\u00e4nde zu  erlassen. Er wiederhole: welches auch die Grunds\u00e4tze seyn m\u00f6chten,  welche gegenw\u00e4rtig, sowohl in den Zollstrafgesetzen, als auch in den  \u00fcbrigen Gesetzen \u00fcber die Contraventionen in Bezug auf indirekte Abgaben  enthalten seyen, so liege doch f\u00fcr keinen Augenblick Sicherheit vor,  da\u00df diese nicht ge\u00e4ndert werden k\u00f6nnten \u2022\u2022\u2022 Die verehrliche Kammer wisse  aber, wie \/S. 9 wenig es, selbst dem rechtlichsten Manne, m\u00f6glich sey,  einer Contravention in Bezug auf die Zollgesetze und auch andere  indirekte Auflagen, in allen F\u00e4llen zu entgehen, sie habe vernommen,  welche schwere schreckliche Strafen oft nur f\u00fcr die \u00dcbertretung einer  blos formellen Bestimmung festgesetzt seyen, so da\u00df die vorliegende  Zollordnung, in dieser Hinsicht, f\u00fcglich den ehemaligen ber\u00fcchtigten  franz\u00f6sischen Zollgesetzen an die Seite gesetzt werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Folge f\u00fcr Kammermitgliedschaft<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 16 Ministerialrat <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Dr. Linde:<\/span><\/strong> Er habe sich \u00fcberzeugt,  da\u00df mehrere ihrer Mitglieder die allerdings nicht ganz ungegr\u00fcndete  Besorgni\u00df hegten, es k\u00f6nne durch das Nichtvorhandenseyn einer solchen  Bestimmung leicht der Fall herbeigef\u00fchrt werden, da\u00df irgend ein  Individuum, dessen Eintritt in ihre Mitte die Kammer w\u00fcnsche, blos einer  Defraudation wegen, an der Ausb\u00fcung dieses so wichtigen  staatsb\u00fcrgerlichen Rechtes verhindert werde. \/ S. 17 &lt;Vorschlag eines  Zusatzartikels dazu; Grenze\u00a0 = Gef\u00e4ngnis von 1 Jahr.&gt;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Salzregie in Oberhessen nicht durchsetzbar, Salzwerk nicht zur Provinz geh\u00f6rig<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 206-253 Sitzung vom 28.9.1830: Beratung \u00fcber Salzsteuer\u00a0 und Salzregie.<\/p>\n<p>S. 207 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pr\u00e4sident des Staatsrats Freiherr von Hofmann<\/span><\/strong>:<\/p>\n<p>S. 210 &lt;zur Salzregie in der Provinz Oberhessen:&gt;<\/p>\n<p>Schon die geographische Lage dieser Provinz, das Bestehen eines  reichen Salzwerks in ihrer Mitte, welches nicht zum Lande geh\u00f6re und den  Schleichhandel beg\u00fcnstige, mache es der Verwaltung unm\u00f6glich, dort die  Salzregie durchzuf\u00fchren, und die Erfahrung der vorletzten Finanzperiode  habe die \u00dcberzeugung begr\u00fcndet, da\u00df diese Einrichtung in der Provinz  Oberhessen unzweckm\u00e4\u00dfig sey. Man habe sich also auf dem letzten Landtage  entschlossen, die Provinz Oberhessen eine Summe von 70,000 fl. zur  Ausgleichung und als Ersatz f\u00fcr die nicht bestehende Salzregie bezahlen  zu lassen, und auch darin wirklich eine Ausgleichung gefunden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ernst Emil Hoffmann<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Ernst Emil Hoffmann (* 17. Januar 1785 in Darmstadt; \u2020 22. Mai 1847 ebenda) war ein deutscher Unternehmer und Politiker.<\/p>\n<p>Leben<\/p>\n<p>Ernst Emil Hoffmann[1], Sohn des Darmst\u00e4dter Oberkriegsrats Hans  Wilhelm Hoffmann (1754\u20131813) und der Elisabeth Friederike Dorothea, geb.  St\u00fcrtz (1753\u20131805), absolvierte von 1795 bis 1800 das Gymnasium seiner  Heimatstadt, erlernte anschlie\u00dfend das Kaufmannshandwerk und errichtete  1806 in Darmstadt ein Spezereigesch\u00e4ft, das er aber bald wieder aufgab.  Er trieb nun ausgedehnten Handel mit den verschiedenartigsten Waren,  lieferte Gewehre f\u00fcr das Milit\u00e4r und spekulierte gl\u00fccklich mit  Staatspapieren. So kam er rasch zu einem gro\u00dfen Verm\u00f6gen, das ihm das  Betreten der politischen Laufbahn erm\u00f6glichte, w\u00e4hrend derer er sich  durch seinen Einsatz f\u00fcr Volksfreiheit und die F\u00f6rderung der  \u00f6ffentlichen Wohlfahrt auszeichnete. 1809 verheiratete er sich mit der  acht Jahre j\u00fcngeren Karoline, geb. Leusler, mit der er zw\u00f6lf Kinder  hatte. Seine Tochter Emma Johanette heiratete den Lehrer und  Landtagsabgeordneten Gottlieb Wilhelm Soldan.<\/p>\n<p>Im Verlaufe des deutschen Freiheitskampfes gegen Napoleon beteiligte  sich Hoffmann 1813 an der allgemeinen Landesbewaffnung Hessens sowie der  Errichtung eines freiwilligen J\u00e4gerkorps, von dessen Mitgliedern er  sechs Mann auf eigene Kosten ausr\u00fcstete und ihnen f\u00fcr Ungl\u00fccksf\u00e4lle  lebenslange Pensionen zusicherte. Ferner wurde er Befehlshaber des  ersten darmst\u00e4dtischen Landwehrbataillons. 1817 trug er viel zur  Milderung der Hungersnot in Hessen bei, indem er bedeutende bare  Kapitalien verschenkte, Kollekten veranstaltete und Lebensmittel  unentgeltlich oder zu erm\u00e4\u00dfigten Preisen an Notleidende vergab.<\/p>\n<p>Politisch freiheitlich gesinnt, unterst\u00fctzte Hoffmann 1820 die  Verabschiedung einer hessischen Verfassung. Beim Ausbruch des  griechischen Unabh\u00e4ngigkeitskrieges gegen die osmanische Herrschaft war  er sehr zugunsten der Griechen t\u00e4tig. So begab er sich 1822 als  Bevollm\u00e4chtigter s\u00e4mtlicher deutscher Philhellenen-Vereine nach  Marseille, um dort die Einschiffung der nach Griechenland reisenden  Freiwilligen in die Wege zu leiten F\u00fcr seinen Einsatz erhielt er das  erbliche griechische Ehrenb\u00fcrgerrecht. 1823 gr\u00fcndete er eine  Milit\u00e4rvertretungsgesellschaft f\u00fcr das Gro\u00dfherzogtum Hessen, die bis  1835 bestand.<\/p>\n<p>1826 wurde Hoffmann auf dem hessen-darmst\u00e4dtischen Landtag zum  Abgeordneten der zweiten Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen  gew\u00e4hlt. Weil er aber in gro\u00dfer Zahl lithographierte Schreiben  herausgab, in denen er den W\u00e4hlern riet, nur unabh\u00e4ngige und liberal  gesinnte M\u00e4nner zu Deputierten zu w\u00e4hlen, wurde er auf Betreiben von  Minister Grolmann wegen Einmischung in die Wahlen und  Majest\u00e4tsbeleidigung gerichtlich belangt und so daran gehindert, in die  Kammer einzutreten. Erst nach drei Jahren wurde er am 29. August 1829  v\u00f6llig freigesprochen und konnte nun Mitglied der St\u00e4ndeversammlung  werden. Dort war er \u00e4u\u00dferst aktiv und stellte u. a. mehrere liberale  Antr\u00e4ge, etwa die Pressefreiheit in inl\u00e4ndischen Angelegenheiten und die  Aufhebung des Z\u00f6libats f\u00fcr katholische Geistliche. Bald erwarb er sich  die n\u00f6tigen Kenntnisse in der Administration und im Gesetzwesen, wusste  auch bei seinen Reden die Zuh\u00f6rer zu fesseln.<\/p>\n<p>In den Landtag von 1832 wurde Hoffmann abermals, und zwar nach und  nach von sechs Bezirken, gew\u00e4hlt, obgleich er mit der exaltierten  liberalen Partei zerstritten war. Kurz nach dessen Er\u00f6ffnung brachte er  einen Antrag wegen der Bundesbeschl\u00fcsse vom 28. Juni 1832 ein, stellte  wiederholte Antr\u00e4ge f\u00fcr Pressefreiheit und wegen Ab\u00e4nderung mehrerer  unzweckm\u00e4\u00dfiger Verfassungsparagraphen und sprach sich gegen den  Schlossbau aus. Als Helfer der Armen und Bedr\u00e4ngten war er bei den  Darmst\u00e4dtern sehr beliebt, den Regierungsverantwortlichen jedoch  aufgrund seiner liberalen Gesinnung und rastlosen T\u00e4tigkeit zunehmend  unangenehm.<\/p>\n<p>1834 wurde Hoffmann erneut in die Kammer gew\u00e4hlt, aber der  Wahlbestechung angeklagt; allerdings erkl\u00e4rte ihn die Kammer mit 35  gegen zwei Stimmen f\u00fcr definitiv zul\u00e4ssig. Auch diesmal entwickelte er  eine gro\u00dfe Aktivit\u00e4t, trat in Finanzfragen mehrmals den Interessen des  Hofes entschieden entgegen, bek\u00e4mpfte besonders die Theorien des  Regierungskommissars August Konrad Freiherrn von Hofmann wegen des  Steuerbewilligungsrechts der St\u00e4nde und drang darauf, das Ausgabebudget  deutlich zu k\u00fcrzen. Zum folgenden Landtag wurde er nicht wieder gew\u00e4hlt.  In der gegen ihn gef\u00fchrten Untersuchung wurde er beschuldigt, dass er  einem Diener namens Wesp eine Anzahl ausgef\u00fcllter Stimmzettel zur  Bevollm\u00e4chtigtenwahl zur Verteilung gegeben habe, dass Wesp vier W\u00e4hlern  aus seinem Bekanntenkreis 17 Kreuzer bezahlt habe, um diese zur Annahme  solcher Stimmzettel zu bewegen, und dass Wesp daf\u00fcr von Hoffmann zwei  Taler erhalten habe. Nach eineinhalbj\u00e4hriger Untersuchung dieser  unbewiesenen Bestechungsaff\u00e4re wurde Hoffmann 1836 nur ab instantia  entbunden. Trotz der Bem\u00fchungen seines Anwalts, einen definitiven  Freispruch zu erwirken, sah das Darmstadter Hofgericht den Prozess  endg\u00fcltig f\u00fcr erledigt an, so dass Hoffmann nicht mehr Abgeordneter  werden konnte. Die Regierung hatte so mit Hilfe der Justiz die  Beendigung seiner parlamentarischen Laufbahn erreicht.<\/p>\n<p>Durch das auf dem Landtag von 1835 zustande gekommene Gesetz, das  allein dem Staat das Gesch\u00e4ft der Milit\u00e4rvertretung zueignete, erlitt  Hoffmann einen gro\u00dfen materiellen Schaden, weshalb er sich im November  1838 an die zweite Kammer wendete und daraufhin zumindest teilweise  entsch\u00e4digt wurde. 1836 gab er die erste Anregung zum einige Jahre  sp\u00e4ter auf Staatskosten erfolgten Bau der Main-Neckar-Eisenbahn. F\u00fcr  seine Vaterstadt zeigte er sich als langj\u00e4hriges Mitglied des  Gemeinderats (1828-42) sehr t\u00e4tig. In der Sache der G\u00f6ttinger Sieben war  er ebenfalls aktiv. F\u00fcr die Betroffenen des schweren Brandes in Hamburg  1842 trieb er durch Sammelaktionen finanzielle Mittel auf. Er starb am  22. Mai 1847 im Alter von 62 Jahren in Darmstadt. 1852 wurde auf dem  Friedhof in Darmstadt seine Marmorb\u00fcste aufgestellt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Salzschmuggel in Nachbarstaaten<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 226 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">E. E. Hoffmann:<\/span><\/strong> &lt;F\u00fcr Herabsetzung des  Salzpreises in Da.&gt; &#8222;er hoffe, da\u00df alsdann die Nachbarstaaten unserem  Beispiele hierin nachfolgen w\u00fcrden, denn, wenn sie es nicht thun  wollten, dann werde das Einschw\u00e4rzen des Salzes bei ihnen nicht  aufh\u00f6ren. Th\u00e4ten sie es aber, dann h\u00f6re jede Defraudation auf, und er  sey \u00fcberzeugt, da\u00df in diesen Staaten eben so wie bei uns die  Herabsetzung des Salzregiepreises eine allgemeine sehr gro\u00dfe Freude  erregen werde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Friedrich Ernst Koch<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Friedrich Ernst Koch<\/span><\/strong> (* 1774 (errechnet); \u2020 25. April  1844 in Alsfeld) war ein hessischer Fabrikant und Politiker und  Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Ernst Koch war der Sohn von Johann Jacob Koch und dessen Ehefrau  einer geborenen Cachelm. Koch, der evangelischen Glaubens war, war  Fabrikant in Alsfeld und heiratete am 5. September 1820 Charlotte Regina  geborene Boy.<\/p>\n<p>Von 1829 bis 1834 geh\u00f6rte er der Zweiten Kammer der Landst\u00e4nde an. Er  wurde zun\u00e4chst f\u00fcr den Wahlbezirk Oberhessen 5\/Romrod, dann f\u00fcr  Starkenburg 12\/Gro\u00df-Bieberau und zuletzt im Wahlbezirk der stadt Alsfeld  gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Salzschmuggel in Oberhessen<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Koch:<\/span><\/strong> Es sey ihm sehr unangenehm gewesen, vorhin von  allzuh\u00e4ufigen Defraudationen, welche in Oberhessen vorgekommen seyn  sollten, geh\u00f6rt zu haben, da doch die dortige Salzsteuer von dem  wohlfeilern oder theuerern Einkaufe des Salzes und der gr\u00f6\u00dferen oder  geringeren Consumtion unabh\u00e4ngig sey.<\/p>\n<p><strong>Pr\u00e4sident Freiherr von Hofmann<\/strong>: Es sey nur von Defrautionen (sic!) vor Einf\u00fchrung der Salzsteuer die Rede gewesen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Johann Baptist Jakob Adolf Pittschaft<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Johann Baptist Jakob Adolf Pittschaft (* 18. M\u00e4rz 1783 in Mainz; \u2020  12. August 1870) war ein hessischer Richter und liberaler Politiker und  Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Johann Baptist Jakob Adolf Pittschaft war der Sohn des  kurmainzerischen Hofkammerrates Georg Joseph Pittschaft und dessen  Ehefrau Kundigunde, geborene Fritsch. Pittschaft, der katholischen  Glaubens war, blieb unverheiratet.<\/p>\n<p>Pittschaft studierte Rechtswissenschaften und wurde Richter am  Obergericht Mainz. 1827 wurde er Vizepr\u00e4sident und 1840 Pr\u00e4sident des  Obergerichtes. 1848 trat er in Pension.<\/p>\n<p>Von 1829 bis 1830 geh\u00f6rte er der Zweiten Kammer der Landst\u00e4nde an. Er wurde f\u00fcr den Wahlbezirk Stadt Worms gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>S. 233 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pittschaft:<\/span><\/strong> Allein diese Betrachtung k\u00f6nne gewi\u00df  dem Herabsetzen des Preises in der Salzregie nicht nachtheilig seyn,  weil es alsdann dem Staate, als alleinigen Debitanten, immer noch nicht  schwer seyn w\u00fcrde, die Verk\u00e4ufe so zu controlliren, da\u00df der Schmuggel  nicht statt finde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Saline der Exklave Wimpfen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 234 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pr\u00e4sident Frh. v. Hofmann:<\/span><\/strong> Die Saline Wimpfen  oder Ludwigshalle habe gegen Entrichtung einer Aversionalsumme das Recht  gehabt, in der Stadt Wimpfen das Salz aus freier Hand um jeden  beliebigen Preis zu verkaufen. Im Gefolge dieses freien Verkaufs an die  Bewohner der Stadt Wimpfen seyen die Nachbarl\u00e4nder W\u00fcrtemberg und Baden  in ihren Salzregieintraden so benachtheiligt worden,\u00a0 da\u00df die  Regierungen beider Staaten sich gen\u00f6thigt gesehen h\u00e4tten, einen  Milit\u00e4rcordon um Wimpfen herumzuziehen. Dieser habe Jahre lang  bestanden, er habe beiden Regierungen gro\u00dfe Kosten verur sacht, und  dessenungeachtet sey der Zweck nicht erreicht worden; denn obgleich die  Saline Wimpfen selbst und die Verwaltung derselben sich enthalte habe,  den Schleichhandel zu beg\u00fcnstigen, so habe sich derselbe doch nicht  verh\u00fcten lassen, weil die Badischen und W\u00fcrtembergischen Unterthanen von  den Wimpfener Einwohnern das Salz um geringere als die Regiepreise  h\u00e4tten erhalten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die\u00df habe so lange fortgedauert, bis diese beiden Regierungen mit der  Saline Ludwigshalle einen Vertrag, den auch die hiesige Regierung  genehmigt habe, abgeschlossen h\u00e4tten, dahin gehend: da\u00df diese Saline dem  Handverkauf in der Stadt Wimpfen entsagt habe und ihr dagegen in  Beziehung auf den Salzdebit s\u00e4mmtlicher Nekarsalinen in das Ausland  bedeutende Vortheile einger\u00e4umt worden seyen. Daraus gehe hervor, da\u00df,  wenn irgendwo ein Ort bestehe, wo das Salz wohlfeiler sey, als in dem  angrenzenden Lande , der Schleichhandel in das letztere unm\u00f6glich  verh\u00fctet werden k\u00f6nne, selbst wenn man den gr\u00f6\u00dften Aufwand an Geld nicht  scheue, um sich gegen einen solchen Schleichhandel zu sch\u00fctzen. Es sey  daher bei dem Abschlu\u00df des Ver\/S.235trags mit der Krone Preu\u00dfen ein  wesentlicher Anstand gewesen, da\u00df er &#8211; Redner &#8211; auf de\u00dffallsige Anfrage  habe erkl\u00e4ren m\u00fcssen, es bestehe in der Provinz Oberhessen ein freier  Salzhandel, und es liege nicht in der Macht der Regierung, denselben  aufzuheben und die Regie in dieser Provinz wieder einzuf\u00fchren. Um diesen  Nachtheil zu entfernen, seyen nun mancherlei, mitunter sehr l\u00e4stige,  Ma\u00dfregeln ergriffen worden, und es sey blos der eigenth\u00fcmlichen  geographischen Lage der an das Preu\u00dfische Gebiet grenzenden Theile der  Provinz Oberhessen zu danken, da\u00df alles Salz, welches in die Bezirke  Gladenbach und Biedenkopf gebracht werde, bei Gie\u00dfen die Lahn passieren  m\u00fcsse, wodurch es m\u00f6glich sey, den dortigen Salzhandel zu \u00fcberwachen und  daf\u00fcr zu sorgen, da\u00df nicht mehr, als das wahre Consumtionsbed\u00fcrfnis  betrage, in diesen Landestheil eingef\u00fchrt werde. Dessenungeachtet h\u00e4tten  hier \u00fcber die Salzeinschw\u00e4rzungen schon einige ernsthafte Auftrl tte  Statt gehabt, und es sey sogar schon ein Preu\u00dfischer Unterthan, der sich  mit Salzeinschw\u00e4rzen in\u2018s Preu\u00dfische abgegeben, von einem Grenzaufseher  de\u00dfhalb erschossen worden. Die\u00df alles werde beweisen, da\u00df, wenn an den  durch keine Zolllinien besch\u00fctzten Grenzen des Gro\u00dfherzogthums das Salz  wohlfeiler zu haben sey, als in dem eigenen Staate, die Defraudationen  nicht verh\u00fctet werden k\u00f6nnten, besonders wenn man erw\u00e4ge, welchen gro\u00dfen  Gefahren sich oft Leute um eines unbedeutenden Nutzens willen  aussetzten. Kein Staat werde daher in einem solchen Falle seine Grenzen  unbewacht lassen k\u00f6nnen, noch weniger aber sich dazu verstehen, der  Salzregie allein wegen eine Grenzbewachung Statt finden zu lassen, deren  Entfernung der Hauptzweck der Zollvereine seye.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Differenzen von Nachbarstaaten in Bezug auf Salzregie<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 247 <strong>Pr\u00e4sident Hofmann:<\/strong> Der Hauptzweck der Zollvereine sey Herstellung des freien Verkehrs zwischen den betreffenden Staaten.<\/p>\n<p>S. 248 Dieser Zweck werde vereitelt werden, wenn ein Nach\/ S. 248  barstaat die Salzregie aufhebe, oder den Salzpreis bedeutend erm\u00e4\u00dfige,  w\u00e4hrend dies von dem andern Staate nicht geschehe. Denn nun m\u00fcsse dieser  zum Schutze der Abgabe wieder Grenzbewachung eintreten lassen und  andere den freien Verkehr st\u00f6rende Ma\u00dfregeln ergreifen. \u2026<\/p>\n<p>Es sey aber kein Artikel leichter einzuschw\u00e4rzen als das Salz. Die  Kammer habe vorhin geh\u00f6rt, da\u00df in Oberhessen dies wirklich eintrete und  da\u00df dort, der gr\u00f6\u00dften Controle und Aufmerksamkeit ungeachtet, noch viele  Salzeinschw\u00e4rzungen in\u2019s Preu\u00dfische vorfielen.<\/p>\n<p>S. 252 Seitz: Zum Schlusse erlaube er sich nur nlch zu bemerken, da\u00df  er sich der Wiedereinf\u00fchrung der Salzregie in Oberhessen durchaus  widersetzen m\u00fcsse, und zwar<\/p>\n<p>1) weil es weder dem Staate, noch der Provinz von Nutzen sey w\u00fcrde;  denn er sey fest \u00fcberzeugt, da\u00df bei Einf\u00fchrung der Regie die \u00dcberwachung  gar nicht so geschehen k\u00f6nne, wie es doch n\u00f6thig w\u00e4re, um die Abgabe zu  sichern.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zollstrafsystem<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 460f. Vortrag Ministerialrat <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Linde<\/span><\/strong> \u00fcber Gesetzentwurf f\u00fcr die Provinz Rheinhessen, Schutz vor Defraudation und Zollvergehen.<\/p>\n<p>S. 460 &lt;1825&gt; bestanden die Strafen, welche das Einkommen von  den indirekten Abgaben sichern sollten, nur in Geldstrafen,  Confiskationen und Entziehung der Gewerbe; als aber, in Gem\u00e4\u00dfheit der  Zollvereinigung mit der Krone Preu\u00dfen, die neue Zollordnung vom 23. Juni  1828 erschien, welche gegen die Defraudanten, in gewissen F\u00e4llen, nicht  nur Gef\u00e4ngni\u00df und Zuchthausstrafe bis zu 10 Jahren, sondern letztere  auch auf Lebenszeit und sogar die Todesstrafe verh\u00e4ngte, zeigten sich,  hinsichtlich des Verfahrens, in der Provinz Rheinhessen abermals die  bedeutendsten Anst\u00e4nde und Schwierigkeiten.<\/p>\n<p>S. 461 &lt;Gesetzentwurf auf folgenden Grunds\u00e4tzen:&gt;<\/p>\n<p>Es wird dadurch das Verfahren in Defraudationssachen wieder mit den  in Rheinhessen f\u00fcr das Verfahren in Strafsachen bestehenden allgemeinen  gesetzlichen Vorschriften in Einklang gebracht, ohne da\u00df der Rheinhesse,  welcher sich wegen einer Contravention gegen die Gesetze und  Verordnungen in Betreff der indirekten Abgaben eine Geld- oder  Confiscationsstrrafe zugezogen hat,\u00a0 bef\u00fcrchten m\u00fc\u00dfte, dadurch das Recht  zu verlieren, als Mitglied der St\u00e4nde erscheinen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Johann Maria Kertell<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Johann Maria Kertell (* 18. Mai 1771 in Mainz; \u2020 24. Mai 1839) war ein deutscher Unternehmer und Politiker.<\/p>\n<p>Leben und Werk<\/p>\n<p>Er war Sohn des Seifensieders Johannes Kertell und dessen Ehefrau  Klara. Der Gro\u00dfkaufmann Kertell, war durch kaiserliches Dekret vom M\u00e4rz  1804 als Mitglied des Stadtrates (conseil municipal) in Mainz aktiv [1]  und seit 1805 Mitglied der Handelskammer in Mainz, deren Pr\u00e4sident er  von 1823 bis 1830 war. Er war Pr\u00e4sident im Komitee zum Bau der  Taunus-Eisenbahn und wurde dar\u00fcber hinaus von der Stadt Mainz als  Abgeordneter in die zweite Kammer des Landtages im damaligen  Gro\u00dfherzogtum Hessen entsandt. Kertell erwarb die K\u00f6nigsklinger Aue, die  sodann Kertellaue genannt wurde.[2][3]<\/p>\n<p>Kertell trat im Landtag in der politischen Opposition rheinhessischer  Abgeordneter vor allem f\u00fcr die rheinische Gesetzgebung ein. Auch fand  man bei Kertell deutliche Ankl\u00e4nge an die typischen Gedanken und  Reformbestrebungen des vorm\u00e4rzlichen Liberalismus.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Folgen des Zollvereins mit Preu\u00dfen f\u00fcr Z\u00f6llner<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kertell<\/span><\/strong>: Wenn ein Zollbeamter, denn von diesen handele  es sich haupts\u00e4chlich, in seinem Dienste das Leben verliere, so m\u00fcsse  dessen Witwe von dem Staate erhalten werden. Die\u00df sey richtig und wahr.  Auch dagegen, da\u00df, wenn ein Zollbeamter durch den Dienst unf\u00e4hig gemacht  werde, der Staat seine Versorgung \u00fcbernehmen solle, wolle er nichts  sagen. Allein es frage sich, ob wir die Mittel in H\u00e4nden h\u00e4tten, hier zu  helfen, ohne gerade neue Lasten f\u00fcr den Unterthanen zu schaffen? Die  Zollbeamten seyen bei der Vereinigung mit Preu\u00dfen in der Besoldung im  Ganzen gewi\u00df um 1\/3 verbessert worden. Seines Erachtens sey dies recht  und billig gewesen. Aber in unserm Lande lebe man auch um 1\/3  wohlfeiler, als in Preu\u00dfen.<\/p>\n<p>S. 106 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Brunck<\/span><\/strong>: Wenn nun der Ausschu\u00df in seinem Berichte  frage, ob es nicht grausam genannt werden m\u00fcsse, einem Grenzaufseher  eine Pension zu verweigern, welcher durch Verwundung dienstunf\u00e4hig  geworden sey, so finde er diesen Ausdruck hart und wirklich unpassend.  Gar Mancher werde durch ein Ungl\u00fcck verdienstunf\u00e4hig gemacht, den man,  so sehr man es w\u00fcnsche, nicht unterst\u00fctzen k\u00f6nne, wie es jetzt f\u00fcr eine  gro\u00dfe Anzahl von Angestellten verlangt werde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Personal der Grenzaufseher<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Man m\u00fcsse annehmen, da\u00df die Grenzaufseher vor ihrer Anstellung in der  Regel zur \u00e4rmeren Classe im Staate, welche sich durch ihre H\u00e4ndearbeit  oder Taglohn ern\u00e4hre, geh\u00f6rt h\u00e4tten. Stelle man der ganzen Anzahl der  Grenzaufseher eine gleiche Zahl von Leuten dieser \u00e4rmeren Classe  gegen\u00fcber, die sich oft gefahrvollen Arbeiten unterziehen m\u00fc\u00dften, so  glaube er die Behauptung aussprechen zu k\u00f6nnen, da\u00df von letzteren in  ihren Berufsgesch\u00e4ften eine gr\u00f6\u00dfere Zahl untauglich werde, als von  jenen. &#8211; K\u00f6nne ein solcher Mann nicht von einem Scheuerger\u00fcst, von einem  Baume fallen, k\u00f6nne er nicht von einem Pferde geschlagen, nicht von  einen Thiere gesto\u00dfen, nicht von einem Wagen \u00fcberfahren werden? Man  bedauere ihn in diesem Falle, helfen k\u00f6nne man ihm nicht. Der Staat habe  f\u00fcr die Angestellten der Zollverwaltung durch die Bewilligung ihrer  hohen Gehalte, au\u00dfer welchen sie noch Strafantheile bez\u00f6gen, genug  gethan; es seyen ihm Beispiele sehr auffallender Verbesserungen solcher  Beamten gegen ihre fr\u00fcheren Verh\u00e4ltnisse bekannt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Philipp Eugen Erwein Graf von Lehrbach<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Philipp Eugen Erwein Graf von Lehrbach<\/span><\/strong> (* 7. November  1789 in Kassel; \u2020 15. Mai 1857 in Gie\u00dfen) war ein  Gro\u00dfherzoglich-hessischer Offizier und Politiker. Er war Kriegsminister  und Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Philipp von Lehrbach war der Sohn des Generalmajors Joseph Georg  Benedikt von Lehrbach (1750\u22121812), der am 10. September 1790 in den  Reichsfreiherrenstand erhoben wurde, und dessen Frau Christine  Philippine geborene Ries. Philipp von Lehrbach, der evangelischer  Konfession war, heiratete am 16. September 1817 Juliane Friederike  Wilhelmine geborene Freiin Riedesel zu Eisenbach (1786\u22121820), der  Tochter von Johann Conrad Riedesel zu Eisenbach und dessen Ehefrau,  Reichsgr\u00e4fin Louise Charlotte von Hompesch-Heyden. In zweiter Ehe  heiratete er Ernestine geborene von Herff (1803\u22121832)<\/p>\n<p>Philipp von Lehrbach wurde 1820 Major und Fl\u00fcgeladjutant und ging  1833 als Oberst und Hofmarschall in den Ruhestand. 1843 wurde er  Generalmajor und 1847 Oberhofmarschall.<\/p>\n<p>1837 bis 1839 und 1848 bis 1849 war er Intendant des Hoftheaters  Darmstadt. Er war Mitglied der Darmst\u00e4dter Freimaurerloge Johannes der  Evangelist zur Eintracht.<\/p>\n<p>In der 3. bis 10. Wahlperiode (1826\u22121847) war er Mitglied des  Landtags als Abgeordneter des grundherrlichen Adels. 1850 war er  Mitglied des Volkshauses des Erfurter Parlamentes.<\/p>\n<p>In den St\u00e4nden vertrat er konservative Positionen. 1848 bis 1849 war er Kriegsminister im M\u00e4rzministerium.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pensionierung von Staatsdienern, insbesondere Zollbeamten<\/span><\/strong><\/p>\n<p>1. Band 1829:<\/p>\n<p>S. 87 \u2013 115 Bd.1, Sitzung vom 1.12.1829, Beratung d. Gesetzes \u00fc. Pensionierung der auf Wiederruf eingestellten Staatsdiener<\/p>\n<p>S. 97 <strong>Graf Lehrbach, Abgeordneter des grundherrlichen Adels<\/strong>:  Der Ausschu\u00df habe, wie aus den Motiven zur Abfassung des von ihm  vorgeschlagenen ersten Artikels hervorgehe, haupts\u00e4chlich die  Zollbeamten, namentlich die Grenzbeamten im Auge gehabt, als welche  vorzugsweise der Gefahr, im Dienste ungl\u00fccklich zu werden, ausgesetzt  seyen.<\/p>\n<p>S. 98 Sollte es aber der Staatsregie\/S.98 rung an Mittel fehlen, bei  solchen, doch immer nur sehr seltenen F\u00e4llen, z.B. durch Ertheilung  eines anderen Staatsamtes u.d.g., einen treuen Diener zu entsch\u00e4digen,  oder zu belohnen? Im Falle der Lebensberaubung aber, und der  Hinterlassung von Familie, sehe er nicht ein, warum, bei der durchg\u00e4ngig  guten Bezahlung dieser Beamten, nicht auch f\u00fcr sie durch monatliche  Beitr\u00e4ge eine Wittwenkasse errichtet werden k\u00f6nnte, wie f\u00fcr viele  Branchen anderer Staatsdiener geschehen, die lebend ungleich schwerer  jeden Gehaltsabzug ertragen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Salzpreis und Schmuggel<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 217 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hellmann:<\/span><\/strong> Ob aber selbst die Herabsetzung des  Salzpreises auf 3 kr. per Pfd., in Starkenburg und Rheinhessen dieselben  Nachtheile herbeif\u00fchren w\u00fcrde, welche uns Se. Excellenz (= Hofmann)  vorhin geschildert h\u00e4tten, m\u00fcsse er in der That doch sehr hezweifeln, da  er nicht glauben k\u00f6nne, da\u00df eine \/ S. 218 solche unwesentliche  Minderung des Preises eine Veranlassung zum Schmuggeln, zur Gefahr f\u00fcr  die Nachbarstaaten, geben d\u00fcrfte. Wohl sei es denkbar, und also nicht zu  bestreiten, da\u00df bei Aufhebung der Salzregie die angef\u00fchrten Folgen  wirklich eintreten k\u00f6nnten, weil auf der einen Seite der Ausfall an dem  Staatseinkommen f\u00fcr uns sowohl, wie f\u00fcr die Nachbarstaaten, sehr gro\u00df,  und weil auf der andern Seite bei dem Regieverkaufspreis des Salzes in  Vergleichung mit dem Produktionspreise desselben ein allzu gro\u00dfer Reitz  zur Defraudation in den Nachbarstaaten vorhanden seyn w\u00fcrde.<\/p>\n<p>S. 219 Oder sollte wohl der Satz aufgestellt werden, da\u00df aus dem  Grunde, weil die geographische Lage von Oberhessen es durchaus den  Bewohnern m\u00f6glich mache, alle desfallsige besondere Gesetze zu umgehen,  sich den gesetzlichen Abgaben zu entziehen, den gr\u00f6\u00dften Theil des  Salzbedarfs einzuschmuggeln,- sollte die Kammer, sage er, den Grundsatz  anerkennen, da\u00df gerade durch diese Defraudationen, diese Umgehung der  Gesetze, sie ein Recht erworben h\u00e4tten, nun f\u00fcr die Zukunft sich auf die  H\u00e4lfte der Steuer heruntergesetzt zu sehen, gegen die beiden \u00fcbrigen  Provinzen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Salzschmuggel in Nachbarstaaten<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 226 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">E. E. Hoffmann:<\/span><\/strong> &lt;F\u00fcr Herabsetzung des  Salzpreises in Da.&gt; &#8222;er hoffe, da\u00df alsdann die Nachbarstaaten unserem  Beispiele hierin nachfolgen w\u00fcrden, denn, wenn sie es nicht thun  wollten, dann werde das Einschw\u00e4rzen des Salzes bei ihnen nicht  aufh\u00f6ren. Th\u00e4ten sie es aber, dann h\u00f6re jede Defraudation auf, und er  sey \u00fcberzeugt, da\u00df in diesen Staaten eben so wie bei uns die  Herabsetzung des Salzregiepreises eine allgemeine sehr gro\u00dfe Freude  erregen werde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Salzschmuggel in Oberhessen<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Koch:<\/span><\/strong> Es sey ihm sehr unangenehm gewesen, vorhin von  allzuh\u00e4ufigen Defraudationen, welche in Oberhessen vorgekommen seyn  sollten, geh\u00f6rt zu haben, da doch die dortige Salzsteuer von dem  wohlfeilern oder theuerern Einkaufe des Salzes und der gr\u00f6\u00dferen oder  geringeren Consumtion unabh\u00e4ngig sey.<\/p>\n<p><strong>Pr\u00e4sident Freiherr von Hofmann<\/strong>: Es sey nur von Defrautionen (sic!) vor Einf\u00fchrung der Salzsteuer die Rede gewesen.<\/p>\n<p>S. 233 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pittschaft:<\/span><\/strong> Allein diese Betrachtung k\u00f6nne gewi\u00df  dem Herabsetzen des Preises in der Salzregie nicht nachtheilig seyn,  weil es alsdann dem Staate, als alleinigen Debitanten, immer noch nicht  schwer seyn w\u00fcrde, die Verk\u00e4ufe so zu controlliren, da\u00df der Schmuggel  nicht statt finde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Angriff auf Zollerhebungsstelle<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 534 Zollgef\u00e4lle.<\/p>\n<p>S. 618 Antrag des Abg. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schenck<\/span><\/strong> zur Sorge, den Ersatz  des Schadens betreffend, welchen mehrere Einwohner zu Heldenbergen durch  Brand, bei Vertheidigung der dortigen, von ausl\u00e4ndischen Insurgenten  angegriffenen Zollst\u00e4tte, erlitten haben.<\/p>\n<p>Die Ereignisse zu Heldenbergen, wo ein verbrecherisches, der dortigen  Zollst\u00e4tte Vernichtung drohendes Unternehmen einer Rotte von  ausl\u00e4ndischen Meuterern, durch die Unerschrockenheit des wackeren  B\u00fcrgermeisters und seiner Gemeinde vereitelt wurde, sind bekannt. Leider  waren diese ruhmw\u00fcrdigen Handlungen der Bewohner zu Heldenbergen mit  eigenen Opfern verbunden. Mehrere Scheunen, gef\u00fcllt mit den Produkten  des Flei\u00dfes und des Landmannes, wurden ein Raub der von den Meuterern  angelegten Flammen.<\/p>\n<p>Die braven Bewohner von Heldenbergen, dem Rufe ihres w\u00fcrdigen  B\u00fcrgermeisters folgend, lie\u00dfen durch das angelegte Feuer in ihrer  Pflicht sich nicht ablenken, sie gaben ihr Eigenthum der Vernichtung  Prei\u00df, um das Eigenthum des Staates zu sch\u00fctzen und zu retten.<\/p>\n<p>S. 691-703 Abschied f\u00fcr St\u00e4ndeversammlung 1829\/30. Darin S. 696f. zur Finanzverwaltung.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Johann Jakob Parcus<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Johann Jakob Parcus<\/span><\/strong> (* 23. August 1790 in Gr\u00fcnstadt; \u2020  21. Januar 1854 in Mainz) war ein hessischer Jurist und Politiker und  Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Johann Jakob Parcus war der Sohn des Advokaten und Gutsbesitzers Karl  Christian Parcus (1761\u20131819) und dessen Ehefrau Rosina, geborene Jacobi  (1755\u20131844). Parcus, der evangelischen Glaubens war, heiratete in Mainz  am 10. Oktober 1813 bzw. in Worms am 6. Mai 1814 Louise Katharina  Adelaide geborene K\u00f6ler (* 30. Dezember 1793 in W\u00f6rrstadt; \u2020 19.  September 1875 in Darmstadt), die Tochter des Professors und Botanikers  Georg Ludwig Koeler (1764\u20131807) und dessen Ehefrau Elisabeth Friederike  geborene Amelung (1773\u20131832) aus Gr\u00fcnenplan.<\/p>\n<p>Johann Jakob Parcus studierte Rechtswissenschaften und wurde 1836 Generalstaatsprokurator in Mainz. 1853 wurde er pensioniert.<\/p>\n<p>Von 1826 bis 1830 und erneut von 1835 bis 1841 geh\u00f6rte er der Zweiten  Kammer der Landst\u00e4nde an. Er wurde zun\u00e4chst f\u00fcr den Wahlbezirk  Rheinhessen 1\/Alzey und dann f\u00fcr den Wahlbezirk der Stadt Worms gew\u00e4hlt.  1826 bis 1830 war er Vizepr\u00e4sident der Kammer.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schmuggler und Kammermitgliedschaft<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 12 2. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pr\u00e4sident Parcus:<\/span><\/strong> Ausschu\u00df der Ansicht, \u2026 sich  bei dem von ihm angenommenen Strafmaas von 1 Jahr beruhigen zu k\u00f6nnen,  denn nach der Zollordnung h\u00e4nge die Anwendung ihrer Strafverf\u00fcgungen  einestheils von dem Werthe der defraudirten Gegenst\u00e4nde ab, und  anderntheils komme es in Betracht, da\u00df eine solche Strafe, welche das  Maas eines Jahres \u00fcbersteige, nicht h\u00e4ufig eintrete, F\u00e4lle eines blo\u00dfen  Versehens aber nur selten sich ereignen k\u00f6nnten. Es k\u00f6nne aber die  Meinung von Niemanden seyn, einen wahren Schmuggler w\u00fcrdig zu halten, in  die Kammer einzutreten.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ungerechtfertigte Anschuldigung wegen eines Vergehens<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 15 Abg. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">E. E. Hoffmann<\/span><\/strong>: Er wisse einen Fall, in  welchem \u00fcber ein Wort des erw\u00e4hnten Artikels der Verfassungsurkunde sich  gro\u00dfe Streitigkeiten in der Kammer erhoben h\u00e4tten; und er w\u00fcrde sich  es, namentlich bei dem vorliegenden Gegenstande, wo ein rechtlicher Mann  oft in den Verdacht kommen k\u00f6nne, in betr\u00fcgerischer Absicht \/ S. 16  eine Zolldefraudation begangen zu haben, zu einer Gewissenssache  rechnen, wenn dieser Mann durch die unterlassene Aufnahme einer  gesetzlichen Bestimmung, so wie sie der Ausschu\u00df beabsichtigt habe, in  Schaden gebracht w\u00fcrde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Karl Matth\u00e4us Johannes Mohr<\/span><\/strong><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Karl Matth\u00e4us Johannes Mohr<\/span><\/strong> (getauft 6. Februar 1769 in  Pfeddersheim; \u2020 15. Januar 1842 in Darmstadt) war ein hessischer  Pfarrer und Politiker und ehemaliger Abgeordneter der 2. Kammer der  Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Familie<\/p>\n<p>Karl Mohr war der Sohn des kurpf\u00e4lzer Kollektors Philipp Ludwig Mohr  und dessen Frau Katharina Margaretha. Karl Mohr war verheiratet und  evangelischer Konfession.<\/p>\n<p>Ausbildung und Beruf<\/p>\n<p>Karl Mohr wurde 1792 Vikar in Heidelsheim. 1797 bis 1807 war er  zweiter Pfarrer an der Katharinenkirche Oppenheim, sp\u00e4ter war er dort  Hospitalschaffner.<\/p>\n<p>Politik<\/p>\n<p>1826 bis 1842 wurde Mohr f\u00fcr den Wahlbezirk Rheinhessen 6\/Oppenheim  bzw. f\u00fcr den Wahlbezirk Starkenburg 11\/Umstadt in die Zweite Kammer der  Landst\u00e4nde gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wunsch der Herstellung eines Deutschen Zollvereins<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 331 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Mohr<\/span><\/strong>: Indem er unbefangen mit dem ganzen  Ausschusse die Gef\u00fchle der dankbarsten Anerkennung theile, da\u00df unsere  Staatsregierung die Ehre und den Dank verdiene, &#8211; eine Sache, worauf wir  Hessen stolz seyn d\u00fcrften -, vor allen andern Staaten, ja zuerst, sich  auf&#8217;s Angelegentlichste bestrebt zu haben, durch ihre Mitwirkung die  schmachvollen Fesseln zerbrechen zu helfen, womit das schreckliche Wort:  Mauthdouane &#8211; abstammend aus den barbarischen Zeiten des Mittelalters,  des Faust- und Auspl\u00fcnderungsrechtes &#8211; , das liebe deutsche Vaterland im  Allgemeinen umstrickt, und welche unser Gro\u00dfherzogthum, wegen seiner  geographischen Lage und seiner Produktionskraft in die ungl\u00fccklichste  Lage versetzt h\u00e4tten; indem und so sehr seine ganze Seele den Wunsch  ausspreche, die Mauthlinie soweit nur eine deutsche Zunge rede, soweit  als nur m\u00f6glich und selbst bis an die Pforten des Orkus von uns entfernt  zu sehen, so k\u00f6nne er es doch auch jetzt noch nicht f\u00fcr berathen, und  dem wahren Interesse unsers Landes, das uns doch zun\u00e4chst am Herzen  liegen m\u00fcsse, angemessen finden, den Wunsch auszusprechen, und ihn der  Staatsregierung unbedingt zur Ber\u00fccksichtigung und Realisirung zu  empfehlen:\/ S. 332 baldigste Umwandlung des Zollvertrags mit B\/W.V. in  ZVerein.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Charakteristik der deutschen Zollverh\u00e4ltnisse<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 333 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Goldmann<\/span><\/strong>: Ein bekannter ausl\u00e4ndischer  Schriftsteller schildert die Deutschen und ihre Handelsverh\u00e4ltnisse mit  den sehr kurzen, aber leider zu wahren Worten:\u00a0 &#8218;Die Deutschen verkehren  miteinander durch Gitter.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Christian Ernst Heinrich Freiherr von Bibra<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Christian Ernst Heinrich Freiherr von Bibra<\/span><\/strong> (* 6.  September 1772 in Oberlind bei Sonneberg in Th\u00fcringen; \u2020 4. November  1844 in Romrod in Oberhessen) war Landj\u00e4germeister, Wirklicher Geheimrat  und erhielt 1841 f\u00fcr seine Verdienste das Gro\u00dfkreuz vom hessischen  Orden Philip des Gro\u00dfm\u00fctigen verliehen.