{"id":174,"date":"2011-03-22T16:23:12","date_gmt":"2011-03-22T15:23:12","guid":{"rendered":"http:\/\/peter-burg.de\/?page_id=174"},"modified":"2015-05-21T07:42:56","modified_gmt":"2015-05-21T05:42:56","slug":"zoll-und-schmuggel-vor-1834","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/peter-burg.de\/wordpress\/zollverein-zoll-schmuggel\/zoll-und-schmuggel-vor-1834","title":{"rendered":"Zoll und Schmuggel vor 1834"},"content":{"rendered":"<p>1. Zoll und Schmuggel im Spiegel s\u00fcddeutscher Landtagsdebatten (1819-1834)<!--more--><\/p>\n<p><strong>I. Einleitung<\/strong><\/p>\n<p>Die Neujahrsnacht 1833\/1834 hat Heinrich von Treitschke, der engagierte und meinungsbildende Vertreter der preu\u00dfisch-deutschen Geschichtsschreibung in seiner typisch plastisch-bildreichen Sprache mit folgenden Worten ausgemalt:<\/p>\n<p>&#8222;Auf allen Landstra\u00dfen Mitteldeutschlands harrten die Frachtwagen hochbeladen in langen Z\u00fcgen vor den Mauth\u00e4usern, umringt von fr\u00f6hlich l\u00e4rmenden Volkshaufen. Mit dem letzten Glockenschlage des alten Jahres hoben sich die Schlagb\u00e4ume; die Rosse zogen an, unter Jubelruf und Peitschenknall ging es vorw\u00e4rts durch das befreite Land&#8220;.[1]<\/p>\n<p>Wenn auch Treitschke die euphorische Stimmung wegen der Schlie\u00dfung der Zollb\u00fcros zwischen den Mitgliedsstaaten des Zollvereins in der Neujahrsnacht 1834 \u00fcbertrieben haben mag[2], so ist ihm doch darin zuzustimmen, dass dieser Tag von folgenschwerer Bedeutung f\u00fcr die deutsche Geschichte war.[3] Um die komplexen wirtschaftlichen und politischen Folgen des Zollvereins geht es im Folgenden jedoch nicht, sondern um den Zustand vor seiner Gr\u00fcndung, dessen \u00dcberwindung nach Treitschke so \u00fcberschw\u00e4nglich begr\u00fc\u00dft wurde. Dabei sollen Aspekte zur Sprache kommen, die in der Forschung bisher weitgehend \u00fcbergangen worden sind.<\/p>\n<p>Das Urteil der Landtage der konstitutionellen deutschen Staaten \u00fcber die Bildung eines Zollvereins und \u00fcber das Zollwesen im allgemeinen steht im Schatten der Forschung, die sich vornehmlich mit den Kontakten auf Regierungsebene befasst.[4] Im konstitutionellen Deutschland, das sich vornehmlich aus den Mittelstaaten Bayern, W\u00fcrttemberg, Baden, Hessen-Darmstadt zusammensetzte und zu dem nach der Julirevolution Hessen-Kassel und Sachsen hinzukamen, dominierte zwar wie auch sonst im Deutschen Bund die monarchische Gewalt, aber die Kammern besa\u00dfen doch verfassungsm\u00e4\u00dfig garantierte Mitwirkungsrechte, so bei allen Angelegenheiten, die die pers\u00f6nlichen Eigentums- und Rechtsverh\u00e4ltnisse betrafen.[5] Zollpolitik und Schmuggel ber\u00fchrten die Eigentums- und Rechtsverh\u00e4ltnisse. Z\u00f6lle bildeten einen Teil der indirekten Abgaben an den Staat und griffen regulierend in das Wirtschaftsleben ein. Verordnungen mussten die \u00dcberwachung der Zollentrichtung und Gesetze die rechtliche Verfolgung von Zollhinterziehungen regeln. Das Urteil der Landtage \u00fcber Zollfragen ist demnach schon aufgrund ihrer Kompetenz von Interesse.[6]<\/p>\n<p>Der zweite Aspekt, der in der Erforschung der Entstehungsgeschichte des Deutschen Zollvereins mehr Beachtung verdient, ist mit dem Begriff &#8222;Schmuggel&#8220; bezeichnet. Schmuggel ist dabei als Pars pro toto &#8211; Begriff f\u00fcr Zollvergehen jeder Art verstanden.[7] Das ordnungspolitische Motiv, den Schmuggel zu beseitigen, erh\u00e4lt in der Forschung nicht die ihm zustehende Beachtung.[8] Dagegen werden fiskalische, \u00f6konomische, machtpolitische und sonstige innenpolitische Motive in ihrer Wirksamkeit gesehen.[9]<\/p>\n<p>Das Untersuchungsthema soll jedoch nicht auf die Frage nach der Beziehung von Zollpolitik und Schmuggel zur Entstehung des Zollvereins zugespitzt werden. Im Rahmen der Landtagsdebatten \u00fcber die Zollverh\u00e4ltnisse kommen n\u00e4mlich auch die \u00f6konomischen, rechtlichen, sozialen und politischen Vorstellungen der Abgeordneten zum Ausdruck. Die Debatten vermitteln ein differenziertes Bild von der Denkweise der damaligen gesellschaftlichen Oberschicht.[10] Um die Debatten im deutschen und europ\u00e4ischen Kontext zu verstehen, sind zun\u00e4chst die \u00f6konomischen und fiskalischen Rahmenbedingungen aufzuzeigen.<\/p>\n<p><strong>II. Ausgangslage\/Rahmenbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>Das 1815 auf dem Wiener Kongress eingerichtete Friedenswerk erreichte den Bereich der zwischenstaatlichen Wirtschaftsbeziehungen nicht. Die europ\u00e4ischen M\u00e4chte machten in ihrer Au\u00dfenhandelspolitik keinen Unterschied zwischen ehemaligen Verb\u00fcndeten oder Feinden. In Frankreich standen die Gro\u00dfgrund- und Manufakturbesitzer der Liberalisierung des Warenaustausches mit dem Ausland ablehnend gegen\u00fcber.[11] Sie wollten sich den nationalen Markt sichern. H\u00e4ndler und Weinbauern waren hingegen an einer Liberalisierung des Au\u00dfenhandels interessiert. Frankreich setzte in Deutschland vor allem Wein, Seidenfabrikate und feinere Textilien ab.[12] Die franz\u00f6sische Regierung richtete sich in der Au\u00dfenhandelspolitik nach dem Willen der Kammermehrheit und das bedeutete nach den Gro\u00dfgrund- und Manufakturbesitzern. Dadurch setzte sich das Prinzip durch, dem in der Zeit des Ancien R\u00e9gime der Merkantilismus gehuldigt hatte, n\u00e4mlich bei anderen so wenig wie m\u00f6glich zu kaufen, ihnen jedoch soviel wie m\u00f6glich zu verkaufen. In den Jahren zwischen 1815 und 1834, zwischen dem Wiener Kongress und der Gr\u00fcndung des Deutschen Zollvereins, erh\u00f6hte Frankreich mehrmals seine Z\u00f6lle auf Importartikel.[13] Von seiner Schutzzollpolitik waren besonders die s\u00fcddeutschen Staaten negativ betroffen. Die traditionellen Ausfuhrartikel S\u00fcddeutschlands nach Frankreich waren Leinwand, Wollwaren und Schlachtvieh.<\/p>\n<p>Naturprodukte litten auch im \u00fcbrigen Deutschland unter den Einfuhrbeschr\u00e4nkungen des westlichen Auslandes.[14] Au\u00dferordentlich hoch waren die englischen Kornz\u00f6lle zur Sicherung der Interessen der l\u00e4ndlichen Aristokratie. Nur bei schlechten Ernteergebnissen lockerte Gro\u00dfbritannien die Einfuhrbestimmungen. Russland[15], Holland[16] und die deutschen Gro\u00dfm\u00e4chte \u00d6sterreich[17] und Preu\u00dfen[18] folgten dem protektionistischen Trend der westeurop\u00e4ischen Staaten. Dass \u00d6sterreich dies tat, war f\u00fcr die deutschen Klein- und Mittelstaaten, f\u00fcr das sogenannte Dritte Deutschland, weniger gravierend. Schon aufgrund der geographischen Absonderung und territorialen Arrondierung der Habsburgermonarchie waren weit weniger deutsche Nachbarstaaten von ihrer Zollpolitik betroffen, als dies bei Preu\u00dfen der Fall war.<\/p>\n<p>F\u00fcr Preu\u00dfen waren nach 1815 zwei Aufgaben zu l\u00f6sen: zum einen war der gesamte Staat in einem einzigen Zollgebiet zusammenzufassen und ein Grenzzollsystem einzurichten, zum anderen sollte die eigene Wirtschaft vor der Konkurrenz des Auslandes (einschlie\u00dflich der deutschen Staaten) gesch\u00fctzt werden.[19] Das preu\u00dfische Zollgesetz vom Mai 1818 diente beiden Zwecken. Es stellte die Wirtschaftseinheit, soweit dies bei dem zerrissenen Territorium m\u00f6glich war, her. Die Einfuhr wurde erschwert, die Ausfuhr freigegeben. Hohe Durchgangsz\u00f6lle sollten enklavierte Staaten zum Eintritt in das preu\u00dfische Zollsystem bewegen. Die \u00dcberwachung der \u00fcber 7.000 km langen Grenzlinien war schwierig. An ihnen entwickelte sich ein betr\u00e4chtlicher Schmuggel, den die Regierungen einiger benachbarter Staaten unterst\u00fctzten, um das ihnen unangenehme Zollsystem zu unterlaufen.