{"id":2161,"date":"2014-10-19T09:17:12","date_gmt":"2014-10-19T08:17:12","guid":{"rendered":"http:\/\/peter-burg.de\/?page_id=2161"},"modified":"2015-05-14T13:59:17","modified_gmt":"2015-05-14T11:59:17","slug":"societas-leonina-181415","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/peter-burg.de\/wordpress\/saarland\/societas-leonina-181415","title":{"rendered":"Societas leonina 1814\/15"},"content":{"rendered":"<p>\u201eSocietas leonina\u201c. Die \u00a0Neuordnung Deutschlands vom Rheinbund zum Deutschen Bund<\/p>\n<p>von Peter Burg<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Das Thema<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Die politische Landkarte Europas erhielt unter Napoleon eine Gestalt, in der die vorrevolution\u00e4ren Verh\u00e4ltnisse kaum wiederzuerkennen waren. Nach dem Zusammenbruch seines Imperiums stand die Notwendigkeit einer Neuordnung an, f\u00fcr die die alten Verh\u00e4ltnisse nur in sehr beschr\u00e4nktem Ma\u00dfe Anhaltspunkte lieferten. Eine Mischung von Interessen und Motiven durchbrach und widersprach\u00a0 der im Grundsatz anerkannten Richtlinie der Restauration.\u00a0 Der Prozess der territorialen Neugliederung Deutschlands begann mit dem Zerfall des Imperiums im Jahre 1813 und zog sich bis zum Frankfurter Territorialrezess vom 20. Juli 1819 hin.<a href=\"#_ftn1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>Die Kriege, die den \u00dcbergang vom Rheinbund zum Deutschen Bund mitsamt der territorialen Neugliederung erm\u00f6glichten, werden in der Historiographie meist als \u201eBefreiungskriege\u201c bezeichnet. Unter diesem Begriff wurde der Kampf gegen das napoleonische Frankreich zu einem Mythos hochstilisiert und zu einem Bestandteil der nationalistischen Ideologie. Eine kritische Hinterfragung des Begriffs findet bis heute kaum statt. Deshalb wird im Folgenden der \u00a0Begriff der \u201eSocietas leonina\u201c, der L\u00f6wengesellschaft, ins Spiel gebracht.<a href=\"#_ftn2\">[2]<\/a> Die Metapher soll dazu beitragen, Methode und Ergebnis der territorialen Neugliederung Deutschlands zwischen Rheinbund und Deutschem Bund ad\u00e4quater zu beschreiben. Das geschieht im Folgenden in f\u00fcnf Schritten.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\"> <\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">1. Territorialentscheidungen im Krieg 1813-1814<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Nationale Verteidigungskriege in Spanien und Russland standen am Anfang vom Ende des napoleonischen Empire. Der auf Napoleons Winterfeldzug des Jahres 1812\/13 folgende Verteidigungskrieg weitete sich nach der Bildung einer russisch-preu\u00dfischen Achse geopolitisch und b\u00fcndnispolitisch aus und m\u00fcndete schlie\u00dflich in einen Angriffskrieg, der mit dem ersten Pariser Friedensschluss vom 30. Mai 1814 endete. Der f\u00fcr den Sieg unentbehrliche Anschluss \u00d6sterreichs und Gro\u00dfbritanniens an die Allianz gelang bis August 1813. Nachdem Napoleon auf dem Prager Friedenskongress nicht auf die von \u00d6sterreich gestellten Forderungen eingegangen war, erkl\u00e4rte Kaiser Franz am 11. August 1813 Frankreich den Krieg. Zuvor hatte sich Gro\u00dfbritannien dem B\u00fcndnis angeschlossen und die Zahlung von Subsidien in H\u00f6he von rund zwei Millionen englischen Pfund zur finanziellen Unterst\u00fctzung versprochen. Die beiden Gro\u00dfm\u00e4chte brachten eigene Territorialw\u00fcnsche ins Spiel und sprachen ein entscheidendes Wort mit, wenn es um die Verteilung der Kriegsgewinne und die gegenseitige Gew\u00e4hrleistung des k\u00fcnftigen Besitzstandes ging.<\/p>\n<p>Die Quadrupelallianz hatte keine h\u00f6here Instanz \u00fcber sich. Sie war zur gleichen Zeit Exekutive und Legislative. Die Quadrupelallianz \u00fcbernahm machtpolitisch die Stellung und Funktion, partiell sogar die Mentalit\u00e4t des L\u00f6wen Napoleon. An der Kriegf\u00fchrung gegen Napoleon waren weitere Staaten beteiligt, gewisserma\u00dfen als Juniorpartner der Quadrupelallianz. Spanien, Portugal und Schweden, die keine gleichberechtigte Stellung besa\u00dfen, aber aufgrund ihrer Beteiligung am Krieg und dessen siegreichem Ausgang sp\u00e4ter auf dem Wiener Kongress vertreten waren und zu den acht M\u00e4chten geh\u00f6rten, die die Kongressakte unterzeichneten.<\/p>\n<p>Infolge des Zerfalls des napoleonischen Imperiums stand der mitteleurop\u00e4ische Raum am st\u00e4rksten vor der Aufgabe einer territorialen Neuordnung. Zun\u00e4chst war Polen bzw. das Gro\u00dfherzogtum Warschau von einer Besatzungsverwaltung betroffen. Der Zar sah in dem Nachbarland schon fr\u00fch einen potentiellen Kriegsgewinn und stellte es unter seine Kontrolle. Preu\u00dfen musste zun\u00e4chst seine alten Kernprovinzen im Osten sichern, kontrollierte dann aber nach und nach mit dem Vormarsch der Truppen den gr\u00f6\u00dften Teil des norddeutschen Raumes. Die beiden Ostm\u00e4chte, die nach Napoleons desastr\u00f6sem Winterfeldzug zun\u00e4chst auf sich allein gestellt waren, vertrauten mehr auf Macht und Gewalt, um die Rheinbundstaaten auf ihre Seite zu bringen, als auf deren deutsche Gesinnung. Im Breslauer Vertrag zwischen Preu\u00dfen und Russland vom 19. M\u00e4rz 1813 wurde den deutschen F\u00fcrsten im Falle eines weiteren Festhaltens am B\u00fcndnis mit Napoleon der Verlust ihrer Herrschaftsrechte angedroht.\u00a0 Nur die Herz\u00f6ge von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg\u2013Strelitz, die im Machtbereich der beiden Alliierten lagen, traten im M\u00e4rz\/April 1813 aus dem Rheinbund aus. Trotz der Drohung stellte erst \u00d6sterreichs Eintritt in die Sechste Koalition die Weichen f\u00fcr einen Anschluss.<\/p>\n<p>Im Herbst 1813 ergab sich f\u00fcr die Rheinbundmitglieder ein Entscheidungszwang f\u00fcr oder gegen Napoleon bzw. f\u00fcr oder gegen die Sechste Koalition. Die Hohen M\u00e4chte, die vier L\u00f6wen, machten nun von ihrer Herrschaftsgewalt Gebrauch. Sie lie\u00dfen Anschlussvertr\u00e4ge zu oder auch nicht, und sie lie\u00dfen die Wiedererstehung mediatisierter Staaten zu oder auch nicht. Aus den Territorien weder vertrags- noch restaurationsw\u00fcrdiger Staaten leitete sich eine Ansammlung sog. \u201eherrenloser\u201c L\u00e4nder ab, eine Verf\u00fcgungs- und Verteilungsmasse in den Klauen der L\u00f6wen.