<\/p>\n<p>Herkunft<\/p>\n<p>Christian Freiherr von Bibra stammt aus dem th\u00fcringisch-fr\u00e4nkischen  Adelsgeschlecht der von Bibra. Er war ein Sohn des herzoglich  s\u00e4chsisch-meiningenschen Oberj\u00e4germeisters Eugen Georg August von Bibra.  Er war verheiratet mit Luise Charlotte Henriette Freiin von Riedesel  (1781\u20131855), aus dieser Ehe stammen zwei S\u00f6hne (August von Bibra  (1808\u20131894) und Bertold von Bibra (1804\u20131894)) und zwei T\u00f6chter. Er war  evangelischen Glaubens.<\/p>\n<p>Verdienste in der Forstwirtschaft<\/p>\n<p>Er machte Karriere in der Forstwirtschaft: Er trat 1791 als  Jagdjunker in landgr\u00e4flich hessische Dienste. 1801 wurde er  Oberforstmeister in Romrod und erhielt 1824 als Revisionsbeamter den  Titel des Landj\u00e4germeisters zugesprochen. Sein Verdienst liegt in der  Einf\u00fchrung und Aufforstung mit Nadelholzbest\u00e4nden im oberhessischen  Raum. Er wurde in Romrod begraben.<\/p>\n<p>Politik<\/p>\n<p>In der 3., 4., 6., 9., 15. und 16. Wahlperiode (1826\u20131830 und 1834)  war er Abgeordneter der zweiten Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums  Hessen. In den Landst\u00e4nden vertrat er den grundherrlichen Adel. Er  vertrat liberale Positionen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Moralisches Argument f\u00fcr Deutschen Zollverein<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 337 Abg. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">von Bibra<\/span><\/strong>: Auch er spreche sich f\u00fcr eine  m\u00f6glichst ausgedehnte Zolllinie, und zwar ganz besonders aus dem Grunde  aus, weil diese f\u00fcr die Moralit\u00e4t des Volks weniger nachtheilig wirke.  Die Gelegenheit und die Veranlassung, das immerhin verha\u00dft bleibende  Mauthgesetz zu umgehen, werde mit der Erweiterung der Zolllinie  verschwinden, und so w\u00fcrden die verderblichen Defraudationen immer  seltener werden.<\/p>\n<p>S. 404f. 11.3.1830 Stra\u00dfen und Zolllinien<\/p>\n<p>S. 550f. 27.3.1830 Handelsverh\u00e4ltnisse mit Preu\u00dfen.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 06.12.2017<\/p>\n<p>Kurhessen als Staat des Deutschen Bundes<\/p>\n<p>Nach dem Untergang des napoleonischen Reiches wurde Kurhessen  restituiert. Kurf\u00fcrst Wilhelm I. versuchte auf dem Wiener Kongress  vergeblich, den nach dem germanischen Stammesnamen der Urhessen  benannten Titel eines \u201eK\u00f6nigs der Chatten\u201c zu erhalten.<\/p>\n<p>&lt;Die Chatten, auch (lateinisch: Chatti), auch Katten geschrieben,  waren ein germanischer Volksstamm, der im Bereich der T\u00e4ler von Eder,  Fulda und des Oberlaufes der Lahn seinen Siedlungsschwerpunkt hatte, was  zu gro\u00dfen Teilen dem heutigen Niederhessen und Oberhessen bzw.  Nordhessen und z. T. Mittelhessen entspricht. Die Bezeichnung Hessen ist  m\u00f6glicherweise eine sp\u00e4tere Abwandlung des Stammesnamens der Chatten,  dann w\u00e4ren sie auch Namensgeber des heutigen Hessen.&gt;<\/p>\n<p>Wilhelm I. behielt den Titel \u201eKurf\u00fcrst\u201c, durfte sich aber nunmehr  \u201ek\u00f6nigliche Hoheit\u201c nennen lassen (wie fast jeder Souver\u00e4n im neuen  Deutschen Bund). Zum Gesamtstaat Kurhessen geh\u00f6rten neben der  Landgrafschaft Hessen und der ehemaligen Grafschaft Ziegenhain das  Gro\u00dfherzogtum Fulda, hervorgegangen aus dem F\u00fcrstbistum Fulda, ferner  die F\u00fcrstent\u00fcmer Fritzlar, Hanau und Hersfeld. Weiterhin z\u00e4hlten mehrere  Exklaven zum Territorium von Kurhessen, so die Grafschaft Schaumburg  (um Rinteln) an der Weser (seit 1640) und die Herrschaft Schmalkalden  (seit 1360\/1583) im heutigen Th\u00fcringen.<\/p>\n<p>1816 kam das Territorium des vormaligen F\u00fcrstbistums Fulda als  Gro\u00dfherzogtum Fulda zum kurhessischen Staat. Die Titulatur des  regierenden F\u00fcrsten lautete nunmehr: Kurf\u00fcrst und souver\u00e4ner Landgraf  von Hessen, Gro\u00dfherzog von Fulda, F\u00fcrst zu Hersfeld, F\u00fcrst zu Hanau,  F\u00fcrst zu Fritzlar und F\u00fcrst zu Isenburg. Mitte 1816 trat \u00d6sterreich das  1815 erworbene F\u00fcrstentum Isenburg an das Gro\u00dfherzogtum Hessen ab, das  sich noch am selben Tag mit Kurhessen \u00fcber eine Teilung dieses  F\u00fcrstentums zwischen den beiden hessischen Staaten einigte. Kurhessen  gewann dabei etwa die H\u00e4lfte des n\u00f6rdlich des Mains gelegenen Teils des  bis 1806 bestehenden (Reichs-)F\u00fcrstentums Isenburg (Isenburg-Birstein),  danach des souver\u00e4nen Rheinbund-Staates F\u00fcrstentum Isenburg.<\/p>\n<p>Innenpolitik<\/p>\n<p>Das St\u00e4ndehaus in Kassel war ab 1836 Tagungsort der Landst\u00e4nde<\/p>\n<p>Kurf\u00fcrst Wilhelm I. betrieb eine Revisionspolitik, die darauf  abzielte, vieles von dem, was in napoleonischer Zeit eingef\u00fchrt worden  war, r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen. \u00c4u\u00dferes formales Zeichen daf\u00fcr war, dass beim  Milit\u00e4r und bei Hofe die Per\u00fccke mit Zopf wieder eingef\u00fchrt wurde.<\/p>\n<p>Sowohl Wilhelm I., vor allem aber seine beiden Nachfolger, Wilhelm  II. und Friedrich Wilhelm, gerieten mit dem wirtschaftlich erstarkten  B\u00fcrgertum wiederholt in Auseinandersetzungen. Es kam sowohl 1830 als  auch 1848 zu heftigen revolution\u00e4ren Ausbr\u00fcchen \u2013 und im Zuge der  Julirevolution von 1830 \u2013 unter federf\u00fchrender Mitwirkung des Marburger  Staatsrechtlers Sylvester Jordan (1792-1861) &#8211; zur Kurhessischen  Verfassung von 1831: eine der fortschrittlichsten konstitutionellen  Verfassungen Europas. Ein Kernpunkt war die Schaffung der kurhessischen  St\u00e4ndeversammlung. Beide Male schlugen nach Abklingen der Revolution die  Kurf\u00fcrsten und die von ihnen eingesetzten konservativen Regierungen mit  einer reaktion\u00e4ren Politik zur\u00fcck. Der bekannteste Regierungschef war  der zweimal (1832\u20131837, 1850\u20131855) als Innen- und Justizminister t\u00e4tige  Ludwig Hassenpflug (1794-1862). Die Verfassung wurde gebrochen und au\u00dfer  Kraft gesetzt.<\/p>\n<p>Wilhelm I. unterhielt eine f\u00fcr die Verh\u00e4ltnisse b\u00fcrgerlicher Moral  untragbare \u201eMaitressenwirtschaft\u201c und geriet in scharfe  Generationenkonflikte, die das Ansehen der Monarchie besch\u00e4digten.  Wilhelm I. hatte mit mindestens drei Maitressen zahlreiche Kinder.  Wilhelm II. hatte seine Frau, die preu\u00dfische Prinzessin Auguste,  verlassen und lebte mit der B\u00fcrgerlichen Emilie Ortl\u00f6pp (sp\u00e4ter von ihm  zur Gr\u00e4fin von Reichenbach-Lessonitz erhoben) zusammen. Friedrich  Wilhelm hatte Gertrude Lehmann geheiratet, die sich seinetwegen von  einem Offizier hatte scheiden lassen; sie wurde sp\u00e4ter Gr\u00e4fin von  Schaumburg und F\u00fcrstin Hanau von und zu Ho\u0159owitz.<\/p>\n<p>Wirtschaft<\/p>\n<p>Die Wirtschaft des Kurstaates war landwirtschaftlich gepr\u00e4gt. Der  einzige Bereich, der eine fr\u00fche Industrialisierung erlebte, war der  s\u00fcdlichste Landesteil, das F\u00fcrstentum Hanau, seit 1821 die Provinz Hanau  mit den beiden St\u00e4dten Bockenheim (ab 1886 zum Stadtkreis Frankfurt a.  M. geh\u00f6rig) und Hanau. Die unterschiedliche wirtschaftliche Dynamik, die  andersartige Ausrichtung, eher auf Frankfurt am Main und auf  S\u00fcddeutschland (bis hin zu der dort \u2013 im Gegensatz zum restlichen Staat \u2013  g\u00fcltigen Gulden-W\u00e4hrung), f\u00fchrte dazu, dass dort in jeder der  zahlreichen Krisen des Kurstaats ausgepr\u00e4gt oppositionelle Tendenzen  bestanden. Hinzu kam die verfehlte Strukturpolitik der Regierung in  Kassel. So erfolgte z. B. die Entwicklung des Eisenbahnwesens viel zu  sp\u00e4t und z\u00f6gerlich. Zudem entschied die Regierung, die erste  Nord-S\u00fcd-Verbindung der Eisenbahn von Kassel nach Frankfurt \u00fcber die  gro\u00dfherzoglich hessische Provinz Oberhessen zu favorisieren, die  Main-Weser-Bahn, statt sich f\u00fcr die Route \u00fcber Fulda und Hanau zu  entscheiden (die sp\u00e4tere Frankfurt-Bebraer Eisenbahn). So blieb Fulda  bis in die Zeit der preu\u00dfischen Annexion ohne Eisenbahnanschluss.<\/p>\n<p>Kurf\u00fcrsten von Hessen-Kassel<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wilhelm I. von Hessen-Kassel<\/span><\/strong> (* 3. Juni 1743 in Kassel;  \u2020 27. Februar 1821 ebenda) aus dem Haus Hessen war als Wilhelm IX. ab  1760 Graf von Hanau, ab 1764 dort Regent und ab 1785 regierender  Landgraf von Hessen-Kassel. Aufgrund der im  Reichsdeputationshauptschluss (1803) erfolgten Erhebung zum Kurf\u00fcrsten  nannte er sich Wilhelm I.<\/p>\n<p>Politik<\/p>\n<p>Wilhelm war ein Landesherr, der zeit seines Lebens den Ma\u00dfst\u00e4ben des  f\u00fcrstlichen \u201eAbsolutismus\u201c des Ancien R\u00e9gime verhaftet blieb \u2013 in seiner  Politik, in seiner \u201eM\u00e4tressenwirtschaft\u201c und in seinem umstrittenen  Soldatenhandel, der finanziell sehr ertragreich war und auch von anderen  F\u00fcrsten betrieben wurde. Wilhelm galt als einer der reichsten deutschen  F\u00fcrsten seiner Zeit, und es gelang ihm mit Hilfe des Frankfurter  Bankiers Mayer Amschel Rothschild, dieses Verm\u00f6gen auch \u00fcber die  napoleonische Zeit hinweg zu retten. 1803 gelang es Wilhelm, seine  Erhebung zum Kurf\u00fcrsten zu erreichen. Die Landgrafschaft Hessen-Kassel  wurde in der Folge zumeist, wenn auch nur inoffiziell, als  \u201eKurf\u00fcrstentum Hessen\u201c bezeichnet. Die Kurw\u00fcrde wurde aber schon 1806  mit dem Ende des Heiligen R\u00f6mischen Reiches bedeutungslos.<\/p>\n<p>Weil Wilhelm nicht dem Rheinbund beitrat und zu Beginn des  preu\u00dfisch-franz\u00f6sischen Kriegs 1806 seine Armee teilmobilisierte und  sein Land f\u00fcr neutral erkl\u00e4rte, besetzte Napoleon Kurhessen. Am 1.  November 1806 marschierte franz\u00f6sisches Milit\u00e4r in Kassel ein. Der  Kurf\u00fcrst floh rechtzeitig und ging ins Exil, zuerst nach Holstein, wo er  im Itzehoer Prinzesshof residierte, und sp\u00e4ter nach Prag. Die  Stammlande von Hessen-Kassel wurden dem von Napoleon neu geschaffenen  K\u00f6nigreich Westphalen zugeschlagen, die s\u00fcdlichen Landesteile, also die  Grafschaft Hanau-M\u00fcnzenberg, unterstanden ab 1806 zun\u00e4chst der  franz\u00f6sischen Milit\u00e4rregierung und geh\u00f6rten von 1810 bis 1813 zum  Gro\u00dfherzogtum Frankfurt.<\/p>\n<p>1813 wurde Hessen-Kassel restituiert, und Wilhelm I. zog am 21.  November 1813 wieder in seine Residenzstadt ein. Auf dem Wiener Kongress  versuchte er vergeblich, auch durch Zahlung erheblicher  Bestechungsgelder, den nach dem germanischen Stammesnamen der Hessen  benannten Titel eines \u201eK\u00f6nigs der Chatten\u201c zu erhalten, behielt aber den  Titel \u201eKurf\u00fcrst\u201c, mit dem pers\u00f6nlichen Pr\u00e4dikat \u201ek\u00f6nigliche Hoheit\u201c.  Wilhelm I. verfolgte einen restaurativen Kurs, machte die Reformen, die  in der Zeit seines Exils stattgefunden hatten, r\u00fcckg\u00e4ngig (so wurden z.  B. die gepuderten Per\u00fccken bei Milit\u00e4r und Hof wieder eingef\u00fchrt), und  verprellte mit dieser Politik das aufstrebende B\u00fcrgertum.<\/p>\n<p>In Kassel lie\u00df er umfangreiche Erweiterungen im Bergpark Wilhelmsh\u00f6he  ausf\u00fchren und die L\u00f6wenburg erbauen. Wilhelm starb 1821 und wurde in  einer Gruft unter der Burgkapelle der L\u00f6wenburg bestattet.<\/p>\n<p>Ehe<\/p>\n<p>Am 1. September 1764 heiratete Wilhelm in Kopenhagen Prinzessin  Wilhelmine Karoline von D\u00e4nemark (1747\u20131820). Mit ihr hatte er zwei  S\u00f6hne und zwei T\u00f6chter:<\/p>\n<p>Darunter Wilhelm II. (1777\u20131847), Kurf\u00fcrst von Hessen<\/p>\n<p>Diese Ehe war allerdings bald zerr\u00fcttet. Wilhelm hatte neben seiner  Ehe mehrere M\u00e4tressen und mehr als zwei Dutzend weitere Kinder.<\/p>\n<p>M\u00e4tresse Karoline von Schlotheim, ab 1788, am 14. Mai 1788 in den  Reichsgrafenstand erhoben, am 2. Mai 1811 Namens\u00e4nderung in Gr\u00e4fin von  Hessenstein, einen Titel, den auch alle Kinder aus ihrer Verbindung mit  dem Kurf\u00fcrsten erhielten; 13 Kinder.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kurf\u00fcrst Wilhelm II. von Hessen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Wilhelm II. (* 28. Juli 1777 in Hanau; \u2020 20. November 1847 in  Frankfurt am Main), aus dem Haus Hessen, war von 1821 bis zu seinem Tode  Landgraf und Kurf\u00fcrst von Hessen-Kassel.<\/p>\n<p>Wilhelm erhielt eine vorwiegend milit\u00e4rische Erziehung, studierte  aber auch, noch im Knabenalter, einige Zeit in Leipzig und Marburg und  unternahm dann einige gr\u00f6\u00dfere Bildungsreisen.<\/p>\n<p>Am 13. Februar 1797 heiratete Wilhelm Prinzessin Auguste (1780\u20131841),  Tochter des preu\u00dfischen K\u00f6nigs Friedrich Wilhelm II. Aus dieser Ehe  gingen 6 Kinder hervor, darunter Friedrich Wilhelm (1802\u20131875) \u221e  Gertrude Lehmann (1806\u20131882)<\/p>\n<p>Als Napoleons Franzosen im November 1806 Kurhessen besetzten, folgte  Wilhelm seinem Vater ins Exil nach Holstein und Prag. 1809 ging er f\u00fcr  l\u00e4ngere Zeit nach Berlin, wo er 1812 seine bis an ihr Lebensende  anhaltende Liebesbeziehung mit Emilie Ortl\u00f6pp (1791\u20131843) begann. 1813  nahm er, schon seit 1804 ehrenhalber mit dem Rang eines preu\u00dfischen  Generalleutnants ausgestattet, im Korps des preu\u00dfischen Generals Yorck  an den K\u00e4mpfen gegen Napoleon teil, wobei er jedoch keine gute Figur  abgab. Nachdem die franz\u00f6sische Besatzung im Oktober 1813 durch  russische Truppen aus Kassel vertrieben worden war, zog Kurprinz Wilhelm  am 30. Oktober 1813 nach Kassel ein und erlie\u00df den Aufruf an die Hessen  zum Kampf gegen Frankreich. Nach der R\u00fcckkehr seines Vaters an die  Spitze des restituierten Kurf\u00fcrstentums \u00fcbernahm Wilhelm im M\u00e4rz 1814,  im Range eines Generals der Infanterie, den Oberbefehl \u00fcber die  kurhessischen Truppen. Aber bei der von ihm befehligten Belagerung der  Festungen Metz und Luxemburg agierte er wenig ruhmreich, so dass er und  die kurhessische Armee im Feldzug von 1815 nicht mehr verwendet wurden.<\/p>\n<p>Nach dem Zweiten Pariser Frieden lebte Wilhelm zun\u00e4chst im Schloss  Philippsruhe in Hanau, w\u00e4hrend in Kassel das ihm von den Landst\u00e4nden  \u00fcberlassene Wei\u00dfe Palais nach seinen W\u00fcnschen um- und ausgebaut wurde.  (Das daran anschlie\u00dfende Rote Palais lie\u00df er erst nach seinem  Regierungsantritt erbauen.) Seine Ehe war inzwischen zerr\u00fcttet. Wilhelm  II. hatte schon 1813 seine M\u00e4tresse Emilie Ortl\u00f6pp nach Kassel  mitgebracht, und 1815 trennte sich das prinzliche Paar mit einem  zun\u00e4chst geheim gehaltenen Vertrag, stritt sich aber weiter in der  \u00d6ffentlichkeit, bis die Kurf\u00fcrstin 1826 das Land verlie\u00df; erst 1831  kehrte sie zur\u00fcck. Eine Scheidung wurde aus politischen Gr\u00fcnden  verweigert. Erst nach Augustes Tod heiratete Wilhelm die von ihm 1821  zur Gr\u00e4fin Reichenbach erhobene Emilie.<\/p>\n<p>Die drei letzten regierenden Generationen des Kurhauses waren in  heftige Generations- und Familienkonflikte verwickelt. Nach dem Tod des  reaktion\u00e4ren Wilhelm I. am 27. Februar 1821, der eine Politik der  R\u00fcckkehr in die Verh\u00e4ltnisse am Ende des 18. Jahrhunderts verfolgt  hatte, leitete Wilhelm II., nachdem er die Regierung angetreten hatte,  sofort zeitgem\u00e4\u00dfe Reformen in der Verwaltung ein. Jedoch verfolgte er  insgesamt eine konservative Politik. Er berief \u2013 entgegen den  Erwartungen des B\u00fcrgertums \u2013 weder die Landst\u00e4nde ein, noch konnte er  sich seinen Staat mit einer zeitgem\u00e4\u00dfen Verfassung im Sinne einer  konstitutionellen Monarchie vorstellen.<\/p>\n<p>Familienleben<\/p>\n<p>Auch Wilhelms Familienleben war durch massive Konflikte bestimmt \u2013  \u00e4hnlich wie bei seinem Vater und sp\u00e4ter auch seinem Sohn Friedrich  Wilhelm. 1821 erhob Wilhelm II. seine Geliebte, Emilie Ortl\u00f6pp, zur  Gr\u00e4fin von Reichenbach und sp\u00e4ter, nachdem er ihr und ihren Kindern die  m\u00e4hrischen G\u00fcter Lessonitz, Bisenz und Unter Moschtienitz gekauft hatte,  zur Gr\u00e4fin von Lessonitz. F\u00fcr sie erwarb er bereits 1821 das 1772 an  der K\u00f6nigsstra\u00dfe in Kassel erbaute Palais Gohr, lie\u00df es umbauen, durch  ein Treppenhaus und einen Seitenfl\u00fcgel mit Festsaal erweitern und durch  T\u00fcren mit seinem Wei\u00dfen Palais verbinden. Emilie hatte erheblichen, wenn  nicht entscheidenden Einfluss auf Wilhelm w\u00e4hrend seiner zehn Jahre  w\u00e4hrenden Alleinregentschaft. Das Paar hatte acht Kinder.<\/p>\n<p>Kurf\u00fcrstin Auguste und der Kurprinz Friedrich Wilhelm zogen sich vom  Hof zur\u00fcck und sammelten die Opposition aus Adel und B\u00fcrgertum im  sogenannten Sch\u00f6nfelder Kreis um sich. Da der Kurf\u00fcrst sich mit seiner  \u201eoffiziellen\u201c Geliebten v\u00f6llig au\u00dferhalb der auch den Adel inzwischen  teilweise pr\u00e4genden b\u00fcrgerlichen Moral gestellt hatte, stand er nun  famili\u00e4r und politisch v\u00f6llig isoliert da. Die Bev\u00f6lkerung nahm offen  gegen die M\u00e4tresse und f\u00fcr die Kurf\u00fcrstin Partei. Die Feindseligkeit  gegen den autokratischen Regenten zeigte sich schon in der  Drohbriefaff\u00e4re des Jahres 1823, als Wilhelm in einem anonymen Brief mit  dem Tod gedroht wurde, falls er nicht drei ultimativ gestellte  Forderungen erf\u00fclle: Gew\u00e4hrung einer Verfassung, Ausschluss seiner  M\u00e4tresse von allen Regierungsgesch\u00e4ften und Unterlassen der pers\u00f6nlichen  k\u00f6rperlichen Z\u00fcchtigung von Untergebenen. 1826 waren die Verh\u00e4ltnisse  in Kassel so zerr\u00fcttet, dass Kurf\u00fcrstin Auguste mit dem Kurprinzen das  Land verlie\u00df, zun\u00e4chst in die Niederlande, dann nach Berlin und  schlie\u00dflich nach Bonn ging. Wilhelm sperrte ihnen daraufhin allen  Unterhalt, so dass Augustes Bruder, K\u00f6nig Friedrich Wilhelm III. von  Preu\u00dfen, daf\u00fcr aufkommen musste. Alle Bem\u00fchungen des preu\u00dfischen K\u00f6nigs,  eine Einigung der kurf\u00fcrstlichen Familie herbeizuf\u00fchren, scheiterten.  Weder der Finanzminister Friedrich von Motz noch der General Oldwig von  Natzmer, die zu diesem Zweck nach Kassel geschickt wurden, vermochten  etwas auszurichten.<\/p>\n<p>Regierung<\/p>\n<p>Wilhelm II. regierte als absolutistischer Autokrat ohne die  Mitwirkung der Landst\u00e4nde. Seine ersten Amtshandlungen versprachen noch  Fortschritt. So reduzierte er die St\u00e4rke der kurhessischen Armee von  20.000 Mann auf die der Gr\u00f6\u00dfe seines Landes eher angemessene Zahl von  7.000, zweigte allerdings die dadurch erzielten Ersparnisse teilweise  f\u00fcr seine pers\u00f6nlichen Zwecke ab. Auch lie\u00df er, am 29. Juni 1821, die  Staatsverwaltung nach preu\u00dfischem Muster reformieren, wobei das Land in  vier Provinzen geteilt und die Justiz von der Verwaltung getrennt wurde.  Die bisherigen \u00c4mter wurden zu gr\u00f6\u00dferen Kreisen zusammengelegt, und die  erstinstanzliche Rechtsprechung wurde in die neuen Justiz\u00e4mter  ausgegliedert, die in der Regel f\u00fcr die bisher bestehenden Amtsbezirke  zust\u00e4ndig waren.<\/p>\n<p>Ansonsten betrieb Wilhelm II. eine Politik, die in ihrem  Konservatismus, ihrer Kurzsichtigkeit und ihrer Willk\u00fcr dem Wohlergehen  seines Landes und dessen Bev\u00f6lkerung nicht zutr\u00e4glich war. So war er  lange Zeit einer der eifrigsten Anh\u00e4nger der von den deutschen Mittel-  und Kleinstaaten verfolgten \u201eTriaspolitik\u201c zwischen \u00d6sterreich und  Preu\u00dfen; erst als ihm F\u00fcrst Metternich im Herbst 1823 klarmachte, dass  diese Haltung einer \u00f6sterreichischen Zustimmung zum Kauf der m\u00e4hrischen  G\u00fcter f\u00fcr seine Geliebte im Wege st\u00fcnde, lie\u00df er von dieser Politik ab.<\/p>\n<p>Auch Preu\u00dfen verstand Wilhelm II., nicht nur durch sein Verhalten  gegen\u00fcber seiner Frau, sondern auch durch seine Politik zu provozieren,  indem er sich den preu\u00dfischen Bestrebungen zur Schaffung eines Deutschen  Zollvereins beharrlich widersetzte. Nachdem das Gro\u00dfherzogtum  Hessen-Darmstadt und Preu\u00dfen im Februar 1828 den Preu\u00dfisch-Hessischen  Zollverein gegr\u00fcndet hatten, schloss er im September 1828 in Kassel als  Gegenma\u00dfnahme mit dem K\u00f6nigreich Sachsen, dem K\u00f6nigreich Hannover, dem  Herzogtum Nassau, der Freien Stadt Frankfurt und 13 weiteren nord- und  mitteldeutschen Kleinstaaten den Vertrag zur Gr\u00fcndung des bis 1834  befristeten Mitteldeutschen Handelsvereins, womit der Anschluss weiterer  Staaten an das preu\u00dfisch-darmst\u00e4dtische System verhindert werden  sollte. Dieses Unterfangen wurde von Gro\u00dfbritannien und \u00d6sterreich  unterst\u00fctzt, denen es ebenfalls darum ging, den preu\u00dfischen Einfluss zu  begrenzen. Der Verein war allerdings eine ziemliche Fehlkonstruktion,  denn weder wurden gemeinsame Zolltarife eingef\u00fchrt noch ein  einheitliches Gebiet f\u00fcr den Binnenhandel geschaffen. Einzig wirksame  Ma\u00dfnahme war die Einf\u00fchrung einer Transitsteuer f\u00fcr G\u00fcter ins  preu\u00dfisch-darmst\u00e4dtische Gebiet. Die Unzutr\u00e4glichkeiten dieses Abkommens  f\u00fchrten am 27. M\u00e4rz 1830 zum Abschluss des Einbecker Vertrags mit  Hannover, Oldenburg und Braunschweig, der Grundlage des sp\u00e4teren  norddeutschen Steuervereins, einer gleichfalls dem allgemeinen  Zollverein hinderlichen Ma\u00dfnahme. Diese Schritte waren f\u00fcr Handel und  Wirtschaft Kurhessens schwer sch\u00e4digend. Es kam an vielen Orten zu  Hungersn\u00f6ten und Aufruhr und an den Landesgrenzen zu oftmals  gewaltt\u00e4tigen Auseinandersetzungen wegen Schleichhandel, Schmuggel und  Schwarzmarkt. (Schon im August 1831 verlie\u00df Kurhessen den  Mitteldeutschen Handelsverein und schloss sich dem Preu\u00dfisch-Hessischen  Zollverein an.)<\/p>\n<p>R\u00fcckzug aus dem Amt<\/p>\n<p>Die Revolution von 1830 brach so in Kurhessen mit besonderer Vehemenz  aus. Zun\u00e4chst kam es jedoch nahezu unvermittelt zu einem, zumindest  tempor\u00e4ren Ausgleich zwischen Wilhelm und seinem Sohn sowie zwischen  Kurf\u00fcrst und Volk. Im Juli 1830 reiste Wilhelm nach Wien, um f\u00fcr seine  M\u00e4tresse den Reichsf\u00fcrstenstand zu erlangen. Da ihm Metternich jedoch  aus dem Weg ging, kehrte Wilhelm unverrichteter Dinge zu seiner  Geliebten nach Karlsbad zur\u00fcck. Dort erkrankte er schwer. Kurprinz  Friedrich Wilhelm eilte ans Krankenbett und vers\u00f6hnte sich mit dem  Vater, die Kasseler schickten eine Abordnung nach Karlsbad. Am 6.  September brachen Unruhen in Kassel aus, die sich auf andere  kurhessische St\u00e4dte und l\u00e4ndliche Regionen ausweiteten. Am 12. September  1830 zogen Vater und Sohn gemeinsam in Kassel ein.<\/p>\n<p>Am 15. September 1830 empfing Wilhelm II., unter dem massiven Druck  der Stra\u00dfe, eine Abordnung, angef\u00fchrt von Oberb\u00fcrgermeister Karl  Schomburg (1791-1841), bestehend aus dem Kasseler Stadtrat und einigen  Deputierten der B\u00fcrgerschaft. Sie \u00fcberreichten ihm eine Petition, in der  sie unter Hinweis auf die Notlage des Landes um Einberufung der  Landst\u00e4nde ersuchten. Der Kurf\u00fcrst stimmte der Einberufung und der  Ausarbeitung einer Verfassung zu. Die Einberufung erfolgte am 19.  September, und nachdem auch die bisher nicht in den Landst\u00e4nden  vertretenen Landesteile wie die ehemalige Grafschaft Hanau Abgeordnete  entsenden durften, trat der Landtag am 16. Oktober zusammen. Die von ihm  ausgearbeitete Kurhessische Verfassung von 1831 wurde am 5. Januar 1831  erlassen und am 8. Januar verk\u00fcndet. Sie galt als freiheitlichste  innerhalb des Deutschen Bundes und sogar als fortschrittlichste in  Europa \u2013 mit einem Einkammerparlament und der M\u00f6glichkeit einer  Ministeranklage, einem Vorl\u00e4ufer der parlamentarischen  Verantwortlichkeit der vom Monarchen ernannten Minister.<\/p>\n<p>Wilhelm II. sch\u00e4tzte allerdings, nachdem er in der Verfassungsfrage  nachgegeben hatte, die Lage hinsichtlich seiner Stellung in der  \u00d6ffentlichkeit falsch ein. Er gestattete der Gr\u00e4fin Lessonitz, nach  Kassel zur\u00fcckzukehren. Ihre Ankunft fiel mitten in den \u00f6ffentlichen  Jubel \u00fcber die neue Verfassung und hatte am 11. Januar erneut Unruhen  zur Folge, bei denen lautstark ihre Abreise verlangt wurde. Die Gr\u00e4fin  reiste daraufhin fluchtartig ab, und der Kurf\u00fcrst mitsamt seinem Hof  folgte ihr im M\u00e4rz nach Hanau, wo er Residenz im Schloss Philippsruhe  und in Wilhelmsbad vor den Toren Hanaus nahm. Da sich bei den damaligen  Kommunikationsm\u00f6glichkeiten ein Regieren von Hanau aus (die Minister  waren in Kassel geblieben) als technisch schwer m\u00f6glich erwies, \u00fcbertrug  der Kurf\u00fcrst am 15. September 1831 f\u00fcr die Dauer seiner Abwesenheit aus  der Hauptstadt seinem Sohn Friedrich Wilhelm mit dem Titel eines  Mitregenten die Regierungsgesch\u00e4fte. Da er nie wieder nach Kassel  zur\u00fcckkehrte, war dies faktisch eine Abdankung.<\/p>\n<p>Wilhelm II. lebte nun von seinen reichlichen Eink\u00fcnften zusammen mit  der Gr\u00e4fin Reichenbach-Lessonitz zun\u00e4chst in Schloss Philippsruhe,  sp\u00e4ter in Frankfurt am Main. Nach dem Tod der Kurf\u00fcrstin Auguste am 19.  Februar 1841 heiratete er am 8. Juli 1841 in Bisenz in M\u00e4hren die  Gr\u00e4fin. Als auch sie am 12. Februar 1843 starb, heiratete er am 28.  August 1843 Karoline von Berlepsch (1820-1877), die er zur Baronin und  sp\u00e4ter zur Gr\u00e4fin von Bergen erhob. Diese dritte und letzte Ehe blieb  kinderlos.<\/p>\n<p>Nach seinem Tod wurde Wilhelm II. in der Gruft der Marienkirche in  Hanau bestattet. Da im Zweiten Weltkrieg die Grabst\u00e4tte bei einem  Bombenangriff schwer besch\u00e4digt wurde, wurden deren Reste in den 1990er  Jahren in einem neuen Sarg beigesetzt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kurhessische Verfassung<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Die Kurhessische Verfassung von 1831 gilt als eine der  au\u00dfergew\u00f6hnlichsten, weil relativ liberalen Verfassungen des deutschen  Konstitutionalismus. Bereits von den Zeitgenossen erfuhr sie gro\u00dfe  Anerkennung. Karl Marx lobte sie 1859 als \u201edas liberalste Grundgesetz  [&#8230;] das je in Europa verk\u00fcndet wurde\u201c.<\/p>\n<p>Altst\u00e4ndische Verfassung<\/p>\n<p>Nachdem in den Jahren 1815\/16 die Verhandlungen zwischen Kurf\u00fcrst  Wilhelm I. und den althessischen Landst\u00e4nden \u00fcber eine moderne  Verfassung gescheitert waren, verzichtete der Kurf\u00fcrst \u2013 entgegen den  Vorgaben des Artikel XIII der Deutschen Bundesakte aus dem Jahr 1815 \u2013  auf eine Verfassung und regierte formal nach der altst\u00e4ndischen  Verfassung weiter, faktisch allerdings absolutistisch ohne die  Landst\u00e4nde, da er sie nicht einberief. Auch der Thronwechsel 1821 zu  Kurf\u00fcrst Wilhelm II. brachte \u2013 trotz einiger Reformans\u00e4tze in der  Anfangszeit seiner Regierung \u2013 keine \u00c4nderung dieser Politik.<\/p>\n<p>Verfassungsbewegung der Revolution von 1831<\/p>\n<p>Erst die franz\u00f6sische Julirevolution von 1830, ausgel\u00f6st durch die  aufgestauten politischen, wirtschaftlichen und sozialen Probleme,  erzeugte den n\u00f6tigen Druck, damit auch das Kurf\u00fcrstentum Hessen eine  kodifizierte, moderne Verfassung erhielt. Am Anfang standen am 6.  September Unruhen in Kassel, die sich auf andere kurhessische St\u00e4dte und  l\u00e4ndliche Regionen ausweiteten. Kurf\u00fcrst Wilhelm II. empfing unter dem  massiven Druck der Stra\u00dfe am 15. September eine B\u00fcrgerdeputation unter  dem Kasseler B\u00fcrgermeister Karl Schomburg und sicherte ihr die  Einberufung der Landst\u00e4nde und die Ausarbeitung einer Verfassung zu. Die  Einberufung erfolgte am 19. September 1830. Die Landst\u00e4nde waren in  ihrer Zusammensetzung dabei noch die der \u00fcberkommen altst\u00e4ndischen  Verfassung Alt-Hessens, was auch bedeutete, dass ein Teil der  Deputierten durch den Kurf\u00fcrsten berufen wurde. Am 21. September 1830  traf eine Delegation aus Hanau ein, die forderte, dass auch die  Landesteile in den Landst\u00e4nden repr\u00e4sentiert sein sollten, die bisher  dort nicht vertreten waren \u2013 so auch die Grafschaft Hanau, die \u201eerst\u201c  1736 an die damalige Landgrafschaft Hessen gelangt war. Die Zusage, dass  auch die Landesteile in den Landst\u00e4nden vertreten sein sollten, die  bisher dort nicht repr\u00e4sentiert waren, gab der Kurf\u00fcrst. Die Z\u00f6lle, die  Hanau besonders belasteten, und die aufzuheben die Delegation ebenfalls  gefordert hatte, aber hob er nicht auf. Als die Delegation am 24.  September mit diesem Ergebnis nach Hanau zur\u00fcckkehrte, brach auch hier  die Revolution aus. Dabei wurden zwei Zoll\u00e4mter (Hanau und Mainkur) und  das Gesch\u00e4ft eines Verk\u00e4ufers von Stempelpapieren zerst\u00f6rt.<\/p>\n<p>Verhandlung \u00fcber die Verfassung<\/p>\n<p>Der Landtag trat am 16. Oktober zusammen. F\u00fcr die Verhandlungen \u00fcber  die Verfassung ernannte der Kurf\u00fcrst zwei Landtagskommissare, Otto von  Porbeck (1764-1841) und Karl Michael Eggena (1789-1840), als  Verbindungsbeamte zwischen Regierung und Landst\u00e4nden. Anfang Oktober  1830 legten sie den Landst\u00e4nden einen ersten Entwurf vor, die so  genannte Landesherrliche Proposition. Diese lehnte sich stark an den  Entwurf von 1816 an. Zu der seitens der Regierung erhofften schnellen  Annahme der Proposition kam es aber nicht. Vielmehr wollten die  Landst\u00e4nde dar\u00fcber beraten.<\/p>\n<p>Bei den Diskussionen hatte die \u201ekurf\u00fcrstliche Partei\u201c innerhalb der  St\u00e4nde keine F\u00fcrsprecher, wurde dort aber durch die zwei  Landtagskommissare vertreten. Der Adel \u2013 vier Standesherren und die  Ritterschaft \u2013 entsandten zwar insgesamt 7 Vertreter in den Landtag,  konnten ihre Standes-Interessen aber nur sehr begrenzt in der Verfassung  verankern, da ihre Privilegien von allen anderen Beteiligten abgelehnt  wurden. Nicht einmal die sonst zu dieser Zeit \u00fcbliche, im Wesentlichen  f\u00fcr den Adel reservierte, erste Kammer konnten sie durchsetzen. Die  Vertreter der Bauern waren \u2013 aufgrund des Wahlrechtes \u2013 vor allem  Gro\u00dfbauern und nicht-adelige Gutsbesitzer. Deren Interessen stimmten  weitgehend mit denen des B\u00fcrgertums \u00fcberein. So konnte das B\u00fcrgertum den  Inhalt der Verfassung wesentlichen bestimmen. Dessen Vertreter waren zu  einem erheblichen Teil Juristen. Sylvester Jordan, Staatsrechtslehrer  an der Universit\u00e4t Marburg, wurde Vorsitzender des  Verfassungsausschusses der Landst\u00e4nde und bestimmte mit seiner liberalen  Einstellung ganz wesentlich den Inhalt der Verfassung. Ergebnis des  Ausschusses waren die Gutachtlichen Bemerkungen, \u00fcber die von den  Landst\u00e4nden nun diskutiert wurde. Hier allerdings waren die  Landtagskommissare wieder beteiligt. Beide Seiten dr\u00e4ngten auf einen  Verhandlungsabschluss, der Kurf\u00fcrst, weil er glaubte, dann seine  M\u00e4tresse, die Gr\u00e4fin Emilie von Reichenbach, wieder nach Kassel holen zu  k\u00f6nnen, das b\u00fcrgerliche Lager, weil die unteren gesellschaftlichen  Schichten weiterhin Unruhen ausl\u00f6sten, und beide Seiten, weil sie eine  Bundesexekution f\u00fcrchteten. So kam ein Kompromiss zustande. Im Dezember  beriet das Gesamtstaatsministerium \u00fcber den vom Landtag eingereichten  Entwurf, der Anfang Januar vom Geheimen Kabinettsrat Carl Rivalier von  Meysenbug (1779-1847) redaktionell bearbeitet wurde. Am 5. Januar 1831  unterzeichnete der Kurf\u00fcrst die Verfassungsurkunde, die am 8. Januar  1831 feierlich verk\u00fcndet wurde. Der Bundestag des Deutschen Bundes sah  sich nicht in der Lage, einen Beschluss zu der kurhessischen Verfassung  herbeizuf\u00fchren. F\u00fcrst Metternich und der badische Gesandte Friedrich  Landolin Karl Freiherr von Blittersdorf (1792-1862) waren strikt  dagegen, Preu\u00dfen bef\u00fcrwortete die Verfassung aus Opposition gegen  \u00d6sterreich und die deutschen Mittelstaaten waren mehrheitlich daf\u00fcr, um  ihre eigenen Verfassungen vor Eingriffen des Deutschen Bundes zu  sch\u00fctzen. Ohne ein Veto des Deutschen Bundes galt eine entsprechende  Landesverfassung.<\/p>\n<p>Regierung<\/p>\n<p>Formal hielt die Verfassung am monarchischen Prinzip fest, wenn auch  \u00fcberdurchschnittlich umfangreich Beteiligungsrechte der Landst\u00e4nde  verankert wurden. Die Exekutive, insbesondere in Heer, Diplomatie und  Verwaltung, blieben weitgehend in der Hand des F\u00fcrsten.<\/p>\n<p>Wahlrecht<\/p>\n<p>Das Wahlrecht wurde als Zensuswahlrecht \u00fcber ein Wahlgesetz  festgeschrieben, das gem\u00e4\u00df \u00a7 72 der Verfassung einen Teil von ihr  darstellte. Damit sicherte sich das B\u00fcrgertum gegen die \u201eunteren\u201c  sozialen Schichten ab.<\/p>\n<p>Landst\u00e4nde<\/p>\n<p>Landst\u00e4ndisch-parlamentarische Mitwirkung war bei der Verabschiedung  des Etats, insbesondere bei der Bewilligung von Steuern erforderlich.  Das bewegte sich im Rahmen des damals \u00dcblichen. Dar\u00fcber hinaus ging  allerdings das Recht der Landst\u00e4nde auf Gesetzesinitiative.<\/p>\n<p>Zwischen den Sitzungsperioden bestand ein \u201eSt\u00e4ndiger Ausschuss\u201c des  Landtages, der aber zu wenig Rechte hatte, um die Landst\u00e4nde in dieser  Zeit wirklich zu ersetzen. Der Kurf\u00fcrst alleine besa\u00df das Recht, die  Landst\u00e4nde einzuberufen und aufzul\u00f6sen Er war allerdings verpflichtet,  nach einer Aufl\u00f6sung der Landst\u00e4nde neu w\u00e4hlen zu lassen und die  Landst\u00e4nde dann einzuberufen.<\/p>\n<p>Grundrechte<\/p>\n<p>Zahlreiche Grundrechte waren in der Verfassung festgeschrieben:  Gleichheit vor dem Gesetz (\u00a7 26), Religionsfreiheit (\u00a7\u00a7 29, 30),  Freiheit der Person und Eigentumsgarantie (\u00a7\u00a7 31, 32), Berufsfreiheit (\u00a7  36), Briefgeheimnis (\u00a7 38), Petitionsrecht (\u00a7 99), Rechtsweggarantie  und das Verbot von Ausnahmegerichten (\u00a7\u00a7 112ff). Die Meinungsfreiheit  und Pressefreiheit (\u00a7\u00a7 37, 39) wurden zwar garantiert, standen aber  unter Gesetzesvorbehalt und wurden bis 1848 nicht in die Praxis  umgesetzt.<\/p>\n<p>Bewertung<\/p>\n<p>Unter den Verfassungen der damaligen Zeit war sie eine der  fortschrittlichsten, weil sie in einigen Punkten \u00fcber die bis dahin in  anderen Staaten den Landst\u00e4nden gew\u00e4hrten Rechte hinausging:<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Die Kurhessische St\u00e4ndeversammlung war ein Einkammerlandtag.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Sie besa\u00df das Recht zu Gesetzesinitiative und<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 hatte die Pflicht zur Ministeranklage, wenn ein Regierungsmitglied gegen Bestimmungen der Verfassung verstie\u00df.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Die Eidesleistungen des Landesherrn, der Beamten, Offiziere (\u00a7\u00a7  46, 60) und Abgeordneten erfolgte auf die Verfassung. Insbesondere im  Hinblick auf die Offiziere war das sensationell und sollte 1850 dem  Landesherrn noch erhebliche Probleme bereiten.<\/p>\n<p>Damit war die Kurhessische Verfassung von 1831 zu ihrem  Entstehungszeitpunkt wohl die liberalste in Deutschland. \u00dcbertroffen  wurde sie nur durch die nahezu zeitgleich entstandene Verfassung des  K\u00f6nigreichs Belgien von 1831, die allerdings aufgrund der kurz zuvor  erfolgten Sezession Belgiens vom K\u00f6nigreich der Niederlande ohne jede  obrigkeitliche Einwirkung zustande kommen konnte.<\/p>\n<p>Praxis<\/p>\n<p>In der Praxis funktionierte das in der Kurhessischen Verfassung von  1831 Niedergelegte nur begrenzt. Die Verfassung traf in Friedrich  Wilhelm (Prinzregent von 1831 bis 1847, dann Kurf\u00fcrst) auf einen extrem  r\u00fcckw\u00e4rts gewandten, uneinsichtigen und politisch unf\u00e4higen  Landesherren. Dieser versuchte sofort alles, um die Verfassung  auszuhebeln. Das spiegelt sich in einer entsprechenden Personalpolitik,  wie etwa der Berufung des ultra-konservativen Ludwig Hassenpflug zum  leitenden Minister, der die anti-konstitutionelle Politik anleitete,  wider. Er \u00fcberstand vier Ministeranklagen des Landtags. Dies belegte im  Nachhinein die Unbrauchbarkeit der Ministeranklage als Instrument, die  Regierung zu kontrollieren. Der Landtag wurde nun durch den Kurf\u00fcrsten  immer aufgel\u00f6st, wenn Beschl\u00fcsse drohten, die unangenehm waren. Auch  wurde die Zusammensetzung des Landtages bei Neuwahlen manipuliert.<\/p>\n<p>Kurf\u00fcrst Friedrich Wilhelm schreckte auch nicht vor Rechtsbruch  zur\u00fcck, was zum Kurhessischen Verfassungskonflikt 1850 f\u00fchrte, und dem  anschlie\u00dfenden Einsatz ausl\u00e4ndischen Milit\u00e4rs, der sogenannten  Strafbayern. 1852 wurde die Verfassung seitens des Kurf\u00fcrsten einseitig  ge\u00e4ndert. Nach folgenden langen Auseinandersetzungen wurde die  Verfassung von 1830 im Jahr 1860 teilweise und 1862 vollst\u00e4ndig  wiederhergestellt. Die sich hier widerspiegelnden Konflikte zwischen  Kurf\u00fcrst und B\u00fcrgertum f\u00fchrten dazu, dass das K\u00f6nigreich Preu\u00dfen nach  dem Krieg von 1866 das Kurf\u00fcrstentum problemlos annektieren konnte, weil  das B\u00fcrgertum froh war, den ungeliebten Landesherrn loszuwerden und in  eine wirtschaftlich viel leistungsf\u00e4higere, gr\u00f6\u00dfere Einheit integriert  zu sein.<\/p>\n<p>Struktur im Vorm\u00e4rz<\/p>\n<p>Die neue Verfassung war eine der fortschrittlichsten ihrer Zeit.  Au\u00dfergew\u00f6hnlich war das Einkammer- statt des sonst \u00fcblichen  Zweikammer-Parlaments. Auch das Wahlrecht war bemerkenswert: f\u00fcr  sechzehn Abgeordnete aus Stadt und Landgemeinden bestand das v\u00f6llig  freie M\u00e4nnerwahlrecht. F\u00fcr diese bestanden keine Zensusschranken. Das  passive Wahlrecht blieb allerdings beschr\u00e4nkt. Dienstboten, Gesellen,  Arbeiter und vergleichbare Berufsst\u00e4nde blieben von der W\u00e4hlbarkeit  ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Insgesamt bestand das Parlament aus 53 Abgeordneten. Davon entfielen  20 Sitze auf die Prinzen des Herrscherhauses, die Standesherren, die  Pr\u00e4laten und Ritter oder deren Vertreter. 17 Mandate standen den St\u00e4dten  und der Universit\u00e4t Marburg zu. Hinzu kamen 16 Mandate f\u00fcr Vertreter  der Bauern.