[20]<\/p>\n<p>\u00d6sterreich und Preu\u00dfen waren an der Ausf\u00fchrung des Artikels 19 der Bundesakte, die Verhandlungen zwischen den Mitgliedern des Deutschen Bundes zur Erleichterung von Handel und Verkehr in Aussicht stellte, nicht interessiert.[21] Die Beratungen am Frankfurter Bundestag \u00fcber diesen Gegenstand verliefen alle im Sande. Jeder Staat gestaltete nun seine Au\u00dfenhandelsbeziehungen nach eigenem Ermessen. Einige Bundesstaaten, so Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel, modernisierten ihr Zollwesen nach dem Beispiel Preu\u00dfens und ersetzten Anfang der zwanziger Jahre das alte Passierzollsystem durch ein Grenzzollsystem.[22] Durch die Modernisierung wurden die Reaktionsm\u00f6glichkeiten auf die Schutzzollpolitik der europ\u00e4ischen M\u00e4chte verbessert.<\/p>\n<p>Die Reaktionen der Staaten des Dritten Deutschland waren nicht einheitlich.[23] Es gab Staaten, die aufgrund ihrer geographischen Lage und ihrer Wirtschaftsstruktur den Handel beg\u00fcnstigten und dem Freihandelsprinzip huldigten. Dazu geh\u00f6rten die vier Freien St\u00e4dte, das K\u00fcstenland Hannover, aber auch Binnenl\u00e4nder, die am Transit von G\u00fctern interessiert waren und deshalb keine l\u00e4stigen Zollbarrieren errichten wollten. Solche L\u00e4nder waren das zentral gelegene Kurf\u00fcrstentum Hessen-Kassel und das f\u00fcr den Nord-S\u00fcd- und den West-Ost-Verkehr g\u00fcnstig gelegene Gro\u00dfherzogtum Baden. Das K\u00f6nigreich Sachsen bef\u00fcrwortete den Freihandel im Interesse seiner relativ weit fortgeschrittenen gewerblichen Wirtschaft und als Warenumschlagplatz im Ost-West-Handel, bei dem die Leipziger Messen eine herausragende Bedeutung hatten. Randstaaten wie die K\u00f6nigreiche Bayern und W\u00fcrttemberg suchten hingegen seit Mitte der zwanziger Jahre in einer protektionistischen Zollpolitik den Schutz f\u00fcr ihre Wirtschaftsinteressen.<\/p>\n<p><strong>III. Themenspektrum der Debatten<\/strong><\/p>\n<p>III.1 Freihandel und Schutzzoll<\/p>\n<p>Die hohen Schutzz\u00f6lle zogen den Schmuggel an die Grenzen und ins Land der protektionistisch orientierten Staaten. Aufgrund dieses Sachzusammenhangs war es ganz nat\u00fcrlich, dass die zentralen Kategorien, die der Beurteilung von Zoll und Schmuggel in den Landtagen zugrundelagen, gleichfalls Freihandel und Schutzzoll waren. Freihandel oder Protektionismus, an diesem Kardinalthema staatlicher Wirtschaftspolitik schieden sich nicht nur die deutschen Bundesstaaten, sondern auch die Geister der s\u00fcddeutschen Abgeordneten.<\/p>\n<p>Im deutschen Fr\u00fchkonstitutionalismus gab es keine geschlossenen Parteien oder Fraktionen. Auch die Freih\u00e4ndler und die Protektionisten traten nicht fraktionell geschlossen auf. Die Spaltung der Abgeordneten in der Beurteilung aller Fragen und Fakten, die mit Zoll und Schmuggel zu tun hatten, war jedoch markant. Hier kam der quasi ideologische Charakter des Bekenntnisses zu Freihandel oder Schutzzoll zum Tragen. Das Bekenntnis l\u00e4sst sich nicht g\u00e4nzlich aus der jeweiligen Interessenlage der Abgeordneten ableiten.<\/p>\n<p>Dass die Abgeordneten aus dem Handelsstand und aus Handelsst\u00e4dten wie N\u00fcrnberg oder Augsburg zu den Freih\u00e4ndlern geh\u00f6rten, versteht sich fast von selbst. Unter ihnen sind aber auch die Anh\u00e4nger des politischen Liberalismus aus dem Bildungsb\u00fcrgertum zu finden: Karl von Rotteck und Karl Theodor Welcker in Baden, Paul Pfizer in W\u00fcrttemberg, Sylvester Jordan in Hessen-Kassel und Ignaz von Rudhart in Bayern. Rudhart, ein f\u00fchrender Vertreter des liberalen Teils der bayerischen B\u00fcrokratie, artikulierte den Zusammenhang von Liberalismus und Freihandel, als er sagte: &#8222;Meine Neigung zieht mich, so wie \u00fcberhaupt, so auch hier zur Freiheit und zur Hoffnung auf Hilfe durch positive Kraftentwicklung&#8220;.[24]<\/p>\n<p>Als Faktor von eigenst\u00e4ndigem Gewicht sind aber auch die negativen Begleiterscheinungen und Folgen hoher Z\u00f6lle zu werten: die Probleme der Kontrollen und Strafen, der Schaden des Schmuggels f\u00fcr den Staatshaushalt, die Volkswirtschaft und die Sittlichkeit. Moralische Bedenken f\u00fchrten Geistliche vielfach an die Seite der Freih\u00e4ndler. Dass sich das Bekenntnis zu Freihandel und Schutzzoll nicht in einer strengen Korrelation zum Erwerbszweig der Abgeordneten befand, macht die Haltung der St\u00e4ndevertreter aus den Bereichen der Landwirtschaft und der Gewerbe deutlich, aus denen sich die Landtage haupts\u00e4chlich rekrutierten.<\/p>\n<p>Schon der Vergleich zwischen Baden und den beiden K\u00f6nigreichen Bayern und W\u00fcrttemberg zeigt die Spaltung dieser Gruppe in der Beurteilung der Au\u00dfenhandelspolitik. Die gesamtstaatlichen Wirtschaftsinteressen spielten dabei eine Rolle. In Baden waren die Vertreter aus Gewerbe und Landwirtschaft wie die H\u00e4ndler daran interessiert, den Transit im Land zu halten. Durch die Bereitstellung von Transportmitteln und die Unterhaltskosten der Fuhrleute und Reisenden profitierten auch sie von einem lebhaften Transit. In W\u00fcrttemberg und Baden suchten die Vertreter aus Gewerbe und Landwirtschaft durch Schutzz\u00f6lle ihre Wirtschaftsinteressen zu verfolgen.<\/p>\n<p>Als \u00f6konomisches Motiv f\u00fcr eine protektionistische Politik war ferner die Umverteilung der Steuerlast wirksam. Eine Steigerung der indirekten Abgaben, um die es sich bei Z\u00f6llen handelt, ging zu Lasten der Verbraucher. Der Fiskus war bei dieser Steigerung weniger auf die direkten Abgaben auf Grundbesitz und Einkommen angewiesen. Die Protektionisten bef\u00fcrchteten von einer Zollsenkung eine Erh\u00f6hung der direkten Abgaben.<\/p>\n<p>So differenziert man die Motive und Bedingungen sehen muss, die dem Bekenntnis zu Freihandel oder Schutzzoll zugrundelagen, so geschlossen waren doch die jeweiligen Argumentationsmuster von Freih\u00e4ndlern und Protektionisten in den Debatten \u00fcber die H\u00f6he von Zolltarifen, \u00fcber Delikte und Delinquenten, \u00fcber Kontrollen und Strafen sowie \u00fcber die Folgen des Schmuggels f\u00fcr die Staatshaushalte, die Volkswirtschaften und die Sittlichkeit. Die Debatten \u00fcber diese Themen sind selbst Ausdruck eines innenpolitischen Konflikts, sie spiegeln aber auch einen sozialen Konflikt zwischen den Delinquenten und der gesellschaftlichen und staatlichen F\u00fchrungsschicht.<\/p>\n<p>III.2 Tarife<\/p>\n<p>Die Freih\u00e4ndler verwandten zwei Ma\u00dfst\u00e4be zur Beurteilung der H\u00f6he von Zolltarifen. Bei den Tarifen sollte es sich um einen Finanzzoll handeln, der den Au\u00dfenhandel m\u00f6glichst wenig behinderte und lediglich fiskalische Bedeutung besa\u00df. Der zweite Ma\u00dfstab war die Defraudationsgrenze. Die Freih\u00e4ndler gingen davon aus, dass die Zollhinterziehung von einer bestimmten Tarifh\u00f6he an (der Defraudationsgrenze) f\u00fcr lohnend gehalten wurde und wie nach einem Naturgesetz mit der Tarifh\u00f6he stieg. Sie folgerten daraus, dass die Z\u00f6lle diese Reizschwelle nicht \u00fcberschreiten sollten. Die Protektionisten stritten die Existenz einer Defraudationsgrenze ab oder waren nicht bereit, sie als Ma\u00dfstab f\u00fcr Tariffestsetzungen anzuerkennen. Sie glaubten an die M\u00f6glichkeit, an den Patriotismus der B\u00fcrger appellieren und diese zur Gesetzestreue erziehen zu k\u00f6nnen. So sagte 1825 der erste Sekret\u00e4r der zweiten bayerischen Kammer, Franz Joseph H\u00e4cker:<\/p>\n<p>&#8222;Es kommt alles darauf an, recht viele Interessen gegen die Defraudationen zu wecken und recht viele Interessen in Einklang zu bringen mit dem Interesse der Regierung &lt;&#8230;&gt;, und auf der anderen Seite durch die Gesetzgebung die Nation dahin zu erziehen, dass sie die Defraudationen nicht f\u00fcr eine erlaubte, ja vielleicht gar f\u00fcr eine solche Sache ansieht, wodurch man seine Klugheit best\u00e4tigen kann&#8220;.