{"id":3405,"date":"2021-03-27T11:55:22","date_gmt":"2021-03-27T10:55:22","guid":{"rendered":"http:\/\/peter-burg.de\/?page_id=3405"},"modified":"2021-03-31T11:54:15","modified_gmt":"2021-03-31T09:54:15","slug":"vorlesung-ws-201718-zoll-und-schmuggel","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/peter-burg.de\/wordpress\/zollverein-zoll-schmuggel\/vorlesung-ws-201718-zoll-und-schmuggel","title":{"rendered":"Vorlesung WS 2017\/18 Zoll und Schmuggel"},"content":{"rendered":"<p>Vorlesung WS 2017\/18 Zoll und Schmuggel<\/p>\n<p>Zoll und Schmuggel als Motoren der deutschen (Wirtschafts-)Einheit?<\/p>\n<p>Die Vorlesung bezieht sich auf die Zeit der Kleinstaaterei im Deutschen Bund nach dem Wiener Kongress 1814\/15. Zoll und Schmuggel stellten zun\u00e4chst einmal Hindernisse f\u00fcr die zwischenstaatlichen Beziehungen dar. Die Einsicht in die Notwendigkeit, die Hindernisse aus dem Weg zu r\u00e4umen, f\u00fchrte dann zu einer n\u00e4heren Verbindung und schlie\u00dflich zum Zusammenschluss der deutschen Staaten. In der Vorlesung wird der Weg zu diesem Ziel unter allen Aspekten beschrieben, die dabei eine Rolle spielten. Dazu geh\u00f6rte der Partikularismus im Konflikt mit der Einheitsidee und eine Au\u00dfenhandelspolitik, in der Freihandel und Schutzzoll als Leitlinien konkurrierten. Au\u00dferdem gab es einen Streit um die Verteilung der Abgabenlasten im Land, etwa um die Frage einer h\u00f6heren Belastung von Handel, Industrie oder Landwirtschaft. Die Kontroversen fanden Eingang in die Debatten der s\u00fcddeutschen Landtage, die als Quellen im Mittelpunkt der Forschungsvorlesung stehen. Hier wurden Interessen artikuliert und Argumente aus Theorie und Praxis ausgetauscht.<\/p>\n<p>Literatur: Peter Burg, ungedruckte Aufs\u00e4tze in:\u00a0 <a href=\"https:\/\/peter-burg.de\/wordpress\/zollverein-zoll-schmuggel\/zoll-und-schmuggel-vor-1834\">https:\/\/peter-burg.de\/wordpress\/zollverein-zoll-schmuggel\/zoll-und-schmuggel-vor-1834<\/a>; <a href=\"https:\/\/peter-burg.de\/wordpress\/zollverein-zoll-schmuggel\/zoll-und-schmuggel-vor-1834\/zollchaos-in-hessen-kassel\">https:\/\/peter-burg.de\/wordpress\/zollverein-zoll-schmuggel\/zoll-und-schmuggel-vor-1834\/zollchaos-in-hessen-kassel<\/a>; <em>Hans-Werner Hahn, Geschichte des Deutschen Zollvereins<\/em> (= <em>Kleine Vandenhoeck-Reihe.<\/em> Bd. 1502). Vandenhoeck &amp; Ruprecht, G\u00f6ttingen 1984.<\/p>\n<p>Zeit: Di, Mi 10-12<br \/>\nOrl\u00e9ansring 17.<\/p>\n<p>Beginn: 10.10.2017, Ende: 20.12.2017.<\/p>\n<p>Einf\u00fchrung<\/p>\n<p>&lt;Anonym&gt; Der Zollverein (1834), in: Das Biedermeier im Spiegel seiner Zeit\u201c. Briefe, Tageb\u00fccher, Memoiren, Volksszenen und \u00e4hnliche Dokumente, gesammelt von Georg Hermann, Berlin 1913, S. 391f.<\/p>\n<p>DER ZOLLVEREIN (1834)<\/p>\n<p>Ach, deutscher Michel, freu&#8216; dich,<\/p>\n<p>Jetzt kannst du lustig sein!<\/p>\n<p>Wir haben uns nun leidlich<\/p>\n<p>Geeint im Zollverein.<\/p>\n<p>Man hat dich lang turbieret<\/p>\n<p>Mit Maut und Zoll aufs best&#8216;,<\/p>\n<p>Den Sack dir visitieret<\/p>\n<p>In jedem Rattennest.<\/p>\n<p>Man zog dir aus die Hosen,<\/p>\n<p>Ob nichts akzisbar drein,<\/p>\n<p>Guckt gar in deinen Blo\u00dfen<\/p>\n<p>Mit der Latern&#8216; hinein.<\/p>\n<p>Das hat nun aufgeh\u00f6ret,<\/p>\n<p>Du kn\u00f6pfst die Jacke zu,<\/p>\n<p>Kein Teufel mehr durchst\u00f6ret<\/p>\n<p>Dir Hosen, Hemd und Schuh.<\/p>\n<p>O Deutschland, rost&#8217;ge Hechel!<\/p>\n<p>Dein ewiges Geropf<\/p>\n<p>Strich deinem guten Michel<\/p>\n<p>Das beste Haar vom Kopf.<\/p>\n<p>Jetzt kann er doch verschnaufen,<\/p>\n<p>Geht er durchs deutsche Land:<\/p>\n<p>Wir sind ein gro\u00dfer Haufen<\/p>\n<p>Und kriegen nun Verstand.<\/p>\n<p>Mehr woll&#8216; n wir heut nicht bitten,<\/p>\n<p>Ob wir vom Ziel gar weit;<\/p>\n<p>Gelitten und gestritten &#8211;<\/p>\n<p>Hat alles seine Zeit.<\/p>\n<p>(Anonym.)<\/p>\n<p>(Auszug aus unbekannter Neuedition S. 143).<\/p>\n<p>Georg Hermann war im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts ein vielgelesener Schriftsteller. Sein literarisches Vorbild war Theodor Fontane, was ihm auch die Bezeichnung \u201ej\u00fcdischer Fontane\u201c eintrug. Die Romane Jettchen Gebert und Henriette Jacoby, die im Berlin der 1840er Jahre spielen und ein Bild des liberalen Geistes dieser Zeit in einer j\u00fcdischen Familie zeichnen, waren seinerzeit Bestseller mit zusammen mehr als 260 Auflagen. Seine anderen Romane erreichten nicht die gleiche Popularit\u00e4t.<\/p>\n<p>Georg Hermann war 1909 Mitgr\u00fcnder und 1910\u20131913 erster Vorsitzender des Schutzverbandes Deutscher Schriftsteller, dem bald fast alle prominenten Schriftsteller deutscher Sprache beitraten.<\/p>\n<p>Durch die Nationalsozialisten st\u00e4ndig bedroht, entschloss sich Hermann nach dem Reichstagsbrand im Jahre 1933, Deutschland zu verlassen. Mit seinen zwei\u00a0 j\u00fcngsten T\u00f6chtern und seiner geschiedenen Frau ging er nach Holland ins Exil. Georg Hermanns Werke standen auf der \u201eSchwarzen Liste\u201c und wurden bei den B\u00fccherverbrennungen im Mai 1933 den Flammen \u00fcbergeben. Im Exil schrieb Hermann unter schwierigen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen Eine Zeit stirbt sowie drei weitere Romane.<\/p>\n<p>Nach der Besetzung durch die deutsche Wehrmacht wurde er Anfang 1943 gezwungen, sich von seinem Wohnort Hilversum nach Amsterdam zu begeben.[3] Aus Amsterdam wurde Hermann mit der Tochter aus zweiter Ehe Ursula und deren Sohn Michael in das Durchgangslager Westerbork und am 16. November 1943 ohne Tochter und Enkel in das KZ Auschwitz deportiert. Der Transport mit 995 \u201eJuden aus dem Lager Westerbork\u201c erreichte Auschwitz am 17. November 1943. Als Todesdatum gilt der 19. November 1943.<\/p>\n<p>\u201eSchwefelh\u00f6lzer, Fenchel, Bricken,<\/p>\n<p>K\u00fche, K\u00e4se, Krapp, Papier,<\/p>\n<p>Schinken, Scheeren, Stiefel, Wicken,<\/p>\n<p>Wolle, Seife, Garn und Bier;<\/p>\n<p>Pfefferkuchen, Lumpen, Trichter,<\/p>\n<p>N\u00fcsse, Tabak, Gl\u00e4ser, Flachs,<\/p>\n<p>Leder, Salz, Schmalz, Puppen, Lichter,<\/p>\n<p>Rettig, Rips, Raps, Schnaps, Lachs, Wachs!<\/p>\n<p>Und ihr andern deutschen Sachen,<\/p>\n<p>Tausend Dank sei euch gebracht!<\/p>\n<p>Was kein Geist je konnte machen,<\/p>\n<p>Ei, das habet ihr gemacht:<\/p>\n<p>Denn ihr habt ein Band gewunden<\/p>\n<p>Um das deutsche Vaterland,<\/p>\n<p>Und die Herzen hat verbunden<\/p>\n<p>Mehr als unser Bund dies Band.\u201c<\/p>\n<p>\u2013 Hoffmann von Fallersleben: \u201eDer Deutsche Zollverein\u201c, Unpolitische Lieder (Hamburg 1840, 1. Teil). S. 30f.<\/p>\n<p>August Heinrich Hoffmann, bekannt als Hoffmann von Fallersleben (* 2. April 1798 in Fallersleben, Kurf\u00fcrstentum Braunschweig-L\u00fcneburg; \u2020 19. Januar 1874 in Corvey) war ein deutscher Hochschullehrer f\u00fcr Germanistik, der wesentlich zur Etablierung des Fachs als wissenschaftlicher Disziplin beitrug, Dichter sowie Sammler und Herausgeber alter Schriften aus verschiedenen Sprachen. Er schrieb die sp\u00e4tere deutsche Nationalhymne, das Lied der Deutschen, sowie zahlreiche popul\u00e4re Kinderlieder. Zur Unterscheidung von anderen Tr\u00e4gern des h\u00e4ufigen Familiennamens Hoffmann (zum Beispiel dem Kinderbuchautor Heinrich Hoffmann vom Struwwelpeter) nahm er als Zusatz den Herkunftsnamen von Fallersleben an.<\/p>\n<p>Vorgeschichte<\/p>\n<p>Um 1790 gab es in Deutschland 1.800 Zollgrenzen. Allein innerhalb der preu\u00dfischen Staaten gab es zu Beginn des 19. Jahrhunderts \u00fcber 67 lokale Zolltarife mit ebenso vielen Zollgrenzen. Bei einem Transport von K\u00f6nigsberg nach K\u00f6ln beispielsweise wurde die Ware etwa achtzigmal kontrolliert.<\/p>\n<p>Im Zuge der Modernisierung w\u00e4hrend und nach der napoleonischen \u00c4ra schufen die deutschen Staaten, insbesondere die Rheinbundstaaten, nach 1800 einheitliche zollfreie Binnenm\u00e4rkte innerhalb ihres Staatsgebiets. In Bayern f\u00fchrte die Zollgesetzgebung zwischen 1799 und 1808 zur Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraums, der zeitweise als der freieste in Europa galt. Das K\u00f6nigreich W\u00fcrttemberg folgte 1810, ein Jahr sp\u00e4ter entstand auch im Gro\u00dfherzogtum Baden ein einheitlicher Binnenmarkt. Im Vordergrund stand hierbei neben der sozialen und wirtschaftlichen Integration der durch die napoleonischen Reformen erheblich vergr\u00f6\u00dferten Staatsgebiete weniger die Entwicklung der Wirtschaft als eine Steigerung der Staatseinnahmen. Da es noch keine Einkommensteuer gab, waren Verbrauchsteuern und Z\u00f6lle die Haupteinnahmequellen der Staaten. Diese galt es zu sichern und nach M\u00f6glichkeit auszubauen. Vereinzelt gab es bereits zu dieser Zeit Stimmen, die eine Abschaffung von Binnenz\u00f6llen und einen gemeinsamen deutschen Au\u00dfenzoll forderten, so beispielsweise von Joseph G\u00f6rres oder Freiherr vom Stein.<\/p>\n<p>Im Gegensatz zum Auftrag der Bundesakte gelang es dem 1815 gegr\u00fcndeten Deutschen Bund nicht, die wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse in Deutschland zu vereinheitlichen. Der das Handelsgebiet betreffende Artikel 19 regelte lediglich, dass \u00fcber Handels- und Verkehrsfragen sp\u00e4ter zu beraten sei. Zwar besch\u00e4ftigte sich der Bundestag auf Initiative Badens 1819 und 1820 mit einer m\u00f6glichen Zolleinigung, doch endeten die Beratungen ohne Ergebnis. So erging es allen Beratungen \u00fcber den Artikel auf Bundesebene bis zum Schluss 1866.<\/p>\n<p>Wortlaut von Artikel XIX der Bundesakte:<\/p>\n<p>\u201eDie Bundesstaaten behalten sich vor, bei der ersten Zusammenkunft der Bundesversammlung in Frankfurt wegen des Handels und Verkehrs zwischen den einzelnen Bundesstaaten sowie der Schifffahrt, nach den Grunds\u00e4tzen und Beschl\u00fcssen des Wiener Kongresses, in Beratung zu treten.\u201c<\/p>\n<p>Die \u00dcberwindung der innerdeutschen Z\u00f6lle vollzog sich daher au\u00dferhalb der Bundesorgane auf der Ebene der beteiligten Staaten selbst. Die zollpolitische Zersplitterung behinderte die industrielle Entwicklung und verteuerte den innerdeutschen Handel. Wichtige Anst\u00f6\u00dfe zu Ver\u00e4nderungen in diesem Bereich kamen von au\u00dfen. Mit der Aufhebung der Kontinentalsperre standen deutsche Gewerbetreibende in direkter Konkurrenz mit der englischen Industrie.<\/p>\n<p>Exkurs zur Kontinentalsperre:<\/p>\n<p>Die Kontinentalsperre war eine von Napoleon am 21. November 1806 in Berlin verf\u00fcgte Wirtschaftsblockade \u00fcber die britischen Inseln, die bis 1813 in Kraft blieb. Das \u201eKontinentalsystem\u201c sollte Gro\u00dfbritannien mit den Mitteln des Wirtschaftskrieges in die Knie zwingen. Dar\u00fcber hinaus sollte diese Ma\u00dfnahme die franz\u00f6sische Wirtschaft gegen europ\u00e4ische und transatlantische Konkurrenz sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Die Kontinentalsperre war Napoleons Antwort auf eine vorausgegangene britische Seeblockade der franz\u00f6sischen K\u00fcste. Anlass war die Niederlage Napoleons in der Seeschlacht von Trafalgar am 21. Oktober 1805, in deren Folge Napoleon Invasionspl\u00e4ne in Gro\u00dfbritannien fallen lie\u00df und die k\u00fcnftige Konfrontation auf den Kontinent verlegte. Napoleon wollte den Handel bzw. den Import und Export Gro\u00dfbritanniens mit dem Kontinent m\u00f6glichst vollst\u00e4ndig unterbinden, sodass er ihn untersagte. In den von Frankreich beherrschten Gebieten wurden britische Waren beschlagnahmt und britische H\u00e4ndler polizeilich verfolgt.<\/p>\n<p>Gegen Ende 1807 weitete Napoleon die Kontinentalsperre auch auf die neutrale Schifffahrt aus. Weitere graduelle Versch\u00e4rfungen folgten. Mit dem Dekret von Trianon am 5. August 1810 lie\u00df Napoleon einen f\u00fcnfzigprozentigen Zoll auf s\u00e4mtliche Importprodukte erheben, gleichg\u00fcltig woher sie kamen.<\/p>\n<p>Der napoleonische Protektionismus, der Schutz des eigenen Wirtschaftsraums, f\u00fcgte dem britischen Handel letztlich keinen entscheidenden Schaden zu. Gro\u00dfbritannien erschloss sich neue Absatzm\u00e4rkte, insbesondere in Nordamerika. Schaden erlitt dagegen die kontinentale Wirtschaft, vor allem in Frankreich und seinen Vasallenstaaten. Nur Teile der einheimischen Wirtschaft erlebten den erw\u00fcnschten Aufschwung wie die Textilindustrie und das Seidengewerbe. Die deutsche Textilindustrie im seit 1801 franz\u00f6sischen Rheinland und teilweise auch in Sachsen profitierte zwar ebenfalls von der Ausschaltung der britischen Konkurrenz. Infolge des abrupten Wegfalls des Protektionismus nach 1813 waren diese Gewerbebereiche allerdings fortan einem starken \u00f6konomischen Anpassungsdruck ausgesetzt, zumal sie in technischer Hinsicht gegen\u00fcber dem sich bereits industrialisierenden Gro\u00dfbritannien im R\u00fcckstand waren.<\/p>\n<p>Politische Karte 1812: Kaiserreich Frankreich an Nord- und Ostsee<\/p>\n<p>Eine weitere Kehrseite der Blockadepolitik war das Aufbl\u00fchen des Schmuggels. Napoleon versuchte daher, m\u00f6glichst alle K\u00fcstengebiete Westeuropas unter seine mittelbare oder unmittelbare Herrschaft zu bekommen. Im Vertrag zwischen dem K\u00f6nigreich Holland und Frankreich vom 16. M\u00e4rz 1810 musste ersteres ganz Zeeland mit der Insel Schouwen, Brabant und Geldern auf dem linken Ufer der Waal abtreten. Am 1. Juli 1810 wurde der K\u00f6nig Hollands, Napoleons Bruder Ludwig Bonaparte, zur Niederlegung seiner Krone gedr\u00e4ngt, was anschlie\u00dfend durch das Dekret vom 9. Juli 1810 die Vereinigung des K\u00f6nigreiches Holland mit Frankreich nach sich zog. Da britische Importe weiterhin den Kontinent erreichten, vor allem \u00fcber die Kronkolonie Helgoland, erkl\u00e4rte der franz\u00f6sische Kaiser, dass er die ganze K\u00fcste der Nordsee unter seine Aufsicht nehmen m\u00fcsse. Am 13. Dezember 1810 wurden Gebiete an den M\u00fcndungen der Ems, Weser und Elbe nebst den Hansest\u00e4dten Bremen, Hamburg und L\u00fcbeck von Frankreich annektiert. Napoleon missachtete mit der Annexion des Herzogtums Oldenburg, des Herzogtums Arenberg-Meppen und des F\u00fcrstentums Salm die bestehende Rheinbundakte, deren v\u00f6lkerrechtliche Bestimmungen eine Zustimmung der betroffenen Souver\u00e4ne voraussetzten.<\/p>\n<p>Die Kontinentalsperre war ein politisches Instrument, das in vielen Gebieten nur mit milit\u00e4rischer Gewalt und fl\u00e4chendeckendem milit\u00e4rischem Einsatz durchsetzbar war. Russland lie\u00df sich 1807 durch Druck Napoleons zur Befolgung der Kontinentalsperre bewegen; das (mit Gro\u00dfbritannien verb\u00fcndete) K\u00f6nigreich Portugal folgte jedoch nicht. Napoleon unternahm seit 1808 mehrere (letztlich gescheiterte) Versuche, Portugal zu erobern. 1810 genehmigte Napoleon den franz\u00f6sischen H\u00e4ndlern wieder einen eingeschr\u00e4nkten und mit Lizenzgeb\u00fchren bewehrten Handel mit Gro\u00dfbritannien. Im gleichen Jahr schied Russland aus der Kontinentalsperre aus, was Napoleon zum Angriff auf Russland 1812 veranlasste.<\/p>\n<p>Hinzu kam, dass die Kontinentalsperre die Unzufriedenheit in den besetzten Gebieten vor allem dort anheizte, wo man auf den Bezug britischer Waren oder Kolonialwaren und\/oder auf den Export nach Gro\u00dfbritannien angewiesen war: Letzteres war etwa in der Metallindustrie und der Textilproduktion des ab 1810 unmittelbar an der deutsch-franz\u00f6sischen Zollgrenze gelegenen Gro\u00dfherzogtums Berg der Fall. Die norddeutschen Hafenst\u00e4dte sahen sich aufgrund des R\u00fcckgangs der Schifffahrt und des Kapitalabflusses nach Gro\u00dfbritannien von der Sperre stark betroffen. Beispielsweise brach der Handel von Masseng\u00fctern wie Holz und Getreide zwischen Gro\u00dfbritannien und Deutschland v\u00f6llig zusammen. Vielerorts waren soziale Unruhen die Folge. Das napoleonische Herrschaftssystem wurde dadurch zwar nicht unmittelbar gef\u00e4hrdet, seine Akzeptanz wurde infolge der Kontinentalsperre allerdings in einem ideellen Sinne stark besch\u00e4digt.<\/p>\n<p>Exkurs Ende **************<\/p>\n<p>Zollpolitik und Zolleinigungsbestrebungen im Deutschen Bund<\/p>\n<p>Der in Frankfurt gegr\u00fcndete Allgemeine Deutsche Handels- und Gewerbeverein verlangte aus Furcht vor der entwickelten englischen Exportindustrie nach zollpolitischem Schutz. Ihr Wortf\u00fchrer, der National\u00f6konom <strong>Friedrich List<\/strong>, f\u00fcrchtete, dass die deutsche Volkswirtschaft ansonsten als \u201eWassertr\u00e4ger und Holzhacker der Briten\u201c enden w\u00fcrde. Vergleichbar zur Denkschrift von Karl Friedrich Nebenius aus dem Jahr 1819, die den badischen Initiativen beim Deutschen Bund zugrunde lag, forderte List im Namen des Allgemeinen Handelsvereins in einer weit verbreiteten Petition \u00fcber den Schutzzollgedanken hinaus einen Abbau der innerdeutschen Zollschranken:<\/p>\n<p>\u201eAchtunddrei\u00dfig Zoll- und Mautlinien in Deutschland l\u00e4hmen den Verkehr im Innern und bringen ungef\u00e4hr dieselbe Wirkung hervor, wie wenn jedes Glied des menschlichen K\u00f6rpers unterbunden wird, damit das Blut ja nicht in ein anderes \u00fcberflie\u00dfe. Um von Hamburg nach \u00d6sterreich, von Berlin in die Schweiz zu handeln, hat man zehn Staaten zu durchschneiden, zehn Zoll- und Mautordnungen zu studieren, zehnmal Durchgangszoll zu bezahlen. Wer aber das Ungl\u00fcck hat, auf einer Grenze zu wohnen, wo drei oder vier Staaten zusammensto\u00dfen, der verlebt sein ganzes Leben mitten unter feindlich gesinnten Z\u00f6llnern und Mautnern, der hat kein Vaterland.\u201c<\/p>\n<p>Dabei verfolgte List nicht nur \u00f6konomische, sondern auch politische Ziele. F\u00fcr List sollte ein \u00f6konomisch geeinter Nationalstaat mit hohen Zollschranken nach au\u00dfen und Freihandel nach innen den Deutschen Bund ersetzen. Der unmittelbare Erfolg der Initiative blieb zwar gering, langfristig f\u00f6rderte er aber nationalliberale Positionen und beeinflusste indirekt staatliche Einigungsinitiativen. Aus heutiger Sicht war er ein Vision\u00e4r und seiner Zeit voraus.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Exkurs: Friedrich List:<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Daniel Friedrich List (* im August 1789 in Reutlingen, Baden-W\u00fcrttemberg; \u2020 30. November 1846 in Kufstein, Tirol\/\u00d6sterreich) war einer der bedeutendsten deutschen Wirtschaftstheoretiker des 19. Jahrhunderts sowie Unternehmer, Diplomat und Eisenbahn-Pionier. Als \u00d6konom war List ein Vork\u00e4mpfer f\u00fcr den Deutschen Zollverein und das Eisenbahnwesen. Als Initiator des Staatslexikons, das neben ihm als Mitherausgeber mit den badischen Professoren Karl von Rotteck und Carl Theodor Welcker verbunden wird, spielte List eine wichtige Rolle f\u00fcr die Entwicklung des Liberalismus in Deutschland. Er war als erster deutscher Vertreter der modernen Volkswirtschaftslehre ein Vorl\u00e4ufer der Historischen Schule der National\u00f6konomie. Mit seinen wirtschaftspolitischen \u00dcberlegungen (u. a. Erziehungszoll, Nationales Innovationssystem) hatte er umfassende Fragen aufgeworfen, mit denen sich die Entwicklungs\u00f6konomie seit Mitte des 20. Jahrhunderts besch\u00e4ftigt. Seine Entwicklungstheorie wurde u. a. in vielen ostasiatischen L\u00e4ndern studiert und wirtschaftspolitisch genutzt.<\/p>\n<p>Friedrich List wurde als Sohn des Wei\u00dfgerbermeisters Johannes List und dessen Ehefrau Maria Magdalena in der freien Reichsstadt Reutlingen geboren. Sein Geburtstag ist nicht sicher \u00fcberliefert, der zumeist genannte 6. August 1789 war der Tag der Taufe. Sein Vater, Johannes List, geh\u00f6rte als z\u00fcnftlerischer Handwerkermeister zum reichsst\u00e4dtischen Patriziat. Er bekleidete mehrere st\u00e4dtische Ehren\u00e4mter als Ratsherr oder Senator und wurde bei seinem Tod als Gerichtsverwandter bezeichnet.<\/p>\n<p>Nachdem Friedrich in seiner Geburtsstadt die Lateinschule besucht hatte, begann er mit 14 Jahren eine Lehre bei seinem Vater. Da er jedoch an einer handwerklichen T\u00e4tigkeit nur wenig Interesse zeigte, wechselte er 1805 in den Verwaltungsdienst. Er war in verschiedenen St\u00e4dten t\u00e4tig und stieg allm\u00e4hlich zum Steuer- und G\u00fcterbuchcommiss\u00e4r (Schreiber der Finanzverwaltung) auf. Nach der Versetzung ins Oberamt T\u00fcbingen 1811 h\u00f6rte List an der dortigen Universit\u00e4t eine Reihe von Vorlesungen. Dazu z\u00e4hlten Kameralwissenschaften, Veranstaltungen zur englischen Verfassung und zum \u00d6ffentlichen Recht. In T\u00fcbingen lernte List neben Angeh\u00f6rigen der Universit\u00e4t auch seinen obersten Vorgesetzten und sp\u00e4teren F\u00f6rderer, den w\u00fcrttembergischen Kultusminister <strong>Karl August Freiherr von Wangenheim,<\/strong> kennen. Nach einer Verwaltungspr\u00fcfung wechselte Friedrich List zum Finanzministerium nach Stuttgart und stieg dort 1816 zum Oberrevisor mit dem Titel eines Rechnungsrates auf. In dieser Funktion wurde List 1817 beauftragt, unter den Auswanderern aus Baden und W\u00fcrttemberg Befragungen durchzuf\u00fchren. Ziel der Regierung war, bessere Informationen \u00fcber die Gr\u00fcnde f\u00fcr den Anstieg der Auswandererzahlen zu erfahren, um auf dieser Basis Gegenma\u00dfnahmen ergreifen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Professur und Eintreten f\u00fcr innerdeutsche Zollfreiheit (1817\u20131820)<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Als Verwaltungspraktiker kannte List die Schwachstellen der \u00f6ffentlichen Verwaltung. Diese Erfahrungen verkn\u00fcpfte er mit den w\u00e4hrend seiner Studienzeit in T\u00fcbingen erworbenen theoretischen Kenntnissen und wies in verschiedenen Schriften auf diese Missst\u00e4nde hin. Von Wangenheim, der inzwischen zum Minister f\u00fcr Kirchen- und Schulwesen ernannt worden war, beauftragte ihn damit, Reformvorschl\u00e4ge f\u00fcr die universit\u00e4re Beamtenausbildung zu erarbeiten. List schlug vor, neben der bisher \u00fcblichen juristischen Ausbildung eine staatswissenschaftliche Fakult\u00e4t zu gr\u00fcnden. Dieser Vorschlag wurde akzeptiert und die Einrichtung am 17. Oktober 1817 in T\u00fcbingen er\u00f6ffnet. Zum Lehrplan geh\u00f6rten Verwaltungswissenschaft im engeren Sinn, Recht, Volkswirtschaftslehre und Finanzwesen. Ohne einen h\u00f6heren Schul- oder Universit\u00e4tsabschluss wurde List auf Betreiben seines F\u00f6rderers zum Professor f\u00fcr Staatsverwaltungswissenschaften ernannt, aber die etablierten Professoren und die Universit\u00e4tsgremien f\u00fchlten sich dabei \u00fcbergangen. In ihren Augen hatte List seine Position nur durch Protektion erlangt und sie warfen ihm mangelnde Kompetenz vor.<\/p>\n<p>K\u00f6nig Wilhelm I. von W\u00fcrttemberg \u2013 anfangs F\u00f6rderer von List, sp\u00e4ter wurden beide politische Gegner<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Zeit als T\u00fcbinger Professor heiratete List am 19. Februar 1818 in Wertheim die verwitwete Karoline Neidhard, Tochter des Dichters David Christoph Seybold und j\u00fcngere Schwester des Schriftstellers bzw. Redakteurs Ludwig Georg Friedrich Seybold. F\u00fcr die ausl\u00e4ndische Heirat im badischen Wertheim musste List um herrschaftliche Erlaubnis und Dispens der T\u00fcbinger Universit\u00e4t ersuchen.<\/p>\n<p>Seit 1822 geh\u00f6rten der Familie Lists drei Kinder an, die am 10. Dezember 1818 geborene \u00e4lteste Tochter Emilie, die Lists Lieblingstochter war und ihm ab 1833 als Sekret\u00e4rin diente; der am 23. Februar 1820 geborene Sohn Oskar und Tochter Elise (* 1. Juli 1822), welche von Joseph Karl Stieler 1844 f\u00fcr die Sch\u00f6nheitengalerie Ludwigs I. gemalt wurde. Sp\u00e4ter bekamen Friedrich und Karoline noch eine weitere Tochter, die ebenfalls Karoline hie\u00df, aber \u201eLina\u201c gerufen wurde (* 20. Januar 1829). Sie heiratete am 5. M\u00e4rz 1855 den Historienmaler August H\u00f6vemeyer.<\/p>\n<p>In der Zeit, in der die Ehe mit Karoline geschlossen wurde, ver\u00f6ffentlichte List seine \u00dcberlegungen zur Reform des w\u00fcrttembergischen Verwaltungssystems in der kleinen Schrift Die Staatskunde und Staatspraxis W\u00fcrttembergs (1818). Daneben gab er im Geist eines konstitutionellen Liberalismus die Zeitschrift Volksfreund aus Schwaben, ein Vaterlandsblatt f\u00fcr Sitte, Freiheit und Recht heraus. Diese publizistische T\u00e4tigkeit machte ihn bei der neuen Regierung verd\u00e4chtig. List sah sich in einer Eingabe an den K\u00f6nig gen\u00f6tigt, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen, er vertr\u00e4te umst\u00fcrzlerische Lehren.<\/p>\n<p>Im Jahr 1819 reiste List nach Frankfurt und kam dort in Kontakt mit \u00f6rtlichen Kaufleuten. Unter der ma\u00dfgeblichen Beteiligung von List wurde dort der Allgemeine Deutsche Handels- und Gewerbeverein gegr\u00fcndet. Dieser Verein, der sich kurze Zeit sp\u00e4ter in \u201eVerein Deutscher Kaufleute und Fabrikanten\u201c umbenannte, gilt als der erste deutsche Unternehmerverband der Neuzeit. Damit steht List am Anfang des f\u00fcr die deutsche Wirtschaftsgeschichte seit dem 19. Jahrhundert typischen \u00f6konomischen Verbandswesens. Der \u00d6konom formulierte als \u201eKonsulent\u201c die Ziele des Vereins, die auf die \u00dcberwindung der innerdeutschen Zollgrenzen abzielten. Er sah die Schaffung eines gro\u00dfen innerdeutschen Binnenmarktes durch Aufhebung der kleinstaatlichen Zollgrenzen als notwendige Voraussetzung f\u00fcr eine Industrialisierung Deutschlands. In Bezug auf die Au\u00dfenhandelspolitik dieses angestrebten neuen Binnenmarktes pl\u00e4dierte List f\u00fcr einen Vergeltungszoll, der die f\u00fcr deutsche H\u00e4ndler im Ausland bestehenden Handelsschranken ausgleichen sollte. Dieser Zoll sollte dem Schutz deutscher Wirtschaftsinteressen dienen, es handelte sich dabei aber noch nicht um die sp\u00e4ter von ihm entwickelte Idee eines Erziehungszolls. Der Verein initiierte eine gro\u00dfe Petitionsbewegung und versuchte die Regierungen und F\u00fcrsten von diesen Zielen zu \u00fcberzeugen.<\/p>\n<p>\u201eAchtunddrei\u00dfig Zoll- und Mautlinien in Deutschland l\u00e4hmen den Verkehr im Innern und bringen ungef\u00e4hr dieselbe Wirkung hervor, wie wenn jedes Glied des menschlichen K\u00f6rpers unterbunden wird, damit das Blut ja nicht in ein anderes \u00fcberflie\u00dfe. Um von Hamburg nach \u00d6sterreich, von Berlin in die Schweiz zu handeln, hat man zehn Staaten zu durchschneiden, zehn Zoll- und Mautordnungen zu studieren, zehnmal Durchgangszoll zu bezahlen.\u201c<\/p>\n<p>\u2013 Ausschnitt aus der von Friedrich List formulierten Bittschrift des Allgemeinen Deutschen Handels- und Gewerbevereins vom 14. April 1819 an die Bundesversammlung<\/p>\n<p>Die Bundesversammlung erkannte die Existenz eines Handelsvereins nicht an und verwies die Unterzeichner an die einzelstaatlichen Regierungen. Diese lehnten eine Einmischung von au\u00dfen in die staatlichen Angelegenheiten auf dem H\u00f6hepunkt der Restaurations\u00e4ra allerdings strikt ab. Vor diesem Hintergrund verlor List das Vertrauen von K\u00f6nig Wilhelm I. endg\u00fcltig. Um seiner Entlassung als Professor zuvorzukommen, trat List selbst von diesem Amt zur\u00fcck. Diese Entscheidung hatte zur Folge, dass die Bedeutung der Fakult\u00e4t und der Universit\u00e4t insgesamt litt; das \u00e4nderte sich erst, als der Staatswissenschaftler Robert von Mohl 1827 auf den Lehrstuhl berufen wurde. Der Handelsverein versuchte nun die \u00d6ffentlichkeit durch die Herausgabe einer Zeitung von seinen Zielen zu \u00fcberzeugen. Diese erschien ab dem 1. Juli 1818 unter dem Titel Organ f\u00fcr den deutschen Handels- und Gewerbestand. Verantwortlicher Redakteur wurde Friedrich List. Als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Vereins bereiste er nunmehr verschiedene deutsche Hauptst\u00e4dte und suchte das Gespr\u00e4ch mit den Regierungen. Unter anderem reiste er 1820 nach Wien, wo eine gesamtdeutsche Nachfolgekonferenz zu der Karlsbader Versammlung stattfand. Dort \u00fcberreichte List eine erweiterte Denkschrift, die sich noch immer ganz in freih\u00e4ndlerischen Bahnen bewegte. Diese Eingabe wie auch Vorschl\u00e4ge zu einer Industrieausstellung oder der Gr\u00fcndung einer \u00fcberseeischen Handelsgesellschaft blieben erfolglos.<\/p>\n<p>Allerdings entwickelte Wangenheim, der inzwischen w\u00fcrttembergischer Bundestagsgesandter war und weiterhin in Kontakt mit List stand, den Plan einer s\u00fcddeutschen Zollunion. Dieser scheiterte zwar in der ersten H\u00e4lfte der 1820er Jahre, wurde aber als S\u00fcddeutscher Zollverein 1828 Wirklichkeit.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abgeordneter im w\u00fcrttembergischen Landtag und Festungshaft (1820\u20131824)<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Bereits 1819 wurde List als Abgeordneter f\u00fcr den w\u00fcrttembergischen Landtag gew\u00e4hlt. Da er aber das Mindestalter von 30 Jahren noch nicht erreicht hatte, war die Wahl ung\u00fcltig. Nach einer weiteren Wahl 1820 war er gew\u00e4hlter Abgeordneter f\u00fcr Reutlingen. Als Abgeordneter im Landtag von W\u00fcrttemberg setzte er sich f\u00fcr Demokratie und Freihandel ein. In seiner \u201eReutlinger Petition\u201c vom Januar 1821 \u00fcbte er deutliche Kritik an der herrschenden B\u00fcrokratie und der Wirtschaftspolitik, die er in der Einleitung in diese Worte fasste: \u201eEin oberfl\u00e4chlicher Blick schon auf die inneren Verh\u00e4ltnisse W\u00fcrttembergs mu\u00df den unbefangenen Beobachter \u00fcberzeugen, da\u00df die Gesetzgebung und die Verwaltung unseres Vaterlandes an Grundgebrechen leidet, welche das Mark des Landes verzehren und die b\u00fcrgerliche Freiheit vernichten.\u201c Die Hauptkritik galt der zunehmenden B\u00fcrokratisierung. Die \u201eSchreiberherrschaft\u201c sei eine \u201evom Volk ausgeschiedene, \u00fcber das ganze Land ausgegossene und in den Ministerien konzentrierende Beamtenwelt, unbekannt mit den Bed\u00fcrfnissen des Volkes und den Verh\u00e4ltnissen des b\u00fcrgerlichen Lebens, \u2026 jeder Einwirkung des B\u00fcrgers, gleich als w\u00e4re sie staatsgef\u00e4hrlich, entgegenk\u00e4mpfend.\u201c Dem wollte List eine St\u00e4rkung der kommunalen Selbstverwaltung entgegensetzen. Dazu geh\u00f6rten unter anderem die freie Wahl zu den Gemeinde\u00e4mtern und die selbstst\u00e4ndige kommunale Gerichtsbarkeit. Noch bevor die Schrift verbreitet werden konnte, wurde sie von der Polizei beschlagnahmt. Unter dem Druck des K\u00f6nigs entzogen ihm darauf die Landtagsabgeordneten am 24. Februar 1821 in pers\u00f6nlicher Abstimmung das Mandat und damit die politische Immunit\u00e4t. Zum Problem f\u00fcr List wurde, dass er nicht nur den an sich durchaus reformbereiten K\u00f6nig kritisierte, sondern auch in der Kammer selbst, deren Mitglieder noch \u00fcberwiegend auf die Bewahrung des \u201ealten Rechts\u201c ausgerichtet waren, mit seinen an englischen und franz\u00f6sischen Vorbildern orientierten Verfassungsvorstellungen keinen R\u00fcckhalt fand.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 11.10.2017<\/p>\n<p>Friedrich List Biographie \u2013 Fortsetzung<\/p>\n<p>Im April 1822 wurde er zu zehn Monaten Festungshaft verurteilt. Dem Urteil entzog sich List zun\u00e4chst durch die Flucht, unter anderem nach Baden, Frankreich und in die Schweiz. Da es ihm nicht gelang, im Exil eine gesicherte Existenz aufzubauen, kehrte List 1824 nach W\u00fcrttemberg zur\u00fcck, um die Haft in der Festung Hohenasperg anzutreten.<\/p>\n<p>Exil in den USA (1825\u20131833)<\/p>\n<p>Als List sich 1825 bereit erkl\u00e4rte, in die Vereinigten Staaten auszuwandern, wurde er nach Verb\u00fc\u00dfung von f\u00fcnf der zehn Monate Haft begnadigt. In den USA bet\u00e4tigte er sich zun\u00e4chst wenig erfolgreich als Farmer. Bereits ein Jahr nach dem Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes verkaufte er diesen wieder. Er zog nach Reading in Pennsylvania und \u00fcbernahm dort von 1826 bis 1830 die Redaktion der deutschsprachigen Zeitung Reading Adler.<\/p>\n<p>Nachdem er 1827 ein Kohlevorkommen entdeckt hatte, gr\u00fcndete er mit mehreren Gesellschaftern ein Kohlebergwerk. Im Jahr 1831 gr\u00fcndeten sie zudem die Little Schuylkill Navigation, Railroad and Coal Company, die eine zum Abtransport der Kohle bestimmte Bahnlinie er\u00f6ffnete. Dadurch wurde List auch zu einem amerikanischen Eisenbahnpionier. Durch die Unternehmungen kam er zu einigem Wohlstand, den er im Zuge der Wirtschaftskrise von 1837 allerdings wieder verlor.<\/p>\n<p>Gegen die Konkurrenz aus dem gewerblich f\u00fchrenden England forderten die US-Unternehmer die Einf\u00fchrung von Schutzz\u00f6llen und starteten 1827 eine Schutzzollkampagne. List, der in den Vereinigten Staaten auch mit den Ideen Alexander Hamiltons in Ber\u00fchrung gekommen war, beteiligte sich u. a. mit der 1827 ver\u00f6ffentlichten Schrift Outlines of American Political Economy, mit der er die Schutzzollforderung wirtschaftswissenschaftlich untermauerte.<\/p>\n<p>&lt;Alexander Hamilton gilt als Begr\u00fcnder des Amerikanischen Systems der Politischen \u00d6konomie. Er nutzte diese Bezeichnung erstmals 1791 in einem Dokument (\u201eA Report on the Subject of Manufactures\u201c) an den Kongress. Es geht von einer Gemeinwohlverpflichtung f\u00fcr alle Beteiligten einer Volkswirtschaft aus, wie sie in der amerikanischen Verfassung festgeschrieben ist. In diesem System schafft der Staat Bedingungen, unter denen Produktionsbetriebe sich \u2013 zum Wohl der Unternehmen, der Besch\u00e4ftigten und des Gemeinwesens \u2013 weiterentwickeln k\u00f6nnen. Weitere Vertreter des Amerikanischen Systems der Politischen \u00d6konomie waren Henry Charles Carey und Friedrich List.&gt;<\/p>\n<p>Damit wurde List zum Vertreter der amerikanischen Schutzzollbewegung und l\u00e4sst sich in dieser Zeit daher auch der \u201eamerikanischen Schule der National\u00f6konomie\u201c zuordnen. List entfernte sich nunmehr von der Freihandelslehre von Adam Smith und bef\u00fcrwortete Schutzz\u00f6lle f\u00fcr L\u00e4nder, die im Gegensatz etwa zu England einen R\u00fcckstand in der Industrialisierung aufwiesen. Neben den USA waren die deutschen Staaten gemeint. Durch die Einbeziehung historischer Beispiele und Argumente \u00e4hneln diese Arbeiten dem Vorgehen der sp\u00e4teren Historischen Schule der National\u00f6konomie.<\/p>\n<p>&lt;Zusammenfassend kann man sagen, dass die allen Vertretern gleiche Grundauffassung darin bestand, alle Lebensvorg\u00e4nge als geschichtliche Ereignisse zu begreifen. Menschen werden nicht nur vom Eigennutz zum Handeln motiviert, sondern auch von anderen kulturellen Faktoren. Da Kultur sich \u00e4ndert und die National\u00f6konomie sich mit Menschen besch\u00e4ftigt, kann sie auch nur eine Sozialwissenschaft sein, keine Naturwissenschaft, als die die Klassiker sie aufgefasst hatten. Ziel ist dann keine Erfassung von Naturgesetzen, sondern die Systematisierung und Verallgemeinerung von historischen Daten, um zu empirisch haltbaren Aussagen zu gelangen.&gt;<\/p>\n<p>&lt;Die klassische National\u00f6konomie war anfangs weitgehend identisch mit dem wirtschaftlichen Liberalismus (Klassischer Liberalismus) und l\u00f6ste die Anschauungen des Merkantilismus und des Physiokratismus ab.[4] Paradigmatische Geltung f\u00fcr die klassische National\u00f6konomie wird dem Werk Der Wohlstand der Nationen von Adam Smith aus dem Jahre 1776 zugesprochen.Als ihre Hauptvertreter gelten neben Smith David Ricardo, Jean-Baptiste Say, Thomas Malthus und John Stuart Mill.&gt;<\/p>\n<p>Den historischen Ansatz w\u00e4hlte er, um zu betonen, dass die Wirtschaftspolitik je nach Situation in den einzelnen Staaten unterschiedlich sein k\u00f6nnte. Durch die Schutzzollkampagne geriet List in den Pr\u00e4sidentschaftswahlkampf von 1828, in dem er Andrew Jackson unterst\u00fctzte. Nach der erfolgreichen Pr\u00e4sidentschaftskandidatur zeigte sich dieser dankbar, verlieh List 1830 die amerikanische Staatsb\u00fcrgerschaft und ernannte ihn 1833 zum amerikanischen Konsul im Gro\u00dfherzogtum Baden. Dadurch erlangte der \u00d6konom diplomatische Immunit\u00e4t, die ihn vor m\u00f6glicher politischer Verfolgung in Deutschland weitgehend sch\u00fctzte. Diese T\u00e4tigkeit f\u00fcllte List allerdings nicht aus, und da damit auch kein fester Lohn verbunden war, vernachl\u00e4ssigte er sie bald. Seit 1828 hatte List in der Presse und sp\u00e4ter in einigen Brosch\u00fcren (Mittheilungen aus America 1828\/29) f\u00fcr das deutsche Publikum von den Anf\u00e4ngen des Eisenbahnwesens in den Vereinigten Staaten berichtet. Er entwickelte recht detaillierte Pl\u00e4ne f\u00fcr ein bayerisches Eisenbahnnetz und dessen Verbindung mit den hanseatischen Hafenst\u00e4dten und hoffte, in Deutschland am Aufbau eines Eisenbahnnetzes praktisch mitarbeiten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Freundschaft mit Heinrich Heine, Robert und Clara Schumann<\/p>\n<p>Im Auftrag der amerikanischen Regierung reiste List mehrere Male nach Paris, um die amerikanisch-franz\u00f6sischen Handelsbeziehungen zu f\u00f6rdern. Dort traf er sich von 1831 bis 1840 h\u00e4ufig auch mit Heinrich Heine, der seit Mai 1831 in Paris weilte. Beide wohnten l\u00e4ngere Zeit in unmittelbarer Nachbarschaft in der \u201eStra\u00dfe der M\u00e4rtyrer\u201c (Heine in der Rue des Martyrs No. 23 und List in No. 43). Sie verabredeten sich zu gemeinsamen Abendessen, wie der \u201eHeine-Chronik\u201c zu entnehmen ist. Beide waren zudem Bewunderer von Lafayette, General sowohl der franz\u00f6sischen als auch der amerikanischen Revolution, mit dem sie sich in Paris gemeinsam trafen.<\/p>\n<p>List war seit seinem Leipziger Aufenthalt 1833 auch mit Robert Schumann befreundet. Schumann notierte dazu in seinem Tagebuch: die Familie List sei \u201eeine abenteuerliche Familie, f\u00fcr Maler und Schriftsteller gleich interessant.\u201c Die Verbindung von List zu den Musikern wurde vor allem \u00fcber seine T\u00f6chter Elise und Emilie List vermittelt. Elise war eine gute S\u00e4ngerin und trat im Leipziger Gewandhaus unter dem damaligen Dirigenten Felix Mendelssohn Bartholdy auf. Sie plante eine Konzertreise mit Franz Liszt, die aber nicht zustande kam. Emilie wurde im Sommer 1833 die beste Freundin von Clara Schumann. Diese Freundschaft hielt ein Leben lang, wie den Briefen von Clara an Emilie und Elise zu entnehmen ist.<\/p>\n<p>Es war Friedrich List, \u00fcber den Heinrich Heine auch Clara Schumann kennenlernte. List sollte im Mai 1840 den von Robert Schumann komponierten \u201eLiederkreis nach Heinrich Heine\u201c (op. 24) an Heine in Paris \u00fcbermitteln, wozu es aber aufgrund einer Reiset\u00e4tigkeit Lists nicht kam. Robert Schumann wechselte im September 1850 zusammen mit Clara von Dresden nach D\u00fcsseldorf, der Heimatstadt von Heinrich Heine, von wo aus Clara ihren Briefwechsel mit Emilie und Elise List fortsetzte.<\/p>\n<p>Entwurf eines Eisenbahnnetzes f\u00fcr Deutschland<\/p>\n<p>In Leipzig begann Friedrich List damit, f\u00fcr eine Enzyklop\u00e4die der Staatswissenschaften zu werben. Er fand einen Buchh\u00e4ndler f\u00fcr dieses Projekt, der bereit war, mit List zusammen das Vorhaben zu finanzieren. Als Mitherausgeber gewann er die badischen Professoren und den liberalen Publizisten Karl von Rotteck und Carl Theodor Welcker. Vor allem mit Welcker kam es schnell zu erheblichen Spannungen, die auch in starken pers\u00f6nlichen Aversionen begr\u00fcndet waren, so dass List als der urspr\u00fcngliche Initiator aus dem Projekt verdr\u00e4ngt wurde.<\/p>\n<p>Das Staatslexikon \u2013 Encyklopaedie der Staatswissenschaften (in sp\u00e4teren Ausgaben unter dem Titel Das Staats-Lexikon. Encyklop\u00e4die der s\u00e4mtlichen Staatswissenschaften f\u00fcr alle St\u00e4nde, dann nach den Herausgebern meist Rotteck-Welckersches Staatslexikon genannt) erschien seit 1834. Das Werk gilt als eine der wichtigsten Schriften des deutschen Fr\u00fchliberalismus. Es hat ma\u00dfgeblich dazu beigetragen, \u00fcber die Grenzen der Bundesstaaten hinweg den Zusammenhalt der entstehenden liberalen Bewegung zu festigen und auf eine gemeinsame geistige Grundlage zu stellen. Franz Schnabel bezeichnete die erste Auflage von 1834 gar als das \u201eGrundbuch des vorm\u00e4rzlichen Liberalismus.\u201c List war nicht nur der anf\u00e4ngliche Ideengeber, sondern hat selbst eine Reihe von Artikeln geschrieben. Dazu z\u00e4hlen Beitr\u00e4ge zur Eisenbahn und Dampfschifffahrt, aber auch zu Arbeitern und Arbeitslohn oder zu Arbeit sparenden Maschinen.<\/p>\n<p>Pionier des Eisenbahnwesens (1833\u20131837)<\/p>\n<p>F\u00fcr List waren die \u00dcberwindung der innerdeutschen Zollschranken und der Eisenbahnbau die \u201esiamesischen Zwillinge\u201c der deutschen Wirtschaftsgeschichte und damit die Werkzeuge, um die gewerbliche R\u00fcckst\u00e4ndigkeit der deutschen Staaten zu \u00fcberwinden. In der Folge engagierte er sich daher f\u00fcr den Aufbau eines deutschen Eisenbahnnetzes. Bald nach seiner Ankunft in Leipzig verfasste er eine kleine Schrift, die er in hoher Auflage kostenlos verteilen lie\u00df: Ueber ein s\u00e4chsisches Eisenbahnsystem als Grundlage eines allgemeinen deutschen Eisenbahnsystems und insbesondere \u00fcber die Anlegung einer Eisenbahn von Leipzig nach Dresden, Leipzig 1833. Darin hat List die wirtschaftlichen Vorteile einer solchen Bahn klar dargelegt: Danach erm\u00f6gliche die Eisenbahn einen billigen, schnellen und regelm\u00e4\u00dfigen Massentransport, der f\u00f6rderlich f\u00fcr die Entwicklung der Arbeitsteilung, die Standortwahl gewerblicher Betriebe und letztlich einen h\u00f6heren Absatz der Produkte sei. Innovativ war Lists Art der offensiven Werbung f\u00fcr ein breites Publikum. Auf der Grundlage dieser Schrift wurde ein vorbereitendes Komitee gegr\u00fcndet, das eine \u00fcberzeugende Kosten- und Rentabilit\u00e4tsrechnung erarbeitete, sp\u00e4ter mit der Regierung \u00fcber die n\u00f6tigen Konzessionen verhandelte und schlie\u00dflich zur Finanzierung der Strecke Aktienanteile ausgab. Mit der Inbetriebnahme der Leipzig-Dresdner Eisenbahn 1839 kam es zur Verwirklichung der ersten deutschen Ferneisenbahnstrecke. Die meisten \u00fcbrigen folgenden Eisenbahnprojekte orientierten sich auch in der Organisation an dem von List gepr\u00e4gten Vorbild.<\/p>\n<p>In der Folge versuchte er in weiteren deutschen Staaten vergleichbare Projekte anzusto\u00dfen oder unterst\u00fctzte in der \u00d6ffentlichkeit bereits bestehende Vorhaben. So warb er 1835 in einer Denkschrift f\u00fcr eine Strecke von Mannheim nach Basel, eine weitere von Magdeburg nach Berlin sowie eine Verbindung von dort nach Hamburg. Zur Propagierung seiner eisenbahnpolitischen und weiteren \u00f6konomischen Ideen gr\u00fcndete List 1835 das Eisenbahnjournal und National-Magazin f\u00fcr die Fortschritte in Handel, Gewerbe und Ackerbau. Von dieser Zeitschrift erschienen bis 1837 vierzig Ausgaben. Sein Beitrag \u00fcber das Eisenbahnwesen im Staatslexikon erschien 1838 als Sonderdruck unter dem Titel Das deutsche National-Transport-System in volks- und staatswirtschaftlicher Bedeutung.<\/p>\n<p>Titelseite von Lists Schrift \u00dcber ein s\u00e4chsisches Eisenbahn-System als Grundlage eines allgemeinen deutschen Eisenbahn-Systems und insbesondere \u00fcber die Anlegung einer Eisenbahn von Leipzig nach Dresden, Leipzig 1833.<\/p>\n<p>Trotz seiner Verdienste erf\u00fcllten sich seine Tr\u00e4ume von einer leitenden Position im deutschen Eisenbahnwesen nicht. Er fungierte zwar als Ideengeber, au\u00dfer einigen Pr\u00e4mien hatte er selbst von seinem eisenbahnpolitischen Engagement aber keinen materiellen Vorteil. Dies war f\u00fcr List desto problematischer, je geringer seine Eink\u00fcnfte aus den amerikanischen Unternehmensanteilen ausfielen. Seine weitgehend ehrenamtlichen T\u00e4tigkeiten der zur\u00fcckliegenden Jahre musste er aufgeben und sich nach neuen Verdienstm\u00f6glichkeiten umsehen. Hinzu kam, dass sein Versuch einer Rehabilitierung in W\u00fcrttemberg bereits 1836, nachdem ein entsprechendes Gnadengesuch abgelehnt worden war, gescheitert war. List entschloss sich erneut ins Ausland zu gehen, diesmal nach Frankreich.<\/p>\n<p>Publizistische T\u00e4tigkeiten und Hauptwerk (1837\u20131841)<\/p>\n<p>In Paris schrieb List als Korrespondent regelm\u00e4\u00dfig f\u00fcr die Allgemeine Zeitung \u00fcber die franz\u00f6sische Innenpolitik. Au\u00dferdem begann er wieder an allgemeinen national\u00f6konomischen Schriften zu arbeiten. So schrieb er die erste Fassung seines polit\u00f6konomischen Systems (Das nat\u00fcrliche System der Politischen \u00d6konomie, 1837.), mit der er sich um den Preis der Pariser Akademie bewarb. Da er sich wie die anderen Bewerber vom eigentlichen Thema \u2013 der Frage, wie der \u00dcbergang vom Schutzzoll zum Freihandel zu bewerkstelligen sei \u2013 entfernt hatte, wurde der Preis \u00fcberhaupt nicht vergeben. Allerdings verst\u00e4rkte diese Schrift in Deutschland das Interesse an Lists national\u00f6konomischen Vorstellungen, so dass er 1839\/40 zahlreiche Aufs\u00e4tze zur Zollpolitik und -gesetzgebung ver\u00f6ffentlichen konnte. Diese Schriften bildeten die direkten Vorarbeiten f\u00fcr sein national\u00f6konomisches Hauptwerk.<\/p>\n<p>List kehrte 1840 nach Deutschland zur\u00fcck. Dazu beigetragen haben pers\u00f6nliche Gr\u00fcnde. Sein einziger Sohn war im Dienste der Fremdenlegion gefallen. Hinzu kamen politische Spannungen und der Wunsch, sein \u00f6konomisches Werk in Deutschland zu verlegen. Er siedelte nach Augsburg \u00fcber. Von dort aus war er zun\u00e4chst wieder journalistisch t\u00e4tig.<\/p>\n<p>In den 1840er Jahren argumentierte List, dass es ein Fehler gewesen sei, bei Gr\u00fcndung des Deutschen Zollvereins die sehr liberalen preu\u00dfischen Zolltarife zu \u00fcbernehmen. Die deutsche Wirtschaft brauche f\u00fcr eine \u00dcbergangsperiode einen Erziehungszoll, der die Implementierung industrieller Fertigungsmethoden in einer Zeit erm\u00f6gliche, in der England, die erste Industrienation, noch \u00fcber eine \u00fcberlegene Produktivit\u00e4t verf\u00fcge. Im Jahr 1844 setzte der deutsche Zollverein moderate Schutzz\u00f6lle fest. In einem gewissen Ma\u00dfe erf\u00fcllte das Gesetz den Gedanken eines Erziehungszolls im Sinne Lists. Diese Zolltarifpolitik hatte zumindest in den 1840er Jahren eine f\u00f6rdernde Wirkung auf die industrielle Entwicklung. Die moderaten Schutzz\u00f6lle v. a. auf Eisen und Garne schlossen einerseits notwendige Technologietransfers und den Import notwendiger Halb- und Fertigwaren aus England nicht aus. Andererseits f\u00fchrten sie dazu, dass die sich entwickelnden deutschen Industrien einen gewissen Absatzschutz erhielten.<\/p>\n<p>Im Jahr 1841 erschien sein Hauptwerk Das nationale System der Politischen \u00d6konomie. Angeregt war diese Schrift durch das Werk von Adolphe J\u00e9r\u00f4me Blanqui \u201eHistoire de l\u2019economique politique en Europe\u201c. List ging wie schon in seinen amerikanischen Schriften davon aus, dass eine Volkswirtschaft nicht nur von allgemein g\u00fcltigen Gesetzm\u00e4\u00dfigkeiten bestimmt sei, sondern dass immer auch die unterschiedlichen sozialen und politischen Faktoren eine Rolle spielen w\u00fcrden. W\u00e4hrend die klassische National\u00f6konomie etwa von Adam Smith vor allem die Bedeutung der Produktion hervorgehoben hat, betonte List die Produktivkr\u00e4fte. Er sah die Industrialisierung eines Landes als Initialz\u00fcndung eines sich selbst verst\u00e4rkenden Prozesses und bef\u00fcrwortete einen Schutzzoll nach au\u00dfen (\u201eErziehungszoll\u201c), bis sich eine international wettbewerbsf\u00e4hige Industrie gebildet hat. Nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden pl\u00e4dierte List f\u00fcr einen Nationalstaat.<\/p>\n<p>Letzte Jahre (1841\u20131846)<\/p>\n<p>List selbst erhoffte sich von der Schrift auch eine Verbesserung seiner pers\u00f6nlichen Position. Immerhin hatte die w\u00fcrttembergische Regierung seine \u201eb\u00fcrgerliche Ehre\u201c 1841 wiederhergestellt. Hoffnungen auf eine gehobene staatliche Stellung in einem der s\u00fcddeutschen Staaten erf\u00fcllten sich freilich nicht. Gleichwohl argumentierte er in verschiedenen Zeitungsbeitr\u00e4gen weiterhin f\u00fcr den Erziehungszoll. Diesem Oberthema untergeordnet waren auch einige weitere Schriften. Dies gilt etwa f\u00fcr seine agrarpolitische Schrift Die Ackerverfassung, die Zwergwirtschaft und die Auswanderung. Abgesehen von der Zollfrage sprach er sich in dieser Schrift f\u00fcr eine \u00dcberwindung des l\u00e4ndlichen Kleinbesitzes zu Gunsten leistungsf\u00e4higer Einheiten aus. Daneben schilderte er eindringlich die Auswirkungen des l\u00e4ndlichen Pauperismus in S\u00fcdwestdeutschland. Ab 1843 gab er das Zollvereinsblatt heraus. Dieses diente einmal mehr seiner These, dass f\u00fcr unterentwickelte nationale Wirtschaften Erziehungszoll notwendig sei. Ein Angebot, Herausgeber der Rheinischen Zeitung zu werden, lehnte er zun\u00e4chst aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden ab; die Stelle erhielt daraufhin Gustav H\u00f6fken. Auch das Angebot des russischen Finanzministers Graf Georg Cancrin lehnte er ab.<\/p>\n<p>Innerlich von der journalistischen T\u00e4tigkeit nicht ausgef\u00fcllt, begann List 1844 eine l\u00e4nger dauernde Reise- und Vortragst\u00e4tigkeit. Bei der belgischen Regierung etwa warb er f\u00fcr einen Zollvertrag mit dem Zollverein. In M\u00fcnchen sprach er vor einer Versammlung von Landwirten. Anschlie\u00dfend reiste er durch Ungarn. In Wien versuchte er, die Regierung vom Bau eines umfassenden Eisenbahnnetzes und den Abbau der Zollschranken in der Doppelmonarchie zu \u00fcberzeugen. Die Verantwortlichen zeigten sich zwar teilweise interessiert, aber eine verantwortliche Position wurde ihm auch dort nicht angeboten. Daher kehrte er 1845 nach Augsburg zur\u00fcck. Dort nahm er seine Arbeit f\u00fcr die Zollvereinszeitung wieder verst\u00e4rkt auf. Allerdings musste List auch zur Kenntnis nehmen, dass die Politik des Zollvereins sich immer st\u00e4rker hin zum Freihandel entwickelte. Auch in der interessierten \u00d6ffentlichkeit verloren die Thesen von List an Anerkennung. Bezeichnend ist, dass der Buchh\u00e4ndler Cotta 1846 die Herausgabe des Zollvereinsblattes aufgab. List versuchte anschlie\u00dfend, das Blatt auf eigene Kosten fortzuf\u00fchren. Da er in Deutschland mit seinen Vorstellungen kaum noch Geh\u00f6r fand, versuchte er vergeblich, in England mit einer Denkschrift Fu\u00df zu fassen. Als dies scheiterte, kehrte er tief entt\u00e4uscht nach Augsburg zur\u00fcck. Auf einer Reise nach Tirol beging er 1846 in Kufstein mit einer siebenz\u00f6lligen Reisepistole Selbstmord. Da die Obduktion aber ergab, dass List \u201emit einem solchen Grade von Schwermut behaftet gewesen sei, welche ein freies Denken und Handeln unm\u00f6glich machte\u201c, konnte er trotzdem christlich bestattet werden. In einem Nachruf schrieb Altvater, ein langj\u00e4hriger Gegner Lists:<\/p>\n<p>\u201eList ist es gewesen, der in Deutschland allgemein einen Sinn f\u00fcr National\u00f6konomie rege gemacht hat, ohne den keine Nation mehr ihr Schicksal gen\u00fcgend gestalten kann.\u201c<\/p>\n<p>\u2013 Nachruf in den B\u00f6rsen-Nachrichten der Ostsee vom 1. Januar 1847.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Preu\u00dfisches Zollgesetz von 1818<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Wirkungsm\u00e4chtiger als die beiden s\u00fcddeutschen Theoretiker und Politiker waren allerdings die zollpolitischen Ma\u00dfnahmen Preu\u00dfens. Auch in Preu\u00dfen gab es Ankn\u00fcpfungspunkte an die Reformen der Rheinbundstaaten. So blieb etwa in den Preu\u00dfen zugeschlagenen Gebieten des K\u00f6nigreichs Westphalen die Abschaffung der Binnenz\u00f6lle bestehen. Das Zollgesetz dieses ehemaligen Staates wurde zum Vorbild der preu\u00dfischen Zollgesetzgebung. Daf\u00fcr sorgte auch Hans Graf von B\u00fclow, der bis 1811 Finanzminister in Westfalen war und diese Position ab 1813 in Preu\u00dfen einnahm. Hinzu kam wie auch in S\u00fcddeutschland die Notwendigkeit, die neugewonnenen Territorien in das Staatsgebiet zu integrieren. Die s\u00fcdwestdeutschen Staaten und Preu\u00dfen wurden in der Folge f\u00fchrend bei der Modernisierung der Zollsysteme innerhalb der Staaten des Deutschen Bundes.<\/p>\n<p>Wie auch die territorial gewachsenen s\u00fcddeutschen Mittelstaaten hatte die Regierung Preu\u00dfens angesichts des zersplitterten Staatsgebiets ein Eigeninteresse an der Abschaffung von Zollgrenzen. Nach dem Wiener Kongress war der Kontrast zwischen den gewerblich entwickelten westlichen preu\u00dfischen Provinzen Rheinland und Westfalen auf der einen Seite und den stark agrarisch gepr\u00e4gten ostelbischen Gebieten auf der anderen Seite besonders gro\u00df. Diese ungleichen Regionen galt es politisch und administrativ zusammenzufassen. Ein Aspekt dabei war die Zollpolitik. In Preu\u00dfen selbst waren mit dem Zollgesetz von 1818 alle innerstaatlichen Handelsschranken gefallen. Nach au\u00dfen hin wurde ein nur m\u00e4\u00dfiger Schutzzoll erhoben. F\u00fcr den Durchgangsverkehr wurden allerdings hohe Z\u00f6lle f\u00e4llig. Damit konnten sowohl die am Freihandel interessierten Gro\u00dfgrundbesitzer wie auch die von der ausl\u00e4ndischen Konkurrenz bedrohte gewerbliche Wirtschaft leben. Das preu\u00dfische Zollgesetz war dar\u00fcber hinaus einfach, effizient und wurde anders als in fr\u00fcheren Zeiten von der Verwaltung konsequent angewandt. Es gab seit 1818 nur noch Einfuhr-, Ausfuhr- und Transitz\u00f6lle, die, anders als bisher, ohne R\u00fccksicht auf Herkunfts- oder Bestimmungsland erhoben wurden. Von Z\u00f6llen ausgenommen waren Grundnahrungsmittel und Rohmaterialien. Gewerbliche G\u00fcter wurden m\u00e4\u00dfig besteuert. Eine Ausnahme bildeten recht hohe Abgaben auf Textilien. Am wichtigsten waren die Einnahmen f\u00fcr gehobene Lebensmittel, Genussmittel und Luxusg\u00fcter.<\/p>\n<p>Preu\u00dfen in den Grenzen von 1818 (dunkelblau)<\/p>\n<p>Das Preu\u00dfische Zollgesetz vom 26. Mai 1818 bzw. &#8222;Gesetz \u00fcber den Zoll und die Verbrauchssteuer von ausl\u00e4ndischen Waren und \u00fcber den Verkehr zwischen den Provinzen des Staates&#8220; schuf einen einheitlichen Wirtschaftsraum im K\u00f6nigreich Preu\u00dfen.[1] Es gilt als Vorl\u00e4ufer des Deutschen Zollvereins von 1834.[2] Wesentlichen Anteil am Gesetz hatte der preu\u00dfische Finanzminister Karl Georg Maa\u00dfen. Das Zollgesetz hob alle Binnenz\u00f6lle zwischen den preu\u00dfischen Provinzen auf. Alle Importwaren wurden mit einem m\u00e4\u00dfigen Zoll von einem halben Taler pro Zentner belegt.<\/p>\n<p>Folgen<\/p>\n<p>Der in Folge des Zollgesetzes bestehende Freihandel war an die Hoffnung des preu\u00dfischen Finanzministeriums gekn\u00fcpft, dass auch andere Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes ihren Protektionismus aufgeben w\u00fcrden. Da dies jedoch nicht geschah, wurde der preu\u00dfische Markt von britischen, franz\u00f6sischen und belgischen Industriewaren \u00fcberschwemmt. Gegen die maschinelle Massenproduktion dieser westeurop\u00e4ischen L\u00e4nder war das preu\u00dfische Manufakturwesen chancenlos.[4] Aus diesem Grund folgte 1821 eine Teilrevision des Preu\u00dfischen Zollgesetzes, mit dem die Au\u00dfenz\u00f6lle wieder erh\u00f6ht wurden. Der innerpreu\u00dfische Wirtschaftsraum blieb jedoch bestehen und ging 1828 schlie\u00dflich in den Preu\u00dfisch-Hessischen Zollverein auf.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Friedrich Christian Adolf Motz<\/span><\/strong>, seit 1780 von Motz (* 18. November 1775 in Kassel; \u2020 30. Juni 1830 in Berlin) war ein preu\u00dfischer Staatsmann, preu\u00dfischer Finanzminister, Oberpr\u00e4sident der Provinz Sachsen und Regierungspr\u00e4sident von Erfurt und Magdeburg.<\/p>\n<p>Er stammte aus einer b\u00fcrgerlichen Beamtenfamilie. Sein Gro\u00dfvater war Christian Heinrich Motz (1687\u20131751), Herr auf Oberurff sowie hessischer Geheimer Rat und Regierungsvizekanzler in Kassel.<\/p>\n<p>Seine Eltern war der kurhessische Wirkliche Geheime Rat und Pr\u00e4sident des Oberappellationsgerichts Justin Motz (1733\u20131813) und dessen Ehefrau Johanna Rie\u00df (1744\u20131818), eine Tochter des Wirklichen Geheimen Rats Johann Philipp Rie\u00df (1693\u20131768). Sein Vater wurde 1780 in den Reichsadelsstand erhoben.<\/p>\n<p>Leben<\/p>\n<p>Motz studierte zun\u00e4chst von 1792 bis 1794 Rechtswissenschaften in Marburg und \u00fcbernahm dann 1795 eine Funktion in preu\u00dfischen Diensten als Auskultator in Halberstadt. 1801 erfolgte seine Ernennung zum Landrat von Halberstadt. Von 1803 bis 1807 bekleidete er diese Funktion im Eichsfeld.<\/p>\n<p>In der Zeit der napoleonischen Herrschaft war er von 1808 bis 1813 f\u00fcr das K\u00f6nigreich Westphalen als Direktor f\u00fcr Steuern in Heiligenstadt t\u00e4tig. 1803 bis 1807 war er Mitglied der Reichsst\u00e4nde des K\u00f6nigreichs Westphalen.<\/p>\n<p>Nach der Niederlage Napoleons war Motz unter Wilhelm Anton von Klewiz in Halberstadt beim Zivilgouvernement t\u00e4tig. Nach der 1816 erfolgten Gr\u00fcndung des Regierungsbezirks Erfurt wurde Motz dessen erster Pr\u00e4sident. 1821 \u00fcbernahm Motz, anfangs kommissarisch parallel zu seinem Erfurter Amt und ab November 1824 definitiv, die Funktion des Oberpr\u00e4sidenten der preu\u00dfischen Provinz Sachsen in Magdeburg, die er bis 1825 innehatte.<\/p>\n<p>In dieser Zeit engagierte sich Motz f\u00fcr eine Reorganisation der Justiz und die Einf\u00fchrung der Steinschen St\u00e4dteordnung. Sein Name ist jedoch auch mit der Anlage vieler Chausseen und der F\u00f6rderung der regionalen Textilindustrie verbunden.<\/p>\n<p>1825 wurde er vom preu\u00dfischen K\u00f6nig zum Geheimen Staats- und Finanzminister ernannt und wechselte am 16. Juni 1825 von Magdeburg nach Berlin. Zu seiner wesentlichsten Leistung in diesem Amt wurde die Vorbereitung der Gr\u00fcndung des Deutschen Zollvereins, deren Vollzug 1834 er nicht mehr erlebte. Sein Wirken stand im Zeichen einer fortschrittlichen Wirtschafts- und Verwaltungspolitik.<\/p>\n<p>Er verstand den Zollverein als Station auf dem Weg zu einer staatlichen Einigung Deutschlands, wobei er die kleindeutsche L\u00f6sung unter preu\u00dfischer Hegemonie propagierte.<\/p>\n<p>Das preu\u00dfische Zollsystem wurde daher f\u00fcr etwa ein halbes Jahrhundert mehr oder weniger zum Vorbild f\u00fcr das Zollsystem in den deutschen L\u00e4ndern. Trotz einiger Ver\u00e4nderungen und Aufweichungen im Detail blieben die Grundprinzipien bis in die Zeit des Kaiserreichs konstant. Noch 1871 stammten drei Viertel der Einnahmen aus Zoll auf Getr\u00e4nke (Bier, Wein, Spirituosen usw.), Nahrungs- und Genussmittel (Kaffee und einige Kolonialwaren) sowie Tabakprodukte. Insgesamt lagen die Z\u00f6lle in Preu\u00dfen 1818 zwar h\u00f6her als die der kleineren deutschen Staaten, aber deutlich niedriger als in \u00d6sterreich, Frankreich oder Russland.<\/p>\n<p>Vor allem f\u00fcr die kleineren Nachbarstaaten, die teilweise oder ganz von preu\u00dfischem Staatsgebiet umschlossen waren, f\u00fchrten insbesondere die Durchgangsz\u00f6lle zu einem Druck, sich dem preu\u00dfischen System anzuschlie\u00dfen. Als erstes schloss sich das F\u00fcrstentum Schwarzburg-Sondershausen dem preu\u00dfischen Zollgebiet an. Andere Kleinstaaten folgten. Die \u00fcbrigen Staaten protestierten sofort gegen die Behinderung ihrer Wirtschaft. Sie kritisierten die Politik Preu\u00dfens als partikularistische Aktion gegen die kleineren Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes. In den Mittelstaaten, insbesondere jenseits der Mainlinie und in Norddeutschland, f\u00fchrte die preu\u00dfische Politik zun\u00e4chst zu Bestrebungen, gegen die preu\u00dfische Politik defensive regionale Zollb\u00fcndnisse zu etablieren.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Johann Karl Georg Maa\u00dfen<\/span><\/strong> (* 23. August 1769 in Kleve; \u2020 2. November 1834 in Berlin) war ein preu\u00dfischer Jurist, Politiker und Mitinitiator des Deutschen Zollvereins.<\/p>\n<p>Maa\u00dfen wuchs als Sohn eines preu\u00dfischen Gerichtsschreibers in Gartrop bei Wesel auf. Er begann seine Schullaufbahn am Gymnasium Hammonense (Hamm\/Westf.) und beendete sie am Weseler Gymnasium. Dann nahm Maa\u00dfen sein Jura-Studium auf und trat nach dessen Abschluss in den preu\u00dfischen Staatsdienst ein. Ab 1816 arbeitete er im Finanzministerium und wurde Generaldirektor f\u00fcr die Verwaltung von Gewerbe und Handel in Berlin. Bereits am 16. Januar 1816 erhielt er f\u00fcr seine Dienste als Nichtkombattant das Eiserne Kreuz am wei\u00dfen Bande. Unter anderem durch Maa\u00dfen angeregt entfielen 1819 die preu\u00dfischen Binnenz\u00f6lle. Gemeinsam mit dem preu\u00dfischen Finanzminister Friedrich von Motz, dem er nach dessen Tod 1830 im Amt nachfolgte, f\u00fchrte Maa\u00dfen die Verhandlungen zur Gr\u00fcndung des Deutschen Zollvereins f\u00fcr Preu\u00dfen, die 1834 einen Grundstein zur deutschen Reichsgr\u00fcndung 1871 legte. Maa\u00dfen starb wenige Monate nach der Gr\u00fcndung des Zollvereins.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 17.10.2017<\/p>\n<p>Zoll und Schmuggel im Spiegel s\u00fcddeutscher Landtagsdebatten vor 1834<\/p>\n<p>I. Einleitung<\/p>\n<p>Die Neujahrsnacht 1833\/1834 hat Heinrich von Treitschke, der engagierte und meinungsbildende Vertreter der preu\u00dfisch-deutschen Geschichtsschreibung in seiner typisch plastisch-bildreichen Sprache mit folgenden Worten ausgemalt:<\/p>\n<p>&#8222;Auf allen Landstra\u00dfen Mitteldeutschlands harrten die Frachtwagen hochbeladen in langen Z\u00fcgen vor den Mauth\u00e4usern, umringt von fr\u00f6hlich l\u00e4rmenden Volkshaufen. Mit dem letzten Glockenschlage des alten Jahres hoben sich die Schlagb\u00e4ume; die Rosse zogen an, unter Jubelruf und Peitschenknall ging es vorw\u00e4rts durch das befreite Land&#8220;.<\/p>\n<p>Wenn auch Treitschke die euphorische Stimmung wegen der Schlie\u00dfung der Zollb\u00fcros zwischen den Mitgliedsstaaten des Zollvereins in der Neujahrsnacht 1834 \u00fcbertrieben haben mag , so ist ihm doch darin zuzustimmen, dass dieser Tag von folgenschwerer Bedeutung f\u00fcr die deutsche Geschichte war.\u00a0 Um die komplexen wirtschaftlichen und politischen Folgen des Zollvereins geht es im Folgenden jedoch nicht, sondern um den Zustand vor seiner Gr\u00fcndung, dessen \u00dcberwindung nach Treitschke so \u00fcberschw\u00e4nglich begr\u00fc\u00dft wurde. Dabei sollen Aspekte zur Sprache kommen, die in der Forschung bisher weitgehend \u00fcbergangen worden sind.<\/p>\n<p>Das Urteil der Landtage der konstitutionellen deutschen Staaten \u00fcber die Bildung eines Zollvereins und \u00fcber das Zollwesen im allgemeinen steht im Schatten der Forschung, die sich vornehmlich mit den Kontakten auf Regierungsebene befasst.\u00a0 Im konstitutionellen Deutschland, das sich vornehmlich aus den Mittelstaaten Bayern, W\u00fcrttemberg, Baden, Hessen-Darmstadt zusammensetzte und zu dem nach der Julirevolution Hessen-Kassel und Sachsen hinzukamen, dominierte zwar wie auch sonst im Deutschen Bund die monarchische Gewalt, aber die Kammern besa\u00dfen doch verfassungsm\u00e4\u00dfig garantierte Mitwirkungsrechte, so bei allen Angelegenheiten, die die pers\u00f6nlichen Eigentums- und Rechtsverh\u00e4ltnisse betrafen.\u00a0 Zollpolitik und Schmuggel ber\u00fchrten die Eigentums- und Rechtsverh\u00e4ltnisse. Z\u00f6lle bildeten einen Teil der indirekten Abgaben an den Staat und griffen regulierend in das Wirtschaftsleben ein. Verordnungen mussten die \u00dcberwachung der Zollentrichtung und Gesetze die rechtliche Verfolgung von Zollhinterziehungen regeln. Das Urteil der Landtage \u00fcber Zollfragen ist demnach schon aufgrund ihrer Kompetenz von Interesse.<\/p>\n<p>Der zweite Aspekt, der in der Erforschung der Entstehungsgeschichte des Deutschen Zollvereins mehr Beachtung verdient, ist mit dem Begriff &#8222;Schmuggel&#8220; bezeichnet. Schmuggel ist dabei als Pars pro toto &#8211; Begriff f\u00fcr Zollvergehen jeder Art verstanden.\u00a0 Das ordnungspolitische Motiv, den Schmuggel zu beseitigen, erh\u00e4lt in der Forschung nicht die ihm zustehende Beachtung.\u00a0 Dagegen werden fiskalische, \u00f6konomische, machtpolitische und sonstige innenpolitische Motive in ihrer Wirksamkeit gesehen.<\/p>\n<p>Das Untersuchungsthema soll jedoch nicht auf die Frage nach der Beziehung von Zollpolitik und Schmuggel zur Entstehung des Zollvereins zugespitzt werden. Im Rahmen der Landtagsdebatten \u00fcber die Zollverh\u00e4ltnisse kommen n\u00e4mlich auch die \u00f6konomischen, rechtlichen, sozialen und politischen Vorstellungen der Abgeordneten zum Ausdruck. Die Debatten vermitteln ein differenziertes Bild von der Denkweise der damaligen gesellschaftlichen Oberschicht.\u00a0 Um die Debatten im deutschen und europ\u00e4ischen Kontext zu verstehen, sind zun\u00e4chst die \u00f6konomischen und fiskalischen Rahmenbedingungen aufzuzeigen.<\/p>\n<p>II. Ausgangslage\/Rahmenbedingungen<\/p>\n<p>Das 1815 auf dem Wiener Kongress eingerichtete Friedenswerk erreichte den Bereich der zwischenstaatlichen Wirtschaftsbeziehungen nicht. Die europ\u00e4ischen M\u00e4chte machten in ihrer Au\u00dfenhandelspolitik keinen Unterschied zwischen ehemaligen Verb\u00fcndeten oder Feinden. In Frankreich standen die Gro\u00dfgrund- und Manufakturbesitzer der Liberalisierung des Warenaustausches mit dem Ausland ablehnend gegen\u00fcber.\u00a0 Sie wollten sich den nationalen Markt sichern. H\u00e4ndler und Weinbauern waren hingegen an einer Liberalisierung des Au\u00dfenhandels interessiert. Frankreich setzte in Deutschland vor allem Wein, Seidenfabrikate und feinere Textilien ab.\u00a0 Die franz\u00f6sische Regierung richtete sich in der Au\u00dfenhandelspolitik nach dem Willen der Kammermehrheit und das bedeutete nach den Gro\u00dfgrund- und Manufakturbesitzern. Dadurch setzte sich das Prinzip durch, dem in der Zeit des Ancien R\u00e9gime der Merkantilismus gehuldigt hatte, n\u00e4mlich bei anderen so wenig wie m\u00f6glich zu kaufen, ihnen jedoch soviel wie m\u00f6glich zu verkaufen. In den Jahren zwischen 1815 und 1834, zwischen dem Wiener Kongress und der Gr\u00fcndung des Deutschen Zollvereins, erh\u00f6hte Frankreich mehrmals seine Z\u00f6lle auf Importartikel.\u00a0 Von seiner Schutzzollpolitik waren besonders die s\u00fcddeutschen Staaten negativ betroffen. Die traditionellen Ausfuhrartikel S\u00fcddeutschlands nach Frankreich waren Leinwand, Wollwaren und Schlachtvieh.<\/p>\n<p>Naturprodukte litten auch im \u00fcbrigen Deutschland unter den Einfuhrbeschr\u00e4nkungen des westlichen Auslandes.\u00a0 Au\u00dferordentlich hoch waren die englischen Kornz\u00f6lle zur Sicherung der Interessen der l\u00e4ndlichen Aristokratie. Nur bei schlechten Ernteergebnissen lockerte Gro\u00dfbritannien die Einfuhrbestimmungen. Russland , Holland\u00a0 und die deutschen Gro\u00dfm\u00e4chte \u00d6sterreich\u00a0 und Preu\u00dfen\u00a0 folgten dem protektionistischen Trend der westeurop\u00e4ischen Staaten. Dass \u00d6sterreich dies tat, war f\u00fcr die deutschen Klein- und Mittelstaaten, f\u00fcr das sogenannte Dritte Deutschland, weniger gravierend. Schon aufgrund der geographischen Absonderung und territorialen Arrondierung der Habsburgermonarchie waren weit weniger deutsche Nachbarstaaten von ihrer Zollpolitik betroffen, als dies bei Preu\u00dfen der Fall war.<\/p>\n<p>F\u00fcr Preu\u00dfen waren nach 1815 zwei Aufgaben zu l\u00f6sen: zum einen war der gesamte Staat in einem einzigen Zollgebiet zusammenzufassen und ein Grenzzollsystem einzurichten, zum anderen sollte die eigene Wirtschaft vor der Konkurrenz des Auslandes (einschlie\u00dflich der deutschen Staaten) gesch\u00fctzt werden.\u00a0 Das preu\u00dfische Zollgesetz vom Mai 1818 diente beiden Zwecken. Es stellte die Wirtschaftseinheit, soweit dies bei dem zerrissenen Territorium m\u00f6glich war, her. Die Einfuhr wurde erschwert, die Ausfuhr freigegeben. Hohe Durchgangsz\u00f6lle sollten enklavierte Staaten zum Eintritt in das preu\u00dfische Zollsystem bewegen. Die \u00dcberwachung der \u00fcber 7.000 km langen Grenzlinien war schwierig. An ihnen entwickelte sich ein betr\u00e4chtlicher Schmuggel, den die Regierungen einiger benachbarter Staaten unterst\u00fctzten, um das ihnen unangenehme Zollsystem zu unterlaufen.<\/p>\n<p>\u00d6sterreich und Preu\u00dfen waren an der Ausf\u00fchrung des Artikels 19 der Bundesakte, die Verhandlungen zwischen den Mitgliedern des Deutschen Bundes zur Erleichterung von Handel und Verkehr in Aussicht stellte, nicht interessiert.\u00a0 Die Beratungen am Frankfurter Bundestag \u00fcber diesen Gegenstand verliefen alle im Sande. Jeder Staat gestaltete nun seine Au\u00dfenhandelsbeziehungen nach eigenem Ermessen. Einige Bundesstaaten, so Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel, modernisierten ihr Zollwesen nach dem Beispiel Preu\u00dfens und ersetzten Anfang der zwanziger Jahre das alte Passierzollsystem durch ein Grenzzollsystem.\u00a0 Durch die Modernisierung wurden die Reaktionsm\u00f6glichkeiten auf die Schutzzollpolitik der europ\u00e4ischen M\u00e4chte verbessert.<\/p>\n<p>Die Reaktionen der Staaten des Dritten Deutschland waren nicht einheitlich.\u00a0 Es gab Staaten, die aufgrund ihrer geographischen Lage und ihrer Wirtschaftsstruktur den Handel beg\u00fcnstigten und dem Freihandelsprinzip huldigten. Dazu geh\u00f6rten die vier Freien St\u00e4dte, das K\u00fcstenland Hannover, aber auch Binnenl\u00e4nder, die am Transit von G\u00fctern interessiert waren und deshalb keine l\u00e4stigen Zollbarrieren errichten wollten. Solche L\u00e4nder waren das zentral gelegene Kurf\u00fcrstentum Hessen-Kassel und das f\u00fcr den Nord-S\u00fcd- und den West-Ost-Verkehr g\u00fcnstig gelegene Gro\u00dfherzogtum Baden. Das K\u00f6nigreich Sachsen bef\u00fcrwortete den Freihandel im Interesse seiner relativ weit fortgeschrittenen gewerblichen Wirtschaft und als Warenumschlagplatz im Ost-West-Handel, bei dem die Leipziger Messen eine herausragende Bedeutung hatten. Randstaaten wie die K\u00f6nigreiche Bayern und W\u00fcrttemberg suchten hingegen seit Mitte der zwanziger Jahre in einer protektionistischen Zollpolitik den Schutz f\u00fcr ihre Wirtschaftsinteressen.<\/p>\n<p>III. Themenspektrum der Debatten<\/p>\n<p>III.1 Freihandel und Schutzzoll<\/p>\n<p>Die hohen Schutzz\u00f6lle zogen den Schmuggel an die Grenzen und ins Land der protektionistisch orientierten Staaten. Aufgrund dieses Sachzusammenhangs war es ganz nat\u00fcrlich, dass die zentralen Kategorien, die der Beurteilung von Zoll und Schmuggel in den Landtagen zugrundelagen, gleichfalls Freihandel und Schutzzoll waren. Freihandel oder Protektionismus, an diesem Kardinalthema staatlicher Wirtschaftspolitik schieden sich nicht nur die deutschen Bundesstaaten, sondern auch die Geister der s\u00fcddeutschen Abgeordneten.<\/p>\n<p>Im deutschen Fr\u00fchkonstitutionalismus gab es keine geschlossenen Parteien oder Fraktionen. Auch die Freih\u00e4ndler und die Protektionisten traten nicht fraktionell geschlossen auf. Die Spaltung der Abgeordneten in der Beurteilung aller Fragen und Fakten, die mit Zoll und Schmuggel zu tun hatten, war jedoch markant. Hier kam der quasi ideologische Charakter des Bekenntnisses zu Freihandel oder Schutzzoll zum Tragen. Das Bekenntnis l\u00e4sst sich nicht g\u00e4nzlich aus der jeweiligen Interessenlage der Abgeordneten ableiten.<\/p>\n<p>Dass die Abgeordneten aus dem Handelsstand und aus Handelsst\u00e4dten wie N\u00fcrnberg oder Augsburg zu den Freih\u00e4ndlern geh\u00f6rten, versteht sich fast von selbst. Unter ihnen sind aber auch die Anh\u00e4nger des politischen Liberalismus aus dem Bildungsb\u00fcrgertum zu finden: Karl von Rotteck und Karl Theodor Welcker in Baden, Paul Pfizer in W\u00fcrttemberg, Sylvester Jordan in Hessen-Kassel und Ignaz von Rudhart in Bayern. Rudhart, ein f\u00fchrender Vertreter des liberalen Teils der bayerischen B\u00fcrokratie, artikulierte den Zusammenhang von Liberalismus und Freihandel, als er sagte: &#8222;Meine Neigung zieht mich, so wie \u00fcberhaupt, so auch hier zur Freiheit und zur Hoffnung auf Hilfe durch positive Kraftentwicklung&#8220;.<\/p>\n<p>Als Faktor von eigenst\u00e4ndigem Gewicht sind aber auch die negativen Begleiterscheinungen und Folgen hoher Z\u00f6lle zu werten: die Probleme der Kontrollen und Strafen, der Schaden des Schmuggels f\u00fcr den Staatshaushalt, die Volkswirtschaft und die Sittlichkeit. Moralische Bedenken f\u00fchrten Geistliche vielfach an die Seite der Freih\u00e4ndler. Dass sich das Bekenntnis zu Freihandel und Schutzzoll nicht in einer strengen Korrelation zum Erwerbszweig der Abgeordneten befand, macht die Haltung der St\u00e4ndevertreter aus den Bereichen der Landwirtschaft und der Gewerbe deutlich, aus denen sich die Landtage haupts\u00e4chlich rekrutierten.<\/p>\n<p>Schon der Vergleich zwischen Baden und den beiden K\u00f6nigreichen Bayern und W\u00fcrttemberg zeigt die Spaltung dieser Gruppe in der Beurteilung der Au\u00dfenhandelspolitik. Die gesamtstaatlichen Wirtschaftsinteressen spielten dabei eine Rolle. In Baden waren die Vertreter aus Gewerbe und Landwirtschaft wie die H\u00e4ndler daran interessiert, den Transit im Land zu halten. Durch die Bereitstellung von Transportmitteln und die Unterhaltskosten der Fuhrleute und Reisenden profitierten auch sie von einem lebhaften Transit. In W\u00fcrttemberg und Baden suchten die Vertreter aus Gewerbe und Landwirtschaft durch Schutzz\u00f6lle ihre Wirtschaftsinteressen zu verfolgen.<\/p>\n<p>Als \u00f6konomisches Motiv f\u00fcr eine protektionistische Politik war ferner die Umverteilung der Steuerlast wirksam. Eine Steigerung der indirekten Abgaben, um die es sich bei Z\u00f6llen handelt, ging zu Lasten der Verbraucher. Der Fiskus war bei dieser Steigerung weniger auf die direkten Abgaben auf Grundbesitz und Einkommen angewiesen. Die Protektionisten bef\u00fcrchteten von einer Zollsenkung eine Erh\u00f6hung der direkten Abgaben.<\/p>\n<p>So differenziert man die Motive und Bedingungen sehen muss, die dem Bekenntnis zu Freihandel oder Schutzzoll zugrundelagen, so geschlossen waren doch die jeweiligen Argumentationsmuster von Freih\u00e4ndlern und Protektionisten in den Debatten \u00fcber die H\u00f6he von Zolltarifen, \u00fcber Delikte und Delinquenten, \u00fcber Kontrollen und Strafen sowie \u00fcber die Folgen des Schmuggels f\u00fcr die Staatshaushalte, die Volkswirtschaften und die Sittlichkeit. Die Debatten \u00fcber diese Themen sind selbst Ausdruck eines innenpolitischen Konflikts, sie spiegeln aber auch einen sozialen Konflikt zwischen den Delinquenten und der gesellschaftlichen und staatlichen F\u00fchrungsschicht.<\/p>\n<p>III.2 Tarife<\/p>\n<p>Die Freih\u00e4ndler verwandten zwei Ma\u00dfst\u00e4be zur Beurteilung der H\u00f6he von Zolltarifen. Bei den Tarifen sollte es sich um einen Finanzzoll handeln, der den Au\u00dfenhandel m\u00f6glichst wenig behinderte und lediglich fiskalische Bedeutung besa\u00df. Der zweite Ma\u00dfstab war die Defraudationsgrenze. Die Freih\u00e4ndler gingen davon aus, dass die Zollhinterziehung von einer bestimmten Tarifh\u00f6he an (der Defraudationsgrenze) f\u00fcr lohnend gehalten wurde und wie nach einem Naturgesetz mit der Tarifh\u00f6he stieg. Sie folgerten daraus, dass die Z\u00f6lle diese Reizschwelle nicht \u00fcberschreiten sollten. Die Protektionisten stritten die Existenz einer Defraudationsgrenze ab oder waren nicht bereit, sie als Ma\u00dfstab f\u00fcr Tariffestsetzungen anzuerkennen. Sie glaubten an die M\u00f6glichkeit, an den Patriotismus der B\u00fcrger appellieren und diese zur Gesetzestreue erziehen zu k\u00f6nnen. So sagte 1825 der erste Sekret\u00e4r der zweiten bayerischen Kammer, Franz Joseph H\u00e4cker:<\/p>\n<p>&#8222;Es kommt alles darauf an, recht viele Interessen gegen die Defraudationen zu wecken und recht viele Interessen in Einklang zu bringen mit dem Interesse der Regierung &lt;&#8230;&gt;, und auf der anderen Seite durch die Gesetzgebung die Nation dahin zu erziehen, dass sie die Defraudationen nicht f\u00fcr eine erlaubte, ja vielleicht gar f\u00fcr eine solche Sache ansieht, wodurch man seine Klugheit best\u00e4tigen kann&#8220;.<\/p>\n<p>III.3 Schmuggelgewinne<\/p>\n<p>Die von H\u00e4cker formulierte staatliche Erziehungsaufgabe wurde nicht gel\u00f6st. Die Verdienstm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Schmuggler waren zu verlockend. Wer z.B. einen Zentner Seide nach W\u00fcrttemberg einschw\u00e4rzte, konnte einen Zoll von 80 Gulden sparen. Wenn man bedenkt, dass ein Drittel der w\u00fcrttembergischen Familien mit 200 Gulden im Jahr auskommen musste, kann man sich vorstellen, welchen Reiz der Schmuggel auf die Volksschichten aus\u00fcben musste, die am Rande des Existenzminimums lebten.<\/p>\n<p>Es waren aber nicht nur teure Luxusartikel, bei denen der Zoll hinterzogen wurde, sondern vor allem Artikel des t\u00e4glichen Verbrauchs, die bei einer g\u00fcnstigen Bezugsm\u00f6glichkeit massenhaft den Zollbeh\u00f6rden entgingen. Dazu z\u00e4hlten Salz, Zucker, Kaffee und Wein. In Baden wurde 1833 eine Senkung des Salzpreises beschlossen, weil W\u00fcrttemberg und Hessen-Darmstadt ihren St\u00e4nden eine Senkung versprochen hatten. Die badische zweite Kammer beurteilte die Chance, dass die Badener einen h\u00f6heren Preis bezahlen und keine Einschw\u00e4rzung vornehmen w\u00fcrden, als aussichtslos. Bei Zucker und Kaffee f\u00fchrten die Zollerh\u00f6hungen in den s\u00fcddeutschen K\u00f6nigreichen kurioserweise zu Preissenkungen. Durch einen massiven Schmuggel gelangten die Artikel billiger als vorher an den Verbraucher. Bayerische Landtagsabgeordnete sch\u00e4tzten, dass der im Land verbrauchte Zucker und Kaffee zu zwei Dritteln nicht verzollt wurde, in W\u00fcrttemberg vermutete man eine Einschw\u00e4rzung von 7\/8 des Gesamtverbrauchs.<\/p>\n<p>Ein bayerischer Kommissionsbericht sprach im Jahre 1831 von einer gesamten Zollhinterziehung im Werte von 1.000.000 Gulden in drei Jahren und 14.000 aufgegriffenen Schw\u00e4rzern. Der Kaffeeschmuggel machte auch in \u00d6sterreich sch\u00e4tzungsweise zwei Drittel des Gesamtverbrauchs aus. Ein begehrtes Schmuggelgut waren die h\u00f6herwertigen franz\u00f6sischen Weine. Ihrer Einschw\u00e4rzung kam die t\u00e4uschende, \u00e4u\u00dferliche \u00c4hnlichkeit mit inl\u00e4ndischen Weinen entgegen. Ursprungszeugnissen war nicht immer zu trauen. Die Z\u00f6llner w\u00e4ren \u00fcberfordert gewesen und h\u00e4tten m\u00f6glicherweise ihre Diensttauglichkeit verloren, h\u00e4tten sie von allen passierenden Weinf\u00e4ssern Kostproben genommen. In Baden konnte in jedem Gasthaus eingeschmuggelter franz\u00f6sischer Wein getrunken werden, obwohl er wie alle ausl\u00e4ndischen Weine zum Schutze der einheimischen Winzer von der freih\u00e4ndlerischen Zollpolitik ausgeschlossen war und Verst\u00f6\u00dfe gegen die Einfuhrbestimmungen f\u00fcr badische Verh\u00e4ltnisse relativ streng geahndet wurden.<\/p>\n<p>III.4 Verantwortlichkeit<\/p>\n<p>Die Verantwortlichkeit f\u00fcr die Zolldelikte beurteilten die Freih\u00e4ndler und die Protektionisten kontrovers. Die Freih\u00e4ndler hielten alle Menschen f\u00fcr verf\u00fchrbar und potentiell gef\u00e4hrdet, gegen Zollvorschriften zu versto\u00dfen. Die Zeit der Kontinentalsperre diente als gro\u00dfes geschichtliches Beispiel f\u00fcr diese anthropologische Annahme. Deutschland war damals Hauptumschlagplatz englischer Schmuggelwaren. Die verbotenen waren fanden selbst in Paris Absatz.<\/p>\n<p>Aufgedeckte Betrugsf\u00e4lle lieferten ein differenziertes Bild von den Delinquenten. An der Ausf\u00fchrung des Schmuggels waren besonders \u00e4rmere Volksschichten in den Grenzregionen beteiligt. Ganze Familien siedelten sich dort an, um dem eintr\u00e4glichen Gewerbe nachzugehen. Selbst Kinder von zw\u00f6lf Jahren wurden von Zollfahndern aufgegriffen. Das war ein neues soziales Ph\u00e4nomen, denn vor der Einf\u00fchrung von Schutzzolllinien an den Staatsgrenzen waren in der Hauptsache Kaufleute, Fuhrleute und Zollbeamte an Defraudationen beteiligt.<\/p>\n<p>Die Freih\u00e4ndler suchten die Erkl\u00e4rung f\u00fcr dieses Ph\u00e4nomen in der Mentalit\u00e4t des ungebildeten Volkes, in Zollvergehen kein Verbrechen zu sehen. Eine dr\u00fcckende \u00f6konomische Notlage erkannten sie zwar als eigengewichtigen Faktor an, zogen daraus aber keine sozialpolitischen Folgerungen. Sie hatten insofern Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Defraudanten, als sie die Schutzzollpolitik als einen Versto\u00df gegen nat\u00fcrliches und g\u00f6ttliches Recht begriffen und die Verantwortung f\u00fcr die Vergehen letzten Endes den Protektionisten und den Regierungen, die protektionistische W\u00fcnsche ber\u00fccksichtigten, zuwiesen. Tagel\u00f6hner und Erwerbslose waren jedoch meist nur Handlanger f\u00fcr Kaufleute, die den Absatz der Waren organisierten. Kaufleute defraudierten auch in anderen Formen, z.B. indem sie Waren, die in Niederlagen deponiert worden waren und erst bei der Entnahme zum Zwecke des Verkaufs und Verbrauchs verzollt werden sollten, ohne Abgabenentrichtung umsetzten. Der List betr\u00fcgerischer Kaufleute war die Zolladministration nicht gewachsen.<\/p>\n<p>Die Defraudationen wurden im Laufe der Jahre immer berufsm\u00e4\u00dfiger betrieben; oft gingen nur die kleinen Fische ins Netz und die Urheber blieben im Dunkeln. Die soziale Ungerechtigkeit in der Verfolgung der Betr\u00fcgereien gefiel auch den Abgeordneten nicht. Zur Entsch\u00e4digung im Falle von Betrugsaufdeckungen gab es, wie mehrmals in den Kammern vermerkt wurde, sogar Versicherungsgesellschaften.<\/p>\n<p>Skandal\u00f6se Verstrickungen namhafter Firmen in Zolldefraudationen machte die bayerische Regierung im Jahre 1831 in der St\u00e4ndekammer publik. Der Schmuggel war also nicht nur ein Delikt sozialer Unterschichten. Die Regierungen mussten von einem generellen Misstrauen ausgehen, n\u00e4mlich dem, dass jeder, der die Grenze \u00fcberquerte und Handel mit ausl\u00e4ndischen Waren betrieb, ein Betr\u00fcger sein konnte.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Freih\u00e4ndler f\u00fcr die Schmuggler und ihre Hinterm\u00e4nner Verst\u00e4ndnis aufbrachten, werteten die Protektionisten die Betr\u00fcger weniger freundlich. Letztere gingen schon von einer anderen anthropologischen Grundannahme aus. Nach ihnen waren die Defraudanten moralisch schlechte, habgierige Menschen, die ihrem Handwerk nachgingen, um ihren Lastern fr\u00f6nen zu k\u00f6nnen. Das in den Argumentationen gern verwandte Motiv des Patriotismus und partikularistischen Nationalismus f\u00fchrte die Protektionisten, aber auch die Freih\u00e4ndler dazu, das Gros des eigenen Volkes in Schutz zu nehmen und gegen Ausl\u00e4nder und Minderheiten zu polemisieren. Ausl\u00e4nder waren f\u00fcr Bayern z.B. Italiener, Franzosen, W\u00fcrttemberger und Badener. Als soziale Gruppe wurden namentlich die Juden beschuldigt.<\/p>\n<p>Je l\u00e4nger je mehr zeigte sich jedoch die Beteiligung der eigenen Landsleute. Nur durch gedungene, ortskundige einheimische Handlanger und durch die Verkaufsorganisation etablierter H\u00e4ndler waren Umfang und Erfolg des Schmuggelhandels zu erkl\u00e4ren. Die Protektionisten verstiegen sich in den Landtagen bisweilen zur generellen Beschuldigung des Handelsstandes, dunkle Gesch\u00e4fte zu betreiben. Hart verurteilten sie Kaufleute, die z.B. ein Lieferangebot von unverzollten Waren frei Haus annehmen, bei dem ein stattlicher Gewinn ohne gro\u00dfes Eigenrisiko zu erzielen war. Die Unterbindung der Delikte und das Dingfestmachen der Delinquenten stellten ein gro\u00dfes Problem dar, mit dem sich die Landtage zwangsl\u00e4ufig intensiv befassen mussten. Das Thema &#8222;Kontrollen und Strafen&#8220; war ein unvermeidlicher Bestandteil des Themas &#8222;Zollpolitik und Schmuggel&#8220;.<\/p>\n<p>III.5 Kontrollen und Strafen<\/p>\n<p>Die Frage nach der Wirksamkeit von Kontrollen und Strafen wurde von Freih\u00e4ndlern und Protektionisten wie eine Glaubensfrage beantwortet. Die Freih\u00e4ndler glaubten nicht daran, dass Kontrollen und Strafen Zollvergehen effektiv unterbinden konnten. Eine effiziente Abwehrma\u00dfnahme war f\u00fcr sie nur die Senkung der Tarife unter die Defraudationsgrenze. Sie benutzten die Debatten \u00fcber Kontrollen und Strafen zur Artikulation ihrer freih\u00e4ndlerischen Forderungen. Die Protektionisten hingegen mussten ein Schutzzollsystem f\u00fcr praktizierbar und damit die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Zollentrichtung f\u00fcr kontrollierbar halten. Sie setzten sich f\u00fcr eine Reihe konkreter Ma\u00dfnahmen ein, die ihre Regierungen zur Unterbindung von Defraudationen ergreifen sollten. So schlugen sie vor, ausl\u00e4ndischen Hausierern und Musterreisenden als generell verd\u00e4chtigen Personen wenn \u00fcberhaupt nur ein streng \u00fcberwachtes Bet\u00e4tigungsgebiet zuzuweisen. Selbst freih\u00e4ndlerische Abgeordnete pl\u00e4dierten &#8211; von ihrer Interessenlage her verst\u00e4ndlich &#8211; daf\u00fcr, den Handel mit ausl\u00e4ndischen Waren nur konzessionierten inl\u00e4ndischen Kaufleuten zu erlauben.<\/p>\n<p>Differenzen grunds\u00e4tzlicher Art brachen zwischen Freih\u00e4ndlern und Protektionisten bei der Diskussion einer Kontrolle durch Haus-, Buch- und Leibesvisitationen auf. Die Freih\u00e4ndler stritten nicht nur die Wirksamkeit dieser Kontrollform ab, sondern sahen in ihr dar\u00fcber hinaus einen Eingriff in pers\u00f6nliche Freiheitsr\u00e4ume. Das liberale Rechtsverst\u00e4ndnis mit seinen Vorstellungen von der Freiheit der Person und des Eigentums war f\u00fcr die s\u00fcddeutschen Abgeordneten ein starkes Argument. Einige Jahre lang war aus diesem Grund die K\u00f6rpervisitation in Bayern verboten, bis F\u00e4lle bekannt wurden, in denen unter weiten Kleidern wertvolle Schmuggelwaren vor den Augen der argw\u00f6hnischen, aber zur Unt\u00e4tigkeit verdammten Zollbeamten unbehelligt \u00fcber die Grenzen getragen wurden. Die bayerische St\u00e4ndeversammlung entschied daraufhin, das allgemeine Visitationsverbot aufzuheben und Visitationen bei Verdachtsmomenten zuzulassen. Um der Effizienz der Kontrollen willen zeigten die Protektionisten in der Visitationsfrage viel weniger Skrupel als die Freih\u00e4ndler. Stichprobenkontrollen f\u00fcr Transitwaren oder der Waffengebrauch bei der Dingfestmachung verd\u00e4chtiger Personen wurden \u00e4hnlich kontrovers diskutiert.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Protektionisten von den europ\u00e4ischen M\u00e4chten den Beweis erbracht sahen, dass man ein Schutzzollsystem aufrechterhalten k\u00f6nne, stritten die Freih\u00e4ndler die Vergleichbarkeit mit dem Argument ab, kleine L\u00e4nder k\u00f6nnten generell nicht so gut bewacht werden und insbesondere die \u00f6rtlichen Gegebenheiten in der deutschen Staatenwelt w\u00fcrden den Schleichhandel beg\u00fcnstigen.<\/p>\n<p>Im Laufe der Debatten blieb es nicht aus, dass auch die Zolladministration ins Schussfeld geriet. Die Freih\u00e4ndler hielten die Z\u00f6llner f\u00fcr bestechlich und die Verlockungsgefahr deshalb f\u00fcr sehr gro\u00df, weil diese Staatsdiener trotz ihres gef\u00e4hrlichen Berufes nicht so bezahlt wurden, dass sie gegen Bestechungsversuche immun waren. F\u00fcr die Durchf\u00fchrung und den Erfolg der Kontrollen machten die Protektionisten die Regierungen verantwortlich. Die Regierungsvertreter mussten allerdings, wenn ihnen die M\u00e4ngel der Zolladministration vorgeworfen wurden, bekennen, dass die List der Defraudanten mit der Verfeinerung des Kontrollsystems wuchs.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 20.10.2017<\/p>\n<p>III.6 Strafsysteme<\/p>\n<p>Ein Defraudant, der im Netz der Gesetzesh\u00fcter h\u00e4ngen blieb, wurde nach einem abgestuften Strafsystem belangt: Begonnen wurde mit Geldstrafen, die die entgangene Abgabe um ein Mehrfaches \u00fcberstiegen. Steigerungen lagen in der Konfiskation von Waren und Transportmitteln wie Pferden und Fuhrwerken. In Wiederholungsf\u00e4llen drohten der Konzessionsentzug f\u00fcr Kaufleute und schlie\u00dflich &#8211; bei Mittellosigkeit der Delinquenten und besonders bei begleitender Gewaltanwendung &#8211; Gef\u00e4ngnisstrafen. Die mittellosen Schw\u00e4rzer, die den Schleichhandel im Auftrag ausf\u00fchrten und am ehesten in handgreifliche Auseinandersetzungen mit Z\u00f6llnern gerieten, nahmen also strafrechtlich die gr\u00f6\u00dften Risiken auf sich.<\/p>\n<p>Die Protektionisten sahen in Strafversch\u00e4rfungen ein Mittel zur Eind\u00e4mmung der Zollvergehen. Im bayerischen Landtag von 1828 hielt ein Exponent dieser Gruppe sogar die Anwendung des Standrechts f\u00fcr legitim. Die Rechtswirklichkeit entsprach nicht den strengen Anforderungen der Protektionisten. Geschickte Defraudanten gingen bei den Gerichten vielfach straflos aus. Die Beweisf\u00fchrung war schwierig, da die Glaubw\u00fcrdigkeit der denunzierenden Zollbeamten leicht anzufechten war. Ihm konnten pers\u00f6nliche Interessen, z.B. das Streben nach der Aufdeckungspr\u00e4mie, mit der der Eifer der Beamten angestachelt werden sollte, unterstellt werden. Die s\u00fcddeutschen Regierungen bem\u00fchten sich st\u00e4ndig, die Schwachstellen des Justizwesens, auf die sie in den Landtagsdebatten aufmerksam gemacht worden und auf die sie selbst gesto\u00dfen waren, zu beheben.<\/p>\n<p>Nach Meinung der Freih\u00e4ndler nutzten die Verbesserungen des Strafsystems und Strafversch\u00e4rfungen ebenso wenig wie die Verbesserung des Kontrollsystems. Sie glaubten vielmehr, dass Strafversch\u00e4rfungen nur noch gr\u00f6\u00dfere Verbrechen erzeugten, und bef\u00fcrchteten, dass bei den Delinquenten die Schwelle der Gewaltanwendung gesenkt w\u00fcrde, um einer entehrenden oder \u00f6konomisch empfindlichen Strafe zu entgehen. In Verbrecherbiographien sahen die Freih\u00e4ndler einen Beweis f\u00fcr ihr Urteil. Nach ihrer Meinung erzeugten die Protektionisten mit ihrem Vertrauen auf Kontrollen und Strafen einen circulus vitiosus, bei dem die \u00dcbel des Zollsystems immer mehr eskalierten.<\/p>\n<p>III.7 Fiskalische Folgen<\/p>\n<p>Der Schmuggel hatte Folgen f\u00fcr die Staatshaushalte, die Volkswirtschaften und die Sittlichkeit. Die Zolleinnahmen fehlten selbst in den Budgets der freih\u00e4ndlerisch orientierten Staaten nicht. In Baden beliefen sie sich auf 7 % der Staatseinnahmen. In Staaten mit Schutzzollsystem lagen sie meist deutlich \u00fcber 10 %. Die Roheinnahmen wurden jedoch in den beiden Staatengruppen durch verschieden hohe Kontrollkosten geschm\u00e4lert, in Baden z.B. um 20 %, in Bayern um 44 %. Baden war f\u00fcr die freih\u00e4ndlerisch gesinnten, s\u00fcddeutschen Abgeordneten ein Paradebeispiel daf\u00fcr, dass niedrige Z\u00f6lle, obwohl das Kontrollsystem relativ schwach ausgebildet war, entrichtet wurden. Es war jedoch kein Geheimnis, dass der Einfuhrzoll von Waren in die badische Staatskasse floss, die nicht im eigenen Land verbraucht wurden. Manche H\u00e4ndler machten ein Verm\u00f6gen damit, dass sie die Legalit\u00e4t bei der Ausfuhr von Waren in Staaten mit Schutzzollsystem verlie\u00dfen. Die Schwarzwaldh\u00f6hen beg\u00fcnstigten z.B. geographisch einen massiven Schmuggel in das Bayerisch-W\u00fcrttembergische Vereinsgebiet. Schleichh\u00e4ndler, die im Jahre 1831 einen Zentner Zucker, Kaffee, feine Gew\u00fcrze oder Tee von Baden nach W\u00fcrttemberg einschw\u00e4rzten, konnten mehr als zehn Gulden sparen, bei anderen Artikeln war die Kostenersparnis noch gr\u00f6\u00dfer.