<\/p>\n<p>Die Kammer bestand gem\u00e4\u00df \u00a7 63 der Verfassung im Detail aus<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 den Prinzen des kurf\u00fcrstlichen Hauses<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 den Oberh\u00e4uptern der standesherrlichen Familien<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 dem Erbmarschall, also dem Senior der Familie Riedesel<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 einem der ritterschaftlichen Obervorsteher des Stiftes Kaufungen und Wetter<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 einem Abgeordneten des Landesuniversit\u00e4t Marburg<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 je einem Abgeordneten der f\u00fcnf Bezirke der althessischen Ritterschaft (Diemel, Fulda, Schwalm, Werra und Lahn)<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 einem Abgeordneten der Ritterschaft der Grafschaft Schaumburg<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 einem Abgeordneten aus dem ehemals reichsunmittelbaren Adel in den Kreisen Fulda und H\u00fcnfeld<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 einem Abgeordneten aus dem ehemals reichsunmittelbaren und sonst stark beg\u00fcterten Adel in der Provinz Hanau<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 16 Abgeordneten der St\u00e4dte n\u00e4mlich<\/p>\n<p>o\u00a0 je zwei aus Kassel und Hanau<\/p>\n<p>o\u00a0 je einer aus Marburg, Fulda und Schmalkalden<\/p>\n<p>o\u00a0 Hersfeld und Melsungen teilen sich einen Abgeordneten. F\u00fcr jeweils  zwei Landtage durfte Hersfeld, dann f\u00fcr einen Landtag Melsungen den  Abgeordneten w\u00e4hlen<\/p>\n<p>o\u00a0 ein weiterer Abgeordneter wurde in gleicher Weise von Hersfeld und  Melsungen sowie den St\u00e4dten Lichtenau, Rotenburg, Sontra, Spangenberg  und Waldkappel bestimmt<\/p>\n<p>o\u00a0 Jeweils einen Abgeordneten w\u00e4hlen<\/p>\n<ul>\n<li>\u00a7 Rinteln, Obernkirchen, Oldendorf, Rodenberg und Sachsenhagen<\/li>\n<li>\u00a7 Hofgeismar, Karlshafen, Grebenstein, Helmarshausen, Immenhausen,  Liebenau, Naumburg, Trendelburg, Volkmarsen, Wolfhagen und Zierenberg<\/li>\n<li>\u00a7 Homberg, Borken, Felsberg, Fritzlar, Gudensberg, Neukirchen, Niedenstein, Schwarzenborn, Treysa und Ziegenhain<\/li>\n<li>\u00a7 Eschwege, Allendorf, Gro\u00dfalmerode, Wanfried und Witzenhausen<\/li>\n<li>\u00a7 Frankenberg, Am\u00f6neburg, Frankenau, Gem\u00fcnden, Kirchhain, Neustadt, Rauschenberg, Rosenthal, Schweinsberg und Wetter<\/li>\n<li>\u00a7 H\u00fcnfeld, Salm\u00fcnster, Schl\u00fcchtern, und Steinau<\/li>\n<li>\u00a7 Gelnhausen, Bockenheim, W\u00e4chtersbach und Windecken<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u2022\u00a0 16 Vertretern der Landbezirke<\/p>\n<p>Direktoren des Gesamtstaaatsministeriums<\/p>\n<p>Georg von Schmerfeld (* 18. M\u00e4rz 1759 in Kassel; \u2020 21. Dezember 1823  ebenda) war ein 1817 in den Adelsstand erhobener Jurist,  Verwaltungsbeamter und Staatsmann im Dienste der Landgrafen bzw.  Kurf\u00fcrsten von Hessen-Kassel.<\/p>\n<p>Friedrich Ludwig von Witzleben (* 9. Mai 1755 in Wohlmirstedt; \u2020 16.  M\u00e4rz 1830 in Cassel) war ein deutscher Forstmeister, Staatsrat und  Generaldirektor der Dom\u00e4nen, Forste und Gew\u00e4sser in Hessen, Verfasser  forstlicher Fachliteratur und Gr\u00fcnder der Forstlehranstalt zu Waldau.<\/p>\n<p>Johann Friedrich Christoph Schmincke (* 1. Dezember 1775 in Kassel; \u2020 10. Mai 1845 in Kassel) war ein kurhessischer Minister.<\/p>\n<p>Freiherr Ferdinand Carl Wilhelm Heinrich Schenck zu Schweinsberg (*  28. November 1765 in Hanau; \u2020 29. Dezember 1842 auf Burg Schweinsberg)  war Justizminister der ersten Regierung, die nach dem Erlass der  Verfassung von 1831 in Kurhessen t\u00e4tig wurde.<\/p>\n<p>Johann Christian Wiederhold (1831\u20131832)<\/p>\n<p>Der bekannteste Regierungschef war der zweimal (1832\u20131837, 1850\u20131855)  als Innen- und Justizminister t\u00e4tige Ludwig Hassenpflug. Die Verfassung  wurde gebrochen und au\u00dfer Kraft gesetzt.<\/p>\n<p>Verwaltungsgliederung<\/p>\n<p>Am 21. August 1821 wurde Kurhessen zum Zwecke der Verwaltung in vier  Provinzen und 22 Kreise eingeteilt. Die beiden althessischen Provinzen  Niederhessen (Hauptstadt: Kassel) und Oberhessen (Marburg) lagen im  Nordwesten des Landes. Im S\u00fcdosten lag die aus dem F\u00fcrstbistum Fulda  hervorgegangene Provinz Fulda mit der ehemals zur Grafschaft Henneberg  geh\u00f6rigen Exklave, dem Landkreis Herrschaft Schmalkalden, wiederum  s\u00fcdlich an diese anschlie\u00dfend die aus dem ehemaligen F\u00fcrstentum Hanau  gebildete Provinz Hanau. Die Kreise der vier Provinzen waren:<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u2022\u00a0 Provinz Niederhessen <\/span><\/strong><\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Eschwege<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Fritzlar<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Hofgeismar<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Homberg<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Kassel<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Melsungen<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Rotenburg<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Schaumburg<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Witzenhausen<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Wolfhagen<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u2022\u00a0 Provinz Oberhessen <\/span><\/strong><\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Frankenberg<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Marburg<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Kirchhain<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Ziegenhain<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u2022\u00a0 Provinz Fulda <\/span><\/strong><\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Fulda<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Hersfeld<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis H\u00fcnfeld<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Schmalkalden<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u2022\u00a0 Provinz Hanau <\/span><\/strong><\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Hanau<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Gelnhausen<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Salm\u00fcnster (bis 1829)<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Schl\u00fcchtern<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 12.12.2017<\/p>\n<p>2. Zollchaos und Zollvereinspolitik im Kurf\u00fcrstentum Hessen-Kassel nach der Julirevolution (1830\/31)<\/p>\n<p>Die einige Kilometer \u00f6stlich von Frankfurt am Zusammenflu\u00df von Kinzig  und Main gelegene Stadt Hanau war am 24. September 1830 Schauplatz von  Krawallen, die die Aufmerksamkeit der deutschen \u00d6ffentlichkeit auf sich  zogen. Hanau war die Hauptstadt einer kurhessischen Provinz gleichen  Namens, die langgestreckt mit m\u00e4anderf\u00f6rmigen Grenzlinien zwischen dem  Gro\u00dfherzogtum Hessen-Darmstadt, der freien Stadt Frankfurt am Main und  dem K\u00f6nigreich Bayern lag. Auch die sich im Norden anschlie\u00dfende Provinz  Fulda war gr\u00f6\u00dftenteils ein schmaler Landstreifen zwischen den  benachbarten Fl\u00e4chenstaaten Hessen-Darmstadt und Bayern. In der ganz im  S\u00fcden der stiefel\u00e4hnlichen L\u00e4ndermasse gelegenen Stadt Hanau kam es also  an dem genannten Septembertag zu Gewaltausbr\u00fcchen einer w\u00fctenden  Volksmenge.\u00a0 Abends wurden die Zollgeb\u00e4ude, das Lizentamt und das  Mainzollamt, ausger\u00e4umt und Einrichtung und Akten verbrannt. \u201cLetzte  Hemd-Amt\u201d hie\u00df das verha\u00dfte Lizentamt im Volksmund. Polizei und Milit\u00e4r  gingen nicht gegen die aufgebrachte Menge vor. Am n\u00e4chsten Tag wurde das  Zollb\u00fcro bzw. Mautamt an der Mainkur von ihr zerst\u00f6rt. Die Unruhen  griffen weiter um sich. Im nord\u00f6stlich von Hanau gelegenen Grenzort  Gelnhausen kam es gleichfalls zu einer St\u00fcrmung des Zollamts. Die  Erhebung der Z\u00f6lle mu\u00dfte infolge der Unruhen in den Provinzen Hanau und  Fulda eingestellt werden. In der Provinz Fulda resignierten die  Mautbeamten und \u00fcbten ihren undankbaren Dienst von sich aus nicht mehr  aus. Die gesetzliche Ordnung war auf dem Gebiet des Zollwesens  aufgel\u00f6st. An die Stelle der Ordnung trat ein Zollchaos.<\/p>\n<p>Wie kam es zu den Krawallen und den chaotischen Zollverh\u00e4ltnissen? An  dem Tag, an dem in Hanau die Gewaltausbr\u00fcche stattfanden, war eine  Deputation der Stadt, die sich aus Vertretern des Adels, der B\u00fcrger und  der Bauern zusammensetzte, mit unbefriedigenden Nachrichten aus der  Hauptstadt Kassel zur\u00fcckgekehrt. Sie hatte von der Regierung die  Aufhebung der Z\u00f6lle oder \u201cMauten\u201d \u2013 ein damals ebenso gebr\u00e4uchliches  Wort \u2013 gefordert. Eine so weitgehende Forderung, die einen  einschneidenden Verlust f\u00fcr die Staatskasse gebracht h\u00e4tte, genehmigte  der Kurf\u00fcrst Wilhelm II. nicht. Er versprach in einer unverbindlichen  Form, f\u00fcr eine Abhilfe der begr\u00fcndeten Beschwerden zu sorgen. Das  wiederum war der Deputation und der Bev\u00f6lkerung Hanaus zu wenig. Was  freiwillig nicht zugestanden wurde, suchte eine aufgebrachte Volksmenge  auf dem Wege der Gewalt und durch Aufhebung der gesetzlichen Ordnung zu  erreichen.<\/p>\n<p>Um den Unmut der in den s\u00fcdlichen Provinzen lebenden Kurhessen \u00fcber  die Zollverh\u00e4ltnisse besser zu verstehen, mu\u00df man ber\u00fccksichtigen, da\u00df  ihre Beschwernisse nur zum Teil von den Abgaben herr\u00fchrten, die an die  eigene Regierung zu entrichten waren. F\u00fcr den Au\u00dfenhandelsverkehr war  die Zollpolitik der benachbarten Fl\u00e4chenstaaten noch belastender. Diese  Politik verschlechterte seit Jahren die wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse in  Kurhessen. Bayern hatte sich im zur\u00fcckliegenden Jahrzehnt mit einer  Schutzzollmauer umgeben, d.h., es belastete durch hohe Z\u00f6lle die  Wareneinfuhren, um den im eigenen Land erzeugten und hergestellten  Produkten einen sicheren Markt zu verschaffen. Um diesen Markt weiter  auszudehnen, bildete es im Januar 1828 mit W\u00fcrttemberg einen Zollverein.  Die Werbung zur Gewinnung weiterer Staaten f\u00fcr den Verein, insbesondere  die Werbung um Kurhessen, war erfolglos. Der kurhessische Handel mit  Bayern blieb erschwert. Gegen\u00fcber dem Nachbarn Hessen-Darmstadt  gestalteten sich die Zollverh\u00e4ltnisse in \u00e4hnlicher Weise. Das Jahr 1828  bildete hier einen scharfen Einschnitt, denn im Februar dieses Jahres  \u00fcbernahm Darmstadt das preu\u00dfische Zollsystem. Die \u00dcbernahme des Systems  bescherte Kurhessen gleichfalls eine Erschwerung des Au\u00dfenhandels. F\u00fcr  die Ausfuhr von Waren stiegen die Tarife. Doch auch hier folgte die  kurhessische Regierung nicht der Einladung zum Vereinsbeitritt. Sie  schlo\u00df sich statt dessen 1828 mit anderen Staaten zum Mitteldeutschen  Handelsverein zusammen, der sich das Ziel setzte, Handel und Verkehr  m\u00f6glichst zu erleichtern und sich nicht mit Schutzz\u00f6llen zu umgeben. Von  der Erleichterung des Warenverkehrs sollte der Durchfuhrhandel  profitieren. Wegen seiner zentralen Lage besa\u00df der Kurstaat f\u00fcr den  Transit zwischen West- und Ost- und zwischen Nord- und S\u00fcddeutschland  nat\u00fcrliche Vorteile. F\u00fcr den Kurf\u00fcrsten kamen weitere Beweggr\u00fcnde beim  Beitritt zum Mitteldeutschen Verein hinzu: die Zollverwaltung blieb  ungeschm\u00e4lert und ungeteilt in der eigenen Kompetenz; es gab wegen der  Ehe zur linken Hand mit der Gr\u00e4fin Reichenbach heftige famili\u00e4re  Spannungen zwischen ihm und dem preu\u00dfischen Herrscherhaus, aus dem seine  Gattin stammte; aus politischen und wirtschaftlichen Gr\u00fcnden begr\u00fc\u00dfte  der \u00f6sterreichische Staatskanzler F\u00fcrst Metternich den Mitteldeutschen  Verein und mi\u00dfbilligte die beiden anderen Vereine, \u00d6sterreich aber \u00fcbte  gro\u00dfen Einflu\u00df auf die kurhessische Politik.<\/p>\n<p>Kurhessen und seinen Vereinspartnern gelang es nicht, mit den beiden  anderen Vereinen eine Senkung der Zolltarife auszuhandeln. Der  Preu\u00dfische und der Bayerische Verein betrachteten vielmehr den dritten  Bund als ihren Gegner, der die Ausbreitung ihres Systems verhindern  wollte. Die beiden Schutzzollvereine kamen sich gegenseitig n\u00e4her. Im  Mai 1829 schlossen sie einen Vertrag zur gegenseitigen Erleichterung des  Handelsverkehrs und sagten einander zu, sich in der Ausdehnung ihres  jeweiligen Systems zu unterst\u00fctzen. Verhandlungen mit s\u00e4chsischen  Kleinstaaten, die Mitglieder des Mitteldeutschen Vereins waren, f\u00fchrten  im Jahre 1829 zur Bewilligung einer von Durchfuhrz\u00f6llen freigestellten  Stra\u00dfenverbindung zwischen Preu\u00dfen und Bayern. Der Nord-S\u00fcd-Transit  sollte an Kurhessen vorbeigehen. Im Jahre 1830 bem\u00fchte sich Kurhessen  noch mit einigen norddeutschen K\u00fcstenstaaten einen engeren Zollverband  zu errichten, um die Abwehrposition gegen Preu\u00dfen zu st\u00e4rken. Es kam  aber in der Frage der Zolltarifh\u00f6he nicht zu einer Einigung. Die  Zollvereinsbewegung gereichte demnach Kurhessen bis zum September 1830,  als die Krawalle in Hanau ausbrachen, nur zum Nachteil. Es gab nur  illegale Mittel, die Nachteile der Zollmauern zu \u00fcberwinden.  Schleichhandel und Schmuggel bl\u00fchten an den Grenzen zu den Staaten, die  sich mit hohen Tarifen umgeben hatten. Blutige K\u00e4mpfe zwischen  Schmugglern und Ordnungsh\u00fctern, aber auch von Schmugglerbanden  untereinander fanden an der kurhessischen Grenze (und nicht nur hier)  statt. Die Polizei erhielt die Befugnis, zur Abstellung des  Schleichhandels von den Waffen Gebrauch zu machen. F\u00fcr die Bev\u00f6lkerung  wurde der Besitz von Gewehren von einer polizeilichen Erlaubnis abh\u00e4ngig  gemacht. Das Auge des Gesetzes wachte dort sch\u00e4rfer, wo der eigene  Staat Schaden erleiden konnte, d.h. vor allem beim Einschw\u00e4rzen von  Waren, f\u00fcr die die Erhebung eines Zolls vorgeschrieben war. Die Augen  wurden bisweilen mit Absicht geschlossen, wenn von dem illegalen  Warenverkehr nur die Interessen des Nachbarstaats ber\u00fchrt waren. In der  deutschen Staatenwelt verhielt sich dies nicht anders als in Kurhessen.  Zum Zollchaos im Kurf\u00fcrstentum geh\u00f6rte auch dieser Zustand an den  Grenzen. Die langgestreckten s\u00fcdlichen Provinzen boten dem  Schleichhandel besonders gute M\u00f6glichkeiten, seine Gesch\u00e4fte zu  betreiben.<\/p>\n<p>Die Zollverh\u00e4ltnisse griffen tief in das kurhessische  Wirtschaftsleben ein. Der Verkehr auf den Transitstra\u00dfen zwischen  Frankfurt und Sachsen und von Norddeutschland nach Bayern ging zur\u00fcck.  Die Bev\u00f6lkerung war auf die Verdienstm\u00f6glichkeit eingestellt und  angewiesen, die der Transit seit Jahrhunderten gebracht hatte. Geht man  durch, was die Bev\u00f6lkerung damals bedr\u00fcckte und bewegte, so st\u00f6\u00dft man  noch auf weitere Fakten. Das Salz, einer der wichtigsten Handelsartikel,  war ein eintr\u00e4gliches Staatsmonopol. Es wurde im Ausland billiger  verkauft als an die kurhessische Bev\u00f6lkerung. Hohe Steuern belasteten  die Einwohner. Der Kurf\u00fcrst st\u00fcrzte sich jedoch f\u00fcr milit\u00e4rische Zwecke  und die Ausstattung der M\u00e4tresse Gr\u00e4fin Reichenbach in gro\u00dfe Ausgaben.  Die Arbeitslosigkeit stieg, und die Preise f\u00fcr Grundnahrungsmittel, die  Getreidepreise und damit verbunden die Brotpreise, kletterten infolge  von Mi\u00dfernten in die H\u00f6he. Das Hanauer Land war zus\u00e4tzlich noch von  einer starken Main\u00fcberschwemmung heimgesucht worden. Die wirtschaftliche  Notlage in Kurhessen f\u00fchrte nicht nur zu gewaltt\u00e4tigen Ausschreitungen  auf Zolleinrichtungen. Am 6. September 1830 kam es in Kassel, nachdem  die B\u00e4cker die Brotpreise erh\u00f6ht hatten, zu einer St\u00fcrmung der  B\u00e4ckerl\u00e4den. Erst in der Nacht konnte das Milit\u00e4r die Ruhe in der  Hauptstadt wieder herstellen. In Hanau wurden am gleichen Tag, an dem  die Zollb\u00fcros zerst\u00f6rt wurden, die Getriedespeicher j\u00fcdischer H\u00e4ndler  gest\u00fcrmt. Der Impuls, der von \u00e4hnlich motivierten Gewaltausbr\u00fcchen  ausging, mu\u00df in die Beschreibung der gereizten Stimmung jener Tage  miteinbezogen werden. Vor allem darf die Ausstrahlung der franz\u00f6sischen  Julirevolution nicht unerw\u00e4hnt bleiben. Sie inspirierte die gewaltsame  Artikulation vielf\u00e4ltiger sozialer, wirtschaftlicher und politischer  Konflikte, nicht zuletzt in Hessen-Kassel, wo das Zollchaos nicht die  einzige Folge dieser Artikulation blieb. Gleichfalls im September wurde  in einer Bittschrift, die mehr als 1500 Unterschriften trug, die  Einberufung von Landst\u00e4nden in dem absolutistisch regierten Staat  gefordert. Als eine Delegation an den Kurf\u00fcrsten am 14. September nicht  vorgelassen und auf den folgenden Tag vertr\u00f6stet wurde, kam in Kassel  eine gef\u00e4hrliche Stimmung auf. Eine dichte Menschenmenge umstellte am  15. September den Regierungspalast und wartete gespannt auf das  Ergebnis. Der Kurf\u00fcrst gab, sein Nachgeben als \u201cOpfer\u201d bezeichnend, den  W\u00fcnschen nach. Daraufhin entspannte sich die Lage in Kassel und in  Althessen. In der Provinz Hanau kam hingegen die Bef\u00fcrchtung auf, bei  der Einberufung der Landst\u00e4nde nicht ber\u00fccksichtigt zu werden. Die  Deputation, die den Antrag auf Abschaffung der Maut stellte, sollte in  Kassel einen Bescheid auf diese Frage einholen. Da\u00df sie auf die Frage  keine zufriedenstellende Antwort bekam, war gleichfalls ein Motiv f\u00fcr  die Hanauer Krawalle.<\/p>\n<p>Zur Beruhigung der aufgebrachten Bev\u00f6lkerung sandte der Kurf\u00fcrst  seinen Sohn, den Kurprinzen Friedrich Wilhelm, nach Hanau. Friedrich  Wilhelm, ein geb\u00fcrtiger Hanauer, traf dort am 27. September ein. Er  versprach in einer Proklamation die Aufhebung der Maut. Zur  Beschwichtigung der Gem\u00fcter trug die in diesen Tagen eingelaufene  Information bei, da\u00df in dem einberufenen Landtag auch Abgeordnete der  j\u00fcngst auf dem Wiener Kongre\u00df (1814\/15) erworbenen Landesteile, so auch  die Provinz Hanau, vertreten sein sollten. Beschwichtigung und Nachgeben  blieben nicht die einzige Reaktion des Kurf\u00fcrsten auf die Krawalle.  Hinzu kam die Androhung staatlicher Gegengewalt. Der Landesherr rief die  beurlaubten hessischen Soldaten ein und versammelte ein betr\u00e4chtliches  Korps in der Umgebung von Kassel. Truppen eilten in die Provinzen Hanau  und Fulda. Die Besatzung der Stadt Hanau wurde verst\u00e4rkt. Das im  Truppenaufgebot sichtbare Mi\u00dftrauen reizte die Bev\u00f6lkerung, die in der  neuen B\u00fcrgergarde einen gen\u00fcgenden Schutz gegen alle Ausschreitungen  erblickte. Der Kurf\u00fcrst hatte diese Garde nur mit Str\u00e4uben genehmigt,  doch die B\u00fcrger des Landes waren sehr stolz auf sie. F\u00fcr Zwecke, die den  B\u00fcrgerinteressen zuwiderliefen, war diese Garde nat\u00fcrlich schwer  einzusetzen. Bei den Zollkonflikten in den s\u00fcdlichen Provinzen ging es  aber um wichtige b\u00fcrgerliche Interessen. Ein milit\u00e4rischer Einsatz lie\u00df  nicht lange auf sich warten. Als Mitte November 1830 in Hanau das Brot  um zwei Kreuzer teurer wurde, wurden die Hanauer B\u00e4ckerl\u00e4den gest\u00fcrmt.  Das Milit\u00e4r stellte die Ruhe wieder her und verhaftete die R\u00e4delsf\u00fchrer.  Auf dem Weg nach Fulda, wohin die Verhafteten gebracht werden sollten,  kam es zu Stra\u00dfenk\u00e4mpfen. Ein bewaffneter Haufen suchte die Gefangenen  zu befreien. Der Anschlag wurde abgewehrt, forderte aber drei Tote und  mehrere Verwundete.<\/p>\n<p>Geht man den Folgen und Reaktionen nach, die sich an die Hanauer  Krawalle vom 24. September anschlossen, so mu\u00df man den Blick auch \u00fcber  die kurhessischen Grenzen hinaus richten, insbesondere auf die  Grenzverh\u00e4ltnisse im Nachbarstaat Hessen-Darmstadt. Unruhen und  Aufst\u00e4nde flammten n\u00e4mlich auch hier auf. Aufr\u00fchrer verw\u00fcsteten eine  Reihe von Zoll\u00e4mtern, nahmen angesehene Personen als Geisel und  stachelten in Offenbach und Seligenstadt zum Aufstand an. Die  darmst\u00e4dtische Regierung sah nicht nur den Geist der Unruhe von  Kurhessen ausgehen, sondern machte Bewohner des Nachbarstaates f\u00fcr sie  verantwortlich. Die Zurechnung war einseitig, denn man mu\u00df in Rechnung  stellen, da\u00df auch die darmst\u00e4dtischen B\u00fcrger ein Interesse daran hatten,  die Wareneinfuhr von hohen Z\u00f6llen zu befreien. Den kurhessischen  Beh\u00f6rden wurde von Darmstadt vorgeworfen, nicht energisch genug gegen  die aufst\u00e4ndischen Rotten vorgegangen zu sein. Darmstadt selbst  verst\u00e4rkte seine Truppen in Oberhessen und insbesondere an der unruhigen  Grenze zu Kurhessen hin. Die Bewohner der Provinz wurden in  Proklamationen zur Bewahrung von Ruhe und Ordnung angehalten. Der Erla\u00df  des Standrechts sollte Gewalttaten vorbeugen. Die Wurzel des \u00dcbels, so  glaubte die darmst\u00e4dtische Regierung, mu\u00dfte jedoch in Kurhessen  ausgerottet werden.<\/p>\n<p>Die Wellen, die die Hanauer Krawalle schlugen, gelangten bis zum  Frankfurter Bundestag. In Ger\u00fcchten wurden die Unruhen \u00fcbertrieben  dargestellt. Ein Frankfurter Pfarrturmw\u00e4chter gab vor, ganz Hanau in  Flammen gesehen zu haben. Die unmittelbare N\u00e4he des Unruheherdes zum  Sitz der Bundesversammlung f\u00fchrte zu einer raschen Besch\u00e4ftigung mit der  Frage, ob die Unruhen mit milit\u00e4rischen Mitteln von Bundes wegen  unterdr\u00fcckt werden sollten. Zum 30. September 1830 berief der  Bundestagspr\u00e4sident Joachim von M\u00fcnch-Bellinghausen eine Sitzung ein, um  \u00fcber Ma\u00dfnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des  Gefahrenherdes zu beratschlagen. In der Sitzung wurde die kurhessische  Regierung ger\u00fcgt, da\u00df sie die Ereignisse nicht verh\u00fctet und unterdr\u00fcckt  hatte, und ermahnt, alle n\u00f6tigen Vorbereitungen zur Unterbindung  weiterer Exzesse zu treffen. Ausdr\u00fccklich wurde mi\u00dfbilligt, da\u00df die  Zivil- und Milit\u00e4rbeh\u00f6rden in Hanau w\u00e4hrend der Ausschreitungen am 24.  September tatenlos geblieben waren. Das sei eine Ermunterung zu weiteren  Exzessen gewesen, die nun die innere Ruhe und Sicherheit Deutschlands  ernstlich bedrohen w\u00fcrden. Am folgenden Tag, dem 1. Oktober, gab der  kurhessische Gesandte Meyerfeld die Erkl\u00e4rung ab, nach einem Bericht des  Hanauer Regierungsdirektors sei die Ruhe in der Stadt und in der  Provinz \u00fcberall wieder hergestellt. Seine Mitteilungen wurden jedoch von  darmst\u00e4dtischen Gesandten angezweifelt. Er stellte die Unruhen in  seinem Land drastisch vor Augen und wies die Schuld daran ausschlie\u00dflich  dem Nachbarstaat zu. Die Bundesversammlung lie\u00df sich von dem Bericht  \u00fcberzeugen. Sie nahm die Vorschl\u00e4ge der Bundesmilit\u00e4rkommission, die sie  tags zuvor angefordert hatte, an und beschlo\u00df, ein Bundeskorps an den  Grenzen zu Kurhessen aufstellen zu lassen, um eventuelle Angriffe der  Aufst\u00e4ndischen abzuwehren. Truppen in der St\u00e4rke von 7000 Mann sollten  um das Hanauer Land herum zusammengezogen werden. In Reserve sollte ein  w\u00fcrttembergisches Korps von 4000 bis 6000 Mann bei Heilbronn stehen, ein  bayerisches von 4000 Mann in der Rh\u00f6n und ein preu\u00dfisches von 6000 Mann  bei Wetzlar. Nassau, das das gr\u00f6\u00dfte Bundeskontingent zu stellen hatte,  erhielt den Oberbefehl. Die Zahlen machen deutlich, wie gro\u00df die Gefahr  und das Sicherheitsbed\u00fcrfnis beurteilt wurden. Ob das Aufgebot n\u00f6tig  war, l\u00e4\u00dft sich anzweifeln und wurde von dem betroffenen Staat selbst in  der Tat bezweifelt. Kurf\u00fcrst Wilhelm II. verbat sich entschieden jede  ausw\u00e4rtige Hilfe. Die Aufrechterhaltung der Ordnung sah er durch die  durchaus f\u00fcr zuverl\u00e4ssig gehaltenen eigenen Truppen gew\u00e4hrleistet. Sein  Fl\u00fcgeladjutant brachte, als die Bundeshilfe im Gespr\u00e4ch mit dem  Kurf\u00fcrsten er\u00f6rtert wurde, die Bef\u00fcrchtungen zum Ausdruck, die mit einer  Besetzung des Landes durch fremde Truppen, vor allem, wenn es sich um  preu\u00dfische handelte, verbunden war. Er meinte, man k\u00f6nne die Preu\u00dfen  zwar sehr leicht ins Land bekommen, aber wie man sie wieder  herausbekommen werde, das wisse er nicht.<\/p>\n<p>Der kurhessische Gesandte erkl\u00e4rte am 7. Oktober wiederum, die  milit\u00e4rischen Vorkehrungen in seinem Land seien ausreichend, um jede  Ruhest\u00f6rung zu unterdr\u00fccken. Er verwahrte sich gegen Beschuldigungen in  der darmst\u00e4dtischen Presse, da\u00df seine Landsleute an den Unruhen in  Oberhessen beteiligt oder schuld seien. Die Bundesversammlung bat ihn um  ausf\u00fchrliche Informationen dar\u00fcber, ob die Landes- und Ortsbeh\u00f6rden im  Kurf\u00fcrstentum wieder ihre gesetzlichen Funktionen aus\u00fcben k\u00f6nnten. Am  14. Oktober war der Deutsche Bund gen\u00fcgend beruhigt, um die  milit\u00e4rischen Vorsichtsma\u00dfnahmen schrittweise abzubauen. Er erwartete  aber weitere Erkl\u00e4rungen \u00fcber die kurhessischen Vorkehrungen und  detaillierte Urteile \u00fcber die Lage. Erst am 14. Dezember 1830 gab der  Bevollm\u00e4chtigte Meyerfeld einen Bericht, der die vorgefallenen Krawalle  nach Ursachen und Beteiligten analysierte. Danach waren keine  politischen Gr\u00fcnde f\u00fcr den Ausbruch der Erhebung vorhanden, sondern  soziale: die Preissteigerungen f\u00fcr Grundnahrungsmittel. Tr\u00e4ger der  Unruhen war nach dem Bericht der P\u00f6bel. Die Tatsache, da\u00df die  Zollerhebung in den Provinzen aufgegeben wurde, zeigt hingegen, da\u00df  hinter den Unruhen breite Teile der Bev\u00f6lkerung standen. Meyerfeld  \u00fcberging das Faktum, das gegen die Aufhebung des ungeliebten  milit\u00e4rischen Drucks durch den Deutschen Bund gesprochen h\u00e4tte. Der  Pr\u00e4sidialbevollm\u00e4chtigte nahm die Darstellung zwar skeptisch auf, aber  er gab sich mit ihr zufrieden. Der Alarmzustand wurde endg\u00fcltig f\u00fcr  beendet erkl\u00e4rt. Als dem Kurf\u00fcrsten die Rechnung \u00fcber die Bundeshilfe  pr\u00e4sentiert wurde, verweigerte er die Begleichung. Das Bundesaufgebot  diente nach seiner Meinung nicht der Sicherung seines Landes, sondern  des Deutschen Bundes. Er habe, so erkl\u00e4rte er zutreffend, den Bundestag  nicht um Hilfe angerufen, sondern sogar gegen dessen Vorgehen  protestiert.<\/p>\n<p>Wie verlief die Entwicklung der Zollangelegenheiten in Kurhessen  weiter? Von der Regierung wurde eine Kommission eingesetzt, die die  Beschwerden der Gemeinden und Ortschaften in der Provinz Hanau  entgegennahm. Die Zollordnung war ein Gegenstand der allgemeinen Klage.  Sie wurde f\u00fcr die Einengung von Handel und Gewerbe verantwortlich  gemacht. Die Hanauer w\u00fcnschten eine Abhilfe der Beschwerden durch einen  Anschlu\u00df an den Bayerisch-W\u00fcrttembergischen Verein, denn die Grenzen zu  Bayern st\u00f6rten sie in ihrer wirtschaftlichen Interessenlage am meisten.  Zur Belebung des Transits sollten die Chausseegelder erm\u00e4\u00dfigt und von  den Provinzen in eigener Regie verwaltet werden. Mit der Abschaffung der  von Kurhessen vorgeschriebenen Z\u00f6lle allein war es nach Meinung der  Hanauer also nicht getan. Diesen Zustand hatten sie Ende 1830 faktisch  erreicht, obwohl dadurch das gesamte kurhessische Zollwesen in Unordnung  geriet. Die L\u00f6sung des Dilemmas lag f\u00fcr sie in der Zollvereinspolitik.  Zollchaos und Zollvereinsbildung traten in einen Beziehungszusammenhang.<\/p>\n<p>Es konnte nicht ausbleiben, da\u00df die kurhessischen Zollverh\u00e4ltnisse  das Interesse der \u00f6ffentlichen Meinung in Anspruch nahmen. Mehrere  Flugschriften widmeten sich Ende 1830 der Thematik. Sie hatten au\u00dfer dem  Kurf\u00fcrsten und der Regierung einen neuen, viel beachteten Adressaten:  die Landst\u00e4nde, die am\u00a0 16. Oktober erstmals im Bellevueschlo\u00df in Kassel  zusammengetreten waren. Die in der Publizistik formulierten Ansichten  unterschieden sich je nach der Interessenlage, denen sie Rechnung  trugen. F\u00fcr die Bildung von Zollvereinen wurden folgende vier  Zusammenschl\u00fcsse erwogen: 1. Kaufleute aus dem Norden Kurhessens, z.B.  aus Karlshafen, schlugen eine Vereinigung mit dem K\u00f6nigreich Hannover  vor. 2. In den Provinzen Hanau und Fulda wurde f\u00fcr den Anschlu\u00df an den  Bayerisch-W\u00fcrttembergischen Verein pl\u00e4diert. 3. Von einer Zollverbindung  mit Preu\u00dfen erwartete man betr\u00e4chtliche Vorteile, namentlich durch die  Er\u00f6ffnung eines Wirtschaftsgebietes mit einer Bev\u00f6lkerung von 13  Millionen Menschen. Gleichzeitig wurde jedoch das Bedenken laut, da\u00df  dann der heimische Markt mit preu\u00dfischen Waren \u00fcberflutet werden k\u00f6nnte.  Ferner tauchte der Argwohn auf, da\u00df die junge konstitutionelle  Verfassung durch den Verein mit dem absolutistischen Preu\u00dfen gef\u00e4hrdet  werden k\u00f6nnte. 4. Ein weiterer Vorschlag zielte auf den freien Verkehr  f\u00fcr den Deutschen Bund insgesamt und einen Schutzzoll f\u00fcr den  Binnenmarkt gegen\u00fcber dem Ausland. Regierung und Landtag, die Tr\u00e4ger der  politischen Entscheidung, mu\u00dften eine Wahl zwischen den verschiedenen  M\u00f6glichkeiten treffen und konnten nicht jedem spezifischen Interesse  entsprechen.<\/p>\n<p>Neben den Vorstellungen von geordneten Zollverh\u00e4ltnissen interessiert  hier die Resonanz der Hanauer Krawalle und des Zollchaos in der  Publizistik. Eine den kurhessischen Landst\u00e4nden gewidmete, anonyme  Schrift mit dem Titel \u201cDie Zollverh\u00e4ltnisse Kurhessens\u201d (Leipzig 1830)  lieferte eine soziale Beschreibung der Hanauer Gewaltt\u00e4ter. Das Bild  dieser Gruppe malte sie in den schw\u00e4rzesten Farben aus. Danach handelte  es sich um arbeitsscheue Landstreicher, die alle Schlupfwinkel kannten,  keine Gefahr scheuten und jederzeit zur St\u00f6rung von Ruhe und Ordnung  bereit waren. Da\u00df Verletzungen staatlichen und privaten Eigentums von  \u201cachtbaren Bewohnern\u201d, von \u201cwirklichen Staatsb\u00fcrgern\u201d der Provinz Hanau  ausgegangen sein k\u00f6nnten, das d\u00fcrfe man nicht annehmen.  Schmugglerbanden, die sich wegen der \u00fcberm\u00e4\u00dfig hohen Abgaben der  Nachbarstaaten gebildet hatten, ver\u00fcbten nach Meinung des Verfassers die  strafbaren Handlungen. Mit dieser sozialen Beschreibung war die  Flugschrift \u201cNoch Etwas \u00fcber die Hessischen, besonders Hanauischen  Zollverh\u00e4ltnisse\u201d (Frankfurt 1830) nicht ganz einverstanden. Sie r\u00e4umte  ein, da\u00df die Zerst\u00f6rung der Zoll\u00e4mter von der niederen Klasse  ausgegangen sei, hielt es aber f\u00fcr falsch, sich die Augen davor zu  verschlie\u00dfen, da\u00df das ganze gewerbetreibende Publikum die Zerst\u00f6rung  gerne gesehen hatte. Die Herstellung geordneter Verh\u00e4ltnisse war bei  dieser Sachlage nicht leicht. Die politischen Kr\u00e4fte des Landes mu\u00dften  die Aufgabe aber anpacken.<\/p>\n<p>Der Kurf\u00fcrst, das Staatsministerium und der Landtag waren die  ma\u00dfgeblichen politischen Kr\u00e4fte, die seit Jahresbeginn 1831 den Kampf um  die Neuordnung des Zollwesens aufnahmen. Auch die neue Verfassung, die  das Staatsoberhaupt am 6. Januar 1831 unterzeichnet hatte, gestattete  dem Kurf\u00fcrsten, die Richtlinien f\u00fcr die Verhandlungsf\u00fchrung mit anderen  Staaten aufzustellen. Er machte von seinem Recht Gebrauch, erschwerte  aber durch seine st\u00e4ndige Abwesenheit von der Landeshauptstadt die  Zusammenarbeit mit den beiden anderen Gremien. Der Kurf\u00fcrst hatte sich  in Hanau niedergelassen, und um wichtige Direktiven einzuholen, mu\u00dften  sich die Regierungsmitglieder von Kassel nach Hanau begeben. Erst am 30.  September 1831 \u00e4nderte sich der Zustand, als dem Kurprinzen Friedrich  Wilhelm die Mitregentschaft \u00fcbertragen wurde und sich der Kurf\u00fcrst von  den Staatsgesch\u00e4ften zur\u00fcckzog. Das Staatsministerium gewann durch die  Abwesenheit des Oberhaupts einen gr\u00f6\u00dferen Handlungsspielraum. Es erlebte  die Grenzen des politisch Machbaren bei den Verhandlungen mit den  Nachbarstaaten in Zollangelegenheiten viel unmittelbarer als der  Kurf\u00fcrst. Seinen Informationsvorsprung nutzte es dazu, die Verhandlungen  zu dem von ihm f\u00fcr vertretbar gehaltenen Ergebnis zu f\u00fchren und das  Ergebnis als das allein realisierbare auszugeben. Der Landtag oder  genauer eine Landtagsmehrheit gaben dem Staatsministerium gleichfalls  Richtlinien an die Hand. Die von den Richtlinien abweichenden Resultate  mu\u00dften von der Regierung erl\u00e4utert und begr\u00fcndet und vom Landtag  gebilligt werden. Die st\u00e4ndischen Vertreter setzten der  Bewegungsfreiheit der Regierung damit Grenzen. Sie waren ja schlie\u00dflich  neben dem Staatsoberhaupt an der Ratifikation von Vertr\u00e4gen beteiligt.<\/p>\n<p>Seit Januar 1831 wurde auf den genannten drei politischen Ebenen \u00fcber  die Bildung eines gro\u00dfen Zollvereins unter den deutschen Staaten  nachgedacht und diplomatische Schritte zu seiner Errichtung wurden  unternommen. Das Ergebnis sei vorweggenommen. Im Verh\u00e4ltnis zu den  Zollvereinsverhandlungen, die im vorangegangenen Jahrzehnt zwischen den  deutschen Staaten stattgefunden hatten, kam es relativ rasch, am 25.  August 1831, zum Abschlu\u00df eines Vertrages. Kurhessen trat mit Wirkung  vom 1. Januar 1832 dem Preu\u00dfischen Zollverein bei. Es kam in den Genu\u00df  der Beg\u00fcnstigungen, die im Mai 1829 zwischen dem Preu\u00dfischen und dem  Bayerisch-W\u00fcrttembergischen Verein vereinbart worden waren.  Dar\u00fcberhinaus stellten beide Vereine Verhandlungen \u00fcber eine  Verschmelzung in einen einzigen gro\u00dfen Verein in Aussicht. Stellt man  die Ziele der kurhessischen Politik vom Anfang des Jahres 1831 dem im  August erreichten Ergebnis gegen\u00fcber, so ist das Ergebnis als ein  k\u00fcmmerlicher Rest viel weiter gesteckter Pl\u00e4ne zu sehen. Wie kam es  dazu, da\u00df die gr\u00f6\u00dferen Ziele zertr\u00fcmmert wurden? Wie sahen die Stationen  auf dem Weg zum Vertrag vom 25. August 1831 aus?<\/p>\n<p>Die erste Pr\u00e4ferenz besa\u00df die Ausf\u00fchrung des Artikels 19 der  Deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815, der der Bundesversammlung in  Frankfurt Beratungen \u00fcber den Handel und Verkehr zwischen den  Bundesstaaten zur Auflage gemacht hatte. Die kurhessische  St\u00e4ndeversammlung verstand den Artikel als eine Verpflichtung der  Mitglieder des Deutschen Bundes, einen freien Verkehr im Innern  Deutschlands herzustellen. Sie ersuchte am 21. Januar 1831 die Regierung  dringend, am Bundestag auf die Ausf\u00fchrung der Bestimmung zu dringen.  Der Bundestagsgesandte Meyerfeld erhielt von der Regierung den Auftrag,  die M\u00f6glichkeit einer Erf\u00fcllung des Artikels 19 am Bundestag zu  erkunden.\u00a0 Nach seiner Auskunft war auf eine baldige \u00c4nderung der  deutschen Zollverh\u00e4ltnisse von Bundes wegen nicht zu hoffen. Die  Ausbreitung des preu\u00dfischen Zollsystems \u00fcber Deutschland wurde als der  erfolgversprechendere Weg vorgestellt. Diplomatische Berichte aus  anderen deutschen Hauptst\u00e4dten best\u00e4tigten Meyerfelds Lagebeurteilung.  Die erste Pr\u00e4ferenz wurde von der Regierung rasch fallengelassen, nach  Auffassung der Landst\u00e4nde zu rasch. Sie r\u00fcgten einige Monate sp\u00e4ter die  Regierung, beharrten aber nicht auf der Verfolgung des Weges, dessen  Beschreitung sie am liebsten gesehen h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Die zweite Pr\u00e4ferenz besa\u00df in der kurhessischen Politik ein  Zollverband aus m\u00f6glichst vielen deutschen Staaten, namentlich aus dem  Preu\u00dfisch-Hessischen Verein, dem Bayerisch-W\u00fcrttembergischen Verein und  aus Hannover. Der Verband sollte einem allgemeinen deutschen Zollverein  m\u00f6glichst nahe kommen. F\u00fcr diese Politik suchte Kurhessen zun\u00e4chst  Hannover zu gewinnen. Beide Staaten waren Mitglieder des Mitteldeutschen  Vereins und waren sich in Verhandlungen \u00fcber einen engeren Zollverband  fast bis zum Abschlu\u00df eines Vertrages (des Einbecker Vertrages)  nahegekommen. Die Neuordnung der Zollverh\u00e4ltnisse sollte die  eingegangenen vertraglichen Bindungen m\u00f6glichst schonen. Darauf legte  Wilhelm II. ausdr\u00fccklich Wert. Hannover versagte sich aber den  kurhessischen W\u00fcnschen. Die alleinige Ann\u00e4herung Hessen-Kassels an die  beiden Schutzzollvereine drohte zum Vertragsbruch und zur Aufl\u00f6sung des  Mitteldeutschen Vereins zu f\u00fchren. Die Regierung begab sich auf diesen  Weg.<\/p>\n<p>Im Rahmen der zweiten Pr\u00e4ferenz bewegte sich auch noch die  gleichzeitige Vereinigung Kurhessens mit dem preu\u00dfischen und dem  s\u00fcddeutschen Zollverein, die eine Verschmelzung der beiden  Schutzzollvereine voraussetzte. Im Wunsch dieser L\u00f6sung waren sich alle  kurhessischen Politiker einig. Der Kurf\u00fcrst erhob diese L\u00f6sung in der  Schlu\u00dfphase der Verhandlungen zur unverzichtbaren Bedingung, zur  conditio sine qua non. Darin stimmte er mit den st\u00e4ndischen Vertretern  aus Hanau \u00fcberein. Wilhelm II. r\u00fcckte nicht mehr von seiner Position ab.  An der Ratifikation des sp\u00e4teren Vertrages, der die Bedingung nicht  erf\u00fcllte, nahm er keinen Anteil mehr. Als es soweit war, \u00fcbte schon sein  Sohn die Regentschaft aus. Die Regierung erkannte, da\u00df die  Verschmelzung der beiden Zollvereine bei gleichzeitigem Beitritt  Kurhessens in Berlin verhandelt und gebilligt werden mu\u00dfte. Sie w\u00fcnschte  und erreichte die Zuziehung bayerischer Bevollm\u00e4chtigter. In Berlin  zeigte sich, da\u00df das gew\u00fcnschte Ziel so schnell nicht erreichbar war.  Als politisch machbar erwies sich f\u00fcrs erste und ohne gr\u00f6\u00dfere  Komplikationen lediglich der Beitritt Kurhessens in den  Preu\u00dfisch-Hessischen Verein. Eine L\u00f6sung der Zollvereinsfrage in diesem  Rahmen besa\u00df f\u00fcr Kurhessen nur die Qualit\u00e4t einer dritten Pr\u00e4ferenz.<\/p>\n<p>In dritter Pr\u00e4ferenz wurde nicht von vornherein der Beitritt  Kurhessens in den Preu\u00dfischen Zollverein erwogen. Vielmehr gab die  St\u00e4ndeversammlung im Januar 1831 einer Verbindung mit Bayern und  W\u00fcrttemberg den Vorzug, falls es nur eine Option zwischen den beiden  Vereinen geben sollte. Der Finanzminister Kopp neigte dem s\u00fcddeutschen  Zollsystem zu. Der Kurf\u00fcrst stand ohnehin in gespannten Beziehungen zu  Preu\u00dfen. Die Lage in der Regierung \u00e4nderte sich, als am 18. April 1831  an die Stelle von Kopp Gerhard von Motz, ein Vetter des im vergangenen  Jahr verstorbenen preu\u00dfischen Finanzminister Friedrich von Motz, trat.  