<\/p>\n<p>Stilbildend f\u00fcr die Behandlung existenzw\u00fcrdiger Staaten war der Umgang mit Bayern. Metternich schloss mit der s\u00fcddeutschen Monarchie am 8. Oktober 1813 den Vertrag von Ried. In diesem Vertrag garantierte \u00d6sterreich die staatliche Existenz Bayerns, ohne sich auf einen genau bestimmten Besitzstand festzulegen.<a href=\"#_ftn3\">[3]<\/a> Die Hohen M\u00e4chte behielten sich vor, Souver\u00e4nit\u00e4tsbeschr\u00e4nkungen abzuverlangen und territoriale Korrekturen vorzunehmen, die sie im Gesamtinteresse Deutschlands f\u00fcr notwendig hielten. Das Definitionsrecht des Notwendigen lag ganz bei ihnen. Bei den vertragsw\u00fcrdigen F\u00fcrsten und Staaten handelte es sich in der Regel um Rheinbundmitglieder, die eine Kontinuit\u00e4t zum Alten Reich (Anciennit\u00e4t) aufwiesen. Die Kleinf\u00fcrstent\u00fcmer Isenburg und von der Leyen besa\u00dfen z.B. diese Anciennit\u00e4t nicht.<a href=\"#_ftn4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Die napoleonischen Satellitenstaaten, das Gro\u00dfherzogtum Berg und das K\u00f6nigreich Westphalen, erf\u00fcllten \u2013 wie zu erwarten \u2013 das Kriterium der Vertragsw\u00fcrde nicht. Sie zerfielen in ihre historischen Bestandteile. S\u00e4kularisiert wurde das Herrschaftsgebiet des Gro\u00dfherzogs von Frankfurt \u00a0und F\u00fcrstprimas des Rheinbundes, Karl Theodor von Dalberg.<a href=\"#_ftn5\">[5]<\/a> Sein Staatsgebiet diente, in Teile zerlegt, einigen weltlichen F\u00fcrsten als Entsch\u00e4digungsmasse. \u00a0Der Geistliche erhielt in Anlehnung an das Verfahren der S\u00e4kularisation des Jahres 1803 eine lebensl\u00e4ngliche Abfindung in H\u00f6he von j\u00e4hrlich 100.000 Gulden, zahlbar in vier Jahresraten. Konsequenter als Napoleon beseitigte das L\u00f6wenquartett das letzte Relikt der einst m\u00e4chtigen Reichskirche.<\/p>\n<p>Staaten, die w\u00e4hrend des Koalitionskrieges eine Wiederauferstehung erlebten, waren Hannover, Braunschweig, Kurhessen, Oldenburg, ferner die Hansest\u00e4dte L\u00fcbeck, Hamburg, Bremen, die Freie Stadt Frankfurt. Diese Staaten hatten schon in der Zeit des Alten Reiches existiert und erf\u00fcllten das Kriterium der Anciennit\u00e4t. Von Napoleon mediatisierte F\u00fcrsten, die das Kriterium nicht erf\u00fcllten, hatten schlechte Chancen. Einige westf\u00e4lische Kleinf\u00fcrsten (darunter Gr\u00fcndungsmitglieder des Rheinbundes wie das F\u00fcrstentum Salm und das Herzogtum Arenberg-Meppen) wurden den \u201eherrenlosen\u201c L\u00e4ndern zugeordnet.<a href=\"#_ftn6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>In der Leipziger Konvention vom 21. Oktober 1813<a href=\"#_ftn7\"><sup><sup>[7]<\/sup><\/sup><\/a> vereinbarten die Alliierten die Einrichtung des Zentralverwaltungsdepartements, das die Staatshoheit in den herrenlosen L\u00e4ndern \u00fcbernahm und in Generalgouvernements untergliedert war. Preu\u00dfen und \u00d6sterreich teilten die Besatzungsherrschaft im deutschen Raum unter sich auf. Nur Bayern erhielt das Privileg einer Mitverwaltung s\u00fcdlich der Mosel. Die deutschen L\u00f6wen gewannen ein Pfand und eine Tauschmasse, um ihre eigenen territorialen Interessen, aber auch die anderer deutscher F\u00fcrsten nach ihrem Ermessen befriedigen zu k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn8\">[8]<\/a> Wichtige territoriale Vorentscheidungen waren somit bereits vor dem Ende des Koalitionskrieges und dem ersten Pariser Friedensschluss gefallen, ausgenommen davon war das Kerngebiet des fr\u00fcheren Nassau-Saarbr\u00fccken.<\/p>\n<p>Das Land an der Saar war nach der R\u00fcckeroberung der linksrheinischen Departements ein herrenloses Gut. Was sich hier zwischen dem Einmarsch der Alliierten in Saarbr\u00fccken im Januar 1814 und dem Ersten Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 abspielte, war zum Teil typisch, zum Teil eine Besonderheit.<a href=\"#_ftn9\">[9]<\/a> Fluchtartig entfernten sich die Beamten altfranz\u00f6sischer Herkunft, so auch der Saarbr\u00fccker Unterpr\u00e4fekt. Das Kerngebiet des ehemaligen F\u00fcrstentums war in ihrer Sicht trotz langj\u00e4hriger Okkupationszeit keine franz\u00f6sische Stadt geworden. Und auch die Besatzungsverwaltung ging von einer neuen territorialen Zuordnung aus. Sie sah in den Saarst\u00e4dten ein zur\u00fcckerobertes deutsches Territorium und lie\u00df die neu berufenen Beamten einen Eid auf die verb\u00fcndeten M\u00e4chte leisten. Der profranz\u00f6sische B\u00fcrgermeister Sebastian Bruch fiel einer politischen S\u00e4uberung zum Opfer, die der Gouverneur Justus Gruner durchf\u00fchrte. Im M\u00e4rz erhielt mit Heinrich B\u00f6cking ein preu\u00dfisch-deutscher Patriot das Amt, nach dessen Amtsniederlegung der Gesinnungsgenosse Notar Carl Lauckhard. Der Einzug der Verb\u00fcndeten in Paris am 31. M\u00e4rz 1814 wurde am 17. April mit einem Dankfest gefeiert. Nach menschlichem und politischem Ermessen lief alles auf eine territoriale Zuordnung Saarbr\u00fcckens zum deutschen Raum hinaus, wider Erwarten sollte es aber anders kommen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">2. Erster Pariser Frieden vom 30. Mai 1814<a href=\"#_ftn10\"><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">[10]<\/span><\/strong><\/a><\/span><\/strong><\/p>\n<p>Die am Krieg gegen Frankreich beteiligten M\u00e4chte, die Quadrupelallianz sowie Schweden, Portugal und Spanien, schlossen den Pariser Friedensvertrag vom 30. Mai 1814, der die Grenzen der besiegten Macht auf das Jahr 1792 zur\u00fcckf\u00fchrte. Die Gew\u00e4hr des Besitzstandes war f\u00fcr alle Au\u00dfengrenzen Frankreichs und selbst die Kolonien bedeutsam. Durch die Reduzierung des franz\u00f6sischen Staatsgebietes gewannen die Alliierten ein betr\u00e4chtliches Territorium. Im Norden wurde daraus das Vereinigte K\u00f6nigreich der Niederlande\u00a0 geschaffen, im S\u00fcden das K\u00f6nigreich Piemont-Sardinien, die Schweiz erhielt verlorene Kantone zur\u00fcck und die von Frankreich annektierten vier linksrheinischen Departements wurden dem deutschen Raum zugeordnet. Im S\u00fcdosten verlief die spanisch-franz\u00f6sische Grenze wieder in den Pyren\u00e4en, der Nordosten mit Barcelona fiel an Spanien zur\u00fcck.