[25]<\/p>\n<p>III.3 Schmuggelgewinne<\/p>\n<p>Die von H\u00e4cker formulierte staatliche Erziehungsaufgabe wurde nicht gel\u00f6st. Die Verdienstm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Schmuggler waren zu verlockend. Wer z.B. einen Zentner Seide nach W\u00fcrttemberg einschw\u00e4rzte, konnte einen Zoll von 80 Gulden sparen. Wenn man bedenkt, dass ein Drittel der w\u00fcrttembergischen Familien mit 200 Gulden im Jahr auskommen musste, kann man sich vorstellen, welchen Reiz der Schmuggel auf die Volksschichten aus\u00fcben musste, die am Rande des Existenzminimums lebten.<\/p>\n<p>Es waren aber nicht nur teure Luxusartikel, bei denen der Zoll hinterzogen wurde, sondern vor allem Artikel des t\u00e4glichen Verbrauchs, die bei einer g\u00fcnstigen Bezugsm\u00f6glichkeit massenhaft den Zollbeh\u00f6rden entgingen. Dazu z\u00e4hlten Salz, Zucker, Kaffee und Wein. In Baden wurde 1833 eine Senkung des Salzpreises beschlossen, weil W\u00fcrttemberg und Hessen-Darmstadt ihren St\u00e4nden eine Senkung versprochen hatten. Die badische zweite Kammer beurteilte die Chance, dass die Badener einen h\u00f6heren Preis bezahlen und keine Einschw\u00e4rzung vornehmen w\u00fcrden, als aussichtslos. Bei Zucker und Kaffee f\u00fchrten die Zollerh\u00f6hungen in den s\u00fcddeutschen K\u00f6nigreichen kurioserweise zu Preissenkungen. Durch einen massiven Schmuggel gelangten die Artikel billiger als vorher an den Verbraucher. Bayerische Landtagsabgeordnete sch\u00e4tzten, dass der im Land verbrauchte Zucker und Kaffee zu zwei Dritteln nicht verzollt wurde, in W\u00fcrttemberg vermutete man eine Einschw\u00e4rzung von 7\/8 des Gesamtverbrauchs.<\/p>\n<p>Ein bayerischer Kommissionsbericht sprach im Jahre 1831 von einer gesamten Zollhinterziehung im Werte von 1.000.000 Gulden in drei Jahren und 14.000 aufgegriffenen Schw\u00e4rzern. Der Kaffeeschmuggel machte auch in \u00d6sterreich sch\u00e4tzungsweise zwei Drittel des Gesamtverbrauchs aus. Ein begehrtes Schmuggelgut waren die h\u00f6herwertigen franz\u00f6sischen Weine. Ihrer Einschw\u00e4rzung kam die t\u00e4uschende, \u00e4u\u00dferliche \u00c4hnlichkeit mit inl\u00e4ndischen Weinen entgegen. Ursprungszeugnissen war nicht immer zu trauen. Die Z\u00f6llner w\u00e4ren \u00fcberfordert gewesen und h\u00e4tten m\u00f6glicherweise ihre Diensttauglichkeit verloren, h\u00e4tten sie von allen passierenden Weinf\u00e4ssern Kostproben genommen. In Baden konnte in jedem Gasthaus eingeschmuggelter franz\u00f6sischer Wein getrunken werden, obwohl er wie alle ausl\u00e4ndischen Weine zum Schutze der einheimischen Winzer von der freih\u00e4ndlerischen Zollpolitik ausgeschlossen war und Verst\u00f6\u00dfe gegen die Einfuhrbestimmungen f\u00fcr badische Verh\u00e4ltnisse relativ streng geahndet wurden.<\/p>\n<p>III.4 Verantwortlichkeit<\/p>\n<p>Die Verantwortlichkeit f\u00fcr die Zolldelikte beurteilten die Freih\u00e4ndler und die Protektionisten kontrovers. Die Freih\u00e4ndler hielten alle Menschen f\u00fcr verf\u00fchrbar und potentiell gef\u00e4hrdet, gegen Zollvorschriften zu versto\u00dfen. Die Zeit der Kontinentalsperre diente als gro\u00dfes geschichtliches Beispiel f\u00fcr diese anthropologische Annahme. Deutschland war damals Hauptumschlagplatz englischer Schmuggelwaren. Die verbotenen waren fanden selbst in Paris Absatz.<\/p>\n<p>Aufgedeckte Betrugsf\u00e4lle lieferten ein differenziertes Bild von den Delinquenten. An der Ausf\u00fchrung des Schmuggels waren besonders \u00e4rmere Volksschichten in den Grenzregionen beteiligt. Ganze Familien siedelten sich dort an, um dem eintr\u00e4glichen Gewerbe nachzugehen. Selbst Kinder von zw\u00f6lf Jahren wurden von Zollfahndern aufgegriffen. Das war ein neues soziales Ph\u00e4nomen, denn vor der Einf\u00fchrung von Schutzzolllinien an den Staatsgrenzen waren in der Hauptsache Kaufleute, Fuhrleute und Zollbeamte an Defraudationen beteiligt.<\/p>\n<p>Die Freih\u00e4ndler suchten die Erkl\u00e4rung f\u00fcr dieses Ph\u00e4nomen in der Mentalit\u00e4t des ungebildeten Volkes, in Zollvergehen kein Verbrechen zu sehen. Eine dr\u00fcckende \u00f6konomische Notlage erkannten sie zwar als eigengewichtigen Faktor an, zogen daraus aber keine sozialpolitischen Folgerungen. Sie hatten insofern Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Defraudanten, als sie die Schutzzollpolitik als einen Versto\u00df gegen nat\u00fcrliches und g\u00f6ttliches Recht begriffen und die Verantwortung f\u00fcr die Vergehen letzten Endes den Protektionisten und den Regierungen, die protektionistische W\u00fcnsche ber\u00fccksichtigten, zuwiesen. Tagel\u00f6hner und Erwerbslose waren jedoch meist nur Handlanger f\u00fcr Kaufleute, die den Absatz der Waren organisierten. Kaufleute defraudierten auch in anderen Formen, z.B. indem sie Waren, die in Niederlagen deponiert worden waren und erst bei der Entnahme zum Zwecke des Verkaufs und Verbrauchs verzollt werden sollten, ohne Abgabenentrichtung umsetzten. Der List betr\u00fcgerischer Kaufleute war die Zolladministration nicht gewachsen.<\/p>\n<p>Die Defraudationen wurden im Laufe der Jahre immer berufsm\u00e4\u00dfiger betrieben; oft gingen nur die kleinen Fische ins Netz und die Urheber blieben im Dunkeln. Die soziale Ungerechtigkeit in der Verfolgung der Betr\u00fcgereien gefiel auch den Abgeordneten nicht. Zur Entsch\u00e4digung im Falle von Betrugsaufdeckungen gab es, wie mehrmals in den Kammern vermerkt wurde, sogar Versicherungsgesellschaften.<\/p>\n<p>Skandal\u00f6se Verstrickungen namhafter Firmen in Zolldefraudationen machte die bayerische Regierung im Jahre 1831 in der St\u00e4ndekammer publik. Der Schmuggel war also nicht nur ein Delikt sozialer Unterschichten. Die Regierungen mussten von einem generellen Misstrauen ausgehen, n\u00e4mlich dem, dass jeder, der die Grenze \u00fcberquerte und Handel mit ausl\u00e4ndischen Waren betrieb, ein Betr\u00fcger sein konnte.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Freih\u00e4ndler f\u00fcr die Schmuggler und ihre Hinterm\u00e4nner Verst\u00e4ndnis aufbrachten, werteten die Protektionisten die Betr\u00fcger weniger freundlich. Letztere gingen schon von einer anderen anthropologischen Grundannahme aus. Nach ihnen waren die Defraudanten moralisch schlechte, habgierige Menschen, die ihrem Handwerk nachgingen, um ihren Lastern fr\u00f6nen zu k\u00f6nnen. Das in den Argumentationen gern verwandte Motiv des Patriotismus und partikularistischen Nationalismus f\u00fchrte die Protektionisten, aber auch die Freih\u00e4ndler dazu, das Gros des eigenen Volkes in Schutz zu nehmen und gegen Ausl\u00e4nder und Minderheiten zu polemisieren. Ausl\u00e4nder waren f\u00fcr Bayern z.B. Italiener, Franzosen, W\u00fcrttemberger und Badener. Als soziale Gruppe wurden namentlich die Juden beschuldigt.