<\/p>\n<p>III.8 Volkswirtschaftliche Folgen<\/p>\n<p>Bewerteten die Freih\u00e4ndler die badischen Verh\u00e4ltnisse als einen Beweis daf\u00fcr, dass sich niedrige Z\u00f6lle im Gegensatz zu hohen Z\u00f6llen selbst f\u00fcr den Staatshaushalt positiv auswirkten, so zogen es die Protektionisten vor, die f\u00fcr ihr System sprechenden Argumente zu akzentuieren. Die Schutzzollanh\u00e4nger konnten darauf hinweisen, dass die Erh\u00f6hung der Zolltarife tats\u00e4chlich von einer Erh\u00f6hung der Einnahmen begleitet war. F\u00fcr das Faktum, dass die Einnahmen nicht proportional zu den Tariferh\u00f6hungen stiegen, machten sie anders als die Freih\u00e4ndler nicht allein den Schmuggel verantwortlich. Die Protektionisten deuteten die fehlende Proportion als einen volkswirtschaftlichen Erfolg und f\u00fchrten sie auf eine gelungene Abwehr der ausl\u00e4ndischen Konkurrenz zur\u00fcck. Den Bedarf der Bev\u00f6lkerung sahen sie vermehrt durch die inl\u00e4ndische Produktion befriedigt.<\/p>\n<p>In W\u00fcrttemberg ging z.B. die Seidenwareneinfuhr nach der Erh\u00f6hung des Einfuhrzolls im Jahre 1822 merklich zur\u00fcck. Hierin wird man in der Tat eine Wirkung des Schutzzolls sehen d\u00fcrfen, wenn auch eine wachsende Beliebtheit von Baumwollfabrikaten und schlie\u00dflich doch auch Zollhinterziehungen als weitere Erkl\u00e4rungsgr\u00fcnde herangezogen werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Nach dem Urteil der Freih\u00e4ndler wurden die Interessen der eigenen Volkswirtschaft hingegen nicht gesch\u00fctzt, sondern besa\u00dfen sogar weniger Schutz als vorher. Der Druck der ausl\u00e4ndischen Konkurrenz auf die inl\u00e4ndischen Gewerbe bestand ihrer Meinung nach unvermindert fort, und der redliche Kaufmann, der mit dem Schleichh\u00e4ndler nicht konkurrieren konnte, drohte ruiniert oder korrumpiert zu werden. Der Bankrott einst angesehener Handelsh\u00e4user war f\u00fcr die Freih\u00e4ndler ein deutliches Warnsignal. Auch die Teilerfolge des protektionistischen Systems f\u00fcr die inl\u00e4ndischen Gewerbebetriebe \u00e4nderten nichts daran, dass der Schutzzoll &#8211; nicht zuletzt durch den Schleichhandel &#8211; von einem zweifelhaften Wert f\u00fcr die Volkswirtschaft war.<\/p>\n<p>III.9 Sittliche Folgen<\/p>\n<p>In den Landtagsdebatten wurden die Folgen des Schmuggels f\u00fcr die Sittlichkeit allgemein beklagt. Nach Pfarrberichten aus den Grenzgebieten, auf die sich Repr\u00e4sentanten der Kirche bezogen und die von weltlichen Abgeordneten dieser Regionen best\u00e4tigt wurden, schlugen viele Tagel\u00f6hner redliche Erwerbsm\u00f6glichkeiten aus und vertranken und verspielten ihren meist in der Nacht erworbenen Gewinn tags\u00fcber in Gasth\u00e4usern. Der w\u00fcrttembergische Abgeordnete Paul Pfizer, der als einer der ersten Propagandisten einer preu\u00dfisch-deutschen Vereinigung in die deutsche Geschichte eingegangen ist, bemerkte 1833 zu der Lage:<\/p>\n<p>&#8222;Von allen Seiten h\u00f6rt man bei uns Klagen \u00fcber die hohen Zolls\u00e4tze und \u00fcber das dadurch erzeugte und gen\u00e4hrte Schmuggelwesen, das nicht nur auf den Handel, sondern auch auf die Sittlichkeit des Volkes den nachteiligsten Einfluss hat. Wenn auch die H\u00e4lfte dieser Klagen in der Wahrheit gegr\u00fcndet ist, so kann man, scheint es, nicht genug eilen, dem Strome von Demoralisation, der \u00fcber unser Land in Folge der bestehenden Zollgesetze und Zolleinrichtungen hereinbricht, und ganze Ortschaften, ganze Striche unserer Bev\u00f6lkerung zu ergreifen, jedem rechtlichen Erwerbe zu entfremden, und in einen fortw\u00e4hrenden Kriegszustand gegen Gesetz und Obrigkeit zu versetzen droht, Einhalt zu tun&#8220;. (2. B., 17. S. S. 36).<\/p>\n<p>Die nach der Julirevolution 1830 eingerichtete kurhessische St\u00e4ndeversammlung musste bis zur Gr\u00fcndung des Deutschen Zollvereins 1834 machtlos zusehen, wie die geregelte Zolleinnahme in den Provinzen Hanau und Fulda durch die mehrfache Zerst\u00f6rung von Zollb\u00fcros unm\u00f6glich gemacht wurde. Hier und in anderen Landtagen kamen Abgeordnete auf den Gedanken, durch Chausseebauten erwerbslosen Bev\u00f6lkerungsteilen Besch\u00e4ftigung zu geben und sie vom Schmuggelgewerbe abzuziehen. Die Protektionisten konnten der Besch\u00e4ftigungstherapie zustimmen, nicht jedoch der Therapie der Freih\u00e4ndler, durch Zollsenkungen der Demoralisation den N\u00e4hrboden zu entziehen. Eine Senkung der Tarife unter dem Druck von Gesetzesbrechern werteten die Schutzzollanh\u00e4nger als eine Kapitulation, als eine Untergrabung der staatlichen Autorit\u00e4t, zu der sie nicht die H\u00e4nde reichen wollten.<\/p>\n<p>Zollpolitik und Schmuggel wurden, dies macht die Analyse der Landtagsdebatten deutlich, ideologisch beurteilt. Die Gegens\u00e4tze zwischen Freih\u00e4ndlern und Protektionisten versch\u00e4rften sich mit der Ausbildung und Erweiterung des Schutzzollsystems und mit den anwachsenden sozialen, wirtschaftlichen und ordnungspolitischen Problemen, die der Schmuggel aufwarf. War das, was dem Einzelstaat oder wenigen Einzelstaaten nicht gelang, n\u00e4mlich aus dem Dilemma herauszukommen, durch einen gr\u00f6\u00dferen Zollverein zu erreichen? Welche Folgen besa\u00df der Schmuggel f\u00fcr die zwischenstaatlichen Beziehungen und die Entstehung des Deutschen Zollvereins? Diesen Fragen wendet sich der zweite Teil der Untersuchung zu.<\/p>\n<p>IV. Au\u00dfenpolitische Konsequenzen<\/p>\n<p>IV.1 Zwischenstaatliches Konfliktpotential<\/p>\n<p>Zollpolitik und Schmuggel stellten in den Beziehungen der deutschen Staaten gleichzeitig ein Konfliktpotential und einen Einigungsgrund dar. Ein Konfliktpotential lag in der ungleichen strafrechtlichen Verfolgung von aktivem und passivem Schmuggel. Das Auge des Gesetzes wachte streng dar\u00fcber, dass kein aktiver, d. h. gegen die Interessen des eigenen Landes gerichteter Schmuggel getrieben wurde; beim passiven Schmuggel, der vom eigenen Land ausging, die Wirtschaft des eigenen Landes belebte und &#8222;nur&#8220; die Zolleinnahmen der Nachbarstaaten verk\u00fcrzte, war das Auge des Gesetzes hingegen halb oder ganz geschlossen.<\/p>\n<p>Das Gef\u00e4lle in den Zolltarifen zwischen protektionistischen und freih\u00e4ndlerischen Staaten beg\u00fcnstigte die Ausbildung einer Doppelmoral, unter der die Staaten mit Schutzzollsystem naturgem\u00e4\u00df am meisten litten. Im Wetteifer, so bemerkte ein bayerischer Abgeordneter, werde der Schmuggel von Baden und von den s\u00e4chsischen Staaten aus gegen das Bayerisch-W\u00fcrttembergische Vereinsgebiet betrieben.<\/p>\n<p>Die Abgeordneten der s\u00fcddeutschen Landtage waren, auch wenn ihr Land Nutzen aus dem Schmuggel zog, selbstkritisch genug, die Doppelmoral zuzugeben. In freih\u00e4ndlerisch orientierten Staaten kam es vereinzelt zu einer ausdr\u00fccklichen Billigung des passiven Schmuggels und zu einer Verurteilung der protektionistischen Nachbarstaaten als den wahren Schuldigen. Doch die geheimen badischen Kammerdebatten vom Oktober 1831 machen deutlich, dass auch die Freih\u00e4ndler Zollvergehen als moralische \u00dcbel werteten. Die Probleml\u00f6sung lag f\u00fcr sie in der Beseitigung der Zolltarifdifferenzen, in der drastischen Senkung der Tarife durch die protektionistischen Staaten. Eine Versch\u00e4rfung der Kontrollen zur Unterbindung des passiven Schmuggels, die Kosten ohne Nutzen f\u00fcr den eigenen Staatshaushalt gebracht h\u00e4tten, war f\u00fcr den badischen Landtag kein Diskussionsgegenstand.<\/p>\n<p>Diese nachbarliche Politik war f\u00fcr die protektionistischen Staaten ein \u00c4rgernis, dessen Abstellung allein durch eine wechselseitige Rechtshilfe m\u00f6glich war. Eine Rechtshilfe des Nachbarn war jedoch nur dann erfolgversprechend, wenn beide Seiten gleicherma\u00dfen ein Interesse an einer effizienten Zollkontrolle hatten. Besa\u00dfen beide Parteien ein Schutzzollsystem, so war diese Voraussetzung gegeben. Die protektionistischen Staaten wurden zu zwischenstaatlichen Vereinbarungen \u00fcber gegenseitige Rechtshilfen, zu sogenannten &#8222;Kartellen&#8220;, gedr\u00e4ngt. Besonders ihnen musste an einem weiterreichenden vertraglichen Interessenausgleich gelegen sein. Der Interessenausgleich gipfelte im Deutschen Zollverein von 1834. Dass die Zollvereinsbewegung im wesentlichen von protektionistischen Staaten vorangetrieben wurde, kam also nicht von ungef\u00e4hr.<\/p>\n<p>IV.2 Impuls auf Zollvereinsbewegung<\/p>\n<p>Die Zollvereinsbewegung, die im Jahre 1820 durch Verhandlungen zwischen deutschen Klein- und Mittelstaaten in Gang gebracht wurde, verlief alles andere als geradlinig auf das 1834 erreichte Ziel hin. Wirtschaftliche, fiskalische und politische Motive besa\u00dfen eine ambivalente Wirkung. Machtpolitische Hintergedanken sind bei Bayern, W\u00fcrttemberg und Preu\u00dfen als Faktor erkennbar. Politische Bef\u00fcrchtungen machten \u00d6sterreich zum Gegner jeder Vereinsbildung. Der Gegensatz zwischen Freihandel und Protektionismus belastete die Vereinsverhandlungen von Anfang an. Die Darmst\u00e4dter und Stuttgarter Konferenzen in den Jahren 1820 bis 1825 scheiterten nicht zuletzt daran, dass Baden von der Forderung niedriger Zolltarife an den Vereinsgrenzen nicht abzubringen war.<\/p>\n<p>Im Komplex der Faktoren, die in der Vorgeschichte des Deutschen Zollvereins wirksam waren, sind schon fr\u00fch ordnungspolitische Fragen und Probleme auszumachen. Schutzzollanh\u00e4nger misstrauten potentiellen Vereinspartnern und bef\u00fcrchteten, dass manche Staaten die Kontrollvorschriften nur im Eigeninteresse handhaben w\u00fcrden. Bis Mitte der zwanziger Jahre glaubten die Staaten des Dritten Deutschland daran, eine Zollpolitik nach eigener Regie f\u00fchren zu k\u00f6nnen. Die St\u00f6rungen des geordneten Warenverkehrs durch die protektionistischen Staaten lie\u00dfen danach einen Verein immer w\u00fcnschenswerter erscheinen.<\/p>\n<p>Im Jahre 1828 wurden zwei Vereine gegr\u00fcndet, die den Markt nach innen jeweils ausweiteten und nach au\u00dfen sch\u00fctzten, der Preu\u00dfisch-Hessische Verein und der Bayerisch-W\u00fcrttembergische Verein. Um eine weitere Ausdehnung des Schutzzollsystems in Deutschland zu verhindern, wurde im gleichen Jahre 1828 der freih\u00e4ndlerisch orientierte Mitteldeutsche Handelsverein gegr\u00fcndet. Die Schutzzollvereine traten im Mai 1829, obwohl sie sich geographisch nicht ber\u00fchrten, durch einen Handelsvertrag in eine n\u00e4here Verbindung. Sie gestanden sich gegenseitige Erleichterungen im Warenverkehr zu und vereinbarten eine Anpassung der Tarife auf ein gleiches Niveau. Der Schmuggel f\u00f6rderte eine weitere Ann\u00e4herung.<\/p>\n<p>IV.3 Abschluss von Zollvereinen<\/p>\n<p>Im Jahre 1828 wurden die Schutzzolllinien in Deutschland zwar verkleinert, ihre \u00dcberwachung gelang jedoch nicht in einem ausreichenden Ma\u00dfe. In den s\u00fcddeutschen Landtagen war der Wegfall von Schmuggellinien ein immer h\u00e4ufiger gebrachtes Argument f\u00fcr die Bildung eines gro\u00dfen Zollvereins. Die Julirevolution f\u00f6rderte im Deutschen Bund die Unzufriedenheit mit den Zollverh\u00e4ltnissen.<\/p>\n<p>In Kurhessen brachen chaotische Zust\u00e4nde aus, die eine Schl\u00fcsselfunktion in der Entstehungsgeschichte des Vereins besitzen. Das von dem Preu\u00dfisch-Hessischen und dem Bayerisch-W\u00fcrttembergischen Schutzzollsystem eingeklammerte Kurf\u00fcrstentum geriet durch die Unm\u00f6glichkeit, in seinen s\u00fcdlichen Provinzen eine geordnete Zollerhebung durchzusetzen, in eine Zwangslage und suchte die Rettung f\u00fcr seine fiskalischen, wirtschaftlichen und ordnungspolitischen Probleme in einem m\u00f6glichst gro\u00dfen Zollverein.<\/p>\n<p>Im August 1831 trat Kurhessen dem Preu\u00dfischen Verein bei. Die St\u00e4nde sahen in diesem Beitritt von Anfang an nur eine Zwischenl\u00f6sung und in der Verbindung Preu\u00dfens mit S\u00fcddeutschland eine Minimalbedingung. Der kurhessischen Regierung gelang es nach dem August 1831 nicht, die chaotischen Zust\u00e4nde an den Au\u00dfengrenzen des Vereins zu beseitigen. Erst der Zollverein von 1834 erl\u00f6ste den im Zentrum Deutschlands gelegenen Staat aus seiner innenpolitisch unhaltbaren Lage, die auch im Landtag immer wieder zu Friktionen f\u00fchrte.<\/p>\n<p>F\u00fcr das an der Peripherie des Deutschen Bundes gelegene Gro\u00dfherzogtum Baden stellte sich die Lage anders dar. Die \u00dcbernahme des preu\u00dfischen Zollsystems h\u00e4tte die profitable Wareneinfuhr aus Frankreich und der Schweiz erschwert und den aktiven Schmuggel ins Land, genauer an die Grenzen zu Frankreich und der Schweiz gebracht. Grunds\u00e4tzlich wollte sich Baden der nach der Julirevolution stark aufgekommenen Zollvereinsbewegung nicht entziehen. Die Kammern kn\u00fcpften aber 1831 den Beitritt in einen Verein mit Preu\u00dfen an die in der liberalen \u00d6ffentlichkeit popul\u00e4re Bedingung, dass der Vereinstarif gesenkt w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Die Regierungen, die Ende 1831 die Verhandlungen \u00fcber einen gro\u00dfen Zollverein aufnahmen, namentlich Preu\u00dfen und Bayern, gingen auf die badische Bedingung nicht ein. Der s\u00fcdwestdeutsche Grenzstaat war deshalb an der Zollvereinsgr\u00fcndung nicht beteiligt. Unter starkem Widerspruch innerhalb der St\u00e4ndeversammlung trat er 1835 bei, um eine politisch und wirtschaftlich fatale Isolierung zu vermeiden. In W\u00fcrttemberg wurde wegen der \u00e4u\u00dferst schwer zu \u00fcberwachenden Grenzlinie ein Verein mit Baden sehr gew\u00fcnscht, von einigen Abgeordneten sogar mehr als ein Verein mit Preu\u00dfen.<\/p>\n<p>Die freih\u00e4ndlerisch gesinnten Abgeordneten \u00fcbersahen bei aller Vorliebe f\u00fcr niedrige Tarife nicht, dass ein gro\u00dfer Zollverein auch einen gro\u00dfen Binnenmarkt schuf, der Handel und Verkehr weitgehend die gew\u00fcnschte Erleichterung brachte. Auf der anderen Seite konnten die Protektionisten den Verlust eines ohnehin fragw\u00fcrdigen Schutzes f\u00fcr die eigene Volkswirtschaft dadurch leichter verschmerzen, dass die Chancen f\u00fcr eine Abwehr der Konkurrenz des westlichen Auslandes durch eine bessere Grenzbewachung f\u00fcr ein arrondiertes Vereinsgebiet stiegen. Bedenken und Einw\u00e4nde wirtschaftlicher und politischer Art gegen einen Zollverein mit Preu\u00dfen blieben auf Seiten der Freih\u00e4ndler wie der Protektionisten bestehen. Doch alle Ansto\u00dfpunkte wurden in den Landtagen, als sie einem Vereinsbeitritt zustimmten, geringer gewichtet als der Wert eines Deutschen Zollvereins, den nicht zuletzt der Schmuggel sch\u00e4tzen gelernt hatte.<\/p>\n<p>V. Res\u00fcmee<\/p>\n<p>Drei res\u00fcmierende Bemerkungen sollen die Untersuchung abschlie\u00dfen:<\/p>\n<p>1. Zoll und Schmuggel bildeten einen innenpolitischen Konfliktstoff in den s\u00fcddeutschen Landtagen, der zu einer fraktionellen Spaltung in Freih\u00e4ndler und Protektionisten f\u00fchrte. Aus dem Erwerbszweig der Abgeordneten erkl\u00e4rte sich die jeweilige Position nur zum Teil. Als Erkl\u00e4rungsaspekte kamen die gesamtstaatlichen Wirtschaftsinteressen, aber auch politische und moralische \u00dcberzeugungen hinzu.<\/p>\n<p>Im Urteil der beiden &#8222;Fraktionen&#8220; spiegelten sich die \u00f6konomischen, rechtlichen, sozialen und politischen Vorstellungen und Differenzen der f\u00fchrenden Gesellschaftsschicht. Durch die Darstellung der ideologischen Beurteilung von Zoll und Schmuggel konnte deshalb gezeigt werden, dass sich die Konturen des deutschen Fr\u00fchkonstitutionalismus erst durch die Einbeziehung inhaltlicher Analysen von Landtagsdebatten angemessen zeichnen lassen und allein durch eine Klassifizierung von Abgeordneten nach Steuern, Besitz und Beruf. In der modernen Forschung wird bisweilen der Erkenntniswert solch quantitativ gut auswertbarer Merkmale zu hoch angesetzt.<\/p>\n<p>2. Eine umfassende Darstellung des Schmuggels mit allen Aspekten des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens, die er ber\u00fchrte, ist ein Desiderat der Forschung. Das Urteil der Landtagsabgeordneten verdient dabei Beachtung. Es zeigt, wie die f\u00fchrende Gesellschaftsschicht soziale Ph\u00e4nomene wie Arbeitslosigkeit, Armut, Kriminalit\u00e4t und illegal erworbenen Reichtum wertete und ob sie sich vom Gedanken einer gesamtgesellschaftlichen Solidarit\u00e4t oder von der Vorstellung einer markanten sozialen Abstufung leiten lie\u00df. In den untersuchten Landtagsdebatten dominierte das letztere: ein ausgepr\u00e4gtes Schichtenbewusstsein.<\/p>\n<p>3. Die Zollverh\u00e4ltnisse vor der Gr\u00fcndung des Deutschen Zollvereins lassen sich durch ein Spiel mit der Begriffssprache, die Hegel zeitgen\u00f6ssisch verwandte, charakterisieren. F\u00fcr die Zeit vor 1834 kann man sagen: &#8222;Das Wirkliche war nicht vern\u00fcnftig&#8220;. Die Einsicht in die Unhaltbarkeit der einzelstaatlichen Zollpolitik und der Wille, das Zollchaos zu beseitigen, wuchsen. Der Deutsche Zollverein wurde ein Werk innenpolitischer Friedensstiftung. Im Hegelschen Sinne hob er die Differenzen zwischen Freih\u00e4ndlern und Protektionisten auf einer h\u00f6heren Ebene auf. Die Landtagsabgeordneten erm\u00f6glichten durch ihre Zustimmung zum Zollverein, dass man das in der deutschen Geschichte herausragende Ereignis des Jahres 1834 180 Jahre sp\u00e4ter mit den Worten w\u00fcrdigen kann: &#8222;Das Vern\u00fcnftige wurde wirklich&#8220;.<\/p>\n<p><strong>\u00dcberblick:<\/strong><\/p>\n<p>Die <strong>Er\u00f6ffnung des ersten Landtags<\/strong> vollzieht sich unter gro\u00dfer Anteilnahme der Bev\u00f6lkerung. Nachdem am Vortag in allen Pfarrkirchen und in der Hofkirche St. Michael feierliche Gottesdienste abgehalten worden sind, f\u00e4hrt der K\u00f6nig in einem achtsp\u00e4nnigen Galawagen und mit gro\u00dfem Gefolge durch ein Spalier von Soldaten zum Landtagsgeb\u00e4ude. Dort wird er von den (schon zuvor gew\u00e4hlten bzw. ernannten) Pr\u00e4sidenten beider Kammern in Begleitung von je sechs Reichsr\u00e4ten bzw. Abgeordneten empfangen. Sobald der K\u00f6nig den Saal betritt, erheben sich alle von den Pl\u00e4tzen. Der K\u00f6nig setzt sich auf seinen Thron; auf ein Zeichen von ihm nehmen alle Platz. Nun wird die Thronrede verlesen &#8211; von ihm oder von einem Minister. Indem der K\u00f6nig pers\u00f6nlich zum Landtag kommt, erweist er ihm Ehre; das wird deutlich, als 1842 K\u00f6nig Ludwig I. aus Ver\u00e4rgerung \u00fcber den Landtag die Reichsr\u00e4te und Abgeordneten zur Er\u00f6ffnung der Sitzungsperiode in die Residenz beordert.<\/p>\n<p>Nach der Verlesung der Thronrede und der Dankadressen beider Kammern erfolgt der <strong>Eid auf die Verfassung<\/strong>, den 1819 alle, sp\u00e4ter nur die neuen Kammermitglieder abzulegen haben. Ein Teil der katholischen Geistlichkeit und der katholischen Mitglieder in beiden Kammern werden erst mit Hilfe des p\u00e4pstlichen Nuntius dazu gebracht, den Schwur auf die Verfassung abzulegen; sie h\u00e4tten sonst den Landtag verlassen m\u00fcssen. Sp\u00e4ter &#8211; 1821 &#8211; betont der K\u00f6nig in seiner &#8222;Tegernseer Erkl\u00e4rung&#8220;, dass sich der Verfassungseid nur auf die b\u00fcrgerlichen Verh\u00e4ltnisse, nicht auf geistliche Verpflichtungen beziehe.<\/p>\n<p>Der K\u00f6nig akzeptiert die Personen, denen die Kammer der Abgeordneten die meisten Stimmen bei der Wahl des Ersten und Zweiten Pr\u00e4sidenten gegeben hat: Erster Pr\u00e4sident wird der konservative Sebastian Frhr. Schrenck von Notzing (bis 1837 stets wieder mit diesem Amt betraut), Zweiter Pr\u00e4sident wird Dr. Johann Michael Seuffert, ein Vertreter des gem\u00e4\u00dfigten &#8222;Beamtenliberalismus&#8220;.<\/p>\n<p>Die Verfassungsorgane m\u00fcssen den Umgang miteinander lernen. Die Abgeordneten f\u00fchlen sich gekr\u00e4nkt, weil der K\u00f6nig in seiner Thronrede sie als &#8222;Gehilfen der Regierung&#8220; bezeichnet und weil die Kammer der Reichsr\u00e4te in ihrer Dankadresse sich selbst als &#8222;Damm&#8220; zum Schutze des K\u00f6nigs erkl\u00e4rt. Und den Reichsr\u00e4ten gef\u00e4llt es nicht, dass der K\u00f6nig von sich aus den Pr\u00e4sidenten ihrer Kammer ernennt (Feldmarschall Karl F\u00fcrst Wrede, der dieses Amt bis 1838 aus\u00fcbt).<\/p>\n<p>Die Abgeordneten erhalten ihren Platz durch das Los zugewiesen, um Gruppenbildungen zu unterbinden. Ihre Plenarsitzungen sind in der Regel \u00f6ffentlich (die Kammer der Reichsr\u00e4te folgt dem erst 1848). Die Regierung achtet daher sehr darauf, dass Plenumssitzungen an der kurzen Leine gef\u00fchrt werden, um unerw\u00fcnschte \u00c4u\u00dferungen zu vermeiden. Sie wehrt sich insbesondere gegen unliebsame Forderungen wie die nach Pressefreiheit oder nach Vereidigung der Armee auf die Verfassung mit dem Argument, dies \u00fcberschreite die Kompetenz der Kammer. Die Aussch\u00fcsse, von denen es in jeder Kammer sechs regul\u00e4re gibt (Gesetzgebung, Steuern, innere Verwaltung, Staatsschuldentilgung, Beschwerden, Pr\u00fcfung der Antr\u00e4ge von Mitgliedern) tagen unter Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit; daher kann dort offener gesprochen werden.<\/p>\n<p>Als die H\u00f6he der Staatsverschuldung bekanntgegeben wird, ist die \u00d6ffentlichkeit alarmiert; die Abgeordneten verlangen Sparsamkeit. Die <strong>Behandlung finanzieller Themen<\/strong> ist besonders konfliktreich: Soll die St\u00e4ndeversammlung auch die Etatzahlen vor 1818 erfahren? Hat sie Anspruch auf Vorlage der Originalrechnungen? Bedarf der Staatsetat in allen Einzelposten der Zustimmung des Landtags oder darf dieser nur die n\u00f6tigen Steuern bewilligen, um die L\u00fccke zwischen Einnahmen und Ausgaben zu decken? Darf der Landtag \u00fcber den Heeresetat befinden? Wenn ja, muss dabei die \u00d6ffentlichkeit ausgeschlossen werden? Und was ist mit den von der Regierung angef\u00fchrten milit\u00e4rischen Verpflichtungen Bayerns gegen\u00fcber dem Deutschen Bund?<\/p>\n<p>Gerade im Hinblick auf die Debatte \u00fcber den Heeresetat stellt die Regierung den &#8222;Geist der Widerspenstigkeit&#8220; fest; erste \u00dcberlegungen \u00fcber eine Aufhebung der Verfassung werden angestellt. Der zust\u00e4ndige Ausschuss der Abgeordnetenkammer lenkt insofern ein, als er f\u00fcr die Deckung der von ihm f\u00fcr \u00fcberfl\u00fcssig gehaltenen Milit\u00e4rausgaben eine Steuer auf Luxusg\u00fcter in Aussicht stellt. Die Kammermehrheit akzeptiert weitgehend die Haushaltsans\u00e4tze der Regierung und k\u00fcrzt auch den Milit\u00e4retat nur geringf\u00fcgig. Die Kammer der Reichsr\u00e4te lehnt jede K\u00fcrzung im Milit\u00e4retat ab. Der Knoten wird vorl\u00e4ufig gel\u00f6st, indem der K\u00f6nig erkl\u00e4rt: er wolle pr\u00fcfen lassen, ob der reduzierte Milit\u00e4retat gen\u00fcge, um die bayerischen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Deutschen Bund einzuhalten; wenn nicht, wolle er die fehlende Summe &#8222;aus dem eigenen Milit\u00e4rfonds&#8220; hinzuf\u00fcgen lassen.<\/p>\n<p>Die Regierung (und ein Teil der \u00d6ffentlichkeit) ist gereizt, nicht zuletzt wegen der Detailliertheit, mit der manche Abgeordneten das Verwaltungsgebaren des Staates kritisch betrachten. Die radikalliberalen, besonders angriffslustigen Abgeordneten wie der Professor der Rechte Wilhelm Joseph Behr und der Bamberger B\u00fcrgermeister Franz Ludwig (v.) Hornthal repr\u00e4sentieren jedoch keineswegs die Kammermehrheit. Ein anderer Teil der \u00d6ffentlichkeit ist entt\u00e4uscht, weil die Steuern nicht gesenkt und keine Impulse f\u00fcr Wirtschaftswachstum gegeben werden.<\/p>\n<p>Der K\u00f6nig verwahrt sich in seinem (Landtags-)<strong>Abschied<\/strong> vom 22. Juli 1819 gegen Beschl\u00fcsse der Abgeordneten, denen eine &#8222;auf die Erweiterung des durch die Verfassungsurkunde bezeichneten st\u00e4ndischen Wirkungskreises gerichtete Absicht zu Grunde liegt&#8220;, womit er z.B. das von der Abgeordnetenkammer beanspruchte Recht auf Gesetzesinitiative oder den Entwurf der Kammer zu einer Instruktion an die Zensurbeh\u00f6rde meint. Insbesondere prangert er &#8222;die verfassungswidrigen Verwahrungen&#8220; an, &#8222;welche sich einzelne Mitglieder der Zweiten Kammer gegen verfassungsm\u00e4\u00dfig zustande gekommene oder noch erst zu fassende Beschl\u00fcsse im Namen einzelner Kreise und selbst der Nation einzulegen erlaubt haben&#8220;, und &#8222;jenen unbemessenen (= ma\u00dflosen) Tadel der Regierung, worin Abgeordnete sich zu gefallen schienen&#8220;.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich tadelt er, dass die Abgeordneten die Regierungsvorlage zum Hypothekengesetz auf die lange Bank geschoben h\u00e4tten. Auf der anderen Seite lobt er beide Kammern f\u00fcr die zustande gekommenen Gesetze und stellt als Ideal &#8222;verfassungsm\u00e4\u00dfiges, gemeinschaftliches Zusammenwirken der St\u00e4nde&#8230;mit den obersten Regierungsorganen&#8220; auf.<\/p>\n<p>Wie wenig die Kammer der Abgeordneten einen Konfliktkurs gegen\u00fcber dem K\u00f6nig gesteuert hat, geht daraus hervor, dass der Antrag auf Vereidigung des Milit\u00e4rs auf die Verfassung im Plenum mit 100 zu 1 Stimme abgelehnt wird. Antr\u00e4ge der Abgeordneten zur Neuordnung des Justizwesens (\u00d6ffentlichkeit und M\u00fcndlichkeit der Verfahren, Geschworenengerichte, Trennung von Justiz und Verwaltung) scheitern schon an der Kammer der Reichsr\u00e4te, welche die adlige Gerichtsbarkeit bedroht sieht.<\/p>\n<p>Der Landtag endet am 25. Juli in einer allgemeinen Missstimmung. Die Schlie\u00dfung des Landtags ist zwar ebenso ein Staatsakt wie die Er\u00f6ffnung, wird aber mit geringerem protokollarischem Aufwand vollzogen. Es wird zur Tradition, dass der K\u00f6nig sie nicht pers\u00f6nlich vollzieht, sondern den Thronfolger oder einen anderen Prinzen damit beauftragt.<\/p>\n<p><em>G\u00f6tschmann, S. 333-398; zu den Wahlen: S. 97-145; Weis, in: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band IV\/1. S. 124 ff.; Hartmann, S. 376 ff.; Treml, in: Geschichte des modernen Bayern, S. 42 f.<\/em><\/p>\n<p><strong>Wahlergebnisse:<\/strong><\/p>\n<p>In der Fr\u00fchzeit des Konstitutionalismus ist eine Darstellung der Wahlergebnisse nach Parteien nicht m\u00f6glich. Es gibt keine festgef\u00fcgten Parteien mit formeller Mitgliedschaft, Programm, Statuten und Vorstand. Politische Zusammenschl\u00fcsse dieser Art sind geradezu verboten. Es gibt auch keine festgef\u00fcgten Fraktionen innerhalb des Parlaments. Die Herausbildung von Fraktionen wird absichtsvoll durch die dem Zufall \u00fcberlassene Sitzordnung behindert.<\/p>\n<p>Es gibt nur allgemeine Parteirichtungen wie Liberale oder Konservative mit allen Zwischenstufen, wobei man einen bestimmten Abgeordneten in der Regel nicht eindeutig einer Richtung zuordnen kann. Viele Abgeordnete lassen sich bei ihrer Stimmangabe von ihrer Einsch\u00e4tzung der konkreten Frage leiten, um die es gerade geht. Das Hin- und Herschwanken der Abstimmungsergebnisse zeigt deutlich, dass sie nicht auf festgef\u00fcgte Stimmbl\u00f6cke, sondern auf individuelle Entscheidungen (einschlie\u00dflich der Abwesenheit) zur\u00fcckgehen. Im \u00dcbrigen gilt allgemein bis \u00fcber die Mitte des 19. Jahrhunderts hinaus: aus der Sicht der jeweiligen Regierung (bzw. des jeweiligen K\u00f6nigs) gibt es nur zwei &#8222;Parteien&#8220;: Regierungstreue und Oppositionelle. Die Trennlinie zwischen beiden ist nicht identisch mit der zwischen Liberalen und Konservativen; Zeitgenossen erw\u00e4hnen auch den Typ des &#8222;liberalen Servilen&#8220; (d.h. den W\u00fcnschen der Regierung willf\u00e4hrigen Liberalen) und des regierungskritischen Konservativen (aus welchen Motiven heraus auch immer). Schlie\u00dfen sich Abgeordnete zu einer Gruppe zusammen, dann eher informell und auf landsmannschaftlicher Basis, wobei die fr\u00e4nkischen und pf\u00e4lzischen Abgeordneten eher auf der &#8222;linken&#8220; (liberalen bis radikalliberalen) Seite des politischen Spektrums stehen.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 24.10.2017<\/p>\n<p>Bayerisches Territorium<\/p>\n<p>Nach dem \u00dcbergang fr\u00e4nkischer, zum kleinen Teil auch kurrheinischer und oberrheinischer Gebiete an das neue K\u00f6nigreich Bayern entstand am 2. Februar 1817 der Untermainkreis mit W\u00fcrzburg als Hauptstadt. Seit dem 1. Januar 1838 trug der Bezirk den Namen \u201eUnterfranken und Aschaffenburg\u201c in Anlehnung an das Herzogtum Franken, in dessen ehemaligem Ostteil er liegt (ausgenommen Aschaffenburg und Umgebung, die im ehemaligen Westteil liegen).<\/p>\n<p>Durch die Verordnung vom 20. Mai 1938 (GVBl. 1938, 199) mit Wirkung vom 1. Juni 1938[3] wurde der Name des Bezirks dem des r\u00e4umlich identischen NSDAP-Gaues Mainfranken angeglichen und die bisherige Bezeichnung \u201eUnterfranken und Aschaffenburg\u201c abgel\u00f6st. Nach Ende des Dritten Reiches wurde der Name am 9. April 1946 erneut ge\u00e4ndert (GVBl. 1946, S. 189) und der Regierungsbezirk \u201eUnterfranken\u201c (ohne den Zusatz \u201eund Aschaffenburg\u201c) benannt.<\/p>\n<p>Nach dem Zweiten Weltkrieg kam die th\u00fcringische Enklave Ostheim vor der Rh\u00f6n zu Unterfranken.<\/p>\n<p>Die fr\u00e4nkische Siedlung Ostheim vor der Rh\u00f6n wurde vermutlich um 525 gegr\u00fcndet und 804 zum ersten Mal urkundlich erw\u00e4hnt. Die Schenken von Gro\u00dfvargula besa\u00dfen um 1214 in Ostheim Eigeng\u00fcter und Lehen der Abtei Fulda und der Landgrafen von Th\u00fcringen. Das Amt Lichtenberg, zu dem Ostheim und Urspringen geh\u00f6rten, war ehemals ein Amt der Grafschaft Henneberg-R\u00f6mhild und ab 1741 des Gro\u00dfherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach. 1920 kam die Exklave Ostheim zum neu gegr\u00fcndeten Land Th\u00fcringen und war Bestandteil des Landkreises Meiningen. 1945 wurde Ostheim als Teil der amerikanischen Besatzungszone dem Freistaat Bayern zugeordnet und stand als th\u00fcringische Enklave unter bayerischer Verwaltung. 1947 kam Ostheim zu Bayern.<\/p>\n<p>K\u00f6nigsberg<\/p>\n<p>Wechsel nach Bayern<\/p>\n<p>Nach einer Volksabstimmung 1919 wurde der Freistaat Coburg zum 1. Juli 1920 mit dem Freistaat Bayern vereinigt. Damit kamen auch die Stadt K\u00f6nigsberg in Franken und das Amt K\u00f6nigsberg zu Bayern. Die Stadt wurde dem bayerischen Bezirk Hofheim im Kreis Unterfranken und Aschaffenburg zugeteilt. Im Zuge dessen wurde der bis dahin geltende Namenszusatz \u201ein Franken\u201c zu \u201ein Bayern\u201c abge\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Jungholz<\/p>\n<p>Jungholz, funktionale \u00f6sterreichische Exklave, nur \u00fcber Deutschland zug\u00e4nglich; Besonderheit: ist nur in einem Punkt mit \u00d6sterreich verbunden und damit keine Enklave in Deutschland. Jungholz ist seit 1868 bayerisches, heute deutsches Zollanschlussgebiet.<\/p>\n<p>Kaulsdorf Saale<\/p>\n<p>Kaulsdorf ist eine Gemeinde im th\u00fcringischen Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.<\/p>\n<p>1780 besetzte Kursachsen unter Berufung auf eine Verpf\u00e4ndung der Ernestiner von 1567 die Exklave, die dann 1787 nach Protest der Markgrafen beim Reichshofrat wieder an diese fiel.<\/p>\n<p>Nach deren Regierungsverzicht 1791 fiel die Exklave an Preu\u00dfen, das auch 1795 das Gut aufkaufte und parzelliert an Bauern und B\u00fcrger weiterverkaufte. Napoleon annektierte 1806 die Herrschaft Kaulsdorf und gab sie 1810 an Bayern weiter. Nach dem verlorenen Krieg von 1866 fiel Kaulsdorf wieder an Preu\u00dfen, Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Erfurt, Kreis Ziegenr\u00fcck. 1944 kam es an Th\u00fcringen, Kreis Saalfeld. 1952 kam es zum Bezirk Gera, Kreis Saalfeld, und mit diesem 1990 zum Freistaat Th\u00fcringen.<\/p>\n<p>Die Exklaven des vogtl\u00e4ndischen Amts Plauen, d.h. die Stadt Gefell und die Gemeinden Blintendorf, Sparnberg und Blankenberg kamen 1815 ebenfalls als Exklaven zum preu\u00dfischen Kreis Ziegenr\u00fcck, der selbst eine Exklave der Provinz Sachsen war. Als Folge des verlorenen Deutschen Kriegs von 1866 fiel die zu dieser Zeit zum K\u00f6nigreich Bayern geh\u00f6rende Exklave Kaulsdorf an der Saale wieder an Preu\u00dfen und wurde dem Kreis Ziegenr\u00fcck zugeordnet.<\/p>\n<p>Kamsdorf liegt am Ostrand des Th\u00fcringer Schiefergebirges. Die Kreisstadt Saalfeld\/Saale ist ca. 8 km entfernt. Nur wenige Kilometer entfernt befindet sich auch das Naherholungsgebiet des Hohenwartestausees.<\/p>\n<p>Nachbargemeinden<\/p>\n<p>Angrenzende Gemeinden sind Unterwellenborn im Norden, dessen Ortsteile K\u00f6nitz im Osten und Go\u00dfwitz im S\u00fcdosten, Kaulsdorf im S\u00fcden, sowie die Stadt Saalfeld im Westen.<\/p>\n<p>B\u00fcsingen am Hochrhein ist eine Gemeinde am rechten Ufer des Rheins im baden-w\u00fcrttembergischen Landkreis Konstanz.<\/p>\n<p>Der Ort ist g\u00e4nzlich vom Schweizer Staatsgebiet umgeben und grenzt rechtsrheinisch an den Kanton Schaffhausen sowie linksrheinisch \u2013 mit dem Rhein als Grenze \u2013 an die Kantone Z\u00fcrich und Thurgau. B\u00fcsingen ist die einzige Gemeinde Deutschlands, die g\u00e4nzlich in einer Exklave liegt. Neben Campione d\u2019Italia ist B\u00fcsingen eine von zwei Enklaven innerhalb des Schweizer Staatsgebietes.<\/p>\n<p>Gegenwart<\/p>\n<p>Ober-Laudenbach hatte am 31. Dezember 2008 insgesamt 774 Einwohner.[2] Ortsvorsteherin ist Susanne Benyr (CDU)<\/p>\n<p>Grenzverlauf<\/p>\n<p>Der Stadtteil weist eine Kuriosit\u00e4t im Grenzverlauf zwischen Hessen und Baden-W\u00fcrttemberg auf, denn sein n\u00f6rdlicher Teil bildet aus historischen Gr\u00fcnden eine Enklave in baden-w\u00fcrttembergischem Gebiet, die durch eine baden-w\u00fcrttembergische Stra\u00dfe vom hessischen Hauptgebiet getrennt ist. Innerhalb dieser Enklave befindet sich wiederum eine baden-w\u00fcrttembergische Exklave.<\/p>\n<p>Eine zweite baden-w\u00fcrttembergische Exklave befindet sich im s\u00fcdlichen Stadtteil in hessischem Gebiet, dieser Teil Ober-Laudenbachs ist zudem noch eine Exklave der Stadt Heppenheim, da er von dieser durch die hessische Gemeinde M\u00f6rlenbach getrennt ist.<\/p>\n<p>Wahlrecht bayerische St\u00e4ndeversammlung, zweite Kammer<\/p>\n<p>Einberufung und Wahlperiode<\/p>\n<p>Der bayrische K\u00f6nig berief die St\u00e4ndeversammlung ein. Er war verpflichtet sie zumindest alle drei Jahre einzuberufen. Soweit die St\u00e4ndeversammlung zusammentrat erfolgte die Einberufung, Er\u00f6ffnung und Schlie\u00dfung beider Kammern gleichzeitig. Die Dauer der Sitzung durfte in der Regel nicht l\u00e4nger als zwei Monate sein. Der K\u00f6nig hatte das Recht die Versammlung zu verl\u00e4ngern, zu vertagen oder aufzul\u00f6sen.<\/p>\n<p>Die Verfassung gab vor, dass alle sechs Jahre Neuwahlen zur Kammer der Abgeordneten stattfinden sollten. L\u00f6ste der K\u00f6nig die St\u00e4ndeversammlung auf, musste innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl der Kammer der Abgeordneten vorgenommen werden.<\/p>\n<p>Das Wahlrecht wurde mehrmals ge\u00e4ndert. 1848 wurde die Wahl nach Klassen abgeschafft, 1881 die geheime und 1906 die direkte Wahl der Abgeordneten eingef\u00fchrt.<\/p>\n<p>1818 bis 1848<\/p>\n<p>Zusammensetzung der Zweiten Kammer<\/p>\n<p>Die Wahl in die Kammer der Abgeordneten erfolgte getrennt nach W\u00e4hlergruppen. Die einzelnen Klassenst\u00e4rken verteilten sich nach den vorgegebenen Bruchanteilen. Die Kammer setzte sich folgenderma\u00dfen zusammen:<\/p>\n<p>1. Klasse \u2013 die adeligen Grundbesitzer mit gutsherrlicher Gerichtsbarkeit (ein Achtel der Abgeordneten)<\/p>\n<p>2. Klasse \u2013 Abgeordnete der Universit\u00e4ten<\/p>\n<p>3. Klasse \u2013 die Geistlichen (ebenfalls ein weiteres Achtel)<\/p>\n<p>4. Klasse \u2013 die St\u00e4dte und M\u00e4rkte mit mehr als 500 Familien (ein Viertel)<\/p>\n<p>5. Klasse \u2013 die \u00fcbrigen Grundbesitzer, unabh\u00e4ngig davon, ob sie adelig waren oder nicht (die H\u00e4lfte)<\/p>\n<p>F\u00fcr die Zahl der Abgeordneten wurde nach der Zahl der Familien im K\u00f6nigreiche gerechnet und ein Abgeordneter auf 7.000 Familien bestimmt. Hinzu kamen die Vertreter der Universit\u00e4ten. Auf eine Universit\u00e4t entfiel ein Abgeordneter.<\/p>\n<p>Die Wahl erfolgte teils direkt (bei den ersten beiden Gruppen), teils indirekt durch Wahlm\u00e4nner. Voraussetzung f\u00fcr die Aus\u00fcbung des aktiven und passiven Wahlrechts war Grundbesitz. Die Wahl war daher keine gleiche Wahl.<\/p>\n<p>Die Kompetenzen der Kammer wurden sukzessive erweitert. Jedoch blieb die Regierungsbildung bis zur Novemberrevolution alleinige Aufgabe des K\u00f6nigs ohne dass das Parlament Einfluss auf die Ernennung h\u00e4tte. Allerdings wurde 1912 mit Georg von Hertling erstmals ein Vertreter der Mehrheitsfraktion, des Zentrums, zum Ministerpr\u00e4sidenten berufen.<\/p>\n<p>Wahltermine und Wahlverfahren 1818 bis 1848<\/p>\n<p>Die erste Wahl wurde am 2. Dezember 1818 ausgeschrieben, nachdem die Wahlordnung ausgearbeitet und die Gemeindewahlen vollzogen waren.<\/p>\n<p>Die Klassen I und III konnten die Abstimmung zu Hause vornehmen mit nicht festgelegtem Zeitpunkt der Stimmausz\u00e4hlung. Die Wahlen der Klassen IV und V Wahlen fanden in den St\u00e4dten eines Regierungsbezirks als Urwahlen ebenso nicht an einem festen Zeitpunkt statt.[8] Durch den relativ gro\u00dfen zeitlichen Unterschied zwischen den Einzelabstimmungen eines Regierungsbezirks und zwischen den Regierungsbezirken an sich, gab es kein festen Wahltermin. Die Wahlen vollzogen sich in einem Zeitrahmen der vierw\u00f6chigen Vollzugsfrist.<\/p>\n<p>Beurteilung<\/p>\n<p>Gegen\u00fcber den Landst\u00e4nden des Heiligen R\u00f6mischen Reiches Deutscher Nation hatten die Abgeordneten an Freiheit gewonnen. Sie waren dem Gemeinwohl bzw. ihrem Gewissen verpflichtet und nicht mehr an Auftr\u00e4ge und Weisungen ihrer W\u00e4hler gebunden. Die Rechte des Parlamentes waren jedoch verglichen mit heutigen Parlamenten gering. Die St\u00e4ndeversammlung hatte kein Gesetzesinitiativrecht und konnte nur die k\u00f6niglichen Gesetzesvorlagen und Steuerforderungen lediglich annehmen oder ablehnen. Beide Kammern der St\u00e4ndeversammlung waren dabei gleichberechtigt. Sie konnten jedoch zu den k\u00f6niglichen Ministern und ihrer T\u00e4tigkeit Stellung beziehen und die Steuerbewilligung mit Bedingungen verkn\u00fcpfen.<\/p>\n<p>Kammer der Reichsr\u00e4te<\/p>\n<p>In der hier zu betrachtenden Kammer der Reichsr\u00e4te waren laut Verfassung folgende Gruppen vertreten: 1) die vollj\u00e4hrigen Prinzen des k\u00f6niglichen Hauses; 2) die Kronbeamten des K\u00f6nigreichs; 3) die jeweiligen Erzbisch\u00f6fe von M\u00fcnchen-Freising und Bamberg, zudem ein weiterer, vom K\u00f6nig auszuw\u00e4hlender Bischof sowie der jeweilige Pr\u00e4sident des protestantischen Oberkonsistoriums; 4) die H\u00e4upter der ehemals reichsst\u00e4ndischen F\u00fcrsten- und Grafenh\u00e4user (Standesherren) mit einem auf den \u00e4ltesten Familienagnaten vererbbaren Reichsratssitz; 5) eine vom K\u00f6nig ausgew\u00e4hlte Gruppe adeliger Reichsr\u00e4te mit in der Familie vererbbarer Mitgliedschaft aus dem Kreis der bayerischen Fideikommi\u00dfbesitzer, unter der Voraussetzung, da\u00df deren gebundener Grundbesitz ein bestimmtes Grundsteuersimplum erreichte und in dem Fideikommi\u00dfverband eine agnatisch-linealische Erbfolge nach dem Rechte der m\u00e4nnlichen Erstgeburt eingef\u00fchrt war (und nicht ein Kondominium existierte wie in vielen fr\u00e4nkischen ehemaligen Reichsritterschaften); schlie\u00dflich 6) Personen, &#8222;welche der K\u00f6nig entweder wegen ausgezeichneter dem Staate geleisteter Dienste, oder wegen ihrer (adeligen) Geburt, oder ihres Verm\u00f6gens&#8220; zu Mitgliedern auf Lebenszeit ernannt hatte3. W\u00e4hrend der K\u00f6nig also in seiner Ernennung bei den Gruppen der Prinzen, Kronbeamten, Erzbisch\u00f6fe, Oberkonsistorialpr\u00e4sidenten und Standesherren an eine ver-<\/p>\n<p>fassungsm\u00e4\u00dfig vorgegebene Personengruppe gebunden war &#8211; wobei er freilich Kron\u00e4mter verlieh, Erzbisch\u00f6fe nominierte und Oberkonsistorialpr\u00e4sidenten ernannte -, war er bei den \u00fcbrigen erblichen und lebensl\u00e4nglichen Reichsr\u00e4ten in seiner Auswahl frei. Allerdings wurde die Zahl der lebensl\u00e4nglichen Reichsr\u00e4te von der Verfassung auf den &#8222;dritten Theil der erblichen&#8220;, wozu Standesherren, Fideikommi\u00dfbesitzer und die geistlichen Amtstr\u00e4ger z\u00e4hlten, eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Die rechtlichen Kompetenzen der Reichsr\u00e4te entsprachen genau denjenigen der Abgeordneten: Dies waren als politisch materielle Rechte das Mitwirkungsrecht an der Gesetzgebung des Landes, seit 1848 auch das Gesetzesinitiativrecht, sowie das Recht zur Pr\u00fcfung des Staatshaushalts und zur Bewilligung der Steuern, zudem als sogenannte politisch formelle Rechte das Informations-, Petitions-, Beschwerde-, Anklage- und Legitimationspr\u00fcfungsrecht, seit 1848 das Interpellationsrecht und das Recht einer erweiterten Ministeranklage, freilich ohne parlamentarische Ministerverantwortlichkeit. Beide Kammern berieten und beschlossen entsprechende Gesetzentw\u00fcrfe oder Budgetvorlagen v\u00f6llig selbst\u00e4ndig; nur die \u00fcbereinstimmende Willenserkl\u00e4rung beider Kammern stellte dem K\u00f6nig gegen\u00fcber den staatsrechtlich g\u00fcltigen Landtagsbeschlu\u00df dar, oder anders gewendet: Jede der beiden Kammern hatte innerhalb der ihr zustehenden Befugnisse absolutes Vetorecht.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend sich im Zeitraum von 1818 bis 1918 die Zusammensetzung der Kammer der Abgeordneten aufgrund mehrmaliger \u00c4nderung des Landtagswahlrechts (vor allem 1848 und 1906) den Anforderungen der Zeit gem\u00e4\u00df modifizierte, blieb die Kammer der Reichsr\u00e4te in Zusammensetzung wie Kompetenz v\u00f6llig unver\u00e4ndert. Erst in dem sogenannten Abkommen zwischen Regierung und Landtagsparteien vom 2.11.1918 sollte die Institution unter dem Druck der aktuellen politischen Situation um Vertreter aus St\u00e4dten, Handel und Industrie, Handwerk, Landwirtschaft, Hochschulen und Arbeiterschaft erweitert werden, die von entsprechenden Berufsk\u00f6rperschaften, Hochschul- und Kommunalgremien pr\u00e4sentiert werden sollten. Zudem war den Reichsr\u00e4ten k\u00fcnftig nur noch ein zweimaliges aufschiebendes<\/p>\n<p>Gesetzesvetorecht zugestanden6, doch kam dann die Revolution der Verwirklichung dieses Abkommens zuvor.<\/p>\n<p>F\u00fcr ein solches System zweier rechtlich gleichgestellter, aber sehr unterschiedlich besetzter und konstituierter Kammern gab es nat\u00fcrlich politische Gr\u00fcnde. Erstens wurde durch die weitgehend aristokratische Zusammensetzung der Reichsratskammer ein Restbestand althergebrachter Adelsprivilegien \u00fcber alle Reformen hinweg in den konstitutionellen Staat gerettet. Zweitens und in engem Zusammenhang damit stehend, diente die Erste Kammer als beharrendes, konservatives Gegengewicht zu dem als progressiv eingesch\u00e4tzten Abgeordnetenhaus. Sie sollte diesem gegen\u00fcber Besitz, Privilegien und den politischen Status quo bewahren und \u00fcbertriebene Reformbestrebungen bremsen &#8211; ganz im Sinne Montesquieus, der das englische Oberhaus als &#8222;Vertretung der Qualit\u00e4t und Dauer&#8220; gegen Demokratie\u00fcberflutung seitens des Unterhauses als &#8222;auf Wahl und Quantit\u00e4t&#8220; beruhender Vertretung ansah. Dies entsprach auch dem staatspolitischen Selbstverst\u00e4ndnis der Reichsr\u00e4te, die in ihrer ersten Dankadresse an den K\u00f6nig im Jahr 1819 es als Ziel ihres Wirkens bezeichneten, &#8222;dem Drange nach Ver\u00e4nderungen und Verbesserungen&#8220;, der sich als &#8222;leitendes Prinzip in den aus dem Vertrauen des Volkes, durch seine Wahl hervorgegangenen Versammlungen \u00e4u\u00dfert&#8220;, einen &#8222;Damm, dem Wandelbaren Festigkeit, der Beweglichkeit St\u00e4tigkeit entgegen zu sezen, damit der Monarch auf der erhabensten Stufe bleibe, unerreichbar und unverlezlich&#8220;8. Schlie\u00dflich erm\u00f6glichte die Kammer der Reichsr\u00e4te, drittens, eine gleichsam institutionelle Integration der mediatisierten F\u00fcrsten und Grafen in den neuen bayerischen Staat.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 25.10.2017<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Landtagsdebatten 1819<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Regierung legt Zollgesetz vor<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Lerchenfeld, Maximilian Freiherr von, Finanzminister<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Lerchenfeld: Maximilian Emanuel Freiherr v. L., baierischer Staatsmann, entstammte einer altbayerischen Adelsfamilie und wurde zu Ingolstadt am 16. November 1778 als der Sohn des dortigen Pflegers &lt;Verwalter&gt; und Hofkastners &lt;Hofbeamter, Verwalter des herrschaftlichen Kammerguts, so Naturalabgaben&gt; Max Joseph Frhrn. v. L. geboren.<\/p>\n<p>Er erhielt seine Erziehung im v\u00e4terlichen Hause und besuchte das Gymnasium und die Universit\u00e4t in Ingolstadt, die er 1799 absolvierte. Lerchenfeld trat 1802 in den bayerischen Staatsdienst ein. Wichtige Kenntnisse von Land und Leuten und in der Verwaltung erwarb er durch sein erstes Besch\u00e4ftigungsfeld. Der f\u00fcr die Besitz\u00fcbernahme des bayerischen Entsch\u00e4digungslandes in Schwaben zust\u00e4ndige Zivilkommissar Freiherr von Hertling bot ihm einen Posten f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Integrationsaufgaben an. Im Sommer 1803 wurde er Rat in der Landesdirection der baierischen Provinz in Schwaben mit Sitz in Ulm ein. Nach zwei Jahren erhielt er die Ernennung zum Director der staatsrechtlichen Abtheilung und ihm wurde die Regelung der Grenzverh\u00e4ltnisse mit W\u00fcrttemberg \u00fcbertragen, die zu einem l\u00e4ngeren Aufenthalt in Stuttgart im Winter 1807\u20141808 f\u00fchrte. Die n\u00e4heren Beziehungen, in die er damals zu Karl August v. Wangenheim trat, beeinflussten seine sp\u00e4tere politische Richtung im liberalen und nationalen Sinne. Im Herbst 1808 wurde er, noch nicht 30j\u00e4hrig, Generalcommiss\u00e4r in Ansbach, 1809 in N\u00fcrnberg, 1810 in Innsbruck, wo er durch gerechte und wohlwollende Verwaltung die eben unterworfenen Tiroler mit der baierischen Herrschaft zu vers\u00f6hnen strebte. Manche allzu schroff einschneidende Ma\u00dfregel der M\u00fcnchener Regierung hat er gemildert, wobei er in dem Kronprinzen Ludwig, der damals als Gouverneur des Inn- und Salzachkreises in Innsbruck residierte, eine St\u00fctze fand.<\/p>\n<p>Im Sommer 1814 \u00fcbernahm er als Hofcommiss\u00e4r die Verwaltung des Gro\u00dfherzogthums W\u00fcrzburg. Auch hier suchte er die H\u00e4rten der Angleichung des neuen Gebiets durch Entgegenkommen zu mildern, bew\u00e4hrte Einrichtungen in der Provinz zu erhalten. So ordnete er das W\u00fcrzburgische Staatsschuldenwesen und verhinderte eine Verschmelzung w\u00fcrzburgischen Finanzverwaltung mit dem damals in der gr\u00f6\u00dften Verwirrung befindlichen baierischen Schuldenwesen. Im Februar 1817 trat L. als Finanzminister mit Rechberg, Th\u00fcrheim und Wrede in das nach Montgelas&#8216; Sturz neugebildete Ministerium ein, dessen Aufgabe die Ausarbeitung der Verfassung, der Abschlu\u00df des Concordats, eine neue Organisation der Verwaltung, die Ordnung der g\u00e4nzlich zerr\u00fctteten Finanzverh\u00e4ltnisse sein sollte.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/peter-burg.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2017\/04\/Verfassung_Bayern_1818.jpg\"><\/a><\/p>\n<p>Veranstaltung vom 25.10.2017<\/p>\n<p>Zu Lerchenfeld:<\/p>\n<p>Unter sehr schwierigen Umst\u00e4nden, da die vielen Kriege, die Getreidetheuerung der Jahre 1816 und 1817 und die darauf folgende g\u00e4nzliche Entwertung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse einen wahren Notstand im Lande hervorgebracht hatten, w\u00e4hrend die fortw\u00e4hrenden Territorialver\u00e4nderungen die Verwirrung in den Finanzen noch vermehren mussten, legte er den Grund zur Ordnung des Staatshaushalts und besonders des Staatsschuldenwesens. An der Ausarbeitung der im Mai 1818 erlassenen Verfassung hatte er wesentlichen Antheil und wirkte dabei f\u00fcr den Ausbau derselben in liberalem Sinn. Bei den Verhandlungen \u00fcber das Concordat trat er f\u00fcr die Rechte des Staates ein und erreichte wenigstens, da\u00df es als Anhang des Religionsedicts erkl\u00e4rt, folglich staatsrechtlich diesem und den Bestimmungen der Verfassung untergeordnet wurde.<\/p>\n<p>Der Bestand der Verfassung war in den ersten Jahren ihres Bestehens mehrfach gef\u00e4hrdet. Metternich wandte seinen ganzen Einflu\u00df auf, um die s\u00fcddeutschen repr\u00e4sentativen Verfassungen wieder zu beseitigen, jedenfalls m\u00f6glichst zu beschr\u00e4nken, da er durch sie sein conservatives System ebenso bedroht sah, als durch die demagogischen Umtriebe. Im baierischen Ministerium bildeten sich zwei Parteien, von denen die eine zugleich mit der Verfassung auch die Selbstst\u00e4ndigkeit des Staates gegen den \u00fcberm\u00e4chtigen Einflu\u00df der Gro\u00dfm\u00e4chte vertheidigte, die andere nur bei Metternich Schutz gegen die Gefahren der Revolution finden zu k\u00f6nnen glaubte. L. stand mit dem F\u00fcrsten Wrede und dem Generaldirector und sp\u00e4teren Minister v. Zentner auf der Seite der Verfassung, Graf Rechberg war der F\u00fchrer der aristokratisch-klerikalen Partei. Rechberg hatte den Karlsbader Beschl\u00fcssen zugestimmt, aber L. setzte es mit H\u00fclfe des Kronprinzen durch, da\u00df die Bundesbeschl\u00fcsse vom 20. Sept. 1819 in Baiern nur mit einem Vorbehalt publicirt wurden, der ihre Wirkung gr\u00f6\u00dftentheils illusorisch machte.<\/p>\n<p>Doch gewannen in den n\u00e4chsten Jahren die Freunde Metternich&#8217;s in M\u00fcnchen mehr und mehr die Oberhand, da es gelungen war, den K\u00f6nig ganz auf diese Seite zu ziehen. Selbst Wrede&#8217;s Stellung war gef\u00e4hrdet und L. sah sich seit dem Besuche Metternichs in M\u00fcnchen im Januar 1823 jedes politischen Einflusses beraubt und auf die Verwaltung seines Departements beschr\u00e4nkt. Nach dem Tode des K\u00f6nigs Max Joseph, October 1825, wurde L., der bis dahin im besonderen Vertrauen des Kronprinzen zu stehen schien, pl\u00f6tzlich aus dem Ministerium entlassen und Graf Armansperg an seiner Stelle berufen. Er wurde zum Bundestagsgesandten in Frankfurt ernannt, wo er bis zum J. 1833 blieb. Im Mai 1833 \u00fcbernahm er noch einmal das Finanzministerium. Am 31. December 1834 trat er wieder aus dem Ministerium aus und ging als Gesandter nach Wien. Das Anerbieten, als Ministerpr\u00e4sident in griechische Dienste zu treten, schlug er aus, brachte aber f\u00fcr diese Stelle Ignaz von Rudhart in Vorschlag (1836). Im J. 1842 wurde er auf eigenen Wunsch wieder nach Frankfurt an den Bundestag versetzt. Er starb am 14. October 1843 auf seinem Gute zu Heinersreuth.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bay. LTV 1819 2. Bd. 15. Protokoll in der Sitzung am 5.3.1819.<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Beilage Z. 56. Vortrag in der St\u00e4nde-Versammlung, Cammer der Abgeordneten, die Vorlage des Entwurfes eines neuen Zollgesetzes betreffend. S. 37-46.<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Volkswirtschaft und Staatshaushalt<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Die Unm\u00f6glichkeit, alle Bed\u00fcrfnisse des Staates auf dem Wege der directen Abgaben allein zu sichern, hat schon seit Jahrhunderten die Regierungen veranlasst, zu indirecten Auflagen zu schreiten. Das Verh\u00e4ltnis beider gegen einander, und die geeignetste Art der Erhebung sind die gr\u00f6\u00dften und schwierigsten Aufgaben der Staatswirthschaft.<\/p>\n<p>Einschub Erl\u00e4uterungen:<\/p>\n<p>&lt;direkte Abgaben = Zehnte, seit 200 Jahren Steuern auf Einkommen und Verm\u00f6gen&gt;<\/p>\n<p>&lt;Indirekte Abgaben =<\/p>\n<p>Verbrauchsteuern sind Abgaben auf den Verbrauch oder Gebrauch von Waren. Sie werden vom Hersteller oder H\u00e4ndler bezahlt, dann aber \u00fcber den Verkaufspreis an die Verbraucher weitergegeben, und z\u00e4hlen deshalb zu den indirekten Steuern. Mit einem Aufkommen von \u00fcber 60 Milliarden Euro pro Jahr sind Verbrauchsteuern die wichtigsten Einnahmen des Zolls und ein entscheidender Beitrag zum Staatshaushalt, der damit zum Beispiel Verkehrswege, Bildung und soziale Leistungen finanziert.<\/p>\n<p>Verbrauchsteuern belasten lediglich den Verbrauch bestimmter Waren wie Zigaretten, Sekt, Branntwein oder Zwischenerzeugnissen und werden zum Beispiel eingef\u00fchrt, um den unbedachten Konsum von Alkopops zu reduzieren. Bis auf die Biersteuer, die den Bundesl\u00e4ndern zusteht, flie\u00dfen alle Einnahmen in den Bundeshaushalt.<\/p>\n<p>Um ihren wachsenden Finanzbedarf zu decken, f\u00fchrten die St\u00e4dte schon im 13. Jahrhundert bestimmte Abgaben auf den Verbrauch ausgew\u00e4hlter Produkte ein, dazu geh\u00f6rten alkoholische Getr\u00e4nke, Genussmittel und Lebensmittel.&gt;<\/p>\n<p>Allgemein wurde die Besteuerung des Verbrauches als eine der zweckm\u00e4\u00dfigsten Erhebungsarten erkannt. In jenen Staaten, in welchen die freieste Verfassung besteht, wo das Volk durch aus seiner Mitte gew\u00e4hlte Repr\u00e4sentanten an der finanziellen Gesetzgebung den wesentlichsten Antheil nimmt, ist die Consumtion meistens den h\u00f6chsten Auflagen unterworfen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">10. Bd. S. 51-102 Vortrag in der Cammer der Abgeordneten am 3. Juni 1819 \u00fcber das neue Zoll-Gesetz, durch den k\u00f6nigl. Ministerial-Rath von P a n z e r . <\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zolleinnahmen f\u00fcr Staatshaushalt unentbehrlich, alternativlos, da nicht durch andere Abgaben ersetzbar<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.52f. Wenn nun die Regierung dessen ungeachtet nicht auf eine g\u00e4nzliche Aufhebung der Z\u00f6lle und Mauten, sondern nur auf eine Verbesserung des Zollwesens angetragen hat, so k\u00f6nnen Sie, meine Herren! \u00fcberzeugt seyn, da\u00df sie hiebei nur von den wichtigsten Beweggr\u00fcnden geleitet worden sey.<\/p>\n<p>Der erste und entscheidendste dieser Beweggr\u00fcnde ist der St\u00e4nde-Versammlung bereits in der allgemeinen Darstellung des Fiscalzustandes des K\u00f6nigreichs er\u00f6ffnet worden. Sie wird daraus entnommen haben, da\u00df der Staatshaushalt das Einkommen, welches die Z\u00f6lle und \u00fcbrigen damit verwandten Abgaben bisher abgeworfen haben, zur Zeit nicht nur keineswegs entbehren k\u00f6nne, sondern vielmehr eine Verbesserung derselben h\u00f6chst w\u00fcnschenswerth mache. H\u00e4tte man daher diese Gef\u00e4lle dennoch aufgeben wollen, so w\u00fcrde es unvermeidlich gewesen seyn, den hiedurch entstehenden Ausfall auf andere Weise zu decken. Allein ein reines Einkommen von dritthalb Millionen durch andere indirecte Abgaben aufzubringen, hat die Regierung geradehin unm\u00f6glich gefunden,\u00a0 besonders seitdem die Fleisch- und Getreide-Anschl\u00e4ge den Communen \u00fcberlassen sind, und \/S. 53 diese Summe durch Erh\u00f6hung oder Vermehrung der directen Steuern zu erzielen, hat die Regierung wenigstens nicht r\u00e4thlich finden k\u00f6nnen; denn wenn auch diese Steuern im Vergleiche mit andern Staaten, noch m\u00e4\u00dfig erscheinen, so erreichen sie doch mit Einschlu\u00df der Gemeinde-Districts- und Kreis-Umlagen, bereits eine H\u00f6he, da\u00df ihre Vermehrung h\u00f6chstens au\u00dferordentlichen Nothf\u00e4llen vorbehalten werden kann.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Politik des Mittelwegs<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">System der Kompromisse im Abgabensystem, in den \u00f6konomischen Interessen, gegen\u00fcber dem Ausland, Zielpunkt Freihandel<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.70 Nach sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung aller Vorschl\u00e4ge und W\u00fcnsche hat die Regierung zweckm\u00e4\u00dfig befunden, ein System vorzuziehen, das einen wohl bemessenen Mittelweg einh\u00e4lt, ein System, das dem bereits bestehenden Systeme der \u00fcbrigen directen und indirecten Auflage anpa\u00dft; ein System, das den geographischen und politischen Verh\u00e4ltnissen des Staates entspricht, ein System, das den Grunds\u00e4tzen einer indirecten Besteuerung huldiget, ohne die Consequenz bis zur Absurdit\u00e4t treiben, und auch das Unerreichbare erreichen zu wollen; ein System, das in seiner Haupttendenz finanziell ist, ohne deswegen die staatswirthschaftlichen R\u00fccksichten auf die Seite zu setzen: ein System, das keinen, der dabei betheiligten verschiedenen und entgegengesetzten Interessen ausschl\u00fc\u00dflich zusagt, sondern allen die m\u00f6gliche und billige Schonung angedeihen l\u00e4\u00dft; ein System, das zu jeder Zeit in seinen Theilen die allenfalls n\u00f6thige Ab\u00e4nderung erhalten kann, ohne das Ganze zu verwirren, oder zu zerst\u00f6ren; ein System, das nicht verschm\u00e4ht, im Wege der Reziprozit\u00e4t von dem Auslande die m\u00f6glichen Beitr\u00e4ge mitzunehmen, aber gegen keinen Staat durch Ein- Aus- und Durchfuhr-Verbote eine feindselige Stellung annimmt, sondern vielmehr die nachbarlichen Verh\u00e4ltnisse zu bef\u00f6rdern geeignet ist, und nur gegen besondere Beschr\u00e4nkungen der diesseitigen Unterthanen in ihrem Verkehre das Recht der Wiedervergeltung vorbeh\u00e4lt; ein System endlich, welches, weit entfernt, die Lasten der Abgaben zu vermehren, vielmehr in jeder Beziehung eine bedeutende Erleichterung gew\u00e4hren, und dem \u00dcbergange zu dem Systeme des freien Verkehrs vorarbeiten wird.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Protektionismus<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Es ist billig, und dem Grundsatze der Gleichheit vollkommen angemessen, den Verbrauch ausl\u00e4ndischer Erzeugnisse vorz\u00fcglich zu belegen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Panzer: Anpassungsdruck: Protektionismus gro\u00dfer Staaten zwingt zur Reaktion<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 53 Indessen selbst dann, wenn sich die M\u00f6glichkeit gezeigt h\u00e4tte, das Mauteinkommen auf anderen Wegen mit wenigerem Drucke der Unterthanen aufzubringen, w\u00fcrde die Regierung Anstand genommen haben, die Z\u00f6lle und Mauten ganz aufzuheben. So lange die \u00fcbrigen gr\u00f6\u00dferen, nahen und fernern Staaten Europens ihre Leitungs- und Prohibitiv-Systeme verfolgen, bleibt es f\u00fcr einen einzelnen Staat von untergeordneter Gr\u00f6\u00dfe und Kraft immer ein gef\u00e4hrliches Experiment ein ganz entgegengesetztes System zu wagen, und sich in dieser Beziehung gleichsam wehrlos zu machen; wir sehen, wie f\u00fcrchterlich kleine Staaten, die in dem langen Besitze eines ausgebreiteten Gewerbflei\u00dfes sind, dabei aber des Gegendrucks der Zollanstalten ganz entbehren, durch jene feindlichen Systeme leiden, und die Regierung kann nicht die Gefahr auf sich nehmen, da\u00df der inl\u00e4ndliche Gewerbflei\u00df und Handel auch noch vom inl\u00e4ndischen Markte vollends verdr\u00e4ngt werde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ideales Zollsystem<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 38 Je einfacher, und mit je wenigeren Bel\u00e4stigungen diese Abgaben erhoben werden, jemehr der staatswirthschaftliche Zweck nebst dem blo\u00df finanziellen erreicht wird, um so vollkommener ist das Zollsystem.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kein Zollgesetz kann allen Anspr\u00fcchen gerecht werden.<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.82 Nur alle W\u00fcnsche wird auch dieses Zollgesetz nicht erf\u00fcllen. Allein dieses gl\u00fcckliche Loos wird wohl keinem Zollgesetze in der Welt jemals zu Theil werden. Die Anspr\u00fcche der Partheien, die dabei betheiligt sind, sind zu verschieden und entgegengesetzt, als da\u00df sie alle befriedigt werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Unterschiedliche wirtschaftspolitische M\u00f6glichkeiten gro\u00dfer und kleiner Staaten \u2013 Britisches Beispiel<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Bei der L\u00f6sung dieser Aufgabe wirken jedoch \u00e4u\u00dfere Verh\u00e4ltnisse m\u00e4chtig ein.<\/p>\n<p>Das System der Leitung des Handels und des Gewerbflei\u00dfes, welches gr\u00f6\u00dfere, durch ihre Lage und ihre \u00fcbrigen Verh\u00e4ltnisse zu dessen Ausf\u00fchrung beg\u00fcnstigte Staaten mit gro\u00dfer Festigkeit und einem betr\u00e4chtlichen Aufwande von Kosten durchf\u00fchren, wirkt auf die \u00fcbrigen mittleren und kleinsten Staaten zur\u00fcck, theils indem in jenen Staaten durch mittelbare und unmittelbare Unterst\u00fctzung die Gegenst\u00e4nde des Kunstflei\u00dfes nicht blo\u00df sehr wohlfeil, sondern zum Theil selbst unter dem Erzeugungs-Preise in das Ausland abgesetzt werden; theils indem sie den Gegenst\u00e4nden unserer Industrie, ja selbst den Erzeugnissen unsers Bodens den Eintritt entweder ganz versagen, oder ihn durch dr\u00fcckende Abgaben ungemein erschweren.<\/p>\n<p>Erl\u00e4uterung: Dumping<\/p>\n<p><strong>&gt;Salzgitter und Dillinger H\u00fctte im Visier der US-Regierung<\/strong><\/p>\n<p>Die US-Regierung hat nach eigenen Angaben eine Reihe ausl\u00e4ndischer Stahlproduzenten des Preis-Dumpings \u00fcberf\u00fchrt, darunter die deutschen Firmen Salzgitter AG und Dillinger H\u00fctte. Handelsminister Ross drohte mit Konsequenzen. &#8222;Eine gesunde Stahlindustrie ist entscheidend f\u00fcr unsere Wirtschaft und Produktionsbasis, doch unsere Stahlindustrie steht unter Beschuss durch ausl\u00e4ndische Produzenten, die ihre Exporte verschleudern und subventionieren lassen&#8220;, sagte Ross.<\/p>\n<p>&#8222;Wir werden sicherstellen, dass US-Unternehmen und US-Arbeiter fair behandelt werden&#8220;, so der Minister weiter. Die USA w\u00fcrden die Handelsgesetze energisch durchsetzen und wenn n\u00f6tig auch r\u00fcckwirkend Z\u00f6lle eintreiben. Die Regierung geht von Dumping aus, wenn Produkte unter ihrem &#8222;fairen Wert&#8220; verkauft werden. Eine gr\u00fcndliche Untersuchung habe ergeben, dass dies in der Vergangenheit bei Stahlproduzenten aus \u00d6sterreich, Frankreich, Belgien, Deutschland, Italien, Japan, S\u00fcdkorea und Taiwan der Fall gewesen sei.<\/p>\n<p>Die Ergebnisse der Untersuchung erlaubten es, Abgaben zwischen 3,62 und 148,02 Prozent des Importwerts zu verh\u00e4ngen. Insgesamt gehe es im Untersuchungszeitraum 2015 um Einfuhren \u00fcber 732 Millionen Dollar. Davon entfiele mit 196,2 Millionen der gr\u00f6\u00dfte Anteil auf deutsche Importe.Y<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Selbsteinsch\u00e4tzung bayerischer Zollgesetze<\/span><\/strong><\/p>\n<p>&lt;Bayerns Mautgesetz \u201emilder und billiger\u201c als das der Nachbarstaaten. Beschwerden \u00fcber einzelne Zolls\u00e4tze, \u00fcber \u201ezeitraubende beschwerliche Manipulation\u201c, Missbrauch einzelner Handelsleute. Daher Einholen von Ansichten und W\u00fcnschen beim Handels- und Gewerbestand der vorz\u00fcglichsten Handelsst\u00e4dte. Danach Entwurf eines neuen Zollgesetzes, beraten im Staatsrat.<\/p>\n<p>S.39 Vorlage vor St\u00e4ndeversammlung.&gt;<\/p>\n<p>Dieser Entwurf unterscheidet sich von dem dermaligen Mautgesetze durch m\u00e4\u00dfigere Zolls\u00e4tze, einfachere Bestimmungen und eine minder l\u00e4stige Behandlung der Waaren.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ma\u00dfvolle, dezente Kontrollen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 78 Nur nicht\u00a0 a l l e\u00a0 Controllen und Versicherungs-Maa\u00dfregeln werden und k\u00f6nnen beseitigt werden. Allein immer werden sie minder dr\u00fcckend seyn, als sie bei den meisten \u00fcbrigen indirecten Auflagen seyn m\u00fcssen, wenn diese mit Genauigkeit erhoben, und Unterschleife verhindert werden wollen. Die ordentliche Erhebung der Zollgef\u00e4lle wird nicht in das Innere der H\u00e4user, noch in das Geheimni\u00df des Handels einzudringen, sondern sich immer zun\u00e4chst nur an das zollbare Gut zu halten haben, und die pers\u00f6nliche Freiheit wird auch nicht mehr durch k\u00f6rperliche Visitationen gekr\u00e4nkt werden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Strafe in ausgewogenem Verh\u00e4ltnis zur Unterschlagung<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.79 Selbst auf die Strafbestimmungen des neuen Zollgesetzes hat man zur Unterst\u00fctzung jener Behauptung hinweisen wollen. Allein die Cammer der Abgeordneten wird mit der Regierung die \u00dcberzeugung theilen, da\u00df die Defraudations-Strafen, wenn sie ihren Zweck erreichen sollen, nothwendig den Gewinn der Defraudation aufw\u00e4gen m\u00fcssen, und sie wird bei der fl\u00fcchtigsten Vergleichung wahrgenommen haben, da\u00df das vorgeschlagene Zollgesetz von den bisherigen sich nicht durch Strenge, sondern nur durch Bestimmtheit und Ausf\u00fchrlichkeit unterscheide.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Korrelation von hohen Z\u00f6llen und Schmuggel<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Zu hohe Z\u00f6lle erreichen selten ihre Wirkung; sie reizen zu Unterschleifen, n\u00f6thigen die Regierungen zu verwickelten und l\u00e4stigen Behandlungsarten, und gew\u00e4hren, wegen der kostspieligen Anstalten, die ihre Ausf\u00fchrung erfordert, nicht jenen Ertrag, den man erwartet.<\/p>\n<p>Die Regierung h\u00e4lt sich \u00fcberzeugt, dass eine einfache und m\u00e4\u00dfige Belegung dem Bed\u00fcrfnisse des Handels und des Gewerbstandes, so wie den gerechten Forderungen der Consumenten zugleich entspreche.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zoll auf Luxusartikel besonders gef\u00e4hrdet<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 99 &lt;Anschlag auf Luxusartikel.&gt; Werden zur Sicherstellung der genauen Perception nicht au\u00dferordentliche Maasregeln ergriffen, so wird der gr\u00f6\u00dfte Theil dieses Aufschlages defraudirt werden, und mit ihm nicht nur der ordentliche Eingangszoll, sondern auch die Stempel- und Waaggeld-Geb\u00fchr und selbst das Weggeld verloren gehen. Denn je h\u00f6her die Eingangsgeb\u00fchren an Zoll und Aufschlag steigen, desto gr\u00f6\u00dfer ist der Gewinn des Einschw\u00e4rzens, und je gr\u00f6\u00dfer dieser Gewinn, desto g\u00fcnstiger sein Verh\u00e4ltni\u00df zur Gefahr. Dieses kann und wird um so weniger fehlen, als bei so hoch gestellten Eingangsgeb\u00fchren wenigstens den betreffenden Artikeln, die R\u00fcckverg\u00fctungen nicht mehr versagt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Freie Einfuhr ausgenommen Salz<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Allen fremden Erzeugnissen der Natur und der Industrie mit einziger Ausnahme des Salzes ist der Eingang in Baiern gestattet.<\/p>\n<p>&lt;Exkurs:<\/p>\n<p>Der Salzhandel war historisch eine lange Zeit ein Handelsbereich von h\u00f6chster wirtschaftlicher Bedeutung. Salz diente einerseits zum Konservieren und W\u00fcrzen von Lebensmitteln, zum anderen als Zahlungsmittel.<\/p>\n<p>\u201eAuf Gold kann man verzichten, nicht aber auf Salz.\u201c<\/p>\n<p>\u2013 Cassiodor, ein sp\u00e4tantiker r\u00f6mischer Staatsmann, Gelehrter und Schriftsteller.<\/p>\n<p>Der Salzhandel wurde zunehmend als Regal, als herrscherliches Vorrecht betrachtet. Die Herrscher \u00fcbten dieses Regal nicht \u00fcber den eigentlichen Handel aus, sondern \u00fcber den Ausgangspunkt der Verteilung, in dem gro\u00dfe Salzspeicher angelegt wurden. H\u00e4ufig wurde das Regal wiederum gegen entsprechende Geldleistungen an Privat- und Edelleute verpachtet.<\/p>\n<p>Im 19. Jahrhundert wurden in Europa teils hohe Einfuhrz\u00f6lle f\u00fcr Salz erhoben, um die staatlichen Salinen und Salzgruben zu sch\u00fctzen, so z.B. in \u00d6sterreich-Ungarn. Das machte sich oft nachteilig f\u00fcr die Zweige der Nahrungsmittelindustrie bemerkbar, die auf Salz als Konservierungsmittel angewiesen waren. Daher wurden z. B. in Schleswig-Holstein. das zum gro\u00dfen Teil vom Export gesalzener Lebensmittel wie Butter, Hering, Fleisch oder Speck lebte, die Einfuhrz\u00f6lle auf Salz beim Export von Lebensmitteln zur\u00fcckerstattet.[8] Frankreich folgte 1868 und erstattete einen R\u00fcckzoll mit dem Ziel der F\u00f6rderung des Butterexports. In England wurde die Wirkung der Salzsteuer fr\u00fchzeitig als hemmend f\u00fcr viele Wirtschaftszweige empfunden, vor allem f\u00fcr die Viehzucht. Daher wurde dort die Salzsteuer 1825 ganz abgeschafft; Schweden und Norwegen folgten 1844. In anderen L\u00e4ndern wurde wenigstens das Kochsalz zur Viehf\u00fctterung von der Steuer befreit, so in Preu\u00dfen 1838. 1867 kam es zu einer Salzsteuerreform im Norddeutschen Bund, bei der die staatlichen Salzmonopole durch eine einheitliche Salzsteuer abgel\u00f6st wurden.<\/p>\n<p>Gr\u00f6\u00dfter Salzproduzent ist China mit 60 Millionen Tonnen, gefolgt von den USA (inklusive Puerto Rico) mit 44 Millionen und Deutschland mit 20 Millionen Tonnen Salz.<\/p>\n<p>*********<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Einfuhrzoll<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Alle, ohne Unterschied, k\u00f6nnen ohne innere Besichtigung eingef\u00fchrt werden, wenn hief\u00fcr der h\u00f6chst Zollsatz entrichtet wird. Von jedem zum Gebrauche in Inlande eingehenden Gegenstande wird der Eingangszoll in einem einzelnen Satze erhoben.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Haftung f\u00fcr Zollvergehen, Strafsystem<\/span><\/strong><strong> <\/strong><\/p>\n<p>S. 66 \u00a7. 61. Die Gef\u00e4hrden durch gebr\u00f6dete Diener werden an dem Dienstherrn vorbehaltlich seines Regresses an jene, so bestraft, als w\u00e4ren sie von ihm selbst vollf\u00fchrt worden, jedoch sollen auch die gebr\u00f6deten Diener f\u00fcr ihre Person noch besonders um den viertel Theil der den Dienstherrn treffenden Strafe gestraft werden.<\/p>\n<p>&lt;Diener \u00bc der Strafe, Herr \u00be.&gt;<\/p>\n<p>\u00a7. 62. Eben so haftet das Familienhaupt f\u00fcr die Gef\u00e4hrden, welche f\u00fcr dasselbe durch die unter seiner v\u00e4terlichen Gewalt stehenden Mitglieder der Familie begangen werden.<\/p>\n<p>&lt;Patriarchalisches Denken: Familienhaupt haftet f\u00fcr Mitglieder der Familie, Frauen, erwachsene Kinder im Haus?&gt;<\/p>\n<p>\u00a7. 63. Wer zur Vollbringung einer Defraudation auf irgend eine Weise beih\u00fclft, ohne dem Eigenth\u00fcmer oder Haupturheber als gebr\u00f6deter Diener oder als Familienmitglieder untergeben zu seyn, unterliegt der H\u00e4lfte der Hauptstrafe.<\/p>\n<p>&lt;Beihilfe auf privater Basis wird h\u00f6her bestraft, mit \u00bd. &gt;<\/p>\n<p>\u00a7. 64. Verm\u00f6genslose Defraudanten werden, wenn kein Gegenstand zur Confiscation oder Execution der Strafe vorliegt, im Verh\u00e4ltnisse der Geldstrafe nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches mit verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigem Arreste bestraft.<\/p>\n<p>&lt;Arrest f\u00fcr Verm\u00f6genslose.&gt;<\/p>\n<p>S. 66f.<\/p>\n<p>\u00a7. 65. Bei der Wiederholung einer oder der andern der (S.67) \u00a7..57 Nr. 3, 4, 11, 12 und 13 bezeichneten Defraudationen soll im zweiten Falle nebst der Confiscation auf eine weitere, im vierten Theile des Werthes der verfallenen Gegenst\u00e4nde bestehende Strafe, und im dritten Falle nebst der Confiscation nicht nur auf die Strafe des halben Theiles vom Werthe der verfallenen Gegenst\u00e4nde, sondern auch auf die \u00f6ffentliche Bekanntmachung des Defraudanten erkannt werden. Deswegen ist bei der Publication eines jeden Straferkenntnisses der Schuldige auf diese steigende Sch\u00e4rfung der Strafe aufmerksam zu machen, und dass es geschehen, in dem Publications-Protocolle ausdr\u00fccklich zu erw\u00e4hnen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Sonderfall Salz<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 67 \u00a7. 66. Wer ausl\u00e4ndisches Salz einschw\u00e4rzt, unterliegt schon im ersten Betretungsfalle neben der Confiscation des Salzes einer Geldstrafe, die dem Werthe des verfallenen Salzes gleich kommt.<\/p>\n<p>&lt;Monopol des Salzhandels bei der Regierung&gt;<\/p>\n<p>Das confiszirte ausl\u00e4ndische Salz ist gegen Erstattung des Fabricationspreises an das n\u00e4chste Salzamt abzugeben, und dieses hat hiemit nach den besonderen Anordnungen zu verfahren.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Konzessionsverlust<\/span><\/strong><\/p>\n<p>\u00a7. 67. Wer sich auch durch dreymalige Bestrafung nicht abhalten l\u00e4sst, die \u00a7. 65 besonders verp\u00f6nten Gef\u00e4hrden fortzusetzen, soll als eine Person, die mit falschen verbotenen Handlungen ein Gewerbe treibt, angesehen, und der Befugni\u00df zu dem Gewerbe, wobei das Vergehen begangen worden, verlustig erkl\u00e4rt, oder in Ermanglung einer einzuziehenden Gewerbs-Befugni\u00df nebst der Confiscation und wiederholten \u00f6ffentlichen Bekanntmachung, einer jedes Mal um den vierten Theil des Werthes der verfallenen Gegenst\u00e4nde weiter zu steigernden Geldstrafe unterworfen werden.<\/p>\n<p>&lt;Verlust einer Konzession.&gt;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ordentliche Gerichtsbarkeit: Strafrecht; Widerstand gegen die Staatsgewalt; Bestechlichkeit.<\/span><\/strong><\/p>\n<p>\u00a7. 68. Widersetzlichkeit gegen Beamte und \u00f6ffentliche Diener bei Ergreifung des Zoll-Defraudanten ist neben der ordentlichen Defraudations-Strafe auch jener Strafe zu unterwerfen, welche das allgemeine Strafgesetz auf die Widersetzung gegen die Obrigkeit festgesetzt.<\/p>\n<p>\u00a7. 69. Schw\u00e4rzer in Rotten oder mit bewaffneter Hand unterliegen gleichfalls neben der Defraudations-Strafe den allgemeinen Strafgesetzen, es m\u00f6gen Th\u00e4tlichkeiten wirklich vorgefallen seyn oder nicht.<\/p>\n<p>\u00a7. 70. Defraudanten, welche Zollbedienstete bestechen, oder bestechen wollen, sollen neben den verwirkten Defrauda\/(S.68)tionsstrafen nach den allgemeinen Strafbestimmungen \u00fcber die Bestechung der Staatsdiener behandelt werden.<\/p>\n<p>S. 66 \u00a7. 71. Eben so sollen Zollbedienstete, welche sich bestechen lassen, zu Defraudationen mitwirken, die Zollpflichtigen zu Gef\u00e4hrden zu verleiten suchen, oder die abzulegenden Polleten ohne Verweisung der Waaren annehmen, nach den bestehenden allgemeinen Strafgesetzen bestraft werden.<\/p>\n<p>&lt;Widerstand gegen die Staatsgewalt; Bestechlichkeit.&gt;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Verderbliche Waren<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 69 \u00a7. 77. Die nach dem Erkenntnisse der ersten Instanz verfallenen Waaren, welche dem Verderben ausgesetzt, oder kostspielig aufzubewahren sind, werden sogleich \u00f6ffentlich versteigert, und die Erl\u00f6se ad depositum genommen. Den Beklagten ist jedoch die Mitsteigerung unbenommen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Aufteilung der Defraudations-Strafen.<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 69 \u00a7. 83. Die Strafbetr\u00e4ge werden, nach Abzug der nachzuholenden Z\u00f6lle und anderer Geb\u00fchren, und in Confiscationsf\u00e4llen nach weiterem Abzuge der Untersuchungs- und Versteigerungs-Kosten, dergestalten vertheilt, dass<\/p>\n<p>1) der Aufbringer zwei Viertheile,<\/p>\n<p>S. 70<\/p>\n<p>2) die Armen-Casse der Gemeinde, in welcher die Defraudation entdeckt wurde, Ein Viertheil, und<\/p>\n<p>3) der besondere Unterst\u00fctzungsfond f\u00fcr d\u00fcrftige oder verungl\u00fcckte Individuen des Zolldienstes ebenfalls Ein Viertheil erh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Wird aber eine Defraudation durch die Untersuchung des Beamten, der als Richter zu entscheiden hat, selbst ohne Anklage entdeckt, so soll von den f\u00fcr den Aufbringer bestimmten zwei Viertheilen Ein Viertheil dem untern Zollpersonal, und das andere gleichfalls dem gedachten Unterst\u00fctzungsfonds zugewendet werden.<\/p>\n<p>\u00a7. 84. Der Antheil, welcher dem Aufbringer einmal nach rechtskr\u00e4ftigem Erkenntnisse zuk\u00f6mmt, soll ihm in jedem Falle ungeschm\u00e4lert verbleiben. Die Antheile hingegen, welche den Armencassen der Gemeinden und dem Unterst\u00fctzungsfonds f\u00fcr Zollbedienstete zugedacht sind, k\u00f6nnen bei besonderen Beweggr\u00fcnden dem Schuldigen im Wege der Gnade zum Theile, oder auch ganz nachgelassen werden.<\/p>\n<p>&lt;Aufbringer muss vollen Anteil erhalten, Unterst\u00fctzungsfonds nicht.&gt;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Deutscher Bund Artikel XIX<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Panzer S.102 Und sollte es der deutschen\u00a0 Bundes-Versammlung m\u00f6glich werden, sich zur Erleichterung des freien Verkehrs sowohl, als zum Schutze des deutschen Gewerbsflei\u00dfes und Handels \u00fcber gemeinsame Maasregeln zu vereinigen, welche mit der Souver\u00e4nit\u00e4t, Selbstst\u00e4ndigkeit, und dem gleichheitlichen Vortheile der einzelnen Bundesstaaten vereinbar sind: so k\u00f6nnen Sie, meine Herren! sich mit Zuversicht der Beruhigung \u00fcberlassen, da\u00df unser erhabener Monarch auch dazu gerne die H\u00e4nde bieten werde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Joseph von Utzschneider<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Joseph von Utzschneider<\/span><\/strong> (* 2. M\u00e4rz 1763 in Rieden, Seehausen am Staffelsee, im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen; \u2020 31. Januar 1840 in M\u00fcnchen, Konfession: \u00a0\u00a0 r\u00f6misch-katholisch) war ein f\u00fcr die Entwicklung Bayerns zu Beginn des 19. Jahrhunderts \u00e4u\u00dferst einflussreicher Techniker und Unternehmer. Er war als hoher bayerischer Staatsbeamter Salinenadministrator in Berchtesgaden. Daneben gr\u00fcndete er eine Reihe von Unternehmen, darunter eine Kunstglash\u00fctte und das seit 1809 bestehende und von Josef von Fraunhofer als Partner geleitete Mathematisch-Feinmechanische Institut als Grundlage zur Erstellung von Pr\u00e4zisionsinstrumenten und astronomischen Teleskopen, aus dem das Optische Institut in M\u00fcnchen hervorging. Als Vorstand der Vorg\u00e4ngerinstitution der Technischen Universit\u00e4t M\u00fcnchen hatte er an deren Ausbau ma\u00dfgeblichen Anteil. Auch das bayerische Grundst\u00fcckskataster geht auf ihn zur\u00fcck. Von 1818 bis 1823 war er B\u00fcrgermeister von M\u00fcnchen und nach der Verfassungsgebung von 1818 Abgeordneter im Bayerischen Landtag. F\u00fcr seine Verdienste wurde der Sohn eines Bauern 1808 geadelt.<\/p>\n<p>Joseph von Utzschneider wurde von Herzogin Maria Anna von Bayern (aus der Linie Pfalz-Sulzbach des Hauses Wittelsbach) (1722\u20131790) gef\u00f6rdert. Ihr verdankte er, dass er das M\u00fcnchner Gymnasium und die Universit\u00e4t Ingolstadt besuchen konnte. Dort promovierte er 1779 und erhielt eine Professorenstelle f\u00fcr Kameralwissenschaft. Maria Anna stellte Utzschneider als Privatsekret\u00e4r an und vertraute ihm auch in heiklen Missionen. So sandte sie ihn 1778 zu Friedrich dem Gro\u00dfen. Er sollte verhindern, dass der regierende bayerische Kurf\u00fcrst Karl Theodor (1724-1799) Bayern gegen die \u00f6sterreichischen Niederlande tauschte.<\/p>\n<p>Utzschneider war Mitglied des Illuminatenordens. Allerdings verriet er 1783 dem bayerischen Kurf\u00fcrsten Interna des Geheimbundes, da seine Ordensbr\u00fcder ihn zwingen wollten, illoyal gegen seine G\u00f6nnerin Maria Anna zu sein. Auch in diesem Fall spielten wieder die Tauschpl\u00e4ne Karl Theodors eine Rolle. Die Illuminaten bef\u00fcrworteten den Tausch und wollten sich aus der Korrespondenz der Kurf\u00fcrstinwitwe \u00fcber die Position der Gegner informieren. Kurf\u00fcrst Karl Theodor belohnte Utzschneider 1784 f\u00fcr seine Aussagen mit der Stelle eines Wirklichen Hofkammerrates im Bereich der Forstverwaltung. 1789 wurde er Leiter des Oberforstkommissariats. Utzschneider verfasste eine fortschrittliche Forstordnung, richtete eine Forstschule ein und konnte bei der Kultivierung des Donaumooses Erfolge erzielen. Von 1791 bis 1799 ordnete er das Salinenwesen neu, seit 1795 als Hauptsalzadministrator in Berchtesgaden.<\/p>\n<p>*********<\/p>\n<p>Exkurs zu Salzbergwerk Berchtesgaden:<\/p>\n<p>Das Salzbergwerk Berchtesgaden ist das \u00e4lteste aktive Salzbergwerk Deutschlands, in dem haupts\u00e4chlich im nassen Abbau Salz gewonnen wird, und zugleich ein Schaubergwerk in der Gemarkung Salzberg in Berchtesgaden.<\/p>\n<p>Gr\u00fcndung<\/p>\n<p>Der Salzbergbau in Berchtesgaden bildete sp\u00e4testens ab dem 13. Jahrhundert das wirtschaftliche R\u00fcckgrat des Klosterstifts Berchtesgaden, das nicht zuletzt auch deshalb immer gr\u00f6\u00dfere politische Eigenst\u00e4ndigkeit erlangen sollte \u2013 ab 1380 als Reichspr\u00e4latur und ab 1559 als F\u00fcrstpropstei. Gleichzeitig war er auch Ursache f\u00fcr Begehrlichkeiten des benachbarten F\u00fcrsterzbistums Salzburg, die sogar mehrfach in kriegerische Auseinandersetzungen (\u201eSalzirrungen\u201c) m\u00fcndeten.<\/p>\n<p>Die Anlagen des Salzbergwerks befanden sich ab 1517 im Besitz der Reichspr\u00e4latur Berchtesgaden, die ab 1559 zur F\u00fcrstpropstei Berchtesgaden erhoben wurde. Zwischenzeitlich waren sie unter der Obhut der Kurk\u00f6lnischen Administration durch die Wittelsbacher von 1594 bis 1723. Nach der S\u00e4kularisation ab 1803 geh\u00f6rte das Salzbergwerk dem Kurf\u00fcrstentum Salzburg, ab 1805 dem Kaiserreich \u00d6sterreich, 1809 f\u00fcr kurze Zeit Frankreich unter Napoleon und ab 1810 dem K\u00f6nigreich Bayern und seinen politischen Rechtsnachfolgern. 1927 \u00fcberf\u00fchrte der Freistaat Bayern seine bisher als staatliche Regiebetriebe gef\u00fchrten Bergbauaktivit\u00e4ten in die BHS-Bayerische Berg-, H\u00fctten- und Salzwerke AG, so auch das Salzbergwerk Berchtesgaden, einziger Aktion\u00e4r blieb der Freistaat.<\/p>\n<p>1991 verkaufte der Freistaat die Aktien an die SKW Trostberg. 1995 wurde die S\u00fcdsalz GmbH gegr\u00fcndet und das Salzbergwerk Berchtesgaden eingebracht. Die S\u00fcdsalz GmbH geh\u00f6rt heute zum Konzern der S\u00fcdwestdeutschen Salzwerke AG.<\/p>\n<p>&lt;Die S\u00fcdwestdeutsche Salzwerke AG ist einer der bedeutendsten Salzproduzenten Europas. Das Salz wird in den Bergwerken Heilbronn und Berchtesgaden sowie aus dem im Bad Reichenhaller Becken liegenden Solevorkommen gewonnen. Die F\u00f6rderkapazit\u00e4t der beiden Sch\u00e4chte des Heilbronner Steinsalzbergwerks liegt bei knapp f\u00fcnf Millionen Jahrestonnen. Die Weiterverarbeitung und Veredelung zu Siedesalz erfolgt in den Salinen in Bad Friedrichshall und Bad Reichenhall.&gt;<\/p>\n<p>Nach Eingliederung der F\u00fcrstpropstei Berchtesgaden in das K\u00f6nigreich Bayern im Jahr 1810 erhielt Georg Friedrich von Reichenbach 1816 den Auftrag, eine Soleleitung nach Reichenhall \u2013 der \u00e4ltesten Saline Deutschlands \u2013 zu errichten, da aufgrund der jahrhundertelangen intensiven Waldnutzung und des eingeschr\u00e4nkten Einzugsgebietes in Berchtesgaden die Brennstoffversorgung schwierig war. Die Soleleitung war von 1817 bis 1927 in Betrieb und gilt aufgrund der L\u00e4nge von 29 Kilometern und erheblichen H\u00f6henunterschieden (z. B. 360 m H\u00f6henunterschied Ilsank\u2013S\u00f6ldenk\u00f6pfl) als technische Meisterleistung. Sie f\u00fchrte von Berchtesgaden durch Ramsau \u00fcber den Pass Schwarzbachwacht nach Reichenhall. Der niedrigere \u00dcbergang nach Reichenhall am Hallthurm lag damals noch auf \u00d6sterreichischem Gebiet und schied daher f\u00fcr die Trassenf\u00fchrung aus.<\/p>\n<p>Der historischen Soleleitung folgte eine neue Soleleitung mit teils ge\u00e4nderter Streckenf\u00fchrung, aber ebenfalls \u00fcber den Pass Schwarzbachwacht nach Bad Reichenhall f\u00fchrend. Die heutige dritte Soleleitung f\u00fchrt \u00fcber den Hallthurm.<\/p>\n<p>Anfang des 20. Jahrhunderts wurde der Salinenbetrieb in Berchtesgaden komplett eingestellt, seither wird die Sole aus Berchtesgaden ausschlie\u00dflich in die 18 Kilometer entfernte Saline in Bad Reichenhall gepumpt und dort zu Speisesalz und Streusalz gesiedet bzw. verarbeitet.<\/p>\n<p>Abbautechnik, F\u00f6rdermengen, Mitarbeiter<\/p>\n<p>Seit 1517 ununterbrochen in Betrieb \u2013 und damit das \u00e4lteste aktive Salzbergwerk Deutschlands \u2013, wird in Berchtesgaden seit jeher im nassen Abbau gearbeitet. \u00dcber Jahrhunderte wurde die Sole in Sinkwerken gewonnen, jetzt erfolgt der nasse Abbau in Bohrsp\u00fclwerken. Der Salzgehalt des Haselgebirges betr\u00e4gt durchschnittlich 50 Prozent, j\u00e4hrlich werden daraus ca. 850.000 m\u00b3 Sole gef\u00f6rdert.<\/p>\n<p>Heute arbeiten ca. 100 Mitarbeiter im Bergwerk, davon 50 unter Tage. Es ist damit einer der gr\u00f6\u00dften Arbeitgeber in Berchtesgaden.<\/p>\n<p>**********<\/p>\n<p>Der neue bayerische Kurf\u00fcrst und Nachfolger Karl Theodors, Max Joseph, berief Utzschneider 1799 in das neu gebildete Finanzministerium. Utzschneider leitete die Maut- und Kommerzdeputation und war als Geheimer Referend\u00e4r f\u00fcr Angelegenheiten der Landst\u00e4nde zust\u00e4ndig, besonders f\u00fcr deren Schuldentilgung. In dieser Position geriet er zwischen die Ziele des Kurf\u00fcrsten und der Landst\u00e4nde. Seine Verbesserungspl\u00e4ne missfielen einem gro\u00dfen Teil der St\u00e4nde, so dass Utzschneider 1801 (mit nur 38 Jahren) unter der grundlosen Beschuldigung, er stehe an der Spitze der Umsturzpartei, zur Disposition gestellt wurde, die aber nur sechs Jahre dauerte.<\/p>\n<p>Er errichtete nun eine Ledermanufaktur in M\u00fcnchen und 1804 mit Georg Friedrich von Reichenbach (1771-1826) und Joseph Liebherr (1767\u20131840) auch das Mathematisch-Feinmechanische Institut, welchem die von ihm zu Benediktbeuern angelegte Kunstglash\u00fctte das n\u00f6tige Kron- und Flintglas lieferte. Aus letzterem entstand, nachdem er 1809 den jungen Joseph (seit 1824 Ritter) von Fraunhofer (1787-1826), dem Namensgeber der heutigen Fraunhofer-Gesellschaft,\u00a0 in seinem Institut besch\u00e4ftigte, das weltber\u00fchmte Optische Institut, welches fast ganz Europa mit Teleskopen und anderen Instrumenten belieferte. Utzschneider kaufte 1805 aus S\u00e4kularisationsgut das Kloster Benediktbeuern, um daraus einen landwirtschaftlichen Musterbetrieb zu machen. Utzschneider lieferte f\u00fcr das Optische Institut Glas von neuartiger Qualit\u00e4t aus seiner in Benediktbeuern errichteten Glasschmelze.<\/p>\n<p>Inzwischen war Utzschneider 1807 nach einer Berufung von Montgelas wieder als Generalsalinenadministrator und Geheimer Finanzreferendar in den Staatsdienst getreten. Unter seiner Leitung wurde der Bau der Saline zu Rosenheim mit der Solenleitung von Reichenhall dahin ausgef\u00fchrt, und durch seinen Einfluss ging 1809 au\u00dfer der Saline Berchtesgaden auch die zu Hallein in bayerische Administration \u00fcber. Ebenso wurde unter seiner Leitung in Bayern der Grund zu dem Parzellenkataster gelegt. 1811 wurde er Vorstand der Staatsschulden-Tilgungsanstalt, verlie\u00df aber 1814 wieder, entlassen ohne Bez\u00fcge, den Staatsdienst und errichtete eine Brauerei im Geb\u00e4ude des heutigen Caf\u00e9 Luitpold und eine Tuchmanufaktur. Von 1818 bis 1823 war er Zweiter B\u00fcrgermeister von M\u00fcnchen. 1818 wurde er zum Ehrenmitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften ernannt. 1835 wurde er Vorstand der 1827 errichteten M\u00fcnchner polytechnischen Zentralschule, aus der Ende des 19. Jahrhunderts die Technische Hochschule M\u00fcnchen hervorgehen sollte (ab 1868 Kgl. Bayr. Polytechnische Schule, ab 1877 TH, heute Technische Universit\u00e4t M\u00fcnchen). 1819 wurde er in die Abgeordnetenkammer gew\u00e4hlt, in der er bis zu seinem Tod Mitglied war. Utzschneider starb 1840 bei einem Unfall.<\/p>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"603\">Bayerischer   Abgeordneter:<\/p>\n<p>Durch das   \u00f6ffentliche Vertrauen wurde U. als B\u00fcrgermeister von M\u00fcnchen in die erste und   zweite, und als Gutsbesitzer ohne Gerichtsbarkeit in die dritte bis achte   St\u00e4ndeversammlung berufen; er war also von 1819 bis 1840 ununterbrochen   Abgeordneter, und als solcher stets Mitglied des zweiten Ausschusses. Wenn er   auch in der Kammer nur wenig sprach, so verriethen doch alle sein Referate   und Antr\u00e4ge, da\u00df er mit Ueberzeugung einem ruhigen gem\u00e4\u00dfigten Fortschreiten   zum Besseren in allen Fragen des geistigen und materiellen Wohls huldigte.   Seine Aeu\u00dferungen bezogen sich namentlich auf Gegenst\u00e4nde der   Landwirthschaft, des Gewerbewesens und der Volksbildung; an der   Steuergesetzgebung des Jahres 1828 hatte er wesentlichen Antheil.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend   Utzschneider als Landwirth und Mitglied der St\u00e4ndeversammlung wirkte, erging   an ihn durch den Minister Graf Armansperg eine ehrenvolle Aufforderung K\u00f6nigs   Ludwig I., von neuem dem Staate zu dienen. U. folgte dem Rufe, ging es doch   um die h\u00f6chste technische Bildungsanstalt des Landes, die ehemaligen   &#8222;Polytechnischen Centralschule&#8220;. Er \u00fcbernahm die Stelle eines   ersten Vorstandes, welche im wesentlichen dem an mehreren ausw\u00e4rtigen Universit\u00e4ten   bestehenden Amte eines Curators gleichkam, verzichtete aber wiederum auf   jedes Gehalt f\u00fcr seine Person und vertheilte ihn unter gering besoldete   Lehrer und Bedienstete der Anstalt in \u00e4hnlicher Weise wie fr\u00fcher den Bezug   als B\u00fcrgermeister.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bay. LTV   1819 6. Bd. Protokoll der 34. Sitz. v. 15.5.1819. Zi. 225: <\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Vortrag   des zweiten Ausschusses \u00fcber den den ihm zur Begutachtung zugestellten   Entwurf eines neuen Maut- oder Zoll-Gesetzes. S. 365-422.<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Utzschneider   im bayerischen Landtag 1819:<\/p>\n<p>&lt;Bildung   eines engeren Ausschusses im zweiten Ausschuss durch Frh v Heinitz v   Utzschneider, Merkel von N\u00fcrnberg, Frh v Pelkoven. Grunds\u00e4tze der Mehrheit in   Voto von Utzschneider enthalten, S. 406-411, M\u00fcnchen 14. M\u00e4rz 1819:&gt;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">&lt;Mautordnung   besitzt umfassenden Wirkungsbereich&gt;<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 406   \u201eBei der Maut-Ordnung sind der <strong>Bauer<\/strong>, der <strong>Gewerbs-Mann<\/strong>, der <strong>Kaufmann<\/strong>,   der <strong>Consument<\/strong>, und die <strong>Staats-Casse<\/strong> betheiligt.<\/p>\n<p>S.410<\/p>\n<p>Nachdem   die allgemeine Handelsfreiheit nun auch in Deutschland von Staat zu Staat   ganz unterbrochen ist; &#8211; nachdem Prohibitiv-Systeme und andern beschwerenden   Verordnungen unsern baierischen Erzeugnissen den Eingang in die benachbarten   Staaten \u00fcberall hemmen: so befiehlt uns die Klugheit, doch wenigstens den   inl\u00e4ndischen Markt f\u00fcr unsere einheimischen Producte zu bewahren, und auf die   allgemeine Handelsfreiheit so lange zu verzichten, bis die Nachbarstaaten   sich wieder \u00f6ffnen, und unsern Erzeugnissen den Eingang in ihre Provinzen   gestatten.