\u00a0 Der Erste Pariser Frieden war insofern von globaler Bedeutung, als auch f\u00fcr den Kolonialbesitz das Stichjahr 1792 galt.<\/p>\n<p>F\u00fcr die territoriale Neuordnung Deutschlands von Interesse war die Inbesitznahme der vier linksrheinischen Departements.<a href=\"#_ftn11\">[11]<\/a> F\u00fcr die Grenzziehung galt generell das Prinzip der Arrondierung. Davon war z.B. die Stadt Landau betroffen, fr\u00fcher eine franz\u00f6sische Exklave, die 1814 durch eine Landbr\u00fccke mit dem Elsass verbunden wurde. Im saarl\u00e4ndischen Raum f\u00fchrte die Arrondierung zum Abweichen von der auf das Jahr 1792 festgelegten Grenze, insbesondere durch die \u00dcberlassung der Kantone Saarbr\u00fccken und St. Arnual an Frankreich, w\u00e4hrend franz\u00f6sisches Gebiet (Kanton Tholey, teilweise Kanton Launstroff) der Besatzungsverwaltung zur weiteren Verwendung \u00fcberlassen wurde. Fl\u00e4chenm\u00e4\u00dfig glichen sich Gewinn und Verlust nahezu aus. In der Wertsch\u00e4tzung war auf deutscher Seite der reale und auch der gef\u00fchlte Verlust der Saarst\u00e4dte allerdings dominant.<a href=\"#_ftn12\">[12]<\/a><\/p>\n<p>F\u00fcr die Grenze zu Deutschland war die Jahresangabe 1792 irrelevant. Als zeitlicher Fixpunkt h\u00e4tte auch das Revolutionsjahr 1789 bestimmt werden k\u00f6nnen, denn bis 1792 gab es noch keine franz\u00f6sischen Eroberungen. Selbst die Integration von Exklaven ausw\u00e4rtiger M\u00e4chte durch das revolution\u00e4re Frankreich erfolgte erst 1793. Ausdr\u00fccklich vereinbarte der Friedensvertrag, dass die so genannten \u201eReunionen\u201c nicht r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden sollten (Art. III, Nr. 8). Auf territoriale Kompensationen wurde somit gro\u00dfz\u00fcgig verzichtet.<a href=\"#_ftn13\">[13]<\/a><\/p>\n<p>Dass ausgerechnet die Saarbr\u00fccker Gegend infolge der Grenzbestimmungen des Ersten Pariser Friedensvertrages bei Frankreich blieb, ist zum Teil auf das Bittgesuch der Saarbr\u00fccker Franzosenpartei an den provisorischen Regierungschef Charles Maurice de Talleyrand zur\u00fcckzuf\u00fchren, zum gr\u00f6\u00dferen Teil aber auf die Politik der Schonung der Bourbonenmonarchie, der sich die Alliierten verschrieben hatten. Die Schonung sollte eine innenpolitische Schw\u00e4chung Ludwigs XVIII. vermeiden und Frankreich nach einer \u00dcbergangszeit wieder in den Kreis der europ\u00e4ischen M\u00e4chte zur\u00fcckf\u00fchren. Der alte Festungsg\u00fcrtel von Stra\u00dfburg \u00fcber Landau nach Saarlouis blieb dadurch Frankreich erhalten.<\/p>\n<p>Von der Entscheidung der Hohen M\u00e4chte in Paris war die Mehrheit der Saarbr\u00fccker Bev\u00f6lkerung ebenso unangenehm \u00fcberrascht wie der Gouverneur Gruner. Die Deutsch-Patrioten wurden aus der kommunalen F\u00fchrung verdr\u00e4ngt. Sebastian Bruch l\u00f6ste am 9. Juli Lauckhard als Maire ab und blieb bis Ende September im Amt. Ihm folgte mit Charles Rupied erstmals ein geb\u00fcrtiger Franzose, der aber nicht importiert wurde, sondern schon l\u00e4nger als Beigeordneter der Mairie fungiert hatte.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">3. Der Wiener Kongress<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Auf dem Wiener Kongress<a href=\"#_ftn14\">[14]<\/a> war eine Grenzkorrektur zwischen Deutschland und Frankreich kein Thema. Anl\u00e4ufe zur Revision des Grenzverlaufs im Saarbr\u00fccker Raum waren deshalb vergeblich. Dem Wiener Kongress oblag die Aufgabe, die w\u00e4hrend des Sechsten Koalitionskrieges erfolgte provisorische Besitzergreifung und Besitzzuweisung in definitive Vertr\u00e4ge und Vereinbarungen \u00fcberzuf\u00fchren. Aus einem Territorialversprechen an Preu\u00dfen<a href=\"#_ftn15\">[15]<\/a> und den Territorialanspr\u00fcchen Russlands erwuchs f\u00fcr die Koalitionspartner das gr\u00f6\u00dfte politische Problem der Kongresszeit. Preu\u00dfen sollte nach dem Willen der Alliierten in den Besitzstand des Jahres 1805, d.h. vor der Katastrophe von Jena und Auerstedt, zur\u00fcckgef\u00fchrt werden. Die von Preu\u00dfen angestrebte Annexion des K\u00f6nigreichs Sachsen h\u00e4tte den Territorialanspruch weitgehend befriedigt.<\/p>\n<p>Preu\u00dfen und Russland unterst\u00fctzten sich wechselseitig, zogen aber die Gegnerschaft der \u00fcbrigen M\u00e4chte auf sich. Mit dem gro\u00dfpolnischen K\u00f6nigreich, das der Zar errichten und in Personalunion besitzen wollte, war die Gefahr einer dem napoleonischen Empire vergleichbaren europ\u00e4ischen Hegemonie verbunden. Wegen dieser drohenden Hegemonie stand Anfang des Jahres 1815 die Gefahr eines Krieges zwischen den Gro\u00dfm\u00e4chten im Raum. Unter englischer Vermittlung kam es zu neuen Verhandlungen in einem F\u00fcnfm\u00e4chteausschuss, der Frankreich kurzfristig in die gro\u00dfe Politik einbezog. \u00a0Am 8. Februar 1815 einigten sich diese auf einen Kompromiss, die Teilung Polens und Sachsens. Das Herzogtum Warschau wurde als K\u00f6nigreich Polen (\u201eKongress-Polen\u201c) in einer Personalunion mit Russland verbunden. Fiktiv bestand ein autonomer Staat, realiter degradierten die Zaren Polen in der Folgezeit zur russischen Provinz. Preu\u00dfen erhielt fast 60 % der Gesamtfl\u00e4che Sachsens, in der 860.000 Einwohner (etwas mehr als 40 %) lebten. K\u00f6nig Friedrich August von Sachsen stimmte erst am 18.Mai 1815 unter dem Druck Englands, Frankreichs und \u00d6sterreichs der Teilung zu.