<\/p>\n<p>Je l\u00e4nger je mehr zeigte sich jedoch die Beteiligung der eigenen Landsleute. Nur durch gedungene, ortskundige einheimische Handlanger und durch die Verkaufsorganisation etablierter H\u00e4ndler waren Umfang und Erfolg des Schmuggelhandels zu erkl\u00e4ren. Die Protektionisten verstiegen sich in den Landtagen bisweilen zur generellen Beschuldigung des Handelsstandes, dunkle Gesch\u00e4fte zu betreiben. Hart verurteilten sie Kaufleute, die z.B. ein Lieferangebot von unverzollten Waren frei Haus annehmen, bei dem ein stattlicher Gewinn ohne gro\u00dfes Eigenrisiko zu erzielen war. Die Unterbindung der Delikte und das Dingfestmachen der Delinquenten stellten ein gro\u00dfes Problem dar, mit dem sich die Landtage zwangsl\u00e4ufig intensiv befassen mussten. Das Thema &#8222;Kontrollen und Strafen&#8220; war ein unvermeidlicher Bestandteil des Themas &#8222;Zollpolitik und Schmuggel&#8220;.<\/p>\n<p>III.5 Kontrollen und Strafen<\/p>\n<p>Die Frage nach der Wirksamkeit von Kontrollen und Strafen wurde von Freih\u00e4ndlern und Protektionisten wie eine Glaubensfrage beantwortet. Die Freih\u00e4ndler glaubten nicht daran, dass Kontrollen und Strafen Zollvergehen effektiv unterbinden konnten. Eine effiziente Abwehrma\u00dfnahme war f\u00fcr sie nur die Senkung der Tarife unter die Defraudationsgrenze. Sie benutzten die Debatten \u00fcber Kontrollen und Strafen zur Artikulation ihrer freih\u00e4ndlerischen Forderungen. Die Protektionisten hingegen mussten ein Schutzzollsystem f\u00fcr praktizierbar und damit die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Zollentrichtung f\u00fcr kontrollierbar halten. Sie setzten sich f\u00fcr eine Reihe konkreter Ma\u00dfnahmen ein, die ihre Regierungen zur Unterbindung von Defraudationen ergreifen sollten. So schlugen sie vor, ausl\u00e4ndischen Hausierern und Musterreisenden als generell verd\u00e4chtigen Personen wenn \u00fcberhaupt nur ein streng \u00fcberwachtes Bet\u00e4tigungsgebiet zuzuweisen. Selbst freih\u00e4ndlerische Abgeordnete pl\u00e4dierten &#8211; von ihrer Interessenlage her verst\u00e4ndlich &#8211; daf\u00fcr, den Handel mit ausl\u00e4ndischen Waren nur konzessionierten inl\u00e4ndischen Kaufleuten zu erlauben.<\/p>\n<p>Differenzen grunds\u00e4tzlicher Art brachen zwischen Freih\u00e4ndlern und Protektionisten bei der Diskussion einer Kontrolle durch Haus-, Buch- und Leibesvisitationen auf. Die Freih\u00e4ndler stritten nicht nur die Wirksamkeit dieser Kontrollform ab, sondern sahen in ihr dar\u00fcber hinaus einen Eingriff in pers\u00f6nliche Freiheitsr\u00e4ume. Das liberale Rechtsverst\u00e4ndnis mit seinen Vorstellungen von der Freiheit der Person und des Eigentums war f\u00fcr die s\u00fcddeutschen Abgeordneten ein starkes Argument. Einige Jahre lang war aus diesem Grund die K\u00f6rpervisitation in Bayern verboten, bis F\u00e4lle bekannt wurden, in denen unter weiten Kleidern wertvolle Schmuggelwaren vor den Augen der argw\u00f6hnischen, aber zur Unt\u00e4tigkeit verdammten Zollbeamten unbehelligt \u00fcber die Grenzen getragen wurden. Die bayerische St\u00e4ndeversammlung entschied daraufhin, das allgemeine Visitationsverbot aufzuheben und Visitationen bei Verdachtsmomenten zuzulassen. Um der Effizienz der Kontrollen willen zeigten die Protektionisten in der Visitationsfrage viel weniger Skrupel als die Freih\u00e4ndler. Stichprobenkontrollen f\u00fcr Transitwaren oder der Waffengebrauch bei der Dingfestmachung verd\u00e4chtiger Personen wurden \u00e4hnlich kontrovers diskutiert.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Protektionisten von den europ\u00e4ischen M\u00e4chten den Beweis erbracht sahen, dass man ein Schutzzollsystem aufrechterhalten k\u00f6nne, stritten die Freih\u00e4ndler die Vergleichbarkeit mit dem Argument ab, kleine L\u00e4nder k\u00f6nnten generell nicht so gut bewacht werden und insbesondere die \u00f6rtlichen Gegebenheiten in der deutschen Staatenwelt w\u00fcrden den Schleichhandel beg\u00fcnstigen.<\/p>\n<p>Im Laufe der Debatten blieb es nicht aus, dass auch die Zolladministration ins Schussfeld geriet. Die Freih\u00e4ndler hielten die Z\u00f6llner f\u00fcr bestechlich und die Verlockungsgefahr deshalb f\u00fcr sehr gro\u00df, weil diese Staatsdiener trotz ihres gef\u00e4hrlichen Berufes nicht so bezahlt wurden, dass sie gegen Bestechungsversuche immun waren. F\u00fcr die Durchf\u00fchrung und den Erfolg der Kontrollen machten die Protektionisten die Regierungen verantwortlich. Die Regierungsvertreter mussten allerdings, wenn ihnen die M\u00e4ngel der Zolladministration vorgeworfen wurden, bekennen, dass die List der Defraudanten mit der Verfeinerung des Kontrollsystems wuchs.<\/p>\n<p>III.6 Strafsysteme<\/p>\n<p>Ein Defraudant, der im Netz der Gesetzesh\u00fcter h\u00e4ngen blieb, wurde nach einem abgestuften Strafsystem belangt: Begonnen wurde mit Geldstrafen, die die entgangene Abgabe um ein Mehrfaches \u00fcberstiegen. Steigerungen lagen in der Konfiskation von Waren und Transportmitteln wie Pferden und Fuhrwerken. In Wiederholungsf\u00e4llen drohten der Konzessionsentzug f\u00fcr Kaufleute und schlie\u00dflich &#8211; bei Mittellosigkeit der Delinquenten und besonders bei begleitender Gewaltanwendung &#8211; Gef\u00e4ngnisstrafen. Die mittellosen Schw\u00e4rzer, die den Schleichhandel im Auftrag ausf\u00fchrten und am ehesten in handgreifliche Auseinandersetzungen mit Z\u00f6llnern gerieten, nahmen also strafrechtlich die gr\u00f6\u00dften Risiken auf sich.<\/p>\n<p>Die Protektionisten sahen in Strafversch\u00e4rfungen ein Mittel zur Eind\u00e4mmung der Zollvergehen. Im bayerischen Landtag von 1828 hielt ein Exponent dieser Gruppe sogar die Anwendung des Standrechts f\u00fcr legitim. Die Rechtswirklichkeit entsprach nicht den strengen Anforderungen der Protektionisten. Geschickte Defraudanten gingen bei den Gerichten vielfach straflos aus. Die Beweisf\u00fchrung war schwierig, da die Glaubw\u00fcrdigkeit der denunzierenden Zollbeamten leicht anzufechten war. Ihm konnten pers\u00f6nliche Interessen, z.B. das Streben nach der Aufdeckungspr\u00e4mie, mit der der Eifer der Beamten angestachelt werden sollte, unterstellt werden. Die s\u00fcddeutschen Regierungen bem\u00fchten sich st\u00e4ndig, die Schwachstellen des Justizwesens, auf die sie in den Landtagsdebatten aufmerksam gemacht worden und auf die sie selbst gesto\u00dfen waren, zu beheben.<\/p>\n<p>Nach Meinung der Freih\u00e4ndler nutzten die Verbesserungen des Strafsystems und Strafversch\u00e4rfungen ebenso wenig wie die Verbesserung des Kontrollsystems. Sie glaubten vielmehr, dass Strafversch\u00e4rfungen nur noch gr\u00f6\u00dfere Verbrechen erzeugten, und bef\u00fcrchteten, dass bei den Delinquenten die Schwelle der Gewaltanwendung gesenkt w\u00fcrde, um einer entehrenden oder \u00f6konomisch empfindlichen Strafe zu entgehen. In Verbrecherbiographien sahen die Freih\u00e4ndler einen Beweis f\u00fcr ihr Urteil. Nach ihrer Meinung erzeugten die Protektionisten mit ihrem Vertrauen auf Kontrollen und Strafen einen circulus vitiosus, bei dem die \u00dcbel des Zollsystems immer mehr eskalierten.<\/p>\n<p>III.7 Fiskalische Folgen<\/p>\n<p>Der Schmuggel hatte Folgen f\u00fcr die Staatshaushalte, die Volkswirtschaften und die Sittlichkeit. Die Zolleinnahmen fehlten selbst in den Budgets der freih\u00e4ndlerisch orientierten Staaten nicht. In Baden beliefen sie sich auf 7 % der Staatseinnahmen. In Staaten mit Schutzzollsystem lagen sie meist deutlich \u00fcber 10 %. Die Roheinnahmen wurden jedoch in den beiden Staatengruppen durch verschieden hohe Kontrollkosten geschm\u00e4lert, in Baden z.B. um 20 %, in Bayern um 44 %. Baden war f\u00fcr die freih\u00e4ndlerisch gesinnten, s\u00fcddeutschen Abgeordneten ein Paradebeispiel daf\u00fcr, dass niedrige Z\u00f6lle, obwohl das Kontrollsystem relativ schwach ausgebildet war, entrichtet wurden. Es war jedoch kein Geheimnis, dass der Einfuhrzoll von Waren in die badische Staatskasse floss, die nicht im eigenen Land verbraucht wurden. Manche H\u00e4ndler machten ein Verm\u00f6gen damit, dass sie die Legalit\u00e4t bei der Ausfuhr von Waren in Staaten mit Schutzzollsystem verlie\u00dfen. Die Schwarzwaldh\u00f6hen beg\u00fcnstigten z.B. geographisch einen massiven Schmuggel in das Bayerisch-W\u00fcrttembergische Vereinsgebiet. Schleichh\u00e4ndler, die im Jahre 1831 einen Zentner Zucker, Kaffee, feine Gew\u00fcrze oder Tee von Baden nach W\u00fcrttemberg einschw\u00e4rzten, konnten mehr als zehn Gulden sparen, bei anderen Artikeln war die Kostenersparnis noch gr\u00f6\u00dfer.