Der preu\u00dfische Minister hatte zu seinen Lebzeiten die  Zollvereinsbewegung ma\u00dfgeblich vorangetrieben. Mit Gerhard von Motz  wurde im Finanzministerium die Vorliebe f\u00fcr Bayern durch die Neigung zu  Preu\u00dfen ersetzt. Vor der Schwenkung zu Preu\u00dfen brachte der Kurf\u00fcrst f\u00fcr  eine kurze Zeit den Vorschlag ins Spiel, die Provinzen des Landes nach  ihrer geographischen Lage und nach ihren wirtschaftlichen Interessen auf  die beiden Zollvereine aufzuteilen. Die Nahtstelle und Verbindungslinie  zwischen den Vereinen h\u00e4tte dann mitten in Kurhessen gelegen. Der  Vorschlag wurde schnell fallengelassen. Die Landst\u00e4nde wandten sich  einhellig und entschieden gegen eine Spaltung der Provinzen. Noch  hofften ja alle Deputierten, ob sie aus dem Norden oder aus dem S\u00fcden  kamen, auf ihre Kosten zu kommen und durch den Zusammenschlu\u00df von Nord-  und S\u00fcddeutschland den Interessen aller Provinzen entsprechen zu k\u00f6nnen.  Die zweite Pr\u00e4ferenz in der Neuordnung des Zollwesens war f\u00fcr sie viel  l\u00e4nger im Spiel als f\u00fcr die Regierung.<\/p>\n<p>Seit Mitte Mai 1831 bef\u00fcrwortete das Staatsministerium, den Anschlu\u00df  Kurhessens an Preu\u00dfen nicht von einer Bedingung abh\u00e4ngig zu machen. Der  Mitteldeutsche Handelsverein war nach seiner Auffassung faktisch  aufgel\u00f6st, das Ausscheren aus ihm kein Vertragsbruch und der geplante  Anschlu\u00df eine Lebensnotwendigkeit f\u00fcr den wirtschaftlich ruinierten  Staat. Gerhard von Motz drohte sein Amt als Finanzminister  niederzulegen, falls die Verbindung mit Preu\u00dfen an derzeit  un\u00fcberwindliche Bedingungen gekn\u00fcpft w\u00fcrde. Als die Regierung im Juni  1831 in Berlin die Anschlu\u00dfverhandlungen f\u00fchrte, wurde die Vereinigung  mit Preu\u00dfen als die erste Stufe eines allgemeineren deutschen Vereins  betrachtet. Das Resultat der Verhandlungen wurde oben vorgestellt. Die  Spannung zwischen dem erstrebten und dem erreichten Ziel blieb \u00fcber den  Tag der Vertragsunterzeichnung, den 25. August 1831, hinaus bestehen.  Die St\u00e4ndeversammlung dr\u00e4ngte nach der Ratifikation des Vertrages auf  eine baldige Aufnahme der Verhandlungen mit Bayern und W\u00fcrttemberg. F\u00fcnf  Abgeordnete aus Hanau wollten die Vollziehung des Vertrages solange  ausgesetzt sehen, bis der Zollverein Bayern und W\u00fcrttemberg einbezog.  Der abdankende Kurf\u00fcrst unterst\u00fctzte diese Position. Die  Zollvereinsfrage war demnach f\u00fcr Kurhessen mit dem 25. August keineswegs  befriedigend gel\u00f6st. F\u00fcr den Fall, da\u00df die s\u00fcddeutschen Staaten nicht  schnell die Hand zur allgemeinen Verbindung reichten, waren schon  Konflikte in Kurhessen vorprogrammiert. Die Impulse f\u00fcr einen gr\u00f6\u00dferen  deutschen Zollverein blieben gerade durch das Bewu\u00dftsein, nur eine  Zwischenl\u00f6sung erreicht zu haben, erhalten. Erst der 1. Januar 1834, der  Tag, an dem der Deutsche Zollverein ins Leben trat, brachte die  sehnlich gew\u00fcnschte Beruhigung und Bereinigung der verworrenen  Zollverh\u00e4ltnisse des Kurf\u00fcrstentums.<\/p>\n<p>Als treibende Kraft stand au\u00dfer den wirtschaftlichen Interessen das  Zollchaos hinter der Zollvereinspolitik, das ein geordnetes  Wirtschaftsleben im Kurstaat unm\u00f6glich machte. Der junge Landtag befa\u00dfte  sich ausgiebig und mehr als einmal mit diesem Zustand. Die Moralit\u00e4t  der Grenzbewohner sank, wie er feststellte, immer mehr, die Achtung vor  dem Gesetz und die Vaterlandsliebe gingen verloren. Das Heer von  Aufpassern und Schmugglern lebte auf Kosten der flei\u00dfigen und redlichen  B\u00fcrger, die die zus\u00e4tzlichen Abgaben entrichten mu\u00dften, die f\u00fcr die  \u00dcberwachung der Grenzen und f\u00fcr die durch den Schleichhandel entgangenen  Staatseinnahmen n\u00f6tig waren. In der Gew\u00e4hrung von Pr\u00e4mien an  Denunzianten, die vorgefallene oder geplante Zollvergehen meldeten,  wurde kein gutes Abwehrmittel gegen die Ungesetzlichkeit gesehen. Ein  Beispiel daf\u00fcr, da\u00df der Schmuggel nicht zu unterbinden war, war f\u00fcr  Duysing, den Abgeordneten der Stadt Marburg, das Salz. Die kurhessische  Provinz Oberhessen bezog nach ihm das im Inland gewonnene Salz vom  Ausland, und zwar aus folgendem Grund: Das inl\u00e4ndische Salz wurde  preisg\u00fcnstig an das Ausland verkauft und gelangte von dort als  Schmuggelware wieder zur\u00fcck. Der Verkaufspreis war dann immer noch  niedriger als der legale, von der Regierung festgesetzte Inlandspreis.  So leistete die Regierung selbst dem Schleichhandel Vorschub. Ohne die  Mithilfe der Nachbarstaaten war nach Duysing schon gar nichts gegen den  Schwarzhandel auszurichten. Die Nachbarstaaten sollten sich gegenseitig  versprechen, jeglichen Schmuggel, er mochte f\u00fcr ein Land wirtschaftlich  von Vorteil oder von Nachteil sein, mit Strafen zu belegen. Als  Bedingung daf\u00fcr wurde jedoch die gegenseitige Gew\u00e4hrung von  Verkehrserleichterungen gesehen. War die Bedingung nicht erf\u00fcllt, so  sollte Kurhessen Verst\u00f6\u00dfe seiner Untertanen, die gegen Gesetze von  Nachbarstaaten gerichtet waren, nicht strafrechtlich verfolgen.<\/p>\n<p>Zum Verh\u00e4ltnis von Zoll und Schmuggel \u00e4u\u00dferten sich die Abgeordneten  in grunds\u00e4tzlichen Stellungnahmen. Die Unbeliebtheit der Z\u00f6lle f\u00fchrte  sie dazu, in ihnen die eigentlichen Ursachen f\u00fcr den Schmuggel und  dessen negative Folgen zu sehen. Duysing stimmte ein Loblied auf den  Wert des freien Handels f\u00fcr die menschliche Zivilisation an und  charakterisierte die Maut als dessen Gegenprinzip. Wohlstand und Gl\u00fcck  wurden dem ersteren, Armut und Elend der letzteren zugeordnet. Die  Aufhebung der Maut in den Provinzen Hanau und Fulda veranschaulichte  seiner Meinung nach die wohlt\u00e4tigen Folgen des freien Handels. Die ins  Land kommenden Fuhrleute mu\u00dften nicht mehr halbe Tage an den Grenzen  verbringen, bis ihre Waren verschn\u00fcrt und verbleit waren, und die  Reisenden brauchten nicht mehr vor Visitationen zu bangen. Die  Zollanstalten an den Grenzen erinnerten den Marburger Abgeordneten an  die mittelalterlichen Raubritter. Er bezeichnete sie als eine \u201cneue Art  der Wegelagerung\u201d.<\/p>\n<p>Der namhafte Marburger StaatsrechtIer Sylvester Jordan, der F\u00fchrer  der liberalen Mehrheit im konstituierenden Landtag, erkl\u00e4rte zu dem  Thema: Vom allgemeinen, theoretischen Gesichtspunkt des Rechts und der  Politik werde niemand die Mauten in Schutz nehmen wollen. Sie seien, was  die Erfahrung gen\u00fcgend best\u00e4tige, eine Hauptquelle der Sittenverderbnis  und der Zerst\u00f6rung der b\u00fcrgerlichen Ordnung. Ein Abgeordneter namens  von Warnsdorf charakterisierte die Folgen der Maut mit einem Zitat aus  Friedrich Schillers \u201cWallenstein\u201d, in dem Max Piccolomini einmal sagt:  \u201cDas eben ist der Fluch der b\u00f6sen Tat, da\u00df sie fortzeugend ewig B\u00f6ses  mu\u00df geb\u00e4ren!\u201d Die Maut erzeuge zwischen den Grenznachbarn eine gespannte  bis feindselige Stimmung. Eben daher r\u00fchre die h\u00e4ufig zu machende  Erfahrung, da\u00df die Beh\u00f6rden ihr Augenmerk darauf richteten, da\u00df nichts  eingeschmuggelt werde, w\u00e4hrend sie dem Herausschmuggeln nicht nur nicht  abhold, sondern sogar mit Rat und Tat behilflich seien. Die Doppelmoral  wurde von ihm durchaus nicht gutgehei\u00dfen.<\/p>\n<p>Zu heftigen Kontroversen kam es im kurhessischen Landtag nicht in  grunds\u00e4tzlichen Fragen der Wertung von Zoll und Schmuggel, sondern in  den Debatten \u00fcber konkrete politische Ma\u00dfnahmen, die in den Provinzen  Hanau und Fulda ergriffen werden sollten. Die Provinzen des  Kurf\u00fcrstentums konnten nicht ungleich behandelt und belastet werden.  Eine ersatzlose Aufhebung der Mauten im S\u00fcden des Landes war ein  unhaltbarer Zustand. Im Januar 1831 wurde im Landtag vorgeschlagen, die  Provinz Hanau vor die Wahl zwischen der Wiedereinf\u00fchrung der Zollinien  oder der Entrichtung einer Abfindung, einer \u201cAversionalsumme\u201d, zu  stellen. In der Provinz Fulda sollten die Zolllinien sofort wieder  errichtet werden. Von einem Wechsel des Personals der Provinzbeh\u00f6rden  wurde gleichfalls die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung erwartet.  Die S\u00fcdprovinzen waren entschieden gegen die Errichtung der alten  Zolllinie, der Kurf\u00fcrst unterst\u00fctzte sie. Im April kam die Frage wieder  im Landtag zur Sprache. Ein hanauischer Abgeordneter protestierte gegen  eine Wiederherstellung der Maut mit dem Argument, Handel, Wohlstand und  Moralit\u00e4t w\u00fcrden durch sie untergraben. Andere Redner schlugen daraufhin  die Aversionalzahlung vor. In Hanau war die Stimmung wieder gereizt.  Als ein Bevollm\u00e4chtigter der Regierung am 30. April den Kurf\u00fcrsten in  Hanau aufsuchen wollte, um bei ihm Entschlie\u00dfungen in der  Zollvereinsfrage einzuholen, kam es zu Unruhen in der Bev\u00f6lkerung. Sie  bef\u00fcrchtete eine \u00c4nderung in den jetzigen Zollverh\u00e4ltnissen. Der  Kurf\u00fcrst trug der Stimmung in seinem Domizil Rechnung und lie\u00df den  Bevollm\u00e4chtigten unverrichteter Dinge abreisen. Nach heftigen Debatten  kam in der Landtagssitzung vom 11. Mai ein Majorit\u00e4tsbeschlu\u00df zustande,  da\u00df die Regierung Vorschl\u00e4ge zur Aversionierung der Provinzen Hanau und  Fulda ausarbeiten und vorlegen solle.<\/p>\n<p>Bei der Einigung auf eine Aversionalzahlung blieb es letzten Endes,  aber das Thema war so brisant, da\u00df es so schnell noch nicht zur Ruhe  kam. Die Diskussion der Thematik wurde erneut beantragt und die  Gegens\u00e4tze brachen wieder auf. Ein Bef\u00fcrworter der Zolllinien erkl\u00e4rte  in der Sitzung vom 11. Juli 1831, Hanauer Einwohner w\u00fcrden den  derzeitigen Zustand selbst unertr\u00e4glich finden und von einer emp\u00f6renden  P\u00f6belherrschaft reden. F\u00fcr unverantwortlich hielt er die Verletzung der  verfassungsm\u00e4\u00dfig garantierten Gleichheit vor dem Gesetz. Die Hanauer  w\u00fcrden versuchen, sich der gesetzlichen Lasten und Abgaben zu entziehen.  Die Einf\u00fchrung der Maut war, wie er meinte, kein Unheil und  durchsetzbar. Die Hanauer Deputierten widersprachen diesem Urteil  lebhaft und entschieden. Ohne Gewalt und ohne Blutvergie\u00dfen hielten sie  eine \u00c4nderung der jetzigen Zollverh\u00e4ltnisse nicht f\u00fcr m\u00f6glich. Sylvester  Jordan unterst\u00fctzte die Hanauer mit dem Argument, die Maut sei ein \u00dcbel  und die gewaltsame Wiedereinf\u00fchrung eines \u00dcbels k\u00f6nne die Regierung  schwerlich auf sich nehmen.<\/p>\n<p>Die Ersatzzahlung f\u00fcr die Aufhebung der Maut besch\u00e4ftigte den Landtag  noch Ende 1833, kurz bevor die Mitglieder des Deutschen Zollvereins  ihre Grenzen \u00f6ffneten. Strittig war die H\u00f6he des Betrages und die  Verantwortlichkeit f\u00fcr den ehemaligen Zustand. Schlie\u00dflich wurden  Nachl\u00e4sse von den auferlegten Summen beantragt. Das Thema der Zolllinien  wurde durch den Anschlu\u00dfvertrag vom 25. August 1831 wieder akut. Mit  dem Vereinsbeitritt war zwar die Aufhebung der Zollgrenzen zu  Hessen-Darmstadt verbunden, nicht aber zu Bayern hin. Bei Inkrafttreten  des Vereins am 1. Januar 1832 sollten in den Provinzen Hanau und Fulda  die Zolllinien zum s\u00fcddeutschen Nachbarn wieder eingef\u00fchrt werden. Daran  hielten die Regierung und der Kurprinz gegen den Willen des Kurf\u00fcrsten  und gegen die Antr\u00e4ge von Hanauer Deputierten fest. Die Hanauer waren  entt\u00e4uscht und emp\u00f6rt. Die Stadtr\u00e4te und B\u00fcrgermeister weigerten sich,  die neuen Verordnungen zu ver\u00f6ffentlichen. Das Hanauer Hauptzollamt  erkl\u00e4rte beschwichtigend, Bayern werde dem Zollverein in K\u00fcrze  beitreten. Doch das bewahrte das Amt nicht davor, schon am 5. Januar  1832, kurz nach seiner Fertigstellung, von einer aufgebrachten  Volksmenge wieder zerst\u00f6rt zu werden. Grenzaufseher wurden t\u00e4tlich  angegriffen. Die aus preu\u00dfischen und kurhessischen Beamten bestehende  Zolldirektion mu\u00dfte die Stadt verlassen. Die Polizei versagte. Das  Milit\u00e4r reichte nicht aus, die Emp\u00f6rung niederzuschlagen. An der Mainkur  kam es zu einer Stra\u00dfenschlacht mit drei\u00dfig Toten. Das Zollchaos brach  wieder aus, aber diesmal hielt die Regierung unnachgiebig an der  Errichtung der Zolllinien fest. Sie wollte den Verein mit Preu\u00dfen  vertragsgem\u00e4\u00df wirksam werden lassen. Der Schleichhandel an der  bayerisc-hkurhessischen Grenze bl\u00fchte allerdings au\u00dferordentlich stark.  Die Bereitschaft eines bedenklich gro\u00dfen Bev\u00f6lkerungsteils zur  Ungesetzlichkeit blieb f\u00fcr die kurhessischen Politiker ein Motiv, die  Bildung eines gr\u00f6\u00dferen Zollvereins nach Kr\u00e4ften anzustreben. Da\u00df sie mit  diesem Motiv in Deutschland nicht allein dastanden, kam der Entstehung  des Deutschen Zollvereins zugute. Der 1. Januar 1834 beendete im  Kurf\u00fcrstentum Hessen-Kassel den aufreibenden, f\u00fcr die Regierung mit  vielen Niederlagen verbundenen Kampf um eine stabile Ordnung der  Zollverh\u00e4ltnisse.<\/p>\n<p>Zitate Zoll und Schmuggel aus Kurhessischem Landtag<\/p>\n<p>Dep. d. Stadt Marburg (= <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Duysing<\/span><\/strong>) tr\u00e4gt an,<\/p>\n<p>2) die Staatsregierung zu veranlassen, mit allen Nachbarl\u00e4ndern  Unterhandlungen auf Gestattung des abgabenfreyen Einbringens aller  hessischen Fabrikate und Produkte gegen geh\u00f6rige Ursprung-Scheine  th\u00e4tigst anzukn\u00fcpfen , und sich zu Erreichung dieses Zwecks insbesondere  des Versprechens gegen die Nachbarl\u00e4nder zu bedienen, da\u00df man allen  Schmuggelhandel gegen dieselben von diesseitigen Unterthanen nicht  dulden, sondern mit gesetzlichen Strafen belegen wolle.<\/p>\n<p>Begr\u00fcndung, Kassel 28. 4. 1831:<\/p>\n<p>Die Geschichte aller V\u00f6lker lehrt uns, wie der HandeI es war, welcher  Gesittung und Kenntnisse unter den V\u00f6lkern verbreitete ; wie der Handel  es war, welcher einzelne Staaten zu einer erstaunlichen H\u00f6he des  Wohlstandes und des Gl\u00fcckes f\u00fchrte. Die Mauth ist der direkte Gegensatz  des freien Handels, und so wie das Entgegengesetzte einer Sache  nothwendig entgegengesetzte Wirkungen haben mu\u00df, so denn auch die Mauth  im Verh\u00e4Itni\u00df zur Handelsfreiheit. Wo diese Wohlstand und Gl\u00fcck bringt,  weil bei ihr alle Kr\u00e4fte nur zu n\u00fctzlichen Zwecken angewendet werden, da  bringt die Mauth Armuth und Elend, nicht allein, weil sie jene  Th\u00e4tigkeit l\u00e4hmt, sondern auch, weil ein Heer von Aufpassern und von  Schmugglern auf Kosten der flei\u00dfigen Mitb\u00fcrger unterhal ten werden mu\u00df.  Wo der rege Verkehr Sittlichkeit und Bildung, und mit ihr Achtung vor  dem Gesetz, Zufriedenheit und Vaterlandsliebe verbreitet, da bringt die  Mauth Entsittlichung und Rohheit, dumpfe Unzufriedenheit und Mi\u00dfachtung  des Gesetzes und der Obrigkeiten hervor.<\/p>\n<p>S. 42 Wir liegen in der Mitte Deutschlands, und wollen daher allen  deutschen V\u00f6lkern den freien Verkehr bei uns gestatten, aber wir wollen  auch bei unsern Nachbarn die freie Einf\u00fchrung unserer Fabrikate und  Produkte verlangen, worauf wir ein Recht haben. &#8211; Sie werden es uns, wie  ich hoffe und glaube, nicht verweigern, besonders dann nicht, wen wir  versprechen, ihre Gesetze auch von diesseitigen Unterthanen achten und  allen Schleichhandel gegen sie in unserm Lande unterdr\u00fccken zu lassen.  Achten sie unser Recht auf Gegensei tigkeit des freien Verkehrs aber  nicht, dann sind auch wir nicht schuldig, ihre Gesetze achten zu lassen.<\/p>\n<p>&lt;R\u00e4tlichkeit der Aufhebung der Maut.&gt; Hanau und Fulda kann uns  Iehren, welche Wohlthat sie sei. Wie w\u00fcrden unsere Stra\u00dfen wieder belebt  werden, wenn der fremde Fuhrmann nicht mehr an der Gr\u00e4nze halbe Tage  warten mu\u00df, um sich verschnuren und verbleien zu lassen? wenn der  Reisende ohne Furcht, untersucht und vielleicht in aller Unschuld  gestraft zu werden, bei uns einkehren kann! Wahrlich, wenn man diese  Zollanstalten \u00fcberall an den Gr\u00e4nzen sieht, so kommt man unwillk\u00fcrlich  auf den Gedanken, es seien die alten Raubritter des Mittelalters von  ihren Burgen herabgestiegen, um diese neue Art der Wegelagerung zu  treiben.<\/p>\n<p>Bericht <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Duysing<\/span><\/strong> zu Stra\u00dfenbau, Kassel 16.3. J 832:<\/p>\n<p>S. 1616 Der Durchgangszoll ist an sich eine h\u00f6chst feindselige  Einrichtung, und sollte unter kultivirten V\u00f6lkern wohl nur zur Retorsion  stattfinden. Er hat indessen in Deutschland eine geschichtliche  Unterlage, die ihm aber freilich nicht zur Ehre gereicht. Als nemIich  das Faustrecht galt und Stra\u00dfenraub privilegiert war, da nahm man dem  ruhigen Kaufmanne daf\u00fcr, da\u00df man ihn sicher wandern lie\u00df, wie auch  daf\u00fcr, da\u00df man ihn gegen solche Angriffe Anderer sch\u00fctzte, einen Zoll  ab, und so entstand die Einrichtung, da\u00df von Amt zu Amt ein Zoll erhoben  wurde. In neuerer Zeit fand man diese Einrichtung sehr unpassend, da  man aber die Einnahme davon nicht schwinden lassen wollte, so f\u00fchrte man  nach dem Grundsatze, da\u00df man verm\u00f6ge der Territorialhoheit den  Ausl\u00e4nder f\u00fcr das Betreten des Territoriums mit seinen Waaren jeder  Bedingung unterwerfen k\u00f6nne, die Durchgangsz\u00f6lle ein.<\/p>\n<p>S. 1617 &lt;Zu Stra\u00dfenverbindungen. &gt; Alle diese Verbindungen sind  h\u00f6chst nothwendig und dringend,\u00a0 und die St\u00e4nde-Versammlung wird dazu  selbst au\u00dferordentliche Mittel um so weniger versagen, als die durch den  aufh\u00f6renden Schmugge1 erwerblos gewordene, sowie \u00fcberhaupt im ganzen  Lande einer solchen Unterst\u00fctzung \u00e4u\u00dferst bed\u00fcrftige Klasse der  Tagl\u00f6hner nothwendig besch\u00e4ftigt werden mu\u00df.<\/p>\n<p>XXIV. S. 1-6 16.10.1831: Bericht <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Duysing<\/span><\/strong> namens des Handelsausschusses \u00fcber den Beitritt Kurhessens zum preu\u00dfisch-hessischen Verein.<\/p>\n<p>24. Beil. zu den kurh. Landtags-Verhandlungen<\/p>\n<p>Bericht <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Duysing<\/span><\/strong> \u00fcber Beitritt Kurh. zum Pr\/H.V.\u00a0 v. 16.lo.l831.<\/p>\n<p>S. 1 In trauriger Verblendung \u00fcber die Natur der Dinge glaubten nun  diese kleineren Staaten dem Beispiele der gr\u00f6\u00dferen folgen zu k\u00f6nnen;  auch sie sperrten die Grenzen den Nachbarn selbst f\u00fcr die ersten  Bodenerzeugnisse, und so ward denn der Krebsschaden vollendet, der das  Mark des deutschen Volkes verzehrte. Wo sonst flei\u00dfige Menschen zum  Nutzen des Ganzen arbeiteten, da verzehrten jetzt Aufpasser und  Schmuggler den Schwei \u00df des Volkes; aller Handel war gel\u00e4hmt, und die  Industrie in einzeInen Fabriken zu einer Treibhauspflanze geworden.  W\u00e4hrend sonst das flei\u00dfige Deutschland in einer langen Friedensperiode  sich stets zu hohem Wohlstande erhob, wurde es jetzt nach 16  Friedensjahren an den Rand des Abgrundes gef\u00fchrt, die Verarmung machte  furchtbare Fortschritte, die Sittlichkeit und das Rechtsgef\u00fchl, das  durch die Mauthgesetze selbst verh\u00f6hnt wurde, gingen immer mehr unter,  und der Vaterlandsfreund sah mit Wehmuth in die Zukunft.<\/p>\n<p>S. 3 &lt;Versprechung der Vertragspartner&gt; alle Unterst\u00fctzung, wie  solches die wegfallende strenge Grenzaufsicht n\u00f6thig mache.<\/p>\n<p>7) Zur Unterdr\u00fcckung des Schleichhandels soll ein f\u00f6rmliches Zoll-Kartel abgeschlossen werden.<\/p>\n<p>&lt;Erwartung von Handelsfreiheit:&gt; Dann w\u00fcrden alle die mit den  Mauthen verbundenen gro\u00dfen Nachtheile, die Hemmung des Verkehrs, die  Beschr\u00e4nkung der Freihei t der Person und des Eigenthums, die  Entsittlichung der Grenzbewohner, die Vergeudung der Volkskr\u00e4fte durch  ein Heer von Beamten nicht stattfinden.<\/p>\n<p>S. 6 durch den Zutritt Kurhessens ein gro\u00dfer Theil von Grenzlinien  wegf\u00e4llt, und folglich eine bedeutende Ersparni\u00df an Verwaltungskosten  eintritt, w\u00e4hrend durch den sich vermindernden Schmuggelhandel die  Einnahme gewinnen mu\u00df.<\/p>\n<p>Sitz. v. 16. 1. 1832: Beratung der Ordnung zu Zollvergehen.<\/p>\n<p>S. 1198 Hr. Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Eckhard<\/span><\/strong>:\u00a0 &lt;Zu \u00a7. 17.&gt; Er glaube,  es m\u00fcsse noch jedenfalls der Beweis zugelassen werden, da\u00df es die  Absicht gewesen sey, die Waaren durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Hr. Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Fuchs<\/span><\/strong>: Das werde aber jedenfalls zu weit  gehen, und Milde in einem Zollstrafgesetze hie\u00dfe der Schmuggelei Th\u00fcr  und Thor \u00f6ffnen; Nachsicht gegen sie sey Gift f\u00fcr alle ehrliche  Handelsleute. Schmuggler verdienten die strengste Bestrafung, sie seyen  Erzbetr\u00fcger; sie betr\u00f6gen die Staatskasse, ihre Nebenmenschen und  endlich sich selbst; denn es nehme in den meisten F\u00e4llen ein kl\u00e4gliches  Ende mit ihnen. Wenn er nun auch zugebe, \/ S. 1199 da\u00df ein in dieser  Betr\u00fcgerei ergrauter Zolldefraudant auch durch die strengsten Ma\u00dfregeln  sich nicht abhalten lasse, in seinem Elemente, der Schmuggelei, zu  leben, so werde doch mancher Andere, den ein Gel\u00fcst anwandele, eine  verbotene, dabei so gef\u00e4hrliche Frucht zu pfl\u00fccken, zu seinem und aller  ehrlichen Handelsleute Besten, denen die Schmuggelei wegen ihrer  Existenz ein Gr\u00e4uel sey, davon abgehalten; und dann sey der eigentliche  Zweck des Gesetzes erreicht.<\/p>\n<p>Es wurde hierauf \u00fcber den Antrag des Hrn. Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Eckhard<\/span><\/strong> abgestimmt und derselbe verworfen, der ganze \u00a7. Dagegen angenommen.<\/p>\n<p>S. 1200 Hr. Dep.<strong><span style=\"text-decoration: underline;\"> Keitz<\/span><\/strong>: Er habe schon im Ausschu\u00df  bemerkt, da\u00df, wenn ein SchmuggIer wegen seiner Kleidung verd\u00e4chtig sey,  oder eine Schmuggelei eines anderen verrathen habe, dem Zollbeamten  gestattet seyn m\u00fcsse, zu visitiren.<\/p>\n<p>Hr. Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Jordan<\/span><\/strong>: Was insbesondere den Fall betreffe,  den der Herr Landtagskommissar erw\u00e4hnt habe, nemlich bei Frauenzimmern,  so wisse man doch, da\u00df die Zollbeamten gerade bei diesen oft gern  Verd\u00e4chtiges witterten. Daher m\u00fcsse f\u00fcr die Visitationen dieser Art eine  Bestimmung f\u00f6rmlich getroffen werden, damit es nicht blo\u00df von dem  Zollbeamten abh\u00e4nge, Jemanden nach Belieben von Kopf bis zu Fu\u00df oder bis  aufs Hemde zu visitiren.<\/p>\n<p>S. 1204 \u00a7 39. zum Waffengebrauch von Schmugglern u.Zollbeamten; Frage  der Beweisabsicht, da\u00df Schmuggler von Waffen Gebrauch machen wollen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Landtagskommissar<\/span><\/strong>: Wolle man jedesmal steng Beweis  fordern, so w\u00fcrde der Zweck dieses \u00a7. verfehlt, welcher namentlich den  Fall bewaffneter Schmugglerbanden im Auge habe. Solche w\u00fcrden ohne  Zweifel, besonders an der s\u00e4chsischen Grenze, vorkommen.<\/p>\n<p>&lt;In Abstimmung \u201eerweislich\u201c aufgenommen.&gt;<\/p>\n<p>Zu \u00a7. 42.<\/p>\n<p>Hr. Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Werthm\u00fcller<\/span><\/strong>: Dieser \u00a7. scheine ihm in einem  grellen Kontraste mit den allgemeinen strafrechtlichen Grunds\u00e4tzen zu  stehen. In dem \u00a7. 41 sey angenommen, da\u00df, wenn sich der Defraudant der  Waffen bediene, ohne jedoch eine Verwundung zu bewirken, derselbe in  eine 10j\u00e4hrige Zuchthausstrafe verfallen solle. Nach dem vorliegenden \u00a7.  werde diese 10j\u00e4hrige Freiheitsstrafe bei der geringsten Verwundung  sofort auf eine lebensI\u00e4ngliche Zuchthausstrafe erh\u00f6ht. Es sey dieses  aber ganz exorbitant. Man m\u00fcsse unterscheiden zwischen Verletzungen,  welche einen bleibenden NachtheiI f\u00fcr die Gesundheit desjenigen h\u00e4tten,  der verletzt sey, und zwischen geringeren Verletzungen. Ebenso komme es  darauf an, ob der Verletzte dienstunf\u00e4hig geworden sey, oder nicht. Dann  stehe auch 2) die Bestimmung, da\u00df jeder als M\u00f6rder betrachtet und  behandelt werden solle, der einen Zollbeamten t\u00f6dte, im Widerspruch mit  den allgemeinen strafrechtlichen Prinzipien. Nach diesem gelten nemlich  eine T\u00f6dtung nur dann als Mord, wenn sie Vorbedacht ausgef\u00fchrt sey;  w\u00e4hrend eine in der Leidenschaft ver\u00fcbte T\u00f6dtung als blo\u00dfer Todtschlag  behandelt werde. Dieser Unterschied habe nach Hessischem  Gerichtsgebrauche die sehr wichtige Folge, da\u00df nur der M\u00f6rder nicht aber  der Todtschl\u00e4ger mit dem Tode bestraft werde. Zu verkennen sey aber  nicht, da\u00df leicht F\u00e4lle vorkommen k\u00f6nnten, in welchen der Defraudant im  Affekte den Zollbeamten t\u00f6dte, mithin nach dem bisherigen Rechte zum  Tode nicht verurtheilt werden k\u00f6nne; w\u00e4hrend der vorliegende \u00a7.  folgeweise die Todesstrafe unbedingt verh\u00e4nge. Es sey demnach  zweckm\u00e4\u00dfig, den Grad der Strafe nach den allgemeinen strafrechtlichen  Grunds\u00e4tzen zu bestimmen. Er schlage daher vor, nach &#8222;besch\u00e4digt&#8220; zu  setzen: &#8222;oder get\u00f6dtet werden\u201c, so ist der Th\u00e4ter nach Ma\u00dfgabe der  allgemeinen strafrechtlichen Grunds\u00e4tze, namentlich mit angemessener  R\u00fccksicht auf die amtliche Eigenschaft des Verletzten oder Get\u00f6dteten,  zu bestrafen.<\/p>\n<p>S. 1205 Antrag Werthm\u00fcller angenommen.<\/p>\n<p>S. 1207 Hr. Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Eckhardt<\/span><\/strong>: Es entstehe nun noch die  weitere Frage, ob die Denunziationen der\u00a0 Zollofficianten vollen Glauben  haben und die Zollofficianten gleichwohl die H\u00e4lfte der Strafe beziehen  sollten? dieses scheine ihm h\u00f6chst ungerecht.<\/p>\n<p>Hr. Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pfeiffer<\/span><\/strong>: Nach einer fr\u00fchern BeschIu\u00dfnahme der  St\u00e4ndeversammlun g sey ausdr\u00fccklich vorbehalten worden, da\u00df, wenn  Jemand als Zeuge Glaubw\u00fcrdigkeit haben solle, er nicht an den  Denunziationsgeb\u00fchren Antheil nehmen k\u00f6nne. Darauf werde in dem Berichte  des Ausschusses Bezug genommen.<\/p>\n<p>S. 1239-1244 Sitzung vom 26.1.1832: Zu Zollverh\u00e4ltnissen.<\/p>\n<p>S. 1240 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Werthm\u00fcller<\/span><\/strong>: Es liege auch ganz in der Natur  der Sache, da\u00df der Diener des Gewerbtreibenden, welcher als Defraudant  den Vortheil seines Herrn bezwecke, in dessen Auftrage oder mit  Vorwissen desselben handle. Es komme sehr darauf an, da\u00df dem Gewerbe des  Schmuggelns zum Schutze der redlichen Gewerbtreibenden Z\u00fcgel\u00a0 angelegt  w\u00fcrden durch die im Betretungsfalle m\u00f6glichst gesicherte Strafe.<\/p>\n<p>Hr. Dep. v. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Warnsdorf:<\/span><\/strong> Was vorerst die Frage betreffe,  ob Kurhessen an die Strafbestimmungen der anderen Gesetzgebungen  gebunden sey, so scheine ihm diese Frage jetzt nicht zur Entscheidung  vorzuliegen, aber die einschl\u00e4gige Bestimmung des \u00a7. 1 des Vertrags  werde ausdr\u00fccklich nur auf diejenigen gesetzlichen Bestimmungen bezogen,  welche in Bezug auf die Bestimmung der fraglichen A bgaben, nicht auch  hinsichtlich der Strafen, erforderlich seyen. Das liege in der Natur der  Dinge, da\u00df das, was in Preu\u00dfen und Darmstadt bestraft werde, auch in  Kurhessen bestraft werden m\u00fcsse, da\u00df aber auch der dasige Strafma\u00dfstab  eintreten solle, sey keineswegs ausgesprochen worden. Wir seyen auch  schon mehrfach von den Gesetzge4bungen der beiden andern Staaten  abgewichen. Manche Strafen seyen z. B. sch\u00e4rfer, namentlich die  Verwandlung der Geld- in Freiheits-Strafe, als in den andern Staaten,  indem dort f\u00fcr 5 Thaler 8 Tage angesetzt seyen, w\u00e4hrend hier f\u00fcr 5  Thaler Geldstrafe 10 Tage Gef\u00e4ngni\u00dfstrafe festgesetzt werden. Was dann  die Zweckm#\u00e4\u00dfigkeit der fraglichen Bestimmungen betreffe, so k\u00f6nne er  sich lediglich auf das, was von ihnen in dem Berichte gesagt sey,  beziehen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Jordan<\/span><\/strong>: Auch scheine der Vorschlag der HH. Kommissarien  auf einer Voraussetzung zu beruhen, welche hier nicht immer stattfinde,  nemlich da\u00df der Gewerbtreibende, wenn von dem Dienstboten eine Defraude  begangen werde, auch immer zugleich deren Urheber sey. Sey das der  Fall, dann sey er selbst als Anstifter strafbar. Wo dieses eintrete, da  seyen eigentlich zwei\u00a0 \u00dcbertreter vorhanden, nemlich der Gewerbtreibende  al s intellektueller Anstifter, und dessen Dienstbote, der die Defraude  wirklich ausgef\u00fchrt habe. Sey aber der Gewerbtreibende an der Defraude  unschuldig, habe er zu derselben keine Veranlassung gegeben, dann w\u00fcrde  es mehr als H\u00e4rte, ja die gr\u00f6ste Ungerechtigkeit seyn, wenn man ihn  sogar eher strafen wollte, als den , welcher den FreveI begangen habe.  Bei einer solchen Bestimmung k\u00f6nnten die Dienstboten den Herrn jeden  Augenblick in bedeutenrle Geldstrafen bringen.<\/p>\n<p>Hr. Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Werthm\u00fcller<\/span><\/strong>: Die Defraude geschehe, wie die  Erfahrung lehre, in der Regel nicht von dem Herrn, sondern von dem  Dienstboten. In dem vorliegenden Gesetze sey aber zwar wohl der  Beg\u00fcnstiger nicht aber der intellektuelle Urheber f\u00fcr strafbar erkl\u00e4rt.  \u00dcbrigens lasse sich kaum jemals nachweisen, da\u00df von Seiten des Herrn  eine Anstiftung zur Defraude vorliege.<\/p>\n<p>Hr. Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Jordan<\/span><\/strong>: Wenn auch im Gesetze nicht stehe, da\u00df  der intellektuelle Urheber bestraft werden solle, so verstehe sich  dieses von selbst, und es sey \u00fcberfl\u00fcssig, dieses im Gesetze zu  erw\u00e4hnen; denn wenn der Beg\u00fcnstiger dem gleichgesetzt werde, der das  wirkliche Verbrechen ver\u00fcbt habe, um wie viel mehr komme da der  intellektuelle Urheber in Betracht, da dieser dem wirklichen oder  physischen Urheber gleich zu halten sey.<\/p>\n<p>S. 1241 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Duysing<\/span><\/strong>: Es w\u00fcrde auch gegen die ersten  Grunds\u00e4tze der Strafgesetzgebung ansto\u00dfen, wenn man den eigentlichen  \u00dcbertreter der Gesetze straflos lassen wolle. Dieses w\u00fcrde auch die  Gefahr herbeif\u00fchren, da\u00df die Dienstboten, ohne das Einschw\u00e4rzen f\u00f6rmlich  betrieben zu haben, wenn sie ertappt w\u00fcrden, doch ihre Herrschaft  ang\u00e4ben.<\/p>\n<p>Hr. Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Jordan<\/span><\/strong>: Kurhessen habe sich zwar verbindlich  gemacht, im Wesentlichen das Strafsystem zu befolgen, welches in den  Vereinsstaaten gelte; nicht aber sich auch hinsichtlich der Ausf\u00fchrung  dieses Systems in der Gesetzgebung v\u00f6llig die H\u00e4nde gebunden. Vom  Systeme wiche man auch gar nicht ab. Denn man erkl\u00e4re ja keinen Fall f\u00fcr  straflos, der nach jenem Systeme strafbar sey, sondern bestimme blos in  Bezug auf die strafbaren Subjekte, da\u00df die Dienstboten selbst gestraft  werden sollten. Man k\u00f6nne freilich sagen, da\u00df selten der Diener so etwas  ohne Wissen des Herrn gethan habe, allein er glaube, da\u00df, wenn der  Diener geh\u00f6rig beim Kopfe genommen werde, dem \u00dcbel am besten vorgebeugt  werde; denn alsdann werde auch im zweiten Falle die auf den  Wiederholungsfall gesetzte Strafe zul\u00e4ssig erscheinen, was jetzt nicht  der Fall sey, wenn der Herr gestraft werden solle.<\/p>\n<p>Hr. Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Duysing<\/span><\/strong>: Dann sey aber auch zu bemerken, da\u00df,  wenn der Diener gestraft sey, er den Regre\u00df an dem Herrn nehmen k\u00f6nne,  was weit wirksamer seyn werde, als jene Strafbestimmungen.<\/p>\n<p>Es wurde hierauf \u00fcber den Antrag des Ausschusses abgestimmt und derselbe angenommen.<\/p>\n<p>S. 1-4 12.1.1832: Lte Beil. Bericht <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pfeiffer<\/span><\/strong> namens des  Zoll- und Handels-Ausschusses die Vollziehung des Preu\u00dfisch-Hessischen  Zollvereins in der Provinz Hanau betreffend, vorgetragen in der Sitzung  vom 12. Januar 1832.<\/p>\n<p>&lt;Sicherung des Eingangs indirekter Steuern noch nicht m\u00f6glich.&gt;  \u2026 deren Eingang f\u00fcr die Zukunft zu sichern, war aber unter den  eingetretenen Verh\u00e4ltnissen, deren h\u00f6chst ung\u00fcnstige Gestaltung  gro\u00dfentheils durch die in der Provinz Hanau, und folgerungsweise im  Fuldaischen, eingetretene faktische Aufl\u00f6sung des gesetzlichen  Mauthsystem herbeigef\u00fchrt worden, kein anderer zuverl\u00e4ssiger Ausweg,  nach dem \u00fcbereinstimmenden Urtheile der Staatsregierung und der  St\u00e4ndeversammlung, \u00fcbrig, als die Anschlie\u00dfung an den  Preu\u00dfisch-Hessischen Zollverein, in Ansehung deren solchergestalt das  wesentlichste finanzielle Landes-Interesse mit dem nicht minder  wichtigen staatswirthschaftlichen vollkommen zusammen traf.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Jordan<\/span><\/strong>: Wohl sey die faktische Aufhebung der Mauth im  ersten Augenblicke den Th\u00e4tern zuzurechnen gewesen, aber die  Staatsregierung h\u00e4tte auch sogleich mit den ihr zu Gebote stehenden\u00a0  mannigfaItigen Mi tteln, die Mautheinrichtung wieclerherstellen, und  diejenigen, welche zur Aufhebung derselben beigetragen h\u00e4tten, zur  Strafe ziehen m\u00fcssen. Statt dessen habe man versichert, da\u00df die Mauth  nicht eher wieder eingef\u00fchrt werden solle, als bis die Landst\u00e4nde  zusammengekommen seyn und sich de\u00dfhalb erkl\u00e4rt haben w\u00fcrden. Wenn nun  auch diese Zusicherung nicht von der gesetzgebenden Gewalt gegeben  worden sey, so sey sie doch von Personen geschehen, auf welche sich die  Hanauer h\u00e4tten verlassen k\u00f6nnen , und in der Meinung, die Masse zu  beschwichtigen. Der Landtag sey zusammengetreten. Es sey ein Beschlu\u00df  gefa\u00dft worden, nach welchem die Mauth in der Provinz Hanau wieder habe  eingef\u00fchrt werden sollen, wenn Hanau sich nicht aversionire. Man habe  den Beschlu\u00df nicht ausgef\u00fchrt, sondern die Vereinigung mit Hanau von  einem Augenblicke bis zum andern verschoben, und auch nichts \/ S. 1568  gethan, um die Mauth wieder einzuf\u00fchren. Als diese endlich wieder  einzuf\u00fchren beschlossen worden, seyen wieder Hindernisse eingetreten.  Demnach sey die Schuld davon den Hanauern nicht beizumessen; nach  Rechtsgrunds\u00e4tzen, von welchen man immer vor allen Dingen ausgehen  m\u00fcsse, k\u00f6nne aber nur Derjenige zur Entsch\u00e4digung angewiesen werden,  welcher durch eine gesetzwidrige Handlung den Schaden veranl a\u00dft habe.  Insbesondere m\u00fcsse dieses bei den indirekten Abgaben gelten , welche von  der Consumtion abhinge und welche letztere wieder mehr oder weniger in  der Willk\u00fchr der Einzelnen stehe, we\u00dfhalb auch kein richtiger Maa\u00dfstab  sich ausmitteln lasse, wonach man die Einzelnen zur BezahIung der  Entsch\u00e4digung heranziehen k\u00f6nne, wenn man \u00fcberhaupt jeden Consumenten  heranziehen und davon absehen d\u00fcrfe, da\u00df Derjenige, weIcher niemals mit  der Mauth etwas zu thun gehabt oder gegen dieselbe sich etwas habe zu  Schulden kommen lassen, zu einer solchen Entsch\u00e4digung nicht beizutragen  brauche. Wenn man sodann bei der Berechnung der zu leistenden Summe  auch auf alle Billigkeitsgr\u00fcnde, auf die Zeitverh\u00e4ltnisse R\u00fccksicht  nehme, wie die Minorit\u00e4t des Ausschusses gethan habe, so w\u00fcrde die  St\u00e4ndeversammlung derselben umsomehr vollkommen beistimmen m\u00fcssen, als  auch alles daran gelegen seyn m\u00fcsse, da\u00df endlich eine allgemeine  Eintracht zwischen allen Landestheilen frisch auflebe, da\u00df man die  Hanauer, welche allerdings durch die Einf\u00fchrung der Mauth einigerma\u00dfen  im Nachtheile sich bef\u00e4nden, da sie in den Grenzbezirk gekommen seyen,  sowie die Fuldenser mehr zufrieden zu stellen suche,und nicht die  strengsten finanziellen Grunds\u00e4tze, welche ohnehin nach dem Rechte nicht  durchg\u00e4ngig zu billigen seyen, eintreten lasse. Die dr\u00fcckenden  Mauthverh\u00e4ltnisse, welche noch lange fortwirken w\u00fcrden, h\u00e4tten zu der  Verminderung des Wohlstandes in der Provinz Hanau, besonders auf dem  Lande, nicht wenig beigetragen, und es liege mehr daran, da\u00df derselbe  wieder auflebe, als da\u00df man im Augenblicke ein paar Tausend Thaler mehr  einnehme.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pfeiffer 1.<\/span><\/strong>: Wenn er von einem Entsch\u00e4digungsprinzipe  gesprochen habe, so habe er damit nicht &#8211; er habe vielmehr dagegen  protestirt &#8211; eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr die gewaltth\u00e4tigen Handlungen in  diesen Provinzen gemeint, sondern vielmehr eine Entsch\u00e4digug f\u00fcr die  faktisch unterbliebene Entrichtung der Abgaben. &lt; Rechtsgr\u00fcnde nicht  beisei tegesetzt, wie Jordan glaube.&gt;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bach:<\/span><\/strong> &lt;Zustimmung zu Jordan,&gt; da\u00df kein  Rechtsgrund vorhanden sey, den einzeInen Grundbesitzern jetzt das  abzufordern, was in den Mauthbureaus eingekommen seyn w\u00fcrde. Der Hr.  Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pfeiffer<\/span><\/strong> habe dagegen bemerkt, man verlange dieses  nicht als Entsch\u00e4digung f\u00fcr die gewaltsame Aufhebung der Mauth, sondern  f\u00fcr die von der Provinz nicht entrichteten indirekten Steuern, welche  sie h\u00e4tte entrichten m\u00fcssen. Allein der Grundsatz, da\u00df eine jede Provinz  einen gewissen Betrag an Steuern zahlen m\u00fcsse, passe nur auf die  direkten Steuern, und zu diesen tr\u00fcgen die Bewohner der Provinz Hanau  allerdings gleichm\u00e4\u00dfig bei; aber an indirekten Steuern werde niemals  etwas von einer einzelnen Provinz aufgebracht, und noch weniger von dem  einzelnen Bewohner. Die Mauthlinie gehe um das ganze Land, und wenn  gewisse Waaren bei der Zollst\u00e4tte einer Provinz eingegangen seyen, so  seyen sie in das ganze Land \u00fcbergegangen; man k\u00f6nne nicht sagen, da\u00df sie  gerade in derselben Provinz, wo sie eingebracht seyen, auch konsumirt  w\u00fcrden. Er w\u00fcrde es daher f\u00fcr eine doppelte Strafe f\u00fcr viele Bewohner  der Provinz Hanau ec. halten, welche durch die Aufhebung der Mauth  nichts gewonnen h\u00e4tten, wenn man sogar noch die h\u00f6here Summe erheben  Iassen wolle.