<a href=\"#_ftn16\">[16]<\/a><\/p>\n<p>Die Zielvorgabe, Preu\u00dfen wieder in den Besitzstand des Jahres1805 zu bringen, war noch nicht realisiert. Letzten Endes konnte dies nur durch den Erwerb so genannter \u201eherrenloser\u201c L\u00e4nder gelingen. Preu\u00dfen annektierte einige mediatisierte Herrschaften im westf\u00e4lischen Raum, territorial bedeutsamer war aber der Gewinn von Land und Leuten im \u00e4u\u00dfersten deutschen Westen. Das Gebiet s\u00fcdlich der Mosel war 1814 \u00d6sterreich und Bayern zugewiesen worden, das n\u00f6rdliche im Februar 1815 Preu\u00dfen.<\/p>\n<p>Preu\u00dfens Fl\u00e4che betrug 1806 300.000 qkm, die Bev\u00f6lkerung 9,7 Millionen, 1816 280.000 qkm, die\u00a0 Bev\u00f6lkerung 10,3 Millionen. 1871 aufgerundet 350.000 qkm\/ Bev\u00f6lkerung 24,6 Millionen. Das bedeutet, dass Preu\u00dfen entgegen eines gef\u00fchlten Anscheins auf dem Wiener Kongress tats\u00e4chlich gegen\u00fcber dem Gebietsstand von 1805 keine Vergr\u00f6\u00dferung erfuhr. Zu gro\u00df war die Abtretung polnischen Gebiets aus der dritten polnischen Teilung. F\u00fcr die deutsche Geschichte wichtig war die r\u00e4umliche Ausdehnung Preu\u00dfens auf deutschem Territorium, so war eine Grundlage f\u00fcr die preu\u00dfisch-deutsche Einheit und die \u00dcbernahme der \u201eWacht am Rhein\u201c gelegt.<\/p>\n<p>Die Restitution des alten Territorialbesitzes sowie den Erwerb des fr\u00fcheren Besitzstandes strebte \u00d6sterreich wie Preu\u00dfen an. Deshalb war es in den \u00a0polnisch-s\u00e4chsischen Konflikt involviert und auch von der Kompromissl\u00f6sung betroffen, die zum Wiedergewinn von polnischen Teilungsgebieten f\u00fchrte. Unter Napoleon hatte \u00d6sterreich jedoch auch Verluste im Kernstaat zu verzeichnen.\u00a0 Von Bayern erhielt die Habsburger Monarchie Tirol und Vorarlberg zur\u00fcck, weitere Anspr\u00fcche wurden vertagt. Die ehemals habsburgischen Provinzen in Italien erlebten eine Wiederauferstehung und fielen an Habsburg und seine Sekundogenituren zur\u00fcck. \u00d6sterreichs Territorialinteressen entfernten die Habsburger vom deutschen Raum, darin lag ein Unterschied zu den Hohenzollern und daraus sollte sich ein wichtiger Faktor f\u00fcr die deutsche Geschichte entwickeln.<\/p>\n<p>Verwiesen sei noch auf die Entstehung des Gro\u00dfherzogtums Luxemburg auf dem Wiener Kongress, nicht nur wegen der Nachbarschaft zum Saarland, sondern auch wegen der \u00fcber die nassauischen Dynastien bestehenden ins Ancien R\u00e9gime reichenden historischen Beziehungen. Die territoriale Grundlage Luxemburgs bildeten die im Tausch an Preu\u00dfen gefallenen F\u00fcrstent\u00fcmer Nassau-Dillenburg, Siegen, Hadamar und Dietz. Als die nassau-oranische Linie (die ottonische Linie) am 31. Mai 1815 die niederl\u00e4ndische K\u00f6nigskrone erhielt, musste sie ihre Stammlande an Preu\u00dfen abtreten, das am Folgetag einen Teil davon an das Herzogtum Nassau (walramische Linie, zu der auch Nassau-Saarbr\u00fccken geh\u00f6rte) weitergab. K\u00f6nig Wilhelm I. der Niederlande besa\u00df in Personalunion die Herrschaft \u00fcber das Gro\u00dfherzogtum Luxemburg, das Mitglied des Deutschen Bundes wurde (bis 1866). Infolge eines unterschiedlichen Erbfolgerechts f\u00fcr die Niederlande und Luxemburg l\u00f6ste sich 1890 die Personalunion zwischen beiden L\u00e4ndern auf.<a href=\"#_ftn17\">[17]<\/a><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">4. Zweiter Pariser Frieden (20. November 1815)<a href=\"#_ftn18\"><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">[18]<\/span><\/strong><\/a><\/span><\/strong><\/p>\n<p>Napoleons Herrschaft der Hundert Tage f\u00fchrte zur Fortsetzung des Sechsten Koalitionskrieges und brachte die Frage der Staatsgrenzen wieder auf die Tagesordnung. Der Besitzstand wurde auf das Jahr 1790 festgelegt. Von den neuen Grenzziehung waren nicht nur die Lande an der Saar, sondern auch die Schweiz und Luxemburg betroffen. Letzteres erhielt \u00fcber das auf dem Wiener Kongress zugewiesene Territorium hinaus Teile der ehemals habsburgischen s\u00fcdlichen\u00a0 Niederlande, des ehemaligen Reichsbistums L\u00fcttich und des ehemaligen Herzogt Bouillon. Das Herzogtum Bouillon war im Ersten Pariser Frieden geteilt worden und wurde nach dem Zweiten ungeteilt Luxemburg zugeordnet. Bouillon geh\u00f6rte zum Deutschen Bund, bis es 1839 an das unabh\u00e4ngig gewordene Belgien fiel. Die Stadt Luxemburg wurde Bundesfestung unter gemeinsamer preu\u00dfisch- und luxemburgisch-niederl\u00e4ndischer Besatzung.<a href=\"#_ftn19\">[19]<\/a><\/p>\n<p>Der Saarbr\u00fccker Raum erhielt mit der R\u00fcckkehr Napoleons eine neue Chance. Das politische Kr\u00e4ftefeld in Saarbr\u00fccken war gespalten: der russische Stadtkommandant verhielt sich in der Frage der territorialen Zuordnung neutral, daneben gab es franz\u00f6sische Beamte, eine in der Mehrheit prodeutsch gesinnte B\u00fcrgerschaft sowie eine einflussreiche, sich vornehmlich aus der Kaufmannschaft rekrutierende profranz\u00f6sische Minderheit. Am 11. Juli 1815 erkl\u00e4rten sich 345 B\u00fcrger f\u00fcr einen Anschluss an Preu\u00dfen. Ein Komitee aus sechs Mitgliedern sollte die Reunion vorantreiben und die diplomatische Offensive organisieren. B\u00f6cking und Lauckhard wurden mit dem Mandat nach Paris gesandt, eine Grenzkorrektur beim bevorstehenden Friedensschluss zu bewirken. Anders als 1814 wollte die Stadt am Ort der Entscheidung Flagge zeigen. Ein vorentscheidender Erfolg stellte sich ein, als der preu\u00dfische Staatskanzler Hardenberg am 8.9.1815 die Abtretung Saarbr\u00fcckens durch Frankreich zu einem Programmpunkt der Friedensverhandlungen machte. \u00a0Daraus, dass er gleichzeitig die Annexion der Festungsst\u00e4dte Saarlouis und Landau in den Forderungskatalog aufnahm, ist eine h\u00e4rtere Verhandlungslinie als die des Ersten Pariser Friedens zu erkennen. Ger\u00fcchte sprachen von einer Abtrennung des Elsasses und Lothringens, aber auf solche Einschnitte konnte sich die Quadrupelallianz auch jetzt nicht einigen. Erstaunlich sind die Skrupel angesichts des rigiden Umgangs mit Sachsen und Polen. Anfang Oktober 1815 wurde die Grenzkorrektur im Saarbr\u00fccker Raum zum Bestandteil der Pariser Friedenspr\u00e4liminarien. Am 2. November war die Abtrennung von Frankreich eine entschiedene Sache. Der Friedensschluss vom 20. November sanktionierte das Verhandlungsergebnis.