<\/p>\n<p>III.8 Volkswirtschaftliche Folgen<\/p>\n<p>Bewerteten die Freih\u00e4ndler die badischen Verh\u00e4ltnisse als einen Beweis daf\u00fcr, dass sich niedrige Z\u00f6lle im Gegensatz zu hohen Z\u00f6llen selbst f\u00fcr den Staatshaushalt positiv auswirkten, so zogen es die Protektionisten vor, die f\u00fcr ihr System sprechenden Argumente zu akzentuieren. Die Schutzzollanh\u00e4nger konnten darauf hinweisen, dass die Erh\u00f6hung der Zolltarife tats\u00e4chlich von einer Erh\u00f6hung der Einnahmen begleitet war. F\u00fcr das Faktum, dass die Einnahmen nicht proportional zu den Tariferh\u00f6hungen stiegen, machten sie anders als die Freih\u00e4ndler nicht allein den Schmuggel verantwortlich. Die Protektionisten deuteten die fehlende Proportion als einen volkswirtschaftlichen Erfolg und f\u00fchrten sie auf eine gelungene Abwehr der ausl\u00e4ndischen Konkurrenz zur\u00fcck. Den Bedarf der Bev\u00f6lkerung sahen sie vermehrt durch die inl\u00e4ndische Produktion befriedigt.<\/p>\n<p>In W\u00fcrttemberg ging z.B. die Seidenwareneinfuhr nach der Erh\u00f6hung des Einfuhrzolls im Jahre 1822 merklich zur\u00fcck. Hierin wird man in der Tat eine Wirkung des Schutzzolls sehen d\u00fcrfen, wenn auch eine wachsende Beliebtheit von Baumwollfabrikaten und schlie\u00dflich doch auch Zollhinterziehungen als weitere Erkl\u00e4rungsgr\u00fcnde herangezogen werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Nach dem Urteil der Freih\u00e4ndler wurden die Interessen der eigenen Volkswirtschaft hingegen nicht gesch\u00fctzt, sondern besa\u00dfen sogar weniger Schutz als vorher. Der Druck der ausl\u00e4ndischen Konkurrenz auf die inl\u00e4ndischen Gewerbe bestand ihrer Meinung nach unvermindert fort, und der redliche Kaufmann, der mit dem Schleichh\u00e4ndler nicht konkurrieren konnte, drohte ruiniert oder korrumpiert zu werden. Der Bankrott einst angesehener Handelsh\u00e4user war f\u00fcr die Freih\u00e4ndler ein deutliches Warnsignal. Auch die Teilerfolge des protektionistischen Systems f\u00fcr die inl\u00e4ndischen Gewerbebetriebe \u00e4nderten nichts daran, dass der Schutzzoll &#8211; nicht zuletzt durch den Schleichhandel &#8211; von einem zweifelhaften Wert f\u00fcr die Volkswirtschaft war.<\/p>\n<p>III.9 Sittliche Folgen<\/p>\n<p>In den Landtagsdebatten wurden die Folgen des Schmuggels f\u00fcr die Sittlichkeit allgemein beklagt. Nach Pfarrberichten aus den Grenzgebieten, auf die sich Repr\u00e4sentanten der Kirche bezogen und die von weltlichen Abgeordneten dieser Regionen best\u00e4tigt wurden, schlugen viele Tagel\u00f6hner redliche Erwerbsm\u00f6glichkeiten aus und vertranken und verspielten ihren meist in der Nacht erworbenen Gewinn tags\u00fcber in Gasth\u00e4usern. Der w\u00fcrttembergische Abgeordnete Paul Pfizer, der als einer der ersten Propagandisten einer preu\u00dfisch-deutschen Vereinigung in die deutsche Geschichte eingegangen ist, bemerkte 1833 zu der Lage:<\/p>\n<p>&#8222;Von allen Seiten h\u00f6rt man bei uns Klagen \u00fcber die hohen Zolls\u00e4tze und \u00fcber das dadurch erzeugte und gen\u00e4hrte Schmuggelwesen, das nicht nur auf den Handel, sondern auch auf die Sittlichkeit des Volkes den nachteiligsten Einfluss hat. Wenn auch die H\u00e4lfte dieser Klagen in der Wahrheit gegr\u00fcndet ist, so kann man, scheint es, nicht genug eilen, dem Strome von Demoralisation, der \u00fcber unser Land in Folge der bestehenden Zollgesetze und Zolleinrichtungen hereinbricht, und ganze Ortschaften, ganze Striche unserer Bev\u00f6lkerung zu ergreifen, jedem rechtlichen Erwerbe zu entfremden, und in einen fortw\u00e4hrenden Kriegszustand gegen Gesetz und Obrigkeit zu versetzen droht, Einhalt zu tun&#8220;.[26]<\/p>\n<p>Die nach der Julirevolution 1830 eingerichtete kurhessische St\u00e4ndeversammlung musste bis zur Gr\u00fcndung des Deutschen Zollvereins 1834 machtlos zusehen, wie die geregelte Zolleinnahme in den Provinzen Hanau und Fulda durch die mehrfache Zerst\u00f6rung von Zollb\u00fcros unm\u00f6glich gemacht wurde. Hier und in anderen Landtagen kamen Abgeordnete auf den Gedanken, durch Chausseebauten erwerbslosen Bev\u00f6lkerungsteilen Besch\u00e4ftigung zu geben und sie vom Schmuggelgewerbe abzuziehen. Die Protektionisten konnten der Besch\u00e4ftigungstherapie zustimmen, nicht jedoch der Therapie der Freih\u00e4ndler, durch Zollsenkungen der Demoralisation den N\u00e4hrboden zu entziehen. Eine Senkung der Tarife unter dem Druck von Gesetzesbrechern werteten die Schutzzollanh\u00e4nger als eine Kapitulation, als eine Untergrabung der staatlichen Autorit\u00e4t, zu der sie nicht die H\u00e4nde reichen wollten.<\/p>\n<p>Zollpolitik und Schmuggel wurden, dies macht die Analyse der Landtagsdebatten deutlich, ideologisch beurteilt. Die Gegens\u00e4tze zwischen Freih\u00e4ndlern und Protektionisten versch\u00e4rften sich mit der Ausbildung und Erweiterung des Schutzzollsystems und mit den anwachsenden sozialen, wirtschaftlichen und ordnungspolitischen Problemen, die der Schmuggel aufwarf. War das, was dem Einzelstaat oder wenigen Einzelstaaten nicht gelang, n\u00e4mlich aus dem Dilemma herauszukommen, durch einen gr\u00f6\u00dferen Zollverein zu erreichen? Welche Folgen besa\u00df der Schmuggel f\u00fcr die zwischenstaatlichen Beziehungen und die Entstehung des Deutschen Zollvereins? Diesen Fragen wendet sich der zweite Teil der Untersuchung zu.<\/p>\n<p><strong>IV. Au\u00dfenpolitische Konsequenzen<\/strong><\/p>\n<p>IV.1 Zwischenstaatliches Konfliktpotential<\/p>\n<p>Zollpolitik und Schmuggel stellten in den Beziehungen der deutschen Staaten gleichzeitig ein Konfliktpotential und einen Einigungsgrund dar. Ein Konfliktpotential lag in der ungleichen strafrechtlichen Verfolgung von aktivem und passivem Schmuggel. Das Auge des Gesetzes wachte streng dar\u00fcber, dass kein aktiver, d. h. gegen die Interessen des eigenen Landes gerichteter Schmuggel getrieben wurde; beim passiven Schmuggel, der vom eigenen Land ausging, die Wirtschaft des eigenen Landes belebte und &#8222;nur&#8220; die Zolleinnahmen der Nachbarstaaten verk\u00fcrzte, war das Auge des Gesetzes hingegen halb oder ganz geschlossen.<\/p>\n<p>Das Gef\u00e4lle in den Zolltarifen zwischen protektionistischen und freih\u00e4ndlerischen Staaten beg\u00fcnstigte die Ausbildung einer Doppelmoral, unter der die Staaten mit Schutzzollsystem naturgem\u00e4\u00df am meisten litten. Im Wetteifer, so bemerkte ein bayerischer Abgeordneter, werde der Schmuggel von Baden und von den s\u00e4chsischen Staaten aus gegen das Bayerisch-W\u00fcrttembergische Vereinsgebiet betrieben.