<\/p>\n<p>S. 405   Nach dem Vorschlage des Herrn <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Merkel<\/span><\/strong>, w\u00fcrde den ausl\u00e4ndischen   Waaren der Markt von Baiern ganz frei gegeben, w\u00e4hrend die baierischen   Fabrikate und Producte bei ihrer Einfuhr ins Ausland die gr\u00f6\u00dften   Schwierigkeiten finden.<\/p>\n<p><strong>Karl   Friedrich Heinrich Freiherr von Closen<\/strong>, altes bayerisches Adelsgeschichte, starb in   m\u00e4nnlicher Linie mit Karl Friedrich aus (* 31. Dezember 1786[1] in   Zweibr\u00fccken; \u2020 19. September 1856 in Gern, Landkreis Rottal\/Inn,   Niederbayern) war ein deutscher Jurist und Politiker. Abgeordneter f\u00fcr die   adeligen Grundbesitzer (Klasse I).<\/p>\n<p>Einziger   Sohn von Ludwig von Closen; 4 Schwestern; Jura-Studium in Wien und Landshut;   1794 floh seine Familie aus Zweibr\u00fccken nach Bayern, sie besa\u00df Schlo\u00df Gern in   Eggenfelden\/Niederbayern; 1800 Umzug nach M\u00fcnchen und Tod der Mutter; sein   Vater lie\u00df seine Kinder in M\u00fcnchen zur\u00fcck; 1805, auf Vermittlung seines   Vaters, wurde der Sohn Beamter auf Widerruf in Bayern: W\u00e4hrend seine   Schwestern 1806 zu ihrem Vater nach Simmern in der Pfalz zogen, blieb er zur   Wahrung des Erbes in M\u00fcnchen und bekam auch allen bayerischen Besitz   \u00fcberschrieben; 1812 Aufnahme in das bayerische Adelsmatrikel; 1814 Soldat im   Befreiungskrieg gegen Napoleon (w\u00e4hrend sein Vater franz\u00f6sischer Unterpr\u00e4fekt   in Simmern war); 1817 Regierungsrat; Ministerialrat im Innenministerium;   Landtagsabgeordneter f\u00fcr die adeligen Gutsbesitzer 1819, 1825, 1828;   liberaler Oppositioneller; 1831 aus Protest Austritt aus dem Staatsdienst;   Ermittlungen wegen staatsfeindlicher Aktivit\u00e4ten; Haft und Hausarrest in   Eggenfelden; 1833 Anklage wegen Majest\u00e4tsbeleidigung; 1840 Aufhebung der   Vorw\u00fcrfe; 1848 Abgeordneter in der Frankfurter Nationalversammlung;   Bayerischer Gesandter beim Deutschen Bund; au\u00dferordentlicher Staatsrat. &#8211;   Unverheiratet, kinderlos<\/p>\n<p>Closen   kritisierte als Abgeordneter das harte Vorgehen der Regierung im Zusammenhang   mit dem M\u00fcnchner Studentenaufstand vom Dezember 1830, also nach der Pariser   Julirevolution 1830. In der Folge wurden gegen ihn Ermittlungen wegen   angeblicher staatsfeindlicher Verbreitung des revolution\u00e4ren Werkes Lebewohl,   Abschied des kranken Dichters von Baiern von Ernst Ludwig Gro\u00dfe (1802-1871)   eingeleitet. Er kam f\u00fcr vier Monate in Haft und wurde anschlie\u00dfend mit   Meldepflichten bei der Polizei belegt. Seinen Wohnort Gern durfte er nur mit   Genehmigung des Untersuchungsrichters verlassen. Die Verfolgungen wurden erst   durch Entscheidung des Oberappellationsgerichts M\u00fcnchen vom 30. Dezember 1839   aufgehoben.<\/p>\n<p>&lt;Als   Gro\u00dfe im Dezember seine Schrift Lebewohl! Abschied des kranken Dichters von   Bayern in der St\u00e4ndeversammlung verteilen lie\u00df &#8211; eine kritisch-satirische   Abrechnung mit der Regierungspolitik &#8211; wurde dieselbe umgehend beschlagnahmt   und verboten. Gro\u00dfe wurde am 26. Januar 1832 verhaftet und zwei Monate in der   Frohnfeste M\u00fcnchen festgehalten. Auf Kaution, gestellt durch den Deutschen   Pre\u00df- und Vaterlandsverein, kam er am 18. M\u00e4rz frei. Gro\u00dfe hielt sich danach   in Zweibr\u00fccken und Pirmasens auf und traf sich mit Philipp Jakob   Siebenpfeiffer und Johann Georg August Wirth. Er verfasste Flugschriften,   lie\u00df sie auf eigene Kosten drucken und verbreitete Aufrufe. Auf dem Hambacher   Fest hielt er eine nur in Bruchst\u00fccken \u00fcberlieferte Rede, in der er einige   Regenten Deutschlands schm\u00e4hte, au\u00dferdem soll er zur B\u00fcrgerbewaffnung   aufgerufen haben. Um sich der drohenden Verhaftung zu entziehen fl\u00fcchtete er   im Juni 1832 ins Elsass. Durch das Appellationsgericht in Landau wurde Gro\u00dfe   am 29. Juli 1833 wegen des &#8222;Verbrechens der erfolglosen Aufreizung der   Einwohner des K\u00f6nigreiches zur Bewaffnung gegen die k\u00f6nigl. Autorit\u00e4t&#8220;   und des &#8222;gewaltsamen Umsturze der k\u00f6nigl. Staatsregierung durch \u00f6ffentliche   Reden und Druckschriften&#8220; in Abwesenheit zu zehn Jahre Landesverweisung,   danach zehn Jahre unter Polizeiaufsicht, sowie Entzug der staatsb\u00fcrgerlichen   und b\u00fcrgerlichen Rechte verurteilt. In M\u00fcnchen wurde er hingegen wegen   Majest\u00e4tsbeleidigung und versuchten Hochverrats durch seine Schrift Lebewohl!   angeklagt und mit Urteil vom 19. Oktober 1833 zu vierj\u00e4hriger Gef\u00e4ngnisstrafe   verurteilt. Beigef\u00fcgt war der Zusatz, jedes Jahr zur Zeit des Verbrechens in   einem finsteren Kerker bei Wasser und Brot drei Tage eingesperrt zu   werden&gt;<\/p>\n<p>1848 wurde   Closen zum Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung und zum Mitglied des   F\u00fcnfzigerausschusses gew\u00e4hlt, nahm diese Mandate jedoch nur kurzzeitig wahr,   da ihn K\u00f6nig Max II. von Bayern zum Gesandten beim Deutschen Bund bestellte.   Nach dem R\u00fccktritt des M\u00e4rzministeriums ernannte Max II. ihn zum Bayerischen   Staatsrat in au\u00dferordentlichem Dienst. Fortan k\u00fcmmerte er sich um die   F\u00f6rderung der Landwirtschaft in Bayern.<\/p>\n<p>Das   Karl-von-Closen-Gymnasium in seinem Heimatort Gern bei Eggenfelden ist ihm zu   Ehren benannt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bay. LTV   1819 10. Bd. Protokoll in der 37. Allgemeinen Sitzung am 3.6.1819 \u2013   Fortsetzung, <\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.   205-&lt;338&gt;373\u00a0 Protocoll der 37. Allgemeinen Sitzung der Cammer der   Abgeordneten<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wirtschaftskrieg   zwischen den Nachbarstaaten<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong>S. 215-223   Karl Ferdinand Frh. von Closen<\/strong>, &lt;Abg. der Gutsbesitzer im Isarkeis, Bern bei   Eggenfelden, Niederbayern&gt;:<\/p>\n<p>S.215   Nachdem gegen Baiern von den benachbarten Staaten in Ansehung des Handels der   Zustand nicht des ewigen Friedens, sondern des ewigen Krieges beobachtet   wird, so scheint mir das System, welches der vorgeschlagenen Maut-Ordnung zum   Grunde liegt, im Allgemeinen den Verh\u00e4ltnissen unsers Vaterlandes angemessen,   sowohl in nationalwirthschaftlicher, als finanzieller Hinsicht.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zweifel an   Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der Auflagen f\u00fcr Luxusg\u00fcter<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.222 So   erw\u00fcnscht die in Antrag gebrachte Luxus-Auflage f\u00fcr die dermaligen   landwirthschaftllchen Verh\u00e4ltnisse fur Baiern seyn mag, so gegr\u00fcndet ist doch   die Besorgni\u00df der practischen Gesch\u00e4ftsm\u00e4nner, da\u00df durch die hohen Zolls\u00e4tze   die Defraudationen zu sehr vermehrt, und daher durch die h\u00f6here Abgabe, statt   einer gr\u00f6\u00dfern, eine geringere Ertr\u00e4gni\u00df erzielt werde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Belegung   von Seeweinen &#8211; Defraudationsgefahr<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 633   &lt;Zur Belegung der billigen Seeweine (= Bodenseeweine) mit gleichem Zoll   wie hochwertige Weine.&gt;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Karl   Ferdinand Frh. von Closen<\/span><\/strong> &lt;Abg. der Gutsbesitzer im Isarkeis, Bern bei   Eggenfelden, Niederbayern:&gt; Die Defraudationen mit diesem Wein sind sehr   schwer zu verhindern und zu entdecken, da man selbst gute franz\u00f6sische Weine   durch einen, in das Glas des versuchenden Maut-Aufsehers geworfenen Thaler,   so verf\u00e4lschen kann, da\u00df sie auf einmal, wie See-Weine schmecken. Daher   glaubte der Ausschu\u00df den entscheidenden Grund zu einer hohen Belegung hierin   gefunden zu haben.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">S. 633f.   FMr. Lerchenfeld<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Gleiche   Belegung von Rhein- und franz\u00f6sischen Weinen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 634 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">FMr.   Lerchenfeld<\/span><\/strong>: Der Grund, warum Rhein- und franz\u00f6sische Weine gleich   hoch belegt wurden, war<\/p>\n<p>1) weil   \u00f6fters sich der Fall ereignen kann, da\u00df franz\u00f6sische, wei\u00dfe Weine unter dem   Namen der Rhein-Weine eingef\u00fchrt werden.<\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Paul Wolfgang Merkel<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Paul Wolfgang Merkel<\/span><\/strong> (* 1. April 1756 in N\u00fcrnberg; \u2020 16. Januar 1820 N\u00fcrnberg) war Kaufmann und Marktvorsteher sowie der erste Abgeordnete der Stadt N\u00fcrnberg in der Zweiten Kammer des Bayerischen Landtag 1819. Konfession: \u00a0\u00a0\u00a0 evangelisch. Gruppe: Klasse IV St\u00e4dte und M\u00e4rkte Rezatkreis: \u00bc der Sitze. Informationen zu den Landtagen bzw. Legislaturperioden:\u00a0 Aussch\u00fcsse:\u00a0\u00a0\u00a0 II.Ausschuss f\u00fcr die Steuern (07.02.1819) Kaufm\u00e4nnische Ausbildung in einer Bremer Manufaktur . \u00dcbernahme des v\u00e4terlichen Gesch\u00e4fts, 1787 alleiniger Inhaber. \u00a01784 Heirat mit einer Tochter des Kaufmanns Johannes Bepler, Inhaber des Handelshauses &#8222;L\u00f6del&#8220;, daraus resultierend: Gro\u00dfhandelshaus &#8222;L\u00f6del und Merkel&#8220;. Seine Frau Margarete Elisabeth, geb. Bepler, gebar 16 Kinder, von denen 13 vollj\u00e4hrig wurden. Heute werden 1736 direkte Nachkommen mit vielen Familienmitgliedern gez\u00e4hlt, ein Vorbild in Familienplanung. 1786 Marktadjutant und Aufnahme in den Gr\u00f6\u00dferen Rat der Genannten in N\u00fcrnberg. 1807 Kgl. Finanzrat. 1809 Assessor am Handelsappellationsgericht. Gem\u00e4\u00dfigt liberal; Vertreter der Freihandelspolitik<\/p>\n<p>Paul Wolfgang Merkel z\u00e4hlt zu den bedeutendsten Pers\u00f6nlichkeiten N\u00fcrnbergs um 1800: Als Kaufmann handelte er mit gro\u00dfem Erfolg, als Politiker setzte er Reformen durch, im Bayerischen Landtag stritt er f\u00fcr den wirtschaftlichen Wiederaufstieg N\u00fcrnbergs, als Sammler rettete er zahlreiche N\u00fcrnberger Kunstwerke.<\/p>\n<p>Der erfolgreiche Kaufmann baute in N\u00fcrnberg ein bedeutendes Handelsunternehmen auf, das durch internationale Beziehungen, sein Unternahmen stand im Brennpunkt bedeutender Handelswege. Merkel verwertete die schwierigen Verh\u00e4ltnisse Europas zu Zeiten der Kontinentalsperre zu Gunsten seines Handelshauses. Politische Weitsicht und gute Informationen \u00fcber seine Handelskontakte lie\u00dfen ihn rechtzeitig Vorr\u00e4te aufbauen, die er dann g\u00fcnstig absetzen konnte.<\/p>\n<p>Als die freie Reichsstadt N\u00fcrnberg aus Finanznot gezwungen war, einen Teil der zur Kaiserzeit angesammelten Kunstsch\u00e4tze zu ver\u00e4u\u00dfern, erwies sich Paul Wolfgang Merkel als Kunstm\u00e4zen und Retter bedeutender Kultursch\u00e4tze f\u00fcr seine Heimatstadt. So erstand er u.a. \u00fcberragende Kunstwerke wie den nach ihm benannten &#8222;Merkelschen Tafelaufsatz&#8220; des Goldschmieds Wenzel Jamnitzer, die ber\u00fchmte Peltzersche Portr\u00e4tsammlung &#8222;N\u00fcrnberger Bildnisse&#8220; oder die &#8222;Welsersche Bibliothek&#8220;. Seine Nachkommen brachten sp\u00e4ter die umfangreichen Sammlungsbest\u00e4nde in eine Stiftung ein, die heute gr\u00f6\u00dfter privater Leihgeber des Germanischen Nationalmuseums ist. Reges Interesse hatte Merkel zeitlebens an politischen, kulturellen wie wissenschaftlichen Belangen. Er war Mitglied der N\u00fcrnberger Freimaurerloge &#8222;Zu den drei Pfeilen&#8220;. Neben seiner Logent\u00e4tigkeit pflegte er umfangreiche Kontakte und Freundschaften. So war er nahe befreundet mit dem gro\u00dfen Philosophen Hegel. Karl Ludwig von Knebel, ein enger Freund Goethes, geh\u00f6rte &#8211; neben vielen anderen zeithistorisch bedeutenden Pers\u00f6nlichkeiten &#8211; ebenso zu seinem Freundes- und Gespr\u00e4chskreis wie Jean Paul oder der Physiker Thomas Johann Seebeck.<\/p>\n<p>Als erster N\u00fcrnberger Abgeordneter im Bayerischen Landtag gelang es Paul Wolfgang Merkel durch seine umfassende Kenntnis der Handelsgesetze in intensiven Verhandlungen die Schulden N\u00fcrnbergs praktisch auf Null zur\u00fcckzuf\u00fchren. \u00a0Damit waren die Weichen gestellt f\u00fcr ein Aufbl\u00fchen der Stadt zur bedeutendsten Industriestadt Bayerns ab 1830.<\/p>\n<p>Anl\u00e4sslich des 250. Geburtstagsjubil\u00e4ums am 1. April 2006 widmete die Stadt N\u00fcrnberg mit Unterst\u00fctzung des Stadtarchivs und der Paul Wolfgang Merkelschen Familienstiftung dem verdienten B\u00fcrger eine Ausstellung unter dem Namen Paul Wolfgang Merkel &#8211; Kaufmann. Reformer. Patriot. im Stadtmuseum Fembohaus.<\/p>\n<p>&lt;Das Stadtmuseum Fembohaus ist das Stadtmuseum zur Geschichte N\u00fcrnbergs. 950 Jahre Stadtgeschichte werden anschaulich dargestellt. Es pr\u00e4sentiert in neuartiger Museumsatmosph\u00e4re mit ambitionierten Ausstellungen zu aktuellen Themen der Stadtgeschichte einen umfassenden Blick auf die Stadtgeschichte. Das Museum geh\u00f6rt zum Verbund der Museen der Stadt N\u00fcrnberg. Das Fembohaus ist N\u00fcrnbergs einziges erhaltenes gro\u00dfes Kaufmannshaus der Sp\u00e4trenaissance.&gt;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">T\u00e4ter<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.373 Vorlesung der Ausarbeitungen des Abg. Herrn Merkel.<\/p>\n<p>S. 380 Wenn Defraudationen vorgefallen sind, so sind sie auch nur an solchen Orten vorgefallen, wo Juden und Schleich-H\u00e4ndler ihr Unwesen treiben, und wo man ihnen de\u00dfwegen bei ernstem Willen leicht auf die Spur kommen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Beispiel: Zollr\u00fcckverg\u00fctungen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Als Beweis wird dazu dienen, dass die R\u00fcckverg\u00fctung in F\u00fcrth, einem bekannten Juden-Ort 25,000 fl., in Bamberg, wo ebenfalls die Juden ihr Wesen treiben, sogar 42,540 fl. in einem Jahre angeschlagen worden. Da\u00df nicht die R\u00fcckverg\u00fctungen, sondern die hohen Zoll-S\u00e4tze die Defraudationen am meisten veranlassen und beg\u00fcnstigen, wird keines Beweises bed\u00fcrfen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Veranstaltung vom 08.11.2017<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">F\u00fcrther Juden<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Im 17. Jahrhundert gab es in F\u00fcrth eine Gemeinde-Talmudschule, die ein hohes Ansehen genoss. 1607 wurde der erste j\u00fcdische Friedhof angelegt, 1617 eine Synagoge errichtet und 1653 das erste j\u00fcdische Krankenhaus Deutschlands er\u00f6ffnet. 1670 wurden viele Juden aus Wien aufgenommen, so dass es 1716 etwa 400 j\u00fcdische Familien in der Stadt gab. 1807 betrug der Anteil der Juden an der Gesamtbev\u00f6lkerung 19 Prozent. 1824 wurde die Talmudschule durch die bayerischen Beh\u00f6rden geschlossen.<\/p>\n<p>1862 wurde eine j\u00fcdische Volksschule und 1882 eine Mittelschule gegr\u00fcndet. Die h\u00f6chste Zahl j\u00fcdischer B\u00fcrger war 1880 mit ca. 3300 erreicht. Im Jahr 1938 wurde die Synagoge bei den Novemberpogromen 1938 zerst\u00f6rt und der trotz der Repressionen verbliebene Teil der j\u00fcdischen Bev\u00f6lkerung ab 1941 \u00fcberwiegend in Vernichtungslager deportiert.<\/p>\n<p>J\u00fcdisches Leben in F\u00fcrth bis 1933<\/p>\n<p>F\u00fcrth galt bis Anfang des 20. Jahrhunderts als eine Stadt, die wesentlich von j\u00fcdischer Kultur und Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit mitgepr\u00e4gt war, so dass bis heute von einem \u201eBayerischen Jerusalem\u201c bzw. \u201eFr\u00e4nkischen Jerusalem\u201c gesprochen wird, den Begriff pr\u00e4gte erstmals um 1830 der Satiriker Moritz Gottlieb Saphir (1795-1858, konvertierte 1832 zum evangelischen Glauben) in urspr\u00fcnglich abwertendem Kontext. Der j\u00fcdische Bev\u00f6lkerungsanteil lag um 1800 bei \u00fcber 20 Prozent, der absolute H\u00f6chststand 1880 bei 3336 j\u00fcdischen Einwohnern. Der Zuzug von Juden war in den liberalen \u00f6rtlichen Verh\u00e4ltnissen begr\u00fcndet, die durch die Einverleibung F\u00fcrths durch Bayern im Jahre 1806 zun\u00e4chst wieder eingeschr\u00e4nkt wurden. Noch bis zum Ersten Weltkrieg war das gesellschaftliche Klima in F\u00fcrth bez\u00fcglich j\u00fcdischer Mitb\u00fcrger vergleichsweise tolerant.<\/p>\n<p>Hitler sch\u00e4tzte deswegen F\u00fcrth dementsprechend negativ ein, er verglich gerne die \u201edeutsche\u201c Stadt N\u00fcrnberg mit der benachbarten \u201ej\u00fcdischen\u201c Stadt F\u00fcrth. Wo immer man wie in F\u00fcrth die Juden sich selbst \u00fcberlassen und in Ruhe gelassen habe, so Hitler, h\u00e4tten sie als \u201ereine Parasiten\u201c nur \u201eElend und Versagen\u201c hervorgebracht. Tats\u00e4chlich jedoch verlor N\u00fcrnberg von 1600 bis 1800 die H\u00e4lfte seiner Einwohner und die Bedeutung als europ\u00e4ische Metropole, w\u00e4hrend sich im gleichen Zeitraum die Einwohnerzahl in F\u00fcrth verzehnfachte und eine Industrie- und Gewerbestadt entstand, Ludwig Tieck pr\u00e4gte 1812 den Begriff \u201eNordamerika von F\u00fcrth\u201c, Jakob Wassermann jenen der \u201eStadt der tausend Schl\u00f6te\u201c. Diese bis etwa 1820 andauernde gegenl\u00e4ufige Entwicklung der beiden St\u00e4dte hatte verschiedene Gr\u00fcnde, einen davon stellte die 1887 ver\u00f6ffentlichte und weitverbreitete \u201eFronm\u00fcller-Stadtchronik\u201c so dar: \u201eN\u00fcrnberg hatte sich durch die Judenvertreibung eine tiefe Wunde selbst geschlagen. Theils fehlte ihm seitdem wenigstens die H\u00e4lfte der ben\u00f6thigten Kapitalien, theils entging ihm jenes industrielle Ferment, welches aller Orten die Israeliten zur F\u00f6rderung von Verkehr und Handel bilden\u2026\u201c<\/p>\n<p>1933 betrug der Anteil der j\u00fcdischen F\u00fcrther 2,6 Prozent oder 1.990 Menschen. Am 9. M\u00e4rz 1933 verk\u00fcndete ein N\u00fcrnberger NS-Funktion\u00e4r vom F\u00fcrther Rathaus vor ca. 10.000 Zuh\u00f6rern: \u201eAuch hier in F\u00fcrth, der Stadt, die einst rot und total verjudet war, wird wieder eine saubere ehrliche deutsche Stadt gemacht\u201c.<\/p>\n<p>Bis zum vollst\u00e4ndigen Auswanderungsstopp im Jahr 1941 konnten etwa 1.400 F\u00fcrther Juden auswandern, darunter beispielsweise der \u201efr\u00fchpensionierte\u201c Lehrer Louis Kissinger zusammen mit Familie und Sohn Heinz (\u201eHenry\u201c) Alfred Kissinger. Viele Auswanderer fl\u00fcchteten in sp\u00e4ter von der Wehrmacht besetzte Gebiete und St\u00e4dte wie Rotterdam oder Paris und wurden sp\u00e4ter durch die SS von dort in Vernichtungslager deportiert.<\/p>\n<p>Im Gau Franken bereicherten sich die Parteifunktion\u00e4re unter Julius Streicher schon vor einer reichsweit gesetzlich forcierten \u201eArisierung\u201c an j\u00fcdischem Eigentum, was ihnen mindestens 38 Millionen RM einbrachte und selbst f\u00fcr nationalsozialistische Verh\u00e4ltnisse so skandal\u00f6s war, dass eine diesbez\u00fcgliche Untersuchung unter Leitung von G\u00f6ring zur Entmachtung von Streicher f\u00fchrte. Parallel zur Abwanderung und sp\u00e4ter zur Deportierung verlief die Aneignung j\u00fcdischen Verm\u00f6gens durch die Beh\u00f6rden. Zudem kassierte die Staatskasse durch die Vertreibungspolitik von den emigrierten Juden ca. 900 Millionen RM an sogenannter \u201eFluchtsteuer\u201c und diversen Geb\u00fchren.<\/p>\n<p>Zum Zeitpunkt des Novemberpogroms 1938 lebten noch 1.200 Juden in F\u00fcrth.<\/p>\n<p>In der Stadtchronik vom 16. Mai 1939 hei\u00dft es: \u201eViele Judenfamilien von hier und allerorts verlassen Deutschland und machen sich in England, Holland, Frankreich, Amerika u. s. w. ans\u00e4ssig\u201c.<\/p>\n<p>1999 wurde F\u00fcrth zum Hauptstandort des J\u00fcdischen Museums Franken ausgew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bamberger Juden<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Das 19. Jahrhundert verlief f\u00fcr die j\u00fcdische Gemeinde in Bamberg relativ ruhig. Mit dem Edikt von 1813 wurden die Juden zwar offiziell eingeb\u00fcrgert, trotzdem blieben sie B\u00fcrger zweiter Klasse. Aufgrund des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 wurde das F\u00fcrstbistum Bamberg s\u00e4kularisiert und die Juden aus dem Schutz des F\u00fcrstbistums entlassen. Im April 1803 wurden sie dem bayerischen K\u00f6nig unterstellt. Ihr neuer politischer Status zeigte sich anhand bestimmter Rechte aber auch Pflichten. So galt nun auch f\u00fcr j\u00fcdische M\u00e4nner die allgemeine Wehrpflicht.<\/p>\n<p>Von nun an mussten j\u00fcdische B\u00fcrger an den Staat keine Schutzgelder mehr zahlen, die Abgaben an die Stadt Bamberg blieben jedoch bis zum November 1831 bestehen.<\/p>\n<p>Am 1. Juli 1834 wurde ein Gesetz f\u00fcr die H\u00f6he der Geb\u00fchren erlassen, welche die Einb\u00fcrgerung f\u00fcr &#8222;alle, ohne Unterschied der Konfession&#8220;, festsetzte. Mit diesem Gesetz war die Einb\u00fcrgerung und die Gleichberechtigung zumindest formal vollzogen.<\/p>\n<p>Der oben genannte Makel &#8222;B\u00fcrger zweiter Wahl&#8220; zu sein, hat einen seiner Urspr\u00fcnge im Matrikelgesetz von 1813. Im Edikt von 1813 wurden alle Juden aufgefordert ihre &#8222;urschriftlichen Schutzbriefe&#8220; und Aufnahmeurkunden den Polizeibeh\u00f6rden vorzulegen. Dort hatten sie die Pflicht, sich mit einem vorher gew\u00e4hlten deutschen Namen in eine Liste, ein Matrikel, eintragen zu lassen. Der erste bayerische Staatsb\u00fcrger, der sich am 21.2.1814 eintragen lie\u00df, war der Bamberger Bankier Josef Samuel Hesslein. Ihm folgte die gesamte j\u00fcdische Gemeinde Bambergs. 1814 gab es in Bamberg 69 ans\u00e4ssige, immatrikulierte Familien. Diese zuf\u00e4llige Zahl von 69 Familien wurde alsbald zu einer Norm erkl\u00e4rt und es durften sich in Bamberg nicht mehr immatrikulierte Familien ansiedeln. Dies hatte schwerwiegende Folgen, da das Recht auf Ans\u00e4ssigkeit immer nur an einen Nachfolger vererbt werden konnte. In dieser Zeit wanderten viele j\u00fcdische Familien nach Nordamerika aus. Faktisch bestand damit ein Verbot der Einwanderung f\u00fcr Juden. Au\u00dferdem wurde der Hausier-, Not- und Schacherhandel verboten. Das Matrikelgesetz wurde in Bayern erst 1861 wieder aufgehoben. Nur kurz sei erw\u00e4hnt, dass 1819 von &#8222;Hep-Hep-Unruhen&#8220; berichtet wird. In ganz Franken, einschlie\u00dflich Bamberg, kam es zu &#8222;pogromartigen Ausschreitungen&#8220; des b\u00fcrgerlichen Mittelstandes, mit der Absicht die beginnende Emanzipation der Juden wieder r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen.<\/p>\n<p>Eine andere Absicht des Edikts von 1813 war, die Gleichberechtigung der j\u00fcdischen Mitb\u00fcrger herzustellen. So wurde es j\u00fcdischen Kindern von nun an erm\u00f6glicht, \u00f6ffentliche Schulen zu besuchen. Wie ein Blick in die Katastereintr\u00e4ge zeigte, geh\u00f6rten damals die meisten j\u00fcdischen Familien in Bamberg dem Kleinh\u00e4ndlerstand an. Der Ungleichheitsstatus von Juden ist auf das vierte Laterankonzil anno 1215 zur\u00fcckzuf\u00fchren. W\u00e4hrenddessen wurde beschlossen, dass Juden keine handwerklichen Berufe erlernen durften, sie ein Unterscheidungsmerkmal an ihrer Kleidung zu tragen h\u00e4tten und es den Juden von nun an untersagt sei, \u00f6ffentliche \u00c4mter zu \u00fcbernehmen. Den Christen wurde ein Zinsverbot auferlegt, wodurch die Juden in die Berufe der Pfandleiher, Geldwechsler und Zinsnehmer gezwungen wurden. Im Edikt von 1813 wurden ihnen nun wieder erlaubt handwerkliche Berufe zu erlernen und auszu\u00fcben. Christliche Handwerksmeister wurden ausdr\u00fccklich aufgefordert diese, wider jeglicher Vorurteile, aufzunehmen und Toleranz zu \u00fcben. Wie aus einer Statistik vom April 1821 zu lesen ist, haben diese Bestrebungen zur Gleichberechtigung der Juden in Bamberg Erfolg gehabt. Es werden unter anderem 3 Gesellen, 14 Handwerkslehrlinge und 36 schulpflichtige immatrikulierte Kinder gez\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Nach der Aufhebung der Matrikelgesetze 1861 waren die Bamberger Juden nun v\u00f6llig gleichberechtigte B\u00fcrger. Laut Friedrich-Brettinger (1962) wurden die j\u00fcdischen B\u00fcrger Bambergs von der christlichen Bev\u00f6lkerung zu dieser Zeit schon l\u00e4ngst nicht mehr als Fremdk\u00f6rper angesehen. Man tolerierte sich gegenseitig. Nach den drei Kriegen &#8211; 1864, 1866 und 1870\/71 &#8211; kam es in Deutschland zum wirtschaftlichen Aufschwung, zu dem die Juden einen nicht unerheblichen Teil beitrugen. Aber auch f\u00fcr sie selbst hatte der Aufschwung vorteilhafte Auswirkungen. Durch Sparsamkeit und T\u00fcchtigkeit, wie Friedrich-Brettinger schreibt, kamen viele j\u00fcdische Handeltreibende und Gesch\u00e4ftsinhaber zu Wohlstand. Bald spielten Juden in der Bamberger Wirtschaft wie auch in der Gesellschaft eine wichtige Rolle. J\u00fcdische Firmen stiegen zu f\u00fchrenden Unternehmen auf und viele j\u00fcdische \u00c4rzte und Juristen genossen gro\u00dfes Ansehen.<\/p>\n<p>Zum oben genannten Ansehen und zu der Toleranz gegen\u00fcber j\u00fcdischen Mitb\u00fcrgern dieser Zeit, hatten sicherlich auch die Gr\u00fcndung vieler Stiftungen sozialer und kultureller Art ihren Anteil. Es waren Privatleute j\u00fcdischen Glaubens, die solche Stiftungen einrichteten, welche meist f\u00fcr christliche wie j\u00fcdische Bed\u00fcrftige gleicherma\u00dfen angelegt waren. So gab es zum Beispiel eine Wei\u00dfbrotverteilung unter Armen, eine Brennholzverteilung speziell f\u00fcr christliche Familien, Kleiderbeschaffungen, Austeilungen zu Weihnachten an christliche Arme und vieles mehr.<\/p>\n<p>Franz Ludwig von Hornthal (* 5. M\u00e4rz 1760 in Hamburg; \u2020 27. Juni 1833 in Bamberg), deutscher Jurist und Politiker, war der erste B\u00fcrgermeister und Ehrenb\u00fcrger von Bamberg.<\/p>\n<p>Leben<\/p>\n<p>Franz Ludwig von Hornthal wurde (unter einem anderen Namen) als Sohn eines Rabbiners in Hamburg geboren, besuchte die ber\u00fchmte Talmudschule in F\u00fcrth, um schlie\u00dflich am 2. Mai 1779 in Bamberg vom Judentum zum Katholizismus zu konvertieren.[1] Der Domkapitular Johann Karl Joseph Horneck von Weinheim (1723\u20131791)[2] und der gerade erst zum Bischof gew\u00e4hlte Franz Ludwig von Erthal waren seine Taufpaten, aus deren Namen sein neuer Vor- und Familienname gebildet wurde.<\/p>\n<p>Hornthal studierte in Bamberg und war am Landgericht Bamberg als geachteter Anwalt t\u00e4tig. Am 17. September 1792 heiratete er Anna Maria Betz, die Tochter des Konvertiten und f\u00fcrstbisch\u00f6flichen Leibarztes Johann Philipp Betz, in Amlingstadt.[1] Am 4. Dezember 1794 wurde Johann Peter, sein einziger Sohn, geboren, benannt nach seinem Taufpaten, dem Kaufmann Johann Peter Raulino (1751\u20131795).[3] Nach dem Tod seiner Ehefrau im Jahr 1814 heiratete Franz Ludwig von Hornthal 1818 die gleichfalls verwitwete Philippine Stockmann, geb. Orth (1776\u20131835).[4]<\/p>\n<p>Nach Aufl\u00f6sung des F\u00fcrstbistums blieb er im Dienst des bayerischen Staates. Ab 1803 war er in Bamberg Polizeidirektor und lie\u00df in Bamberg eine erste Stadtbeleuchtung mit 250 \u00d6llampen installieren,[5] ab 1805 war er zun\u00e4chst Generalkriegskommissar, dann ab 1806 K\u00f6niglich-Bayerischer Oberster Justizrat der Obersten Justizstelle in Franken und ab 1807 leitete er die Aufnahme und Zuordnung der N\u00fcrnberger Staats- und Stadtschulden. Daf\u00fcr wurde er am 23. April 1815 von K\u00f6nig Maximilian I. Joseph in den erblichen Adelsstand erhoben.[1]<\/p>\n<p>Nach Einf\u00fchrung der Magistratsverfassung in Bayern war er von 1818 bis 1821 der erste Bamberger B\u00fcrgermeister, seine Wiederwahl scheiterte. Von 1819 bis 1822 war er Mitglied der Abgeordnetenkammer, bis 1825 noch Mitglied verschiedener Aussch\u00fcsse des bayerischen Landtags. Dort geht die Einf\u00fchrung eines vergleichbar dem im Rheinland bereits eingef\u00fchrten Landratswesens, dessen Einf\u00fchrung nach vielen Debatten erst 1828 verabschiedet wurde und aus der sich im Wesentlichen die bayerische Bezirksverwaltung abgeleitet hat, auf seinen Antrag zur\u00fcck. Aufsehen erregte auch sein \u2013 nicht angenommener \u2013 Vorschlag, die Armee auf die Verfassung statt auf den K\u00f6nig zu vereidigen. Da seine Wiederwahl in den Landtag durch das Geschick der Regierung verhindert wurde, widmete er sich in den 1820er Jahren der Schriftstellerei und ver\u00f6ffentlichte auch Flugbl\u00e4tter, deren Inhalt bei der Regierung auf Missfallen stie\u00df. Das f\u00fchrte zu seinem Ausschluss aus dem Landtag per Dekret im Jahr 1831.<\/p>\n<p>Von 1829 bis 1832 war er Pr\u00e4sident des auch nach seinen Vorschl\u00e4gen geschaffenen Landrates des Obermainkreises. Er hielt beim Gaibacher Verfassungsfest im Jahr 1832 eine beachtete Rede.<\/p>\n<p>Bestattet war er im sogenannten Portikus im Hauptfriedhof Bamberg (Abteilung 1, Nr. 1). Die Gruft wurde 1953 aufgelassen. Die sterblichen \u00dcberreste wurden \u201eevakuiert\u201c.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Merkel, Kaufmann aus N\u00fcrnberg, f\u00fcr Freihandel und Niedrigzoll, hohe Z\u00f6lle von negativer Wirkung<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 399f.\u00a0 Nach der geographischen Lage Baierns, in der Mitte von Deutschland zwischen den 2 Str\u00f6men, dem Main und der Donau, umgeben von Staaten, die strenge Mautsysteme eingef\u00fchrt haben, durch welches in gerader Linie die Communication des Nordens mit dem S\u00fcden geht, das den G\u00fcter Transport durch gute Heerstra\u00dfen erleichtert, das in vieler Hinsicht zum Handel geeignet, dabei ein ackerbauender Staat ist, der mehr Nahrungsmittel und andere Producte erzeugt, als er gebraucht, und durch welche er fremde ohne Nachtheil an sich bringen kann, f\u00fcr diesen Staat ist in allen diesen Beziehungen, kein anderes Handels-Abgabe-System zutr\u00e4glicher, als ein mit voller Freiheit des Handels verbundenes einfaches Zollwe\/(S.400)sen. Alle bisherigen Mautsysteme mit hohen Belegungen haben mehr oder weniger den Handel oder Verkehr gedr\u00fcckt und nur Defraudationen veranlasst; diese zu verh\u00fcten, hat man die l\u00e4stigsten Formalit\u00e4ten eingef\u00fchrt und enorme Summen aufgewendet, und doch den Zweck verfehlt, wie die Erfahrung beweist. Wenn an den Grenzen von allen herein- und hinausgehenden G\u00fctern ein m\u00e4\u00dfiger Zoll abgenommen wird; so kann sich der Handel auf alle Seiten hin verbreiten, sich die gr\u00f6\u00dfte m\u00f6glichste Ausdehnung geben, die Fabricate und Manufacturen k\u00f6nnen auf die wohlfeilste und freieste Weise verfertigt und ausgef\u00fchrt werden, ausl\u00e4ndische Waaren werden den inl\u00e4ndischen einen desto gr\u00f6\u00dfern Absatz verschaffen, die Natur-Producte auf den h\u00f6chsten Werth bringen, dem Handel und Verkehr in allen benachbarten Staaten, \u00f6ffentlich oder heimlich den Eingang verschaffen, und die beste Gelegenheit geben, Ausnahmen oder Beg\u00fcnstigungen in andern Staaten bei der Einfuhr der Waaren zu erlangen, weil der baierische Staat weder gro\u00df noch m\u00e4chtig genug ist, die Reciprocit\u00e4t mit Erfolg anzuwenden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bay. LTV 1819 10. Bd. Protokoll in der 37. Allgemeinen Sitzung am 3.6.1819 Z. 282. Rede des Abgeordneten Merkel aus N\u00fcrnberg \u00fcber das neue Mautgesetz, am 3. Juni 1819, S. 103-112.<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Merkel zu Bayerns Stellung zum Art. XIX Bundesakte; Aufhebung des Wirtschaftskrieges zwischen Bundesstaaten; Bayern als Vorbild<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 111f. Die allgemeine Noth, die durch die unnat\u00fcrliche Isolirung der aneinander gr\u00e4nzenden und von einem feierlichen Band umschlungenen Staaten, und durch die feindseligen Verf\u00fcgungen veranla\u00dft wird, und deren Folgen in alle Erwerbs- und Nahrungs-Quellen eingreifen, und mitten im Frieden einen Kriegsstand unterhalten, werden und m\u00fcssen eine \u00c4nderung dieser Maasregeln bewirken. Die Urheber derselben werden selbst einsehen m\u00fcssen, da\u00df sie die Wohlfahrt ihrer L\u00e4nder dadurch doch nicht begr\u00fcnden, und sich damit am Ende selbst schaden.<\/p>\n<p>Von der Weisheit und Gerechtigkeit unserer Regirung d\u00fcrfen wir hoffen, da\u00df sie selbst kr\u00e4ftig mitwirken wird, da\u00df diese auf das Staats-Wohl so m\u00e4chtig einwirkende Angelegenheit von der Bundes-Versammlung in \u00dcberlegung genommen, \/ S. 112 und ein gemeinsamer Beschlu\u00df zum Wohl Aller durch die Herstellung des freien Handels-Verkehrs und Errichtung einer Zolllinie an den Gr\u00e4nzen der deutschen\u00a0 Bundesstaaten gesetzt werden m\u00f6ge, und ich mache hiemit den Antrag, da\u00df Se. K\u00f6nigl. Majest\u00e4t auf das Feierlichste darum gebeten werden m\u00f6ge.<\/p>\n<p>Es ist dieses der wichtigste Grund, warum ich darauf antrage, da\u00df vor der Hand keine solche Verf\u00fcgung getroffen werde, die dem obbemeldeten feindseligen und verderblichen System theils selbst gem\u00e4\u00df seyn, theils einem liberalern und vortheilhaftern im Wege stehen m\u00f6ge.<\/p>\n<p>Baierns Regierung ist in so vielen und wichtigen, das Gl\u00fcck und das Wohl des Volks begr\u00fcndenden Angelegenheiten mit einem guten Beispiele vorangegangen, warum sollte sie es nicht auch in einer so wichtigen, in das t\u00e4gliche Leben der Einwohner, auf deren Moralit\u00e4t und Wohlstand so vielfach einwirkenden Angelegenheit, als wie die Maut ist, thun wollen?<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bay. LTV 1819 13. Bd. Protokoll\u00a0 der 50. Allgemeinen Sitzung der Cammer der Abgeordneten am 5. Juli 1819.<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">S. 575 \u2013 656 Beratung d. Komm.-berichts . <\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong>S. 586-592 Abg.<\/strong> <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Merkel (von N\u00fcrnberg<\/span><\/strong>)<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wirkung hoher Zolls\u00e4tze, Defraudationen <\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 587 Nur seit dem letztern Mautgesetze, in welchem hohe Zolls\u00e4tze bis zu 26 und 38 fl. bestimmt wurden, fingen \/ S. 588 die Defraudationen an, und zwar nur in den langen Waaren, welche damit belegt waren. Ein sprechender Beweis, da\u00df nicht das System der R\u00fcckverg\u00fctung, sondern die hohen Zolls\u00e4tze die Veranlassung zu den Maut-Betr\u00fcgereien gegeben haben. Indessen sie sollen nun nach dem Beschlusse der hohen Cammer nicht mehr statt finden, es ist also nichts weiter dar\u00fcber zu sagen.<\/p>\n<p>Die Erfahrung hat bisher gelehrt, und die k. Regierung hat sich selbst als \u00fcberzeugt erkl\u00e4rt, da\u00df hohe Zolls\u00e4tze nur den Reiz zu Unterschleifen erregen, die Unterschleife selbst bef\u00f6rdern, der Casse gro\u00dfen Eintrag thun, und dem ehrlichen Kaufmanne den gr\u00f6\u00dften Nachtheil zuf\u00fcgen, und dennoch kommen in dem neuen System wieder S\u00e4tze von 10 fl., 20 fl. vor.<\/p>\n<p>Sind denn aber S\u00e4tze solcher Art, welche oft der H\u00e4lfte des Werths nahe kommen, z.B. bei \u00f6sterreichischen Wein und Tabak, geringen Kr\u00e4mmerei-Waaren, Brandwein ec. nicht schon hohe Belegungen? Und mu\u00df man nicht bef\u00fcrchten, da\u00df sie der Erfahrung und eignen \u00dcberzeugung gem\u00e4\u00df zu Defraudationen veranlassen, und wenn man sie verhindern will, eine strenge und complicirte Manipulation, ein zahlreiches Mautpersonal und vielfache Sicherungs-Anstalten zur Verh\u00fctung derselben erfodern, und zwar um so mehr, da keine R\u00fcckverg\u00fctungen statt finden.<\/p>\n<p>S. 589 &lt;F\u00fcr Zollmaximum von 5 fl.&gt; Man darf nicht f\u00fcrchten, da\u00df die Einnahme der Casse geringer wird, denn auf 10 und 20 fl. l\u00e4\u00dft sich weit weniger rechnen, als auf 5 fl.<\/p>\n<p>Die bisherigen hohen S\u00e4tze haben, wie die Erfahrung zeigt, wenig eingetragen, und werden k\u00fcnftig bei aufh\u00f6render R\u00fcckverg\u00fctung und dadurch verminderten Handel noch weniger eintragen.<\/p>\n<p>Auf 5 fl. ist weit mehr zu rechnen, der Reiz zur Defraudation ist um vieles geringer, der rechtliche Kaufmann kann noch eher bei 5 fl., als bei 10 und 20 fl. bestehen.<\/p>\n<p>S. 590 &lt;Zu Handelsartikeln, die mit hohen S\u00e4tzen belegt sind:&gt; Sie kommen also entweder gar nicht, oder blos durch den Schleichhandel ins Land. In beiden F\u00e4llen erh\u00e4lt die Mautkasse nichts, und die S\u00e4tze stehen blos auf dem Papier.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Johann Georg Bestelmeyer<\/span><\/strong> (* 22. August 1785 in Schwabach; evangelisch, \u2020 28. September 1852 in N\u00fcrnberg) war ein Tabakfabrikant. Schwabach ist die kleinste kreisfreie Stadt Bayerns. Sie liegt im Regierungsbezirk Mittelfranken in der St\u00e4dteachse N\u00fcrnberg-F\u00fcrth-Erlangen-Schwabach und geh\u00f6rt zur Metropolregion N\u00fcrnberg.&gt;<\/p>\n<p>Bestelmeyer galt als f\u00fchrender Vertreter des radikalen Fl\u00fcgels des fr\u00e4nkischen Liberalismus: Er war ab 1818 in der Kommunalpolitik in Schwabach engagiert und wurde 1819 f\u00fcr den Rezatkreis als Abgeordneter der Klasse IV in den ersten Bayerischen Landtag gew\u00e4hlt. 1825 zog er nach N\u00fcrnberg um, war dort erneut kommunalpolitisch t\u00e4tig und wurde 1829 zum Zweiten B\u00fcrgermeister gew\u00e4hlt. \u00a0Er war Anf\u00fchrer der liberalen Opposition gegen den 2. B\u00fcrgermeister der Stadt N\u00fcrnberg Johann Scharrer. 1829 erfolgte die Wahl zum 2. B\u00fcrgermeister in N\u00fcrnberg, die von\u00a0 K\u00f6nig Ludwig I. aus politischen Gr\u00fcnden nicht best\u00e4tigt wurde. 1830 wurde seine Wahl in die Kammer der Abgeordneten durch K\u00f6nig Ludwig I. aus politischen Gr\u00fcnden gleichfalls nicht best\u00e4tigt. Die N\u00fcrnberger Gemeindebevollm\u00e4chtigten protestierten gegen die Entscheidungen des K\u00f6nigs mit Solidarit\u00e4tsadressen zugunsten Bestelmeyers.<\/p>\n<p>Von 1838 bis 1848 konnte Bestelmeyer das stellvertretende B\u00fcrgermeisteramt schlie\u00dflich doch aus\u00fcben und war von 1837 bis 1848 auch wieder Mitglied der Kammer der Abgeordneten f\u00fcr die Klasse IV im Stimmkreis Rezatkreis bzw. Mittelfranken.<\/p>\n<p>Die Beurteilung seiner T\u00e4tigkeit als Mitglied der Kammer der Abgeordneten 1845: &#8222;Fr\u00fcher im &#8218;Lager der entschiedenen Oppositionsm\u00e4nner&#8216;, bewies jedoch insbesondere seit den letzten Landtagen eine &#8218;gute Gesinnung&#8217;\u201c.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bay. LTV 1819 13. Bd. Protokoll\u00a0 der 48. Allgemeinen Sitzung am 30.6.1819 Z. 362. <\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 498-512 Bericht \u00fcber die Modificationen in den neuen Zoll-Tarifen, von der zu ihrer Pr\u00fcfung gew\u00e4hlten Commission, erstattet durch den Abgeordneten Georg Bestelmeyer, als ihren Sekret\u00e4r und Referenten, M\u00fcnchen, 1.7.1819.<\/p>\n<p>Johann Georg <strong>Bestelmeyer<\/strong>, N\u00fcrnberg, 1. Juli 1819<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Beschreibung der Defraudanten, Beschr\u00e4nkung der Handelskonzessionen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 501 &lt;B\u00fcrgermeister Anns vertrat abweichende Meinung und f\u00fchrte aus: &gt;Vom Detail-Handel lebten viele Tausend Familien, welche l\u00e4ngst bittere Klagen \u00fcber zu hohe Maut gef\u00fchrt h\u00e4tten, und die sich vor den Schw\u00e4rzervolke, als Juden, Christen, Itali\u00e4nern, Ehingern und andern, nicht mehr zu retten wu\u00dften; jene Detail-H\u00e4ndler w\u00fcrden also noch mehr leiden, und sich gedr\u00fcckt finden, wenn der Zoll, auf solche. Artikel, statt niedriger, wie sie erwartet hatten, noch h\u00f6her gestellt werden w\u00fcrde.<\/p>\n<p>&lt; Diese Ansicht von Anns konnten \u00fcbrige Kommissionsmitglieder nicht teilen.&gt; Sie erwogen, da\u00df nach dem beantragten Zusatz zu dem neuen Zollgesetze nur berechtigte Kaufleute, Waaren zum Handel im Inlande vom Auslande beziehen d\u00fcrften, da\u00df sonach allen Hausirern an und f\u00fcr sich der Handel mit solchen Waaren und deren Hereinbringen vom Auslande untersagt werden mu\u00dfte, da\u00df dem Einschw\u00e4rzen dadurch ein kr\u00e4ftiger Damm entgegengesetzt w\u00e4re, und da\u00df es den ausgesprochenen Grunds\u00e4tzen gem\u00e4\u00df sey, dem inl\u00e4ndischen Gewerbflei\u00df zu H\u00fclfe zu kommen, was nur durch h\u00f6here Belegung der vom Ausland eingehenden Fabrikate bewirkt werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 14.11.2017<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Belegung von Weinen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 505 <strong>Franz Joseph Abendanz, Wallerstein, Landkreis Donau-Ries, Schwaben <\/strong>&lt;f\u00fcr niedrige Belegung der Weine, freie Einfuhr aus Rheinkreis. Doch:&gt; &#8222;F\u00fcr eine niedrigere Belegung der Weine aus dem Rheinkreise, so wie auch der Weinmoste, konnte sich die Commission durchaus nicht erkl\u00e4ren. Auch mit allen Controllen, mit den l\u00e4stigsten Formalit\u00e4ten w\u00fcrden bedeutende Defraudationen nicht zu verhindern seyn, und zum empfindlichsten Schaden des Zoll-Aerars sowohl, als der \u00fcbrigen Kreise gereichen.<\/p>\n<p>&lt; Franz Joseph Abendanz war ein fr\u00e4nkischer Gutsbesitzer und Weinh\u00e4ndler.<\/p>\n<p>Abendanz war in Wallerstein beheimatet. Als Vertreter des Rezatkreises geh\u00f6rte er von 1819 bis 1827 der Kammer der Abgeordneten der bayerischen St\u00e4ndeversammlung an. F\u00fcr Klasse zuerst V, ab 1825 IV. Er war Mitglied der Ansbacher Freimaurerloge Alexander zu den drei Sternen. Aus dem Mitgliederverzeichnis des Jahres 1806 geht hervor, dass er zu diesem Zeitpunkt 43 Jahre alt gewesen war. Demzufolge muss er im Jahre 1762 oder 1763 geboren worden sein.<\/p>\n<p>Er galt als gem\u00e4\u00dfigt liberal und setzte sich pers\u00f6nlich f\u00fcr die Einf\u00fchrung des Landrats in der bayerischen Pfalz ein. Nachdem die Stadt Wallerstein eine Ruralgemeinde gebildet hatte, ging seine Eigenschaft als st\u00e4dtischer Wahlmann und Deputierter verloren und er schied zum 24. November 1827 aus der Kammer aus.<\/p>\n<table border=\"0\" cellpadding=\"0\" width=\"609\">\n<tbody>\n<tr>\n<td>In der   Kammer war er im II.Ausschuss f\u00fcr Steuern (07.02.1819) Mitglied 1.WP   1819-1825, 1.LT 1819. 1822 im IV. Ausschuss f\u00fcr die Staatsschuldentilgung   (24.01.1822) &gt;<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Belegung von Waren wie Zucker, Kaffee<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 509 &lt;Meinung der Commission: Gg. h\u00f6here Belegung von Zucker, Kaffee u. a.&gt; Die Gr\u00e4nzst\u00e4dte w\u00fcrden dadurch insbesondere leiden, und der Schleichhandel mit diesen zum Bediirfni\u00df gewordenen Waaren einen starken Reiz bekommen, wodurch ein Theil der gehofften Mehreinnahme wieder verloren gehen m\u00f6chte.<\/p>\n<p>&lt;S. 512 Kommission: v. Streber\/Frhr. v. Closen\/Schaezler\/J\u00e4nisch\/L\u00f6wel\/v. Poschinger\/Bestelmeyer. &gt;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Johann Lorenz Freiherr von Schaezler<\/span><\/strong> (* 15. September 1762 in Ansbach; \u2020 19. M\u00e4rz 1826 in Augsburg) war ein deutscher Unternehmer und Bankier. Er wurde 1821 zum Freiherrn erhoben und begr\u00fcndete das neue Adelsgeschlecht von Schaezler.<\/p>\n<p>Er war der Sohn des markgr\u00e4flichen Hof-, Stadt- und Landchirurgen Wilhelm Friedrich Schaezler und der Laurentia Frederike Loesch. In seiner Geburtsstadt besuchte Johann Lorenz Schaezler das evangelische Gymnasium, das er mit 15 Jahren verlie\u00df, um in Frankfurt am Main eine Kaufmannslehre zu beginnen. Ab 1781 arbeitete er in einem Frankfurter Wechsel- und Warenhaus und vier Jahre sp\u00e4ter in einer Tuchfabrik in Aachen. In Aachen baute er eine Stickereifabrik auf. 1789 \u00fcbernahm er die kupfer- und silberhaltigen Bleibergwerke von Trarbach an der Mosel. Das Unternehmen blieb erfolglos und er verlor fast sein gesamtes Verm\u00f6gen.<\/p>\n<p>Nach dem finanziellen Fehlschlag trat Johann Lorenz Schaezler 1791 als Handlungsgehilfe in das Augsburger Bankhaus von Benedikt Adam Freiherr Liebert von Liebenhofen (1731-1810) ein, dessen Tochter Marianna Barbara er zwei Jahre sp\u00e4ter heiratete. 1795 wurde er in die Leitung des Liebertschen Bankhauses aufgenommen. Am 1. Januar 1800 gr\u00fcndete Johann Lorenz Schaezler sein eigenes Bankhaus, welches schnell sehr erfolgreich arbeitete. Bis 1812 verzwanzigfachte er sein Verm\u00f6gen. Im Jahre 1821 kaufte er von seinem Schwiegervater das in der Augsburger Maximilianstra\u00dfe erbaute Palais, das heute seinen Namen tr\u00e4gt.<\/p>\n<p>Schaezlerpalais<\/p>\n<p>Der Bankier vergab seit 1807 auch Kredite an das Bayerische K\u00f6nigshaus, wof\u00fcr er zum k\u00f6niglichen Finanzrat ernannt wurde. 1821 wurde er in den erblichen Freiherrnstand erhoben und erwarb daraufhin die Hofmarken Sulzemoos bei Dachau und Scherneck bei Augsburg. Ferner kaufte er Schloss Thyrnau mit Brauhaus bei Passau.<\/p>\n<p>Freiherr von Schaezler, \u00fcberzeugter Vertreter der konstitutionellen Monarchie, geh\u00f6rte zu einer Abordnung der Reichsstadt Augsburg und verhandelte als solcher mehrfach mit Napoleon Bonaparte. 1818 wurde er zum Vorstand der Gemeindebevollm\u00e4chtigten, ferner zum Abgeordneten der Stadt Augsburg in die Abgeordnetenkammer der Bayerischen St\u00e4ndeversammlung gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Johann Lorenz Freiherr von Schaezler engagierte sich auf karitativem Gebiet. Er unterst\u00fctzte beispielsweise mit namhaften Summen die Augsburger Suppenanstalt, das evangelische Waisenhaus sowie das allgemeine Krankenhaus und finanzierte die unentgeltliche Behandlung in der Armenanstalt. 1822 initiierte der Freiherr die Gr\u00fcndung der heutigen Stadtsparkasse Augsburg.<\/p>\n<p>Noch kurz vor seinem Tode hatte der Freiherr seine S\u00f6hne Ferdinand Benedikt Freiherr von Schaezler und Ludwig Karl Freiherr von Schaezler als Gesellschafter in seine Wechsel- und Warenhandlung aufgenommen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bay. LTV 1819 10. Bd. Protokoll in der 37. Allgemeinen Sitzung am 3.6.1819 Z. 285. Rede des Abg. Finanzrats Schaezler, \u00fcber Zoll und Maut. S. 164-190.<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ausl\u00e4ndisches Beispiel f\u00fcr Zollkontrolle: Franz\u00f6sische Mautlinie dreifach, dennoch nicht ganz dicht<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 166 Frankreich hat sich durch eine dreifache, h\u00f6chst kostbare Maut-Linie, die aber dennoch von Schw\u00e4rzern \u00f6fters durchbrochen wird, umgarnt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bayerische Konkurrenzf\u00e4higkeit gegen\u00fcber dem Ausland nicht durch Zollmauern zu erreichen, besser den Verkauf h\u00f6herwertiger Produkte zuzulassen; gegen unwirksame Schutzma\u00dfnahmen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 167 So wie aber irgend eine Waare mit mehr als 10 f l. pr. Centner, und die\u00df ist vielleicht schon zu viel, belegt wird, f\u00e4llt solche der Contrebande in die H\u00e4nde, entgeht ganz dem soliden Handel, und schadet eben dadurch den Gewerben, welche dadurch unterst\u00fctzt werden sollen.<\/p>\n<p>Als Grunds\u00e4tze m\u00f6chten wohl folgende anzusetzen seyn:<\/p>\n<p>1) Gegen Waaren, welche im Auslande durch Maschinerien, auf welche zum Theil Millionen verwendet worden, die auf Absatz in alle f\u00fcnf Welttheile berechnet sind, und welche eben deswegen ungeachtet ihrer h\u00f6hern Vollkommenheit weit wohlfeiler, als durch Handarbeit verfertigte Waaren zu stehen kommen, wird sich Baiern nie durch Mautgesetze erwehren k\u00f6nnen, und k\u00f6nnte Baiern es auch, so scheint mir die Frage noch nicht entschieden: Welches Recht hat der Staat, seinen Unterthanen zu verbieten, sich dieser Waaren zu wohlfeilerem Preis zu verschaffen, und 3 \u00bd \/ S. 168 Millionen Unterthanen zu zwingen, schlechtere Waare zu theurem Preise zu kaufen, damit einige wenige Fabrikanten-Familien, deren Fabrikarbeiter, w\u00e4ren sie nicht in der Fabrik besch\u00e4ftigt, anderweitige Besch\u00e4ftigung suchen und finden w\u00fcrden, weniger zu raffiniren, sich weniger nach dem Bed\u00fcrf des Zeitalters zu richten brauchen, und dennoch gem\u00e4chlich leben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>S. 168 Aber bekanntlich ist hohe Maut, besonders in einem K\u00f6nigreiche, das so viele hundert Eintrittspunkte hat, gar leicht zu umgehen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zollerhebung aktuell notwendig wegen Handelspolitik von Nachbarstaaten und wegen Staatshaushalt; R\u00fcckverg\u00fctung soll aufgehoben bleiben<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 171f. &lt;Qualit\u00e4tssteigerung der bayer. Produkte hilft zur Konkurrenzf\u00e4higkeit, Maut nicht.&gt;<\/p>\n<p>W\u00e4re es Baiern, als dem m\u00e4chtigsten der Staate zweiten Ranges im deutschen Bunde vorbehalten, so wie es bereits in manch anderm Guten vorangegangen ist, auch hierin die Bahn zu brechen, ganz gewi\u00df mehrere der kleinen Staaten, wo nicht alle, w\u00fcrden nicht s\u00e4umen, zu Erleichterung ihrer Unterthanen, welche s\u00e4mmtlich unter dem so verha\u00dften Mautzwang seufzen, diesem so erhabenen als wohlth\u00e4tigen Beispiele zu folgen.<\/p>\n<p>Leider! Ist aber diese sch\u00f6ne Zeit noch nicht eingetreten. Die Gewerbe, so wenig es solchen auch nutzt, bestehen noch auf geschlossenem Lande. Die Finanzen k\u00f6nnen die Maut-Abgaben nicht entbehren. Eine Zoll- und Maut-Ordnung mu\u00df also vorerst noch beibehalten werden. Es handelt sich also blo\u00df darum, welches von beiden \u00dcbeln ist das kleinste, die neue Maut-Ordnung oder die alte?<\/p>\n<p>S.172 Wollte man die R\u00fcckverg\u00fctung beibehalten, so w\u00fcrden auch die beschwerlichen Manipulationen beibehalten, besonders auch, um sich gegen Einschw\u00e4rzen von h\u00f6chst besteuerten Fabrik- und Seidenwaaren sicher zu stellen, alle Koffer der Reisenden, und namentlich der r\u00fcckkehrenden Fieranten genau visitirt werden m\u00fcssen; die neue Maut-Ordnung, die ohnehin schon noch Manches zu w\u00fcnschen \u00fcbrig l\u00e4\u00dft, w\u00fcrde dann vollends ein unvollst\u00e4ndiges Flickwerk, und den bei R\u00fcckverg\u00fctungen statt findenden Betrug und Unterschleif w\u00fcrde dann doch nicht ganz vorgebeugt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Grundregel: Nur durchf\u00fchrbare Gesetze d\u00fcrfen erlassen werden, daher keine hohen Maut- und Zollgesetze, die nur Schw\u00e4rzern Vorteile bringen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 178 Als Staatsgrundsatz wird meines Erachtens hiebei angenommen werden k\u00f6nnen:<\/p>\n<p>Da\u00df kein Gesetz gegeben werden solle, dessen p\u00fcnktliche Befolgung nicht gehandhabt werden k\u00f6nne, und da\u00df hohe Maut- und Zollgesetze, welche nicht gehandhabt werden k\u00f6nnen, blo\u00df den rechtlichen Handelsleuten, welche sich an ihre Pflichten gebunden glauben, auch nicht die Kniffe und Pfiffe kennen, die zu Umgehung der Gesetze erfoderlich sind, nachtheilig werden, demnach nicht dem Staate, sondern blo\u00df einigen wenigen Schw\u00e4rzern Vortheil bringen, welche, gleich solches ja auch wohl auf den M\u00fcnchner- und andern Dulten bemerklich, sich des Alleinhandels bem\u00e4chtigen, so da\u00df rechtliche Kaufleute nicht mit solchen concurriren k\u00f6nnen.-&#8220;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hoher Zoll auf Kaffee \u2013 verfehlt Zweck, f\u00fchrt zu Schmuggel, Beispiel Nachbarstaat<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 180 Man hat mich versichert, was auch den hiesigen Colonial-Waaren-H\u00e4ndlern noch genauer bekannt seyn mu\u00df, da\u00df in einem benachbarten Lande, woselbst der Kaffee ebenfalls mit weit h\u00f6herm Consumo-Zoll, als der Zucker belegt ist, der Zucker, dessen Zollsatz die Schmuggelei nicht lohnt, ganz richtig vermautet werde; von Vermautung des Kaffee aber, obschon er in allen L\u00e4den erhaltlich, und in den Magazinen in gro\u00dfen Quantit\u00e4ten vorr\u00e4thig ist, in den Maut-Registern gar wenig ersichtlich sey.<\/p>\n<p>Allzu gro\u00dfe Mauthbelegung verfehlt demnach immer ihren Zweck, und, wie ich h\u00f6re, hat die Regierung in Betreff des Bresil-Tabaks selbst die Erfahrung davon gemacht.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Verzollung nach Gewicht \u2013 problematisch bei Luxuswaren wie Seide<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 184 Darin bestehen ja haupts\u00e4chlich die Vorz\u00fcge der neuen Mautordnung vor der alten, da\u00df sie die Manipulation vereinfacht, und die eingehende Waare blos nach dem Gewichte belegt. Die nothwendige Folge davon w\u00fcrde seyn, da\u00df vielleicht nicht ein einziges zum Wiederverkauf bestimmtes St\u00fcck Seiden-Waare, die man mit 20 Procente vom Werthe belegen will, vermautet werden k\u00f6nnte, und die soliden Kaufleute auf den Handel mit zu hoch belegten Waaren ganz verzichten m\u00fc\u00dften, weil sie die Concurrenz neben den Schmugglern nicht w\u00fcrden aushalten k\u00f6nnen. Wird ja schon mit Waaren geschmuggelt, welche mit 10 fl., ja selbst nur mit 5 fl. pr. Centner belegt sind; wie ist denn wohl auch nur mit einiger Wahrscheinlichkeit auf richtige Vermautung von zum Handel bestimmter Waare zurechnen, bei welcher die Schmuggelei 1000 fl. und mehr pr. Centner gewinnen kann?<\/p>\n<p>&#8222;Wir wissen fast alle aus Erfahrung, wie unertr\u00e4glich es ist, oft in der Nachtzeit,\u00a0 oder bei st\u00fcrmischer Witterung seine Coffres durch gierige Mautdiener durchw\u00fchlen lassen zu m\u00fcssen. Wohl mancher w\u00fcrde auf seinen Reisen auch Frankreich und Preu\u00dfen ber\u00fchren, wenn ihn die l\u00e4stige Maut-Visitation nicht davon abschreckte.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Strengere Anwendung der Strafgesetze, Prinzip der \u00d6ffentlichkeit, \u00d6ffentliche Abschreckung wirksam<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 186 Aber von wirklich strenger exemplarischer Bestrafung sowohl der Mautbeamten, so Eid und Pflicht verletzten, und sich bestechen lassen, als von Bestrafung der Defraudanten habe ich\u00a0 noch wenig oder nichts geh\u00f6rt. Kommt je zuweilen so ein Fall vor, so wird er in der Stille abgemacht.<\/p>\n<p>Die\u00df, meine Herren! darf k\u00fcnftig, wenigstens bei wiederholten Betretungsf\u00e4llen, nicht mehr geschehen.<\/p>\n<p>\u00d6ffentlichkeit ist, wie schon \u00f6fters in unserer Cammer ausgesprochen worden, das Palladium unserer Freiheit; \u00d6ffentlichkeit ist auch das wirksamste Abschreckungsmittel gegen das Laster.<\/p>\n<p>Es ist keineswegs so schwer, die Maut-Defraudationen zu entdecken, wenn man\u00a0 nur allerseits es ernstlich will.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Defraudation \u2013 \u201a\u00f6ffentliches\u2018 Geheimnis, Kaufleuten bekannt durch Konkurrenz und Angebote<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Bei jeder Maut-Defraudation sind ihrer wenigstens zwei, wo nicht drei Contrahenten betheiligt. N\u00e4mlich der Mauthbeamte und der Defraudant, bei defraudirter R\u00fcckverg\u00fctung und Transito-F\u00e4llen \u00f6fters auch der Fuhrmann. Es wissen demnach gar viele um das Geheimni\u00df.<\/p>\n<p>Vorz\u00fcglich mu\u00df es dem rechtlichen Kaufmann \u00f6fters auffallen, wenn dieser oder jener seiner Collegen aus dieser oder jener Gegend Waaren bezieht, und solche zu Preisen verkauft, wozu solche bei geh\u00f6riger Vermautung nicht erlassen werden k\u00f6nnen. \u00d6fters werden ihm sogar selbst Antr\u00e4ge von ausl\u00e4ndischen Schmuggel-Unternehmern gemacht, zu welchen Bedingungen und durch welche Eintritts-Station sich solche erbieten, ihm die Waaren zollfrei in das Haus zu schaffen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schaden an Staat und Gesellschaft durch Defraudanten, Aufforderung zu anonymen Denunziationen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 187 Der Defraudant bestiehlt nicht blos den Staat, und mit solchem Alle, so zu den Staats-Bed\u00fcrfnissen beitragen, er schadet noch weit mehr; er paralysirt auch alle Diejenigen, die in n\u00e4mlicher Waare Gesch\u00e4fte machen, und gegen geschmuggelte Waare nicht Concurrenz halten k\u00f6nnen. Ich halte es demnach f\u00fcr meine Pflicht, s\u00e4mmtliche Mitglieder des Handelsstandes vom ersten Range an bis zu dem geringsten herab, indem man gerade in den kleinen, den Gr\u00e4nz-Zoll-Stationen n\u00e4her gelegenen Orten mehr noch als in den gr\u00f6\u00dfern St\u00e4dten genauere Kentni\u00df von den so mannigfaltigen Maut-Unterschleifen haben kann, hiemit feierlich aufzufordern, zwar Alles, was ihnen bis jetzt von der Maut-Defraudation bekannt ist, in das Meer der Vergessenheit zu begraben, aber von nun an es als heilige Verpflichtung zu erachten, Alles, was sie von neuerdings eingeleiteten Maut-Defraudationen erfahren, unter m\u00f6glichst genauer Bezeichnung wenigstens der Maut-Station, des Datums, so wie der Waare (wenn sie je Bedenken tragen wollten, die Namen des Fuhrmanns oder der Defraudenten beizuf\u00fcgen) es sey in anonymen Briefen, oder weil Anonymit\u00e4t doch immer etwas Verd\u00e4chtiges hat, unter ausdr\u00fccklichem Vorbehalt strengster Verschwiegenheit, mit Unterzeichnung ihres Namens, blo\u00df zur personellen Kenntni\u00df des sehr verehrten Hrn. Finanzministers zu\/ S. 188 bringen, welcher dann schon die weiteren Verf\u00fcgungen de\u00dffalls zu treffen wissen wird.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00d6ffentliche Strafe f\u00fcr Dedraudanten eine wirksame Abschreckung<\/span><\/strong><\/p>\n<p>&#8222;Ich halte mich \u00fcberzeugt, da\u00df, wenn nur einmal die ersten drei Mautbeamten, welche Eid und Pflicht vergessen, amtliche Falsa unterzeichnen, und dazu geholfen haben, da\u00df der Staat, der sie bezahlt, bestohlen werde, nebst den drei Defraudanten, gleichviel von welchem Range, Stand oder Nation unter Androhung gr\u00f6\u00dferer Bestrafung im Wiederbetretungsfalle durch das k. Regierungsblatt \u00f6ffentlich bekannt gemacht, erstere drei aber als die gr\u00f6\u00dferen Verbrecher, ohne irgend einige R\u00fccksicht auf deren Familie, welche nicht darunter leiden sollte, und allenfalls den ganzen Gehalt des Mannes und Vaters fortbeziehen k\u00f6nnte, dem trefflichen Baron Weveldischen moralischen Erziehungs-Institut \u00fcberantwortet worden seyn werden, der Reiz des Defraudeurs (immer vorausgesetzt, da\u00df keine h\u00f6here Mautbelastung, als die von der Regierung in Vorschlag gebrachte, statt finde) sich gewaltig abgek\u00fchlt haben, und nur Wenige oder Keiner mehr Lust bezeigen werde, wegen wenigen Gulden per Centner Schmuggelei-Gewinn sich der \u00f6ffentlichen Verachtung Preis gegeben zu sehen, oder vollends gar seine Existenz aufs Spiel zu setzen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Nationale politische und wirtschaftliche Einheit<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Schaezler, S.189 Das gesamte Deutschland ist wieder zu einem Bunde vereint. Sollte je die Ehre oder der Schutz des Gesammt-Vaterlandes es zur Notwendigkeit machen (Gott gebe, da\u00df dieser Fall erst sp\u00e4t eintrete), so bilden die r\u00fcstigen Schaaren \/ S. 190 von 30 Millionen deutscher Br\u00fcder, in Eine Seele, in Einen K\u00f6rper vereint, einen unwiderstehlichen Damm gegen den Andrang jedes \u00e4u\u00dfern Feindes. Wie d\u00fcrfen dann im Innern 38 Mautlinien feindlich einander gegen\u00fcbergestellt bestehen?<\/p>\n<p>Das Wohl, die Erhaltung mehrerer Millionen Deutschen erheischt, da\u00df sie fallen.<\/p>\n<p>Sollte gegenw\u00e4rtiger Antrag sich der Zustimmung einer hohen Cammer, und in Folge dessen der allerh\u00f6chsten Genehmigung eines guten K\u00f6nigs, der nur in Seines Volkes Gl\u00fcck Sein eigenes sucht und findet, zu erfreuen haben, und demnach durch weitere ministerielle Einschreitung dieser von der ganzen deutschen Nation so sehnlichst gew\u00fcnschte Zeitpunkt der Beseitigung alles Mautzwanges um so schneller herbeigef\u00fchrt werden; der heutige Tag w\u00fcrde der gl\u00fccklichste meines Lebens seyn.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">S. 640-642 Schaezler, Johann Lorenz Freiherr von, Augsburg<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schweizer Grenze unsicher<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 641 Schaezler, Johann Lorenz Freiherr von, Augsburg: Man hat mich glaubw\u00fcrdig versichert, da\u00df sichere Spediteurs, jenseits der Schweizer-Gr\u00e4nze, folglich f\u00fcr diesseitige Straf-Erkenntnisse unerreichbar, es \u00fcbernehmen, diese Waaren gegen Verg\u00fctung von 8 fl. pr. Zentner dem Fabrikanten franco in&#8217;s Haus zu liefern. &lt;= rohe Cottune&gt;. Da\u00df ich diese Schw\u00e4rzereien innigst verabscheue, dar\u00fcber habe \/ S. 642 ich mich bereits ausgesprochen. Aber wer vermag es zu verhindern, da\u00df solches nicht dennoch geschehe.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Michael Wilhelm Joseph Behr<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Michael Wilhelm Joseph Behr (* 26. August 1775 in Sulzheim; \u2020 1. August 1851 in Bamberg) war ein deutscher Staatsrechtslehrer und fr\u00fchliberaler Politiker. Er war Professor an der Universit\u00e4t W\u00fcrzburg und Erster B\u00fcrgermeister von W\u00fcrzburg (1821\u20131832) sowie Mitglied der Kammer der Abgeordneten (1819) und der Frankfurter Nationalversammlung (1848).<\/p>\n<p>Behr wurde 1775 als Sohn eines Justizbeamten und seiner Frau im unterfr\u00e4nkischen Sulzheim geboren. Nach der Gymnasialzeit studierte er ab 1790\/91 Philosophie und Rechtswissenschaften an den Universit\u00e4ten in W\u00fcrzburg und G\u00f6ttingen (u. a. bei Johann Stephan P\u00fctter und Christian von Schl\u00f6zer). 1794 wurde er an der Universit\u00e4t W\u00fcrzburg zum Dr. phil. und 1798 zum Dr. jur. promoviert; sein Mentor war der namhafte Jurist Gallus Aloys Kleinschrod. 1799 wurde er auf Anraten Kleinschrods Extraordinarius f\u00fcr Lehnrecht, ab 1800 auch f\u00fcr Allgemeines Staatsrecht an der W\u00fcrzburger Universit\u00e4t. Von 1803 bis 1821 war er ordinierter Professor f\u00fcr \u00d6ffentliches Recht (Staats-, V\u00f6ker- und Naturrecht), ab 1817 auch f\u00fcr deutsches Privatrecht. Von 1819 bis 1821 war er Prorektor der Universit\u00e4t sowie Mitglied des akademischen Senats.<\/p>\n<p>Nach dem Sturz Napoleons (1812) begeisterte er sich f\u00fcr nationale und liberale Ideen. In dieser Zeit wurde seine Staatslehre etwa durch den eher unbekannten W\u00fcrzburger Privatdozenten Franz Berks scharf angegriffen. 1819 wurde er im Untermainkreis als Vertreter der Universit\u00e4t W\u00fcrzburg (II. Klasse) in die Kammer der Abgeordneten der St\u00e4ndeversammlung des K\u00f6nigreichs Bayern gew\u00e4hlt, wo er sich von der liberal-konstitutionellen Opposition vertreten f\u00fchlte. Er war Mitglied im Ausschuss f\u00fcr die Dankadresse, im II. Ausschuss f\u00fcr die Steuern und im VI. Ausschuss zur Pr\u00fcfung der Antr\u00e4ge der Abgeordneten. Behr sprach sich f\u00fcr die Vereidigung des Heeres auf die Verfassung aus, womit er den Unmut der Kammer der Reichsr\u00e4te auf sich zog. Auch Maximilian II. K\u00f6nig von Bayern war alles andere als begeistert. Infolge der Karlsbader Beschl\u00fcsse wurden seine Vorlesungen 1820\/21 polizeilich beobachtet. Die Thesen eines Sch\u00fclers wurden ihm zugerechnet und ihm die Erlaubnis entzogen, Vorlesungen zu halten.<\/p>\n<p>Die Bev\u00f6lkerung sch\u00e4tzte ihn f\u00fcr seine eher liberale Gesinnung und w\u00e4hlte ihn am 3. April 1821 in das Amt des Ersten (rechtskundigen) B\u00fcrgermeisters von W\u00fcrzburg, das er bis 1832 innehatte. Zun\u00e4chst entlie\u00df ihn das Staatsministerium aus dem Universit\u00e4tsdienst. Ebenso stand sein Verbleib im Landtage zur Disposition. Obwohl durch die unterfr\u00e4nkischen St\u00e4dte 1822, 1825, 1827 und 1831 in den Landtag, dem er von 1829 bis 1831 auch vorsa\u00df, gew\u00e4hlt, verwehrte ihm Ludwig I., K\u00f6nig von Bayern den Zutritt. 1832 wurde er als B\u00fcrgermeister des Amtes enthoben.<\/p>\n<p>Nach seiner Rede auf dem Gaibacher Fest (1832) und einer Denunziationen wurde er wegen hoch- und staatsverr\u00e4terischer Umtriebe und Majest\u00e4tsbeleidigung angeklagt; er verbrachte mehrere Jahre in Untersuchungshaft (1832\u20131836) in W\u00fcrzburg und M\u00fcnchen. 1835 begann das Strafverfahren vor dem Appellationsgericht in Landshut. 1836 wurde er in zweiter Instanz vor dem Oberappellationsgericht in M\u00fcnchen wegen Majest\u00e4tsbeleidigung und versuchten Hochverrats zu Festungshaft zweiten Grades auf unbestimmte Zeit verurteilt. Au\u00dferdem musste er Abbitte vor dem Bildnis des K\u00f6nigs leisten; er verlor seine Titel, W\u00fcrden und Gehaltsbez\u00fcge. Behr verbrachte die darauf folgenden Jahre erst auf der Veste Oberhaus, dann unter polizeilicher Aufsicht in Passau (1836\u20131842) und verbannt in Regensburg (1842\u20131846) sowie in Bamberg (ab 1846). 1847 wurde er begnadigt und am 6. M\u00e4rz 1848 vollst\u00e4ndig rehabilitiert. Die Entsch\u00e4digung betrug 10.000 Gulden und eine Pension. Vom 18. M\u00e4rz bis zum 21. September 1848 war er f\u00fcr den Wahlkreis 5 Oberfranken (Kronach) fraktionsloser Abgeordneter der Frankfurter Nationalversammlung, die angetragene Position eines Alterspr\u00e4sidenten lehnte er aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden ab. Im Parlament stimmte er mit dem rechten Centrum.<\/p>\n<p>Von 1829 bis 1832 war er Mitarbeiter des Bayerischen Volksblatts in Kronau, das 1832 verboten wurde. 1822 war er Begr\u00fcnder der st\u00e4dtischen Sparkasse in W\u00fcrzburg. Au\u00dferdem war er im Vorstand der Harmonie-Gesellschaft-W\u00fcrzburg.<\/p>\n<p>Behr stand f\u00fcr ein durch Immanuel Kant und Johann Gottlieb Fichte gepr\u00e4gtes idealistisches Staatsrecht. Ferner bezog er, beeinflusst von der Franz\u00f6sischen Revolution, den Grundsatz der Gewaltenteilung (Montesquieu) mit Grundrechten in seine \u00dcberlegungen ein. Er sprach sich f\u00fcr die parlamentarische Teilhabe in Form von Konstitutionalismus aus; das Volk sollte der Souver\u00e4n sein.<\/p>\n<p>Behr wurde Ehrenb\u00fcrger von W\u00fcrzburg (1819) und Volkach (1819). In der M\u00fcnchner Ruhmeshalle ist Behr mit einer B\u00fcste geehrt. 1983 beschloss der Stadtrat der Stadt W\u00fcrzburg einstimmig, f\u00fcr Pers\u00f6nlichkeiten, die sich in der b\u00fcrgerschaftlichen Mitarbeit und f\u00fcr die Demokratie in W\u00fcrzburg besonders eingesetzt haben, die Behr-Medaille zu schaffen. Nach Behr wurde in W\u00fcrzburg die Stra\u00dfe, die von der Zeppelinstra\u00dfe zum Frauenlandplatz f\u00fchrt, benannt. Auch in seinem Geburtsort Sulzheim wurde die Hauptstra\u00dfe nach ihm benannt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bay. LTV 1819 10. Bd. Protokoll in der 37. Allgemeinen Sitzung am 3.6.1819 \u2013 Fortsetzung, <\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 205-&lt;338&gt;373\u00a0 Protocoll abgehalten in der 37. Allgemeinen Sitzung der Cammer der Abgeordneten<\/p>\n<p>S. 230-245 Hofrat Behr:<\/p>\n<p><strong>Aversion gegen Z\u00f6lle in Theorie und Praxis<\/strong><\/p>\n<p>S.230\u00a0 \u2026 nur so viel bemerke ich, da\u00df ich mich weder einer Mautfrage auf dem Gebiete der Theorie, noch einer Maut-Station auf dem Gebiete der Praxis je ohne gro\u00dfen Unwillen n\u00e4hern kann; ein Unwillen, nicht etwa der Ausflu\u00df eines Vorurtheils, sondern des reifsten mehrj\u00e4hrigen Nachdenkens, als dessen Resultat in meinem Systeme der Staatslehre vom Jahre 1811 Bd. 3, S. 301 das Urtheil steht, welches von indirecten Steuern \u00fcberhaupt ausgesprochen, im eminenten Grade von den Mauten gilt.<\/p>\n<p>S.231 Jenes Urtheil ist w\u00f6rtlich Folgendes: \u201eIndirecte Steuern sind entweder von auffallender Ignoranz oder T\u00fccke erfunden, durch Superklugheit und Sophisterei vertheidigt, von der Gem\u00e4chlichkeit gepflegt, durch Noth vervielf\u00e4ltigt, und aus Furcht vor der M\u00fche der Einf\u00fchrung des Rechten bis zur Stunde noch nicht abgeschaft.\u201c<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zollr\u00fcckverg\u00fctungen nicht pauschal unterbinden<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 236 Der R\u00fcckverg\u00fctung steht nur Unzul\u00e4nglichkeit der Verf\u00fcgung entgegen, und nur, weil der Staat sich zu schwach dazu glaubt, Defraudationen zu verh\u00fcten, soll der eigne Unterthan ohne Unterschied, wie der Fremde, bezahlen. Allerdings mag es ein Ubel seyn, da\u00df Defraudationen schwer zu verh\u00fcten sind; aber soll denn um \/ S. 237 des schlechtern Menschen willen der Bessere seine Freiheit verlieren? L\u00e4\u00dft sich die\u00df rechtfertigen? Da\u00df sonst Defraudationen kaum verh\u00fctet werden k\u00f6nnen, scheint mir kein rechtm\u00e4\u00dfiger Grund zu seyn, alle R\u00fcckverg\u00fctungen auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Gegen Denunziation von Zollvergehen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 242 Da\u00df Kaufleute sich zu anonymen Angebern von Defraudationen herabw\u00fcrdigen sollten, kann ich nicht glauben (gg. Sch\u00e4tzler).<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">S. 635 Hofrath Behr<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schmuggeldurchf\u00fchrung steigerungsf\u00e4hig mit Abgabenh\u00f6he<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">S. 635 Hofrath Behr<\/span><\/strong>: Was die Defraudation betrifft, so kann die Abgabe auf keine Artikel in dem Grade gesteigert werden, in welchem die Kunst der Defraudation gesteigert wird. Es kann die\u00df wohl Veranlassung geben, die Maut-Anstalten zu sch\u00e4rfen, aber keinen Grund zur Einf\u00fchrung der Maut darbieten; denn der Luxus bleibt nach wie vor.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bay. LTV 1819 10. Bd. Protokoll in der 37. Allgemeinen Sitzung am 3.6.1819 \u2013 Fortsetzung, <\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">S. 205-&lt;338&gt;373\u00a0 Protocoll abgehalten in der 37. Allgemeinen Sitzung der Cammer der Abgeordneten<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">S. 248-251 <\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Anton Friedrich von Hofstetten, Regierunsdirektor, Falkenberg, Gemeinde Moosach, Kreis Ebersberg\/Oberbayern:<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hofstetten, Regierunsdirektor, f\u00fcr deutsche Zollfreiheit, negative historische Beurteilung:<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Radikalkritik an Zollsystemen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.248 Um nicht mit dem Spruche: \u201eSutor ne ultra crepidam,\u201c &lt;Schuster bleib bei deinen Leisten&gt; begr\u00fc\u00dft zu werden, will ich mich so kurz wie m\u00f6glich fassen. \u2013 Es wird wohl niemand bezweifeln, da\u00df Maut und Zollsysteme unter die infamsten Ideen geh\u00f6ren, welche je ein Finanzmann ausgeheckt hat; &#8211; Ehre den Deutschen, da\u00df sie es nicht waren, die dieses Zapfenrecht am Eigenthume der V\u00f6lker erfanden! \u2013 Eben so wenig ist indessen zu widersprechen, da\u00df solche Systeme in diesem Zeitpunkte noch nothwendige, platterdings unabweisliche \u00dcbel sind. Es kann sich \u00fcberhaupt f\u00fcr jetzt nur vor solchen Maasregeln handeln, welche die\u00df \u00dcbel in der Anwendung f\u00fcr die Mehrheit der Staatsb\u00fcrger am wenigsten dr\u00fcckend machen. \u2013 Es ist nicht zu bestreiten, da\u00df die geographische Lage der L\u00e4nder, das Benehmen \/ S. 249 der Nachbarn im wesentlichen den Maasstab hiezu geben m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 15.11.2017<\/p>\n<p>Die Geschichte des Zolls<\/p>\n<p>Z\u00f6lle von der Antike bis ins 21. Jahrhundert<\/p>\n<p>Der heutige Begriff \u201eZoll\u201c leitet sich ab aus dem griechischen \u201etelos\u201c (Ziel, Grenze, Zahlung) und dem sp\u00e4tlateinischen Wort \u201eteloneum\u201c (Abgabe). Bereits im dritten Jahrtausend v. Chr., in den antiken Hochkulturen des alten \u00c4gyptens und des Orients, dienten diese Steuereinnahmen als so genannte Finanzz\u00f6lle zur Deckung des Finanzbedarfs eines Staates.<\/p>\n<p>Vom Gotenreich am Schwarzen Meer breitete sich vom 4. Jahrhundert an der gotische Zollbegriff \u201emota\u201c(Maut) aus, w\u00e4hrend \u00fcber das Fr\u00e4nkische Reich vom 5.\/6. Jahrhundert die sp\u00e4tlateinische Bezeichnung in den mittel- und norddeutschen Raum vordrang und zu \u201etoloneum\u201c, abgek\u00fcrzt \u201etol\u201e, dann \u201etsol\u201c und schlie\u00dflich \u201eZoll\u201c abgewandelt wurde. Z\u00f6lle wurden bis ins Mittelalter an so genannten Zollerhebungsstellen als \u201ePassierzoll\u201c f\u00fcr die Benutzung von Wegen, Br\u00fccken, Hafenanlagen bzw. Markteinrichtungen oder als Schutzgeb\u00fchr f\u00fcr den Handelsverkehr (\u201eGeleitzoll\u201c) erhoben. Im deutschen Mittelalter hatten die Z\u00f6lle damit vorwiegend den Charakter einer Benutzungsgeb\u00fchr bzw. \u201eMaut\u201c. Mit der Erhebung war als Gegenleistung die Erhaltung der Stra\u00dfen und Br\u00fccken sowie die Gew\u00e4hrung eines sicheren Geleits verbunden.<\/p>\n<p>Das Hoheitsrecht \u00fcber diese Einnahmen stand zun\u00e4chst dem K\u00f6nig zu. Im 12.\/13. Jahrhundert ging dieses so genannte k\u00f6nigliche Zollregal immer mehr zu Verleihungen und Verpf\u00e4ndungen an Territorialherren, Kaufleute und St\u00e4dte \u00fcber. Diese bauten die eigene Zollhoheit bald mit Landes- und Stadtz\u00f6llen aus; nach dem Ende des 30-j\u00e4hrigen Krieges war das ehemals einheitliche deutsche Zollgebiet in ca. 1.240 Einzelgebiete zersplittert.<\/p>\n<p>Neben dem Finanzzollgedanken erhielten im 17.\/18. Jahrhundert unter dem Einfluss des Merkantilismus (Wirtschaftspolitik in der Zeit des Absolutismus) die Z\u00f6lle eine immer gr\u00f6\u00dfere Bedeutung als so genannte Schutzz\u00f6lle zum Schutze der heimischen Wirtschaft vor unerw\u00fcnschter Konkurrenz. Aufgrund hoher Einfuhrz\u00f6lle wurden billige ausw\u00e4rtige Waren teurer und gleichartige heimische Waren blieben auf diese Weise wettbewerbsf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Anfang des 19. Jahrhunderts gingen die deutschen Einzelstaaten unter Aufhebung ihrer innerstaatlichen Binnenz\u00f6lle allgemein zum Grenzzollsystem (Erhebung von Z\u00f6llen beim Grenz\u00fcbertritt) \u00fcber, das den gegenseitigen Wirtschaftsverkehr jedoch stark behinderte. Die l\u00e4stigen Einfuhr-, Durchfuhr- und Ausfuhrz\u00f6lle zwischen den deutschen Staaten wurden Schritt f\u00fcr Schritt durch regionale Zollunionen und ab 01. Januar 1834 durch den Deutschen Zollverein zugunsten gemeinsamer Au\u00dfenz\u00f6lle abgebaut. Das einheitliche Vereinszollgesetz von 1869 wurde 1871 mit dem \u00dcbergang der Zollgesetzgebungs- und Ertragshoheit auf das Reich in Reichsrecht verwandelt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zitate Anton Friedrich von Hofstetten \u2013 Fortsetzung<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Betrugsgefahr unabh\u00e4ngig von Zollh\u00f6he, daher f\u00fcr hohe Belegung auf Luxusartikel<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 250 In der &#8211; wenn auch gro\u00dfen &#8211; Belegung der Luxus-Artikel finde ich kein Ungl\u00fcck, es ist m\u00f6glich, da\u00df der Betrug bei h\u00f6hern Ans\u00e4tzen steigt, ich gebe aber zu bedenken, da\u00df die schlechten Menschen betr\u00fcgen, wenn sie k\u00f6nnen, der Vortheil mag nun 1\/2 oder 15 Procente abwerfen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Artikel XIX Bundesakte am Bundestag zu beraten<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.251 Auch ich schlie\u00dfe mit dem allgemeinen Wunsch der Cammer, da\u00df auf dem Bundestage endlich einmal die Maut- und Zoll-Freiheit der deutschen V\u00f6lker unter sich ausgesprochen, und der baierischen Regierung die Ehre werde, unter die eifrigsten Verfechter dieser gro\u00dfen Sache zu geh\u00f6ren. \u2013<\/p>\n<p><strong>Stephani, Heinrich Erhard Karl (Pseudonym Christoph Freimund)<\/strong><\/p>\n<p>evangelischer Pfarrer, Schulreformer, * 1.4. 1761 Gem\u00fcnda\/Kreck bei Se\u00dflach (Oberfranken), \u2020 24. 12. 1850 Gorkau (Niederschlesien), \u26b0 Gorkau (Niederschlesien).<\/p>\n<p>Durch den Vater und das Erlernen der hebr. Sprache bei Rabbi Jona in Gem\u00fcnda wurde S. auf das Theologiestudium in Erlangen (1771\u201381; 1787 Promotion zum D. theol.) vorbereitet. Hier pr\u00e4gten die Rationalisten den Lutheraner S. nachhaltig. 1782 \u00fcbernahm er als Hofmeister in Castell die Erziehung der Grafen Albrecht Friedrich Carl (1766\u20131810) und Christian Friedrich von Castell (1772\u20131850). 1784 zog S. mit den verwaisten Grafen nach N\u00fcrnberg zu Friedrich Adolf v. Zwanziger (1745\u20131800), dem Leiter der Castellschen Regierung. Seit 1787 lebte er mit Gf. Christian Friedrich und Heinrich, dem j\u00fcngsten Sohn v. Zwanzigers, in dem von Abt Friedrich Gabriel Resewitz (1729\u20131806) geleiteten Internat \u201eKlosterbergen\u201c (b. Magdeburg). 1791 begleitete er Gf. Christian Friedrich an die Univ. Jena, wo er mit Fichte, Schiller und Goethe zusammenkam. S. besch\u00e4ftigte sich mit der Philosophie Kants, besuchte jur. Vorlesungen, hielt eigene \u00fcber \u201eMoralpolitik und sittliche Prinzipien der Staatslehre\u201c und entwarf Pl\u00e4ne gegen die \u201eKathedersteifigkeit\u201c und das \u201eDuellunwesen\u201c. 1793 traf er bei einer Bildungsreise durch die Schweiz F\u00fcssli, Fichte, Lavater und den von ihm hoch gesch\u00e4tzten Pestalozzi.<\/p>\n<p>1794\u20131808 leitete S. (seit 1797 als Konsistorialrat, seit 1806 zugleich 1. Hofprediger) das Schul- und Kirchenwesen der Gfsch. Castell. In seinem Reformprogramm \u201eGrundriss der Staats-Erziehungswissenschaft\u201c (1797, seit 1805 u. d. T. \u201eSystem d. \u00f6ff. Erziehung\u201c) forderte er, die \u201eSchul-P\u00e4dagogik\u201c als eigenst\u00e4ndige Wissenschaft zu installieren. Sein Prinzip der \u201ebildenden Methode\u201c wies Lehrern eine \u201eHebammenfunktion\u201c zu, nach der sie unter Beachtung physischer und psychosozialer Unterscheide bei den Sch\u00fclern deren individuelles Lernen f\u00f6rdern sollten. Als bayer. Kirchen- und Kreisschulrat (seit 1809 Kreiskirchenrat) wirkte S. 1808 in Augsburg und 1811 in Eichst\u00e4tt und Ansbach, wo er die Gelehrten Schulen Bayerns nach Pl\u00e4nen Friedrich Immanuel Niethammers umgestaltete, Fortbildungsanstalten f\u00fcr Volksschullehrer gr\u00fcndete und durch die Umwandlung von M\u00e4dchen- in H\u00f6here T\u00f6chterschulen die weibliche Bildung f\u00f6rderte. Nach dem Erstarken der pietistischen Widerst\u00e4nde (Erweckungsbewegung) gegen den Rationalismus wuchs die Kritik an S., der 1817 nach einem Disziplinarverfahren wegen angeblicher Bestechlichkeit seinen Dienst quittierte. 1818 nahm er eine Stelle als Pfarrer und Dekan in Gunzenhausen an. 1819\u201326 war er Abgeordneter der St\u00e4ndekammer in M\u00fcnchen. 1830 kulminierte der Streit um S.s rationalistische Haltung nach der Ver\u00f6ffentlichung eines Katechismus und f\u00fchrte 1834 zur Amtsenthebung. Seinen Ruhestand in Gunzenhausen und Gorkau nutzte S. zur Abfassung theol. und p\u00e4d. Lehrb\u00fccher, mit denen er seine Position untermauerte. Viele seiner Ideen findet man in der heutigen P\u00e4dagogik wieder.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">S. 271-276 Abg. Dr. Karl Heinrich Stephani, Gunzenhausen, Mittelfranken<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Handelsfreiheit aus moralischen und \u00f6konomischen Motiven<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 272 Freiheit des Handels geh\u00f6rt zum eigentlichen Leben der Menschheit. Wer ihn beschr\u00e4nkt, s\u00fcndiget gegen jene Ordnung, die uns allen heilig seyn mu\u00df, die Niemand ohne Strafe verletzten darf, und die gleichviel, Natur und Gottesordnung, hei\u00dft. Der Sch\u00f6pfer hat die Erzeugnisse \u00fcber die Erde verbreitet, damit dadurch ein Austausch unter den Menschen begr\u00fcndet, und hiedruch sowohl \u00e4u\u00dferes Wohl, als die Cultur ihres Geistes verbreitet werde.<\/p>\n<p>Was k\u00f6nnte bei Freiheit des Handels aus Baiern werden, das durch zwei Str\u00f6me mit den \u00f6stlichen und westlichen Meere, und durch solche mit allen Welttheilen in Verbindung steht.<\/p>\n<p>Gro\u00dfherzogtum Baden<\/p>\n<p>Die Entstehung des Gro\u00dfherzogtums aus der Markgrafschaft bzw. dem Kurf\u00fcrstentum Baden w\u00e4hrend der Koalitionskriege ging mit gro\u00dfen Gebietszuw\u00e4chsen f\u00fcr Baden einher. Das Land besa\u00df seit 1818 eine konstitutionelle Verfassung. Baden galt im 19. Jahrhundert als Hochburg des Liberalismus, seine Abgeordnetenkammer als eigentliche Schule des liberalen Geistes im Vorm\u00e4rz. Nach dem Tod des alten Gro\u00dfherzogs Karl Friedrich (* 1728) folgte 1811 dessen Enkel, Gro\u00dfherzog Karl (1786-1818), verheiratet mit Stephanie de Beauharnais\/Napoleon auf den Thron. Im Krieg Napoleons gegen Russland 1812 stellte Baden \u00fcber 6.000 Mann, von denen nur wenige zur\u00fcckkehrten. Baden z\u00f6gerte l\u00e4nger als Bayern und W\u00fcrttemberg mit dem Ausstieg aus dem Rheinbund, da es wegen der Grenzlage zu Frankreich besonders gef\u00e4hrdet erschien, falls Napoleon das Kriegsgl\u00fcck nach der verlorenen V\u00f6lkerschlacht doch noch h\u00e4tte wenden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Teilnehmer des Aachener Kongresses erkannten 1818 die Thronfolgeberechtigung der S\u00f6hne des verstorbenen Gro\u00dfherzogs Karl Friedrich aus zweiter \u2013 unebenb\u00fcrtiger \u2013 Ehe mit Luise Karoline Geyer von Geyersberg an, der sp\u00e4teren Reichsgr\u00e4fin von Hochberg (1767-1820). Nachdem die S\u00f6hne aus erster Ehe allesamt keinen weiteren Thronerben gezeugt hatten, hielt man dies f\u00fcr notwendig, um die Weiterexistenz des Gro\u00dfherzogtums zu sichern. Die so geregelte Thronfolge, die dann 1830 eintrat, war jedoch in den drei\u00dfiger Jahren \u00fcberschattet vom Fall des Kaspar Hauser (1812-1833), der am 26. Mai 1828 in N\u00fcrnberg auftauchte. Zeitgen\u00f6ssische Ger\u00fcchte sahen in Kaspar Hauser einen als S\u00e4ugling entf\u00fchrten badischen Erbprinzen des verstorbenen Gro\u00dfherzogs Karl.<\/p>\n<p>Badische Verfassung von 1818<\/p>\n<p>Schon im Jahre 1808 k\u00fcndigte die Regierung an, dass Baden eine Landesverfassung erhalten werde. Jedoch erst 1814 begannen auf Initiative des Freiherrn <strong>Karl Wilhelm Marschall von Bieberstein<\/strong> (1763-1817) konkrete Schritte zur Bildung einer Kommission, die sich mit der Ausarbeitung der Verfassung befasste. Der Inhalt stammte ganz wesentlich aus der Feder des liberalen <strong>Politikers Karl Friedrich Nebenius (1784-1857)<\/strong>. Mit der Verfassung vom 22. August 1818 wurde Baden zur konstitutionellen Monarchie. Gro\u00dfherzog Karl unterzeichnete die von Nebenius ausgearbeitete Verfassung, die einen Landtag vorsah, eine St\u00e4ndeversammlung mit zwei Kammern. Dieses Parlament sollte dem Zusammenwachsen der Bev\u00f6lkerung des Gro\u00dfherzogtums Baden dienen, da das Land auf sehr unterschiedliche kulturelle und landsmannschaftliche Traditionen zur\u00fcckblickte. Mit der neuen Verfassung, die damals die freiheitlichste im Deutschen Bund war, hoffte man, Eintracht und ein gemeinsames Staatsbewusstsein aller Badener zu bef\u00f6rdern.<\/p>\n<p>Die Wahlordnung f\u00fcr die Zweite Kammer wurde am 23. Dezember 1818 bekannt gemacht, sie beruhte auf indirekter Wahl. Wahlberechtigte durften nicht der Ersten Kammer angeh\u00f6ren oder dort wahlberechtigt sein. Kandidaten mussten mindestens 25 Jahre alt sein. Es waren nur M\u00e4nner zugelassen, die zudem in ihrer Gemeinde das B\u00fcrgerrecht besa\u00dfen oder ein \u00f6ffentliches Amt bekleiden mussten. Damit waren 1819 lediglich 17 Prozent der Bev\u00f6lkerung wahlberechtigt Die von den Wahlberechtigten gew\u00e4hlten 2500 Wahlm\u00e4nner bestimmten schlie\u00dflich die 63 Abgeordneten. Die badische zweite Kammer war als einzige unter den L\u00e4ndern des Deutschen Bunds v\u00f6llig frei von st\u00e4ndischen Elementen.<\/p>\n<p>Monarchen<\/p>\n<p>An der Spitze des badischen Staates standen die Gro\u00dfherz\u00f6ge mit folgenden Regierungszeiten:<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Karl Friedrich (Gro\u00dfherzog 1806\u20131811)<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Enkel Karl (Gro\u00dfherzog 1811\u20131818)<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Onkel von Karl bzw. Sohn von Karl Friedrich: Ludwig Wilhelm August (Gro\u00dfherzog 1818\u20131830)<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Sohn von Karl Friedrich aus zweiter Ehe bzw. Halbbruder von Ludwig: Leopold (Gro\u00dfherzog 1830\u20131852), dessen Nachfolger wurde Friedrich, der zweite Sohn Leopolds (erster Sohn Ludwig regierungsunf\u00e4hig)<\/p>\n<p>Grundz\u00fcge der Verfassungsordnung von 1818<\/p>\n<p>Der zweite Abschnitt mit 19 Paragraphen beschrieb die Grundrechte der B\u00fcrger des Landes, darunter die Wahrung von Freiheit und Eigentum, die Gleichheit vor dem Gesetz, eine Rechtsprechung durch unabh\u00e4ngige Gerichte und die Pressefreiheit im Rahmen der Vorgaben des Deutschen Bundes.<\/p>\n<p>Der dritte Abschnitt bestimmte den Aufbau und die Funktionsweise der aus zwei Kammern bestehenden badischen St\u00e4ndeversammlung (Landtag). In der Ersten Kammer schrieb die Verfassung die \u00fcberkommenen Prinzipien einer st\u00e4ndisch organisierten Gesellschaftsordnung fest. Mitglieder waren die vollj\u00e4hrigen Prinzen des Hauses Baden, die Chefs der standesherrlichen Familien, der Erzbischof von Freiburg, ein evangelischer Pr\u00e4lat, acht aus dem Kreis der Grundherren gew\u00e4hlte Vertreter sowie bis zu acht vom Gro\u00dfherzog ernannte Mitglieder.<\/p>\n<p>Die Zweite Kammer bestand aus 63 Abgeordneten, die sich alle acht Jahre zur Wahl stellten. Alle zwei Jahre fanden Teilwahlen statt, bei denen etwa ein Vierter der Mandate betroffen war. Das passive Wahlrecht galt f\u00fcr M\u00e4nner ab dem vollendeten 30. Lebensjahr, die ein Steuerkapital von mehr als 10.000 Gulden besa\u00dfen oder \u00fcber eine j\u00e4hrliche Besoldung von mindestens 1500 Gulden verf\u00fcgten und einer der drei christlichen Konfessionen angeh\u00f6rten. Somit waren in Baden lediglich etwa 6500 M\u00e4nner in die Kammer w\u00e4hlbar. Die Haushaltsperiode umfasste zwei Jahre, so dass sp\u00e4testens nach Ablauf dieser Frist der Landtag einberufen werden musste. Die Abgeordneten besa\u00dfen ein freies Mandat und genossen Immunit\u00e4t. Nur mit zwei Dritteln aller Anwesenden jeder der beiden Kammern konnte eine Verfassungs\u00e4nderung beschlossen werden.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/peter-burg.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2017\/04\/Badische_Verfassung.png\"><\/a><\/p>\n<p>Grundz\u00fcge der Landesverwaltung<\/p>\n<p>Die Einteilung der Ministerien blieb nicht immer konstant. Im Laufe der Zeit gab es im Gro\u00dfherzogtum Baden folgende Departements bzw. Fachministerien:<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Ministerium des \u00c4u\u00dferen und des Gro\u00dfherzoglichen Hauses 1807\u20131871 und 1893\u20131918<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Polizeiministerium bzw. seit 1808 Innenministerium 1807\u20131918 (und nach dem Ende der Monarchie weiter bis 1945)<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Finanzministerium 1807\u20131918 (und nach dem Ende der Monarchie weiter bis 1945)<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Justizministerium 1807\u20131918 (und nach dem Ende der Monarchie weiter bis 1934)<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Kriegsministerium 1807\u20131872<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Handelsministerium 1861\u20131881<\/p>\n<p>Verwaltungsgliederung<\/p>\n<p>Am 26. November 1809 leitete der Staats- und Kabinettsminister <strong>Freiherr Sigismund Karl Johann von Reitzenstein (1766-1847)<\/strong> eine Regierungs- und Verwaltungsreform ein, die die Grundlage f\u00fcr eine landesweit einheitliche Verwaltungsorganisation schuf. Reitzenstein teilte das Staatsgebiet nach dem Vorbild der franz\u00f6sischen Departements in neun Kreise auf, wobei er historisch gewachsene Zusammenh\u00e4nge bewusst ignorierte. Es sollten lediglich die Einwohnerzahl und die Wirtschaftskraft ma\u00dfgeblich sein. Der Gro\u00dfherzog stattete den jeweiligen Kreisdirektor mit einer gro\u00dfen Machtbefugnis aus, \u00e4hnlich dem eines franz\u00f6sischen Pr\u00e4fekten. Zahlreiche Ver\u00e4nderungen seit 1810 f\u00fchrten zu 1830 nur noch sechs Kreisen sowie 55 landesherrlichen und 22 standesherrlichen \u00c4mtern. Im Jahre 1849 gaben die Standesherren ihre Hoheitsrechte auf, was eine neuerliche Ver\u00e4nderung bei der Einteilung der \u00c4mter nach sich zog. 1857 trennten sich die Verwaltung und Rechtspflege der unteren Instanz voneinander.<\/p>\n<p>Grundz\u00fcge der Kommunalverwaltung<\/p>\n<p>Trotz des Organisationsedikts von 1809 gab es in Baden durch tradierte Rechtsverh\u00e4ltnisse weiterhin merkliche Unterschiede von Ort zu Ort. Dies B\u00fcrgerrecht von 1808 teilte die B\u00fcrgerschaft in nur drei Gruppen ein: Ortsb\u00fcrger, Schutzb\u00fcrger und Hintersassen. In den Gemeinden jedoch herrschten, je nach Tradition, ganz andere Verh\u00e4ltnisse. So gab es etwa im Schwarzwaldort Triberg im Jahre 1820 insgesamt 116 Gemeindeb\u00fcrger, von denen aber nur 36 B\u00fcrger im engeren Sinne waren, 80 jedoch sogenannte \u201eb\u00fcrgerliche Gehausen\u201c. Andere Bewohner der Gemeinde wie Frauen, Kinder und das Gesinde besa\u00dfen grunds\u00e4tzlich kein B\u00fcrgerrecht. Erst das B\u00fcrgerrechtsgesetz von 1832 brachte hier eine erste Vereinheitlichung.<\/p>\n<p>Wirtschaftliche Entwicklung bis 1850<\/p>\n<p>Ausgangssituation nach der Gr\u00fcndung des Gro\u00dfherzogtums<\/p>\n<p>Als das Gro\u00dfherzogtum Baden die Kriegswirren der Napoleonischen Zeit im Jahre 1815 \u00fcberstanden hatte, begann f\u00fcr das Land die friedliche Fortsetzung des stetigen Wegs in die Moderne. Dabei erwiesen sich die Handlungstr\u00e4ger in Baden als meist sehr entschlussfreudige Reformer. Die ersten Jahrzehnte des neuen Staates waren jedoch noch mit erheblichen Entwicklungsproblemen belastet. Noch standen die Bewohner des neuen Landes unter dem Eindruck der von vielerlei Traditionen gepr\u00e4gten St\u00e4ndegesellschaft des untergegangenen Heiligen R\u00f6mischen Reichs und hatten die Auswirkungen der Umgestaltung durch die Politik Napoleons kaum verkraftet. Noch \u00fcbte eine kleine Gruppe von Standesherren des alten Adels mancherorts einen m\u00e4chtigen Einfluss aus. \u00dcber die vergangenen Jahrhunderte waren die Territorien am Oberrhein immer wieder zu einem Opfer der zahlreichen kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Frankreich und den Habsburgern geworden.<\/p>\n<p>Die Schifffahrt am Oberrhein war in vorindustrieller Zeit langsam und mit vielerlei M\u00fchen und Gefahren verbunden, wenngleich der Fluss auch vor seiner Regulierung ein f\u00fcr die Anrainer wichtiger Transportweg war. Stromabw\u00e4rts wurden die wenig man\u00f6vrierf\u00e4higen Holzschiffe am Oberrhein meist gerudert und nur bei g\u00fcnstigem Wind konnten Segel gesetzt werden, stromaufw\u00e4rts hingegen von Schiffsziehern oder mit Hilfe von Pferden von Land aus bewegt. Dieses so genannte Treideln war eine harte und gef\u00e4hrliche Arbeit. F\u00fcr die Landschaft entlang des Rheins bestand zudem st\u00e4ndige Hochwassergefahr.