<\/p>\n<p>Der preu\u00dfische Gewinn des Nassau-Saarbr\u00fccker Landes stellt in seinem Werdegang einen Sonderfall dar, denn hier wird einem aus einer Volksbewegung hervorgehenden Willen Rechnung getragen. Man k\u00f6nnte daraus auf den Faktor eines demokratischen Denkens schlie\u00dfen, wenn daneben nicht die Annexion des Saarlouiser Raumes st\u00fcnde, bei der nichts anderes als Staatsr\u00e4son, Macht und Willk\u00fcr erkennbar sind. Nach dem Wunsch der Untertanen wurde bei der territorialen Neuordnung durchweg nicht gefragt. Die Unzufriedenheit dar\u00fcber \u00e4u\u00dferte sich in Deutschland nur unterschwellig und regionalspezifisch, jenseits der Grenzen kam es keine zwei Jahrzehnte sp\u00e4ter im Schatten der franz\u00f6sischen Julirevolution zu Aufstandsbewegungen, zu einer erfolglosen in Polen, zu einer erfolgreichen in Belgien.<a href=\"#_ftn20\">[20]<\/a><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\"> <\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">5. Der Territorialrezess von 1819<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Im Territorialrezess vom 20. Juli 1819<a href=\"#_ftn21\">[21]<\/a> sanktionierte die Quadrupelallianz die Einzelvertr\u00e4ge der deutschen Gro\u00dfm\u00e4chte mit den Klein- und Mittelstaaten. \u00d6sterreich erhielt nach Tirol und Vorarlberg von Bayern Salzburg sowie das Inn- und Hausruckviertel zur\u00fcck, Bayern bekam daf\u00fcr die linksrheinische Pfalz und rechtsrheinisch fuldaische Gebiete. Der bayerische Wunsch auf den Gewinn einer Landbr\u00fccke zur linksrheinischen Pfalz scheiterte jedoch. 1819 widerriefen die Gro\u00dfm\u00e4chte eine fr\u00fchere Zusage, Mannheim, Heidelberg und weitere nordbadische Besitzungen im Falle des Aussterbens der regierenden Linie des Hauses Baden Bayern zu \u00fcberlassen.<a href=\"#_ftn22\">[22]<\/a><\/p>\n<p>In einem Ringtausch zwischen Preu\u00dfen, Kurhessen,<a href=\"#_ftn23\">[23]<\/a> \u00d6sterreich, Hessen-Darmstadt und Baden wurde die territoriale Neuordnung Deutschlands justiert, und dabei die noch freien \u201aherrenlosen\u2018 G\u00fcter vergeben. Von gr\u00f6\u00dferer Bedeutung war die Zuordnung Rheinhessens zu Hessen-Darmstadt,<a href=\"#_ftn24\">[24]<\/a> das daf\u00fcr das Herzogtum Westfalen verlor, das der Arrondierung Preu\u00dfens diente. Gleichzeitig wurde das Prinzip der Arrondierung mit F\u00fc\u00dfen getreten, und davon war wiederum der saarl\u00e4ndische Raum tangiert.<a href=\"#_ftn25\">[25]<\/a> Von seinem auf dem Wiener Kongress zugewiesenen Territorium sollte Preu\u00dfen diverse Entsch\u00e4digungen leisten. Beg\u00fcnstigte waren Sachsen-Coburg<a href=\"#_ftn26\">[26]<\/a> mit Lichtenberg\/St. Wendel, Oldenburg<a href=\"#_ftn27\">[27]<\/a> mit Birkenfeld und Hessen-Homburg mit Meisenheim. Ein Verzicht auf Land gegen eine finanzielle Entsch\u00e4digung war m\u00f6glich und wurde von Preu\u00dfen jetzt und sp\u00e4ter praktiziert.<a href=\"#_ftn28\">[28]<\/a><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\"> <\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">6. Ergebnis: Deutscher Bund\/Bundesakte<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\"> <\/span><\/strong><\/p>\n<p>Der Deutsche Bund war in der Realit\u00e4t, nicht seiner Verfassung nach eine Societas leonina. Nach der Verfassung besa\u00dfen \u00d6sterreich und Preu\u00dfen im engeren Rat lediglich zwei von 16 Stimmen. Sie h\u00e4tten also jederzeit \u00fcberstimmt werden k\u00f6nnen. In der Praxis setzten sie jedoch ihren Willen immer durch, vor allem und so lange sie gemeinsam auftreten. Das Paradebeispiel stellten die Karlsbader Beschl\u00fcsse dar, die au\u00dferhalb des Bundestages zwischen den Vorm\u00e4chten abgesprochen worden waren, dann dem Bundestag zum Abnicken vorgelegt wurden. Auf der Ebene der europ\u00e4ischen Politik trat der Deutsche Bund als Ganzes \u00fcberhaupt nicht in Erscheinung.<a href=\"#_ftn29\">[29]<\/a> Ideologische Differenzen in der Societas leonina fanden einen Niederschlag im politischen Lebens des Deutschen Bundes, der namentlich den konservativen M\u00e4chten ausgesetzt war, so z.B. nach der Julirevolution.<a href=\"#_ftn30\">[30]<\/a><\/p>\n<p>Das Saargebiet geh\u00f6rte gr\u00f6\u00dftenteils zum L\u00f6wen Preu\u00dfen. Preu\u00dfen pr\u00e4sentierte sich als eine Ordnungsmacht innerhalb und au\u00dferhalb der eigenen Staatsgrenzen. Wie f\u00fchlten sich die preu\u00dfischen Saarl\u00e4nder dabei, wie f\u00fchlten sich die benachbarten deutschen Staatsb\u00fcrger im Bannkreis des L\u00f6wen, gesch\u00fctzt oder in ihrer Freiheit bedroht? Auf eine gespannte Beziehung deutet das Leitmotiv hin, das in den Titel eines 1987 erschienenen Saarlandbuches einging: \u201eRichtig daheim waren wir nie\u201c. Die Frage nach der Akzeptanz der territorialen Regelungen f\u00fcr die Saar f\u00fchrt somit mitten hinein in die Thematik dieser Tagung.<\/p>\n<p><a title=\"Das Saarland und saarl\u00e4ndische Orte in der Geschichte\" href=\"..\/..\/saarland\" target=\"_self\">Weitere Texte zum Saarland<\/a><\/p>\n<hr size=\"1\" \/>\n<p><a href=\"#_ftnref1\">[1]<\/a> Grundlegend zum Thema Ernst Rudolf Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Bd. I. Reform und Restauration, Stuttgart u.a. 2. Aufl. 1960. Insbesondere S. 487ff. zur Aufl\u00f6sung des Rheinbunde4s und zur Zentralverwaltung, S. 564ff. zum Wiener Kongress und zum Territorialrezess von 1819.