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">v. Baumbach 2<\/span><\/strong>.: Der Rechtsgrund, aus welchem die  Bewohner der Provinz Hanau und der Kreise Fulda und H\u00fcnfeld die  fragliche Aversionalsumme bezahlen \/ S. 1569 sollten, sey wohl zun\u00e4chst  in dem Vortheile zu suchen, welchen sich die Bewohner derselben durch  die faktische Aufhebung der Mauth zu verschaffen gewust h\u00e4tten. In Folge  dieser Aufhebung h\u00e4tten sie nemlich alle ausw\u00e4rtige Produkte wohlfeiler  einkaufen k\u00f6nnen, auch von dem Branntwein, Bier u. dgl. keine Abgaben  entrichtet, nicht zu gedenken des Gewinnes, welchen der sehr zugenommene  SchmuggelhandeI in das benachbarte Ausland mit den unversteuert  bezogenen Kolonialwaaren u. s. w. gew\u00e4hrt habe. Es sey daher gewi\u00df eben  so wohl billig, da\u00df der Staat von den Bewohnern gedachter Landestheile  f\u00fcr die sehr bedeutenden Verluste, welche die Staatskasse durch die  Zerst\u00f6rung der Mauthlinien erlitten habe, einigerma\u00dfen entsch\u00e4digt  w\u00fcrde. Falle ihnen die Aufbringung dieser Entsch\u00e4digung auch dermalen  schwer, so h\u00e4tten sie sich doch solches selbst beizumessen.<\/p>\n<p>Hr. Dep.<strong><span style=\"text-decoration: underline;\"> Fuchs<\/span><\/strong> f\u00fcr den Antrag der Majorit\u00e4t sich  erkl\u00e4rt und die Staatsregierung gegen die Behauptung,\u00a0 da\u00df sie die Mauth  alsbald wieder h\u00e4tte herstellen m\u00fcssen, durch Erinnerung an die  damalige Zeit und das Widerstreben der Hanauer, die Schwierigkeit, die  Kosten und die vielleicht harten Folgen einer nur durch die Milit\u00e4rmacht  m\u00f6glich gewesenen Herstellung ec. zu vertheidigen gesucht.<\/p>\n<p>S. 1570 Antrag der Majorit\u00e4t verworfen, der der Minorit\u00e4t genehmigt.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 13.12.2017<\/p>\n<p>K\u00f6nigreich W\u00fcrttemberg<\/p>\n<p>Haus W\u00fcrttemberg, \u00a0Bestehen \u00a0 1806\u20131918, Fl\u00e4che 19.508 km\u00b2<\/p>\n<p>Einwohner 2.437.574 (1910), Bev\u00f6lkerungsdichte 125 Einwohner\/km\u00b2<\/p>\n<p>Karte<\/p>\n<p>Das K\u00f6nigreich W\u00fcrttemberg entstand am 1. Januar 1806 als souver\u00e4nes  K\u00f6nigreich auf Betreiben des nach politischer Hegemonie strebenden  Kaisers der Franzosen, Napoleon Bonaparte. Hervorgegangen war das  K\u00f6nigreich aus dem (1803 zum Kurf\u00fcrstentum erhobenen) Herzogtum  W\u00fcrttemberg. Dessen urspr\u00fcngliches Gebiet, das auch als Altw\u00fcrttemberg  bezeichnet wurde, war kurz zuvor durch den Reichsdeputationshauptschluss  und den Frieden von Pressburg haupts\u00e4chlich im S\u00fcden und Osten stark  erweitert worden und hatte damit seinen geographischen Raum nahezu  verdoppelt. \u00a0W\u00fcrttemberg war von 1806 bis 1813 Mitglied des Rheinbundes  und nach dem Ende der napoleonischen Kriege des Deutschen Bundes.<\/p>\n<p>Auf Basis der Verfassung von 1819 entwickelte sich im Lauf der Jahre  eine fr\u00fche konstitutionelle Monarchie mit im Vergleich zu vielen anderen  deutschen Staaten relativ stark ausgepr\u00e4gten liberalen und  demokratischen Str\u00f6mungen, die sich auch nach der Niederschlagung der in  W\u00fcrttemberg weitgehend friedlich verlaufenen deutschen Revolution von  1848\/49 behaupten und verst\u00e4rken konnten.<\/p>\n<p>Geografie<\/p>\n<p>Im Osten grenzte W\u00fcrttemberg an das K\u00f6nigreich Bayern, im Norden und  Westen an das Gro\u00dfherzogtum Baden und im S\u00fcden bis 1850 an die  F\u00fcrstent\u00fcmer Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen, die ab  1850 als Hohenzollernsche Lande zu Preu\u00dfen geh\u00f6rten, sowie an den  Bodensee. Im Grenzverlauf zu Baden und Hohenzollern bestanden  verschiedene Exklaven, Enklaven und weitere territoriale Besonderheiten.  Durch die Exklave Wimpfen besa\u00df W\u00fcrttemberg auch eine gemeinsame Grenze  mit dem Gro\u00dfherzogtum Hessen.<\/p>\n<p>Auf einer politischen Karte des gegenw\u00e4rtigen Deutschland sind die  ehemaligen Grenzen W\u00fcrttembergs an Baden und Hohenzollern nicht mehr zu  finden, seit sie durch das Inkrafttreten der Kreisreform in  Baden-W\u00fcrttemberg am 1. Januar 1973 verwischt wurden. Bis zu dieser  Reform waren die Grenzen noch in den Regierungsbezirken Nordw\u00fcrttemberg  und S\u00fcdw\u00fcrttemberg-Hohenzollern pr\u00e4sent, und auch die Struktur der  Landkreise deckte sich mit diesen Au\u00dfengrenzen. Dagegen entsprechen die  Gebiete der evangelischen Landeskirche (nicht exakt, da einschlie\u00dflich  der Hohenzollernschen Lande) und der katholischen Di\u00f6zese  Rottenburg-Stuttgart (exakt, da ohne die Hohenzollernschen Lande) bis  heute den alten Grenzen W\u00fcrttembergs.<\/p>\n<p>Geschichte<\/p>\n<p>Entstehung des K\u00f6nigreichs<\/p>\n<p>W\u00fcrttemberg 1789<\/p>\n<p>Das Herzogtum Wirtenberg bestand im 18. Jahrhundert im Wesentlichen  aus dem ehemaligen Stammland im mittleren Neckarraum rund um Stuttgart  sowie den damit verbundenen Besitzungen im Nordschwarzwald und auf der  Schw\u00e4bischen Alb. Neben dem Gebiet um Heidenheim war die linksrheinische  Grafschaft M\u00f6mpelgard die bedeutendste Exklave des Herzogtums. Im  Frieden von Campo Formio am 17. Oktober 1797 erkannte Kaiser Franz II.  den Rhein als Ostgrenze Frankreichs an. Hiervon betroffen waren auch  M\u00f6mpelgard und die anderen linksrheinischen Besitzungen W\u00fcrttembergs.  Das Herzogtum beteiligte sich daraufhin ab 1799 als Partner \u00d6sterreichs  an der Zweiten Koalition gegen Frankreich unter Napoleon Bonaparte. Im  Fr\u00fchjahr 1800 besetzten die Franzosen W\u00fcrttemberg. Da \u00d6sterreich  keinerlei Anstrengungen zur Verteidigung des Landes unternahm, musste  sich der w\u00fcrttembergische Herzog Friedrich II. mit seinen Truppen dem  R\u00fcckzug der \u00d6sterreicher anschlie\u00dfen. Nach dieser Dem\u00fctigung war sein  Vertrauen in das B\u00fcndnis mit \u00d6sterreich tief ersch\u00fcttert. Im Frieden von  Lun\u00e9ville am 9. Februar 1801 arrangierte er sich mit Frankreich. Sein  Ziel war, das rechtsrheinische Territorium zu vergr\u00f6\u00dfern. Der Pariser  Vertrag vom 20. Mai 1802 sicherte den Bestand des Herzogtums und stellte  Entsch\u00e4digungen f\u00fcr die linksrheinischen Gebiete in Aussicht.  W\u00fcrttemberg hatte Sitz und Stimmrecht in der au\u00dferordentlichen  Reichsdeputation, die den Reichsdeputationshauptschluss vorbereitete,  der die Entsch\u00e4digungen f\u00fcr die verlorenen linksrheinischen Besitzungen  deutscher F\u00fcrsten festlegte. Herzog Friedrich wurde zum Kurf\u00fcrst  erhoben. Zahlreiche kleine Herrschaften wurden mediatisiert und unter  der Bezeichnung Neuw\u00fcrttemberg dem neuen Kurf\u00fcrstentum zugeschlagen.  Dazu geh\u00f6rten die mediatisierten Reichsst\u00e4dte Aalen, Giengen an der  Brenz, Heilbronn, Rottweil, Esslingen am Neckar, Reutlingen, Schw\u00e4bisch  Gm\u00fcnd, Schw\u00e4bisch Hall und Weil der Stadt sowie s\u00e4kularisierte  kirchliche Besitzungen wie die F\u00fcrstpropstei Ellwangen, die Reichsabtei  Zwiefalten etc. Diese Zugewinne beliefen sich auf eine Fl\u00e4che von 1609  Quadratkilometern mit 110.000 Einwohnern und 700.000 Gulden  Steueraufkommen. Dem standen etwa 388 Quadratkilometer linksrheinisch  verlorenes Gebiet mit zirka 14.000 Bewohnern und zirka 250.000 Gulden an  Staatseink\u00fcnften gegen\u00fcber. Mit dem Aufbau der Verwaltung  Neuw\u00fcrttembergs betraut war der Minister Normann-Ehrenfels.<\/p>\n<p>K\u00f6nig Friedrich von W\u00fcrttemberg nach einem Gem\u00e4lde von Johann Baptist Seele 1806<\/p>\n<p>Am 3. Oktober 1805 schloss Friedrich in Ludwigsburg eine weitere  Allianz mit Napoleon. W\u00fcrttemberg beteiligte sich daraufhin mit Truppen  auf franz\u00f6sischer Seite am Dritten Koalitionskrieg. In den Vertr\u00e4gen von  Br\u00fcnn (10.\u201312. Dezember 1805) und dem Frieden von Pre\u00dfburg vom 26.  Dezember 1805 wurde Vorder\u00f6sterreich zwischen W\u00fcrttemberg, Bayern und  Baden aufgeteilt. Dies bedeutete, dass weitere 125.000 neue Einwohner  zum Kurf\u00fcrstentum W\u00fcrttemberg dazukamen. Im Einzelnen handelte es sich  um die folgenden Territorien: Grafschaft Hohenberg, Landvogtei Schwaben,  Herrschaft Ehingen, die so genannten Donaust\u00e4dte Mengen, Munderkingen,  Riedlingen und Saulgau sowie im Unterland Gebiete des Deutschen Ordens  (Amt Hornegg mit Neckarsulm und Gundelsheim), Gebiete des  Johanniterordens und kleinere Territorien der Reichsritterschaft.  W\u00fcrttemberg wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1806 zum souver\u00e4nen  K\u00f6nigreich erhoben. Die bisherige Bezeichnung Wirtenberg wurde durch die  modernere Schreibweise W\u00fcrttemberg ersetzt. Erster K\u00f6nig war der  bisherige Herzog und Kurf\u00fcrst Friedrich II. unter dem Namen Friedrich  (Eigenbezeichnung: K\u00f6nig Friedrich I.). Mit der Unterzeichnung der  Rheinbundakte am 12. Juli 1806 trat W\u00fcrttemberg aus dem Heiligen  R\u00f6mischen Reich Deutscher Nation aus. Mit dem Rheinbund kamen nochmals  270.000 neue Bewohner zum K\u00f6nigreich W\u00fcrttemberg hinzu, die sich auf die  Territorien der F\u00fcrstent\u00fcmer und Grafschaften Hohenlohe,  K\u00f6nigsegg-Aulendorf, Thurn und Taxis, Waldburg und vieler weiterer  Herrschaften in Oberschwaben verteilten.<\/p>\n<p>Entwicklung der ersten Jahre<\/p>\n<p>K\u00f6nig Friedrich beteiligte sich 1809 mit Truppen an der  Niederschlagung des Tiroler Volksaufstands. Mit dem Frieden von  Sch\u00f6nbrunn am 14. Oktober 1809 wurde das K\u00f6nigreich W\u00fcrttemberg um die  Gebiete des Deutschen Ordens bei Mergentheim erweitert, wobei ein  Aufruhr der dortigen Bev\u00f6lkerung blutig niedergeschlagen wurde.  Schlie\u00dflich vergr\u00f6\u00dferte sich die Einwohnerzahl mit dem Vertrag von Paris  am 28. Februar 1810 und damit zusammenh\u00e4ngende Grenzvertr\u00e4ge mit Bayern  und Baden noch einmal um 110.000 Bewohner. Hinzu kamen Crailsheim und  Creglingen sowie die ehemaligen Reichsst\u00e4dte Bopfingen, Buchhorn,  Leutkirch, Ravensburg, Ulm und Wangen und Gebiete der ehemaligen  Grafschaft Montfort. Daf\u00fcr fiel die alte w\u00fcrttembergische Herrschaft  Weiltingen an das K\u00f6nigreich Bayern sowie das Oberamt Hornberg und das  Amt St. Georgen an das Gro\u00dfherzogtum Baden. Im Jahre 1813 erwarb das  K\u00f6nigreich W\u00fcrttemberg noch die hohenzollernsche Herrschaft Hirschlatt.  Insgesamt hatte sich W\u00fcrttemberg somit von urspr\u00fcnglich 9.500  Quadratkilometern mit etwa 650.000 Einwohnern auf 19.508  Quadratkilometer mit etwa 1.380.000 Einwohnern vergr\u00f6\u00dfert.<\/p>\n<p>In den Jahren 1812\/13 beteiligte sich K\u00f6nig Friedrich an Napoleons  Krieg gegen Russland, aus dem von 15.800 w\u00fcrttembergischen Soldaten nur  einige Hundert zur\u00fcckkehrten. Trotz dieser Niederlage blieb das  K\u00f6nigreich zun\u00e4chst weiter als Mitglied des Rheinbunds an der Seite  Frankreichs, bis es in der V\u00f6lkerschlacht bei Leipzig im Oktober 1813 zu  einer weiteren vernichtenden Niederlage Napoleons kam. Erst danach  wechselte W\u00fcrttemberg zur Sechsten Koalition \u00fcber, die von \u00d6sterreich,  Preu\u00dfen und Russland gef\u00fchrt wurde. Am 2. November 1813 orientierte sich  K\u00f6nig Friedrich um, nachdem \u00d6sterreich dem Land durch den Vertrag zu  Fulda Wahrung seines Besitzstandes und den Erhalt seiner Souver\u00e4nit\u00e4t  garantiert hatte.<\/p>\n<p>Die Gebietszuw\u00e4chse W\u00fcrttembergs wurden durch die territoriale  Neuordnung Deutschlands beim Wiener Kongress 1815 nicht revidiert und  damit indirekt v\u00f6lkerrechtlich best\u00e4tigt. Durch die Beteiligung an den  Koalitionskriegen und deren Folgen erlebte das K\u00f6nigreich in seinen  Anfangsjahren einen wirtschaftlichen Niedergang, der zu hoher  Staatsverschuldung und zur Verarmung breiter Bev\u00f6lkerungsschichten bis  hin zu Hungersn\u00f6ten f\u00fchrte. Diese wirtschaftlich sehr schwierige Lage  wurde durch das ungew\u00f6hnlich kalte und von Naturkatastrophen  gekennzeichnete Jahr 1816 weiter versch\u00e4rft. Die Auswanderung nach  Osteuropa und Nordamerika stieg danach sprunghaft an.<\/p>\n<p>In den ersten Jahren des K\u00f6nigreichs sicherte die Verwicklung  W\u00fcrttembergs in die kriegerischen Auseinandersetzungen und die  B\u00fcndnistreue mit Frankreich K\u00f6nig Friedrich weitgehende  Handlungsfreiheit in der Innenpolitik. Deren Ziel war die konsequente  Modernisierung der Verwaltung und die Zusammenf\u00fchrung der verschiedenen  Territorien zu einem einheitlichen und zentral gef\u00fchrten Gesamtstaat.  Dies war umso schwerer, da die neu hinzugekommenen Gebiete dem zuvor  rein und streng evangelischen W\u00fcrttemberg eine betr\u00e4chtliche katholische  Minderheit brachten. Mittel zur Modernisierung waren die rigorose  Abschaffung der Privilegien der Ehrbarkeit in Altw\u00fcrttemberg sowie des  Adels in den hinzugewonnenen Gebieten. Widerstand gegen diese Politik  wurde rigoros bek\u00e4mpft; ein Polizeiministerium, eine geheime Polizei und  eine Zensurbeh\u00f6rde wurden nach franz\u00f6sischem Vorbild eingerichtet.  Wichtige Reformen der ersten Jahre waren die Trennung von Justiz und  Verwaltung, die Gliederung des Landes in Ober\u00e4mter und Kreise, die  Aufhebung der Binnenz\u00f6lle und die Gleichberechtigung der katholischen  und der reformierten Konfession mit der seitherigen  evangelisch-lutherischen Staatskonfession.<\/p>\n<p>Bei den Verhandlungen auf dem Wiener Kongress bestand das Ziel, f\u00fcr  das neu zu konstituierende Deutschland eine bundesstaatliche Verfassung  zu errichten. Der Erstentwurf des Konzepts f\u00fcr einen Staatenbund wurde  von Metternich am 23. Mai 1815 der Versammlung der deutschen  Einzelstaaten zugeleitet. W\u00fcrttemberg opponierte gemeinsam mit Bayern  gegen diesen Staatenbund. Weil K\u00f6nig Friedrich mit einer eigenen  Verfassung der Bundesverfassung zuvorkommen wollte, legte er bereits dem  am 15. M\u00e4rz 1815 einberufenen Landtag ein Staatsgrundgesetz vor.  W\u00fcrttemberg unterzeichnete erst am 1. September 1815 die Deutsche  Bundesakte und trat damit erst nachtr\u00e4glich dem am 8. Juni 1815  gegr\u00fcndeten Deutschen Bund bei. Der Entwurf des Staatsgrundgesetzes traf  auf starken Widerstand der Landst\u00e4nde, die die bisherige auf dem  T\u00fcbinger Vertrag von 1514 basierende Verfassung wieder in Kraft setzen  wollten. Den Landst\u00e4nden gelang es, die Bev\u00f6lkerung in einer Kampagne  f\u00fcr das alte Recht auf ihre Seite zu ziehen. Einer der Protagonisten  dieser Bewegung war der Dichter und Politiker Ludwig Uhland, der hierf\u00fcr  eigens das Gedicht \u201eDas alte, gute Recht\u201c verfasste. Die Kampagne war  so wirksam, dass das von K\u00f6nig Friedrich vorgelegte Staatsgrundgesetz  nicht verabschiedet wurde. Die v\u00f6llig \u00fcberarbeitete Verfassung wurde  erst durch seinen Nachfolger K\u00f6nig Wilhelm I. am 25. September 1819  erlassen.<\/p>\n<p><strong>Das alte, gute Recht<\/strong><\/p>\n<table border=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td>Wo je bei   altem, gutem Wein<br \/>\nDer W\u00fcrttemberger zecht,<br \/>\nDa soll der erste Trinkspruch sein:<br \/>\n<em>Das alte, gute Recht!<\/em>Das Recht,   das unsres F\u00fcrsten Haus<br \/>\nAls starker Pfeiler st\u00fctzt,<br \/>\nUnd das im Lande ein und aus<br \/>\nDer Armut H\u00fctten sch\u00fctzt.<\/p>\n<p>Das Recht,   das uns Gesetze gibt,<br \/>\nDie keine Willk\u00fcr bricht;<br \/>\nDas offene Gerichte liebt<br \/>\nUnd giltig Urteil spricht.<\/p>\n<p>Das Recht,   das m\u00e4\u00dfig Steuern schreibt<br \/>\nUnd wohl zu rechnen wei\u00df,<br \/>\nDas an der Kasse sitzen bleibt<br \/>\nUnd kargt mit unsrem Schwei\u00df.<\/p>\n<p>Das unser   heil&#8217;ges Kirchengut<br \/>\nAls Schutzpatron bewacht,<br \/>\nDas Wissenschaft und Geistesglut<br \/>\nGetreulich n\u00e4hrt und facht.<\/p>\n<p>Das Recht,   das jedem freien Mann<br \/>\nDie Waffen gibt zur Hand,<br \/>\nDamit er stets verfechten kann<br \/>\nDen F\u00fcrsten und das Land.<\/p>\n<p>Das Recht,   das jedem offen l\u00e4\u00dft<br \/>\nDen Zug in alle Welt,<br \/>\nDas uns allein durch Liebe fest<br \/>\nAm Mutterboden h\u00e4lt.<\/p>\n<p>Das Recht,   des wohlverdienten Ruhm<br \/>\nJahrhunderte bew\u00e4hrt,<br \/>\nDas jeder, wie sein Christentum,<br \/>\nVon Herzen liebt und ehrt.<\/p>\n<p>Das Recht,   das eine schlimme Zeit<br \/>\nLebendig uns begrub,<br \/>\nDas jetzt mit neuer Regsamkeit<br \/>\nSich aus dem Grab erhub,<\/p>\n<p>Ja! wenn   auch wir von hinnen sind,<br \/>\nBesteh&#8216; es fort und fort,<br \/>\nUnd sei f\u00fcr Kind und Kindeskind<br \/>\nDes sch\u00f6nsten Gl\u00fcckes Hort!<\/p>\n<p>Und wo bei   altem, gutem Wein<br \/>\nDer W\u00fcrttemberger zecht,<br \/>\nSoll stets der erste Trinkspruch sein:<br \/>\n<em>Das alte, gute Recht!<\/em><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Politische Konsolidierung nach dem Regierungsantritt K\u00f6nig Wilhelms I.<\/p>\n<p>K\u00f6nig Wilhelm I. 1822 nach einem Gem\u00e4lde von Joseph Karl Stieler<\/p>\n<p>Das Verh\u00e4ltnis zwischen K\u00f6nig Friedrich und seinem Sohn Wilhelm  Friedrich Karl, dem sp\u00e4teren K\u00f6nig Wilhelm I., war sowohl pers\u00f6nlich als  auch politisch von starken Spannungen gepr\u00e4gt. 1805 kam es zur offenen  Auflehnung Wilhelms gegen seinen Vater, die zu seiner Flucht nach Paris  f\u00fchrte. Wilhelm versuchte, Frankreich zum Umsturz in W\u00fcrttemberg zu  bewegen, was ihm Napoleon aber verweigerte. 1807 verst\u00e4ndigten sich  Wilhelm und Friedrich zwar politisch; ihre pers\u00f6nliche und politische  Abneigung gegeneinander blieb aber bestehen. So war es nur folgerichtig,  dass der neue K\u00f6nig nicht mit dem Namen seines Vaters, sondern mit dem  Namen Wilhelm am 30. Oktober 1816 seine Regentschaft antrat und einen  umfassenden Politikwechsel einleitete. Es ist \u00fcberliefert, dass die  Bev\u00f6lkerung W\u00fcrttembergs durch Soldaten nur schwer von Freudenfesten  \u00fcber Friedrichs Tod abgehalten werden konnte. Gemeinsam mit seiner Frau  K\u00f6nigin Katharina, einer Tochter des russischen Zaren Paul I., war die  Politik Wilhelms in seinen ersten Regierungsjahren stark auf die  Linderung der wirtschaftlichen Not breiter Bev\u00f6lkerungskreise  ausgerichtet. Katharina, die am 9. Januar 1819 im Alter von nur 30  Jahren starb, widmete sich mit gro\u00dfem Engagement der Sozialf\u00fcrsorge. So  gehen die Gr\u00fcndung des Katharinenstifts als M\u00e4dchenschule, des  Katharinenhospitals, der W\u00fcrttembergischen Landessparkasse, der  Universit\u00e4t Hohenheim und weiterer Institutionen auf sie zur\u00fcck. Wilhelm  erlie\u00df bei seinem Amtsantritt eine Amnestie und setzte eine umfassende  Verwaltungsreform auf der Basis der neuen modernen Verfassung vom 25.  September 1819 durch. Die absolutistische Diktatur Friedrichs wurde aber  nicht durch den aus dem Herzogtum W\u00fcrttemberg tradierten Dualismus  zwischen dem Regenten und den Landst\u00e4nden ersetzt. Stattdessen basierte  die neue Staatsform auf dem Konstitutionalismus, der die Herrschaft des  Monarchen durch verfassungsrechtlich festgelegte Mitspracherechte  gew\u00e4hlter Volksvertreter erg\u00e4nzte. Die Verfassung wurde so auch zur  Klammer zwischen den alten und den neuen Landesteilen. Die altst\u00e4ndische  Opposition l\u00f6ste sich praktisch auf. Es entstand eine nicht weniger  streitbare b\u00fcrgerliche Opposition liberaler Ausrichtung.<\/p>\n<p>Wesentliche Bestandteile der im Zusammenhang mit der neuen Verfassung  durchgesetzten Reorganisation der Verwaltung waren die Kommunale  Selbstverwaltung und die Trennung von Exekutive und Judikative. Die  Verwaltung wurde gestrafft und transparenter gemacht. Die dem Staat und  dem K\u00f6nig verpflichteten Beamten entwickelten sich rasch zu einer Art  Stand und damit zu einer Politischen Klasse, die die Staatsregierung  st\u00fctzte.<\/p>\n<p>Beim Regierungsantritt Wilhelms I. betrug die Staatsverschuldung fast  25 Millionen Gulden, was nahezu dem Vierfachen der Jahreseinnahmen  entsprach. Diese Schulden wurden in den ersten 20 Jahren seiner  Regentschaft durch die Finanzminister Ferdinand Heinrich August von  Weckherlin (1767-1828), Karl Eberhard Friedrich Freiherr von Varnb\u00fcler  von und zu Hemmingen (1776-1832) und vor allem Johann Christoph  Herdegen, seit 10. Juni 1814 von Herdegen (1787-1861) so nachhaltig  abgebaut, dass Steuersenkungen erm\u00f6glicht wurden. Besonderer Schwerpunkt  der Wirtschaftspolitik des K\u00f6nigs war der Ausbau der Landwirtschaft.<\/p>\n<p>Au\u00dfenpolitisch verfolgte Wilhelm das Ziel, die staatlichen Strukturen  in Deutschland weiter zu bereinigen und auf die f\u00fcnf K\u00f6nigreiche  Preu\u00dfen, Sachsen, Bayern, Hannover und W\u00fcrttemberg sowie das Kaisertum  \u00d6sterreich zu begrenzen. Preu\u00dfen und \u00d6sterreich sah er dabei als  europ\u00e4ische M\u00e4chte an. Die vier anderen deutschen K\u00f6nigreiche sollten  durch ein enges B\u00fcndnis eine gemeinsame auf die Einigung zu einer  dritten deutschen Gro\u00dfmacht ausgerichtete Politik betreiben. Wilhelm  strebte die Mediatisierung Badens, Hohenzollerns sowie den Erwerb des  Elsass an. Mittel zu diesem Ziel, welches nie erreicht wurde, sollte die  starke famili\u00e4re Verbindung mit Russland sein. Dazu wurde im Jahr 1776  zun\u00e4chst seine Tante Sophie Dorothee mit dem russischen Thronfolger, dem  sp\u00e4teren Zaren Paul, verheiratet. Zur St\u00e4rkung dieser Bande erfolgte im  Jahr 1818 Wilhelms eigene Heirat mit deren Tochter Katharina. Nachdem  Katharina bereits 1819 gestorben war, verfolgte Wilhelm die gemeinsam  mit ihr entwickelte Au\u00dfenpolitik \u00fcber seine gesamte Regierungszeit  weiter. So war es nur folgerichtig, dass sein Sohn und Thronfolger Karl  am 13. Juli 1846 die Zarentochter Olga heiratete.<\/p>\n<p>Politik<\/p>\n<p>In den Jahren zwischen 1820 und 1830 wurden insgesamt f\u00fcnf Landtage  abgehalten, die ohne nennenswerte Opposition Wilhelms politische Ideen  abnickten. Die Zusammensetzung des Geheimen Rats wurde anders als in den  ersten Regierungsjahren nur noch selten umgebildet. Innenpolitisch  hatte die Modernisierung des Staates durch Reformen und der Abbau der  Staatsverschuldung hohe Priorit\u00e4t.<\/p>\n<p>Politik K\u00f6nig Wilhelms<\/p>\n<p>Im Oktober 1820 erschien in London das Manuskript aus S\u00fcddeutschland.  Dieses Buch enthielt eine Bewertung der historischen Entwicklung und  politischen Lage in Deutschland. Es forderte eine weitere Mediatisierung  der kleinen L\u00e4nder in Deutschland auf die vier Mittelstaaten Bayern,  Sachsen, Hannover und W\u00fcrttemberg, die als Drittes Deutschland gemeinsam  ein Gegengewicht zu den Gro\u00dfm\u00e4chten Preu\u00dfen und \u00d6sterreich bilden  sollten. W\u00fcrttemberg sollte dabei um Baden, die F\u00fcrstent\u00fcmer  Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, sowie um das Elsass  vergr\u00f6\u00dfert werden. Bald wurde bekannt, dass Autor und Herausgeber des  Buchs fingiert waren. Eigentlicher Verfasser war Friedrich Ludwig  Lindner (1772\u20131845), der eine Art pers\u00f6nlicher Referent Wilhelms war. Es  war davon auszugehen, dass Wilhelm der geistige Urheber und Ideengeber  f\u00fcr die Schrift war und Lindner mit anderen quasi als Ghostwriter  fungierte. Das Manuskript f\u00fchrte dazu, dass sich das Verh\u00e4ltnis zwischen  Preu\u00dfen und \u00d6sterreich auf der einen und W\u00fcrttemberg auf der anderen  Seite wesentlich verschlechterte. Beim Veroneser Kongress 1822 leiteten  die Gro\u00dfm\u00e4chte \u00d6sterreich, Preu\u00dfen und Russland die Isolierung  W\u00fcrttembergs ein. Im Fr\u00fchjahr 1823 wurden die diplomatischen Beziehungen  abgebrochen, der Au\u00dfenminister Graf Wintzingerode und der  Bundestagsgesandte Freiherr von Wangenheim traten zur\u00fcck. Die  Popularit\u00e4t Wilhelms in liberalen Kreisen stieg. Repressalien f\u00fchrten  allerdings dazu, dass Wilhelm einlenken musste. Im November 1824 stimmte  W\u00fcrttemberg einer Verl\u00e4ngerung der antiliberalen Karlsbader Beschl\u00fcsse  zu. Dies war f\u00fcr Wilhelm eine politische Niederlage, die mit einem  gro\u00dfen Prestigeverlust verbunden war und ihn in der Folgezeit zu einem  an der Machbarkeit ausgerichteten Realpolitiker werden lie\u00df.<\/p>\n<p>Nach der erfolgreichen franz\u00f6sischen Julirevolution von 1830  erhielten die Liberalen in fast ganz Europa, so auch in W\u00fcrttemberg  Auftrieb. Der Freiheitskampf Polens gegen Russland 1830\/1831 verst\u00e4rkte  diesen Trend. Im Dezember 1831 gewannen die Liberalen die Wahlen zur  zweiten Kammer des w\u00fcrttembergischen Landtags. Das Hambacher Fest am 27.  Mai 1832, bei dem das Hambacher Schloss in der Rheinpfalz Kulisse f\u00fcr  eine liberale und demokratische Kundgebung war, wurde in W\u00fcrttemberg  durch eine k\u00f6nigliche Verordnung, die politische Versammlungen verbot,  beantwortet. Wilhelm verschob die Einberufung des 1831 gew\u00e4hlten  Landtags \u00fcber ein Jahr bis zum 15. Januar 1833. Nach der Aufl\u00f6sung des  Landtags am 22. M\u00e4rz fanden im April Neuwahlen statt, aus denen die  Liberalen unter Friedrich R\u00f6mer wiederum als Sieger hervorgingen.  Wilhelm verweigerte daraufhin den gew\u00e4hlten Abgeordneten im Staatsdienst  die Freistellung f\u00fcr die Aus\u00fcbung ihres Mandats. Friedrich R\u00f6mer,  Ludwig Uhland und auch andere liberale Abgeordnete quittierten deshalb  den Staatsdienst.<\/p>\n<p>Die diplomatischen Beziehungen zwischen W\u00fcrttemberg auf der einen  sowie Preu\u00dfen und \u00d6sterreich auf der anderen Seite waren auch in dieser  Zeit gering. Ab 1836 bem\u00fchte sich Wilhelm um ein besseres Verh\u00e4ltnis zu  Preu\u00dfen. Im September 1836 besuchte Prinz Wilhelm, der sp\u00e4tere deutsche  Kaiser, Stuttgart. 1838 kam es zum Gegenbesuch Wilhelms in Berlin, wo er  auch seinen Schwager und Cousin, den seit 1825 regierenden Zaren  Nikolaus I., traf. Ab diesem Zeitpunkt wurde auch ein preu\u00dfischer  Gesandter in W\u00fcrttemberg etabliert.<\/p>\n<p>Jubil\u00e4umss\u00e4ule auf dem Schlossplatz in Stuttgart<\/p>\n<p>Die 1830er Jahre waren in W\u00fcrttemberg durch einen wirtschaftlichen  Aufschwung gekennzeichnet. Landwirtschaft, Handel und Handwerk  florierten. Es gelang die Staatsverschuldung abzubauen und die Steuern  zu senken. Die Neckarschifffahrt, die durch den Wilhelmskanal seit 1821  von Heilbronn aus auch flussaufw\u00e4rts wieder m\u00f6glich war, und das  Stra\u00dfennetz wurden ausgebaut. Erste Planungen f\u00fcr den Eisenbahnbau  wurden vorgenommen. Wilhelm interessierte sich stark f\u00fcr die aufkommende  Industrialisierung und besuchte deshalb 1837 Gro\u00dfbritannien. Zum  25-j\u00e4hrigen Regierungsjubil\u00e4um 1841 befand sich das K\u00f6nigreich in einer  wirtschaftlich guten Lage. Am 27. September 1841 feierte Wilhelm seinen  60. Geburtstag. Am 28. September fand in Stuttgart der Festzug der  W\u00fcrttemberger mit 10.390 Teilnehmern, darunter 640 Reiter und 23 Wagen  mit Pferde- und Rindergespannen aus dem gesamten K\u00f6nigreich statt. An  die 200.000 Zuschauer, mithin jeder neunte W\u00fcrttemberger, waren in die  Landeshauptstadt mit ihren damals 40.000 Einwohnern gekommen. Auf dem  Schlossplatz wurde eine Fests\u00e4ule aus Holz errichtet, die zwei Jahre  sp\u00e4ter durch die dauerhafte Jubil\u00e4umss\u00e4ule ersetzt wurde. Die ganze  Stadt war geschm\u00fcckt. Am Abend wurde auf der Prag ein gro\u00dfes Feuerwerk  abgebrannt; \u00fcberall im Land wurden H\u00f6henfeuer entz\u00fcndet. Wilhelm wurde  durch patriotische Gedichte und Lieder in den Zeitungen gefeiert. Die  Feierlichkeiten und die Beteiligung aus dem ganzen Land brachten zum  Ausdruck wie stark W\u00fcrttemberg in der Regierungszeit Wilhelms zu einem  einheitlichen Staat zusammengewachsen war.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 19.12.2017<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Erstarken der demokratischen Bewegung und des Liberalismus ab 1830<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Nach der erfolgreichen franz\u00f6sischen Julirevolution von 1830  erhielten die Liberalen in fast ganz Europa, so auch in W\u00fcrttemberg  Auftrieb. Im Dezember 1831 gewannen sie die Wahlen zur zweiten Kammer  des w\u00fcrttembergischen Landtags. Wilhelm I. verschob danach die  Einberufung des Landtags \u00fcber ein Jahr bis zum 15. Januar 1833. Nach der  Aufl\u00f6sung des Landtags am 22. M\u00e4rz fanden im April Neuwahlen statt, aus  denen die Liberalen unter Christof Gottlob Heinrich Friedrich R\u00f6mer,  seit 1852 von R\u00f6mer, (1794-1864) wiederum als Sieger hervorgingen.  Wilhelm verweigerte daraufhin den gew\u00e4hlten Abgeordneten im Staatsdienst  die Freistellung f\u00fcr die Aus\u00fcbung ihres Mandats. Friedrich R\u00f6mer,  Johann Ludwig \u201eLouis\u201c Uhland (1787-1862) und auch andere liberale  Abgeordnete quittierten deshalb den Staatsdienst.<\/p>\n<p>Staatsaufbau und Verwaltung<\/p>\n<p>Verfassung<\/p>\n<p>Halbmondsaal im Stuttgarter Landtag 1833<\/p>\n<p>Die Verfassung des K\u00f6nigreichs W\u00fcrttemberg wurde am 25. September  1819 von K\u00f6nig Wilhelm I. erlassen. Sie umfasste zehn Kapitel mit  insgesamt 205 Paragrafen. In Kapitel I wurde W\u00fcrttemberg als Staat und  als Teil des Deutschen Bundes definiert. Kapitel II definierte den K\u00f6nig  als Staatsoberhaupt und regelte die Thronfolge. Der K\u00f6nig war  alleiniger Inhaber der Staatsgewalt, die er jedoch nur im Rahmen der  Verfassung aus\u00fcben konnte (\u00a7 4). Unter anderem ernannte und entlie\u00df er  die Mitglieder der im Geheimen Rat vertretenen Regierung (\u00a7 57). Er  vertrat den Staat nach au\u00dfen (\u00a7 85), hatte das Initiativrecht f\u00fcr die  Gesetzgebung (\u00a7 172), erlie\u00df die Verordnungen (\u00a7 89) und hatte die  Oberaufsicht \u00fcber die Gerichtsbarkeit (\u00a7 92). Kapitel III regelte die  staatsb\u00fcrgerlichen Rechte und Pflichten. Der Staat wurde verpflichtet,  die B\u00fcrgerrechte zu sichern (\u00a7 24), zu denen unter anderem die Freiheit  der Person, die Freiz\u00fcgigkeit, die Gewerbefreiheit (\u00a7 29) und das  Eigentum (\u00a7 30) geh\u00f6rten. Die Pressefreiheit (\u00a7 28) stand unter einem  Gesetzesvorbehalt.<\/p>\n<p>Die Verfassung sah die Ministerien der Justiz, der ausw\u00e4rtigen  Angelegenheiten, des Innern, des Kriegswesens und der Finanzen vor (\u00a7  56). 1848 wurde das Ministerium des Kirchen- und Schulwesens aus dem  Innenministerium ausgegliedert. In Kapitel V waren die Rechte der  Gemeinden und Gebietsk\u00f6rperschaften geregelt. Es galt das Prinzip der  kommunalen Selbstverwaltung. Kapitel VI definierte das Verh\u00e4ltnis der  drei im K\u00f6nigreich vorhandenen christlichen Kirchen zum Staat. Kapitel  VII befasste sich mit der Aus\u00fcbung der Staatsgewalt. Die Gesetzgebung  war an die Zustimmung der Landst\u00e4nde gebunden (\u00a7 88); alle Gesetze  mussten konform zur Verfassung sein (\u00a7 91). Die Gerichtsbarkeit war  unabh\u00e4ngig (\u00a7 93). Kapitel VIII regelte das Finanzwesen. Kapitel IX  legte die Zusammensetzung und die Organisation der Landst\u00e4nde fest,  deren Hauptaufgabe die Mitwirkung an der Gesetzgebung durch Einwilligung  zu den von der Regierung vorgelegten Gesetzentw\u00fcrfen war (\u00a7 124). Die  Landst\u00e4nde waren als Zweikammersystem organisiert. Mitglieder der als  Kammer der Standesherren bezeichneten ersten Kammer waren die Prinzen  des K\u00f6niglichen Hauses, die Vertreter des Adels und der ehemaligen  standesherrlichen Gemeinschaften in Altw\u00fcrttemberg sowie vom K\u00f6nig  erblich oder auf Lebenszeit ernannte Mitglieder (\u00a7 129). Die als Kammer  der Abgeordneten bezeichnete zweite Kammer bestand aus Mitgliedern kraft  Amtes, aus 13 gew\u00e4hlten Vertretern des ritterschaftlichen Adels und aus  vom Volk gew\u00e4hlten Vertretern der St\u00e4dte und Ober\u00e4mter (\u00a7 133). Die  Wahlperiode betrug sechs Jahre (\u00a7 157). Die gew\u00e4hlten Abgeordneten waren  weisungsungebunden (\u00a7 155). Kapitel X regelte die Organisation und die  Aufgaben des Staatsgerichtshofs.<\/p>\n<p>W\u00fcrttembergische Landst\u00e4nde<\/p>\n<p>Die zweite Phase der Geschichte der w\u00fcrttembergischen Landst\u00e4nde  reicht vom Jahre 1815 bis zur Novemberrevolution. Der Landtag bestand  von 1819 bis 1918 aus den beiden Kammern der Standesherren (Erste  Kammer) und der Abgeordneten (Zweite Kammer). Die so genannten  Altrechtler der Zweiten Kammer sahen sich in der Tradition der  altw\u00fcrttembergischen Landschaft. Die Zweite Kammer war die Vorl\u00e4uferin  der w\u00fcrttembergischen Volksvertretung, die in der Zeit der Weimarer  Republik auf einer demokratischen Verfassung beruhte und nur noch aus  einer Kammer bestand.<\/p>\n<p>Die St\u00e4nde des K\u00f6nigreichs W\u00fcrttemberg 1815 bis 1918<\/p>\n<p>In den Jahren des absoluten Regimes K\u00f6nig Friedrichs seit 1806 gab es  keinen Landtag. Es kam seitens der Bev\u00f6lkerung immer wieder zur  Forderung nach Gew\u00e4hrung staatsb\u00fcrgerlicher Rechte unter Erinnerung an  den T\u00fcbinger Vertrag von 1514 und das \u201egute alte Recht\u201c.<\/p>\n<p>Die St\u00e4ndeversammlungen 1815 bis 1819<\/p>\n<p>Anfang des Jahres 1815 berief K\u00f6nig Friedrich eine St\u00e4ndeversammlung  ein, die eine landst\u00e4ndische Verfassung beschlie\u00dfen sollte. Nun  versammelten sich Abgeordnete des evangelisch-pietistischen  Altw\u00fcrttemberg mit \u00fcberwiegend katholischen Abgeordneten aus den 1802  bis 1810 w\u00e4hrend der Koalitionskriege gewonnen Gebieten Neuw\u00fcrttembergs.  Der St\u00e4ndeversammlung, welche sich in einem provisorischen Sitzungssaal  im Geb\u00e4ude des sp\u00e4ter eingerichteten Katharinenstifts in Stuttgart  versammelte, geh\u00f6rten 31 mediatisierte F\u00fcrsten und Grafen, 19 Angeh\u00f6rige  der Ritterschaft, vier Abgesandte der evangelischen und der  katholischen Kirche sowie der Landesuniversit\u00e4t T\u00fcbingen und 71  Abgeordnete der sieben guten St\u00e4dte und der 64 Ober\u00e4mter an. Ein von  K\u00f6nig Friedrich vorgelegter Verfassungsentwurf fand nicht die Zustimmung  der St\u00e4ndeversammlung, so dass der Landtag am 5. August 1815 von K\u00f6nig  Friedrich aufgel\u00f6st wurde unter Hinweis auf die nunmehrige G\u00fcltigkeit  der oktroyierten Verfassung. Ein vier Jahre w\u00e4hrender Verfassungskampf  war die Folge. Dieser jahrelange Verfassungskampf wurde begleitet von  politischen Schriften, unter denen insbesondere die Gedichte Ludwig  Uhlands zu nennen sind. Eine zweite Tagungsperiode vom Oktober 1815 bis  zum Dezember 1816 f\u00fchrte ebenfalls nicht zur Annahme der Verfassung. Die  Altrechtler st\u00f6rte vor allem das geplante Zwei-Kammer-System, was es zu  Zeiten des Herzogtums nicht gegeben hatte.<\/p>\n<p>Die zur dritten Tagungsperiode einberufene St\u00e4ndeversammlung lehnte  am 2. Juni 1817 einen Verfassungsentwurf des neuen K\u00f6nigs Wilhelm  ebenfalls ab, so dass der K\u00f6nig am 4. Juni 1817 auch diese Versammlung  aufl\u00f6ste. Im Juli 1819 trat eine neue St\u00e4ndeversammlung zusammen und  diesmal wurde der Verfassungsentwurf des K\u00f6nigs im September angenommen  und am 25. September 1819 in einer Feier im Ordenssaal des Ludwigsburger  Schlosses beurkundet. Die Gefahr, dass durch die anstehenden Karlsbader  Beschl\u00fcsse die Einf\u00fchrung einer neuen Verfassung vielleicht gar nicht  mehr m\u00f6glich w\u00e4re, hatte sich nun beschleunigend f\u00fcr die Annahme durch  die St\u00e4nde ausgewirkt.<\/p>\n<p>Die Landtagspr\u00e4sidenten von 1820 bis 1918<\/p>\n<p>Pr\u00e4sidenten der Ersten Kammer<\/p>\n<p>1820 bis 1835 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcrst August zu Hohenlohe-\u00d6hringen<\/p>\n<p>1835 bis 1860 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcrst Ernst zu Hohenlohe-Langenburg<\/p>\n<p>Pr\u00e4sidenten der Zweiten Kammer<\/p>\n<p>1820 bis 1830 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jakob Friedrich Weishaar<\/p>\n<p>1833 bis 1838 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Freiherr Ludwig von Gaisberg-Sch\u00f6ckingen<\/p>\n<p>Der Landtag gem\u00e4\u00df der Verfassung von 1819<\/p>\n<p>In den Landtag gew\u00e4hlt werden konnte ein Mann mit dem vollendeten 30.  Lebensjahr, wenn er den in \u00a7 135 der Verfassung genannten Bedingungen  gen\u00fcgte. Zu diesen Bedingungen geh\u00f6rte die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer der  drei christlichen Konfessionen (evangelisch, reformiert oder  katholisch), nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten zu sein, nicht in  finanziellen Schwierigkeiten zu stecken und nicht unter Vormundschaft  oder Privatdienstherrschaft zu stehen. Das aktive Wahlrecht gestaltete  sich gem\u00e4\u00df \u00a7 138 der Verfassung so, dass auf sieben B\u00fcrger ein Wahlmann  kam. So stellte zum Beispiel eine Gemeinde mit 300 Einwohnern, in der es  63 B\u00fcrger gab, neun Wahlm\u00e4nner. Zwei Drittel der Wahlm\u00e4nner waren  diejenigen, welche im vergangenen Jahr die h\u00f6chsten Steuern in der  Gemeinde bezahlt hatten. Das restliche Drittel der Wahlm\u00e4nner wurde von  den \u00fcbrigen Steuerzahlern der Gemeinde gew\u00e4hlt. Die Wahlm\u00e4nner mussten  mindestens 25 Jahre alt sein. Somit gen\u00fcgten die w\u00fcrttembergischen  St\u00e4nde bis zum Ende der Monarchie 1918 weder in ihrer Zusammensetzung  noch im verfassungsm\u00e4\u00dfig verbrieften Einfluss auf die Regierung modernen  demokratischen Vorstellungen. Trotzdem weist die Zweite Kammer des  w\u00fcrttembergischen Landtags seit ihrem Bestehen im Jahre 1819 eine  lebendige parlamentarische Entwicklung mit zeitgen\u00f6ssisch hoher  Beachtung der dort stattfindenden Debatten auf.<\/p>\n<p>Zusammensetzung der Ersten Kammer:<\/p>\n<p>Prinzen des Hauses W\u00fcrttemberg (Herz\u00f6ge)<\/p>\n<p>Standesherren (F\u00fcrsten und Grafen)<\/p>\n<p>Vom K\u00f6nig ernannte Pers\u00f6nlichkeiten. Diese durften gem\u00e4\u00df \u00a7 132 der  Verfassung maximal ein Drittel aller Angeh\u00f6rigen der Ersten Kammer  umfassen.<\/p>\n<p>Mehr als zwei Drittel der Mitglieder in der Ersten Kammer waren  katholisch, was im Gegensatz dazu stand, dass die w\u00fcrttembergische  Bev\u00f6lkerung zu mehr als zwei Dritteln evangelisch war.<\/p>\n<p>Blick in den sogenannten Halbmondsaal, den 1819 er\u00f6ffneten Plenarsaal  der Zweiten Kammer des w\u00fcrttembergischen Landtages. Die Lithographie  entstand 1833 und zeigt unter anderem die Abgeordneten Ludwig Uhland,  welcher in der Mitte sitzt und sich zum Betrachter wendet, und rechts an  die S\u00e4ule gelehnt Paul Pfizer.