<\/p>\n<p>Obwohl das Elsass seit dem 17. Jahrhundert politisch zum K\u00f6nigreich Frankreich geh\u00f6rte, blieb seine alemannische Eigenart und seine wirtschaftliche Verbundenheit mit den Territorien rechts des Rheins noch w\u00e4hrend des gesamten 18. Jahrhunderts praktisch unber\u00fchrt. Durch die Ereignisse in der Folge der Franz\u00f6sischen Revolution wurde das Elsass nun allerdings in das franz\u00f6sische Wirtschaftsgebiet mit einbezogen, die Durchsetzung der franz\u00f6sischen Sprache und Kultur forciert und die Zollgrenze vom Vogesenkamm an den Rhein verlegt. Somit litt Baden seit Anfang des 19. Jahrhunderts unter seiner neu entstandenen wirtschaftlichen Randlage.<\/p>\n<p>Agrarstaat in der ersten H\u00e4lfte des 19. Jahrhunderts<\/p>\n<p>In den Jahrzehnten bis zur Revolution von 1848\/49 \u00e4nderte sich die Gesamtstruktur der Wirtschaft noch wenig. Nur etwa ein Viertel der Bev\u00f6lkerung lebte in den St\u00e4dten, der Rest auf dem Lande zumeist als Kleinbauern oder Handwerker. Die gr\u00f6\u00dften St\u00e4dte Badens waren 1850 Karlsruhe (23.000 Einwohner), Mannheim (22.100 Einwohner), Freiburg (15.300 Einwohner), Heidelberg (13.500 Einwohner) und Pforzheim (8000 Einwohner). Als Garnisonsstadt wichtig war zudem Rastatt, als Kur- und Badeort Baden-Baden, welches damals wie das Land nur Baden hie\u00df, sowie die am Beginn ihrer Entwicklung stehenden Industriestandorte Bruchsal, Ettlingen, Offenburg und Lahr.<\/p>\n<p>Das Markgr\u00e4flerland als badisches Weinanbaugebiet entwickelte schon Markgraf Karl Friedrich weiter zur Erzeugung von Qualit\u00e4tsweinen. Noch zu seinen Lebzeiten wurde der Weinbau ausgedehnt auf Weinberge am Bodensee, im Kraichgau und im Taubergrund. Einen wichtigen Beitrag zur Kultur des Weinanbaus in Baden leistete Ferdinand \u00d6chsle (1774-1852) mit der Erfindung der Weinwaage.<\/p>\n<p>Ein landestypisches Erzeugnis war von jeher die Schwarzwalduhr, welche von den Uhrmachern in Kleinwerkst\u00e4tten im eigenen Haus angefertigt wurde. F\u00fcr die Herstellung der Einzelteile spezialisierten sich Zulieferer. Auf diese Weise entstanden zwischen 1800 und 1850 im Hochschwarzwald durch Handwerker 15 Millionen Uhren. Als die handwerkliche Erzeugung der Uhren Mitte des Jahrhunderts zunehmend in die Krise geriet, wurde 1850 in Furtwangen die Gro\u00dfherzoglich Badische Uhrmacherschule er\u00f6ffnet. Die Papierherstellung erfolgte in Baden traditionell durch Papierm\u00fcller, die in Kleinunternehmen von 6 bis zu 20 Personen arbeiteten.<\/p>\n<p>In Konkurrenz zu den im Niedergang befindlichen Z\u00fcnften gelang einigen Handwerksbetrieben die Entwicklung zur Fabrik. Im Jahre 1829 fanden sich im Gro\u00dfherzogtum Baden an gr\u00f6\u00dferen Industrieanlagen sechs Baumwollspinnereien, 13 Baumwollwebereien, drei Tuchmanufakturen, eine Stoffdruckerei, zehn Papierfabriken und elf chemische Fabriken.<\/p>\n<p>1843 gab es allerdings erst rund 10.000 Fabrikarbeiter in ganz Baden. Die meisten Gewerbebetriebe geh\u00f6rten zum Mittelstand und besch\u00e4ftigten mit Inhabern und Hilfspersonal rund 150.000 Personen im ganzen Land. Im Gewerbe und in der Industrie spielte Kinderarbeit eine Rolle.<\/p>\n<p>Zu Beginn des 19. Jahrhunderts entwickelte sich in Karlsruhe das f\u00fcr die b\u00fcrgerliche Gesellschaft des Biedermeierzeitalters so wichtige Verlagswesen. Wichtige Verleger in Karlsruhe waren David Marx, August Klose, Ludwig Frommel, Wilhelm Creuzbauer und Adolph Bielefeld.<\/p>\n<p>Als sich 1836 die technisch fortschrittliche Schweizer Baumwollindustrie gezwungen sah, f\u00fcr ihre Einfuhr in den nunmehr im deutschen Zollverbund befindlichen badischen Markt Z\u00f6lle zu bezahlen, entschlossen sich die Schweizer Fabrikanten und Finanziers, neue Textilfabriken in Baden zu errichten, um damit den gesamten deutschen Markt f\u00fcr sich zu erschlie\u00dfen. So errichtete zum Beispiel Wilhelm Geigy ab 1835 eine Spinnerei und Weberei in Steinen. F\u00fcr die Erzeugung der Energie spielte noch nicht Dampf-, sondern Wasserkraft die entscheidende Rolle. 1844 gab es in Baden bereits 93 Baumwollfabriken mit einer Gesamtzahl der Besch\u00e4ftigten von 6929.<\/p>\n<p>Nach Pl\u00e4nen von Johann Gottfried Tulla (1770-1828) wurde von 1817 bis 1874 der Oberrhein begradigt und auf Initiative von Max Honsell (1843-1910) weiter reguliert. Der Rhein wurde dadurch zur europ\u00e4ischen Gro\u00dfwasserstra\u00dfe. Im Jahre 1827 fuhr das erste Dampfschiff auf dem Rhein.<\/p>\n<p>In der Wiener Punktation im Mai 1820 vereinbarten die s\u00fcddeutschen Staaten die Aufnahme von Verhandlungen f\u00fcr eine Zollunion. Da die Zollunion jedoch 1823 an den unterschiedlichen handelspolitischen Vorstellungen der beteiligten Staaten scheiterte, dauerte es noch bis 1836, ehe Baden dem 1834 gegr\u00fcndeten Deutschen Zollverein beitreten konnte. In der Zeit vor 1836 beteiligte sich Baden somit nicht am Prozess der wirtschaftlichen Integration Deutschlands und pflegte stattdessen als Transitland seine Handelsbeziehungen zu Frankreich und der Schweiz.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 21.11.2017<\/p>\n<p>Erster Badischer Landtag 1819<\/p>\n<p>Tagungsperioden: 22.4.-28.7.1819; 26.6.-5.9.1820.<\/p>\n<p>Am 22. April 1819 trat die Zweite Kammer des badischen Landtags zum ersten Mal zusammen. Die feierliche Er\u00f6ffnungszeremonie fand auf Einladung Gro\u00dfherzog Ludwigs im Karlsruher Schloss statt. Die Abgeordneten diskutierten in den folgenden Monaten unter F\u00fchrung von Ludwig von Liebenstein, Johann Georg Duttlinger und Mathias F\u00f6hrenbach \u00fcber Forderungen der liberalen Fraktion. Zum Forderungskatalog geh\u00f6rte die Einf\u00fchrung von Geschworenengerichten, die Trennung von Justiz und Verwaltung, die Pressefreiheit, die Einf\u00fchrung der Ministerverantwortlichkeit, die Beseitigung der grundherrlichen Rechte des Adels und die Freigabe des innerdeutschen Handels. Damit umrissen die liberalen Parlamentarier bereits Probleme, die die Debatten der kommenden Jahrzehnte bestimmten.<\/p>\n<p>&lt;Liberale Opposition im 1. Badischen Landtag:<\/p>\n<p>Ludwig August Friedrich Freiherr von Liebenstein (* 27. November 1781 in Birkenfeld, Hunsr\u00fcck; \u2020 26. M\u00e4rz 1824 in Durlach) war ein Verwaltungsbeamter und Landtagsabgeordneter des Gro\u00dfherzogtums Baden.<\/p>\n<p>Leben und Wirken<\/p>\n<p>Grabdenkmal von Ludwig Freiherr von Liebenstein auf dem alten Friedhof in Durlach<\/p>\n<p>Ludwig von Liebenstein studierte Rechtswissenschaften an den Universit\u00e4ten Halle, Jena, G\u00f6ttingen und Heidelberg. 1800 wurde er Mitglied des Corps Guestphalia Halle.[1] Nach dem Studium trat er beim Oberamt Emmendingen in den badischen Staatsdienst ein. 1807 wurde er Hofgerichtsassessor und ein Jahr sp\u00e4ter in Mannheim Hofgerichtsrat. 1809 kam er als Kreisrat nach Wertheim. Nach einer kurzen Unterbrechung des Staatsdienstes wurde er 1811 Oberamtmann in Hornberg. 1812 wechselte er als Oberamtmann nach Lahr.<\/p>\n<p>1819 zog Liebenstein als Abgeordneter des Wahlbezirks Emmendingen in die Zweite Kammer der erstmals zusammentretenden Badischen St\u00e4ndeversammlung in Karlsruhe ein. Von Liebenstein trat f\u00fcr die Trennung von Justiz und Verwaltung, f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit und M\u00fcndlichkeit gerichtlicher Verfahren sowie f\u00fcr Pressefreiheit und Geschworenengerichte ein.<\/p>\n<p>1821 wurde er in das Innenministerium berufen, aber wegen seiner oppositionellen Haltung im Landtag 1821 auf den Posten des Direktors des Murg- und Pfinzkreises in Durlach versetzt. Die Zweite Kammer w\u00e4hlte ihn daraufhin zu ihrem Vizepr\u00e4sidenten. Sein Grabmal steht vor der Westseite der Nikolauskapelle auf dem alten Durlacher Friedhof.<\/p>\n<p>Johann Georg Duttlinger<\/p>\n<p>Johann Georg Duttlinger, Stahlstich von W. Hessloehl um 1840<\/p>\n<p>Johann Georg Duttlinger (* 13. April 1788 in Lembach; \u2020 24. August 1841 in Freiburg im Breisgau; katholisch) war ein badischer Jurist und Politiker.<\/p>\n<p>Duttlinger entstammte der Familie eines Landwirts in Lembach und studierte nach dem Besuch der Klosterschule in St. Blasien Rechtswissenschaften an den Universit\u00e4ten in Freiburg und Heidelberg. In Besan\u00e7on erwarb er sich praktische Kenntnisse im franz\u00f6sischen Recht. Er promovierte zum Dr. iur. und trat nach dem Staatsexamen 1812 als Rechtspraktikant in Emmendingen in den badischen Staatsdienst. 1815 wurde er Hofgerichtsadvokat in Meersburg. 1817 kam er als Privatdozent nach Freiburg und wurde dort 1818 au\u00dferordentlicher Professor f\u00fcr Privat- und Wechselrecht. 1819 zum ordentlichen Professur ernannt, erhielt er 1821 den Titel eines Hofrats, 1828 eines Geheimen Hofrats und 1831 eines Geheimen Rats zweiter Klasse.<\/p>\n<p>Von 1819 bis 1823 geh\u00f6rte Duttlinger f\u00fcr den Amtswahlkreis 6 (Tiengen, Jestetten, St. Blasien, Waldshut) der Zweiten Kammer der Badischen St\u00e4ndeversammlung an. Von 1825 bis 1828 besa\u00df er ein Abgeordnetenmandat f\u00fcr den Amtswahlkreis 4 (Blumberg, St\u00fchlingen, Bonndorf, L\u00f6ffingen, Neustadt) und danach von 1831 bis 1841 f\u00fcr den Amtswahlkreis 13 (Freiburg (I), St. Peter). Seiner politischen Orientierung nach z\u00e4hlte Duttlinger am Anfang seiner Abgeordnetent\u00e4tigkeit zu den Oppositionellen. Er brachte Antr\u00e4ge zur Verminderung der Salzsteuer ein, engagierte sich f\u00fcr die Frauenemanzipation und pochte auf Ministerverantwortlichkeit. P\u00e4pstlichen Anspr\u00fcchen auf Mitsprache trat Duttlinger scharf entgegen und verteidigte die Rechte des Gro\u00dfherzogs auch in kirchlichen Angelegenheiten. Im gouvernementalen Landtag von 1825 zeigte er sich als Verfechter eines unbeugsamen Liberalismus. Sp\u00e4ter tendierte er jedoch mehr zur politischen Mitte. Er wurde von der Regierung zum Mitglied der Gesetzgebungskommission berufen und hatte wesentlichen Anteil an den Entw\u00fcrfen der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuches (1830\u201339). 1822 und 1828 bis 1840 war Duttlinger Vizepr\u00e4sident und schlie\u00dflich 1841 Pr\u00e4sident der Zweiten Kammer.<\/p>\n<p>Mathias F\u00f6hrenbach<\/p>\n<p>Mathias F\u00f6hrenbach (* 16. April 1766 in Siegelau; \u2020 21. Oktober 1841 in Freiburg im Breisgau) war ein badischer Jurist und Politiker.<\/p>\n<p>Mathias F\u00f6hrenbach wurde 1766 als Sohn des gleichnamigen Landwirtes Mathias F\u00f6hrenbach in Siegelau bei Emmendingen geboren.<\/p>\n<p>Aufgrund seiner Begabung wurde Mathias F\u00f6hrenbach in den Klosterschulen von Tennenbach und Villingen unterrichtet. Im Anschluss studierte er von 1788 bis 1792 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universit\u00e4t in Freiburg im Breisgau. Zusammen mit seinem Kommilitonen Karl von Rotteck geh\u00f6rte er zum engeren Kreis um den Dichter und Philosophen Johann Georg Jacobi.<\/p>\n<p>Laufbahn<\/p>\n<p>Mathias F\u00f6hrenbachs Laufbahn begann als Syndicus der vorder\u00f6sterreichischen Stadt Waldshut. Dabei tat er sich besonders bei den Durchz\u00fcgen der Franz\u00f6sischen Truppen in den Koalitionskriegen hervor und erhielt daf\u00fcr das B\u00fcrgerrecht der Stadt. 1803 nach dem \u00dcbergang des Breisgaues an den F\u00fcrsten von Modena bis 1806 wirkte Mathias F\u00f6hrenbach als erzherzoglich \u00f6sterreichischer Rechten-Rat in Freiburg. 1806 wurde er nach dem \u00dcbergang an Baden als kurf\u00fcrstlich badischer Justizrat \u00fcbernommen und versah dann das Amt eines Oberamtmannes des Kreises S\u00e4ckingen, Laufenburg und Sch\u00f6nau. 1819 wurde Mathias F\u00f6hrenbach als Oberhofgerichtsrat nach Mannheim berufen. 1822 bis 1823 und noch einmal 1831 war Mathias F\u00f6hrenbach Pr\u00e4sident der Zweiten Kammer der Badischen St\u00e4ndeversammlung. Nach seiner Zurruhesetzung 1835 verbrachte Mathias F\u00f6hrenbach seinen Lebensabend in Freiburg, wo er 1841 verstarb.<\/p>\n<p>Familie<\/p>\n<p>Mathias F\u00f6hrenbach war seit 1797 mit Nannette Brogli aus Waldshut verheiratet. Auf Empfehlung seines Freundes Philipp Jakob Nabholz lie\u00df er seine beiden S\u00f6hne bei Pestalozzi in Yverdon erziehen.<\/p>\n<p>Die weitgehende Ablehnung des Forderungskatalogs durch die konservative Regierung Wilhelm Ludwig Leopold Freiherr von Berstett dr\u00e4ngte den Liberalismus in die Opposition. Unter den sich oppositionell verhaltenden Abgeordneten waren auch einige Beamte. Dies beunruhigte die badische Regierung und deshalb suchte sie beim Deutschen Bund um Unterst\u00fctzung nach. Am 28. Juni 1819 verschob der Gro\u00dfherzog weitere Sitzungen des Landtags auf einen sp\u00e4teren Zeitpunkt.<\/p>\n<p>&lt; Wilhelm Ludwig von Berstett<\/p>\n<p>Wilhelm Ludwig Leopold Freiherr von Berstett, Lithographie von Friedrich Lieder, ca. 1830<\/p>\n<p>Wilhelm Ludwig Leopold Reinhard Freiherr von Berstett (* 6. Juli 1769 in Berstett; \u2020 16. Februar 1837 in Karlsruhe) war ein badischer Staatsmann und Ministerpr\u00e4sident.<\/p>\n<p>Seine Eltern waren der bayerische Geheime Rat Phillip Jakob Reinhard von Berstett (1744\u20131840) und dessen Ehefrau Caroline Christine von Dettlingen (1753\u20131825). Sein Vater war der letzte St\u00e4ttmeister\u00a0 (B\u00fcrgermeister) von Stra\u00dfburg.<\/p>\n<p>Leben<\/p>\n<p>Berstett besuchte die Universit\u00e4t Stra\u00dfburg und war von 1785 bis 1791 im Dienste des franz\u00f6sischen K\u00f6nigs t\u00e4tig. Anschlie\u00dfend wechselte er nach \u00d6sterreich, wo er bis 1804 im Milit\u00e4r diente. 1809 erhielt er den Posten des Kammerherrn der Gro\u00dfherzogin Stephanie von Baden (* Beauharnais) und wurde 1814 Mitglied der diplomatischen Corps, wo er Geheimrat und Gesandter war. 1815 nahm er als Gesandter Badens in Paris an verschiedenen Konferenzen teil und wurde 1816 zum badischen Gesandten am Bundestag ernannt. Am 15. Juli 1817 wurde er nach Karlsruhe zur\u00fcckgeholt, \u00fcbernahm das Ministerium f\u00fcr Ausw\u00e4rtige Angelegenheiten und wurde 1820 Ministerpr\u00e4sident Badens. 1818 wirkte er zusammen mit anderen badischen Politikern wie Nebenius ma\u00dfgeblich beim Entwurf einer Verfassungsurkunde mit. Er nahm am Aachener Kongress teil, bei dem er zur Anerkennung der Hochberg-Linie in Europa beitrug. Im Jahre 1819 wurde Berstett vom badischen Gro\u00dfherzog zum Mitglied der Ersten Kammer der Badischen St\u00e4ndeversammlung ernannt und er\u00f6ffnete den ersten Landtag in Karlsruhe. Au\u00dferdem beteiligte er sich am Karlsbader Kongress und den Wiener Konferenzen von 1820.<\/p>\n<p>Am 13. Februar 1831 wurde Berstett sowohl aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden als auch wegen interner Streitigkeiten aus dem Staatsdienst entlassen. Er starb am 16. Februar 1837 in Karlsruhe an den Folgen eines Schlaganfalls.&gt;<\/p>\n<p>Mit der Wiener Schlussakte scheiterte ein Versuch der badischen Regierung, ein generelles Verbot von Repr\u00e4sentativverfassungen durchzusetzen. Damit w\u00e4re die Revision der bestehenden Verfassung von 1818 m\u00f6glich geworden, doch garantierte die Schlussakte auf Druck von Bayern und W\u00fcrttemberg die bereits bestehenden Verfassungen der Staaten des Deutschen Bundes.<\/p>\n<p>Am 26. Juni 1820 wurde die zweite Sitzungsperiode des Landtages er\u00f6ffnet. Sie wurde \u00fcberschattet von Versetzungen, Urlaubsverweigerungen und sogar Verhaftungen missliebiger Abgeordneter. Die Regierung Berstett musste jedoch bald einlenken, da der Deutsche Bund ihre Politik nicht ausreichend unterst\u00fctzte. Die Zweite Kammer kam der badischen Regierung nun etwas entgegen und vermied k\u00fcnftig eine Fundamentalopposition.<\/p>\n<p>Karl Friedrich Freiherr von Fischer (* 3. Dezember 1756 in Karlsruhe; \u2020 9. Oktober 1821 ebenda) war ein badischer Minister.<\/p>\n<p>Im April 1819 wurde Fischer von Gro\u00dfherzog Ludwig in den erblichen Freiherrenstand erhoben und zum Finanzminister ernannt. In den Sitzungen des 1. und 2. badischen Landtags 1819 und 1820 war Fischer eines der vom Gro\u00dfherzog ernannten Mitglieder der ersten Kammer der badischen St\u00e4ndeversammlung. Die Kritik des 1. badischen Landtages von 1819 an seinem Budgetentwurf veranlasste ihn, dem Gro\u00dfherzog einen Verfassungsbruch zur Entmachtung der badischen St\u00e4ndeversammlung vorzuschlagen, was aber im Kabinett keine Mehrheit fand.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Karl Friedrich Nebenius<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Karl Friedrich Nebenius<\/span><\/strong> (* 29. September 1784 in Rhodt; \u2020 8. Juni 1857 in Karlsruhe) war ein badischer Beamter, liberaler Staatsminister und Freimaurer.<\/p>\n<p>Als Sohn von Johann Wilhelm Nebenius (Hofrat, badischer Amtmann in Rhodt und Mahlberg) geboren, war Nebenius nach einem juristischen Studium in T\u00fcbingen zwischen 1807 und 1849 in verschiedenen Positionen im badischen Staatsdienst t\u00e4tig.<\/p>\n<p>Er war der Autor der badischen Verfassung von 1818, entwarf die badische Ma\u00dfordnung von 1828 und reformierte das Bildungswesen des Gro\u00dfherzogtums. Unter anderem f\u00fchrte er im Jahr 1832 eine umfassende Reorganisation der Polytechnischen Schule in Karlsruhe durch. Die Verbesserung der Infrastruktur war ein weiteres T\u00e4tigkeitsfeld von Nebenius. Er betrieb den Beitritt Badens zum Deutschen Zollverein 1836, den staatlich finanzierten Bau der badischen Eisenbahn von Mannheim nach Basel sowie den Bau des Mannheimer Hafens.<\/p>\n<p>1807 trat Nebenius als Geheimer Sekret\u00e4r beim Finanzdepartement in den badischen Staatsdienst und nutzte 1809 einen l\u00e4ngeren Urlaub zu einem Aufenthalt in Paris und Besan\u00e7on, um dort den Gesch\u00e4ftsgang der franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden zu studieren. Nebenius lernte sozusagen in der Praxis beim Administrator der Departments Doubs und Bas-Rhin, dem fr\u00fcheren Abgeordneten der franz\u00f6sischen Nationalversammlung Jean Antoine Joseph Debry. Debry, der zugleich der Provinzialgro\u00dfmeister f\u00fcr Burgund des franz\u00f6sisch-schweizerischen Freimaurerordens \u201eChevaliers bienfaisants de la Cite Sainte\u201c und Meister vom Stuhl der Freimaurerloge \u201eSinc\u00e9rit\u00e9 et la Parfaite Union\u201c in Besan\u00e7on war, f\u00fchrte Nebenius w\u00e4hrend dieser Zeit in die Freimaurerei. 1810 zum Kreisrat in Durlach ernannt, wurde er 1811 in das Finanzministerium berufen, wo er mit dem sp\u00e4teren Finanzminister Christian Friedrich B\u00f6ckh schwierige und komplizierte Aufgaben auf dem Gebiete der Organisation und der Gesetzgebung l\u00f6ste.<\/p>\n<p>Es geh\u00f6rten dazu die umfassende Revision des Steuerkatasters, die Einleitungen zum Vollzug der Gesetzgebung \u00fcber die indirekten Steuern und die Umgestaltung des gesamten Staatsrechnungswesens. Dies waren gewaltige Aufgaben, wenn man bedenkt, dass einheitliche Richtlinien f\u00fcr eine Vielzahl von Territorien einzuf\u00fchren waren, die bisher nicht zu Baden geh\u00f6rten. Dies geschah in einer Zeit, in welcher die durch die napoleonischen Kriege und ihre Folgen der Staatskasse wie den Bewohnern des Landes auferlegten Lasten sich bis zum Unertr\u00e4glichen steigerten.<\/p>\n<p>Die gr\u00fcndliche Kenntnis des Wirtschaftslebens nicht nur des eigenen Landes und der Nachbarstaaten, sondern auch \u2013 nach damaligen Begriffen \u2013 ferner L\u00e4nder wie Gro\u00dfbritannien, belegten seine diesbez\u00fcglichen Ver\u00f6ffentlichungen. 1820 erschien sein klassisches Werk \u00fcber den \u201e\u00f6ffentlichen Credit\u201c, das Heinrich von Treitschke auf eine Stufe mit dem Werke David Ricardos stellt und als \u201eeine unsch\u00e4tzbare Schule streng methodischen Denkens r\u00fchmt\u201c, Wilhelm Roscher als \u201edie beste Monographie in der volkswirthschaftlichen Literatur Deutschlands\u201c bezeichnete.<\/p>\n<p>Als besonders herausragend gelten zudem Nebenius \u201eBemerkungen \u00fcber den Zustand Gro\u00dfbritanniens in staatswirthschaftlicher Hinsicht\u201c (1818), eine Schrift, welche auch Deutschlands Handelsverh\u00e4ltnisse ber\u00fchrte und Verkehrsfreiheit im Innern, Grenzz\u00f6lle nach Au\u00dfen unter Einf\u00fchrung eines gemeinsamen Mauthsystemes an den Grenzen verlangte, und die (erst 1833 im Buchhandel ver\u00f6ffentlichte) Denkschrift \u00fcber das deutsche Zollwesen.<\/p>\n<p>Nebenius erschien ein deutscher Zollverein als das wirksamste Mittel zur Rettung aus dem herrschenden Notstand, unter dem Handel und Industrie Deutschlands zu erliegen drohten. Nebenius schwebte ein kleindeutscher Zollverein unter Ausschluss \u00d6sterreich-Ungarns vor, wobei dieses Kaiserreich dem Zollverein per Handelsvertrag assoziiert werden sollte. Indem Nebenius in seiner Denkschrift die Notwendigkeit der Zollgemeinschaft betonte, wies er auch die M\u00f6glichkeit und die Bedingungen der Ausf\u00fchrung als erster deutscher Staatsmann nach.<\/p>\n<p>Wenn auch sp\u00e4ter die Gestaltung des sp\u00e4teren gro\u00dfen Deutschen Zollvereins von den Gedanken, denen Nebenius in jener Denkschrift Ausdruck gab, mannigfach abwich, so durfte ihr Urheber sich doch nach Abschluss des preu\u00dfisch-hessischen Zollbundes der Anerkennung seiner Arbeit durch keinen Geringeren als Friedrich Eichhorn erfreuen, welcher am 28. November 1833 schrieb: \u201eZur gro\u00dfen Genugthuung wird es dem Verfasser gereichen, wenn er aus den Vertr\u00e4gen der jetzt zu einem gemeinsamen Zoll- und Handelssystem verbundenen Staaten ersehen wird, wie vollst\u00e4ndig nunmehr die Ideen ins Leben getreten sind, welche von ihm schon im J. 1819 \u00fcber die Bedingungen eines deutschen Zollvereins gehegt und bekannt gemacht worden sind.\u201c<\/p>\n<p>1838-39 und 1845-46 leitete er als Staatsminister (heute w\u00fcrde man sagen: Ministerpr\u00e4sident) die badischen Regierungsgesch\u00e4fte. Im Oktober 1839 musste er auf Grund von Meinungsverschiedenheiten mit seinem konservativen Gegenspieler, Au\u00dfenminister Friedrich Landolin Karl von Blittersdorf zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>Im Rahmen der Revolution von 1848\/1849 wurde Nebenius aus dem Staatsdienst entlassen. Er war Mitglied der Freimaurerloge Carl zur Eintracht in Mannheim und Leopold zur Treue in Karlsruhe. Nebenius hatte ma\u00dfgeblichen Anteil daran, dass Freimaurerlogen im Gro\u00dfherzogtum Baden wieder \u00f6ffentlich zugelassen wurden.<\/p>\n<p>Zweites Heft, Karlsruhe 1819:<\/p>\n<p>Verh.d.St\u00e4nde-Vers.d.Gh.Baden, Prot.2.Kammer<\/p>\n<p>S. 149 7.5.1819 <strong>Nebenius<\/strong> legt Entwurf eines neuen Zollgesetzes mit Entwicklung der Motive vor; Beilage 42a, b, 43<\/p>\n<p>S. 151-212 Entwurf einer Zollordnung 42 a, b<\/p>\n<p>S. 213-226 Beil.43 zum Protocoll vom 7. Mai 1819: Motive<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kostenaufwand f\u00fcr badische Zollgrenze<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 220 Welche Meynung man auch \u00fcber die Frage im Allgemeinen haben mag, so ist wenigstens f\u00fcr einen Staat von der Lage und der Ausdehnung des Gro\u00dfherzogthums, die Herstellung eines strengen, sogenannten vollkommenen Mauthsystems ebenso verwerflich als unausf\u00fchrbar. Ein Land, wie das Gro\u00dfherzogthum, dessen Grenzen auf 272 Quadratmeilen nicht weniger als ungef\u00e4hr 340 Stunden betragen, kann die Kosten, die ein wirksames Prohibitivsystem erfordert, nimmermehr aufwenden.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 22.11.2017<\/p>\n<p>Zweites Heft, Karlsruhe 1819:<\/p>\n<p>Verh.d.St\u00e4nde-Vers.d.Gh.Baden, Prot.2.Kammer<\/p>\n<p>2.Heft, Karlsruhe 1819<\/p>\n<p>S. 149 7.5.1819 <strong>Nebenius<\/strong> legt Entwurf eines neuen Zollgesetzes mit Entwicklung der Motive vor; Beilage 42a, b, 43<\/p>\n<p>S. 151-212 Entwurf einer Zollordnung 42 a, b<\/p>\n<p>S. 213-226 Bei1.43 zum Protocoll vom 7. Mai 1819: Motive<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kostenaufwand f\u00fcr badische Zollgrenze<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 220 Welche Meynung man auch \u00fcber die Frage im Allgemeinen haben mag, so ist wenigstens f\u00fcr einen Staat von der Lage und der Ausdehnung des Gro\u00dfherzogthums, die Herstellung eines strengen, sogenannten vollkommenen Mauthsystems ebenso verwerflich als unausf\u00fchrbar. Ein Land, wie das Gro\u00dfherzogthum, dessen Grenzen auf 272 Quadratmeilen nicht weniger als ungef\u00e4hr 340 Stunden betragen, kann die Kosten, die ein wirksames Prohibitivsystem erfordert, nimmermehr aufwenden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kritik an Kontrollanstalten<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 221 Gutachten des &#8222;Handelsstand{es) der vorz\u00fcglichsten St\u00e4dte des Landes geh\u00f6rt&#8220;. &#8222;Eine der vorz\u00fcglichsten R\u00fccksichten, die man nehmen zu m\u00fcssen glaubte, ist die Verh\u00fctung der Defraudationen, durch Einrichtungen, die, indem sie den Reiz dazu schw\u00e4chen, den Mangel der Kontrollanstalten weniger f\u00fchlbar machen, den nachtheiligen Einflu\u00df dieser Auflagen auf die Moralit\u00e4t und f\u00fcr den redlichen Gewerbsmann die Gefahr entfernen, da\u00df er durch den unredlichen in der Concurrenz verdr\u00e4ngt werde.<\/p>\n<p>Die bestehenden Kontrollanstalten sind mangelhaft, aber die Vervielf\u00e4ltigung und Sch\u00e4rfung derselben w\u00fcrden dem Handel\u00a0 l\u00e4stiger fallen, als selbst die Abgaben, und die Administrations- und Aufsichtskosten bedeutend erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>Diese betragen 11 bis 12 Prozent der Bruttoeinnahmen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zollunterschlagung nicht beherrschbar<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Ob nun durch sch\u00e4rfere Kontrolle ein h\u00f6herer Ertrag erzielt werde, ist ungewi\u00df, da die List und Verschmiztheit der Contravenienten der Ausbildung und Verfeinerung der Kontrollen nachr\u00fccket; gewi\u00df aber ist, da\u00df die Mehreinnahme, die vielleicht dadurch bezweckt werden k\u00f6nnte , in unfruchtbarem Aufwand f\u00fcr das vermehrte Personale wieder aufgehen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>S. 222 Auch aus diesen Gr\u00fcnden mu\u00dften \u00fcberspannte Abgabens\u00e4tze vermieden werden so sehr sie auch von einzelnen Gewerben reklamirt wurden; damit nicht der erh\u00f6hte Reiz zu Unterschleifen, zur Nothwendigkeit kostbarer Sicherungsanstalten f\u00fchre.<\/p>\n<p>Drittes Heft, Karlsruhe 1819:<\/p>\n<p>&#8211; S. 8 13.5.1819 Abg. <strong>Griesbach<\/strong> erstattet Kommissionsbericht \u00fcber <strong>Lotzbeck<\/strong>s Antrag zur Freiheit des Handelverkehrs im Innern Deutschlands.<\/p>\n<p><strong>Wilhelm Christian Griesbach<\/strong> (* 8. April 1772 in Karlsruhe; \u2020 16. April 1838 ebenda) war der erste Oberb\u00fcrgermeisterder Stadt Karlsruhe.<\/p>\n<p>Griesbach war Inhaber von Tabakfabriken in Karlsruhe und Ettlingen sowie einer Lederfabrik in R\u00fcppurr. Er war 1812 einer der Mitbegr\u00fcnder der ersten Karlsruher Musikschule und 1813 der sp\u00e4teren Handelskammer. Griesbach wurde 1818 Vorstandsmitglied des neugeschaffenenBadischen Kunstvereins und wurde 1819 Mitglied der Badischen St\u00e4ndeversammlung, des ersten badischen Landtags. Im Jahr 1833 wurde auf seine Initiative hin ein Pfr\u00fcndnerhaus er\u00f6ffnet, welches Alten und Armen Hilfe bot. Griesbach wurde 1809 erst als zweiter Karlsruher B\u00fcrgermeister \u00fcberhaupt, nach Johannes Sembach, direkt gew\u00e4hlt. Die wachsenden Aufgaben der Stadtverwaltung brachten diese dazu ab 1812 einen zweiten B\u00fcrgermeister einzustellen. Griesbach trug daher ab 1812 die Bezeichnung Oberb\u00fcrgermeister und wurde damit der erste Oberb\u00fcrgermeister der Stadt Karlsruhe.<\/p>\n<p><strong>Karl Ludwig Freiherr von Lotzbeck,<\/strong> Kaufmann, Politiker, Ehrenb\u00fcrger, * 20. Februar 1786 Lahr, \u2020 18. Januar 1873 M\u00fcnchen, ev., verh., 1 Sohn.<\/p>\n<p>Lotzbeck trat 1809 als Gesellschafter in das vom Vater 1774 in Lahr gegr\u00fcndete Tabakunternehmen \u201eLotzbeck, Gebr\u00fcder\u201c ein. Als sich der Vater 1818 zur Ruhe setzte, \u00fcbernahm er mit dem Bruder Ferdinand Freiherr von Lotzbeckdie Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung. Schon nach kurzer Zeit zog er sich aus dem Unternehmen zur\u00fcck, um sich verst\u00e4rkt der Politik zuzuwenden. Als Abgeordneter der Zweiten Kammer f\u00fcr den Stadtkreis Lahr stellte er in der ersten Legislaturperiode der <em>Badischen St\u00e4ndeversammlung<\/em> 1819 den Antrag auf Handelsfreiheit innerhalb Deutschlands und Schaffung eines deutschen Zollvereins. Bald \u00fcbersiedelte er nach Augsburg und sp\u00e4ter nach M\u00fcnchen. 1826 erwarb er das Schloss Weyhern im oberbayerischen Egenhofen. Gemeinsam mit dem Bruder Ferdinand unterst\u00fctzte er in den 1830er-Jahren gro\u00dfz\u00fcgig die Errichtung einer <em>Gewerbeschule<\/em> in Karlsruhe, wof\u00fcr ihm am 1. M\u00e4rz 1834 das <em>Ehrenb\u00fcrgerrecht<\/em> der Stadt Karlsruhe verliehen wurde. Von 1834-1848 geh\u00f6rte er als erblicher Reichsrat der Krone Bayern der Ersten bayerischen Kammer an. Vor allem als F\u00f6rderer der Kunst und Wissenschaft machte er sich einen Namen. Seit 1962 erinnert im Stadtteil <em>Gr\u00fcnwinkel<\/em> die <em>Lotzbeckstra\u00dfe<\/em> an das Wirken der beiden Br\u00fcder.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zollerhebung in alter Zeit<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 40-45 13.5.1819 Beilage Nro. 66 zum Protocoll vom 13. May 1819. Kommissionsbericht.<\/p>\n<p>Es gab in unserm deutschen Vaterlande eine Zeit, und wir erinnern uns ihrer, wo die gro\u00dfe Mehrzahl der Nation, von Mauthen und Zollsystem nur durch H\u00f6rensagen wu\u00dfte. Man zahlte wohl ein m\u00e4\u00dfiges Weggeld unter dem Namen Landzoll, meist nach dem Gewicht der Waare oder Anzahl der Pferde, man hatte wohl Kauf-H\u00e4user und Krahnen zur Bequemlichkeit des Handels, aber keine Waarengef\u00e4ngnisse, man hatte Weggeldeinnehmer: aber keine sp\u00fcrende Diener gewaltiger Zollbeamten.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00dcbergang gr\u00f6\u00dferer Staaten zum Protektionismus<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Die gr\u00f6\u00dferen Staaten: \u00d6sterreich und Preu\u00dfen, ahmten zuerst den Eingriffen Englands und Frankreichs in die nat\u00fcrliche Freiheit des menschlichen Verkehrs nach, und die einfachen Grunds\u00e4tze: da\u00df eine Nation nicht stets kaufen kann, sondern auch verkaufen mu\u00df, da\u00df die Natur ihre Gaben theilweise gespendet hat, und da\u00df eine Menge einzelner Ereignisse und Bestimmungen die vortheilhafte Hervorbringung der Tausenden von Bed\u00fcrfnissen eines Europ\u00e4ers an verschiedene Gegenden gekn\u00fcpft hat, \/ S. 41 wurden eben so sehr vergessen als die Lehre, da\u00df gegenseitige Beschr\u00e4nkungen Feinde einer wohlberechneten Staatswirthschaft sind.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00dcbel der Zollschranken nach Wiener Kongress evident<\/span><\/strong><\/p>\n<p>\u2026 erst jetzt, nach dem mit gemeinsamer Anstrengung errungenen Frieden, \u00fcberzeugt uns eine in diesem Bezug nicht erfreuliche Gegenwart von der Gr\u00f6\u00dfe dieses \u00dcbels, herbeigef\u00fchrt durch den ehemaligen Einflu\u00df fremder Gewalt.<\/p>\n<p>Wenn ein gro\u00dfer Staat im Besitz verschiedenartiger zusammenh\u00e4ngender Provinzen bey verh\u00e4ltni\u00dfm\u00e4\u00dfig wenigem Gr\u00e4nzland, den gr\u00f6\u00dften Theil derjenigen Bed\u00fcrfnisse hervorbringt, welche in Europa f\u00fcr seinen viel bed\u00fcrfenden Bewohner erzeugt werden k\u00f6nnen, so ist die Vertheidigung eines Douanensystems wenigstens thunlich; zu Deutschland z\u00e4hlt sich nur ein Staat dieser Art mit einem Theil seiner Provinzen \u2013 \u00d6sterreich.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Gemeinsame deutsche Au\u00dfenhandelspolitik<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.43 Ein Staatsk\u00f6rper, welcher gegen fremde M\u00e4chte bestehen will, mu\u00df in sich seine Kr\u00e4fte nicht schw\u00e4chen. Unser gemeinsames deutsches Vaterland ist durch eine sch\u00f6ne \u00dcbereinstimmung des deutschen Volkes frei von fremder \u00dcbergewalt geworden; und diese Einigkeit soll durch Fortbestand geh\u00e4ssiger Beschr\u00e4nkungen nur in der Geschichte fortleben?<\/p>\n<p>Freiheit um Freiheit, Zwang gegen Zwang m\u00fc\u00dfte die Wahl seyn, welche der deutsche Staatenbund dem Ausland anb\u00f6te; wird das letztere vorgezogen, so k\u00f6nnen gegen alle Staaten, welche uns ihren Douanengesetzen unterwerfen wollen, gemeinschaftliche Gegenanstalten an Deutschlands Grenzen getroffen werden\u2026<\/p>\n<p>S. 90-96 17.5.1819 Beilage Nro. 81 zum Protocoll vom 17. May 1819. Rede <strong>Liebensteins <\/strong>zum Antrag von Lotzbeck.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ruf nach Freiheit und Handelsfreiheit im Deutschen Bund nach Sturz Napoleons <\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.92 Als es &lt;das deutsche Volk&gt; vor 6 Jahren aus einem langen schweren Traum fremder Knechtschaft zu dem Bewu\u00dftseyn seines Werthes, zu dem Gef\u00fchl seiner innern St\u00e4rke erwacht war, da richtete es an seine Herrscher laute einstimmige W\u00fcnsche f\u00fcr die Gr\u00fcndung eines politischen Zustandes, worin die gesammte Volkskraft sich im Innern frei entwickeln und nach Au\u00dfen gegen jeden die National-Unabh\u00e4ngigkeit bedrohenden Feind fest zusammenschlie\u00dfen k\u00f6nne. Laut und einstimmig erscholl der Ruf der deutschen Nation nach \/ S. 93 Herstellung eines v\u00f6llig freien Verkehrs zwischen den Staaten des Bundes, nach Vertilgung jener unw\u00fcrdigen Schranken, welche bisher alle Bewegung der Volkskraft gel\u00e4hmt, und die gemeinschaftlichen S\u00f6hne einer edeln Mutter sich gegenseitig entfremdet, und oft feindselig gegen\u00fcber gestellt hatten.<\/p>\n<p>F\u00fcnftes Heft, Karlruhe 1819:<\/p>\n<p>&#8211; S. 41 11.6.1819 Bekanntmachung des Erlasses der 1. Kammer zur Motion von <strong>Lotzbeck<\/strong>. Beilage 175 (nicht gedruckt).<\/p>\n<p>Sechstes Heft, Karlsruhe 1819:<\/p>\n<p>&#8211; S. 113 26.6.1819 Reskript des <strong>gh. Ministerium<\/strong> zur Freiheit des Handels. Beilage 272.<\/p>\n<p>S. 141f. 26.6.1819 Beilage Nro. 272. Zum Protocoll vom 26. Juny 1819.<\/p>\n<p>Siebentes Heft, Karlsruhe 1819:<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Badisch-bayerische Handelsbeziehungen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 129 10.7.1819 Abg. <strong>Schlundt<\/strong> entwickelt Motion die Handelsverh\u00e4ltnisse des Main- und Tauberkreises insbesondere gegen das Kgr Baiern betr. Beil. Nr. 382<\/p>\n<p>S. 144-148 10.7.1819 Beilage Nro. 382. Zum Protocoll vom 10. Juli 1819<\/p>\n<p>Zehntes Heft, Karlsruhe 1819:<\/p>\n<p>S. 116 27.7.1819 Abg. <strong>Griesbach<\/strong> namens der Kommission, Bericht \u00fcber Teile der Zollordnung. Beil. 488.<\/p>\n<p>S. 133-136 27.7.1819 Beilage Nro. 488. Zum Protocoll vom 27. Juli 1819.<\/p>\n<p>Verhandlungen \u2026 &lt;1820&gt;<\/p>\n<p>Zweites Heft, Karlsruhe 1820:<\/p>\n<p>S. 124-129 10.7.1820 Gesetzesvorschl\u00e4ge und Antr\u00e4ge der <strong>I. Kammer<\/strong> &lt;zum Zollgesetz&gt; Diskussion<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Handelsfreiheit in S\u00fcddeutschland soll mit Einheit von Ma\u00df und Gewicht verbunden sein<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.124 Das was haupts\u00e4chlich w\u00fcnschenswerth sey, nemlich, da\u00df die Bundesstaaten, welche wegen der Handelsfreyheit einen Verein abzuschlie\u00dfen bereit seyen, auch sich \u00fcber ein in ihren Staaten einzuf\u00fchrendes gleiches Maas und Gewicht vereinbaren m\u00f6chten, werde hoffentlich auf dem Congre\u00df in Darmstadt zur Sprache kommen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Regierungsbem\u00fchungen um deutsche Handelsfreiheit<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 111-113 17.8.1820 Dankadresse an gh Regierung betr. Herstellung des freien Verkehrs in Dt.<\/p>\n<p><strong>Verhandlungen der St\u00e4nde-Versammlung des Gro\u00dfherzogthums Baden. Enthaltend die Protokolle der Zweyten Kammer mit deren Beylagen von ihr selbst amtlich herausgegeben.<\/strong><\/p>\n<p>Erstes Heft, Karlsruhe 1819:<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Freier Handelsverkehr zwischen einigen Bundesstaaten<\/span><\/strong><\/p>\n<p>&#8211; S. 92 30.4.1819 Antrag <strong>Lotzbeck<\/strong> auf freien Handelsverkehr im Kern der deutschen Bundesstaaten; Beilage 14<\/p>\n<p>S. 96 30.4.1819 Beil. 14<\/p>\n<p>S. 104-106 3.5.1819 Rede Lotzbecks<\/p>\n<p>S. 116-118 3.5.1819 Beil. 27<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Deutscher Handels- und Gewerbeverein<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 67f. 14.5.1819: Vortrag, Diskussion und Beschluss \u00fcber die Petition des Deutschen Handels- und Gewerbevereins.<\/p>\n<p>2. Heft, 1819:<\/p>\n<p>S. 175f. 29.5.1819 Handels- und Gewerbeverein.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zollerh\u00f6hung auf franz\u00f6sischen Wein<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 127 5.5.1819 Kommission zu Antrag auf freien Handelsverkehr; Antrag <strong>Blankenhorn<\/strong> auf Erh\u00f6hung des Eingangszolles von frz Weinen<\/p>\n<p>S. 49f. 17.5.1819 Diskussion \u00fcber <strong>Lotzbecks<\/strong> Motion.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kritik an Hausierhandel<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 143-172 14.7.1820 Disskussion \u00fcber Bericht des Abg. <strong>Witzemann<\/strong> wg. Hausierhandel.<\/p>\n<p><strong>Christoph Friedrich Witzenmann<\/strong> (1778\u20131856) in Pforzheim. Dieser betrieb seit 1803 eine Handelsgesellschaft und wurde 1829 Mitgr\u00fcnder der Handelsvereins, einem Vorl\u00e4ufer der Handelskammer. Zudem war Christoph Friedrich Witzenmann erster Abgeordneter Pforzheims im badischen Landtag.<\/p>\n<p>Weiter schreibt er (Oechsle): \u201eAuf mein Guthaben von 136 Gulden 57 Kreuzer werde ich eine Anweisung 1 Monat nach Dato auf dem Kassier des dortigen Gewerbeverein, Ordre des Herrn C. F. Witzenmann abgeben\u201c. Hier bezieht sich Oechsle auf Christoph Friedrich Witzenmann (1778\u20131836), Kaufmann in Pforzheim, der als Mitglied der 2. Kammer des Badischen Landtages von 1819 bis 1823 und von 1831 bis 1833 den Wahlkreis Stadt Pforzheim vertrat.<\/p>\n<p>S.146 <strong>Griesbach<\/strong>, &lt;Hausieren \u00fcberholt, hoher Grad der Selbstversorgung&gt; Es bleibe daher dem Hausirer nichts \u00fcbrig, als entweder die Kaufleute zu betr\u00fcgen, von welchen er auf Credit kaufte, oder aber die Abnehmer; beydes geschehe, wie die t\u00e4gliche Erfahrung lehrte, und besonders letzteres mit allen Kniffen einer feinen Jaunerey \u2013 die Gewohnheit der Unredlichkeit, das \u00f6ftere Zusammentreffen mit Vaganten und l\u00fcderlichem Gesindel, und zuweilen die Noth \u2013 so oft das Grab der Moralit\u00e4t \u2013 bilde den Hausirer h\u00e4ufig zum Diebshehler und Verk\u00e4ufer gestohlener Sachen oder zum Bettler.<\/p>\n<p>Sechstes Heft, Karlsruhe 1820:<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Einfuhr franz\u00f6sische Weine<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 54-66 16.8.1820 Abg. <strong>Adrians<\/strong> erstattet Kommissionsbericht zu Antrag des Abg. <strong>Blankenhorn<\/strong> betr. Abgaben auf frz Weine.<\/p>\n<p>Siebentes Heft, Karlsruhe 1820:<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Einfuhr franz\u00f6sischer Weine<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 41-72 19.8.1820 Diskussion \u00fcber den Kommissionsbericht des Abg. <strong>Adrians<\/strong> wg Erh\u00f6hung des Einfuhrzolls auf frz Weine<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Johann Josef Adrians<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Johann Josef Adrians (* 1756; \u2020 24. Mai 1827 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Politiker und von 1806 bis 1824 der erste Oberb\u00fcrgermeister Freiburgs.<\/p>\n<p>Politische T\u00e4tigkeit<\/p>\n<p>Viele Freiburger konnten sich mit dem \u00dcbergang des Breisgaus an Baden nicht abfinden und trauerten der \u201emilden Hand\u201c des Hauses \u00d6sterreich nach. Schlie\u00dflich mussten die z\u00e4hringischen Wurzeln des Hauses Baden herhalten, wie Johann Georg Jacobi dichtete: \u201eDie seit Jahrhunderten getrennten Schilde vereinen wieder sich\u201c, um den protestantischen Norden Badens mit dem katholischen Breisgau zu verm\u00e4hlen. Es waren diese gemeinsamen Wurzeln die Oberb\u00fcrgermeister Andrians in seiner Schlussansprache am 30. Juni 1806 auf dem M\u00fcnsterplatz anl\u00e4sslich der Vereidigung der Stadt auf den Kurf\u00fcrsten Karl Friedrich wieder einmal bem\u00fchte: &#8222;Wir, die Freyburger, haben Anh\u00e4nglichkeit dem w\u00fcrdigsten Abk\u00f6mmling jenes hohen Z\u00e4hringer Stammes gelobt, dem unsere alte Gemeinde ihre Gr\u00fcndung, ihre Ausstattung, ihre seither dauernde Munizipalverfassung, den bisher ehrenvoll behaupteten Namen der Breisgauischen Hauptstadt, und dieses ewig sprechende Denkmal der F\u00fcrstengr\u00f6\u00dfe und Liebe, den Tempel (das M\u00fcnster), vor dem wir hier versammelt stehen, zu verdanken hat.&#8220; Ein Jahr sp\u00e4ter wurde als Zeichen der Treue in Freiburg der Bertoldsbrunnen eingeweiht.<\/p>\n<p>Als sich Napoleons Niederlage abzeichnete und die alliierten Truppen mit ihren gekr\u00f6nten H\u00e4uptern durch die Stadt zogen, empfingen die Freiburger den \u00f6sterreichischen Kaiser Franz I. \u00fcberschw\u00e4nglich. Karl von Rotteck sch\u00fcrte das Feuer in einem anonymen Flugblatt: &#8220; M\u00e4nner und Weiber, Kinder und Greise weinten, Unbekannte umarmten sich wie Freunde, Fremde wurden Br\u00fcder!&#8220; In froher Erwartung der Wiedervereinigung pr\u00e4gte die Freiburger M\u00fcnze bereits eine Medaille mit den Inschriften: &#8222;Zum Andenken der Wiedervereinig: Breisgaus mit Oestreich. Freyburg 1815&#8220; mit einer auf einem Sockel stehenden B\u00fcste Franz I. &#8222;Treue und Liebe&#8220;. Im Sockel ist eingemei\u00dfelt: &#8222;Unsre W\u00fcnsche sind erf\u00fcllt.&#8220;<\/p>\n<p>Nun zeigt sich, dass Adrians Rede im Jahre 1806 ein politisches, und kein Herzensbekenntnis gewesen war. Als der Kaiser auf seiner R\u00fcckreise von Paris nach Wien Anfang Juni 1814 in Basel Station machte, reisten Oberb\u00fcrgermeister Adrians und f\u00fcnf weitere st\u00e4dtische Abgeordnete dorthin, um Franz I. untert\u00e4nigst um die Wiedervereinigung Freiburgs und des Breisgaus mit \u00d6sterreich zu bitten. Der Kaiser entlie\u00df die Delegation nicht ohne Hoffnung, doch \u201em\u00f6ge man unterdessen f\u00fcr Ruhe, Ordnung, Unterw\u00fcrfigkeit sorgen und alle voreilige Spektakel verh\u00fcten\u201c.\u00a0 Nur durch pers\u00f6nliche Intervention Franz I. bei der badischen Regierung entging Adrians seiner Absetzung als B\u00fcrgermeister.<\/p>\n<p>Bei den ersten und zweiten Wahlen zur Badischen St\u00e4ndeversammlung wurde Adrians in die zweite Kammer, die Volkskammer, gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Rechtfertigung einer Retorsion gegen\u00fcber Frankreich<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.62 <strong>von Liebenstein<\/strong>: In Beziehung auf Frankreichs feindseliges Zollsystem sey jede Retorsion erlaubt, die unser eigenes Interesse nicht untersage.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Badischer Weinhandel<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ignaz von Gleichenstein<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Ignaz von Gleichenstein, Lithographie von Ludwig Ferdinand Schnorr von Carolsfeld, 1809<\/p>\n<p>Ignaz Freiherr Gleichauf von Gleichenstein (* 24. Mai 1778 in Staufen im Breisgau; \u2020 3. August 1828 in Heiligenstadt bei Wien) war ein deutscher Jurist und Beamter und einer der engsten Freunde von Ludwig van Beethoven.<\/p>\n<p>Gleichenstein war ein Sohn des Juristen Carl Benedict Freiherr Gleichauf von Gleichenstein (1725\u20131813), der als Oberamtmann in Staufen und Freiburg t\u00e4tig war. Von 1794 bis 1798 studierte er Rechtswissenschaften an der Universit\u00e4t Freiburg und lie\u00df sich im August 1800 in Wien nieder, wo er im November 1801 eine Stelle als Konzipist im k. k. Hofkriegsrat erhielt. Zu seinen Kollegen geh\u00f6rte Beethovens Freund Stephan von Breuning. Etwa 1807 lernte er Beethoven ebenfalls kennen und wurde einer der wenigen Freunde des Komponisten, die dieser duzte. Gleichenstein unterzeichnete neben Beethoven den Verlagsvertrag, den dieser am 20. April 1807 mit Muzio Clementi schloss. Daneben setzte er f\u00fcr Beethoven den Vertrag auf, der diesem ab M\u00e4rz 1809 eine lebenslange Pension durch die drei G\u00f6nner Erzherzog Rudolph, F\u00fcrst Joseph Lobkowitz und F\u00fcrst Ferdinand von Kinsky garantierte.<\/p>\n<p>Zeichen der engen Freundschaft ist die 1808 vollendete Sonate A-Dur op. 69 f\u00fcr Violoncello und Klavier, die Gleichenstein gewidmet wurde. Wie durch Julius Schneller, einen Freund der Familie \u00fcberliefert ist, versah Beethoven das f\u00fcr Gleichenstein bestimmte Exemplar der Erstausgabe mit der Aufschrift: \u201eInter Lacrimas et Luctum\u201c (Unter Tr\u00e4nen und Trauer).<\/p>\n<p>Durch Gleichenstein lernte Beethoven Ende 1809 auch Therese Malfatti kennen, da Gleichenstein h\u00e4ufig in der Familie Malfatti verkehrte und am 28. Mai 1811 Thereses Schwester Anna Malfatti (1792\u20131869) heiratete.<\/p>\n<p>Im Sommer desselben Jahres zog das Paar nach Freiburg und Oberrotweil ins heutige Weingut Freiherr von Gleichenstein, um die Verwaltung der elterlichen G\u00fcter zu \u00fcbernehmen. Beide kehrten aber h\u00e4ufig nach Wien zur\u00fcck. Anfang 1827 reiste Ignaz von Gleichenstein erneut nach Wien, um Beethoven auf seinem letzten Krankenlager zu besuchen. Zuletzt suchte er selbst noch Hilfe bei Beethovens langj\u00e4hrigem Arzt Johann Malfatti.<\/p>\n<p>Gleichenstein besa\u00df eine Replik des zweiten Beethoven-Portr\u00e4ts von Willibrord Joseph M\u00e4hler aus dem Jahre 1815.<\/p>\n<p>Ignaz von Gleichenstein bet\u00e4tigte sich auch politisch und besa\u00df von 1819 bis 1823 ein Mandat in der Zweiten Kammer der Badischen St\u00e4ndeversammlung.<\/p>\n<p><strong>Von Gleichenstein<\/strong>: Um ein solches Zollsystem zu halten, sey unser Land zu klein und seine Lage gar nicht geeignet. Auch w\u00fcrde es keinen anderen Erfolg haben, als da\u00df der Weinhandel sich in andre L\u00e4nder ziehe und von uns verschwinde, und doch werde in unserem Lande j\u00e4hrlich eine ungeheure Quantit\u00e4t Wein gewonnen, den zum Vortheil der Producenten der Weinhandel an ausw\u00e4rtige Consumenten speditiren m\u00fcsse.<\/p>\n<p>Achtes Heft, Karlsruhe 1820:<\/p>\n<p>S. 92-97 28.8.1820 Abg. <strong>Griesbach<\/strong>, Kommissionsbericht \u00fcber den Entwurf der neuen Zollordnung.<\/p>\n<p><strong>Verhandlungen der St\u00e4ndeversammlung des Gro\u00dfherzogthums Baden. Enthaltend die Protokolle der Ersten Kammer mit deren Beylagen von ihr selbst amtlich herausgegeben,<\/strong><\/p>\n<p><strong>Karlsruhe 1819.<\/strong><\/p>\n<p>1. Heft, 1819:<\/p>\n<p>5. Heft, Karlsruhe 1820:<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zoll auf franz\u00f6sische Weine<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ignaz Heinrich Karl, Freiherr von Wessenberg<\/span><\/strong> (* 4. November 1774 in Dresden; \u2020 9. August 1860 in Konstanz) war ein aufgekl\u00e4rter r\u00f6misch-katholischer Theologe aus schw\u00e4bischem Adel. Sein Bruder war der \u00f6sterreichische Minister Johann von Wessenberg.<\/p>\n<p>Leben und Werk<\/p>\n<p>Wessenberg studierte Theologie in Augsburg, Dillingen, W\u00fcrzburg und Wien. 1801 wurde er von F\u00fcrstbischof Karl Theodor von Dalberg zum Generalvikar des Bistums Konstanz ernannt, doch erst 1812 empfing er die Priesterweihe. Auf dem Wiener Kongress bem\u00fchte er sich in Dalbergs Auftrag um die Herstellung einer deutsch-katholischen Nationalkirche unter deutschem Primas. Infolgedessen versagte der Papst sowohl seiner Wahl zum Koadjutor 1814 wie zum Bistumsverweser 1817 die Best\u00e4tigung. Bis zur Aufl\u00f6sung des Bistums Konstanz 1821 sch\u00fctzte ihn die badische Regierung in der Aus\u00fcbung seines Amtes. In der Folge gelang es nicht, ihn zum Erzbischof von Freiburg zu machen, da er vom Papst abgelehnt wurde.<\/p>\n<p>Seitdem lebte er in Konstanz als Privatmann und erhielt am 28. Juli 1832 die Ehrenb\u00fcrgerrechte der Stadt Konstanz verliehen.<\/p>\n<p>Seine Gem\u00e4ldesammlung stiftete er dem Gro\u00dfherzog Friedrich von Baden, der im Gegenzug 20.000 Gulden f\u00fcr wohlt\u00e4tige Zwecke gab. Der Gro\u00dfherzog bewilligte den Verbleib der Sammlung in Konstanz. Heute werden etwa 80 Gem\u00e4lde zu dem der Z\u00e4hringer Stiftung unterstehenden Bestand der St\u00e4dtischen Wessenberg-Galerie gerechnet.<\/p>\n<p>Wessenberg verfasste insgesamt rund 470 Publikationen und war Mitarbeiter der Freym\u00fcthigen Bl\u00e4tter \u00fcber Theologie und Kirchenthum.[5] Seine umfangreiche Privatbibliothek von \u00fcber 20.000 B\u00e4nden vererbte er der Stadt Konstanz, die sie pflegte und erweiterte. Zudem stiftete er die Wessenberganstalt. Seit dem Jahr 2000 ist die Wessenberg-Bibliothek als geschlossener Buchbestand in der Bibliothek der Universit\u00e4t Konstanz f\u00fcr Forschungszwecke zug\u00e4nglich.<\/p>\n<p>In Erinnerung an seine Person sind in Konstanz die Stra\u00dfe an dem ehemaligen Wohnhaus sowie eine Schule in Konstanz nach Wessenberg benannt.<\/p>\n<p>Vertreter der katholischen Kirche in der Ersten Kammer 1819<\/p>\n<p>S. 790-796 30.8.1820 <strong>Wessenberg<\/strong>, Kommissionsbericht wg Aufhebung des hohen Eingangszoll auf frz Weine.<\/p>\n<p>S. 857-867 31.8.1820 Diskussion \u00fcber Eingangsz\u00f6lle.<\/p>\n<p>6. Heft, Karlsruhe 1820:<\/p>\n<p>S. 915f. 1.9.1820 Beilage Nr. 91. Eingangszoll auf frz. Weine<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 28.11.2017<\/p>\n<p>Das Gro\u00dfherzogtum Hessen, auch Gro\u00dfherzogtum Hessen-Darmstadt genannt, bestand von 1806 bis 1919. Es ging 1806 aus dem Reichsf\u00fcrstentum der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt hervor. Die regierenden F\u00fcrsten entstammten dem Haus Hessen und f\u00fchrten nach der Erweiterung ihres Herrschaftsgebietes um die linksrheinischen Gebiete in Anlehnung an die ehemalige Pfalzgrafschaft bei Rhein den Titel Gro\u00dfherzog von Hessen und bei Rhein. Haupt- und Residenzstadt war Darmstadt; andere wichtige St\u00e4dte waren Mainz, Offenbach, Worms und Gie\u00dfen.<\/p>\n<p>Das Gro\u00dfherzogtum war von 1815 bis 1866 ein Mitgliedstaat des Deutschen Bundes. Mit seinen n\u00f6rdlich des Mains gelegenen Gebieten geh\u00f6rte es von 1867 bis 1870 dem Norddeutschen Bund an und war von 1871 bis 1919 ein Bundesstaat des Deutschen Kaiserreichs. Bei Entstehung der Weimarer Republik wurde es in den Volksstaat Hessen umgewandelt, einen Vorl\u00e4ufer des heutigen Landes Hessen.<\/p>\n<p>Der rechtsrheinische Teil des Gro\u00dfherzogtums erstreckte sich vom S\u00fcden und der Mitte des heutigen Landes Hessen bis fast nach Frankenberg in Nordhessen, der linksrheinische im heutigen Land Rheinland-Pfalz. Neben den gro\u00dfen Ebenen von Rhein (Hessisches Ried), Main und Wetterau geh\u00f6rten auch Mittelgebirge wie der Vogelsberg, das sogenannte Hessische Hinterland und der Odenwald zum Staatsgebiet.<\/p>\n<p>Das Staatsgebiet grenzte<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 im Westen an die preu\u00dfische Rheinprovinz, an das Herzogtum Nassau, ab 1866 zum K\u00f6nigreich Preu\u00dfen und die Provinz Westfalen,<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 im Norden und Nordosten an das Kurf\u00fcrstentum Hessen, ab 1866 zum K\u00f6nigreich Preu\u00dfen,<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 mit Exklaven im Norden: Kreis V\u00f6hl gelegen zwischen dem Kurf\u00fcrstentum Hessen und dem F\u00fcrstentum Waldeck und<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eimelrod und H\u00f6ringhausen, umschlossen vom F\u00fcrstentum Waldeck<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 im Osten an das K\u00f6nigreich Bayern,<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 an die kurhessische Exklave Amt Dorheim, die 1866 an das Gro\u00dfherzogtum angegliedert wurde.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 im S\u00fcden an Baden,<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 mit der Exklave Wimpfen an W\u00fcrttemberg und Baden,<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 mit einer Exklave, die aus der H\u00e4lfte des Dorfes Helmhof bestand, an Baden,<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 sowie den ebenfalls zum K\u00f6nigreich Bayern geh\u00f6renden Rheinkreis.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zwischen den mittleren und s\u00fcdlichen Gebietsteilen lagen die Freie Stadt Frankfurt und das Kurf\u00fcrstentum Hessen, beide ab 1866 zum K\u00f6nigreich Preu\u00dfen.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das n\u00f6rdliche (Landkreis Biedenkopf, genannt Hessisches Hinterland) und mittlere Gebiet (das Hessen-darmst\u00e4dtische Oberhessen) waren nur durch einen ca. 500 m breiten hessischen Gebietskorridor bei Heuchelheim mit dem Raum Gie\u00dfen verbunden, umgeben von dem Kreis Wetzlar, einer Exklave der preu\u00dfischen Rheinprovinz.<\/p>\n<p>Hessen-Homburg fiel 1866 als Erbe an das Gro\u00dfherzogtum Hessen-Darmstadt, musste aber noch im gleichen Jahr an Preu\u00dfen abgetreten werden. Ebenso wurden der Kreis Biedenkopf, das Hessische Hinterland, Kurhessen, Nassau und Frankfurt 1866 von Preu\u00dfen annektiert. All diese Gebiete bildeten ab 1868 die neue preu\u00dfische Provinz Hessen-Nassau.<\/p>\n<p>Verfassung<\/p>\n<p>Mit der am 17. Dezember 1820 eingef\u00fchrten Verfassung des Gro\u00dfherzogtums Hessen beendete Gro\u00dfherzog Ludwig I. den Absolutismus in seinem Staat zugunsten einer konstitutionellen Monarchie. Die Position des Gro\u00dfherzogs blieb aber stark.<\/p>\n<p>Die Landst\u00e4nde<\/p>\n<p>Der Gro\u00dfherzog war ein \u00fcberzeugter Anh\u00e4nger des Monarchischen Prinzips und stand Forderungen nach einer Einschr\u00e4nkung seiner Macht kritisch gegen\u00fcber. Andererseits war eine Verfassung dringend erforderlich, da die divergierenden, neuen und alten Landesteile integriert werden mussten und \u00a7 13 der Deutschen Bundesakte eine entsprechende Vorgabe enthielt.<\/p>\n<p>Im Winter 1818\/1819 w\u00e4hlten eine Reihe von St\u00e4dten und Gemeinden des Gro\u00dfherzogtums ohne Zustimmung der Regierung \u201ewilde\u201c Landtage. Diese tagten in Gr\u00fcnberg und Zwingenberg.<\/p>\n<p>Im M\u00e4rz 1820 ver\u00f6ffentlichte Staatsminister Karl Ludwig Wilhelm von Grolman (1775-1829) eine vorl\u00e4ufige \u201eLandst\u00e4ndische Verfassung\u201c, der als gro\u00dfherzogliches Edikt ver\u00f6ffentlicht wurde und aufgrund dessen der erste Landtag gew\u00e4hlt wurde. \u00a0Am 17. Dezember 1820 wurde die Verfassung des Gro\u00dfherzogtums Hessens erlassen, die auch die Einrichtung von Landst\u00e4nden mit einem Zweikammersystem vorsah. Die Abgeordneten waren keinen Weisungen unterworfen.<\/p>\n<p>Erste Kammer<\/p>\n<p>Die Verfassung des Gro\u00dfherzogtums Hessen sah ein Zweikammersystem vor: Die Erste Kammer bestand aus den Prinzen des regierenden Hauses, den H\u00e4uptern standesherrlicher Familien, dem Erbmarschall \u2013 in Hessen war das seit 1432 der jeweilige Senior der Familie Riedesel Freiherren zu Eisenbach \u2013, dem \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen r\u00f6misch-katholischen Bischof, also in der Regel dem Bischof von Mainz, einem vom Gro\u00dfherzog auf Lebenszeit in das Amt eines Pr\u00e4laten erhobenen Geistlichen der Evangelischen Landeskirche in Hessen, dem Kanzler der Landes-Universit\u00e4t Gie\u00dfen oder dessen Stellvertreter sowie bis zu zehn Staatsb\u00fcrgern, denen der Gro\u00dfherzog aufgrund besonderer Verdienste einen Sitz in der Kammer verlieh. Voraussetzung, um den Sitz in der ersten Kammer einnehmen zu k\u00f6nnen, war die Vollendung des 25. Lebensjahres.<\/p>\n<p>Zweite Kammer<\/p>\n<p>Die Zweite Kammer bestand aus gew\u00e4hlten Abgeordneten. Das Wahlgesetz wurde im Laufe der Zeit mehrfach ge\u00e4ndert. Ein wichtiger Schritt war dabei im Zuge der M\u00e4rzrevolution, dass im Oktober 1850 ein Dreiklassenwahlrecht nach preu\u00dfischem Vorbild eingef\u00fchrt wurde, was das Wahlsystem zugunsten des Gro\u00dfb\u00fcrgertums \u00e4nderte. Im Laufe des knappen Jahrhunderts, in dem das Gro\u00dfherzogtum als konstitutioneller Staat bestand, zeichnete sich im Wahlrecht eine Tendenz zur Verb\u00fcrgerlichung und \u2013 in den letzten Jahrzehnten seines Bestehens \u2013 ein Abr\u00fccken vom Zensuswahlrecht ab.<\/p>\n<p>Die zweite Kammer bestand aus 50 gew\u00e4hlten Abgeordneten:<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 6 Abgeordnete durch den Adel;<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 10 Abgeordnete in den St\u00e4dten (je 2 f\u00fcr Darmstadt und Mainz, jeweils einer f\u00fcr Gie\u00dfen, Offenbach, Friedberg, Alsfeld, Worms und Bingen);<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 34 Abgeordnete im restlichen Land.<\/p>\n<p>Liste der Abgeordneten der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen (1. Wahlperiode)<\/p>\n<p>Diese Liste stellt die Abgeordneten des ersten Landtags des Gro\u00dfherzogtums Hessen im Jahr 1820 dar.<\/p>\n<p>Inhaltsverzeichnis<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1 Der 1. Landtag<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 2 Erste Kammer<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 3 Zweite Kammer<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 4 Das Staatsministerium<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 5 Siehe auch<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 6 Quellen<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 7 Einzelnachweise<\/p>\n<p>Der 1. Landtag<\/p>\n<p>Der Landtag bestand aus 2 Kammern. Er wurde zu einer Landtagssession vom 27. Mai 1820 bis zum 6. Juni 1820 zusammengerufen. Er endete mit einem Landtagsabschied.<\/p>\n<p>Das Pr\u00e4sidium der beiden Kammern wurde gebildet durch:<\/p>\n<p>Kammer\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Pr\u00e4sident\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 2. Pr\u00e4sident\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1. Sekret\u00e4r\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 2. Sekret\u00e4r<\/p>\n<p>1 Kammer\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Friedrich Graf zu Solms-Laubach\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jeanot Riedesel\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Franz Joseph Freihher von Arens\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Carl Joseph von Wreden<\/p>\n<p>1 Kammer\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eigenbrod\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Breidenbach\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Knapp\u00a0\u00a0 erst Maubuisson dann J.M. Keller<\/p>\n<p>[1]<\/p>\n<p>Erste Kammer<\/p>\n<p>Vorbemerkung: Teilweise nahmen die Standesherren ihr Mandat nicht wahr. In der Liste sind die teilnahmeberechtigten Standesherren ohne Ber\u00fccksichtung der tats\u00e4chlichen Teilnahme am Landtag aufgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Titel und Name\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mandat\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Anmerkung<\/p>\n<p>Gro\u00df- und Erbprinz Ludwig<\/p>\n<p>Prinzen des gro\u00dfherzoglichen Hauses<\/p>\n<p>Prinz Emil von Hessen-Darmstadt<\/p>\n<p>Prinzen des gro\u00dfherzoglichen Hauses<\/p>\n<p>Landgraf Christian<\/p>\n<p>Prinzen des gro\u00dfherzoglichen Hauses<\/p>\n<p>Friedrich I. zu Leiningen-Westerburg-Altleiningen<\/p>\n<p>Standesherren F\u00fcrstentum Leiningen<\/p>\n<p>August (Friedrich Botho) Graf von Stolberg-Ortenberg<\/p>\n<p>Standesherren Stolberg (Adelsgeschlecht)<\/p>\n<p>Friedrich zu Solms-Laubach<\/p>\n<p>Standesherren Solms-Laubach<\/p>\n<p>Christian Friedrich Graf zu Stolberg-Wernigerode<\/p>\n<p>Standesherren Stolberg-Wernigerode<\/p>\n<p>Nicht vertreten\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Standesherren Isenburg-Birstein<\/p>\n<p>Graf Ernst Casimir I. zu Ysenburg und B\u00fcdingen<\/p>\n<p>Standesherren Ysenburg und B\u00fcdingen, Pr\u00e4sident der ersten Kammer<\/p>\n<p>Albrecht Graf zu Erbach-F\u00fcrstenau<\/p>\n<p>Standesherren Erbach-F\u00fcrstenau<\/p>\n<p>Franz I. zu Erbach-Erbach<\/p>\n<p>Standesherren Erbach-Erbach<\/p>\n<p>Wilhelm Graf zu Solms-Braunfels<\/p>\n<p>Standesherren Solms-Braunfels<\/p>\n<p>Maximilian Graf zu Erbach-Sch\u00f6nberg<\/p>\n<p>Standesherren Erbach-Sch\u00f6nberg<\/p>\n<p>Karl zu Solms-R\u00f6delheim<\/p>\n<p>Standesherren Solms-R\u00f6delheim<\/p>\n<p>Friedrich Magnus II. von Solms-Wildenfels<\/p>\n<p>Standesherren Solms-Wildenfels<\/p>\n<p>Carl Ludwig Johann Hermann Riedesel Freiherr zu Eisenbach (genannt Jeannot)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Standesherren Riedesel &#8211; 2. Pr\u00e4sident der ersten Kammer<\/p>\n<p>Karl Thomas zu L\u00f6wenstein-Wertheim-Rosenberg<\/p>\n<p>Standesherren L\u00f6wenstein-Wertheim-Rosenberg<\/p>\n<p>Carl Heinrich Graf von Schlitz genannt von G\u00f6rtz<\/p>\n<p>Standesherren Schlitz genannt von G\u00f6rtz<\/p>\n<p>Geheimer Staatsrat Carl Joseph von Wreden<\/p>\n<p>Katholische Bisch\u00f6fe und Geistliche\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 als Vertreter des katholischen Landesbischofs<\/p>\n<p>Geistlicher Geheimrat Johann Ernst Christian Schmidt<\/p>\n<p>Protestantische Pr\u00e4laten<\/p>\n<p>Oberappelations-Gerichtsrat Franz Joseph Freiherr von Arens<\/p>\n<p>Landesuniversit\u00e4t Gie\u00dfen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Kanzler der Universit\u00e4t Gie\u00dfen<\/p>\n<p>Staatsminister Freiherr Karl du Thil<\/p>\n<p>Berufene Mitglieder auf Lebenszeit<\/p>\n<p>Geheimrat Franz Wilhelm Freiherr von Wiesenh\u00fctten<\/p>\n<p>Berufene Mitglieder auf Lebenszeit<\/p>\n<p>Baron Heinrich von Mappes<\/p>\n<p>Berufene Mitglieder auf Lebenszeit<\/p>\n<p>Zweite Kammer<\/p>\n<p>Name\u00a0\u00a0 Wahlbezirk\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ausschuss\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Anmerkung<\/p>\n<p>Franz Philipp Aull<\/p>\n<p>Rheinhessen 4\/W\u00f6rrstadt\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 II, III<\/p>\n<p>Wilhelm Balser<\/p>\n<p>Oberhessen\/Stadt Gie\u00dfen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 I, II<\/p>\n<p>Edmund Bl\u00e4ss<\/p>\n<p>Starkenburg 6\/Lorsch<\/p>\n<p>Franz Christoph Braun<\/p>\n<p>Rheinhessen 6\/Oppenheim<\/p>\n<p>Carl Breidenbach zu Breidenstein<\/p>\n<p>Grundherrlicher Adel\u00a0\u00a0\u00a0 I\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 (2. Pr\u00e4sident)<\/p>\n<p>Karl Philipp Wilhelm von Buseck<\/p>\n<p>Oberhessen9\/Okarben-Vilbel<\/p>\n<p>Karl Christian Eigenbrodt<\/p>\n<p>Starkenburg 10\/Breuberg-H\u00f6chst\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 (Pr\u00e4sident)<\/p>\n<p>Johann Peter Engeroff<\/p>\n<p>Starkenburg 2\/Gro\u00df-Gerau<\/p>\n<p>Johannes F\u00e4cher<\/p>\n<p>Starkenburg 4\/Seligenstadt-Babenhausen<\/p>\n<p>Johann Conrad Freiherr von Firnhaber von Eberstein<\/p>\n<p>Grundherrlicher Adel<\/p>\n<p>Peter Joseph Floret<\/p>\n<p>Oberhessen 11\/Hungen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 I, II<\/p>\n<p>Hans Christoph Ernst Freiherr von Gagern<\/p>\n<p>Rheinhessen 7\/ Pfeddersheim II<\/p>\n<p>Johann Konrad Gei\u00dfel<\/p>\n<p>Oberhessen 5\/Romrod<\/p>\n<p>Theodor Gilmer<\/p>\n<p>Oberhessen 2\/Gladenbach\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 I, II<\/p>\n<p>Friedrich von Grolman(n)<\/p>\n<p>Oberhessen 13\/Gedern-Ortenberg\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 II<\/p>\n<p>Johannes Groth<\/p>\n<p>Oberhessen 12\/Bingenheim-Nidda\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 II<\/p>\n<p>Philipp Hax<\/p>\n<p>Starkenburg 5\/Pfungstadt<\/p>\n<p>Georg Wilhelm Friedrich Heyer<\/p>\n<p>Oberhessen 4\/Lauterbach<\/p>\n<p>Karl Kekul\u00e9<\/p>\n<p>Oberhessen 10\/Butzbach\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 II<\/p>\n<p>Johannes Martin Keller<\/p>\n<p>Oberhessen 14\/B\u00fcdingen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 II<\/p>\n<p>Johann Maria Kertell<\/p>\n<p>Rheinhessen\/Stadt Mainz\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 I, II<\/p>\n<p>Georg Christoph Kick<\/p>\n<p>Oberhessen\/Stadt Alsfeld<\/p>\n<p>Johann Friedrich Knapp<\/p>\n<p>Starkenburg 7\/Heppenheim-F\u00fcrth\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 I, II, III<\/p>\n<p>Philipp Casimir Krafft<\/p>\n<p>Starkenburg\/Stadt Offenbach\u00a0 I<\/p>\n<p>Claus Kr\u00f6ncke<\/p>\n<p>Starkenburg\/Stadt Darmstadt\u00a0\u00a0 III<\/p>\n<p>Christian Lauteren<\/p>\n<p>Rheinhessen\/Stadt Mainz<\/p>\n<p>Ludwig Lenz<\/p>\n<p>Oberhessen 3\/Heuchelheim<\/p>\n<p>Johann Martin Lochmann<\/p>\n<p>Starkenburg 8\/Wald-Michelbach<\/p>\n<p>Heinrich Philipp Ludwig<\/p>\n<p>Starkenburg 9\/Erbach<\/p>\n<p>Peter Made<\/p>\n<p>Starkenburg 12\/Gro\u00df-Bieberau<\/p>\n<p>Franz Ludwig Freiherr von Maubuisson<\/p>\n<p>Rheinhessen\/Stadt Worms<\/p>\n<p>Johann Meyer<\/p>\n<p>Oberhessen 8\/Gr\u00fcnberg\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 (Gr\u00fcnberg)<\/p>\n<p>Peter Mayer<\/p>\n<p>Rheinhessen\/Stadt Bingen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 I, III\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 (Mainz)<\/p>\n<p>Franz Merkel<\/p>\n<p>Starkenburg 1\/Heusenstamm<\/p>\n<p>Wilhelm Metternich<\/p>\n<p>Rheinhessen 2\/Ober-Ingelheim-Gau Algesheim<\/p>\n<p>Joseph Neeb (Niedersaulheim)<\/p>\n<p>Rheinhessen 3\/W\u00f6llstein\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 III<\/p>\n<p>Johannes Caspar Neeb<\/p>\n<p>Oberhessen 7\/Schotten\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 (Felda)<\/p>\n<p>Franz Joseph Perrot<\/p>\n<p>Rheinhessen 1\/Alzey\u00a0\u00a0\u00a0 I<\/p>\n<p>Jakob Pistorius<\/p>\n<p>Rheinhessen 8\/Osthofen<\/p>\n<p>Daniel Prinz<\/p>\n<p>Oberhessen 1\/Battenberg<\/p>\n<p>Friedrich von Nordeck zur Rabenau<\/p>\n<p>Grundherrlicher Adel\u00a0\u00a0\u00a0 III<\/p>\n<p>Johannes Reuter<\/p>\n<p>Oberhessen 6\/Homberg (Ohm)<\/p>\n<p>Heinrich von Rodenstein<\/p>\n<p>Grundherrlicher Adel\u00a0\u00a0\u00a0 III<\/p>\n<p>Ernst Schenk<\/p>\n<p>Starkenburg 11\/Umstadt<\/p>\n<p>Friedrich von Schenk<\/p>\n<p>Grundherrlicher Adel\u00a0\u00a0\u00a0 I\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 (Waldershausen)<\/p>\n<p>Ludwig von Schenk<\/p>\n<p>Grundherrlicher Adel\u00a0\u00a0\u00a0 I, II\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 (Sorge)<\/p>\n<p>Christoph Jacob Weber<\/p>\n<p>Starkenburg 3\/Langen<\/p>\n<p>Heinrich Wieger<\/p>\n<p>Rheinhessen 5\/Nieder-Olm.Bretzenheim\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 I, II<\/p>\n<p>Andreas Z\u00f6ppritz<\/p>\n<p>Starkenburg\/Stadt Darmstadt<\/p>\n<p>Das Staatsministerium<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Staatsminister Karl Ludwig Wilhelm von Grolman<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Geheimer Staatsrat Heinrich Karl Jaup<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Geheimer Staatsrat Peter Joseph Freiherr von Gruben<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Geheimer Staatsrat Johann Matth\u00e4us Freiherr von Lehmann<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Geheimer Staatsrat Johann Wilhelm Wernher<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Geheimer Staatsrat Karl Wilhelm von Kopp<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Geheimer Staatsrat August Conrad Hofmann<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Geheimer Staatsrat Carl Joseph von Wreden<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Geheimer Staatsrat Ernst Wilhelm Zimmermann<\/p>\n<p>Die Abgeordneten wurden auf sechs Jahre gew\u00e4hlt. Innerhalb dieser Zeit fanden jeweils zwei Parlamentsperioden statt. Jedoch konnte der Gro\u00dfherzog das Parlament aufl\u00f6sen, was eine Neuwahl zur Folge hatte. Die Mandate ausscheidender Abgeordneten (durch Nichtbest\u00e4tigung, Tod oder R\u00fccktritt) wurden in Nachwahlen wiederbesetzt. Diese Regelungen galten (von den Revolutionsjahren 1848 bis 1852 abgesehen) bis 1875. Es handelte sich um eine indirekte Wahl \u00fcber zwei Stufen. Die Wahlberechtigten der jeweiligen Gruppe w\u00e4hlten Bevollm\u00e4chtigte, diese Wahlm\u00e4nner und diese die Abgeordneten.<\/p>\n<p>Die Vertreter der St\u00e4dte und des restlichen Landes wurden in Ein-Personen-Wahlkreisen gew\u00e4hlt. Die Wahlbezirkseinteilung orientierte sich zun\u00e4chst am Schnitt der \u00c4mter.<\/p>\n<p>Das Wahlrecht war beschr\u00e4nkt. Wahlberechtigt waren grunds\u00e4tzlich nur steuerpflichtige M\u00e4nner. In der ersten Stufe (der Wahl der Bevollm\u00e4chtigten) war die Wahlberechtigung an die Vollendung des 25. Lebensjahres und an eine Steuerzahlung von mindestens 25 Gulden im Jahr gekn\u00fcpft. In der zweiten Stufe w\u00e4hlten die Bevollm\u00e4chtigten jeweils maximal 25 Wahlm\u00e4nner, die (wie auch die Abgeordneten selbst) mindestens 100 Gulden (Adlige 300 Gulden) direkter Steuern zahlten. Wahlm\u00e4nner mussten 30 Jahre alt sein und zu den 60 H\u00f6chstbesteuerten im jeweiligen Wahlkreis geh\u00f6rten.<\/p>\n<p>Damit war die Mitwirkung faktisch auf eine kleine Zahl wohlhabenden Adeligen und B\u00fcrgern beschr\u00e4nkt. Es wurden auch keine Di\u00e4ten gezahlt. Die Kosten der Mandatsaus\u00fcbung mussten von den Abgeordneten selbst getragen werden. Es handelte sich so um ein ehrenamtliches Honoratiorenparlament.<\/p>\n<p>Aufgaben<\/p>\n<p>Zentral war das traditionelle Recht der St\u00e4nde, der Erhebung von Steuern zustimmen zu m\u00fcssen.[16] Auch bestanden erste Ans\u00e4tze eines Budgetrechts. Die (dreij\u00e4hrigen) Haushaltspl\u00e4ne mussten zun\u00e4chst der 2. Kammer vorgelegt werden. Im Gegensatz zu modernen Parlamenten waren die Landst\u00e4nde aber nicht Tr\u00e4ger staatlicher Souver\u00e4nit\u00e4t. Es war den Landst\u00e4nden unter Strafandrohung verboten, sich mit Gegenst\u00e4nden zu besch\u00e4ftigen, die nicht explizit zu ihrem Aufgabenfeld geh\u00f6rten. Die Rechtsetzung lag beim Gro\u00dfherzog, nicht beim Parlament. Auch hatte der Gro\u00dfherzog allein und jederzeit das Recht, die Landst\u00e4nde einzuberufen, zu vertagen, aufzul\u00f6sen oder zu schlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Wahlen und Politik<\/p>\n<p>Aufgrund des Edikts vom M\u00e4rz 1820 wurde im Fr\u00fchsommer 1820 der erste Landtag gew\u00e4hlt. Die Debatte im Landtag wurde zun\u00e4chst von der Verfassungsdiskussion bestimmt. Die meisten Abgeordneten verweigerten den Eid auf den Verfassungsentwurf. Sie setzten damit eine Reihe von \u00c4nderungen in dem Entwurf durch.<\/p>\n<p>In den zwanziger Jahren konnte die Regierung regelm\u00e4\u00dfig auf Mehrheiten in den Landst\u00e4nden vertrauen. Mit der Julirevolution in Frankreich 1830 \u00e4nderte sich das jedoch. Deutlich verst\u00e4rkten sich die Aktivit\u00e4ten der liberal gesinnten B\u00fcrger in ganz Europa. Die Zensur der Karlsbader Beschl\u00fcsse verlor ihre Wirkung und die Restauration schien ihr Ende gefunden zu haben. Im Herbst 1830 kam es zu Bauernunruhen in Oberhessen, die milit\u00e4risch niedergeschlagen wurden.<\/p>\n<p>In dieser politischen brisanten Situation starb Gro\u00dfherzog Ludwig I. und sein reaktion\u00e4r gesinnter Sohn Ludwig II. trat am 6. April seine Nachfolge an. Er erneuerte die Zensurbestimmungen, versch\u00e4rfte die Polizeima\u00dfnahmen gegen liberal und demokratisch Gesinnte und brachte den Landtag zus\u00e4tzlich mit der Forderung gegen sich auf, die Privatschulden aus seiner Zeit als Erbgro\u00dfherzog in H\u00f6he von 2 Millionen Gulden dem Staat aufzuerlegen. Mit deutlicher Mehrheit widersetzen sich die Kammern diesem Anliegen und vertraten Forderungen nach weiterer Liberalisierung. Im Dezember 1832, nach Abklingen der revolution\u00e4ren Ereignisse, l\u00f6ste Ludwig II. die Landst\u00e4nde auf und entlie\u00df liberale Regierungsmitglieder (u. a. Heinrich Karl Jaup) und Beamte (u. a. Heinrich von Gagern).<\/p>\n<p>Nach den nun folgenden Neuwahlen kam wieder eine konservative, monarchietreue Mehrheit in den Landst\u00e4nden zusammen. Die liberale Opposition, gef\u00fchrt durch von Gagern, erreichte jedoch bereits im 6. Landtag, der am 26. April 1834 er\u00f6ffnet wurde, wieder eine Mehrheit. Erneut l\u00f6ste Ludwig II. im Oktober 1834 die Landst\u00e4nde auf. Ab dem 7. Landtag (1835) konnte Ludwig II. dann wieder auf geneigte Mehrheiten in den Kammern z\u00e4hlen. Die liberale Opposition war marginalisiert.<\/p>\n<p>Standesherrliche Rechte<\/p>\n<p>In dem Edikt vom 17. Februar 1820 wurden die Rechte der mediatisierten Standesherren auf dem Gebiet des Gro\u00dfherzogtums Hessen geregelt. Dieses behielt auch nach dem Inkrafttreten der Verfassung am 7. Dezember des gleichen Jahres seine G\u00fcltigkeit. Erst mit dem \u201eGesetz \u00fcber die Verh\u00e4ltnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren\u201c vom 15. April 1848, das infolge M\u00e4rzrevolution 1848 erlassen wurde und am 9. August 1848 in Kraft trat, wurden das Edikt endg\u00fcltig aufgehoben.<\/p>\n<p>Die folgenden Standesherren wurden anerkannt und genossen eine Vorrangstellung:<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die F\u00fcrsten und Grafen von Isenburg. Die gr\u00e4flich Isenburgischen-Linien benannten sich von Meerholz, B\u00fcdingen und W\u00e4chtersbach. Dabei hatten die H\u00e4user Isenburg und Stollberg eine Gesamt-Justizkanzlei in B\u00fcdingen, die f\u00fcr ein Gebiet zust\u00e4ndig war, in dem 27.883 Einwohner lebten.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die F\u00fcrsten und Grafen von Solms. Die F\u00fcrsten nannten sich zu Braunfels und Lich. Die Grafen nannten sich zu Laubach, R\u00f6delheim und Wildenfels. Dieses Gebiet umfasste 23.000 Einwohner.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die F\u00fcrsten von L\u00f6wenstein-Wertheim hatten eine gemeinschaftliche Justizkanzlei in Hungen. Dieses Gebiet umfasste 8231 Einwohner.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Grafen von Erbach in den Linien Erbach, F\u00fcrstenau und Sch\u00f6nberg. Die H\u00e4user L\u00f6wenstein-Wertheim und Erbach hatten eine Gesamt-Justizkanzlei in Michelstadt f\u00fcr ein Gebiet mit 30.954 Einwohnern.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Grafen Stolberg mit einem Gebiet, das 10.013 Einwohner umfasste.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Graf von Leiningen-Westerburg mit einem Gebiet, das 74 Einwohner umfasste.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Freiherren von Riedesel mit einem Gebiet, das 19.505 Einwohner umfasste.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Grafen von G\u00f6rtz-Schlitz mit einem Gebiet, das 6898 Einwohner umfasste.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Grafen Sch\u00f6nborn mit einem Gebiet, das 1519 Einwohner umfasste.<\/p>\n<p>Dazu kamen die Freiherren von Albini, von Gemmingen, von Harthausen, von Frankenstein, von Wambold, von L\u00f6w, von Rau, von Venningen, von Wetzel, die Grafen von Lerchenfeld, von Lehrbach, von Eltz, Ingelheim, die Familien von Breitenstein, von G\u00fcnderrode, von Krug, von Rabenau, von Schenk und schlie\u00dflich von Seebach mit ihren Gerichten.<\/p>\n<p>In dem Edikt wurden den Standesherren folgenden Rechte zuerkannt:<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Erw\u00e4hnung der Standesherren und ihrer Familien im Kirchengebet nach dem Gro\u00dfherzog.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das Pr\u00e4dikat Herr in allen Erlassen der Landeskollegien an die Standesherren.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mit gro\u00dfherzoglicher Erlaubnis durften die Standesherren in fremde Kriegsdienste treten.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Pers\u00f6nliche Angelegenheiten der Standesherren wurden vor dem Oberappalletionsgericht in erster Instanz verhandelt.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Niedere Gerichtsbarkeit blieb in der Kompetenz der Standesherren und wurde in deren Bezirken in erster und zweiter Instanz durch ihre eigenen Beamten ausge\u00fcbt. Die F\u00e4lle der Hohen Gerichtsbarkeit wurden hingegen vor den Provinzial Hofgerichten verhandelt.<\/p>\n<p>Der Gro\u00dfherzog sicherte sich zur Bestreitung des landeshoheitlichen Aufgaben die folgenden fr\u00fcheren Eink\u00fcnfte der Standesherren zu:<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Dispensations- und Concessionsgelder, welche wegen Handlungen aus gesetzgebender Macht entrichtet werden.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Sporteln, Taxen und Strafen, welche Kraft der Obergerichtsbarkeit oder Oberpolizei verf\u00fcgt worden sind oder k\u00fcnftig verf\u00fcgt werden.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Abgaben zu allgemeinen Territorialanstalten, z. B. Chaussee-, Weg-, Br\u00fcckengelder und Nutzungsverf\u00fcgung.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die ordentlichen und au\u00dferordentlichen, jetzigen und k\u00fcnftigen direkten und indirekten Abgaben.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das Salpeterregal<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das Judengeleite<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Den Neubruchzehnten aller k\u00fcnftig Rodungen<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Landes- und Milit\u00e4rfrohnden (Dienste f\u00fcr das Land oder f\u00fcr das Milit\u00e4r)<\/p>\n<p>Es verblieben den Standesherren dagegen:<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle ihre Besitzungen, auch wenn sie vor der Medialisation diese nur f\u00fcr die Dauer ihres m\u00e4nnlichen Geschlechts von Kaiser und Reich als Lehen besa\u00dfen.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle bisher bezogenen Zehnten, Grundzinsen und G\u00fclten<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle aus der H\u00f6rigkeit flie\u00dfenden Eink\u00fcnfte<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Alle bisherigen Gef\u00e4lle von Bergwerken, Forsten, Jagten und Fischereien<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Taxen und Geb\u00fchren welche die standesherrlichen Diener bisher bezogen<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Weg- und Br\u00fcckengelder von \u00f6ffentlichen Wegen f\u00fcr deren Instandhaltung<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die herrschaftlichen Frohnden und bestf\u00e4lligen Loskaufgelder<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Zollbefreiung von allen Hausbed\u00fcrfnissen<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Befreiung von den Weg- und Chausseegeldern in ihren Standesherrschaften.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 29.11.2017<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Karl Wilhelm Heinrich Freiherr du Bos du Thil<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Karl Wilhelm Heinrich Freiherr du Bos du Thil<\/span><\/strong> (* 22. April 1777 in Braunfels; \u2020 17. Mai 1859 in Darmstadt) war Politiker des Gro\u00dfherzogtums Hessen und langj\u00e4hriger Pr\u00e4sident des Gesamtministeriums.<\/p>\n<p>Familie und Ausbildung<\/p>\n<p>Karl du Thil stammt aus dem Adelsgeschlecht du Bos aus der Normandie. Der Zweig \u201edu Bos du Thil\u201c dieses Geschlechtes war Inhaber der Herrschaft le Thil bei Dieppe. Anfang des 18. Jahrhunderts wanderte der Gro\u00dfvater Karl du Thils aufgrund seines evangelisch-reformierten Glaubens aus Frankreich aus und zog zun\u00e4chst nach Holland, dann nach Deutschland. Karl du Thil war der \u00e4lteste Sohn von Ferdinand du Thil, einem Offizier in herzoglich Braunschweigischen Diensten und Friederike Luise Albertine R\u00f6der von Diersberg.<\/p>\n<p>Karl du Thil wurde zun\u00e4chst auf dem v\u00e4terlichen Gut Hof Gra\u00df bei Hungen unterrichtet und besuchte dann die Schule in Neuch\u00e2tel und die Karlsschule in Stuttgart. 1793 begann er mit 16 Jahren ein Studium der Rechtswissenschaft in T\u00fcbingen und G\u00f6ttingen. Nach dem Studium arbeitete er beim Reichskammergericht in Wetzlar. 1799 wurde er Assessor im F\u00fcrstlich Solms-Braunfelser Regierungskollegium und sp\u00e4ter dort Regierungsrat.<\/p>\n<p>Politische Karriere<\/p>\n<p>Karl du Thil trat 1802 als Kammerherr in die Dienste von Hessen-Darmstadt. Nach der Entlassung von Karl Ludwig von Barkhaus wurde du Thil 1806 als Sachverst\u00e4ndiger f\u00fcr die Provinz Starkenburg in das Au\u00dfenministerium versetzt. Karl du Thil wurde 1821 Au\u00dfen- und Finanzminister des Gro\u00dfherzogtums Hessen. Nach dem Tode Grolmans 1829 war Karl du Thil Pr\u00e4sident des Gesamtministeriums (Ministerpr\u00e4sident).<\/p>\n<p>Politische Positionen<\/p>\n<p>Du Thil unterst\u00fctzte die Restaurationspolitik Metternichs. Er unterschrieb 1820 f\u00fcr das Gro\u00dfherzogtum Hessen die Wiener Schlussakte. 1821 war er gro\u00dfherzoglich Hessischer Verhandlungsf\u00fchrer bei den Gespr\u00e4chen zur Einrichtung des S\u00fcddeutschen Zollvereins. Auch wenn er diese Verhandlungen am 3. Juli 1823 scheitern lie\u00df, war du Thil dem Gedanken einer Zollunion grunds\u00e4tzlich nicht abgeneigt. Er betrieb 1824 eine Handelsunion mit Baden und 1828 den Preu\u00dfisch-Hessischen Zollverein mit Preu\u00dfen.<\/p>\n<p>M\u00e4rzrevolution<\/p>\n<p>Du Thil galt als eine Symbolfigur der Reaktion. Die liberale Opposition sprach von dem &#8222;System du Thil&#8220;. Im Rahmen der M\u00e4rzrevolution musste ihn Gro\u00dfherzog Ludwig II. von Hessen am 5. M\u00e4rz 1848 entlassen. Er ist auf dem Alten Friedhof in Darmstadt begraben.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">August Konrad Hofmann<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Johann August Konrad Hofmann, ab 1827 Freiherr von Hofmann (* 28. April 1776 in Nidda; \u2020 9. August 1841 in Darmstadt) war ein hessischer Verwaltungsbeamter und Politiker.<\/p>\n<p>Familie<\/p>\n<p>August Konrad Hofmann stammte von b\u00fcrgerlichen Eltern. Sein Vater Conrad Hofmann (1743\u20131799), war Justiz-Amtmann in Nidda und Sohn des Gro\u00df-Gerauer Pfarrers Konrad Hofmann. Die Mutter, Susanne geborene Schneider (1753\u20131826) war Tochter des hessischen Wildmeister in Kranichstein Johann Ludwig Schneider.<\/p>\n<p>August Konrad Hofmann wurde am 25. August 1827 geadelt und als Freiherr in den Gro\u00dfherzoglich-Hessischen Adel aufgenommen.<\/p>\n<p>Er heiratete am 15. Juli 1799 Sophie Henriette geborene Metzler (* 13. August 1772, \u2020 15. Juni 1825 in Darmstadt), die Tochter des f\u00fcrstlich Hessischen Majors Johann Gottlieb Metzler und dessen Frau Johanna Katharina geborene Moter. In zweiter Ehe heiratete er am 9. Juni 1816 in Rimbach Johannette Charlotte Friederike Jakobine geborene Pagenstecher (* 15. Dezember 1779 in Reichenbach, \u2020 3. Januar 1854 in Darmstadt), die Tochter des Pfarrers in Reichenbach, Heinrich Christian Pagenstecher und dessen Frau Charlotte Polyxena Eleonore geborene Moter.<\/p>\n<p>Seine Tochter Charlotte Franziska Auguste Marianne (1802\u20131834) heiratete am 16. Oktober 1820 in Jugenheim den sp\u00e4teren Pr\u00e4sidenten des Gro\u00dfherzoglich hessischen Ober-Appellations- und Kassationsgerichts Dr. jur. Friedrich Johann August Hahn (1789\u20131867). Sein Sohn Ernst Christian Gottlieb Freiherr von Hofmann (1803\u20131868) wurde Oberforstrat. Seine Tochter Marie heiratete den Hessen-Homburger Medizinalrat Eduard Trapp (1804\u20131854). Seine Tochter Charlotte Johannette Auguste (* 19. April 1817 in Darmstadt) heiratete am 4. Dezember 1838 Eduard Eugen Aegid Friedrich von Grolman (1812\u20131890) den k\u00fcnftigen hessischen General und Kriegsminister. Seine Tochter Sophie Helene (* 23. Januar 1820 in Darmstadt, \u2020 4. Dezember 1870) heiratete am 9. Juni 1841 in Darmstadt den Gutsbesitzer und Stallmeister Albert Wilhelm von Grolman (* 22. April 1815 in Gie\u00dfen, \u2020 10. Oktober 1870 in Darmstadt).<\/p>\n<p>Beamtenkarriere<\/p>\n<p>Hofmann studierte in Erlangen und Gie\u00dfen Rechts- und Kameralwissenschaften und trat 1797 als Regierungs-Advokat in das Sekretariat der gro\u00dfherzoglich hessischen Regierung ein. 1803 wurde er Hofkammerrat und Kammeranwalt in der Rentkammer des F\u00fcrstums Starkenburg. 1813 Leiter der Regierungskommission bei der \u00dcbernahme von Wimpfen und 1816 der Generalkommission zur Besitznahme und Verwaltung Rheinhessens und Oberappellationsgerichtsrat.<\/p>\n<p>Minister<\/p>\n<p>1819 wird er Geheimer Referend\u00e4r und 1820 Geheimer Staatsrat im Departement der Finanzen. Nach Karl Ludwig Wilhelm von Grolmans Tod (1829) wurde er Pr\u00e4sident des Finanzministeriums mit dem Charakter eines Wirklichen Geheimen Rats, Pr\u00e4sident des Staatsrats und im Dezember 1837 Finanzminister.<\/p>\n<p>1820 leitete er die Verhandlungen \u00fcber die Rechtsverh\u00e4ltnisse der Standesherren. 1824 brachte er den Abschluss des Zollvertrags mit Baden und 1828 die \u00dcbereinkunft mit Preu\u00dfen als Leiter der Verhandlungskommission zustande.<\/p>\n<p>Sehr t\u00e4tig war er bei Einrichtung des Abgabensystems und des Finanzwesens \u00fcberhaupt, bei Herabsetzung des Zinsfu\u00dfes der Staatsschuld und bei der Ordnung des ganzen Staatsschuldenwesens.<\/p>\n<p>Viel Widerspruch fand er auf dem Landtag von 1838 auf 1839, wo er das Recht der St\u00e4nde, nicht bewilligte Ausgaben zu pr\u00fcfen und unter Umst\u00e4nden zu streichen, lebhaft bestritt.<\/p>\n<p>Er war Mitbegr\u00fcnder des Darmst\u00e4dter Musikvereins.<\/p>\n<p>Seine Beitr\u00e4ge zur n\u00e4hern Kenntnis der Gesetzgebung und Verwaltung des Gro\u00dfherzogtums Hessen (Gie\u00dfen 1832) wurden in der Schrift Freimuethiges Sendschreiben an Se. Excellenz Herrn Pr\u00e4sidenten Freiherrn A. C. von Hofmann (Offenbach: Brede, 1832) von Johann Christian Hundeshagen kr\u00e4ftig erwidert.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Staatsrat August Konrad Freiherr von Hofmann: Hohe Z\u00f6lle erreichen Vermehrung der Defraudationen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 194 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geh. Staatsrat Hofmann<\/span><\/strong>: Allein da in Beziehung auf die Besteuerung der Tabaksbl\u00e4tter an den Grenzen hinreichende Mittel nicht vorhanden seyen, um gegen Unterschleife zu sichern, da durch einen sehr hohen Zoll die Defraudationen wahrscheinlich sich in einem so hohen Grade vermehren d\u00fcrften, da\u00df unsere Sicherheitsanstalten nicht mehr hinreichen w\u00fcrden, um sie zu verhindern, so sey es gerade der finanzielle Gesichtspunkt, welcher die Staatsregierung w\u00fcnschen lasse, da\u00df man nicht zu weit gehen m\u00f6ge. Es m\u00fcsse hier ein Mittelweg gefunden werden, und dar\u00fcber sey zu berathen. Ein Extrem werde den Erwartungen in finanzieller Hinsicht nicht entsprechen, und eben so wenig die Landeskultur bef\u00f6rdern, denn beiden, den Finanzen und der Landeskultur schadeten die Defraudationen auf gleiche Weise.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Staatsrat Hofmann: oHoVorsorge gegen Schmuggel von T\u00fcchern getroffen<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geh. Staatsrat Hofmann<\/span><\/strong>: Es sey dies allerdings schon bei dem jetzigen Zoll durchaus nothwendig, und es seyen bereits die n\u00f6thigen Einleitungen getroffen worden, um den Detailverkauf der T\u00fccher so zu controliren, da\u00df k\u00fcnftig Defraudationen so leicht nicht mehr w\u00fcrden m\u00f6glich seyn.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Staatsrat Hofmann: Sicherung von Transitgeb\u00fchren durch Eingangsabgaben<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 225 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geh. Staatsrat Hofmann<\/span><\/strong> &lt;zur rohen Wolle&gt;: Es sey so leicht, die Durchgangsgeb\u00fchr von denjenigen Artikeln, welche Eingangsfrei seyen, zu defraudiren, da\u00df einige Sicherheit gegen diese Defraudation w\u00fcnschenswerth erscheine.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zu Du Thil Geschichte des Gh.<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Staatsminister du Thil: Kontrolle des Salzhandels nicht durchsetzbar<\/span><\/strong><\/p>\n<p>A.B.II. 1. Abt. S. 94-100 Vortrag <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">du Thil<\/span><\/strong> bei \u00dcbergabe des Hauptvoranschlags der Staatsausgaben und Einnahmen und des Finanzgesetzes.<\/p>\n<p>S. 96 &lt; zur Salzregie&gt;: Eine verst\u00e4rkte Aufsicht gegen den Schleichhandel w\u00fcrde nicht nur mit bedeutenden Kosten verbunden, sondern auch, da solcher durch die \u00d6rtlichkeiten so sehr beg\u00fcnstigt ist, h\u00f6chst wahrscheinlich ohne Erfolg seyn.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ludwig Karl Kuder<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ludwig Karl Kuder<\/span><\/strong> (ab 1820: von Kuder) (* 1. Januar 1787 in Buchsweiler; \u2020 17. Mai 1851 in Darmstadt) war ein hessischer Beamter und Politiker und ehemaliger Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Familie<\/p>\n<p>Karl von Kuder war der Sohn des Geheimen Archivrates Christian Carl von Kuder (1757\u20131820). Der Vater war 1820 nobilitiert worden. Karl von Kuder trug daher ab 1820 das Adelspr\u00e4dikat von im Namen. Die Mutter war Caroline Agathe geborene J\u00e4glin.<\/p>\n<p>Karl von Kuder heiratete am 2. Oktober 1813 in Auerbach in erster Ehe seine Frau Friederike Henriette geborene Hahn (1791\u20131829) und am 4. September 1830 in Darmstadt in zweiter Ehe Henriette Louise Auguste Friederike geborene Schleiermacher.<\/p>\n<p>Ausbildung und Beruf<\/p>\n<p>Karl von Kuder wurde 1810 Regierungsassessor, 1814 Regierungsrat und 1825 Geheimer Regierungsrat jeweils in Darmstadt. 1829 wurde er Ministerialrat im gro\u00dfherzoglich hessischen Ministerium des Inneren und der Justiz und Mitglied der Oberpostdirektion. 1841 wurde er zum Geheimrat ernannt und 1847 Spezialdirektor der Feuerversicherungsgesellschaft Colonia. 1848 wurde er pensioniert.<\/p>\n<p>Politik<\/p>\n<p>1823 bis 1824 wurde Kuder f\u00fcr den Wahlbezirk Starkenburg 4\/Seligenstadt-Babenhausen und anschlie\u00dfend 1826 bis 1827 f\u00fcr den Wahlbezirk Starkenburg 11\/Umstadt in die Zweite Kammer der Landst\u00e4nde gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Kuder: Schutzzollsystem f\u00fcr Gro\u00dfherzogtum nicht praktikabel<\/span><\/strong><\/p>\n<p>4. Band 1827:<\/p>\n<p>Heft X, S. 140-180: 19.3.1827 Protokoll Verbrauchssteuer.<\/p>\n<p>S. 147 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">v. Kuder<\/span><\/strong>: Er glaube, wir k\u00f6nnten nach der geographischen Lage unseres Staates unm\u00f6glich ein Prohibitivsystem aufstellen, denn dies w\u00fcrde eine Masse von Grenzaufsehern und Verwaltungsdienern erfordern, die der Staat nicht zu ern\u00e4hren verm\u00f6ge.