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\">[2]<\/a> Die Metapher war zeitgen\u00f6ssisch im Gebrauch und fand schon in Bezug auf Napoleons Verh\u00e4ltnis zum Rheinbund Anwendung. Der liberale bayerische Rechtswissenschaftler Sebald Brendel, seit 1817 Professor in W\u00fcrzburg, bezeichnete den Rheinbund als eine L\u00f6wengesellschaft, als eine \u201egr\u00f6\u00dftenteils durch Gewalt erzwungene Allianz mit dem neuen Welteroberer\u201c. &lt;Sebald Brendel&gt;, Der Rheinische Bund, oder des L\u00f6wen Gesellschaft, (Societas leonina). Mit einigen Blicken auf einen neuen deutschen und europ\u00e4ischen Staaten-Verein, Deutschland &lt;Bamberg&gt; 1814, S. V. Zit. nach Peter Burg, Die deutsche Trias zwischen Idee und Wirklichkeit. Vom Alten Reich zum Deutschen Zollverein, Stuttgart, 1989, \u00a0zu Rheinbund und Brendel S. 65. Sebald Brendel, W\u00fcrzburg, Jurist, Publizist, 1782-1844. Die Beute des L\u00f6wen Napoleon war zun\u00e4chst das Alte Reich. Seine Taktik bestand darin, den \u201eReichsk\u00f6rper\u201c zu spalten, die abgespaltenen Reichsst\u00e4nde \u201emit einer scheinbaren Selbst\u00e4ndigkeit\u201c auszur\u00fcsten, sich dann mit ihnen zu verbinden und schlie\u00dflich gemeinsam\u00a0 mit ihnen die gegnerischen M\u00e4chte \u00d6sterreich, Preu\u00dfen und Russland zu vernichten. (S.281). Im Rheinbund sah er einen Bruch mit der Reichstradition, eine Untergrabung des V\u00f6lkerrechts, eine \u201eErfindung der franz\u00f6sischen Politik\u201c. Das neue Reich sollte \u00d6sterreich und Preu\u00dfen einbeziehen, die Habsburger sollten die Kaiserkrone tragen. Er war f\u00fcr eine Zusammenfassung der milit\u00e4rischen Kr\u00e4fte in Kreisen und eine Integration der Schweiz.<\/p>\n<p>Kein geringerer als der ber\u00fchmte bayerische Jurist Anselm Ritter von Feuerbach (1775-1833), der Sch\u00f6pfer des Bayerischen Strafgesetzbuches von 1813 und Begr\u00fcnder der modernen deutschen Strafrechtslehre, 1817 Pr\u00e4sident des Appellationsgerichtshofs in Ansbach, stellte die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der Mitgliedschaft der deutschen Vorm\u00e4chte im Bund in Frage. Im M\u00e4rz 1817 verfasste er eine Denkschrift f\u00fcr den bayerischen Au\u00dfenminister Aloys von Rechberg, in der er den Deutschen Bund wegen der Mitgliedschaft \u00d6sterreichs und Preu\u00dfens als L\u00f6wengesellschaft definierte. Er prognostizierte hellsichtig, dass auf die derzeit friedliche Doppelherrschaft eines Tages ein Ringen um die Alleinherrschaft im Deutschen Bund folgen w\u00fcrde. Um diese Hegemonie zu verhindern, sollte Bayern eine Allianz der Minderm\u00e4chtigen als dritte Kraft im Deutschen Bund anf\u00fchren. P. Burg, Trias, zum Deutschen Bund, S. 77.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref3\">[3]<\/a> Mit dem Vertrag von Fulda vom 2. November 1813 schloss sich das K\u00f6nigreich W\u00fcrttemberg der Allianz an. Es folgten in den Frankfurter Akzessionsvertr\u00e4gen vom 20., 23. und 24. November 1813 Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau sowie die Mehrzahl der th\u00fcringisch-s\u00e4chsischen Staaten.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref4\">[4]<\/a> Das F\u00fcrstentum Isenburg war ein von 1806 bis 1815 bestehender Kleinstaat im S\u00fcdosten des heutigen Landes Hessen und ein Rheinbundstaat. Es war aus den Territorien der reichsunmittelbaren F\u00fcrsten und Grafen des Hauses Isenburg (Birstein) und Ysenburg (B\u00fcdingen, Meerholz und W\u00e4chtersbach) im alten deutschen Reich hervorgegangen und Gr\u00fcndungsmitglied des Rheinbundes. F\u00fcr den Verlust einer Bestandsgarantie k\u00f6nnen politische Gr\u00fcnde ins Feld gef\u00fchrt werden. Carl F\u00fcrst zu Isenburg war vom Herbst 1805 bis zum Sommer 1809 aktiver franz\u00f6sischer Offizier. Er beteiligte sich kurzzeitig am Feldzug in Spanien, war aber nicht Kommandeur eines der von ihm angeworbenen Regimenter. Mit der Anwerbung des Regiments Preu\u00dfen aus den Kriegsgefangenen der geschlagenen preu\u00dfischen Armee (nach Jena und Auerstedt 1806) zog Carl sich den Hass des preu\u00dfischen K\u00f6nigs und noch sch\u00e4rfer den des Freiherrn vom Stein zu. Er erkl\u00e4rte am 26. November 1813 den Austritt aus dem Rheinbund und das Ende seiner franz\u00f6sischen Dienstverh\u00e4ltnisse und beantragte den Beitritt zur Sechsten Koalition. Ihm wurde aber wegen bewiesener Anh\u00e4nglichkeit an Napoleon der Beitritt verweigert. Nach dem Zerfall des Rheinbundes floh F\u00fcrst Carl nach Basel, nicht ohne Grund, denn auch der Gro\u00dfherzog von W\u00fcrzburg, der Gro\u00dfherzog von Hessen-Darmstadt, der Gro\u00dfherzog von Frankfurt, flohen aus Angst vor einer Gefangennahme nach dem Beispiels des K\u00f6nigs von Sachsen.<\/p>\n<p>Das F\u00fcrstentum von der Leyen war gleichfalls von 1806 bis 1813 ein Rheinbundstaat, der 1806 aus der in Baden liegenden Grafschaft Hohengeroldseck bestand. Seine Existenz verdankte der Kleinstaat dem Umstand, dass Graf Philipp Franz von der Leyen ein Neffe des F\u00fcrstprimas Karl Theodor von Dalberg war. Nach der V\u00f6lkerschlacht bei Leipzig trat F\u00fcrst Philipp, der seit Jahren in Paris lebte, der Koalition unter F\u00fchrung Preu\u00dfens, Russlands und \u00d6sterreichs nicht bei. Deshalb wurde Hohengeroldseck am 12. Dezember 1813 als \u201eherrenloses Land\u201c eingezogen und unter die Verwaltung der Siegerm\u00e4chte gestellt. Als F\u00fcrst Philipp sich sp\u00e4ter um einen Beitritt zur Koalition bem\u00fchte, wurde ihm dieser verwehrt.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref5\">[5]<\/a> Dalberg besa\u00df ein wechselndes Herrschaftsgebiet. 1803 wurde das Hochstift Regensburg in ein F\u00fcrstentum Regensburg unter seiner Regierung verwandelt. Dessen erzbisch\u00f6fliche W\u00fcrde wurde am 2. Juli 1805 von Mainz auf das Bistum Regensburg \u00fcbertragen, zu dessen Bischof Dalberg schon 1804 gew\u00e4hlt worden war. 1810 fiel das F\u00fcrstentum Regensburg an das K\u00f6nigreich Bayern, der F\u00fcrstprimas blieb aber bis zu seinem Tod 1817 Erzbischof von Regensburg. Das Bayerische Konkordat von 1817 ordnete die Di\u00f6zese neu und unterstellte sie dem Erzbistum M\u00fcnchen und Freising. Da Dalbergs Staat auf einer schwachen Grundlage stand und einzig Napoleon die Kirchenpolitik bestimmte, w\u00e4hlte Dalberg Napoleons Onkel, Kardinal Joseph Fesch, im Jahre 1806 zu seinem Koadjutor. Diese ungesetzliche Ernennung, der eine kirchliche Zusage versagt blieb, war ein fataler Schritt schierer Verzweiflung zur Rettung der deutschen Kirche und wurde ihm selbst von Freunden schwer ver\u00fcbelt. Mit der Schaffung des Rheinbundes lie\u00df sich Dalberg von Napoleon bewegen, als F\u00fcrstprimas an die Spitze des neuen Staatengebildes zu treten. Diesen Schritt, welcher bei anderen F\u00fcrsten als politische Notwendigkeit abgetan wurde, hat man bei Dalberg als Verrat hingestellt. Seine Verbindung mit Napoleon brachte ihn in ein immer schieferes Licht, je schroffer dieser den Papst behandelte und die Emp\u00f6rung in Deutschland gegen die Franzosen wuchs. 