<\/p>\n<p>Zusammensetzung der Zweiten Kammer aus 93 Mitgliedern:<\/p>\n<p>23 bevorrechtigte Abgeordnete (Privilegierte):<\/p>\n<p>13 Vertreter aus der Ritterschaft<\/p>\n<p>sechs Generalsuperintendenten der evangelischen Landeskirche aus  Schw\u00e4bisch Hall, Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen, T\u00fcbingen und Ulm<\/p>\n<p>der katholische Bischof der Di\u00f6zese Rottenburg<\/p>\n<p>ein Mitglied des Rottenburger Domkapitels<\/p>\n<p>der dienst\u00e4lteste katholische Dekan<\/p>\n<p>der Kanzler der Universit\u00e4t T\u00fcbingen<\/p>\n<p>70 gew\u00e4hlte Abgeordnete:<\/p>\n<p>je ein Abgeordneter f\u00fcr die sogenannten sieben guten St\u00e4dte:  Stuttgart, T\u00fcbingen, Ludwigsburg, Ulm, Heilbronn, Reutlingen und  Ellwangen<\/p>\n<p>je ein Abgeordneter aus den 63 Oberamtsbezirken<\/p>\n<p>Die Abgeordnetenkammer im Vorm\u00e4rz<\/p>\n<p>Die Abgeordnetenkammern der Landtage in W\u00fcrttemberg und in Baden  erfreuten sich in der Zeit des Biedermeier breiter \u00f6ffentlicher  Wahrnehmung und deren liberale Wortf\u00fchrer waren trotz oder gerade wegen  der geltenden Karlsbader Beschl\u00fcsse in ganz Deutschland bekannt. Die  Zweite Kammer in Stuttgart war zwar im Gegensatz zu jener in Karlsruhe  keine reine Volkskammer und hatte sich zudem nominell noch mit der  Ersten Kammer abzustimmen. Dennoch konnte die Zweite Kammer in Stuttgart  fast wie ein aus nur einer Kammer bestehendes Parlament agieren, weil  die w\u00fcrttembergische Kammer der Standesherren in der Anfangszeit des  K\u00f6nigreichs selten in beschlussf\u00e4higer St\u00e4rke versammelt war. Dies lag  an dem Groll, den die Standesherren wegen ihrer Mediatisierung noch  lange gegen\u00fcber dem K\u00f6nig hegten. Solange eine Kammer aber nicht  beschlussf\u00e4hig war, galt sie laut Verfassung als zustimmend in die  Beschl\u00fcsse der anderen Kammer. Die erste Kammer war wegen der  andauernden Abwesenheit der meisten k\u00f6niglichen Prinzen und  Standesherren oft nicht nur beschlussunf\u00e4hig, sondern auch kaum  arbeitsf\u00e4hig, weil die ganze Last der parlamentarischen Arbeit und die  Anfertigung der n\u00f6tigen Kommissionsberichte auf den Schultern der  wenigen lebenslang ernannten Mitglieder ruhte. Ber\u00fchmte liberale  Parlamentarier der zweiten Kammer in Stuttgart waren zum Beispiel Paul  Pfizer, Friedrich R\u00f6mer und Ludwig Uhland. Sie ergriffen das Wort f\u00fcr  die Freiheitsrechte der B\u00fcrger und die M\u00f6glichkeit politischer  Mitbestimmung und nahmen die bestehenden repressiven Zust\u00e4nde des  staatlichen und wirtschaftlichen Lebens, des sozialen Gef\u00fcges sowie der  religi\u00f6sen und kulturellen Gegebenheiten des Vorm\u00e4rz kritisch unter die  Lupe. Die in ganz Deutschland im Vorfeld der M\u00e4rzrevolution \u00fcbliche  Willk\u00fcr von Polizei und staatlicher Pressezensur wurden Gegenstand der  Debatten im Halbmondsaal. Auch die Forderung nach Deutscher Einheit  wurde hier bereits artikuliert. Die Abgeordnetenkammern sowohl in  Karlsruhe als auch Stuttgart waren in dieser Hinsicht geistige Vorl\u00e4ufer  der Frankfurter Nationalversammlung.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Verwaltungsgliederung<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Das K\u00f6nigreich W\u00fcrttemberg wurde 1810 in zw\u00f6lf Landvogteien  eingeteilt, die sich in 64 Ober\u00e4mter gliederten. 1818 wurden die zw\u00f6lf  Landvogteien durch vier als Kreise bezeichnete Regierungsbezirke  ersetzt, die erst zum 1. April 1924 aufgel\u00f6st wurden. Der Donaukreis  hatte seinen Sitz in Ulm, der Neckarkreis in Ludwigsburg, der Jagstkreis  in Ellwangen und der Schwarzwaldkreis in Reutlingen.<\/p>\n<p>Die Kreise hatten zum Zeitpunkt ihrer Errichtung 1818 etwa so viele  Einwohner wie ein franz\u00f6sisches D\u00e9partement. In jedem Kreis war eine  Regierung, eine Finanzkammer und ein Gerichtshof eingerichtet. Die  Kreisregierungen waren unter anderem Oberbeh\u00f6rde in der  Landespolizeiverwaltung und der Staatswirtschaft. Zu ihren Aufgaben  geh\u00f6rte bis 1848 auch die F\u00f6rderung von Landwirtschaft, Gewerbe und  Handel und bis 1872 das Stra\u00dfenbauwesen. Sie waren au\u00dferdem  Aufsichtsbeh\u00f6rde f\u00fcr die Ober\u00e4mter in ihrem Gebiet.<\/p>\n<p>W\u00e4hrung<\/p>\n<p>Bis 1875 war die W\u00e4hrung des K\u00f6nigreichs W\u00fcrttemberg der Gulden. Ein  Gulden bestand aus 60 Kreuzern. Nach der Gr\u00fcndung des Deutschen Reichs  wurde durch das Deutsche M\u00fcnzgesetz vom 9. Juli 1873 und durch die  kaiserliche Verordnung vom 22. September 1875 die Goldmark mit Wirkung  vom 1. Januar 1876 eingef\u00fchrt. Der Gulden konnte noch f\u00fcnf Jahre  parallel verwendet werden. Der Umtauschkurs f\u00fcr einen w\u00fcrttembergischen  Gulden betrug 1,71 Mark f\u00fcr einen Gulden.<\/p>\n<p>Wirtschaftliche Entwicklung<\/p>\n<p>Das K\u00f6nigreich W\u00fcrttemberg war fast w\u00e4hrend seiner gesamten Existenz  im Wesentlichen ein Agrarstaat. Dies \u00e4nderte sich erst zusehends in den  neunziger Jahren des 19. Jahrhunderts, als sich auch in W\u00fcrttemberg der  Aufbruch ins Industriezeitalter abzuzeichnen begann. Viele heute noch  namhafte Unternehmen wurden bereits in der Mittel- und Sp\u00e4tphase der  Monarchie gegr\u00fcndet.<\/p>\n<p>Der Agrarstaat und seine Krisen<\/p>\n<p>Das Gebiet des alten Herzogtums W\u00fcrttemberg hatte schon von jeher  einen wirtschaftlichen Standortnachteil bedingt durch zwei wesentliche  Faktoren: Zum einen gibt es auf diesem Gebiet kaum nennenswerte  Bodensch\u00e4tze, die sich in historischen Zeiten wirtschaftlich abbauen  lie\u00dfen. Zum anderen waren die geografischen und topografischen  Bedingungen (H\u00fcgellandschaften) f\u00fcr die Ausbildung eines  funktionst\u00fcchtigen Verkehrsnetzes, welches einen umfangreichen  Handelsverkehr zur Folge h\u00e4tte haben k\u00f6nnen, denkbar schlecht. Das  Zentrum Altw\u00fcrttemberg hatte keine schiffbaren Wasserwege, und selbst  das K\u00f6nigreich war zu Beginn nur an seinen R\u00e4ndern in Ulm an der Donau,  dem unteren Neckar bis Heilbronn und dem Bodensee auf dem Wasserweg gut  zu erreichen. So kam es, dass die ehemaligen schw\u00e4bischen und  alemannischen Zentren alle au\u00dferhalb des Herzogtums W\u00fcrttemberg lagen,  wie etwa Augsburg, Ulm, Ravensburg, Konstanz, Z\u00fcrich, Basel, Freiburg  und Stra\u00dfburg.<\/p>\n<p>Treffender als mit einem Auszug der auch als W\u00fcrttembergerlied  bezeichneten Ballade Justinus Kerners Preisend mit viel sch\u00f6nen Reden  aus dem Jahre 1818 kann man die Situation auch f\u00fcr den Beginn des 19.  Jahrhunderts kaum zusammenfassen:<\/p>\n<p>Eberhard, der mit dem Barte,<\/p>\n<p>W\u00fcrttembergs geliebter Herr,<\/p>\n<p>Sprach: \u201eMein Land hat kleine St\u00e4dte,<\/p>\n<p>Tr\u00e4gt nicht Berge silberschwer\u201c.<\/p>\n<p>Im Jahre 1817 gab es in W\u00fcrttemberg mit seinen etwa 1.380.000  Einwohnern insgesamt 134 St\u00e4dte. Davon z\u00e4hlten nur f\u00fcnf St\u00e4dte mehr als  6.000 Einwohner, n\u00e4mlich Stuttgart mit 26.306 Einwohnern, Ulm mit 11.417  Einwohnern, Reutlingen mit zirka 9.000 Einwohnern, Heilbronn mit 6.830  Einwohnern und T\u00fcbingen mit 6.630 Einwohnern.<\/p>\n<p>Das K\u00f6nigreich W\u00fcrttemberg setzte sich aus den Gebieten  Altw\u00fcrttembergs mit einer \u00fcberwiegend evangelischen Bev\u00f6lkerung (zirka  eine Million Protestanten) mit einem Hang zum Pietismus und den in  starkem Ma\u00dfe vom Katholizismus gepr\u00e4gten Gebieten Neuw\u00fcrttembergs  zusammen (zirka 400.000 Katholiken). In Altw\u00fcrttemberg gab es die Praxis  der Realteilung im Erbrecht. Diese f\u00fchrte dazu, dass die Bauernh\u00f6fe  immer kleinere Grundst\u00fccke zur Bewirtschaftung zur Verf\u00fcgung hatten. Die  l\u00e4ndliche Bev\u00f6lkerung hatte notgedrungen ihr Auskommen durch einen  zus\u00e4tzlichen Beruf, ein Handwerk, zu bestreiten. So entstand schon fr\u00fch  eine aus Not und Mangel geborene T\u00fcchtigkeit, die ja noch heute f\u00fcr die  Schwaben, als die sich die W\u00fcrttemberger gerne selbst bezeichnen,  sprichw\u00f6rtlich ist. In den neuw\u00fcrttembergischen Gebieten stellte sich  dies bedingt durch das dort eher verbreitete Anerbenrecht etwas anders  dar. Dort konnte ein Bauer oft ein relativ wohlhabender Mann sein.  Anfang des 19. Jahrhunderts waren noch mehr als zwei Drittel der  Bev\u00f6lkerung in der Landwirtschaft t\u00e4tig.<\/p>\n<p>Insgesamt betrachtet war die wirtschaftliche Situation W\u00fcrttembergs  zu Beginn des 19. Jahrhunderts gepr\u00e4gt von Mangel und Not f\u00fcr weite  Bev\u00f6lkerungskreise, bedingt durch den lang anhaltenden Kriegszustand von  1792 bis 1815, der nur von kurzen Phasen des Friedens oder  Waffenstillstands unterbrochen wurde. Zwar fanden die meisten Schlachten  dieser Zeit nicht auf dem Gebiet des K\u00f6nigreichs statt, aber die  st\u00e4ndigen Truppendurchz\u00fcge verbunden mit Einquartierungen,  Beschlagnahmung von Lebensmitteln und Futter bis hin zu Pl\u00fcnderungen und  Brandschatzungen waren eine st\u00e4ndige Bedr\u00fcckung in dieser Zeit. Dazu  kamen ab 1811 Missernten, die 1816 zu katastrophalen  Versorgungsengp\u00e4ssen bei der \u00e4rmeren Bev\u00f6lkerung f\u00fchrten. In der  schrecklichen Not wurden so genannte Hungerbr\u00f6tchen gebacken, die  einigerma\u00dfen erschwinglich waren. Diese Hungerbr\u00f6tchen waren deutlich  kleiner als \u00fcblich. Das Mehl war gestreckt mit S\u00e4gemehl oder sonstigen  unzul\u00e4nglichen Zusatzstoffen. Durch die gute Ernte des Jahres 1817 kam  die lang ersehnte Erl\u00f6sung von der schlimmsten Not. Fr\u00f6hliche  Erntedankfeste wurden daraufhin im ganzen Land gefeiert. K\u00f6nig Wilhelm  reagierte angesichts der \u00fcberwundenen Not mit einer energischen  F\u00f6rderung der Landwirtschaft, um \u00e4hnlichen Notlagen zuk\u00fcnftig besser  begegnen zu k\u00f6nnen. Dies f\u00fchrte ab 1818 zur Abhaltung einer  allj\u00e4hrlichen landwirtschaftlichen Leistungsschau, der Vorl\u00e4uferin des  Cannstatter Volksfestes, und der Gr\u00fcndung des landwirtschaftlichen  Instituts in Hohenheim.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Agrarpreise im Hungerjahr 1816 aufgrund des Mangels  extrem anstiegen und die Wucherei auf Kosten der Notleidenden ein  allseits zu bek\u00e4mpfendes Problem war, verfielen sie seit 1817 zusehends.  Der Preisverfall f\u00fchrte bis 1826 zu einer regelrechten Agrarkrise und  damit einhergehend zur Verarmung der b\u00e4uerlichen Bev\u00f6lkerung. Bereits  1844 k\u00fcndigte sich eine neue Wirtschaftskrise mit Inflation und  Arbeitslosigkeit an, die in einem neuerlichen Hungerjahr 1847 mit  Hungerrevolten gipfelte. Die Agrarkrise hielt noch bis etwa 1855 an.<\/p>\n<p>Das K\u00f6nigreich blieb im Grunde w\u00e4hrend der ganzen Regierungszeit  K\u00f6nig Wilhelms I. mehr oder weniger deutlich von den Auswirkungen des  Pauperismus gekennzeichnet. \u00dcberwiegend aus wirtschaftlich-sozialen  Gr\u00fcnden wanderten von 1815 bis zur Gr\u00fcndung des Deutschen Reichs 1871  mindestens 400.000 W\u00fcrttemberger nach Osteuropa oder Amerika aus, was  einem Jahresdurchschnitt von 4.200 Menschen entspricht. Allein von 1800  bis 1804 wanderten etwa 17.500 Personen haupts\u00e4chlich nach Osteuropa  aus, ehe ein Verbot K\u00f6nig Friedrichs, das von 1807 bis 1815 galt, die  Auswanderung untersagte. Nach Aufhebung des Verbots stieg die Zahl der  Auswanderer 1816 und 1817 sprunghaft an. Sie betrug jeweils etwa 20.000  Personen pro Jahr.[52] Als Gr\u00fcnde f\u00fcr die Auswanderung kamen nicht nur  Armut und Arbeitslosigkeit, sondern auch die dr\u00fcckende Steuerlast und  die verbreitete Willk\u00fcr der Obrigkeit zum Tragen. Namentlich das elende  Schreibereiwesen f\u00fchrte zum Entschluss, der Heimat den R\u00fccken zu kehren,  weil unter diesen staatlichen Repressionen f\u00fcr viele keine  Entfaltungsm\u00f6glichkeit f\u00fcr die Zukunft ersichtlich schien.[53]<\/p>\n<p>Da aus Mangel an Kohle eine fr\u00fche Industrialisierung W\u00fcrttembergs  ausgeschlossen war und auch die Produktion schwerer G\u00fcter an den  schlechten Transportm\u00f6glichkeiten scheiterte, war das Handwerk  haupts\u00e4chlich mit der Produktion von Textilien und sonstiger leicht zu  transportierender Waren besch\u00e4ftigt (Feinmechanik, Instrumentenbau f\u00fcr  Wissenschaft und Kunst sowie Musikinstrumente), sofern es um den Export  ging. Viele der Erzeugnisse des Handwerks waren aber auch lediglich f\u00fcr  den heimischen Markt bestimmt, insbesondere im Bau- und M\u00f6belgewerbe.  Das Handwerk blieb noch bis ins Jahr 1862 in Z\u00fcnften organisiert. Die  Manufakturen und vereinzelten Fabriken bezogen ihre Energie  haupts\u00e4chlich aus Wasserkraft, so dass entlang des Neckars wie in  Esslingen und Cannstatt die Keimzellen der Industrie in W\u00fcrttemberg  lagen. Erst im Jahre 1895 \u00fcberfl\u00fcgelte in W\u00fcrttemberg die Dampfkraft die  Wasserkraft.<\/p>\n<p>Mittelst\u00e4ndisch gepr\u00e4gte Industrialisierung in W\u00fcrttemberg<\/p>\n<p>Der in seiner Zeit verkannte National\u00f6konom Friedrich List hatte  viele Gedanken vorformuliert, die W\u00fcrttemberg ganz allm\u00e4hlich halfen,  aus seiner wirtschaftlichen Misere herauszukommen. Dazu geh\u00f6rte die  Gr\u00fcndung des S\u00fcddeutschen Zollvereins 1828 und des Deutschen Zollvereins  1834, an deren Zustandekommen K\u00f6nig Wilhelm I. ein gro\u00dfes Interesse  hatte genauso wie die stetige Verbesserung der Land- und Wasserstra\u00dfen.  Welche Herausforderungen dies mit sich brachte, kann exemplarisch mit  dem Hinweis auf die Bew\u00e4ltigung der Geislinger Steige am Albaufstieg und  der Neuen Weinsteige in Stuttgart in Erinnerung gerufen werden. Den  Grundstein zum Ausbau des Neckars als Wasserstra\u00dfe hatte von 1819 bis  1821 der Stuttgarter Wasserbaudirektor Karl August Friedrich von  Duttenhofer mit dem Bau des Wilhelmskanals bei Heilbronn gelegt. 1841  erreichte die Neckar-Dampfschifffahrt Heilbronn, jedoch scheiterte  weiter flussaufw\u00e4rts der wirtschaftliche Einsatz von Schaufelraddampfern  an den ung\u00fcnstigen Wasserverh\u00e4ltnissen des Neckars. Auf dem Bodensee  fuhren Dampfschiffe bereits ab 1824.<\/p>\n<p><strong>Georg Wilhelm Friedrich Hegel (* 27. August 1770 in Stuttgart; \u2020  14. November 1831 in Berlin): [Beurteilung der] Verhandlungen in der  Versammlung der Landst\u00e4nde des K\u00f6nigreichs W\u00fcrttemberg im Jahr 1815 und  1816.<\/strong><\/p>\n<p>Die Zeit hatte f\u00fcr W\u00fcrttemberg eine neue Aufgabe und die Forderung ihrer L\u00f6sung herbeigef\u00fchrt, die Aufgabe, die <em>w\u00fcrttembergischen Lande zu einem Staate zu errichten<\/em>. Nachdem der Unsinn der Einrichtung, welcher <em>Deutsches Reich<\/em> genannt und wohl am richtigsten von einem wenigstens geistreichen Geschichtsschreiber als die <em>Konstituierung der Anarchie<\/em> bezeichnet worden ist, endlich sein verdientes und ihm auch in der  \u00e4u\u00dferen Art und Weise gem\u00e4\u00dfes schimpfliches Ende erreicht hatte, erhielt  das vormalige W\u00fcrttemberg nicht nur eine Vergr\u00f6\u00dferung um mehr als das  Doppelte gegen seinen vorherigen Bestand, sondern dieses Ganze, dessen  Teile vorher deutsche Reichslehen, der Teil, der das Herzogtum  ausgemacht hatte, auch ein b\u00f6hmisches Afterlehen gewesen war, warf diese  Unterordnung ab, trat mit der k\u00f6niglichen W\u00fcrde des F\u00fcrsten in die  Souver\u00e4nit\u00e4t \u00fcber und in die Stellung eines Staates, \u2013 eines von den  wirklichen <em>deutschen Reichen<\/em>, die den Platz des Undings einnehmen, das nur noch den leeren Namen eines Reichs gef\u00fchrt hatte.<\/p>\n<p><strong>Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten des K\u00f6nigreichs W\u00fcrttemberg im Jahre &lt;\u2026&gt; Stuttgart<\/strong><\/p>\n<p>Verhandlungen 1833 1. Landtag:<\/p>\n<p><em>&#8211; 34. Band, Stuttgart 1833:<\/em><\/p>\n<p><em>1. Abt. I. Sitzung, S. 13 Ung\u00fcltigkeitserkl\u00e4rung der Wahl Wangenheims nach \u00a7 147 Wohnsitz.<\/em><\/p>\n<p>35. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p><em>2. Abt. XV. Sitzung, S. 3f. 4.2.1833 Wahl Wangenheim.<\/em><\/p>\n<p><em>S. 59-66 4.2.1833: Bericht Hufnagel, st\u00e4ndische Legitimations-Commission wg Wangenheim.<\/em><\/p>\n<p><em>S. 67-85 4.2.1833: Bericht Schott, Minderheitsvotum zu Wangenheim.<\/em><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bewertung eines Zollvereins mit Preu\u00dfen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>XVII. Sitzung, S. 44f. 6.2.1833: <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zais<\/span><\/strong> \u00fcber Abschluss eines Zoll- und Handelsvertrags.<\/p>\n<p>S. 47-60 6.2.1833: Motion Zais zu ZV mit Preu\u00dfen.<\/p>\n<p>Beil.: Motion Zais von Cannstadt zum ZV mit Pr.<\/p>\n<p>S. 49 &lt;Erkl\u00e4rung, da\u00df&gt; der ehrliche Gro\u00df- und Kleinhandel in  Colonial- und Manufaktur-Waaren dem stets m\u00e4chtiger werdenden  Schmuggelhandel unterliegen &lt;m\u00fc\u00dfte.&gt; \u00a0\u2026<\/p>\n<p>auch schweige ich von den traurigen, die Moralit\u00e4t der Gr\u00e4nzbewohner  untergrabenden Folgen der hohen Zolls\u00e4tze, die in demselben Verh\u00e4ltni\u00df  um sich greifen w\u00fcrden, als wir uns den noch h\u00f6heren preu\u00dfischen Z\u00f6llen  unterwerfen m\u00fc\u00dften.<\/p>\n<p>S. 50 Nicht weniger T\u00e4uschung liegt in der Voraussetzung, Sachsen und  Baden werden sich nach dem Beitritt Baierns und W\u00fcrtembergs sogleich  entschlie\u00dfen, und dadurch dem Schmuggelhandel die Nahrung abschneiden;  gesch\u00e4he auch ersteres, so w\u00fcrde letzteres doch nicht erfolgen; denn wie  jetzt das Voigtland und die badische Gr\u00e4nze die Schmuggel-Linien  bilden,\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 so w\u00fcrde es in der Folge die Schweiz seyn.<\/p>\n<p>XVIII. Sitzung, S. 1, 7.2.1833: Wahl einer Kommission zu Motion Zais.<\/p>\n<p>XX. Sitzung, S. 3, 11.2.1833: Berichterstattung Motion Zais.<\/p>\n<p><em>S. 3-79 Beratung \u00fcber Kommissionsbericht zur Legitimation Wangenheims.<\/em><\/p>\n<p>XXI. Sitzung, <em>S. 1, 12.2.1833, Beschluss \u00fcber Wahl Wangenheims verlesen und genehmigt. (Beilage 1).<\/em><\/p>\n<p>S. 11-40 12.2.1833: Beratung des Kommissionsberichts \u00fcber Zaissche Motion<\/p>\n<p>S. 40f. 12.2.1833: Beschluss Adresse<\/p>\n<p>S. 41-43 12.2.1833: Bericht der Komm. zur Motion von Zais, erstattet von <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ke\u00dfler<\/span><\/strong>,<\/p>\n<p>S. 42 Ebenso wenig glaubt Ihre Commission sich dar\u00fcber t\u00e4uschen zu  d\u00fcrfen, wie, aller Theorie zum Hohn, es denn doch m\u00f6glich sey, da\u00df man  auf der einen Seite mit \/ S. 43 so \u00fcberaus w\u00fcnschenswerther  Hinwegr\u00e4umung der Zollschranken und der Schmuggel-Pest, zwar einen  erweiterten Raum f\u00fcr Handel und Verkehr gewinnt, auf der andern Seite  dagegen am Handel selbst eine h\u00f6chst empfindliche und tiefgreifende  Einbu\u00dfe erleidet.<\/p>\n<p>Der freie Raum f\u00fcr den Markt ist ja der Markt noch nicht selber. Und  \u00fcber die Geb\u00fchr erh\u00f6hte \u00a0Z\u00f6lle, sey es auch nur in Betreff einzelner  Artikel, die als fremde Waare zum weit verbreiteten Bed\u00fcrfni\u00df geworden,  k\u00f6nnten dann allzuleicht das Einschw\u00e4rzen auf andern Punkten zur  verderblichen Sitte machen, oder diese Sitte bis zur Feindseligkeit, bis  zur Gewaltthat und zur Aufl\u00f6sung der moralischen Bande steigern, die  den friedlichen B\u00fcrger an den Staat kn\u00fcpfen.<\/p>\n<p>XXII. Sitzung, S. 4-8, 13.2.1833: Beratung Motion Zais.<\/p>\n<p>S. 11f., 13.2.1833: Adresse an Geh. Rat zu ZV mit Preu\u00dfen.<\/p>\n<p>XXIII. Sitzung, S. 4, 14.2.1833: Adresse an 1. Kammer wg Zoll- und Handelsverh\u00e4ltnissen.<\/p>\n<p>36. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>3. Abt. XXVII. Sitzung, S. 52-54 20.2.1833: Beilage Note der Ersten Kammer.<\/p>\n<p>XXXI. Sitzung, S. 58-62 25.2.1833: Beratung des Kgl Rescripts auf Zoll- und Handelsverh\u00e4ltnisse.<\/p>\n<p>S. 67f. 25.2.1833: Rescript auf Adresse wg Zoll- und Handelsverh\u00e4ltnissen mit Preu\u00dfen<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Umfang der Zollvergehen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>XXXVI. Sitzung, S. 25-61 2.3.1833: Beratung des  Rechenschaftsberichts: Ertrag des Zollgef\u00e4lles, H\u00f6he der Z\u00f6lle, das  Schmuggelunwesen.<\/p>\n<p>S. 31 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Klett<\/span><\/strong>: Ich glaube, da\u00df sich die Frage, wie  hinsichtlich der gegenw\u00e4rtig bestehenden hohen Zo1ls\u00e4tze, dieses gro\u00dfen  Staats\u00fcbels, Abh\u00fclfe geschehen k\u00f6nne, zur Er\u00f6rterung bei Berathung des  Etats eignet. Ich gehe de\u00dfhalb f\u00fcr jetzt davon ab und beschr\u00e4nke mich  blo\u00df darauf, der Kammer einen kurzen aber b\u00fcndigen Beweis von der  ungeheuern Zahl von Zolldefraudationen auf den Grund der Listen, wie sie  vorliegen, und zugleich von der hohen Wahrscheinlichkeit, ja ich m\u00f6chte  sagen, Gewi\u00dfheit zu geben, da\u00df bei der Herabsetzung der Z\u00f6lle auf  beinahe ein Drittel, die Staatscasse keinen Ausfall in ihren Einnahmen  zu f\u00fcrchten h\u00e4tte.<\/p>\n<p>S. 32 &lt;Zu Zucker und Kaffee.&gt; Es h\u00e4tten aber diese Artikel, da  sie, wie ich so eben bemerkte, \u00a0in den Jahren 1829\/32 einen vierfach  h\u00f6heren Zoll bezahlen mu\u00dften, als in den Jahren 1823\/26 (ohne  Schmuggel), auch das Vierfache von demjenigen abwerfen m\u00fcssen, was  Zucker und Caffee fr\u00fcher abgeworfen hatte, und es w\u00e4re daher statt der  so eben angegebenen Summe in den Jahren 1829\/32 eine Summe von 3,712,000  fl erforderlich gewesen, um dasselbe Verh\u00e4ltni\u00df herzustellen. Da nun  aber blos 1,635,000 fl. eingegangen sind, so zeigen sich zur Gen\u00fcge  einmal die ungeheuern Defraudationen, und zweitens geht daraus hervor,  welche gro\u00dfe und weit mehr als die H\u00e4lfte betragende Reduction die Z\u00f6lle  erleiden k\u00f6nnten, ohne da\u00df die Staatscasse, die dann keine so  kostspieligen Aufsichtsma\u00dfregeln n\u00f6thig h\u00e4tte, verk\u00fcrzt w\u00fcrde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bedeutung der Zolltarifh\u00f6he<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geheimerath von Herdegen<\/span><\/strong>: Wenn man n\u00e4mlich vergleicht,  wie viel die \u00e4ltern und die neuern Listen Einfuhr von Zucker und Caffee  enthalten, so wird man in den neuern mehr finden, was beweist, da\u00df  fr\u00fcher mehr geschmuggelt wurde, welches \u00fcbrigens bei hohen und niederen  Z\u00f6llen geschieht. Bei niedern Z\u00f6llen sind aber die Mittel nicht so  gegeben, die Grenze zu bewachen, als bei h\u00f6heren Z\u00f6llen, we\u00dfhalb bei  jenen nach gemachten Erfahrungen mehr geschmuggelt wird.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Klett<\/span><\/strong>: Fr\u00fcher wurde nicht der zehnte Theil von demjenigen geschmuggelt, was jetzt.<\/p>\n<p>S. 33 Geheimerath v. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Herdegen<\/span><\/strong>: Ich wiederho1e, die  Zollregister von fr\u00fcher und jetzt sind mit einander zu vergleichen. Blos  daraus kann man ersehen, ob fr\u00fcher oder jetzt mehr geschmuggelt worden  ist, nicht aber aus einer Vergleichung der Einnahmen im Ganzen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Klett<\/span><\/strong>: Die Zollregister werden gen\u00fcgende Auskunft  geben, und ich trage darauf an, da\u00df neben der Finanzcommssion auch die  Zollcommission beauftragt werde, die Zollrechnungen in der Richtung, die  \u00a0ich bezeichnete, zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Veranstaltung vom 20.12.2017<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Justinus Kerner, W\u00fcrttemberger Lied<\/p>\n<p>Preisend mit viel sch\u00f6nen Reden<\/p>\n<p>Ihrer L\u00e4nder Wert und Zahl,<\/p>\n<p>Sa\u00dfen viele deutsche F\u00fcrsten<\/p>\n<p>Einst zu Worms im Kaisersaal.<\/p>\n<p>\u201eHerrlich\u201c, sprach der F\u00fcrst von Sachsen,<\/p>\n<p>\u201eIst mein Land und seine Macht;<\/p>\n<p>Silber hegen seine Berge<\/p>\n<p>Wohl in manchem tiefen Schacht.\u201c<\/p>\n<p>\u201eSeht mein Land in \u00fcpp\u2019ger F\u00fclle,\u201c<\/p>\n<p>Sprach der Kurf\u00fcrst von dem Rhein,<\/p>\n<p>\u201eGoldne Saaten in den T\u00e4lern,<\/p>\n<p>Auf den Bergen edlen Wein!\u201c<\/p>\n<p>\u201eGro\u00dfe St\u00e4dte, reiche Kl\u00f6ster\u201c,<\/p>\n<p>Ludwig, Herr zu Bayern, sprach,<\/p>\n<p>\u201eSchaffen, da\u00df mein Land den euren<\/p>\n<p>wohl nicht steht an Sch\u00e4tzen nach.\u201c<\/p>\n<p>Eberhard, der mit dem Barte,<\/p>\n<p>W\u00fcrttembergs geliebter Herr,<\/p>\n<p>Sprach: \u201eMein Land hat kleine St\u00e4dte,<\/p>\n<p>Tr\u00e4gt nicht Berge silberschwer;<\/p>\n<p>Doch ein Kleinod h\u00e4lt\u2019s verborgen:<\/p>\n<p>Da\u00df in W\u00e4ldern, noch so gro\u00df,<\/p>\n<p>Ich mein Haupt kann k\u00fchnlich legen<\/p>\n<p>Jedem Untertan in Scho\u00df.\u201c<\/p>\n<p>Und es rief der Herr von Sachsen,<\/p>\n<p>Der von Bayern, der vom Rhein:<\/p>\n<p>\u201eGraf im<\/p>\n<p>Bart! Ihr seid der Reichste!<\/p>\n<p>Euer Land tr\u00e4gt Edelstein!\u201c<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Aufwand f\u00fcr Zollkontrollen<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kayser:<\/span><\/strong> Die Erhebung der Zollgef\u00e4lle nimmt 23 Procent  in Anspruch, und wenn man nach dem Aufwand\/\u00a0 S. 34 rechnet, den andere  h\u00f6here Stellen, die des Zolls wegen bestehen, machen, so wird der Betrag  bis auf 30 Procent steigen. \u2026<\/p>\n<p>Zucker und Caffee sind diejenigen Gegenst\u00e4nde, die uns unumg\u00e4nglich  nothwendig sind, \u00a0und auch in der Folge absolut nothwendig seyn werden,  und doch ist darauf der h\u00f6chste Zoll gelegt. Wenn man in dieser  Beziehung besonders die Grenzgegenden und den Schmuggelhandel daselbst  ins Auge fa\u00dft, wobei der ordentliche Kaufmann gar nicht mehr bestehen  kann, wenn man erw\u00e4gt, wie viele Menschen von dem Kinde bis zum Greise  dadurch an Leib und Seele verdorben werden, so mu\u00df man, besonders da die  Einzugskosten &#8217;so gro\u00df sind, auf den Gedanken an niedere Z\u00f6lle  zur\u00fcckkomme.<\/p>\n<p>Es werden selbst in Gegenden, die f\u00fcr die Colonialwaaren gar nicht  gelegen sind, wie z.B. in N\u00fcrnberg, Anerbietungen von Zucker und Caffee  in Preisen gemacht, die nur m\u00f6glich sind, wenn 7\/8 hereingeschmuggelt  werden. Dieses erzeugt nun in beiden L\u00e4ndern auch unter den. Kaufleuten  ein gewisses Mi\u00dftrauen, wenigstens gegen die Grenzzo11beamten, weil man  einen solchen Schmuggel nicht f\u00fcr m\u00f6glich h\u00e4lt, wenn er nicht bei dem  Regierungspersonal selbst Schutz \/ S. 35 findet. Es wird daher eine  doppelt wichtige Aufgabe f\u00fcr die Regierung seyn, auf Herabsetzung der  Z\u00f6lle m\u00f6glichst Bedacht zu nehmen, um besonders unsere Grenzgegenden von  dem mercantilischen und moralischen Verderben zu retten.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Vereingsgebiet und Schmuggelbek\u00e4mpfung<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Herdegen<\/span><\/strong>: Ich will deshalb die Debatte nicht l\u00e4nger  aufhalten, habe aber schon bemerkt, da\u00df die niederen Z\u00f6lle nicht gerade  das Mittel sind, den Schmuggel zu verhindern. Es liegt mehr in einer  Erweiterung des Handelsgebiets.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kontrollkosten<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 35 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">D\u00f6rtenbach<\/span><\/strong>: Was die Bemerkung betrifft, da\u00df die  Verwaltungskosten 23 Procent betragen, so kann ich die\u00df nicht im  Augenblick nachrechnen, allein ich finde, da\u00df in dem neuen Etat von dem  Brutto-Ertrag, der auf 1,200,000 fl. angenommen ist, 33 Procent  Verwaltungskosten und 9 Procent andere Ausgaben, also 42 Procent in  Abzug kommen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Regierung soll Konsequenzen aus \u00dcberhandnehmen des Schmuggels ziehen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 36 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pfizer:<\/span><\/strong> Was ich sagen wollte, ist bereits von  sachkundigem und erfahrenern Rednern gesagt worden. Der Gegenstand  scheint mir aber doch von so allgemeinem Interesse zu seyn, da\u00df auch  einem Laien einige Worte erlaubt seyn d\u00fcrften.\u00a0 Von. allen Seiten h\u00f6rt  man bei uns Klagen \u00fcber die hohen Zolls\u00e4tze, und \u00fcber das dadurch  erzeugte und gen\u00e4hrte Schmuggelwesen, das nicht nur auf den Handel,  sondern auch auf die Sittlichkeit des Volks den nachtheiligsten Einflu\u00df  hat. Wenn auch nur die H\u00e4lfte dieser Klagen in der Wahrheit gegr\u00fcndet  ist, so kann man, scheint es, nicht genug eilen, dem Strome von  Demoralisation, der \u00fcber unser Land in Folge der bestehenden Zollgesetze  und Zolleinrichtungen hereinbricht, und ganze Ortschaften, ganze  Striche unserer Bev\u00f6lkerung zu ergreifen, jedem rechtlichen Erwerbe zu  entfremden, und in einen fortw\u00e4hrenden Kriegszustand gegen Gesetz und  Obrigkeit zu versetzen droht, Einhalt zu thun. Darum halte ich f\u00fcr  Pflicht der St\u00e4nde, im Hinblick auf die obschwebenden Unterhandlungen  \u00fcber Zoll- und Handelsangelegenneiten der Regierung bei jedem Anla\u00df  diesen Gegenstand zu ernster Ber\u00fccksichtigung angelegentlichst zu  empfehlen. Ich schlie\u00dfe mich in dieser Hinsicht ganz den Bemerkungen des  Abgeordneten Kayser an, und bitte um die Erlaubni\u00df, aus dem Schreiben  eines meiner Committenten, eines T\u00fcbinger Kaufmanns, zu Best\u00e4tigung  meiner Behauptungen einiges mitzutheilen. (Tr\u00e4gt solches vor \u2022)<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Tarifh\u00f6he und Schmuggelgefahr<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 37 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zais<\/span><\/strong>: Die hohen Z\u00f6lle lassen sich aus zwei  Gesichtspunkten betrachten; einmal sind sie ein Mittel der Besteurung,  und in dieser Hinsicht sehr zu beachten, und andererseits ein Mittel,  die innere Industrie zu f\u00f6rdern. Ware nun W\u00fcrtemberg verm\u00f6ge seiner  geographischen S.38 Lage im Fall, den ersten Gesichtspunkt festzuhalten,  w\u00e4re man n\u00e4mlich wirklich im Stande, eine Besteurung auf diesem Wege zu  erheben, so w\u00fcrde ich der Erste seyn, der die hohen Z\u00f6lle in Schutz  n\u00e4hme; allein dieses ist, wie mehrere Redner bemerkt haben, durchaus  nicht m\u00f6glich. Auch zeigt es leider die Erfahrung, denn unsere  Zolleinnahme ist sehr gering im Verh\u00e4ltni\u00df mit dem Verbrauch, indem am  Ministertisch selbst schon zugegeben wurde, da\u00df der Verbrauch von Zucker  in W\u00fcrtemberg nahe an 50,000 Centner betragen werde. Nehmen wir nun an,  da\u00df nur der dritte Theil Caffee verbraucht wird, so wird sich schon  daraus angeben, da\u00df eine Brutto-Zolleinnahme von ungef\u00e4hr einer Million  herauskommen m\u00fc\u00dfte; da\u00df sie aber nicht herauskommt, liegt klar am Tage,  und da\u00df \u00fcberhaupt mit erh\u00f6hten Z\u00f6llen die Einschw\u00e4rzung im Verh\u00e4ltni\u00df  steht, kann niemand l\u00e4ugnen. Es wird die\u00df so sehr anerkannt, da\u00df der  franz\u00f6sische Handelsminister Argout noch vor zwei Monaten einen  Gesetzesentwurf in die Deputirtenkammer brachte, worin er die  Schmuggellinien zum Ma\u00dfstab f\u00fcr die Z\u00f6lle annimmt und sagt, wir k\u00f6nnen  die Z\u00f6lle noch etwas h\u00f6her halten, als die Schmuggellinien, denn der  Kaufmann ist in der Regel doch so weit ehrlich, da\u00df er eher seine Waare  verzollt, als das Geld den Schmugglern zu l\u00f6sen gibt. Dieser  franz\u00f6sische Handelsminister hat wahrscheinlich nach reifer Erfahrung  die Schmuggellinien als Ma\u00dfstab f\u00fcr die Z\u00f6lle angenommen. Nun ist aber  in Baden der Ma\u00dfstab 1 fl. 20 kr., und in W\u00fcrtemberg l5 fl., was eine  Pr\u00e4mie auf den Schmuggel ist, die durch keine Zollschutzwache \u00fcberwunden  werden kann. Aus getreuen Berichten des Handelsstandes aller Gegenden  in W\u00fcrtemberg ist zu ersehen, da\u00df durchaus hier keine \u00dcbertreibungen  stattfinden, und der Handelsstand nicht, wie man so gerne glauben  m\u00f6chte, muthwillig klagt, denn es ist so weit gekommen, da\u00df die ersten  Handlungsh\u00e4user ihre Commis entlassen, und der sonst so sch\u00f6ne Handel  mit Colonial\/ S. 39 waaren zu Grunde geht. Wenn man die letzten  Zolleinnahmen als Ma\u00dfstab annehmen will, so mu\u00df ich bemerken, da\u00df diese  sehr tr\u00fcgerisch sind, denn das Schmuggelwesen hat in den letzten f\u00fcnf  Monaten eine Ausdehnung erlangt, wovon man keinen Begriff hat. Es liegen  zwar noch viele verzollte Waaren im Lande, allein bald wird die\u00df nicht  mehr seyn, und wir sehen der traurigsten Catastrophe in Beziehung auf  die Colonialwaaren entgegen. &lt;Zustimmung Zu Kaysers Antrag.&gt;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Badische Grenze als Schmuggelgebiet<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pflanz<\/span><\/strong>: Ich bin mit demjenigen einverstanden, was \u00fcber  die traurigen Folgen dieses Systems gesagt wurde, und wenn behauptet  werden will, da\u00df niedere Zolls\u00e4tze dagegen kein Mittel seyen, so will  ich nur ein Beispiel anf\u00fchren: Ich wei\u00df im Schwarzwald einen Ort, der  fr\u00fcher sehr an Arbeit gew\u00f6hnt war, in welchem aber im vorigen Sommer  w\u00e4hrend der Erndte kein Tagl\u00f6hner erhalten werden konnte, indem sie bei  Nacht aus dem Badischen Colonialwaaren hereinschmuggeln, und  solchergestalt auf eine leichte, aber ungesetzliche Weise drei\/ S.40 mal  mehr verdienen, als bei Tag durch Taglohn. Ich wei\u00df ferner einen  namhaften Kr\u00e4mer in einem badischen Ort, der fr\u00fcher jede Woche einige  Pfund Zucker und Caffee verkaufte, und sie bei einem w\u00fcrtembergischen  Kaufmann, der hier anwesend ist, holte. Dieser verkauft nun in der Woche  ganze Wagen voll, und ist in kurzer Zeit einer der reichsten Leute an  der badischen Grenze geworden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schmuggel und Gewaltantwendung<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Die Nachrichten, die ich von Rottweil erhalten habe, erregen  Schaudern. Die Schmuggler leben in offenem Kampfe nicht nur mit der  Zollschutzwaehe, sondern auch unter sich, indem sie sich selbst  \u00fcberfallen, und einander das Geschmuggelte rauben. Gerade auf diese  Weise wird ein gro\u00dfer Theil der Bewohner W\u00fcrtembergs ganz demoralisirt,  und man sollte dabei nicht blos auf den finanziellen Gewinn R\u00fccksicht  nehmen, sondern auch auf die Sittlichkeit des Volks, denn geht diese  verloren, so wei\u00df ich nicht, wohin wir kommen werden.<\/p>\n<p>Bei dieser Gelegenheit m\u00f6chte ich auch fragen, in welchen F\u00e4llen den  Zollschutzw\u00e4chtern erlaubt ist, ihr Mordgewehr gegen die Schmuggler zu  gebrauchen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geheimerath v. Herdegen<\/span><\/strong>: In der 1nstruction ist es genau bestimmt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pflanz<\/span><\/strong>: Einen Menschen wegen eines Zuckerhutes todt schie\u00dfen, ist schauerlich.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Leitlinie der Regierung in Zollpolitik<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geheimrath v. Herdegen<\/span><\/strong>: Die Regierung hat keine andere Absicht, als die Zolllinien durch neue Handelsvertr\u00e4ge zu entfernen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Stimmung der Kaufleute im Oberamt Balingen (Zollernalbkreis) wegen Schmuggel <\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Menzel:<\/span><\/strong> Ganz dieselben Beschwerden herrschen in dem  Oberamt, dessen Vertreter ich bin. Es liegen mir vier Schreiben von  rechtlichen Kaufleuten vor, die sich auf das Bitterste gegen den immer  \u00fcberhand nehmenden Schmuggel beklagen, wodurch alle ehrlichen Leute  nothwendig zu Grunde gehen m\u00fcssen. Sie beschweren sich nicht nur  dar\u00fcber, da\u00df sie im Erwerb benachtheiligt sind, sondern auch, da\u00df im  gesellschaftlichen Leben die Ehrlichen,\/ S. 41 weil sie die Minderzahl  bilden, unter der Masse von Schurken untergehen m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Demoralisation im Oberamt Neuenb\u00fcrg (Landkreis Calw)<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schott<\/span><\/strong>: Im Namen des Oberamtsbezirks, den ich vertrete,  habe auch ich Klage zu erheben, \u00fcber die au\u00dferordentliche  Demoralisation und die Verk\u00fcmmerung des t\u00e4glichen Verkehrs mit dem  Nachbarstaat. Ich glaube daher, die Finanzcommission sollte es sich zur  besonderen Pflicht machen, nicht nur diesen Gegenstand zu  ber\u00fccksichtigen, sondern auch die Straff\u00e4lle sich vorlegen zu lassen,  die seit Einf\u00fchrung dieses Systems eingetreten sind. Ich h\u00f6re, da\u00df in  Einem Jahre 2113 Straff\u00e4lle vorgekommen sind, die au\u00dfer den  Confiscationen 45,000 fl. eingetragen haben, was den sichersten Ma\u00dfstab  f\u00fcr diese wahrhafte Landesbeschwerde geben wird.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hinterm\u00e4nner f\u00fcr Schmuggler<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Feuerlein<\/span><\/strong>: Allerdings, allein das Finanzministerium hat  zugleich bemerkt, da\u00df blos die \u00e4rmste Volksclasse vorgeschoben, die  eigentlichen Schmuggler aber im Hintergrund bleiben und nicht erreicht  werden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Klage \u00fcber Schmuggel allgemein in Tuttlingen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 43 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schneckenburger<\/span><\/strong>: In meinem Bezirke ist die Klage  so allgemein \u00fcber diese Gr\u00e4uel der Verw\u00fcstung, wie man es hei\u00dft, da\u00df ich  mich gar nicht genug dar\u00fcber aussprechen kann. Keine Farbe ist grell  genug, um die Sache zu illuminiren. Was den Schmuggel betrifft, so  \u00fcbersteigt er alle Grenzen. Ich wohne selbst in einem Ort, der noch vor  wenigen Jahren sich durch Arbeit vor vielen andern auszeichnete, w\u00e4hrend  gegenw\u00e4rtig in demselben Orte, der andern zum Muster vorgestellt worden  ist, mehr als 30 solcher Leute sich befinden, die fast alle Nacht  diesem traurigen Gesch\u00e4fte nachgehen. Der Schmuggel geschieht auch nicht  blo\u00df im Kleinen, sondern die Leute gehen haufenweise, und ich wei\u00df  Beispiele, da\u00df fremde reisende HandeIsleute rechtlichen Kaufleuten um  die H\u00e4lfte des Zolls und noch niederer oft solche Waaren, frei vor das  Haus geliefert, anbieten.<\/p>\n<p>Einem solchen \u00dcbelstande sollte denn doch abgeholfen werden, worin mir die Kammer gewi\u00df beistimmen wird.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Viele Stimmen:<\/span><\/strong> Allerdings, denn es herrscht hier\u00fcber nur Eine Stimme im Lande.