<\/p>\n<p>Die Abgeordneten der s\u00fcddeutschen Landtage waren, auch wenn ihr Land Nutzen aus dem Schmuggel zog, selbstkritisch genug, die Doppelmoral zuzugeben. In freih\u00e4ndlerisch orientierten Staaten kam es vereinzelt zu einer ausdr\u00fccklichen Billigung des passiven Schmuggels und zu einer Verurteilung der protektionistischen Nachbarstaaten als den wahren Schuldigen. Doch die geheimen badischen Kammerdebatten vom Oktober 1831 machen deutlich, dass auch die Freih\u00e4ndler Zollvergehen als moralische \u00dcbel werteten. Die Probleml\u00f6sung lag f\u00fcr sie in der Beseitigung der Zolltarifdifferenzen, in der drastischen Senkung der Tarife durch die protektionistischen Staaten. Eine Versch\u00e4rfung der Kontrollen zur Unterbindung des passiven Schmuggels, die Kosten ohne Nutzen f\u00fcr den eigenen Staatshaushalt gebracht h\u00e4tten, war f\u00fcr den badischen Landtag kein Diskussionsgegenstand.<\/p>\n<p>Diese nachbarliche Politik war f\u00fcr die protektionistischen Staaten ein \u00c4rgernis, dessen Abstellung allein durch eine wechselseitige Rechtshilfe m\u00f6glich war. Eine Rechtshilfe des Nachbarn war jedoch nur dann erfolgversprechend, wenn beide Seiten gleicherma\u00dfen ein Interesse an einer effizienten Zollkontrolle hatten. Besa\u00dfen beide Parteien ein Schutzzollsystem, so war diese Voraussetzung gegeben. Die protektionistischen Staaten wurden zu zwischenstaatlichen Vereinbarungen \u00fcber gegenseitige Rechtshilfen, zu sogenannten &#8222;Kartellen&#8220;, gedr\u00e4ngt. Besonders ihnen musste an einem weiterreichenden vertraglichen Interessenausgleich gelegen sein. Der Interessenausgleich gipfelte im Deutschen Zollverein von 1834. Dass die Zollvereinsbewegung im wesentlichen von protektionistischen Staaten vorangetrieben wurde, kam also nicht von ungef\u00e4hr.<\/p>\n<p>IV.2 Impuls auf Zollvereinsbewegung<\/p>\n<p>Die Zollvereinsbewegung, die im Jahre 1820 durch Verhandlungen zwischen deutschen Klein- und Mittelstaaten in Gang gebracht wurde, verlief alles andere als geradlinig auf das 1834 erreichte Ziel hin. Wirtschaftliche, fiskalische und politische Motive besa\u00dfen eine ambivalente Wirkung. Machtpolitische Hintergedanken sind bei Bayern, W\u00fcrttemberg und Preu\u00dfen als Faktor erkennbar. Politische Bef\u00fcrchtungen machten \u00d6sterreich zum Gegner jeder Vereinsbildung. Der Gegensatz zwischen Freihandel und Protektionismus belastete die Vereinsverhandlungen von Anfang an. Die Darmst\u00e4dter und Stuttgarter Konferenzen in den Jahren 1820 bis 1825 scheiterten nicht zuletzt daran, dass Baden von der Forderung niedriger Zolltarife an den Vereinsgrenzen nicht abzubringen war.<\/p>\n<p>Im Komplex der Faktoren, die in der Vorgeschichte des Deutschen Zollvereins wirksam waren, sind schon fr\u00fch ordnungspolitische Fragen und Probleme auszumachen. Schutzzollanh\u00e4nger misstrauten potentiellen Vereinspartnern und bef\u00fcrchteten, dass manche Staaten die Kontrollvorschriften nur im Eigeninteresse handhaben w\u00fcrden. Bis Mitte der zwanziger Jahre glaubten die Staaten des Dritten Deutschland daran, eine Zollpolitik nach eigener Regie f\u00fchren zu k\u00f6nnen. Die St\u00f6rungen des geordneten Warenverkehrs durch die protektionistischen Staaten lie\u00dfen danach einen Verein immer w\u00fcnschenswerter erscheinen.<\/p>\n<p>Im Jahre 1828 wurden zwei Vereine gegr\u00fcndet, die den Markt nach innen jeweils ausweiteten und nach au\u00dfen sch\u00fctzten, der Preu\u00dfisch-Hessische Verein und der Bayerisch-W\u00fcrttembergische Verein. Um eine weitere Ausdehnung des Schutzzollsystems in Deutschland zu verhindern, wurde im gleichen Jahre 1828 der freih\u00e4ndlerisch orientierte Mitteldeutsche Handelsverein gegr\u00fcndet. Die Schutzzollvereine traten im Mai 1829, obwohl sie sich geographisch nicht ber\u00fchrten, durch einen Handelsvertrag in eine n\u00e4here Verbindung. Sie gestanden sich gegenseitige Erleichterungen im Warenverkehr zu und vereinbarten eine Anpassung der Tarife auf ein gleiches Niveau. Der Schmuggel f\u00f6rderte eine weitere Ann\u00e4herung.<\/p>\n<p>IV.3 Abschluss von Zollvereinen<\/p>\n<p>Im Jahre 1828 wurden die Schutzzolllinien in Deutschland zwar verkleinert, ihre \u00dcberwachung gelang jedoch nicht in einem ausreichenden Ma\u00dfe. In den s\u00fcddeutschen Landtagen war der Wegfall von Schmuggellinien ein immer h\u00e4ufiger gebrachtes Argument f\u00fcr die Bildung eines gro\u00dfen Zollvereins. Die Julirevolution f\u00f6rderte im Deutschen Bund die Unzufriedenheit mit den Zollverh\u00e4ltnissen.<\/p>\n<p>In Kurhessen brachen chaotische Zust\u00e4nde aus, die eine Schl\u00fcsselfunktion in der Entstehungsgeschichte des Vereins besitzen. Das von dem Preu\u00dfisch-Hessischen und dem Bayerisch-W\u00fcrttembergischen Schutzzollsystem eingeklammerte Kurf\u00fcrstentum geriet durch die Unm\u00f6glichkeit, in seinen s\u00fcdlichen Provinzen eine geordnete Zollerhebung durchzusetzen, in eine Zwangslage und suchte die Rettung f\u00fcr seine fiskalischen, wirtschaftlichen und ordnungspolitischen Probleme in einem m\u00f6glichst gro\u00dfen Zollverein.<\/p>\n<p>Im August 1831 trat Kurhessen dem Preu\u00dfischen Verein bei. Die St\u00e4nde sahen in diesem Beitritt von Anfang an nur eine Zwischenl\u00f6sung und in der Verbindung Preu\u00dfens mit S\u00fcddeutschland eine Minimalbedingung. Der kurhessischen Regierung gelang es nach dem August 1831 nicht, die chaotischen Zust\u00e4nde an den Au\u00dfengrenzen des Vereins zu beseitigen. Erst der Zollverein von 1834 erl\u00f6ste den im Zentrum Deutschlands gelegenen Staat aus seiner innenpolitisch unhaltbaren Lage, die auch im Landtag immer wieder zu Friktionen f\u00fchrte.<\/p>\n<p>F\u00fcr das an der Peripherie des Deutschen Bundes gelegene Gro\u00dfherzogtum Baden stellte sich die Lage anders dar. Die \u00dcbernahme des preu\u00dfischen Zollsystems h\u00e4tte die profitable Wareneinfuhr aus Frankreich und der Schweiz erschwert und den aktiven Schmuggel ins Land, genauer an die Grenzen zu Frankreich und der Schweiz gebracht. Grunds\u00e4tzlich wollte sich Baden der nach der Julirevolution stark aufgekommenen Zollvereinsbewegung nicht entziehen. Die Kammern kn\u00fcpften aber 1831 den Beitritt in einen Verein mit Preu\u00dfen an die in der liberalen \u00d6ffentlichkeit popul\u00e4re Bedingung, dass der Vereinstarif gesenkt w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Die Regierungen, die Ende 1831 die Verhandlungen \u00fcber einen gro\u00dfen Zollverein aufnahmen, namentlich Preu\u00dfen und Bayern, gingen auf die badische Bedingung nicht ein. Der s\u00fcdwestdeutsche Grenzstaat war deshalb an der Zollvereinsgr\u00fcndung nicht beteiligt. Unter starkem Widerspruch innerhalb der St\u00e4ndeversammlung trat er 1835 bei, um eine politisch und wirtschaftlich fatale Isolierung zu vermeiden. In W\u00fcrttemberg wurde wegen der \u00e4u\u00dferst schwer zu \u00fcberwachenden Grenzlinie ein Verein mit Baden sehr gew\u00fcnscht, von einigen Abgeordneten sogar mehr als ein Verein mit Preu\u00dfen.<\/p>\n<p>Die freih\u00e4ndlerisch gesinnten Abgeordneten \u00fcbersahen bei aller Vorliebe f\u00fcr niedrige Tarife nicht, dass ein gro\u00dfer Zollverein auch einen gro\u00dfen Binnenmarkt schuf, der Handel und Verkehr weitgehend die gew\u00fcnschte Erleichterung brachte. Auf der anderen Seite konnten die Protektionisten den Verlust eines ohnehin fragw\u00fcrdigen Schutzes f\u00fcr die eigene Volkswirtschaft dadurch leichter verschmerzen, dass die Chancen f\u00fcr eine Abwehr der Konkurrenz des westlichen Auslandes durch eine bessere Grenzbewachung f\u00fcr ein arrondiertes Vereinsgebiet stiegen. Bedenken und Einw\u00e4nde wirtschaftlicher und politischer Art gegen einen Zollverein mit Preu\u00dfen blieben auf Seiten der Freih\u00e4ndler wie der Protektionisten bestehen. Doch alle Ansto\u00dfpunkte wurden in den Landtagen, als sie einem Vereinsbeitritt zustimmten, geringer gewichtet als der Wert eines Deutschen Zollvereins, den nicht zuletzt der Schmuggel sch\u00e4tzen gelernt hatte.