1810 \u00fcbergab Napoleon Dalbergs F\u00fcrstentum Regensburg an Bayern, w\u00e4hrend Dalberg das neugebildete Gro\u00dfherzogtum Frankfurt, welches ohne Beziehung zu seiner geistlichen W\u00fcrde stand, als Gro\u00dfherzog (1810\u20131813) erhielt.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref6\">[6]<\/a> Das dem Freiherrn von Stein unterstehende Zentralverwaltungsdepartement wies die Restitutionsw\u00fcnsche\u00a0 der westf\u00e4lischen Kleinf\u00fcrsten zur\u00fcck, die sich \u00fcber den F\u00fcrsten von Bentheim-Steinfurth an ihn gewandt hatten. Stein begr\u00fcndete am 14. Januar 1814 die Abweisung damit, die 1806 vom Rheinbund und sp\u00e4ter durch Frankreich vollzogenen Mediatisierungen m\u00fcssten grunds\u00e4tzlich mit R\u00fccksicht auf die \u201en\u00f6tige Einheit\u201c als rechtsbest\u00e4ndig anerkannt werden. Das war alles andere als ein zwingendes Argument. Es wurde im Falle der Landgrafschaft Hessen-Homburg au\u00dfer Kraft gesetzt. Hessen-Homburg stellte eine Besonderheit in der Handhabung der Territorialfragen dar. Als einziger der 1806 mediatisierten Kleinstf\u00fcrsten erhielt er 1815 auf dem Wiener Kongress sein Land zur\u00fcck. Zu verdanken war diese Ausnahme einer Beg\u00fcnstigung durch Preu\u00dfen. Die j\u00fcngste Tochter des Landgrafen,\u00a0 Marianne, hatte 1804 Prinz Wilhelm von Preu\u00dfen (1783\u20131851), den j\u00fcngsten Bruder des K\u00f6nigs Friedrich Wilhelm III. von Preu\u00dfen, geheiratet. Hessen-Homburg wurde noch vermehrt um das Oberamt Meisenheim am Glan (176 km\u00b2), Teil des ehemaligen franz\u00f6sischen Saardepartements. Meisenheim hatte die doppelte Fl\u00e4che der Stammherrschaft Homburg (85 km\u00b2); seine Einwohner stellten zum Homburger J\u00e4gerbataillon im Heer des Deutschen Bundes 150 Mann. Bis 1866 war Hessen-Homburg ein souver\u00e4ner Staat im Deutschen Bund, dem es am 7. Juli 1817 nachtr\u00e4glich beitrat.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref7\">[7]<\/a> <a title=\"Der Text der Konvention\" href=\"http:\/\/books.google.de\/books?id=Z01GAAAAcAAJ&amp;dq=Zentralverwaltungsdepartement&amp;hl=de&amp;pg=PA65#v=onepage&amp;q&amp;f=false\" target=\"_blank\">Online-Text der Konvention<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref8\">[8]<\/a> Es ging nicht darum, die deutschen F\u00fcrsten in eine Eigenst\u00e4ndigkeit zu entlassen. Generalisierend von einer \u201eBefreiung\u201c zu sprechen, ist deshalb fehl am Platze. S. dazu auch Frank Engelhausen, L\u00e4nderschacher nach Napoleon: die Neuverteilung der linksrheinischen Gebiete und die preu\u00dfische Provinz Sachsen 1813 bis 1815, in: Robert Kretzschmar, Anton Schindling, Eike Wolgast (Hg.), Zusammenschl\u00fcsse und Neubildungen deutscher L\u00e4nder im 19. Und 20. Jahrhundert (Ver\u00f6ffentlichungen der Kommission f\u00fcr geschichtliche Landeskunde in Baden-W\u00fcrttemberg. Reihe B Forschungen, 197.Bd.), Stuttgart 2013, S.51-74.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref9\">[9]<\/a> Dazu Peter Burg, Saarbr\u00fccken 1789-1860. Von der Residenzstadt zum Industriezentrum (saarlandBibliothek 14), Blieskastel 2000, S. 38-40.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref10\">[10]<\/a> <a title=\"Der Pariser Friedensvertrag\" href=\"http:\/\/www.staatsvertraege.de\/Frieden1814-15\/1pfv1814-i.htm\" target=\"_blank\">Text des Pariser Friedensvertrages<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref11\">[11]<\/a> Territoriale Bestimmungen zur gebietlichen Neuordnung innerhalb Deutschlands enthielt der Pariser Frieden nicht. Es gab nur eine Bestimmung zum Status in Artikel VI: \u201eDie Deutschen Staaten bleiben unabh\u00e4ngig, und durch ein F\u00f6rderativ-Band unter einander verkn\u00fcpft.\u201c\u00a0 Das Versprechen der Unabh\u00e4ngigkeit machte f\u00fcr die deutschen Vorm\u00e4chte Preu\u00dfen und \u00d6sterreich keinen Sinn. Es war f\u00fcr die Klein- und\u00a0Mittelstaaten gedacht. Doch aufgrund der Machtverh\u00e4ltnisse stand das Versprechen lediglich auf dem Papier.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref12\">[12]<\/a> Zur franz\u00f6sischen Sicht s. Jean-Louis Masson, Histoire administrative de la Lorraine. Des provinces aux d\u00e9partements et \u00e0 la r\u00e9gion, Paris 1982, S. 388-391 (mit einer Karte zur kurzlebigen Grenze von 1814, auf die in den neueren deutschen Geschichtswerken verzichtet wird). Er spricht im Zusammenhang mit dem Gebietsaustausch anl\u00e4sslich der Grenzziehung von einer Amputation des Moseldepartements; zum Saargebiet s. auch Peter Burg, Unter neuen Herren \u2013 Die Saarregion zwischen 1815 und 1850, in: Hans-Christian Herrmann\/Johannes Schmitt (Hg.), Das Saarland. Geschichte einer Region, St. Ingbert 2012, S. 111-160, hier S. 112-116.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref13\">[13]<\/a> Keine Wiederauferstehung erlebten Exklaven auf franz\u00f6sischem Boden wie die Grafschaft Venaissin um Avignon in der Provence und weitere mit deutschen\u00a0 F\u00fcrsten verbundene im Elsass (M\u00f6mpelgard und Saarwerden) und in Lothringen (Kriechingen).<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref14\">[14]<\/a> Der <a title=\"Der Frieden von 1814-1815\" href=\"http:\/\/www.staatsvertraege.de\/Frieden1814-15\/wka1815-i.htm\" target=\"_blank\">Text zum Frieden1814-15<\/a>.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref15\">[15]<\/a> Geheimer Sonder-Artikel des englisch-preu\u00dfischen B\u00fcndnisvertrags von Reichenbach vom 14.6.1813.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref16\">[16]<\/a> Engelhausen (wie Anm. 8),\u00a0 S.63.