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ernst Philipp Engel Schenck<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ernst Philipp Engel Schenck<\/span><\/strong> (* 15. Juli 1782 in Darmstadt; \u2020 15. September 1846 ebenda) war ein hessischer Beamter und Politiker und ehemaliger Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Familie<\/p>\n<p>Ernst Schenck war der Sohn des Pr\u00e4sidenten des Oberappellations- und Kassationsgerichts (Johann) August Schenck (1744\u20131806) und dessen Frau Johannette Margarethe Reinhardine geborene Schleiermacher (1747\u20131813). Sein Bruder Friedrich Schenck wurde ebenfalls Landtagsabgeordneter.<\/p>\n<p>Ernst Schenck heiratete am 28. August 1806 in Gie\u00dfen seine Frau Dorothea Wilhelmine Johannette geborene von Schmalkalder (* 6. Dezember 1780 in Gie\u00dfen, \u2020 2. April 1855 in Darmstadt),der Tochter des Gro\u00dfherzoglich Hessischen Hofrats und Rentamtmann in Gie\u00dfen, Georg Christian Philipp von Schmalkalder und der Charlotte Ludowika Philippine Krebs.<\/p>\n<p>Ausbildung und Beruf<\/p>\n<p>Ernst Schenck wurde 1813 Oberkriegsrat, 1821 Geheimer Oberkriegsrat, 1822 Mitglied des Oberkriegsgerichtes, 1826 Geheimer Rat und 1833 Mitglied der Staatsschuldentilgungskasse.<\/p>\n<p>Politik<\/p>\n<p>1820 bis 1824 wurde Schenck f\u00fcr den Wahlbezirk Starkenburg 11\/Umstadt und anschlie\u00dfend 1826 bis 1834 f\u00fcr den Wahlbezirk der Stadt Darmstadt in die Zweite Kammer der Landst\u00e4nde gew\u00e4hlt. 1826 bis 1833 stand er der Kammer als Pr\u00e4sident vor. 1835 bis 1846 war er erneut (diesmal f\u00fcr den Wahlbezirk Starkenburg 2\/Gro\u00df-Gerau) Abgeordneter der zweiten Kammer. Dort vertrat er liberal-konservative Positionen. Nach seinem Tod wurde Christian Z\u00f6ppritz als sein Nachfolger in einer Nachwahl in die Kammer gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kammerpr\u00e4sident Schenck: Grunds\u00e4tzlich gegen Erh\u00f6hung der Verbrauchsteuer, da Schmuggel erh\u00f6ht w\u00fcrde<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 244-292, 21.3.1827: Fortsetzung der Beratung.<\/p>\n<p>S. 269 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pr\u00e4sident Schenck<\/span><\/strong>: Die Verbrauchsteuer habe in der verflossenen Finanzperiode einen sehr bedeutenden Ertrag geliefert, was vorz\u00fcglich dem Umstande zuzuschreiben sey, da\u00df sie von den meisten Gegenst\u00e4nden wenigstens gering gegriffen sey. Erh\u00f6he man die Ans\u00e4tze, so vermindere man die Einnahme, ohne da\u00df der Eingang verh\u00e4ltni\u00dfm\u00e4\u00dfig abnehme. Defraudationen w\u00fcrden h\u00e4ufiger werden, weil der Reitz zu ihnen, der Gewinn so viel gr\u00f6sser werde. Dies, und da seinen Einsichten nach nicht allein die Producenten und Fabrikanten, sondern auch der Handelsstand und die Consumenten R\u00fccksicht verdienten, werde ihn bewegen, gegen Erh\u00f6hung der Verbrauchsteuer in allen F\u00e4llen zu stimmen, in welchen nicht sehr erhebliche Gr\u00fcnde daf\u00fcr spr\u00e4chen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Georg Philipp Gail<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Georg Philipp Gail<\/span><\/strong> (* 7. Dezember 1785 in Dillenburg; \u2020 30. August 1865 in Gie\u00dfen) war ein hessischer Tabakfabrikant und liberaler Politiker und Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Leben<\/p>\n<p>Philipp Gail war der Sohn des Buchbinders und Kaufmanns Georg Christian Gail (1756\u22121834) und dessen Ehefrau Christiane Katharina, geborene Pfitzer (1760\u22121834). Gail, der evangelischen Glaubens war, heiratete am 8. Juli 1812 in Gie\u00dfen in erster Ehe Marie Susanne Johanette geborene Busch (1791\u22121841). Nach dem Tod der ersten Ehefrau heiratete er am 15. September 1842 in zweiter Ehe ihre Schwester Marie Christiane (1789\u22121882). Die Schwester von Philipp Gail, Magdalena, heiratete Karl Friedrich Silbereisen (1794\u22121854), ab 1825 B\u00fcrgermeister von Gie\u00dfen.<\/p>\n<p>Gail war der Gr\u00fcnder der Gail\u2019schen Zigarrenfabrik in Gie\u00dfen und leitete das Unternehmen bis zu seinem Tod. Sein Sohn Georg Karl Gail (1819\u22121882) \u00fcbernahm das Unternehmen und wurde 1872\u22121874 der erste Pr\u00e4sident der neu gebildeten Handelskammer Gie\u00dfen. Ein anderer Sohn, Ferdinand Gail wurde Teilhaber des Unternehmens und ebenfalls Abgeordneter.<\/p>\n<p>Von 1826 bis 1830 geh\u00f6rte er der Zweiten Kammer der Landst\u00e4nde an. Er wurde f\u00fcr den Wahlbezirk Oberhessen 13\/Heuchelheim gew\u00e4hlt. 1822 bis 1865 war er Stadtrat in Gie\u00dfen, wo er auch B\u00fcrgermeister war.<\/p>\n<p>Philipp Gail legte den heute unter dem Namen Gail\u2019scher Park bekannten und unter Denkmalschutz stehenden Landschaftspark im Biebertaler Ortsteil Rodheim an. Die Georg-Philipp-Gail-Stra\u00dfe in Gie\u00dfen ist nach ihm benannt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Gail: Schutzma\u00dfnahme gegen Betrug Kennzeichnung durch Anh\u00e4ngen eines Blei<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Gail:<\/span><\/strong> Dem von dem Abg. Tromler bef\u00fcrchteten Nachtheil, da\u00df durch Erh\u00f6hung des Zollsatzes das Schmuggeln eintreten\u00a0 w\u00fcrde, lie\u00dfe sich leicht dadurch vorbeugen, wenn, wie bei den T\u00fcchern in Antrag gebracht worden, auch hier an jedes im Land fabricirte St\u00fcck ein Blei geh\u00e4ngt w\u00fcrde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Jonathan Hellmann<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Thomas Jonathan Hellmann (* 21. Dezember 1788 in Ludwigsburg; \u2020 25. M\u00e4rz 1855 in Neckarsteinach) war ein hessischer Lederfabrikant und liberaler Politiker und Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Jonathan Hellmann war der Sohn des Rotgerbermeisters Jonathan Hellmann und dessen Ehefrau Eva Maria. Hellmann, der evangelischen Glaubens war, war Lederfabrikant in Neckarsteinach und heiratete Johanna Wilhelmina Philippina. Er erfand ein Verfahren zur Ledergerbung mit Birken- statt mit Eichenrinde.<\/p>\n<p>Er war \u00fcberzeugter Liberaler und geh\u00f6rte in der Verfassungsdiskussion der 1810er Jahre im Gro\u00dfherzogtum zu den Vorbereitern des &#8222;schwarzen&#8220; Landtags in Zwingenberg. Von 1826 bis 1841 geh\u00f6rte er der Zweiten Kammer der Landst\u00e4nde an. Er wurde zun\u00e4chst f\u00fcr den Wahlbezirk Starkenburg 9\/Erbach, dann f\u00fcr Oberhessen 2\/Gladenbach und zuletzt f\u00fcr Starkenburg 8\/Wald-Michelbach gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Hellmann: Sicherung der Zollabgabe durch Stempel auf Waren<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 270 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hellmann<\/span><\/strong>: da man f\u00fcrchte, es w\u00fcrde durch jede Zollerh\u00f6hung die Einnahme vermindert werden, so m\u00fcsse er auf diesen Theil seines Antrags aufmerksam machen, worin er gezeigt habe, da\u00df eine solche Sicherung bei allen Waaren, wo ein Stempel anwendbar sey, namentlich also auch bei allen Ledern, am sichersten angelegt werden k\u00f6nne, und da\u00df diese Sicherungsmethode zuverl\u00e4ssig den Ertrag der Zollkasse noch erh\u00f6hen werde; denn wenn bis jetzt Defraudationen m\u00f6glich gewesen seyen, so w\u00fcrden sie in den meisten F\u00e4llen dadurch verhindert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Hellmann: Stempelung von Einfuhrwaren als Kontrollmittel<\/span><\/strong><\/p>\n<p>3. Abt. S. 174-183 Beil. 8. Finanzgesetzentwurf.<\/p>\n<p>S. 177 3. Abt. d. Au\u00dferord.Beil. Antrag <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hellmann<\/span><\/strong> zur Verbrauchsteuer:<\/p>\n<p>zuverl\u00e4ssigste Sicherungsma\u00dfregel gegen den Schmuggel zollbarer Waaren m\u00f6chte bei allen Artikeln, wo der Stempel anwendbar ist, die von den 0denw\u00e4lder Tuchmachern vorgeschlagene Stempelung seyn.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ochsenmetzger: Freigabe der Einfuhr von Schlachtvieh<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Heft IX, S. 117-120 Beil. CCLV. Vorstellung s\u00e4mtl. <strong>Ochsenmetzge<\/strong>r Da wg Aufhebung der Maut auf ausl\u00e4nd Schlachtvieh<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Franz Josef Brunck<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Franz Josef Brunck (auch: Brunk) (* 7. M\u00e4rz 1787 in Winterborn; \u2020 21. Oktober 1848 in Frankfurt am Main) war ein liberaler hessischer Politiker und Teilnehmer der Heidelberger Versammlung, Mitglied des Vorparlaments und der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Familie<\/p>\n<p>Josef Brunck war der Sohn des B\u00fcrgermeisters Ulrich Brunck und dessen Frau Anna Maria geborene Wegehenkel (auch: Wehenkel). Josef Brunck heiratete am 3. M\u00e4rz 1812 Eleonore Johanetta geborene Librich (1792\u20131873). Die gemeinsame Tochter Maria Anna heiratete Bernhard Hembes in Ober-Olm. Josef Brunck war Landwirt in F\u00fcrfeld.<\/p>\n<p>Bruncks Neffen sind die Reichstagsabgeordneten Moritz Bolza und Ulrich Brunck, sowie der Unternehmer Heinrich von Brunck.<\/p>\n<p>Politik<\/p>\n<p>Josef Brunck war B\u00fcrgermeister in F\u00fcrfeld. 1818 wurde er Mitglied des rheinhessischen Provinzialrates. Ab 1837 amtierte er als Vizepr\u00e4sident des Landwirtschaftlichen Vereins f\u00fcr Rheinhessen. in der M\u00e4rzrevolution war er Teilnehmer der Heidelberger Versammlung und Mitglied des Vorparlaments und des F\u00fcnfzigerausschusses (Fraktion Deutscher Hof).<\/p>\n<p>In der 3. bis 11. Wahlperiode (1826\u20131848) war er Abgeordneter der zweiten Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen. In den Landst\u00e4nden vertrat er den Wahlbezirk Rheinhessen 3\/W\u00f6llstein. Vom 18. Mai 1848 bis zu seinem Tode am 21. Oktober 1848 als Abgeordneter des 12. Wahlkreises Hessen-Darmstadt in Bingen Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung; schloss sich der linksliberalen Fraktion Donnersberg an.<\/p>\n<p>Sein Nachfolger in der Paulskirchenversammlung wurde Friedrich Jacob Sch\u00fctz.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Brunck: Abgaben f\u00fcr Schlachtvieh<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 221 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Brunck<\/span><\/strong>: Dem etwaigen Schmuggeln k\u00f6nnte auch durch die Bestimmung vorgebeugt werden, da\u00df das als mager eingef\u00fchrte Vieh, wenn es nicht eine gewisse Zeit, etwa 2 Monate, eingestellt werde, als Schlachtvieh versteuert werden m\u00fcsse, und au\u00dferdem der Einf\u00fchrende mit der Strafe der Defraudation belegt werde.<\/p>\n<p>Georg Karl K\u00fcchler (* 15. Oktober 1773 in Darmstadt; \u2020 13. April 1854 ebenda) war ein hessischer Beamter und Landtagsabgeordneter.<\/p>\n<p>Familie<\/p>\n<p>Karl K\u00fcchler war der Sohn des Friseurs und Kammerdieners Johann Peter K\u00fcchler (1729\u20131790) und dessen Frau Anna Elisabethe geborene Jankowski (aus Prag). Er heiratete in erster Ehe Sybille Philippine geborene Lehmann (1779\u20131819). Nach dem Tod der ersten Frau heiratete er am 26. Juni 1820 in Offenbach am Main seine zweite Frau Johanna geborene Friedrich. Der Sohn aus erster Ehe Friedrich (1799\u20131866) wurde Staatsrat und Landtagsabgeordneter. Aus der zweiten Ehe stammt der Provinzialdirektor der Provinz Rheinhessen und Ehrenb\u00fcrger von Mainz, Friedrich K\u00fcchler und Ernst Ludwig, der Gro\u00dfherzoglicher Steuerrat wurde.<\/p>\n<p>Leben<\/p>\n<p>Karl K\u00fcchler wurde 1819 Regierungsassessor f\u00fcr Gemeinde-Kultur-Angelegenheiten in Darmstadt. 1815 wurde er Landes\u00f6konomierat, 1817 Landkammerrat und 1819 Regierungsrat. 1824 war er Mitglied der Kommission f\u00fcr Torfstecherein und Entw\u00e4sserungsarbeiten. 1832 wurde er vorl\u00e4ufig pensioniert.<\/p>\n<p>1848 wurde er Mitglied der Regierungskommission der Regierungsbezirk Darmstadt. 1852 erhielt er die Ernennung zum Geheimen Rat. Er war mit der Verwaltung der Angelegenheiten des Hospitals Hofheim beim Kreisamt Darmstadt betraut.<\/p>\n<p>1826 bis 1830 war er Mitglied der zweiten Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen. Er wurde im Wahlbezirk Starkenburg 4\/Seligenstadt-Babenhausen gew\u00e4hlt und vertrat in der Kammer konservative Positionen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. K\u00fcchler: Beurteilung von Schlachtvieh<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 223 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">K\u00fcchler<\/span><\/strong>: Es m\u00f6ge wohl der FalI seyn, da\u00df unter dem Namen Zuchtvieh, vieles gem\u00e4stete Vieh bisher eingeschmuggelt worden, allein dem k\u00f6nne man begegnen, denn da das schlachtbare Vieh sich von dem \/ S. 224 andern sehr wesentlich unterscheide, so d\u00fcrften die Zollbeamten nur, wenn sie bei eingehendem Vieh in Zweifel seyen, ob es Zug- oder Schlachtvieh sey, das Vieh anhalten und es auf eine Expertise ankommen lassen. Den Verkehr durch erh\u00f6hte Zollans\u00e4tze zu st\u00f6ren, halte er nicht f\u00fcr zweckm\u00e4\u00dfig.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ochsenmetzger: Eingangszoll auf Schlachtvieh<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 25 Gesuch der <strong>Ochsenmetzger<\/strong> zu Eingangszoll auf Schlachtvieh.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Kuder: Zoll auf Einfuhr von Baumwolle<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 154 v. Kuder &lt;Zu roher Baumwolle Geh. Staatsrat Hofmann:&gt; Die Befreiung der Baumwolle von den Einfuhrabgaben sey zur Umgehung der Transitgeb\u00fchren benutzt und bei der bisherigen Einrichtung der Staat immer hintergangen worden, die Baumwolle habe m\u00f6gen ein- oder durchgef\u00fchrt werden. Die vorgeschlagene Bestimmung werde einem solchen Betrug vorbeugen und die angetragene Abgabe sey so m\u00e4\u00dfig, da\u00df sie selbst der Fabrikant recht gut tragen k\u00f6nne.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Hellmann: Gef\u00e4hrdung des Transitzolls f\u00fcr Baumwolle leicht m\u00f6glich<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Hellmann<\/span><\/strong>: Er finde dies auch f\u00fcr zweckm\u00e4\u00dfig, da offenbar eine Umgehung des Transitzolls leicht m\u00f6glich und ausf\u00fchrbar werde, und auch Statt gefunden habe. Ein solcher kleiner Zoll auf die Baumwolle k\u00f6nne auch unm\u00f6glich f\u00fcr irgend einen Fabrikanten ein Hinderni\u00df seyn, und er glaube daher, da\u00df wir den gemachten Vorschlag ohne Anstand annehmen d\u00fcrften.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Kuder: Einfuhrzoll auf Baumwolle<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">von Kuder<\/span><\/strong>: Es sey allerdings den angenommenen Grunds\u00e4tzen nicht gem\u00e4\u00df, da\u00df wir ein Produkt besteuerten, das wir gar nicht h\u00e4tten. Dasselbe sey auch bei der rohen Wolle der Fall, die wir bei weitem nicht in dem Maas z\u00f6gen, wie sie die Fabriken n\u00f6thig h\u00e4tten; allein als ein durchaus nothwendiges Mittel gegen die Defraudation der Transitgeb\u00fchren habe der Ausschu\u00df diesen Antrag gemacht.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Heinrich Johann Trommler<\/span><\/strong> (getauft 12. Juni 1782 in Bonn; \u2020 nach 1833) war ein hessischer Gutsbesitzer, Politiker und Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Heinrich Trommler war der Sohn des Handelsmanns Heinrich Trommler und dessen Ehefrau Maria Margaretha, geborene Ohligschl\u00e4ger. Trommler, der katholischen Glaubens war, war Gutsbesitzer und Handelsmann in Mainz und verheiratet.<\/p>\n<p>Von 1826 bis 1834 geh\u00f6rte er der Zweiten Kammer der Landst\u00e4nde an. Er wurde zun\u00e4chst f\u00fcr den Wahlbezirk Rheinhessen 5\/Nieder-Olm-Bretzenheim und dann im Wahlbezirk der Stadt Mainz gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Abgeordnete 1826-1827<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Trommler: Niedriger Eingangszoll auf Barchent (Baumwolle\/Leinen), um Betrug zu vermeiden<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 155 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Trommler:<\/span><\/strong> Nach den Bemerkungen des Herrn Regierungscommiss\u00e4rs scheine die Fabrikation der Baumwolle sehr nieder zu stehen, und de\u00dfwegen sey auch die Handelskammer in Mainz der Meinung, da\u00df eine Erh\u00f6hung des Eingangszolls auf ausl\u00e4ndischen Bettbarchent, den Verbrauch des letzteren nicht mindern, sondern nur Defraudationen veranlassen werde, indem der Gewinn immer bedeutend w\u00e4re; man sollte es deshalb bei dem bisherigen Ansatze von 10fl. belassen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Gail: Schmuggel von Wollt\u00fcchern<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.202<strong><span style=\"text-decoration: underline;\"> Gail<\/span><\/strong> &lt;zu Wollt\u00fcchern&gt;: Wenn der Ausschu\u00df glaube, da\u00df durch einen erh\u00f6heten Zollansatz das Einschmuggeln bef\u00f6rdert w\u00fcrde, so m\u00fcsse er sich nur wundern, warum derselbe das in dem Antrag\u00a0 des Abg. <strong>Hellmann<\/strong> angedeutete Mittel, diesem Schmuggel zu begegnen, gar nicht ber\u00fccksicht habe.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wilhelm Justus Ferdinand Carl M\u00fcller <\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wilhelm Justus Ferdinand Carl M\u00fcller (*<\/span><\/strong> 4. April 1790 in Gie\u00dfen; \u2020 6. September 1844 in Darmstadt) war ein hessischer Richter und Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Wilhelm M\u00fcller war der Sohn des Stabsauditors und Oberamtmanns Georg Friedrich Anton M\u00fcller (1760\u20131811) und dessen Ehefrau Johanette Eleonore Wilhelmine Sophie geborene Pfaff. M\u00fcller, der evangelischen Glaubens war, heiratete am 19. November 1818 in Darmstadt Amalie geborene Follenius (1797\u20131882).<\/p>\n<p>M\u00fcller studierte ab 1806 Rechtswissenschaften an der Universit\u00e4t Gie\u00dfen und wurde sp\u00e4ter Hofgerichtsrat am Hofgericht Darmstadt und ab 1834 Oberappellations- und Kassationsgerichtsrat am Oberappellationsgericht Darmstadt.<\/p>\n<p>Von 1826 bis 1830 und erneut 1841 bis 1842 geh\u00f6rte er der Zweiten Kammer der Landst\u00e4nde an. Er wurde f\u00fcr den Wahlbezirk Stadt Alsfeld bzw. Oberhessen 6\/Homberg gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. M\u00fcller: Unterbindung von Schmuggel mit T\u00fcchern<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 217 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">M\u00fcller<\/span><\/strong>: Er w\u00fcnsche jedenfalls, da\u00df, wenn es nicht bereits geschehen seyn sollte, wirksamere Maasregeln gegen den Schmuggelhandel mit T\u00fcchern getroffen w\u00fcrden, was z.B. sehr leicht durch das Siegeln derselben geschehen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Freiherr Friedrich Wilhelm Carl Heinrich von D\u00f6rnberg<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Freiherr Friedrich Wilhelm Carl Heinrich von D\u00f6rnberg<\/span><\/strong> (* 5. Juli 1781 in Mansbach; \u2020 21. Januar 1877 in Darmstadt) war ein hessischer Oberforstmeister und Politiker und Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Leben<\/p>\n<p>Wilhelm von D\u00f6rnberg war der Sohn des Hauptmanns in niederl\u00e4ndischen Diensten Ferdinand Freiherr von D\u00f6rnberg (1752\u20131788) und dessen Ehefrau Wilhelmine, geborene von Mansfeld (1753\u2013170). D\u00f6rnberg, der evangelischen Glaubens war, heiratete am 5. April 1808 in Frankfurt am Main Marie geborene Freiin von Malapert genannt von Neufville (1785\u20131871), die Tochter des Sch\u00f6ffen, Senators und B\u00fcrgermeisters in Frankfurt am Main Friedrich Wilhelm Freiherr von Malapert gen. von Neufville (1755\u20131818).<\/p>\n<p>Von D\u00f6rnberg besuchte 1796 das Gymnasium Philippinum Weilburg und erhielt dort dann den ersten forst-praktischen Unterricht beim Oberf\u00f6rster Rauch. Er wurde 1801 durch Landgraf Ludwig X. zum Jagdjunker ernannt. Er machte eine forstwissenschaftliche Ausbildung an der Privatforstlehranstalt von Heinrich Cotta in Zillbach. 1802 wurde er Oberforstassessor und 1804 Assessor beim Oberforstkolleg in Darmstadt. Ab 1814 war er Oberforstmeister in Lorsch, 1824 Forstinspektor des Forstes Heppenheim, 1847 Landesj\u00e4germeister und 1852 Oberstforstmeister. 1864 trat er in den Ruhestand. Er war Begr\u00fcnder des Waldfeldbaubetriebs in Hessen-Darmstadt. 1834 wurde er Mitglied der hessischen landwirtschaftlichen Vereine und 1855 Vizepr\u00e4sident des landwirtschaftlichen Vereins der Provinz Starkenburg. 1870 wurde er zum Ehren-Vizepr\u00e4sident ernannt.<\/p>\n<p>Er war Fideikommi\u00dfbesitzer und Erbk\u00fcchenmeister in Hessen.<\/p>\n<p>Von 1826 bis 1830 und erneut 1840 bis 1847 geh\u00f6rte er der Zweiten Kammer der Landst\u00e4nde an. Er wurde f\u00fcr den Wahlbezirk Starkenburg 6\/Lorsch gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. D\u00f6rnberg: Zollerh\u00f6hung auf Tabak nicht ratsam wegen Einschw\u00e4rzungsgefahr<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 181-243, 20.3.1827: Fortsetzung der Beratung.<\/p>\n<p>S. 187 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">von D\u00f6rnberg<\/span><\/strong>: Wenn man \u00fcbrigens glauben sollte, da\u00df dem inl\u00e4ndischen Tabaksfabrikanten durch die angef\u00fchrte Besteuerung seines rohen Materials kein Schaden zugef\u00fcgt werde, indem er durch die Zollerh\u00f6hung des ausI\u00e4ndischen fabricirten Tabaks eine vollkommene Entsch\u00e4digung finde, so k\u00f6nne er damit nicht \u00fcbereinstimmen. Je h\u00f6her ausl\u00e4ndischer fabricirter Tabak mit Z\u00f6llen belegt werde, desto mehr werde dadurch dessen Einschw\u00e4rzung veranla\u00dft, und je mehr man den rohen Tabak mit Z\u00f6llen belege, desto mehr verhindere man den in1\u00e4ndischen Fabrikanten, seinen Tabak so wohlfeil liefern zu k\u00f6nnen, als der ausl\u00e4ndische geschmuggelt werde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Heinrich Jakob Schwarz<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Heinrich Jakob Schwarz<\/span><\/strong> (* 10. M\u00e4rz 1787 in Alsfeld; \u2020 unbekannt) war ein hessischer Fabrikant und konservativer Politiker und Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Heinrich Jakob Schwarz war der Sohn des Fabrikanten Johann Heinrich Schwarz und dessen Ehefrau Barbara Katharina, geborene Haas. Schwarz, der evangelischen Glaubens war, war Leinweber und Fabrikant in Alsfeld und heiratete 1812 Christiane geborene M\u00fcller, die Tochter des gro\u00dfherzoglichen Hofkammerrates Karl M\u00fcller aus Darmstadt.<\/p>\n<p>Von 1826 bis 1827 geh\u00f6rte er der Zweiten Kammer der Landst\u00e4nde an. Er wurde f\u00fcr den Wahlbezirk Oberhessen 5\/Romrod gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Schwarz: Zollerh\u00f6hung auf amerikanischen Tabak<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 190 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schwarz<\/span><\/strong>: Hier komme nur die Frage zur Sprache, ob dadurch, da\u00df der amerikanische Tabak einer h\u00f6heren Besteuerung unterworfen werde, die Fabrikation geschw\u00e4cht, und die Defraudationen beg\u00fcnstigt w\u00fcrden? Er glaube nicht, da\u00df das erstere der Fall sey, wenn die vorgeschlagene Erh\u00f6hung des fabricirten Tabaks von der Kammer angenommen werde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. K\u00fcchler: Zur\u00fcckhaltung bei Abgaben f\u00fcr Tabakprodukte<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 191 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">K\u00fcchler:<\/span><\/strong> Es verdiene allerdings die innere Production eine gro\u00dfe Ber\u00fccksichtigung, a11ein es sey nicht allein diese, worauf wir R\u00fccksicht nehmen m\u00fc\u00dften, sondern auch das Bed\u00fcrfni\u00df der bestehenden Fabriken. Die zu hohe Besteuerung dieses Bed\u00fcrfnisses werde die Folge haben, da\u00df man dem Schmuggel eine zu gro\u00dfe Pr\u00e4mie geben w\u00fcrde, und der Tabak w\u00fcrde doch zu kaufen seyn , ohne da\u00df die Finanzen davon Nutzen h\u00e4tten. Er glaube de\u00dfwegen, da\u00df man es, was die rohen Bl\u00e4tter betreffe, bei dem Tarif belassen k\u00f6nnte, ohne R\u00fcckverg\u00fctung, und da\u00df man den fabricirten Tabak \/ S. 192 auch nicht h\u00f6her besteuern d\u00fcrfe, als er bereits besteuert sey, wenn wir uns nicht der Gefahr aussetzen wollten, da\u00df in unserm Lande, das beinahe aus lauter Grenzen bestehe, der Schmuggelhandel einen wesentlichen Vortheil dadurch erlangen w\u00fcrde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wilhelm Christian Georg Goldmann<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wilhelm Christian Georg Goldmann<\/span><\/strong> (* 19. Mai 1792 in Gr\u00fcnberg; \u2020 23. Januar 1873 in Darmstadt) war ein hessischer Verwaltungsbeamter und Politiker und Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Wilhelm Goldmann war der Sohn des f\u00fcrstlichen Amtmanns und Amtsschulthei\u00df Philipp Theodor Goldmann (1747\u20131812) und dessen Ehefrau Susanne Elisabethe, geborene Menzler (1755\u20131818). Goldmann, der evangelischen Glaubens war, heiratete Wilhelmine Luise geborene von Zangen (1794\u20131872). Der gemeinsame Sohn Theodor Goldmann wurde Provinzialdirektor.<\/p>\n<p>Goldmann wurde 1823 Oberfinanzkammer-Assistent, 1827 Oberfinanzrat. 1833 wechselte er als 2. Geheimer Sekret\u00e4r mit dem Titel Regierungsrat in das Ministerium des Inneren und der Justiz der Regierung des Gro\u00dfherzogtums Hessen. 1838 wurde er zum geheimen Regierungsrat bef\u00f6rdert. Ab 1841 war er Direktor am Administrationshof, dem Justiz- und Lehnhof. 1853 wurde er geheimer Rat und 1. Rat im Finanzministerium und 1861 Obermedizinaldirektor bevor er 1873 pensioniert wurde.<\/p>\n<p>Von 1826 bis 1841, 1851 bis 1856 und erneut 1863 bis 1866 geh\u00f6rte er der Zweiten Kammer der Landst\u00e4nde an. Er wurde zun\u00e4chst f\u00fcr den Wahlbezirk Oberhessen 8\/Gr\u00fcnberg, dann f\u00fcr den Wahlbezirk Starkenburg 10\/K\u00f6ng und zuletzt im Wahlbezirk Starkenburg 5\/Dieburg gew\u00e4hlt. In den St\u00e4nden vertrat er zun\u00e4chst konservative, dann liberal-konservative Positionen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Goldmann: F\u00fcr niedrige Besteuerung des Rohtabaks<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 192 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Goldmann:<\/span><\/strong> Au\u00dferdem schlie\u00dfe er sich der Meinung derjenigen an, welche die rohen Tabaksbl\u00e4tter h\u00f6her besteuern wollten, als bisher. Der Grund,\u00a0 der hiergegen von der Defraudation hergenommen werde, sey seines \/ S. 193 Erachtens hier nicht relevant, indem bei dem rohen Tabak die wenigsten Defraudationen Statt f\u00e4nden und Statt finden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. K\u00fcchler: Gegen Abgabenerh\u00f6hung auf Tabakprodukte<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 198 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">K\u00fcchler<\/span><\/strong>: Die Pr\u00fcfung dieses Artikels werde sich auf wenige S\u00e4tze zur\u00fcck f\u00fchren lassen. Er\u00a0 habe nicht im Auge gehabt, da\u00df die rohen Bl\u00e4tter geschmuggelt werden k\u00f6nnten, sondern habe blos sein Augenmerk auf den Schmuggelhandel\u00a0 gerichtet, der mit fabricirtem Tabak getrieben werden k\u00f6nne, und da\u00df das Letztere m\u00f6glich sey, werde niemand in Abrede stellen. Wenn wir die Fabrikanten nicht in den Stand setzten, mit den Ausl\u00e4ndern Preis zu halten, so sey dieser Schmuggelhandel, wenn wir die rohen Waaren zu sehr belegten, indirect auch wieder beg\u00fcnstigt, und er frage, ob wir den inl\u00e4ndischen Producenten dadurch einen Dienst erzeugen w\u00fcrden, wenn wir dieses Resultat herbeif\u00fchrten? Er glaube daher, da\u00df man es bei den bisherigen Ans\u00e4tzen belassen solle.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Hellmann: Unsicherheit im Transit von Tabak<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 200 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hellmann<\/span><\/strong>: Wenigstens werde die Verwaltung niemals Sicherheit erhalten k\u00f6nnen, ob und da\u00df der eingef\u00fchrte fremde Tabak auch wirklich wieder ausgef\u00fchrt, oder ob blos inl\u00e4ndischer Tabak in&#8217;s Ausland versandt und darauf die Verg\u00fctung erstattet werde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Hellmann: Zollh\u00f6he bei Gold keine Gefahr<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hellmann<\/span><\/strong> &lt;f\u00fcr hohe Z\u00f6lle auf Goldfabrikate&gt;: So hoch werde der Zoll nie werden, da\u00df die Einfuhr vermindert werde, eine Pr\u00e4mie auf den Schmuggel k\u00f6nne es auch nicht seyn, da der, der 1 Pfund Gold unverzollt einf\u00fchre, schon einen zu hohen Werth f\u00fcr eine Kleinigkeit wage.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Hellmann: Einfuhr von F\u00e4ssern zu hoch belegt<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 229 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">HelImann<\/span><\/strong> &lt;zu Binder-Fa\u00dfbinder oder K\u00fcblerarbeit&gt;: Ihm selbst seyen in seinem Bezirke schon sehr h\u00e4ufig Klagen zu Ohren gekommen, und er k\u00f6nne versichern, da\u00df die Leute in der gr\u00f6\u00dften Verlegenheit seyen, wo sie Z\u00fcber bekommen sollten. Der Zoll stehe gar nicht im Verh\u00e4ltni\u00df mit dem Werthe, und\/\u00a0 S. 230 die Leute seyen daher gezwungen, die Waaren einzuschmuggeln. Es w\u00e4re de\u00dfwegen gut, wenn man diesen Artikel wenigstens auf 3 fl. 20 kr. herabsetzte.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zollverein mit Bayern und W\u00fcrttemberg<\/span><\/strong><\/p>\n<p>4. Band 1827:<\/p>\n<p>Heft XII, S. 72-76, 25.4.1827: Protokoll zu ZV.<\/p>\n<p>S. 114-116 Antr\u00e4ge <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hellmann<\/span><\/strong><span style=\"text-decoration: underline;\"> <\/span>und <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kuder<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S.114f. Beilage 337. Antrag des Abg. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hellmann, <\/span><\/strong>den Beitritt des Gro\u00dfherzogthums zu dem zwischen den K\u00f6nigreichen Baiern und W\u00fcrtemberg abgeschlossenen Zollvereinigungsvertrage betreffend.<\/p>\n<p>Bei meinem Antrage vom 24. Januar, die Erh\u00f6hung der Verbrauchsteuer von ausl\u00e4ndischen Produkten und Fabrikaten betreffend, gieng ich von der Ueberzeugung aus, da\u00df nur auf diesem von dem K\u00f6nigreich Baiern so wei\u00dflich eingeschlagenen Wege die durch vielj\u00e4hrige kostspielige Unterhandlungen umsonst versuchte Vereinigung zu gegenseitig freiem Handel und zu einer gemeinschaftlichen Zolllinie nach Au\u00dfen endlich erreicht werden kann.<\/p>\n<p>Der zwischen den beiden K\u00f6nigreichen Baiern und W\u00fcrtemberg nun wirklich abgeschlossene Vereinigungsvertrag hat bereits diese Ansicht best\u00e4tigt und ich zweifle nicht, da\u00df diese ganze hohe Kammer mit mir den innigen Wunsch theilen wird, da\u00df auch unsere h\u00f6chste Staatsregierung baldm\u00f6glichst diesem Vereinigungsvertrage beitreten, dadurch die verschiedenartigen Interessen des Handels und der inl\u00e4ndischen Industrie vers\u00f6hnen, eine freundschaftlichere Zukunft f\u00fcr s\u00e4mmtliche Staatsb\u00fcrger und ein neues freieres Leben f\u00fcr alle Gewerbe des Landes herbeif\u00fchren m\u00f6ge.<\/p>\n<p>Nach dem Vereinigungsvertrage zwischen Baiern und W\u00fcrtemberg f\u00e4llt auf den 1. October d.J., wenn bis dahin die n\u00f6thigen Einrichtungen fertig werden, die zwischen beiden Staaten bestehende Zolllinie weg, eine gemeinschaftliche Linie wird die beiden K\u00f6nigreiche umschlie\u00dfen, gleicher Tarif, gleiches Zollgesetz, gemeinschaftliche Zoll\u00e4mter und eine gemeinschaftliche Centralverwaltung wird bestehen. Sobald der Vertrag, der bereits ratificirt \/ S.115 und ausgewechselt worden, \u00f6ffentlich bekannt gemacht seyn wird, treten auch schon mit dem Tage der Bekanntwerdung einige Verkehrserleichterungen ein; so wird z.B. der Eimer Wein, der bisher 17 fl. 30 kr. bezahlte, mit 6 fl. eingehen.<\/p>\n<p>Der erste Artikel des Vertrages enth\u00e4lt, da\u00df auch andere s\u00fcddeutsche Staaten in den Verband aufgenommen werden k\u00f6nnen. Ich trage daher darauf an:<\/p>\n<p>\u201edie h\u00f6chste Staatsregierung so dringend als ehrfurchtsvoll zu ersuchen, den im Interesse des Landes begr\u00fcndeten Beitritt zu diesem Vereinigungsvertrage baldm\u00f6glichst zu erwirken, zugleich aber auch H\u00f6chstdieselbe zu erm\u00e4chtigen, den aus solchem Beitritte sich etwa ergebenden Ausfall entweder auf directem Wege auszuschlagen, oder vorl\u00e4ufig, bis zum n\u00e4chsten Landtage, durch einen zu er\u00f6ffnenden Credit zu decken.<\/p>\n<p>S. 115-117 Beilage 338. Vortrag des ersten Ausschusses \u00fcber den Antrag des Abg. Hellmann auf Beitritt des Gro\u00dfherzogthums zu dem zwischen den K\u00f6nigreichen Baiern und W\u00fcrttemberg abgeschlossenen Zollvereinigungsvertrage; erstattet von dem Abg. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">von Kuder.<\/span><\/strong><\/p>\n<p>(die Motion zu verlesen.)<\/p>\n<p>&lt;Zu vorangegangenen Zollvereinsverhandlungen:&gt;<\/p>\n<p>S.116 Gewi\u00df wird daher nach allem dem unsere Staatsregierung schon an und f\u00fcr sich selbst, ohne weitere Aufforderung von Seiten der St\u00e4nde, nach ihrer in Frage begriffener Beziehung bisher so r\u00fchmlich bewiesenen Tendenz und Handlungsweise, nicht einen Augenblick s\u00e4umen, sich einer Vereinbarung anzuschlie\u00dfen, die l\u00e4ngst in ihrem, ich darf es wohl mit allem Bestand behaupten, mit dem gesammten deutschen Volke, der ganzen deutschen Nation gemeinsamen hei\u00dfen W\u00fcnsche und Willen liegt.<\/p>\n<p>Indessen ist der nach \u00f6ffentlichen Bl\u00e4ttern zwischen Baiern und W\u00fcrtemberg abgeschlossene Vertrag bis jetzt nur im Allgemeinen, in groben Umrissen bekannt und deshalb nicht mit Sicherheit zu beurtheilen, ob und in wie fern etwa dabei nur die besonderen, individuellen Verh\u00e4ltnisse dieser beiden Staaten ber\u00fccksichtigt und beachtet sind. De\u00dfhalb d\u00fcrfte denn auch vorliegender Antrag, nach dem Ermessen des Ausschusses, Gro\u00dfherzogl. Staatsregierung nur in so fern zur Ber\u00fccksichtigung empfohlen werden, als sie jenen Ve3rtrag noch den Interessen unseres Staates, zu den erkennen gegebenen W\u00fcnschen und Erwartungen zusagend erachtet, zumalen sie dieses, von ihrem Standpunkte aus, am ersten, besten und sichersten zu beurtheilen vermag und zumal sie allen Anspruch auf unser Vollstes Vertrauen hat, da\u00df sie nicht kleinliches Interesse dem h\u00f6heren, dem allgemeinen vorziehen werde.<\/p>\n<p>&lt;F\u00fcr Ausfall von Staatseinnahmen keine weiteren Regelungen erforderlich, Sache der Regierung.&gt;<\/p>\n<p>&lt;W\u00fcrde der Vertrag zwischen Bayern und W\u00fcrttemberg den gro\u00dfherzlich-hessischen Vorstellungen entsprechen&gt;, so w\u00e4re dieses wahrlich eine h\u00f6chst erfreulich Erscheinung, w\u00fcrde die Hoffnung beleben, ja die h\u00f6chst reizende Aussicht beinahe mit Gewi\u00dfheit er\u00f6ffnen, da\u00df die deutsche Industrie, der deutsche Gewerbs- und Erwerbsflei\u00df bald seinen unnat\u00fcrlichen Fesseln werde entledigt, nicht lange mehr mit sich selbst in einem, den Nationalwohlstand, so wie den Wohlstand des Einzelnen zerst\u00f6renden Kampfe gelassen und damit auch der Zweck des Vereins der deutschen Staaten in einem weiteren wesentlichen, ihre Kraft und Selbstst\u00e4ndigkeit erhaltenden und st\u00e4rkenden Theile werde beabsichtigt und sicher erreicht werden.<\/p>\n<p>5. Band, 1827:<\/p>\n<p>Heft XV, S. 122-132 Protokoll 90, 18.6.1827 ZV mit Bayern und W\u00fcrttemberg<\/p>\n<p>S.122 Der Pr\u00e4sident er\u00f6ffnet hierauf<\/p>\n<p>V. die Berathung \u00fcber den Bericht des ersten Ausschusses, wegen des Antrags des Abg. Hellmann, den Beitritt des Gro\u00dfherzogthums zu dem zwischen den K\u00f6nigreichen Baiern und W\u00fcrtemberg abgeschlossenen Zollvereinigungsvertrage betr.<\/p>\n<p>&lt;Hellmann beleuchtet die beiden Fragen:&gt;<\/p>\n<p>1) Liegt ein Zollverein mit S\u00fcddeutschland, oder nur ein solcher mit Norddeutschland im Interesse unseres Staates?<\/p>\n<p>und im ersteren Falle:<\/p>\n<p>2) ist der Beitritt zu dem Vereine jetzt schon, ehe und bevor das Gro\u00dfherzogthum Baden beigetreten ist, r\u00e4thlich und n\u00fctzlich?<\/p>\n<p>S.123 &lt;Erste Frage scheint nach langen Verhandlungen gel\u00f6st. Daher \u00dcbergang zur 2. Frage.&gt;<\/p>\n<p>Da\u00df der Beitritt von Baden sehr n\u00fctzlich und erw\u00fcnscht f\u00fcr unser ganzes Land seye, und neues Leben und Wohlstand demselben bringen w\u00fcrde, habe unsere hohe Staatsregierung im Laufe der Verhandlungen zu Stuttgardt selbst anerkannt. Sey dies aber wirklich der Fall, so liege es auch offenbar im Interesse unseres Landes, ein solches Ziel m\u00f6glichst schnell zu erreichen, den Beitritt Badens auf dem k\u00fcrzesten Wege zu erwirken.<\/p>\n<p>Dieser k\u00fcrzeste Weg aber sey und k\u00f6nne kein anderer seyn, als unser eigener, unverz\u00f6gerter Beitritt, indem dann Baden, dadurch fast von allen Seiten von den Vereinsstaaten umschlossen, diesen um so mehr ebenfalls und unbedingt beitreten\u00a0 m\u00fcsse, als ihm durchaus keine M\u00f6glichkeit bleiben w\u00fcrde, von seinem bisherigen System ferner Nutzen ziehen zu k\u00f6nnen, w\u00e4hrend es dagegen ohne unsern fr\u00fcheren Beitritt immer noch hoffen k\u00f6nne, durch Separatvertr\u00e4ge mit unseren und anderen Nachbarstaaten sich diejenigen gr\u00f6\u00dferen Vortheile zuzuwenden, auf die sein ganzes bisheriges System berechnet scheine.<\/p>\n<p>S.123-125 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abg. Schwarz<\/span><\/strong>:<\/p>\n<p>Bei einem Handelsvertrage zwischen dem Gro\u00dfherzogthum Hessen und den K\u00f6nigreichen Baiern und W\u00fcrtemberg, w\u00fcrden allerdings unsere Fabrikanten einen vermehrten Absatz ihrer Fabrikate fin\/S.124den, und werde dieser Vortheil vorz\u00fcglich denjenigen zu Staaten kommen, die sich mit Verfertigung von Leder, wollenen T\u00fcchern, Wollenwaaren, Leinwand und Bettbarchent besch\u00e4ftigten.<\/p>\n<p>Ob aber der vermehrte Verkauf dieser Kunstprodukte im Verh\u00e4ltnisse mit dem Nachtheile stehe, welchen andern Theils eine zollfreie Einf\u00fchrung des Schlachtviehes und des Getreides aus jenen Staaten veranlassen k\u00f6nnte, hier\u00fcber wage er so lange noch kein Urtheil zu f\u00e4llen, so lange noch durch keine Controle das Quantum der ausgef\u00fchrten Producte ausgemittelt werden k\u00f6nne. Durch die Controle des Eingehenden h\u00e4ttenm wir aber kennen gelernt, da\u00df im Jahre 1825, wo der Handelsvertrag mit dem Gro\u00dfherzogthum Baden bestanden, 24.175 Malter Getreide, 2.240 Malter Mehl, 10.423 St\u00fcck Rindvieh und 63.477 St\u00fcck Schweine in das Gro\u00dfherzogthum eingef\u00fchrt worden seyen. Hiernach k\u00f6nne man wohl schlie\u00dfen, da\u00df bei einem freien Verkehr mit jenen Staaten, aus der deutschen Kornkammer, aus Franken, eine gro\u00dfe Masse von Getreide, an den Ufern des Mains und Rheins, und eine sehr bedeutende Anzahl von Schlachtvieh aus dem K\u00f6nigreich W\u00fcrtemberg, eingef\u00fchrt, und auf den M\u00e4rkten durch die herbeigef\u00fchrte Concurrenz, die Prei\u00dfe herabgedr\u00fcckt werden m\u00fc\u00dften, zum gr\u00f6\u00dften Schaden der kaum wieder in das Leben getretenen Viehmastung.<\/p>\n<p>Es sey daher der Antrag des Abg. Hellmann der hohen Staatsregierung nur in der Art zu empfehlen, wie ihn der Ausschuss vorgeschlagen habe &lt;gegen neue Abgabenerhebung&gt;.<\/p>\n<p>S.125 &lt;Vereinigung muss Vorteile bringen.&gt; Nicht allein die Vereinigung mit mehreren s\u00fcdlich gelegenen Staaten k\u00f6nne eine v\u00f6llige Verkehrsfreiheit auf gemeinschaftliches Interesse gest\u00fctzt herbeif\u00fchren; es sey daher sehr zu w\u00fcnschen, da\u00df es der hohen Staatsregierung gelingen m\u00f6chte, die gleichzeitige Vereinigung mit dem Herzogthum Nassau und dem Churf\u00fcrstentum Hessen zu bewirken.<\/p>\n<p>S. 126 Abg. <strong>Schwarz<\/strong>: Wenn der Abgeordnete Hellmann die Perspective gezeigt habe, da\u00df der zollfreie Verkehr unseres Landes mit Baiern und W\u00fcrttemberg die Ausfuhr der rheinhessischen Weine vermehren werde, so habe er wohl vergessen, da\u00df aus Rheinbaiern und Frankren in das Gro\u00dfherzogthum ebenfalls die Weine zollfrei eingehen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>S.127 Er f\u00fcrchte aber sehr, da\u00df noch ein anderer Umstand die Staatsregierung abhalten werde, diesem Vereine beizutreten; es scheine n\u00e4mlich, da\u00df jenen Staaten wirklich dadurch in den indirecten Einnahmen ein Ausfall entst\u00fcnde, den man durch die sehr erh\u00f6hten Eingangsz\u00f6lle auf Colonialwaaren zu decken beabsichtige. Die Kammer aber werde sich noch erinnern, wie gelegentlich der Berathung \u00fcber die Verbrauchsteuer der Herr Regierungscommiss\u00e4r ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt habe, da\u00df sein, Redners, Vorschlag, den Eingangszoll von Kaffee und Zucker von 5 fl. auf 10 fl. zu erh\u00f6hen, nicht ausf\u00fchrbar sey, indem bei der geographischen Lage unseres Landes die Defraudationen, wozu jede Erh\u00f6hung der Abgaben den Reitz vermehre, nicht vollst\u00e4ndig verh\u00fctet werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>S.128 Da\u00df \u00fcbrigens der Beitritt sehr n\u00fctzlich sey, werde man daraus erkennen, da\u00df von Baiern und W\u00fcrtemberg bereits mit den Schweizer Cantonen unterhandelt werde, und da\u00df man keinen Augenblick \u00fcber den erw\u00fcnschtesten Ausgang und Abschlu\u00df zweifelhaft sey. Endlich aber k\u00f6nne er dieser hohen Kammer auch noch die wichtige Nachricht mittheilen, da\u00df Sachsen sich in M\u00fcnchen bereits zum Beitritte gemeldet habe.<\/p>\n<p>Abg. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Trommler<\/span><\/strong>: Die Bemerkung des Abgeordneten Schwarz hinsichtlich der Fabrikanten scheine ihm mit dem bei der Bera\/S.129thung \u00fcber die indirecten Abgaben Ge\u00e4u\u00dferten in Widerspruch zu stehen. Damals sey behauptet worden, die Fabrikanten m\u00fc\u00dften durch Eingangsz\u00f6lle gesch\u00fctzt werden, da ihre Waaren in das Ausland nicht eingehen k\u00f6nnten, und so viel er sich erinnere, habe man namentlich behauptet, da\u00df in das K\u00f6nigreich W\u00fcrtemberg ehemals aus unserm Lande viel eingegangen sey, und dieses, durch die4 W\u00fcrtembergischen Z\u00f6lle zum gro\u00dfen Schaden unserer, Fabriken aufh\u00f6re; sey dieses wahr, so zerfalle die Behauptung des Abgeordneten Schwarz in sich selbst.<\/p>\n<p>&lt;Zustimmung zum Antrag Hellmanns&gt;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Carl (auch: Karl) Christian Eigenbrodt<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Carl (auch: Karl) Christian Eigenbrodt<\/span><\/strong> (* 26. November[1] 1769 auf Hof Lauterbach bei V\u00f6hl; \u2020 11. Mai 1839 in Darmstadt) war Jurist und Politiker im Gro\u00dfherzogtum Hessen.<\/p>\n<p>Familie<\/p>\n<p>Eigenbrodt war Sohn des Leutnants und Landwirts Wilhelm Ernst Eigenbrodt und Elisabeth Dorothea Eigenbrodt, geborene Henry. Er heiratete 1796 in erster Ehe Marianne (Friederike Jacobina), geborene Langsdorff (1771\u20131808). Ihr gemeinsamer Sohn, Reinhard Eigenbrodt war ebenfalls Jurist, Abgeordneter und Minister im Gro\u00dfherzogtum Hessen. Die Tochter Julie heiratete den Pfarrer und Politiker Karl Philipp Wilhelm K\u00f6hler. Nach dem Tod seiner Frau heiratete Eigenbrodt 1814 erneut. Seine zweite Frau war Louise (Friederike), geborene Bojanus (1789\u20131880). Eigenbrodt war Protestant.<\/p>\n<p>Seit 1795 arbeitete Eigenbrodt als Verwalter der Besitzungen des Herren von Hammerstein. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft wurde Eigenbrodt 1803 Kammerrat im zu Hessen-Darmstadt geh\u00f6renden Herzogtum Westfalen. 1806 wurde er Mitglied der Regierung im Herzogtum Westfalen in Arnsberg welches f\u00fcr einige Zeit zu Hessen-Darmstadt geh\u00f6rte. 1809 leitete er das Oberforstcollegium in Darmstadt im Range eines Oberforstrates. 1818 wurde er Mitglied der Appellations-Commission der Provinz Rheinhessen. Ab 1819 leitete er diese als Direktor.<\/p>\n<p>1820 wurde er f\u00fcr den Wahlkreis Breuberg-H\u00f6chst in die zweite Kammer der neugeschaffenen Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen gew\u00e4hlt. Im Parlament wurde er Pr\u00e4sident der zweiten Kammer. 1821 r\u00fcckte er als Geheimer Staatsrat im Finanzministerium in die Regierung des Gro\u00dfherzogtums auf und schied aus dem Parlament aus. Seine Wiederwahl zum zweiten Landtag im gleichen Wahlkreis f\u00fchrte zu einer intensiven Debatte in den Landst\u00e4nden, ob sein Amt mit dem Mandat in der Zweiten Kammer vereinbar sei. Die Mehrheit der Zweiten Kammer sah keine Vereinbarkeit und erkannte ihm das Mandat ab.<\/p>\n<p>1827 wurde er zum Dr. jur. promoviert. 1831 wurde er Pr\u00e4sident der Landwirtschaftlichen Zentralbeh\u00f6rde.<\/p>\n<p>1835 bis 1839 war er erneut (diesmal f\u00fcr den Wahlkreis Erbach) Mitglied der Zweiten Kammer<\/p>\n<p>Der <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pr\u00e4sident &lt;Karl Christian Eigenbrodt&gt;<\/span><\/strong>: Ob der Beitritt den wahren Interessen des Gro\u00dfherzogthums entspricht, sey zweifelhaft, wenigstens sey die Kammer nicht in den Grund gesetzt, mit Bestand hier\u00fcber urtheilen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&lt;Erwartung eines Vertrauens in Staatsregierung&gt;<\/p>\n<p>Abg.<strong><span style=\"text-decoration: underline;\"> Gail<\/span><\/strong>: So sach- und zeitgem\u00e4\u00df ihm zwar der Antrg des Abgeordneten Hellmann erscheine, so halte er es doch, so wie der Ausschu\u00df vorgeschlagen habe, f\u00fcr rathsamer, denselben blo\u00df dem Ermessen und der Weisheit der hohen Staatsregierung anheim zu stellen. Sollte die Staatsregierung Anstand nehmen, demselben Folge zu geben, so k\u00f6nne derselben nicht der Vorwurf der Inconsequenz gemacht werden.<\/p>\n<p>S. 130 Abg. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hellmann: <\/span><\/strong>Er verkenne in keiner Weise, da\u00df der Verein mit W\u00fcrtemberg und Baiern nicht so gro\u00dfe Vortheile darbieten k\u00f6nne, die ein Verein mit allen s\u00fcddeutschen Staaten zur Folge haben w\u00fcrde. Er habe sich nur erlaubt, darauf aufmerksam zu machen, da\u00df Badebn durch unsern Beitritt ebenfalls zum Beitritte bewogen werden k\u00f6nnte, und wir also das gew\u00fcnschte Ziel auf diesem Wege unfehlbar und ganz erreichen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Abg. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schwarz: <\/span><\/strong>Er habe bei der Berathung \u00fcber die Verbrauchsteuer stets den Grundsatz im Auge \/S.131 behalten, durch erh\u00f6hte Eingangsz\u00f6lle der Industrieproducte den inl\u00e4ndischen Producten einen sicheren Schutz zu gew\u00e4hren, und habe es ihn herzlich gefreut, wie die gro\u00dfherzogliche Staatsregierung hierauf eingegangen sey, wodurch zwei wesentliche Vortheile erreicht worden seyen, n\u00e4mlich Hebung der Industrie, und Verh\u00fctzung, da\u00df das Geld f\u00fcr diese Waaren ins Ausland gehe. Diese Grunss\u00e4tze st\u00fcnden aber keineswegs im Widerspruche mit dem, was er vorhin zu bemerken sich berufen gef\u00fchlt habe.<\/p>\n<p>S.132 Abstimmungen, zu B) \u00fcber den Antrag des Abg. Hellmann, den Beitritt des Gro\u00dfherzogthums zu dem, zwischen den K\u00f6nigreichen Baiern und W\u00fcrtemberg abgeschlossenen Zollvereinigungsvertrags betreffend.<\/p>\n<p>Die Frage:<\/p>\n<p>1) Will die Kammer dem Antrage so, wie er gestellt ist, Folge geben?<\/p>\n<p>Wird mit 36 gegen 5 Stimmen verneint. (Beil. 13).<\/p>\n<p>2) Will die Kammer dem Antrage nach dem Vorscjhlage des Ausschusses Folge geben?<\/p>\n<p>Wird einstimmig bejaht. (Beil. 14)<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zollverein mit Bayern und W\u00fcrttemberg<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Erste Kammer<\/p>\n<p>5. Heft, S. 203: 20.6.1827: ZV mit Bay u W\u00fcrtt.<\/p>\n<p>S. 218-222 22.6.1827: Beitritt zu ZV<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Carl Ludwig Johann Hermann (genannt Jeannot) Riedesel Freiherr zu Eisenbach<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Carl Ludwig Johann Hermann (genannt Jeannot) Riedesel Freiherr zu Eisenbach<\/span><\/strong> (* 20. Januar 1782 in Wien; \u2020 14. Oktober 1842 in Lauterbach) war Freiherr aus dem Hause Riedesel, gro\u00dfherzoglich-hessischer Kammerherr und Vizepr\u00e4sident der Ersten Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Seine Eltern waren der Diplomat und Schriftsteller Johann Hermann Riedesel zu Eisenbach (1740\u20131784) und dessen Frau Charlotte Marianne von Beeren (\u2020 1817).<\/p>\n<p>Jeannot Riedesel geh\u00f6rte von ihrer Gr\u00fcndung 1820 bis zu seinem Tod 1842 der Ersten Kammer der Landst\u00e4nde an, nachdem Carl Philipp Ferdinand Hermann Riedesel zu Eisenbach, Ludwig Georg Friedrich Hermann Carl Riedesel zu Eisenbach und August Riedesel zu Eisenbach verzichtet hatten.[1] 1820\/21, 1826\/27 und 1838 bis 1841 war er zweiter Pr\u00e4sident der Kammer.<\/p>\n<p>Ehe und Nachkommen<\/p>\n<p>Er war mit Karoline Wilhelmine, geborene von Steube, verheiratet. Aus der Ehe gingen drei S\u00f6hne Georg (1812\u22121881), Giesebert (1813\u22121885) und Volprecht Hermann Gustav August Erdmann (1817-1877) sowie die Tochter Wilhelmiene Caroline Sophie Erdmuthe (1821-1902) hervor; die beiden Erstgeborenen wurden ebenfalls Standesherren und hessische Abgeordnete.<\/p>\n<p>S.222 &lt;<strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Freiherr Riedesel<\/span><\/strong> referiert im Namen des ersten Ausschusses \u00fcber den Antrag des Abg. Hellmann zum Beitritt Hessens zu dem Zollverein Bayern und W\u00fcrtemberg.&gt;<\/p>\n<p>&lt;Inhalt der Motion soll zu den Akten genommen werden&gt;<\/p>\n<p>Pr\u00e4sidium l\u00e4sst abstimmen \u00fcber die Frage:<\/p>\n<p>Will die Kammer, nach dem Antrage ihres Ausschusses, die Motion des Herrn Proponenten auf sich beruhen lassen?<\/p>\n<p>Welche einstimmig mit Ja beantwortet wird.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 05.12. 2017<\/p>\n<p><strong>Zollverein Hessen-Darmstadt mit Preu\u00dfen am 14. Februar 1828 abgeschlossen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Zollverein zwischen Bayern und W\u00fcrttemberg am 18. Januar 1828 abgeschlossen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Mitteldeutscher Handelsverein 24. September 1828<\/strong><\/p>\n<p>Eine Pr\u00e4liminar\u00fcbereinkunft zwischen Bayern und W\u00fcrttemberg wurde an 12.4.1827 geschlossen. Die beiden Regierungen waren bereit, die angrenzenden Staaten aufzunehmen, doch Baden, Darmstadt und Nassau leisteten der Einladung keine Folge.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Beitritt zur Pr\u00e4liminar\u00fcbereinkunft warb der Verleger Johann Friedrich Cotta vergeblich in Nassau. Der nassauische Minister Marschall von Biberstein wertete die \u00dcbernahme des bayerischen Zollsystems durch W\u00fcrttemberg als Souver\u00e4nit\u00e4tsverzicht. Ferner verwies er auf die wirtschaftlichen Strukturunterschiede zwischen den Rheinuferstaaten (die Marktvorteile der Wasserstra\u00dfe) und den r\u00fcckw\u00e4rts gelegenen L\u00e4ndern. Der badische Minister Berstett stimmte Mit Marschalls Ansichten \u00fcberein. In Wien wurde der Pr\u00e4liminarvertrag missbilligt, man erwartete aber keine lange Lebensdauer. In Hessen-Darmstadt z\u00f6gerte die Regierung, der Empfehlung der Zweiten Kammer zum Vereinsbeitritt, falls er im Interesse des Landes st\u00fcnde, Folge zu leisten.<\/p>\n<p>Die ablehnende bzw. z\u00f6gernde Haltung der potentiellen Vereinspartner lie\u00df in der bayerischen und der w\u00fcrttembergischen Regierung die \u00dcberzeugung aufkommen, da\u00df nicht von der Pr\u00e4liminar\u00fcbereinkunft, sondern erst von dem definitiven Verein eine Signalwirkung ausgehen w\u00fcrde. Darmstadt stand im Sommer 1827 im Mittelpunkt des Werbens. Im Juli 1827 berichtete Maximilian von Lerchenfeld, damals Bundestagsgesandter, von einem Gespr\u00e4che mit Staatsrat August Konrad Hoffmann, in dem dieser erkl\u00e4rte f\u00fcr Darmstadt sei ein Handelsvertrag mit Preu\u00dfen w\u00fcnschenswert sei, doch auch der s\u00fcddeutsche Verein sei diskutabel. Auch Grolmann schien der bayerischen Regierung einem s\u00fcddeutschen Verein gewogen. Nur Au\u00dfen- und Finanzministerr du Thil versprach sich von einem Anschluss an S\u00fcddeutschland keinen Vorteil, da der darmst\u00e4dtischer Absatzmarkt im Norden Deutschlands liege. Auch du Thil schloss einen Vereinsbeitritt nicht aus, falls Kurhessen daf\u00fcr gewonnen werden k\u00f6nnte. W\u00e4hrend sich die bayerische Regierung aufgrund eines Rats von Lerchenfeld in der Werbung zur\u00fcckhaltend verhielt, entschied sich Darmstadt unter gr\u00f6\u00dfter Verschwiegenheit f\u00fcr die Integration in das preu\u00dfische Zollsystem.<\/p>\n<p>Anfang Oktober meldete die w\u00fcrttembergische Gesandtschaft aus Berlin, in Preu\u00dfen beg\u00fcnstige besonders Finanzminister Friedrich von Motz die Vereinsidee. Die w\u00fcrttembergische wie die bayerische Regierung ahnten nicht, da\u00df Preu\u00dfen bereit war, selbst an der Vereinsbewegung zu partizipieren. Die preu\u00dfische Regierung musste bef\u00fcrchten, dass Darmstadt und Kassel in den Bayerisch-W\u00fcrttembergischen Verein eintreten w\u00fcrden. Das brachte sie in einen Zugzwang. Als der hessische Unterh\u00e4ndler Hoffmann in geheimer Mission Ende 1827 nach Berlin reiste, wurde er mit offenen Armen empfangen. \u00d6sterreich gegen\u00fcber rechtfertige die darmst\u00e4dtische Regierung die Verbindung mit Preu\u00dfen, Darmstadt k\u00f6nne ein isoliertes Zollsystem nicht mehr aufrechterhalten. Der Anschluss an Preu\u00dfen sei im Unterschied zu einer Verbindung mit Preu\u00dfen aus national\u00f6konomischer und aus politischer Sicht unbedenklich.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Quellenzitate<\/span><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Dank f\u00fcr Zollverein an Gro\u00dfherzog<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 206-209 Dankadresse an Gh wg Zollverein.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wirkung eines Zollvereins deutscher Staaten<\/span><\/strong><\/p>\n<p>2. Band 1830:<\/p>\n<p>S. 318-341 2. Bd., Sitzung vom 9. 3. 1830: Zur Bemerkung des Ausschu\u00dfberichts \u00fcber den Zollverein mit Preu\u00dfen:<\/p>\n<p>S. 318 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kertell:<\/span><\/strong> &lt;Zollinien mit Nachbarn notwendiges \u00dcbel.&gt; &#8222;Auch er habe anders gedacht und denke noch anders; er betrachte es als die Vernichtung b\u00fcrgerlicher Freiheit, und da er diese h\u00f6her als Alles halte, so erscheine ihm das Zoll- und Mauthwesen das Schrecklichste, was auf einem Grenzlande haften k\u00f6nne, immer als ein Werk der H\u00f6lle und der Finsterni\u00df. &#8211; Indessen sey es einmal vorhanden, und unser \/ S. 319 Bestreben m\u00fcsse nun dahin gehen, auf Erweiterung des Zollverbandes zu denken, indem nur hierin augenblickliche Erleichterung und Hoffnung k\u00fcnftiger Erl\u00f6sung zu finden sey. Man werde ihm einwenden: je gr\u00f6\u00dfer der Verband, desto gr\u00f6\u00dfer der Druck, je gr\u00f6\u00dfer und sch\u00e4rfer die Formalit\u00e4ten, desto gr\u00f6\u00dfer und gebieterischer die Macht der Angestellten; er gebe die\u00df zu, antworte aber auch: jeder Druck erzeuge einen heftigern Gegendruck, je st\u00e4rker und schwerer er auf Jemanden laste; je st\u00e4rker dieser Druck in Deutschland, desto mehr verbinde er die deutschen Interessen und die deutsche Nation, denn diese wisse, was b\u00fcrgerliche Freiheit sey, und k\u00f6nne sie nie vergessen. Napoleon habe gesagt: das unselige Mauthwesen sey seine Nothwehr gegen EngIand, es werde sich immer weiter verbreiten, und nicht eher aufh\u00f6ren, bis es alle Staaten empf\u00e4nden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kritik an \u00dcbernahme preu\u00dfischer Strafgesetze ohne st\u00e4ndische Mitwirkung<\/span><\/strong><\/p>\n<p>4. Band, 1830:<\/p>\n<p>S. 6-20 Sitzung v. 6. 9. 1830: Beratung des Gesetzentwurfs in &#8222;Contraventionssachen gegen die Gesetze \u00fcber indirekte Auflagen in der Provinz Rheinhessen betr.\u201c<\/p>\n<p>S. 8 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Trommler:<\/span><\/strong> Welches auch die Grunds\u00e4tze seyen, die dem bestehenden Strafgesetze \u00fcber die Zolldefraudationen zu Grunde l\u00e4gen, so werde Niemand verkennen, da\u00df diese Grunds\u00e4tze nach dem bisher beobachteten Verfahren jeden Augenblick abge\u00e4ndert werden k\u00f6nnten. Das Land habe dieses Gesetz von einem fremden Staate, ohne alle Mitwirkung der St\u00e4nde, annehmen m\u00fcssen. Der Gesetzesentwurf, welcher heute zur Berathung vorliege, solle sich nicht blos auf alle Contraventionen gegen die Zollgesetze, sondern auch auf die Contraventionen gegen die Gesetze \u00fcber alle sonstige indirekte Abgaben, mit Ausnahme der speciell angef\u00fchrten F\u00e4lle, erstrecken; aber auch die Strafbestimmungen, welche bei anderen, als Zolldefraudationen, eintreten sollten, seyen, und zwar seiner Ansicht nach mit Unrecht, ohne Zuziehung und Zustimmung der St\u00e4nde erlassen, und bisher gehandhabt worden.<\/p>\n<p>Es k\u00f6nnte indessen, seiner \u00dcberzeugung nach, der Staatsregierung nicht zustehen, derartige Strafgesetze, welche so schwere Strafen verh\u00e4ngten, und die in das Leben und in alle b\u00fcrgerliche Verh\u00e4ltnisse so tief eingriffen, ohne die verfassungsm\u00e4\u00dfige Mitwirkung der St\u00e4nde zu erlassen. Er wiederhole: welches auch die Grunds\u00e4tze seyn m\u00f6chten, welche gegenw\u00e4rtig, sowohl in den Zollstrafgesetzen, als auch in den \u00fcbrigen Gesetzen \u00fcber die Contraventionen in Bezug auf indirekte Abgaben enthalten seyen, so liege doch f\u00fcr keinen Augenblick Sicherheit vor, da\u00df diese nicht ge\u00e4ndert werden k\u00f6nnten \u2022\u2022\u2022 Die verehrliche Kammer wisse aber, wie \/S. 9 wenig es, selbst dem rechtlichsten Manne, m\u00f6glich sey, einer Contravention in Bezug auf die Zollgesetze und auch andere indirekte Auflagen, in allen F\u00e4llen zu entgehen, sie habe vernommen, welche schwere schreckliche Strafen oft nur f\u00fcr die \u00dcbertretung einer blos formellen Bestimmung festgesetzt seyen, so da\u00df die vorliegende Zollordnung, in dieser Hinsicht, f\u00fcglich den ehemaligen ber\u00fcchtigten franz\u00f6sischen Zollgesetzen an die Seite gesetzt werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Folge f\u00fcr Kammermitgliedschaft<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 16 Ministerialrat <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Dr. Linde:<\/span><\/strong> Er habe sich \u00fcberzeugt, da\u00df mehrere ihrer Mitglieder die allerdings nicht ganz ungegr\u00fcndete Besorgni\u00df hegten, es k\u00f6nne durch das Nichtvorhandenseyn einer solchen Bestimmung leicht der Fall herbeigef\u00fchrt werden, da\u00df irgend ein Individuum, dessen Eintritt in ihre Mitte die Kammer w\u00fcnsche, blos einer Defraudation wegen, an der Ausb\u00fcung dieses so wichtigen staatsb\u00fcrgerlichen Rechtes verhindert werde. \/ S. 17 &lt;Vorschlag eines Zusatzartikels dazu; Grenze\u00a0 = Gef\u00e4ngnis von 1 Jahr.&gt;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Salzregie in Oberhessen nicht durchsetzbar, Salzwerk nicht zur Provinz geh\u00f6rig<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 206-253 Sitzung vom 28.9.1830: Beratung \u00fcber Salzsteuer\u00a0 und Salzregie.<\/p>\n<p>S. 207 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pr\u00e4sident des Staatsrats Freiherr von Hofmann<\/span><\/strong>:<\/p>\n<p>S. 210 &lt;zur Salzregie in der Provinz Oberhessen:&gt;<\/p>\n<p>Schon die geographische Lage dieser Provinz, das Bestehen eines reichen Salzwerks in ihrer Mitte, welches nicht zum Lande geh\u00f6re und den Schleichhandel beg\u00fcnstige, mache es der Verwaltung unm\u00f6glich, dort die Salzregie durchzuf\u00fchren, und die Erfahrung der vorletzten Finanzperiode habe die \u00dcberzeugung begr\u00fcndet, da\u00df diese Einrichtung in der Provinz Oberhessen unzweckm\u00e4\u00dfig sey. Man habe sich also auf dem letzten Landtage entschlossen, die Provinz Oberhessen eine Summe von 70,000 fl. zur Ausgleichung und als Ersatz f\u00fcr die nicht bestehende Salzregie bezahlen zu lassen, und auch darin wirklich eine Ausgleichung gefunden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ernst Emil Hoffmann<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Ernst Emil Hoffmann (* 17. Januar 1785 in Darmstadt; \u2020 22. Mai 1847 ebenda) war ein deutscher Unternehmer und Politiker.<\/p>\n<p>Leben<\/p>\n<p>Ernst Emil Hoffmann[1], Sohn des Darmst\u00e4dter Oberkriegsrats Hans Wilhelm Hoffmann (1754\u20131813) und der Elisabeth Friederike Dorothea, geb. St\u00fcrtz (1753\u20131805), absolvierte von 1795 bis 1800 das Gymnasium seiner Heimatstadt, erlernte anschlie\u00dfend das Kaufmannshandwerk und errichtete 1806 in Darmstadt ein Spezereigesch\u00e4ft, das er aber bald wieder aufgab. Er trieb nun ausgedehnten Handel mit den verschiedenartigsten Waren, lieferte Gewehre f\u00fcr das Milit\u00e4r und spekulierte gl\u00fccklich mit Staatspapieren. So kam er rasch zu einem gro\u00dfen Verm\u00f6gen, das ihm das Betreten der politischen Laufbahn erm\u00f6glichte, w\u00e4hrend derer er sich durch seinen Einsatz f\u00fcr Volksfreiheit und die F\u00f6rderung der \u00f6ffentlichen Wohlfahrt auszeichnete. 1809 verheiratete er sich mit der acht Jahre j\u00fcngeren Karoline, geb. Leusler, mit der er zw\u00f6lf Kinder hatte. Seine Tochter Emma Johanette heiratete den Lehrer und Landtagsabgeordneten Gottlieb Wilhelm Soldan.<\/p>\n<p>Im Verlaufe des deutschen Freiheitskampfes gegen Napoleon beteiligte sich Hoffmann 1813 an der allgemeinen Landesbewaffnung Hessens sowie der Errichtung eines freiwilligen J\u00e4gerkorps, von dessen Mitgliedern er sechs Mann auf eigene Kosten ausr\u00fcstete und ihnen f\u00fcr Ungl\u00fccksf\u00e4lle lebenslange Pensionen zusicherte. Ferner wurde er Befehlshaber des ersten darmst\u00e4dtischen Landwehrbataillons. 1817 trug er viel zur Milderung der Hungersnot in Hessen bei, indem er bedeutende bare Kapitalien verschenkte, Kollekten veranstaltete und Lebensmittel unentgeltlich oder zu erm\u00e4\u00dfigten Preisen an Notleidende vergab.<\/p>\n<p>Politisch freiheitlich gesinnt, unterst\u00fctzte Hoffmann 1820 die Verabschiedung einer hessischen Verfassung. Beim Ausbruch des griechischen Unabh\u00e4ngigkeitskrieges gegen die osmanische Herrschaft war er sehr zugunsten der Griechen t\u00e4tig. So begab er sich 1822 als Bevollm\u00e4chtigter s\u00e4mtlicher deutscher Philhellenen-Vereine nach Marseille, um dort die Einschiffung der nach Griechenland reisenden Freiwilligen in die Wege zu leiten F\u00fcr seinen Einsatz erhielt er das erbliche griechische Ehrenb\u00fcrgerrecht. 1823 gr\u00fcndete er eine Milit\u00e4rvertretungsgesellschaft f\u00fcr das Gro\u00dfherzogtum Hessen, die bis 1835 bestand.<\/p>\n<p>1826 wurde Hoffmann auf dem hessen-darmst\u00e4dtischen Landtag zum Abgeordneten der zweiten Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen gew\u00e4hlt. Weil er aber in gro\u00dfer Zahl lithographierte Schreiben herausgab, in denen er den W\u00e4hlern riet, nur unabh\u00e4ngige und liberal gesinnte M\u00e4nner zu Deputierten zu w\u00e4hlen, wurde er auf Betreiben von Minister Grolmann wegen Einmischung in die Wahlen und Majest\u00e4tsbeleidigung gerichtlich belangt und so daran gehindert, in die Kammer einzutreten. Erst nach drei Jahren wurde er am 29. August 1829 v\u00f6llig freigesprochen und konnte nun Mitglied der St\u00e4ndeversammlung werden. Dort war er \u00e4u\u00dferst aktiv und stellte u. a. mehrere liberale Antr\u00e4ge, etwa die Pressefreiheit in inl\u00e4ndischen Angelegenheiten und die Aufhebung des Z\u00f6libats f\u00fcr katholische Geistliche. Bald erwarb er sich die n\u00f6tigen Kenntnisse in der Administration und im Gesetzwesen, wusste auch bei seinen Reden die Zuh\u00f6rer zu fesseln.<\/p>\n<p>In den Landtag von 1832 wurde Hoffmann abermals, und zwar nach und nach von sechs Bezirken, gew\u00e4hlt, obgleich er mit der exaltierten liberalen Partei zerstritten war. Kurz nach dessen Er\u00f6ffnung brachte er einen Antrag wegen der Bundesbeschl\u00fcsse vom 28. Juni 1832 ein, stellte wiederholte Antr\u00e4ge f\u00fcr Pressefreiheit und wegen Ab\u00e4nderung mehrerer unzweckm\u00e4\u00dfiger Verfassungsparagraphen und sprach sich gegen den Schlossbau aus. Als Helfer der Armen und Bedr\u00e4ngten war er bei den Darmst\u00e4dtern sehr beliebt, den Regierungsverantwortlichen jedoch aufgrund seiner liberalen Gesinnung und rastlosen T\u00e4tigkeit zunehmend unangenehm.<\/p>\n<p>1834 wurde Hoffmann erneut in die Kammer gew\u00e4hlt, aber der Wahlbestechung angeklagt; allerdings erkl\u00e4rte ihn die Kammer mit 35 gegen zwei Stimmen f\u00fcr definitiv zul\u00e4ssig. Auch diesmal entwickelte er eine gro\u00dfe Aktivit\u00e4t, trat in Finanzfragen mehrmals den Interessen des Hofes entschieden entgegen, bek\u00e4mpfte besonders die Theorien des Regierungskommissars August Konrad Freiherrn von Hofmann wegen des Steuerbewilligungsrechts der St\u00e4nde und drang darauf, das Ausgabebudget deutlich zu k\u00fcrzen. Zum folgenden Landtag wurde er nicht wieder gew\u00e4hlt. In der gegen ihn gef\u00fchrten Untersuchung wurde er beschuldigt, dass er einem Diener namens Wesp eine Anzahl ausgef\u00fcllter Stimmzettel zur Bevollm\u00e4chtigtenwahl zur Verteilung gegeben habe, dass Wesp vier W\u00e4hlern aus seinem Bekanntenkreis 17 Kreuzer bezahlt habe, um diese zur Annahme solcher Stimmzettel zu bewegen, und dass Wesp daf\u00fcr von Hoffmann zwei Taler erhalten habe. Nach eineinhalbj\u00e4hriger Untersuchung dieser unbewiesenen Bestechungsaff\u00e4re wurde Hoffmann 1836 nur ab instantia entbunden. Trotz der Bem\u00fchungen seines Anwalts, einen definitiven Freispruch zu erwirken, sah das Darmstadter Hofgericht den Prozess endg\u00fcltig f\u00fcr erledigt an, so dass Hoffmann nicht mehr Abgeordneter werden konnte. Die Regierung hatte so mit Hilfe der Justiz die Beendigung seiner parlamentarischen Laufbahn erreicht.<\/p>\n<p>Durch das auf dem Landtag von 1835 zustande gekommene Gesetz, das allein dem Staat das Gesch\u00e4ft der Milit\u00e4rvertretung zueignete, erlitt Hoffmann einen gro\u00dfen materiellen Schaden, weshalb er sich im November 1838 an die zweite Kammer wendete und daraufhin zumindest teilweise entsch\u00e4digt wurde. 1836 gab er die erste Anregung zum einige Jahre sp\u00e4ter auf Staatskosten erfolgten Bau der Main-Neckar-Eisenbahn. F\u00fcr seine Vaterstadt zeigte er sich als langj\u00e4hriges Mitglied des Gemeinderats (1828-42) sehr t\u00e4tig. In der Sache der G\u00f6ttinger Sieben war er ebenfalls aktiv. F\u00fcr die Betroffenen des schweren Brandes in Hamburg 1842 trieb er durch Sammelaktionen finanzielle Mittel auf. Er starb am 22. Mai 1847 im Alter von 62 Jahren in Darmstadt. 1852 wurde auf dem Friedhof in Darmstadt seine Marmorb\u00fcste aufgestellt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Salzschmuggel in Nachbarstaaten<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 226 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">E. E. Hoffmann:<\/span><\/strong> &lt;F\u00fcr Herabsetzung des Salzpreises in Da.&gt; &#8222;er hoffe, da\u00df alsdann die Nachbarstaaten unserem Beispiele hierin nachfolgen w\u00fcrden, denn, wenn sie es nicht thun wollten, dann werde das Einschw\u00e4rzen des Salzes bei ihnen nicht aufh\u00f6ren. Th\u00e4ten sie es aber, dann h\u00f6re jede Defraudation auf, und er sey \u00fcberzeugt, da\u00df in diesen Staaten eben so wie bei uns die Herabsetzung des Salzregiepreises eine allgemeine sehr gro\u00dfe Freude erregen werde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Friedrich Ernst Koch<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Friedrich Ernst Koch<\/span><\/strong> (* 1774 (errechnet); \u2020 25. April 1844 in Alsfeld) war ein hessischer Fabrikant und Politiker und Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Ernst Koch war der Sohn von Johann Jacob Koch und dessen Ehefrau einer geborenen Cachelm. Koch, der evangelischen Glaubens war, war Fabrikant in Alsfeld und heiratete am 5. September 1820 Charlotte Regina geborene Boy.<\/p>\n<p>Von 1829 bis 1834 geh\u00f6rte er der Zweiten Kammer der Landst\u00e4nde an. Er wurde zun\u00e4chst f\u00fcr den Wahlbezirk Oberhessen 5\/Romrod, dann f\u00fcr Starkenburg 12\/Gro\u00df-Bieberau und zuletzt im Wahlbezirk der stadt Alsfeld gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Salzschmuggel in Oberhessen<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Koch:<\/span><\/strong> Es sey ihm sehr unangenehm gewesen, vorhin von allzuh\u00e4ufigen Defraudationen, welche in Oberhessen vorgekommen seyn sollten, geh\u00f6rt zu haben, da doch die dortige Salzsteuer von dem wohlfeilern oder theuerern Einkaufe des Salzes und der gr\u00f6\u00dferen oder geringeren Consumtion unabh\u00e4ngig sey.<\/p>\n<p><strong>Pr\u00e4sident Freiherr von Hofmann<\/strong>: Es sey nur von Defrautionen (sic!) vor Einf\u00fchrung der Salzsteuer die Rede gewesen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Johann Baptist Jakob Adolf Pittschaft<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Johann Baptist Jakob Adolf Pittschaft (* 18. M\u00e4rz 1783 in Mainz; \u2020 12. August 1870) war ein hessischer Richter und liberaler Politiker und Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Johann Baptist Jakob Adolf Pittschaft war der Sohn des kurmainzerischen Hofkammerrates Georg Joseph Pittschaft und dessen Ehefrau Kundigunde, geborene Fritsch. Pittschaft, der katholischen Glaubens war, blieb unverheiratet.<\/p>\n<p>Pittschaft studierte Rechtswissenschaften und wurde Richter am Obergericht Mainz. 1827 wurde er Vizepr\u00e4sident und 1840 Pr\u00e4sident des Obergerichtes. 1848 trat er in Pension.<\/p>\n<p>Von 1829 bis 1830 geh\u00f6rte er der Zweiten Kammer der Landst\u00e4nde an. Er wurde f\u00fcr den Wahlbezirk Stadt Worms gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>S. 233 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pittschaft:<\/span><\/strong> Allein diese Betrachtung k\u00f6nne gewi\u00df dem Herabsetzen des Preises in der Salzregie nicht nachtheilig seyn, weil es alsdann dem Staate, als alleinigen Debitanten, immer noch nicht schwer seyn w\u00fcrde, die Verk\u00e4ufe so zu controlliren, da\u00df der Schmuggel nicht statt finde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Saline der Exklave Wimpfen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 234 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pr\u00e4sident Frh. v. Hofmann:<\/span><\/strong> Die Saline Wimpfen oder Ludwigshalle habe gegen Entrichtung einer Aversionalsumme das Recht gehabt, in der Stadt Wimpfen das Salz aus freier Hand um jeden beliebigen Preis zu verkaufen. Im Gefolge dieses freien Verkaufs an die Bewohner der Stadt Wimpfen seyen die Nachbarl\u00e4nder W\u00fcrtemberg und Baden in ihren Salzregieintraden so benachtheiligt worden,\u00a0 da\u00df die Regierungen beider Staaten sich gen\u00f6thigt gesehen h\u00e4tten, einen Milit\u00e4rcordon um Wimpfen herumzuziehen. Dieser habe Jahre lang bestanden, er habe beiden Regierungen gro\u00dfe Kosten verur sacht, und dessenungeachtet sey der Zweck nicht erreicht worden; denn obgleich die Saline Wimpfen selbst und die Verwaltung derselben sich enthalte habe, den Schleichhandel zu beg\u00fcnstigen, so habe sich derselbe doch nicht verh\u00fcten lassen, weil die Badischen und W\u00fcrtembergischen Unterthanen von den Wimpfener Einwohnern das Salz um geringere als die Regiepreise h\u00e4tten erhalten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die\u00df habe so lange fortgedauert, bis diese beiden Regierungen mit der Saline Ludwigshalle einen Vertrag, den auch die hiesige Regierung genehmigt habe, abgeschlossen h\u00e4tten, dahin gehend: da\u00df diese Saline dem Handverkauf in der Stadt Wimpfen entsagt habe und ihr dagegen in Beziehung auf den Salzdebit s\u00e4mmtlicher Nekarsalinen in das Ausland bedeutende Vortheile einger\u00e4umt worden seyen. Daraus gehe hervor, da\u00df, wenn irgendwo ein Ort bestehe, wo das Salz wohlfeiler sey, als in dem angrenzenden Lande , der Schleichhandel in das letztere unm\u00f6glich verh\u00fctet werden k\u00f6nne, selbst wenn man den gr\u00f6\u00dften Aufwand an Geld nicht scheue, um sich gegen einen solchen Schleichhandel zu sch\u00fctzen. Es sey daher bei dem Abschlu\u00df des Ver\/S.235trags mit der Krone Preu\u00dfen ein wesentlicher Anstand gewesen, da\u00df er &#8211; Redner &#8211; auf de\u00dffallsige Anfrage habe erkl\u00e4ren m\u00fcssen, es bestehe in der Provinz Oberhessen ein freier Salzhandel, und es liege nicht in der Macht der Regierung, denselben aufzuheben und die Regie in dieser Provinz wieder einzuf\u00fchren. Um diesen Nachtheil zu entfernen, seyen nun mancherlei, mitunter sehr l\u00e4stige, Ma\u00dfregeln ergriffen worden, und es sey blos der eigenth\u00fcmlichen geographischen Lage der an das Preu\u00dfische Gebiet grenzenden Theile der Provinz Oberhessen zu danken, da\u00df alles Salz, welches in die Bezirke Gladenbach und Biedenkopf gebracht werde, bei Gie\u00dfen die Lahn passieren m\u00fcsse, wodurch es m\u00f6glich sey, den dortigen Salzhandel zu \u00fcberwachen und daf\u00fcr zu sorgen, da\u00df nicht mehr, als das wahre Consumtionsbed\u00fcrfnis betrage, in diesen Landestheil eingef\u00fchrt werde. Dessenungeachtet h\u00e4tten hier \u00fcber die Salzeinschw\u00e4rzungen schon einige ernsthafte Auftrl tte Statt gehabt, und es sey sogar schon ein Preu\u00dfischer Unterthan, der sich mit Salzeinschw\u00e4rzen in\u2018s Preu\u00dfische abgegeben, von einem Grenzaufseher de\u00dfhalb erschossen worden. Die\u00df alles werde beweisen, da\u00df, wenn an den durch keine Zolllinien besch\u00fctzten Grenzen des Gro\u00dfherzogthums das Salz wohlfeiler zu haben sey, als in dem eigenen Staate, die Defraudationen nicht verh\u00fctet werden k\u00f6nnten, besonders wenn man erw\u00e4ge, welchen gro\u00dfen Gefahren sich oft Leute um eines unbedeutenden Nutzens willen aussetzten. Kein Staat werde daher in einem solchen Falle seine Grenzen unbewacht lassen k\u00f6nnen, noch weniger aber sich dazu verstehen, der Salzregie allein wegen eine Grenzbewachung Statt finden zu lassen, deren Entfernung der Hauptzweck der Zollvereine seye.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Differenzen von Nachbarstaaten in Bezug auf Salzregie<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 247 <strong>Pr\u00e4sident Hofmann:<\/strong> Der Hauptzweck der Zollvereine sey Herstellung des freien Verkehrs zwischen den betreffenden Staaten.<\/p>\n<p>S. 248 Dieser Zweck werde vereitelt werden, wenn ein Nach\/ S. 248 barstaat die Salzregie aufhebe, oder den Salzpreis bedeutend erm\u00e4\u00dfige, w\u00e4hrend dies von dem andern Staate nicht geschehe. Denn nun m\u00fcsse dieser zum Schutze der Abgabe wieder Grenzbewachung eintreten lassen und andere den freien Verkehr st\u00f6rende Ma\u00dfregeln ergreifen. \u2026<\/p>\n<p>Es sey aber kein Artikel leichter einzuschw\u00e4rzen als das Salz. Die Kammer habe vorhin geh\u00f6rt, da\u00df in Oberhessen dies wirklich eintrete und da\u00df dort, der gr\u00f6\u00dften Controle und Aufmerksamkeit ungeachtet, noch viele Salzeinschw\u00e4rzungen in\u2019s Preu\u00dfische vorfielen.<\/p>\n<p>S. 252 Seitz: Zum Schlusse erlaube er sich nur nlch zu bemerken, da\u00df er sich der Wiedereinf\u00fchrung der Salzregie in Oberhessen durchaus widersetzen m\u00fcsse, und zwar<\/p>\n<p>1) weil es weder dem Staate, noch der Provinz von Nutzen sey w\u00fcrde; denn er sey fest \u00fcberzeugt, da\u00df bei Einf\u00fchrung der Regie die \u00dcberwachung gar nicht so geschehen k\u00f6nne, wie es doch n\u00f6thig w\u00e4re, um die Abgabe zu sichern.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zollstrafsystem<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 460f. Vortrag Ministerialrat <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Linde<\/span><\/strong> \u00fcber Gesetzentwurf f\u00fcr die Provinz Rheinhessen, Schutz vor Defraudation und Zollvergehen.<\/p>\n<p>S. 460 &lt;1825&gt; bestanden die Strafen, welche das Einkommen von den indirekten Abgaben sichern sollten, nur in Geldstrafen, Confiskationen und Entziehung der Gewerbe; als aber, in Gem\u00e4\u00dfheit der Zollvereinigung mit der Krone Preu\u00dfen, die neue Zollordnung vom 23. Juni 1828 erschien, welche gegen die Defraudanten, in gewissen F\u00e4llen, nicht nur Gef\u00e4ngni\u00df und Zuchthausstrafe bis zu 10 Jahren, sondern letztere auch auf Lebenszeit und sogar die Todesstrafe verh\u00e4ngte, zeigten sich, hinsichtlich des Verfahrens, in der Provinz Rheinhessen abermals die bedeutendsten Anst\u00e4nde und Schwierigkeiten.<\/p>\n<p>S. 461 &lt;Gesetzentwurf auf folgenden Grunds\u00e4tzen:&gt;<\/p>\n<p>Es wird dadurch das Verfahren in Defraudationssachen wieder mit den in Rheinhessen f\u00fcr das Verfahren in Strafsachen bestehenden allgemeinen gesetzlichen Vorschriften in Einklang gebracht, ohne da\u00df der Rheinhesse, welcher sich wegen einer Contravention gegen die Gesetze und Verordnungen in Betreff der indirekten Abgaben eine Geld- oder Confiscationsstrrafe zugezogen hat,\u00a0 bef\u00fcrchten m\u00fc\u00dfte, dadurch das Recht zu verlieren, als Mitglied der St\u00e4nde erscheinen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Johann Maria Kertell<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Johann Maria Kertell (* 18. Mai 1771 in Mainz; \u2020 24. Mai 1839) war ein deutscher Unternehmer und Politiker.<\/p>\n<p>Leben und Werk<\/p>\n<p>Er war Sohn des Seifensieders Johannes Kertell und dessen Ehefrau Klara. Der Gro\u00dfkaufmann Kertell, war durch kaiserliches Dekret vom M\u00e4rz 1804 als Mitglied des Stadtrates (conseil municipal) in Mainz aktiv [1] und seit 1805 Mitglied der Handelskammer in Mainz, deren Pr\u00e4sident er von 1823 bis 1830 war. Er war Pr\u00e4sident im Komitee zum Bau der Taunus-Eisenbahn und wurde dar\u00fcber hinaus von der Stadt Mainz als Abgeordneter in die zweite Kammer des Landtages im damaligen Gro\u00dfherzogtum Hessen entsandt. Kertell erwarb die K\u00f6nigsklinger Aue, die sodann Kertellaue genannt wurde.[2][3]<\/p>\n<p>Kertell trat im Landtag in der politischen Opposition rheinhessischer Abgeordneter vor allem f\u00fcr die rheinische Gesetzgebung ein. Auch fand man bei Kertell deutliche Ankl\u00e4nge an die typischen Gedanken und Reformbestrebungen des vorm\u00e4rzlichen Liberalismus.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Folgen des Zollvereins mit Preu\u00dfen f\u00fcr Z\u00f6llner<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kertell<\/span><\/strong>: Wenn ein Zollbeamter, denn von diesen handele es sich haupts\u00e4chlich, in seinem Dienste das Leben verliere, so m\u00fcsse dessen Witwe von dem Staate erhalten werden. Die\u00df sey richtig und wahr. Auch dagegen, da\u00df, wenn ein Zollbeamter durch den Dienst unf\u00e4hig gemacht werde, der Staat seine Versorgung \u00fcbernehmen solle, wolle er nichts sagen. Allein es frage sich, ob wir die Mittel in H\u00e4nden h\u00e4tten, hier zu helfen, ohne gerade neue Lasten f\u00fcr den Unterthanen zu schaffen? Die Zollbeamten seyen bei der Vereinigung mit Preu\u00dfen in der Besoldung im Ganzen gewi\u00df um 1\/3 verbessert worden. Seines Erachtens sey dies recht und billig gewesen. Aber in unserm Lande lebe man auch um 1\/3 wohlfeiler, als in Preu\u00dfen.<\/p>\n<p>S. 106 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Brunck<\/span><\/strong>: Wenn nun der Ausschu\u00df in seinem Berichte frage, ob es nicht grausam genannt werden m\u00fcsse, einem Grenzaufseher eine Pension zu verweigern, welcher durch Verwundung dienstunf\u00e4hig geworden sey, so finde er diesen Ausdruck hart und wirklich unpassend. Gar Mancher werde durch ein Ungl\u00fcck verdienstunf\u00e4hig gemacht, den man, so sehr man es w\u00fcnsche, nicht unterst\u00fctzen k\u00f6nne, wie es jetzt f\u00fcr eine gro\u00dfe Anzahl von Angestellten verlangt werde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Personal der Grenzaufseher<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Man m\u00fcsse annehmen, da\u00df die Grenzaufseher vor ihrer Anstellung in der Regel zur \u00e4rmeren Classe im Staate, welche sich durch ihre H\u00e4ndearbeit oder Taglohn ern\u00e4hre, geh\u00f6rt h\u00e4tten. Stelle man der ganzen Anzahl der Grenzaufseher eine gleiche Zahl von Leuten dieser \u00e4rmeren Classe gegen\u00fcber, die sich oft gefahrvollen Arbeiten unterziehen m\u00fc\u00dften, so glaube er die Behauptung aussprechen zu k\u00f6nnen, da\u00df von letzteren in ihren Berufsgesch\u00e4ften eine gr\u00f6\u00dfere Zahl untauglich werde, als von jenen. &#8211; K\u00f6nne ein solcher Mann nicht von einem Scheuerger\u00fcst, von einem Baume fallen, k\u00f6nne er nicht von einem Pferde geschlagen, nicht von einen Thiere gesto\u00dfen, nicht von einem Wagen \u00fcberfahren werden? Man bedauere ihn in diesem Falle, helfen k\u00f6nne man ihm nicht. Der Staat habe f\u00fcr die Angestellten der Zollverwaltung durch die Bewilligung ihrer hohen Gehalte, au\u00dfer welchen sie noch Strafantheile bez\u00f6gen, genug gethan; es seyen ihm Beispiele sehr auffallender Verbesserungen solcher Beamten gegen ihre fr\u00fcheren Verh\u00e4ltnisse bekannt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Philipp Eugen Erwein Graf von Lehrbach<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Philipp Eugen Erwein Graf von Lehrbach<\/span><\/strong> (* 7. November 1789 in Kassel; \u2020 15. Mai 1857 in Gie\u00dfen) war ein Gro\u00dfherzoglich-hessischer Offizier und Politiker. Er war Kriegsminister und Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Philipp von Lehrbach war der Sohn des Generalmajors Joseph Georg Benedikt von Lehrbach (1750\u22121812), der am 10. September 1790 in den Reichsfreiherrenstand erhoben wurde, und dessen Frau Christine Philippine geborene Ries. Philipp von Lehrbach, der evangelischer Konfession war, heiratete am 16. September 1817 Juliane Friederike Wilhelmine geborene Freiin Riedesel zu Eisenbach (1786\u22121820), der Tochter von Johann Conrad Riedesel zu Eisenbach und dessen Ehefrau, Reichsgr\u00e4fin Louise Charlotte von Hompesch-Heyden. In zweiter Ehe heiratete er Ernestine geborene von Herff (1803\u22121832)<\/p>\n<p>Philipp von Lehrbach wurde 1820 Major und Fl\u00fcgeladjutant und ging 1833 als Oberst und Hofmarschall in den Ruhestand. 1843 wurde er Generalmajor und 1847 Oberhofmarschall.<\/p>\n<p>1837 bis 1839 und 1848 bis 1849 war er Intendant des Hoftheaters Darmstadt. Er war Mitglied der Darmst\u00e4dter Freimaurerloge Johannes der Evangelist zur Eintracht.<\/p>\n<p>In der 3. bis 10. Wahlperiode (1826\u22121847) war er Mitglied des Landtags als Abgeordneter des grundherrlichen Adels. 1850 war er Mitglied des Volkshauses des Erfurter Parlamentes.<\/p>\n<p>In den St\u00e4nden vertrat er konservative Positionen. 1848 bis 1849 war er Kriegsminister im M\u00e4rzministerium.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pensionierung von Staatsdienern, insbesondere Zollbeamten<\/span><\/strong><\/p>\n<p>1. Band 1829:<\/p>\n<p>S. 87 \u2013 115 Bd.1, Sitzung vom 1.12.1829, Beratung d. Gesetzes \u00fc. Pensionierung der auf Wiederruf eingestellten Staatsdiener<\/p>\n<p>S. 97 <strong>Graf Lehrbach, Abgeordneter des grundherrlichen Adels<\/strong>: Der Ausschu\u00df habe, wie aus den Motiven zur Abfassung des von ihm vorgeschlagenen ersten Artikels hervorgehe, haupts\u00e4chlich die Zollbeamten, namentlich die Grenzbeamten im Auge gehabt, als welche vorzugsweise der Gefahr, im Dienste ungl\u00fccklich zu werden, ausgesetzt seyen.<\/p>\n<p>S. 98 Sollte es aber der Staatsregie\/S.98 rung an Mittel fehlen, bei solchen, doch immer nur sehr seltenen F\u00e4llen, z.B. durch Ertheilung eines anderen Staatsamtes u.d.g., einen treuen Diener zu entsch\u00e4digen, oder zu belohnen? Im Falle der Lebensberaubung aber, und der Hinterlassung von Familie, sehe er nicht ein, warum, bei der durchg\u00e4ngig guten Bezahlung dieser Beamten, nicht auch f\u00fcr sie durch monatliche Beitr\u00e4ge eine Wittwenkasse errichtet werden k\u00f6nnte, wie f\u00fcr viele Branchen anderer Staatsdiener geschehen, die lebend ungleich schwerer jeden Gehaltsabzug ertragen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Salzpreis und Schmuggel<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 217 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hellmann:<\/span><\/strong> Ob aber selbst die Herabsetzung des Salzpreises auf 3 kr. per Pfd., in Starkenburg und Rheinhessen dieselben Nachtheile herbeif\u00fchren w\u00fcrde, welche uns Se. Excellenz (= Hofmann) vorhin geschildert h\u00e4tten, m\u00fcsse er in der That doch sehr hezweifeln, da er nicht glauben k\u00f6nne, da\u00df eine \/ S. 218 solche unwesentliche Minderung des Preises eine Veranlassung zum Schmuggeln, zur Gefahr f\u00fcr die Nachbarstaaten, geben d\u00fcrfte. Wohl sei es denkbar, und also nicht zu bestreiten, da\u00df bei Aufhebung der Salzregie die angef\u00fchrten Folgen wirklich eintreten k\u00f6nnten, weil auf der einen Seite der Ausfall an dem Staatseinkommen f\u00fcr uns sowohl, wie f\u00fcr die Nachbarstaaten, sehr gro\u00df, und weil auf der andern Seite bei dem Regieverkaufspreis des Salzes in Vergleichung mit dem Produktionspreise desselben ein allzu gro\u00dfer Reitz zur Defraudation in den Nachbarstaaten vorhanden seyn w\u00fcrde.<\/p>\n<p>S. 219 Oder sollte wohl der Satz aufgestellt werden, da\u00df aus dem Grunde, weil die geographische Lage von Oberhessen es durchaus den Bewohnern m\u00f6glich mache, alle desfallsige besondere Gesetze zu umgehen, sich den gesetzlichen Abgaben zu entziehen, den gr\u00f6\u00dften Theil des Salzbedarfs einzuschmuggeln,- sollte die Kammer, sage er, den Grundsatz anerkennen, da\u00df gerade durch diese Defraudationen, diese Umgehung der Gesetze, sie ein Recht erworben h\u00e4tten, nun f\u00fcr die Zukunft sich auf die H\u00e4lfte der Steuer heruntergesetzt zu sehen, gegen die beiden \u00fcbrigen Provinzen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Salzschmuggel in Nachbarstaaten<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 226 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">E. E. Hoffmann:<\/span><\/strong> &lt;F\u00fcr Herabsetzung des Salzpreises in Da.&gt; &#8222;er hoffe, da\u00df alsdann die Nachbarstaaten unserem Beispiele hierin nachfolgen w\u00fcrden, denn, wenn sie es nicht thun wollten, dann werde das Einschw\u00e4rzen des Salzes bei ihnen nicht aufh\u00f6ren. Th\u00e4ten sie es aber, dann h\u00f6re jede Defraudation auf, und er sey \u00fcberzeugt, da\u00df in diesen Staaten eben so wie bei uns die Herabsetzung des Salzregiepreises eine allgemeine sehr gro\u00dfe Freude erregen werde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Salzschmuggel in Oberhessen<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Koch:<\/span><\/strong> Es sey ihm sehr unangenehm gewesen, vorhin von allzuh\u00e4ufigen Defraudationen, welche in Oberhessen vorgekommen seyn sollten, geh\u00f6rt zu haben, da doch die dortige Salzsteuer von dem wohlfeilern oder theuerern Einkaufe des Salzes und der gr\u00f6\u00dferen oder geringeren Consumtion unabh\u00e4ngig sey.<\/p>\n<p><strong>Pr\u00e4sident Freiherr von Hofmann<\/strong>: Es sey nur von Defrautionen (sic!) vor Einf\u00fchrung der Salzsteuer die Rede gewesen.<\/p>\n<p>S. 233 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pittschaft:<\/span><\/strong> Allein diese Betrachtung k\u00f6nne gewi\u00df dem Herabsetzen des Preises in der Salzregie nicht nachtheilig seyn, weil es alsdann dem Staate, als alleinigen Debitanten, immer noch nicht schwer seyn w\u00fcrde, die Verk\u00e4ufe so zu controlliren, da\u00df der Schmuggel nicht statt finde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Angriff auf Zollerhebungsstelle<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 534 Zollgef\u00e4lle.<\/p>\n<p>S. 618 Antrag des Abg. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schenck<\/span><\/strong> zur Sorge, den Ersatz des Schadens betreffend, welchen mehrere Einwohner zu Heldenbergen durch Brand, bei Vertheidigung der dortigen, von ausl\u00e4ndischen Insurgenten angegriffenen Zollst\u00e4tte, erlitten haben.<\/p>\n<p>Die Ereignisse zu Heldenbergen, wo ein verbrecherisches, der dortigen Zollst\u00e4tte Vernichtung drohendes Unternehmen einer Rotte von ausl\u00e4ndischen Meuterern, durch die Unerschrockenheit des wackeren B\u00fcrgermeisters und seiner Gemeinde vereitelt wurde, sind bekannt. Leider waren diese ruhmw\u00fcrdigen Handlungen der Bewohner zu Heldenbergen mit eigenen Opfern verbunden. Mehrere Scheunen, gef\u00fcllt mit den Produkten des Flei\u00dfes und des Landmannes, wurden ein Raub der von den Meuterern angelegten Flammen.<\/p>\n<p>Die braven Bewohner von Heldenbergen, dem Rufe ihres w\u00fcrdigen B\u00fcrgermeisters folgend, lie\u00dfen durch das angelegte Feuer in ihrer Pflicht sich nicht ablenken, sie gaben ihr Eigenthum der Vernichtung Prei\u00df, um das Eigenthum des Staates zu sch\u00fctzen und zu retten.<\/p>\n<p>S. 691-703 Abschied f\u00fcr St\u00e4ndeversammlung 1829\/30. Darin S. 696f. zur Finanzverwaltung.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Johann Jakob Parcus<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Johann Jakob Parcus<\/span><\/strong> (* 23. August 1790 in Gr\u00fcnstadt; \u2020 21. Januar 1854 in Mainz) war ein hessischer Jurist und Politiker und Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Johann Jakob Parcus war der Sohn des Advokaten und Gutsbesitzers Karl Christian Parcus (1761\u20131819) und dessen Ehefrau Rosina, geborene Jacobi (1755\u20131844). Parcus, der evangelischen Glaubens war, heiratete in Mainz am 10. Oktober 1813 bzw. in Worms am 6. Mai 1814 Louise Katharina Adelaide geborene K\u00f6ler (* 30. Dezember 1793 in W\u00f6rrstadt; \u2020 19. September 1875 in Darmstadt), die Tochter des Professors und Botanikers Georg Ludwig Koeler (1764\u20131807) und dessen Ehefrau Elisabeth Friederike geborene Amelung (1773\u20131832) aus Gr\u00fcnenplan.<\/p>\n<p>Johann Jakob Parcus studierte Rechtswissenschaften und wurde 1836 Generalstaatsprokurator in Mainz. 1853 wurde er pensioniert.<\/p>\n<p>Von 1826 bis 1830 und erneut von 1835 bis 1841 geh\u00f6rte er der Zweiten Kammer der Landst\u00e4nde an. Er wurde zun\u00e4chst f\u00fcr den Wahlbezirk Rheinhessen 1\/Alzey und dann f\u00fcr den Wahlbezirk der Stadt Worms gew\u00e4hlt. 1826 bis 1830 war er Vizepr\u00e4sident der Kammer.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schmuggler und Kammermitgliedschaft<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 12 2. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pr\u00e4sident Parcus:<\/span><\/strong> Ausschu\u00df der Ansicht, \u2026 sich bei dem von ihm angenommenen Strafmaas von 1 Jahr beruhigen zu k\u00f6nnen, denn nach der Zollordnung h\u00e4nge die Anwendung ihrer Strafverf\u00fcgungen einestheils von dem Werthe der defraudirten Gegenst\u00e4nde ab, und anderntheils komme es in Betracht, da\u00df eine solche Strafe, welche das Maas eines Jahres \u00fcbersteige, nicht h\u00e4ufig eintrete, F\u00e4lle eines blo\u00dfen Versehens aber nur selten sich ereignen k\u00f6nnten. Es k\u00f6nne aber die Meinung von Niemanden seyn, einen wahren Schmuggler w\u00fcrdig zu halten, in die Kammer einzutreten.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ungerechtfertigte Anschuldigung wegen eines Vergehens<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 15 Abg. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">E. E. Hoffmann<\/span><\/strong>: Er wisse einen Fall, in welchem \u00fcber ein Wort des erw\u00e4hnten Artikels der Verfassungsurkunde sich gro\u00dfe Streitigkeiten in der Kammer erhoben h\u00e4tten; und er w\u00fcrde sich es, namentlich bei dem vorliegenden Gegenstande, wo ein rechtlicher Mann oft in den Verdacht kommen k\u00f6nne, in betr\u00fcgerischer Absicht \/ S. 16 eine Zolldefraudation begangen zu haben, zu einer Gewissenssache rechnen, wenn dieser Mann durch die unterlassene Aufnahme einer gesetzlichen Bestimmung, so wie sie der Ausschu\u00df beabsichtigt habe, in Schaden gebracht w\u00fcrde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Karl Matth\u00e4us Johannes Mohr<\/span><\/strong><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Karl Matth\u00e4us Johannes Mohr<\/span><\/strong> (getauft 6. Februar 1769 in Pfeddersheim; \u2020 15. Januar 1842 in Darmstadt) war ein hessischer Pfarrer und Politiker und ehemaliger Abgeordneter der 2. Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen.<\/p>\n<p>Familie<\/p>\n<p>Karl Mohr war der Sohn des kurpf\u00e4lzer Kollektors Philipp Ludwig Mohr und dessen Frau Katharina Margaretha. Karl Mohr war verheiratet und evangelischer Konfession.<\/p>\n<p>Ausbildung und Beruf<\/p>\n<p>Karl Mohr wurde 1792 Vikar in Heidelsheim. 1797 bis 1807 war er zweiter Pfarrer an der Katharinenkirche Oppenheim, sp\u00e4ter war er dort Hospitalschaffner.<\/p>\n<p>Politik<\/p>\n<p>1826 bis 1842 wurde Mohr f\u00fcr den Wahlbezirk Rheinhessen 6\/Oppenheim bzw. f\u00fcr den Wahlbezirk Starkenburg 11\/Umstadt in die Zweite Kammer der Landst\u00e4nde gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wunsch der Herstellung eines Deutschen Zollvereins<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 331 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Mohr<\/span><\/strong>: Indem er unbefangen mit dem ganzen Ausschusse die Gef\u00fchle der dankbarsten Anerkennung theile, da\u00df unsere Staatsregierung die Ehre und den Dank verdiene, &#8211; eine Sache, worauf wir Hessen stolz seyn d\u00fcrften -, vor allen andern Staaten, ja zuerst, sich auf&#8217;s Angelegentlichste bestrebt zu haben, durch ihre Mitwirkung die schmachvollen Fesseln zerbrechen zu helfen, womit das schreckliche Wort: Mauthdouane &#8211; abstammend aus den barbarischen Zeiten des Mittelalters, des Faust- und Auspl\u00fcnderungsrechtes &#8211; , das liebe deutsche Vaterland im Allgemeinen umstrickt, und welche unser Gro\u00dfherzogthum, wegen seiner geographischen Lage und seiner Produktionskraft in die ungl\u00fccklichste Lage versetzt h\u00e4tten; indem und so sehr seine ganze Seele den Wunsch ausspreche, die Mauthlinie soweit nur eine deutsche Zunge rede, soweit als nur m\u00f6glich und selbst bis an die Pforten des Orkus von uns entfernt zu sehen, so k\u00f6nne er es doch auch jetzt noch nicht f\u00fcr berathen, und dem wahren Interesse unsers Landes, das uns doch zun\u00e4chst am Herzen liegen m\u00fcsse, angemessen finden, den Wunsch auszusprechen, und ihn der Staatsregierung unbedingt zur Ber\u00fccksichtigung und Realisirung zu empfehlen:\/ S. 332 baldigste Umwandlung des Zollvertrags mit B\/W.V. in ZVerein.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Charakteristik der deutschen Zollverh\u00e4ltnisse<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 333 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Goldmann<\/span><\/strong>: Ein bekannter ausl\u00e4ndischer Schriftsteller schildert die Deutschen und ihre Handelsverh\u00e4ltnisse mit den sehr kurzen, aber leider zu wahren Worten:\u00a0 &#8218;Die Deutschen verkehren miteinander durch Gitter.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Christian Ernst Heinrich Freiherr von Bibra<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Christian Ernst Heinrich Freiherr von Bibra<\/span><\/strong> (* 6. September 1772 in Oberlind bei Sonneberg in Th\u00fcringen; \u2020 4. November 1844 in Romrod in Oberhessen) war Landj\u00e4germeister, Wirklicher Geheimrat und erhielt 1841 f\u00fcr seine Verdienste das Gro\u00dfkreuz vom hessischen Orden Philip des Gro\u00dfm\u00fctigen verliehen.<\/p>\n<p>Herkunft<\/p>\n<p>Christian Freiherr von Bibra stammt aus dem th\u00fcringisch-fr\u00e4nkischen Adelsgeschlecht der von Bibra. Er war ein Sohn des herzoglich s\u00e4chsisch-meiningenschen Oberj\u00e4germeisters Eugen Georg August von Bibra. Er war verheiratet mit Luise Charlotte Henriette Freiin von Riedesel (1781\u20131855), aus dieser Ehe stammen zwei S\u00f6hne (August von Bibra (1808\u20131894) und Bertold von Bibra (1804\u20131894)) und zwei T\u00f6chter. Er war evangelischen Glaubens.<\/p>\n<p>Verdienste in der Forstwirtschaft<\/p>\n<p>Er machte Karriere in der Forstwirtschaft: Er trat 1791 als Jagdjunker in landgr\u00e4flich hessische Dienste. 1801 wurde er Oberforstmeister in Romrod und erhielt 1824 als Revisionsbeamter den Titel des Landj\u00e4germeisters zugesprochen. Sein Verdienst liegt in der Einf\u00fchrung und Aufforstung mit Nadelholzbest\u00e4nden im oberhessischen Raum. Er wurde in Romrod begraben.<\/p>\n<p>Politik<\/p>\n<p>In der 3., 4., 6., 9., 15. und 16. Wahlperiode (1826\u20131830 und 1834) war er Abgeordneter der zweiten Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen. In den Landst\u00e4nden vertrat er den grundherrlichen Adel. Er vertrat liberale Positionen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Moralisches Argument f\u00fcr Deutschen Zollverein<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 337 Abg. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">von Bibra<\/span><\/strong>: Auch er spreche sich f\u00fcr eine m\u00f6glichst ausgedehnte Zolllinie, und zwar ganz besonders aus dem Grunde aus, weil diese f\u00fcr die Moralit\u00e4t des Volks weniger nachtheilig wirke. Die Gelegenheit und die Veranlassung, das immerhin verha\u00dft bleibende Mauthgesetz zu umgehen, werde mit der Erweiterung der Zolllinie verschwinden, und so w\u00fcrden die verderblichen Defraudationen immer seltener werden.<\/p>\n<p>S. 404f. 11.3.1830 Stra\u00dfen und Zolllinien<\/p>\n<p>S. 550f. 27.3.1830 Handelsverh\u00e4ltnisse mit Preu\u00dfen.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 06.12.2017<\/p>\n<p>Kurhessen als Staat des Deutschen Bundes<\/p>\n<p>Nach dem Untergang des napoleonischen Reiches wurde Kurhessen restituiert. Kurf\u00fcrst Wilhelm I. versuchte auf dem Wiener Kongress vergeblich, den nach dem germanischen Stammesnamen der Urhessen benannten Titel eines \u201eK\u00f6nigs der Chatten\u201c zu erhalten.<\/p>\n<p>&lt;Die Chatten, auch (lateinisch: Chatti), auch Katten geschrieben, waren ein germanischer Volksstamm, der im Bereich der T\u00e4ler von Eder, Fulda und des Oberlaufes der Lahn seinen Siedlungsschwerpunkt hatte, was zu gro\u00dfen Teilen dem heutigen Niederhessen und Oberhessen bzw. Nordhessen und z. T. Mittelhessen entspricht. Die Bezeichnung Hessen ist m\u00f6glicherweise eine sp\u00e4tere Abwandlung des Stammesnamens der Chatten, dann w\u00e4ren sie auch Namensgeber des heutigen Hessen.&gt;<\/p>\n<p>Wilhelm I. behielt den Titel \u201eKurf\u00fcrst\u201c, durfte sich aber nunmehr \u201ek\u00f6nigliche Hoheit\u201c nennen lassen (wie fast jeder Souver\u00e4n im neuen Deutschen Bund). Zum Gesamtstaat Kurhessen geh\u00f6rten neben der Landgrafschaft Hessen und der ehemaligen Grafschaft Ziegenhain das Gro\u00dfherzogtum Fulda, hervorgegangen aus dem F\u00fcrstbistum Fulda, ferner die F\u00fcrstent\u00fcmer Fritzlar, Hanau und Hersfeld. Weiterhin z\u00e4hlten mehrere Exklaven zum Territorium von Kurhessen, so die Grafschaft Schaumburg (um Rinteln) an der Weser (seit 1640) und die Herrschaft Schmalkalden (seit 1360\/1583) im heutigen Th\u00fcringen.<\/p>\n<p>1816 kam das Territorium des vormaligen F\u00fcrstbistums Fulda als Gro\u00dfherzogtum Fulda zum kurhessischen Staat. Die Titulatur des regierenden F\u00fcrsten lautete nunmehr: Kurf\u00fcrst und souver\u00e4ner Landgraf von Hessen, Gro\u00dfherzog von Fulda, F\u00fcrst zu Hersfeld, F\u00fcrst zu Hanau, F\u00fcrst zu Fritzlar und F\u00fcrst zu Isenburg. Mitte 1816 trat \u00d6sterreich das 1815 erworbene F\u00fcrstentum Isenburg an das Gro\u00dfherzogtum Hessen ab, das sich noch am selben Tag mit Kurhessen \u00fcber eine Teilung dieses F\u00fcrstentums zwischen den beiden hessischen Staaten einigte. Kurhessen gewann dabei etwa die H\u00e4lfte des n\u00f6rdlich des Mains gelegenen Teils des bis 1806 bestehenden (Reichs-)F\u00fcrstentums Isenburg (Isenburg-Birstein), danach des souver\u00e4nen Rheinbund-Staates F\u00fcrstentum Isenburg.<\/p>\n<p>Innenpolitik<\/p>\n<p>Das St\u00e4ndehaus in Kassel war ab 1836 Tagungsort der Landst\u00e4nde<\/p>\n<p>Kurf\u00fcrst Wilhelm I. betrieb eine Revisionspolitik, die darauf abzielte, vieles von dem, was in napoleonischer Zeit eingef\u00fchrt worden war, r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen. \u00c4u\u00dferes formales Zeichen daf\u00fcr war, dass beim Milit\u00e4r und bei Hofe die Per\u00fccke mit Zopf wieder eingef\u00fchrt wurde.<\/p>\n<p>Sowohl Wilhelm I., vor allem aber seine beiden Nachfolger, Wilhelm II. und Friedrich Wilhelm, gerieten mit dem wirtschaftlich erstarkten B\u00fcrgertum wiederholt in Auseinandersetzungen. Es kam sowohl 1830 als auch 1848 zu heftigen revolution\u00e4ren Ausbr\u00fcchen \u2013 und im Zuge der Julirevolution von 1830 \u2013 unter federf\u00fchrender Mitwirkung des Marburger Staatsrechtlers Sylvester Jordan (1792-1861) &#8211; zur Kurhessischen Verfassung von 1831: eine der fortschrittlichsten konstitutionellen Verfassungen Europas. Ein Kernpunkt war die Schaffung der kurhessischen St\u00e4ndeversammlung. Beide Male schlugen nach Abklingen der Revolution die Kurf\u00fcrsten und die von ihnen eingesetzten konservativen Regierungen mit einer reaktion\u00e4ren Politik zur\u00fcck. Der bekannteste Regierungschef war der zweimal (1832\u20131837, 1850\u20131855) als Innen- und Justizminister t\u00e4tige Ludwig Hassenpflug (1794-1862). Die Verfassung wurde gebrochen und au\u00dfer Kraft gesetzt.<\/p>\n<p>Wilhelm I. unterhielt eine f\u00fcr die Verh\u00e4ltnisse b\u00fcrgerlicher Moral untragbare \u201eMaitressenwirtschaft\u201c und geriet in scharfe Generationenkonflikte, die das Ansehen der Monarchie besch\u00e4digten. Wilhelm I. hatte mit mindestens drei Maitressen zahlreiche Kinder. Wilhelm II. hatte seine Frau, die preu\u00dfische Prinzessin Auguste, verlassen und lebte mit der B\u00fcrgerlichen Emilie Ortl\u00f6pp (sp\u00e4ter von ihm zur Gr\u00e4fin von Reichenbach-Lessonitz erhoben) zusammen. Friedrich Wilhelm hatte Gertrude Lehmann geheiratet, die sich seinetwegen von einem Offizier hatte scheiden lassen; sie wurde sp\u00e4ter Gr\u00e4fin von Schaumburg und F\u00fcrstin Hanau von und zu Ho\u0159owitz.<\/p>\n<p>Wirtschaft<\/p>\n<p>Die Wirtschaft des Kurstaates war landwirtschaftlich gepr\u00e4gt. Der einzige Bereich, der eine fr\u00fche Industrialisierung erlebte, war der s\u00fcdlichste Landesteil, das F\u00fcrstentum Hanau, seit 1821 die Provinz Hanau mit den beiden St\u00e4dten Bockenheim (ab 1886 zum Stadtkreis Frankfurt a. M. geh\u00f6rig) und Hanau. Die unterschiedliche wirtschaftliche Dynamik, die andersartige Ausrichtung, eher auf Frankfurt am Main und auf S\u00fcddeutschland (bis hin zu der dort \u2013 im Gegensatz zum restlichen Staat \u2013 g\u00fcltigen Gulden-W\u00e4hrung), f\u00fchrte dazu, dass dort in jeder der zahlreichen Krisen des Kurstaats ausgepr\u00e4gt oppositionelle Tendenzen bestanden. Hinzu kam die verfehlte Strukturpolitik der Regierung in Kassel. So erfolgte z. B. die Entwicklung des Eisenbahnwesens viel zu sp\u00e4t und z\u00f6gerlich. Zudem entschied die Regierung, die erste Nord-S\u00fcd-Verbindung der Eisenbahn von Kassel nach Frankfurt \u00fcber die gro\u00dfherzoglich hessische Provinz Oberhessen zu favorisieren, die Main-Weser-Bahn, statt sich f\u00fcr die Route \u00fcber Fulda und Hanau zu entscheiden (die sp\u00e4tere Frankfurt-Bebraer Eisenbahn). So blieb Fulda bis in die Zeit der preu\u00dfischen Annexion ohne Eisenbahnanschluss.<\/p>\n<p>Kurf\u00fcrsten von Hessen-Kassel<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wilhelm I. von Hessen-Kassel<\/span><\/strong> (* 3. Juni 1743 in Kassel; \u2020 27. Februar 1821 ebenda) aus dem Haus Hessen war als Wilhelm IX. ab 1760 Graf von Hanau, ab 1764 dort Regent und ab 1785 regierender Landgraf von Hessen-Kassel. Aufgrund der im Reichsdeputationshauptschluss (1803) erfolgten Erhebung zum Kurf\u00fcrsten nannte er sich Wilhelm I.<\/p>\n<p>Politik<\/p>\n<p>Wilhelm war ein Landesherr, der zeit seines Lebens den Ma\u00dfst\u00e4ben des f\u00fcrstlichen \u201eAbsolutismus\u201c des Ancien R\u00e9gime verhaftet blieb \u2013 in seiner Politik, in seiner \u201eM\u00e4tressenwirtschaft\u201c und in seinem umstrittenen Soldatenhandel, der finanziell sehr ertragreich war und auch von anderen F\u00fcrsten betrieben wurde. Wilhelm galt als einer der reichsten deutschen F\u00fcrsten seiner Zeit, und es gelang ihm mit Hilfe des Frankfurter Bankiers Mayer Amschel Rothschild, dieses Verm\u00f6gen auch \u00fcber die napoleonische Zeit hinweg zu retten. 1803 gelang es Wilhelm, seine Erhebung zum Kurf\u00fcrsten zu erreichen. Die Landgrafschaft Hessen-Kassel wurde in der Folge zumeist, wenn auch nur inoffiziell, als \u201eKurf\u00fcrstentum Hessen\u201c bezeichnet. Die Kurw\u00fcrde wurde aber schon 1806 mit dem Ende des Heiligen R\u00f6mischen Reiches bedeutungslos.<\/p>\n<p>Weil Wilhelm nicht dem Rheinbund beitrat und zu Beginn des preu\u00dfisch-franz\u00f6sischen Kriegs 1806 seine Armee teilmobilisierte und sein Land f\u00fcr neutral erkl\u00e4rte, besetzte Napoleon Kurhessen. Am 1. November 1806 marschierte franz\u00f6sisches Milit\u00e4r in Kassel ein. Der Kurf\u00fcrst floh rechtzeitig und ging ins Exil, zuerst nach Holstein, wo er im Itzehoer Prinzesshof residierte, und sp\u00e4ter nach Prag. Die Stammlande von Hessen-Kassel wurden dem von Napoleon neu geschaffenen K\u00f6nigreich Westphalen zugeschlagen, die s\u00fcdlichen Landesteile, also die Grafschaft Hanau-M\u00fcnzenberg, unterstanden ab 1806 zun\u00e4chst der franz\u00f6sischen Milit\u00e4rregierung und geh\u00f6rten von 1810 bis 1813 zum Gro\u00dfherzogtum Frankfurt.<\/p>\n<p>1813 wurde Hessen-Kassel restituiert, und Wilhelm I. zog am 21. November 1813 wieder in seine Residenzstadt ein. Auf dem Wiener Kongress versuchte er vergeblich, auch durch Zahlung erheblicher Bestechungsgelder, den nach dem germanischen Stammesnamen der Hessen benannten Titel eines \u201eK\u00f6nigs der Chatten\u201c zu erhalten, behielt aber den Titel \u201eKurf\u00fcrst\u201c, mit dem pers\u00f6nlichen Pr\u00e4dikat \u201ek\u00f6nigliche Hoheit\u201c. Wilhelm I. verfolgte einen restaurativen Kurs, machte die Reformen, die in der Zeit seines Exils stattgefunden hatten, r\u00fcckg\u00e4ngig (so wurden z. B. die gepuderten Per\u00fccken bei Milit\u00e4r und Hof wieder eingef\u00fchrt), und verprellte mit dieser Politik das aufstrebende B\u00fcrgertum.<\/p>\n<p>In Kassel lie\u00df er umfangreiche Erweiterungen im Bergpark Wilhelmsh\u00f6he ausf\u00fchren und die L\u00f6wenburg erbauen. Wilhelm starb 1821 und wurde in einer Gruft unter der Burgkapelle der L\u00f6wenburg bestattet.<\/p>\n<p>Ehe<\/p>\n<p>Am 1. September 1764 heiratete Wilhelm in Kopenhagen Prinzessin Wilhelmine Karoline von D\u00e4nemark (1747\u20131820). Mit ihr hatte er zwei S\u00f6hne und zwei T\u00f6chter:<\/p>\n<p>Darunter Wilhelm II. (1777\u20131847), Kurf\u00fcrst von Hessen<\/p>\n<p>Diese Ehe war allerdings bald zerr\u00fcttet. Wilhelm hatte neben seiner Ehe mehrere M\u00e4tressen und mehr als zwei Dutzend weitere Kinder.<\/p>\n<p>M\u00e4tresse Karoline von Schlotheim, ab 1788, am 14. Mai 1788 in den Reichsgrafenstand erhoben, am 2. Mai 1811 Namens\u00e4nderung in Gr\u00e4fin von Hessenstein, einen Titel, den auch alle Kinder aus ihrer Verbindung mit dem Kurf\u00fcrsten erhielten; 13 Kinder.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kurf\u00fcrst Wilhelm II. von Hessen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Wilhelm II. (* 28. Juli 1777 in Hanau; \u2020 20. November 1847 in Frankfurt am Main), aus dem Haus Hessen, war von 1821 bis zu seinem Tode Landgraf und Kurf\u00fcrst von Hessen-Kassel.<\/p>\n<p>Wilhelm erhielt eine vorwiegend milit\u00e4rische Erziehung, studierte aber auch, noch im Knabenalter, einige Zeit in Leipzig und Marburg und unternahm dann einige gr\u00f6\u00dfere Bildungsreisen.<\/p>\n<p>Am 13. Februar 1797 heiratete Wilhelm Prinzessin Auguste (1780\u20131841), Tochter des preu\u00dfischen K\u00f6nigs Friedrich Wilhelm II. Aus dieser Ehe gingen 6 Kinder hervor, darunter Friedrich Wilhelm (1802\u20131875) \u221e Gertrude Lehmann (1806\u20131882)<\/p>\n<p>Als Napoleons Franzosen im November 1806 Kurhessen besetzten, folgte Wilhelm seinem Vater ins Exil nach Holstein und Prag. 1809 ging er f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit nach Berlin, wo er 1812 seine bis an ihr Lebensende anhaltende Liebesbeziehung mit Emilie Ortl\u00f6pp (1791\u20131843) begann. 1813 nahm er, schon seit 1804 ehrenhalber mit dem Rang eines preu\u00dfischen Generalleutnants ausgestattet, im Korps des preu\u00dfischen Generals Yorck an den K\u00e4mpfen gegen Napoleon teil, wobei er jedoch keine gute Figur abgab. Nachdem die franz\u00f6sische Besatzung im Oktober 1813 durch russische Truppen aus Kassel vertrieben worden war, zog Kurprinz Wilhelm am 30. Oktober 1813 nach Kassel ein und erlie\u00df den Aufruf an die Hessen zum Kampf gegen Frankreich. Nach der R\u00fcckkehr seines Vaters an die Spitze des restituierten Kurf\u00fcrstentums \u00fcbernahm Wilhelm im M\u00e4rz 1814, im Range eines Generals der Infanterie, den Oberbefehl \u00fcber die kurhessischen Truppen. Aber bei der von ihm befehligten Belagerung der Festungen Metz und Luxemburg agierte er wenig ruhmreich, so dass er und die kurhessische Armee im Feldzug von 1815 nicht mehr verwendet wurden.<\/p>\n<p>Nach dem Zweiten Pariser Frieden lebte Wilhelm zun\u00e4chst im Schloss Philippsruhe in Hanau, w\u00e4hrend in Kassel das ihm von den Landst\u00e4nden \u00fcberlassene Wei\u00dfe Palais nach seinen W\u00fcnschen um- und ausgebaut wurde. (Das daran anschlie\u00dfende Rote Palais lie\u00df er erst nach seinem Regierungsantritt erbauen.) Seine Ehe war inzwischen zerr\u00fcttet. Wilhelm II. hatte schon 1813 seine M\u00e4tresse Emilie Ortl\u00f6pp nach Kassel mitgebracht, und 1815 trennte sich das prinzliche Paar mit einem zun\u00e4chst geheim gehaltenen Vertrag, stritt sich aber weiter in der \u00d6ffentlichkeit, bis die Kurf\u00fcrstin 1826 das Land verlie\u00df; erst 1831 kehrte sie zur\u00fcck. Eine Scheidung wurde aus politischen Gr\u00fcnden verweigert. Erst nach Augustes Tod heiratete Wilhelm die von ihm 1821 zur Gr\u00e4fin Reichenbach erhobene Emilie.<\/p>\n<p>Die drei letzten regierenden Generationen des Kurhauses waren in heftige Generations- und Familienkonflikte verwickelt. Nach dem Tod des reaktion\u00e4ren Wilhelm I. am 27. Februar 1821, der eine Politik der R\u00fcckkehr in die Verh\u00e4ltnisse am Ende des 18. Jahrhunderts verfolgt hatte, leitete Wilhelm II., nachdem er die Regierung angetreten hatte, sofort zeitgem\u00e4\u00dfe Reformen in der Verwaltung ein. Jedoch verfolgte er insgesamt eine konservative Politik. Er berief \u2013 entgegen den Erwartungen des B\u00fcrgertums \u2013 weder die Landst\u00e4nde ein, noch konnte er sich seinen Staat mit einer zeitgem\u00e4\u00dfen Verfassung im Sinne einer konstitutionellen Monarchie vorstellen.<\/p>\n<p>Familienleben<\/p>\n<p>Auch Wilhelms Familienleben war durch massive Konflikte bestimmt \u2013 \u00e4hnlich wie bei seinem Vater und sp\u00e4ter auch seinem Sohn Friedrich Wilhelm. 1821 erhob Wilhelm II. seine Geliebte, Emilie Ortl\u00f6pp, zur Gr\u00e4fin von Reichenbach und sp\u00e4ter, nachdem er ihr und ihren Kindern die m\u00e4hrischen G\u00fcter Lessonitz, Bisenz und Unter Moschtienitz gekauft hatte, zur Gr\u00e4fin von Lessonitz. F\u00fcr sie erwarb er bereits 1821 das 1772 an der K\u00f6nigsstra\u00dfe in Kassel erbaute Palais Gohr, lie\u00df es umbauen, durch ein Treppenhaus und einen Seitenfl\u00fcgel mit Festsaal erweitern und durch T\u00fcren mit seinem Wei\u00dfen Palais verbinden. Emilie hatte erheblichen, wenn nicht entscheidenden Einfluss auf Wilhelm w\u00e4hrend seiner zehn Jahre w\u00e4hrenden Alleinregentschaft. Das Paar hatte acht Kinder.<\/p>\n<p>Kurf\u00fcrstin Auguste und der Kurprinz Friedrich Wilhelm zogen sich vom Hof zur\u00fcck und sammelten die Opposition aus Adel und B\u00fcrgertum im sogenannten Sch\u00f6nfelder Kreis um sich. Da der Kurf\u00fcrst sich mit seiner \u201eoffiziellen\u201c Geliebten v\u00f6llig au\u00dferhalb der auch den Adel inzwischen teilweise pr\u00e4genden b\u00fcrgerlichen Moral gestellt hatte, stand er nun famili\u00e4r und politisch v\u00f6llig isoliert da. Die Bev\u00f6lkerung nahm offen gegen die M\u00e4tresse und f\u00fcr die Kurf\u00fcrstin Partei. Die Feindseligkeit gegen den autokratischen Regenten zeigte sich schon in der Drohbriefaff\u00e4re des Jahres 1823, als Wilhelm in einem anonymen Brief mit dem Tod gedroht wurde, falls er nicht drei ultimativ gestellte Forderungen erf\u00fclle: Gew\u00e4hrung einer Verfassung, Ausschluss seiner M\u00e4tresse von allen Regierungsgesch\u00e4ften und Unterlassen der pers\u00f6nlichen k\u00f6rperlichen Z\u00fcchtigung von Untergebenen. 1826 waren die Verh\u00e4ltnisse in Kassel so zerr\u00fcttet, dass Kurf\u00fcrstin Auguste mit dem Kurprinzen das Land verlie\u00df, zun\u00e4chst in die Niederlande, dann nach Berlin und schlie\u00dflich nach Bonn ging. Wilhelm sperrte ihnen daraufhin allen Unterhalt, so dass Augustes Bruder, K\u00f6nig Friedrich Wilhelm III. von Preu\u00dfen, daf\u00fcr aufkommen musste. Alle Bem\u00fchungen des preu\u00dfischen K\u00f6nigs, eine Einigung der kurf\u00fcrstlichen Familie herbeizuf\u00fchren, scheiterten. Weder der Finanzminister Friedrich von Motz noch der General Oldwig von Natzmer, die zu diesem Zweck nach Kassel geschickt wurden, vermochten etwas auszurichten.<\/p>\n<p>Regierung<\/p>\n<p>Wilhelm II. regierte als absolutistischer Autokrat ohne die Mitwirkung der Landst\u00e4nde. Seine ersten Amtshandlungen versprachen noch Fortschritt. So reduzierte er die St\u00e4rke der kurhessischen Armee von 20.000 Mann auf die der Gr\u00f6\u00dfe seines Landes eher angemessene Zahl von 7.000, zweigte allerdings die dadurch erzielten Ersparnisse teilweise f\u00fcr seine pers\u00f6nlichen Zwecke ab. Auch lie\u00df er, am 29. Juni 1821, die Staatsverwaltung nach preu\u00dfischem Muster reformieren, wobei das Land in vier Provinzen geteilt und die Justiz von der Verwaltung getrennt wurde. Die bisherigen \u00c4mter wurden zu gr\u00f6\u00dferen Kreisen zusammengelegt, und die erstinstanzliche Rechtsprechung wurde in die neuen Justiz\u00e4mter ausgegliedert, die in der Regel f\u00fcr die bisher bestehenden Amtsbezirke zust\u00e4ndig waren.<\/p>\n<p>Ansonsten betrieb Wilhelm II. eine Politik, die in ihrem Konservatismus, ihrer Kurzsichtigkeit und ihrer Willk\u00fcr dem Wohlergehen seines Landes und dessen Bev\u00f6lkerung nicht zutr\u00e4glich war. So war er lange Zeit einer der eifrigsten Anh\u00e4nger der von den deutschen Mittel- und Kleinstaaten verfolgten \u201eTriaspolitik\u201c zwischen \u00d6sterreich und Preu\u00dfen; erst als ihm F\u00fcrst Metternich im Herbst 1823 klarmachte, dass diese Haltung einer \u00f6sterreichischen Zustimmung zum Kauf der m\u00e4hrischen G\u00fcter f\u00fcr seine Geliebte im Wege st\u00fcnde, lie\u00df er von dieser Politik ab.<\/p>\n<p>Auch Preu\u00dfen verstand Wilhelm II., nicht nur durch sein Verhalten gegen\u00fcber seiner Frau, sondern auch durch seine Politik zu provozieren, indem er sich den preu\u00dfischen Bestrebungen zur Schaffung eines Deutschen Zollvereins beharrlich widersetzte. Nachdem das Gro\u00dfherzogtum Hessen-Darmstadt und Preu\u00dfen im Februar 1828 den Preu\u00dfisch-Hessischen Zollverein gegr\u00fcndet hatten, schloss er im September 1828 in Kassel als Gegenma\u00dfnahme mit dem K\u00f6nigreich Sachsen, dem K\u00f6nigreich Hannover, dem Herzogtum Nassau, der Freien Stadt Frankfurt und 13 weiteren nord- und mitteldeutschen Kleinstaaten den Vertrag zur Gr\u00fcndung des bis 1834 befristeten Mitteldeutschen Handelsvereins, womit der Anschluss weiterer Staaten an das preu\u00dfisch-darmst\u00e4dtische System verhindert werden sollte. Dieses Unterfangen wurde von Gro\u00dfbritannien und \u00d6sterreich unterst\u00fctzt, denen es ebenfalls darum ging, den preu\u00dfischen Einfluss zu begrenzen. Der Verein war allerdings eine ziemliche Fehlkonstruktion, denn weder wurden gemeinsame Zolltarife eingef\u00fchrt noch ein einheitliches Gebiet f\u00fcr den Binnenhandel geschaffen. Einzig wirksame Ma\u00dfnahme war die Einf\u00fchrung einer Transitsteuer f\u00fcr G\u00fcter ins preu\u00dfisch-darmst\u00e4dtische Gebiet. Die Unzutr\u00e4glichkeiten dieses Abkommens f\u00fchrten am 27. M\u00e4rz 1830 zum Abschluss des Einbecker Vertrags mit Hannover, Oldenburg und Braunschweig, der Grundlage des sp\u00e4teren norddeutschen Steuervereins, einer gleichfalls dem allgemeinen Zollverein hinderlichen Ma\u00dfnahme. Diese Schritte waren f\u00fcr Handel und Wirtschaft Kurhessens schwer sch\u00e4digend. Es kam an vielen Orten zu Hungersn\u00f6ten und Aufruhr und an den Landesgrenzen zu oftmals gewaltt\u00e4tigen Auseinandersetzungen wegen Schleichhandel, Schmuggel und Schwarzmarkt. (Schon im August 1831 verlie\u00df Kurhessen den Mitteldeutschen Handelsverein und schloss sich dem Preu\u00dfisch-Hessischen Zollverein an.)<\/p>\n<p>R\u00fcckzug aus dem Amt<\/p>\n<p>Die Revolution von 1830 brach so in Kurhessen mit besonderer Vehemenz aus. Zun\u00e4chst kam es jedoch nahezu unvermittelt zu einem, zumindest tempor\u00e4ren Ausgleich zwischen Wilhelm und seinem Sohn sowie zwischen Kurf\u00fcrst und Volk. Im Juli 1830 reiste Wilhelm nach Wien, um f\u00fcr seine M\u00e4tresse den Reichsf\u00fcrstenstand zu erlangen. Da ihm Metternich jedoch aus dem Weg ging, kehrte Wilhelm unverrichteter Dinge zu seiner Geliebten nach Karlsbad zur\u00fcck. Dort erkrankte er schwer. Kurprinz Friedrich Wilhelm eilte ans Krankenbett und vers\u00f6hnte sich mit dem Vater, die Kasseler schickten eine Abordnung nach Karlsbad. Am 6. September brachen Unruhen in Kassel aus, die sich auf andere kurhessische St\u00e4dte und l\u00e4ndliche Regionen ausweiteten. Am 12. September 1830 zogen Vater und Sohn gemeinsam in Kassel ein.<\/p>\n<p>Am 15. September 1830 empfing Wilhelm II., unter dem massiven Druck der Stra\u00dfe, eine Abordnung, angef\u00fchrt von Oberb\u00fcrgermeister Karl Schomburg (1791-1841), bestehend aus dem Kasseler Stadtrat und einigen Deputierten der B\u00fcrgerschaft. Sie \u00fcberreichten ihm eine Petition, in der sie unter Hinweis auf die Notlage des Landes um Einberufung der Landst\u00e4nde ersuchten. Der Kurf\u00fcrst stimmte der Einberufung und der Ausarbeitung einer Verfassung zu. Die Einberufung erfolgte am 19. September, und nachdem auch die bisher nicht in den Landst\u00e4nden vertretenen Landesteile wie die ehemalige Grafschaft Hanau Abgeordnete entsenden durften, trat der Landtag am 16. Oktober zusammen. Die von ihm ausgearbeitete Kurhessische Verfassung von 1831 wurde am 5. Januar 1831 erlassen und am 8. Januar verk\u00fcndet. Sie galt als freiheitlichste innerhalb des Deutschen Bundes und sogar als fortschrittlichste in Europa \u2013 mit einem Einkammerparlament und der M\u00f6glichkeit einer Ministeranklage, einem Vorl\u00e4ufer der parlamentarischen Verantwortlichkeit der vom Monarchen ernannten Minister.<\/p>\n<p>Wilhelm II. sch\u00e4tzte allerdings, nachdem er in der Verfassungsfrage nachgegeben hatte, die Lage hinsichtlich seiner Stellung in der \u00d6ffentlichkeit falsch ein. Er gestattete der Gr\u00e4fin Lessonitz, nach Kassel zur\u00fcckzukehren. Ihre Ankunft fiel mitten in den \u00f6ffentlichen Jubel \u00fcber die neue Verfassung und hatte am 11. Januar erneut Unruhen zur Folge, bei denen lautstark ihre Abreise verlangt wurde. Die Gr\u00e4fin reiste daraufhin fluchtartig ab, und der Kurf\u00fcrst mitsamt seinem Hof folgte ihr im M\u00e4rz nach Hanau, wo er Residenz im Schloss Philippsruhe und in Wilhelmsbad vor den Toren Hanaus nahm. Da sich bei den damaligen Kommunikationsm\u00f6glichkeiten ein Regieren von Hanau aus (die Minister waren in Kassel geblieben) als technisch schwer m\u00f6glich erwies, \u00fcbertrug der Kurf\u00fcrst am 15. September 1831 f\u00fcr die Dauer seiner Abwesenheit aus der Hauptstadt seinem Sohn Friedrich Wilhelm mit dem Titel eines Mitregenten die Regierungsgesch\u00e4fte. Da er nie wieder nach Kassel zur\u00fcckkehrte, war dies faktisch eine Abdankung.<\/p>\n<p>Wilhelm II. lebte nun von seinen reichlichen Eink\u00fcnften zusammen mit der Gr\u00e4fin Reichenbach-Lessonitz zun\u00e4chst in Schloss Philippsruhe, sp\u00e4ter in Frankfurt am Main. Nach dem Tod der Kurf\u00fcrstin Auguste am 19. Februar 1841 heiratete er am 8. Juli 1841 in Bisenz in M\u00e4hren die Gr\u00e4fin. Als auch sie am 12. Februar 1843 starb, heiratete er am 28. August 1843 Karoline von Berlepsch (1820-1877), die er zur Baronin und sp\u00e4ter zur Gr\u00e4fin von Bergen erhob. Diese dritte und letzte Ehe blieb kinderlos.<\/p>\n<p>Nach seinem Tod wurde Wilhelm II. in der Gruft der Marienkirche in Hanau bestattet. Da im Zweiten Weltkrieg die Grabst\u00e4tte bei einem Bombenangriff schwer besch\u00e4digt wurde, wurden deren Reste in den 1990er Jahren in einem neuen Sarg beigesetzt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kurhessische Verfassung<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Die Kurhessische Verfassung von 1831 gilt als eine der au\u00dfergew\u00f6hnlichsten, weil relativ liberalen Verfassungen des deutschen Konstitutionalismus. Bereits von den Zeitgenossen erfuhr sie gro\u00dfe Anerkennung. Karl Marx lobte sie 1859 als \u201edas liberalste Grundgesetz [&#8230;] das je in Europa verk\u00fcndet wurde\u201c.<\/p>\n<p>Altst\u00e4ndische Verfassung<\/p>\n<p>Nachdem in den Jahren 1815\/16 die Verhandlungen zwischen Kurf\u00fcrst Wilhelm I. und den althessischen Landst\u00e4nden \u00fcber eine moderne Verfassung gescheitert waren, verzichtete der Kurf\u00fcrst \u2013 entgegen den Vorgaben des Artikel XIII der Deutschen Bundesakte aus dem Jahr 1815 \u2013 auf eine Verfassung und regierte formal nach der altst\u00e4ndischen Verfassung weiter, faktisch allerdings absolutistisch ohne die Landst\u00e4nde, da er sie nicht einberief. Auch der Thronwechsel 1821 zu Kurf\u00fcrst Wilhelm II. brachte \u2013 trotz einiger Reformans\u00e4tze in der Anfangszeit seiner Regierung \u2013 keine \u00c4nderung dieser Politik.<\/p>\n<p>Verfassungsbewegung der Revolution von 1831<\/p>\n<p>Erst die franz\u00f6sische Julirevolution von 1830, ausgel\u00f6st durch die aufgestauten politischen, wirtschaftlichen und sozialen Probleme, erzeugte den n\u00f6tigen Druck, damit auch das Kurf\u00fcrstentum Hessen eine kodifizierte, moderne Verfassung erhielt. Am Anfang standen am 6. September Unruhen in Kassel, die sich auf andere kurhessische St\u00e4dte und l\u00e4ndliche Regionen ausweiteten. Kurf\u00fcrst Wilhelm II. empfing unter dem massiven Druck der Stra\u00dfe am 15. September eine B\u00fcrgerdeputation unter dem Kasseler B\u00fcrgermeister Karl Schomburg und sicherte ihr die Einberufung der Landst\u00e4nde und die Ausarbeitung einer Verfassung zu. Die Einberufung erfolgte am 19. September 1830. Die Landst\u00e4nde waren in ihrer Zusammensetzung dabei noch die der \u00fcberkommen altst\u00e4ndischen Verfassung Alt-Hessens, was auch bedeutete, dass ein Teil der Deputierten durch den Kurf\u00fcrsten berufen wurde. Am 21. September 1830 traf eine Delegation aus Hanau ein, die forderte, dass auch die Landesteile in den Landst\u00e4nden repr\u00e4sentiert sein sollten, die bisher dort nicht vertreten waren \u2013 so auch die Grafschaft Hanau, die \u201eerst\u201c 1736 an die damalige Landgrafschaft Hessen gelangt war. Die Zusage, dass auch die Landesteile in den Landst\u00e4nden vertreten sein sollten, die bisher dort nicht repr\u00e4sentiert waren, gab der Kurf\u00fcrst. Die Z\u00f6lle, die Hanau besonders belasteten, und die aufzuheben die Delegation ebenfalls gefordert hatte, aber hob er nicht auf. Als die Delegation am 24. September mit diesem Ergebnis nach Hanau zur\u00fcckkehrte, brach auch hier die Revolution aus. Dabei wurden zwei Zoll\u00e4mter (Hanau und Mainkur) und das Gesch\u00e4ft eines Verk\u00e4ufers von Stempelpapieren zerst\u00f6rt.<\/p>\n<p>Verhandlung \u00fcber die Verfassung<\/p>\n<p>Der Landtag trat am 16. Oktober zusammen. F\u00fcr die Verhandlungen \u00fcber die Verfassung ernannte der Kurf\u00fcrst zwei Landtagskommissare, Otto von Porbeck (1764-1841) und Karl Michael Eggena (1789-1840), als Verbindungsbeamte zwischen Regierung und Landst\u00e4nden. Anfang Oktober 1830 legten sie den Landst\u00e4nden einen ersten Entwurf vor, die so genannte Landesherrliche Proposition. Diese lehnte sich stark an den Entwurf von 1816 an. Zu der seitens der Regierung erhofften schnellen Annahme der Proposition kam es aber nicht. Vielmehr wollten die Landst\u00e4nde dar\u00fcber beraten.<\/p>\n<p>Bei den Diskussionen hatte die \u201ekurf\u00fcrstliche Partei\u201c innerhalb der St\u00e4nde keine F\u00fcrsprecher, wurde dort aber durch die zwei Landtagskommissare vertreten. Der Adel \u2013 vier Standesherren und die Ritterschaft \u2013 entsandten zwar insgesamt 7 Vertreter in den Landtag, konnten ihre Standes-Interessen aber nur sehr begrenzt in der Verfassung verankern, da ihre Privilegien von allen anderen Beteiligten abgelehnt wurden. Nicht einmal die sonst zu dieser Zeit \u00fcbliche, im Wesentlichen f\u00fcr den Adel reservierte, erste Kammer konnten sie durchsetzen. Die Vertreter der Bauern waren \u2013 aufgrund des Wahlrechtes \u2013 vor allem Gro\u00dfbauern und nicht-adelige Gutsbesitzer. Deren Interessen stimmten weitgehend mit denen des B\u00fcrgertums \u00fcberein. So konnte das B\u00fcrgertum den Inhalt der Verfassung wesentlichen bestimmen. Dessen Vertreter waren zu einem erheblichen Teil Juristen. Sylvester Jordan, Staatsrechtslehrer an der Universit\u00e4t Marburg, wurde Vorsitzender des Verfassungsausschusses der Landst\u00e4nde und bestimmte mit seiner liberalen Einstellung ganz wesentlich den Inhalt der Verfassung. Ergebnis des Ausschusses waren die Gutachtlichen Bemerkungen, \u00fcber die von den Landst\u00e4nden nun diskutiert wurde. Hier allerdings waren die Landtagskommissare wieder beteiligt. Beide Seiten dr\u00e4ngten auf einen Verhandlungsabschluss, der Kurf\u00fcrst, weil er glaubte, dann seine M\u00e4tresse, die Gr\u00e4fin Emilie von Reichenbach, wieder nach Kassel holen zu k\u00f6nnen, das b\u00fcrgerliche Lager, weil die unteren gesellschaftlichen Schichten weiterhin Unruhen ausl\u00f6sten, und beide Seiten, weil sie eine Bundesexekution f\u00fcrchteten. So kam ein Kompromiss zustande. Im Dezember beriet das Gesamtstaatsministerium \u00fcber den vom Landtag eingereichten Entwurf, der Anfang Januar vom Geheimen Kabinettsrat Carl Rivalier von Meysenbug (1779-1847) redaktionell bearbeitet wurde. Am 5. Januar 1831 unterzeichnete der Kurf\u00fcrst die Verfassungsurkunde, die am 8. Januar 1831 feierlich verk\u00fcndet wurde. Der Bundestag des Deutschen Bundes sah sich nicht in der Lage, einen Beschluss zu der kurhessischen Verfassung herbeizuf\u00fchren. F\u00fcrst Metternich und der badische Gesandte Friedrich Landolin Karl Freiherr von Blittersdorf (1792-1862) waren strikt dagegen, Preu\u00dfen bef\u00fcrwortete die Verfassung aus Opposition gegen \u00d6sterreich und die deutschen Mittelstaaten waren mehrheitlich daf\u00fcr, um ihre eigenen Verfassungen vor Eingriffen des Deutschen Bundes zu sch\u00fctzen. Ohne ein Veto des Deutschen Bundes galt eine entsprechende Landesverfassung.<\/p>\n<p>Regierung<\/p>\n<p>Formal hielt die Verfassung am monarchischen Prinzip fest, wenn auch \u00fcberdurchschnittlich umfangreich Beteiligungsrechte der Landst\u00e4nde verankert wurden. Die Exekutive, insbesondere in Heer, Diplomatie und Verwaltung, blieben weitgehend in der Hand des F\u00fcrsten.<\/p>\n<p>Wahlrecht<\/p>\n<p>Das Wahlrecht wurde als Zensuswahlrecht \u00fcber ein Wahlgesetz festgeschrieben, das gem\u00e4\u00df \u00a7 72 der Verfassung einen Teil von ihr darstellte. Damit sicherte sich das B\u00fcrgertum gegen die \u201eunteren\u201c sozialen Schichten ab.<\/p>\n<p>Landst\u00e4nde<\/p>\n<p>Landst\u00e4ndisch-parlamentarische Mitwirkung war bei der Verabschiedung des Etats, insbesondere bei der Bewilligung von Steuern erforderlich. Das bewegte sich im Rahmen des damals \u00dcblichen. Dar\u00fcber hinaus ging allerdings das Recht der Landst\u00e4nde auf Gesetzesinitiative.<\/p>\n<p>Zwischen den Sitzungsperioden bestand ein \u201eSt\u00e4ndiger Ausschuss\u201c des Landtages, der aber zu wenig Rechte hatte, um die Landst\u00e4nde in dieser Zeit wirklich zu ersetzen. Der Kurf\u00fcrst alleine besa\u00df das Recht, die Landst\u00e4nde einzuberufen und aufzul\u00f6sen Er war allerdings verpflichtet, nach einer Aufl\u00f6sung der Landst\u00e4nde neu w\u00e4hlen zu lassen und die Landst\u00e4nde dann einzuberufen.<\/p>\n<p>Grundrechte<\/p>\n<p>Zahlreiche Grundrechte waren in der Verfassung festgeschrieben: Gleichheit vor dem Gesetz (\u00a7 26), Religionsfreiheit (\u00a7\u00a7 29, 30), Freiheit der Person und Eigentumsgarantie (\u00a7\u00a7 31, 32), Berufsfreiheit (\u00a7 36), Briefgeheimnis (\u00a7 38), Petitionsrecht (\u00a7 99), Rechtsweggarantie und das Verbot von Ausnahmegerichten (\u00a7\u00a7 112ff). Die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit (\u00a7\u00a7 37, 39) wurden zwar garantiert, standen aber unter Gesetzesvorbehalt und wurden bis 1848 nicht in die Praxis umgesetzt.<\/p>\n<p>Bewertung<\/p>\n<p>Unter den Verfassungen der damaligen Zeit war sie eine der fortschrittlichsten, weil sie in einigen Punkten \u00fcber die bis dahin in anderen Staaten den Landst\u00e4nden gew\u00e4hrten Rechte hinausging:<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Die Kurhessische St\u00e4ndeversammlung war ein Einkammerlandtag.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Sie besa\u00df das Recht zu Gesetzesinitiative und<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 hatte die Pflicht zur Ministeranklage, wenn ein Regierungsmitglied gegen Bestimmungen der Verfassung verstie\u00df.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 Die Eidesleistungen des Landesherrn, der Beamten, Offiziere (\u00a7\u00a7 46, 60) und Abgeordneten erfolgte auf die Verfassung. Insbesondere im Hinblick auf die Offiziere war das sensationell und sollte 1850 dem Landesherrn noch erhebliche Probleme bereiten.<\/p>\n<p>Damit war die Kurhessische Verfassung von 1831 zu ihrem Entstehungszeitpunkt wohl die liberalste in Deutschland. \u00dcbertroffen wurde sie nur durch die nahezu zeitgleich entstandene Verfassung des K\u00f6nigreichs Belgien von 1831, die allerdings aufgrund der kurz zuvor erfolgten Sezession Belgiens vom K\u00f6nigreich der Niederlande ohne jede obrigkeitliche Einwirkung zustande kommen konnte.<\/p>\n<p>Praxis<\/p>\n<p>In der Praxis funktionierte das in der Kurhessischen Verfassung von 1831 Niedergelegte nur begrenzt. Die Verfassung traf in Friedrich Wilhelm (Prinzregent von 1831 bis 1847, dann Kurf\u00fcrst) auf einen extrem r\u00fcckw\u00e4rts gewandten, uneinsichtigen und politisch unf\u00e4higen Landesherren. Dieser versuchte sofort alles, um die Verfassung auszuhebeln. Das spiegelt sich in einer entsprechenden Personalpolitik, wie etwa der Berufung des ultra-konservativen Ludwig Hassenpflug zum leitenden Minister, der die anti-konstitutionelle Politik anleitete, wider. Er \u00fcberstand vier Ministeranklagen des Landtags. Dies belegte im Nachhinein die Unbrauchbarkeit der Ministeranklage als Instrument, die Regierung zu kontrollieren. Der Landtag wurde nun durch den Kurf\u00fcrsten immer aufgel\u00f6st, wenn Beschl\u00fcsse drohten, die unangenehm waren. Auch wurde die Zusammensetzung des Landtages bei Neuwahlen manipuliert.<\/p>\n<p>Kurf\u00fcrst Friedrich Wilhelm schreckte auch nicht vor Rechtsbruch zur\u00fcck, was zum Kurhessischen Verfassungskonflikt 1850 f\u00fchrte, und dem anschlie\u00dfenden Einsatz ausl\u00e4ndischen Milit\u00e4rs, der sogenannten Strafbayern. 1852 wurde die Verfassung seitens des Kurf\u00fcrsten einseitig ge\u00e4ndert. Nach folgenden langen Auseinandersetzungen wurde die Verfassung von 1830 im Jahr 1860 teilweise und 1862 vollst\u00e4ndig wiederhergestellt. Die sich hier widerspiegelnden Konflikte zwischen Kurf\u00fcrst und B\u00fcrgertum f\u00fchrten dazu, dass das K\u00f6nigreich Preu\u00dfen nach dem Krieg von 1866 das Kurf\u00fcrstentum problemlos annektieren konnte, weil das B\u00fcrgertum froh war, den ungeliebten Landesherrn loszuwerden und in eine wirtschaftlich viel leistungsf\u00e4higere, gr\u00f6\u00dfere Einheit integriert zu sein.<\/p>\n<p>Struktur im Vorm\u00e4rz<\/p>\n<p>Die neue Verfassung war eine der fortschrittlichsten ihrer Zeit. Au\u00dfergew\u00f6hnlich war das Einkammer- statt des sonst \u00fcblichen Zweikammer-Parlaments. Auch das Wahlrecht war bemerkenswert: f\u00fcr sechzehn Abgeordnete aus Stadt und Landgemeinden bestand das v\u00f6llig freie M\u00e4nnerwahlrecht. F\u00fcr diese bestanden keine Zensusschranken. Das passive Wahlrecht blieb allerdings beschr\u00e4nkt. Dienstboten, Gesellen, Arbeiter und vergleichbare Berufsst\u00e4nde blieben von der W\u00e4hlbarkeit ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Insgesamt bestand das Parlament aus 53 Abgeordneten. Davon entfielen 20 Sitze auf die Prinzen des Herrscherhauses, die Standesherren, die Pr\u00e4laten und Ritter oder deren Vertreter. 17 Mandate standen den St\u00e4dten und der Universit\u00e4t Marburg zu. Hinzu kamen 16 Mandate f\u00fcr Vertreter der Bauern.<\/p>\n<p>Die Kammer bestand gem\u00e4\u00df \u00a7 63 der Verfassung im Detail aus<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 den Prinzen des kurf\u00fcrstlichen Hauses<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 den Oberh\u00e4uptern der standesherrlichen Familien<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 dem Erbmarschall, also dem Senior der Familie Riedesel<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 einem der ritterschaftlichen Obervorsteher des Stiftes Kaufungen und Wetter<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 einem Abgeordneten des Landesuniversit\u00e4t Marburg<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 je einem Abgeordneten der f\u00fcnf Bezirke der althessischen Ritterschaft (Diemel, Fulda, Schwalm, Werra und Lahn)<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 einem Abgeordneten der Ritterschaft der Grafschaft Schaumburg<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 einem Abgeordneten aus dem ehemals reichsunmittelbaren Adel in den Kreisen Fulda und H\u00fcnfeld<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 einem Abgeordneten aus dem ehemals reichsunmittelbaren und sonst stark beg\u00fcterten Adel in der Provinz Hanau<\/p>\n<p>\u2022\u00a0 16 Abgeordneten der St\u00e4dte n\u00e4mlich<\/p>\n<p>o\u00a0 je zwei aus Kassel und Hanau<\/p>\n<p>o\u00a0 je einer aus Marburg, Fulda und Schmalkalden<\/p>\n<p>o\u00a0 Hersfeld und Melsungen teilen sich einen Abgeordneten. F\u00fcr jeweils zwei Landtage durfte Hersfeld, dann f\u00fcr einen Landtag Melsungen den Abgeordneten w\u00e4hlen<\/p>\n<p>o\u00a0 ein weiterer Abgeordneter wurde in gleicher Weise von Hersfeld und Melsungen sowie den St\u00e4dten Lichtenau, Rotenburg, Sontra, Spangenberg und Waldkappel bestimmt<\/p>\n<p>o\u00a0 Jeweils einen Abgeordneten w\u00e4hlen<\/p>\n<ul>\n<li>\u00a7 Rinteln, Obernkirchen, Oldendorf, Rodenberg und Sachsenhagen<\/li>\n<li>\u00a7 Hofgeismar, Karlshafen, Grebenstein, Helmarshausen, Immenhausen, Liebenau, Naumburg, Trendelburg, Volkmarsen, Wolfhagen und Zierenberg<\/li>\n<li>\u00a7 Homberg, Borken, Felsberg, Fritzlar, Gudensberg, Neukirchen, Niedenstein, Schwarzenborn, Treysa und Ziegenhain<\/li>\n<li>\u00a7 Eschwege, Allendorf, Gro\u00dfalmerode, Wanfried und Witzenhausen<\/li>\n<li>\u00a7 Frankenberg, Am\u00f6neburg, Frankenau, Gem\u00fcnden, Kirchhain, Neustadt, Rauschenberg, Rosenthal, Schweinsberg und Wetter<\/li>\n<li>\u00a7 H\u00fcnfeld, Salm\u00fcnster, Schl\u00fcchtern, und Steinau<\/li>\n<li>\u00a7 Gelnhausen, Bockenheim, W\u00e4chtersbach und Windecken<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u2022\u00a0 16 Vertretern der Landbezirke<\/p>\n<p>Direktoren des Gesamtstaaatsministeriums<\/p>\n<p>Georg von Schmerfeld (* 18. M\u00e4rz 1759 in Kassel; \u2020 21. Dezember 1823 ebenda) war ein 1817 in den Adelsstand erhobener Jurist, Verwaltungsbeamter und Staatsmann im Dienste der Landgrafen bzw. Kurf\u00fcrsten von Hessen-Kassel.<\/p>\n<p>Friedrich Ludwig von Witzleben (* 9. Mai 1755 in Wohlmirstedt; \u2020 16. M\u00e4rz 1830 in Cassel) war ein deutscher Forstmeister, Staatsrat und Generaldirektor der Dom\u00e4nen, Forste und Gew\u00e4sser in Hessen, Verfasser forstlicher Fachliteratur und Gr\u00fcnder der Forstlehranstalt zu Waldau.<\/p>\n<p>Johann Friedrich Christoph Schmincke (* 1. Dezember 1775 in Kassel; \u2020 10. Mai 1845 in Kassel) war ein kurhessischer Minister.<\/p>\n<p>Freiherr Ferdinand Carl Wilhelm Heinrich Schenck zu Schweinsberg (* 28. November 1765 in Hanau; \u2020 29. Dezember 1842 auf Burg Schweinsberg) war Justizminister der ersten Regierung, die nach dem Erlass der Verfassung von 1831 in Kurhessen t\u00e4tig wurde.<\/p>\n<p>Johann Christian Wiederhold (1831\u20131832)<\/p>\n<p>Der bekannteste Regierungschef war der zweimal (1832\u20131837, 1850\u20131855) als Innen- und Justizminister t\u00e4tige Ludwig Hassenpflug. Die Verfassung wurde gebrochen und au\u00dfer Kraft gesetzt.<\/p>\n<p>Verwaltungsgliederung<\/p>\n<p>Am 21. August 1821 wurde Kurhessen zum Zwecke der Verwaltung in vier Provinzen und 22 Kreise eingeteilt. Die beiden althessischen Provinzen Niederhessen (Hauptstadt: Kassel) und Oberhessen (Marburg) lagen im Nordwesten des Landes. Im S\u00fcdosten lag die aus dem F\u00fcrstbistum Fulda hervorgegangene Provinz Fulda mit der ehemals zur Grafschaft Henneberg geh\u00f6rigen Exklave, dem Landkreis Herrschaft Schmalkalden, wiederum s\u00fcdlich an diese anschlie\u00dfend die aus dem ehemaligen F\u00fcrstentum Hanau gebildete Provinz Hanau. Die Kreise der vier Provinzen waren:<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u2022\u00a0 Provinz Niederhessen <\/span><\/strong><\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Eschwege<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Fritzlar<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Hofgeismar<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Homberg<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Kassel<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Melsungen<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Rotenburg<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Schaumburg<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Witzenhausen<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Wolfhagen<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u2022\u00a0 Provinz Oberhessen <\/span><\/strong><\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Frankenberg<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Marburg<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Kirchhain<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Ziegenhain<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u2022\u00a0 Provinz Fulda <\/span><\/strong><\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Fulda<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Hersfeld<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis H\u00fcnfeld<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Schmalkalden<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u2022\u00a0 Provinz Hanau <\/span><\/strong><\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Hanau<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Gelnhausen<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Salm\u00fcnster (bis 1829)<\/p>\n<p>o\u00a0 Kreis Schl\u00fcchtern<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 12.12.2017<\/p>\n<p>2. Zollchaos und Zollvereinspolitik im Kurf\u00fcrstentum Hessen-Kassel nach der Julirevolution (1830\/31)<\/p>\n<p>Die einige Kilometer \u00f6stlich von Frankfurt am Zusammenflu\u00df von Kinzig und Main gelegene Stadt Hanau war am 24. September 1830 Schauplatz von Krawallen, die die Aufmerksamkeit der deutschen \u00d6ffentlichkeit auf sich zogen. Hanau war die Hauptstadt einer kurhessischen Provinz gleichen Namens, die langgestreckt mit m\u00e4anderf\u00f6rmigen Grenzlinien zwischen dem Gro\u00dfherzogtum Hessen-Darmstadt, der freien Stadt Frankfurt am Main und dem K\u00f6nigreich Bayern lag. Auch die sich im Norden anschlie\u00dfende Provinz Fulda war gr\u00f6\u00dftenteils ein schmaler Landstreifen zwischen den benachbarten Fl\u00e4chenstaaten Hessen-Darmstadt und Bayern. In der ganz im S\u00fcden der stiefel\u00e4hnlichen L\u00e4ndermasse gelegenen Stadt Hanau kam es also an dem genannten Septembertag zu Gewaltausbr\u00fcchen einer w\u00fctenden Volksmenge.\u00a0 Abends wurden die Zollgeb\u00e4ude, das Lizentamt und das Mainzollamt, ausger\u00e4umt und Einrichtung und Akten verbrannt. \u201cLetzte Hemd-Amt\u201d hie\u00df das verha\u00dfte Lizentamt im Volksmund. Polizei und Milit\u00e4r gingen nicht gegen die aufgebrachte Menge vor. Am n\u00e4chsten Tag wurde das Zollb\u00fcro bzw. Mautamt an der Mainkur von ihr zerst\u00f6rt. Die Unruhen griffen weiter um sich. Im nord\u00f6stlich von Hanau gelegenen Grenzort Gelnhausen kam es gleichfalls zu einer St\u00fcrmung des Zollamts. Die Erhebung der Z\u00f6lle mu\u00dfte infolge der Unruhen in den Provinzen Hanau und Fulda eingestellt werden. In der Provinz Fulda resignierten die Mautbeamten und \u00fcbten ihren undankbaren Dienst von sich aus nicht mehr aus. Die gesetzliche Ordnung war auf dem Gebiet des Zollwesens aufgel\u00f6st. An die Stelle der Ordnung trat ein Zollchaos.<\/p>\n<p>Wie kam es zu den Krawallen und den chaotischen Zollverh\u00e4ltnissen? An dem Tag, an dem in Hanau die Gewaltausbr\u00fcche stattfanden, war eine Deputation der Stadt, die sich aus Vertretern des Adels, der B\u00fcrger und der Bauern zusammensetzte, mit unbefriedigenden Nachrichten aus der Hauptstadt Kassel zur\u00fcckgekehrt. Sie hatte von der Regierung die Aufhebung der Z\u00f6lle oder \u201cMauten\u201d \u2013 ein damals ebenso gebr\u00e4uchliches Wort \u2013 gefordert. Eine so weitgehende Forderung, die einen einschneidenden Verlust f\u00fcr die Staatskasse gebracht h\u00e4tte, genehmigte der Kurf\u00fcrst Wilhelm II. nicht. Er versprach in einer unverbindlichen Form, f\u00fcr eine Abhilfe der begr\u00fcndeten Beschwerden zu sorgen. Das wiederum war der Deputation und der Bev\u00f6lkerung Hanaus zu wenig. Was freiwillig nicht zugestanden wurde, suchte eine aufgebrachte Volksmenge auf dem Wege der Gewalt und durch Aufhebung der gesetzlichen Ordnung zu erreichen.<\/p>\n<p>Um den Unmut der in den s\u00fcdlichen Provinzen lebenden Kurhessen \u00fcber die Zollverh\u00e4ltnisse besser zu verstehen, mu\u00df man ber\u00fccksichtigen, da\u00df ihre Beschwernisse nur zum Teil von den Abgaben herr\u00fchrten, die an die eigene Regierung zu entrichten waren. F\u00fcr den Au\u00dfenhandelsverkehr war die Zollpolitik der benachbarten Fl\u00e4chenstaaten noch belastender. Diese Politik verschlechterte seit Jahren die wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse in Kurhessen. Bayern hatte sich im zur\u00fcckliegenden Jahrzehnt mit einer Schutzzollmauer umgeben, d.h., es belastete durch hohe Z\u00f6lle die Wareneinfuhren, um den im eigenen Land erzeugten und hergestellten Produkten einen sicheren Markt zu verschaffen. Um diesen Markt weiter auszudehnen, bildete es im Januar 1828 mit W\u00fcrttemberg einen Zollverein. Die Werbung zur Gewinnung weiterer Staaten f\u00fcr den Verein, insbesondere die Werbung um Kurhessen, war erfolglos. Der kurhessische Handel mit Bayern blieb erschwert. Gegen\u00fcber dem Nachbarn Hessen-Darmstadt gestalteten sich die Zollverh\u00e4ltnisse in \u00e4hnlicher Weise. Das Jahr 1828 bildete hier einen scharfen Einschnitt, denn im Februar dieses Jahres \u00fcbernahm Darmstadt das preu\u00dfische Zollsystem. Die \u00dcbernahme des Systems bescherte Kurhessen gleichfalls eine Erschwerung des Au\u00dfenhandels. F\u00fcr die Ausfuhr von Waren stiegen die Tarife. Doch auch hier folgte die kurhessische Regierung nicht der Einladung zum Vereinsbeitritt. Sie schlo\u00df sich statt dessen 1828 mit anderen Staaten zum Mitteldeutschen Handelsverein zusammen, der sich das Ziel setzte, Handel und Verkehr m\u00f6glichst zu erleichtern und sich nicht mit Schutzz\u00f6llen zu umgeben. Von der Erleichterung des Warenverkehrs sollte der Durchfuhrhandel profitieren. Wegen seiner zentralen Lage besa\u00df der Kurstaat f\u00fcr den Transit zwischen West- und Ost- und zwischen Nord- und S\u00fcddeutschland nat\u00fcrliche Vorteile. F\u00fcr den Kurf\u00fcrsten kamen weitere Beweggr\u00fcnde beim Beitritt zum Mitteldeutschen Verein hinzu: die Zollverwaltung blieb ungeschm\u00e4lert und ungeteilt in der eigenen Kompetenz; es gab wegen der Ehe zur linken Hand mit der Gr\u00e4fin Reichenbach heftige famili\u00e4re Spannungen zwischen ihm und dem preu\u00dfischen Herrscherhaus, aus dem seine Gattin stammte; aus politischen und wirtschaftlichen Gr\u00fcnden begr\u00fc\u00dfte der \u00f6sterreichische Staatskanzler F\u00fcrst Metternich den Mitteldeutschen Verein und mi\u00dfbilligte die beiden anderen Vereine, \u00d6sterreich aber \u00fcbte gro\u00dfen Einflu\u00df auf die kurhessische Politik.<\/p>\n<p>Kurhessen und seinen Vereinspartnern gelang es nicht, mit den beiden anderen Vereinen eine Senkung der Zolltarife auszuhandeln. Der Preu\u00dfische und der Bayerische Verein betrachteten vielmehr den dritten Bund als ihren Gegner, der die Ausbreitung ihres Systems verhindern wollte. Die beiden Schutzzollvereine kamen sich gegenseitig n\u00e4her. Im Mai 1829 schlossen sie einen Vertrag zur gegenseitigen Erleichterung des Handelsverkehrs und sagten einander zu, sich in der Ausdehnung ihres jeweiligen Systems zu unterst\u00fctzen. Verhandlungen mit s\u00e4chsischen Kleinstaaten, die Mitglieder des Mitteldeutschen Vereins waren, f\u00fchrten im Jahre 1829 zur Bewilligung einer von Durchfuhrz\u00f6llen freigestellten Stra\u00dfenverbindung zwischen Preu\u00dfen und Bayern. Der Nord-S\u00fcd-Transit sollte an Kurhessen vorbeigehen. Im Jahre 1830 bem\u00fchte sich Kurhessen noch mit einigen norddeutschen K\u00fcstenstaaten einen engeren Zollverband zu errichten, um die Abwehrposition gegen Preu\u00dfen zu st\u00e4rken. Es kam aber in der Frage der Zolltarifh\u00f6he nicht zu einer Einigung. Die Zollvereinsbewegung gereichte demnach Kurhessen bis zum September 1830, als die Krawalle in Hanau ausbrachen, nur zum Nachteil. Es gab nur illegale Mittel, die Nachteile der Zollmauern zu \u00fcberwinden. Schleichhandel und Schmuggel bl\u00fchten an den Grenzen zu den Staaten, die sich mit hohen Tarifen umgeben hatten. Blutige K\u00e4mpfe zwischen Schmugglern und Ordnungsh\u00fctern, aber auch von Schmugglerbanden untereinander fanden an der kurhessischen Grenze (und nicht nur hier) statt. Die Polizei erhielt die Befugnis, zur Abstellung des Schleichhandels von den Waffen Gebrauch zu machen. F\u00fcr die Bev\u00f6lkerung wurde der Besitz von Gewehren von einer polizeilichen Erlaubnis abh\u00e4ngig gemacht. Das Auge des Gesetzes wachte dort sch\u00e4rfer, wo der eigene Staat Schaden erleiden konnte, d.h. vor allem beim Einschw\u00e4rzen von Waren, f\u00fcr die die Erhebung eines Zolls vorgeschrieben war. Die Augen wurden bisweilen mit Absicht geschlossen, wenn von dem illegalen Warenverkehr nur die Interessen des Nachbarstaats ber\u00fchrt waren. In der deutschen Staatenwelt verhielt sich dies nicht anders als in Kurhessen. Zum Zollchaos im Kurf\u00fcrstentum geh\u00f6rte auch dieser Zustand an den Grenzen. Die langgestreckten s\u00fcdlichen Provinzen boten dem Schleichhandel besonders gute M\u00f6glichkeiten, seine Gesch\u00e4fte zu betreiben.<\/p>\n<p>Die Zollverh\u00e4ltnisse griffen tief in das kurhessische Wirtschaftsleben ein. Der Verkehr auf den Transitstra\u00dfen zwischen Frankfurt und Sachsen und von Norddeutschland nach Bayern ging zur\u00fcck. Die Bev\u00f6lkerung war auf die Verdienstm\u00f6glichkeit eingestellt und angewiesen, die der Transit seit Jahrhunderten gebracht hatte. Geht man durch, was die Bev\u00f6lkerung damals bedr\u00fcckte und bewegte, so st\u00f6\u00dft man noch auf weitere Fakten. Das Salz, einer der wichtigsten Handelsartikel, war ein eintr\u00e4gliches Staatsmonopol. Es wurde im Ausland billiger verkauft als an die kurhessische Bev\u00f6lkerung. Hohe Steuern belasteten die Einwohner. Der Kurf\u00fcrst st\u00fcrzte sich jedoch f\u00fcr milit\u00e4rische Zwecke und die Ausstattung der M\u00e4tresse Gr\u00e4fin Reichenbach in gro\u00dfe Ausgaben. Die Arbeitslosigkeit stieg, und die Preise f\u00fcr Grundnahrungsmittel, die Getreidepreise und damit verbunden die Brotpreise, kletterten infolge von Mi\u00dfernten in die H\u00f6he. Das Hanauer Land war zus\u00e4tzlich noch von einer starken Main\u00fcberschwemmung heimgesucht worden. Die wirtschaftliche Notlage in Kurhessen f\u00fchrte nicht nur zu gewaltt\u00e4tigen Ausschreitungen auf Zolleinrichtungen. Am 6. September 1830 kam es in Kassel, nachdem die B\u00e4cker die Brotpreise erh\u00f6ht hatten, zu einer St\u00fcrmung der B\u00e4ckerl\u00e4den. Erst in der Nacht konnte das Milit\u00e4r die Ruhe in der Hauptstadt wieder herstellen. In Hanau wurden am gleichen Tag, an dem die Zollb\u00fcros zerst\u00f6rt wurden, die Getriedespeicher j\u00fcdischer H\u00e4ndler gest\u00fcrmt. Der Impuls, der von \u00e4hnlich motivierten Gewaltausbr\u00fcchen ausging, mu\u00df in die Beschreibung der gereizten Stimmung jener Tage miteinbezogen werden. Vor allem darf die Ausstrahlung der franz\u00f6sischen Julirevolution nicht unerw\u00e4hnt bleiben. Sie inspirierte die gewaltsame Artikulation vielf\u00e4ltiger sozialer, wirtschaftlicher und politischer Konflikte, nicht zuletzt in Hessen-Kassel, wo das Zollchaos nicht die einzige Folge dieser Artikulation blieb. Gleichfalls im September wurde in einer Bittschrift, die mehr als 1500 Unterschriften trug, die Einberufung von Landst\u00e4nden in dem absolutistisch regierten Staat gefordert. Als eine Delegation an den Kurf\u00fcrsten am 14. September nicht vorgelassen und auf den folgenden Tag vertr\u00f6stet wurde, kam in Kassel eine gef\u00e4hrliche Stimmung auf. Eine dichte Menschenmenge umstellte am 15. September den Regierungspalast und wartete gespannt auf das Ergebnis. Der Kurf\u00fcrst gab, sein Nachgeben als \u201cOpfer\u201d bezeichnend, den W\u00fcnschen nach. Daraufhin entspannte sich die Lage in Kassel und in Althessen. In der Provinz Hanau kam hingegen die Bef\u00fcrchtung auf, bei der Einberufung der Landst\u00e4nde nicht ber\u00fccksichtigt zu werden. Die Deputation, die den Antrag auf Abschaffung der Maut stellte, sollte in Kassel einen Bescheid auf diese Frage einholen. Da\u00df sie auf die Frage keine zufriedenstellende Antwort bekam, war gleichfalls ein Motiv f\u00fcr die Hanauer Krawalle.<\/p>\n<p>Zur Beruhigung der aufgebrachten Bev\u00f6lkerung sandte der Kurf\u00fcrst seinen Sohn, den Kurprinzen Friedrich Wilhelm, nach Hanau. Friedrich Wilhelm, ein geb\u00fcrtiger Hanauer, traf dort am 27. September ein. Er versprach in einer Proklamation die Aufhebung der Maut. Zur Beschwichtigung der Gem\u00fcter trug die in diesen Tagen eingelaufene Information bei, da\u00df in dem einberufenen Landtag auch Abgeordnete der j\u00fcngst auf dem Wiener Kongre\u00df (1814\/15) erworbenen Landesteile, so auch die Provinz Hanau, vertreten sein sollten. Beschwichtigung und Nachgeben blieben nicht die einzige Reaktion des Kurf\u00fcrsten auf die Krawalle. Hinzu kam die Androhung staatlicher Gegengewalt. Der Landesherr rief die beurlaubten hessischen Soldaten ein und versammelte ein betr\u00e4chtliches Korps in der Umgebung von Kassel. Truppen eilten in die Provinzen Hanau und Fulda. Die Besatzung der Stadt Hanau wurde verst\u00e4rkt. Das im Truppenaufgebot sichtbare Mi\u00dftrauen reizte die Bev\u00f6lkerung, die in der neuen B\u00fcrgergarde einen gen\u00fcgenden Schutz gegen alle Ausschreitungen erblickte. Der Kurf\u00fcrst hatte diese Garde nur mit Str\u00e4uben genehmigt, doch die B\u00fcrger des Landes waren sehr stolz auf sie. F\u00fcr Zwecke, die den B\u00fcrgerinteressen zuwiderliefen, war diese Garde nat\u00fcrlich schwer einzusetzen. Bei den Zollkonflikten in den s\u00fcdlichen Provinzen ging es aber um wichtige b\u00fcrgerliche Interessen. Ein milit\u00e4rischer Einsatz lie\u00df nicht lange auf sich warten. Als Mitte November 1830 in Hanau das Brot um zwei Kreuzer teurer wurde, wurden die Hanauer B\u00e4ckerl\u00e4den gest\u00fcrmt. Das Milit\u00e4r stellte die Ruhe wieder her und verhaftete die R\u00e4delsf\u00fchrer. Auf dem Weg nach Fulda, wohin die Verhafteten gebracht werden sollten, kam es zu Stra\u00dfenk\u00e4mpfen. Ein bewaffneter Haufen suchte die Gefangenen zu befreien. Der Anschlag wurde abgewehrt, forderte aber drei Tote und mehrere Verwundete.<\/p>\n<p>Geht man den Folgen und Reaktionen nach, die sich an die Hanauer Krawalle vom 24. September anschlossen, so mu\u00df man den Blick auch \u00fcber die kurhessischen Grenzen hinaus richten, insbesondere auf die Grenzverh\u00e4ltnisse im Nachbarstaat Hessen-Darmstadt. Unruhen und Aufst\u00e4nde flammten n\u00e4mlich auch hier auf. Aufr\u00fchrer verw\u00fcsteten eine Reihe von Zoll\u00e4mtern, nahmen angesehene Personen als Geisel und stachelten in Offenbach und Seligenstadt zum Aufstand an. Die darmst\u00e4dtische Regierung sah nicht nur den Geist der Unruhe von Kurhessen ausgehen, sondern machte Bewohner des Nachbarstaates f\u00fcr sie verantwortlich. Die Zurechnung war einseitig, denn man mu\u00df in Rechnung stellen, da\u00df auch die darmst\u00e4dtischen B\u00fcrger ein Interesse daran hatten, die Wareneinfuhr von hohen Z\u00f6llen zu befreien. Den kurhessischen Beh\u00f6rden wurde von Darmstadt vorgeworfen, nicht energisch genug gegen die aufst\u00e4ndischen Rotten vorgegangen zu sein. Darmstadt selbst verst\u00e4rkte seine Truppen in Oberhessen und insbesondere an der unruhigen Grenze zu Kurhessen hin. Die Bewohner der Provinz wurden in Proklamationen zur Bewahrung von Ruhe und Ordnung angehalten. Der Erla\u00df des Standrechts sollte Gewalttaten vorbeugen. Die Wurzel des \u00dcbels, so glaubte die darmst\u00e4dtische Regierung, mu\u00dfte jedoch in Kurhessen ausgerottet werden.<\/p>\n<p>Die Wellen, die die Hanauer Krawalle schlugen, gelangten bis zum Frankfurter Bundestag. In Ger\u00fcchten wurden die Unruhen \u00fcbertrieben dargestellt. Ein Frankfurter Pfarrturmw\u00e4chter gab vor, ganz Hanau in Flammen gesehen zu haben. Die unmittelbare N\u00e4he des Unruheherdes zum Sitz der Bundesversammlung f\u00fchrte zu einer raschen Besch\u00e4ftigung mit der Frage, ob die Unruhen mit milit\u00e4rischen Mitteln von Bundes wegen unterdr\u00fcckt werden sollten. Zum 30. September 1830 berief der Bundestagspr\u00e4sident Joachim von M\u00fcnch-Bellinghausen eine Sitzung ein, um \u00fcber Ma\u00dfnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Gefahrenherdes zu beratschlagen. In der Sitzung wurde die kurhessische Regierung ger\u00fcgt, da\u00df sie die Ereignisse nicht verh\u00fctet und unterdr\u00fcckt hatte, und ermahnt, alle n\u00f6tigen Vorbereitungen zur Unterbindung weiterer Exzesse zu treffen. Ausdr\u00fccklich wurde mi\u00dfbilligt, da\u00df die Zivil- und Milit\u00e4rbeh\u00f6rden in Hanau w\u00e4hrend der Ausschreitungen am 24. September tatenlos geblieben waren. Das sei eine Ermunterung zu weiteren Exzessen gewesen, die nun die innere Ruhe und Sicherheit Deutschlands ernstlich bedrohen w\u00fcrden. Am folgenden Tag, dem 1. Oktober, gab der kurhessische Gesandte Meyerfeld die Erkl\u00e4rung ab, nach einem Bericht des Hanauer Regierungsdirektors sei die Ruhe in der Stadt und in der Provinz \u00fcberall wieder hergestellt. Seine Mitteilungen wurden jedoch von darmst\u00e4dtischen Gesandten angezweifelt. Er stellte die Unruhen in seinem Land drastisch vor Augen und wies die Schuld daran ausschlie\u00dflich dem Nachbarstaat zu. Die Bundesversammlung lie\u00df sich von dem Bericht \u00fcberzeugen. Sie nahm die Vorschl\u00e4ge der Bundesmilit\u00e4rkommission, die sie tags zuvor angefordert hatte, an und beschlo\u00df, ein Bundeskorps an den Grenzen zu Kurhessen aufstellen zu lassen, um eventuelle Angriffe der Aufst\u00e4ndischen abzuwehren. Truppen in der St\u00e4rke von 7000 Mann sollten um das Hanauer Land herum zusammengezogen werden. In Reserve sollte ein w\u00fcrttembergisches Korps von 4000 bis 6000 Mann bei Heilbronn stehen, ein bayerisches von 4000 Mann in der Rh\u00f6n und ein preu\u00dfisches von 6000 Mann bei Wetzlar. Nassau, das das gr\u00f6\u00dfte Bundeskontingent zu stellen hatte, erhielt den Oberbefehl. Die Zahlen machen deutlich, wie gro\u00df die Gefahr und das Sicherheitsbed\u00fcrfnis beurteilt wurden. Ob das Aufgebot n\u00f6tig war, l\u00e4\u00dft sich anzweifeln und wurde von dem betroffenen Staat selbst in der Tat bezweifelt. Kurf\u00fcrst Wilhelm II. verbat sich entschieden jede ausw\u00e4rtige Hilfe. Die Aufrechterhaltung der Ordnung sah er durch die durchaus f\u00fcr zuverl\u00e4ssig gehaltenen eigenen Truppen gew\u00e4hrleistet. Sein Fl\u00fcgeladjutant brachte, als die Bundeshilfe im Gespr\u00e4ch mit dem Kurf\u00fcrsten er\u00f6rtert wurde, die Bef\u00fcrchtungen zum Ausdruck, die mit einer Besetzung des Landes durch fremde Truppen, vor allem, wenn es sich um preu\u00dfische handelte, verbunden war. Er meinte, man k\u00f6nne die Preu\u00dfen zwar sehr leicht ins Land bekommen, aber wie man sie wieder herausbekommen werde, das wisse er nicht.<\/p>\n<p>Der kurhessische Gesandte erkl\u00e4rte am 7. Oktober wiederum, die milit\u00e4rischen Vorkehrungen in seinem Land seien ausreichend, um jede Ruhest\u00f6rung zu unterdr\u00fccken. Er verwahrte sich gegen Beschuldigungen in der darmst\u00e4dtischen Presse, da\u00df seine Landsleute an den Unruhen in Oberhessen beteiligt oder schuld seien. Die Bundesversammlung bat ihn um ausf\u00fchrliche Informationen dar\u00fcber, ob die Landes- und Ortsbeh\u00f6rden im Kurf\u00fcrstentum wieder ihre gesetzlichen Funktionen aus\u00fcben k\u00f6nnten. Am 14. Oktober war der Deutsche Bund gen\u00fcgend beruhigt, um die milit\u00e4rischen Vorsichtsma\u00dfnahmen schrittweise abzubauen. Er erwartete aber weitere Erkl\u00e4rungen \u00fcber die kurhessischen Vorkehrungen und detaillierte Urteile \u00fcber die Lage. Erst am 14. Dezember 1830 gab der Bevollm\u00e4chtigte Meyerfeld einen Bericht, der die vorgefallenen Krawalle nach Ursachen und Beteiligten analysierte. Danach waren keine politischen Gr\u00fcnde f\u00fcr den Ausbruch der Erhebung vorhanden, sondern soziale: die Preissteigerungen f\u00fcr Grundnahrungsmittel. Tr\u00e4ger der Unruhen war nach dem Bericht der P\u00f6bel. Die Tatsache, da\u00df die Zollerhebung in den Provinzen aufgegeben wurde, zeigt hingegen, da\u00df hinter den Unruhen breite Teile der Bev\u00f6lkerung standen. Meyerfeld \u00fcberging das Faktum, das gegen die Aufhebung des ungeliebten milit\u00e4rischen Drucks durch den Deutschen Bund gesprochen h\u00e4tte. Der Pr\u00e4sidialbevollm\u00e4chtigte nahm die Darstellung zwar skeptisch auf, aber er gab sich mit ihr zufrieden. Der Alarmzustand wurde endg\u00fcltig f\u00fcr beendet erkl\u00e4rt. Als dem Kurf\u00fcrsten die Rechnung \u00fcber die Bundeshilfe pr\u00e4sentiert wurde, verweigerte er die Begleichung. Das Bundesaufgebot diente nach seiner Meinung nicht der Sicherung seines Landes, sondern des Deutschen Bundes. Er habe, so erkl\u00e4rte er zutreffend, den Bundestag nicht um Hilfe angerufen, sondern sogar gegen dessen Vorgehen protestiert.<\/p>\n<p>Wie verlief die Entwicklung der Zollangelegenheiten in Kurhessen weiter? Von der Regierung wurde eine Kommission eingesetzt, die die Beschwerden der Gemeinden und Ortschaften in der Provinz Hanau entgegennahm. Die Zollordnung war ein Gegenstand der allgemeinen Klage. Sie wurde f\u00fcr die Einengung von Handel und Gewerbe verantwortlich gemacht. Die Hanauer w\u00fcnschten eine Abhilfe der Beschwerden durch einen Anschlu\u00df an den Bayerisch-W\u00fcrttembergischen Verein, denn die Grenzen zu Bayern st\u00f6rten sie in ihrer wirtschaftlichen Interessenlage am meisten. Zur Belebung des Transits sollten die Chausseegelder erm\u00e4\u00dfigt und von den Provinzen in eigener Regie verwaltet werden. Mit der Abschaffung der von Kurhessen vorgeschriebenen Z\u00f6lle allein war es nach Meinung der Hanauer also nicht getan. Diesen Zustand hatten sie Ende 1830 faktisch erreicht, obwohl dadurch das gesamte kurhessische Zollwesen in Unordnung geriet. Die L\u00f6sung des Dilemmas lag f\u00fcr sie in der Zollvereinspolitik. Zollchaos und Zollvereinsbildung traten in einen Beziehungszusammenhang.<\/p>\n<p>Es konnte nicht ausbleiben, da\u00df die kurhessischen Zollverh\u00e4ltnisse das Interesse der \u00f6ffentlichen Meinung in Anspruch nahmen. Mehrere Flugschriften widmeten sich Ende 1830 der Thematik. Sie hatten au\u00dfer dem Kurf\u00fcrsten und der Regierung einen neuen, viel beachteten Adressaten: die Landst\u00e4nde, die am\u00a0 16. Oktober erstmals im Bellevueschlo\u00df in Kassel zusammengetreten waren. Die in der Publizistik formulierten Ansichten unterschieden sich je nach der Interessenlage, denen sie Rechnung trugen. F\u00fcr die Bildung von Zollvereinen wurden folgende vier Zusammenschl\u00fcsse erwogen: 1. Kaufleute aus dem Norden Kurhessens, z.B. aus Karlshafen, schlugen eine Vereinigung mit dem K\u00f6nigreich Hannover vor. 2. In den Provinzen Hanau und Fulda wurde f\u00fcr den Anschlu\u00df an den Bayerisch-W\u00fcrttembergischen Verein pl\u00e4diert. 3. Von einer Zollverbindung mit Preu\u00dfen erwartete man betr\u00e4chtliche Vorteile, namentlich durch die Er\u00f6ffnung eines Wirtschaftsgebietes mit einer Bev\u00f6lkerung von 13 Millionen Menschen. Gleichzeitig wurde jedoch das Bedenken laut, da\u00df dann der heimische Markt mit preu\u00dfischen Waren \u00fcberflutet werden k\u00f6nnte. Ferner tauchte der Argwohn auf, da\u00df die junge konstitutionelle Verfassung durch den Verein mit dem absolutistischen Preu\u00dfen gef\u00e4hrdet werden k\u00f6nnte. 4. Ein weiterer Vorschlag zielte auf den freien Verkehr f\u00fcr den Deutschen Bund insgesamt und einen Schutzzoll f\u00fcr den Binnenmarkt gegen\u00fcber dem Ausland. Regierung und Landtag, die Tr\u00e4ger der politischen Entscheidung, mu\u00dften eine Wahl zwischen den verschiedenen M\u00f6glichkeiten treffen und konnten nicht jedem spezifischen Interesse entsprechen.<\/p>\n<p>Neben den Vorstellungen von geordneten Zollverh\u00e4ltnissen interessiert hier die Resonanz der Hanauer Krawalle und des Zollchaos in der Publizistik. Eine den kurhessischen Landst\u00e4nden gewidmete, anonyme Schrift mit dem Titel \u201cDie Zollverh\u00e4ltnisse Kurhessens\u201d (Leipzig 1830) lieferte eine soziale Beschreibung der Hanauer Gewaltt\u00e4ter. Das Bild dieser Gruppe malte sie in den schw\u00e4rzesten Farben aus. Danach handelte es sich um arbeitsscheue Landstreicher, die alle Schlupfwinkel kannten, keine Gefahr scheuten und jederzeit zur St\u00f6rung von Ruhe und Ordnung bereit waren. Da\u00df Verletzungen staatlichen und privaten Eigentums von \u201cachtbaren Bewohnern\u201d, von \u201cwirklichen Staatsb\u00fcrgern\u201d der Provinz Hanau ausgegangen sein k\u00f6nnten, das d\u00fcrfe man nicht annehmen. Schmugglerbanden, die sich wegen der \u00fcberm\u00e4\u00dfig hohen Abgaben der Nachbarstaaten gebildet hatten, ver\u00fcbten nach Meinung des Verfassers die strafbaren Handlungen. Mit dieser sozialen Beschreibung war die Flugschrift \u201cNoch Etwas \u00fcber die Hessischen, besonders Hanauischen Zollverh\u00e4ltnisse\u201d (Frankfurt 1830) nicht ganz einverstanden. Sie r\u00e4umte ein, da\u00df die Zerst\u00f6rung der Zoll\u00e4mter von der niederen Klasse ausgegangen sei, hielt es aber f\u00fcr falsch, sich die Augen davor zu verschlie\u00dfen, da\u00df das ganze gewerbetreibende Publikum die Zerst\u00f6rung gerne gesehen hatte. Die Herstellung geordneter Verh\u00e4ltnisse war bei dieser Sachlage nicht leicht. Die politischen Kr\u00e4fte des Landes mu\u00dften die Aufgabe aber anpacken.<\/p>\n<p>Der Kurf\u00fcrst, das Staatsministerium und der Landtag waren die ma\u00dfgeblichen politischen Kr\u00e4fte, die seit Jahresbeginn 1831 den Kampf um die Neuordnung des Zollwesens aufnahmen. Auch die neue Verfassung, die das Staatsoberhaupt am 6. Januar 1831 unterzeichnet hatte, gestattete dem Kurf\u00fcrsten, die Richtlinien f\u00fcr die Verhandlungsf\u00fchrung mit anderen Staaten aufzustellen. Er machte von seinem Recht Gebrauch, erschwerte aber durch seine st\u00e4ndige Abwesenheit von der Landeshauptstadt die Zusammenarbeit mit den beiden anderen Gremien. Der Kurf\u00fcrst hatte sich in Hanau niedergelassen, und um wichtige Direktiven einzuholen, mu\u00dften sich die Regierungsmitglieder von Kassel nach Hanau begeben. Erst am 30. September 1831 \u00e4nderte sich der Zustand, als dem Kurprinzen Friedrich Wilhelm die Mitregentschaft \u00fcbertragen wurde und sich der Kurf\u00fcrst von den Staatsgesch\u00e4ften zur\u00fcckzog. Das Staatsministerium gewann durch die Abwesenheit des Oberhaupts einen gr\u00f6\u00dferen Handlungsspielraum. Es erlebte die Grenzen des politisch Machbaren bei den Verhandlungen mit den Nachbarstaaten in Zollangelegenheiten viel unmittelbarer als der Kurf\u00fcrst. Seinen Informationsvorsprung nutzte es dazu, die Verhandlungen zu dem von ihm f\u00fcr vertretbar gehaltenen Ergebnis zu f\u00fchren und das Ergebnis als das allein realisierbare auszugeben. Der Landtag oder genauer eine Landtagsmehrheit gaben dem Staatsministerium gleichfalls Richtlinien an die Hand. Die von den Richtlinien abweichenden Resultate mu\u00dften von der Regierung erl\u00e4utert und begr\u00fcndet und vom Landtag gebilligt werden. Die st\u00e4ndischen Vertreter setzten der Bewegungsfreiheit der Regierung damit Grenzen. Sie waren ja schlie\u00dflich neben dem Staatsoberhaupt an der Ratifikation von Vertr\u00e4gen beteiligt.<\/p>\n<p>Seit Januar 1831 wurde auf den genannten drei politischen Ebenen \u00fcber die Bildung eines gro\u00dfen Zollvereins unter den deutschen Staaten nachgedacht und diplomatische Schritte zu seiner Errichtung wurden unternommen. Das Ergebnis sei vorweggenommen. Im Verh\u00e4ltnis zu den Zollvereinsverhandlungen, die im vorangegangenen Jahrzehnt zwischen den deutschen Staaten stattgefunden hatten, kam es relativ rasch, am 25. August 1831, zum Abschlu\u00df eines Vertrages. Kurhessen trat mit Wirkung vom 1. Januar 1832 dem Preu\u00dfischen Zollverein bei. Es kam in den Genu\u00df der Beg\u00fcnstigungen, die im Mai 1829 zwischen dem Preu\u00dfischen und dem Bayerisch-W\u00fcrttembergischen Verein vereinbart worden waren. Dar\u00fcberhinaus stellten beide Vereine Verhandlungen \u00fcber eine Verschmelzung in einen einzigen gro\u00dfen Verein in Aussicht. Stellt man die Ziele der kurhessischen Politik vom Anfang des Jahres 1831 dem im August erreichten Ergebnis gegen\u00fcber, so ist das Ergebnis als ein k\u00fcmmerlicher Rest viel weiter gesteckter Pl\u00e4ne zu sehen. Wie kam es dazu, da\u00df die gr\u00f6\u00dferen Ziele zertr\u00fcmmert wurden? Wie sahen die Stationen auf dem Weg zum Vertrag vom 25. August 1831 aus?<\/p>\n<p>Die erste Pr\u00e4ferenz besa\u00df die Ausf\u00fchrung des Artikels 19 der Deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815, der der Bundesversammlung in Frankfurt Beratungen \u00fcber den Handel und Verkehr zwischen den Bundesstaaten zur Auflage gemacht hatte. Die kurhessische St\u00e4ndeversammlung verstand den Artikel als eine Verpflichtung der Mitglieder des Deutschen Bundes, einen freien Verkehr im Innern Deutschlands herzustellen. Sie ersuchte am 21. Januar 1831 die Regierung dringend, am Bundestag auf die Ausf\u00fchrung der Bestimmung zu dringen. Der Bundestagsgesandte Meyerfeld erhielt von der Regierung den Auftrag, die M\u00f6glichkeit einer Erf\u00fcllung des Artikels 19 am Bundestag zu erkunden.\u00a0 Nach seiner Auskunft war auf eine baldige \u00c4nderung der deutschen Zollverh\u00e4ltnisse von Bundes wegen nicht zu hoffen. Die Ausbreitung des preu\u00dfischen Zollsystems \u00fcber Deutschland wurde als der erfolgversprechendere Weg vorgestellt. Diplomatische Berichte aus anderen deutschen Hauptst\u00e4dten best\u00e4tigten Meyerfelds Lagebeurteilung. Die erste Pr\u00e4ferenz wurde von der Regierung rasch fallengelassen, nach Auffassung der Landst\u00e4nde zu rasch. Sie r\u00fcgten einige Monate sp\u00e4ter die Regierung, beharrten aber nicht auf der Verfolgung des Weges, dessen Beschreitung sie am liebsten gesehen h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Die zweite Pr\u00e4ferenz besa\u00df in der kurhessischen Politik ein Zollverband aus m\u00f6glichst vielen deutschen Staaten, namentlich aus dem Preu\u00dfisch-Hessischen Verein, dem Bayerisch-W\u00fcrttembergischen Verein und aus Hannover. Der Verband sollte einem allgemeinen deutschen Zollverein m\u00f6glichst nahe kommen. F\u00fcr diese Politik suchte Kurhessen zun\u00e4chst Hannover zu gewinnen. Beide Staaten waren Mitglieder des Mitteldeutschen Vereins und waren sich in Verhandlungen \u00fcber einen engeren Zollverband fast bis zum Abschlu\u00df eines Vertrages (des Einbecker Vertrages) nahegekommen. Die Neuordnung der Zollverh\u00e4ltnisse sollte die eingegangenen vertraglichen Bindungen m\u00f6glichst schonen. Darauf legte Wilhelm II. ausdr\u00fccklich Wert. Hannover versagte sich aber den kurhessischen W\u00fcnschen. Die alleinige Ann\u00e4herung Hessen-Kassels an die beiden Schutzzollvereine drohte zum Vertragsbruch und zur Aufl\u00f6sung des Mitteldeutschen Vereins zu f\u00fchren. Die Regierung begab sich auf diesen Weg.<\/p>\n<p>Im Rahmen der zweiten Pr\u00e4ferenz bewegte sich auch noch die gleichzeitige Vereinigung Kurhessens mit dem preu\u00dfischen und dem s\u00fcddeutschen Zollverein, die eine Verschmelzung der beiden Schutzzollvereine voraussetzte. Im Wunsch dieser L\u00f6sung waren sich alle kurhessischen Politiker einig. Der Kurf\u00fcrst erhob diese L\u00f6sung in der Schlu\u00dfphase der Verhandlungen zur unverzichtbaren Bedingung, zur conditio sine qua non. Darin stimmte er mit den st\u00e4ndischen Vertretern aus Hanau \u00fcberein. Wilhelm II. r\u00fcckte nicht mehr von seiner Position ab. An der Ratifikation des sp\u00e4teren Vertrages, der die Bedingung nicht erf\u00fcllte, nahm er keinen Anteil mehr. Als es soweit war, \u00fcbte schon sein Sohn die Regentschaft aus. Die Regierung erkannte, da\u00df die Verschmelzung der beiden Zollvereine bei gleichzeitigem Beitritt Kurhessens in Berlin verhandelt und gebilligt werden mu\u00dfte. Sie w\u00fcnschte und erreichte die Zuziehung bayerischer Bevollm\u00e4chtigter. In Berlin zeigte sich, da\u00df das gew\u00fcnschte Ziel so schnell nicht erreichbar war. Als politisch machbar erwies sich f\u00fcrs erste und ohne gr\u00f6\u00dfere Komplikationen lediglich der Beitritt Kurhessens in den Preu\u00dfisch-Hessischen Verein. Eine L\u00f6sung der Zollvereinsfrage in diesem Rahmen besa\u00df f\u00fcr Kurhessen nur die Qualit\u00e4t einer dritten Pr\u00e4ferenz.<\/p>\n<p>In dritter Pr\u00e4ferenz wurde nicht von vornherein der Beitritt Kurhessens in den Preu\u00dfischen Zollverein erwogen. Vielmehr gab die St\u00e4ndeversammlung im Januar 1831 einer Verbindung mit Bayern und W\u00fcrttemberg den Vorzug, falls es nur eine Option zwischen den beiden Vereinen geben sollte. Der Finanzminister Kopp neigte dem s\u00fcddeutschen Zollsystem zu. Der Kurf\u00fcrst stand ohnehin in gespannten Beziehungen zu Preu\u00dfen. Die Lage in der Regierung \u00e4nderte sich, als am 18. April 1831 an die Stelle von Kopp Gerhard von Motz, ein Vetter des im vergangenen Jahr verstorbenen preu\u00dfischen Finanzminister Friedrich von Motz, trat. Der preu\u00dfische Minister hatte zu seinen Lebzeiten die Zollvereinsbewegung ma\u00dfgeblich vorangetrieben. Mit Gerhard von Motz wurde im Finanzministerium die Vorliebe f\u00fcr Bayern durch die Neigung zu Preu\u00dfen ersetzt. Vor der Schwenkung zu Preu\u00dfen brachte der Kurf\u00fcrst f\u00fcr eine kurze Zeit den Vorschlag ins Spiel, die Provinzen des Landes nach ihrer geographischen Lage und nach ihren wirtschaftlichen Interessen auf die beiden Zollvereine aufzuteilen. Die Nahtstelle und Verbindungslinie zwischen den Vereinen h\u00e4tte dann mitten in Kurhessen gelegen. Der Vorschlag wurde schnell fallengelassen. Die Landst\u00e4nde wandten sich einhellig und entschieden gegen eine Spaltung der Provinzen. Noch hofften ja alle Deputierten, ob sie aus dem Norden oder aus dem S\u00fcden kamen, auf ihre Kosten zu kommen und durch den Zusammenschlu\u00df von Nord- und S\u00fcddeutschland den Interessen aller Provinzen entsprechen zu k\u00f6nnen. Die zweite Pr\u00e4ferenz in der Neuordnung des Zollwesens war f\u00fcr sie viel l\u00e4nger im Spiel als f\u00fcr die Regierung.<\/p>\n<p>Seit Mitte Mai 1831 bef\u00fcrwortete das Staatsministerium, den Anschlu\u00df Kurhessens an Preu\u00dfen nicht von einer Bedingung abh\u00e4ngig zu machen. Der Mitteldeutsche Handelsverein war nach seiner Auffassung faktisch aufgel\u00f6st, das Ausscheren aus ihm kein Vertragsbruch und der geplante Anschlu\u00df eine Lebensnotwendigkeit f\u00fcr den wirtschaftlich ruinierten Staat. Gerhard von Motz drohte sein Amt als Finanzminister niederzulegen, falls die Verbindung mit Preu\u00dfen an derzeit un\u00fcberwindliche Bedingungen gekn\u00fcpft w\u00fcrde. Als die Regierung im Juni 1831 in Berlin die Anschlu\u00dfverhandlungen f\u00fchrte, wurde die Vereinigung mit Preu\u00dfen als die erste Stufe eines allgemeineren deutschen Vereins betrachtet. Das Resultat der Verhandlungen wurde oben vorgestellt. Die Spannung zwischen dem erstrebten und dem erreichten Ziel blieb \u00fcber den Tag der Vertragsunterzeichnung, den 25. August 1831, hinaus bestehen. Die St\u00e4ndeversammlung dr\u00e4ngte nach der Ratifikation des Vertrages auf eine baldige Aufnahme der Verhandlungen mit Bayern und W\u00fcrttemberg. F\u00fcnf Abgeordnete aus Hanau wollten die Vollziehung des Vertrages solange ausgesetzt sehen, bis der Zollverein Bayern und W\u00fcrttemberg einbezog. Der abdankende Kurf\u00fcrst unterst\u00fctzte diese Position. Die Zollvereinsfrage war demnach f\u00fcr Kurhessen mit dem 25. August keineswegs befriedigend gel\u00f6st. F\u00fcr den Fall, da\u00df die s\u00fcddeutschen Staaten nicht schnell die Hand zur allgemeinen Verbindung reichten, waren schon Konflikte in Kurhessen vorprogrammiert. Die Impulse f\u00fcr einen gr\u00f6\u00dferen deutschen Zollverein blieben gerade durch das Bewu\u00dftsein, nur eine Zwischenl\u00f6sung erreicht zu haben, erhalten. Erst der 1. Januar 1834, der Tag, an dem der Deutsche Zollverein ins Leben trat, brachte die sehnlich gew\u00fcnschte Beruhigung und Bereinigung der verworrenen Zollverh\u00e4ltnisse des Kurf\u00fcrstentums.<\/p>\n<p>Als treibende Kraft stand au\u00dfer den wirtschaftlichen Interessen das Zollchaos hinter der Zollvereinspolitik, das ein geordnetes Wirtschaftsleben im Kurstaat unm\u00f6glich machte. Der junge Landtag befa\u00dfte sich ausgiebig und mehr als einmal mit diesem Zustand. Die Moralit\u00e4t der Grenzbewohner sank, wie er feststellte, immer mehr, die Achtung vor dem Gesetz und die Vaterlandsliebe gingen verloren. Das Heer von Aufpassern und Schmugglern lebte auf Kosten der flei\u00dfigen und redlichen B\u00fcrger, die die zus\u00e4tzlichen Abgaben entrichten mu\u00dften, die f\u00fcr die \u00dcberwachung der Grenzen und f\u00fcr die durch den Schleichhandel entgangenen Staatseinnahmen n\u00f6tig waren. In der Gew\u00e4hrung von Pr\u00e4mien an Denunzianten, die vorgefallene oder geplante Zollvergehen meldeten, wurde kein gutes Abwehrmittel gegen die Ungesetzlichkeit gesehen. Ein Beispiel daf\u00fcr, da\u00df der Schmuggel nicht zu unterbinden war, war f\u00fcr Duysing, den Abgeordneten der Stadt Marburg, das Salz. Die kurhessische Provinz Oberhessen bezog nach ihm das im Inland gewonnene Salz vom Ausland, und zwar aus folgendem Grund: Das inl\u00e4ndische Salz wurde preisg\u00fcnstig an das Ausland verkauft und gelangte von dort als Schmuggelware wieder zur\u00fcck. Der Verkaufspreis war dann immer noch niedriger als der legale, von der Regierung festgesetzte Inlandspreis. So leistete die Regierung selbst dem Schleichhandel Vorschub. Ohne die Mithilfe der Nachbarstaaten war nach Duysing schon gar nichts gegen den Schwarzhandel auszurichten. Die Nachbarstaaten sollten sich gegenseitig versprechen, jeglichen Schmuggel, er mochte f\u00fcr ein Land wirtschaftlich von Vorteil oder von Nachteil sein, mit Strafen zu belegen. Als Bedingung daf\u00fcr wurde jedoch die gegenseitige Gew\u00e4hrung von Verkehrserleichterungen gesehen. War die Bedingung nicht erf\u00fcllt, so sollte Kurhessen Verst\u00f6\u00dfe seiner Untertanen, die gegen Gesetze von Nachbarstaaten gerichtet waren, nicht strafrechtlich verfolgen.<\/p>\n<p>Zum Verh\u00e4ltnis von Zoll und Schmuggel \u00e4u\u00dferten sich die Abgeordneten in grunds\u00e4tzlichen Stellungnahmen. Die Unbeliebtheit der Z\u00f6lle f\u00fchrte sie dazu, in ihnen die eigentlichen Ursachen f\u00fcr den Schmuggel und dessen negative Folgen zu sehen. Duysing stimmte ein Loblied auf den Wert des freien Handels f\u00fcr die menschliche Zivilisation an und charakterisierte die Maut als dessen Gegenprinzip. Wohlstand und Gl\u00fcck wurden dem ersteren, Armut und Elend der letzteren zugeordnet. Die Aufhebung der Maut in den Provinzen Hanau und Fulda veranschaulichte seiner Meinung nach die wohlt\u00e4tigen Folgen des freien Handels. Die ins Land kommenden Fuhrleute mu\u00dften nicht mehr halbe Tage an den Grenzen verbringen, bis ihre Waren verschn\u00fcrt und verbleit waren, und die Reisenden brauchten nicht mehr vor Visitationen zu bangen. Die Zollanstalten an den Grenzen erinnerten den Marburger Abgeordneten an die mittelalterlichen Raubritter. Er bezeichnete sie als eine \u201cneue Art der Wegelagerung\u201d.<\/p>\n<p>Der namhafte Marburger StaatsrechtIer Sylvester Jordan, der F\u00fchrer der liberalen Mehrheit im konstituierenden Landtag, erkl\u00e4rte zu dem Thema: Vom allgemeinen, theoretischen Gesichtspunkt des Rechts und der Politik werde niemand die Mauten in Schutz nehmen wollen. Sie seien, was die Erfahrung gen\u00fcgend best\u00e4tige, eine Hauptquelle der Sittenverderbnis und der Zerst\u00f6rung der b\u00fcrgerlichen Ordnung. Ein Abgeordneter namens von Warnsdorf charakterisierte die Folgen der Maut mit einem Zitat aus Friedrich Schillers \u201cWallenstein\u201d, in dem Max Piccolomini einmal sagt: \u201cDas eben ist der Fluch der b\u00f6sen Tat, da\u00df sie fortzeugend ewig B\u00f6ses mu\u00df geb\u00e4ren!\u201d Die Maut erzeuge zwischen den Grenznachbarn eine gespannte bis feindselige Stimmung. Eben daher r\u00fchre die h\u00e4ufig zu machende Erfahrung, da\u00df die Beh\u00f6rden ihr Augenmerk darauf richteten, da\u00df nichts eingeschmuggelt werde, w\u00e4hrend sie dem Herausschmuggeln nicht nur nicht abhold, sondern sogar mit Rat und Tat behilflich seien. Die Doppelmoral wurde von ihm durchaus nicht gutgehei\u00dfen.<\/p>\n<p>Zu heftigen Kontroversen kam es im kurhessischen Landtag nicht in grunds\u00e4tzlichen Fragen der Wertung von Zoll und Schmuggel, sondern in den Debatten \u00fcber konkrete politische Ma\u00dfnahmen, die in den Provinzen Hanau und Fulda ergriffen werden sollten. Die Provinzen des Kurf\u00fcrstentums konnten nicht ungleich behandelt und belastet werden. Eine ersatzlose Aufhebung der Mauten im S\u00fcden des Landes war ein unhaltbarer Zustand. Im Januar 1831 wurde im Landtag vorgeschlagen, die Provinz Hanau vor die Wahl zwischen der Wiedereinf\u00fchrung der Zollinien oder der Entrichtung einer Abfindung, einer \u201cAversionalsumme\u201d, zu stellen. In der Provinz Fulda sollten die Zolllinien sofort wieder errichtet werden. Von einem Wechsel des Personals der Provinzbeh\u00f6rden wurde gleichfalls die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung erwartet. Die S\u00fcdprovinzen waren entschieden gegen die Errichtung der alten Zolllinie, der Kurf\u00fcrst unterst\u00fctzte sie. Im April kam die Frage wieder im Landtag zur Sprache. Ein hanauischer Abgeordneter protestierte gegen eine Wiederherstellung der Maut mit dem Argument, Handel, Wohlstand und Moralit\u00e4t w\u00fcrden durch sie untergraben. Andere Redner schlugen daraufhin die Aversionalzahlung vor. In Hanau war die Stimmung wieder gereizt. Als ein Bevollm\u00e4chtigter der Regierung am 30. April den Kurf\u00fcrsten in Hanau aufsuchen wollte, um bei ihm Entschlie\u00dfungen in der Zollvereinsfrage einzuholen, kam es zu Unruhen in der Bev\u00f6lkerung. Sie bef\u00fcrchtete eine \u00c4nderung in den jetzigen Zollverh\u00e4ltnissen. Der Kurf\u00fcrst trug der Stimmung in seinem Domizil Rechnung und lie\u00df den Bevollm\u00e4chtigten unverrichteter Dinge abreisen. Nach heftigen Debatten kam in der Landtagssitzung vom 11. Mai ein Majorit\u00e4tsbeschlu\u00df zustande, da\u00df die Regierung Vorschl\u00e4ge zur Aversionierung der Provinzen Hanau und Fulda ausarbeiten und vorlegen solle.