<\/p>\n<p><strong>V. Res\u00fcmee<\/strong><\/p>\n<p>Drei res\u00fcmierende Bemerkungen sollen die Untersuchung abschlie\u00dfen:<\/p>\n<p>1. Zoll und Schmuggel bildeten einen innenpolitischen Konfliktstoff in den s\u00fcddeutschen Landtagen, der zu einer fraktionellen Spaltung in Freih\u00e4ndler und Protektionisten f\u00fchrte. Aus dem Erwerbszweig der Abgeordneten erkl\u00e4rte sich die jeweilige Position nur zum Teil. Als Erkl\u00e4rungsaspekte kamen die gesamtstaatlichen Wirtschaftsinteressen, aber auch politische und moralische \u00dcberzeugungen hinzu.<\/p>\n<p>Im Urteil der beiden &#8222;Fraktionen&#8220; spiegelten sich die \u00f6konomischen, rechtlichen, sozialen und politischen Vorstellungen und Differenzen der f\u00fchrenden Gesellschaftsschicht. Durch die Darstellung der ideologischen Beurteilung von Zoll und Schmuggel konnte deshalb gezeigt werden, dass sich die Konturen des deutschen Fr\u00fchkonstitutionalismus erst durch die Einbeziehung inhaltlicher Analysen von Landtagsdebatten angemessen zeichnen lassen und allein durch eine Klassifizierung von Abgeordneten nach Steuern, Besitz und Beruf. In der modernen Forschung wird bisweilen der Erkenntniswert solch quantitativ gut auswertbarer Merkmale zu hoch angesetzt.<\/p>\n<p>2. Eine umfassende Darstellung des Schmuggels mit allen Aspekten des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens, die er ber\u00fchrte, ist ein Desiderat der Forschung. Das Urteil der Landtagsabgeordneten verdient dabei Beachtung. Es zeigt, wie die f\u00fchrende Gesellschaftsschicht soziale Ph\u00e4nomene wie Arbeitslosigkeit, Armut, Kriminalit\u00e4t und illegal erworbenen Reichtum wertete und ob sie sich vom Gedanken einer gesamtgesellschaftlichen Solidarit\u00e4t oder von der Vorstellung einer markanten sozialen Abstufung leiten lie\u00df. In den untersuchten Landtagsdebatten dominierte das letztere: ein ausgepr\u00e4gtes Schichtenbewusstsein.<\/p>\n<p>3. Die Zollverh\u00e4ltnisse vor der Gr\u00fcndung des Deutschen Zollvereins lassen sich durch ein Spiel mit der Begriffssprache, die Hegel zeitgen\u00f6ssisch verwandte, charakterisieren. F\u00fcr die Zeit vor 1834 kann man sagen: &#8222;Das Wirkliche war nicht vern\u00fcnftig&#8220;. Die Einsicht in die Unhaltbarkeit der einzelstaatlichen Zollpolitik und der Wille, das Zollchaos zu beseitigen, wuchsen. Der Deutsche Zollverein wurde ein Werk innenpolitischer Friedensstiftung. Im Hegelschen Sinne hob er die Differenzen zwischen Freih\u00e4ndlern und Protektionisten auf einer h\u00f6heren Ebene auf. Die Landtagsabgeordneten erm\u00f6glichten durch ihre Zustimmung zum Zollverein, dass man das in der deutschen Geschichte herausragende Ereignis des Jahres 1834 170 Jahre sp\u00e4ter mit den Worten w\u00fcrdigen kann: &#8222;Das Vern\u00fcnftige wurde wirklich&#8220;.<\/p>\n<p><a title=\"Weitere Beitr\u00e4ge zu Zoll, Zollverein und Schmuggel\" href=\"https:\/\/peter-burg.de\/wordpress\/zollverein-zoll-schmuggel\">Mehr zu Zoll und Schmuggel vor der Zollverein-Gr\u00fcndung<\/a><\/p>\n<hr size=\"1\" \/>\n<p>[1] Heinrich von Treitschke, Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. 4. T., Leipzig 7. aufl. 1919, S. 379.<\/p>\n<p>[2] Die Opposition gegen den Zollverein schildert Treitschke einige Seiten vorher selbst (ebd. S. 350): \u201eDie folgenreichste politische Tat dieses Zeitraumes, die alle die kleinen K\u00e4mpfe um konstitutionelle Rechte g\u00e4nzlich in den Schatten stellte, vollzog sich unzweifelhaft gegen den Willen der Mehrheit der Deutschen; die Nation wirkte nur mittelbar und halb unbewusst mit, da die Zornreden der Liberalen wider das deutsche Elend und die berechtigten Klagen der Gesch\u00e4ftswelt den Regierungen einen rettenden Schluss aufzwangen.\u201c Zu den Vorbehalten gegen\u00fcber dem Deutschen Zollverein vgl. Hans-Werner Hahn, Wirtschaftliche Integration im 19. Jahrhundert. Die hessischen Staaten und der Deutsche Zollverein (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 52), G\u00f6ttingen 1982, S. &#8230;<\/p>\n<p>[3] Treitschke wertete die Entstehung des Zollvereins als Station auf dem Weg zur preu\u00dfisch-deutschen Einheit: \u201eEin neues Glied, fest und unscheinbar, war eingef\u00fcgt in die lange Kette der Zeiten, die den Markgrafenstaat der Hohenzollern hinaufgef\u00fchrt hat zur kaiserlichen Krone. Das Adlerauge des gro\u00dfen K\u00f6nigs blickte aus den Wolken, und aus weiter Ferne erklang schon der Schlachtendonner von K\u00f6niggr\u00e4tz\u201c (wie Anm. 1, S. 379). Dass die Integrationsfunktion des Deutschen Zollvereins auf wirtschaftlichem und politischen Gebiet viel differenzierter und vorsichtiger beurteilt werden muss, als dies bei Treitschke geschieht, hat Hahn (wie Anm. 2) am Beispiel der hessischen Staaten aufgezeigt. Vgl. insbesondere S. 307ff.<\/p>\n<p>[4] Zur Zollvereinspolitik der deutschen Einzelstaaten liegen zahlreiche \u00e4ltere Arbeiten vor. Sie sind in dem bis heute un\u00fcberholten Standardwerk von William O. Henderson, The Zollverein, Cambridge 1939, ausgewertet worden. Relativ gro\u00dfes Interesse hat auch die Publizistik in der Forschung gefunden. Einzelstudien und viele Flugschriften sind in dem Buch von Arnold H. Price erfasst: The Evolution of the Zollverein. A Study of the Ideas and Institutions leading to German Economic Unification between 1815 und 1833, Ann Arbor 1949. Die neueste monographische, gleichfalls englisch-sprachige Gesamtdarstellung zum Zollverein unterscheid sich von den \u00e4lteren durch die systematische Untersuchung von Faktoren der politischen und wirtschaftlichen Einigungsbewegung in Deutschland: Rolf Horst Dumke, The Political Economy of German Economic Unification: Tariffs, Trade and Politics of the Zollverein Era, Diss. University of Wisconsin-Madison, 1976. Statistische Quellen stehen hier aufgrund der Fragestellung im Vordergrund, w\u00e4hrend die Landtagsverhandlungen keine Aufmerksamkeit finden. Nur die j\u00fcngsten einzelstaatlichen Untersuchungen von Hahn (wie Anm. 2) und Hans Peter M\u00fcller, Das Gro\u00dfherzogtum Baden und die deutsche Zolleinigung 1819-1835\/36, Frankfurt 1984, widmeten den Landtagen die erforderliche Beachtung.<\/p>\n<p>[5] Zum Verh\u00e4ltnis von monarchischer Gewalt, st\u00e4ndischer Mitwirkung und pers\u00f6nlichen Grundrechten in den s\u00fcddeutschen Verfassungsstaaten vgl. Karl-Georg Faber, Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Restauration und Revolution. Von 1815 bis 1851 (= Handbuch der Deutschen Geschichte, Bd. 3\/I.2. Teil), Wiesbaden 1979, S. 106f.