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref17\">[17]<\/a> Der <a title=\"Wikipedia-Artikel zum Erbverein\" href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Nassauischer_Erbverein\" target=\"_blank\">Nassauische Erbverein<\/a>.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref18\">[18]<\/a> <a title=\"Der Zweite Pariser Friedensvertrag\" href=\"http:\/\/www.staatsvertraege.de\/Frieden1814-15\/2pfv1815-i.htm\" target=\"_blank\">Text des Zweiten Pariser Friedensvertrages<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref19\">[19]<\/a> Dazu Vertr\u00e4ge der Niederlande mit Preu\u00dfen 8.11.1816, England 16.11.1816, \u00d6sterreich 12.3.1817, Russland 17.4.1817.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref20\">[20]<\/a> Nach Engelhausen (wie Anm. 8), S. 74, waren die Gebietserwerbungen schon damals Willk\u00fcrpolitik, erwiesen sich aber seiner Meinung nach nicht als gravierende Geburtsfehler der Zusammenschl\u00fcsse und Neubildungen.\u00a0 Doch gegen dieses Urteil sprechen in der Fernwirkung problematische Loyalit\u00e4ten, gesellschaftliche Spannungen, Oppositionsbewegungen.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref21\">[21]<\/a> Huber S. 580, Engelhausen (wie Anm. 8), S. 66-68.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref22\">[22]<\/a> Vertrag \u00d6sterreich, Preu\u00dfen, Russland und England einerseits, Baden andererseits 10.7.1819 Auf diese Haltung einigten sich die Gro\u00dfm\u00e4chte bereits auf dem Kongress von Aachen 1818.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref23\">[23]<\/a> Zu Kurhessen s. Stefan Hartmann, Kurhessens Schicksal auf dem Wiener Kongress, in: Zeitschrift des Vereins f\u00fcr Hessische Geschichte und Landeskunde 106, 2001, S. 175-195.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref24\">[24]<\/a> Engelhausen (wie Anm. 8), S. 66-68.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref25\">[25]<\/a> Nach Engelhausen (wie Anm. 8), S. 53-55, gab es durch die fortdauernde territorialen Umw\u00e4lzungen in weiten Teilen des untergegangenen Reiches keine durch die Tradition legitimierten Bindungen an die Herrschaften mehr \u2013 somit entfiel ein wichtiges Widerstandsmotiv gegen Integrationsma\u00dfnahmen; zum anderen waren viele Herrschaften damit besch\u00e4ftigt, neu gewonnene Gebiete zu integrieren, was die Neigung st\u00e4rkte, weitere Integrationen vorzunehmen. Die Erweiterung der Grenzen erfolgte h\u00e4ufig, aber nicht immer ohne R\u00fccksicht auf Prinzip der territorialen Geschlossenheit.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref26\">[26]<\/a> Sachsen-Coburg erhielt von Preu\u00dfen das F\u00fcrstentum Lichtenberg. Das F\u00fcrstentum Lichtenberg kam durch Verkauf 1834 an Preu\u00dfen. England forderte, dem Herzog von Sachsen-Coburg einen Zuschlag zu den Wiener Abmachungen zu gew\u00e4hren.\u00a0 Dadurch erhielt der Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld Ernst I. zum Lohn f\u00fcr seine Dienste als General und Korpskommandant in den K\u00e4mpfen gegen Napoleon im Jahre 1816 einen Besitz von 8,25 Quadratmeilen und rund 22.000 Einwohnern um St. Wendel und Baumholder, zun\u00e4chst unter der Bezeichnung \u201eHerrschaft Baumholder\u201c. \u00a0Am 11. September 1816 erfolgte die f\u00f6rmliche Besitzergreifung.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref27\">[27]<\/a> Oldenburg erhielt gem\u00e4\u00df Entsch\u00e4digungsklausel\u00a0 der Wiener Kongress-Akte linksrheinisch das F\u00fcrstentum Birkenfeld. Oldenburg sollte damit f\u00fcr den aufgehobenen Weserzoll entsch\u00e4digt werden. Kein Gewinner war Herzog Peter I. von Oldenburg, der Onkel des Zaren Alexander. Auf dem Wiener Kongress war das Oldenburger Territorium ein Randthema. England wollte dem K\u00f6nigreich Hannover einen m\u00f6glichst breiten Zugang zur Nordsee verschaffen und war nicht\u00a0 bereit Oldenburg Ostfriesland zu \u00fcberlassen. Mit dem F\u00fcrstentum Birkenfeld erhielt das Gro\u00dfherzogtum statt 160.000 Untertanen 20.000. Im April 1817 erfolgte das Besitznahmepatent. Durch das Birkenfeldische wurde Preu\u00dfen eine Milit\u00e4rstra\u00dfe nach Saarbr\u00fccken zugestanden. Birkenfeld kam 1937 durch Reichsgesetz an Preu\u00dfen.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref28\">[28]<\/a> Mecklenburg-Strelitz verzichtete gegen eine Geldentsch\u00e4digung\u00a0 Preu\u00dfens auf eine Gebietszuweisung, einen Bezirk in der Eifel. Der Verzicht erfolgte gegen die Zahlung von 1 Million Taler. Das Angebot einer Entsch\u00e4digung beruhte darauf, dass die hoch verehrte K\u00f6nigin Luise aus dem Hause Mecklenburg-Strelitz stammte.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref29\">[29]<\/a> In einer Zirkulardepesche monierte die w\u00fcrttembergische Regierung am 02. Januar 1823, dass der Deutsche Bund nicht auf den Kongressen von Laibach\/Ljubljana (1821) und Verona (1822) vertreten war. Den Gro\u00dfm\u00e4chten wurde vorgeworfen, das Erbe Napoleons in Europa angetreten zu haben. S. P. Burg, Trias (wie Anm. 2), S. 174. Nach dieser Demarche bewirkte Metternich am Frankfurter Bundestag eine diplomatische Isolierung W\u00fcrttembergs.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref30\">[30]<\/a> S. dazu P. Burg, Trias (wie Anm. 2), S. 194, zu Carl Theodor Welckers Verwendung des Begriffs Societas leonina im Kontext des Gegensatzes konstitutioneller Staaten und absolutistische Gro\u00dfm\u00e4chte im Deutschen Bund.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eSocietas leonina\u201c. Die \u00a0Neuordnung Deutschlands vom Rheinbund zum Deutschen Bund von Peter Burg Das Thema Die politische Landkarte Europas erhielt unter Napoleon eine Gestalt, in der die vorrevolution\u00e4ren Verh\u00e4ltnisse kaum wiederzuerkennen waren. Nach dem Zusammenbruch seines Imperiums stand die Notwendigkeit einer Neuordnung an, f\u00fcr die die alten Verh\u00e4ltnisse nur in sehr beschr\u00e4nktem Ma\u00dfe Anhaltspunkte lieferten. 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