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schneckenburger:<\/span><\/strong> Auf den Landbau wirkt dieses Verh\u00e4ltni\u00df so ung\u00fcnstig, da\u00df es einem<\/p>\n<p>Bauern oft nicht m\u00f6glich ist, Tagl\u00f6hner zu bekommen, denn die Leute  sagen, sie m\u00fc\u00dften Narren seyn, wenn sie 24 kr. nachliefen, w\u00e4hrend sie 1  fl. 21 kr. verdienen k\u00f6nnten. F\u00fcr diese Leute selbst ist es \u00fcbrigens  kein Gl\u00fcck, denn es hei\u00dft \/ S. 44 hier: wie gewonnen, so zerronnen;  versammeln sie sich in den Bier- und Branntweinkneipen und unterreden  sich in ihrer eigenen technischen Sprache \u00fcber eine neue Unternehmung,  wobei man z.B. die Ausdr\u00fccke h\u00f6rt: Wann geht der Mond auf? Willst du den  Abendstern auch sehen? mittlerweile aber verprassen sie ihr Geld.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hinweis auf Meldepflicht von Zollbetrug an Beh\u00f6rden<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geheimerath v. Herdegen<\/span><\/strong>: Es ist zu bedauern, wenn  Ortsobrigkeiten und redliche B\u00fcrger solche Dinge wissen und die Beh\u00f6rden  nicht davon in Kenntni\u00df setzen. Es ist dies die Pflicht eines Jeden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schneckenburger<\/span><\/strong>: Es war eine eigene Deputation von Tuttlingen hier bei dem K\u00f6nig selbst, sie hat aber nichts bezweckt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wunsch der Herabsetzung von Z\u00f6llen wegen Schmuggel<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Decan M\u00fcnch<\/span><\/strong>: Ich will das Bild, welches der Abgeordnete  Schneckenburger entworfen hat, nicht noch mehr ausmalen. Auch ich wohne  an der badischen Grenze und bin von allem demjenigen, was von der  Demoralisation gesprochen wurde, so vollkommen \u00fcberzeugt, da\u00df auch ich  eine Herabsetzung der Z\u00f6lle sehr w\u00fcnschen mu\u00df.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Artikel 19 Bundesakte<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">R\u00f6mer<\/span><\/strong>: &lt;hofft auf Ausf\u00fchrung von Art. 19 durch  Bundesversammlung.&gt; Ich bemerke dies S.45 nur zur Beruhigung  derjenigen Redner vor mir, die in der sich vermehrenden Demoralisation.  durch den Schmuggelhandel sich so grelle Vorstellungen gemacht haben.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kaufleute aus Freudenstadt wollen Herabsetzung der Z\u00f6lle<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Stahl <\/span><\/strong>v. Freudenstadt: Dem vielen Gesagten will ich nur  noch das beif\u00fcgen, da\u00df die Kaufleute in Freudenstadt ganz zu Grunde  gerichtet sind, wenn die Z\u00f6lle nicht herabgesetzt werden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Fabrikanten und Schutzzoll<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 46 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Deffner<\/span><\/strong>: Auch ich bin v\u00f6llig von den Nachtheilen  durchdrungen, die aus den hohen Z\u00f6llen f\u00fcr die Sittlichkeit hervorgehen,  und ich f\u00fcrchte sehr, es m\u00f6chte auch noch andere europ\u00e4ische Staaten  wegen dieser Ma\u00dfregeln die Nemesis ereilen. Was die Bemerkung betrifft,  da\u00df die Fabrikanten hohe Z\u00f6lle w\u00fcnschen, so kann ich diesen Satz in  einer solchen Allgemeinheit nicht anerkennen, da ich mehrere Fabrikanten  kenne, die bestimmt schon bei jeder Gelegenheit erkl\u00e4rt haben, sie  verlangen keine Schutzz\u00f6lle. Im Allgemeinen mag allerdings die\u00df der  Wunsch seyn, allein wenn er f\u00fcr die Fabrikanten nur auf Kosten der  Sittlichkeit der \u00fcbrigen B\u00fcrger erreicht werden k\u00f6nnte, so w\u00e4re er doch  etwas zu theuer erkauft.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Badens Vereinigung mit Bayern und W\u00fcrttemberg wichtiger als die mit Preu\u00dfen<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bollstetter<\/span><\/strong>: Der Hr. Geheime Rath sagte vorhin, man  suche die Zolllinien zu erweitern; wenn wir uns \/ S. 47 aber mit Baden  nicht vereinigen, so n\u00fctzt uns das Anschlie\u00dfen an Preu\u00dfen nichts.<\/p>\n<p>Dieser Staat kann ohnehin nie geringe Z\u00f6lle haben, da er viele  L\u00e4nderstrecken enth\u00e4lt, wo er gar keine Grundsteuer erheben kann. Die  Vereinigung mit Baden ist daher die Hauptsache, weil sich nur von dort  aus niedere Z\u00f6lle erwarten lassen, was um so mehr zu w\u00fcnschen ist, als  gegenw\u00e4rtig die ganze Strecke von Riedlingen bis Friedrichshafen eine  einzige Schmuggellinie bildet.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Nur Verein mit Baden bringt Heil gegen Schmuggel<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Murschel<\/span><\/strong>: Auch ich halte f\u00fcr meine Pflicht, zur  Kenntni\u00df der Kammer zu bringen, da\u00df mir aus dem Oberamt Maulbronn,  dessen Vertreter ich bin, ein ganzer Fascikel von Klagen \u00fcber dieses  Zollsystem mitgetheilt wurde, und auch dort nur in einem Vereine mit  Baden das Heil gesucht wird.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Allgemeine Moralit\u00e4t durch Schmuggel in Gefahr<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Keller<\/span><\/strong>: Es ert\u00f6nt nur Eine Stimme von Mergentheim bis  Friedrichshafen, da\u00df der Handel gel\u00e4hmt und die Moralit\u00e4t gef\u00e4hrdet sey,  der Staat aber dennoch keine so gro\u00dfe Einnahmsquelle aus den Z\u00f6llen  erhalte, wenn man die gro\u00dfen Kosten berechnet. Selbst Kinder von 12  Jahren sah ich durch die Landj\u00e4ger einf\u00fchren, so, da\u00df also auch schon in  diesen, durch dieses Institut, die Moralit\u00e4t erstickt wird. Ich k\u00f6nnte  eine ganze Registratur von Beschwerden in die Kanmer bringen, deren  Verlesung bis in die \/ S. 48 Nacht hinein dauern w\u00fcrde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abhilfe gegen Schmuggel durch Verein oder niedrige Zolltarife<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pf\u00e4fflin<\/span><\/strong>: Auch ich kann nicht blo\u00df von meinem Oberamte,  sondern besonders von dem noch nicht vertretenen Oberamt Oberndorf,  haupts\u00e4chlich aber von Alprisbach versichern, da\u00df durch die hohen Z\u00f6lle  und die dadurch herbeigef\u00fchrten Schmuggeleien der Handel der Kaufleute  nach und nach ganz zu Grunde gehen m\u00fc\u00dfte. Der Herr Minister hat vorhin  bemerkt, es k\u00f6nne nur durch Erweiterung des Handelsgebiets geholfen  werden, allein die\u00df kann auch durch Herabsetzung der Z\u00f6lle geschehen,  und durch eine solche Herabsetzung werden wir eher zu einem Vereine mit  Baden gelangen, was, wie man allgemein sagt, nie geschehen kann, wenn  man sich an Preu\u00dfen mit seinen hohen Z\u00f6llen anschlie\u00dft.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wandel des Schmugglerprofils<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Gmelin<\/span><\/strong>: Ich glaube nicht, da\u00df das Schmuggelwesen erst seit den hohen Z\u00f6llen entstanden ist.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Viele Stimmen<\/span><\/strong>: Ja, Ja.<\/p>\n<p>Ich habe actenm\u00e4\u00dfige Beweise von unz\u00e4hligen F\u00e4llen gesehen, nach  welchen der \u00a0Schmuggelhandel schon vor 15 Jahren und noch l\u00e4nger  wirklich gewerbsm\u00e4\u00dfig getrieben wurde, allein er wurde durch andere  Mittel und Wege getrieben. Damals war es der Kaufmann oder der Fuhrmann  und der Zollbeamte, welche die Sache unter sich ausmachten, oder es  konnte auch der Fuhrmann hereinkommen ohne bemerkt zu werden. Jetzt wird  aber die Sache anders behandelt: der Landmann, und zwar besonders arme  Landmann, \/ S.49 der in der N\u00e4he der Gr\u00e4nze wohnt, wird mit in die Sache  hineingezogen und in dieser Hinsicht ist es ganz gewi\u00df, was viele  Mitglieder, ich glaube nicht einmal mit \u00fcbertriebenen Farben, sondern  der Wahrheit gema\u00df dargestellt haben, da\u00df n\u00e4mlich der Moralit\u00e4t eines  gro\u00dfen Theils des Volkes in den Orten, wo jetzt der Schmuggelhandel  getrieben wird, eine sehr bedeutende Gefahr droht. Einen andern  \u00dcbelstand finde ich auch darin da\u00df, wenigstens meiner \u00dcberzeugung nach,  die Zollstrafgesetze nicht zweckm\u00e4\u00dfig sind. Auch nach meinen Erfahrungen  wird nur selten der wahre Schuldige, n\u00e4mlich im rechtlichen Sinn der  sogenannte moralische Urheber, einer Schmuggelei bestraft, sondern  gew\u00f6hnlich nur der, der sich aus Noth, in der Hoffnung eines kleinen  Gewinns, zu dem Werkzeug des Schmugglers hergegeben hat.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Moralit\u00e4t als Staatsziel in Schmuggelfrage<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pfleiderer:<\/span><\/strong> Ich mu\u00df mich dem Antrag des Abgeordneten  Kayser anschlie\u00dfen, denn hier mu\u00df der Finanzpunkt wohl im Hintergrund  bleiben, wo der h\u00f6chste Zweck des Staats, n\u00e4mlich die Moralit\u00e4t, leidet.  Eine wichtige Frage erlaube ich mir, aber an den Herrn Geheimenrath, ob  n\u00e4mlich die Instruction, wornach ein Landj\u00e4ger auf einen Defraudanten  schie\u00dfen darf, \u00fcberall bekannt gemacht ist, oder ob die\u00df nur die  Zollschutzw\u00e4chter wissen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Waffengebrauch der Landj\u00e4ge in Schmuggelabwehr<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geheimerrath v. Herdegen<\/span><\/strong>: Die Instruction ist gedruckt, wie die Landj\u00e4ger-Instruction.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pfleiderer<\/span><\/strong>: Ist es aber m\u00f6glich, da\u00df durch eine  Instruction einem B\u00fcrger, der ein Pfund Zucker oder\/ S. 50 Salz aus  einem andern Lande herbringt, das Leben genommen werden kann?<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geheimerath v. Herdegen<\/span><\/strong>: Es ist genau vorgeschrieben, da\u00df nur im Fall der Nothwehr dergleichen statt finden kann.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pfleiderer:<\/span><\/strong> Ich halte diese Instruction mit der  Verfassung in Widerspruch, wornach niemand seinem ordentlichen Richter  entzogen werden soll. Wenn ein Mann Zucker holt, und das Vergehen nicht  einmal um einen Gulden sich dreht, er aber de\u00dfhalb von den Beh\u00f6rden  niedergeschossen werden kann, so frage ich, ob ein W\u00fcrtembergischer  B\u00fcrger sich noch des, ihm durch die Verfassung versprochenen, Schutzes  zu erfreuen hat?<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geheimerath v. Herdegen:<\/span><\/strong> Die Zollschutzwache ist ein  Theil des Landj\u00e4gercorps, und die Bedingungen sind genau vorgeschrieben,  unter denen der Einzelne von den Waffen Gebrauch machen darf.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pfleiderer:<\/span><\/strong> Ich k\u00f6nnte F\u00e4lle anf\u00fchren, da\u00df Leute  erschossen oder verwundet wurden, die an nichts weniger dachten, als  Jemand anzur\u00fchren, sondern blo\u00df auf dem Wege der Flucht waren.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pr\u00e4l. v. Pfister<\/span><\/strong>: Auch ich darf Amtshalber nicht  verschweigen, da\u00df auf der ganzen Linie von Freudenstadt bis Neuenb\u00fcrg  fast alle Pfarrberichte laute Klagen \u00fcber die verderblichen Folgen des  Schmugglens aussprechen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pr\u00e4lat v. Haas:<\/span><\/strong> Auch ich mu\u00df die\u00df best\u00e4tigen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pr\u00e4lat v. Pfister:<\/span><\/strong> Schon auf dem Landtage von 1830 sind Antr\u00e4ge gestellt worden, dem Verderbni\u00df abzuhelfen, jetzt ist es hiezu hohe Zeit.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Mosthaf<\/span><\/strong>: Auch mich haben die Kaufleute im Oberamt Horb  benachrichtigt, da\u00df der Schmuggel bei ihnen so sehr \u00fcberhand genommen  habe, da\u00df der redliche Kaufmann nicht mehr bestehen k\u00f6nne. Ich glaube  \u00fcbrigens, da\u00df, wenn man auch die hohen Zolls\u00e4tze herabsetzt, \/ S. 51 der  Ausfall nicht so au\u00dferordentlich seyn wird, als man sich denkt; denn es  ist ein Erfahrungssatz, da\u00df m\u00e4\u00dfige Z\u00f6lle oft mehr eintragen als so  hohe.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Niedrige Z\u00f6lle wirksam gegen Schmuggel<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Speidel<\/span><\/strong>: So sehr auch bei uns das Schmuggeln  verabscheut wird, und die Gemeindebeh\u00f6rden sich bem\u00fchen, demselben  entgegenzuwirken, so scheint es doch, da\u00df die Defraudationen nicht  abnehmen wollen.<\/p>\n<p>Zur Ehre unserer Leute mu\u00df ich \u00fcbrigens bemerken, da\u00df es sich immer  nur um kleinere Defraudationen handelt, allein der Wunsch nach  Erm\u00e4\u00dfigung der Z\u00f6lle ist doch im ganzen Oberamt Neckarsulm laut.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Missbrauch der Schusswaffe durch Zollbeamte<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">D\u00f6rtenbach<\/span><\/strong>: Was die Zollschutzw\u00e4chter und deren  Instruction betrifft, so ist schwer dar\u00fcber ins Klare zu kommen, ob sie  zu rechter Zeit und nur im Nothfall ihr Gewehr gebrauchen, denn schie\u00dfen  sie Einen todt, so kann er nicht mehr sprechen, und schie\u00dfen sie ihm  blo\u00df nach, so wird er nicht zur\u00fcckgehen und es anzeigen.<\/p>\n<p>Diese Instruction hat auch in unserer Stadt schon nachtheilig  gewirkt, indem zuverl\u00e4ssig schon oft unn\u00fctzer Weise geschossen worden  ist; die Leute, die geflohen sind, haben sich nat\u00fcrlich nicht gestellt,  und die Zollschutzw\u00e4chter konnten sagen, was sie wollten, und der  Mi\u00dfbrauch der Waffe, der vielleicht einem h\u00e4tte vorgeworfen werden  k\u00f6nnen, konnte nicht bestraft werden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Moralit\u00e4t h\u00f6her zu achten als fiskalischer Gewinn,\u00a0 gegen Schu\u00dfgewalt auf Schmuggler<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Frhr. v. Welden<\/span><\/strong>: Aus allem Gesagten geht klar hervor,  da\u00df die hohen Z\u00f6lle h\u00f6chst nachtheilig auf die Moralit\u00e4t wirken, und da\u00df  daher die Regierung verpflichtet ist, hierauf mehr R\u00fccksicht zu nehmen,  als auf einen finanziel1en Gewinn.<\/p>\n<p>Was die Instruktion der Landj\u00e4ger betrifft, wornach diese berechtigt  seyn sollen, auf Defraudanten zu schie\u00dfen, so wird hier \u00fcber Leben und  Tod verf\u00fcgt, was der Regierung mittelst einer Verordnung zu verf\u00fcgen nun  und nimmermehr zustehen kann.<\/p>\n<p>Anders verh\u00e4lt es sich mit dem Schie\u00dfen auf Wilderer, was sich durch  die schon von jeher bestehenden und noch g\u00fcltigen Gesetze rechtfertigt.  Ich f\u00fcr meine Person erkenne es aber bei der Zollschutzwache nicht an.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zolltarifsenkung alleiniges Heilmittel gegen Schmuggel<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Keller<\/span><\/strong>: Es wurde bemerkt, da\u00df vor zw\u00f6lf Jahren bereits  ebenso defraudirt worden sey, wie jetzt; allein dagegen sprechen die  Erfahrungen von ganz Deutschland, indem man allgemein h\u00f6rt, da\u00df durch  die starken Z\u00f6lle das Schmuggelwesen au\u00dferordentlich beg\u00fcnstigt wird,  wir also blo\u00df in der Herabsetzung der Z\u00f6lle Heil zu erwarten haben.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Besonders w\u00fcrttembergischer Handel erleidet Umsatzeinbu\u00dfen<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Krug<\/span><\/strong>: Ich wollte nur noch beif\u00fcgen, da\u00df ich bedeutende  Handelsh\u00e4user in unserem Lande kenne, die fr\u00fcher bedeutenden Absatz an  Colonialwaaren hatten. Seit einiger Zeit aber sind sie ncht mehr im  Stande, mit Bayern und Baden zu concurriren, weil an der badischen  Gr\u00e4nze sehr geschmuggelt wird, und in Bayern diese Waaren wahrscheinlich  ohne Zoll hineingelassen werden.<\/p>\n<p>N\u00fcrnberger verkaufen ihre Colonialwaaren jetzt wohlfeiler, als es  unsere W\u00fcrtemberger k\u00f6nnen. Ich stimme daher f\u00fcr Herabsetzung der Z\u00f6lle,  und glaube, es w\u00fcrde sich Baden gerne anschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Mit Preu\u00dfen halte ich es nicht f\u00fcr rathsam, indem wir von diesem  zehnmal \u00fcberfl\u00fcgelt w\u00fcrden, was erst dieser Tage im schw\u00e4bischen Merkur  erw\u00e4hnt wurde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Vereinigung mit Baden alleiniges Heil<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 54 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">v. Zwerger<\/span><\/strong>: &lt;Verlust des Handels in  Ravensburg, durch Abschlie\u00dfung von Ba u. \u00d6st.&gt; &#8222;Daher kommt es auch,  da\u00df die Kaufleute bei uns keine Gesch\u00e4fte mehr machen k\u00f6nnen, schon  darum, weil der Schmuggel hier eben so stark getrieben wird, als  anderw\u00e4rts, und wir haben kein Heil mehr zu erwarten, wenn nicht eine  Vereinigung mit Baden stattfindet.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kritik an Landj\u00e4gern<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 55 Was das Recht der Landj\u00e4ger betrifft, so ist es doch sehr  bedenklich, Leuten das Leben der Unterthanen anzuvertrauen, oder ihnen  blo\u00dfzustellen, die in der Regel der ungebildeten Menschenclasse  angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Recht auf Schusswaffengebrauch ausgedehnter als nur in Notwehr<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">R\u00f6mer<\/span><\/strong>: Die Behauptung, da\u00df die Landj\u00e4ger nur im Fall  der Nothwehr schie\u00dfen d\u00fcrfen, mu\u00df ich widersprechen, indem ich aus  eigener Erfahrung wei\u00df, da\u00df ihnen dieses Recht auch in andern F\u00e4llen  zusteht.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Anspruch der St\u00e4nde auf Mitsprache in Schusswaffengebrauch<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 56 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wiest<\/span><\/strong>: Ich bin n\u00e4mlich auch seiner (= Pfleiderer)  Meinug, da\u00df die schon oft ber\u00fchrte Instruction f\u00fcr die Zollschutzwache  mit den St\u00e4nden verabschiedet seyn sollte, weil sie so wichtige  Straff\u00e4lle enth\u00e4lt, und im \u00e4u\u00dfersten Fall erlaubt, \u00fcber Leben und Tod zu  disponiren.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">J\u00e4ger und Zollgardisten sollen nicht \u00fcber Leben und Tod entscheiden d\u00fcrfen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 58 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">v. Ringler<\/span><\/strong>: Ich will nur das bemerken, da\u00df ich  zwischen dem Leben eines Wilderers und dem eines Schmugglers keinen  Unterschied kenne. \u00dcber das Leben des Wilderers verf\u00fcgt, wegen der  Erlegung eines Hasens, der J\u00e4ger, und \u00fcber das des Schmugglers wegen  Hereinschmuggelns eines Zuckerhuts, der Zollgarditst. Ich w\u00fcnschte, da\u00df  Verordnungen, die das Leben des w\u00fcrtembergischen Unterthanen gef\u00e4hrden,  aufgehoben werden m\u00f6chten.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Gefahr f\u00fcr Moralit\u00e4t durch hohe Z\u00f6lle<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Scholl<\/span><\/strong>: Ich will nur erkl\u00e4ren, da\u00df ich dem Antrag des  Abgeordneten Kayser beitrete und fest \u00fcberzeugt bin, da\u00df die Regierung  in ihrem eigenen Interesse handelt, wenn sie auf Herabsetzung der Z\u00f6lle  bald m\u00f6glichst Bedacht nimmt. Ich k\u00f6nnte eben so viele Briefe vorweisen,  um der Kammer zu zeigen, wie sich die Geistlichen nicht mehr zu rathen  und zu helfen wissen, weil durch das Schmuggeln die Sittlichkeit zu  Grunde geht.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Berufung auf badischen Finanzminister von B\u00f6ckh in Zolltariffrage<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Dekan M\u00fcnch<\/span><\/strong>: Es hat auch schon vor mehreren Jahren der  badische Finanzminister v. B\u00f6ckh ausgesprochen, da\u00df nur die Basis der  niederen Zolls\u00e4tze geeignet sey, die Zolleinnahmen zu erh\u00f6hen, und  zugleich die Mi\u00dfst\u00e4nde am besten zu beseitigen, welche die Sittlichkeit  so leicht untergraben.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kaffeschmuggel in Oberschwaben, Schusswaffengebrauch und Zollschutzw\u00e4chter<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">St\u00e4ngel:<\/span><\/strong> So viel ich wei\u00df, haben die Landj\u00e4ger und die  Zollschutzw\u00e4chter dieselbe Instruction; es ist aber ein gro\u00dfer  Unterschied, ob ein Verbrecher transportirt wird, oder ob man einen  Menschen vor sich hat, der einige Pfund Zucker hereinschmuggelt.<\/p>\n<p>S. 59 So viel ich wei\u00df, d\u00fcrfen die Zollw\u00e4chter von ihren Waffen nicht  nur Gebrauch machen, wenn sie angegriffen werden, sondern auch dann,  wenn sie einen Zolldefraudanten arretirt haben, und dieser davon l\u00e4uft.  Es ist aber doch etwas zu stark, wenn man einen Menschen todt schie\u00dfen  darf, der, um einer kleinen Zollstrafe zu entgehen, sich auf die Flucht  macht, und ich w\u00fcnsche daher, da\u00df diese Instruction der Justizcommission  zur n\u00e4heren Pr\u00fcfung zugewiesen werde. (Lebhaft unterst\u00fctzt.) Bis jetzt  wurde blo\u00df von dem Einschmuggeln nach W\u00fcrtemberg gesprochen, allein auch  nach Baiern wird auf unglaubliche Weise geschmuggelt, denn in ganz  Oberschwaben haben wir eingeschmuggelten Caffee zu kaufen. Ein  Gro\u00dfh\u00e4ndler in<\/p>\n<p>Ulm, der bis jetzt in einem Jahre gegen 70,000 fl. Zoll bezahlte,  kann jetzt kaum mehr 7000 fl. bezahlen, so sehr liegt sein Gesch\u00e4ft  darnieder. In diese Klage stimmen aber alle Gro\u00dfh\u00e4ndler in Ulm ein.<\/p>\n<p>37. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>4. Abt. XXXVII. Sitzung, S. 7-19 Z\u00f6lle (7-43 7.3.1833: Z\u00f6lle und andere Abgaben)<\/p>\n<p>XLIII. Sitzung S. 58-61 18.3.1833: Bittschriften zum Zollverein.<\/p>\n<p>Bericht der Petitions-Komm. \u00fcber 17 Bittschriften, Zollsachen betr. Erstatter <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Deffner<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zollantr\u00e4ge gegen hohe Z\u00f6lle<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Themen: (Angabe der Bittsteller)<\/p>\n<p>S. 58 Um Herabsetzung der hohen Eingangsz\u00f6lle, als dem wirksamsten  Mittel, der \u00fcberhandnehmenden und f\u00fcr den ehrlichen Kaufmann so  verderblichen, auch alle Sittlichkeit untergrabenden Schmuggelei kr\u00e4ftig  zu steuern.<\/p>\n<p>S. 59 Um eine Zollvereinigung mit Baden, zum Zweck des Ausrottens der  sch\u00e4ndlichen Schmuggelei, und bewirkt durch Herabsetzung der  w\u00fcrtembergisch-bayerischen Zolls\u00e4tze.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Verhandlungen 1833 2. Landtag:<\/span><\/strong><\/p>\n<p>39. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>2. Abt. XII. Sitzung, S. 9 11.6.1833: Wahl der Kommission f\u00fcr Zoll- und Handelsverh\u00e4ltnisse.<\/p>\n<p>XIII. Sitzung, S. 2 15.6.1833: <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pfizer<\/span><\/strong> zeigt Konstituierung der Kommission an.<\/p>\n<p>40. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kritik an Zollverh\u00e4ltnissen; gegen Zollverein ohne Baden<\/span><\/strong><\/p>\n<p>3. Abt., XXII. Sitzung, S. 2f., 17.7.1833: <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zais<\/span><\/strong>: Motion \u00fcber Zollverh\u00e4ltnisse.<\/p>\n<p>&#8211; S. 99 Nachtrag zur Motion von Zais verlesen, Verweisung an Zoll- und Handelskommission.<\/p>\n<p>S. 123-135 Beilage 9: Vortrag von Zais.<\/p>\n<p>S. 127 In den Fesseln eines veralteten Zunftzwangs, mit geschn\u00fcrten,  plombirten Frachtw\u00e4gen, mit Begleitscheinen, mit gestempelten,  versiegelten Frachtbriefen, mit von zwei Zeugen und den Ortsbeh\u00f6rden  gesiegelten und unterschriebenen Ursprungszeugnissen, mit doppelten  Declarationen, mit Anmeldung und Visitation an jedem Zollamt, mit  Begleitung bewaffneter Zollschutzw\u00e4chter &#8211; mit all\u2018 diesen l\u00e4stigen,  zeitraubenden, kostspieligen Formalit\u00e4ten kann eine beginnende  Gewerbsindustrie nicht gedeihen.<\/p>\n<p>S. 131 Es giebt keine Steuer, die so viele Familien um Ehre, Leben,  Gem\u00fcthsruhe, Wohlstand und alles Lebensgl\u00fcck bringt, wie die Mauth!  \u00dcberdie\u00df w\u00fcrde mit dem Eintritt in den Verein eine Haupteinnahme &#8211; der  Zoll auf Zucker &#8211; aus zweierlei Ursachen sich sehr vermindern; einmal,  weil bei einem Zollsatz von 17 fl., was 106 % nach dem jetzigen  Ankaufspreis ausmacht, der Reiz zum Schmuggel zu gro\u00df und gar nicht zu  verhindern ist, und weil zweitens die bereits bestehenden 49 preu\u00dfischen  Zucker-Raffinerien sich so vermehren werden, da\u00df \/ S. 132 wenig  raffinirter Zucker, und folglich wenig Zoll eingehen wird.<\/p>\n<p>S. 133 So lange das Gro\u00dfherzogthum Baden dem Verein nicht beitritt  (und wer kann es zwingen?), so lange bleiben unsre westlichen Gr\u00e4nzen  der traurige Schauplatz des Schmuggel-Handels. Aller gegenseitige  Verkehr liegt bereits darnieder. Die steigende Armuth verleitet am Ende  einen gro\u00dfen Theil der Gr\u00e4nzbewohner auf die Bahn des Verderbens;  M\u00fc\u00dfiggang, Raub und Mord kommen an die Tagesordnung; die  Criminalgerichte, die Strafanstalten werden unzureichend, und die  Gemeinden nicht mehr im Stande seyn, die steigende Zahl der Armen zu  unterhalten; und f\u00e4llt sonst noch ein Zunder unter die unzufriedenen,  ungl\u00fccklichen, ihres fr\u00fcheren Erwerbs beraubten Menschen, so ist das  daraus entstehende Unheil nicht zu ermessen.<\/p>\n<p>Dieser excentrische Zustand m\u00fc\u00dfte um so gewisser und schneller  herbeigef\u00fchrt werden, wenn man, in der Meinung, den Schmuggel mit Gewalt  zu unterdr\u00fccken und Baden auf indirecte Weise zum Beitritt zu zwingen,  energische und folglich kostspielige Ma\u00dfregeln anordnen wollte; dadurch  w\u00fcrde vollends aller Verkehr mit Baden zernichtet und aller Schaden auf  uns zur\u00fcckfallen.<\/p>\n<p>41. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>4. Abt. XXIV. Sitzung, S. 20f. 23.7.1833: Beleuchtung der Zollvereinigung mit Preu\u00dfen. Eingaben.<\/p>\n<p>S. 21 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Uhland<\/span><\/strong>: Es ist so eben eine weitere Eingabe  hiesiger Kaufleute in Betreff der Zollverh\u00e4ltnisse und des bestehenden  Schleichhandels im Diarium verlesen worden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zollverh\u00e4ltnisse im Oberamt Rottweiler<\/span><\/strong><\/p>\n<p>XXV. Sitzung, S. 10, 27.7.1833: Wiedereinbringung einer Petition wg Zoll- und Handelsverh\u00e4ltnisses des Oberamtsbezirks Rottweil.<\/p>\n<p>S. 10 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pflanz<\/span><\/strong>: &lt;Eingabe des Handelsstandes des Oberamts-Bezirks Rottweil. &gt;<\/p>\n<p>Es enth\u00e4lt diese Eingabe eine Schilderung der Lage der Bewohner an  der badischen Gr\u00e4nze, und namentlich eine Darstellung des nachtheiligen  Einflusses, welchen der Schmuggelhandel in Beziehung auf die Moralit\u00e4t  und \u00d6konomie der dortigen Einwohner aus\u00fcbt.<\/p>\n<p>42. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>5. Abt. XXXI. Sitzung, S. 70 13.8.1833: Petition des Handelsstandes von Oberndorf an die Kommission verwiesen.<\/p>\n<p>47. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>10. Abt., LIX. Sitzung, S. 11-13, 17.9.1833: Beratung des Rechenschaftsberichts der Finanzkommission zu Zolldefraudation.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Keine Vermehrung der Ausgaben f\u00fcr Zollkontrollen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 12 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Gmelin:<\/span><\/strong> Man hat besonders eine Unterst\u00fctzung der  Beamten an der badischen Gr\u00e4nze f\u00fcr nothwendig gefunden, wo die  Oberamtleute noch weitere Geh\u00fclfen wegen dieser Untersuchungen halten  mu\u00dften.<\/p>\n<p>Die Kammer beschlie\u00dft sofort durch Zuruf, den Antrag der Commission:  die Regierung zu bitten, die Zulagen an Kanzleikosten f\u00fcr einzelne  Ober\u00e4mter, wegen \u00dcberh\u00e4ufung mit Untersuchungen \u00fcber  Zoll-Defraudationen, m\u00f6glichst zu beschr\u00e4nken, in keinem Fall aber zu  vermehren, anzunehmen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Frage nach Einnahmen von Zollstrafgeldern<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Klett:<\/span><\/strong> Ich m\u00f6chte fragen, wo denn das Geld sich findet,  welches aus den Zollstrafen gewonnen wird? Es ist nach dem \u00a7. 114 der  Verordnung vom 26. December 1828 bekanntlich bestimmt, da\u00df die H\u00e4lfte  dem Denuncianten, die andere H\u00e4lfte der Zolldiener-Unterst\u00fctzungscasse  zufallen soll.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Verwendung von Zollstrafeinnahmen und konfiszierten Waren<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 13 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geheimer Rath v. Herdegen: <\/span><\/strong>Es findet sich bei der  Staatscasse, und es liegt hier\u00fcber eine eigene Particularverrechnung  vor. Aus dem Unterst\u00fctzungs-Fonds werden theils bleibende, theils  vor\u00fcbergehende Gratialien gegeben an die Zolldiener und ihre  Hinterbliebenen, theils werden sie abgegeben zur Aufmunterung im  Dienste. Die \u00fcbrig behaltenen Gelder m\u00f6gen ungef\u00e4hr 6000 bis 7000 fl.  betragen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">D\u00f6rtenbach<\/span><\/strong>: Wo kommt der Erl\u00f6s aus den confiscirten Waaren hin?<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geheimer Rath v. Herdegen<\/span><\/strong>: Auch in die Staatscasse, als Bestandtheil des fraglichen Unterst\u00fctzungs-Fonds.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">D\u00f6rtenbach<\/span><\/strong>: Es ist unbegreiflich, da\u00df diese Sunme so klein seyn soll.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geheimer Rath v. Herdegen<\/span><\/strong>: Ich habe schon erw\u00e4hnt, da\u00df  die Einnahmen meistens zu j\u00e4hrlichen Unterst\u00fctzungen, theils zur  Aufmunterung verwendet, und da\u00df die Hinterbliebenen der Zollbeamten aus  jenem Fonds mit Gratialien bedacht werden; nur das \u00dcbrige wird zu  Capital angelegt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pflanz<\/span><\/strong>: Es ist eine \u00f6ffentliche Rechnung. Ich erlaube  mir, den Wunsch gegen das Finanz-Ministerium auszusprechen, da\u00df es den  Zollbeamten zur Pflicht gemacht werden soll, die confiscirten Waaren  nicht in kleinen Portionen, sondern wo m\u00f6glich im Gro\u00dfen zu verkaufen.  Es ist f\u00fcr die Colonialwaarenh\u00e4ndler in den an den Gr\u00e4nzen gelegenen  Orten \u00e4u\u00dferst dr\u00fcckend, da\u00df nicht nur ihr Gesch\u00e4ft dadurch vernichtet  wird, da\u00df alles sich dem Schmuggelhandel hingibt, sondern da\u00df auch noch  die Zol1beamten ihren Erwerb schm\u00e4lern, indem sie die confiscirten  Waaren in so kleinen Portionen verkaufen, da\u00df Jedermann hier steigern  kann.<\/p>\n<p>&#8211; 48. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>11. Abt., LXVII. Sitzung, S. 2, Schrift von<strong><span style=\"text-decoration: underline;\"> Jobst<\/span><\/strong>:  Weitere Betrachtungen \u00fcber die Zoll-Vereinigung mit Preu\u00dfen, Stuttgart :  Steinkopf, 1833, verlesen, dank der Kammer ausgesprochen und an  Kommission verwiesen, ferner der Beil. 1 und 2.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schmuggel von Seide und Zucker<\/span><\/strong><\/p>\n<p>49. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>12. Abt., LXXIV. Sitzung, S. 3-5 10.10.1833: <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zais<\/span><\/strong> veranlasst Debatten \u00fcber Herabsetzung des Voranschlags der Z\u00f6lle.<\/p>\n<p>S. 3 \u2026 da aber die Schmuggelgesch\u00e4fte sich immer mehr ausbilden, so  ist es wahrscheinlich, da\u00df namentlich die feineren Seiden-Waaren, die  mit einem bedeutenden Zolle belegt sind , auf diesem Wege in das Land  kommen, und so die Zoll-Einnahme vermindern werden.<\/p>\n<p>S. 4 &lt;Zu Zoll auf Zucker:&gt; Es ist dieser Zoll aber auch  de\u00dfwegen illusorisch, weil Frankreich und Holland die Ausfuhr des  raffinirten Zuckers mit Ausfuhr-Pr\u00e4mien beg\u00fcnstigt, was zur Folge hat,  da\u00df im Auslande ein so wohlfeiler Zuckerprei\u00df besteht, da\u00df der  Schmuggelhandel dadurch nothwendig hervorgerufen werden mu\u00df. Um diesen  abzuwenden, wird es nothwendig seyn, einen dreifachen Cordon an der  Gr\u00e4nze zu ziehen, dessen Kosten die Einnahme schm\u00e4lern wird.<\/p>\n<p>50. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>13. Abt. LXXVI. Sitzung, S. 153-166 12.10.1833: Geheime Sitzung \u00fcber Zoll- und Handelsverh\u00e4ltnisse.<\/p>\n<p>LXXVIII. Sitzung, S. 1f. 15.10.1833: Eingaben zu Zoll- und Handelsverh\u00e4ltnissen (Beil 1 und 2 nicht gedruckt).<\/p>\n<p>LXXIX. Sitzung, S. 1-4 16.10.1833: Zusammenstellung der Beschl\u00fcsse \u00fcber Zolleinnahmen.<\/p>\n<p><em>&#8211; 51. Band, Stuttgart 1833:<\/em><\/p>\n<p><em>14. Abt. LXXXVI. Sitzung,\u00a0 S. 16-109 Debatten \u00fcber Kosten der Gesandtschaften.<\/em><\/p>\n<p><em>Beilagen 8-10, 3. Beilagenheft S. 496-498.<\/em><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geheimverhandlungen \u00fcber Zollverein mit Preu\u00dfen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>&#8211; 52. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>15. Abt. XCIII. Sitzung. S. 5 8. 11. 1833: Beratung des Berichts der  Zoll- und Handelskommission \u00fcber ZV mit Preu\u00dfen (geheime Sitzung)<\/p>\n<p>53. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>16. Abt. &#8211; CXII. Sitzung, S. 1 Geheimeratsrescript \u00fcber Zollverein mit Preu\u00dfen, Verlesen und der Kommission zugewiesen.<\/p>\n<p>CXIV. Sitzung, S. 5f. 8.12.1833: Berichterstattung zu Rescript (Beil.  X und XIV in Verhandlungen \u00fcber Zollvereinsvertrag mit Preu\u00dfen zu  finden).<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zollvertrag wird Einnahmen erh\u00f6hen, Grenze absichern gegen Schmuggel<\/span><\/strong><\/p>\n<p>54. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>17. Abt. Beil.-band 1, S. 350-374 Beil. 1: indirekte Steuern: Z\u00f6lle. Bericht der Finanzkommission \u00fcber Staatseinnahmen 1833\/36.<\/p>\n<p>Bericht-Erstatter: <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Visel<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 353 Im letztern Fall aber, wenn nemlich kein solcher Handels- und  Zoll-Vertrag erzielt wird, wird sich der Zoll-Ertrag in so ferne  erh\u00f6hen, als gegen den Frechen Schleichhandel, der besonders von der  s\u00e4chsichen Gr\u00e4nze nach Baiern betrieben wird, kr\u00e4ftigere Ma\u00dfregeln  werden ergriffen werden; Ma\u00dfregeln, auf welche das K\u00f6nigliche  Finanz-Ministerium bereits in den abgezogenen Verwaltungskosten  R\u00fccksicht genommen hat.<\/p>\n<p>S. 362 &lt;Zollaufwand 23 % der Zolleinnahme, Steigen der Einnahmen mit Kosten.&gt;<\/p>\n<p>Es mag hierin der Beweis zu finden seyn, da\u00df mit gr\u00f6\u00dfern Mitteln dem Schmuggeln besser begegnet wurde.<\/p>\n<p>Wenn nun gegenw\u00e4rtig noch sehr viele Klagen \u00fcber den bestehenden  gro\u00dfen Schleichhandel geh\u00f6rt werden, der zwar nach den amtlichen Notizen  in W\u00fcrtemberg nicht zugenommen, sondern sogar abgenommen zu haben  scheint, aber verm\u00f6g der vorliegenden amtlichen Berichte an den  baierischen Gr\u00e4nzen, besonders gegen Sachsen, auf eine Weise um sich  gegriffen hat, welche ein ernstliches und kr\u00e4ftiges Einschreiten  gebieterisch fordert, so wird der Entschlu\u00df der Vereins-Regierungen, f\u00fcr  jenen Behuf die Zollschutzwache zu verst\u00e4rken, gerechtfertigt  erscheinen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Handel von Zucker und Kaffee stark von Schmuggel beeintr\u00e4chtigt, Tendenz zu h\u00f6herer Verzollung<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 370 Es sey ein unter den Handelsleuten einstimmig anerkannter  Satz, da\u00df der Handel mit Caffee und Zucker ungef\u00e4hr zwei Drittheile  unsers ganzen Handelsverkehrs ausmache. \u2022\u2022\u2022 Es h\u00e4tten aber diese  Artikel, da sie in den Jahren 1829\/32 einen vierfach h\u00f6hern Zoll  bezahlen mu\u00dften als in den Jahren 1823\/26 (ohne Schmuggel) auch das  vierfache von demjenigen abwerfen m\u00fcssen, was Zucker und Caffee fr\u00fcher  abgeworfen hatten, und \/ S. 371 es w\u00e4re daher statt der so eben  angegebenen Summe in den Jahren 1829\/32 eine Summe von 3,712,000 fl.  erforderlich gewesen, um dasselbe Verh\u00e4ltni\u00df herzustellen, w\u00e4hrend nur  1,635,000 fl. eingegangen seyen.<\/p>\n<p>Diese Berechnung beruht aber auf den zwei unrichtigen Voraussetzungen, da\u00df<\/p>\n<p>1) der Zucker- und Caffeehandel ungef\u00e4hr zwei Drittel des ganzen Handelsverkehrs ausmache, und vorz\u00fcglich da\u00df<\/p>\n<p>2) mit der Erh\u00f6hung des Einfuhrzolls vom Zucker und Caffee alle andern Z\u00f6lle im gleichen Verh\u00e4ltni\u00df erh\u00f6ht worden seyen.<\/p>\n<p>&lt;Verh\u00e4ltnis Zucker\/Kaffee zur Gesamteinfuhr 6,5 Mill. zu 48,2 Mill.&gt;<\/p>\n<p>S. 372 vielmehr kann die Frage, ob bei den fr\u00fcher niedrigen &#8211; oder  bei den jetzt h\u00f6hern Eingangsz\u00f6llen von Zucker und Caffee gr\u00f6\u00dferer  Schmuggel stattgefunden habe? nicht besser und einfacher beantwortet  werden, als wenn man sich die Quantit\u00e4ten gegen\u00fcberstellt, die in den  verschiedenen Jahren zum Eingang verzollt worden sind.<\/p>\n<p>S. 373 Vergleicht man daher die Jahre 1823\/26 und 1826\/29, welche der  Antragsteller selbst f\u00fcr den Anhaltspunct bezeichnete, so findet man,  da\u00df gerade seit dem Bestehen h\u00f6herer Z\u00f6lle eine viel h\u00f6here Einfuhr von  Zucker und Caffee verzollt worden ist, und da\u00df sie von Jahr zu Jahr  zugenommen hat.<\/p>\n<p>55. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>18. Abt. Beil.-band 2, &#8211; S. 166-183 Beil. 2: <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Jaumann<\/span><\/strong>, Ausgaben des AMm, <strong>Gmelin <\/strong>\u00fcber FMm.<\/p>\n<p>S. 209 Zuwendungen wegen Zolldefraudationen.<\/p>\n<p>56. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>19. Abt., Beil.-band 3, Beil. 3, S. 518f. Einnahmen: Z\u00f6lle;  Zusammenstellung der Gesamtbeschl\u00fcsse der Kammer \u00fcber Hauptfinanzetat.<\/p>\n<p>S. 542f., Kammer der Standesherren \u00fcber Zoll.<\/p>\n<p>S. 569-571 Bericht der Finanzkommission \u00fcber Z\u00f6lle. Zu Prot. 4.11.1833.<\/p>\n<p>S. 619-621 Beschl\u00fcsse: Zoll<\/p>\n<p>S. 778 Beschl\u00fcsse, die von beiden Kammern an die Regierung zu bringen sind.<\/p>\n<p><strong>Verhandlungen in\u00a0 der Kammer der Standesherren des K\u00f6nigreichs W\u00fcrttemberg im Jahre 1820 usf.?<\/strong><\/p>\n<p>Verhandlungen \u2026 1833, 1. Landtag:<\/p>\n<p>23. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>1. Abt. &#8211; S. 137 Adresse der 2. Kammer zum Zollverein verlesen und Kommission \u00fcbergeben. Beilagen dazu.