<\/p>\n<p>Bei der Einigung auf eine Aversionalzahlung blieb es letzten Endes, aber das Thema war so brisant, da\u00df es so schnell noch nicht zur Ruhe kam. Die Diskussion der Thematik wurde erneut beantragt und die Gegens\u00e4tze brachen wieder auf. Ein Bef\u00fcrworter der Zolllinien erkl\u00e4rte in der Sitzung vom 11. Juli 1831, Hanauer Einwohner w\u00fcrden den derzeitigen Zustand selbst unertr\u00e4glich finden und von einer emp\u00f6renden P\u00f6belherrschaft reden. F\u00fcr unverantwortlich hielt er die Verletzung der verfassungsm\u00e4\u00dfig garantierten Gleichheit vor dem Gesetz. Die Hanauer w\u00fcrden versuchen, sich der gesetzlichen Lasten und Abgaben zu entziehen. Die Einf\u00fchrung der Maut war, wie er meinte, kein Unheil und durchsetzbar. Die Hanauer Deputierten widersprachen diesem Urteil lebhaft und entschieden. Ohne Gewalt und ohne Blutvergie\u00dfen hielten sie eine \u00c4nderung der jetzigen Zollverh\u00e4ltnisse nicht f\u00fcr m\u00f6glich. Sylvester Jordan unterst\u00fctzte die Hanauer mit dem Argument, die Maut sei ein \u00dcbel und die gewaltsame Wiedereinf\u00fchrung eines \u00dcbels k\u00f6nne die Regierung schwerlich auf sich nehmen.<\/p>\n<p>Die Ersatzzahlung f\u00fcr die Aufhebung der Maut besch\u00e4ftigte den Landtag noch Ende 1833, kurz bevor die Mitglieder des Deutschen Zollvereins ihre Grenzen \u00f6ffneten. Strittig war die H\u00f6he des Betrages und die Verantwortlichkeit f\u00fcr den ehemaligen Zustand. Schlie\u00dflich wurden Nachl\u00e4sse von den auferlegten Summen beantragt. Das Thema der Zolllinien wurde durch den Anschlu\u00dfvertrag vom 25. August 1831 wieder akut. Mit dem Vereinsbeitritt war zwar die Aufhebung der Zollgrenzen zu Hessen-Darmstadt verbunden, nicht aber zu Bayern hin. Bei Inkrafttreten des Vereins am 1. Januar 1832 sollten in den Provinzen Hanau und Fulda die Zolllinien zum s\u00fcddeutschen Nachbarn wieder eingef\u00fchrt werden. Daran hielten die Regierung und der Kurprinz gegen den Willen des Kurf\u00fcrsten und gegen die Antr\u00e4ge von Hanauer Deputierten fest. Die Hanauer waren entt\u00e4uscht und emp\u00f6rt. Die Stadtr\u00e4te und B\u00fcrgermeister weigerten sich, die neuen Verordnungen zu ver\u00f6ffentlichen. Das Hanauer Hauptzollamt erkl\u00e4rte beschwichtigend, Bayern werde dem Zollverein in K\u00fcrze beitreten. Doch das bewahrte das Amt nicht davor, schon am 5. Januar 1832, kurz nach seiner Fertigstellung, von einer aufgebrachten Volksmenge wieder zerst\u00f6rt zu werden. Grenzaufseher wurden t\u00e4tlich angegriffen. Die aus preu\u00dfischen und kurhessischen Beamten bestehende Zolldirektion mu\u00dfte die Stadt verlassen. Die Polizei versagte. Das Milit\u00e4r reichte nicht aus, die Emp\u00f6rung niederzuschlagen. An der Mainkur kam es zu einer Stra\u00dfenschlacht mit drei\u00dfig Toten. Das Zollchaos brach wieder aus, aber diesmal hielt die Regierung unnachgiebig an der Errichtung der Zolllinien fest. Sie wollte den Verein mit Preu\u00dfen vertragsgem\u00e4\u00df wirksam werden lassen. Der Schleichhandel an der bayerisc-hkurhessischen Grenze bl\u00fchte allerdings au\u00dferordentlich stark. Die Bereitschaft eines bedenklich gro\u00dfen Bev\u00f6lkerungsteils zur Ungesetzlichkeit blieb f\u00fcr die kurhessischen Politiker ein Motiv, die Bildung eines gr\u00f6\u00dferen Zollvereins nach Kr\u00e4ften anzustreben. Da\u00df sie mit diesem Motiv in Deutschland nicht allein dastanden, kam der Entstehung des Deutschen Zollvereins zugute. Der 1. Januar 1834 beendete im Kurf\u00fcrstentum Hessen-Kassel den aufreibenden, f\u00fcr die Regierung mit vielen Niederlagen verbundenen Kampf um eine stabile Ordnung der Zollverh\u00e4ltnisse.<\/p>\n<p>Zitate Zoll und Schmuggel aus Kurhessischem Landtag<\/p>\n<p>Dep. d. Stadt Marburg (= <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Duysing<\/span><\/strong>) tr\u00e4gt an,<\/p>\n<p>2) die Staatsregierung zu veranlassen, mit allen Nachbarl\u00e4ndern Unterhandlungen auf Gestattung des abgabenfreyen Einbringens aller hessischen Fabrikate und Produkte gegen geh\u00f6rige Ursprung-Scheine th\u00e4tigst anzukn\u00fcpfen , und sich zu Erreichung dieses Zwecks insbesondere des Versprechens gegen die Nachbarl\u00e4nder zu bedienen, da\u00df man allen Schmuggelhandel gegen dieselben von diesseitigen Unterthanen nicht dulden, sondern mit gesetzlichen Strafen belegen wolle.<\/p>\n<p>Begr\u00fcndung, Kassel 28. 4. 1831:<\/p>\n<p>Die Geschichte aller V\u00f6lker lehrt uns, wie der HandeI es war, welcher Gesittung und Kenntnisse unter den V\u00f6lkern verbreitete ; wie der Handel es war, welcher einzelne Staaten zu einer erstaunlichen H\u00f6he des Wohlstandes und des Gl\u00fcckes f\u00fchrte. Die Mauth ist der direkte Gegensatz des freien Handels, und so wie das Entgegengesetzte einer Sache nothwendig entgegengesetzte Wirkungen haben mu\u00df, so denn auch die Mauth im Verh\u00e4Itni\u00df zur Handelsfreiheit. Wo diese Wohlstand und Gl\u00fcck bringt, weil bei ihr alle Kr\u00e4fte nur zu n\u00fctzlichen Zwecken angewendet werden, da bringt die Mauth Armuth und Elend, nicht allein, weil sie jene Th\u00e4tigkeit l\u00e4hmt, sondern auch, weil ein Heer von Aufpassern und von Schmugglern auf Kosten der flei\u00dfigen Mitb\u00fcrger unterhal ten werden mu\u00df. Wo der rege Verkehr Sittlichkeit und Bildung, und mit ihr Achtung vor dem Gesetz, Zufriedenheit und Vaterlandsliebe verbreitet, da bringt die Mauth Entsittlichung und Rohheit, dumpfe Unzufriedenheit und Mi\u00dfachtung des Gesetzes und der Obrigkeiten hervor.<\/p>\n<p>S. 42 Wir liegen in der Mitte Deutschlands, und wollen daher allen deutschen V\u00f6lkern den freien Verkehr bei uns gestatten, aber wir wollen auch bei unsern Nachbarn die freie Einf\u00fchrung unserer Fabrikate und Produkte verlangen, worauf wir ein Recht haben. &#8211; Sie werden es uns, wie ich hoffe und glaube, nicht verweigern, besonders dann nicht, wen wir versprechen, ihre Gesetze auch von diesseitigen Unterthanen achten und allen Schleichhandel gegen sie in unserm Lande unterdr\u00fccken zu lassen. Achten sie unser Recht auf Gegensei tigkeit des freien Verkehrs aber nicht, dann sind auch wir nicht schuldig, ihre Gesetze achten zu lassen.<\/p>\n<p>&lt;R\u00e4tlichkeit der Aufhebung der Maut.&gt; Hanau und Fulda kann uns Iehren, welche Wohlthat sie sei. Wie w\u00fcrden unsere Stra\u00dfen wieder belebt werden, wenn der fremde Fuhrmann nicht mehr an der Gr\u00e4nze halbe Tage warten mu\u00df, um sich verschnuren und verbleien zu lassen? wenn der Reisende ohne Furcht, untersucht und vielleicht in aller Unschuld gestraft zu werden, bei uns einkehren kann! Wahrlich, wenn man diese Zollanstalten \u00fcberall an den Gr\u00e4nzen sieht, so kommt man unwillk\u00fcrlich auf den Gedanken, es seien die alten Raubritter des Mittelalters von ihren Burgen herabgestiegen, um diese neue Art der Wegelagerung zu treiben.<\/p>\n<p>Bericht <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Duysing<\/span><\/strong> zu Stra\u00dfenbau, Kassel 16.3. J 832:<\/p>\n<p>S. 1616 Der Durchgangszoll ist an sich eine h\u00f6chst feindselige Einrichtung, und sollte unter kultivirten V\u00f6lkern wohl nur zur Retorsion stattfinden. Er hat indessen in Deutschland eine geschichtliche Unterlage, die ihm aber freilich nicht zur Ehre gereicht. Als nemIich das Faustrecht galt und Stra\u00dfenraub privilegiert war, da nahm man dem ruhigen Kaufmanne daf\u00fcr, da\u00df man ihn sicher wandern lie\u00df, wie auch daf\u00fcr, da\u00df man ihn gegen solche Angriffe Anderer sch\u00fctzte, einen Zoll ab, und so entstand die Einrichtung, da\u00df von Amt zu Amt ein Zoll erhoben wurde. In neuerer Zeit fand man diese Einrichtung sehr unpassend, da man aber die Einnahme davon nicht schwinden lassen wollte, so f\u00fchrte man nach dem Grundsatze, da\u00df man verm\u00f6ge der Territorialhoheit den Ausl\u00e4nder f\u00fcr das Betreten des Territoriums mit seinen Waaren jeder Bedingung unterwerfen k\u00f6nne, die Durchgangsz\u00f6lle ein.<\/p>\n<p>S. 1617 &lt;Zu Stra\u00dfenverbindungen. &gt; Alle diese Verbindungen sind h\u00f6chst nothwendig und dringend,\u00a0 und die St\u00e4nde-Versammlung wird dazu selbst au\u00dferordentliche Mittel um so weniger versagen, als die durch den aufh\u00f6renden Schmugge1 erwerblos gewordene, sowie \u00fcberhaupt im ganzen Lande einer solchen Unterst\u00fctzung \u00e4u\u00dferst bed\u00fcrftige Klasse der Tagl\u00f6hner nothwendig besch\u00e4ftigt werden mu\u00df.<\/p>\n<p>XXIV. S. 1-6 16.10.1831: Bericht <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Duysing<\/span><\/strong> namens des Handelsausschusses \u00fcber den Beitritt Kurhessens zum preu\u00dfisch-hessischen Verein.<\/p>\n<p>24. Beil. zu den kurh. Landtags-Verhandlungen<\/p>\n<p>Bericht <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Duysing<\/span><\/strong> \u00fcber Beitritt Kurh. zum Pr\/H.V.\u00a0 v. 16.lo.l831.<\/p>\n<p>S. 1 In trauriger Verblendung \u00fcber die Natur der Dinge glaubten nun diese kleineren Staaten dem Beispiele der gr\u00f6\u00dferen folgen zu k\u00f6nnen; auch sie sperrten die Grenzen den Nachbarn selbst f\u00fcr die ersten Bodenerzeugnisse, und so ward denn der Krebsschaden vollendet, der das Mark des deutschen Volkes verzehrte. Wo sonst flei\u00dfige Menschen zum Nutzen des Ganzen arbeiteten, da verzehrten jetzt Aufpasser und Schmuggler den Schwei \u00df des Volkes; aller Handel war gel\u00e4hmt, und die Industrie in einzeInen Fabriken zu einer Treibhauspflanze geworden. W\u00e4hrend sonst das flei\u00dfige Deutschland in einer langen Friedensperiode sich stets zu hohem Wohlstande erhob, wurde es jetzt nach 16 Friedensjahren an den Rand des Abgrundes gef\u00fchrt, die Verarmung machte furchtbare Fortschritte, die Sittlichkeit und das Rechtsgef\u00fchl, das durch die Mauthgesetze selbst verh\u00f6hnt wurde, gingen immer mehr unter, und der Vaterlandsfreund sah mit Wehmuth in die Zukunft.<\/p>\n<p>S. 3 &lt;Versprechung der Vertragspartner&gt; alle Unterst\u00fctzung, wie solches die wegfallende strenge Grenzaufsicht n\u00f6thig mache.<\/p>\n<p>7) Zur Unterdr\u00fcckung des Schleichhandels soll ein f\u00f6rmliches Zoll-Kartel abgeschlossen werden.<\/p>\n<p>&lt;Erwartung von Handelsfreiheit:&gt; Dann w\u00fcrden alle die mit den Mauthen verbundenen gro\u00dfen Nachtheile, die Hemmung des Verkehrs, die Beschr\u00e4nkung der Freihei t der Person und des Eigenthums, die Entsittlichung der Grenzbewohner, die Vergeudung der Volkskr\u00e4fte durch ein Heer von Beamten nicht stattfinden.<\/p>\n<p>S. 6 durch den Zutritt Kurhessens ein gro\u00dfer Theil von Grenzlinien wegf\u00e4llt, und folglich eine bedeutende Ersparni\u00df an Verwaltungskosten eintritt, w\u00e4hrend durch den sich vermindernden Schmuggelhandel die Einnahme gewinnen mu\u00df.<\/p>\n<p>Sitz. v. 16. 1. 1832: Beratung der Ordnung zu Zollvergehen.<\/p>\n<p>S. 1198 Hr. Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Eckhard<\/span><\/strong>:\u00a0 &lt;Zu \u00a7. 17.&gt; Er glaube, es m\u00fcsse noch jedenfalls der Beweis zugelassen werden, da\u00df es die Absicht gewesen sey, die Waaren durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Hr. Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Fuchs<\/span><\/strong>: Das werde aber jedenfalls zu weit gehen, und Milde in einem Zollstrafgesetze hie\u00dfe der Schmuggelei Th\u00fcr und Thor \u00f6ffnen; Nachsicht gegen sie sey Gift f\u00fcr alle ehrliche Handelsleute. Schmuggler verdienten die strengste Bestrafung, sie seyen Erzbetr\u00fcger; sie betr\u00f6gen die Staatskasse, ihre Nebenmenschen und endlich sich selbst; denn es nehme in den meisten F\u00e4llen ein kl\u00e4gliches Ende mit ihnen. Wenn er nun auch zugebe, \/ S. 1199 da\u00df ein in dieser Betr\u00fcgerei ergrauter Zolldefraudant auch durch die strengsten Ma\u00dfregeln sich nicht abhalten lasse, in seinem Elemente, der Schmuggelei, zu leben, so werde doch mancher Andere, den ein Gel\u00fcst anwandele, eine verbotene, dabei so gef\u00e4hrliche Frucht zu pfl\u00fccken, zu seinem und aller ehrlichen Handelsleute Besten, denen die Schmuggelei wegen ihrer Existenz ein Gr\u00e4uel sey, davon abgehalten; und dann sey der eigentliche Zweck des Gesetzes erreicht.<\/p>\n<p>Es wurde hierauf \u00fcber den Antrag des Hrn. Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Eckhard<\/span><\/strong> abgestimmt und derselbe verworfen, der ganze \u00a7. Dagegen angenommen.<\/p>\n<p>S. 1200 Hr. Dep.<strong><span style=\"text-decoration: underline;\"> Keitz<\/span><\/strong>: Er habe schon im Ausschu\u00df bemerkt, da\u00df, wenn ein SchmuggIer wegen seiner Kleidung verd\u00e4chtig sey, oder eine Schmuggelei eines anderen verrathen habe, dem Zollbeamten gestattet seyn m\u00fcsse, zu visitiren.<\/p>\n<p>Hr. Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Jordan<\/span><\/strong>: Was insbesondere den Fall betreffe, den der Herr Landtagskommissar erw\u00e4hnt habe, nemlich bei Frauenzimmern, so wisse man doch, da\u00df die Zollbeamten gerade bei diesen oft gern Verd\u00e4chtiges witterten. Daher m\u00fcsse f\u00fcr die Visitationen dieser Art eine Bestimmung f\u00f6rmlich getroffen werden, damit es nicht blo\u00df von dem Zollbeamten abh\u00e4nge, Jemanden nach Belieben von Kopf bis zu Fu\u00df oder bis aufs Hemde zu visitiren.<\/p>\n<p>S. 1204 \u00a7 39. zum Waffengebrauch von Schmugglern u.Zollbeamten; Frage der Beweisabsicht, da\u00df Schmuggler von Waffen Gebrauch machen wollen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Landtagskommissar<\/span><\/strong>: Wolle man jedesmal steng Beweis fordern, so w\u00fcrde der Zweck dieses \u00a7. verfehlt, welcher namentlich den Fall bewaffneter Schmugglerbanden im Auge habe. Solche w\u00fcrden ohne Zweifel, besonders an der s\u00e4chsischen Grenze, vorkommen.<\/p>\n<p>&lt;In Abstimmung \u201eerweislich\u201c aufgenommen.&gt;<\/p>\n<p>Zu \u00a7. 42.<\/p>\n<p>Hr. Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Werthm\u00fcller<\/span><\/strong>: Dieser \u00a7. scheine ihm in einem grellen Kontraste mit den allgemeinen strafrechtlichen Grunds\u00e4tzen zu stehen. In dem \u00a7. 41 sey angenommen, da\u00df, wenn sich der Defraudant der Waffen bediene, ohne jedoch eine Verwundung zu bewirken, derselbe in eine 10j\u00e4hrige Zuchthausstrafe verfallen solle. Nach dem vorliegenden \u00a7. werde diese 10j\u00e4hrige Freiheitsstrafe bei der geringsten Verwundung sofort auf eine lebensI\u00e4ngliche Zuchthausstrafe erh\u00f6ht. Es sey dieses aber ganz exorbitant. Man m\u00fcsse unterscheiden zwischen Verletzungen, welche einen bleibenden NachtheiI f\u00fcr die Gesundheit desjenigen h\u00e4tten, der verletzt sey, und zwischen geringeren Verletzungen. Ebenso komme es darauf an, ob der Verletzte dienstunf\u00e4hig geworden sey, oder nicht. Dann stehe auch 2) die Bestimmung, da\u00df jeder als M\u00f6rder betrachtet und behandelt werden solle, der einen Zollbeamten t\u00f6dte, im Widerspruch mit den allgemeinen strafrechtlichen Prinzipien. Nach diesem gelten nemlich eine T\u00f6dtung nur dann als Mord, wenn sie Vorbedacht ausgef\u00fchrt sey; w\u00e4hrend eine in der Leidenschaft ver\u00fcbte T\u00f6dtung als blo\u00dfer Todtschlag behandelt werde. Dieser Unterschied habe nach Hessischem Gerichtsgebrauche die sehr wichtige Folge, da\u00df nur der M\u00f6rder nicht aber der Todtschl\u00e4ger mit dem Tode bestraft werde. Zu verkennen sey aber nicht, da\u00df leicht F\u00e4lle vorkommen k\u00f6nnten, in welchen der Defraudant im Affekte den Zollbeamten t\u00f6dte, mithin nach dem bisherigen Rechte zum Tode nicht verurtheilt werden k\u00f6nne; w\u00e4hrend der vorliegende \u00a7. folgeweise die Todesstrafe unbedingt verh\u00e4nge. Es sey demnach zweckm\u00e4\u00dfig, den Grad der Strafe nach den allgemeinen strafrechtlichen Grunds\u00e4tzen zu bestimmen. Er schlage daher vor, nach &#8222;besch\u00e4digt&#8220; zu setzen: &#8222;oder get\u00f6dtet werden\u201c, so ist der Th\u00e4ter nach Ma\u00dfgabe der allgemeinen strafrechtlichen Grunds\u00e4tze, namentlich mit angemessener R\u00fccksicht auf die amtliche Eigenschaft des Verletzten oder Get\u00f6dteten, zu bestrafen.<\/p>\n<p>S. 1205 Antrag Werthm\u00fcller angenommen.<\/p>\n<p>S. 1207 Hr. Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Eckhardt<\/span><\/strong>: Es entstehe nun noch die weitere Frage, ob die Denunziationen der\u00a0 Zollofficianten vollen Glauben haben und die Zollofficianten gleichwohl die H\u00e4lfte der Strafe beziehen sollten? dieses scheine ihm h\u00f6chst ungerecht.<\/p>\n<p>Hr. Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pfeiffer<\/span><\/strong>: Nach einer fr\u00fchern BeschIu\u00dfnahme der St\u00e4ndeversammlun g sey ausdr\u00fccklich vorbehalten worden, da\u00df, wenn Jemand als Zeuge Glaubw\u00fcrdigkeit haben solle, er nicht an den Denunziationsgeb\u00fchren Antheil nehmen k\u00f6nne. Darauf werde in dem Berichte des Ausschusses Bezug genommen.<\/p>\n<p>S. 1239-1244 Sitzung vom 26.1.1832: Zu Zollverh\u00e4ltnissen.<\/p>\n<p>S. 1240 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Werthm\u00fcller<\/span><\/strong>: Es liege auch ganz in der Natur der Sache, da\u00df der Diener des Gewerbtreibenden, welcher als Defraudant den Vortheil seines Herrn bezwecke, in dessen Auftrage oder mit Vorwissen desselben handle. Es komme sehr darauf an, da\u00df dem Gewerbe des Schmuggelns zum Schutze der redlichen Gewerbtreibenden Z\u00fcgel\u00a0 angelegt w\u00fcrden durch die im Betretungsfalle m\u00f6glichst gesicherte Strafe.<\/p>\n<p>Hr. Dep. v. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Warnsdorf:<\/span><\/strong> Was vorerst die Frage betreffe, ob Kurhessen an die Strafbestimmungen der anderen Gesetzgebungen gebunden sey, so scheine ihm diese Frage jetzt nicht zur Entscheidung vorzuliegen, aber die einschl\u00e4gige Bestimmung des \u00a7. 1 des Vertrags werde ausdr\u00fccklich nur auf diejenigen gesetzlichen Bestimmungen bezogen, welche in Bezug auf die Bestimmung der fraglichen A bgaben, nicht auch hinsichtlich der Strafen, erforderlich seyen. Das liege in der Natur der Dinge, da\u00df das, was in Preu\u00dfen und Darmstadt bestraft werde, auch in Kurhessen bestraft werden m\u00fcsse, da\u00df aber auch der dasige Strafma\u00dfstab eintreten solle, sey keineswegs ausgesprochen worden. Wir seyen auch schon mehrfach von den Gesetzge4bungen der beiden andern Staaten abgewichen. Manche Strafen seyen z. B. sch\u00e4rfer, namentlich die Verwandlung der Geld- in Freiheits-Strafe, als in den andern Staaten, indem dort f\u00fcr 5 Thaler 8 Tage angesetzt seyen, w\u00e4hrend hier f\u00fcr 5 Thaler Geldstrafe 10 Tage Gef\u00e4ngni\u00dfstrafe festgesetzt werden. Was dann die Zweckm#\u00e4\u00dfigkeit der fraglichen Bestimmungen betreffe, so k\u00f6nne er sich lediglich auf das, was von ihnen in dem Berichte gesagt sey, beziehen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Jordan<\/span><\/strong>: Auch scheine der Vorschlag der HH. Kommissarien auf einer Voraussetzung zu beruhen, welche hier nicht immer stattfinde, nemlich da\u00df der Gewerbtreibende, wenn von dem Dienstboten eine Defraude begangen werde, auch immer zugleich deren Urheber sey. Sey das der Fall, dann sey er selbst als Anstifter strafbar. Wo dieses eintrete, da seyen eigentlich zwei\u00a0 \u00dcbertreter vorhanden, nemlich der Gewerbtreibende al s intellektueller Anstifter, und dessen Dienstbote, der die Defraude wirklich ausgef\u00fchrt habe. Sey aber der Gewerbtreibende an der Defraude unschuldig, habe er zu derselben keine Veranlassung gegeben, dann w\u00fcrde es mehr als H\u00e4rte, ja die gr\u00f6ste Ungerechtigkeit seyn, wenn man ihn sogar eher strafen wollte, als den , welcher den FreveI begangen habe. Bei einer solchen Bestimmung k\u00f6nnten die Dienstboten den Herrn jeden Augenblick in bedeutenrle Geldstrafen bringen.<\/p>\n<p>Hr. Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Werthm\u00fcller<\/span><\/strong>: Die Defraude geschehe, wie die Erfahrung lehre, in der Regel nicht von dem Herrn, sondern von dem Dienstboten. In dem vorliegenden Gesetze sey aber zwar wohl der Beg\u00fcnstiger nicht aber der intellektuelle Urheber f\u00fcr strafbar erkl\u00e4rt. \u00dcbrigens lasse sich kaum jemals nachweisen, da\u00df von Seiten des Herrn eine Anstiftung zur Defraude vorliege.<\/p>\n<p>Hr. Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Jordan<\/span><\/strong>: Wenn auch im Gesetze nicht stehe, da\u00df der intellektuelle Urheber bestraft werden solle, so verstehe sich dieses von selbst, und es sey \u00fcberfl\u00fcssig, dieses im Gesetze zu erw\u00e4hnen; denn wenn der Beg\u00fcnstiger dem gleichgesetzt werde, der das wirkliche Verbrechen ver\u00fcbt habe, um wie viel mehr komme da der intellektuelle Urheber in Betracht, da dieser dem wirklichen oder physischen Urheber gleich zu halten sey.<\/p>\n<p>S. 1241 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Duysing<\/span><\/strong>: Es w\u00fcrde auch gegen die ersten Grunds\u00e4tze der Strafgesetzgebung ansto\u00dfen, wenn man den eigentlichen \u00dcbertreter der Gesetze straflos lassen wolle. Dieses w\u00fcrde auch die Gefahr herbeif\u00fchren, da\u00df die Dienstboten, ohne das Einschw\u00e4rzen f\u00f6rmlich betrieben zu haben, wenn sie ertappt w\u00fcrden, doch ihre Herrschaft ang\u00e4ben.<\/p>\n<p>Hr. Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Jordan<\/span><\/strong>: Kurhessen habe sich zwar verbindlich gemacht, im Wesentlichen das Strafsystem zu befolgen, welches in den Vereinsstaaten gelte; nicht aber sich auch hinsichtlich der Ausf\u00fchrung dieses Systems in der Gesetzgebung v\u00f6llig die H\u00e4nde gebunden. Vom Systeme wiche man auch gar nicht ab. Denn man erkl\u00e4re ja keinen Fall f\u00fcr straflos, der nach jenem Systeme strafbar sey, sondern bestimme blos in Bezug auf die strafbaren Subjekte, da\u00df die Dienstboten selbst gestraft werden sollten. Man k\u00f6nne freilich sagen, da\u00df selten der Diener so etwas ohne Wissen des Herrn gethan habe, allein er glaube, da\u00df, wenn der Diener geh\u00f6rig beim Kopfe genommen werde, dem \u00dcbel am besten vorgebeugt werde; denn alsdann werde auch im zweiten Falle die auf den Wiederholungsfall gesetzte Strafe zul\u00e4ssig erscheinen, was jetzt nicht der Fall sey, wenn der Herr gestraft werden solle.<\/p>\n<p>Hr. Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Duysing<\/span><\/strong>: Dann sey aber auch zu bemerken, da\u00df, wenn der Diener gestraft sey, er den Regre\u00df an dem Herrn nehmen k\u00f6nne, was weit wirksamer seyn werde, als jene Strafbestimmungen.<\/p>\n<p>Es wurde hierauf \u00fcber den Antrag des Ausschusses abgestimmt und derselbe angenommen.<\/p>\n<p>S. 1-4 12.1.1832: Lte Beil. Bericht <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pfeiffer<\/span><\/strong> namens des Zoll- und Handels-Ausschusses die Vollziehung des Preu\u00dfisch-Hessischen Zollvereins in der Provinz Hanau betreffend, vorgetragen in der Sitzung vom 12. Januar 1832.<\/p>\n<p>&lt;Sicherung des Eingangs indirekter Steuern noch nicht m\u00f6glich.&gt; \u2026 deren Eingang f\u00fcr die Zukunft zu sichern, war aber unter den eingetretenen Verh\u00e4ltnissen, deren h\u00f6chst ung\u00fcnstige Gestaltung gro\u00dfentheils durch die in der Provinz Hanau, und folgerungsweise im Fuldaischen, eingetretene faktische Aufl\u00f6sung des gesetzlichen Mauthsystem herbeigef\u00fchrt worden, kein anderer zuverl\u00e4ssiger Ausweg, nach dem \u00fcbereinstimmenden Urtheile der Staatsregierung und der St\u00e4ndeversammlung, \u00fcbrig, als die Anschlie\u00dfung an den Preu\u00dfisch-Hessischen Zollverein, in Ansehung deren solchergestalt das wesentlichste finanzielle Landes-Interesse mit dem nicht minder wichtigen staatswirthschaftlichen vollkommen zusammen traf.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Jordan<\/span><\/strong>: Wohl sey die faktische Aufhebung der Mauth im ersten Augenblicke den Th\u00e4tern zuzurechnen gewesen, aber die Staatsregierung h\u00e4tte auch sogleich mit den ihr zu Gebote stehenden\u00a0 mannigfaItigen Mi tteln, die Mautheinrichtung wieclerherstellen, und diejenigen, welche zur Aufhebung derselben beigetragen h\u00e4tten, zur Strafe ziehen m\u00fcssen. Statt dessen habe man versichert, da\u00df die Mauth nicht eher wieder eingef\u00fchrt werden solle, als bis die Landst\u00e4nde zusammengekommen seyn und sich de\u00dfhalb erkl\u00e4rt haben w\u00fcrden. Wenn nun auch diese Zusicherung nicht von der gesetzgebenden Gewalt gegeben worden sey, so sey sie doch von Personen geschehen, auf welche sich die Hanauer h\u00e4tten verlassen k\u00f6nnen , und in der Meinung, die Masse zu beschwichtigen. Der Landtag sey zusammengetreten. Es sey ein Beschlu\u00df gefa\u00dft worden, nach welchem die Mauth in der Provinz Hanau wieder habe eingef\u00fchrt werden sollen, wenn Hanau sich nicht aversionire. Man habe den Beschlu\u00df nicht ausgef\u00fchrt, sondern die Vereinigung mit Hanau von einem Augenblicke bis zum andern verschoben, und auch nichts \/ S. 1568 gethan, um die Mauth wieder einzuf\u00fchren. Als diese endlich wieder einzuf\u00fchren beschlossen worden, seyen wieder Hindernisse eingetreten. Demnach sey die Schuld davon den Hanauern nicht beizumessen; nach Rechtsgrunds\u00e4tzen, von welchen man immer vor allen Dingen ausgehen m\u00fcsse, k\u00f6nne aber nur Derjenige zur Entsch\u00e4digung angewiesen werden, welcher durch eine gesetzwidrige Handlung den Schaden veranl a\u00dft habe. Insbesondere m\u00fcsse dieses bei den indirekten Abgaben gelten , welche von der Consumtion abhinge und welche letztere wieder mehr oder weniger in der Willk\u00fchr der Einzelnen stehe, we\u00dfhalb auch kein richtiger Maa\u00dfstab sich ausmitteln lasse, wonach man die Einzelnen zur BezahIung der Entsch\u00e4digung heranziehen k\u00f6nne, wenn man \u00fcberhaupt jeden Consumenten heranziehen und davon absehen d\u00fcrfe, da\u00df Derjenige, weIcher niemals mit der Mauth etwas zu thun gehabt oder gegen dieselbe sich etwas habe zu Schulden kommen lassen, zu einer solchen Entsch\u00e4digung nicht beizutragen brauche. Wenn man sodann bei der Berechnung der zu leistenden Summe auch auf alle Billigkeitsgr\u00fcnde, auf die Zeitverh\u00e4ltnisse R\u00fccksicht nehme, wie die Minorit\u00e4t des Ausschusses gethan habe, so w\u00fcrde die St\u00e4ndeversammlung derselben umsomehr vollkommen beistimmen m\u00fcssen, als auch alles daran gelegen seyn m\u00fcsse, da\u00df endlich eine allgemeine Eintracht zwischen allen Landestheilen frisch auflebe, da\u00df man die Hanauer, welche allerdings durch die Einf\u00fchrung der Mauth einigerma\u00dfen im Nachtheile sich bef\u00e4nden, da sie in den Grenzbezirk gekommen seyen, sowie die Fuldenser mehr zufrieden zu stellen suche,und nicht die strengsten finanziellen Grunds\u00e4tze, welche ohnehin nach dem Rechte nicht durchg\u00e4ngig zu billigen seyen, eintreten lasse. Die dr\u00fcckenden Mauthverh\u00e4ltnisse, welche noch lange fortwirken w\u00fcrden, h\u00e4tten zu der Verminderung des Wohlstandes in der Provinz Hanau, besonders auf dem Lande, nicht wenig beigetragen, und es liege mehr daran, da\u00df derselbe wieder auflebe, als da\u00df man im Augenblicke ein paar Tausend Thaler mehr einnehme.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pfeiffer 1.<\/span><\/strong>: Wenn er von einem Entsch\u00e4digungsprinzipe gesprochen habe, so habe er damit nicht &#8211; er habe vielmehr dagegen protestirt &#8211; eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr die gewaltth\u00e4tigen Handlungen in diesen Provinzen gemeint, sondern vielmehr eine Entsch\u00e4digug f\u00fcr die faktisch unterbliebene Entrichtung der Abgaben. &lt; Rechtsgr\u00fcnde nicht beisei tegesetzt, wie Jordan glaube.&gt;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bach:<\/span><\/strong> &lt;Zustimmung zu Jordan,&gt; da\u00df kein Rechtsgrund vorhanden sey, den einzeInen Grundbesitzern jetzt das abzufordern, was in den Mauthbureaus eingekommen seyn w\u00fcrde. Der Hr. Dep. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pfeiffer<\/span><\/strong> habe dagegen bemerkt, man verlange dieses nicht als Entsch\u00e4digung f\u00fcr die gewaltsame Aufhebung der Mauth, sondern f\u00fcr die von der Provinz nicht entrichteten indirekten Steuern, welche sie h\u00e4tte entrichten m\u00fcssen. Allein der Grundsatz, da\u00df eine jede Provinz einen gewissen Betrag an Steuern zahlen m\u00fcsse, passe nur auf die direkten Steuern, und zu diesen tr\u00fcgen die Bewohner der Provinz Hanau allerdings gleichm\u00e4\u00dfig bei; aber an indirekten Steuern werde niemals etwas von einer einzelnen Provinz aufgebracht, und noch weniger von dem einzelnen Bewohner. Die Mauthlinie gehe um das ganze Land, und wenn gewisse Waaren bei der Zollst\u00e4tte einer Provinz eingegangen seyen, so seyen sie in das ganze Land \u00fcbergegangen; man k\u00f6nne nicht sagen, da\u00df sie gerade in derselben Provinz, wo sie eingebracht seyen, auch konsumirt w\u00fcrden. Er w\u00fcrde es daher f\u00fcr eine doppelte Strafe f\u00fcr viele Bewohner der Provinz Hanau ec. halten, welche durch die Aufhebung der Mauth nichts gewonnen h\u00e4tten, wenn man sogar noch die h\u00f6here Summe erheben Iassen wolle.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">v. Baumbach 2<\/span><\/strong>.: Der Rechtsgrund, aus welchem die Bewohner der Provinz Hanau und der Kreise Fulda und H\u00fcnfeld die fragliche Aversionalsumme bezahlen \/ S. 1569 sollten, sey wohl zun\u00e4chst in dem Vortheile zu suchen, welchen sich die Bewohner derselben durch die faktische Aufhebung der Mauth zu verschaffen gewust h\u00e4tten. In Folge dieser Aufhebung h\u00e4tten sie nemlich alle ausw\u00e4rtige Produkte wohlfeiler einkaufen k\u00f6nnen, auch von dem Branntwein, Bier u. dgl. keine Abgaben entrichtet, nicht zu gedenken des Gewinnes, welchen der sehr zugenommene SchmuggelhandeI in das benachbarte Ausland mit den unversteuert bezogenen Kolonialwaaren u. s. w. gew\u00e4hrt habe. Es sey daher gewi\u00df eben so wohl billig, da\u00df der Staat von den Bewohnern gedachter Landestheile f\u00fcr die sehr bedeutenden Verluste, welche die Staatskasse durch die Zerst\u00f6rung der Mauthlinien erlitten habe, einigerma\u00dfen entsch\u00e4digt w\u00fcrde. Falle ihnen die Aufbringung dieser Entsch\u00e4digung auch dermalen schwer, so h\u00e4tten sie sich doch solches selbst beizumessen.<\/p>\n<p>Hr. Dep.<strong><span style=\"text-decoration: underline;\"> Fuchs<\/span><\/strong> f\u00fcr den Antrag der Majorit\u00e4t sich erkl\u00e4rt und die Staatsregierung gegen die Behauptung,\u00a0 da\u00df sie die Mauth alsbald wieder h\u00e4tte herstellen m\u00fcssen, durch Erinnerung an die damalige Zeit und das Widerstreben der Hanauer, die Schwierigkeit, die Kosten und die vielleicht harten Folgen einer nur durch die Milit\u00e4rmacht m\u00f6glich gewesenen Herstellung ec. zu vertheidigen gesucht.<\/p>\n<p>S. 1570 Antrag der Majorit\u00e4t verworfen, der der Minorit\u00e4t genehmigt.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 13.12.2017<\/p>\n<p>K\u00f6nigreich W\u00fcrttemberg<\/p>\n<p>Haus W\u00fcrttemberg, \u00a0Bestehen \u00a0 1806\u20131918, Fl\u00e4che 19.508 km\u00b2<\/p>\n<p>Einwohner 2.437.574 (1910), Bev\u00f6lkerungsdichte 125 Einwohner\/km\u00b2<\/p>\n<p>Karte<\/p>\n<p>Das K\u00f6nigreich W\u00fcrttemberg entstand am 1. Januar 1806 als souver\u00e4nes K\u00f6nigreich auf Betreiben des nach politischer Hegemonie strebenden Kaisers der Franzosen, Napoleon Bonaparte. Hervorgegangen war das K\u00f6nigreich aus dem (1803 zum Kurf\u00fcrstentum erhobenen) Herzogtum W\u00fcrttemberg. Dessen urspr\u00fcngliches Gebiet, das auch als Altw\u00fcrttemberg bezeichnet wurde, war kurz zuvor durch den Reichsdeputationshauptschluss und den Frieden von Pressburg haupts\u00e4chlich im S\u00fcden und Osten stark erweitert worden und hatte damit seinen geographischen Raum nahezu verdoppelt. \u00a0W\u00fcrttemberg war von 1806 bis 1813 Mitglied des Rheinbundes und nach dem Ende der napoleonischen Kriege des Deutschen Bundes.<\/p>\n<p>Auf Basis der Verfassung von 1819 entwickelte sich im Lauf der Jahre eine fr\u00fche konstitutionelle Monarchie mit im Vergleich zu vielen anderen deutschen Staaten relativ stark ausgepr\u00e4gten liberalen und demokratischen Str\u00f6mungen, die sich auch nach der Niederschlagung der in W\u00fcrttemberg weitgehend friedlich verlaufenen deutschen Revolution von 1848\/49 behaupten und verst\u00e4rken konnten.<\/p>\n<p>Geografie<\/p>\n<p>Im Osten grenzte W\u00fcrttemberg an das K\u00f6nigreich Bayern, im Norden und Westen an das Gro\u00dfherzogtum Baden und im S\u00fcden bis 1850 an die F\u00fcrstent\u00fcmer Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen, die ab 1850 als Hohenzollernsche Lande zu Preu\u00dfen geh\u00f6rten, sowie an den Bodensee. Im Grenzverlauf zu Baden und Hohenzollern bestanden verschiedene Exklaven, Enklaven und weitere territoriale Besonderheiten. Durch die Exklave Wimpfen besa\u00df W\u00fcrttemberg auch eine gemeinsame Grenze mit dem Gro\u00dfherzogtum Hessen.<\/p>\n<p>Auf einer politischen Karte des gegenw\u00e4rtigen Deutschland sind die ehemaligen Grenzen W\u00fcrttembergs an Baden und Hohenzollern nicht mehr zu finden, seit sie durch das Inkrafttreten der Kreisreform in Baden-W\u00fcrttemberg am 1. Januar 1973 verwischt wurden. Bis zu dieser Reform waren die Grenzen noch in den Regierungsbezirken Nordw\u00fcrttemberg und S\u00fcdw\u00fcrttemberg-Hohenzollern pr\u00e4sent, und auch die Struktur der Landkreise deckte sich mit diesen Au\u00dfengrenzen. Dagegen entsprechen die Gebiete der evangelischen Landeskirche (nicht exakt, da einschlie\u00dflich der Hohenzollernschen Lande) und der katholischen Di\u00f6zese Rottenburg-Stuttgart (exakt, da ohne die Hohenzollernschen Lande) bis heute den alten Grenzen W\u00fcrttembergs.<\/p>\n<p>Geschichte<\/p>\n<p>Entstehung des K\u00f6nigreichs<\/p>\n<p>W\u00fcrttemberg 1789<\/p>\n<p>Das Herzogtum Wirtenberg bestand im 18. Jahrhundert im Wesentlichen aus dem ehemaligen Stammland im mittleren Neckarraum rund um Stuttgart sowie den damit verbundenen Besitzungen im Nordschwarzwald und auf der Schw\u00e4bischen Alb. Neben dem Gebiet um Heidenheim war die linksrheinische Grafschaft M\u00f6mpelgard die bedeutendste Exklave des Herzogtums. Im Frieden von Campo Formio am 17. Oktober 1797 erkannte Kaiser Franz II. den Rhein als Ostgrenze Frankreichs an. Hiervon betroffen waren auch M\u00f6mpelgard und die anderen linksrheinischen Besitzungen W\u00fcrttembergs. Das Herzogtum beteiligte sich daraufhin ab 1799 als Partner \u00d6sterreichs an der Zweiten Koalition gegen Frankreich unter Napoleon Bonaparte. Im Fr\u00fchjahr 1800 besetzten die Franzosen W\u00fcrttemberg. Da \u00d6sterreich keinerlei Anstrengungen zur Verteidigung des Landes unternahm, musste sich der w\u00fcrttembergische Herzog Friedrich II. mit seinen Truppen dem R\u00fcckzug der \u00d6sterreicher anschlie\u00dfen. Nach dieser Dem\u00fctigung war sein Vertrauen in das B\u00fcndnis mit \u00d6sterreich tief ersch\u00fcttert. Im Frieden von Lun\u00e9ville am 9. Februar 1801 arrangierte er sich mit Frankreich. Sein Ziel war, das rechtsrheinische Territorium zu vergr\u00f6\u00dfern. Der Pariser Vertrag vom 20. Mai 1802 sicherte den Bestand des Herzogtums und stellte Entsch\u00e4digungen f\u00fcr die linksrheinischen Gebiete in Aussicht. W\u00fcrttemberg hatte Sitz und Stimmrecht in der au\u00dferordentlichen Reichsdeputation, die den Reichsdeputationshauptschluss vorbereitete, der die Entsch\u00e4digungen f\u00fcr die verlorenen linksrheinischen Besitzungen deutscher F\u00fcrsten festlegte. Herzog Friedrich wurde zum Kurf\u00fcrst erhoben. Zahlreiche kleine Herrschaften wurden mediatisiert und unter der Bezeichnung Neuw\u00fcrttemberg dem neuen Kurf\u00fcrstentum zugeschlagen. Dazu geh\u00f6rten die mediatisierten Reichsst\u00e4dte Aalen, Giengen an der Brenz, Heilbronn, Rottweil, Esslingen am Neckar, Reutlingen, Schw\u00e4bisch Gm\u00fcnd, Schw\u00e4bisch Hall und Weil der Stadt sowie s\u00e4kularisierte kirchliche Besitzungen wie die F\u00fcrstpropstei Ellwangen, die Reichsabtei Zwiefalten etc. Diese Zugewinne beliefen sich auf eine Fl\u00e4che von 1609 Quadratkilometern mit 110.000 Einwohnern und 700.000 Gulden Steueraufkommen. Dem standen etwa 388 Quadratkilometer linksrheinisch verlorenes Gebiet mit zirka 14.000 Bewohnern und zirka 250.000 Gulden an Staatseink\u00fcnften gegen\u00fcber. Mit dem Aufbau der Verwaltung Neuw\u00fcrttembergs betraut war der Minister Normann-Ehrenfels.<\/p>\n<p>K\u00f6nig Friedrich von W\u00fcrttemberg nach einem Gem\u00e4lde von Johann Baptist Seele 1806<\/p>\n<p>Am 3. Oktober 1805 schloss Friedrich in Ludwigsburg eine weitere Allianz mit Napoleon. W\u00fcrttemberg beteiligte sich daraufhin mit Truppen auf franz\u00f6sischer Seite am Dritten Koalitionskrieg. In den Vertr\u00e4gen von Br\u00fcnn (10.\u201312. Dezember 1805) und dem Frieden von Pre\u00dfburg vom 26. Dezember 1805 wurde Vorder\u00f6sterreich zwischen W\u00fcrttemberg, Bayern und Baden aufgeteilt. Dies bedeutete, dass weitere 125.000 neue Einwohner zum Kurf\u00fcrstentum W\u00fcrttemberg dazukamen. Im Einzelnen handelte es sich um die folgenden Territorien: Grafschaft Hohenberg, Landvogtei Schwaben, Herrschaft Ehingen, die so genannten Donaust\u00e4dte Mengen, Munderkingen, Riedlingen und Saulgau sowie im Unterland Gebiete des Deutschen Ordens (Amt Hornegg mit Neckarsulm und Gundelsheim), Gebiete des Johanniterordens und kleinere Territorien der Reichsritterschaft. W\u00fcrttemberg wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1806 zum souver\u00e4nen K\u00f6nigreich erhoben. Die bisherige Bezeichnung Wirtenberg wurde durch die modernere Schreibweise W\u00fcrttemberg ersetzt. Erster K\u00f6nig war der bisherige Herzog und Kurf\u00fcrst Friedrich II. unter dem Namen Friedrich (Eigenbezeichnung: K\u00f6nig Friedrich I.). Mit der Unterzeichnung der Rheinbundakte am 12. Juli 1806 trat W\u00fcrttemberg aus dem Heiligen R\u00f6mischen Reich Deutscher Nation aus. Mit dem Rheinbund kamen nochmals 270.000 neue Bewohner zum K\u00f6nigreich W\u00fcrttemberg hinzu, die sich auf die Territorien der F\u00fcrstent\u00fcmer und Grafschaften Hohenlohe, K\u00f6nigsegg-Aulendorf, Thurn und Taxis, Waldburg und vieler weiterer Herrschaften in Oberschwaben verteilten.<\/p>\n<p>Entwicklung der ersten Jahre<\/p>\n<p>K\u00f6nig Friedrich beteiligte sich 1809 mit Truppen an der Niederschlagung des Tiroler Volksaufstands. Mit dem Frieden von Sch\u00f6nbrunn am 14. Oktober 1809 wurde das K\u00f6nigreich W\u00fcrttemberg um die Gebiete des Deutschen Ordens bei Mergentheim erweitert, wobei ein Aufruhr der dortigen Bev\u00f6lkerung blutig niedergeschlagen wurde. Schlie\u00dflich vergr\u00f6\u00dferte sich die Einwohnerzahl mit dem Vertrag von Paris am 28. Februar 1810 und damit zusammenh\u00e4ngende Grenzvertr\u00e4ge mit Bayern und Baden noch einmal um 110.000 Bewohner. Hinzu kamen Crailsheim und Creglingen sowie die ehemaligen Reichsst\u00e4dte Bopfingen, Buchhorn, Leutkirch, Ravensburg, Ulm und Wangen und Gebiete der ehemaligen Grafschaft Montfort. Daf\u00fcr fiel die alte w\u00fcrttembergische Herrschaft Weiltingen an das K\u00f6nigreich Bayern sowie das Oberamt Hornberg und das Amt St. Georgen an das Gro\u00dfherzogtum Baden. Im Jahre 1813 erwarb das K\u00f6nigreich W\u00fcrttemberg noch die hohenzollernsche Herrschaft Hirschlatt. Insgesamt hatte sich W\u00fcrttemberg somit von urspr\u00fcnglich 9.500 Quadratkilometern mit etwa 650.000 Einwohnern auf 19.508 Quadratkilometer mit etwa 1.380.000 Einwohnern vergr\u00f6\u00dfert.<\/p>\n<p>In den Jahren 1812\/13 beteiligte sich K\u00f6nig Friedrich an Napoleons Krieg gegen Russland, aus dem von 15.800 w\u00fcrttembergischen Soldaten nur einige Hundert zur\u00fcckkehrten. Trotz dieser Niederlage blieb das K\u00f6nigreich zun\u00e4chst weiter als Mitglied des Rheinbunds an der Seite Frankreichs, bis es in der V\u00f6lkerschlacht bei Leipzig im Oktober 1813 zu einer weiteren vernichtenden Niederlage Napoleons kam. Erst danach wechselte W\u00fcrttemberg zur Sechsten Koalition \u00fcber, die von \u00d6sterreich, Preu\u00dfen und Russland gef\u00fchrt wurde. Am 2. November 1813 orientierte sich K\u00f6nig Friedrich um, nachdem \u00d6sterreich dem Land durch den Vertrag zu Fulda Wahrung seines Besitzstandes und den Erhalt seiner Souver\u00e4nit\u00e4t garantiert hatte.<\/p>\n<p>Die Gebietszuw\u00e4chse W\u00fcrttembergs wurden durch die territoriale Neuordnung Deutschlands beim Wiener Kongress 1815 nicht revidiert und damit indirekt v\u00f6lkerrechtlich best\u00e4tigt. Durch die Beteiligung an den Koalitionskriegen und deren Folgen erlebte das K\u00f6nigreich in seinen Anfangsjahren einen wirtschaftlichen Niedergang, der zu hoher Staatsverschuldung und zur Verarmung breiter Bev\u00f6lkerungsschichten bis hin zu Hungersn\u00f6ten f\u00fchrte. Diese wirtschaftlich sehr schwierige Lage wurde durch das ungew\u00f6hnlich kalte und von Naturkatastrophen gekennzeichnete Jahr 1816 weiter versch\u00e4rft. Die Auswanderung nach Osteuropa und Nordamerika stieg danach sprunghaft an.<\/p>\n<p>In den ersten Jahren des K\u00f6nigreichs sicherte die Verwicklung W\u00fcrttembergs in die kriegerischen Auseinandersetzungen und die B\u00fcndnistreue mit Frankreich K\u00f6nig Friedrich weitgehende Handlungsfreiheit in der Innenpolitik. Deren Ziel war die konsequente Modernisierung der Verwaltung und die Zusammenf\u00fchrung der verschiedenen Territorien zu einem einheitlichen und zentral gef\u00fchrten Gesamtstaat. Dies war umso schwerer, da die neu hinzugekommenen Gebiete dem zuvor rein und streng evangelischen W\u00fcrttemberg eine betr\u00e4chtliche katholische Minderheit brachten. Mittel zur Modernisierung waren die rigorose Abschaffung der Privilegien der Ehrbarkeit in Altw\u00fcrttemberg sowie des Adels in den hinzugewonnenen Gebieten. Widerstand gegen diese Politik wurde rigoros bek\u00e4mpft; ein Polizeiministerium, eine geheime Polizei und eine Zensurbeh\u00f6rde wurden nach franz\u00f6sischem Vorbild eingerichtet. Wichtige Reformen der ersten Jahre waren die Trennung von Justiz und Verwaltung, die Gliederung des Landes in Ober\u00e4mter und Kreise, die Aufhebung der Binnenz\u00f6lle und die Gleichberechtigung der katholischen und der reformierten Konfession mit der seitherigen evangelisch-lutherischen Staatskonfession.<\/p>\n<p>Bei den Verhandlungen auf dem Wiener Kongress bestand das Ziel, f\u00fcr das neu zu konstituierende Deutschland eine bundesstaatliche Verfassung zu errichten. Der Erstentwurf des Konzepts f\u00fcr einen Staatenbund wurde von Metternich am 23. Mai 1815 der Versammlung der deutschen Einzelstaaten zugeleitet. W\u00fcrttemberg opponierte gemeinsam mit Bayern gegen diesen Staatenbund. Weil K\u00f6nig Friedrich mit einer eigenen Verfassung der Bundesverfassung zuvorkommen wollte, legte er bereits dem am 15. M\u00e4rz 1815 einberufenen Landtag ein Staatsgrundgesetz vor. W\u00fcrttemberg unterzeichnete erst am 1. September 1815 die Deutsche Bundesakte und trat damit erst nachtr\u00e4glich dem am 8. Juni 1815 gegr\u00fcndeten Deutschen Bund bei. Der Entwurf des Staatsgrundgesetzes traf auf starken Widerstand der Landst\u00e4nde, die die bisherige auf dem T\u00fcbinger Vertrag von 1514 basierende Verfassung wieder in Kraft setzen wollten. Den Landst\u00e4nden gelang es, die Bev\u00f6lkerung in einer Kampagne f\u00fcr das alte Recht auf ihre Seite zu ziehen. Einer der Protagonisten dieser Bewegung war der Dichter und Politiker Ludwig Uhland, der hierf\u00fcr eigens das Gedicht \u201eDas alte, gute Recht\u201c verfasste. Die Kampagne war so wirksam, dass das von K\u00f6nig Friedrich vorgelegte Staatsgrundgesetz nicht verabschiedet wurde. Die v\u00f6llig \u00fcberarbeitete Verfassung wurde erst durch seinen Nachfolger K\u00f6nig Wilhelm I. am 25. September 1819 erlassen.<\/p>\n<p><strong>Das alte, gute Recht<\/strong><\/p>\n<table border=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td>Wo je bei   altem, gutem Wein<br \/>\nDer W\u00fcrttemberger zecht,<br \/>\nDa soll der erste Trinkspruch sein:<br \/>\n<em>Das alte, gute Recht!<\/em><\/p>\n<p>Das Recht,   das unsres F\u00fcrsten Haus<br \/>\nAls starker Pfeiler st\u00fctzt,<br \/>\nUnd das im Lande ein und aus<br \/>\nDer Armut H\u00fctten sch\u00fctzt.<\/p>\n<p>Das Recht,   das uns Gesetze gibt,<br \/>\nDie keine Willk\u00fcr bricht;<br \/>\nDas offene Gerichte liebt<br \/>\nUnd giltig Urteil spricht.<\/p>\n<p>Das Recht,   das m\u00e4\u00dfig Steuern schreibt<br \/>\nUnd wohl zu rechnen wei\u00df,<br \/>\nDas an der Kasse sitzen bleibt<br \/>\nUnd kargt mit unsrem Schwei\u00df.<\/p>\n<p>Das unser   heil&#8217;ges Kirchengut<br \/>\nAls Schutzpatron bewacht,<br \/>\nDas Wissenschaft und Geistesglut<br \/>\nGetreulich n\u00e4hrt und facht.<\/p>\n<p>Das Recht,   das jedem freien Mann<br \/>\nDie Waffen gibt zur Hand,<br \/>\nDamit er stets verfechten kann<br \/>\nDen F\u00fcrsten und das Land.<\/p>\n<p>Das Recht,   das jedem offen l\u00e4\u00dft<br \/>\nDen Zug in alle Welt,<br \/>\nDas uns allein durch Liebe fest<br \/>\nAm Mutterboden h\u00e4lt.<\/p>\n<p>Das Recht,   des wohlverdienten Ruhm<br \/>\nJahrhunderte bew\u00e4hrt,<br \/>\nDas jeder, wie sein Christentum,<br \/>\nVon Herzen liebt und ehrt.<\/p>\n<p>Das Recht,   das eine schlimme Zeit<br \/>\nLebendig uns begrub,<br \/>\nDas jetzt mit neuer Regsamkeit<br \/>\nSich aus dem Grab erhub,<\/p>\n<p>Ja! wenn   auch wir von hinnen sind,<br \/>\nBesteh&#8216; es fort und fort,<br \/>\nUnd sei f\u00fcr Kind und Kindeskind<br \/>\nDes sch\u00f6nsten Gl\u00fcckes Hort!<\/p>\n<p>Und wo bei   altem, gutem Wein<br \/>\nDer W\u00fcrttemberger zecht,<br \/>\nSoll stets der erste Trinkspruch sein:<br \/>\n<em>Das alte, gute Recht!<\/em><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Politische Konsolidierung nach dem Regierungsantritt K\u00f6nig Wilhelms I.<\/p>\n<p>K\u00f6nig Wilhelm I. 1822 nach einem Gem\u00e4lde von Joseph Karl Stieler<\/p>\n<p>Das Verh\u00e4ltnis zwischen K\u00f6nig Friedrich und seinem Sohn Wilhelm Friedrich Karl, dem sp\u00e4teren K\u00f6nig Wilhelm I., war sowohl pers\u00f6nlich als auch politisch von starken Spannungen gepr\u00e4gt. 1805 kam es zur offenen Auflehnung Wilhelms gegen seinen Vater, die zu seiner Flucht nach Paris f\u00fchrte. Wilhelm versuchte, Frankreich zum Umsturz in W\u00fcrttemberg zu bewegen, was ihm Napoleon aber verweigerte. 1807 verst\u00e4ndigten sich Wilhelm und Friedrich zwar politisch; ihre pers\u00f6nliche und politische Abneigung gegeneinander blieb aber bestehen. So war es nur folgerichtig, dass der neue K\u00f6nig nicht mit dem Namen seines Vaters, sondern mit dem Namen Wilhelm am 30. Oktober 1816 seine Regentschaft antrat und einen umfassenden Politikwechsel einleitete. Es ist \u00fcberliefert, dass die Bev\u00f6lkerung W\u00fcrttembergs durch Soldaten nur schwer von Freudenfesten \u00fcber Friedrichs Tod abgehalten werden konnte. Gemeinsam mit seiner Frau K\u00f6nigin Katharina, einer Tochter des russischen Zaren Paul I., war die Politik Wilhelms in seinen ersten Regierungsjahren stark auf die Linderung der wirtschaftlichen Not breiter Bev\u00f6lkerungskreise ausgerichtet. Katharina, die am 9. Januar 1819 im Alter von nur 30 Jahren starb, widmete sich mit gro\u00dfem Engagement der Sozialf\u00fcrsorge. So gehen die Gr\u00fcndung des Katharinenstifts als M\u00e4dchenschule, des Katharinenhospitals, der W\u00fcrttembergischen Landessparkasse, der Universit\u00e4t Hohenheim und weiterer Institutionen auf sie zur\u00fcck. Wilhelm erlie\u00df bei seinem Amtsantritt eine Amnestie und setzte eine umfassende Verwaltungsreform auf der Basis der neuen modernen Verfassung vom 25. September 1819 durch. Die absolutistische Diktatur Friedrichs wurde aber nicht durch den aus dem Herzogtum W\u00fcrttemberg tradierten Dualismus zwischen dem Regenten und den Landst\u00e4nden ersetzt. Stattdessen basierte die neue Staatsform auf dem Konstitutionalismus, der die Herrschaft des Monarchen durch verfassungsrechtlich festgelegte Mitspracherechte gew\u00e4hlter Volksvertreter erg\u00e4nzte. Die Verfassung wurde so auch zur Klammer zwischen den alten und den neuen Landesteilen. Die altst\u00e4ndische Opposition l\u00f6ste sich praktisch auf. Es entstand eine nicht weniger streitbare b\u00fcrgerliche Opposition liberaler Ausrichtung.<\/p>\n<p>Wesentliche Bestandteile der im Zusammenhang mit der neuen Verfassung durchgesetzten Reorganisation der Verwaltung waren die Kommunale Selbstverwaltung und die Trennung von Exekutive und Judikative. Die Verwaltung wurde gestrafft und transparenter gemacht. Die dem Staat und dem K\u00f6nig verpflichteten Beamten entwickelten sich rasch zu einer Art Stand und damit zu einer Politischen Klasse, die die Staatsregierung st\u00fctzte.<\/p>\n<p>Beim Regierungsantritt Wilhelms I. betrug die Staatsverschuldung fast 25 Millionen Gulden, was nahezu dem Vierfachen der Jahreseinnahmen entsprach. Diese Schulden wurden in den ersten 20 Jahren seiner Regentschaft durch die Finanzminister Ferdinand Heinrich August von Weckherlin (1767-1828), Karl Eberhard Friedrich Freiherr von Varnb\u00fcler von und zu Hemmingen (1776-1832) und vor allem Johann Christoph Herdegen, seit 10. Juni 1814 von Herdegen (1787-1861) so nachhaltig abgebaut, dass Steuersenkungen erm\u00f6glicht wurden. Besonderer Schwerpunkt der Wirtschaftspolitik des K\u00f6nigs war der Ausbau der Landwirtschaft.<\/p>\n<p>Au\u00dfenpolitisch verfolgte Wilhelm das Ziel, die staatlichen Strukturen in Deutschland weiter zu bereinigen und auf die f\u00fcnf K\u00f6nigreiche Preu\u00dfen, Sachsen, Bayern, Hannover und W\u00fcrttemberg sowie das Kaisertum \u00d6sterreich zu begrenzen. Preu\u00dfen und \u00d6sterreich sah er dabei als europ\u00e4ische M\u00e4chte an. Die vier anderen deutschen K\u00f6nigreiche sollten durch ein enges B\u00fcndnis eine gemeinsame auf die Einigung zu einer dritten deutschen Gro\u00dfmacht ausgerichtete Politik betreiben. Wilhelm strebte die Mediatisierung Badens, Hohenzollerns sowie den Erwerb des Elsass an. Mittel zu diesem Ziel, welches nie erreicht wurde, sollte die starke famili\u00e4re Verbindung mit Russland sein. Dazu wurde im Jahr 1776 zun\u00e4chst seine Tante Sophie Dorothee mit dem russischen Thronfolger, dem sp\u00e4teren Zaren Paul, verheiratet. Zur St\u00e4rkung dieser Bande erfolgte im Jahr 1818 Wilhelms eigene Heirat mit deren Tochter Katharina. Nachdem Katharina bereits 1819 gestorben war, verfolgte Wilhelm die gemeinsam mit ihr entwickelte Au\u00dfenpolitik \u00fcber seine gesamte Regierungszeit weiter. So war es nur folgerichtig, dass sein Sohn und Thronfolger Karl am 13. Juli 1846 die Zarentochter Olga heiratete.<\/p>\n<p>Politik<\/p>\n<p>In den Jahren zwischen 1820 und 1830 wurden insgesamt f\u00fcnf Landtage abgehalten, die ohne nennenswerte Opposition Wilhelms politische Ideen abnickten. Die Zusammensetzung des Geheimen Rats wurde anders als in den ersten Regierungsjahren nur noch selten umgebildet. Innenpolitisch hatte die Modernisierung des Staates durch Reformen und der Abbau der Staatsverschuldung hohe Priorit\u00e4t.<\/p>\n<p>Politik K\u00f6nig Wilhelms<\/p>\n<p>Im Oktober 1820 erschien in London das Manuskript aus S\u00fcddeutschland. Dieses Buch enthielt eine Bewertung der historischen Entwicklung und politischen Lage in Deutschland. Es forderte eine weitere Mediatisierung der kleinen L\u00e4nder in Deutschland auf die vier Mittelstaaten Bayern, Sachsen, Hannover und W\u00fcrttemberg, die als Drittes Deutschland gemeinsam ein Gegengewicht zu den Gro\u00dfm\u00e4chten Preu\u00dfen und \u00d6sterreich bilden sollten. W\u00fcrttemberg sollte dabei um Baden, die F\u00fcrstent\u00fcmer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, sowie um das Elsass vergr\u00f6\u00dfert werden. Bald wurde bekannt, dass Autor und Herausgeber des Buchs fingiert waren. Eigentlicher Verfasser war Friedrich Ludwig Lindner (1772\u20131845), der eine Art pers\u00f6nlicher Referent Wilhelms war. Es war davon auszugehen, dass Wilhelm der geistige Urheber und Ideengeber f\u00fcr die Schrift war und Lindner mit anderen quasi als Ghostwriter fungierte. Das Manuskript f\u00fchrte dazu, dass sich das Verh\u00e4ltnis zwischen Preu\u00dfen und \u00d6sterreich auf der einen und W\u00fcrttemberg auf der anderen Seite wesentlich verschlechterte. Beim Veroneser Kongress 1822 leiteten die Gro\u00dfm\u00e4chte \u00d6sterreich, Preu\u00dfen und Russland die Isolierung W\u00fcrttembergs ein. Im Fr\u00fchjahr 1823 wurden die diplomatischen Beziehungen abgebrochen, der Au\u00dfenminister Graf Wintzingerode und der Bundestagsgesandte Freiherr von Wangenheim traten zur\u00fcck. Die Popularit\u00e4t Wilhelms in liberalen Kreisen stieg. Repressalien f\u00fchrten allerdings dazu, dass Wilhelm einlenken musste. Im November 1824 stimmte W\u00fcrttemberg einer Verl\u00e4ngerung der antiliberalen Karlsbader Beschl\u00fcsse zu. Dies war f\u00fcr Wilhelm eine politische Niederlage, die mit einem gro\u00dfen Prestigeverlust verbunden war und ihn in der Folgezeit zu einem an der Machbarkeit ausgerichteten Realpolitiker werden lie\u00df.<\/p>\n<p>Nach der erfolgreichen franz\u00f6sischen Julirevolution von 1830 erhielten die Liberalen in fast ganz Europa, so auch in W\u00fcrttemberg Auftrieb. Der Freiheitskampf Polens gegen Russland 1830\/1831 verst\u00e4rkte diesen Trend. Im Dezember 1831 gewannen die Liberalen die Wahlen zur zweiten Kammer des w\u00fcrttembergischen Landtags. Das Hambacher Fest am 27. Mai 1832, bei dem das Hambacher Schloss in der Rheinpfalz Kulisse f\u00fcr eine liberale und demokratische Kundgebung war, wurde in W\u00fcrttemberg durch eine k\u00f6nigliche Verordnung, die politische Versammlungen verbot, beantwortet. Wilhelm verschob die Einberufung des 1831 gew\u00e4hlten Landtags \u00fcber ein Jahr bis zum 15. Januar 1833. Nach der Aufl\u00f6sung des Landtags am 22. M\u00e4rz fanden im April Neuwahlen statt, aus denen die Liberalen unter Friedrich R\u00f6mer wiederum als Sieger hervorgingen. Wilhelm verweigerte daraufhin den gew\u00e4hlten Abgeordneten im Staatsdienst die Freistellung f\u00fcr die Aus\u00fcbung ihres Mandats. Friedrich R\u00f6mer, Ludwig Uhland und auch andere liberale Abgeordnete quittierten deshalb den Staatsdienst.<\/p>\n<p>Die diplomatischen Beziehungen zwischen W\u00fcrttemberg auf der einen sowie Preu\u00dfen und \u00d6sterreich auf der anderen Seite waren auch in dieser Zeit gering. Ab 1836 bem\u00fchte sich Wilhelm um ein besseres Verh\u00e4ltnis zu Preu\u00dfen. Im September 1836 besuchte Prinz Wilhelm, der sp\u00e4tere deutsche Kaiser, Stuttgart. 1838 kam es zum Gegenbesuch Wilhelms in Berlin, wo er auch seinen Schwager und Cousin, den seit 1825 regierenden Zaren Nikolaus I., traf. Ab diesem Zeitpunkt wurde auch ein preu\u00dfischer Gesandter in W\u00fcrttemberg etabliert.<\/p>\n<p>Jubil\u00e4umss\u00e4ule auf dem Schlossplatz in Stuttgart<\/p>\n<p>Die 1830er Jahre waren in W\u00fcrttemberg durch einen wirtschaftlichen Aufschwung gekennzeichnet. Landwirtschaft, Handel und Handwerk florierten. Es gelang die Staatsverschuldung abzubauen und die Steuern zu senken. Die Neckarschifffahrt, die durch den Wilhelmskanal seit 1821 von Heilbronn aus auch flussaufw\u00e4rts wieder m\u00f6glich war, und das Stra\u00dfennetz wurden ausgebaut. Erste Planungen f\u00fcr den Eisenbahnbau wurden vorgenommen. Wilhelm interessierte sich stark f\u00fcr die aufkommende Industrialisierung und besuchte deshalb 1837 Gro\u00dfbritannien. Zum 25-j\u00e4hrigen Regierungsjubil\u00e4um 1841 befand sich das K\u00f6nigreich in einer wirtschaftlich guten Lage. Am 27. September 1841 feierte Wilhelm seinen 60. Geburtstag. Am 28. September fand in Stuttgart der Festzug der W\u00fcrttemberger mit 10.390 Teilnehmern, darunter 640 Reiter und 23 Wagen mit Pferde- und Rindergespannen aus dem gesamten K\u00f6nigreich statt. An die 200.000 Zuschauer, mithin jeder neunte W\u00fcrttemberger, waren in die Landeshauptstadt mit ihren damals 40.000 Einwohnern gekommen. Auf dem Schlossplatz wurde eine Fests\u00e4ule aus Holz errichtet, die zwei Jahre sp\u00e4ter durch die dauerhafte Jubil\u00e4umss\u00e4ule ersetzt wurde. Die ganze Stadt war geschm\u00fcckt. Am Abend wurde auf der Prag ein gro\u00dfes Feuerwerk abgebrannt; \u00fcberall im Land wurden H\u00f6henfeuer entz\u00fcndet. Wilhelm wurde durch patriotische Gedichte und Lieder in den Zeitungen gefeiert. Die Feierlichkeiten und die Beteiligung aus dem ganzen Land brachten zum Ausdruck wie stark W\u00fcrttemberg in der Regierungszeit Wilhelms zu einem einheitlichen Staat zusammengewachsen war.<\/p>\n<p>Veranstaltung vom 19.12.2017<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Erstarken der demokratischen Bewegung und des Liberalismus ab 1830<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Nach der erfolgreichen franz\u00f6sischen Julirevolution von 1830 erhielten die Liberalen in fast ganz Europa, so auch in W\u00fcrttemberg Auftrieb. Im Dezember 1831 gewannen sie die Wahlen zur zweiten Kammer des w\u00fcrttembergischen Landtags. Wilhelm I. verschob danach die Einberufung des Landtags \u00fcber ein Jahr bis zum 15. Januar 1833. Nach der Aufl\u00f6sung des Landtags am 22. M\u00e4rz fanden im April Neuwahlen statt, aus denen die Liberalen unter Christof Gottlob Heinrich Friedrich R\u00f6mer, seit 1852 von R\u00f6mer, (1794-1864) wiederum als Sieger hervorgingen. Wilhelm verweigerte daraufhin den gew\u00e4hlten Abgeordneten im Staatsdienst die Freistellung f\u00fcr die Aus\u00fcbung ihres Mandats. Friedrich R\u00f6mer, Johann Ludwig \u201eLouis\u201c Uhland (1787-1862) und auch andere liberale Abgeordnete quittierten deshalb den Staatsdienst.<\/p>\n<p>Staatsaufbau und Verwaltung<\/p>\n<p>Verfassung<\/p>\n<p>Halbmondsaal im Stuttgarter Landtag 1833<\/p>\n<p>Die Verfassung des K\u00f6nigreichs W\u00fcrttemberg wurde am 25. September 1819 von K\u00f6nig Wilhelm I. erlassen. Sie umfasste zehn Kapitel mit insgesamt 205 Paragrafen. In Kapitel I wurde W\u00fcrttemberg als Staat und als Teil des Deutschen Bundes definiert. Kapitel II definierte den K\u00f6nig als Staatsoberhaupt und regelte die Thronfolge. Der K\u00f6nig war alleiniger Inhaber der Staatsgewalt, die er jedoch nur im Rahmen der Verfassung aus\u00fcben konnte (\u00a7 4). Unter anderem ernannte und entlie\u00df er die Mitglieder der im Geheimen Rat vertretenen Regierung (\u00a7 57). Er vertrat den Staat nach au\u00dfen (\u00a7 85), hatte das Initiativrecht f\u00fcr die Gesetzgebung (\u00a7 172), erlie\u00df die Verordnungen (\u00a7 89) und hatte die Oberaufsicht \u00fcber die Gerichtsbarkeit (\u00a7 92). Kapitel III regelte die staatsb\u00fcrgerlichen Rechte und Pflichten. Der Staat wurde verpflichtet, die B\u00fcrgerrechte zu sichern (\u00a7 24), zu denen unter anderem die Freiheit der Person, die Freiz\u00fcgigkeit, die Gewerbefreiheit (\u00a7 29) und das Eigentum (\u00a7 30) geh\u00f6rten. Die Pressefreiheit (\u00a7 28) stand unter einem Gesetzesvorbehalt.<\/p>\n<p>Die Verfassung sah die Ministerien der Justiz, der ausw\u00e4rtigen Angelegenheiten, des Innern, des Kriegswesens und der Finanzen vor (\u00a7 56). 1848 wurde das Ministerium des Kirchen- und Schulwesens aus dem Innenministerium ausgegliedert. In Kapitel V waren die Rechte der Gemeinden und Gebietsk\u00f6rperschaften geregelt. Es galt das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung. Kapitel VI definierte das Verh\u00e4ltnis der drei im K\u00f6nigreich vorhandenen christlichen Kirchen zum Staat. Kapitel VII befasste sich mit der Aus\u00fcbung der Staatsgewalt. Die Gesetzgebung war an die Zustimmung der Landst\u00e4nde gebunden (\u00a7 88); alle Gesetze mussten konform zur Verfassung sein (\u00a7 91). Die Gerichtsbarkeit war unabh\u00e4ngig (\u00a7 93). Kapitel VIII regelte das Finanzwesen. Kapitel IX legte die Zusammensetzung und die Organisation der Landst\u00e4nde fest, deren Hauptaufgabe die Mitwirkung an der Gesetzgebung durch Einwilligung zu den von der Regierung vorgelegten Gesetzentw\u00fcrfen war (\u00a7 124). Die Landst\u00e4nde waren als Zweikammersystem organisiert. Mitglieder der als Kammer der Standesherren bezeichneten ersten Kammer waren die Prinzen des K\u00f6niglichen Hauses, die Vertreter des Adels und der ehemaligen standesherrlichen Gemeinschaften in Altw\u00fcrttemberg sowie vom K\u00f6nig erblich oder auf Lebenszeit ernannte Mitglieder (\u00a7 129). Die als Kammer der Abgeordneten bezeichnete zweite Kammer bestand aus Mitgliedern kraft Amtes, aus 13 gew\u00e4hlten Vertretern des ritterschaftlichen Adels und aus vom Volk gew\u00e4hlten Vertretern der St\u00e4dte und Ober\u00e4mter (\u00a7 133). Die Wahlperiode betrug sechs Jahre (\u00a7 157). Die gew\u00e4hlten Abgeordneten waren weisungsungebunden (\u00a7 155). Kapitel X regelte die Organisation und die Aufgaben des Staatsgerichtshofs.<\/p>\n<p>W\u00fcrttembergische Landst\u00e4nde<\/p>\n<p>Die zweite Phase der Geschichte der w\u00fcrttembergischen Landst\u00e4nde reicht vom Jahre 1815 bis zur Novemberrevolution. Der Landtag bestand von 1819 bis 1918 aus den beiden Kammern der Standesherren (Erste Kammer) und der Abgeordneten (Zweite Kammer). Die so genannten Altrechtler der Zweiten Kammer sahen sich in der Tradition der altw\u00fcrttembergischen Landschaft. Die Zweite Kammer war die Vorl\u00e4uferin der w\u00fcrttembergischen Volksvertretung, die in der Zeit der Weimarer Republik auf einer demokratischen Verfassung beruhte und nur noch aus einer Kammer bestand.<\/p>\n<p>Die St\u00e4nde des K\u00f6nigreichs W\u00fcrttemberg 1815 bis 1918<\/p>\n<p>In den Jahren des absoluten Regimes K\u00f6nig Friedrichs seit 1806 gab es keinen Landtag. Es kam seitens der Bev\u00f6lkerung immer wieder zur Forderung nach Gew\u00e4hrung staatsb\u00fcrgerlicher Rechte unter Erinnerung an den T\u00fcbinger Vertrag von 1514 und das \u201egute alte Recht\u201c.<\/p>\n<p>Die St\u00e4ndeversammlungen 1815 bis 1819<\/p>\n<p>Anfang des Jahres 1815 berief K\u00f6nig Friedrich eine St\u00e4ndeversammlung ein, die eine landst\u00e4ndische Verfassung beschlie\u00dfen sollte. Nun versammelten sich Abgeordnete des evangelisch-pietistischen Altw\u00fcrttemberg mit \u00fcberwiegend katholischen Abgeordneten aus den 1802 bis 1810 w\u00e4hrend der Koalitionskriege gewonnen Gebieten Neuw\u00fcrttembergs. Der St\u00e4ndeversammlung, welche sich in einem provisorischen Sitzungssaal im Geb\u00e4ude des sp\u00e4ter eingerichteten Katharinenstifts in Stuttgart versammelte, geh\u00f6rten 31 mediatisierte F\u00fcrsten und Grafen, 19 Angeh\u00f6rige der Ritterschaft, vier Abgesandte der evangelischen und der katholischen Kirche sowie der Landesuniversit\u00e4t T\u00fcbingen und 71 Abgeordnete der sieben guten St\u00e4dte und der 64 Ober\u00e4mter an. Ein von K\u00f6nig Friedrich vorgelegter Verfassungsentwurf fand nicht die Zustimmung der St\u00e4ndeversammlung, so dass der Landtag am 5. August 1815 von K\u00f6nig Friedrich aufgel\u00f6st wurde unter Hinweis auf die nunmehrige G\u00fcltigkeit der oktroyierten Verfassung. Ein vier Jahre w\u00e4hrender Verfassungskampf war die Folge. Dieser jahrelange Verfassungskampf wurde begleitet von politischen Schriften, unter denen insbesondere die Gedichte Ludwig Uhlands zu nennen sind. Eine zweite Tagungsperiode vom Oktober 1815 bis zum Dezember 1816 f\u00fchrte ebenfalls nicht zur Annahme der Verfassung. Die Altrechtler st\u00f6rte vor allem das geplante Zwei-Kammer-System, was es zu Zeiten des Herzogtums nicht gegeben hatte.<\/p>\n<p>Die zur dritten Tagungsperiode einberufene St\u00e4ndeversammlung lehnte am 2. Juni 1817 einen Verfassungsentwurf des neuen K\u00f6nigs Wilhelm ebenfalls ab, so dass der K\u00f6nig am 4. Juni 1817 auch diese Versammlung aufl\u00f6ste. Im Juli 1819 trat eine neue St\u00e4ndeversammlung zusammen und diesmal wurde der Verfassungsentwurf des K\u00f6nigs im September angenommen und am 25. September 1819 in einer Feier im Ordenssaal des Ludwigsburger Schlosses beurkundet. Die Gefahr, dass durch die anstehenden Karlsbader Beschl\u00fcsse die Einf\u00fchrung einer neuen Verfassung vielleicht gar nicht mehr m\u00f6glich w\u00e4re, hatte sich nun beschleunigend f\u00fcr die Annahme durch die St\u00e4nde ausgewirkt.<\/p>\n<p>Die Landtagspr\u00e4sidenten von 1820 bis 1918<\/p>\n<p>Pr\u00e4sidenten der Ersten Kammer<\/p>\n<p>1820 bis 1835 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcrst August zu Hohenlohe-\u00d6hringen<\/p>\n<p>1835 bis 1860 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcrst Ernst zu Hohenlohe-Langenburg<\/p>\n<p>Pr\u00e4sidenten der Zweiten Kammer<\/p>\n<p>1820 bis 1830 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jakob Friedrich Weishaar<\/p>\n<p>1833 bis 1838 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Freiherr Ludwig von Gaisberg-Sch\u00f6ckingen<\/p>\n<p>Der Landtag gem\u00e4\u00df der Verfassung von 1819<\/p>\n<p>In den Landtag gew\u00e4hlt werden konnte ein Mann mit dem vollendeten 30. Lebensjahr, wenn er den in \u00a7 135 der Verfassung genannten Bedingungen gen\u00fcgte. Zu diesen Bedingungen geh\u00f6rte die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer der drei christlichen Konfessionen (evangelisch, reformiert oder katholisch), nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten zu sein, nicht in finanziellen Schwierigkeiten zu stecken und nicht unter Vormundschaft oder Privatdienstherrschaft zu stehen. Das aktive Wahlrecht gestaltete sich gem\u00e4\u00df \u00a7 138 der Verfassung so, dass auf sieben B\u00fcrger ein Wahlmann kam. So stellte zum Beispiel eine Gemeinde mit 300 Einwohnern, in der es 63 B\u00fcrger gab, neun Wahlm\u00e4nner. Zwei Drittel der Wahlm\u00e4nner waren diejenigen, welche im vergangenen Jahr die h\u00f6chsten Steuern in der Gemeinde bezahlt hatten. Das restliche Drittel der Wahlm\u00e4nner wurde von den \u00fcbrigen Steuerzahlern der Gemeinde gew\u00e4hlt. Die Wahlm\u00e4nner mussten mindestens 25 Jahre alt sein. Somit gen\u00fcgten die w\u00fcrttembergischen St\u00e4nde bis zum Ende der Monarchie 1918 weder in ihrer Zusammensetzung noch im verfassungsm\u00e4\u00dfig verbrieften Einfluss auf die Regierung modernen demokratischen Vorstellungen. Trotzdem weist die Zweite Kammer des w\u00fcrttembergischen Landtags seit ihrem Bestehen im Jahre 1819 eine lebendige parlamentarische Entwicklung mit zeitgen\u00f6ssisch hoher Beachtung der dort stattfindenden Debatten auf.<\/p>\n<p>Zusammensetzung der Ersten Kammer:<\/p>\n<p>Prinzen des Hauses W\u00fcrttemberg (Herz\u00f6ge)<\/p>\n<p>Standesherren (F\u00fcrsten und Grafen)<\/p>\n<p>Vom K\u00f6nig ernannte Pers\u00f6nlichkeiten. Diese durften gem\u00e4\u00df \u00a7 132 der Verfassung maximal ein Drittel aller Angeh\u00f6rigen der Ersten Kammer umfassen.<\/p>\n<p>Mehr als zwei Drittel der Mitglieder in der Ersten Kammer waren katholisch, was im Gegensatz dazu stand, dass die w\u00fcrttembergische Bev\u00f6lkerung zu mehr als zwei Dritteln evangelisch war.<\/p>\n<p>Blick in den sogenannten Halbmondsaal, den 1819 er\u00f6ffneten Plenarsaal der Zweiten Kammer des w\u00fcrttembergischen Landtages. Die Lithographie entstand 1833 und zeigt unter anderem die Abgeordneten Ludwig Uhland, welcher in der Mitte sitzt und sich zum Betrachter wendet, und rechts an die S\u00e4ule gelehnt Paul Pfizer.<\/p>\n<p>Zusammensetzung der Zweiten Kammer aus 93 Mitgliedern:<\/p>\n<p>23 bevorrechtigte Abgeordnete (Privilegierte):<\/p>\n<p>13 Vertreter aus der Ritterschaft<\/p>\n<p>sechs Generalsuperintendenten der evangelischen Landeskirche aus Schw\u00e4bisch Hall, Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen, T\u00fcbingen und Ulm<\/p>\n<p>der katholische Bischof der Di\u00f6zese Rottenburg<\/p>\n<p>ein Mitglied des Rottenburger Domkapitels<\/p>\n<p>der dienst\u00e4lteste katholische Dekan<\/p>\n<p>der Kanzler der Universit\u00e4t T\u00fcbingen<\/p>\n<p>70 gew\u00e4hlte Abgeordnete:<\/p>\n<p>je ein Abgeordneter f\u00fcr die sogenannten sieben guten St\u00e4dte: Stuttgart, T\u00fcbingen, Ludwigsburg, Ulm, Heilbronn, Reutlingen und Ellwangen<\/p>\n<p>je ein Abgeordneter aus den 63 Oberamtsbezirken<\/p>\n<p>Die Abgeordnetenkammer im Vorm\u00e4rz<\/p>\n<p>Die Abgeordnetenkammern der Landtage in W\u00fcrttemberg und in Baden erfreuten sich in der Zeit des Biedermeier breiter \u00f6ffentlicher Wahrnehmung und deren liberale Wortf\u00fchrer waren trotz oder gerade wegen der geltenden Karlsbader Beschl\u00fcsse in ganz Deutschland bekannt. Die Zweite Kammer in Stuttgart war zwar im Gegensatz zu jener in Karlsruhe keine reine Volkskammer und hatte sich zudem nominell noch mit der Ersten Kammer abzustimmen. Dennoch konnte die Zweite Kammer in Stuttgart fast wie ein aus nur einer Kammer bestehendes Parlament agieren, weil die w\u00fcrttembergische Kammer der Standesherren in der Anfangszeit des K\u00f6nigreichs selten in beschlussf\u00e4higer St\u00e4rke versammelt war. Dies lag an dem Groll, den die Standesherren wegen ihrer Mediatisierung noch lange gegen\u00fcber dem K\u00f6nig hegten. Solange eine Kammer aber nicht beschlussf\u00e4hig war, galt sie laut Verfassung als zustimmend in die Beschl\u00fcsse der anderen Kammer. Die erste Kammer war wegen der andauernden Abwesenheit der meisten k\u00f6niglichen Prinzen und Standesherren oft nicht nur beschlussunf\u00e4hig, sondern auch kaum arbeitsf\u00e4hig, weil die ganze Last der parlamentarischen Arbeit und die Anfertigung der n\u00f6tigen Kommissionsberichte auf den Schultern der wenigen lebenslang ernannten Mitglieder ruhte. Ber\u00fchmte liberale Parlamentarier der zweiten Kammer in Stuttgart waren zum Beispiel Paul Pfizer, Friedrich R\u00f6mer und Ludwig Uhland. Sie ergriffen das Wort f\u00fcr die Freiheitsrechte der B\u00fcrger und die M\u00f6glichkeit politischer Mitbestimmung und nahmen die bestehenden repressiven Zust\u00e4nde des staatlichen und wirtschaftlichen Lebens, des sozialen Gef\u00fcges sowie der religi\u00f6sen und kulturellen Gegebenheiten des Vorm\u00e4rz kritisch unter die Lupe. Die in ganz Deutschland im Vorfeld der M\u00e4rzrevolution \u00fcbliche Willk\u00fcr von Polizei und staatlicher Pressezensur wurden Gegenstand der Debatten im Halbmondsaal. Auch die Forderung nach Deutscher Einheit wurde hier bereits artikuliert. Die Abgeordnetenkammern sowohl in Karlsruhe als auch Stuttgart waren in dieser Hinsicht geistige Vorl\u00e4ufer der Frankfurter Nationalversammlung.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Verwaltungsgliederung<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Das K\u00f6nigreich W\u00fcrttemberg wurde 1810 in zw\u00f6lf Landvogteien eingeteilt, die sich in 64 Ober\u00e4mter gliederten. 1818 wurden die zw\u00f6lf Landvogteien durch vier als Kreise bezeichnete Regierungsbezirke ersetzt, die erst zum 1. April 1924 aufgel\u00f6st wurden. Der Donaukreis hatte seinen Sitz in Ulm, der Neckarkreis in Ludwigsburg, der Jagstkreis in Ellwangen und der Schwarzwaldkreis in Reutlingen.<\/p>\n<p>Die Kreise hatten zum Zeitpunkt ihrer Errichtung 1818 etwa so viele Einwohner wie ein franz\u00f6sisches D\u00e9partement. In jedem Kreis war eine Regierung, eine Finanzkammer und ein Gerichtshof eingerichtet. Die Kreisregierungen waren unter anderem Oberbeh\u00f6rde in der Landespolizeiverwaltung und der Staatswirtschaft. Zu ihren Aufgaben geh\u00f6rte bis 1848 auch die F\u00f6rderung von Landwirtschaft, Gewerbe und Handel und bis 1872 das Stra\u00dfenbauwesen. Sie waren au\u00dferdem Aufsichtsbeh\u00f6rde f\u00fcr die Ober\u00e4mter in ihrem Gebiet.<\/p>\n<p>W\u00e4hrung<\/p>\n<p>Bis 1875 war die W\u00e4hrung des K\u00f6nigreichs W\u00fcrttemberg der Gulden. Ein Gulden bestand aus 60 Kreuzern. Nach der Gr\u00fcndung des Deutschen Reichs wurde durch das Deutsche M\u00fcnzgesetz vom 9. Juli 1873 und durch die kaiserliche Verordnung vom 22. September 1875 die Goldmark mit Wirkung vom 1. Januar 1876 eingef\u00fchrt. Der Gulden konnte noch f\u00fcnf Jahre parallel verwendet werden. Der Umtauschkurs f\u00fcr einen w\u00fcrttembergischen Gulden betrug 1,71 Mark f\u00fcr einen Gulden.<\/p>\n<p>Wirtschaftliche Entwicklung<\/p>\n<p>Das K\u00f6nigreich W\u00fcrttemberg war fast w\u00e4hrend seiner gesamten Existenz im Wesentlichen ein Agrarstaat. Dies \u00e4nderte sich erst zusehends in den neunziger Jahren des 19. Jahrhunderts, als sich auch in W\u00fcrttemberg der Aufbruch ins Industriezeitalter abzuzeichnen begann. Viele heute noch namhafte Unternehmen wurden bereits in der Mittel- und Sp\u00e4tphase der Monarchie gegr\u00fcndet.<\/p>\n<p>Der Agrarstaat und seine Krisen<\/p>\n<p>Das Gebiet des alten Herzogtums W\u00fcrttemberg hatte schon von jeher einen wirtschaftlichen Standortnachteil bedingt durch zwei wesentliche Faktoren: Zum einen gibt es auf diesem Gebiet kaum nennenswerte Bodensch\u00e4tze, die sich in historischen Zeiten wirtschaftlich abbauen lie\u00dfen. Zum anderen waren die geografischen und topografischen Bedingungen (H\u00fcgellandschaften) f\u00fcr die Ausbildung eines funktionst\u00fcchtigen Verkehrsnetzes, welches einen umfangreichen Handelsverkehr zur Folge h\u00e4tte haben k\u00f6nnen, denkbar schlecht. Das Zentrum Altw\u00fcrttemberg hatte keine schiffbaren Wasserwege, und selbst das K\u00f6nigreich war zu Beginn nur an seinen R\u00e4ndern in Ulm an der Donau, dem unteren Neckar bis Heilbronn und dem Bodensee auf dem Wasserweg gut zu erreichen. So kam es, dass die ehemaligen schw\u00e4bischen und alemannischen Zentren alle au\u00dferhalb des Herzogtums W\u00fcrttemberg lagen, wie etwa Augsburg, Ulm, Ravensburg, Konstanz, Z\u00fcrich, Basel, Freiburg und Stra\u00dfburg.<\/p>\n<p>Treffender als mit einem Auszug der auch als W\u00fcrttembergerlied bezeichneten Ballade Justinus Kerners Preisend mit viel sch\u00f6nen Reden aus dem Jahre 1818 kann man die Situation auch f\u00fcr den Beginn des 19. Jahrhunderts kaum zusammenfassen:<\/p>\n<p>Eberhard, der mit dem Barte,<\/p>\n<p>W\u00fcrttembergs geliebter Herr,<\/p>\n<p>Sprach: \u201eMein Land hat kleine St\u00e4dte,<\/p>\n<p>Tr\u00e4gt nicht Berge silberschwer\u201c.<\/p>\n<p>Im Jahre 1817 gab es in W\u00fcrttemberg mit seinen etwa 1.380.000 Einwohnern insgesamt 134 St\u00e4dte. Davon z\u00e4hlten nur f\u00fcnf St\u00e4dte mehr als 6.000 Einwohner, n\u00e4mlich Stuttgart mit 26.306 Einwohnern, Ulm mit 11.417 Einwohnern, Reutlingen mit zirka 9.000 Einwohnern, Heilbronn mit 6.830 Einwohnern und T\u00fcbingen mit 6.630 Einwohnern.<\/p>\n<p>Das K\u00f6nigreich W\u00fcrttemberg setzte sich aus den Gebieten Altw\u00fcrttembergs mit einer \u00fcberwiegend evangelischen Bev\u00f6lkerung (zirka eine Million Protestanten) mit einem Hang zum Pietismus und den in starkem Ma\u00dfe vom Katholizismus gepr\u00e4gten Gebieten Neuw\u00fcrttembergs zusammen (zirka 400.000 Katholiken). In Altw\u00fcrttemberg gab es die Praxis der Realteilung im Erbrecht. Diese f\u00fchrte dazu, dass die Bauernh\u00f6fe immer kleinere Grundst\u00fccke zur Bewirtschaftung zur Verf\u00fcgung hatten. Die l\u00e4ndliche Bev\u00f6lkerung hatte notgedrungen ihr Auskommen durch einen zus\u00e4tzlichen Beruf, ein Handwerk, zu bestreiten. So entstand schon fr\u00fch eine aus Not und Mangel geborene T\u00fcchtigkeit, die ja noch heute f\u00fcr die Schwaben, als die sich die W\u00fcrttemberger gerne selbst bezeichnen, sprichw\u00f6rtlich ist. In den neuw\u00fcrttembergischen Gebieten stellte sich dies bedingt durch das dort eher verbreitete Anerbenrecht etwas anders dar. Dort konnte ein Bauer oft ein relativ wohlhabender Mann sein. Anfang des 19. Jahrhunderts waren noch mehr als zwei Drittel der Bev\u00f6lkerung in der Landwirtschaft t\u00e4tig.<\/p>\n<p>Insgesamt betrachtet war die wirtschaftliche Situation W\u00fcrttembergs zu Beginn des 19. Jahrhunderts gepr\u00e4gt von Mangel und Not f\u00fcr weite Bev\u00f6lkerungskreise, bedingt durch den lang anhaltenden Kriegszustand von 1792 bis 1815, der nur von kurzen Phasen des Friedens oder Waffenstillstands unterbrochen wurde. Zwar fanden die meisten Schlachten dieser Zeit nicht auf dem Gebiet des K\u00f6nigreichs statt, aber die st\u00e4ndigen Truppendurchz\u00fcge verbunden mit Einquartierungen, Beschlagnahmung von Lebensmitteln und Futter bis hin zu Pl\u00fcnderungen und Brandschatzungen waren eine st\u00e4ndige Bedr\u00fcckung in dieser Zeit. Dazu kamen ab 1811 Missernten, die 1816 zu katastrophalen Versorgungsengp\u00e4ssen bei der \u00e4rmeren Bev\u00f6lkerung f\u00fchrten. In der schrecklichen Not wurden so genannte Hungerbr\u00f6tchen gebacken, die einigerma\u00dfen erschwinglich waren. Diese Hungerbr\u00f6tchen waren deutlich kleiner als \u00fcblich. Das Mehl war gestreckt mit S\u00e4gemehl oder sonstigen unzul\u00e4nglichen Zusatzstoffen. Durch die gute Ernte des Jahres 1817 kam die lang ersehnte Erl\u00f6sung von der schlimmsten Not. Fr\u00f6hliche Erntedankfeste wurden daraufhin im ganzen Land gefeiert. K\u00f6nig Wilhelm reagierte angesichts der \u00fcberwundenen Not mit einer energischen F\u00f6rderung der Landwirtschaft, um \u00e4hnlichen Notlagen zuk\u00fcnftig besser begegnen zu k\u00f6nnen. Dies f\u00fchrte ab 1818 zur Abhaltung einer allj\u00e4hrlichen landwirtschaftlichen Leistungsschau, der Vorl\u00e4uferin des Cannstatter Volksfestes, und der Gr\u00fcndung des landwirtschaftlichen Instituts in Hohenheim.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Agrarpreise im Hungerjahr 1816 aufgrund des Mangels extrem anstiegen und die Wucherei auf Kosten der Notleidenden ein allseits zu bek\u00e4mpfendes Problem war, verfielen sie seit 1817 zusehends. Der Preisverfall f\u00fchrte bis 1826 zu einer regelrechten Agrarkrise und damit einhergehend zur Verarmung der b\u00e4uerlichen Bev\u00f6lkerung. Bereits 1844 k\u00fcndigte sich eine neue Wirtschaftskrise mit Inflation und Arbeitslosigkeit an, die in einem neuerlichen Hungerjahr 1847 mit Hungerrevolten gipfelte. Die Agrarkrise hielt noch bis etwa 1855 an.<\/p>\n<p>Das K\u00f6nigreich blieb im Grunde w\u00e4hrend der ganzen Regierungszeit K\u00f6nig Wilhelms I. mehr oder weniger deutlich von den Auswirkungen des Pauperismus gekennzeichnet. \u00dcberwiegend aus wirtschaftlich-sozialen Gr\u00fcnden wanderten von 1815 bis zur Gr\u00fcndung des Deutschen Reichs 1871 mindestens 400.000 W\u00fcrttemberger nach Osteuropa oder Amerika aus, was einem Jahresdurchschnitt von 4.200 Menschen entspricht. Allein von 1800 bis 1804 wanderten etwa 17.500 Personen haupts\u00e4chlich nach Osteuropa aus, ehe ein Verbot K\u00f6nig Friedrichs, das von 1807 bis 1815 galt, die Auswanderung untersagte. Nach Aufhebung des Verbots stieg die Zahl der Auswanderer 1816 und 1817 sprunghaft an. Sie betrug jeweils etwa 20.000 Personen pro Jahr.[52] Als Gr\u00fcnde f\u00fcr die Auswanderung kamen nicht nur Armut und Arbeitslosigkeit, sondern auch die dr\u00fcckende Steuerlast und die verbreitete Willk\u00fcr der Obrigkeit zum Tragen. Namentlich das elende Schreibereiwesen f\u00fchrte zum Entschluss, der Heimat den R\u00fccken zu kehren, weil unter diesen staatlichen Repressionen f\u00fcr viele keine Entfaltungsm\u00f6glichkeit f\u00fcr die Zukunft ersichtlich schien.[53]<\/p>\n<p>Da aus Mangel an Kohle eine fr\u00fche Industrialisierung W\u00fcrttembergs ausgeschlossen war und auch die Produktion schwerer G\u00fcter an den schlechten Transportm\u00f6glichkeiten scheiterte, war das Handwerk haupts\u00e4chlich mit der Produktion von Textilien und sonstiger leicht zu transportierender Waren besch\u00e4ftigt (Feinmechanik, Instrumentenbau f\u00fcr Wissenschaft und Kunst sowie Musikinstrumente), sofern es um den Export ging. Viele der Erzeugnisse des Handwerks waren aber auch lediglich f\u00fcr den heimischen Markt bestimmt, insbesondere im Bau- und M\u00f6belgewerbe. Das Handwerk blieb noch bis ins Jahr 1862 in Z\u00fcnften organisiert. Die Manufakturen und vereinzelten Fabriken bezogen ihre Energie haupts\u00e4chlich aus Wasserkraft, so dass entlang des Neckars wie in Esslingen und Cannstatt die Keimzellen der Industrie in W\u00fcrttemberg lagen. Erst im Jahre 1895 \u00fcberfl\u00fcgelte in W\u00fcrttemberg die Dampfkraft die Wasserkraft.<\/p>\n<p>Mittelst\u00e4ndisch gepr\u00e4gte Industrialisierung in W\u00fcrttemberg<\/p>\n<p>Der in seiner Zeit verkannte National\u00f6konom Friedrich List hatte viele Gedanken vorformuliert, die W\u00fcrttemberg ganz allm\u00e4hlich halfen, aus seiner wirtschaftlichen Misere herauszukommen. Dazu geh\u00f6rte die Gr\u00fcndung des S\u00fcddeutschen Zollvereins 1828 und des Deutschen Zollvereins 1834, an deren Zustandekommen K\u00f6nig Wilhelm I. ein gro\u00dfes Interesse hatte genauso wie die stetige Verbesserung der Land- und Wasserstra\u00dfen. Welche Herausforderungen dies mit sich brachte, kann exemplarisch mit dem Hinweis auf die Bew\u00e4ltigung der Geislinger Steige am Albaufstieg und der Neuen Weinsteige in Stuttgart in Erinnerung gerufen werden. Den Grundstein zum Ausbau des Neckars als Wasserstra\u00dfe hatte von 1819 bis 1821 der Stuttgarter Wasserbaudirektor Karl August Friedrich von Duttenhofer mit dem Bau des Wilhelmskanals bei Heilbronn gelegt. 1841 erreichte die Neckar-Dampfschifffahrt Heilbronn, jedoch scheiterte weiter flussaufw\u00e4rts der wirtschaftliche Einsatz von Schaufelraddampfern an den ung\u00fcnstigen Wasserverh\u00e4ltnissen des Neckars. Auf dem Bodensee fuhren Dampfschiffe bereits ab 1824.<\/p>\n<p><strong>Georg Wilhelm Friedrich Hegel (* 27. August 1770 in Stuttgart; \u2020 14. November 1831 in Berlin): [Beurteilung der] Verhandlungen in der Versammlung der Landst\u00e4nde des K\u00f6nigreichs W\u00fcrttemberg im Jahr 1815 und 1816.<\/strong><\/p>\n<p>Die Zeit hatte f\u00fcr W\u00fcrttemberg eine neue Aufgabe und die Forderung ihrer L\u00f6sung herbeigef\u00fchrt, die Aufgabe, die <em>w\u00fcrttembergischen Lande zu einem Staate zu errichten<\/em>. Nachdem der Unsinn der Einrichtung, welcher <em>Deutsches Reich<\/em> genannt und wohl am richtigsten von einem wenigstens geistreichen Geschichtsschreiber als die <em>Konstituierung der Anarchie<\/em> bezeichnet worden ist, endlich sein verdientes und ihm auch in der \u00e4u\u00dferen Art und Weise gem\u00e4\u00dfes schimpfliches Ende erreicht hatte, erhielt das vormalige W\u00fcrttemberg nicht nur eine Vergr\u00f6\u00dferung um mehr als das Doppelte gegen seinen vorherigen Bestand, sondern dieses Ganze, dessen Teile vorher deutsche Reichslehen, der Teil, der das Herzogtum ausgemacht hatte, auch ein b\u00f6hmisches Afterlehen gewesen war, warf diese Unterordnung ab, trat mit der k\u00f6niglichen W\u00fcrde des F\u00fcrsten in die Souver\u00e4nit\u00e4t \u00fcber und in die Stellung eines Staates, \u2013 eines von den wirklichen <em>deutschen Reichen<\/em>, die den Platz des Undings einnehmen, das nur noch den leeren Namen eines Reichs gef\u00fchrt hatte.<\/p>\n<p><strong>Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten des K\u00f6nigreichs W\u00fcrttemberg im Jahre &lt;\u2026&gt; Stuttgart<\/strong><\/p>\n<p>Verhandlungen 1833 1. Landtag:<\/p>\n<p><em>&#8211; 34. Band, Stuttgart 1833:<\/em><\/p>\n<p><em>1. Abt. I. Sitzung, S. 13 Ung\u00fcltigkeitserkl\u00e4rung der Wahl Wangenheims nach \u00a7 147 Wohnsitz.<\/em><\/p>\n<p>35. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p><em>2. Abt. XV. Sitzung, S. 3f. 4.2.1833 Wahl Wangenheim.<\/em><\/p>\n<p><em>S. 59-66 4.2.1833: Bericht Hufnagel, st\u00e4ndische Legitimations-Commission wg Wangenheim.<\/em><\/p>\n<p><em>S. 67-85 4.2.1833: Bericht Schott, Minderheitsvotum zu Wangenheim.<\/em><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bewertung eines Zollvereins mit Preu\u00dfen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>XVII. Sitzung, S. 44f. 6.2.1833: <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zais<\/span><\/strong> \u00fcber Abschluss eines Zoll- und Handelsvertrags.<\/p>\n<p>S. 47-60 6.2.1833: Motion Zais zu ZV mit Preu\u00dfen.<\/p>\n<p>Beil.: Motion Zais von Cannstadt zum ZV mit Pr.<\/p>\n<p>S. 49 &lt;Erkl\u00e4rung, da\u00df&gt; der ehrliche Gro\u00df- und Kleinhandel in Colonial- und Manufaktur-Waaren dem stets m\u00e4chtiger werdenden Schmuggelhandel unterliegen &lt;m\u00fc\u00dfte.&gt; \u00a0\u2026<\/p>\n<p>auch schweige ich von den traurigen, die Moralit\u00e4t der Gr\u00e4nzbewohner untergrabenden Folgen der hohen Zolls\u00e4tze, die in demselben Verh\u00e4ltni\u00df um sich greifen w\u00fcrden, als wir uns den noch h\u00f6heren preu\u00dfischen Z\u00f6llen unterwerfen m\u00fc\u00dften.<\/p>\n<p>S. 50 Nicht weniger T\u00e4uschung liegt in der Voraussetzung, Sachsen und Baden werden sich nach dem Beitritt Baierns und W\u00fcrtembergs sogleich entschlie\u00dfen, und dadurch dem Schmuggelhandel die Nahrung abschneiden; gesch\u00e4he auch ersteres, so w\u00fcrde letzteres doch nicht erfolgen; denn wie jetzt das Voigtland und die badische Gr\u00e4nze die Schmuggel-Linien bilden,\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 so w\u00fcrde es in der Folge die Schweiz seyn.<\/p>\n<p>XVIII. Sitzung, S. 1, 7.2.1833: Wahl einer Kommission zu Motion Zais.<\/p>\n<p>XX. Sitzung, S. 3, 11.2.1833: Berichterstattung Motion Zais.<\/p>\n<p><em>S. 3-79 Beratung \u00fcber Kommissionsbericht zur Legitimation Wangenheims.<\/em><\/p>\n<p>XXI. Sitzung, <em>S. 1, 12.2.1833, Beschluss \u00fcber Wahl Wangenheims verlesen und genehmigt. (Beilage 1).<\/em><\/p>\n<p>S. 11-40 12.2.1833: Beratung des Kommissionsberichts \u00fcber Zaissche Motion<\/p>\n<p>S. 40f. 12.2.1833: Beschluss Adresse<\/p>\n<p>S. 41-43 12.2.1833: Bericht der Komm. zur Motion von Zais, erstattet von <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ke\u00dfler<\/span><\/strong>,<\/p>\n<p>S. 42 Ebenso wenig glaubt Ihre Commission sich dar\u00fcber t\u00e4uschen zu d\u00fcrfen, wie, aller Theorie zum Hohn, es denn doch m\u00f6glich sey, da\u00df man auf der einen Seite mit \/ S. 43 so \u00fcberaus w\u00fcnschenswerther Hinwegr\u00e4umung der Zollschranken und der Schmuggel-Pest, zwar einen erweiterten Raum f\u00fcr Handel und Verkehr gewinnt, auf der andern Seite dagegen am Handel selbst eine h\u00f6chst empfindliche und tiefgreifende Einbu\u00dfe erleidet.<\/p>\n<p>Der freie Raum f\u00fcr den Markt ist ja der Markt noch nicht selber. Und \u00fcber die Geb\u00fchr erh\u00f6hte \u00a0Z\u00f6lle, sey es auch nur in Betreff einzelner Artikel, die als fremde Waare zum weit verbreiteten Bed\u00fcrfni\u00df geworden, k\u00f6nnten dann allzuleicht das Einschw\u00e4rzen auf andern Punkten zur verderblichen Sitte machen, oder diese Sitte bis zur Feindseligkeit, bis zur Gewaltthat und zur Aufl\u00f6sung der moralischen Bande steigern, die den friedlichen B\u00fcrger an den Staat kn\u00fcpfen.<\/p>\n<p>XXII. Sitzung, S. 4-8, 13.2.1833: Beratung Motion Zais.<\/p>\n<p>S. 11f., 13.2.1833: Adresse an Geh. Rat zu ZV mit Preu\u00dfen.<\/p>\n<p>XXIII. Sitzung, S. 4, 14.2.1833: Adresse an 1. Kammer wg Zoll- und Handelsverh\u00e4ltnissen.<\/p>\n<p>36. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>3. Abt. XXVII. Sitzung, S. 52-54 20.2.1833: Beilage Note der Ersten Kammer.<\/p>\n<p>XXXI. Sitzung, S. 58-62 25.2.1833: Beratung des Kgl Rescripts auf Zoll- und Handelsverh\u00e4ltnisse.<\/p>\n<p>S. 67f. 25.2.1833: Rescript auf Adresse wg Zoll- und Handelsverh\u00e4ltnissen mit Preu\u00dfen<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Umfang der Zollvergehen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>XXXVI. Sitzung, S. 25-61 2.3.1833: Beratung des Rechenschaftsberichts: Ertrag des Zollgef\u00e4lles, H\u00f6he der Z\u00f6lle, das Schmuggelunwesen.<\/p>\n<p>S. 31 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Klett<\/span><\/strong>: Ich glaube, da\u00df sich die Frage, wie hinsichtlich der gegenw\u00e4rtig bestehenden hohen Zo1ls\u00e4tze, dieses gro\u00dfen Staats\u00fcbels, Abh\u00fclfe geschehen k\u00f6nne, zur Er\u00f6rterung bei Berathung des Etats eignet. Ich gehe de\u00dfhalb f\u00fcr jetzt davon ab und beschr\u00e4nke mich blo\u00df darauf, der Kammer einen kurzen aber b\u00fcndigen Beweis von der ungeheuern Zahl von Zolldefraudationen auf den Grund der Listen, wie sie vorliegen, und zugleich von der hohen Wahrscheinlichkeit, ja ich m\u00f6chte sagen, Gewi\u00dfheit zu geben, da\u00df bei der Herabsetzung der Z\u00f6lle auf beinahe ein Drittel, die Staatscasse keinen Ausfall in ihren Einnahmen zu f\u00fcrchten h\u00e4tte.<\/p>\n<p>S. 32 &lt;Zu Zucker und Kaffee.&gt; Es h\u00e4tten aber diese Artikel, da sie, wie ich so eben bemerkte, \u00a0in den Jahren 1829\/32 einen vierfach h\u00f6heren Zoll bezahlen mu\u00dften, als in den Jahren 1823\/26 (ohne Schmuggel), auch das Vierfache von demjenigen abwerfen m\u00fcssen, was Zucker und Caffee fr\u00fcher abgeworfen hatte, und es w\u00e4re daher statt der so eben angegebenen Summe in den Jahren 1829\/32 eine Summe von 3,712,000 fl erforderlich gewesen, um dasselbe Verh\u00e4ltni\u00df herzustellen. Da nun aber blos 1,635,000 fl. eingegangen sind, so zeigen sich zur Gen\u00fcge einmal die ungeheuern Defraudationen, und zweitens geht daraus hervor, welche gro\u00dfe und weit mehr als die H\u00e4lfte betragende Reduction die Z\u00f6lle erleiden k\u00f6nnten, ohne da\u00df die Staatscasse, die dann keine so kostspieligen Aufsichtsma\u00dfregeln n\u00f6thig h\u00e4tte, verk\u00fcrzt w\u00fcrde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bedeutung der Zolltarifh\u00f6he<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geheimerath von Herdegen<\/span><\/strong>: Wenn man n\u00e4mlich vergleicht, wie viel die \u00e4ltern und die neuern Listen Einfuhr von Zucker und Caffee enthalten, so wird man in den neuern mehr finden, was beweist, da\u00df fr\u00fcher mehr geschmuggelt wurde, welches \u00fcbrigens bei hohen und niederen Z\u00f6llen geschieht. Bei niedern Z\u00f6llen sind aber die Mittel nicht so gegeben, die Grenze zu bewachen, als bei h\u00f6heren Z\u00f6llen, we\u00dfhalb bei jenen nach gemachten Erfahrungen mehr geschmuggelt wird.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Klett<\/span><\/strong>: Fr\u00fcher wurde nicht der zehnte Theil von demjenigen geschmuggelt, was jetzt.<\/p>\n<p>S. 33 Geheimerath v. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Herdegen<\/span><\/strong>: Ich wiederho1e, die Zollregister von fr\u00fcher und jetzt sind mit einander zu vergleichen. Blos daraus kann man ersehen, ob fr\u00fcher oder jetzt mehr geschmuggelt worden ist, nicht aber aus einer Vergleichung der Einnahmen im Ganzen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Klett<\/span><\/strong>: Die Zollregister werden gen\u00fcgende Auskunft geben, und ich trage darauf an, da\u00df neben der Finanzcommssion auch die Zollcommission beauftragt werde, die Zollrechnungen in der Richtung, die \u00a0ich bezeichnete, zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Veranstaltung vom 20.12.2017<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Justinus Kerner, W\u00fcrttemberger Lied<\/p>\n<p>Preisend mit viel sch\u00f6nen Reden<\/p>\n<p>Ihrer L\u00e4nder Wert und Zahl,<\/p>\n<p>Sa\u00dfen viele deutsche F\u00fcrsten<\/p>\n<p>Einst zu Worms im Kaisersaal.<\/p>\n<p>\u201eHerrlich\u201c, sprach der F\u00fcrst von Sachsen,<\/p>\n<p>\u201eIst mein Land und seine Macht;<\/p>\n<p>Silber hegen seine Berge<\/p>\n<p>Wohl in manchem tiefen Schacht.\u201c<\/p>\n<p>\u201eSeht mein Land in \u00fcpp\u2019ger F\u00fclle,\u201c<\/p>\n<p>Sprach der Kurf\u00fcrst von dem Rhein,<\/p>\n<p>\u201eGoldne Saaten in den T\u00e4lern,<\/p>\n<p>Auf den Bergen edlen Wein!\u201c<\/p>\n<p>\u201eGro\u00dfe St\u00e4dte, reiche Kl\u00f6ster\u201c,<\/p>\n<p>Ludwig, Herr zu Bayern, sprach,<\/p>\n<p>\u201eSchaffen, da\u00df mein Land den euren<\/p>\n<p>wohl nicht steht an Sch\u00e4tzen nach.\u201c<\/p>\n<p>Eberhard, der mit dem Barte,<\/p>\n<p>W\u00fcrttembergs geliebter Herr,<\/p>\n<p>Sprach: \u201eMein Land hat kleine St\u00e4dte,<\/p>\n<p>Tr\u00e4gt nicht Berge silberschwer;<\/p>\n<p>Doch ein Kleinod h\u00e4lt\u2019s verborgen:<\/p>\n<p>Da\u00df in W\u00e4ldern, noch so gro\u00df,<\/p>\n<p>Ich mein Haupt kann k\u00fchnlich legen<\/p>\n<p>Jedem Untertan in Scho\u00df.