<\/p>\n<p>[6] Folgende Landtagsverhandlungen wurden unter der Thematik \u201eZollpolitik und Schmuggel\u201c untersucht: Verhandlungen der Zweiten Kammer der St\u00e4ndeversammlung des K\u00f6nigreichs Bayern, 1819-1833 (zitiert: 2 K. B. ); Verhandlungen der Kammer der Reichsr\u00e4te des K\u00f6nigreichs Bayern, 1819, 1831 (zitiert: 1. K. B.; die Verhandlungen zwischen 1819 und 1831 wurden nicht gedruckt); Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten des K\u00f6nigreichs W\u00fcrttemberg, 1820-1833 (zitiert: 2. K. W.); Verhandlungen in der Kammer der Standesherren des K\u00f6nigreichs W\u00fcrttemberg, 1820-1833 (zitiert: 1. K. W.); Verhandlungen der St\u00e4nde-Versammlung des Gro\u00dfherzogtums Baden. Enthaltend die Protokolle der Zweiten Kammer mit deren Beilagen von ihr selbst amtlich herausgegeben, Karlsruhe 1819-1833 (zitiert: 2. K. Ba); Verhandlungen der St\u00e4nde-Versammlung des Gro\u00dfherzogtums Baden. Enthaltend die Protokolle der Ersten Kammer mit deren Beilagen von ihr selbst amtlich herausgegeben, Karlsruhe 1831 (zitiert: 1. K. Ba); Verhandlungen in der Zweiten Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen. Von ihr selbst herausgegeben, Darmstadt 1820-1833 (zitiert: 2. K. H-Da); Verhandlungen in der Ersten Kammer der Landst\u00e4nde des Gro\u00dfherzogtums Hessen. Von ihr selbst herausgegeben, Darmstadt 1820-1833 (zitiert: 1. K. H-Da); Verhandlungen des kurhessischen Landtags, 1830-1833 (zitiert: K. H-Ks.; das Kurf\u00fcrstentum Hessen-Kassel besa\u00df nur eine Kammer). Die Verhandlungen der Zweiten Kammer sind inhaltlich ergiebiger als die der Ersten, da die Ersten Kammern zu den Beschl\u00fcssen der Zweiten meist nur knapp Stellung nehmen. F\u00fcr die Thematik einschl\u00e4gige Beratungsgegenst\u00e4nde waren: die Lage von Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, der Staatshaushalt, der Abschluss von Handelsvertr\u00e4gen oder Zollvereinen, die Festsetzung von Zolltarifen, Verordnungen zur Kontrolle und Bestrafung von Zollvergehen.<\/p>\n<p>[7] Mit \u201eSchmuggel\u201c wird nicht nur die heimliche Ein-, Aus- oder Durchfuhr einer zollpflichrtigen Ware, sondern auch die F\u00e4lschung von Ursprungszeugnissen und Deklarationen oder die Belassung von Transitg\u00fctern im Inland bezeichnet. Zeitgen\u00f6ssische Begriffe f\u00fcr Schmuggel waren \u201eKonterbande\u201c, \u201eDefraudation\u201c, \u201eSchw\u00e4rzen\u201c.<\/p>\n<p>[8] Nur f\u00fcr Kurhessen hat dieser Aspekt eine eigene Studie erhalten: A. Woringer, Zoll und Schmuggel in Hessen im 18. und 19. Jahrhundert, in: Hessenland 20, 1906, S. 46-48, 62-65, 80-83, 90-93. Im \u00fcbrigen weist die Forschung zur Vorgeschichte des Deutschen Zollvereins beil\u00e4ufig auf das Schmuggelwesen hin.<\/p>\n<p>[9] Die Ursachen und Motive der Zollvereinsgr\u00fcndung bed\u00fcrfen noch einer intensiven systematischen Erforschung, da die \u00e4ltere Literatur verlaufsgeschichtlich ausgerichtet ist. Der Frage nach den implizierten Faktoren widmet sich Hahn (wie Anm. 2) (f\u00fcr die hessischen Staaten) am intensivsten (Vgl. S. 145ff.). In seinen Thesen zur Gewichtung der Faktoren fehlt jedoch auch bei ihm das ordnungspolitische Motiv.<\/p>\n<p>[10] Der Anteil der erwachsenen m\u00e4nnlichen Bev\u00f6lkerung, der in den Landtagen repr\u00e4sentiert war, lag unter 10 %. Au\u00dfer dem Adel war vor allem das gehobene Besitz- und Bildungsb\u00fcrgertum in den Kammern vertreten. \u00dcberproportional geh\u00f6rten Beamte zu den Delegierten (vgl. dazu Faber, wie Anm. 5, S. 107f.). Da sich auch die Regierungsvertreter an den Verhandlungen beteiligten, kann man mit Recht in den Debatten einen Ausdruck der Denkweise der f\u00fchrenden Gesellschaftsschicht der Zeit sehen.<\/p>\n<p>[11] Zu den innenpolitischen Bedingungen der franz\u00f6sischen Au\u00dfenhandelspolitik vgl. Peter Burg, Die franz\u00f6sische Politik gegen\u00fcber F\u00f6derationen und F\u00f6derationspl\u00e4nen deutscher Klein- und Mittelstaaten 1830-1833, in: Raymond Poidevin\/Heinz-Otto Sieburg (Hg.), Aspects des relations franco-allemandes 1830-1848 (= Publications du Centre de recherches relations internationales de l\u2019Universit\u00e9 de Metz, Bd. 9), Metz 1978, S. 37f.<\/p>\n<p>[12] Zum franz\u00f6sischen Au\u00dfenhandel mit den deutschen Staaten vgl. Martin Kutz, Deutschlands Au\u00dfenhandel von der Franz\u00f6sischen Revolution bis zur Gr\u00fcndung des Zollvereins. Eine statistische Strukturuntersuchung zur vorindustriellen Zeit (= Vierteljahrschrift f\u00fcr Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Beih. 61), Wiesbaden 1974, S. 132ff.<\/p>\n<p>[13] Im Jahre 1822 betrugen z.B. die Z\u00f6lle auf Textilien 120 % ihres Wertes. 1826 erh\u00f6hte Frankreich nochmals die Einfuhrz\u00f6lle. Vgl. Kutz, ebd., S. 132. 1822 stiegen die Z\u00f6lle f\u00fcr fette Rinder von 3 auf 50 Francs und f\u00fcr Schafe von 0,25 auf 5 Francs. Vgl. Maurice Agulhon, Gabriel D\u00e9sert, Robert Specklin, Apog\u00e9e et crise de la civilisation paysanne 1789-1914 (= Histoire de la France rurale, T. 3), Paris 1976, S. 115f.<\/p>\n<p>[14] Vgl. Paul Bairoch, Commerce ext\u00e9rieur et d\u00e9veloppement \u00e9conomique de l\u2019Europe au XIXe si\u00e8cle (= Civilisations et Soci\u00e9t\u00e9s 53), Paris, La Haye 1976, S. 40ff.<\/p>\n<p>[15] Die russischen Tarife schwankten in den Jahren nach dem Wiener Kongress. 1816 gab es Z\u00f6lle in einer H\u00f6he bis zu 60 %, 1819 fand eine Tarifsenkung statt, die aber 1822 wieder aufgehoben und von einem Einfuhrverbot von 301 Artikel abgel\u00f6st wurde. Vgl. Valentin Wittschewsky, Russlands Handels-, Zoll- und Industriepolitik von Peter dem Gro\u00dfen bis auf die Gegenwart, Berlin 1905, S. 48ff.<\/p>\n<p>[16] Holland f\u00fchrte 1816 protektionistische Tarife ein und verst\u00e4rkte in den folgenden Jahren sein Schutzzollsystem. Vgl. Ernst Baasch, Holl\u00e4ndische Wirtschaftsgeschichte (= Handbuch der Wirtschaftsgeschichte IV), Jena 1927, S. 424ff.<\/p>\n<p>[17]Zur \u00f6sterreichischen Zollpolitik vgl. Siegfried Becher, Beitr\u00e4ge zur \u00f6sterreichischen Handels- und Zollstatistik auf Grundlage der offiziellen Ausweise \u00fcber den Verkehr der \u00f6sterreichischen Monarchie mit dem Auslande vom Jahre 1831 bis 1842, S. 7ff.; Ulrike Schielin, Au\u00dfenhandel des \u00f6sterreichischen Zollgebietes 1815-1838. Erster Teil, Diss. Wien, Ms. 1968, S. 111ff.<\/p>\n<p>[18] Vgl. Takeo Ohnishi, Zolltarifpolitik Preu\u00dfens bis zur Gr\u00fcndung des deutschen Zollvereins \u2013 Ein Beitrag zur Finanz- und Au\u00dfenhandelspolitik Preu\u00dfens -, G\u00f6ttingen 1973, S. 9ff.<\/p>\n<p>[19] Vgl. Ohnishi, ebd., S. 28ff.<\/p>\n<p>[20] Vgl. Faber (wie Anm. 5), S. 96. Zum Schmuggel in den Rheinprovinzen, wo bei hochbesteuerten Waren das Verh\u00e4ltnis eingeschmuggelter zu den deklarierten Waren 3 : 1 betrug vgl. Ohnishi (wie anm. 18), S. 71. Zum Schleichhandel aus den enklavierten anhaltischen Gebietsteilen W. von Weber, Der deutsche Zollverein. Geschichte seiner Entstehung und Entwicklung, Leipzig 2. Aufl. 1871, Reprint Glash\u00fctten 1971.<\/p>\n<p>[21] Henderson (wie Anm. 4), S. 27f., zum Scheitern der Bem\u00fchungen deutscher Klein- und Mittelstaaten zur Ausf\u00fchrung des Artikels 19 auf den Wiener Konferenzen 1819\/20. Nach der Julirevolution, als der Mitteldeutsche Handelsverein durch Kurhessen auseinanderfiel, unternahm Hannover erfolglos Anstrengungen, Artikel 19 am Bundestag zur Ausf\u00fchrung zu bringen und das Wachsen des Preu\u00dfischen Vereins zu verhindern. Vgl. ebd., S. 83ff.<\/p>\n<p>[22] Vgl. Hahn (wie Anm. 2), S. 68ff.<\/p>\n<p>[23] Zur Bedeutung der verschiedenen wirtschaftlichen Interessen der deutschen Staaten f\u00fcr die Zollvereinsverhandlungen vgl. Henderson (wie Anm. 4), S. 57ff. Bayern erh\u00f6hte 1826 seine Zolltarife; vgl. Haushalter, Die Anf\u00e4nge der modernen Zollverwaltung Bayerns, in: Forschungen zur Geschichte Bayerns 16, 1908, S. 177-205, hier S. 194f.; W\u00fcrttemberg war 1824 mit Zollerh\u00f6hungen vorangegangen; vgl. Gerhard Seybold, W\u00fcrttembergs Industrie und Au\u00dfenhandel vom Ende der Napoleonischen Kriege bis zum Deutschen Zollverein (= Ver\u00f6ffentlichungen der Kommission f\u00fcr Geschichtliche Landeskunde in Baden-W\u00fcrttemberg. Reihe B Forschungen Bd. 74), Stuttgart 1974, S. 160.<\/p>\n<p>[24] 2. K. B. 1825, Bd. 10, S. 522.<\/p>\n<p>[25] 2. K. B. 1825, Bd. 10, S. 583.<\/p>\n<p>[26] W\u00fcrtt. Kammer d. Abg. 2. B., 17. S., S. 36<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. 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