<\/p>\n<p>S. 140-144 16.2.1833: Pr\u00e4sidialnote der Kammer der Abg; 2 Kommissionsberichte: Zais und Adresse an Regierung.<\/p>\n<p>S. 173-176 19.2.1833: Bericht der Kommission \u00fcber Zollverein; Entwurf einer Antwort.<\/p>\n<p>S. 178f. 19.2.1833: Antwortnote.<\/p>\n<p>Verhandlungen \u2026 1833, 2. Landtag:<\/p>\n<p>24. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>2. Abt. S. 589 5.8.1833: AMm an 1. Kammer wg Preu\u00dfisch-bayerischem Verein.<\/p>\n<p>25. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>3. Abt. &#8211; S. 694 Mitteilung von 10 Exemplaren des  Vereinigungsvertrages mit Preu\u00dfen. Je ein Exemplar erhalten 7  Kommissionsmitglieder.<\/p>\n<p>&#8211; S. 914 Weitere Mitteilungen \u00fcber den Zollverein mit Preu\u00dfen verlesen und Kommission zugewiesen.<\/p>\n<p>S. 937 Beilage Nr. 5 3.9.1833 Note des AMm wg Zollvertrag mit Preu\u00dfen.<\/p>\n<p>26. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>5. Abt. S. 1470f. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Jobst<\/span><\/strong> \u00fcbergibt Brosch\u00fcre zum Zollvereinsvertrag. 4.10.1833 Kommission zur Begutachtung \u00fcberwiesen.<\/p>\n<p>S. 1752-1757 23.10.1833: Beratung der Zollgef\u00e4lle. Vortrag von <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schmitz-Grollenburg<\/span><\/strong>.<\/p>\n<p>S. 1781-1793 23.10.1833 Beilagen 3\/4, u.a. Vortrag Schmitz-Grollenburg.<\/p>\n<p>6. Abt. S. 1810-1821 indirekte Steuer, Akzise, Schmitz-Grollenburg;<\/p>\n<p>S. 1833f. 25.10.1833 Note an die 2. Kammer zu Beschl\u00fcssen \u00fcber Zollvertrag.<\/p>\n<p>&#8211; S. 1843-1849 Vortrag dazu.<\/p>\n<p>&#8211; S. 2026 AMm teilt Flugschrift mit \u00fcber Gewerbsverh\u00e4ltnisse  verlesen, Flugschrift verteilt. W\u00fcrttemberg. und Preu\u00df. Note des AMr  verlesen.<\/p>\n<p>27. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>7. Abt. S. 2337 21.11.1833 Verlesung einer Note der 2. Kammer zu Zollverein mit Preu\u00dfen (auch geheime Sitzungsteile).<\/p>\n<p>&#8211; S. 2418 Beilage, nicht gedruckt.<\/p>\n<p>S. 2631 9.12.1833: Beschlu\u00df.<\/p>\n<p>Die Kammer wurde vertagt.<\/p>\n<p>Wilhelm Zais (* 12. Dezember 1772 in Cannstatt; \u2020 5. Juni 1840 in  Cannstatt) war ein deutscher Fabrikant, Stadtrat in Cannstatt und  Landtagsabgeordneter im K\u00f6nigreich W\u00fcrttemberg. Er war ein Bruder des  Architekten Christian Zais und Onkel des Wiesbadener Hoteliers und  Nassauischen Abgeordneten Wilhelm Zais.<\/p>\n<p>Unternehmerisches Wirken<\/p>\n<p>Die Jugend von Wilhelm Zais war bewegt. Nach seinem Eintritt in den  kaufm\u00e4nnischen Beruf arbeitete er zuerst in Frankfurt am Main, dann in  Siegen, Berlin, Elberfeld und Br\u00fcssel, von wo er \u00f6fter nach Paris  geschickt wurde. Bei einem seiner Besuche hatte er das Ungl\u00fcck, als  englischer Agent verd\u00e4chtigt und zwei Monate eingesperrt zu werden. Erst  durch die Bem\u00fchungen des w\u00fcrttembergischen Gesandten wurde er wieder in  Freiheit gesetzt. Nun lie\u00df er sich in dem ihm schon bekannten Elberfeld  nieder.\u00a0 Nach dem Eintritt in das Bankhaus Kersten in Elberfeld, sp\u00e4ter  von der Heydt-Kersten &amp; S\u00f6hne, heute von der Commerzbank  \u00fcbernommen, erwarb er sich bald die allgemeine Achtung und ehelichte im  Jahre 1800 die Tochter. Dass mit der F\u00e4rberei gut Geld zu verdienen war,  hat Wilhelm Zais in Elberfeld als Bankier nat\u00fcrlich erkannt. Das F\u00e4rben  wurde in der Gegend von Wuppertal bereits Anfang des 18. Jahrhunderts  nachgewiesen und 1804 bestanden 15 T\u00fcrkischrot-F\u00e4rbereien in Barmen und  Elberfeld. Von dort brachte er die Idee nach Cannstatt und kombinierte  dies mit Stofffabriken. Damit es ihm an Krapp zur F\u00e4rbung nicht  mangelte, ver\u00f6ffentlichte er Aufrufe zu dessen Anbau.\u00a0 Zais, der auch  als Gastwirt t\u00e4tig war, hatte bereits 1802 auf der &#8222;Belle Vue&#8220; bei  Cannstatt eine &#8222;t\u00fcrkisch-rot&#8220; F\u00e4rberei eingerichtet. Der  W\u00fcrttembergische K\u00f6nig Friedrich I. kaufte ihm die Anlage aber bereits  1806 f\u00fcr 18.000 fl. ab, um dort einen Landsitz errichten zu lassen. 1808  ging Zais dann eine Partnerschaft mit dem Kaufmann Johann Christian  Kylius ein und gemeinsam betrieben sie eine F\u00e4rberei f\u00fcr Baumwollgarne,  die zun\u00e4chst in Stuttgart Berg nahe dem alten Zollhaus eingerichtet war.  Nach der Trennung von Kylius gr\u00fcndete Zais 1812 eine Baumwollfabrik in  Cannstatt, die 1838 auf den \u201eM\u00fchlgr\u00fcn\u201c in Cannstatt verlegt wurde. Dort  lie\u00df er ein f\u00fcnfst\u00f6ckiges Fabrikgeb\u00e4ude vom bekannten Architekten  Nikolaus Friedrich von Thouret erreichten. Die Fabrik wurde nach seinem  Tod von seinen drei S\u00f6hnen Adolph, Wilhelm und Albert Zais  weitergef\u00fchrt. Er half auch seinem Bruder Christian Zais in Wiesbaden.  Dieser beabsichtigte ein modernes Badhaus zu errichten, f\u00fcr das um die  250.000 Gulden veranschlagt wurden. Christian Zais soll vor Beginn  jedoch sich \u00fcber die zu Gebote stehenden Mittel ausweisen. Die wies er  nach, indem er Steine und Holz als Kautionskapital auswies und einen  Garantieschein seines Bruders Wilhelm vorlegte. Christian Zais erlebte  die Fertigstellung seines Bauvorhabens Hotel &#8222;Vier Jahreszeiten&#8220; nicht  und so richteten Wilhelm Zais mit seinem Freund Oberfinanzrat Julius  Simon von N\u00f6rdlinger aus Stuttgart ein Gesuch an den Herzog von Nassau,  dass das Badhaus unter dem Schutz der Regierung fertiggestellt werden  konnte.<\/p>\n<p>Politisches Wirken<\/p>\n<p>Zais war auf kommunaler und Landesebene politisch engagiert. Er war  Gegner des deutschen Zollvereins, da er erhebliche Nachteile f\u00fcr die  w\u00fcrttembergische Wirtschaft bef\u00fcrchtete. 1833 wurde er in den  w\u00fcrttembergischen Landtag gew\u00e4hlt, nach teilweise scharfen \u00f6ffentlichen  Angriffen zog er sich 1836 aus der Politik zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Trivia<\/p>\n<p>Zais besa\u00df bis 1806 das Haus \u201eam Fu\u00df des Kahlen Steins\u201c in Cannstatt  (sp\u00e4ter Landhaus Bellevue, im Bereich des heutigen Wilhelma-Parkhauses),  bevor es Kronprinz Friedrich Wilhelm von W\u00fcrttemberg (der sp\u00e4tere K\u00f6nig  Wilhelm I.) mit seiner Frau Katharina als Kronprinzenresidenz bezog.<\/p>\n<p>F\u00fcr seine fr\u00fch verstorbene Tochter Pauline (1802\u20131828) lie\u00df Zais ein  klassizistisches Grabmonument auf dem Stuttgarter Steigfriedhof  errichten, das sich bis heute erhalten hat. Daneben liegt seine  Grabst\u00e4tte, als Pyramide gestaltet und mit dem Spruch nach Sirach  versehen: Ich danke dem, der mir Weisheit gab, ich setzte mir vor, mich  des Guten zu befleissigen, ich rang von Herzen danach und war fleissig,  danach zu handeln<\/p>\n<p>Johann Christoph Herdegen, seit 10. Juni 1814 von Herdegen (* 20.  M\u00e4rz 1787 in Lauffen am Neckar; \u2020 16. M\u00e4rz 1861 in Stuttgart) war ein  Beamter, Politiker und Finanzminister des K\u00f6nigreichs W\u00fcrttemberg.<\/p>\n<p>Werdegang<\/p>\n<p>Christoph Herdegen war der Sohn des Rotgerbers Johann Christoph  Herdegen (* 1752; \u2020 1807) in Lauffen. Seine Mutter hie\u00df Dorothea  Katharine geb. Bezner und war die Tochter eines Chirurgen aus Walheim.  Herdegen wuchs als der \u00c4lteste neben vier j\u00fcngeren Geschwistern auf. Er  besuchte die Lateinschule in Lauffen und begann 1801 eine Lehre beim  dortigen Amts- und Gemeindeschreiber. Noch w\u00e4hrend seiner Lehrzeit wurde  er in die mit Gehalt verbundene T\u00e4tigkeit eines Mittelsubskribenten  aufgenommen. Von 1805 bis 1807 arbeitete er als Substitut in  Gro\u00dfsachsenheim. 1806 bestand er die Pr\u00fcfung zum Substitut und 1807  diejenige zum Oberamtsaktuar und Stadtschreiber. Von 1807 bis 1810  folgte eine Anstellung als Oberamtsaktuar in Bietigheim. Wegen der  h\u00e4ufigen Abwesenheit des Oberamtmanns konnte sich Herdegen als dessen  Stellvertreter profilieren. 1810 erfolgte seine Ernennung zum Sekret\u00e4r  der Milit\u00e4rkonskriptionskommission im Kriegsdepartement, wo er die  n\u00e4chsten f\u00fcnf Jahre seinen Dienst versah. 1812 bis 1813 diente er als  Generalkriegskommiss\u00e4r des k\u00f6niglich-w\u00fcrttembergischen Erg\u00e4nzungskorps,  welches im August 1812 in den Russlandfeldzug nachgeschickt wurde. Von  1813 bis 1814 nahm er als Oberkriegskommiss\u00e4r an den Befreiungskriegen  teil und beendete seinen Milit\u00e4reinsatz von 1814 bis 1815 als  Generalkriegskommiss\u00e4r. Vom 15. Februar bis zum 7. M\u00e4rz 1815 \u00fcbte er  noch die Funktion eines Rechnungsrats bei der Milit\u00e4rrechnungskammer  aus, ehe er dann von 1815 bis 1817 Oberfinanzrat bei der  Krondom\u00e4nensektion und der Generalsalzadministration war. Am 18.  November 1817 erfolgte seine Ernennung zum Referenten der neu  errichteten Staatskontrolle.<\/p>\n<p>Politik<\/p>\n<p>Seit 1820 beobachtete Herdegen als Begleiter des Finanzministers  Weckherlin die Sitzungen der w\u00fcrttembergischen Kammer der Abgeordneten.  Als vortragender Rat im Departement der Finanzen und seit 1821 als  au\u00dferordentliches Mitglied des Geheimen Rats gewann er w\u00e4hrend der  n\u00e4chsten zehn Jahre einen tiefen Einblick in die Leitung der  Staatsgesch\u00e4fte. Am 23. September 1832 erfolgte seine Ernennung zum Chef  des Departements der Finanzen und zum ordentlichen Mitglied des  Geheimen Rats mit dem Titel Wirklicher Staatsrat. Dies entsprach nach  heutigem Verst\u00e4ndnis der Funktion eines Finanzministers, wenngleich erst  am 26. September 1839 seine Bef\u00f6rderung zum Wirklichen Minister  erfolgte.<\/p>\n<p>Bei der \u00dcbernahme seines Amtes an der Spitze des Finanzministeriums  1832 waren die w\u00fcrttembergischen Staatsfinanzen bereits in einer guten  Verfassung. Die Rechnungsergebnisse w\u00e4hrend der vergangenen  Friedensjahre hatten zu \u00dcbersch\u00fcssen gef\u00fchrt. Infolge der franz\u00f6sischen  Julirevolution von 1830 wurde es jedoch politisch unruhig und auch in  W\u00fcrttemberg erhielt die liberale Bewegung starken Auftrieb, so dass  Herdegen als Vertreter der Regierung in seinen Anfangsjahren auf  unz\u00e4hlige kritische Fragen der Opposition im Landtag Rede und Antwort  stehen musste. Bereits am 16. Januar 1833 legte Herdegen dem 6.  ordentlichen Landtag seinen ersten Staatshaushaltsgesetzesentwurf vor,  zu dem die F\u00fchrer der Opposition Friedrich R\u00f6mer, Paul Pfizer, Ludwig  Uhland und Albert Schott jedoch nicht eindeutig Stellung bezogen, so  dass der Landtag bereits am 22. M\u00e4rz 1833, dem Gr\u00fcndungstag des  Deutschen Zollvereins, aufgel\u00f6st wurde und als Vergeblicher Landtag in  die Geschichte einging. Der 7. ordentliche Landtag er\u00f6rterte nun seit  dem 20. Mai 1833 in 116 lebhaften Sitzungen den neuen Haushalt, der  endlich am 9. Dezember 1833 verabschiedet werden konnte und f\u00fcr die  kommenden drei Jahre Steuererleichterungen f\u00fcr die B\u00fcrger vorsah. Der  n\u00e4chste Dreijahreshaushalt wurde 1836 nach fast sechsmonatigen  Verhandlungen im Landtag beschlossen und f\u00fchrte wieder zu  Steuererleichterungen. Sein dritter Staatshaushalt, den Herdegen 1839  dem Landtag vorstellte, f\u00fchrte zu einem historischen Tiefstand der  w\u00fcrttembergischen Steuerlast. Auch in der Steuerperiode von 1842 bis  1845 konnte Herdegen seinen finanzpolitischen Kurs fortsetzen und trug  mit seiner Steuerentlastung zum Aufschwung der w\u00fcrttembergischen  Wirtschaft bei. Um Geld zu sparen, verschlankte Herdegen zum Beispiel  auch die Staatsverwaltung. Aus den urspr\u00fcnglich 79 Kameral\u00e4mtern machte  er 65, die er gebietsm\u00e4\u00dfig den Oberamtsbezirken anglich.<\/p>\n<p>Trotz der st\u00e4ndigen Steuersenkungen w\u00e4hrend seiner zw\u00f6lf Jahre als  Finanzminister blieb der Haushalt ausgeglichen. Dennoch umging der  w\u00fcrttembergische Staat notwendige Investitionen nicht. Dazu geh\u00f6rten  etwa die Ausgaben, die sich durch die weitere Bauernbefreiung ergaben.  Herdegen legte am 16. Januar 1833 dem Landtag vier Abl\u00f6sungsgesetze vor,  von denen jedoch wegen des Widerstands der Standesherren lediglich drei  am 30. Januar 1836 zur Beratung gef\u00fchrt werden konnten. Die drei  Abl\u00f6sungsgesetze wurden endlich im Oktober 1836 verabschiedet und  kosteten den w\u00fcrttembergischen Steuerzahler rund 2,5 Millionen Gulden an  Entsch\u00e4digungskapital.[1] Herdegen war w\u00e4hrend seiner Amtszeit  bestrebt, die zum Teil noch bestehenden staatlichen  Abgabeverpflichtungen in Naturalien (Fr\u00fcchte und Wein) durch rein  monet\u00e4re Lasten zu ersetzen und die dadurch frei werdenden Zehntscheuern  und Keltern an die Gemeinden abzutreten.<\/p>\n<p>Zu den staatlichen Investitionen w\u00e4hrend Herdegens Amtszeit geh\u00f6rten  die 1839 erfolgte \u00dcbernahme der Gewehrfabrik in Oberndorf sowie Ausgaben  f\u00fcr die W\u00fcrttembergische Armee, darunter die Errichtung der 1842  vollendeten Roteb\u00fchlkaserne, die Errichtung einer neuen Reitkaserne (auf  dem Gel\u00e4nde des heutigen Stuttgarter Hauptbahnhofs; deshalb 1920  abgerissen) sowie eines Lazaretts in Stuttgart, daneben neue Kasernen-  und Lazarettbauten in Ulm. Im zivilen Bereich erfolgte die Errichtung  neuer Geb\u00e4ude f\u00fcr die Stuttgarter Kunstschule und die Staatsgalerie, der  Bau der Neuen Aula sowie der Bau einer Anatomie an der Universit\u00e4t  T\u00fcbingen, der Ausbau des Kurbetriebs in Wildbad sowie die Verbesserung  der Verkehrsinfrastruktur. In den Ausbau der Landstra\u00dfen flossen pro  dreij\u00e4hriger Finanzperiode circa 400.000 Gulden, daneben wurden neue  Br\u00fccken errichtet und die Neckarschifffahrt sowie weitere Flussl\u00e4ufe und  Kan\u00e4le ausgebaut. In der Frage des Eisenbahnbaus erwies sich Herdegen  als sehr z\u00f6gerlich. Er hielt zun\u00e4chst eine Eisenbahn f\u00fcr das Agrarland  W\u00fcrttemberg f\u00fcr g\u00e4nzlich entbehrlich und scheute zudem die hohen Kosten  einer etwaigen staatlichen Eisenbahn. F\u00fcr diese Haltung versuchte er  auch den f\u00fcr den Eisenbahnbau zust\u00e4ndigen Innenminister Johannes von  Schlayer zu gewinnen, der jedoch unter dem Einfluss seines Jugend- und  Studienfreundes Friedrich List allm\u00e4hlich seine Meinung zugunsten der  Staatseisenbahn \u00e4nderte. F\u00fcr die lange Verz\u00f6gerung des Eisenbahnbaus in  W\u00fcrttemberg im Vergleich zu anderen deutschen Staaten ist Herdegen als  einer der Hauptverantwortlichen anzusehen, da er die damit verbundene  immense staatliche Schuldenpolitik ablehnte. Die anderen deutschen  Staaten hatten immerhin auch zun\u00e4chst auf Privateisenbahnen gesetzt,  jedoch war angesichts der schwierigen Topografie W\u00fcrttembergs eine  privatwirtschaftlich finanzierte Eisenbahn aussichtslos. Am 5. August  1844 lie\u00df sich Herdegen auf eigenen Wunsch in den Ruhestand versetzen.<\/p>\n<p>In den zw\u00f6lf Jahren seiner ersten Amtszeit als Finanzminister konnte  Herdegen die w\u00fcrttembergische Staatsschuld auf den tiefsten Stand ihrer  Geschichte dr\u00fccken, auf rund 21 Millionen Gulden (umgerechnet 36  Millionen Mark, Stand 30. Juni 1844). Seither stiegen die Schulden  haupts\u00e4chlich bedingt durch den Betrieb der Staatseisenbahnen bis 1918  auf \u00fcber 700 Millionen Mark.[2]<\/p>\n<p>Nach den Ereignissen der Revolution von 1848 wurde 1849 das  Oktoberministerium gebildet, dem Herdegen erneut als Finanzminister  angeh\u00f6rte. Diese zweite Amtszeit war aber keine offizielle R\u00fcckkehr in  den aktiven Dienst, da Herdegen auf regul\u00e4re Ministerbez\u00fcge verzichtete  und stattdessen weiterhin seine Pension ausbezahlt bekam. Mit der  Aufl\u00f6sung der Zweiten Verfassungberatenden Landesversammlung am 2. Juli  1850 trat auch das Oktoberministerium zur\u00fcck. Seit dem 15. Juli 1850  leitete Herdegen als Amtsvorstand bis zu seinem Tode 1861 das  Statistisch Topografische Bureau.<\/p>\n<p>Privatleben<\/p>\n<p>Herdegen war evangelisch und heiratete im Jahre 1815 Katharine Rosine  Nellmann (\u2020 1863), die Tochter eines Baumeisters aus Lauffen. Aus der  Ehe gingen sechs Kinder hervor, darunter der Finanzrat Robert Herdegen  und der Forstrat Hermann Herdegen.<\/p>\n<p>Christian Friedrich Kayser\u00a0 1791-1844, Stadtschulthei\u00df in B\u00f6blingen, Fabrikant und Weinh\u00e4ndler, Onkel von Schwegler.<\/p>\n<p>Johann Georg <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Doertenbach <\/span><\/strong>(* 8. Juni 1795 in Calw; \u2020 8. September 1870 ebenda) war ein Mitglied des W\u00fcrttembergischen Landtags.<\/p>\n<p>Leben<\/p>\n<p>Johann Georg Doertenbach bet\u00e4tigte sich als Unternehmer und als  Politiker und war an der Gr\u00fcndung und dem Aufbau zahlreicher Unternehmen  beteiligt. Darunter waren das Bankhaus Doertenbach in Stuttgart, die  Maschinenfabrik Esslingen, Doertenbach und Schauber, ein  Vorg\u00e4ngerunternehmen der Calwer Decken- und Tuchfabriken, die  Holzhandlung St\u00e4lin und Co., die sich sp\u00e4ter zu Mohr und Federhaff in  Mannheim weiterentwickelte, und P. Cavallo &amp; Cie.<\/p>\n<p>Johann Georg Doertenbach war von 1829 bis 1856 Nachfolger seines  Schwiegervaters Christian Jakob Zahn im w\u00fcrttembergischen Landtag und  1867 bis 1870 Vorsitzende der Handels- und Gewerbekammer Calw, die er  1865 gegr\u00fcndet hatte. Aus der Ehe mit Eugenie Luise Zahn ging die  Tochter Luise Friederike (1827\u20131900) hervor. Sie heiratete den Calwer  Kaufmann Christoph Ludwig Friedrich Federhaff.[1] 1848\/49 war  Doertenbach Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung.<\/p>\n<p>Doertenbach setzte sich f\u00fcr den Aufbau einer gewerblichen  Fortbildungsschule in Calw ein und trieb den Eisenbahnbau sowie den  Ausbau der Stra\u00dfe zwischen Calw und Pforzheim voran. Seine zahlreichen  Stiftungen, etwa f\u00fcr das Krankenhaus und die Stadtkirche in Calw,  dankten ihm seine Mitb\u00fcrger mit einem Ehrenpokal, der sich heute im  Palais Vischer befindet. Nach Johann Georg Doertenbach ist die  Johann-Georg-Doertenbach-Schule in Calw benannt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Paul Achatius von Pfizer<\/span><\/strong> (* 12. September 1801 in  Stuttgart; \u2020 30. Juli 1867 in T\u00fcbingen) war ein w\u00fcrttembergischer  Politiker, Journalist, Jurist und Philosoph.<\/p>\n<p>Paul Pfizer besuchte von 1807 bis 1819 das obere Gymnasium in  Stuttgart. Danach studierte er Rechtswissenschaften in T\u00fcbingen, h\u00f6rte  aber auch philosophische und naturwissenschaftliche Vorlesungen. 1819  schloss er sich der Burschenschaft Alte Germania T\u00fcbingen an. Nach  Bestehen der 1. h\u00f6heren Justizdienstpr\u00fcfung war er von 1823 bis 1826  Sekret\u00e4r im w\u00fcrttembergischen Departement des Innern. 1826 legte er die  2. Dienstpr\u00fcfung ab und war danach Justizassessor bzw.  Oberjustizassessor beim Gerichtshof in T\u00fcbingen. 1831 trat er aus dem  Justizdienst aus und war danach als Schriftsteller und Advokat in  Stuttgart besch\u00e4ftigt. 1846 entschloss er sich, eine Stelle als Gehilfe  des Stuttgarter Stadtschulthei\u00dfen anzunehmen. Vom 9. M\u00e4rz bis 13. August  1848 war er schlie\u00dflich Staatsrat und Leiter des Departements des  Kirchen- und Schulwesens (vergleichbar dem heutigen Kultusministerium)  der w\u00fcrttembergischen Regierung R\u00f6mer. Von 1851 bis 1858 arbeitete  Pfizer als Justizrat beim Gerichtshof in T\u00fcbingen, 1858 trat er aus  gesundheitlichen Gr\u00fcnden in den Ruhestand.<\/p>\n<p>Am 30. April 1832 nahm er an der Protestversammlung der gew\u00e4hlten  Abgeordneten in Bad Boll teil, er war Mitunterzeichner der Resolution  zur baldigen Einberufung des Landtags. 1833 wurde er im Wahlkreis  T\u00fcbingen in den w\u00fcrttembergischen Landtag gew\u00e4hlt, dem er bis 1838  angeh\u00f6rte. Dort wurde er zusammen mit Ludwig Uhland zu einem der  Wortf\u00fchrer der liberalen Opposition.<\/p>\n<p>1848 geh\u00f6rte Pfizer dem Vorparlament an und war anschlie\u00dfend Abgeordneter in der Frankfurter Nationalversammlung.<\/p>\n<p>Ehrung, Nobilitierung<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1847 wurde Paul Pfizer zum Ehrenb\u00fcrger von Stuttgart ernannt.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1864 wurde er mit der Kommenturkreuz des Ordens der  W\u00fcrttembergischen Krone ausgezeichnet, welches mit dem pers\u00f6nlichen  Adelstitel (Nobilitierung) verbunden war.<\/p>\n<p>Werke (Auswahl)<\/p>\n<p>Pfizers bedeutendste politische Schrift war sein \u201eBriefwechsel zweier  Deutschen\u201c aus dem Fr\u00fchjahr 1831. Darin forderte er eine Vereinigung  der deutschen Staaten unter der F\u00fchrung Preu\u00dfens und unter Ausschluss  \u00d6sterreichs. Diese Ver\u00f6ffentlichung f\u00fchrte zu seiner Entlassung aus dem  Staatsdienst.<\/p>\n<p>Pflanz, Benedict Alois (1797-1843) [ADB]\u200a Pflanz, Alois (1797-1843)  [ADB\/NDB (online)]\u200a Pflanz, Xaver Alois (1797-1843) [Taufname]<\/p>\n<p>Pflanz: Benedict Alois P., katholischer Geistlicher, geb. am 25.  November 1797 zu Espachweiler im Oberamt Ellwangen, \u2020 am 24. November  1844 zu Sch\u00f6rzingen im Oberamt Spaichingen. Er machte seine  vorbereitenden Studien 1808\u201315 an dem Gymnasium und Lyceum zu Ellwangen,  begann dann seine theologischen Studien an der dortigen  katholisch-theologischen Facult\u00e4t und siedelte mit dieser 1817 nach  T\u00fcbingen \u00fcber, wo er zugleich Philologie studirte. Im J. 1819 trat er in  das Seminar zu Rottenburg und wurde dort am 20. September 1820 zum  Priester geweiht. Nachdem er einige Jahre als H\u00fclfsgeistlicher und  H\u00fclfslehrer am Gymnasium besch\u00e4ftigt gewesen, wurde er 1826 Pr\u00e4ceptor  und 1828 Professor am Gymnasium zu Rottweil. 1831 und 1833 wurde er dort  zum Abgeordneten f\u00fcr die w\u00fcrtembergische Kammer gew\u00e4hlt. Er betheiligte  sich lebhaft an den Verhandlungen \u00fcber kirchliche Fragen, namentlich  \u00fcber den Antrag auf Aufhebung des katholischen Kirchenrathes,  ver\u00f6ffentlichte auch 1833 eine Schrift \u201eUeber die Aus\u00fcbung des Schutz-  und Oberaufsichtsrechtes protestantischer F\u00fcrsten \u00fcber ihre katholischen  Landeskirchen durch eigene, aus Katholiken bestehende Collegien, mit  besonderer R\u00fccksicht auf W\u00fcrtemberg\u201c. Ende 1836 wurde er Pfarrer zu  Moosheim, im Fr\u00fchjahr 1843 zu Sch\u00f6rzingen. P. ist einer der letzten  litterarischen Vertreter der Wessenbergischen Richtung unter den  s\u00fcddeutschen Geistlichen, namentlich als Herausgeber der \u201eFreim\u00fcthigen  Bl\u00e4tter \u00fcber Theologie und Kirchenthum\u201c, die 1830 von einer Gesellschaft  begr\u00fcndet wurden, welche sich noch in demselben Jahre wieder aufl\u00f6ste,  und die P. bis zu seinem Tode leitete (der 1844 erschienene letzte, 27.  oder der Neuen Folge 24. Band, enth\u00e4lt S. 343 seinen Nekrolog). Au\u00dferdem  ver\u00f6ffentlichte er: \u201eUeber das religi\u00f6se und kirchliche Leben in  Frankreich\u201c, 1836 (nach einer Reise nach Paris und der Normandie im J.  1835 geschrieben); \u201eDer r\u00f6mische Stuhl und die K\u00f6lner Angelegenheit\u201c, 2.  Aufl. 1838; \u201eDr. Fridolin Hubers (s. A. D. B. XIII, 231) Leben und  litterarisches Wirken\u201c, 1839.<\/p>\n<p>Wolfgang Menzel (* 21. Juni 1798 in Waldenburg (heute polnisch  Wa\u0142brzych), Schlesien; \u2020 23. April 1873 in Stuttgart) war ein deutscher  Literaturkritiker, Literaturhistoriker und Schriftsteller im Vorm\u00e4rz.  Ihm wird der ber\u00fchmte Spruch von den Dichtern und Denkern, den er 1828  ver\u00f6ffentlicht hat, zugeschrieben.<\/p>\n<p>Wolfgang Menzel, evangelisch getaufter Sohn eines Arztes, wirkte in  den Befreiungskriegen gegen Napoleon mit. 1817 machte er das Abitur in  Breslau. Von 1818 bis 1820 studierte er Geschichte, Philosophie und  Literatur an den Universit\u00e4ten in Jena und Bonn. W\u00e4hrend seines Studiums  wurde er 1818\/19 Mitglied der Urburschenschaft[2] und war 1819  Mitgr\u00fcnder der Alten Bonner Burschenschaft. Er war ein Freund von Karl  Ludwig Sand und Heinrich Heine. 1820 floh Wolfgang Menzel in die  Schweiz, da er wegen seiner Umtriebe in der Burschenschaftsbewegung  verfolgt wurde. Von 1820 bis 1824 war er Lehrer in Aarau und ging 1824  nach Heidelberg.<\/p>\n<p>Ab 1825 war er Redakteur des Literatur-Blattes zu Cottas Morgenblatt  f\u00fcr gebildete St\u00e4nde in Stuttgart. Dort startete er im Herbst 1835 eine  Rezensions-Kampagne u.a. gegen Karl Gutzkow, den er 1831 als Mitarbeiter  nach Stuttgart geholt und der sich inzwischen von ihm distanziert  hatte. Vor allem seine aggressiv vorgetragenen Vorw\u00fcrfe moralischer,  religi\u00f6ser und nationalistischer Art trugen entscheidend zu einem f\u00fcr  die Geschichte der deutschen Literatur verheerenden Eingriff in das  literarische Leben bei: dem Verbot des \u2013 auf diese Weise erst zur  \u201eSchule\u201c gewordenen \u2013 Jungen Deutschland.<\/p>\n<p>Sein wichtigstes Werk ist seine Literaturgeschichte, die in zwei  B\u00e4nden zuerst 1828, \u00fcberarbeitet 1836 als 2. vermehrte Auflage in vier  B\u00e4nden erschien. Die erste Auflage war u.a. von gr\u00f6\u00dftem Einfluss auf den  jungen Karl Gutzkow, dessen Mentor Menzel von 1830 bis 1834 war.<\/p>\n<p>Der au\u00dferordentlich streitbare und meinungsstarke Wolfgang Menzel  galt wie sein Kritiker Ludwig B\u00f6rne als einer der sch\u00e4rfsten  Goethe-Gegner des Vorm\u00e4rz. Menzels urspr\u00fcnglicher Liberalismus  verwandelte sich mit der Zeit in einen v\u00f6lkisch orientierten  Nationalismus.<\/p>\n<p>Von 1833 bis 1838 und von 1848 bis 1849 geh\u00f6rte Menzel dem w\u00fcrttembergischen Landtag an.<\/p>\n<p>Albert Christian Friedrich Schott (* 30. April 1782 in Sindelfingen; \u2020  6. Juni 1861 in Stuttgart) war ein w\u00fcrttembergischer Jurist und  Politiker.<\/p>\n<p>Schott studierte von 1799 bis 1804 Philosophie und  Rechtswissenschaften an der Universit\u00e4t T\u00fcbingen und der Universit\u00e4t  Landshut. Nach seiner Promotion zum Dr. iur. unternahm er eine  Studienreise nach Frankreich und begann eine Juristenlaufbahn als  Kanzleiadvokat im w\u00fcrttembergischen Justizdienst. 1805 wurde er  Hofgerichtsadvokat und Landkommiss\u00e4r in Stuttgart und au\u00dferdem zum  kaiserlichen Notar ernannt. Von 1815 bis 1817 arbeitete er als Sekret\u00e4r  und Registrator der St\u00e4ndeversammlung. Nach einer Amtsenthebung 1817 mit  anschlie\u00dfender Wiedereinsetzung wurde Schott 1818 Prokurator beim  Obertribunal. 1819 wurde er Mitglied der St\u00e4ndeversammlung, von 1820 bis  1823 sowie 1833 bis 1838 geh\u00f6rte er als f\u00fchrender liberaler  Oppositioneller der Zweiten Kammer des w\u00fcrttembergischen Landtags an.<\/p>\n<p>Parallel engagierte sich Schott f\u00fcr das w\u00fcrttembergische  Gesangswesen, unter anderem als Gr\u00fcnder des Stuttgarter Liederkranzes.  1847 wurde er Mitglied des Ehrenrates der Deutschen Zeitung.<\/p>\n<p>Im Rahmen der M\u00e4rzrevolution nahm Schott 1848 am Vorparlament teil  und wurde anschlie\u00dfend Schriftf\u00fchrer des F\u00fcnfzigerausschusses. Vom 18.  Mai 1848 bis zum Ende des Rumpfparlaments am 18. Juni 1849 vertrat  Schott den 3. Neckarkreis in B\u00f6blingen als Abgeordneter in der  Frankfurter Nationalversammlung, wo er zuerst zur linken Fraktion  Deutscher Hof und sp\u00e4ter zur weniger radikalen Fraktion Westendhall  z\u00e4hlte. In der Nationalversammlung war Schott Alterspr\u00e4sident und  stellvertretender Vorsitzender des Finanzausschusses.<\/p>\n<p>1850 nahm er an der zweiten und dritten verfassunggebenden  Versammlung in W\u00fcrttemberg teil. 1859 wurde Schott Ehrenmitglied des  Schw\u00e4bischen S\u00e4ngerbundes.<\/p>\n<p>Unter seinen S\u00f6hnen waren der Philologe Albert Schott und der Jurist  Sigmund Schott. 1905 wurde die Schottstra\u00dfe in Stuttgart-Nord nach  Albert Schott und seinem Sohn Sigmund Schott benannt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Willibald von Feuerlein<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Willibald Feuerlein besuchte das gymnasium illustre in Stuttgart. Er  bestand 1796 das Landexamen als bester seines Jahrgangs. Anschlie\u00dfend  besuchte er das evangelisch-theologische Seminar in Blaubeuren. Danach  studierte Willibald Feuerlein, zun\u00e4chst als Stipendiat des evangelischen  Stifts T\u00fcbingen, evangelische Theologie an der Universit\u00e4t T\u00fcbingen.  Nach seinen theologischen Examina studierte Feuerlein  Rechtswissenschaften in T\u00fcbingen und Landshut. 1804 erhielt er seine  Promotion zum Dr. jur.<\/p>\n<p>Willibald Feuerlein begab sich vor Antritt seines Berufslebens,  gemeinsam mit seinem Zwillingsbruder, dem Wolfschlugener Pfarrer  F\u00fcrchtegott Gustav Willibald Feuerlein, auf eine klassische  Bildungsreise. Er folgte damit einer verbindlichen Gepflogenheit des  Bildungsb\u00fcrgertums seiner Zeit, der in Aristokratischen Kreisen  sogenannten Kavaliersreise.<\/p>\n<p>Die Zwillingsbr\u00fcder vollzogen die Reise in Begleitung enger Freunde,  deren Etappen durch das Franz\u00f6sische Kaiserreich Napoleon Bonapartes und  das Vereinigte K\u00f6nigreich Gro\u00dfbritannien und Irland in den S\u00fcden durch  die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Cisalpinische Republik nach  Rom f\u00fchrten. Von Rom gelangten sie weiter nach Neapel und Pompeji. Die  R\u00fcckkehr in die W\u00fcrttembergische Heimat nahmen die Reisenden \u00fcber das  Kaisertum \u00d6sterreich und seine Lande.<\/p>\n<p>Willibald Feuerlein lie\u00df sich 1807 als Notar in Stuttgart nieder.  1817 wurde er zum Oberjustizprokurator am Gerichtshof in T\u00fcbingen  ernannt. Von 1815 bis 1819 war Willibald Feuerlein G\u00f6ppinger  Abgeordneter in der St\u00e4ndeversammlung und stimmte 1817 gegen die Annahme  des k\u00f6niglichen Verfassungsentwurfs. 1818 wurde Feuerlein Justitiar an  der Universit\u00e4t T\u00fcbingen. In den Jahren 1819 bis 1843 war er f\u00fcr  wechselnde Wahlkreise Abgeordneter der Zweiten Kammer im  w\u00fcrttembergischen Landtag. 1820 wurde er von K\u00f6nig Wilhelm I. zum  Stadtschulthei\u00df von Stuttgart berufen (Amtsantritt am 1. November 1820)  und erhielt am 1. M\u00e4rz 1822 als erster in der Reihe der Stuttgarter  Stadtoberh\u00e4upter den Ehrentitel Oberb\u00fcrgermeister.<\/p>\n<p>Zu Beginn von Feuerleins Amtszeit, hatte Stuttgart etwas mehr als  20.000 Einwohner. W\u00e4hrend Feuerleins Jahre als Oberb\u00fcrgermeister konnte  er bedeutende Bauprojekte Wilhelms I. begleiten.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend Feuerleins Amtszeit wurde mit dem Bau von Schloss Rosenstein  begonnen. Es folgte 1825 der Bau des Kursaals in Cannstatt und 1827 der  Bau und die Gestaltung des Wilhelmsplatzes, gefolgt von der Er\u00f6ffnung  des Katharinenhospitals und 1831 die Er\u00f6ffnung der Neuen Weinsteige nach  den Pl\u00e4nen Etzels.<\/p>\n<p>Die Landtagswahlen und Feuerleins R\u00fccktritt<\/p>\n<p>Bei den Landtagswahlen 1832 unterlag Feuerlein im Wahlkreis Stuttgart  deutlich gegen Ludwig Uhland. Wegen dieser Niederlage trat er am 1.  Januar 1833 von seinem Amt als Stadtschulthei\u00df zur\u00fcck, obwohl es ihm  1832 gelungen war, ein anderes Abgeordnetenmandat im Wahlkreis K\u00fcnzelsau  zu erlangen.<\/p>\n<p>Der R\u00fccktritt Feuerleins zeigt, dass zu dieser Zeit der K\u00f6nig und der  Landtag \u00fcberm\u00e4chtig waren und an eine eigene Kommunalpolitik ohne  gen\u00fcgenden R\u00fcckhalt auf Landespolitischer Ebene nicht zu denken war. Ab  15. Januar 1836 war Feuerlein Richter am K\u00f6niglich W\u00fcrttembergischen  Obertribunal in Stuttgart. Im Jahre 1841 wurde Feuerlein Mitglied des  W\u00fcrttembergischen Staatsgerichtshofs.<\/p>\n<p>Grabmal der Familie Feuerlein, ehemals Zierde ihrer  Familiengrabst\u00e4tte auf dem Hoppenlaufriedhof. Dieser \u00e4lteste Friedhof  Stuttgarts war 1626 angelegt worden. Eine letzte Urnenbestattung auf dem  Hoppenlaufriedhof fand 1951 statt. Anl\u00e4sslich der Bundesgartenschau  1961 wurde der aufgelassene Friedhof in eine Parkanlage umgewandelt.  Viele alte Grabmale befinden sich heute, neu errichtet, nicht mehr an  den zugeh\u00f6rigen Begr\u00e4bnisstellen<\/p>\n<p>Ehregott August Willibald Feuerlein erblickte mit seinem  Zwillingsbruder F\u00fcrchtegott Willibald Gustav Feuerlein am 24. Juni 1781  das Licht der Welt. Sie waren das neunte und achte Kind, von zw\u00f6lf  Kindern, des Carl Friedrich Feuerlein (* 5. M\u00e4rz 1730 in M\u00f6mpelgard; \u2020  15. M\u00e4rz 1808 in Stuttgart) und seiner Ehefrau Auguste Elisabeth  Franziska Johanna Feuerlein geb. Fischer (* 18. Dezember 1747 in  Stuttgart; \u2020 11. Februar 1823 in Stuttgart).<\/p>\n<p>Carl Friedrich Feuerlein war Geheimer Kabinettssekret\u00e4r in Diensten  des Herzogs Carl Eugen von W\u00fcrttemberg. Er war Pr\u00e4sident des  Wohlt\u00e4tigkeitsvereins, Kanzleiadvokat und Ordensregistrator. Seine  Gemahlin Auguste Feuerlein, geb. Fischer war offiziell eine Tochter des  Friedrich Johann Ernst Fischer (Hofkammerrat und 1. K\u00fcchenmeisters in  Diensten Carl Eugens von W\u00fcrttemberg) und seiner Ehefrau Magdalena  Barbara, einer Tochter des w\u00fcrttembergischen Hofmusikus und  Instrumentenverwalters Sigmund Castenbauer (1677\u20131736) und dessen  Ehefrau Maria Barbara geborene Scheiner (1683\u20131757).<\/p>\n<p>Es ist jedoch naheliegend, dass Willibald Feuerleins Mutter wie deren  \u00e4lterer Bruder Reinhard Fischer nat\u00fcrliche Kinder Herzog Carl Eugens  mit seiner Geliebten Magdalena Barbara Fischer waren.[4] Willibald  Feuerleins Onkel Reinhard Fischer erbaute als Hofbaumeister das Schloss  Hohenheim. Als Architekt und Baumeister verwirklichte Reinhard Fischer  zahlreiche weitere Schloss- und Gartenanlagen im Auftrag des Herzogs  Carl Eugen von W\u00fcrttemberg.<\/p>\n<p>Familie<\/p>\n<p>Willibald Feuerlein war seit dem 10. Februar 1810 mit Auguste  Henriette Feuerlein geb. Schott (1792\u20131846) verheiratet. Das Paar hatte  vier S\u00f6hne und drei T\u00f6chter. Der j\u00fcngste Sohn Otto (1822\u20131875) ist der  Vater des Physikers Otto Feuerlein. Willibald Feuerleins Nichte Emilie  Auguste Vischer (1799\u20131881) wurde die Ehefrau von Ludwig Uhland.<\/p>\n<p>Die Grabanlage von Willibald Feuerlein und seiner Familie befand sich  auf dem Hoppenlaufriedhof in Stuttgart. Nachdem der Hoppenlaufriedhof  im 20. Jahrhundert aufgelassen worden war, wurde das Grabmal der Familie  Willibald Feuerlein und die Grabmale weiterer bekannter Personen, die  im Laufe der Jahrhunderte hier bestattet worden waren, auf einer  Rasenfl\u00e4che, des nun zu einen Park umgestalteten ehemaligen Friedhofs,  neu errichtet.<\/p>\n<p>1839, 1841\u201343: Dr. Jakob <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schneckenburger<\/span><\/strong>, Stadtschulthei\u00df in Tuttlingen, geb. daselbst 9. Juni 1798, gest. in Esslingen 28. Juli 1873.<\/p>\n<p>Der Arzt <em>Dr. Jakob Schneckenburger<\/em>, der sich nebenher aber  auch als Kaufmann bet\u00e4tigte, hatte es sich mit Stall, Scheuer und einem  Waschh\u00e4uschen bauen lassen. Schneckenburger wurde 1833 zum  Landtagsabgeordneten f\u00fcr das Oberamt Tuttlingen \u2026<\/p>\n<p>Der Arzt <em>Dr. Jakob Schneckenburger<\/em>, der sich nebenher aber  auch als Kaufmann bet\u00e4tigte, hatte es sich mit Stall, Scheuer und einem  Waschh\u00e4uschen bauen lassen. Schneckenburger wurde 1833 zum  Landtagsabgeordneten f\u00fcr das Oberamt Tuttlingen \u2026<\/p>\n<p>Christof Gottlob Heinrich Friedrich R\u00f6mer, seit 1852 von R\u00f6mer, (* 4.  Juni 1794 in Erkenbrechtsweiler; \u2020 11. M\u00e4rz 1864 in Stuttgart) war ein  liberaler deutscher Politiker.<\/p>\n<p>R\u00f6mer studierte von 1812 bis 1814 evangelische Theologie an der  Universit\u00e4t T\u00fcbingen, wurde 1814 Mitglied im Teutonischen Verein  T\u00fcbingen und 1816 Mitglied der Alten T\u00fcbinger Burschenschaft Arminia,  leistete seinen Milit\u00e4rdienst ab und studierte anschlie\u00dfend, ebenfalls  in T\u00fcbingen, Rechtswissenschaften.<\/p>\n<p>Nach T\u00e4tigkeiten in der Milit\u00e4rjustiz, zuletzt als Kriegsrat, trat er  1833 aus dem Staatsdienst aus, da ihm als Beamten die Wahrnehmung  seines Abgeordnetenmandats verweigert wurde und arbeitete als Anwalt.  Von 1833 bis 1838 und dann wieder von 1845 bis 1848 geh\u00f6rte er dem  w\u00fcrttembergischen Landtag an.<\/p>\n<p>Als einer der f\u00fchrenden s\u00fcddeutschen Liberalen nahm er an der  Heppenheimer Tagung und der Heidelberger Versammlung teil. Er geh\u00f6rte  dem Siebenerausschuss an, der die Einberufung des Vorparlaments und die  Frankfurter Nationalversammlung vorbereitete.<\/p>\n<p>Im M\u00e4rz 1848 wurde er im Rahmen der M\u00e4rzrevolution zum  w\u00fcrttembergischen Justizminister berufen und f\u00fchrte faktisch die  Regierungsgesch\u00e4fte der Stuttgarter M\u00e4rzregierung. Durch seine  Bem\u00fchungen nahm W\u00fcrttemberg am 28. April 1849 als erstes K\u00f6nigreich die  Reichsverfassung an.<\/p>\n<p>1848 wurde er zum Ehrenb\u00fcrger der Stadt Stuttgart ernannt.<\/p>\n<p>Vom 18. Mai 1848 bis zum 6. Juni 1849 war er fraktionsloser  Abgeordneter f\u00fcr G\u00f6ppingen in der Frankfurter Nationalversammlung. Er  geh\u00f6rte unter anderem dem Verfassungsausschuss an. Im Mai 1849  organisierte er den Umzug der gescheiterten Nationalversammlung von der  Frankfurter Paulskirche in das Stuttgarter St\u00e4ndehaus (Rumpfparlament).  Da die dort gefassten Beschl\u00fcsse allerdings die w\u00fcrttembergische  Autonomie in Frage stellten und eine Bedrohung f\u00fcr die Integrit\u00e4t des  Landes darstellten, war seine Abgeordnetent\u00e4tigkeit nicht mehr mit  seiner Rolle als Justizminister des K\u00f6nigreichs W\u00fcrttemberg zu  vereinbaren. Daher legte er sein Abgeordnetenmandat nieder, entzog dem  erst seit dem 6. Juni tagenden Rumpfparlament am 8. Juni 1849 den  Tagungsort und wies die Versammlung am 17. Juni aus W\u00fcrttemberg aus. Von  der Linken wurde er daraufhin als Totengr\u00e4ber der Frankfurter  Nationalversammlung angefeindet.<\/p>\n<p>Nach seinem Ausscheiden aus der Regierung im Oktober 1849 wurde er  1850 wieder Mitglied des w\u00fcrttembergischen Landtags, dem er bis 1863  angeh\u00f6rte. Sein Nachfolger als neuer leitender Minister wurde Johannes  von Schlayer.<\/p>\n<p>R\u00f6mer war zweimal verheiratet und hatte vier Kinder aus erster und  acht Kinder aus zweiter Ehe. Einer seiner Kinder aus erster Ehe war der  Rechtswissenschaftler und Politiker Robert R\u00f6mer, aus zweiter Ehe der  Rechtsanwalt Max R\u00f6mer (MdR).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vorlesung WS 2017\/18 Zoll und Schmuggel Zoll und Schmuggel als Motoren der deutschen (Wirtschafts-)Einheit? Die Vorlesung bezieht sich auf die Zeit der Kleinstaaterei im Deutschen Bund nach dem Wiener Kongress 1814\/15. Zoll und Schmuggel stellten zun\u00e4chst einmal Hindernisse f\u00fcr die zwischenstaatlichen Beziehungen dar. 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