\u201c<\/p>\n<p>Und es rief der Herr von Sachsen,<\/p>\n<p>Der von Bayern, der vom Rhein:<\/p>\n<p>\u201eGraf im<\/p>\n<p>Bart! Ihr seid der Reichste!<\/p>\n<p>Euer Land tr\u00e4gt Edelstein!\u201c<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Aufwand f\u00fcr Zollkontrollen<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kayser:<\/span><\/strong> Die Erhebung der Zollgef\u00e4lle nimmt 23 Procent in Anspruch, und wenn man nach dem Aufwand\/\u00a0 S. 34 rechnet, den andere h\u00f6here Stellen, die des Zolls wegen bestehen, machen, so wird der Betrag bis auf 30 Procent steigen. \u2026<\/p>\n<p>Zucker und Caffee sind diejenigen Gegenst\u00e4nde, die uns unumg\u00e4nglich nothwendig sind, \u00a0und auch in der Folge absolut nothwendig seyn werden, und doch ist darauf der h\u00f6chste Zoll gelegt. Wenn man in dieser Beziehung besonders die Grenzgegenden und den Schmuggelhandel daselbst ins Auge fa\u00dft, wobei der ordentliche Kaufmann gar nicht mehr bestehen kann, wenn man erw\u00e4gt, wie viele Menschen von dem Kinde bis zum Greise dadurch an Leib und Seele verdorben werden, so mu\u00df man, besonders da die Einzugskosten &#8217;so gro\u00df sind, auf den Gedanken an niedere Z\u00f6lle zur\u00fcckkomme.<\/p>\n<p>Es werden selbst in Gegenden, die f\u00fcr die Colonialwaaren gar nicht gelegen sind, wie z.B. in N\u00fcrnberg, Anerbietungen von Zucker und Caffee in Preisen gemacht, die nur m\u00f6glich sind, wenn 7\/8 hereingeschmuggelt werden. Dieses erzeugt nun in beiden L\u00e4ndern auch unter den. Kaufleuten ein gewisses Mi\u00dftrauen, wenigstens gegen die Grenzzo11beamten, weil man einen solchen Schmuggel nicht f\u00fcr m\u00f6glich h\u00e4lt, wenn er nicht bei dem Regierungspersonal selbst Schutz \/ S. 35 findet. Es wird daher eine doppelt wichtige Aufgabe f\u00fcr die Regierung seyn, auf Herabsetzung der Z\u00f6lle m\u00f6glichst Bedacht zu nehmen, um besonders unsere Grenzgegenden von dem mercantilischen und moralischen Verderben zu retten.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Vereingsgebiet und Schmuggelbek\u00e4mpfung<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Herdegen<\/span><\/strong>: Ich will deshalb die Debatte nicht l\u00e4nger aufhalten, habe aber schon bemerkt, da\u00df die niederen Z\u00f6lle nicht gerade das Mittel sind, den Schmuggel zu verhindern. Es liegt mehr in einer Erweiterung des Handelsgebiets.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kontrollkosten<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 35 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">D\u00f6rtenbach<\/span><\/strong>: Was die Bemerkung betrifft, da\u00df die Verwaltungskosten 23 Procent betragen, so kann ich die\u00df nicht im Augenblick nachrechnen, allein ich finde, da\u00df in dem neuen Etat von dem Brutto-Ertrag, der auf 1,200,000 fl. angenommen ist, 33 Procent Verwaltungskosten und 9 Procent andere Ausgaben, also 42 Procent in Abzug kommen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Regierung soll Konsequenzen aus \u00dcberhandnehmen des Schmuggels ziehen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 36 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pfizer:<\/span><\/strong> Was ich sagen wollte, ist bereits von sachkundigem und erfahrenern Rednern gesagt worden. Der Gegenstand scheint mir aber doch von so allgemeinem Interesse zu seyn, da\u00df auch einem Laien einige Worte erlaubt seyn d\u00fcrften.\u00a0 Von. allen Seiten h\u00f6rt man bei uns Klagen \u00fcber die hohen Zolls\u00e4tze, und \u00fcber das dadurch erzeugte und gen\u00e4hrte Schmuggelwesen, das nicht nur auf den Handel, sondern auch auf die Sittlichkeit des Volks den nachtheiligsten Einflu\u00df hat. Wenn auch nur die H\u00e4lfte dieser Klagen in der Wahrheit gegr\u00fcndet ist, so kann man, scheint es, nicht genug eilen, dem Strome von Demoralisation, der \u00fcber unser Land in Folge der bestehenden Zollgesetze und Zolleinrichtungen hereinbricht, und ganze Ortschaften, ganze Striche unserer Bev\u00f6lkerung zu ergreifen, jedem rechtlichen Erwerbe zu entfremden, und in einen fortw\u00e4hrenden Kriegszustand gegen Gesetz und Obrigkeit zu versetzen droht, Einhalt zu thun. Darum halte ich f\u00fcr Pflicht der St\u00e4nde, im Hinblick auf die obschwebenden Unterhandlungen \u00fcber Zoll- und Handelsangelegenneiten der Regierung bei jedem Anla\u00df diesen Gegenstand zu ernster Ber\u00fccksichtigung angelegentlichst zu empfehlen. Ich schlie\u00dfe mich in dieser Hinsicht ganz den Bemerkungen des Abgeordneten Kayser an, und bitte um die Erlaubni\u00df, aus dem Schreiben eines meiner Committenten, eines T\u00fcbinger Kaufmanns, zu Best\u00e4tigung meiner Behauptungen einiges mitzutheilen. (Tr\u00e4gt solches vor \u2022)<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Tarifh\u00f6he und Schmuggelgefahr<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 37 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zais<\/span><\/strong>: Die hohen Z\u00f6lle lassen sich aus zwei Gesichtspunkten betrachten; einmal sind sie ein Mittel der Besteurung, und in dieser Hinsicht sehr zu beachten, und andererseits ein Mittel, die innere Industrie zu f\u00f6rdern. Ware nun W\u00fcrtemberg verm\u00f6ge seiner geographischen S.38 Lage im Fall, den ersten Gesichtspunkt festzuhalten, w\u00e4re man n\u00e4mlich wirklich im Stande, eine Besteurung auf diesem Wege zu erheben, so w\u00fcrde ich der Erste seyn, der die hohen Z\u00f6lle in Schutz n\u00e4hme; allein dieses ist, wie mehrere Redner bemerkt haben, durchaus nicht m\u00f6glich. Auch zeigt es leider die Erfahrung, denn unsere Zolleinnahme ist sehr gering im Verh\u00e4ltni\u00df mit dem Verbrauch, indem am Ministertisch selbst schon zugegeben wurde, da\u00df der Verbrauch von Zucker in W\u00fcrtemberg nahe an 50,000 Centner betragen werde. Nehmen wir nun an, da\u00df nur der dritte Theil Caffee verbraucht wird, so wird sich schon daraus angeben, da\u00df eine Brutto-Zolleinnahme von ungef\u00e4hr einer Million herauskommen m\u00fc\u00dfte; da\u00df sie aber nicht herauskommt, liegt klar am Tage, und da\u00df \u00fcberhaupt mit erh\u00f6hten Z\u00f6llen die Einschw\u00e4rzung im Verh\u00e4ltni\u00df steht, kann niemand l\u00e4ugnen. Es wird die\u00df so sehr anerkannt, da\u00df der franz\u00f6sische Handelsminister Argout noch vor zwei Monaten einen Gesetzesentwurf in die Deputirtenkammer brachte, worin er die Schmuggellinien zum Ma\u00dfstab f\u00fcr die Z\u00f6lle annimmt und sagt, wir k\u00f6nnen die Z\u00f6lle noch etwas h\u00f6her halten, als die Schmuggellinien, denn der Kaufmann ist in der Regel doch so weit ehrlich, da\u00df er eher seine Waare verzollt, als das Geld den Schmugglern zu l\u00f6sen gibt. Dieser franz\u00f6sische Handelsminister hat wahrscheinlich nach reifer Erfahrung die Schmuggellinien als Ma\u00dfstab f\u00fcr die Z\u00f6lle angenommen. Nun ist aber in Baden der Ma\u00dfstab 1 fl. 20 kr., und in W\u00fcrtemberg l5 fl., was eine Pr\u00e4mie auf den Schmuggel ist, die durch keine Zollschutzwache \u00fcberwunden werden kann. Aus getreuen Berichten des Handelsstandes aller Gegenden in W\u00fcrtemberg ist zu ersehen, da\u00df durchaus hier keine \u00dcbertreibungen stattfinden, und der Handelsstand nicht, wie man so gerne glauben m\u00f6chte, muthwillig klagt, denn es ist so weit gekommen, da\u00df die ersten Handlungsh\u00e4user ihre Commis entlassen, und der sonst so sch\u00f6ne Handel mit Colonial\/ S. 39 waaren zu Grunde geht. Wenn man die letzten Zolleinnahmen als Ma\u00dfstab annehmen will, so mu\u00df ich bemerken, da\u00df diese sehr tr\u00fcgerisch sind, denn das Schmuggelwesen hat in den letzten f\u00fcnf Monaten eine Ausdehnung erlangt, wovon man keinen Begriff hat. Es liegen zwar noch viele verzollte Waaren im Lande, allein bald wird die\u00df nicht mehr seyn, und wir sehen der traurigsten Catastrophe in Beziehung auf die Colonialwaaren entgegen. &lt;Zustimmung Zu Kaysers Antrag.&gt;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Badische Grenze als Schmuggelgebiet<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pflanz<\/span><\/strong>: Ich bin mit demjenigen einverstanden, was \u00fcber die traurigen Folgen dieses Systems gesagt wurde, und wenn behauptet werden will, da\u00df niedere Zolls\u00e4tze dagegen kein Mittel seyen, so will ich nur ein Beispiel anf\u00fchren: Ich wei\u00df im Schwarzwald einen Ort, der fr\u00fcher sehr an Arbeit gew\u00f6hnt war, in welchem aber im vorigen Sommer w\u00e4hrend der Erndte kein Tagl\u00f6hner erhalten werden konnte, indem sie bei Nacht aus dem Badischen Colonialwaaren hereinschmuggeln, und solchergestalt auf eine leichte, aber ungesetzliche Weise drei\/ S.40 mal mehr verdienen, als bei Tag durch Taglohn. Ich wei\u00df ferner einen namhaften Kr\u00e4mer in einem badischen Ort, der fr\u00fcher jede Woche einige Pfund Zucker und Caffee verkaufte, und sie bei einem w\u00fcrtembergischen Kaufmann, der hier anwesend ist, holte. Dieser verkauft nun in der Woche ganze Wagen voll, und ist in kurzer Zeit einer der reichsten Leute an der badischen Grenze geworden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schmuggel und Gewaltantwendung<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Die Nachrichten, die ich von Rottweil erhalten habe, erregen Schaudern. Die Schmuggler leben in offenem Kampfe nicht nur mit der Zollschutzwaehe, sondern auch unter sich, indem sie sich selbst \u00fcberfallen, und einander das Geschmuggelte rauben. Gerade auf diese Weise wird ein gro\u00dfer Theil der Bewohner W\u00fcrtembergs ganz demoralisirt, und man sollte dabei nicht blos auf den finanziellen Gewinn R\u00fccksicht nehmen, sondern auch auf die Sittlichkeit des Volks, denn geht diese verloren, so wei\u00df ich nicht, wohin wir kommen werden.<\/p>\n<p>Bei dieser Gelegenheit m\u00f6chte ich auch fragen, in welchen F\u00e4llen den Zollschutzw\u00e4chtern erlaubt ist, ihr Mordgewehr gegen die Schmuggler zu gebrauchen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geheimerath v. Herdegen<\/span><\/strong>: In der 1nstruction ist es genau bestimmt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pflanz<\/span><\/strong>: Einen Menschen wegen eines Zuckerhutes todt schie\u00dfen, ist schauerlich.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Leitlinie der Regierung in Zollpolitik<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geheimrath v. Herdegen<\/span><\/strong>: Die Regierung hat keine andere Absicht, als die Zolllinien durch neue Handelsvertr\u00e4ge zu entfernen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Stimmung der Kaufleute im Oberamt Balingen (Zollernalbkreis) wegen Schmuggel <\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Menzel:<\/span><\/strong> Ganz dieselben Beschwerden herrschen in dem Oberamt, dessen Vertreter ich bin. Es liegen mir vier Schreiben von rechtlichen Kaufleuten vor, die sich auf das Bitterste gegen den immer \u00fcberhand nehmenden Schmuggel beklagen, wodurch alle ehrlichen Leute nothwendig zu Grunde gehen m\u00fcssen. Sie beschweren sich nicht nur dar\u00fcber, da\u00df sie im Erwerb benachtheiligt sind, sondern auch, da\u00df im gesellschaftlichen Leben die Ehrlichen,\/ S. 41 weil sie die Minderzahl bilden, unter der Masse von Schurken untergehen m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Demoralisation im Oberamt Neuenb\u00fcrg (Landkreis Calw)<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schott<\/span><\/strong>: Im Namen des Oberamtsbezirks, den ich vertrete, habe auch ich Klage zu erheben, \u00fcber die au\u00dferordentliche Demoralisation und die Verk\u00fcmmerung des t\u00e4glichen Verkehrs mit dem Nachbarstaat. Ich glaube daher, die Finanzcommission sollte es sich zur besonderen Pflicht machen, nicht nur diesen Gegenstand zu ber\u00fccksichtigen, sondern auch die Straff\u00e4lle sich vorlegen zu lassen, die seit Einf\u00fchrung dieses Systems eingetreten sind. Ich h\u00f6re, da\u00df in Einem Jahre 2113 Straff\u00e4lle vorgekommen sind, die au\u00dfer den Confiscationen 45,000 fl. eingetragen haben, was den sichersten Ma\u00dfstab f\u00fcr diese wahrhafte Landesbeschwerde geben wird.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hinterm\u00e4nner f\u00fcr Schmuggler<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Feuerlein<\/span><\/strong>: Allerdings, allein das Finanzministerium hat zugleich bemerkt, da\u00df blos die \u00e4rmste Volksclasse vorgeschoben, die eigentlichen Schmuggler aber im Hintergrund bleiben und nicht erreicht werden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Klage \u00fcber Schmuggel allgemein in Tuttlingen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 43 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schneckenburger<\/span><\/strong>: In meinem Bezirke ist die Klage so allgemein \u00fcber diese Gr\u00e4uel der Verw\u00fcstung, wie man es hei\u00dft, da\u00df ich mich gar nicht genug dar\u00fcber aussprechen kann. Keine Farbe ist grell genug, um die Sache zu illuminiren. Was den Schmuggel betrifft, so \u00fcbersteigt er alle Grenzen. Ich wohne selbst in einem Ort, der noch vor wenigen Jahren sich durch Arbeit vor vielen andern auszeichnete, w\u00e4hrend gegenw\u00e4rtig in demselben Orte, der andern zum Muster vorgestellt worden ist, mehr als 30 solcher Leute sich befinden, die fast alle Nacht diesem traurigen Gesch\u00e4fte nachgehen. Der Schmuggel geschieht auch nicht blo\u00df im Kleinen, sondern die Leute gehen haufenweise, und ich wei\u00df Beispiele, da\u00df fremde reisende HandeIsleute rechtlichen Kaufleuten um die H\u00e4lfte des Zolls und noch niederer oft solche Waaren, frei vor das Haus geliefert, anbieten.<\/p>\n<p>Einem solchen \u00dcbelstande sollte denn doch abgeholfen werden, worin mir die Kammer gewi\u00df beistimmen wird.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Viele Stimmen:<\/span><\/strong> Allerdings, denn es herrscht hier\u00fcber nur Eine Stimme im Lande.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schneckenburger:<\/span><\/strong> Auf den Landbau wirkt dieses Verh\u00e4ltni\u00df so ung\u00fcnstig, da\u00df es einem<\/p>\n<p>Bauern oft nicht m\u00f6glich ist, Tagl\u00f6hner zu bekommen, denn die Leute sagen, sie m\u00fc\u00dften Narren seyn, wenn sie 24 kr. nachliefen, w\u00e4hrend sie 1 fl. 21 kr. verdienen k\u00f6nnten. F\u00fcr diese Leute selbst ist es \u00fcbrigens kein Gl\u00fcck, denn es hei\u00dft \/ S. 44 hier: wie gewonnen, so zerronnen; versammeln sie sich in den Bier- und Branntweinkneipen und unterreden sich in ihrer eigenen technischen Sprache \u00fcber eine neue Unternehmung, wobei man z.B. die Ausdr\u00fccke h\u00f6rt: Wann geht der Mond auf? Willst du den Abendstern auch sehen? mittlerweile aber verprassen sie ihr Geld.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Hinweis auf Meldepflicht von Zollbetrug an Beh\u00f6rden<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geheimerath v. Herdegen<\/span><\/strong>: Es ist zu bedauern, wenn Ortsobrigkeiten und redliche B\u00fcrger solche Dinge wissen und die Beh\u00f6rden nicht davon in Kenntni\u00df setzen. Es ist dies die Pflicht eines Jeden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schneckenburger<\/span><\/strong>: Es war eine eigene Deputation von Tuttlingen hier bei dem K\u00f6nig selbst, sie hat aber nichts bezweckt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wunsch der Herabsetzung von Z\u00f6llen wegen Schmuggel<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Decan M\u00fcnch<\/span><\/strong>: Ich will das Bild, welches der Abgeordnete Schneckenburger entworfen hat, nicht noch mehr ausmalen. Auch ich wohne an der badischen Grenze und bin von allem demjenigen, was von der Demoralisation gesprochen wurde, so vollkommen \u00fcberzeugt, da\u00df auch ich eine Herabsetzung der Z\u00f6lle sehr w\u00fcnschen mu\u00df.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Artikel 19 Bundesakte<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">R\u00f6mer<\/span><\/strong>: &lt;hofft auf Ausf\u00fchrung von Art. 19 durch Bundesversammlung.&gt; Ich bemerke dies S.45 nur zur Beruhigung derjenigen Redner vor mir, die in der sich vermehrenden Demoralisation. durch den Schmuggelhandel sich so grelle Vorstellungen gemacht haben.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kaufleute aus Freudenstadt wollen Herabsetzung der Z\u00f6lle<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Stahl <\/span><\/strong>v. Freudenstadt: Dem vielen Gesagten will ich nur noch das beif\u00fcgen, da\u00df die Kaufleute in Freudenstadt ganz zu Grunde gerichtet sind, wenn die Z\u00f6lle nicht herabgesetzt werden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Fabrikanten und Schutzzoll<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 46 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Deffner<\/span><\/strong>: Auch ich bin v\u00f6llig von den Nachtheilen durchdrungen, die aus den hohen Z\u00f6llen f\u00fcr die Sittlichkeit hervorgehen, und ich f\u00fcrchte sehr, es m\u00f6chte auch noch andere europ\u00e4ische Staaten wegen dieser Ma\u00dfregeln die Nemesis ereilen. Was die Bemerkung betrifft, da\u00df die Fabrikanten hohe Z\u00f6lle w\u00fcnschen, so kann ich diesen Satz in einer solchen Allgemeinheit nicht anerkennen, da ich mehrere Fabrikanten kenne, die bestimmt schon bei jeder Gelegenheit erkl\u00e4rt haben, sie verlangen keine Schutzz\u00f6lle. Im Allgemeinen mag allerdings die\u00df der Wunsch seyn, allein wenn er f\u00fcr die Fabrikanten nur auf Kosten der Sittlichkeit der \u00fcbrigen B\u00fcrger erreicht werden k\u00f6nnte, so w\u00e4re er doch etwas zu theuer erkauft.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Badens Vereinigung mit Bayern und W\u00fcrttemberg wichtiger als die mit Preu\u00dfen<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Bollstetter<\/span><\/strong>: Der Hr. Geheime Rath sagte vorhin, man suche die Zolllinien zu erweitern; wenn wir uns \/ S. 47 aber mit Baden nicht vereinigen, so n\u00fctzt uns das Anschlie\u00dfen an Preu\u00dfen nichts.<\/p>\n<p>Dieser Staat kann ohnehin nie geringe Z\u00f6lle haben, da er viele L\u00e4nderstrecken enth\u00e4lt, wo er gar keine Grundsteuer erheben kann. Die Vereinigung mit Baden ist daher die Hauptsache, weil sich nur von dort aus niedere Z\u00f6lle erwarten lassen, was um so mehr zu w\u00fcnschen ist, als gegenw\u00e4rtig die ganze Strecke von Riedlingen bis Friedrichshafen eine einzige Schmuggellinie bildet.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Nur Verein mit Baden bringt Heil gegen Schmuggel<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Murschel<\/span><\/strong>: Auch ich halte f\u00fcr meine Pflicht, zur Kenntni\u00df der Kammer zu bringen, da\u00df mir aus dem Oberamt Maulbronn, dessen Vertreter ich bin, ein ganzer Fascikel von Klagen \u00fcber dieses Zollsystem mitgetheilt wurde, und auch dort nur in einem Vereine mit Baden das Heil gesucht wird.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Allgemeine Moralit\u00e4t durch Schmuggel in Gefahr<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Keller<\/span><\/strong>: Es ert\u00f6nt nur Eine Stimme von Mergentheim bis Friedrichshafen, da\u00df der Handel gel\u00e4hmt und die Moralit\u00e4t gef\u00e4hrdet sey, der Staat aber dennoch keine so gro\u00dfe Einnahmsquelle aus den Z\u00f6llen erhalte, wenn man die gro\u00dfen Kosten berechnet. Selbst Kinder von 12 Jahren sah ich durch die Landj\u00e4ger einf\u00fchren, so, da\u00df also auch schon in diesen, durch dieses Institut, die Moralit\u00e4t erstickt wird. Ich k\u00f6nnte eine ganze Registratur von Beschwerden in die Kanmer bringen, deren Verlesung bis in die \/ S. 48 Nacht hinein dauern w\u00fcrde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Abhilfe gegen Schmuggel durch Verein oder niedrige Zolltarife<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pf\u00e4fflin<\/span><\/strong>: Auch ich kann nicht blo\u00df von meinem Oberamte, sondern besonders von dem noch nicht vertretenen Oberamt Oberndorf, haupts\u00e4chlich aber von Alprisbach versichern, da\u00df durch die hohen Z\u00f6lle und die dadurch herbeigef\u00fchrten Schmuggeleien der Handel der Kaufleute nach und nach ganz zu Grunde gehen m\u00fc\u00dfte. Der Herr Minister hat vorhin bemerkt, es k\u00f6nne nur durch Erweiterung des Handelsgebiets geholfen werden, allein die\u00df kann auch durch Herabsetzung der Z\u00f6lle geschehen, und durch eine solche Herabsetzung werden wir eher zu einem Vereine mit Baden gelangen, was, wie man allgemein sagt, nie geschehen kann, wenn man sich an Preu\u00dfen mit seinen hohen Z\u00f6llen anschlie\u00dft.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wandel des Schmugglerprofils<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Gmelin<\/span><\/strong>: Ich glaube nicht, da\u00df das Schmuggelwesen erst seit den hohen Z\u00f6llen entstanden ist.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Viele Stimmen<\/span><\/strong>: Ja, Ja.<\/p>\n<p>Ich habe actenm\u00e4\u00dfige Beweise von unz\u00e4hligen F\u00e4llen gesehen, nach welchen der \u00a0Schmuggelhandel schon vor 15 Jahren und noch l\u00e4nger wirklich gewerbsm\u00e4\u00dfig getrieben wurde, allein er wurde durch andere Mittel und Wege getrieben. Damals war es der Kaufmann oder der Fuhrmann und der Zollbeamte, welche die Sache unter sich ausmachten, oder es konnte auch der Fuhrmann hereinkommen ohne bemerkt zu werden. Jetzt wird aber die Sache anders behandelt: der Landmann, und zwar besonders arme Landmann, \/ S.49 der in der N\u00e4he der Gr\u00e4nze wohnt, wird mit in die Sache hineingezogen und in dieser Hinsicht ist es ganz gewi\u00df, was viele Mitglieder, ich glaube nicht einmal mit \u00fcbertriebenen Farben, sondern der Wahrheit gema\u00df dargestellt haben, da\u00df n\u00e4mlich der Moralit\u00e4t eines gro\u00dfen Theils des Volkes in den Orten, wo jetzt der Schmuggelhandel getrieben wird, eine sehr bedeutende Gefahr droht. Einen andern \u00dcbelstand finde ich auch darin da\u00df, wenigstens meiner \u00dcberzeugung nach, die Zollstrafgesetze nicht zweckm\u00e4\u00dfig sind. Auch nach meinen Erfahrungen wird nur selten der wahre Schuldige, n\u00e4mlich im rechtlichen Sinn der sogenannte moralische Urheber, einer Schmuggelei bestraft, sondern gew\u00f6hnlich nur der, der sich aus Noth, in der Hoffnung eines kleinen Gewinns, zu dem Werkzeug des Schmugglers hergegeben hat.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Moralit\u00e4t als Staatsziel in Schmuggelfrage<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pfleiderer:<\/span><\/strong> Ich mu\u00df mich dem Antrag des Abgeordneten Kayser anschlie\u00dfen, denn hier mu\u00df der Finanzpunkt wohl im Hintergrund bleiben, wo der h\u00f6chste Zweck des Staats, n\u00e4mlich die Moralit\u00e4t, leidet. Eine wichtige Frage erlaube ich mir, aber an den Herrn Geheimenrath, ob n\u00e4mlich die Instruction, wornach ein Landj\u00e4ger auf einen Defraudanten schie\u00dfen darf, \u00fcberall bekannt gemacht ist, oder ob die\u00df nur die Zollschutzw\u00e4chter wissen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Waffengebrauch der Landj\u00e4ge in Schmuggelabwehr<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geheimerrath v. Herdegen<\/span><\/strong>: Die Instruction ist gedruckt, wie die Landj\u00e4ger-Instruction.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pfleiderer<\/span><\/strong>: Ist es aber m\u00f6glich, da\u00df durch eine Instruction einem B\u00fcrger, der ein Pfund Zucker oder\/ S. 50 Salz aus einem andern Lande herbringt, das Leben genommen werden kann?<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geheimerath v. Herdegen<\/span><\/strong>: Es ist genau vorgeschrieben, da\u00df nur im Fall der Nothwehr dergleichen statt finden kann.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pfleiderer:<\/span><\/strong> Ich halte diese Instruction mit der Verfassung in Widerspruch, wornach niemand seinem ordentlichen Richter entzogen werden soll. Wenn ein Mann Zucker holt, und das Vergehen nicht einmal um einen Gulden sich dreht, er aber de\u00dfhalb von den Beh\u00f6rden niedergeschossen werden kann, so frage ich, ob ein W\u00fcrtembergischer B\u00fcrger sich noch des, ihm durch die Verfassung versprochenen, Schutzes zu erfreuen hat?<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geheimerath v. Herdegen:<\/span><\/strong> Die Zollschutzwache ist ein Theil des Landj\u00e4gercorps, und die Bedingungen sind genau vorgeschrieben, unter denen der Einzelne von den Waffen Gebrauch machen darf.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pfleiderer:<\/span><\/strong> Ich k\u00f6nnte F\u00e4lle anf\u00fchren, da\u00df Leute erschossen oder verwundet wurden, die an nichts weniger dachten, als Jemand anzur\u00fchren, sondern blo\u00df auf dem Wege der Flucht waren.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pr\u00e4l. v. Pfister<\/span><\/strong>: Auch ich darf Amtshalber nicht verschweigen, da\u00df auf der ganzen Linie von Freudenstadt bis Neuenb\u00fcrg fast alle Pfarrberichte laute Klagen \u00fcber die verderblichen Folgen des Schmugglens aussprechen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pr\u00e4lat v. Haas:<\/span><\/strong> Auch ich mu\u00df die\u00df best\u00e4tigen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pr\u00e4lat v. Pfister:<\/span><\/strong> Schon auf dem Landtage von 1830 sind Antr\u00e4ge gestellt worden, dem Verderbni\u00df abzuhelfen, jetzt ist es hiezu hohe Zeit.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Mosthaf<\/span><\/strong>: Auch mich haben die Kaufleute im Oberamt Horb benachrichtigt, da\u00df der Schmuggel bei ihnen so sehr \u00fcberhand genommen habe, da\u00df der redliche Kaufmann nicht mehr bestehen k\u00f6nne. Ich glaube \u00fcbrigens, da\u00df, wenn man auch die hohen Zolls\u00e4tze herabsetzt, \/ S. 51 der Ausfall nicht so au\u00dferordentlich seyn wird, als man sich denkt; denn es ist ein Erfahrungssatz, da\u00df m\u00e4\u00dfige Z\u00f6lle oft mehr eintragen als so hohe.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Niedrige Z\u00f6lle wirksam gegen Schmuggel<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Speidel<\/span><\/strong>: So sehr auch bei uns das Schmuggeln verabscheut wird, und die Gemeindebeh\u00f6rden sich bem\u00fchen, demselben entgegenzuwirken, so scheint es doch, da\u00df die Defraudationen nicht abnehmen wollen.<\/p>\n<p>Zur Ehre unserer Leute mu\u00df ich \u00fcbrigens bemerken, da\u00df es sich immer nur um kleinere Defraudationen handelt, allein der Wunsch nach Erm\u00e4\u00dfigung der Z\u00f6lle ist doch im ganzen Oberamt Neckarsulm laut.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Missbrauch der Schusswaffe durch Zollbeamte<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">D\u00f6rtenbach<\/span><\/strong>: Was die Zollschutzw\u00e4chter und deren Instruction betrifft, so ist schwer dar\u00fcber ins Klare zu kommen, ob sie zu rechter Zeit und nur im Nothfall ihr Gewehr gebrauchen, denn schie\u00dfen sie Einen todt, so kann er nicht mehr sprechen, und schie\u00dfen sie ihm blo\u00df nach, so wird er nicht zur\u00fcckgehen und es anzeigen.<\/p>\n<p>Diese Instruction hat auch in unserer Stadt schon nachtheilig gewirkt, indem zuverl\u00e4ssig schon oft unn\u00fctzer Weise geschossen worden ist; die Leute, die geflohen sind, haben sich nat\u00fcrlich nicht gestellt, und die Zollschutzw\u00e4chter konnten sagen, was sie wollten, und der Mi\u00dfbrauch der Waffe, der vielleicht einem h\u00e4tte vorgeworfen werden k\u00f6nnen, konnte nicht bestraft werden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Moralit\u00e4t h\u00f6her zu achten als fiskalischer Gewinn,\u00a0 gegen Schu\u00dfgewalt auf Schmuggler<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Frhr. v. Welden<\/span><\/strong>: Aus allem Gesagten geht klar hervor, da\u00df die hohen Z\u00f6lle h\u00f6chst nachtheilig auf die Moralit\u00e4t wirken, und da\u00df daher die Regierung verpflichtet ist, hierauf mehr R\u00fccksicht zu nehmen, als auf einen finanziel1en Gewinn.<\/p>\n<p>Was die Instruktion der Landj\u00e4ger betrifft, wornach diese berechtigt seyn sollen, auf Defraudanten zu schie\u00dfen, so wird hier \u00fcber Leben und Tod verf\u00fcgt, was der Regierung mittelst einer Verordnung zu verf\u00fcgen nun und nimmermehr zustehen kann.<\/p>\n<p>Anders verh\u00e4lt es sich mit dem Schie\u00dfen auf Wilderer, was sich durch die schon von jeher bestehenden und noch g\u00fcltigen Gesetze rechtfertigt. Ich f\u00fcr meine Person erkenne es aber bei der Zollschutzwache nicht an.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zolltarifsenkung alleiniges Heilmittel gegen Schmuggel<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Keller<\/span><\/strong>: Es wurde bemerkt, da\u00df vor zw\u00f6lf Jahren bereits ebenso defraudirt worden sey, wie jetzt; allein dagegen sprechen die Erfahrungen von ganz Deutschland, indem man allgemein h\u00f6rt, da\u00df durch die starken Z\u00f6lle das Schmuggelwesen au\u00dferordentlich beg\u00fcnstigt wird, wir also blo\u00df in der Herabsetzung der Z\u00f6lle Heil zu erwarten haben.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Besonders w\u00fcrttembergischer Handel erleidet Umsatzeinbu\u00dfen<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Krug<\/span><\/strong>: Ich wollte nur noch beif\u00fcgen, da\u00df ich bedeutende Handelsh\u00e4user in unserem Lande kenne, die fr\u00fcher bedeutenden Absatz an Colonialwaaren hatten. Seit einiger Zeit aber sind sie ncht mehr im Stande, mit Bayern und Baden zu concurriren, weil an der badischen Gr\u00e4nze sehr geschmuggelt wird, und in Bayern diese Waaren wahrscheinlich ohne Zoll hineingelassen werden.<\/p>\n<p>N\u00fcrnberger verkaufen ihre Colonialwaaren jetzt wohlfeiler, als es unsere W\u00fcrtemberger k\u00f6nnen. Ich stimme daher f\u00fcr Herabsetzung der Z\u00f6lle, und glaube, es w\u00fcrde sich Baden gerne anschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Mit Preu\u00dfen halte ich es nicht f\u00fcr rathsam, indem wir von diesem zehnmal \u00fcberfl\u00fcgelt w\u00fcrden, was erst dieser Tage im schw\u00e4bischen Merkur erw\u00e4hnt wurde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Vereinigung mit Baden alleiniges Heil<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 54 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">v. Zwerger<\/span><\/strong>: &lt;Verlust des Handels in Ravensburg, durch Abschlie\u00dfung von Ba u. \u00d6st.&gt; &#8222;Daher kommt es auch, da\u00df die Kaufleute bei uns keine Gesch\u00e4fte mehr machen k\u00f6nnen, schon darum, weil der Schmuggel hier eben so stark getrieben wird, als anderw\u00e4rts, und wir haben kein Heil mehr zu erwarten, wenn nicht eine Vereinigung mit Baden stattfindet.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kritik an Landj\u00e4gern<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 55 Was das Recht der Landj\u00e4ger betrifft, so ist es doch sehr bedenklich, Leuten das Leben der Unterthanen anzuvertrauen, oder ihnen blo\u00dfzustellen, die in der Regel der ungebildeten Menschenclasse angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Recht auf Schusswaffengebrauch ausgedehnter als nur in Notwehr<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">R\u00f6mer<\/span><\/strong>: Die Behauptung, da\u00df die Landj\u00e4ger nur im Fall der Nothwehr schie\u00dfen d\u00fcrfen, mu\u00df ich widersprechen, indem ich aus eigener Erfahrung wei\u00df, da\u00df ihnen dieses Recht auch in andern F\u00e4llen zusteht.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Anspruch der St\u00e4nde auf Mitsprache in Schusswaffengebrauch<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 56 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wiest<\/span><\/strong>: Ich bin n\u00e4mlich auch seiner (= Pfleiderer) Meinug, da\u00df die schon oft ber\u00fchrte Instruction f\u00fcr die Zollschutzwache mit den St\u00e4nden verabschiedet seyn sollte, weil sie so wichtige Straff\u00e4lle enth\u00e4lt, und im \u00e4u\u00dfersten Fall erlaubt, \u00fcber Leben und Tod zu disponiren.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">J\u00e4ger und Zollgardisten sollen nicht \u00fcber Leben und Tod entscheiden d\u00fcrfen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 58 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">v. Ringler<\/span><\/strong>: Ich will nur das bemerken, da\u00df ich zwischen dem Leben eines Wilderers und dem eines Schmugglers keinen Unterschied kenne. \u00dcber das Leben des Wilderers verf\u00fcgt, wegen der Erlegung eines Hasens, der J\u00e4ger, und \u00fcber das des Schmugglers wegen Hereinschmuggelns eines Zuckerhuts, der Zollgarditst. Ich w\u00fcnschte, da\u00df Verordnungen, die das Leben des w\u00fcrtembergischen Unterthanen gef\u00e4hrden, aufgehoben werden m\u00f6chten.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Gefahr f\u00fcr Moralit\u00e4t durch hohe Z\u00f6lle<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Scholl<\/span><\/strong>: Ich will nur erkl\u00e4ren, da\u00df ich dem Antrag des Abgeordneten Kayser beitrete und fest \u00fcberzeugt bin, da\u00df die Regierung in ihrem eigenen Interesse handelt, wenn sie auf Herabsetzung der Z\u00f6lle bald m\u00f6glichst Bedacht nimmt. Ich k\u00f6nnte eben so viele Briefe vorweisen, um der Kammer zu zeigen, wie sich die Geistlichen nicht mehr zu rathen und zu helfen wissen, weil durch das Schmuggeln die Sittlichkeit zu Grunde geht.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Berufung auf badischen Finanzminister von B\u00f6ckh in Zolltariffrage<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Dekan M\u00fcnch<\/span><\/strong>: Es hat auch schon vor mehreren Jahren der badische Finanzminister v. B\u00f6ckh ausgesprochen, da\u00df nur die Basis der niederen Zolls\u00e4tze geeignet sey, die Zolleinnahmen zu erh\u00f6hen, und zugleich die Mi\u00dfst\u00e4nde am besten zu beseitigen, welche die Sittlichkeit so leicht untergraben.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kaffeschmuggel in Oberschwaben, Schusswaffengebrauch und Zollschutzw\u00e4chter<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">St\u00e4ngel:<\/span><\/strong> So viel ich wei\u00df, haben die Landj\u00e4ger und die Zollschutzw\u00e4chter dieselbe Instruction; es ist aber ein gro\u00dfer Unterschied, ob ein Verbrecher transportirt wird, oder ob man einen Menschen vor sich hat, der einige Pfund Zucker hereinschmuggelt.<\/p>\n<p>S. 59 So viel ich wei\u00df, d\u00fcrfen die Zollw\u00e4chter von ihren Waffen nicht nur Gebrauch machen, wenn sie angegriffen werden, sondern auch dann, wenn sie einen Zolldefraudanten arretirt haben, und dieser davon l\u00e4uft. Es ist aber doch etwas zu stark, wenn man einen Menschen todt schie\u00dfen darf, der, um einer kleinen Zollstrafe zu entgehen, sich auf die Flucht macht, und ich w\u00fcnsche daher, da\u00df diese Instruction der Justizcommission zur n\u00e4heren Pr\u00fcfung zugewiesen werde. (Lebhaft unterst\u00fctzt.) Bis jetzt wurde blo\u00df von dem Einschmuggeln nach W\u00fcrtemberg gesprochen, allein auch nach Baiern wird auf unglaubliche Weise geschmuggelt, denn in ganz Oberschwaben haben wir eingeschmuggelten Caffee zu kaufen. Ein Gro\u00dfh\u00e4ndler in<\/p>\n<p>Ulm, der bis jetzt in einem Jahre gegen 70,000 fl. Zoll bezahlte, kann jetzt kaum mehr 7000 fl. bezahlen, so sehr liegt sein Gesch\u00e4ft darnieder. In diese Klage stimmen aber alle Gro\u00dfh\u00e4ndler in Ulm ein.<\/p>\n<p>37. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>4. Abt. XXXVII. Sitzung, S. 7-19 Z\u00f6lle (7-43 7.3.1833: Z\u00f6lle und andere Abgaben)<\/p>\n<p>XLIII. Sitzung S. 58-61 18.3.1833: Bittschriften zum Zollverein.<\/p>\n<p>Bericht der Petitions-Komm. \u00fcber 17 Bittschriften, Zollsachen betr. Erstatter <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Deffner<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zollantr\u00e4ge gegen hohe Z\u00f6lle<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Themen: (Angabe der Bittsteller)<\/p>\n<p>S. 58 Um Herabsetzung der hohen Eingangsz\u00f6lle, als dem wirksamsten Mittel, der \u00fcberhandnehmenden und f\u00fcr den ehrlichen Kaufmann so verderblichen, auch alle Sittlichkeit untergrabenden Schmuggelei kr\u00e4ftig zu steuern.<\/p>\n<p>S. 59 Um eine Zollvereinigung mit Baden, zum Zweck des Ausrottens der sch\u00e4ndlichen Schmuggelei, und bewirkt durch Herabsetzung der w\u00fcrtembergisch-bayerischen Zolls\u00e4tze.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Verhandlungen 1833 2. Landtag:<\/span><\/strong><\/p>\n<p>39. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>2. Abt. XII. Sitzung, S. 9 11.6.1833: Wahl der Kommission f\u00fcr Zoll- und Handelsverh\u00e4ltnisse.<\/p>\n<p>XIII. Sitzung, S. 2 15.6.1833: <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pfizer<\/span><\/strong> zeigt Konstituierung der Kommission an.<\/p>\n<p>40. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Kritik an Zollverh\u00e4ltnissen; gegen Zollverein ohne Baden<\/span><\/strong><\/p>\n<p>3. Abt., XXII. Sitzung, S. 2f., 17.7.1833: <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zais<\/span><\/strong>: Motion \u00fcber Zollverh\u00e4ltnisse.<\/p>\n<p>&#8211; S. 99 Nachtrag zur Motion von Zais verlesen, Verweisung an Zoll- und Handelskommission.<\/p>\n<p>S. 123-135 Beilage 9: Vortrag von Zais.<\/p>\n<p>S. 127 In den Fesseln eines veralteten Zunftzwangs, mit geschn\u00fcrten, plombirten Frachtw\u00e4gen, mit Begleitscheinen, mit gestempelten, versiegelten Frachtbriefen, mit von zwei Zeugen und den Ortsbeh\u00f6rden gesiegelten und unterschriebenen Ursprungszeugnissen, mit doppelten Declarationen, mit Anmeldung und Visitation an jedem Zollamt, mit Begleitung bewaffneter Zollschutzw\u00e4chter &#8211; mit all\u2018 diesen l\u00e4stigen, zeitraubenden, kostspieligen Formalit\u00e4ten kann eine beginnende Gewerbsindustrie nicht gedeihen.<\/p>\n<p>S. 131 Es giebt keine Steuer, die so viele Familien um Ehre, Leben, Gem\u00fcthsruhe, Wohlstand und alles Lebensgl\u00fcck bringt, wie die Mauth! \u00dcberdie\u00df w\u00fcrde mit dem Eintritt in den Verein eine Haupteinnahme &#8211; der Zoll auf Zucker &#8211; aus zweierlei Ursachen sich sehr vermindern; einmal, weil bei einem Zollsatz von 17 fl., was 106 % nach dem jetzigen Ankaufspreis ausmacht, der Reiz zum Schmuggel zu gro\u00df und gar nicht zu verhindern ist, und weil zweitens die bereits bestehenden 49 preu\u00dfischen Zucker-Raffinerien sich so vermehren werden, da\u00df \/ S. 132 wenig raffinirter Zucker, und folglich wenig Zoll eingehen wird.<\/p>\n<p>S. 133 So lange das Gro\u00dfherzogthum Baden dem Verein nicht beitritt (und wer kann es zwingen?), so lange bleiben unsre westlichen Gr\u00e4nzen der traurige Schauplatz des Schmuggel-Handels. Aller gegenseitige Verkehr liegt bereits darnieder. Die steigende Armuth verleitet am Ende einen gro\u00dfen Theil der Gr\u00e4nzbewohner auf die Bahn des Verderbens; M\u00fc\u00dfiggang, Raub und Mord kommen an die Tagesordnung; die Criminalgerichte, die Strafanstalten werden unzureichend, und die Gemeinden nicht mehr im Stande seyn, die steigende Zahl der Armen zu unterhalten; und f\u00e4llt sonst noch ein Zunder unter die unzufriedenen, ungl\u00fccklichen, ihres fr\u00fcheren Erwerbs beraubten Menschen, so ist das daraus entstehende Unheil nicht zu ermessen.<\/p>\n<p>Dieser excentrische Zustand m\u00fc\u00dfte um so gewisser und schneller herbeigef\u00fchrt werden, wenn man, in der Meinung, den Schmuggel mit Gewalt zu unterdr\u00fccken und Baden auf indirecte Weise zum Beitritt zu zwingen, energische und folglich kostspielige Ma\u00dfregeln anordnen wollte; dadurch w\u00fcrde vollends aller Verkehr mit Baden zernichtet und aller Schaden auf uns zur\u00fcckfallen.<\/p>\n<p>41. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>4. Abt. XXIV. Sitzung, S. 20f. 23.7.1833: Beleuchtung der Zollvereinigung mit Preu\u00dfen. Eingaben.<\/p>\n<p>S. 21 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Uhland<\/span><\/strong>: Es ist so eben eine weitere Eingabe hiesiger Kaufleute in Betreff der Zollverh\u00e4ltnisse und des bestehenden Schleichhandels im Diarium verlesen worden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zollverh\u00e4ltnisse im Oberamt Rottweiler<\/span><\/strong><\/p>\n<p>XXV. Sitzung, S. 10, 27.7.1833: Wiedereinbringung einer Petition wg Zoll- und Handelsverh\u00e4ltnisses des Oberamtsbezirks Rottweil.<\/p>\n<p>S. 10 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pflanz<\/span><\/strong>: &lt;Eingabe des Handelsstandes des Oberamts-Bezirks Rottweil. &gt;<\/p>\n<p>Es enth\u00e4lt diese Eingabe eine Schilderung der Lage der Bewohner an der badischen Gr\u00e4nze, und namentlich eine Darstellung des nachtheiligen Einflusses, welchen der Schmuggelhandel in Beziehung auf die Moralit\u00e4t und \u00d6konomie der dortigen Einwohner aus\u00fcbt.<\/p>\n<p>42. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>5. Abt. XXXI. Sitzung, S. 70 13.8.1833: Petition des Handelsstandes von Oberndorf an die Kommission verwiesen.<\/p>\n<p>47. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>10. Abt., LIX. Sitzung, S. 11-13, 17.9.1833: Beratung des Rechenschaftsberichts der Finanzkommission zu Zolldefraudation.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Keine Vermehrung der Ausgaben f\u00fcr Zollkontrollen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 12 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Gmelin:<\/span><\/strong> Man hat besonders eine Unterst\u00fctzung der Beamten an der badischen Gr\u00e4nze f\u00fcr nothwendig gefunden, wo die Oberamtleute noch weitere Geh\u00fclfen wegen dieser Untersuchungen halten mu\u00dften.<\/p>\n<p>Die Kammer beschlie\u00dft sofort durch Zuruf, den Antrag der Commission: die Regierung zu bitten, die Zulagen an Kanzleikosten f\u00fcr einzelne Ober\u00e4mter, wegen \u00dcberh\u00e4ufung mit Untersuchungen \u00fcber Zoll-Defraudationen, m\u00f6glichst zu beschr\u00e4nken, in keinem Fall aber zu vermehren, anzunehmen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Frage nach Einnahmen von Zollstrafgeldern<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Klett:<\/span><\/strong> Ich m\u00f6chte fragen, wo denn das Geld sich findet, welches aus den Zollstrafen gewonnen wird? Es ist nach dem \u00a7. 114 der Verordnung vom 26. December 1828 bekanntlich bestimmt, da\u00df die H\u00e4lfte dem Denuncianten, die andere H\u00e4lfte der Zolldiener-Unterst\u00fctzungscasse zufallen soll.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Verwendung von Zollstrafeinnahmen und konfiszierten Waren<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 13 <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geheimer Rath v. Herdegen: <\/span><\/strong>Es findet sich bei der Staatscasse, und es liegt hier\u00fcber eine eigene Particularverrechnung vor. Aus dem Unterst\u00fctzungs-Fonds werden theils bleibende, theils vor\u00fcbergehende Gratialien gegeben an die Zolldiener und ihre Hinterbliebenen, theils werden sie abgegeben zur Aufmunterung im Dienste. Die \u00fcbrig behaltenen Gelder m\u00f6gen ungef\u00e4hr 6000 bis 7000 fl. betragen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">D\u00f6rtenbach<\/span><\/strong>: Wo kommt der Erl\u00f6s aus den confiscirten Waaren hin?<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geheimer Rath v. Herdegen<\/span><\/strong>: Auch in die Staatscasse, als Bestandtheil des fraglichen Unterst\u00fctzungs-Fonds.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">D\u00f6rtenbach<\/span><\/strong>: Es ist unbegreiflich, da\u00df diese Sunme so klein seyn soll.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geheimer Rath v. Herdegen<\/span><\/strong>: Ich habe schon erw\u00e4hnt, da\u00df die Einnahmen meistens zu j\u00e4hrlichen Unterst\u00fctzungen, theils zur Aufmunterung verwendet, und da\u00df die Hinterbliebenen der Zollbeamten aus jenem Fonds mit Gratialien bedacht werden; nur das \u00dcbrige wird zu Capital angelegt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Pflanz<\/span><\/strong>: Es ist eine \u00f6ffentliche Rechnung. Ich erlaube mir, den Wunsch gegen das Finanz-Ministerium auszusprechen, da\u00df es den Zollbeamten zur Pflicht gemacht werden soll, die confiscirten Waaren nicht in kleinen Portionen, sondern wo m\u00f6glich im Gro\u00dfen zu verkaufen. Es ist f\u00fcr die Colonialwaarenh\u00e4ndler in den an den Gr\u00e4nzen gelegenen Orten \u00e4u\u00dferst dr\u00fcckend, da\u00df nicht nur ihr Gesch\u00e4ft dadurch vernichtet wird, da\u00df alles sich dem Schmuggelhandel hingibt, sondern da\u00df auch noch die Zol1beamten ihren Erwerb schm\u00e4lern, indem sie die confiscirten Waaren in so kleinen Portionen verkaufen, da\u00df Jedermann hier steigern kann.<\/p>\n<p>&#8211; 48. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>11. Abt., LXVII. Sitzung, S. 2, Schrift von<strong><span style=\"text-decoration: underline;\"> Jobst<\/span><\/strong>: Weitere Betrachtungen \u00fcber die Zoll-Vereinigung mit Preu\u00dfen, Stuttgart : Steinkopf, 1833, verlesen, dank der Kammer ausgesprochen und an Kommission verwiesen, ferner der Beil. 1 und 2.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schmuggel von Seide und Zucker<\/span><\/strong><\/p>\n<p>49. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>12. Abt., LXXIV. Sitzung, S. 3-5 10.10.1833: <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zais<\/span><\/strong> veranlasst Debatten \u00fcber Herabsetzung des Voranschlags der Z\u00f6lle.<\/p>\n<p>S. 3 \u2026 da aber die Schmuggelgesch\u00e4fte sich immer mehr ausbilden, so ist es wahrscheinlich, da\u00df namentlich die feineren Seiden-Waaren, die mit einem bedeutenden Zolle belegt sind , auf diesem Wege in das Land kommen, und so die Zoll-Einnahme vermindern werden.<\/p>\n<p>S. 4 &lt;Zu Zoll auf Zucker:&gt; Es ist dieser Zoll aber auch de\u00dfwegen illusorisch, weil Frankreich und Holland die Ausfuhr des raffinirten Zuckers mit Ausfuhr-Pr\u00e4mien beg\u00fcnstigt, was zur Folge hat, da\u00df im Auslande ein so wohlfeiler Zuckerprei\u00df besteht, da\u00df der Schmuggelhandel dadurch nothwendig hervorgerufen werden mu\u00df. Um diesen abzuwenden, wird es nothwendig seyn, einen dreifachen Cordon an der Gr\u00e4nze zu ziehen, dessen Kosten die Einnahme schm\u00e4lern wird.<\/p>\n<p>50. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>13. Abt. LXXVI. Sitzung, S. 153-166 12.10.1833: Geheime Sitzung \u00fcber Zoll- und Handelsverh\u00e4ltnisse.<\/p>\n<p>LXXVIII. Sitzung, S. 1f. 15.10.1833: Eingaben zu Zoll- und Handelsverh\u00e4ltnissen (Beil 1 und 2 nicht gedruckt).<\/p>\n<p>LXXIX. Sitzung, S. 1-4 16.10.1833: Zusammenstellung der Beschl\u00fcsse \u00fcber Zolleinnahmen.<\/p>\n<p><em>&#8211; 51. Band, Stuttgart 1833:<\/em><\/p>\n<p><em>14. Abt. LXXXVI. Sitzung,\u00a0 S. 16-109 Debatten \u00fcber Kosten der Gesandtschaften.<\/em><\/p>\n<p><em>Beilagen 8-10, 3. Beilagenheft S. 496-498.<\/em><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Geheimverhandlungen \u00fcber Zollverein mit Preu\u00dfen<\/span><\/strong><\/p>\n<p>&#8211; 52. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>15. Abt. XCIII. Sitzung. S. 5 8. 11. 1833: Beratung des Berichts der Zoll- und Handelskommission \u00fcber ZV mit Preu\u00dfen (geheime Sitzung)<\/p>\n<p>53. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>16. Abt. &#8211; CXII. Sitzung, S. 1 Geheimeratsrescript \u00fcber Zollverein mit Preu\u00dfen, Verlesen und der Kommission zugewiesen.<\/p>\n<p>CXIV. Sitzung, S. 5f. 8.12.1833: Berichterstattung zu Rescript (Beil. X und XIV in Verhandlungen \u00fcber Zollvereinsvertrag mit Preu\u00dfen zu finden).<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Zollvertrag wird Einnahmen erh\u00f6hen, Grenze absichern gegen Schmuggel<\/span><\/strong><\/p>\n<p>54. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>17. Abt. Beil.-band 1, S. 350-374 Beil. 1: indirekte Steuern: Z\u00f6lle. Bericht der Finanzkommission \u00fcber Staatseinnahmen 1833\/36.<\/p>\n<p>Bericht-Erstatter: <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Visel<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 353 Im letztern Fall aber, wenn nemlich kein solcher Handels- und Zoll-Vertrag erzielt wird, wird sich der Zoll-Ertrag in so ferne erh\u00f6hen, als gegen den Frechen Schleichhandel, der besonders von der s\u00e4chsichen Gr\u00e4nze nach Baiern betrieben wird, kr\u00e4ftigere Ma\u00dfregeln werden ergriffen werden; Ma\u00dfregeln, auf welche das K\u00f6nigliche Finanz-Ministerium bereits in den abgezogenen Verwaltungskosten R\u00fccksicht genommen hat.<\/p>\n<p>S. 362 &lt;Zollaufwand 23 % der Zolleinnahme, Steigen der Einnahmen mit Kosten.&gt;<\/p>\n<p>Es mag hierin der Beweis zu finden seyn, da\u00df mit gr\u00f6\u00dfern Mitteln dem Schmuggeln besser begegnet wurde.<\/p>\n<p>Wenn nun gegenw\u00e4rtig noch sehr viele Klagen \u00fcber den bestehenden gro\u00dfen Schleichhandel geh\u00f6rt werden, der zwar nach den amtlichen Notizen in W\u00fcrtemberg nicht zugenommen, sondern sogar abgenommen zu haben scheint, aber verm\u00f6g der vorliegenden amtlichen Berichte an den baierischen Gr\u00e4nzen, besonders gegen Sachsen, auf eine Weise um sich gegriffen hat, welche ein ernstliches und kr\u00e4ftiges Einschreiten gebieterisch fordert, so wird der Entschlu\u00df der Vereins-Regierungen, f\u00fcr jenen Behuf die Zollschutzwache zu verst\u00e4rken, gerechtfertigt erscheinen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Handel von Zucker und Kaffee stark von Schmuggel beeintr\u00e4chtigt, Tendenz zu h\u00f6herer Verzollung<\/span><\/strong><\/p>\n<p>S. 370 Es sey ein unter den Handelsleuten einstimmig anerkannter Satz, da\u00df der Handel mit Caffee und Zucker ungef\u00e4hr zwei Drittheile unsers ganzen Handelsverkehrs ausmache. \u2022\u2022\u2022 Es h\u00e4tten aber diese Artikel, da sie in den Jahren 1829\/32 einen vierfach h\u00f6hern Zoll bezahlen mu\u00dften als in den Jahren 1823\/26 (ohne Schmuggel) auch das vierfache von demjenigen abwerfen m\u00fcssen, was Zucker und Caffee fr\u00fcher abgeworfen hatten, und \/ S. 371 es w\u00e4re daher statt der so eben angegebenen Summe in den Jahren 1829\/32 eine Summe von 3,712,000 fl. erforderlich gewesen, um dasselbe Verh\u00e4ltni\u00df herzustellen, w\u00e4hrend nur 1,635,000 fl. eingegangen seyen.<\/p>\n<p>Diese Berechnung beruht aber auf den zwei unrichtigen Voraussetzungen, da\u00df<\/p>\n<p>1) der Zucker- und Caffeehandel ungef\u00e4hr zwei Drittel des ganzen Handelsverkehrs ausmache, und vorz\u00fcglich da\u00df<\/p>\n<p>2) mit der Erh\u00f6hung des Einfuhrzolls vom Zucker und Caffee alle andern Z\u00f6lle im gleichen Verh\u00e4ltni\u00df erh\u00f6ht worden seyen.<\/p>\n<p>&lt;Verh\u00e4ltnis Zucker\/Kaffee zur Gesamteinfuhr 6,5 Mill. zu 48,2 Mill.&gt;<\/p>\n<p>S. 372 vielmehr kann die Frage, ob bei den fr\u00fcher niedrigen &#8211; oder bei den jetzt h\u00f6hern Eingangsz\u00f6llen von Zucker und Caffee gr\u00f6\u00dferer Schmuggel stattgefunden habe? nicht besser und einfacher beantwortet werden, als wenn man sich die Quantit\u00e4ten gegen\u00fcberstellt, die in den verschiedenen Jahren zum Eingang verzollt worden sind.<\/p>\n<p>S. 373 Vergleicht man daher die Jahre 1823\/26 und 1826\/29, welche der Antragsteller selbst f\u00fcr den Anhaltspunct bezeichnete, so findet man, da\u00df gerade seit dem Bestehen h\u00f6herer Z\u00f6lle eine viel h\u00f6here Einfuhr von Zucker und Caffee verzollt worden ist, und da\u00df sie von Jahr zu Jahr zugenommen hat.<\/p>\n<p>55. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>18. Abt. Beil.-band 2, &#8211; S. 166-183 Beil. 2: <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Jaumann<\/span><\/strong>, Ausgaben des AMm, <strong>Gmelin <\/strong>\u00fcber FMm.<\/p>\n<p>S. 209 Zuwendungen wegen Zolldefraudationen.<\/p>\n<p>56. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>19. Abt., Beil.-band 3, Beil. 3, S. 518f. Einnahmen: Z\u00f6lle; Zusammenstellung der Gesamtbeschl\u00fcsse der Kammer \u00fcber Hauptfinanzetat.<\/p>\n<p>S. 542f., Kammer der Standesherren \u00fcber Zoll.<\/p>\n<p>S. 569-571 Bericht der Finanzkommission \u00fcber Z\u00f6lle. Zu Prot. 4.11.1833.<\/p>\n<p>S. 619-621 Beschl\u00fcsse: Zoll<\/p>\n<p>S. 778 Beschl\u00fcsse, die von beiden Kammern an die Regierung zu bringen sind.<\/p>\n<p><strong>Verhandlungen in\u00a0 der Kammer der Standesherren des K\u00f6nigreichs W\u00fcrttemberg im Jahre 1820 usf.?<\/strong><\/p>\n<p>Verhandlungen \u2026 1833, 1. Landtag:<\/p>\n<p>23. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>1. Abt. &#8211; S. 137 Adresse der 2. Kammer zum Zollverein verlesen und Kommission \u00fcbergeben. Beilagen dazu.<\/p>\n<p>S. 140-144 16.2.1833: Pr\u00e4sidialnote der Kammer der Abg; 2 Kommissionsberichte: Zais und Adresse an Regierung.<\/p>\n<p>S. 173-176 19.2.1833: Bericht der Kommission \u00fcber Zollverein; Entwurf einer Antwort.<\/p>\n<p>S. 178f. 19.2.1833: Antwortnote.<\/p>\n<p>Verhandlungen \u2026 1833, 2. Landtag:<\/p>\n<p>24. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>2. Abt. S. 589 5.8.1833: AMm an 1. Kammer wg Preu\u00dfisch-bayerischem Verein.<\/p>\n<p>25. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>3. Abt. &#8211; S. 694 Mitteilung von 10 Exemplaren des Vereinigungsvertrages mit Preu\u00dfen. Je ein Exemplar erhalten 7 Kommissionsmitglieder.<\/p>\n<p>&#8211; S. 914 Weitere Mitteilungen \u00fcber den Zollverein mit Preu\u00dfen verlesen und Kommission zugewiesen.<\/p>\n<p>S. 937 Beilage Nr. 5 3.9.1833 Note des AMm wg Zollvertrag mit Preu\u00dfen.<\/p>\n<p>26. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>5. Abt. S. 1470f. <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Jobst<\/span><\/strong> \u00fcbergibt Brosch\u00fcre zum Zollvereinsvertrag. 4.10.1833 Kommission zur Begutachtung \u00fcberwiesen.<\/p>\n<p>S. 1752-1757 23.10.1833: Beratung der Zollgef\u00e4lle. Vortrag von <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schmitz-Grollenburg<\/span><\/strong>.<\/p>\n<p>S. 1781-1793 23.10.1833 Beilagen 3\/4, u.a. Vortrag Schmitz-Grollenburg.<\/p>\n<p>6. Abt. S. 1810-1821 indirekte Steuer, Akzise, Schmitz-Grollenburg;<\/p>\n<p>S. 1833f. 25.10.1833 Note an die 2. Kammer zu Beschl\u00fcssen \u00fcber Zollvertrag.<\/p>\n<p>&#8211; S. 1843-1849 Vortrag dazu.<\/p>\n<p>&#8211; S. 2026 AMm teilt Flugschrift mit \u00fcber Gewerbsverh\u00e4ltnisse verlesen, Flugschrift verteilt. W\u00fcrttemberg. und Preu\u00df. Note des AMr verlesen.<\/p>\n<p>27. Band, Stuttgart 1833:<\/p>\n<p>7. Abt. S. 2337 21.11.1833 Verlesung einer Note der 2. Kammer zu Zollverein mit Preu\u00dfen (auch geheime Sitzungsteile).<\/p>\n<p>&#8211; S. 2418 Beilage, nicht gedruckt.<\/p>\n<p>S. 2631 9.12.1833: Beschlu\u00df.<\/p>\n<p>Die Kammer wurde vertagt.<\/p>\n<p>Wilhelm Zais (* 12. Dezember 1772 in Cannstatt; \u2020 5. Juni 1840 in Cannstatt) war ein deutscher Fabrikant, Stadtrat in Cannstatt und Landtagsabgeordneter im K\u00f6nigreich W\u00fcrttemberg. Er war ein Bruder des Architekten Christian Zais und Onkel des Wiesbadener Hoteliers und Nassauischen Abgeordneten Wilhelm Zais.<\/p>\n<p>Unternehmerisches Wirken<\/p>\n<p>Die Jugend von Wilhelm Zais war bewegt. Nach seinem Eintritt in den kaufm\u00e4nnischen Beruf arbeitete er zuerst in Frankfurt am Main, dann in Siegen, Berlin, Elberfeld und Br\u00fcssel, von wo er \u00f6fter nach Paris geschickt wurde. Bei einem seiner Besuche hatte er das Ungl\u00fcck, als englischer Agent verd\u00e4chtigt und zwei Monate eingesperrt zu werden. Erst durch die Bem\u00fchungen des w\u00fcrttembergischen Gesandten wurde er wieder in Freiheit gesetzt. Nun lie\u00df er sich in dem ihm schon bekannten Elberfeld nieder.\u00a0 Nach dem Eintritt in das Bankhaus Kersten in Elberfeld, sp\u00e4ter von der Heydt-Kersten &amp; S\u00f6hne, heute von der Commerzbank \u00fcbernommen, erwarb er sich bald die allgemeine Achtung und ehelichte im Jahre 1800 die Tochter. Dass mit der F\u00e4rberei gut Geld zu verdienen war, hat Wilhelm Zais in Elberfeld als Bankier nat\u00fcrlich erkannt. Das F\u00e4rben wurde in der Gegend von Wuppertal bereits Anfang des 18. Jahrhunderts nachgewiesen und 1804 bestanden 15 T\u00fcrkischrot-F\u00e4rbereien in Barmen und Elberfeld. Von dort brachte er die Idee nach Cannstatt und kombinierte dies mit Stofffabriken. Damit es ihm an Krapp zur F\u00e4rbung nicht mangelte, ver\u00f6ffentlichte er Aufrufe zu dessen Anbau.\u00a0 Zais, der auch als Gastwirt t\u00e4tig war, hatte bereits 1802 auf der &#8222;Belle Vue&#8220; bei Cannstatt eine &#8222;t\u00fcrkisch-rot&#8220; F\u00e4rberei eingerichtet. Der W\u00fcrttembergische K\u00f6nig Friedrich I. kaufte ihm die Anlage aber bereits 1806 f\u00fcr 18.000 fl. ab, um dort einen Landsitz errichten zu lassen. 1808 ging Zais dann eine Partnerschaft mit dem Kaufmann Johann Christian Kylius ein und gemeinsam betrieben sie eine F\u00e4rberei f\u00fcr Baumwollgarne, die zun\u00e4chst in Stuttgart Berg nahe dem alten Zollhaus eingerichtet war. Nach der Trennung von Kylius gr\u00fcndete Zais 1812 eine Baumwollfabrik in Cannstatt, die 1838 auf den \u201eM\u00fchlgr\u00fcn\u201c in Cannstatt verlegt wurde. Dort lie\u00df er ein f\u00fcnfst\u00f6ckiges Fabrikgeb\u00e4ude vom bekannten Architekten Nikolaus Friedrich von Thouret erreichten. Die Fabrik wurde nach seinem Tod von seinen drei S\u00f6hnen Adolph, Wilhelm und Albert Zais weitergef\u00fchrt. Er half auch seinem Bruder Christian Zais in Wiesbaden. Dieser beabsichtigte ein modernes Badhaus zu errichten, f\u00fcr das um die 250.000 Gulden veranschlagt wurden. Christian Zais soll vor Beginn jedoch sich \u00fcber die zu Gebote stehenden Mittel ausweisen. Die wies er nach, indem er Steine und Holz als Kautionskapital auswies und einen Garantieschein seines Bruders Wilhelm vorlegte. Christian Zais erlebte die Fertigstellung seines Bauvorhabens Hotel &#8222;Vier Jahreszeiten&#8220; nicht und so richteten Wilhelm Zais mit seinem Freund Oberfinanzrat Julius Simon von N\u00f6rdlinger aus Stuttgart ein Gesuch an den Herzog von Nassau, dass das Badhaus unter dem Schutz der Regierung fertiggestellt werden konnte.<\/p>\n<p>Politisches Wirken<\/p>\n<p>Zais war auf kommunaler und Landesebene politisch engagiert. Er war Gegner des deutschen Zollvereins, da er erhebliche Nachteile f\u00fcr die w\u00fcrttembergische Wirtschaft bef\u00fcrchtete. 1833 wurde er in den w\u00fcrttembergischen Landtag gew\u00e4hlt, nach teilweise scharfen \u00f6ffentlichen Angriffen zog er sich 1836 aus der Politik zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Trivia<\/p>\n<p>Zais besa\u00df bis 1806 das Haus \u201eam Fu\u00df des Kahlen Steins\u201c in Cannstatt (sp\u00e4ter Landhaus Bellevue, im Bereich des heutigen Wilhelma-Parkhauses), bevor es Kronprinz Friedrich Wilhelm von W\u00fcrttemberg (der sp\u00e4tere K\u00f6nig Wilhelm I.) mit seiner Frau Katharina als Kronprinzenresidenz bezog.<\/p>\n<p>F\u00fcr seine fr\u00fch verstorbene Tochter Pauline (1802\u20131828) lie\u00df Zais ein klassizistisches Grabmonument auf dem Stuttgarter Steigfriedhof errichten, das sich bis heute erhalten hat. Daneben liegt seine Grabst\u00e4tte, als Pyramide gestaltet und mit dem Spruch nach Sirach versehen: Ich danke dem, der mir Weisheit gab, ich setzte mir vor, mich des Guten zu befleissigen, ich rang von Herzen danach und war fleissig, danach zu handeln<\/p>\n<p>Johann Christoph Herdegen, seit 10. Juni 1814 von Herdegen (* 20. M\u00e4rz 1787 in Lauffen am Neckar; \u2020 16. M\u00e4rz 1861 in Stuttgart) war ein Beamter, Politiker und Finanzminister des K\u00f6nigreichs W\u00fcrttemberg.<\/p>\n<p>Werdegang<\/p>\n<p>Christoph Herdegen war der Sohn des Rotgerbers Johann Christoph Herdegen (* 1752; \u2020 1807) in Lauffen. Seine Mutter hie\u00df Dorothea Katharine geb. Bezner und war die Tochter eines Chirurgen aus Walheim. Herdegen wuchs als der \u00c4lteste neben vier j\u00fcngeren Geschwistern auf. Er besuchte die Lateinschule in Lauffen und begann 1801 eine Lehre beim dortigen Amts- und Gemeindeschreiber. Noch w\u00e4hrend seiner Lehrzeit wurde er in die mit Gehalt verbundene T\u00e4tigkeit eines Mittelsubskribenten aufgenommen. Von 1805 bis 1807 arbeitete er als Substitut in Gro\u00dfsachsenheim. 1806 bestand er die Pr\u00fcfung zum Substitut und 1807 diejenige zum Oberamtsaktuar und Stadtschreiber. Von 1807 bis 1810 folgte eine Anstellung als Oberamtsaktuar in Bietigheim. Wegen der h\u00e4ufigen Abwesenheit des Oberamtmanns konnte sich Herdegen als dessen Stellvertreter profilieren. 1810 erfolgte seine Ernennung zum Sekret\u00e4r der Milit\u00e4rkonskriptionskommission im Kriegsdepartement, wo er die n\u00e4chsten f\u00fcnf Jahre seinen Dienst versah. 1812 bis 1813 diente er als Generalkriegskommiss\u00e4r des k\u00f6niglich-w\u00fcrttembergischen Erg\u00e4nzungskorps, welches im August 1812 in den Russlandfeldzug nachgeschickt wurde. Von 1813 bis 1814 nahm er als Oberkriegskommiss\u00e4r an den Befreiungskriegen teil und beendete seinen Milit\u00e4reinsatz von 1814 bis 1815 als Generalkriegskommiss\u00e4r. Vom 15. Februar bis zum 7. M\u00e4rz 1815 \u00fcbte er noch die Funktion eines Rechnungsrats bei der Milit\u00e4rrechnungskammer aus, ehe er dann von 1815 bis 1817 Oberfinanzrat bei der Krondom\u00e4nensektion und der Generalsalzadministration war. Am 18. November 1817 erfolgte seine Ernennung zum Referenten der neu errichteten Staatskontrolle.<\/p>\n<p>Politik<\/p>\n<p>Seit 1820 beobachtete Herdegen als Begleiter des Finanzministers Weckherlin die Sitzungen der w\u00fcrttembergischen Kammer der Abgeordneten. Als vortragender Rat im Departement der Finanzen und seit 1821 als au\u00dferordentliches Mitglied des Geheimen Rats gewann er w\u00e4hrend der n\u00e4chsten zehn Jahre einen tiefen Einblick in die Leitung der Staatsgesch\u00e4fte. Am 23. September 1832 erfolgte seine Ernennung zum Chef des Departements der Finanzen und zum ordentlichen Mitglied des Geheimen Rats mit dem Titel Wirklicher Staatsrat. Dies entsprach nach heutigem Verst\u00e4ndnis der Funktion eines Finanzministers, wenngleich erst am 26. September 1839 seine Bef\u00f6rderung zum Wirklichen Minister erfolgte.<\/p>\n<p>Bei der \u00dcbernahme seines Amtes an der Spitze des Finanzministeriums 1832 waren die w\u00fcrttembergischen Staatsfinanzen bereits in einer guten Verfassung. Die Rechnungsergebnisse w\u00e4hrend der vergangenen Friedensjahre hatten zu \u00dcbersch\u00fcssen gef\u00fchrt. Infolge der franz\u00f6sischen Julirevolution von 1830 wurde es jedoch politisch unruhig und auch in W\u00fcrttemberg erhielt die liberale Bewegung starken Auftrieb, so dass Herdegen als Vertreter der Regierung in seinen Anfangsjahren auf unz\u00e4hlige kritische Fragen der Opposition im Landtag Rede und Antwort stehen musste. Bereits am 16. Januar 1833 legte Herdegen dem 6. ordentlichen Landtag seinen ersten Staatshaushaltsgesetzesentwurf vor, zu dem die F\u00fchrer der Opposition Friedrich R\u00f6mer, Paul Pfizer, Ludwig Uhland und Albert Schott jedoch nicht eindeutig Stellung bezogen, so dass der Landtag bereits am 22. M\u00e4rz 1833, dem Gr\u00fcndungstag des Deutschen Zollvereins, aufgel\u00f6st wurde und als Vergeblicher Landtag in die Geschichte einging. Der 7. ordentliche Landtag er\u00f6rterte nun seit dem 20. Mai 1833 in 116 lebhaften Sitzungen den neuen Haushalt, der endlich am 9. Dezember 1833 verabschiedet werden konnte und f\u00fcr die kommenden drei Jahre Steuererleichterungen f\u00fcr die B\u00fcrger vorsah. Der n\u00e4chste Dreijahreshaushalt wurde 1836 nach fast sechsmonatigen Verhandlungen im Landtag beschlossen und f\u00fchrte wieder zu Steuererleichterungen. Sein dritter Staatshaushalt, den Herdegen 1839 dem Landtag vorstellte, f\u00fchrte zu einem historischen Tiefstand der w\u00fcrttembergischen Steuerlast. Auch in der Steuerperiode von 1842 bis 1845 konnte Herdegen seinen finanzpolitischen Kurs fortsetzen und trug mit seiner Steuerentlastung zum Aufschwung der w\u00fcrttembergischen Wirtschaft bei. Um Geld zu sparen, verschlankte Herdegen zum Beispiel auch die Staatsverwaltung. Aus den urspr\u00fcnglich 79 Kameral\u00e4mtern machte er 65, die er gebietsm\u00e4\u00dfig den Oberamtsbezirken anglich.<\/p>\n<p>Trotz der st\u00e4ndigen Steuersenkungen w\u00e4hrend seiner zw\u00f6lf Jahre als Finanzminister blieb der Haushalt ausgeglichen. Dennoch umging der w\u00fcrttembergische Staat notwendige Investitionen nicht. Dazu geh\u00f6rten etwa die Ausgaben, die sich durch die weitere Bauernbefreiung ergaben. Herdegen legte am 16. Januar 1833 dem Landtag vier Abl\u00f6sungsgesetze vor, von denen jedoch wegen des Widerstands der Standesherren lediglich drei am 30. Januar 1836 zur Beratung gef\u00fchrt werden konnten. Die drei Abl\u00f6sungsgesetze wurden endlich im Oktober 1836 verabschiedet und kosteten den w\u00fcrttembergischen Steuerzahler rund 2,5 Millionen Gulden an Entsch\u00e4digungskapital.[1] Herdegen war w\u00e4hrend seiner Amtszeit bestrebt, die zum Teil noch bestehenden staatlichen Abgabeverpflichtungen in Naturalien (Fr\u00fcchte und Wein) durch rein monet\u00e4re Lasten zu ersetzen und die dadurch frei werdenden Zehntscheuern und Keltern an die Gemeinden abzutreten.<\/p>\n<p>Zu den staatlichen Investitionen w\u00e4hrend Herdegens Amtszeit geh\u00f6rten die 1839 erfolgte \u00dcbernahme der Gewehrfabrik in Oberndorf sowie Ausgaben f\u00fcr die W\u00fcrttembergische Armee, darunter die Errichtung der 1842 vollendeten Roteb\u00fchlkaserne, die Errichtung einer neuen Reitkaserne (auf dem Gel\u00e4nde des heutigen Stuttgarter Hauptbahnhofs; deshalb 1920 abgerissen) sowie eines Lazaretts in Stuttgart, daneben neue Kasernen- und Lazarettbauten in Ulm. Im zivilen Bereich erfolgte die Errichtung neuer Geb\u00e4ude f\u00fcr die Stuttgarter Kunstschule und die Staatsgalerie, der Bau der Neuen Aula sowie der Bau einer Anatomie an der Universit\u00e4t T\u00fcbingen, der Ausbau des Kurbetriebs in Wildbad sowie die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. In den Ausbau der Landstra\u00dfen flossen pro dreij\u00e4hriger Finanzperiode circa 400.000 Gulden, daneben wurden neue Br\u00fccken errichtet und die Neckarschifffahrt sowie weitere Flussl\u00e4ufe und Kan\u00e4le ausgebaut. In der Frage des Eisenbahnbaus erwies sich Herdegen als sehr z\u00f6gerlich. Er hielt zun\u00e4chst eine Eisenbahn f\u00fcr das Agrarland W\u00fcrttemberg f\u00fcr g\u00e4nzlich entbehrlich und scheute zudem die hohen Kosten einer etwaigen staatlichen Eisenbahn. F\u00fcr diese Haltung versuchte er auch den f\u00fcr den Eisenbahnbau zust\u00e4ndigen Innenminister Johannes von Schlayer zu gewinnen, der jedoch unter dem Einfluss seines Jugend- und Studienfreundes Friedrich List allm\u00e4hlich seine Meinung zugunsten der Staatseisenbahn \u00e4nderte. F\u00fcr die lange Verz\u00f6gerung des Eisenbahnbaus in W\u00fcrttemberg im Vergleich zu anderen deutschen Staaten ist Herdegen als einer der Hauptverantwortlichen anzusehen, da er die damit verbundene immense staatliche Schuldenpolitik ablehnte. Die anderen deutschen Staaten hatten immerhin auch zun\u00e4chst auf Privateisenbahnen gesetzt, jedoch war angesichts der schwierigen Topografie W\u00fcrttembergs eine privatwirtschaftlich finanzierte Eisenbahn aussichtslos. Am 5. August 1844 lie\u00df sich Herdegen auf eigenen Wunsch in den Ruhestand versetzen.<\/p>\n<p>In den zw\u00f6lf Jahren seiner ersten Amtszeit als Finanzminister konnte Herdegen die w\u00fcrttembergische Staatsschuld auf den tiefsten Stand ihrer Geschichte dr\u00fccken, auf rund 21 Millionen Gulden (umgerechnet 36 Millionen Mark, Stand 30. Juni 1844). Seither stiegen die Schulden haupts\u00e4chlich bedingt durch den Betrieb der Staatseisenbahnen bis 1918 auf \u00fcber 700 Millionen Mark.[2]<\/p>\n<p>Nach den Ereignissen der Revolution von 1848 wurde 1849 das Oktoberministerium gebildet, dem Herdegen erneut als Finanzminister angeh\u00f6rte. Diese zweite Amtszeit war aber keine offizielle R\u00fcckkehr in den aktiven Dienst, da Herdegen auf regul\u00e4re Ministerbez\u00fcge verzichtete und stattdessen weiterhin seine Pension ausbezahlt bekam. Mit der Aufl\u00f6sung der Zweiten Verfassungberatenden Landesversammlung am 2. Juli 1850 trat auch das Oktoberministerium zur\u00fcck. Seit dem 15. Juli 1850 leitete Herdegen als Amtsvorstand bis zu seinem Tode 1861 das Statistisch Topografische Bureau.<\/p>\n<p>Privatleben<\/p>\n<p>Herdegen war evangelisch und heiratete im Jahre 1815 Katharine Rosine Nellmann (\u2020 1863), die Tochter eines Baumeisters aus Lauffen. Aus der Ehe gingen sechs Kinder hervor, darunter der Finanzrat Robert Herdegen und der Forstrat Hermann Herdegen.<\/p>\n<p>Christian Friedrich Kayser\u00a0 1791-1844, Stadtschulthei\u00df in B\u00f6blingen, Fabrikant und Weinh\u00e4ndler, Onkel von Schwegler.<\/p>\n<p>Johann Georg <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Doertenbach <\/span><\/strong>(* 8. Juni 1795 in Calw; \u2020 8. September 1870 ebenda) war ein Mitglied des W\u00fcrttembergischen Landtags.<\/p>\n<p>Leben<\/p>\n<p>Johann Georg Doertenbach bet\u00e4tigte sich als Unternehmer und als Politiker und war an der Gr\u00fcndung und dem Aufbau zahlreicher Unternehmen beteiligt. Darunter waren das Bankhaus Doertenbach in Stuttgart, die Maschinenfabrik Esslingen, Doertenbach und Schauber, ein Vorg\u00e4ngerunternehmen der Calwer Decken- und Tuchfabriken, die Holzhandlung St\u00e4lin und Co., die sich sp\u00e4ter zu Mohr und Federhaff in Mannheim weiterentwickelte, und P. Cavallo &amp; Cie.<\/p>\n<p>Johann Georg Doertenbach war von 1829 bis 1856 Nachfolger seines Schwiegervaters Christian Jakob Zahn im w\u00fcrttembergischen Landtag und 1867 bis 1870 Vorsitzende der Handels- und Gewerbekammer Calw, die er 1865 gegr\u00fcndet hatte. Aus der Ehe mit Eugenie Luise Zahn ging die Tochter Luise Friederike (1827\u20131900) hervor. Sie heiratete den Calwer Kaufmann Christoph Ludwig Friedrich Federhaff.[1] 1848\/49 war Doertenbach Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung.<\/p>\n<p>Doertenbach setzte sich f\u00fcr den Aufbau einer gewerblichen Fortbildungsschule in Calw ein und trieb den Eisenbahnbau sowie den Ausbau der Stra\u00dfe zwischen Calw und Pforzheim voran. Seine zahlreichen Stiftungen, etwa f\u00fcr das Krankenhaus und die Stadtkirche in Calw, dankten ihm seine Mitb\u00fcrger mit einem Ehrenpokal, der sich heute im Palais Vischer befindet. Nach Johann Georg Doertenbach ist die Johann-Georg-Doertenbach-Schule in Calw benannt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Paul Achatius von Pfizer<\/span><\/strong> (* 12. September 1801 in Stuttgart; \u2020 30. Juli 1867 in T\u00fcbingen) war ein w\u00fcrttembergischer Politiker, Journalist, Jurist und Philosoph.<\/p>\n<p>Paul Pfizer besuchte von 1807 bis 1819 das obere Gymnasium in Stuttgart. Danach studierte er Rechtswissenschaften in T\u00fcbingen, h\u00f6rte aber auch philosophische und naturwissenschaftliche Vorlesungen. 1819 schloss er sich der Burschenschaft Alte Germania T\u00fcbingen an. Nach Bestehen der 1. h\u00f6heren Justizdienstpr\u00fcfung war er von 1823 bis 1826 Sekret\u00e4r im w\u00fcrttembergischen Departement des Innern. 1826 legte er die 2. Dienstpr\u00fcfung ab und war danach Justizassessor bzw. Oberjustizassessor beim Gerichtshof in T\u00fcbingen. 1831 trat er aus dem Justizdienst aus und war danach als Schriftsteller und Advokat in Stuttgart besch\u00e4ftigt. 1846 entschloss er sich, eine Stelle als Gehilfe des Stuttgarter Stadtschulthei\u00dfen anzunehmen. Vom 9. M\u00e4rz bis 13. August 1848 war er schlie\u00dflich Staatsrat und Leiter des Departements des Kirchen- und Schulwesens (vergleichbar dem heutigen Kultusministerium) der w\u00fcrttembergischen Regierung R\u00f6mer. Von 1851 bis 1858 arbeitete Pfizer als Justizrat beim Gerichtshof in T\u00fcbingen, 1858 trat er aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden in den Ruhestand.<\/p>\n<p>Am 30. April 1832 nahm er an der Protestversammlung der gew\u00e4hlten Abgeordneten in Bad Boll teil, er war Mitunterzeichner der Resolution zur baldigen Einberufung des Landtags. 1833 wurde er im Wahlkreis T\u00fcbingen in den w\u00fcrttembergischen Landtag gew\u00e4hlt, dem er bis 1838 angeh\u00f6rte. Dort wurde er zusammen mit Ludwig Uhland zu einem der Wortf\u00fchrer der liberalen Opposition.<\/p>\n<p>1848 geh\u00f6rte Pfizer dem Vorparlament an und war anschlie\u00dfend Abgeordneter in der Frankfurter Nationalversammlung.<\/p>\n<p>Ehrung, Nobilitierung<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1847 wurde Paul Pfizer zum Ehrenb\u00fcrger von Stuttgart ernannt.<\/p>\n<p>\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1864 wurde er mit der Kommenturkreuz des Ordens der W\u00fcrttembergischen Krone ausgezeichnet, welches mit dem pers\u00f6nlichen Adelstitel (Nobilitierung) verbunden war.<\/p>\n<p>Werke (Auswahl)<\/p>\n<p>Pfizers bedeutendste politische Schrift war sein \u201eBriefwechsel zweier Deutschen\u201c aus dem Fr\u00fchjahr 1831. Darin forderte er eine Vereinigung der deutschen Staaten unter der F\u00fchrung Preu\u00dfens und unter Ausschluss \u00d6sterreichs. Diese Ver\u00f6ffentlichung f\u00fchrte zu seiner Entlassung aus dem Staatsdienst.<\/p>\n<p>Pflanz, Benedict Alois (1797-1843) [ADB]\u200a Pflanz, Alois (1797-1843) [ADB\/NDB (online)]\u200a Pflanz, Xaver Alois (1797-1843) [Taufname]<\/p>\n<p>Pflanz: Benedict Alois P., katholischer Geistlicher, geb. am 25. November 1797 zu Espachweiler im Oberamt Ellwangen, \u2020 am 24. November 1844 zu Sch\u00f6rzingen im Oberamt Spaichingen. Er machte seine vorbereitenden Studien 1808\u201315 an dem Gymnasium und Lyceum zu Ellwangen, begann dann seine theologischen Studien an der dortigen katholisch-theologischen Facult\u00e4t und siedelte mit dieser 1817 nach T\u00fcbingen \u00fcber, wo er zugleich Philologie studirte. Im J. 1819 trat er in das Seminar zu Rottenburg und wurde dort am 20. September 1820 zum Priester geweiht. Nachdem er einige Jahre als H\u00fclfsgeistlicher und H\u00fclfslehrer am Gymnasium besch\u00e4ftigt gewesen, wurde er 1826 Pr\u00e4ceptor und 1828 Professor am Gymnasium zu Rottweil. 1831 und 1833 wurde er dort zum Abgeordneten f\u00fcr die w\u00fcrtembergische Kammer gew\u00e4hlt. Er betheiligte sich lebhaft an den Verhandlungen \u00fcber kirchliche Fragen, namentlich \u00fcber den Antrag auf Aufhebung des katholischen Kirchenrathes, ver\u00f6ffentlichte auch 1833 eine Schrift \u201eUeber die Aus\u00fcbung des Schutz- und Oberaufsichtsrechtes protestantischer F\u00fcrsten \u00fcber ihre katholischen Landeskirchen durch eigene, aus Katholiken bestehende Collegien, mit besonderer R\u00fccksicht auf W\u00fcrtemberg\u201c. Ende 1836 wurde er Pfarrer zu Moosheim, im Fr\u00fchjahr 1843 zu Sch\u00f6rzingen. P. ist einer der letzten litterarischen Vertreter der Wessenbergischen Richtung unter den s\u00fcddeutschen Geistlichen, namentlich als Herausgeber der \u201eFreim\u00fcthigen Bl\u00e4tter \u00fcber Theologie und Kirchenthum\u201c, die 1830 von einer Gesellschaft begr\u00fcndet wurden, welche sich noch in demselben Jahre wieder aufl\u00f6ste, und die P. bis zu seinem Tode leitete (der 1844 erschienene letzte, 27. oder der Neuen Folge 24. Band, enth\u00e4lt S. 343 seinen Nekrolog). Au\u00dferdem ver\u00f6ffentlichte er: \u201eUeber das religi\u00f6se und kirchliche Leben in Frankreich\u201c, 1836 (nach einer Reise nach Paris und der Normandie im J. 1835 geschrieben); \u201eDer r\u00f6mische Stuhl und die K\u00f6lner Angelegenheit\u201c, 2. Aufl. 1838; \u201eDr. Fridolin Hubers (s. A. D. B. XIII, 231) Leben und litterarisches Wirken\u201c, 1839.<\/p>\n<p>Wolfgang Menzel (* 21. Juni 1798 in Waldenburg (heute polnisch Wa\u0142brzych), Schlesien; \u2020 23. April 1873 in Stuttgart) war ein deutscher Literaturkritiker, Literaturhistoriker und Schriftsteller im Vorm\u00e4rz. Ihm wird der ber\u00fchmte Spruch von den Dichtern und Denkern, den er 1828 ver\u00f6ffentlicht hat, zugeschrieben.<\/p>\n<p>Wolfgang Menzel, evangelisch getaufter Sohn eines Arztes, wirkte in den Befreiungskriegen gegen Napoleon mit. 1817 machte er das Abitur in Breslau. Von 1818 bis 1820 studierte er Geschichte, Philosophie und Literatur an den Universit\u00e4ten in Jena und Bonn. W\u00e4hrend seines Studiums wurde er 1818\/19 Mitglied der Urburschenschaft[2] und war 1819 Mitgr\u00fcnder der Alten Bonner Burschenschaft. Er war ein Freund von Karl Ludwig Sand und Heinrich Heine. 1820 floh Wolfgang Menzel in die Schweiz, da er wegen seiner Umtriebe in der Burschenschaftsbewegung verfolgt wurde. Von 1820 bis 1824 war er Lehrer in Aarau und ging 1824 nach Heidelberg.<\/p>\n<p>Ab 1825 war er Redakteur des Literatur-Blattes zu Cottas Morgenblatt f\u00fcr gebildete St\u00e4nde in Stuttgart. Dort startete er im Herbst 1835 eine Rezensions-Kampagne u.a. gegen Karl Gutzkow, den er 1831 als Mitarbeiter nach Stuttgart geholt und der sich inzwischen von ihm distanziert hatte. Vor allem seine aggressiv vorgetragenen Vorw\u00fcrfe moralischer, religi\u00f6ser und nationalistischer Art trugen entscheidend zu einem f\u00fcr die Geschichte der deutschen Literatur verheerenden Eingriff in das literarische Leben bei: dem Verbot des \u2013 auf diese Weise erst zur \u201eSchule\u201c gewordenen \u2013 Jungen Deutschland.<\/p>\n<p>Sein wichtigstes Werk ist seine Literaturgeschichte, die in zwei B\u00e4nden zuerst 1828, \u00fcberarbeitet 1836 als 2. vermehrte Auflage in vier B\u00e4nden erschien. Die erste Auflage war u.a. von gr\u00f6\u00dftem Einfluss auf den jungen Karl Gutzkow, dessen Mentor Menzel von 1830 bis 1834 war.<\/p>\n<p>Der au\u00dferordentlich streitbare und meinungsstarke Wolfgang Menzel galt wie sein Kritiker Ludwig B\u00f6rne als einer der sch\u00e4rfsten Goethe-Gegner des Vorm\u00e4rz. Menzels urspr\u00fcnglicher Liberalismus verwandelte sich mit der Zeit in einen v\u00f6lkisch orientierten Nationalismus.<\/p>\n<p>Von 1833 bis 1838 und von 1848 bis 1849 geh\u00f6rte Menzel dem w\u00fcrttembergischen Landtag an.<\/p>\n<p>Albert Christian Friedrich Schott (* 30. April 1782 in Sindelfingen; \u2020 6. Juni 1861 in Stuttgart) war ein w\u00fcrttembergischer Jurist und Politiker.<\/p>\n<p>Schott studierte von 1799 bis 1804 Philosophie und Rechtswissenschaften an der Universit\u00e4t T\u00fcbingen und der Universit\u00e4t Landshut. Nach seiner Promotion zum Dr. iur. unternahm er eine Studienreise nach Frankreich und begann eine Juristenlaufbahn als Kanzleiadvokat im w\u00fcrttembergischen Justizdienst. 1805 wurde er Hofgerichtsadvokat und Landkommiss\u00e4r in Stuttgart und au\u00dferdem zum kaiserlichen Notar ernannt. Von 1815 bis 1817 arbeitete er als Sekret\u00e4r und Registrator der St\u00e4ndeversammlung. Nach einer Amtsenthebung 1817 mit anschlie\u00dfender Wiedereinsetzung wurde Schott 1818 Prokurator beim Obertribunal. 1819 wurde er Mitglied der St\u00e4ndeversammlung, von 1820 bis 1823 sowie 1833 bis 1838 geh\u00f6rte er als f\u00fchrender liberaler Oppositioneller der Zweiten Kammer des w\u00fcrttembergischen Landtags an.<\/p>\n<p>Parallel engagierte sich Schott f\u00fcr das w\u00fcrttembergische Gesangswesen, unter anderem als Gr\u00fcnder des Stuttgarter Liederkranzes. 1847 wurde er Mitglied des Ehrenrates der Deutschen Zeitung.<\/p>\n<p>Im Rahmen der M\u00e4rzrevolution nahm Schott 1848 am Vorparlament teil und wurde anschlie\u00dfend Schriftf\u00fchrer des F\u00fcnfzigerausschusses. Vom 18. Mai 1848 bis zum Ende des Rumpfparlaments am 18. Juni 1849 vertrat Schott den 3. Neckarkreis in B\u00f6blingen als Abgeordneter in der Frankfurter Nationalversammlung, wo er zuerst zur linken Fraktion Deutscher Hof und sp\u00e4ter zur weniger radikalen Fraktion Westendhall z\u00e4hlte. In der Nationalversammlung war Schott Alterspr\u00e4sident und stellvertretender Vorsitzender des Finanzausschusses.<\/p>\n<p>1850 nahm er an der zweiten und dritten verfassunggebenden Versammlung in W\u00fcrttemberg teil. 1859 wurde Schott Ehrenmitglied des Schw\u00e4bischen S\u00e4ngerbundes.<\/p>\n<p>Unter seinen S\u00f6hnen waren der Philologe Albert Schott und der Jurist Sigmund Schott. 1905 wurde die Schottstra\u00dfe in Stuttgart-Nord nach Albert Schott und seinem Sohn Sigmund Schott benannt.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Willibald von Feuerlein<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Willibald Feuerlein besuchte das gymnasium illustre in Stuttgart. Er bestand 1796 das Landexamen als bester seines Jahrgangs. Anschlie\u00dfend besuchte er das evangelisch-theologische Seminar in Blaubeuren. Danach studierte Willibald Feuerlein, zun\u00e4chst als Stipendiat des evangelischen Stifts T\u00fcbingen, evangelische Theologie an der Universit\u00e4t T\u00fcbingen. Nach seinen theologischen Examina studierte Feuerlein Rechtswissenschaften in T\u00fcbingen und Landshut. 1804 erhielt er seine Promotion zum Dr. jur.<\/p>\n<p>Willibald Feuerlein begab sich vor Antritt seines Berufslebens, gemeinsam mit seinem Zwillingsbruder, dem Wolfschlugener Pfarrer F\u00fcrchtegott Gustav Willibald Feuerlein, auf eine klassische Bildungsreise. Er folgte damit einer verbindlichen Gepflogenheit des Bildungsb\u00fcrgertums seiner Zeit, der in Aristokratischen Kreisen sogenannten Kavaliersreise.<\/p>\n<p>Die Zwillingsbr\u00fcder vollzogen die Reise in Begleitung enger Freunde, deren Etappen durch das Franz\u00f6sische Kaiserreich Napoleon Bonapartes und das Vereinigte K\u00f6nigreich Gro\u00dfbritannien und Irland in den S\u00fcden durch die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Cisalpinische Republik nach Rom f\u00fchrten. Von Rom gelangten sie weiter nach Neapel und Pompeji. Die R\u00fcckkehr in die W\u00fcrttembergische Heimat nahmen die Reisenden \u00fcber das Kaisertum \u00d6sterreich und seine Lande.<\/p>\n<p>Willibald Feuerlein lie\u00df sich 1807 als Notar in Stuttgart nieder. 1817 wurde er zum Oberjustizprokurator am Gerichtshof in T\u00fcbingen ernannt. Von 1815 bis 1819 war Willibald Feuerlein G\u00f6ppinger Abgeordneter in der St\u00e4ndeversammlung und stimmte 1817 gegen die Annahme des k\u00f6niglichen Verfassungsentwurfs. 1818 wurde Feuerlein Justitiar an der Universit\u00e4t T\u00fcbingen. In den Jahren 1819 bis 1843 war er f\u00fcr wechselnde Wahlkreise Abgeordneter der Zweiten Kammer im w\u00fcrttembergischen Landtag. 1820 wurde er von K\u00f6nig Wilhelm I. zum Stadtschulthei\u00df von Stuttgart berufen (Amtsantritt am 1. November 1820) und erhielt am 1. M\u00e4rz 1822 als erster in der Reihe der Stuttgarter Stadtoberh\u00e4upter den Ehrentitel Oberb\u00fcrgermeister.<\/p>\n<p>Zu Beginn von Feuerleins Amtszeit, hatte Stuttgart etwas mehr als 20.000 Einwohner. W\u00e4hrend Feuerleins Jahre als Oberb\u00fcrgermeister konnte er bedeutende Bauprojekte Wilhelms I. begleiten.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend Feuerleins Amtszeit wurde mit dem Bau von Schloss Rosenstein begonnen. Es folgte 1825 der Bau des Kursaals in Cannstatt und 1827 der Bau und die Gestaltung des Wilhelmsplatzes, gefolgt von der Er\u00f6ffnung des Katharinenhospitals und 1831 die Er\u00f6ffnung der Neuen Weinsteige nach den Pl\u00e4nen Etzels.<\/p>\n<p>Die Landtagswahlen und Feuerleins R\u00fccktritt<\/p>\n<p>Bei den Landtagswahlen 1832 unterlag Feuerlein im Wahlkreis Stuttgart deutlich gegen Ludwig Uhland. Wegen dieser Niederlage trat er am 1. Januar 1833 von seinem Amt als Stadtschulthei\u00df zur\u00fcck, obwohl es ihm 1832 gelungen war, ein anderes Abgeordnetenmandat im Wahlkreis K\u00fcnzelsau zu erlangen.<\/p>\n<p>Der R\u00fccktritt Feuerleins zeigt, dass zu dieser Zeit der K\u00f6nig und der Landtag \u00fcberm\u00e4chtig waren und an eine eigene Kommunalpolitik ohne gen\u00fcgenden R\u00fcckhalt auf Landespolitischer Ebene nicht zu denken war. Ab 15. Januar 1836 war Feuerlein Richter am K\u00f6niglich W\u00fcrttembergischen Obertribunal in Stuttgart. Im Jahre 1841 wurde Feuerlein Mitglied des W\u00fcrttembergischen Staatsgerichtshofs.<\/p>\n<p>Grabmal der Familie Feuerlein, ehemals Zierde ihrer Familiengrabst\u00e4tte auf dem Hoppenlaufriedhof. Dieser \u00e4lteste Friedhof Stuttgarts war 1626 angelegt worden. Eine letzte Urnenbestattung auf dem Hoppenlaufriedhof fand 1951 statt. Anl\u00e4sslich der Bundesgartenschau 1961 wurde der aufgelassene Friedhof in eine Parkanlage umgewandelt. Viele alte Grabmale befinden sich heute, neu errichtet, nicht mehr an den zugeh\u00f6rigen Begr\u00e4bnisstellen<\/p>\n<p>Ehregott August Willibald Feuerlein erblickte mit seinem Zwillingsbruder F\u00fcrchtegott Willibald Gustav Feuerlein am 24. Juni 1781 das Licht der Welt. Sie waren das neunte und achte Kind, von zw\u00f6lf Kindern, des Carl Friedrich Feuerlein (* 5. M\u00e4rz 1730 in M\u00f6mpelgard; \u2020 15. M\u00e4rz 1808 in Stuttgart) und seiner Ehefrau Auguste Elisabeth Franziska Johanna Feuerlein geb. Fischer (* 18. Dezember 1747 in Stuttgart; \u2020 11. Februar 1823 in Stuttgart).<\/p>\n<p>Carl Friedrich Feuerlein war Geheimer Kabinettssekret\u00e4r in Diensten des Herzogs Carl Eugen von W\u00fcrttemberg. Er war Pr\u00e4sident des Wohlt\u00e4tigkeitsvereins, Kanzleiadvokat und Ordensregistrator. Seine Gemahlin Auguste Feuerlein, geb. Fischer war offiziell eine Tochter des Friedrich Johann Ernst Fischer (Hofkammerrat und 1. K\u00fcchenmeisters in Diensten Carl Eugens von W\u00fcrttemberg) und seiner Ehefrau Magdalena Barbara, einer Tochter des w\u00fcrttembergischen Hofmusikus und Instrumentenverwalters Sigmund Castenbauer (1677\u20131736) und dessen Ehefrau Maria Barbara geborene Scheiner (1683\u20131757).<\/p>\n<p>Es ist jedoch naheliegend, dass Willibald Feuerleins Mutter wie deren \u00e4lterer Bruder Reinhard Fischer nat\u00fcrliche Kinder Herzog Carl Eugens mit seiner Geliebten Magdalena Barbara Fischer waren.[4] Willibald Feuerleins Onkel Reinhard Fischer erbaute als Hofbaumeister das Schloss Hohenheim. Als Architekt und Baumeister verwirklichte Reinhard Fischer zahlreiche weitere Schloss- und Gartenanlagen im Auftrag des Herzogs Carl Eugen von W\u00fcrttemberg.<\/p>\n<p>Familie<\/p>\n<p>Willibald Feuerlein war seit dem 10. Februar 1810 mit Auguste Henriette Feuerlein geb. Schott (1792\u20131846) verheiratet. Das Paar hatte vier S\u00f6hne und drei T\u00f6chter. Der j\u00fcngste Sohn Otto (1822\u20131875) ist der Vater des Physikers Otto Feuerlein. Willibald Feuerleins Nichte Emilie Auguste Vischer (1799\u20131881) wurde die Ehefrau von Ludwig Uhland.<\/p>\n<p>Die Grabanlage von Willibald Feuerlein und seiner Familie befand sich auf dem Hoppenlaufriedhof in Stuttgart. Nachdem der Hoppenlaufriedhof im 20. Jahrhundert aufgelassen worden war, wurde das Grabmal der Familie Willibald Feuerlein und die Grabmale weiterer bekannter Personen, die im Laufe der Jahrhunderte hier bestattet worden waren, auf einer Rasenfl\u00e4che, des nun zu einen Park umgestalteten ehemaligen Friedhofs, neu errichtet.<\/p>\n<p>1839, 1841\u201343: Dr. Jakob <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Schneckenburger<\/span><\/strong>, Stadtschulthei\u00df in Tuttlingen, geb. daselbst 9. Juni 1798, gest. in Esslingen 28. Juli 1873.<\/p>\n<p>Der Arzt <em>Dr. Jakob Schneckenburger<\/em>, der sich nebenher aber auch als Kaufmann bet\u00e4tigte, hatte es sich mit Stall, Scheuer und einem Waschh\u00e4uschen bauen lassen. Schneckenburger wurde 1833 zum Landtagsabgeordneten f\u00fcr das Oberamt Tuttlingen \u2026<\/p>\n<p>Der Arzt <em>Dr. Jakob Schneckenburger<\/em>, der sich nebenher aber auch als Kaufmann bet\u00e4tigte, hatte es sich mit Stall, Scheuer und einem Waschh\u00e4uschen bauen lassen. Schneckenburger wurde 1833 zum Landtagsabgeordneten f\u00fcr das Oberamt Tuttlingen \u2026<\/p>\n<p>Christof Gottlob Heinrich Friedrich R\u00f6mer, seit 1852 von R\u00f6mer, (* 4. Juni 1794 in Erkenbrechtsweiler; \u2020 11. M\u00e4rz 1864 in Stuttgart) war ein liberaler deutscher Politiker.<\/p>\n<p>R\u00f6mer studierte von 1812 bis 1814 evangelische Theologie an der Universit\u00e4t T\u00fcbingen, wurde 1814 Mitglied im Teutonischen Verein T\u00fcbingen und 1816 Mitglied der Alten T\u00fcbinger Burschenschaft Arminia, leistete seinen Milit\u00e4rdienst ab und studierte anschlie\u00dfend, ebenfalls in T\u00fcbingen, Rechtswissenschaften.<\/p>\n<p>Nach T\u00e4tigkeiten in der Milit\u00e4rjustiz, zuletzt als Kriegsrat, trat er 1833 aus dem Staatsdienst aus, da ihm als Beamten die Wahrnehmung seines Abgeordnetenmandats verweigert wurde und arbeitete als Anwalt. Von 1833 bis 1838 und dann wieder von 1845 bis 1848 geh\u00f6rte er dem w\u00fcrttembergischen Landtag an.<\/p>\n<p>Als einer der f\u00fchrenden s\u00fcddeutschen Liberalen nahm er an der Heppenheimer Tagung und der Heidelberger Versammlung teil. Er geh\u00f6rte dem Siebenerausschuss an, der die Einberufung des Vorparlaments und die Frankfurter Nationalversammlung vorbereitete.<\/p>\n<p>Im M\u00e4rz 1848 wurde er im Rahmen der M\u00e4rzrevolution zum w\u00fcrttembergischen Justizminister berufen und f\u00fchrte faktisch die Regierungsgesch\u00e4fte der Stuttgarter M\u00e4rzregierung. Durch seine Bem\u00fchungen nahm W\u00fcrttemberg am 28. April 1849 als erstes K\u00f6nigreich die Reichsverfassung an.<\/p>\n<p>1848 wurde er zum Ehrenb\u00fcrger der Stadt Stuttgart ernannt.<\/p>\n<p>Vom 18. Mai 1848 bis zum 6. Juni 1849 war er fraktionsloser Abgeordneter f\u00fcr G\u00f6ppingen in der Frankfurter Nationalversammlung. Er geh\u00f6rte unter anderem dem Verfassungsausschuss an. Im Mai 1849 organisierte er den Umzug der gescheiterten Nationalversammlung von der Frankfurter Paulskirche in das Stuttgarter St\u00e4ndehaus (Rumpfparlament). Da die dort gefassten Beschl\u00fcsse allerdings die w\u00fcrttembergische Autonomie in Frage stellten und eine Bedrohung f\u00fcr die Integrit\u00e4t des Landes darstellten, war seine Abgeordnetent\u00e4tigkeit nicht mehr mit seiner Rolle als Justizminister des K\u00f6nigreichs W\u00fcrttemberg zu vereinbaren. Daher legte er sein Abgeordnetenmandat nieder, entzog dem erst seit dem 6. Juni tagenden Rumpfparlament am 8. Juni 1849 den Tagungsort und wies die Versammlung am 17. Juni aus W\u00fcrttemberg aus. Von der Linken wurde er daraufhin als Totengr\u00e4ber der Frankfurter Nationalversammlung angefeindet.<\/p>\n<p>Nach seinem Ausscheiden aus der Regierung im Oktober 1849 wurde er 1850 wieder Mitglied des w\u00fcrttembergischen Landtags, dem er bis 1863 angeh\u00f6rte. Sein Nachfolger als neuer leitender Minister wurde Johannes von Schlayer.<\/p>\n<p>R\u00f6mer war zweimal verheiratet und hatte vier Kinder aus erster und acht Kinder aus zweiter Ehe. Einer seiner Kinder aus erster Ehe war der Rechtswissenschaftler und Politiker Robert R\u00f6mer, aus zweiter Ehe der Rechtsanwalt Max R\u00f6mer (MdR).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vorlesung WS 2017\/18 Zoll und Schmuggel Zoll und Schmuggel als Motoren der deutschen (Wirtschafts-)Einheit? Die Vorlesung bezieht sich auf die Zeit der Kleinstaaterei im Deutschen Bund nach dem Wiener Kongress 1814\/15. Zoll und Schmuggel stellten zun\u00e4chst einmal Hindernisse f\u00fcr die zwischenstaatlichen Beziehungen dar. 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